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Thema:
Polizei hebelt Raubkopierer-Presswerk aus
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Thema: Polizei hebelt Raubkopierer-Presswerk aus (Gelesen 4018 mal)
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SiLæncer
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Polizei hebelt Raubkopierer-Presswerk aus
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am:
01 August, 2005, 21:12 »
Erneut ist der Polizei ein großer Schlag gegen Raubkopierer gelungen: Während der Durchsuchung in einem CD-Presswerk in Südhessen beschlagnahmte sie einige tausend CD-Raubkopien. Betroffen waren Alben von Santana, Tina Turner und anderen Topstars. Gefunden wurde außerdem eine große Zahl illegaler Deep Dance Mixe.
Europaweit angeboten
Aufgefallen waren die in Umlauf gebrachten Raubkopien bereits zu einem früheren Zeitpunkt in mehreren europäischen Staaten. Die Fahnder des internationalen Tonträgerverbandes IFPI und die in Deutschland von der IFPI mit der Piraterieverfolgung beauftragte proMedia GmbH in Hamburg ermittelten ein verdächtiges Presswerk in Hessen. Grundlage hierfür war eine forensische Untersuchung: Mikroskopisch kleine Spuren auf den Raubkopien lieferten wie Fingerabdrücke die entscheidenden Hinweise.
Nach umfangreichen Recherchen wurde das Presswerk Ende Juli durchsucht. Diesmal fanden die Polizisten nicht nur einige tausend Raubkopien, sondern zudem auch mehrere Dutzend Siebe, die für das Bedrucken der Raubkopien (Siebdruck) genutzt wurden. Die Maschinen produzierten gerade Raubkopien, als die Polizei die Räume betrat.
Harte Strafen drohen
Gegen die Betreiber des Presswerks wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die geschädigten Musikfirmen gehen außerdem zivilrechtlich gegen die Betreiber vor. Das Urheberrechtsgesetz sieht in Fällen gewerbsmäßiger Produktion von Raubkopien hohe Geld- oder sogar Haftstrafen bis zu fünf Jahren vor.
Quelle :
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SiLæncer
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Raubkopien und Justiz: Fluch der Silberlinge
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Antwort #1 am:
23 Januar, 2006, 14:37 »
Wie kriminell sind Raubkopierer? In Berlin streitet die Große Koalition über die Frage, unter welchen Voraussetzungen man Freunden in Zukunft noch CDs und DVDs brennen darf.
Die grüne Bürgerschaftsabgeordnete Katja Husen aus Hamburg ist eine Freundin der Musik. Auf der Festplatte ihres Laptops sind 1800 Songs gespeichert, das Liedgut ihrer CD-Sammlung (300 Scheiben) ist mehr als doppelt so groß. Kann sie sich an den ersten Song, den sie sich kostenlos aus dem Internet heruntergeladen hat, noch erinnern? "Irgendetwas, was ich mir nie gekauft hätte", überlegt sie laut. Nach einer Weile: "Ach richtig, so ein Lied von Britney Spears war's: ,Oops! I did it again'."
Das war in den guten alten Zeiten des Internet. Damals konnten Musiksammler noch nahezu frei und unbehelligt von der Polizei in illegalen Netztauschbörsen neue Lieder preiswert oder gar kostenlos bekommen. Die Einnahmen der Popstars und ihrer Plattenfirmen sanken beharrlich. Im Jahr 2003 verbot der Bundestag dann das Herunterladen von Musik und Filmen aus illegalen Quellen.
Seitdem stöbert Husen, 29, nicht mehr im Internet nach neuen Songs, sondern brennt nur noch "Party-CDs für Bekannte". Diese Art der günstigen Liedervermehrung für den privaten Bereich ist legal - zumindest so lange nicht zu viele CDs daraus werden. Doch jetzt will die Große Koalition auf Druck der Industrie wie auch der Verbraucher das Urheberrecht neu regeln. Prompt streiten sich Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU): Gibt es ein Recht auf Privatkopie - und wann beginnt der Diebstahl geistigen Eigentums?
Betroffen ist ein Land, in dem über 40 Prozent der Haushalte über einen CD- oder DVD-Brenner und 60 Prozent der Bürger über einen Internet-Zugang verfügen. Millionen Kopiersüchtige fragen sich: Wann darf man Freunden und Verwandten in Zukunft noch eine Silberscheibe brennen? Nur vom gekauften Original oder auch von der Sammel-CD, die ein Freund zusammengestellt hat? Und wie kriminell ist dieser Freund, ein notorischer Kopierschutzüberwinder und Liedersammler in allen - auch illegalen - Ecken des Netzes? Soll im Gesetz stehen, dass er weiterhin ein Raubkopierer, ein Straftäter ist?
Die Antwort des CDU-Rechtspolitikers Günter Krings ist einfach: Ja. Der Bundestagsabgeordnete will das Urheberrecht sogar noch verschärfen und Privatleuten in Zukunft Kopien nur noch vom Original erlauben, und das auch nur in geringer Zahl. Sonst gebe es ja eine "exponentielle Kopier-Kurve ohne jeden Qualitätsverlust, während der Urheber leer ausgeht". Alle, die weiter brennen, sollten als sogenannte Film- oder Musikpiraten Fälle für den Staatsanwalt sein, "immerhin geht es hier um Arbeitsplätze".
Die Antwort von Zypries, die jetzt einen Referentenentwurf "zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" vorgelegt hat, ist weitaus diffiziler. Sie lautet: vielleicht. Zypries will ein milderes Gesetz, um eine "Kriminalisierung der Schulhöfe" zu verhindern.
Brennen für Freunde - egal, ob vom Original oder von der Kopie - will die Bundesjustizministerin weiter erlauben. Rechtswidrig soll nach wie vor nur der handeln, der sich Kopien von einer Film- oder Musikdatei zieht, die kopiergeschützt ist (und das sind sehr viele) oder Lieder und Filme ohne Einverständnis des Rechteinhabers aus dem Internet herunterlädt. Er soll aber in Zukunft nicht mehr strafrechtlich belangt werden können, wenn er diese "Werke nur in geringer Zahl und ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch oder zum Gebrauch von mit dem Täter persönlich verbundenen Personen vervielfältigt".
Ob Zypries damit durchkommt, ist jedoch fraglich. Koalitionspartner Neumann hält das für ein "falsches Signal". Deshalb werde er sich, versprach er der Industrie, "energisch dafür einsetzen, diese Regelung zu korrigieren". Und Krings fürchtet, dass viele Internet-Nutzer Zypries' "Bagatellklausel" als Aufforderung zur Freibeuterei missverstehen könnten und dann wieder downloaden, was die Netzzugangsleitung hergibt. Die Behörden, argumentiert die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU), hätten doch schon heute die Möglichkeit, Bagatellverfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Das aber zwinge doch förmlich dazu, "im Bewusstsein der Verbraucher noch viel stärker zu verankern, dass es die Nutzung fremden geistigen Eigentums nicht zum Nulltarif gibt".
Seit Jahren schon klagt die deutsche Film- und Musikindustrie über ein mangelndes Unrechtsbewusstsein der Datenpiraten. Allein im vorvergangenen Jahr habe der Fluch der illegalen Silberlinge nur für die Filmbranche rund eine Milliarde Euro Schaden bedeutet.
In welchem Ausmaß der rechtswidrige Musik- und Filmverkehr dafür verantwortlich sein soll, dokumentieren die Firmen und Verbände mit den sogenannten Brennerstudien, die das Marktforschungsinstitut GfK erstellt: Wurden vor rund sieben Jahren, also in der Hochphase des New-Economy-Booms, noch fa Millionen CD-Alben gekauft, waren e schon ein Drittel weniger. Dagegen stieg die Zahl der mit Musik selbst bespielten Rohlinge um fast das Sechsfache. Und bei den Filmen sieht es mittlerweile ähnlich aus.
Deshalb ging die Branche zum Gegenangriff über. Vor rund zwei Jahren startete sie die PR-Kampagne "Raubkopierer sind Verbrecher", die unter den Freunden der freien Vervielfältigung Angst und Schrecken verbreiten sollte. Auf diversen deutschen Marktplätzen erschien in den vergangenen zwei Sommern der "Knast on Tour", eine überdimensionale Zelle, in der jeder interessierte Passant "fünf Minuten im Leben eines Raubkopierers" erleben durfte. Kinospots sollten die Wirkung der Aktion verstärken. Doch schon bald sorgten die platten Filmchen - einer etwa suggerierte, dass man im Gefängnis mit Vergewaltigungen zu rechnen habe, weil wirklich kriminelle Mitinsassen ("meiner hat aber den geileren Arsch") auf junge Raubkopierer stünden - in den Kinosälen nur noch für höhnisches Gelächter.
Parallel begannen Musiker und Schauspieler wie Mel Gibson Kopierer in aller Welt zu verklagen. Die deutsche Film- und Musikwirtschaft hat gar zwei Organisationen gegründet. Spezialisten forschen etwa im Netz und auf Flohmärkten nach Kopien, die "ohne Einwilligung des Berechtigten" (Paragraf 106 Urheberrechtsgesetz) öffentlich gemacht werden: Die Firma proMedia sucht nach raubkopierter Musik, die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) kümmert sich um Filme und Unterhaltungssoftware.
Allein die GVU beschäftigt zehn Rechercheure, fast alles ehemalige Polizisten. Stolz bezeichnet Geschäftsführer und Ex-Kommissar Jochen Tielke seine Gesellschaft auch schon einmal als "kleines BKA für Urheberrechtsverletzungen". In ihrem Lagerraum in einem Hamburger Keller liegen die Raubkopien in unzähligen Kartons, "Harry Potter", "Herr der Ringe", "Star Wars", insgesamt rund 120.000 DVDs.
Die Hinweise seiner Ermittler hätten zu rund 2500 Ermittlungsverfahren im vergangenen Jahr geführt, sagt Tielke; die Musikfahnder der proMedia melden gar 3500 Verfahren. Als Erfolge des vergangenen Jahres verbuchen die beiden Gesellschaften
* die Abschaltung von fünf Servern in Coburg durch die Justiz, auf denen mehr als sechs Terabytes Filme und Computerspiele zum Download angeboten wurden: das sind mehrere tausend Dateien;
* die Schließung der hunderttausendfach aufgerufenen Portalseite "The Realworld", auf der Dateien mittels eines Tauschbörsenprogramms illegal herunterzuladen waren, insbesondere TV-Serien wie "Friends" und "24";
* einen Schlag gegen einen Ring von 16 Ebay-Händlern in Nürnberg, der im großen Stil CDs aus Russland importiert und hier versteigert hatte.
In solch schwerwiegenden Fällen können Profis auch schon mal mehrere hunderttausend Euro Profit machen. "Die Gewinnspanne ist meist größer als im Drogenmarkt", sagt Tielke. Nur: Dass hier Straftaten zu ahnden sind, bestreitet niemand.
Anders ist es bei den vielen privaten Kunden, den Schülern, Studenten, den Familienvätern und -müttern. "Es wird doch - in egal welcher Sache - kaum noch eine Wohnung durchsucht", sagt Tielke, "in der nicht auch Raubkopien gefunden werden." Andererseits kommt den Verfolgern ihre Massenkriminalisierung inzwischen selbst etwas zweifelhaft vor. So wird in der Filmbranche überlegt, keine weitere Brennerstudie mehr zu finanzieren, "weil die Linie zwischen illegalen und legalen Kopien" gar nicht mehr zu ziehen sei.
Noch aber droht die Justiz in der Kopierwelle zu ertrinken. In Karlsruhe - dort erstattet die Anwaltskanzlei Schutt, Waetke im Auftrag von Firmen und Künstlern Anzeige - hat sich die Zahl der Tatverdächtigen glatt verdoppelt. Früher zählte die Staatsanwaltschaft pro Jahr rund 40 000 Verdächtige insgesamt, nun sind es bald 80 000. Alexander Schwarz von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe befürchtet "eine Blockade" der Behörden, falls das so weitergeht: "Sollte eines Tages Bill Gates Anzeigen erstatten, brechen wir zusammen."
Immerhin können die Staatsanwälte laut einer Empfehlung ihrer Hausspitze die Verfahren einstellen, wenn der Täter nicht mehr als hundert verschiedene Werke im Internet angeboten hat - und nicht schon einmal aufgefallen ist. Die Kanzlei Schutt, Waetke übernimmt für ihre Mandanten dann die zivilrechtliche Verfolgung. Für eine Datei verlangt sie einen Schadensersatz inklusive Nebenkosten zwischen 200 und 300 Euro. Das sei nur eine rein symbolische Forderung, erläutert Timo Schutt: "Eine Lizenz für dasselbe Stück würde doch Tausende Euro kosten."
Obgleich Schutt weiß, dass es blauäugig wäre, alle erwischen zu wollen ("Es ist eine unfassbare Menge an Straftaten, die im Netz fast sekündlich passiert"), setzt er auf die Signalwirkung. Deshalb ist für ihn Zypries' Bagatellklausel ein Armutszeugnis: "Dann kann man ja gleich den Ladendiebstahl unter zehn Euro legalisieren."
Aber "eine kriminelle Handlung", wendet der SPD-Rechtspolitiker und ehemalige Richter Dirk Manzewski ein, setze doch "immer ein Unrechtsbewusstsein" voraus. Und eben daran mangele es bei den Nutzern: "Die denken doch, alles, was sie im Netz vorfinden, wäre legal." Gesetzliches Verbot und gesellschaftliche Realität fielen offenkundig deutlich auseinander, bestätigt der Münchner Kriminologe Johannes Kaspar. Und von der Industrie erwischt würden ohnehin fast nur die technischen Trottel, spottete das Computermagazin "Wired" in seiner Januarausgabe, "tattrige Renter und 13-Jährige, die sich gerade ,Happy-Birthday' herunterladen".
Deshalb hält auch der Medienrechtler Thomas Hoeren von der Universität Münster nichts von einer derartigen "Massenbestrafung der Bevölkerung"- sei sie nun strafrechtlicher oder zivilrechtlicher Natur. Er plädiert gemeinsam mit einer ganzen Reihe von Wissenschaftlern für eine Legalisierung des privaten Herauf- und Herunterladens von Texten, Musik und Filmen.
Die Künstler, Wissenschaftler und Produzenten könnten dann über eine sogenannte Kultur-Flatrate entschädigt werden, die Internet-Nutzer zum Beispiel zusammen mit den Netzzugangsgebühren überweisen müssten. "Der Kampf der Industrie", sagt er, "ist in diesem Bereich doch längst verloren - dafür gibt es inzwischen einfach viel zu viele Angebote und Internet-Nutzer."
Quelle :
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Letzte Änderung: 23 Januar, 2006, 14:37 von SiLencer
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Premium-Cubie
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Tripping.The.Rift!
Re:Raubkopien und Justiz: Fluch der Silberlinge
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Antwort #2 am:
23 Januar, 2006, 18:15 »
"* die Abschaltung von fünf Servern in Coburg durch die Justiz, auf denen mehr als sechs Terabytes Filme und Computerspiele zum Download angeboten wurden: das sind mehrere tausend Dateien;"
Wenn nun auch ENDLICH mal diese lieben involvierten KRIMINELLEN Verbrecher (Anwälte) namens S******* & Co. zur Verantwortung geführt würden...
Macht bloss keiner.
Also, was läuft da falsch?
Sorry, aber der könnte sich geschmäht fühlen.
Und das können wir uns finanziell nicht leisten.
Legale Zitate mit Quelle sind soweit OK, aber bei eigenen Inhalten zu irgendwelchen Freiherrn und deren Kollegen sind wir zu grosser Vorsicht gezwungen.
Nicht böse sein...
In der Praxis ist Recht nur das, was man sich leisten kann.
Jürgen
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Letzte Änderung: 23 Januar, 2006, 20:49 von Jürgen
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Diverse Satschüsseln DVB-Receiver und -Karten...
SiLæncer
Cheff-Cubie
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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 3500 Tauschbörsen-Teilnehmer
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Antwort #3 am:
23 Mai, 2006, 10:16 »
In einer von der Staatsanwaltschaft in Köln und der Polizei im Rhein-Erft-Kreis koordinierten Aktion gegen die unerlaubte Verbreitung von Musikstücken im Internet sind heute bundesweit 130 Hausdurchsuchungen durchgeführt worden. Es seien insgesamt 3500 Verdächtige identifiziert worden, die jeweils bis zu 8000 Dateien über die Tauschbörse eDonkey angeboten haben sollen, heißt es in einer Mitteilung (PDF-Datei). Der Aktion seien monatelange Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden in Zusammenarbeit mit der von der deutschen Landesgruppe der IFPI beauftragten proMedia Gesellschaft zum Schutze geistigen Eigentums vorausgegangen.
"Für die betroffenen Musikfirmen sind die erforderlichen Strafanträge gestellt worden", heißt es weiter in der Mitteilung. Gegen alle Beschuldigte wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Weiteres will die Staatsanwaltschaft heute auf einer Pressekonferenz bekannt geben.
Update:
Die deutsche Landesgruppe der IFPI teilt mit, zur Überwachung des Servers sei eine eigens entwickelte Software eingesetzt worden. Während der zweimonatigen Überwachung seien insgesamt 14 Gigabyte Logdateien angefallen. Ein einzelner identifizierter Tauschbörsennutzer soll nach den Angaben über 8000 verschiedene Dateien zum Tausch angeboten haben, die große Mehrheit der erfassten Tauschteilnehmer habe aber nur wenige Dateien angeboten.
Die Auswertung des heute sichergestellten Beweismaterials wird voraussichtlich mehrere Wochen benötigen. Die Polizei erwartet, alles zu finden, was in Tauschbörsen vorzufinden ist, "bis hin zu Kinderpornographie". Bei den identifizierten Tauschbörsenbenutzern handele es sich um einen Querschnitt durch die Bevölkerung.
Peter Zombik, Geschäftsführer der Deutschen Landsgruppe der IFPI, betonte den Abschreckungseffekt der Aktion: "Anonymität, hinter der sich viele sicher glauben, ist eine Schimäre", Tauschbörsennutzer könnten sich nicht in Sicherheit wiegen. Er machte eine "Flutwelle von Internetpiraterie" für die Umsatzprobleme der Musikindustrie verantwortlich. Es sei sehr schwer, legale Downloadangebote aufzubauen, wenn der Markt von illegalen Angeboten überschwemmt sei. Bisher habe die Musikindustrie in Deutschland insgesamt rund 4000 Strafanträge gegen Filesharer gestellt. Mit der heutigen Aktion habe sich die Zahl an einem Tag nahezu verdoppelt.
Quelle :
www.heise.de
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Letzte Änderung: 23 Mai, 2006, 16:25 von SiLencer
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Ermittler hatten Zugriff auf eDonkey-Server
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Antwort #4 am:
23 Mai, 2006, 15:28 »
Staatsanwaltschaft und Musikindustrie haben heute Mittag in Köln eine positive Zwischenbilanz ihrer Aktion gegen Nutzer des Filesharing-Netzwerkes eDonkey gezogen. "Heute ist ein sehr wichtiger Tag für die Musikindustrie", sagte John Kennedy, Chef der International Federation Of Producers Of Phonograms And Videograms (IFPI), der eigens aus London angereist war.
Die Ermittlungsbehörden hatten Zugriff auf einen Server, der als Verteilpunkt im eDonkey-Netz diente. Zwei Monate lang wurden sämtliche Dateiaustauschangebote an diesem Server mitgeschnitten, zu jeder ermittelten IP-Adresse stellten die Ermittler fest, welche Dateien für den Tausch angeboten wurden. Insgesamt wurden 40.000 IP-Adressen mitgeschnitten, davon waren 3500 deutschen Nutzern zuzuordnen. Diese wurden inzwischen namentlich identifiziert und müssen nun mit weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Details zum überwachten Server verriet Staatsanwalt Jürgen Krautkremer "aus ermittlungstaktischen Gründen" nicht. Man wolle Straftätern keine Gelegenheit geben, aus den Ermittlungsmethoden zu lernen und sich anzupassen. Er verriet nur, dass der Server sich im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Köln im Erftkreis befunden habe. Die überwachten Server selbst seien bei der Durchsuchungsaktion nicht beschlagnahmt worden, der Betrieb sei soweit legal. Kriminalhauptkommissar Karl Rath bestätigte, dass auch der Hinweis auf den Server von der Musikindustrie kam.
Staatsanwalt Krautkremer erläuterte, nur wenn mehr als 500 Dateien zum Tausch angeboten wurden, sei eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden. Insgesamt kam es demnach bis zum frühen Nachmittag zu 130 Hausdurchsuchungen im gesamten Bundesgebiet, zirka 100 Rechner und große Mengen weiteres Beweismaterial wurden sichergestellt, darunter Tausende von CDs.
Die ermittelten Tauschbörsennutzer müssen jetzt nicht nur mit zivilrechtlichen, sondern auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. "Es handelt sich hier um einen Straftatbestand", erklärte Krautkremer. Die Staatsanwaltschaft habe also keine Wahl, ob sie hier tätig werde. Die Musikindustrie hat Strafanträge gegen die identifizierten Nutzer gestellt.
IFPI-Chef Kennedy nutzte die Pressekonferenz in Köln für eine Positionsbestimmung. Er bedauerte die strafrechtlichen Maßnahmen, fügte aber hinzu: "Wenn es keine Konsequenzen gibt, hören die Leute nicht damit auf, Musik zu stehlen". Sein Verband habe sich in den vergangenen Jahren sehr darum bemüht, die Nutzer über die Folgen des Dateientauschs zu informieren. Jetzt will er die Provider in die Pflicht nehmen. "Wichtig ist, dass jetzt die Internet-Service-Provider ihre Kunden aufklären, dass dies illegal ist."
Bei den Ermittlungen wurde die Staatsanwaltschaft von der Hamburger Firma proMedia GmbH unterstützt. Krautkremer legte aber Wert auf die Feststellung, dass die Überwachung des Servers von den Ermittlungsbehörden selbst durchgeführt worden sei. proMedia habe bei der Zuordnung der geschädigten Rechteinhaber geholfen. Insgesamt wurden 800.000 angebotene Dateien protokolliert, bisher wurden aber nur die angebotenen Musikstücke identifiziert.
Quelle :
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eDonkey-Razzia: Musikindustrie ist in der Beweispflicht
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Antwort #5 am:
24 Mai, 2006, 09:25 »
Rechtsanwalt Solmecke: Schüler und Studenten statt professionelle Raubkopierer
Im Zusammenhang mit der Großrazzia gegen eDonkey-Nutzer tritt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Michael Rechtsanwälte und Notare dem Eindruck entgegen, es gehe um ein Zusammenwirken professioneller Raubkopierer in einem riesigen Raubkopierer-Netzwerk. Meist seien die Betroffenen Schüler und Studenten im Alter zwischen 15 und 25 Jahren, so Solmecke, dessen Kanzlei einige der Betroffenen vertritt.
Christian Solmecke von der Kanzlei Michael Rechtsanwälte beschreibt das Vorgehen wie folgt: Parallel zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beantragt eine Kanzlei im Auftrag der Musikindustrie Akteneinsicht. Gegen den so ermittelten Internet-Anschlussinhaber wird ein zivilrechtliches Verfahren angestrengt. Pro Musikstück verlangt die Musikindustrie 10.000 Euro Schadensersatz.
In der Regel seien aber zu Beweiszwecken nur ein bis zwei Songs durch die Ermittlungsbehörden heruntergeladen worden. Auf Grund der Songtitel werde dann auf weiteres geschütztes Musikmaterial geschlossen. "So kommen utopische Schadensersatzforderungen in Höhe von 40 Millionen Euro zustande", erklärt der Rechtsanwalt. Letztlich würde dann aber vorgeschlagen, gegen Zahlung einer Pauschale von 10.000 Euro die Sache zu vergleichen.
Ein Problem dabei ist die Grundidee einer Tauschbörse, denn wer Dateien herunterlädt, wird in der Regel selbst zum Anbieter, ob nun bewusst oder unbewusst.
Solmecke sieht die Musikindustrie dabei in der Beweispflicht: "In einem Zivilprozess muss die Musikindustrie nachweisen, dass der Nutzer einen solchen Schaden konkret verursacht hat". Hier sei die Rechtslage aber noch unklar, denn oft sei auch ungeklärt, wer einen Internetanschluss denn tatsächlich genutzt hat. Bei Wohngemeinschaften können in der Regel mehrere Nutzer parallel auf den Internetanschluss zugreifen, doch über die IP-Adresse könne nur nachvollzogen werden, über welche Login-Daten die Einwahl ins Internet erfolgte. Ort, Computer oder gar die Person des Einwählers bleiben unbekannt, merkt Solmecke an.
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Rechtliche Konsequenzen der eDonkey-Razzia
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Antwort #6 am:
25 Mai, 2006, 15:16 »
Nachdem sich der Pulverdampf der PR-Kampagne rund um die Aktion gegen die Nutzer der Tauschbörse eDonkey langsam legt, bleibt die Frage nach den Konsequenzen für die ermittelten User. So fabulieren selbsternannte Experten schon von Schadensersatzforderungen in Höhe von bis zu 40 Millionen Euro gegen einzelne Nutzer. Von diesen US-amerikanischen Verhältnissen mit hohen Schadensersatzsummen und mehrjährigen Gefängnisstrafen ist die deutsche Praxis aber derzeit noch weit entfernt. Fest steht allerdings, dass die in der jüngsten Aktion ermittelten Nutzer sowohl mit straf- als auch mit zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.
Tatsächlich ist bis heute erst ein deutsches Strafurteil bekannt, welches einen privaten Tauschbörsennutzer betraf. Im Mai 2004 wurde ein Auszubildender vom Amtsgericht Cottbus (Az.: 95 DS 1653 JS 15556/04) wegen unerlaubter Vervielfältigung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt – bei seinem Einkommen insgesamt 400 Euro. Der Mann hatte 272 Musikstücke in der Tauschbörse Kazaa bereitgehalten. In einem außergerichtlichen Vergleich verpflichtete er sich laut IFPI zudem zu einer Zahlung von 8000 Euro Schadensersatz.
Wohl als Reaktion auf die "Strafanzeigen-Maschine" des Schweizer Unternehmens Logistep, die vollautomatisch Urheberrechtsverletzungen registriert und Strafanzeigen formuliert, hat die Staatsanwaltschaft inzwischen Regeln zur Behandlung von Strafanzeigen gegen Tauschbörsennutzer aufgestellt. Danach sollen Verfahren über weniger als 100 geschützte Werke grundsätzlich eingestellt werden. Bei 101 bis 500 Dateien sei "eine Beschuldigtenvernehmung angemessen"; eine Durchsuchung erscheine erst jenseits dieser Zahl verhältnismäßig. In jedem Fall sollen die Staatsanwaltschaften aber weiterhin die IP-Adressen der Beschuldigten ermitteln.
Hieran scheint sich auch bei der aktuellen Aktion die Staatsanwaltschaft gehalten zu haben, da Hausdurchsuchungen tatsächlich nur bei insgesamt 130 Verdächtigen von angeblich 35.000 Ermittelten vorgenommen wurden, die mehr als 500 Files in der Tauschbörse angeboten haben sollen. Zumindest diese Gruppe muss nun allerdings mit schwerwiegenden strafrechtlichen Konsequenzen in Form von Geld- oder sogar Bewährungsstrafen rechnen.
Daneben bleiben die von den Rechteinhabern geforderten zivilrechtlichen Ansprüchen. In der Praxis kann von Forderungen in Millionenhöhe bislang keine Rede sein. Vielmehr waren die Rechteinhaber bislang stets bemüht, Schadensersatzprozesse zu meiden und mit den Betroffenen Vergleiche zu schließen. Die dabei von Privatpersonen bislang verlangten Summen schwanken zwischen 100 und 15.000 Euro, stets garniert mit Anwaltsgebühren in ebenfalls meist vierstelliger Höhe. Nach Angaben der IFPI betrug der Durchschnitt des geforderten Schadenersatzes aller Verfahren rund 3000 Euro.
Ein Abweichen von der bisherigen Praxis der Einigung auf Basis eines Vergleichs ist kaum zu erwarten. Denn in einem Prozess müssten die Rechteinhaber vor Gericht nachweisen, wie hoch der durch den einzelnen User verursachte Schaden tatsächlich und konkret zu bemessen ist. Dabei ist nicht nur ungeklärt, welcher realer Wert einer Datei zukommt. Kaum nachzuweisen sein dürfte insbesondere die Anzahl der Uploads, die der einzelne Nutzer zu verantworten hat und die für den Schaden entscheidend wäre. Dennoch werden auch die Konsequenzen der bisherigen Verfahrensweise abseits von Millionenforderungen für die belangten Nutzer schmerzlich genug sein.
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Musikindustrie will Kampf gegen nicht lizenzierte Downloads verschärfen
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Antwort #7 am:
29 März, 2007, 14:32 »
Die deutsche Musikindustrie musste 2006 einen weiteren Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahr zu erleiden, obwohl erstmals auch der Verkauf von Songs im Mobilfunkbereich in die Verkaufszahlen einberechnet wurde. Das vergangene Jahr "schließt sich an Jahre an mit erheblichen Umsatzeinbußen", konstatierte Peter Zombik, Geschäftsführer der deutschen Phonoverbände bei deren Jahrespressekonferenz am heutigen Donnerstag in Berlin. Es sehe aber zumindest nach einer Konsolidierung aus. So betrugen die Einbußen zuletzt "nur" noch 42 Millionen Euro beziehungsweise 2,4 Prozent, während der Gesamtmarkt zwischen 1998 und 2006 um fast genau eine Milliarde von rund 2,7 auf 1,7 Milliarden Euro schrumpfte.
Die CD blieb 2006 mit einem Umsatz von knapp 1,4 Milliarden Euro und einem Anteil von 85 Prozent weiter klar das wichtigste Verkaufsmedium für die Musikindustrie. Immer wichtiger wird gleichzeitig der Downloadmarkt, wo die Umsätze um 40 Prozent auf etwa 42 Millionen Euro stiegen. Mit einem Umsatzanteil von 17,9 Prozent hat sich das Internet so zum zweitwichtigsten Vertriebskanal hinter den Elektronikfachmärkten entwickelt. Der Download von Einzeltiteln stieg um 28 Prozent auf 25,2 Millionen Titel, der Online-Verkauf von Alben um 36 Prozent auf 1,9 Millionen. Übers Handy konnten die Labels 41 Millionen Euro mit 17,2 Millionen Song-Downloads erwirtschaften.
Das Internet dient so als großer Hoffnungsträger der Branche. Es sei "die zentrale Größe für die kommenden Jahre", betonte Zombik. Das Verkaufspotenzial des Online-Mediums sieht er aber bei weitem noch nicht ausgeschöpft, da man immer noch mit illegalen kostenlosen Angeboten in großem Umfang zu kämpfen habe. Im vergangenen Jahr seien 484 Millionen Tracks über Tauschbörsen illegal kopiert worden, rechnete Zombik anhand der Zahlen der jüngst veröffentlichen Brennerstudie vor. Auf einen legalen Download kämen damit 14 illegale.
Als weiteres "zentrales Problem" neben der "Piraterie" bezeichnete Zombik momentan noch legale private Vervielfältigungen – die auch nach der Novellierung des Urheberrechts erlaubte Privatkopie ist der Musikindustrie seit langem ein Dorn im Auge. Bei gebrannten CD-Rohlingen sei Musik mit 46 Prozent der mit Abstand am wichtigste Inhalt, auch auf der DVD sei man "mit zehn Prozent dabei". Dort machten nutzergenerierte Fotos und Videos aber mit 43 Prozent den Löwenanteil der gebrannten Inhalte aus. Insgesamt sind laut Zombik im vergangenen Jahr "486 Millionen CD-Äquivalente" kopiert worden, wobei die Inhalte auf Sticks und anderen Speicherkarten noch gar nicht mitgezählt seien. Auf eine gekaufte CD kämen rund drei privat vervielfältigte. Musik sei so nach wie vor ein "attraktives Produkt". Zum Leidwesen der Industrie würden Verbraucher aber fast ausschließlich auf frei kopierte Ware zurückgreifen. Den Wert von Online-Piraterie und Musikkopien im Jahr 2006 schätzen die Phonoverbände auf 6,8 Milliarden Euro. Dies sei eine "fiktive Hochrechnung", räumte Zombik ein. Die Musikindustrie hätte aber "das beste Jahr ihrer Geschichte gehabt", wenn nur zehn Prozent der kopierten Titel verkauft worden wären.
Für die Phonoverbände geht es daher nun darum, den Bereich der illegalen Downloads und Privatkopien "besser in den Griff zu bekommen", wie ihr Vorstandsvorsitzender Michael Haentjes erklärte. "Wir werden unsere Strategie, die Urheberrechtsverletzer im Internet zu finden und abzumahnen deutlich erweitern", kündigte er an. Möglichst sollte jeder, der im Internet illegal Musik hochlade, erwischt und bestraft werden. Die Rate der Abmahnungen und Klagen will die Musikindustrie dabei deutlich über die zu Jahresbeginn angekündigten Zahlen erhöhen. "Wir werden viel mehr als 1000 illegale Downloader im Monat verklagen", kündigte Haentjes an. Man erhoffe sich davon eine "deutliche Besserung des Absatzes im legalen Markt". Schon zwischen 2003 und 2006 sei die Zahl der illegalen Songbeschaffungsmaßnahmen mit dem Greifen der konsequenten Verfolgungsstrategie von rund 600 auf 374 Millionen gesunken.
Die voraussichtlich im siebenstelligen Bereich liegenden Einnahmen über Abmahnungen und Schadensersatzforderungen, mit der die Musikindustrie hauptsächlich die Hamburger Firma Promedia beauftragt hat, sollen in soziale Projekte beziehungsweise den Musikunterricht fließen. Im Rahmen der "SchoolTour" wollen die Phonoverbände in diesem Jahr zwischen 20 bis 25 Projektwochen an interessierten Schulen durchführen, viermal mehr als 2006. "Dazu werden wir 100.000 Musikstunden an 2500 Schulen finanzieren" in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Musikrat und anderen Institutionen durchführen, kündigte Haentjes an. Zum Dritten werde man Schülern mit zusätzlichen Lehrmitteln eine Möglichkeit geben, sich mit der Thematik besser zu befassen. Dabei solle auch Wert darauf gelegt werden, das Bewusstsein in der Bevölkerung für die Bedeutung geistigen Eigentums zu fördern.
Darüber hinaus pochen die Phonoverbände weiter auf Veränderungen des Rechtsrahmens. Im so genannten 2. Korb der Urheberrechtsnovelle wollen sie eine Einschränkung der Privatkopie und eine Erhöhung der Vergütung erreichen. Hier forderte Haentjes insbesondere ein Verbot intelligenter Aufnahmesoftware, damit "unser Produkt nicht kostenlos in die Hände der Verbraucher" geliefert werde. Bei der umstrittenen Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie hofft die Branche ebenfalls auf Verschärfungen. Laut Haentjes sollen die Labels nicht mehr länger über die Strafverfolgung ihre "Kunden kriminalisieren müssen". Besser sei es, zivilrechtlich direkt die Ansprüche zu regeln. Die vom Bundesjustizministerium geplante Deckelung der Anwaltskosten dürfe es dabei aber nicht geben. "Es handelt sich um Diebstahl", wetterte Haentjes. Dafür sollten nicht die Bestohlenen bei der Verfolgung bezahlen müssen.
Die Österreicher würden den Deutschen zudem vormachen, wie die Abfrage von persönlichen Informationen hinter ermittelten IP-Adressen im Rahmen der geplanten neuen Auskunftsansprüche gegen Provider auch ohne Richtervorbehalt geht, ergänzte Zombik. Hierzulande habe man den Kompromissvorschlag gemacht, dass die ertappten Nutzer selbst entscheiden sollten, "ob ihre persönlichen Daten herausgegeben werden". Sollte jemand Nein sagen, dürfte er aber beim Nachweis der Rechtsverletzung mit erheblichen Zusatzkosten zu rechnen haben. Vorbild einer solchen Regelung sei ein ähnliches Verfahren bei der Grenzbeschlagnahme.
Sorge machen sich die Phonoverbände laut Zombik zudem um die mangelnde Interoperabilität von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM). Er bezeichnete es als "höchst unglücklich, dass ihr Einsatz nicht mit allen Abspielkonfigurationen kompatibel ist". Er hoffe, dass hier Bewegung in den Markt komme. Haentjes machte zugleich die Tendenz aus, "dass in bestimmten Fällen und unter bestimmten Bedingungen für einzelne Künstler" auf DRM verzichtet werde. Das Recht zum Einsatz der technischen Kopierblockaden wolle man sich aber erhalten. Seiner Ansicht nach dürfte es eine "Marketing-Maßnahme" bleiben, dass gewisse Tracks ohne DRM in den Markt gegeben werden.
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FairSharing-Netzwerk rügt Kriminalisierungspläne der Musikindustrie
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Antwort #8 am:
30 März, 2007, 15:40 »
Das Netzwerk Fairsharing, das sich für die Legalisierung privater Kopien über Internet-Tauschbörsen und eine so genannte Kulturflatrate zur Vergütung der Künstler einsetzt, geht mit den am gestrigen Donnerstag verkündeten Plänen und Forderungen der deutschen Phonoverbände zur einfacheren Verfolgung von Urheberrechtsverletzern scharf zu Gericht. "Es ist ungeheuerlich, dass die Musikindustrie auch 15 Jahre nach Erfindung des MP3-Formates und neun Jahre nach Gründung der Tauschbörse Napster immer noch nicht in der digitalen Realität angekommen ist", beklagt Julian Finn im Namen der zivilgesellschaftlichen Vereinigung. So glaube die Musikindustrie immer noch, "mit der Kriminalisierung einer ganzen Generation ihr alt hergebrachtes Geschäftsmodell retten zu können. Anstatt an echte Alternativen zu denken, werde auf Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) – von Finn als "Digitale Rechte-Minimierung" abgestempelt –, Strafverfolgung und massive Lobbyarbeit zurückgegriffen.
Besonders reiben sich die FairSharing-Mitglieder, zu denen das Netzwerk Freies Wissen, die Grüne Jugend, der Foebud und die Attac AG Wissensallmende zählen, an der von der deutschen Sektion des Musikindustrie-Verbandes IFPI angekündigten Erhöhung der Taktrate bei der Verklagung von Tauschbörsen-Nutzern auf mehr als 1000 Anzeigen pro Monat. Keineswegs versöhnlich stimmen kann die FairSharer dabei das Gelöbnis der Phonoverbände, die etwa über Schadensersatzforderungen eingenommen Beträge in die Finanzierung von Musikunterricht an Schulen fließen zu lassen. "Anstatt die Jugendlichen vernünftig aufzuklären und sie auch von ihrem Recht auf private Kopien zu informieren, wird hier versucht, Schulhöfe zu indoktrinieren", fürchtet Sebastian Brux von der Grünen Jugend. Schulrektoren und Lehrer seien aufgefordert, "eine solche gezielte Desinformation zu verhindern". Abzulehnen sei zudem das erneute Plädoyer der Musikindustrie für die "Abschaffung der Privatkopie".
Zuvor hatte bereits der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco die Vorstellungen der Phonoverbände scharf gerügt. Ihm geht vor allem die weiter aufrecht erhaltene Forderung nach dem Wegfall des Richtervorbehalts bei den geplanten Auskunftsansprüchen von Rechtehaltern gegen Provider zur Ermittlung von Nutzerdaten hinter IP-Adressen komplett gegen den Strich. Mit einem solchen Ansatz würde dem eco zufolge die Verhältnismäßigkeit des im Raum stehenden Gesetzes zur einfacheren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte "völlig aus den Fugen geraten".
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Re: Musikindustrie will Kampf gegen nicht lizenzierte Downloads verschärfen
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Antwort #9 am:
30 März, 2007, 16:48 »
Ist es diesen Musikfuzzies eigentlich bewusst, daß man mit einfachsten Mitteln Rundfunk- und CD Mitschnitte auf den MP3 Player bekommt ?
Und das ganz ohne Internet !
Da hilft auch die ausgeklügelste Kopierverhinderungsmaschinerie nichts.
Selbst wenn die Qualität etwas leiden sollte.
Der "gute alte" Workman z.B. hat´s ja damals auch getan.
Solange die noch zu viel Kohle und Zeit zum Klagen haben, sollten sie mal nicht jammern.
Nur wenn es für den Verbraucher einfacher und preiswerter ist, wird er sich die Musik kaufen, wenn dann auch noch die Qualität in technischer und musikalischer Hinsicht stimmt.
Mit "DSDS" Gedudel wirds wohl nichts werden....
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Ermittlung des Anschlussinhabers bei Tauschbörsen-Strafverfahren ist unzulässig
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Antwort #10 am:
26 Juli, 2007, 16:56 »
Das Amtsgericht Offenburg hat der dort ansässigen Staatsanwaltschaft wegen "offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit" untersagt, eine Provider-Anfrage zur Ermittlung der IP-Adresse eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers zu stellen. Das Anbieten von wenigen urheberrechtlich geschützten Musikstücken per Tauschbörsen-Client sei "der Bagatellkriminalität zuzuordnen", erklärte das Gericht im entsprechenden Beschluss vom 20. Juli 2007 (Az. 4 Gs 442/07). Dies könnte einen Rückschlag für die deutsche Musikindustrie bedeuten, die im laufenden Jahr erklärtermaßen verschärft mit Massenstrafanzeigen gegen widerrechtliche Tauschbörsennutzung vorgeht.
Die Offenburger Staatsanwaltschaft war aktiv geworden, weil die Rechtsanwaltskanzlei Rasch im Auftrag von Unternehmen aus der Musikindustrie ein Bündel Strafanzeigen eingereicht hatte. Dort waren unter anderem IP-Adressen von angeblichen Tauschbörsennutzern genannt, die von der zu Rasch gehörenden proMedia GmbH ermittelt wurden. Über derartige Massen-Strafanzeigen möchte die Kanzlei an die Namen von Musiktauschern kommen, um sie auf zivilrechtlichem Wege abmahnen zu können.
Zunächst stellte das Gericht in seiner schriftlichen Begründung zum Beschluss klar, dass es sich bei den zu ermittelnden Daten des Anschlussinhabers um so genannte Verkehrsdaten handelt, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Deshalb müsse die Ermittlungsmaßnahme gemäß Paragraf 100g der Strafprozessordnung (StPO) richterlich angeordnet werden. Sodann beschäftigte es sich mit der Frage, ob die Ermittlung des Anschlussinhabers gemessen an der Schwere des Tatvorwurfs sowie dem Grad des Tatverdachts verhältnismäßig ist. Dazu setzte es sich mit den Argumenten in der Strafanzeige auseinander.
Diese laufen dem Gericht zufolge "aus Gründen der Logik" ins Leere. Die Kanzlei Rasch hatte wie in anderen Fällen auch eine Fraunhofer-Studie ins Feld geführt, nach der in den Jahren 2001 und 2002 jeweils über fünf Milliarden Musikdateien verbreitet worden seien. Das Gericht bestritt diese Zahlen nicht, erklärte aber, sie würden keinen "strafrechtlich relevanten Schaden" belegen. Im Gegenteil habe die Kanzlei in ihrer Anzeige lediglich einen Download vom Beschuldigten nachgewiesen, nämlich den von der proMedia zur Beweisführung getätigten.
In der Begründung zweifelte das Gericht jene Argumentation an, die die Musikindustrie stets anführt. Im vorliegenden Fall sei ein vom Tauschbörsennutzer angebotenens Musikstück legal für weniger als einen Euro zu haben gewesen. Dies sei aber keinesfalls mit dem entgangenen Umsatz gleichzusetzen, denn es verhalte sich "hier wie überall, wo der Markt regiert: Beim Preise 0 fragt auch derjenige ein Produkt nach, für das er sonst nicht mal einen Cent ausgeben würde." Zur Bekräftigung führte auch das Gericht eine Studie an: Die Universität Harvard ermittelte demnach im Jahre 2004, dass der Schaden, der der Musikindustrie durch Tauschbörsen entsteht, gegen Null tendiere.
Auch den Vorwurf des Vorsatzes in der Strafanzeige zog das Amtsgericht in Zweifel. Es sei in einer US-amerikanischen Studie von 2006 überzeugend dargelegt, dass Clients zu fünf gängigen P2P-Netzwerken Programmkomponenten aufweisen, "die einen Zwangsupload zur Folge haben, ohne dass der jeweilige Nutzer, der im vorliegenden Fall als Täter anzusprechen wäre, dies erkennen könne". Außer im Falle eines Geständnisses sei folglich "der Nachweis, er sei nicht auf die teils verborgenen und schwer entdeckbaren Redistributionsprogrammteile hereingefallen, kaum zu führen".
Schließlich ließ das Gericht auch die Vorgehensweise der Musikindustrie "in die Abwägung einfließen". Die Strafanzeigen haben demnach "ersichtlich den Zweck, den über die Ermittlungen festgestellten Anschlussinhaber später zivilrechtlich als Störer auf Unterlassung, weit überwiegend aber auf Zahlung hohen, meist unberechtigten Schadensersatzes in Anspruch zu nehmen". Ein eigener Auskunftsanspruch gegen die Provider auf Offenlegung der Nutzerdaten stehe der Musikindustrie eben nicht zu. In dem sie "den Strafverfolgungsbehörden mehrere 10.000 Strafanzeigen beschert", strebe sie folglich Auskünfte an, die ihr "der Gesetzgeber bewusst versagt hat".
Der Beschluss dürfte bundesweit bei den Staatsanwaltschaften auf großes Interesse stoßen. In Gesprächen mit Strafermittlern und Staatsanwälten erfuhr heise online immer wieder, dass die Behörden unter der Last von Massenstrafanzeigen der Rechteinhaber ächzen. "Da bleibt die Ermittlung schwerer Straftaten auf der Strecke, weil wir uns mit diesen Bagatellgeschichten herumschlagen müssen", beschwerte sich beispielsweise ein Staatsanwalt, der nicht genannt werden will. Unter der Hand war zu erfahren, dass mehrere Staatsanwälte versuchen werden, einen ähnlichen Beschluss ihres ortsansässigen Amtsgericht zu erwirken.
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Staatsanwaltschaften verweigern Provider-Abfragen zu IP-Adressen
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Antwort #11 am:
01 August, 2007, 17:36 »
Ein Bericht von heise online über den Beschluss des Amtsgerichts Offenburg zur Ermittlung von Tauschbörsennutzern durch Strafverfolgungsbehörden hatte für einiges mediales Echo gesorgt. Mittlerweile liegen der Redaktion ältere Beschlüsse von Staatsanwaltschaften vor, die in eine ähnliche Richtung weisen. Von einer Einzelfallentscheidung kann demzufolge nicht mehr ausgegangen werden.
Das Amtsgericht (AG) Offenburg hatte der dort ansässigen Staatsanwaltschaft wegen "offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit" am 20. Juli untersagt, eine Provider-Anfrage zur Ermittlung der persönlichen Daten mittels der IP-Adresse eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers zu stellen. Das Anbieten von wenigen urheberrechtlich geschützten Musikstücken per Tauschbörsen-Client sei "der Bagatellkriminalität zuzuordnen".
Dass das badische Gericht mit seiner Ansicht keineswegs allein dasteht, belegt ein ausführliches Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Celle vom 20. Februar 2007, das heise online mittlerweile vorliegt. Mit dem Brief antwortete man auf eine Beschwerde der durch Massenstrafanzeigen bekannt gewordenen Rechtsanwaltskanzlei Schutt-Waetke. Diese hatte zuvor bei der Staatsanwaltschaft Hannover eine riesige Zahl von Strafanzeigen gegen mutmaßliche Tauschbörsennutzer gestellt, die urheberrechtlich geschützte Musik zum Download angeboten haben sollen. Weil sich die Staatanwaltschaft weigerte, bei Providern die Personen hinter den eingereichten IP-Adressen zu ermitteln, beschwerte sich die Kanzlei Schutt-Waetke bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle als zuständige Aufsichtsbehörde.
Diese wies die Beschwerde als unbegründet zurück. Sie befand die Begründung der Hannoveraner Staatsanwaltschaft, nach der ein ernstliches Strafverfolgungsinteresse der Mandantin von Schutt-Waetke fraglich sei, als zutreffend. Es liege kein zur Aufnahme von Ermittlungen notwendiges öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vor, denn durch die Verfehlungen der mutmaßlichen Tauschbörsennutzer "ist der Rechtsfrieden über den Lebenskreis Ihrer Mandantin hinaus nicht gestört".
Überdies seien die Verfehlungen "unbedeutend". Ein beträchtlicher Schaden sei nicht konkret nachgewiesen worden. Die Generalstaatsanwaltschaft führt an, dass man "es bedauern mag", dass den Urheberrechtsinhabern von Gesetzes wegen kein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber den Providern eingeräumt ist. Es könne deshalb aber "nicht erwartet werden, dass Versäumnisse des Gesetzgebers in anderen Bereichen in jedem Bagatellfall durch die Strafverfolgungsbehörden mit ihren knappen Ressourcen aufgefangen werden".
Deutlicher noch wurde in einem ähnlich gelagerten Fall die Berliner Staatsanwaltschaft. Sie verweigerte einer Rechtsanwaltskanzlei Provider-Anfragen, als diese 9186 IP-Adressen per Strafanzeige zur Ermittlung übergab. Die Kanzlei beschwerte sich daraufhin sowohl bei der Berliner Generalstaatsanwaltschaft als auch bei der Justizsenatorin des Landes.
Auch die ausführliche Begründung der Berliner Staatsanwaltschaft vom 18. Oktober 2006 liegt heise online anonymisiert vor. Die Staatsanwaltschaft warf den Rechteinhabern vor, "unter dem Deckmantel vorgeblicher Strafverfolgung die zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche erforderlichen Personaldaten unentgeltlich unter Einsatz beschränkter Strafverfolgungsressourcen und finanziell zu Lasten des Berliner Landeshaushaltes beschaffen" zu wollen. Auch die Berliner Staatsanwaltschaft erkannte kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Es handle sich ausnahmslos um Bagatellstraftaten.
Ahnlich wie das AG Offenburg setzte sich auch die Berliner Staatsanwaltschaft mit dem angegebenen Schaden durch die Tauschbörsen-Uploads auseinander. Dieser sei entgegen den Aussagen in den Strafanzeigen als "unbedeutend" anzusehen. Deshalb müsse der Gesichtspunkt der "geringen Schuld" ohne Aufnahme von Ermittlungen zur Verfahrenseinstellung führen.
Außerdem handle es sich bei der "Entschlüsselung von IP-Adressen" oder bei Durchsuchungsbeschlüssen um Grundrechtseingriffe, die dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit unterliegen. Dieses gebiete, zu den vorgelegten Strafanzeigen keine derartigen Ermittlungen durchzuführen. Auch hier führt die Staatsanwaltschaft die Motivation der Rechteinhaber ins Feld: "Ermittlungen auf strafrechtlicher Grundlage, die Grundrechtseingriffe nach sich ziehen, dürfen nicht aus sachfremden Erwägungen – wie etwa allein zur Beschaffung von Beweismitteln für ein Zivilverfahren – geführt werden."
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Falscher Anschluss unter dieser IP-Nummer
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Antwort #12 am:
12 Oktober, 2007, 16:04 »
Weil Strafermittler Ziffern in einer DSL-Nutzerkennung vertauscht hatten, hat die Musikindustrie einen unbescholtenen Websurfer ins Visier genommen. Erst das Landgericht Stuttgart bremste die Abmahn-Maschinerie des Hamburger Musikindustrie-Rechtsanwalts Clemes Rasch aus. Das rechtskräftige Urteil vom 18. Juli 2007 (AZ. 17 O 243/07) wurde erst jetzt im Zusammenhang mit der Berichterstattung des Magazins stern tv bekannt.
Raschs Filesharing-Detektive von der proMedia GmbH hatten im August 2006 die IP-Adresse eines Rechners ermittelt, von dem aus 287 Audiodateien via Tauschbörse zum Download angeboten worden sein sollen. Im Oktober 2006 hatte Rasch daraufhin Strafanzeige gegen den Inhaber der Adresse zum fraglichen Zeitpunkt gestellt. Die zuständige Staatsanwaltschaft Duisburg hatte dann von der Telekom erfahren, dass hinter der IP-Adresse eine 1&1-DSL-Nutzerkennung steckte. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft bei 1&1 angefragt, dabei aber einen Zahlendreher in die Nutzerkennung eingebaut. Die von 1&1 schließlich ermittelte Person hatte also nichts mit den angeblichen Urheberrechtsverletzungen zu tun. Der Zahlendreher war aktenkundig, hätte also von der Kanzlei Rasch erkannt werden können.
Dennoch mahnte Rasch den vermeintlichen Urheberrechtsverletzer im April 2007 im Namen der sechs führenden deutschen Musikunternehmen ab, verlangte die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie eine Vergleichszahlung von 3500 Euro zur Abgeltung aller Ansprüche. Der irrtümlich Abgemahnte konnte zu seinem Glück anhand von Logdateien aus dem angeblichen Tatzeitraum nachweisen, dass er eine völlig andere IP-Adresse zugewiesen bekommen hatte. Dieses teilte er Rasch postwendend mit und verlangte im Gegenzug mit Fristsetzung, dass dieser auf alle Ansprüche verzichten solle.
Die Kanzlei Rasch ließ diese Frist ohne Antwort verstreichen, worauf der zu Unrecht in Visier geratene Websurfer eine negative Feststellungsklage am Landgericht Stuttgart einreichte. Die Kanzlei Rasch gestand zwar ihren Irrtum ein, verwahrte sich im Verfahren aber dagegen, die Kosten des Rechtstreits tragen zu müssen. Man sei bei den zugesandten Logdateien davon ausgegangen, dass es sich um eine Schutzbehauptung gehandelt habe. Dem Kläger hätte Rasch zufolge bekannt sein müssen, dass es nicht die übliche Vorgehensweise der Prozessbevollmächtigten sei, "übereilte gerichtliche Schritte" zu wählen.
Dieser Argumentation konnten die Stuttgarter Richter nicht folgen. Der Kläger habe sofort konkret dargelegt, warum er nicht derjenige sein konnte, der unter der IP-Adresse gehandelt hatte. Den Beklagten hätten sich daher "spätestens aufgrund des Schreibens des Klägers Zweifel am richtigen Gegner aufdrängen müssen." Da die Kanzlei Rasch die Akte der Staatsanwaltschaft Duisburg zur Einsicht vorliegen gehabt habe, hätte sie dem Gericht zufolge nachvollziehen können, wie es zum falschen Angriff gegen den Kläger gekommen sei. Das LG Stuttgart entschied, dass die Unternehmen aus der Musikindustrie daher die Kosten des Verfahren zu tragen haben.
Bemerkenswert an der Auseinandersetzung waren die Diskussionen zum Streitwert. Kommen in anderen Verfahren zu Urheberrechtsverletzungen schon mal Gegenstandswerte von 250.000 Euro und höher zustande, war der Kanzlei Rasch in diesem Fall selbst der vom Gegner vorgeschlagene Streitwert von 60.000 Euro zu viel. Wohl weil man ohnehin vermutete, auf den Kosten des durch den eigenen Fehler verursachten Verfahrens sitzen zu bleiben, beantragte man, den Gegenstandswert auf die in der Abmahnung genannten Vergleichssumme von 3500 Euro zu reduzieren. Doch diesmal erwiesen sich die immens hohen Gegenstandswerte für illegalen Musiktausch für die Musikunternehmen als Bumerang: "Da dem Kläger das Bereithalten von 287 Audiodateien in der Abmahnung vorgeworfen wurde, hält das Gericht einen Streitwert von 60.000 Euro für angemessen", heißt es in der Urteilsbegründung.
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Polizei gibt Rechner von Beschuldigten an Musikindustrie-Anwalt weiter
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Antwort #13 am:
14 November, 2007, 09:20 »
Nach Angaben des Hamburger Musikindustrie-Anwalts Clemens Rasch schicken Polizeibehörden in Verfahren gegen Personen, denen der nicht lizenzierte Upload von Musikdateien in Filesharing-Netzwerke vorgeworfen wird, bei Hausdurchsuchungen sichergestellte Rechner an Raschs Firma proMedia GmbH, die als "Piratenjäger" der Musikindustrie arbeitet. Bei proMedia werden laut Auskunft des Anwalts die Festplatten gespiegelt und die gespiegelten Kopien "ausgewertet".
Das Vorgehen ist insofern problematisch, da Rasch und proMedia in den Verfahren nicht neutral sind, sondern die Musikindustrie vertreten und nach eigenen Angaben möglichst viele Verurteilungen zur Abschreckung erreichen wollen. Zudem profitiert Rasch durch die Gebühren für die nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens von ihm standardmäßig versandten Abmahnungen. Zudem kann das Vorgehen der Ermittlungsbehörden ein Problem für die gerichtssichere Beweiserhebung darstellen: In einem nicht urheberrechtlich begründeten Strafverfahren führte der unsachgemäße Umgang mit einem sichergestellten Rechner zudem bereits dazu, dass das Amtsgericht Lübeck ein Verfahren einstellen musste, weil nicht mehr gewährleistet war, dass die Daten auf der Festplatte nicht zu Ungunsten des Beschuldigten verändert worden waren.
Rasch machte die Angaben zu den sichergestellten Festplatten am gestrigen Dienstag auf einer Informationsveranstaltung in München. Dort beklagte er auch, dass die Verkürzung der Speicherung der Verbindungsdaten auf sieben Tage, die sich nach dem von Holger Voss erwirkten Datenschutzurteil gegen T-Online einpendelte, dazu führte, dass mittlerweile für etwa die Hälfte der von seiner Firma ermittelten IP-Nummern keine Nutzerdaten mehr ermittelt werden können. Zu Zeiten, als die meisten Provider noch 80 Tage lang speicherten, lag dieser "Datenschwund" laut Angaben des Anwalts bei lediglich 10 bis 15 Prozent. Nach Einführung der sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung will Rasch in seinen Verfahren auf die dadurch gespeicherten Daten zurückgreifen.
Die Einführung eines Verbots der Kopien von "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen" führte laut Rasch zu zahlreichen ungerechtfertigten Beschlagnahmen von Privatkopien durch seiner Ansicht nach überforderte Polizeibehörden, etwa bei Verkehrskontrollen. Er betonte, dass seine Kanzlei außerhalb von vor dem offiziellen Erscheinungstermin angebotenen Musikstücken nur bei Uploads ab einer bestimmten Anzahl tätig werde, die er jedoch geheim halten wolle. Die Kanzlei Wilde & Beuger geht in ihrem Filesharing FAQ davon aus, dass die Grenze aktuell bei 499 Stücken liegt.
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Polizei hebt zwei FTP-Server-Ringe aus
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Antwort #14 am:
12 Februar, 2008, 12:40 »
Die Essener Kriminalpolizei hat zwei FTP-Server-Ringe ausgehoben, über die illegale Kopien von Filmen, Software und Musik vertrieben worden sein sollen. Bei Durchsuchungen von 13 Wohnungen und Firmen seien 14 Internetserver beschlagnahmt worden, dazu weitere Computer und Datenträger, teilt die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) nun mit. Sie bezeichnet die Aktion als "schweren Schlag gegen die Pay-Server-Szene". Dabei seien mehrere Terabyte Daten beschlagnahmt worden.
Eine Strafanzeige der GVU gegen ein Tauschbörsenportal sowie anschließende Ermittlungen der Essener Kripo hätten diese auf die Spur dieser zwei voneinander getrennten Serverringe mit jeweils sieben miteinander verbundenen Rechnern gebracht. Zugang zu den aktuellen Kinofilmen, TV-Serien, zu Musik sowie Entertainment- und Anwendersoftware habe ein eingeschränkter, dafür zahlender Nutzerkreis erhalten. Nach Darstellung der Polizei Essen seien die beiden Betreiber der FTP-Server-Ringe aus Kettwig und Rellinghausen identifiziert. Der Netzwerktechniker, der die Server-Ringe eingerichtet habe, sei geständig und nach seiner Vernehmung wieder entlassen worden.
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