Autor Thema: Handys diverses ...  (Gelesen 2015 mal)

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Handys diverses ...
« am: 12 Juni, 2005, 19:05 »
Sicherheitsmängel bei Bluetooth-Handys: Per Funk lassen sich Gespräche mithören oder Rufnummern auslesen - der Nutzer merkt von dem Lauschangriff nichts.

Die privaten Handy-Nummern von Politikern, Personenschützern und Polizei-Einsatzleitern gehören zum gutgehüteten Herrschaftswissen der Republik - eigentlich. Doch um sie in Erfahrung zu bringen, reichen ein bisschen Geduld und etwas technisches Können.

Um das zu beweisen, unternahm "Dago-bert" vor zwei Wochen in der Hauptstadt ein kleines Experiment. Er war zur Hackerkonferenz "ph-neutral" nach Berlin gereist. Seinen bürgerlichen Namen möchte der Informatiker und Sicherheitsberater lieber nicht in der Zeitung lesen.

Sein Versuchsaufbau war denkbar einfach: Er mietete sich ein Fahrrad und radelte durch das Regierungsviertel, drehte eine Runde um Reichstag und Paul-Löbe-Haus. Wenn irgendwo eine schwarze Limousine vorfuhr, blieb er in einigen Metern Abstand stehen und durchsuchte die Taschen der vorbeieilenden Bodyguards und Politiker nach Telefonnummern - allerdings nicht physisch.

Das Durchfilzen nach Daten übernahm ein kleiner Rechner in seinem Rucksack, ohne dass die Durchsuchten etwas davon bemerkten. Jeweils etwa 15 Sekunden reichten dafür aus.

Nach einer halben Stunde war der Test beendet. Die Ausbeute: die kompletten Telefonnummernverzeichnisse von drei Handys, dazu die Informationen, wer angerufen hat, wer angerufen wurde. Mit dabei waren die Durchwahlnummern von Kontakten bei Polizei, Bundesgrenzschutz, Kanzleramt und Verfassungsschutz. Wahrscheinlich handelte es sich um die Handys von Bodyguards. Ein Politiker-Handy war anscheinend nicht dabei. Aber das wäre wohl nur eine Frage der Zeit gewesen.

Das Problem ist Datenschützern bekannt: Einige moderne Handys verfügen über eine Sicherheitslücke, den sogenannten Bluebug. Der Name bezieht sich auf den Funkstandard "Bluetooth".

Normalerweise wird der Handy-Nutzer gewarnt, wenn ein unautorisiertes Bluetooth-Gerät versucht, auf das eigene Mobiltelefon zuzugreifen. Doch einige Modelle lassen sich austricksen: Unbemerkt vom Besitzer lassen sich Adressen auslesen oder verändern. Sogar Gespräche können gestartet oder mitgehört werden.

Bisher war für derartige Lauschangriffe ein Notebook erforderlich. Mittlerweile reicht schon ein anderes Bluetooth-Handy. Und per Richtantenne lassen sich Handys sogar aus fast zwei Kilometer Entfernung manipulieren.

Nicht nur in der Berliner Luft schwirren Daten umher, die nicht in unbefugte Hände gehören. Ein Test in den britischen Houses of Parliament führte zu ähnlichen Ergebnissen. Seitdem gilt eine neue Verordnung: Bluetooth-Handys müssen im Parlamentsgebäude ausgeschaltet bleiben.

Eine blauäugige Regelung; denn in der mobilfunkvernetzten Welt reicht es nicht aus, Handy-Sicherheit an einem bestimmten Ort zu garantieren - im Zweifel lauern die Datensauger eben vor der Tür.

Bei modernen Handys sind sehr viele sensible Daten zu holen: Wer häufig telefoniert, hat leicht 500 Nummern in seinem Speicher; dazu kommen oft SMS, E-Mails, Fotos, PIN-Codes für Bankautomaten, Office-Dokumente. Selten wurden derart sensible Datensätze so leichtfertig in der Hosentasche herumgetragen wie heute - ein Alptraum für Datenschützer.

Der eigentliche Skandal der Bluetooth-Attacken liegt jedoch bei der schlafmützigen Industrie: Schon vor über einem Jahr hat "Dagobert" die Handy-Hersteller auf die Lücke hingewiesen - und geholfen, diese zu schließen. Seitdem bieten die Firmen zwar Software-Updates für ihre Handys an; doch nur wenige Kunden haben überhaupt mitbekommen, dass ihre Geräte ein schweres Sicherheitsproblem haben.

Dabei sei es eigentlich recht einfach, sich zu schützen, so der Experte: "Schalten Sie so oft es geht die Bluetooth-Funktion aus. Oder kaufen Sie einfach ein altes Handy - ohne Bluetooth."

Quelle : www.spiegel.de

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GEZ-Gebühren für's Handy
« Antwort #1 am: 07 Januar, 2006, 11:25 »
Wenn es darum geht, den eigenen Kunden neue Dienste zu präsentieren, wird bei den Mobilfunk-Netzbetreibern unter anderem das mobile TV-Angebot immer wieder genannt. Schon heute können deren Kunden TV-Programme zum Teil im Live-Stream verfolgen. Zur diesjährigen Fußball-Weltmeisterschaft sollen gar komplette Spiele über die mobilen Alltagsbegleiter zu empfangen sein.
   
Mehrkosten drohen

Wer Handy-TV nutzt, muss dafür nach Ansicht der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) allerdings auch zahlen. Bei TV-tauglichen Handys "handelt es sich um mobile Rundfunkempfangsgeräte", stellt die GEZ in einer Anfrage der Berliner Zeitung fest. Es bestehe "somit grundsätzlich eine Gebührenpflicht nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag in seiner derzeit gültigen Fassung", heißt es in dem Schreiben. Im Klartext: Für ein TV-taugliches Handy muss der Inhaber 17,03 Euro monatlich an die GEZ zahlen.

Auf den Formularen der GEZ sind Handys derzeit zwar noch nicht vermerkt, des dürfte sich allerdings ab Januar 2007 ändern. Dann nämlich tritt auch eine Änderung in Kraft, die bereits 2004 von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossen wurde. Internet-taugliche Computer werden ab diesem Zeitpunkt ebenfalls der Gebührenpflicht unterworfen.

Doch Vorsicht: Wer heute schon ein UMTS-Handy nutzt, ist bereits verpflichtet, sein Handy bei der GEZ anzumelden. Ein Empfang von Rundfunkinhalten über UMTS stelle "keinen Empfang über Internet dar", erklärte die GEZ. "Das entsprechende Gerät ist daher auch heute schon, also vor dem 1. Januar 2007, gebührenpflichtig". Eine Vodafone-Sprecherin widersprach dem allerdings: „Unser Angebot wird nicht als Rundfunk qualifiziert". Hier muss also eine klare Entscheidung her.

Zweitgerät oder nicht?

Ungeachtet, das hier neuer Streit drohen könnte, dürfen all diejenigen aufatmen, die schon einen Fernseher bei der GEZ angemeldet haben. TV-Handys werden dann als Zweitgeräte eingestuft, für die nichts extra gezahlt werden müsse. Dennoch dürfte ein großer Personenkreis verbleiben, der zusätzlich zur Kasse gebeten wird. So müssen Gewerbetreibende damit rechnen, für ihr geschäftlich genutztes Handy nochmals zu zahlen. Auch für Privatleute, die bislang nur ein Radio für 5,52 Euro monatlich angemeldet haben, dürfte es teurer werden: Schließlich werden Internet-PC und Handys als Fernsehempfänger eingestuft - macht 11,51 Euro mehr .

Quelle : www.onlinekosten.de

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GEZ: Für TV-taugliche Mobiltelefone besteht Gebührenpflicht
« Antwort #2 am: 09 Januar, 2006, 14:38 »
Für TV-taugliche Handys besteht nach Angaben der Gebühreneinzugszentrale GEZ grundsätzlich eine Rundfunkgebührenpflicht. Das gelte aber nur dann, wenn der Handybesitzer noch kein Fernsehgerät angemeldet habe, sagte ein GEZ-Sprecher am heutigen Montag gegenüber dpa; er bestätigte damit grundsätzlich einen Bericht der Berliner Zeitung. "Mobiltelefone, die auch Hörfunk- oder Fernsehprogramme zum Beispiel über DVB-H oder DMB empfangen, sind Rundfunkempfangsgeräte. Somit besteht grundsätzlich eine Gebührenpflicht nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag", erklärte der GEZ-Sprecher.

Nur wenige Handybesitzer seien aber tatsächlich betroffen: Der überwiegende Teil von rund 90 Prozent der privaten Haushalte in Deutschland verfüge über mindestens ein Fernsehgerät und habe dies auch bei der GEZ angemeldet, betonte der Sprecher gegenüber dpa. Da Zweitgeräte nicht angegeben werden müssten, brauche auch der TV- Besitzer, der zusätzlich über ein Mobiltelefon verfüge, dieses nicht gesondert bei der GEZ anzumelden.

Die Ministerpräsidenten der Länder hatten 2004 festgelegt, dass vom 1. Januar 2007 an auch internettaugliche Computer gebührenpflichtig werden. Bereits jetzt müssen für PCs Rundfunkgebühren gezahlt werden, wenn eine TV- und/oder Radio-Karte zum Fernseh- und Radioempfang eingebaut ist. Künftig soll die Gebühr auch für jeden PC erhoben werden, mit dem der Nutzer ins Internet gehen kann. Ein spezieller Anschluss für einen Fernseh- oder Rundfunkempfang, etwa eine TV- oder DVB-T-Karte, ist dann nicht mehr notwendig, damit ein PC GEZ-pflichtig wird. Bleibe es dabei, schrieb die Berliner Zeitung, so würden alle ans Internet angeschlossenen PCs sowie Handys und PDAs im Grundsatz gebührenpflichtig.

Siehe dazu auch:

    * UMTS-Handys in gebührenrechtlicher Grauzone
    * CDU/CSU gegen Rundfunkgebühren für Internet-PCs
    * IT-Verband fordert Systemwechsel bei Rundfunkgebühren
    * Wirbel um GEZ-Gebühr für Internet-PCs
    * GEZ-Gebühr für Internet-PCs kommt


Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/68130

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Zwei von drei Handys erfüllen strenge Strahlenschutzkriterien nicht
« Antwort #3 am: 30 Dezember, 2006, 10:59 »
Laut einer Untersuchung von 814 marktüblichen Modellen weisen nur 30,5 Prozent einen so genannten SAR-Wert von 0,6 Watt pro Kilogramm Körpergewebe (W/kg) auf, teilt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter mit.

Handys mit diesem Grenzwert genügen beim Strahlenschutz den strengen Kriterien des Umweltzeichens "Blauer Engel" und werden auch vom BfS empfohlen. Ihr Anteil ist gegenüber 2005 leicht zurückgegangen. "Daraus lässt sich aber kein Trend ableiten", sagte BfS-Sprecher Dirk Daiber dem dpa/gms-Themendienst.

Allerdings liegen alle Handys den Angaben zufolge unter dem offiziell festgelegten Grenzwert von 2 W/kg. Werden die Auslaufmodelle bei der Betrachtung außer Acht gelassen, liegen die SAR-Werte der 465 noch hergestellten Handymodelle zwischen 0,1 W/kg und 1,6 W/kg. Dennoch sollte beim Handykauf ein möglichst niedriger SAR-Wert angestrebt werden, empfiehlt Daiber. "Es gibt nach wie vor Hinweise auf eine mögliche gesundheitliche Gefährdung." Zu finden ist der SAR-Wert meist in der Bedienungsanleitung des Mobiltelefons.

Daneben kann die Strahlung laut Daiber auch durch ein richtiges Telefonierverhalten minimiert werden. "Bei einer schlechten Netzabdeckung oder im Auto fährt das Gerät seine Leistung hoch." Daher sollte aus dem Auto heraus möglichst nur mit Dachantenne telefoniert werden. Grundsätzlich empfehle es sich, Handygespräche kurz zu halten.

Quelle : www.pcwelt.de

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Studie: Handys sind vielen Nutzern zu kompliziert
« Antwort #4 am: 17 Februar, 2007, 15:18 »
Moderne Handys sind mit zu vielen und kompliziert zu bedienenden Funktionen ausgestattet. Das besagt der "CMO Council’s Global Mobile Mindset Audit", eine auf dem 3GSM World Congress 2007 in Barcelona vorgestellte Studie, bei der 15.000 Mobilfunk-Nutzer in 37 Ländern befragt wurden. Die Umfrage wurde vom FAME-Forum (Forum to Advance the Mobile Experience) in Auftrag gegeben, dem die Marketing-Chefs großer Mobilfunk-Unternehmen wie ARM, der GSM Association, Google, Intel, Nokia und Qualcomm angehören.

Gerade für die Marketing-Fachleute dürften die Ergebnisse aufschlussreich, wenn auch nicht sehr schmeichelhaft sein: Viele Nutzer sind der ausufernden Funktionsvielfalt in den Mobilgeräten müde und frustriert, da sie ihre Telefone und PDAs nicht voll ausnutzen können. Viele beklagen sich über fehlende Einweisung durch Fachverkäufer und Service-Berater und kritisieren mangelnde Kenntnisse und schlechte Ausbildung des Service-Personals. Gibt es Probleme mit dem Handy, müssen Kunden oftmals lange warten, da die Serviceabwicklung bei Herstellern und Providern zu kompliziert und zeitaufwendig ist. Ein weiteres Ärgernis stellt die sinkende Akkulaufzeit aktueller Geräte dar. Kunden zahlen nicht nur für Funktionen, die sie nicht benutzen, sie erhöhen auch den Stromverbrauch und damit die Bereitschaftszeit der Mobiltelefone.

Die Umfrage ergab auch, dass sich besonders Handy-Nutzer in Europa und Nordamerika durch laute Telefon-Konversation in der Öffentlichkeit gestört fühlen. Viele Teilnehmer machen sich zudem Sorgen, ihr wertvolles Mobilgerät oder die darauf gespeicherten Daten könnten verloren gehen. Ein weiterer Kritikpunkt sind laut der CMO-Studie Verbindungsabbrüche und Funklöcher.

Die Studie deckt deutliche Unterschiede zwischen den Ländern auf, in denen die Umfrage stattfand: Während Kunden in den Industrie-Ländern bezüglich mobiler Geräte an "Funktions-Ermüdung" leiden, gehören Nutzer in den Entwicklungs-Ländern zunehmend zu den "Power-Usern", die die Funktionsvielfalt ihrer Handys und Smartphones voll ausschöpfen und auch eher bereit sind, für neue Dienste wie mobiles Internet zu zahlen. Das mag jedoch auch daran liegen, dass in diesen Ländern mangels privater PCs mit Internet-Zugang das Handy oft die einzige Informationsquelle darstellt.

Auf die Frage, welche Eigenschaften der Geräte denn verbesserungswürdig seien, antworteten viele, sie wünschten sich mehr Speicherkapazität. Auch hoffen viele auf kleinere und leichtere sowie einfacher zu bedienende Mobiltelefone. Die Verbesserung der Sprachqualität steht dagegen nicht hoch auf der Wunschliste.

Dave Murray, Direktor der FAME-Gruppe, sieht die Studie als Chance für Geräte-Hersteller und Netzbetreiber, sich durch verbesserte Beratung beim Handy-Kauf und beim Vertragsabschluss von den Mitbewerbern abzuheben.

Quelle : www.heise.de

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Bundestagsausschuss lehnt Kennzeichnung strahlungsarmer Handys ab
« Antwort #5 am: 29 März, 2007, 10:00 »
Strahlungsarme Handys werden voraussichtlich auch künftig nicht speziell gekennzeichnet. Der Umweltausschuss des Bundestags lehnte die Forderung der FDP am Mittwoch in Berlin nach einer Selbstverpflichtung der Hersteller mehrheitlich ab. Die Grünen scheiterten mit einem Antrag zur gesetzlichen Kennzeichnung von Handys.

Die Vertreter der Unionsfraktion sehen keinen begründeten Zusammenhang zwischen Handys, den von ihnen ausgehenden elektromagnetischen Wellen und Krankheiten. Sie verwiesen außerdem auf Probleme für den internationalen Wettbewerb, wenn es zu einer Kennzeichnung käme. Auch die SPD betonte, die Forschung gehe derzeit nicht von einer Gefahr aus. Unter anderem das Bundesamt für Strahlenforschung veröffentlicht auf seiner Website die SAR-Werte einzelner Handys: Die spezifische Absorptionsrate (SAR) gibt an, welche Strahlungsleistung, bezogen auf die Körpermasse, der Kopf beim Telefonieren durchschnittlich aufnimmt.

Quelle : www.heise.de

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