Autor Thema: Telefon/Web-Abzocke ...  (Gelesen 27440 mal)

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Offline SiLæncer

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Mobilfunk-Hotlines: "Wir sind wirklich die günstigsten"
« Antwort #30 am: 03 Dezember, 2007, 16:43 »
HSDPA, APN, Hotspot: Nur wer die geheimen Kürzel der Mobilfunker kennt, kommt zuverlässig und schnell mit dem Handy ins Internet. Wer hingegen Hilfe und Beratung sucht, trifft bei den Hotlines der Mobilfunkunternehmen oft auf Inkompetenz und Ignoranz, wie ein aktueller Test zeigt.

Das Internet wird mobil - oder etwa doch nicht? Nicht erst seit dem iPhone versprechen Handy-Hersteller und Mobilfunkanbieter das World Wide Web in der Westentasche. Doch der Weg dorthin kann steinig sein, gepflastert mit komplizierten Konfigurationsmenüs im Handy und verborgen hinter einer Mauer aus Fachchinesisch. Hilfe versprechen die Hotlines der Netzbetreiber. Aber lösen sie dieses Versprechen auch ein?

Im Auftrag der Fernsehzeitschrift "tv 14" hat das Deutsche Institut für Servicequalität (DISQ) die Hotlines von 17 Mobilfunkanbietern getestet. Per E-Mail, Telefon und Web-Formular wurden insgesamt 629 fingierte Anfragen gestellt. Der Themenkatalog dreht sich um alles, was für Einsteiger, aber auch Fortgeschrittene von Interesse ist. So wurde beispielsweise nach den Voraussetzungen gefragt, die ein Mobiltelefon erfüllen muss, um das mobile Internet nutzen zu können. Ein anderer Themenkomplex behandelte Fragen der Sicherheit. Dabei versuchte man etwa herauszufinden, wie sicher der Mailversand per Handy ist.

In einer weiteren Testrunde gaben sich die Tester als Interessenten aus, die entweder als Vielnutzer oder als Wenignutzer einzuordnen waren. Sie forderten von den Unternehmen Tarifangebote ein, die zu ihrem angeblichen Nutzungsprofil passen sollten.

Teure Wartezeit

Das Ergebnis: Wer kann, ist oft besser damit beraten, kundige Freunde zu fragen, statt die meist kostenpflichtigen Hotlines zu kontaktieren. Nur dreien der 17 geprüften Unternehmen attestierten die Tester ein "Gut" für die Kompetenz der Hotline-Mitarbeiter. Im Durchschnitt reichte es nur für ein "Befriedigend". Am besten schnitt E-Plus ab, dem die Kompetenznote 1,8 zugesprochen wurde.

Bis es jedoch soweit war, dass sie überhaupt Beratung bekamen, mussten die Tester oft Geduld aufbringen - und wurden zur Kasse gebeten. Denn die meisten Hotlines sind nur über kostenpflichtige Einwahlnummern mit der Vorwahl 0180X erreichbar.

Löbliche Ausnahmen: T-Mobile und Vodafone. Beide verfügen über kostenfreie 0800er-Nummern. Das krasse Gegenbeispiel liefert Billiganbieter simply, dessen Callcenter über eine teure 0900-Nummer angerufen werden muss. Das kostet den Hilfesuchenden beim Anruf aus dem Festnetz der Telekom 1,24 Euro pro Minute.

Anrufer als Bittsteller?

Teuer wird der Spaß spätestens dann, wenn man erst einmal in der Warteschleife versauert. In 55 Prozent der Versuche war dies der Fall. Durchschnittlich 35 Sekunden mussten die Anrufer warten, bis sie zu einem Mitarbeiter durchgestellt wurden. Extreme Ausnahmen: Bei T-Mobiles Lowcost-Sprössling Congstar meldete sich bereits nach drei Sekunden ein Mitarbeiter, bei Base mussten die Anrufer im Schnitt eineinhalb Minuten ausharren, bis sich jemand meldete.

Doch selbst, wenn es endlich soweit war, kam oft nur ein unbefriedigender Dialog zustande. So bewerteten zwei Drittel der Tester die Gesprächsatmosphäre als unbefriedigend. Fast die Hälfte der Anrufer empfand die Hotline-Mitarbeiter gar als unfreundlich. Noch häufiger wurde bemängelt, dass die Erläuterungen inhaltlich schwer verständlich gewesen seien.

Oft scheinen die Callcenter-Mitarbeiter selbst Schwierigkeiten mit der Thematik zu haben. "Tarife mussten oft erst von den Mitarbeitern recherchiert werden. Mehrfach wurde sogar verneint, dass es möglich ist, mit dem Mobiltelefon im Internet zu surfen", klagt die Geschäftsführerin vom Deutschen Institut für Servicequalität, Bianca Möller. Sie sieht hier die Anbieter in der Pflicht, die Callcenter-Mitarbeiter besser zu schulen.

Noch schlechter scheint es um die Bearbeitung von E-Mail-Anfragen zu stehen.

Ein Viertel der E-Mails blieb unbeantwortet

So wurde eine Viertel der an die Unternehmen verschickten Anfragen überhaupt nicht beantwortet. Lediglich Aldi Talk, O2 und Simyo reagierten wirklich auf alle Mail-Anfragen. Bei freenet hingegen versickert ein Drittel aller Mails ohne Antwort. Und selbst wenn Antworten kommen, sind diese oft unvollständig. Ein direkter Ansprechpartner wurde den Testern nie mitgeteilt, so dass sie bei Nachfragen erneut an einen neuen Berater geraten wären.

Damit stehen die Mobilfunkanbieter im Vergleich zu anderen Branchen schlecht da. "Bei anderen Tests unseres Instituts werden im Schnitt rund 15 Prozent der E-Mails nicht beantwortet", bemängelt Bianca Möller. Damit nicht genug: "Um die Anfragen zu beantworten, brauchten die getesteten Firmen mit durchschnittlich 62 Stunden doppelt so lange wie Unternehmen anderer Branchen", erläutert Möller.

Die Branche steht sich selbst im Weg

Doch es gibt auch Lichtblicke. So bot O2 die insgesamt beste Servicequalität im Test, überzeugte vor allem mit seiner guten Webseite. Sogar simyo, Vorreiter bei den Billiganbietern, kommt auf ein gutes Ergebnis, ebenso wie E-Plus. Niedrige Preise sind also kein generelles Zeichen für schlechte Beratungsqualität.

Ausgehend von ihren eigenen Untersuchungen sieht die Managerin dennoch erhebliches Verbesserungspotenzial bezüglich der Servicequalität in der Mobilfunkbranche. Lange Wartezeiten, unfreundliche Mitarbeiter und schlechte Beratung seien eher geeignet, Interessenten abzuschrecken, statt sie die Möglichkeiten ihrer Mobiltelefone wirklich nutzen zu lassen. Dabei hat es die Branche genau darauf abgesehen, die durch Tarifschlachten siechenden Umsätze durch verstärkte Datennutzung wettzumachen.

Mit Stilblüten wie den folgenden, dürfte dieses Ziel jedoch nur schwer zu erreichen sein.

Die schönsten Sprüche der Hotline-Mitarbeiter

The Phone House

Hotline: "Sie kommen halt nicht ins 'echte' Internet mit dem Handy."

Simply

Anrufer: "[...] ob Sie auch mobiles Internet anbieten?"
Hotline : "Nein."
Anrufer: "Das bieten Sie gar nicht an?"
Hotline : "Nein."
Anrufer: "Na dann hat sich das ja schon erledigt."
Hotline : "Gut. Wiederhören."


Simply

Hotline : "Also, da ist der Tarif SimplyTen, den würde ich Ihnen auf keinen Fall empfehlen."


Simply

(Anrufer erfragt Tarif) Hotline : "Dazu muss ich Ihnen gleich sagen: Simply ist kein Anbieter für Datentransfer, da sind wir wirklich ziemlich teuer. Da werden Sie bestimmt jemanden finden, der günstiger ist."


Simply

Hotline : "Wir sind wirklich die Günstigsten!"


Vodafone

Hotline : "[...] das können Sie zu Ihrem Vertrag dazubuchen."
Anrufer: "Ich denke ich brauche sowieso einen neuen Vertrag?"
Hotline : "Ach, Sie verwirren mich."
Anrufer: "Nee, Sie verwirren mich!"
Hotline: "Moment, ich lege Sie kurz auf Musik." (Anrufer legte nach 11 Minuten Wartezeit auf.)


Klarmobil

(Anrufer erfragt Auslandstarife) Hotline : "Gute Frage!"

FreenetMobile

Hotline : "Ich will Ihnen jetzt nichts Falsches erzählen. Sind Sie denn jetzt online?"
Anrufer: "Ja, ich kann da mal nachschauen."
Hotline: "Ja, so macht man das generell."

FreenetMobile

(Agent sucht die Handytarife) Hotline : "Das ham se schon wieder geändert hier. Ich werd bekloppt. Steht nich' mehr da, wo's mal war."


Tchibo

Anrufer: "Wie teuer ist die Flatrate?"
Hotline : "Also 10,95 plus der Vertragsgrundgebühr 2,95 macht insgesamt 12,95."


Quelle : www.spiegel.de

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Offline SiLæncer

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meinnachbar.net: Weihnachtliche Abzocke
« Antwort #31 am: 22 Dezember, 2007, 10:37 »
Das Schöne am Web 2.0 ist, dass es kostenlos ist. Zumindest hat man immer häufiger die Wahl, zwischen werbefinanzierten Basis-Angeboten und bezahlten Premium-Offerten. Manchmal geschieht der Wechsel von kostenlos auf kostenpflichtig aber auch im Stillen: Mit einer einzeiligen Ankündigung unter dem formulierten Wunsch für eine fröhliche Weihnachtszeit.
   
Zwei-Jahres-Vertrag untergeschoben

Im konkreten Fall geht es um das Kumpelnetzwerk meinnachbar.net: Bereits im September verfügte das noch junge Portal über 50.000 registrierte Mitglieder. Anfang des Monats wurde das Projekt dann an die netsolution FZE in Dubai verkauft - eine Gesellschaft, der nach Angaben von Computerbetrug.de auch die aus Verbrauchersicht umstrittene Kontaktbörse nachbarschaft24.net gehört. In einer Rundmail mit dem Titel "Fröhliche Weihnachten und ein schönes neues Jahr 2008 / Änderungen der AGB" unterrichteten die neuen Betreiber die Mitglieder darüber, dass man am 29. Dezember das Gratisangebot kippen und stattdessen eine monatliche Gebühr in Höhe von neun Euro einführen wolle - halbjährlich im Voraus zu leisten, versteht sich. Doch damit nicht genug: Einen Vertrag mit mindestens zwei Jahren Laufzeit gibt es noch oben drauf. Einziger Weg, dem zu entgehen, sei eine fristgerechte Kündigung bei gleichzeitiger Löschung des Kontos. Doch bei der Flut an digitalen Weihnachtswünschen wird das Schreiben wohl bei vielen Nutzern ungelesen im Gelöscht-Ordner gelandet sein.

In dem offiziellen Portal-Blog verteidigt die netsolution FZE die Gebührenerhebung: "Neben der Investition in den Ausbau der technischen Infrastruktur sind jede Menge neue Features und Erweiterungen geplant." Gleichzeitig wurde die Kommentarfunktion der Blog-Einträge vorsichtshalber gesperrt.

Rechtlich unhaltbar

Wie Computerbetrug.de mitteilte, sei die Verbraucherschutzbehörde Bayern bereits über den Fall informiert. Der dortige Justitiar Markus Saller räumt der Abzocke 2.0 wenig Chancen ein: "Eine kostenlose Mitgliedschaft in eine kostenpflichtige umzuwandeln, ist rechtlich nicht möglich ohne Zustimmung des Kunden", teilte er dem Branchendienst unter Hinweis auf § 308 Nr. 5 BGB mit. Betroffenen Nutzern sei dennoch geraten, so schnell wie möglich ihre Kontolöschung bei meinnachbar.net zu beantragen.

Quelle : www.onlinekosten.de

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Offline SiLæncer

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Bei Anruf: Abzocke
« Antwort #32 am: 03 Februar, 2008, 16:41 »
Angeblicher Schutz vor Werbeanrufen ist nur teurer Nepp, warnt die Verbraucherzentrale NRW.

AN RHEIN UND RUHR. Unerwünschte Werbeanrufe sind illegal und für viele eine Belästigung, gegen die man sich kaum wehren kann. Jetzt warnt die Verbraucherzentrale NRW vor Anbietern, die sich als Verbraucherschützer ausgeben und am Telefon anbieten, den Kunden - gegen Gebühr - künftig vor unerwünschten Anrufen zu schützen. Tatsächlich gehe es nur um Abzocke, so die Verbraucherzentrale. Versprochen würde meist nur, Beschwerden über Telefonbelästigungen an die Verbraucherzentrale weiterzuleiten, oder den Kunden in Werbesperrlisten einzutragen, die ohnehin kostenlos sind. Unter anderem gehe es um folgende Firmen:

* „Verbraucherschutzservice”: Der Düsseldorfer Anbieter kassiere bis zu 59,95 € für Leistungen gegen lästige Werbeanrufe. Dafür werde ein Eintrag in allgemein zugängliche Sperrlisten und eine Kontaktaufnahme zu den Betreibern von Telefonwerbung versprochen. Ferner behaupte der Service, mögliche Beschwerden an die Verbraucherzentrale weiterzuleiten.

* Verbraucherschutz Deutschland”: Die Firma aus Mülheim verspreche seinen oft ahnungslosen „Mitgliedern” für monatliche 9,90 € rechtlich gegen Unternehmen vorzugehen, die unerlaubte Telefonwerbung betreiben. Die Firma stelle Entschädigungszahlungen von bis zu 400 € in Aussicht.

* „Deutscher Verbraucherdienst”: Die Berliner Firma werbe ebenfalls am Telefon mit dem Eintrag in eine Sperrliste für 29,90 €.

* „Verbraucherschutzhilfe”: Dieser Dienst agiert laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unter anderem von Essen und Köln aus. Die Anrufer böten gegen ein Entgelt von 39,95 oder 49,95 € einen Eintrag in Telefon-, Handy- und weitere Werbesperrlisten. Gegen die „Verbraucherschutzhilfe” Essen hat die Verbraucherzentrale NRW nach eigenen Angaben bereits erfolgreich ein Urteil (Landgericht Essen, AZ 2 O 246/07) wegen verbotener Werbeanrufe erwirkt.

Quelle : http://www.derwesten.de

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Gofler

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DVB-Viewer für 192 €
« Antwort #33 am: 20 Januar, 2009, 20:01 »
Hello Cubies!

Ich kann darüber lachen. Aber wieviele werden ...

 - "hxxp://dvb-viewer.de" -   ( für 192 € )

Gut, das Mannheim weit weg ist und Cardiff noch weiter.

Hab mich schon wieder beruhigt.

Offline spoke1

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Re: DVB-Viewer für 192 €
« Antwort #34 am: 20 Januar, 2009, 20:18 »
Ich kann da nicht drüber lachen.
Zitat
Mit dieser Software werfen Sie die meist unübersichtlichen und oft fehlerhaften Standardprogramme zum Fernsehen auf dem PC aus dem Fenster.

Hier wird NIX aus dem Fenster geworfen, das verbitte ich mir!!! Leistungsabfall und ähnliches gehören gesammelt und gehen GRUNDSÄTZLICH zurück an den Hersteller!

Zitat
Betriebsystem: Windows, Linux, Mac

Das behebt dann ja wirklich alle Probleme. Was mach ich mir eigentlich immer für'n Stress, (s.O).


 ;D
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Gofler

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Re: DVB-Viewer für 192 €
« Antwort #35 am: 20 Januar, 2009, 20:27 »
@ spoke1

Ich hoffe du hast mich richtig verstanden.
Ich wollte nur warnen, obwohl die "Cubies" auf solche Halsabschneider
nicht reinfallen.

Take it easy.

Offline spoke1

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Re: DVB-Viewer für 192 €
« Antwort #36 am: 20 Januar, 2009, 20:34 »
Schon klar!! Solchen Leuten gehören die Finger abgehackt!

Fakt ist nunmal das man nichts von dem Glauben darf was man im www liest. Somit ist diese Werbung MÜLL!
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Offline Jürgen

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Re: DVB-Viewer für 192 €
« Antwort #37 am: 20 Januar, 2009, 21:51 »
...alle elf Finger?

Jedenfalls fehlt bei der Standortliste noch Berlin, laut denic für dvb-viewer.de

Eine Klasse für sich ist die E-Mail-Adresse des Domaininhabers.
Die Domain dafür weist dann nach Szeged in Ungarn, zu einem Advokaten.
Anschliessend führt die TechID dort nach München.

Reichlich verwickelt, finde ich...  ::)
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1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
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Offline Harald.L

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Re: DVB-Viewer für 192 €
« Antwort #38 am: 21 Januar, 2009, 09:54 »
Im Firefox mit meinen ganzen NoScript- und sonstigen Blocker-Plugins bekomme ich nur:
Index of /pub
[ICO] Name Last modified Size Description
[DIR] Parent Directory -
[DIR] pub/ 18-Aug-2008 19:13 -
Apache/2.2.9 (Debian) Server at dvb-viewer.de Port 80

Im Internet-Explorer gehts zur Abzockbude "Opendownload" (per Google findet man etliches, z.B. hier)
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Offline Hesse

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Re: DVB-Viewer für 192 €
« Antwort #39 am: 21 Januar, 2009, 17:40 »
Zitat
...alle elf Finger?

 ;D Japp ! Alle elf ! Wenn schon, denn schon !  ;D

Offline Warpi

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Re: DVB-Viewer für 192 €
« Antwort #40 am: 21 Januar, 2009, 17:45 »
Im Firefox mit meinen ganzen NoScript- und sonstigen Blocker-Plugins bekomme ich nur:
Index of /pub
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[DIR] pub/ 18-Aug-2008 19:13 -
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Im Internet-Explorer gehts zur Abzockbude "Opendownload" (per Google findet man etliches, z.B. hier)

Bei mir das selbe. Ist auch nicht schade drum ... ;D
Mein Vdr / Audio/ Video / Homeserver

Intel Atom A330 Dualcore 2*1,6Ghz / 2 Gigabyte Ram
2 * 500 Gigabyte Samsung HDDS, Technisat Skystar2 DVBS
Ubuntu Jaunty Server, Vdr mit Webinterface, Openssh, Samba

2. Vdr
Pentium 3 / 1000 Mhz /  512 Mb Ram / Refurbished
1 * 200 Gigabyte Samsung HD, Technisat Skystar 2 DVBS
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Asus Eee PC 1005P Netbook (Intel Atom N450 1.6GHz, 1GB RAM, 160GB HDD) Win 7 Starter, WarpIX Netbookremix + Ext. 500 GB 2.5 " HD

Videoschnitthardware
AMD Black Edition - AMD Phenom II X6, 6 x 3.2 GHz Prozessor, 8 GB DDR3 / 1600, 2 x Samsung 1TB, Nvidia Gt 240
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Die größte Fehlerquelle des PCS sitzt meist 30cm vor dem Bildschirm.

Offline Jürgen

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Re: DVB-Viewer für 192 €
« Antwort #41 am: 22 Januar, 2009, 00:41 »
Ich blocke hier meist nicht so krass, weil ich aufgrund diverser administrativer Aufgaben natürlich öfters Links austeste, um notfalls warnen oder eingreifen zu können. Dafür gibt's mehrere grundverschiedene Browser, die gelegentlich auch parallel laufen. Eine Seite, auf der ich wichtige Dinge erledige(n kann), wird natürlich nie gleichzeitig im selben (oder Default-)Browser offen sein, wie eine andere, der ich gerade auf den Zahn fühle.

Sollten Schädlinge irgendwann lernen, einen Zweit-Browser zu verlassen, um sogleich einen weiteren zu befallen, werden diese Dinge sofort konsequent auf eine andere Maschine übertragen, mit ReadOnly-OS per LiveCD.
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Warnung vor neuer Abofalle: Skype.at zockt ab
« Antwort #42 am: 24 Januar, 2009, 15:28 »
Von Computer zu Computer kostenlos weltweit telefonieren: dies ist unter anderem mit dem populären VoIP-Softwareprogramm Skype möglich, das unter www.skpye.com zum Download zur Verfügung steht. Ein deutsches Unternehmen versucht nun von dem bekannten Namen zu profitieren und ahnungslose Internetsurfer abzuzocken.

Warnung vor Skype.at

Verbraucherschützer warnen vor der Internetseite skype.at, die in blau-weißer Farbe gehalten ist und mit dem Skype-Logo versehen den Eindruck vermittelt, als ob dies die offizielle österreichische Skype-Seite sei. "Rufen Sie von Ihrem Computer aus an: kostenlos andere Skype-Nutzer oder zu ausgezeichneten Tarifen Festnetz- oder Mobiltelefone in der ganzen Welt." So wirbt dort die in Mannheim ansässige Content Services Ltd. Wer sich die Seite allerdings genauer anschaut, findet auf der rechten Seite den folgenden Hinweis: "Durch Drücken des Buttons "Anmelden" entstehen Ihnen Kosten von 96 Euro inklusive Mehrwertsteuer pro Jahr (Zwölf Monate zu je acht Euro). Vertragslaufzeit zwei Jahre." Zugleich muss ein interessierter Nutzer sich mit Name, Adressdaten, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse registrieren.

Verzicht auf das Widerrufsrecht

Besonders fragwürdig: Wie bei vielen Seiten im Internet wird durch Setzen eines Hakens die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung akzeptiert. Gleichzeitig erklärt der Nutzer damit aber auch den Verzicht auf sein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht. Nach dem Drücken des Button "Anmelden" hat der Internetsurfer also einen zweijährigen Vertrag mit Gesamtkosten von 192 Euro abgeschlossen. Dafür erhält er - ungewollt - Zugang zum Mitgliedsbereich von opendownload.de, einem Downloadportal, das ebenfalls von Content Services Ltd. angeboten wird. Vielen Surfern wird der Vertragsabschluss erst nach Erhalt der Rechnung bewusst.


Skype hat rechtliche Schritte eingeleitet

Nach einem Bericht der Nachrichtenagentur pressetext teilte Skype mit, dass weitere Skype-Domains von dieser Abzocke-Masche betroffen sind: skyp.at, scyp.de, scype.de, skyp.de und scipe.de führen ebenfalls zu opendownload.de. "Das ist eine ernste Angelegenheit. Wir haben sofort rechtliche Schritte eingeleitet und hoffen, die Domains so schnell wie möglich vom Netz zu bekommen", erklärt eine Skype-Sprecherin gegenüber pressetext. Die Skype-Software solle daher ausschließlich über die Original-Homepage heruntergeladen werden.

Verbraucherschützer: Auf keinen Fall Geld zahlen

Was ist nun zu tun, wenn die Anmeldung dort bereits erfolgt ist? Der österreichische Verbraucherschützer Gernot Fieber von der Arbeiterkammer Oberösterreich rät vor Zahlungen an das Unternehmen ab. Auch Mahnungen sollten einfach ignoriert werden. Bislang seien solche Fälle noch nicht vor Gericht verhandelt worden. "Hier existieren rechtliche Bereiche, die nicht eindeutig formuliert sind. Daher wäre es ein Glücksfall für uns, wenn diese Fragen einmal geklärt würden", so Fieber.

Auch onlinekosten.de hatte bereits über eine ähnliche Abzocke, die Internet-Abofalle online-fahrpruefung.com, berichtet. Diese wird von NOM New Online Media Ltd. betrieben. Die Vorgehensweise ist ähnlich, auch hier haben Verbraucherschützer vor Zahlungen an den Betreiber gewarnt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Liste mit Abofallen erstellt, die Informationen zu den zahlreichen unseriösen Angeboten im Netz bietet.

Quelle : http://www.onlinekosten.de/news/artikel/32903/0/Warnung-vor-neuer-Abofalle-Skype-at-zockt-ab

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Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline Jürgen

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Warnung vor neuer Abofalle: Skype.at zockt ab
« Antwort #43 am: 25 Januar, 2009, 03:37 »
Dieselbe kranke Masche derselben Spackos hatten wir doch gerade schon einmal:

DVB-Viewer für 192 €

Ob davon noch mehr kommt  ::)
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Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
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YAMAHA RX-V663 (AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
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Bei einer Anhörung zum umstrittenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung gegen Telefon-Spam im Rechtsausschuss des Bundestags sprach sich die Mehrheit der Sachverständigen am Mittwoch für höhere Hürden für Vermarkter aus. Viel Unterstützung fand dabei der Appell des Bundesrats, dass die vorgeschriebene Einwilligung des Verbrauchers in Werbeanrufe in Textform erfolgen muss. Auch der Vorschlag der Länder, wonach am Telefon ausgehandelte Verträge erst mit einer schriftlichen Bestätigung nach spätestens zwei Wochen durch den Verbraucher wirksam werden sollen, stieß auf große Befürwortung.

Es komme darauf an, im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) einen eigenen Ansatz zur Durchsetzung des seit 2004 bestehenden Verbots unerwünschter Telefonwerbung zu finden, betonte Karl-Heinz Fezer, Professor für Bürgerliches Recht an der Universität Konstanz. Um den unerlaubten Anrufen den ökonomischen Anreiz zu nehmen, sollte am besten die Rechtswirksamkeit eines dabei ausgehandelten Vertrags zunächst in Frage gestellt werden. Es gehe schließlich um die Abwehr derzeit "tausendfach" erfolgender Eingriffe in die Privatsphäre und damit verknüpfter Persönlichkeitsverletzungen. Dazu sei es vom Verbraucher zuviel verlangt, von sich aus aktiv werden und Widerspruch einlegen zu müssen. Umgekehrt habe eine Bestätigung eines ins Spiel gebrachten Vertrags durch den Verbraucher innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. Bis dahin sollte das anrufende Unternehmen an die Ausführung des Vertrags gebunden werden.

Für Helke Heidemann-Peuser vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) muss ebenfalls klar sein: "Ein Vertrag im Rahmen eines unerlaubten Telefonanrufs kann nicht wirksam werden, wenn er nicht zumindest in Textform bestätigt wird." Vor allem allein über das Internet zu erbringende Dienste sollten generell einer zusätzlichen Bewilligung durch den Verbraucher bedürfen. Auch dem "Abfischen" von "Einwilligungserklärungen" in Telefonwerbung etwa über Gewinnspiele mit entsprechenden Klauseln im Kleingedruckten müsse der Gesetzgeber einen Riegel etwa durch ein sogenanntes Kopplungsverbot vorschieben. Bislang sei es ein "mühsamer Weg", gegen schwarze Schafe vorzugehen, da sich viele Firmen nicht an Unterlassungsbescheide halten würden. So sei ein namhaftes Telekommunikationsunternehmen erst im dritten Verfahren zur Zahlung von lediglich 40.000 Euro verurteilt worden. Ein "wichtiges Signal" wäre es daher, wenn schon der Erstversuch zum Telefon-Spamming mit einem Bußgeld bedroht wäre. Verstöße gegen Unterlassungsurteile sollten mit bis zu 250.000 Euro zu ahnden sein.

Das "Damoklesschwert der Unwirksamkeit" müsse über Verträgen schweben, die aus unerwünschter Telefonwerbung hervorgehen, forderte auch Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin. Eine Ausweitung von Widerrufsrechten allein reiche nicht aus. Joachim Lüblinghoff, Richter am Oberlandesgericht Hamm, rief die Politik ebenfalls auf, "flankierende Maßnahmen zu ergreifen". Die Erfordernis einer ausdrücklichen Einwilligung in Telefonanrufe für Verkaufszwecke in Textform sowie die Bestätigungslösung hielt er für praktikable Ansätze, die den Gerichten die Arbeit erleichtern würden. Dass Verträge damit ähnlich wie bei Kindern zunächst schwebend unwirksam wären, stelle die Juristen vor "wenig Probleme".

Christiane Wendehorst vom Institut für Zivilrecht an der Universität Wien hielt den Aufbau höherer Hürden vor Kostenfallen im Internet für nötig. So sollten Online-Anbieter bei der Einforderung von Dienstleistungsverträgen etwa für einen IQ-Test künftig nachweisen müssen, dass ihren Kunden entstehende Entgeltforderungen bekannt gemacht worden seien. Das Widerrufsrecht dürfe auch nur noch erlöschen, wenn vertragliche Leistungen beiderseitig vollständig erbracht seien. Für die Kündigung von Altverträgen sollte die Textform erforderlich sein, wobei günstige Konditionen weiter gelten müssten. Dass aufgrund solcher Verschärfungen der Fernabsatz zum Erliegen kommt, erwartet die Professorin nicht. Für bestimmte Sparten, die wenig Mittel für klassische Werbung aufbringen können, würden Wege zur Kundenansprache zwar beschnitten. Dies sei aber "ein Preis, den wir in Kauf nehmen müssen, um Verbraucherschutz effektiv zu gewährleisten".

Die Gegenseite bezeichnete die vom Bundesrat befürworteten Ergänzungen als nicht vereinbar mit dem gegenwärtigen Rechtssystem. Peter Rheinländer, Justiziar des Bundesverbands des Deutschen Versandhandels, warnte vor dogmatischen Brüchen. Die Schwierigkeiten lägen nicht an zu laxen Sanktionen, sondern in der mangelnden Möglichkeit, die Störer zu ermitteln. Seine Vereinigung begrüßte daher genauso wie der Geschäftsführer des Zentralverbands der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW), Bernd Nauen, ein bußgeldbewehrtes Verbot der Rufnummernunterdrückung. "Der Zweck heiligt aber nicht jedes Mittel", plädierte der ZAW-Vertreter gegen Bestätigungen und zusätzliche Einwilligungsbestimmungen. Dadurch würde sich letztlich die Verbraucherbelästigung nur erhöhen. Wer ohne Opt-in-Vermerk anrufe, müsse dann den umworbenen Kunden noch hinterhertelefonieren, um eine Bewilligung zu erhalten.

Der Bayreuther Zivilrechtler Ansgar Ohly trug die Bedenken der Wirtschaft mit und fürchtete konkurrierende Rechtsverhältnisse zwischen dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem UWG. Laut Ersterem müsse der Verbraucher sich immer selbst rühren, wenn er einen Vertrag lösen wolle. Fezer hielt dagegen, dass es in den behandelten Fragen im Grunde nicht ums Vertragsrecht gehe. Es sei völlig vereinbar mit dem bestehendem Recht, dass ein Vertrag, der auf einer Persönlichkeitsverletzung bestehe, nicht zustande kommen solle. Die Bestätigungslösung sei effizient, kostenneutral und verursache keinen bürokratischen Aufwand.

Quelle : www.heise.de

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