Autor Thema: Die EU-Verfassung: Ein demokratisches Paradestück?  (Gelesen 1810 mal)

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Offline Jürgen

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Aus dem Videotext der ARD:
116/0      ARDtext Mo. 30.5.05
  Nachrichten tagesschau
 Franzosen lehnen EU-Verfassung ab

 Die Franzosen haben sich in einer Volksabstimmung gegen die EU-Verfassung
 ausgesprochen. Nach ersten Teilergebnissen des Innenministeriums stimmten  
 mehr als 56 Prozent mit Nein.

 Die klare Entscheidung gilt als schwere Niederlage für Staatspräsident Chirac  
 und stürzt Europa in eine Krise. Beobachtern zufolge wird diesem Ergebnis in
 Frankreich ein "politisches Erdbeben" folgen.                                

 Bei dem Referendum wurde mit etwa 70 Prozent eine hohe Wahlbeteiligung ver-
 zeichnet.
Meine Ansicht:
Da wir hier wieder einmal nicht gefragt wurden, wie schon bei'm Euro und vielen anderen wichtigen Ereignissen -
merci bien, la france !!!

Jürgen
« Letzte Änderung: 01 Juni, 2005, 21:52 von Jürgen »
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Re:Franzosen lehnen EU-Verfassung ab
« Antwort #1 am: 30 Mai, 2005, 11:34 »
Wart mal ab, die Holländer werdens nicht anders machen!

Damit muss sich das Politmanagement was ganz Neues einfallen lassen ;)

Offline Jürgen

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Re:Franzosen lehnen EU-Verfassung ab
« Antwort #2 am: 30 Mai, 2005, 12:17 »
Ich seh das so, wenn Politiker meinen, unserer Verfassung eine andere rechtsverbindlich vorschalten zu können, ohne das Volk dazu konkret um Zustimmung zu fragen, ist das ein Umsturzversuch, der zum Widerstand berechtigt.
Da soll eine andere Ordnung installiert werden, das ist mit grösster Wahrscheinlichkeit verfasssungswidrig (--> Art. 20 (4)). Zwar lässt auch unsere Verfassung zu, Bündnissen beizutreten (--> u.a. Art. 24), aber nicht um den Preis der Aufgabe unserer staatlicher Souveränität, ohne das Volk zu fragen. Und selbst dann nur begrenzt, siehe u.a. Art. 79 (3).
Selbst ein Peter Gauweiler - Herr, schütze uns vor solchen Zeitgenossen - hat nicht immer automatisch unrecht.
Insbesondere missfällt mir folgender Passus der EU-Verfassung:
Artikel I-6
Das Unionsrecht
Die Verfassung und das von den Organen der Union in Ausübung der der Union übertragenen Zuständigkeiten gesetzte Recht haben Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten.
Vollständiger Text unter:
http://europa.eu.int/constitution/print_de.htm

Das heisst, wenn die EU will, gilt unsere Verfassung nicht mehr, wir selbst können das nicht verhindern... :o

Jürgen

Update aus dem ARDtext:
S 118     ARDtext 30.05.05
 nachrichten tagesschau

 Franzosen lehnen EU-Verfassung ab      
                                       
 Die Franzosen haben sich in einer Volksabstimmung gegen die EU-Verfassung
 ausgesprochen.                        
                                       
 Laut amtlichem Endergebnis stimmten 15,4 Millionen Franzosen oder 54,87    
 Prozent der Wähler mit Nein. 45,13 Prozent waren für die Verfassung. Die    
 Wahlbeteiligung lag bei 69,74 Prozent.
 
 Die Entscheidung gilt als schwere Niederlage für Staatspräsident Chirac und
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 Frankreich ein "politisches Erdbeben" folgen.                          
 ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,
   EU-Verfassung  >143  
                                       
« Letzte Änderung: 30 Mai, 2005, 13:21 von Jürgen »
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Offline Croromano

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Re:Franzosen lehnen EU-Verfassung ab
« Antwort #3 am: 30 Mai, 2005, 13:52 »
Was mir auch missfält ist, dass es in der neuen EU-Verfassung überhaupt keinen Bezug zum Christentum und zu 2000 Jahren christlichter Geschichte in Europa gibt. Mag zwar sein, dass ich altmodisch klinge, aber 2000 Jahre Christentum können die kapitalistischen Möchtegern-Götter der EU doch nicht so einfach über Bord werfen!

Das Problem dieser Verfassung ist, das sie kurzsichtig ist und zum Großteil nur darauf aus ist gewisse Prozesse, die den armen Großmäzen von Nutzen sind zu beschleunigen (Stichwort: EU-Beitritt der Türkei).
« Letzte Änderung: 30 Mai, 2005, 13:53 von Croromano »
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Offline Gasoline-Dream

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Re:Franzosen lehnen EU-Verfassung ab
« Antwort #4 am: 30 Mai, 2005, 15:36 »
Dazu fällt mir mal wieder ein Teil eines Liedtextes ein:

A systemized autocracy of authorized burocracy
Seems to have our people by the throats,
It's time to make your choices -
Stand up and use your voices,
While you've still legal rights and votes.

Axel

Offline Jürgen

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Re:Franzosen lehnen EU-Verfassung ab
« Antwort #5 am: 31 Mai, 2005, 05:05 »
...überhaupt keinen Bezug zum Christentum...
...aber zu Jahrhunderten von Monarchie und Inzucht schon, die bekanntermassen gen-beschränkten Königshäuser finden sich dort massenweise erwähnt, selbst wo sie nur noch repräsentative Aufgaben haben  ???
Der Fisch stinkt vom Kopfe her...
Auch das mag den Galliern missfallen haben, die haben ja ihre eigenen Ansichten zur Monarchie und Methoden zu derer Abschaffung ;)
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Offline Schranzbert

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Re:Franzosen lehnen EU-Verfassung ab
« Antwort #6 am: 31 Mai, 2005, 13:42 »
Ich finde es als Deutscher sehr beschämend, das man sich auf die Franzosen verlassen mußte um dieses Asoziale Machwerk geschaffen von Interessensverbänden abzuschmettern. Laut unseren Presseorganen war ja Deuschland geschlossen dafür. Ein Politiker hat sogar geäußert wir einfachen Bürger würden das sowieso nicht verstehen und selbst die Bundestagsabgeordneten hätten schwierigkeiten den Gesetzestext zu verstehen. Aus Neugier und weil mir das Schicksal unserer Nachfolgenden Generationen nicht so egal ist wie den Millionen Zombies hier (Ex- 70er Jahre Rebellen eingeschlossen) habe ich mir den Gesetzestext zu gemüte geführt und wenig begeisterndes darin entdeckt. Fazit nach einigen Wochen lesens: Soziales und Datenschutz wird minimiert dafür Freizügigkeit für die Unternehmen erweitert. Mehr Bürokratie für Bürger und kleine Broterwerber gleichzeitig weniger für große Firmen.... Schon sehr ausgewogen muß ich schon sagen. Ob Christlich oder nicht wenigstens sollten die Regeln der Menschlichkeit mit eingebunden werden. Auch die 10 Gebote aus der Bibel wären eine gute Grundlage... Ich bin übrigens bekennender Atheist und glaube maximal an den Strom aus der Steckdose. Aber ein wenig mehr Menschlichkeit wäre für das zusammenleben förderlich.
Atlon 64X2 4400 (Sockel 939), ASRock 939A8X-M, 2GB Infineon DDR 400, Radeon X1650 Pro 256MB, Maxtor 120 +160 , SB Audigy 2 ZX, WinTV Nova & Nexus (Astra, Eurobird & Hotbird über Switch), Fritz SL WLAN Router, Teufel an Onkyo Receiver (Stereo) restliche 5 Boxen aktiv (7.0) mehrere USB2Midi Wandler mit Yamaha PSR 510 & 2 X Phatboy Faderboxen. WinXP SP2 & Ubuntu Linux 7.04, ProgDVB (z.Zt 4.82.1 & Relict EPG 0.66), Orion Platinum, Virtual DJ & VSTI, Steuert über Mamba Soft G-Tech HighLase 400RGB (Weißlicht VollgrafikLaser) an. Momentan 5 TFTS (4 17" & 1 23,8 ") an oberer und 2 weiteren PCI Grafikkarten. Bildverteiler und Rasterizer gerade im Aufbau Endziel 8X12 17" TFTs ca 3X2 Meter

Offline Croromano

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Re:Franzosen lehnen EU-Verfassung ab
« Antwort #7 am: 31 Mai, 2005, 14:13 »
Wenngleich ich bekennender Katholik bin, stimme ich den Worten von Schranzbert zu. Ich habe zwar die EU-Verfassung nur in Auszügen gelesen, aber das was ich gelesen habe erinnerte mich mehr an ein Mäzen-Manifest, als an eine funktionierende demokratische Verfassung.

Aus philosophischer Sicht sollte man eine Verfassung so gestalten, als ob man sie heute verabschieden würde, sogleich danach sterben würde und nicht wüsste, als was man morgen wiedergeboren werden würde; dann hätte man womöglich eine gerechte Verfassung und nicht etwas à la EU-Verfassung!
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Re:Franzosen lehnen EU-Verfassung ab
« Antwort #8 am: 31 Mai, 2005, 16:21 »
Vor Allem sollte ein Verfassung übersichtlich und knapp gehalten sien, damit die Bürger, die sich ihr unterwerfen sollen, wenigstens eine Chance haben, sie zu verstehen.
Das deutsche Grundgesetz hat, in der mir vorliegenden Fassung, netto einem Umfang von 52 Seiten A6.
Der Entwurf der EU-Verfassung dagegen ist genauso aufgeblasen und verquast, wie alles andere, was die Eurokraten so absonderlichen...
Werden die ausgemusterten Alt-Lobbyisten und abgeschobenen Polit-Wracks eigentlich nach Seiten bezahlt  :o
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Offline SiLæncer

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REFERENDUM : Niederländer lehnen EU-Verfassung ab
« Antwort #9 am: 01 Juni, 2005, 21:59 »
Drei Tage nach dem Referendum in Frankreich haben auch die Wähler in den Niederlanden der EU-Verfassung in einer Volksabstimmung eine klare Absage erteilt. Nach einer ersten Hochrechnung haben fast zwei Drittel der Niederländer gegen den Entwurf gestimmt.

Den Haag - Der Hochrechnung zufolge haben sich 62,1 Prozent gegen und 37,9 Prozent für die europäische Verfassung entschieden. Die Wahlbeteiligung lag danach bei 64,8 Prozent. Die Entscheidung fiel damit noch deutlicher aus als bei den Franzosen drei Tage zuvor. In Frankreich stimmten etwa 55 Prozent gegen die Verfassung.

Am Volksentscheid über die Verfassung hatten sich mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten beteiligt. Um 19 Uhr erreichte die Wahlbeteiligung 50 Prozent, wie das niederländische Meinungsforschungsinstitut Interview-NSS am Abend mitteilte. Schon am Nachmittag wurde die 30-Prozent-Marke überschritten; die meisten politischen Parteien hatten im Vorfeld angekündigt, sie würden sich an das Ergebnis des Referendums halten, wenn die Beteiligung bei über 30 Prozent liegen sollte. Offiziell hat diese erste Volksabstimmung in den Niederlanden seit mehr als 200 Jahren nur eine beratende Funktion.

Entgegen den einhellig negativen Prognosen der demoskopischen Institute hatte der christdemokratische Ministerpräsident Jan Peter Balkenende noch bis zuletzt auf den von ihnen angestrebten positiven Ausgang gehofft. Sie beriefen sich dazu auf Umfrageresultate, nach denen der Prozentsatz der Gegner der EU-Verfassung von 60 Prozent auf 54 Prozent gesunken sei. Zusammen mit Wählern, die noch kurz vor der Abstimmung unentschieden waren, könnte vielleicht doch noch ein kleines Plus erreicht werden, meinten Unentwegte noch heute.

Im Herbst soll das Parlament, das zu 80 Prozent für die Verfassung eintritt, endgültig über Annahme oder Ablehnung entscheiden. Eine erste Diskussion über die Lage in Europa will die Volksvertretung bereits morgen führen.

Der populistische parteilose Abgeordnete Geert Wilders, einer der führenden Gegner der Verfassung, sprach kurz vor Schluss der Wahllokale angesichts der erwarteten Ablehnung von einem "Fest für die Niederlande". Es werde keinen "europäischen Superstaat" geben.

Referendum war auch Abstimmung über Balkenende

Medien und Politiker hatten noch am Tag der Abstimmung auf die eigentlichen Inhalte der Verfassung hingewiesen. "Es geht um eine neue Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Den Haag und Brüssel", schrieb die Zeitung "de Volkskrant". Auch andere Blätter wiesen darauf hin, dass nicht etwa die Euro-Währung oder die Beitrittspolitik der EU zur Diskussion stünden, wie vielfach in Beiträgen von Gegnern der Verfassung betont worden war.

Bei den Gegnern war auch Kritik an der niederländischen Regierung als Grund für die Ablehnung genannt worden. Insbesondere der christdemokratische Ministerpräsident Jan Peter Balkenende kam dabei ins Kreuzfeuer. Er wurde unter anderem für die steigende Arbeitslosigkeit sowie für angebliche Überflutung der Niederlande durch Arbeitskräfte aus dem Ausland verantwortlich gemacht.

Im Gegensatz zu Frankreich dürfte das Nein keine Folgen für Balkenendes Regierung haben. Auf europäischer Ebene könnte es dagegen ein Ende des Vertragswerks bedeuten. Die Verfassung kann nur in Kraft treten, wenn alle 25 EU-Staaten zustimmen. Die britische Regierung lässt bereits offen, ob sie ihr Referendum überhaupt noch abhält. EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso warnte dagegen noch vor dem Bekanntwerden des niederländischen Ergebnisses die EU-Staaten vor Alleingängen im Ratifizierungsprozess. Einseitige Entscheidungen könnten einen Konsens aller EU-Staaten erschweren, sagte er. Barroso wiederholte jedoch nicht mehr die Aufforderung vom Sonntag nach dem Nein der Franzosen, die Ratifizierung müsse fortgesetzt werden.

Bislang sind die meisten Staats- und Regierungschef der EU dafür eingetreten, alle Mitgliedstaaten ihr Votum abgeben zu lassen. In Deutschland hat das Parlament die Verfassung ratifiziert.

Quelle : www.spiegel.de

Arbeits.- Testrechner :

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Offline Jürgen

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(auch) Niederländer lehnen EU-Verfassung ab
« Antwort #10 am: 01 Juni, 2005, 22:02 »
Aus dem TeleText der ARD:
S116 ARDtext 01.06.05
 Nachrichten tagesschau
 
 Niederländer lehnen EU-Verfassung ab  
                                       
 Nach den Franzosen haben auch die Niederländer die EU-Verfassung in einer  
 Volksabstimmung abgelehnt.            
                                       
 Nach einer ersten Hochrechnung stimmten 62,1 % gegen und 37,9 % für das Ver-  
 tragswerk. An der Abstimmung beteiligten sich demnach 64,8 Prozent der fast
 12 Mio. Wahlberechtigten.              
                                       
 Die Parteien hatten angekündigt, das eigentlich nicht bindende Ergebnis zu  
 respektieren, wenn die Wahlbeteiligung über 30 % liegt. Die Verfassung kann  
 nur in Kraft treten, wenn alle 25 EU-Staaten zustimmen.                    
 ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,
 112 <<  EU-Verfassung >> ab 141  
Quelle: Videotext der ARD

Auch an die Niederländer meinen herzlichen Dank.
Es ist nicht alles Käse aus Holland ;)

Demokratie ist wenn das Volk entscheidet, nichts weiter.
Demokratiefeindliche Besserwisser gehören nicht in die Parlamente!
 
Jürgen
« Letzte Änderung: 01 Juni, 2005, 22:04 von Jürgen »
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Re:(nicht nur) Franzosen lehnen EU-Verfassung ab
« Antwort #11 am: 02 Juni, 2005, 06:28 »
Man weiß schon, warum keiner das deutsche Volk befragt! Ich denke hier wäre es ähnlich ausgefallen. ;D
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80cm Schüssel Astra/Eutelsat/Sirius; 60cm Hispasat, 8 Teiln. Astra, 4 Teil. Eutelsat, beide anderen je 2

Offline Warpi

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Re:(nicht nur) Franzosen lehnen EU-Verfassung ab
« Antwort #12 am: 02 Juni, 2005, 11:19 »
Richtig so ! Keine Eu-Verfassung.
Schöne Grüsse nach Frankreich und den Niederlanden. :)
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EU- VERFASSUNG : Köhler unterschreibt EU- Verfassungsgesetz nicht
« Antwort #13 am: 15 Juni, 2005, 21:58 »
Bundespräsident Horst Köhler will mit seiner Unterschrift unter die von Deutschland ratifizierte EU-Verfassung warten, bis das Bundesverfassungsgericht über die Klage des CSU-Politikers Peter Gauweiler entscheiden hat. Gauweiler reagierte hoch erfreut.

Berlin - Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler saß am Nachmittag im Kulturausschuss, als die Nachricht über die Agenturen ging, der Bundespräsident werde so lange mit seiner Unterschrift unter das Ratifizierungsgesetz zur EU-Verfassung warten, bis das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde Gauweilers in der Hauptsache vorliege.

Das Bundespräsidialamt hatte in Berlin erklärt, dies habe das Amt dem Gericht mitgeteilt. Damit entfällt nach Auffassung des Bundespräsidialamtes auch die Notwendigkeit, dass das Verfassungsgericht die von Gauweiler beantragte einstweilige Anordnung erlasse. Das Bundespräsidialamt wollte sich nicht weiter zum Vorgang äußern und verwies auf seine schriftliche Stellungnahme.

Gauweiler selbst zeigte sich von Köhlers Vorgehen "erfreut". Im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE erklärte er: "Nun ist der Weg frei für eine Überprüfung der EU-Verfassung im Hauptsacheverfahren und darüber, ob das Vertragswerk mit dem Grundgesetz übereinstimmt". Für das "Häuflein Kritiker, zu denen ich mich zähle, ist das ein großer Erfolg". Er habe sich im Bundestag sein Rederecht "geradezu erkämpfen müssen". Nach Angaben von Gauweiler hat Karlsruhe ihm gegenüber bereits signalisiert, dass es zu einer mündlichen Anhörung der Klageparteien kommen wird. Wann eine Entscheidung in der Hauptsache falle, sei jedoch nicht auszumachen. "Das ist das heilige Recht des Verfassungsgerichts", so der CSU-Bundestagsabgeordnete Gauweiler.

Hoher Symbolgehalt

Bereits Mitte Mai hatte es öffentliche Spekulationen über eine Verzögerung durch Köhler gegeben. Das Bundespräsidialamt hatte damals erklärt, das Prüfverfahren im eigenen Haus nehme seinen normalen Gang, sobald die Zustimmung zur EU-Verfassung durch den Bundesrat sei. Köhler werde den Ratifizierungsprozess erst dann verzögern, wenn das Bundesverfassungsgericht ihm bedeute, dass es den Einwänden Gauweilers stattgeben werde. Genau das scheint nun eingetreten zu sein.

Die heutige Entscheidung Köhlers ist dennoch von hohem Symbolgehalt, fällt sie doch einen Tag vor dem Beginn des EU-Gipfels in Brüssel. Was sich zunächst wie eine Ohrfeige an die Adresse des Bundeskanzlers liest, ist jedoch weit komplizierter. Denn der Bundespräsident hat mit seiner Haltung zunächst einmal nur seinen Respekt vor einem anderen Verfassungsorgan, den Richtern in Karlsruhe, zum Ausdruck gebracht. Denn die EU-Verfassung wird von der Mehrheit der Parteien im Bundestag getragen.

In den letzten Tagen gab es in Unionskreisen bereits Hinweise darauf, dass die Richter in Karlsruhe nicht für eine schnelle Entscheidung zu haben waren, wie SPIEGEL ONLINE erfuhr. Das hatte Spekulationen genährt, Gauweiler könne mit seiner Klage sogar im Hauptsacheverfahren Erfolg haben.

Der Abschluss der Ratifizierung der EU-Verfassung ist durch Köhlers Entscheidung zunächst nur vorläufig angehalten. Selbst wenn er das Vertragswerk unterschriebe und es im Bundesgesetzblatt unterzeichnet, ist der Ratifizierungsprozess damit noch nicht zu Ende. Erst wenn die Urkunde vom Signatarstaat bei der italienischen Republik in Rom hinterlegt ist, gilt er als abgeschlossen.

Die Entscheidung Köhlers als parteipolitischen Schlag gegen den angeschlagenen Kanzler zu werten, wäre auch aus einem anderen Grunde falsch. Denn Gauweilers Gang vor das Verfassungsgericht war in der Union mehrheitlich auf deutliche Ablehnung gestoßen.

Spitzenpolitiker wie die CDU-Vorsitzende Angela Merkel und CSU-Chef Edmund Stoiber warben, trotz mancher Bedenken im Detail, für eine Annahme der Verfassung. Im Bundestag hatte am 12. Mai die überwiegende Mehrheit von CDU und CSU mit SPD und Grünen und FDP schließlich mit Ja gestimmt. Allerdings war der Block der Ablehnung aus der Union am stärksten gewesen: 20 Parlamentarier von CDU und CSU votierten mit Nein, darunter auch Gauweiler.

Der Weg zur jetzigen Entscheidung war lang. Gauweiler war zunächst Anfang Mai mit einer Klage und einem Eilantrag in Karlsruhe gescheitert war, mit dem er eine Befassung des Bundestags zur EU-Verfassung verhindern wollte. Ende Mai dann, nach der Zustimmung der EU-Verfassung auch durch den Bundesrat, hatte er seine Organklage erneuert. Diese und der Antrag auf Einstweilige Verfügung waren an den 2. Senat des Bundesverfassungsgerichtes gegangen. Bundestag und Bundesrat seien nicht berechtigt - auch nicht mit Zweidrittelmehrheit - die Verfassungsordnung des Grundgesetzes durch ein anderes Verfassungssystem zu ersetzen, hieß es in der Klageschrift des CSU-Politikers. Dies sei gemäß Artikel 146 Grundgesetz ausschließlich dem Volksgesetzgeber durch eine Volksabstimmung vorbehalten.

Darüber hinaus hatte der CSU-Politiker auch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Zustimmungsgesetz eingelegt, um ein Inkrafttreten des Verfassungsvertrages vor seiner verfassungsrechtlichen Prüfung durch das Gericht in der Hauptsache zu verhindern.

In dem Antrag auf einstweilige Anordnung sollte das Bundesverfassungsgericht dem Bundespräsidenten und der Bundesregierung "untersagen", das Zustimmungsgesetz "auszufertigen und zu verkünden und den Vertrag über eine Verfassung für Europa durch Unterzeichnung der Ratifizierungsurkunde und Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde bei der Regierung der Italienischen Republik zu ratifizieren, bevor über die Organklage und die Verfassungsbeschwerde und den Antrag auf andere Abhilfe entschieden ist".

Die umfangreiche, über 200 Seiten dicke Klageschrift Gauweilers hatte der Staatsrechtler an der Universität Nürnberg-Erlangen, Karl Albrecht Schachtschneider, verfasst. Schachtschneider ist aus früheren Zeiten bekannt: 1993 hatte er mit seiner Verfassungsbeschwerde das Maastricht-Urteil erwirkt. Zwar wurde seine Klage damals abgewiesen, doch setzte das Gericht in seinem Urteil weitreichende Grenzen bei einer künftigen Integration Deutschlands in der Union.

Gauweilers Klage und Köhlers Entscheidung dürfte auch die morgige, seit längerem angesetzte EU-Debatte im Bundestag begleiten. Dort will Bundeskanzler Gerhard Schröder zum Stand des EU-Prozesses eine Regierungserklärung abgeben.

Gauweiler erklärte heute in SPIEGEL ONLINE: "Eines ist derzeit sicher - auf den schönen Karten, auf denen die Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zur EU-Verfassung bereits abgebildet ist, muss unser Land wieder gestrichen werden".

Zumindest vorläufig.

Quelle : www.spiegel.de

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REFERENDUM : Luxemburger stimmen für die EU- Verfassung
« Antwort #14 am: 10 Juli, 2005, 20:42 »
Die Bürger von Luxemburg haben mehrheitlich für die neue europäische Verfassung gestimmt. Franzosen und Niederländer hatten sich zuletzt in Referenden gegen das Werk ausgesprochen. Luxemburgs Premierminister Juncker hatte im Falle einer Ablehnung mit seinem Rücktritt gedroht.

Luxemburg - Bereits zwei Stunden nach Schließung der Wahllokale zeichnete sich eine deutliche Ja-Mehrheit ab. Luxemburg ist von den 25 EU-Staaten damit das 13. Land, das der Verfassung zugestimmt hat. Nach Auszählung von 75 Prozent aller Stimmen waren 58 Prozent der Luxemburger für die Verfassung, 42 Prozent dagegen. Da in diesen Zahlen die als besonders "verfassungsfreundlich" geltende Stadt Luxemburg nur teilweise enthalten war, gab es kaum noch Zweifel am insgesamt positiven Ausgang des Referendums.

Luxemburgs Premierminister Jean-Claude Juncker hatte sein politisches Schicksal mit der Zustimmung zur Verfassung verknüpft. Er hatte gedroht, aus dem Amt zu scheiden, falls die Bevölkerung mit "Nein" stimmen würde. Rund 223.000 Luxemburger waren zur Abstimmung aufgerufen worden. Wegen der in Luxemburg geltenden Wahlpflicht wird mit einer Wahlbeteiligung von etwa 90 Prozent gerechnet.

Luxemburgs Parlament hatte auch nach dem EU-Gipfeltreffen vom Juni - bei dem die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union sich auf eine einjährige "Bedenkzeit" zur Abkühlung der Verfassungskrise geeinigt hatten - an dem Referendum festgehalten. Mehrere EU-Staaten haben beabsichtigte Volksabstimmungen bereits bis auf Weiteres verschoben, weil sich die Stimmung in ihren Ländern nach den "Nein"-Voten in Frankreich und den Niederlanden deutlich verschlechtert hatte.

In Deutschland will Bundespräsident Horst Köhler bis zur Entscheidung über eine Verfassungsklage mit der Unterschrift unter den Vertragstext warten.

Quelle : www.spiegel.de

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