Autor Thema: EU-Staaten wollen polizeilichen Datenaustausch intensivieren  (Gelesen 10570 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Anti-Terror-Datei: Verfassungsrechtliche Risiken?
« Antwort #15 am: 20 September, 2006, 16:03 »
Datenschützer: Daten unbeteiligter Personen dürfen nicht gespeichert werden

Schwerwiegende verfassungsrechtliche Risiken sieht der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar im Gesetzentwurf zur Anti-Terror-Datei. Vor allem die Daten unbeteiligter Personen dürften in keinem Fall gespeichert werden.
Mit dem Gesetzentwurf werden Rechtsgrundlagen für eine gemeinsame Anti-Terror-Datei der deutschen Sicherheitsbehörden beim BKA und zu so genannten Projektdateien geschaffen. Hierzu sieht der Gesetzentwurf umfangreiche Datenkataloge sowie differenzierte Zugriffsrechte der beteiligten Stellen vor.

Von "schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Risiken" spricht in diesem Zusammenhang der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar. Erstmals würden damit gemeinsame Dateien von Polizeien und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder errichtet. Aber auch wenn eine Beschleunigung der informationellen Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden bei der Aufklärung und Bekämpfung des internationalen Terrorismus notwendig ist, so scheine es um so wichtiger, "dass auch in Zukunft die Trennung von polizeilicher Exekutivgewalt und nachrichtendienstlichen Informationssammlungen gewahrt bleibt", so Schaar.

Der Gesetzentwurf gehe dabei über das verfassungsrechtlich Zulässige erheblich hinaus. Nach Meinung von Schaar dürfen in der Anti-Terror-Datei nur solche personenbezogene Daten gespeichert werden, die zur Identifizierung von Personen und für eine Gefährdungseinschätzung bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus geeignet und erforderlich sind. Tatsächlich enthalte der Gesetzentwurf jedoch einen recht umfangreichen Datenkatalog mit teilweise sensitiven Informationen, mahnt der Datenschützer: "Umso wichtiger wäre es, den Kreis der beteiligten Behörden im Hinblick auf das sensible Datenmaterial zu beschränken. Statt dessen ist vorgesehen, auch weiteren Polizeivollzugsbehörden auf unterer Ebene den Zugriff auf die Datei einzuräumen, was im Hinblick auf das Trennungsgebot sehr kritisch zu sehen ist."

Zudem würden in der Datei nicht nur terrorverdächtige Personen erfasst, sondern auch Kontaktpersonen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für ihre Verbindung zu Terrorverdächtigen sprechen. Diese relativ niedrige Erfassungsschwelle entspreche nicht der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, denn es sei nicht auszuschließen, dass auch Personen über das Umfeld des Terrorismus hinaus erfasst werden. "Die Speicherung unbeteiligter Personen muss aber in jedem Fall verhindert werden", erklärt Peter Schaar.

Darüber hinaus sehe der Gesetzentwurf einen umfangreichen Katalog von Grunddaten und erweiterten Grunddaten vor, die durch die Aufnahme besonderer Bemerkungen, ergänzender Hinweise und Bewertungen in Freitextform zulässig ergänzt werden können. "Hiermit wird den Polizeibehörden unter Umständen der Zugriff auf weiche, d.h. nicht gesicherte, Informationen eröffnet, die als solche für ihre Aufgabenerfüllung weder geeignet noch erforderlich sind. Auch dies birgt ein erhebliches verfassungsrechtliches Risiko."

Schaar will darauf drängen, diese aus seiner Sicht kritischen Punkte im Verlauf der parlamentarischen Diskussion, "auf ihre verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit kritisch zu überprüfen."

Quelle : www.golem.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Kabinett segnet Anti-Terror-Datei ab
« Antwort #16 am: 20 September, 2006, 19:00 »
Unter dem Namen "Gemeinsame-Dateien-Gesetz" hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder beschlossen. Kernstück des Entwurfs ist die Einrichtung der umstrittenen Anti-Terror-Datei (ATD) als Kombination einer "Index"- und einer "Volltextdatei". Daneben werden mit dem Gemeinsame-Dateien-Gesetz aber auch die Einrichtung und der Betrieb von so genannten "Projektdateien" abgesegnet. Projektdateien sollen befristete Datensammlungen sein, die Polizei und Nachrichtendienste gemeinsam anlegen dürfen, wenn sie in besonderen Situationen gemeinsame Arbeitsgruppen im "Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum" (GTAZ) bilden. In den Erläuterungen (PDF-Datei) zum Gemeinsame-Dateien-Gesetz heißt es, dass die Projektdatei nur anlassbezogen eingerichtet werden darf, während die Anti-Terror-Datei (ATD) ein langfristiger Datenspeicher ist.

In einer Presserklärung zur Anti-Terror-Datei wird die beschlossene Dateistruktur als "intelligente Kombination von Index- und Volltextlösung" bezeichnet. Die Datei soll im ersten Schritt die Informationen liefern, um eine gesuchte Person zu finden. In einem weiteren Schritt wird angezeigt, welche Behörde über "erweiterte Grunddaten" verfügt, die nach dem Prinzip der "verdeckten Speicherung" selbst nicht unmittelbar einsichtig sind. Dann sollen sich die Behörden miteinander in Verbindung setzen können und eventuell diese verdeckten Daten austauschen. Jedoch heißt es in der Erläuterung zu den erweiterten Grunddaten: "Die in der Anti-Terror-Datei vorhandenen Informationen können im Eilfall auch unmittelbar für Sofortmaßnahmen zur Verhinderung terroristischer Anschläge genutzt werden. Zu diesem Zewcke können die Informationen sekundenschnell per Knopfdruck übertragen werden." Mit welcher Prozedur das Datenbanksystem in den Eilfall-Abfragezustand gesetzt wird, ist nicht erläutert. Dennoch soll die grundgesetzlich geforderte Trennung von Polizei- und Geheimdiensten erfüllt sein. Gegenüber dem Fernsehsender n-tv hat Bundesdatenschützer Peter Schaar in einer Stellungnahme zum Kabinettsbeschluss bereits bezweifelt, dass die Trennung der Dienste wirklich gegeben sei.

Auch die Belange des Datenschutzes sollen berücksichtigt werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass jeder Zugriff auf die ATD protokolliert wird. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Datenschutzbehörden der Länder sollen jederzeit datenschutzrechtliche Kontrollen durchführen können. Daneben sollen Betroffene die Möglichkeit haben, über das Bundeskriminalamt "Auskünfte" zu bekommen, was über sie gespeichert ist. Der Standort der Datei ist beim Bundeskriminalamt.

In der Diskussion um die Anti-Terror-Datei wurde kritisiert, dass unter den erweiterten Daten die Religionszugehörigkeit gespeichert werden soll. Dieser Passus wurde als grundgesetzwidrig bezeichnet. Wie in den Erläuterungen zum Gemeinsame-Dateien-Gesetz ersichtlich ist, wird neben der Volkszugehörigkeit die Religionszugehörigkeit nur dann gespeichert, wenn dies im "Einzelfall erforderlich" ist. Nähere Erläuterungen zum "Einzelfall" sind noch nicht verfügbar.

Ein weiterer umstrittener Punkt war die Frage, wie die sehr unterschiedlichen "erweiterten Grunddaten" der einzelnen Behörden in einer Datei zusammengefasst werden können, ohne dass eine "Datenmüllhalde" entsteht. Dazu heißt es in der Erläuterung, "dass diese [Angaben] nicht freihändig in die Datei eingegeben werden, sondern eine bestimmte Auswahl von Angaben (Kataloge) angeboten wird, aus denen die eingebende Behörde auswählt." Durch diese Standardisierung soll die Recherchefähigkeit der erweiterten Grunddaten sicher gestellt sein.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Große Koalition wirbt für verstärkte Terrorbekämpfung
« Antwort #17 am: 21 Oktober, 2006, 11:52 »
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Abgeordnete der Regierungsfraktionen haben ihre Pläne für die Anti-Terror-Datei und die Verschärfung der "Otto-Kataloge" unter heftigen Protesten der Opposition verteidigt. Auch wenn es keine hundertprozentige Sicherheit vor Terroranschlägen geben könne, müsse das Menschenmögliche zu ihrer Verhinderung getan werden, betonte Schäuble am gestrigen Freitag im Bundestag. Politiker von den Grünen, der FDP und der Linkspartei beklagten dagegen, dass das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten mit den geplanten Maßnahmen weiter unterlaufen werde, und äußerten daher verfassungsrechtliche Bedenken.

Der scharfe Schlagabtausch erfolgte im Rahmen der ersten Lesung der Entwürfe für ein "Gemeinsame-Dateien-Gesetz" zur heftig umstrittenen Einrichtung einer Anti-Terror-Datei von Strafverfolgern und Nachrichtendiensten und für das nicht weniger umkämpfte "Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz" (TBEG). Bei der geplanten Datenbank zur Terroristenjagd würden die Bedürfnisse von Quellen- und Geheimschutz und die Notwendigkeit von Datenschutz "in einer klugen Weise" miteinander vereinbart, lobte Schäuble die Vorschläge seines Hauses. Es sei zudem etwa aufgrund von Bedrohungen von rechts außen nötig, die in den Anti-Terrorpaketen seines Vorgängers Otto Schily enthaltenen Befugnisse für die Geheimdienste auf die Bekämpfung von Extremismus mit Gewaltbezug auszudehnen.

Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) wies Befürchtungen zurück, wie sie beispielsweise ebenfalls gestern erneut bei einer Demonstration gegen den Überwachungsstaat und die von der großen Koalition befürworteten neuen Kontrollmöglichkeiten zum Ausdruck kamen. Man sei nicht auf dem Weg in einen Polizeistaat: "Aber wir möchten einen starken Staat, der den Bürger zu schützen weiß." Der SPD-Abgeordnete Frank Hofmann warb ebenfalls für die Entwürfe. Sorgen vor Big Brother in diesem Zusammenhang seien "naiv und praxisfremd". Sein Parteikollege Klaus Uwe Benneter sagte, die große Koalition reagiere "mit Maß und den richtigen Mitteln" auf die Bedrohungslage. Vertreter von Schwarz-Rot wollen mit der Anti-Terror-Datei eine Art "Radarschirm" schaffen, mit dem die Sicherheitsbehörden aus verschiedenen Mosaiksteinen der Erkenntnisgewinnung ein möglichst scharfes Bild potenzieller terroristischer Gefährdungen zeichnen können.

Wolfgang Wieland, grünes Mitglied im Innen- und Rechtsausschuss des Bundestags, monierte dagegen, dass die Bundesregierung zu viele Informationen in die Terroristendatei eingestellt wissen wolle. Schon bei einer früheren parlamentarischen Debatte hatte er vor dem Entstehen eines ineffizienten "Datenmolochs" gewarnt. Die geplante "Inflation" an zugriffsberechtigten Behörden und an Möglichkeiten, im Eilfall "auf Knopfdruck" online auf die ausführliche Volltextdatei zuzugreifen, sowie die Einbeziehung von Kontaktpersonen nach Ermessen der Sicherheitsbehörden vermische die Aufgaben von Polizei und Geheimdiensten in verfassungswidriger Weise.

Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, stieß ins gleiche Horn. Auch für sie stellt die Eilfallbestimmung ein potenzielles "Einfallstor für Missbrauch" dar. Die Errichtung eines Freitextfeldes, in dem die Beamten anlassbezogen Informationen hinzufügen können, muss nach Ansicht von Piltz ebenfalls verfassungsrechtlich geklärt werden. Besonders kritisch sei die Speicherung von Kontaktpersonen zu bewerten. Die Frage, ab wann man sich verdächtig macht, stünde im Raum. Die Gefahr müsse ausgeräumt werden, dass man in die Datei gerät, nur weil man "das Handy verleiht oder mit anderen Verdächtigten telefoniert". Es sei wichtig "den Terrorismusverdacht von unbescholtenen Personen fernzuhalten".

Mit Blick auf das TBEG und die darin mit vorgeschlagene Erfassung von Internet-Nutzungsdaten machte Piltz klar, dass die Qualität des Entwurfs am Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu messen sei. Ihr innenpolitischer Kollege kritisierte zugleich die bislang erfolgte Überprüfung der Anti-Terrorgesetze durch das Innenministerium: "Eine Evaluierung, die derjenige macht, der das Gesetz geschrieben hat, ist das Papier nicht wert." Falls die Befugnisse der Geheimdienste aufrecht erhalten würden, müsste zumindest ihre Kontrolle deutlich verbessert werden.

Im Namen der Linkspartei lehnte deren Innenexpertin Petra Pau die Regierungsvorschläge vollständig ab. Mit den sogenannten Sicherheitsgesetzen würden allein die Nachrichtendienste aufgerüstet, der Datenschutz "zum Abschuss freigegeben" und der Abbau von Bürgerrechten allgemein verstärkt, empörte sie sich. Zugleich solle mit der Anti-Terror-Datei der Informationsaustausch zwischen den unterschiedlichsten Behörden von Länder- und Bundespolizei, Zoll, Militärischem Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz zur Regel werden. Diese kämen so jeweils zu Erkenntnissen, die sie im Prinzip nicht gewinnen dürften. Die Linken gehen davon aus, dass das Gesetz bei einem unveränderten Beschluss durch die schwarz-rote Mehrheit des Bundestags nach Karlsruhe gehen wird.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Datenschützer sehen Anti-Terror-Datei äußerst kritisch
« Antwort #18 am: 25 Oktober, 2006, 11:06 »
Datenschützer haben gegen die vom Bund geplante Erweiterung der Anti-Terror-Gesetze und die Einführung einer Anti-Terror-Datei in Deutschland erhebliche Bedenken. "Es ist besonders fraglich, wenn unter dem Oberbegriff Terrorabwehr riesige Datenmengen ohne konkreten Verdacht und auf lange Zeit auf Vorrat gesammelt werden und staatliche Behörden jederzeit zugreifen können", sagte Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose in einem dpa-Gespräch. Er befürchte zudem, dass die strikte Trennung von Polizei und Geheimdiensten immer mehr aufgeweicht werde.

Bose kritisierte dabei auch die EU-Regelung, wonach ab 2007 alle Verbindungsdaten für Telekommunikation mindestens sechs Monate gespeichert werden sollen. Bisher geschehe dies für maximal 90 Tage und nur für Abrechnungszwecke. "Da wird künftig viel mehr vom Staat überwacht. Der unbescholtene Bürger wird zum Risikofaktor, auch wenn er keinen Anlass dafür gibt. Das kann jeden treffen", sagte von Bose. Am morgigen Donnerstag beginnt in Naumburg die 72. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Schwerpunkte der zweitägigen Beratungen sind die innere Sicherheit, Planungen für eine bundesweite Schülerdatei sowie Datenschutz und Technik.

"Terrorabwehr muss sein, aber es ist zum Schutz der Bürgerrechte nötig, bevor eine massenhafte Ansammlung von Daten auf Verdacht entsteht, genauestens und wissenschaftlich begleitet zu prüfen, ob nicht auch vorhandene Gesetze ausreichen. Da sehe ich Reserven", sagte von Bose. In der Anti-Terror-Datei sollen die an unterschiedlichen Stellen vorhandenen Informationen zusammengeführt sowie Polizei und Geheimdiensten zugänglich gemacht werden.

Die Datei beim Bundeskriminalamt (BKA) soll Unterstützer terroristischer Vereinigungen sowie gewaltbereite Extremisten erfassen, "aber eben auch jegliche Kontaktpersonen", erklärte von Bose. Damit bestehe die Gefahr, dass auch nicht verdächtige Menschen erfasst werden. "Das kann ein Student sein, der in einer Wohngemeinschaft mit einer möglicherweise der Terrorszene zuzurechnenden Personen zusammenlebt", warnte von Bose.

Durch das ebenfalls von der Bundesregierung vorgelegte "Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz" sollen die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 befristet erlassenen Anti-Terror- Gesetze nochmals befristet verlängert und erweitert werden. Die Geheimdienste sollen mehr Befugnisse erhalten, Auskünfte über Flugdaten und Telefonverbindungen erleichtert werden. Von Bose sprach sich angesichts der Diskussion um Gefahren durch Attentate mit Hilfe von Kofferbomben gegen eine flächendeckende Videoüberwachung von öffentlichen Räumen aus. "Damit verhindern wir die Taten nicht, wir können sie damit allenfalls nur besser aufklären".

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Datenschützer kritisieren Anti-Terror-Datei und Schülerregister
« Antwort #19 am: 27 Oktober, 2006, 17:19 »
Auf ihrer 72. Bundeskonferenz haben die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in Naumburg eine Entschließung verabschiedet, die etliche Details der geplanten Anti-Terror-Datei kritisiert, weil sie verfassungsrechtliche Grundlagen ignoriere. Grundsätzlich erkennen die Datenschützer zwar die Notwendigkeit, der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus zu begegnen, doch mahnen sie ein verfassungsrechtliches Vorgehen an.

So müsse angesichts des umfassenden Datenaustausches präzisiert werden, welche Personen überhaupt in der Anti-Terror-Datei erfasst werden. Auch müsse der Begriff der "Kontaktperson" präzisiert und der Kreis der Betroffenen eingeschränkt werden, besonders dann, wenn die "Kontaktperson" mit keiner strafbaren Handlung aufgefallen ist. Ferner sollte nach Meinung der Datenschützer das vorgesehene Freitextfeld für ergänzende Beobachtungen ersatzlos gestrichen werden. Kritisiert wurde auch die Definition von Eilfällen, in denen den Behörden ein Zugriff auf alle Daten der Anti-Terror-Datei gestattet sein soll. Ein derartiges Verfahren widerspräche der gesetzlich gebotenen Trennung von Polizei- und Nachrichtendiensten. Außerdem seien die zugriffsberechtigten Sicherheitsbehörden nicht klar genug definiert.

In einer weiteren Entschließung gehen die Datenschützer mit dem geplanten Bildungsregister der Kultusminister-Konferenz hart ins Gericht. Unter anderem fordern sie den Verzicht auf eine lebenslange ID-Nummer für Schüler und Lehrer, mit der jederzeit die Re-Identifizierung von Individualdatensätzen möglich sei. Insgesamt erscheinen den Datenschützern die Datensammlungsbemühungen der Kultusminister nicht überzeugend. "Im Hinblick auf die bereits gewonnenen Ergebnisse aus stichprobenartigen und weitgehend auf Freiwilligkeit beruhenden wissenschaftlichen Untersuchungen (wie PISA, IGLU oder TIMSS) erscheint die Notwendigkeit der geplanten Einrichtung eines bundesweiten zentralen schüler- bzw. lehrerbezogenen 'Bildungsregisters' nicht dargetan", heißt es in der Entschließung.

Auch zum zunehmenden Einsatz von RFID-Chips formulierten die Datenschützer eine gemeinsame Entschließung. In ihr wird eine Kennzeichnungspflicht für RFID-Chips, aber auch für Lesegeräte und Kommunikationsvorgänge gefordert, ergänzend dazu ein Verbot heimlicher Profilbildung mit Daten, die aus den Chips ausgelesen werden. Chips, die im Handel- und Dienstleistungssektor eingesetzt werden und bis zum Konsumenten kommen, müssen nach den Vorstellungen der Datenschützer deaktivierbar sein. Bei allen Chips müsse das unbefugte Auslesen von Daten etwa durch ausreichende Verschlüsselung beim Speichern und Übertragen von Daten unterbunden werden.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Bevor sich am morgigen Freitag der Bundesrat mit der Einrichtung einer so genannten Anti-Terror-Datei befasst (Erläuterung als PDF-Datei), hat sich der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holsteins noch einmal zu dem Thema zu Wort gemeldet. Thilo Weichert weist in einer Stellungnahme gegenüber dem Innenminister des Landes, Ralf Stegner, auf seines Erachtens "schwerwiegende handwerkliche und verfassungsrechtliche Mängel" hin. Es handele sich um ein "Gesetz, das kaum jemand verstehen kann", es erlaube eine "monströse Datenverarbeitung für eine unübersichtliche Menge von Sicherheitsbehörden, mit dem jeder, der aus irgendwelchen Gründen mit Terrorismus in Verbindung gebracht wird, bundesweit zum 'Outlaw' erklärt wird".

Der "Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder", kurz Gemeinsame-Dateien-Gesetz (PDF-Datei), sieht die Einrichtung einer gemeinsamen, zentralen und standardisierten Anti-Terror-Datei von Bundeskriminalamt (BKA), der Bundespolizeidirektion, der Landeskriminalämter, der Verfassungsschutzbehörden, des Militärischen Abschirmdienstes, des Bundesnachrichtendienstes und des Zollkriminalamtes vor. Diese soll unter der Obhut des BKA geführt werden. In ihr sollen unter anderem Daten über Personen gespeichert werden, die einer terroristischen Vereinigung angehören oder diese unterstützen. Dazu kommen solche Personen, bei denen "tatsächliche Anhaltspunkte" die Annahme begründen, dass sie mit solchen Personen in Verbindung stehen.

Das Gesetz soll noch in diesem Jahr die Grundlage für die Einrichtung der Datei schaffen. Die Bundesregierung sieht darin "angesichts der Bedrohungslage einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus", wie Bundeskanzlerin Angela Merkel zu dem Entwurf schreibt. Weichert meint hingegen, es werde ein unkontrollierter Datenpool geschaffen, "der den Sicherheitsbehörden zwar viele Informationen liefert, aber keine gesicherten Fakten". Kombiniert mit weiteren Gesetzentwürfen zur Terrorismusbekämpfung wie dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz des Bundes oder die Novellierung des Polizeirechts in Schleswig-Holstein könne der Bürger als potenzieller Terrorist heimlich erfasst und zum "Objekt der Begierde" aller Polizeien und Nachrichtendienste gemacht werden, denn "irgendwie sind wir alle 'Kontaktpersonen'", meint Weichert.

Für ihn verfassungsrechtlich bedenklich ist die "neue Qualität des Datenaustausches zwischen Nachrichtendiensten und Polizeibehörden". Sie sei insbesondere mit dem verfassungsrechtlichen Trennungsgebot nicht zu vereinbaren. "Das Trennungsgebot setzt neben einer organisatorischen Trennung eine informationelle Trennung voraus, die die Möglichkeit eines Informationsverbundes erheblich eingrenzt", schreibt der Datenschützer in seiner Stellungnahme.

Neben dem Gesetz zur Anti-Terror-Datei steht auf der Tagesordnung des Bundesrats für morgen unter anderem auch der Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität an und eine Verordnung zur Einführung dauerhafter Identifikationsnummern in Besteuerungsverfahren. Die Anti-Terror-Datei wird seit dem ersten Gesetzentwurf vor gut einem Jahr kritisiert, zuletzt auch auf der 72. Bundeskonferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Bundesrat gegen Befristung der Anti-Terror-Datei
« Antwort #21 am: 03 November, 2006, 15:22 »
Der Bundesrat hat sich in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag für eine unbegrenzte Einrichtung der geplanten Anti-Terror-Datei ausgesprochen. Die von der Bundesregierung in ihrem umstrittenen Gesetzesentwurf verankerte Befristung der Datenbank zur Terrorismusbekämpfung ist den Ländern zufolge "aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht geboten". Gegen die automatische Verfallsklausel sprächen zum einen "die nicht unerheblichen Investitionen der Sicherheitsbehörden für die Einrichtung und den Betrieb" der Datei. Zum anderen setze ihre Fassung als Auslaufmodell "die falschen Signale im Hinblick auf die dauerhafte Herausforderung durch den internationalen Terrorismus." Bei der Anstellung eines wissenschaftlichen Sachverständigen zur Evaluation des Gesetzes zur Einrichtung der Datei will der Bundesrat ebenfalls beteiligt werden.

Der "Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder", kurz Gemeinsame-Dateien-Gesetz (PDF-Datei), sieht die Einrichtung einer gemeinsamen, zentralen und standardisierten Anti-Terror-Datenbank von Bundeskriminalamt (BKA), der Bundespolizeidirektion, der Landeskriminalämter, der Verfassungsschutzbehörden, des Militärischen Abschirmdienstes, des Bundesnachrichtendienstes und des Zollkriminalamtes vor. Die Datenbank will die Bundesregierung in die Obhut des BKA geben. In dem System sollen unter anderem Daten über Personen gespeichert werden, die einer terroristischen Vereinigung angehören oder diese unterstützen. Dazu kommen Kontaktpersonen, bei denen "tatsächliche Anhaltspunkte" die Annahme begründen, dass sie mit potenziellen oder überführten Schwerverbrechern in Verbindung stehen.

Zurück wiesen die Ministerpräsidenten eine Empfehlung des Rechtsausschusses der Länderkammer, wonach der missverständliche Begriff der "Kontaktperson" im Gesetz vermieden werden sollte. Schon im eigentlichen Text – und nicht erst in der Begründung – wollten die Rechtspolitiker festgeschrieben wissen, dass Personen, die "flüchtig oder zufällig" mit den Terrorverdächtigen in Berührung gekommen sind, nicht gespeichert werden dürfen. Im Interesse eines möglichst weitgehenden Schutzes des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und zur Verwirklichung des Ziels der Datensparsamkeit sollten nur Informationen solcher Personen in der Anti-Terror-Datei gespeichert werden, so der abgeschmetterte Änderungsvorschlag, "die zur Aufklärung und Bekämpfung des internationalen Terrorismus unerlässlich sind".

Andererseits konnten sich die Länderchefs auch nicht für eine Empfehlung des Innenausschusses erwärmen, der sich für eine Zugriffsberechtigung von "weiteren Polizeivollzugsbehörden" auf die Terroristendatei ausgesprochen hatte. Nicht an der Datenbank beteiligte Dienststellen könnten andernfalls als "geheim" eingestufte Nachrichten "nur auf alternativen Wegen, die mit hohem Zeitverlust verbunden wären, austauschen". Der jetzige Gesetzesentwurf sieht vor, dass Staatsschutzdienststellen der Länderpolizeien zugriffsberechtigt sein sollen.

Generell hat der Bundesrat keine Einwände an der Anti-Terror-Datei, obwohl sowohl Oppositionspolitiker als auch Bürgerrechtler schwere verfassungsrechtliche Bedenken gegen den weit gestrickten Entwurf der Bundesregierung haben. Auch im Vorfeld der heutigen ersten Behandlung des Datenbankgesetzes in der Länderkammer hatten Datenschützer noch einmal auf "schwere handwerkliche Fehler" hingewiesen, vor der Entstehung eines "monströsen" Datenverbunds gewarnt und ein Einschreiten des Bundesrates gefordert.

Allgemein sieht die Länderkammer weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Verbesserung der Abwehr und Verfolgung terroristischer Straftaten. Sie beklagt, dass das Autobahnmautgesetz eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme der Mautdaten und der Kontrolldaten nach anderen Rechtsvorschriften ausdrücklich ausschließt. Die enge Zweckbindung des Autobahnmautgesetzes für die Mautdaten muss nach Ansicht der Länder gelockert werden, um sie "zur Verfolgung schwerer Straftaten und zur Abwehr erheblicher Gefahren für die zuständigen Behörden nutzbar zu machen". Dies diene nicht nur "der Bekämpfung schwerer Allgemeinkriminalität, sondern insbesondere auch der Terrorismusbekämpfung". Das "hohe terroristische Gefährdungspotenzial" mache es nötig, "die unterschiedlichsten Begehungsmodalitäten in die Abwehrstrategie einzubeziehen". Der Bundesrat hat die Bundesregierung daher aufgefordert, rasch einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Anpassung des Autobahnmautgesetzes vorzulegen, und so Öl in die Debatte über den Ausbau der Überwachung mit Hilfe der Mautdaten gegossen.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Zahlreiche Bedenken gegen neues Anti-Terrorpaket
« Antwort #22 am: 07 November, 2006, 10:54 »
Experten machten bei einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestags am Montagnachmittag in den umstrittenen Entwürfen der Bundesregierung für die Anti-Terror-Datei und das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) viele handwerkliche Fehler aus. Sie kritisierten insbesondere, dass mit den geplanten neuen Befugnissen für die Sicherheitsbehörden auch zahlreiche Unschuldige in den Verdachtsnetzen hängen bleiben dürften und insgesamt eine neue Qualität der Überwachung der Bevölkerung erreicht werde. Vertreter von Verfassungsschutzämtern, vom Bundeskriminalamt (BKA) und zwei Rechtsprofessoren hielten die Regierungsvorschläge dagegen für notwendig und im Großen und Ganzen angemessen.

Die meisten Einwände bezogen sich auf die Anti-Terror-Datei. Damit will das Bundeskabinett auf die "akute terroristische Bedrohung in Deutschland" reagieren, wie Wolfgang Weber, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutzes, die Lage charakterisierte, und den Informationsaustausch zwischen Polizei und Geheimdiensten verbessern. In Paragraph 1 des Gesetzesentwurfs (PDF-Datei) wird festgehalten, dass die "gemeinsame standardisierte zentrale" Datenbank zur "Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik" eingerichtet werden soll. Doch beim Weiterlesen stoße man darauf, dass die Datei "auch für andere Zwecke" wie die Bekämpfung schwerer Straftaten allgemein verwendet werden könne, monierte Hansjörg Geiger, Ex-Staatssekretär im Bundesjustizministerium. Er warf die Frage auf, ob man so "gleich im ersten Anlauf etwas dazupacken" müsse. Der Bürger könne bei dem Gesetzesvorhaben von Anfang an nicht das erforderliche Vertrauen in die Rechtmäßigkeit der Verwaltung haben.

Fredrik Roggan von der Humanistischen Union beklagte, dass man leicht in die Datei hineinrutschen könne, das "Rauskommen" aber "völlig unbestimmt" sei. Schon "tatsächliche Anhaltspunkte" auf die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung würden dem Entwurf nach ausreichen, "um eine Speicherung auszulösen". Dabei gehe es um die "unterste Stufe des Tatverdachts" und nur "um mögliche Indizien". Noch uferloser würden die Vorgaben, wenn man sich die Speicherung von Kontaktpersonen anschaue, womit "beinahe jedermann" erfasst werden könne.

Der Würzburger Strafrechtsprofessor Eric Hilgendorf fürchtete ebenfalls, dass schon von den Anfangsparagraphen eine "Sogwirkung" zur Einspeisung Verdächtiger ausgehen dürfte. Die Behörden seien angehalten, "möglichst viel reinzupacken" in die gemeinsame Datei. Ein "trojanisches Pferd" witterte der Wissenschaftler in Paragraph 6, demzufolge die Daten auch zur Verfolgung einer besonders schweren Straftat oder zur Abwehr einer Gefahr für "Leib, Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person" verwendet werden dürften. "Es fehlt nur noch die Ehre", um den Katalog der Persönlichkeitsrechte komplett zu machen, verwehrte sich Hilgendorf gegen eine derartige Befugnisausdehnung. Allgemein konstatierte er einen Trend zum "Abschleifen rechtsstaatlicher Sicherungen" der Bürgerrechte, dem die beiden debattierten Gesetzesvorhaben Vorschub leisten würden.

Ralf Poscher, Öffentlichkeitsrechtler an der Ruhr-Universität Bochum, lobte zunächst, dass das vorgeschlagene abgestufte System aus Grund-, Volldaten und einem Freitextfeld die bestehende Trennung zwischen Polizeibehörden und Nachrichtendiensten nur "ein Stück weit aufhebt". Gleichzeitig machte er aber Schwächen bei der vom Bundesverfassungsgericht immer wieder angemahnten "Sicherung gegen einen sich verselbstständigenden Sicherheitsapparat" aus. Die Polizei könnte künftig seinen Ausführungen nach etwa Peter Handke aufgrund seiner umstrittenen Äußerungen zu den Verteidigungsrechten Serbiens in der Datei speichern, mit eventuell vorhandenen Daten über einen Verkehrsunfall des Autors vereinen und alle Personen dazustellen, "für die Indizien vorliegen, dass sie sein Handeln kennen". Dass selbst ein "bloßes Befürworten" von Gewalt in einer Speicherung enden soll, führt für Poscher zu bedenklichen Eingriffsmöglichkeiten der Polizei in die Meinungsfreiheit.

Protest legten auch Datenschützer ein. Sönke Hilbrans von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) sprach angesichts der Anti-Terror-Datei von einem Mittel zur andauernden Wiederholung von Grundrechtseingriffen und einem "reinen Verdachtsgewinnungsinstrument". Aber auch das TBEG bewege sich in "rechtsstaatlich unzugänglichem Terrain", da ohne echte Evaluation die Fehlentwicklungen der bestehenden Anti-Terrorgesetze fortgeschrieben und mit den geplanten Erweiterungen der Befugnisse "Datenspuren des Alltags unter inflationär erleichterten Bedingungen den Nachrichtendiensten zur Verfügung" gestellt würden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar gab zu bedenken, dass die Zusammenführung von "ungesicherten Informationen" der Geheimdienste mit den auf Tatsachen beruhenden Erkenntnissen der Strafverfolger im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz der Verfassung problematisch sei. Beim TBEG sah er keinen Grund für eine Absenkung der Voraussetzungen für die Eingriffe in Grundrechte. Daten könnten zudem mit der geplanten Möglichkeit zur Ausschreibung von Personen zur europaweiten verdeckten Registrierung und Fahndung im Schengener Informationssystem (SIS) der Kontrolle der deutschen Sicherheitsbehörden entzogen werden.

Der Münchner Staatsrechtler Peter Badura verwarf ein verfassungsgemäß vorgegebenes Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten. Ein Auseinanderdividieren von Organisation und Aufgaben der beiden Bereiche sei allein nach dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu beurteilen und müsse sich etwa in Datenlöschauflagen der einzelnen Behörden niederschlagen. Sein Bayreuther Kollege Markus Möstl sah ein Trennungsgebot generell nicht verletzt, da mit der Terrorismusbekämpfung "ein klarer Zweck" für die Datenzusammenführung gegeben sei. Beim TBEG hielt er aber den im Raum stehenden "Einbezug von Telediensten" für möglicherweise überprüfungswürdig.

BKA-Präsident Jörg Ziercke bezeichnete die gemeinsame Datei als "unerlässlichen Baustein", um islamistischen Netzwerken ein "schlagfertiges Kooperationsnetzwerk" der Sicherheitsbehörden entgegenzusetzen. Er erklärte aber zugleich, dass es auch ohne den erweiterten Datenverbund gelungen sei, "fünf große Anschläge" hierzulande zu verhindern. Die Zahl der in einer Anti-Terror-Datei erfassten Personen dürfte laut Heinz Fromm, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, unterhalb von 10.000 bleiben. Es komme darauf an, eine "schmale Schnittstelle" aus den bereits vorhandenen Indexdateien von Polizeien und Geheimdiensten zu erhalten.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar hat "erhebliche verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken" gegen die Anti-Terror-Datei und das Terrorismusbekämpfungsgesetz. Anlässlich der gestrigen Bundestagsanhörung zu den Gesetzesvorhaben erklärte er, wenn die Entwürfe Gesetz würden, wäre dies ein weiterer Schritt auf dem Weg in eine Überwachungsgesellschaft. Hier würden auch unbescholtene Bürger als Risikofaktoren behandelt. In seiner Erklärung führt er seine Kritik, die er in der Anhörung äußerte, etwas ausführlicher vor.

Schaar stört sich daran, dass die Nachrichtendienste verpflichtet werden sollen, nicht nur Daten über Terrorverdächtige, sondern auch über "Kontaktpersonen" in die Datei einzustellen. "So könnten etwa die Daten von Bewohnern eines Studentenwohnheims, in dem auch ein Terrorverdächtiger wohnen soll, in die Datei aufgenommen werden", erläutert der Datenschützer. Weiter kritisiert Schaar, dass entgegen des Trennungsgebots für die informationelle Zusammenarbeit die IT-Systeme von Nachrichtendiensten und Polizei technisch miteinander verknüpft werden sollen. "Nach aller Erfahrung ist zu befürchten, dass eine derartige gemeinsame Infrastruktur tendenziell zu einem Vollverbund ausgebaut wird."

Probleme, einen eventuellen Datenmissbrauch zu vermeiden, sieht Schaar dadurch aufkommen, dass neben zentralen Stellen weiteren Behörden der Zugang zur Datei eingeräumt werden kann. Auch lege das Gesetz nicht abschließend fest, welche Daten gespeichert werden dürfen. "Gerade bei einer Datei mit derart sensiblem Charakter wäre eine strikte Begrenzung des Datenumfangs unerlässlich." Am Terrorismusbekämpfungsgesetz sieht Schaar als datenschutzrechtlich bedenklich an, dass Befugnisse wie zum Beispiel die Abfrage von Telekommunikationsdaten und Internetnutzungsdaten, die bislang dem Verfassungsschutz vorbehalten seien, auf den Bundesnachrichtendienst und Millitärischen Abschirmdient übertragen werden sollen.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Nur geringfügige Korrekturen am neuen Anti-Terrorpaket
« Antwort #24 am: 30 November, 2006, 10:03 »
Der Innenausschuss des Bundestags hat in seiner Sitzung am gestrigen Mittwoch mit schwarz-roter Mehrheit den Weg zur Einrichtung der Anti-Terror-Datei sowie für das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) mit ein paar Änderungen frei gemacht. Mit dem Votum stehe einer "wirksamen Terrorismusbekämpfung" nun nichts mehr entgegen, freuen sich mit Hans-Peter Uhl, Ralf Göbel und Clemens Binninger gleich drei Innenexperten der CDU/CSU-Fraktion über den Beschluss. Der großen Koalition sei es so gelungen, "die Sicherheitsarchitektur Deutschlands nachhaltig zu verbessern". Von einem "Quantensprung" für die innere Sicherheit ist die Rede. Oppositionspolitiker von FDP, Grünen und Linken protestierten gegen die überhastete Einigung zwischen SPD und Union und beklagen die drohende Verabschiedung verfassungswidriger Gesetze.

Experten hatten bei einer Anhörung Anfang November erheblichen Korrekturbedarf an beiden Gesetzesvorlagen gesehen. Die nun angenommenen Änderungsanträge sind dagegen insbesondere beim Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder sehr überschaubar. So soll etwa klargestellt werden, dass der Zugriff einfacher Ermittlungsbehörden jenseits des Bundeskriminalamtes (BKA) auf die Anti-Terror-Datei der Zustimmung des Bundesinnenministeriums bedarf. Auch bei der heftig umstrittenen Regelung zur Erfassung von Kontaktpersonen hat Schwarz-Rot allein eine Erläuterung hinzugefügt. So kommt nun schon im Gesetzestext selbst – und nicht erst in der Begründung – zum Ausdruck, dass "flüchtige oder zufällige" Kontakte nicht zu speichern sind.

Weiter wird mit einem Änderungsantrag verdeutlicht, dass neben "Geheimhaltungsinteressen" zudem "besonders schutzwürdige Interessen des Betroffenen ausnahmsweise" einem Zugriff berechtigter Behörden auf die ausführlichen Personendaten können und daher eine so genannte "verdeckte Speicherung" von Informationen möglich ist. Einer näheren Festlegung in der Anordnung zur Errichtung der Anti-Terror-Datei bedürfen laut einer weiteren Korrektur zudem die Angaben zur Identifizierung der "Vereinigungen, Gruppierungen, Stiftungen, Unternehmen, Sachen, Bankverbindungen, Anschriften, Telekommunikationsanschlüsse, Telekommunikationsendgeräte, Internetseiten oder Adressen für elektronische Post, die prinzipiell in die Datenbank aufgenommen werden dürfen. Zudem können nun nähere Einzelheiten für die zusätzlich zu speichernden Daten über einzelne Personen festgelegt werden.

Um formalen Anforderungen des Grundgesetzes Rechnung zu tragen, wird zudem in einem neuen Paragraph 13 darauf hingewiesen, dass die Grundrechte des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses sowie der Unverletzlichkeit der Wohnung mit dem Gesetz eingeschränkt werden. Darüber hinaus wird die Gültigkeit der Regelung auf zehn Jahre verlängert. Unverändert bleibt der bei der Anhörung besonders kritisierte Paragraph 6, wonach die gespeicherten Daten etwa auch für die Verfolgung "schwerer Straftaten" verwendet werden können. Generell sieht das Gesetz die Einrichtung einer gemeinsamen, zentralen und standardisierten Anti-Terror-Datenbank von BKA, Bundespolizeidirektion, Landeskriminalämtern, Verfassungsschutzbehörden, Militärischem Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst und Zollkriminalamtes vor. In dem System sollen unter anderem Daten über Personen gespeichert werden, die einer terroristischen Vereinigung angehören oder diese unterstützen.

Beim TBEG betont die Koalition vor allem im Blick auf Teledienste, dass sich die mit dem Gesetz erweiterten Befugnisse der Geheimdienste zur Informationseinholung im TK-Bereich nur auf Bestandsdaten wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen und nicht auch – wie angesichts des Regierungsentwurfs zu befürchten gewesen war – auf allgemeine Nutzungsdaten erstrecken sollen. Andererseits führen die Änderungsanträge von Schwarz-Rot ganz neu eine Regelung für die Durchführung von Testmaßnahmen zur Vorbereitung von Fingerabdrücken im Rahmen der 2. Stufe der umstrittenen Einführung von E-Pässen mit biometrischen Merkmalen in das Gesetz ein.

Laut EU-Verordnung sollen neben dem Gesichtsbild auch vom 1. November 2007 an Fingerabdrücke im RFID-Chip der neuen Ausweisdokumente gespeichert werden, heißt es zur Begründung. Dafür bedürfe es neben der Änderung des Passgesetzes im kommenden Jahr der Ergreifung komplexer organisatorischer und technischer Maßnahmen zum Aufbau der Infrastruktur sowie der Voraussetzungen zur Erfassung und Qualitätsprüfung der Körpermerkmale in den Passbehörden und zur Übermittlung der Daten an den Passproduzenten. Damit einhergehen solle die komplette Umstellung des bislang größtenteils papiergebundenen Antragverfahrens auf eine vollständig elektronische Prozedur. Um die erheblichen Veränderungen "zu optimieren", solle das vollständige Verfahren vor der flächendeckenden Einführung unter realen Bedingungen getestet werden. Die Kosten dafür schätzt die Koalition auf 150.000 Euro. Für Freiwillige, die sich an dem Pilotprojekt beteiligen, ist eine Ermäßigung der Passgebühr um fünf Euro vorgesehen. Die Kosten dafür soll der Passproduzent tragen.

Angefügt an die Änderungsanträge zum TBEG ist ein Entschließungsantrag. Damit soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die bislang nur für die Strafverfolger geltenden besonderen Schutzmaßnahmen für den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung beim großen Lauschangriff auch auf die entsprechenden Befugnisse der Geheimdienste zu übertragen. Die entsprechende Korrektur bei polizeilichen Ermittlungen war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erforderlich geworden. Die Befugnisse der Nachrichtendienste seien zwar nicht Gegenteil des Karlsruher Beschlusses gewesen. Gleichwohl sollten angemessene Schritte unternommen werden, um die dargelegten Grundsätze auf diesen Regelungsbereich zu übertragen.

Der Antrag und die beiden Gesetzesentwürfe sollen nun mit den Änderungen aus dem Ausschuss bereits am Freitag vom Bundestag in seiner Plenarversammlung verabschiedet werden und noch vor Jahresende in Kraft treten. Innenpolitiker der FDP beklagen, dass die große Koalition einen Antrag zur Vertagung der Debatte abgelehnt habe. Diese wäre ihrer Ansicht nach zwingend notwendig geworden, weil Schwarz-Rot nach dreiwöchiger interner Beratung erst am Abend vor der entscheidenden Innenausschuss-Sitzung ihre Änderungsanträge und damit den endgültigen Gesetzestext vorgelegt hat. Unter diesen Umständen sei eine angemessene Beratung dieser wichtigen Materie nicht mehr möglich gewesen. Laut den Grünen, die zahlreiche weitergehende Änderungsanträge eingebracht hatten, fallen die Entwürfe der Koalition "unter dem Maßstab der Verfassung und der Bürgerrechte durch den TÜV." Das "Bekämpfungsergänzungsgesetz" gehöre in den Reißwolf, die Anti-Terror-Datei müsse zu einer "Kooperationsdatei" zurechtgestutzt werden.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Bundestag beschließt Anti-Terror-Datei
« Antwort #25 am: 01 Dezember, 2006, 11:47 »
Mit der schwarz-roten Mehrheit der Regierungskoalition hat der Bundestag am heutigen Freitag die Einrichtung einer Anti-Terror-Datei und erweiterte Befugnisse der Geheimdienste im Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) mit den Änderungen aus dem Innenausschuss beschlossen. Vertreter der Regierungsfraktionen ebenso wie Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) betonten dabei immer wieder, dass mit den beiden heftig umstrittenen Vorhaben "in einer Zeit großer Bedrohungen und Gefahren das Menschenmögliche an Sicherheit" gemacht werde. Die neuen, weitgehenden Regelungen stünden im Einklang mit der Verfassung und bewegen sich auf rechtsstaatlichem Boden. Vertreter der Opposition sprachen dagegen geschlossen von einem Verfassungsbruch und lehnten die Vorlagen ab. "Beide Gesetze atmen den Geist des Überwachungsstaates", kritisierte Wolfgang Wieland, Innenexperte der Grünen im Bundestag. Sein Kollege von der Linkspartei sprach von einem "traurigen Tag für die Grund- und Freiheitsrechte in diesem Land".

Schäuble betonte bei der lebhaften 2. und 3. Lesung der Gesetzesentwürfe, dass "der Staat die Aufgabe hat, seine Bürger zu schützen" und dies mit besseren Möglichkeiten zur Prävention mache. Dies sei "konstitutiv für das Abendland". Der freiheitliche Rechtsstaat müsse in der Lage sein, seinen Bürgern Sicherheit zu gewährleisten, "sonst würde am Ende die Freiheit gefährdet". Der Innenminister kehrte damit eine oft Benjamin Franklin, einem der Gründerväter der USA, zugeschriebene und nach dem 11. September 2001 oft zitierte Weisheit um: "Diejenigen, die ihre Freiheit zugunsten der Sicherheit aufgeben, werden am Ende keines von beiden haben – und verdienen es auch nicht." Unterstützung erhielt der CDU-Politiker aus den eigenen Parteireihen in Hessen. Der dortige Innenminister, Volker Bouffier, ging in einem Gespräch mit dem Deutschlandfunk von einer "vernünftigen Grundlage aus" und bezeichnete die Kritik der Opposition als "aufgeblasen".

Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, erkannte gar die "verdammte Pflicht", mit den Gesetzen die innere Sicherheit mit einer "zeitnahen Punktlandung" zu stärken. Man sei dabei "nicht an die rote Linie herangekommen", die er plakativ mit "Angriffskrieg, Guantanamo, Folter und Menschen verschwinden lassen" umschrieb. Es sei zudem klar, dass "wir Terrorismusbekämpfungsgesetze machen", die von der Verfolgung extremistischer Straftaten abzugrenzen seien. Allein bei "Hasspredigern" mache man eine Ausnahme, da diese zur Gewaltanwendung aufrufen würden. Mit einem Antrag an die Bundesregierung zur Anwendung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum großen Lauschangriff und dem damit geforderten Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung auch im Geheimdienstbereich sollten die Grundrechte nach Hinweisen in der Anhörung zu den beiden Gesetzesvorhaben zudem gestärkt werden.

Oppositionspolitiker machten jedoch Widersprüche zwischen den Äußerungen Wiefelspütz' und den eigentlichen Gesetzestexten aus. Gisela Piltz, Innenexperten der FDP-Fraktion, verwies auf die Öffnungsklausel in Paragraph 6 des Gesetzes zur Anti-Terror-Datei, wonach in einer "Ausweitung aller bisherigen Definitionen" berechtigte Stellen auch bei besonders schweren Straftaten oder Gefahr für Leib oder Leben einer Person Einsicht in die Datenbank nehmen dürfen. Sie beklagte, dass die Koalition selbst einen Änderungsantrag der Liberalen abgelehnt habe, wonach zumindest Informationen, die unter offensichtlicher Verletzung der Menschenrechte, nicht in die Datei gestellt werden sollten. Die große Koalition stehe damit mit dem Folterverbot offensichtlich auf Kriegsfuß. Wiefelspütz erwiderte: "Wenn es um Leib und Leben geht, wird in Deutschland jede auf dem Tisch liegende Information verwertet. Auch solche, wo wir nicht wissen, wie sie entstanden sind."

Wieland brachte die Kritik der Grünen an der gemeinsamen Datei von Polizei und Geheimdiensten auf die Kurzformel: "Viel zu viele Daten über viel zu viele Personen aus viel zu vielen Quellen mit viel zu vielen Zugangsmöglichkeiten." Er erinnerte daran, dass allein auf polizeilicher Seite die schon vorhandene "Datei innere Sicherheit" bereits knapp 1,5 Millionen Daten umfassen und auf Geheimdienstseite eine Datenbank mit vergleichbar vielen Einträge existieren würde. Trotzdem werde nicht "entrümpelt", sondern vielmehr eine gesetzliche Verpflichtung geschaffen, die Informationen nun mehr oder weniger zusammenzuführen. Dabei dürfte jeder Eintrag eine "absolut stigmatisierende Wirkung" haben. "Wer dort drinsteht, wird als Terrorist gelten", betonte Wieland. Das TBEG bezeichnete er gleichzeitig als "Monstrum" an sich. Die nach dem 11. September mit dem zweiten "Otto-Katalog" geschaffenen Instrumente gebe man nun einfach allen Nachrichtendiensten komplett in die Hand. In Richtung Koalition machte der Grüne den Vorwurf: "Sie wollen einfach nur die staatlichen Befugnisse ins Uferlose wachsen lassen."

Der FDP-Rechtspolitiker Max Stadler bezeichnete es ebenfalls als ein Armutszeugnis für die Koalition, dass die Geheimdienstkontrolle nicht verbessert werde. Auch die Lücke in Bezug auf das Urteil zum großen Lauschangriff sei lange bekannt gewesen, sodass es nicht ausreiche, dass der eigentliche Gesetzgeber hier nun nur die Regierung zum späteren Handeln auffordere. Man könne nicht ein Gesetz beschließen, das verfassungswidrig sei und dann sagen, "um die Grundrechte kümmern wir uns übermorgen." Die Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zeigte sich zugleich "erschüttert" über das "Geständnis" der Koalition, längst vorhandene Anträge der Opposition zur sachgemäßen Umsetzung des Karlsruher Urteils überhaupt nicht zur Kenntnis genommen zu haben.

Im Detail beklagte Korte von den Linken, dass auch mit den Änderungen aus dem Innenausschuss nach wie vor etwa der wiederholte Treff am Kiosk mit einem Terrorverdächtigen zur Speicherung als "Kontaktperson" in der Anti-Terrordatei führen könne und im Freitextfeld "Fakten" und "Vermutungen" aus den unterschiedlichen Erkenntnisweisen der Sicherheitsbehörden zusammengerührt werden könnten. Dies könnte zu Fehlschlüssen mit "erheblichen Auswirkungen auf die Betroffenen führen". Es gehe letztlich um eine "Verdachtsspeicherdatei", in die auch "die Früchte der Folter" gelangen könnten. Umso unverständlicher sei es, dass auch die SPD die Gesetze mit "durchgepeitscht" habe.

Quelle : www.heise.de
« Letzte Änderung: 01 Dezember, 2006, 13:03 von SiLencer »

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Innenminister wollen Terror- und Extremistenabwehr verbessern
« Antwort #26 am: 10 Januar, 2007, 14:43 »
Die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus sowie des Extremismus von Rechts und Links bleiben auch in diesem Jahr Arbeitsschwerpunkte der Innenministerkonferenz (IMK). Nach dem erfolgreichen Schutz der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 stehe in diesem Jahr die Sicherung des G8-Gipfels in Heiligendamm im Mittelpunkt, sagte Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD). Er übernahm am Mittwoch in Berlin für ein Jahr den Vorsitz der Konferenz von seinem bayerischen Kollegen Günther Beckstein (CSU).

Körting kündigte einen Polizeieinsatz mit mehr als 10.000 Beamten zum Schutz des Gipfeltreffen der acht größten Industrienationen der Welt im Juni in Mecklenburg-Vorpommern an. "Alle Länder und der Bund werden Mecklenburg-Vorpommern unterstützen", sagte der Innensenator. Linksextremistische Organisationen mobilisierten bereits jetzt gegen das Großereignis, "um dem Staat die Zähne zu zeigen", sagte Körting. So bestehe eine größere Gefährdung durch Extremisten als bei der WM.

Beckstein zog eine positive Bilanz der Arbeit der IMK unter seinem Vorsitz. Mit der Einigung aller Länder auf einheitliche Einbürgerungsstandards, die Antiterrordatei und ein Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge seien jahrelange Auseinandersetzungen erfolgreich gelöst worden, betonte der CSU- Politiker.

Mit Blick auf 2007 sagte Körting, zur besseren Bekämpfung der Terrorgefahr sollen alle beteiligten Behörden die Antiterrordatei vom Frühjahr an nutzen können. Ebenso soll die Internetüberwachung dieses Personenkreises und ihrer Aktivitäten durch Bund und Länder besser koordiniert werden. Für die Innenministerkonferenz am 31. Mai/1. Juni in Berlin kündigte Körting einen Bericht über den Stand der Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden und muslimischen Verbänden an.

Ein Schwerpunkt bleibt nach den Worten Körtings die Überwachung der rechtsextremistischen NPD. Unterhalb der Verbotsschwelle habe die IMK eine Arbeitsgruppe beschlossen, die die Finanzquellen und Vermögensbewegungen rechtsextremistischer Gruppen und der NPD offen legen soll. Es müsse geprüft werden, ob auch Stiftungen für die politische Arbeit einer für ihn verfassungsfeindlichen Partei wie der NPD aus Mitteln des Staates gefördert werden dürften.

Ferner wollen die Innenminister den Zivil- und Katastrophenschutz gesetzlich neu regeln. Der Zivilschutz im Kriegsfalle habe seit Endes des kalten Krieges überlebt, sagte Körting. Es gehe um die Entwicklung einer länderübergreifender Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz und die Aufgaben- sowie Finanzverteilung zwischen Bund und Ländern.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Neues Anti-Terrorpaket tritt morgen in Kraft
« Antwort #27 am: 10 Januar, 2007, 18:30 »
Mit der Veröffentlichung des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes (TBEG) im Bundesgesetzblatt am heutigen Mittwoch tritt das umstrittene neue Anti-Terrorpaket morgen in Kraft. Es verlängert und erweitert die nach dem 11. September 2001 geschaffenen Befugnisse für Geheimdienste. Neben dem Verfassungsschutz können künftig auch Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischer Abschirmdienst (MAD) Auskünfte bei Luftfahrtunternehmen, Banken, Post-, Telekommunikations- und Telediensteunternehmen einholen. Dies gilt nicht mehr nur bei Terrorverdacht, sondern auch im Rahmen der Aufklärung "verfassungsfeindlicher Bestrebungen" im Inland. Entsprechend ausgedehnt wird die Ermächtigung zum Einsatz des IMSI-Catchers für die Mobilfunküberwachung. Verdeckt fahnden dürfen Geheimdienste ferner im Schengener Informationssystem.

Für die auskunftsberechtigten Dienste wird es auch deutlich einfacher, die vorgesehenen Informationen bei Privaten einzuholen. Insbesondere wird das Verfahren nach Artikel 10 des Grundgesetzes, das eine ministerielle Anordnung mit Zustimmung der G10-Kommission des Bundestages vorsieht, beschränkt. Auskünfte etwa von Luftfahrtunternehmen und Banken können sich die Nachrichtendienste so unkomplizierter besorgen. Dem Parlamentarischen Kontrollgremium müssen sie aber weiter Bericht erstatten.

Die Voraussetzungen für Auskünfte von Post-, Telekommunikations- und Teledienstunternehmen über Verbindungs- und Nutzungsdaten werden ferner auf weitere Fälle mit Gewaltbezug erstreckt. Dabei muss es sich etwa um Bestrebungen handeln, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben. Darüber hinaus können die Nachrichtendienste Fahrzeug- und Halterdaten aus dem entsprechenden Register künftig auch automatisiert abrufen. Auch die rechtlichen Grundlagen für einen umfangreichen Test zur Aufnahme von Fingerabdrücken in die E-Pässe werden mit dem TBEG geschaffen.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zeigt sich erleichtert über die Schaffung der neuen Befugnisse, die der Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition Anfang Dezember abgesegnet hatte: "Das Inkrafttreten des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes ist für das Aufspüren und die Verfolgung terroristischer Straftäter von ganz erheblicher Bedeutung", ließ der CDU-Politiker verlautbaren. "Für die Arbeit der Behörden, die ihre Arbeit effektiv und rechtsstaatlich erledigen müssen, haben wir vernünftig angepasste Rechtsgrundlagen geschaffen und einige umständliche Verfahren gestrafft." Gleichzeitig hätte der Gesetzgeber aber nicht "in den Kernbereich der Lebensführung der Bürger" eingegriffen, "deren Sicherheit unser Anliegen ist". Schäuble betonte, dass die Befugnisse der ersten beiden Anti-Terrorpakete "zur Aufklärung terroristischer Strukturen und des terroristischen Umfeldes beigetragen" hätten. So habe etwa der Hamas-Spendensammelverein Al Aqsa verboten werden können.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte dagegen befürchtet, dass etwa die Bestandsdatenabfrage in der Telekommunikation und bei Reiseunternehmen mit dem Fall der Hürde zum Einschalten der G10-Kommission des Bundestages nun "sehr viel häufiger zum Einsatz kommt". Besorgte zeigte er sich zudem, dann jetzt auch "die verschiedenen Nachrichtendienste die Möglichkeit haben, Nutzungsdaten abzufragen". Ferner beklagte er, dass ohne ernsthafte Evaluierung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden diese in keinerlei Hinsicht zurückgenommen und stattdessen neue geschaffen wurden.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) sieht die neuen Befugnisse für Geheimdienste im Rahmen des gerade in Kraft getretenen Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes (TBEG) sehr kritisch. "Wir erwarten eine deutliche Zunahme der Auskunftsersuche über Daten der Kunden unserer Mitgliedsunternehmen", beklagt Oliver Süme, Vorstand der Providervereinigung. Ihn beunruhigt vor allem, dass sich dieser Trend zu einer deutlich vereinfachten und verstärkten Überwachung der Internetnutzer künftig noch deutlich auszuweiten drohe im Verbund mit der geplanten Einführung einer verdachtsunabhängigen und flächendeckenden Vorratsspeicherung aller Verbindungs- und Standortdaten aus der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung. Spätestens mit dem Inkrafttreten dieser pauschalen Überwachungsmaßnahme erwartet der eco laut Süme ein explosionsartiges Anwachsen der Datenabfrage bei den Privaten anhand der neuen Befugnisse.

Auf die Internetwirtschaft komme so eine "enorme Belastung" zu, gibt Süme zu bedenken. Er drängt daher erneut auf eine "angemessene Entschädigung" der betroffenen Firmen für den personellen und technischen Aufwand, den die Anfragen der Sicherheitsbehörden verursachen. "Es kann nicht angehen, dass Unternehmen immer stärker als Hilfssheriffs der Ermittlungsorgane in Anspruch genommen werden und der Staat die Kosten auf Dauer auf die Wirtschaft abwälzt", empört sich der Branchenvertreter. Dies gehe vor allem zu Lasten kleiner und mittlerer Unternehmen und zu Lasten der Kunden. Überdies würden die ausgeweiteten Abfragemöglichkeiten einen "erheblichen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger" darstellen.

Auch laut Max Stadler, Vorsitzender des Arbeitskreises für Innen- und Rechtspolitik der FDP-Bundestagsfraktion, entspricht das TBEG nicht dem Maßstab, dass Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus mit strikt rechtsstaatlichen Mitteln abzuwehren seien. Mit diesem Gesetz würden die vom früheren Innenminister Otto Schily initiierten erweiterten Befugnisse für die Geheimdienste verlängert, ohne dass es eine ausreichende Evaluierung über die Wirkung der "Otto-Kataloge" von 2002 gegeben hätte, moniert Stadler. Vor allem sei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum großen Lauschangriff nicht beachtet worden. Zudem habe es Schwarz-Rot versäumt, endlich die Kontrolle der Nachrichtendienste effektiver auszugestalten. Generell attestiert der Liberale der großen Koalition, sich "unsensibel gegenüber den Bürgerrechten" zu verhalten.

Das TBEG erleichtert es Geheimdiensten unter anderem deutlich, Auskünfte von privaten Unternehmen einzuholen. Neben dem Verfassungsschutz können künftig auch Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischer Abschirmdienst (MAD) Informationen bei Luftfahrtunternehmen, Banken, Post-, Telekommunikations- und Telediensteunternehmen einholen. Dies gilt nicht mehr nur bei Terrorverdacht, sondern auch im Rahmen der Aufklärung verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Inland.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hat die EU-Kommission aufgefordert, einen neuen Entwurf für einen Rahmenbeschluss des Ministergremiums zum Datenschutz bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit vorzulegen. Dies geht aus einem Ratsdokument (PDF-Datei) hervor, das die britische Bürgerrechtsvereinigung Statewatch veröffentlicht hat. Zuvor hatte die zivilgesellschaftliche Organisation befürchtet, dass die Bundesregierung den bereits an sich "schwachen" Vorstoß zum besseren Schutz sensibler Polizeidaten komplett unter den Tisch fallen lassen und durch die weniger weitgehenden Datenschutzregeln aus dem umstrittenen Vertrag von Prüm zur stärkeren Vernetzung der EU-Strafverfolgungsbehörden ersetzen wolle.

Einher mit der Forderung nach einem Neustart geht das Eingeständnis, dass das bisherige Verfahren zum Festzurren des Rahmenbeschlusses in eine Sackgasse geraten ist. Der ursprüngliche Entwurf der Kommission vom Herbst 2005 stieß auf Kritik aus vielerlei Richtungen, sodass sich die EU-Gremien im vergangenen Sommer in heftige Auseinandersetzungen verstrickt hatten. Justizkommissar Franco Frattini wollte mit seinem Vorschlag sicherstellen, "dass die personenbezogenen Daten der Bürger mit Sorgfalt und Vorsicht" im Ermittlungsalltag gehandhabt werden. Der Entwurf war auch als kleines Korrektiv für die im Februar vom Rat abgesegnete Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten gedacht, durch die das elektronische Leben der 450 Millionen EU-Bürger verdachtsunabhängig überwacht werden soll.

Als einer der Hauptstreitpunkte entwickelte sich die Frage, inwieweit beim Transfer von Daten der Sicherheitsbehörden in Drittstaaten dort EU-adäquate Datenschutzregelungen gegeben sein müssen. Der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx pochte mit Unterstützung der europäischen Datenschutzkonferenz gleich zwei Mal in Stellungnahmen darauf, dass hier in allen am Informationsaustausch beteiligten Ländern entsprechende Schutzstandards gegeben sein müssten. Das EU-Parlament vertrat ebenfalls diese Ansicht. Vertreter der US-Regierung machten dagegen ihr Missfallen über die Drittstaatenregelung deutlich. Washington geht es etwa darum, die auf Basis der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung gesammelten Daten auch für ihre Behörden nutzen zu dürfen.

Die deutsche Ratspräsidentschaft drängt nun darauf, dass es den Mitgliedsstaaten selbst überlassen bleiben soll, inwiefern sie Informationen aus dem Strafverfolgungsbereich mit Drittstaaten teilen. Vor allem bereits bestehende Verträge zum internationalen Datenaustausch dürften durch den Rahmenbeschluss nicht berührt werden. Darüber hinaus listet die Bundesregierung 15 Punkte auf, bei denen ihr eine Einigung auf EU-Ebene leichter zu erreichen scheint. So sollte das Gesetz etwa spezielle Bestimmungen über die Verarbeitung besonders sensibler Daten wie Informationen über Rasse oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gesundheit oder Sexualität enthalten. Zu Verankern seien ferner ein Recht auf Einsicht, Korrektur und Schadensersatz sowie technische und organisatorische Vorschriften zum Schutz gegen unautorisierten Zugriff mit entsprechenden Kontrollpflichten.

Tony Bunyan von Statewatch hofft dagegen, dass die Kommission bei der Neufassung des Entwurfs "nicht nur die Ansichten des Rates, sondern auch die des Europäischen Datenschutzbeauftragten und des Parlaments berücksichtigt." Im Gremium der Mitgliedsstaaten sollte das Vorhaben zudem nicht von der Arbeitsgruppe der Strafverfolger, sondern der Abteilung für Datenschutz beackert werden. Andernfalls könnten die Belange der Ermittler nicht in eine angemessene Balance mit den Bürgerrechten gebracht werden.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )