Autor Thema: EU-Staaten wollen polizeilichen Datenaustausch intensivieren  (Gelesen 10586 mal)

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Die Humanistische Union (HU) lehnt den umstrittenen Vorschlag des Bundesjustizministeriums zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen wie den Einsatz des IMSI-Catchers oder den großen Lauschangriff entschieden ab. Das grundsätzliche Anliegen des Gesetzesentwurfs, einheitliche Regeln für alle Bespitzelungsmaßnahmen der Strafverfolger zu setzen, begrüßt die Bürgerrechtsvereinigung zwar ausdrücklich in einer Stellungnahme. In der vorliegenden Form sei die Novelle jedoch "nicht hinnehmbar". Wann und wie heimlich ermittelt werden darf, bestimme der Entwurf allein anhand der Grenzen des verfassungsrechtlich machbaren Eingriffs in die Privatsphäre der Bürger. Ein Gesetzgeber, der den grundrechtlichen Schutz aber nur als Hindernis für seine Strafverfolgungsbehörden begreife, "hat den freiheitlichen Gewinn und die rechtspolitische Bedeutung solcher Schutzrechte aus den Augen verloren".

Konkret bemängelt die HU, dass der Entwurf allein einige Verfahrensvorschriften wie die Anordnungsprüfung und die Benachrichtigungs- und Berichtspflichten verbessere. Die materiellen Voraussetzungen für das heimliche Ermitteln würden dagegen gar nicht auf den Prüfstand gestellt. So gleiche der Katalog jener Straftaten, für deren Aufklärung etwa die Telefone eines Beschuldigten abgehört werden dürfen, mehr und mehr einem "Rundreisebillet durch das ganze Strafrecht". Die heimliche Beschlagnahmung der Post eines Verdächtigen bleibe weiterhin nach der Einleitung eines beliebigen Ermittlungsverfahrens möglich. Die Initiative von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) verfehle so ihr Ziel, dem vielfach kritisierten Wildwuchs bei Überwachungsmaßnahmen wie der Telekommunikationsüberwachung Einhalt zu gebieten. Verdeckte Ermittlungsmethoden würden mit dem Entwurf keineswegs wieder zur "ultima ratio" zurückgeschraubt. An diesem Punkt vermisst die HU etwa auch eine "präzise Bestimmung, wer, wann und wodurch als Kontakt- oder Begleitperson eines Verdächtigen eingestuft und damit zum Objekt heimlicher Überwachung werden kann."

Ein Dorn im Auge ist der Bürgerrechtsorganisation weiter, dass der vom Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber mehrfach ans Herz gelegte besondere Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung nur beim großen Lauschangriff und der Telekommunikationsüberwachung gewährt werde. Bei letzterer werde dieser zudem durch die gewählten weiten Formulierungen faktisch gleich wieder ausgehebelt. Ein tatsächlicher Kernbereichsschutz und damit ein Überwachungsverbot sei nur für den Fall vorgesehen, dass durch eine verdeckte Ermittlung "ausschließlich" Erkenntnisse aus dem Kernbereich erlangt würden. Eine solche Konstellation sei praktisch kaum vorstellbar, da sich ein Beschuldigter sicherlich auch mit dem intimsten Partner immer am Telefon über andere Dinge als nur über deren Beziehung unterhalten werde.

Lückenhaft ist laut HU auch die abgestufte Regelung zum Schutz so genannter Berufsgeheimnisträger. Es sei nicht nachvollziehbar, warum etwa Ehepartner, Ärzte und Journalisten schlechter vor einer Mitüberwachung geschützt sein sollten, als dies für Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete der Fall ist. Die "inflationäre Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen zeugnisverweigerungsberechtigte Personen wegen des Verdachts der Mittäterschaft" verweise dabei auf ein grundlegendes Problem in der Praxis verdeckter Ermittlungen: "Das Risiko, auf unzulässige Weise zum Objekt heimlicher Ermittlungen zu werden, tragen allein die Betroffenen." Die Ermittlungsbehörden könnten dagegen darauf vertrauen, dass sie alle verdeckt gewonnenen Informationen als Beweismaterial oder als Ermittlungsansatz für die Suche nach weiteren Beweismitteln nutzen dürften. Die Bundesregierung hält die Vorschläge zum Kernbereichsschutz derweil für ein tragfähiges Gesamtkonzept, das sie etwa auch auf die Abhörbefugnisse des Zolls übertragen will.

Zahlreiche verfassungsrechtliche und rechtspolitische Bedenken hält die HU ferner gegenüber dem Plan des Justizministeriums zur Umsetzung der Brüsseler Vorgaben zur Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten mit dem selben Gesetzesentwurf aufrecht. Die damit einhergehende "vorsorgende Strafverfolgung" für Taten, die noch gar nicht begangen wurden, sei nach geltendem Recht in Deutschland nur dann zulässig, wenn es konkrete Gefahrenhinweise oder klare Vermutungen über die erneute Straffälligkeit eines Verdächtigen gebe. Ansonsten gelte immer noch die Unschuldsvermutung. Deshalb halten die Bürgerrechtler den Zweck der Vorratsdatenspeicherung für illegitim.

Als "Illusion" bezeichnet die HU den "Glaubensansatz" des Entwurfs, dass personenbezogenen Verbindungsdaten weniger über einen Menschen aussagen würden als sein gesprochenes Wort. Künftig würden bei erfolgter Vorratsdatenspeicherung einem Ermittler ein paar Anfragen an Telekommunikationsbetreiber und ein Knopfdruck am Computer ausreichen, um sich einen Überblick über alle Kommunikationsverbindungen während der letzten sechs Monate eines Verdächtigen zu verschaffen und das ganze Beziehungsgeflecht des Überwachten auswerten zu lassen. Zudem würde die Zweckbindung von gespeicherten Daten entfallen. Es sei auch kaum vorstellbar, wie in der Praxis der Zugriff auch von Geheimdiensten auf die Datenberge verhindert werden solle. Der Protest gegen die Vorratsdatenspeicherung soll am Samstag auch mit im Mittelpunkt einer Demonstration gegen den "Überwachungswahn" in Frankfurt am Main stehen, zu der neben der HU rund 20 andere Bürgerrechtsorganisationen, politische Gruppen und Datenschutzvereinigungen aufrufen.

Quelle : www.heise.de

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Polizei soll automatisch auf digitale Passfotos zugreifen können
« Antwort #46 am: 12 April, 2007, 09:34 »
Die Bundesregierung plant laut einem Bericht der Berliner Tageszeitung (taz) Änderungen beim Passgesetz. Demnach soll die Polizei künftig bei der Verbrechersuche automatisch auf digitalisierte Passbilder zugreifen können. In der Koalition sei nur noch umstritten, ob Fingerabdrücke im zentralen Register gespeichert werden sollen. Dabei handele es sich nicht um vage Pläne. Die Aufnahme von Fingerabdrücken in Reisepässen hatte das Bundeskabinett Ende 2006 beschlossen. Die Rheinische Post schreibt, eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums habe die Pläne bestätigt. Ursprünglich sei geplant gewesen, die automatische Abfrage für Verkehrsordnungswidrigkeiten zu ermöglichen. Auf Wunsch des Bundesrates sei diese Möglichkeit auf Straftaten ausgedehnt worden.

Im ursprünglichen Entwurf war die Speicherung von Fingerabdrücken nicht vorgesehen, heißt es weiter in der Rheinischen Post. Innenminister Wolfgang Schäuble hatte sich jedoch in einem Handelsblatt-Interview dafür ausgesprochen, auch Fingerabdrücke bei den Meldeämtern zu speichern. Damit solle verhindert werden, dass Menschen mit falscher Identität unterwegs sind. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der der taz nach eigenen Angaben vorliegt, sei als "besonders eilbedürftig" deklariert. Das neue Gesetz könnte schon im Mai in Kraft treten.

Der biometrische Reisepass wurde in Deutschland zum 1. November 2005 eingeführt. Davon wurden mittlerweile etwas 3 Millionen ausgestellt. Die biometrischen Merkmale sollten nur der Identifizierung des Passinhabers dienen und könnten gar nicht zu Fahndungszwecken benutzt werden, hieß es. Die digitalisierten Passbilder werden laut taz aber schon heute bei der Passbehörde gespeichert. Die Kommunen verwenden demnach in der Regel das JPG-Format.

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Zahlreiche Bedenken gegen EU-weiten Austausch von Polizeidaten
« Antwort #47 am: 12 April, 2007, 13:44 »
Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat in einer Stellungnahme (PDF-Datei) zahlreiche Bedenken gegen die inzwischen von 15 EU-Mitgliedsstaaten beschlossene Vernetzung von Gen- und Fingerabdruckdatenbanken vorgebracht. Er moniert etwa, dass die Ausdehnung des gewählten Vertragskonstruktes auf wackeliger rechtlicher Grundlage steht und ein übergeordnetes Datenschutzkonzept für den Austausch der sensiblen personenbezogenen Informationen noch immer fehlt. Hustinx bedauert zudem, dass dem seiner Ansicht nach über den Zaum gebrochenen Vorhaben keine Folgenabschätzung vorausging und mahnt diese zumindest für die weitere Implementierung an.

Andererseits lobt der Datenschützer, dass die Initiative nicht so weit gehe wie zuvor diskutierte Entwürfe für Rahmenbeschlüsse. Ferner verweise sie bei gewissen Datentypen durch das so genannte "Hit-no-Hit"-Verfahren zunächst auf Index- statt sofort auf Volldateien und enthalte abgestufte Datenschutzbestimmungen für unterschiedliche Informationskategorien.

Die Justiz- und Innenminister der EU einigten sich bei ihrem Ratstreffen in Brüssel im Februar auf die Überführung des maßgeblich von Deutschland ausgearbeiteten Vertrags von Prüm in den Rechtsrahmen der Gemeinschaft. Das zunächst 2005 von Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich und Spanien getroffene Übereinkommen soll eine "vertiefte Phase" der grenzüberschreitenden Bekämpfung des Terrorismus, der Kriminalität und der illegalen Migration begründen. Dazu sollen etwa DNA-, Fingerabdruck- und Fahrzeugregisterdaten elektronisch einfacher ausgetauscht und die entsprechenden Datenbanken der Mitgliedsstaaten vernetzt werden können.

Der offiziell von der deutschen Ratspräsidentschaft nicht nach seiner Meinung gefragte Hustinx kritisiert im Einzelnen, dass die zunächst sieben Mitgliedsstaaten unter Führung der Bundesregierung mit dem Prümer Vertrag – anders als etwa beim gleichzeitig ausgebauten Schengen-Abkommen – den "dornigen Pfad" der regulären Gesetzgebung in Sicherheitsfragen in der EU komplett umgangen haben und nach wie vor keinen Rahmenbeschluss des EU-Rates für die Zusammenschaltung der Polizeidatenbanken anstreben. Man könne hier von einem Rechtsbruch sprechen, bemängelt der Datenschützer. Bei dem nun verfolgten Ratsbeschluss müssten weitere Unterzeichner des Vertrags dessen Bestimmungen zudem unverändert schlucken. Das gesamte Verfahren stehe so "allen Erfordernissen eines demokratischen und transparenten Gesetzgebungsverfahrens" entgegen. Künftig sollte im Rahmen der weiteren Umsetzung des Ratsbeschlusses zumindest eine Konsultation des EU-Datenschutzbeauftragten vorgeschrieben werden. Auch eine zeitnahe Evaluierung der neuen Befugnisse bringt Hustinx ins Spiel.

Weiter wirft der Datenschützer die Frage auf, inwieweit die Bestimmungen des Vertrags überhaupt erforderlich, angemessen und verhältnismäßig im Kampf gegen Terrorismus und grenzüberschreitende Straftaten sind. Die weitgehenden Vernetzungen von Polizeidatenbanken insbesondere im Bereich der biometrischen Daten sei zunächst immer als eine Art Experiment dargestellt worden. Ohne umfangreiche praktische Erfahrungen solle nun rasch eine Standard-Ermittlungsmaßnahme daraus werden. Zudem bestünden in vielen Mitgliedsstaaten sehr unterschiedliche Vorschriften zur Speicherung oder Löschung der sensiblen und besonders schutzwürdigen biometrischen Daten, die nun durch den Ratsbeschluss in umfassender Weise harmonisiert würden.

Als "condicio sine qua non" für die Ausweitung des Prümer Vertrags auf Basis gemeinsamer Ratsabsprachen sieht Hustinx ferner das vorherige Inkrafttreten des umstrittenen Rahmenbeschlusses zum Datenschutz im Sicherheitsbereich an. Hier sieht der aktuelle Entwurf der Bundesregierung weite Ausnahmen wie etwa eine Klausel vor, wonach der besonders umkämpfte Austausch von Polizeidaten mit Drittstaaten nicht reguliert werden soll.

Laut dem Bundesinnenministerium sind die vom EU-Datenschutzbeauftragten angeführten Kritikpunkte aber "insbesondere formaler Natur". Es werde nicht zum ersten Mal daran erinnert, dass der Prümer Vertrag außerhalb der institutionalisierten EU-Gremien konzipiert und initiiert wurde. Die Eile bei der Überführung in den Rechtsrahmen der EU spreche "für die hohen Erwartungen, die in die Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit gesetzt werden und für die Effizienz des europäischen Entscheidungsprozesses in dieser Frage". Das weitere Vorgehen hänge zudem nicht von einer vorhergehenden Einigung auf einen Vorschlag für den Datenschutz-Rahmenbeschluss ab, da der Vertrag selbst bereits "sehr sorgfältig ausgearbeitete Datenschutzbestimmungen" enthalte. Weitere "kleinere inhaltliche oder formale Anmerkungen" Hustinx' würden derzeit daraufhin geprüft, ob sie in den Entwurf des Ratsbeschlusses aufgenommen werden können.

Bürgerrechtler und FDP-Politiker sehen das Prümer Übereinkommen sehr skeptisch und warnen vor einer "Superdatenbank" der EU-Sicherheitsbehörden. Die Regelungen zum Umgang mit den sensiblen persönlichen Informationen sprechen etwa laut Tony Bunyan von der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch gängigen Datenschutzbestimmungen Hohn. Nicht einmal dem Austausch von Aufklärungsinformationen oder sonstiger Vermutungen von Geheimdiensten würden Grenzen gesetzt. Generell werde an die "Selbstregulierung" der Sicherheitsbehörden beim Datenschutz appelliert. Zugriffe auf die zusammengeschlossenen Datenbanken würden nicht dokumentiert.

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Schäubles Sicherheitspläne entwickeln sich zu einem Sprengsatz für die Koalition: Der Innenminister will, dass die Polizei online auf Millionen Passfotos zugreifen darf, zudem sollen Fingerabdrücke aller Bürger gespeichert werden. Die SPD spricht von einer Provokation.

Berlin - Der Konflikt über die Verschärfung der Sicherheitsgesetze wird zu einer Belastungsprobe für die Große Koalition. Der Streit entzündet sich aktuell an Schäubles Gesetzentwurf über die Änderung des Passgesetzes. Der Entwurf vom 5. Januar sieht vor, dass die Polizei künftig direkten Online-Zugriff auf die neuen digitalen Passfotos aller Bürger hat. Die automatische Abfrage soll Ermittlungsverfahren beschleunigen. Bisher müssen Fahnder erst ein Ersuchen an die jeweilige Meldestelle richten, die die Passfotos dann in der Regel herausgibt - per Fax, per Post und seit neuestem auch elektronisch.

Die SPD hat datenschutzrechtliche Bedenken gegen den Online-Zugriff und fordert noch Detailänderungen des Gesetzentwurfs. "Die automatische Übermittlung darf nicht zum Regelfall werden", sagte SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz heute zu SPIEGEL ONLINE. Allenfalls in Ausnahmefällen, bei besonderer Dringlichkeit nach Behördenschluss, sei ein direkter Online-Zugriff denkbar.

Über diese Ausnahmeregelung werde mit der Union noch verhandelt, so Wiefelspütz. Nächste Woche will die SPD bei einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Bundestags ihre Bedenken noch einmal vortragen. Der Gesetzentwurf wurde bereits in erster Lesung im Bundestag behandelt.

Die Änderung des Passgesetzes ist nötig, weil die neuen Reisepässe digitale Passfotos und ab November auch einen Info-Chip mit digitalen Fingerabdrücken enthalten. Dies eröffnet neue technische Möglichkeiten, die der Gesetzgeber nun regeln muss.

Union will auch Fingerabdrücke speichern

Vizefraktionschef Wolfgang Bosbach zeigte sich gegenüber SPIEGEL ONLINE verwundert über die aktuelle Debatte zur geplanten automatischen Abfrage von Passfotos. "Es wird plötzlich der Eindruck erweckt, als würden Pässe und Personalausweise nur zu Reisezwecken benutzt und nicht auch die darin enthaltenen Fotos heute schon bei Verkehrsdelikten abgeglichen", so der CDU-Politiker. Wenn jemand beispielsweise in eine Radarfalle gerate und fotografiert worden sei, könne auch heute schon zum Vergleich von der Polizei bei der Passbehörde sein Bild angefordert werden - per Postanfrage oder Fax. "Das ist geltendes Recht und somit geltende Praxis jeden Tag in diesem Lande", so Bosbach. Es könne nicht angehen, dass von "jedem Raser ein Foto abgeglichen werden darf, aber nicht von einem Straftäter - da besteht ja wohl ein gewisser Widerspruch".

Daher gehe es jetzt um zwei Ergänzungen, so Bosbach: zum einen die Ausweitung der Foto-Abfrage auf alle Straftaten; zum anderen zusätzlich zum bisherigen Weg über Post und Fax nunmehr automatisch per Online unter bestimmten Einschränkungen - wenn die Angelegenheit dringend sei oder die zuständige Passbehörde durch die Polizei - etwa an Wochenenden - nicht erreichbar sei. Zur Haltung der SPD in Sachen Fotoabfrage sagte Bosbach: "Bis jetzt gehe ich davon aus, dass unser Koalitionspartner das mitträgt."

Die Unionsfraktion will der Polizei jedoch nicht nur die automatische Abfrage von Passfotos ermöglichen, sondern auch die Fingerabdrücke speichern, um sie zu Fahndungszwecken zu nutzen. Auch Innenminister Schäuble hat sich bereits dafür ausgesprochen.

SPD: "Dann ist Ende im Gelände"

Bei diesem Thema ist die Kluft in der Koalition noch tiefer. Die SPD lehnt die Vorratsdatenspeicherung von Fingerabdrücken nämlich kategorisch ab. "Wir sagen nein, und damit ist Ende im Gelände", sagte Wiefelspütz SPIEGEL ONLINE. Zu verhandeln gebe es in der Frage nichts, denn der Plan sei verfassungswidrig. "Meinen Fingerabdruck bekommt der Staat nur, wenn ein Verdacht gegen mich besteht", sagte der Sozialdemokrat.

Die SPD werde darauf bestehen, dass die Fingerabdrücke unmittelbar nach dem Einscannen und Übertragen in den Pass vernichtet werden, betonte Wiefelspütz. Der Vorstoß der Union sei eine "Provokation" und "völlig indiskutabel". Der Rechtsstaat müsse Grenzen ziehen, "sonst nehmen wir demnächst DNA-Proben bei Säuglingen ab".

Dass die SPD sich bei der Nutzung von Passfotos deutlich flexibler zeige, sei ein gewisser Widerspruch, räumte Wiefelspütz ein. Dies sei aber "historisch bedingt", schließlich hätte der Staat immer schon ein Passfoto von jedem Bürger gehabt - wenn auch in analoger Form.

Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Wolfgang Wieland, forderte die SPD auf, den "maßlosen Überwachungswahn" des Innenministers Schäuble umgehend zu stoppen. Fotos und Fingerabdrücke dürften nach dem rotgrünen Passgesetz allein zur Identifizierung des rechtmäßigen Passinhabers benutzt werden, nicht aber zu Fahndungszwecken. Eine Zentraldatei mit Fotos und Fingerabdrücken sei "ausdrücklich verboten", weil sie jeden Menschen zu einem potentiell Verdächtigen mache. Es drohe ein "Überwachungsmoloch orwellschen Ausmaßes", warnte der Grünen-Politiker.

Quelle : www.spiegel.de

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Ermittler träumen von Verbrecherjagd per Mausklick
« Antwort #49 am: 12 April, 2007, 18:52 »
Der schnelle Datenbank-Zugriff auf alle digitalen Passfotos eröffnet für die Sicherheitsbehörden ganz neue Fahndungsmöglichkeiten: Das Bild einer Überwachungskamera könnte genügen, um Straftäter auf Knopfdruck zu finden. Die schöne neue Welt der Fahnder birgt jedoch gewaltige Risiken.

Aus Filmen ist die Technik längst bekannt: Ein Foto, das eine Überwachungskamera von einem potentiellen Terroristen aufgeschnappt hat, reicht, um seine Identität zu ermitteln. In Serien wie "24" zoomen die Agenten ein bisschen heran und jagen das Gesicht durch die immens große Datenbank von Bösewichten. Nach einigen Sekunden ist der Gesuchte gefunden - und Jack Bauer, der oberste Terroristenjäger, weiß, wen er schnappen muss.

Deutsche Ermittler könnten künftig sogar noch einen Schritt weitergehen als ihre Kollegen in der fiktionalen US-Fernsehserie. Sie sollen elektronischen Zugriff auf alle digitalen Passfotos der Bundesbürger bekommen. Seit 2005 werden Passbilder für Reisepässe elektronisch erfasst und in den Meldestellen und in den Pässen selbst gespeichert, demnächst kommen noch Fingerabdrücke hinzu. Und auch Personalausweise sollen schon bald biometrisch aufgerüstet werden.

Eine Fahndung deutscher Polizisten könnte künftig so aussehen: Auf dem Foto einer Überwachungskamera fällt eine verdächtige Person auf. Auf Knopfdruck durchsucht der Computer die Datenbank aller Bundesbürger - und liefert eine Liste möglicher Treffer. Die Betroffenen werden zur Fahndung ausgeschrieben. Oder aber Beamte finden an einem Tatort einen Fingerabdruck. Blitzschnell läuft der Abgleich mit der Biometriedatenbank - und wieder gibt es eine Trefferliste mit den potentiellen Tätern. Schöne neue Fahndungswelt.

Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, glaubt, dass es den Ermittlern genau darum geht: "Die Suche nach einer Person in einer bundesweiten Datenbank anhand eines Bildes - das ist technisch beabsichtigt", sagte er im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE. Derzeit sei dies jedoch noch schwierig, weil die Suchläufe dezentral in den Meldeämtern durchgeführt werden müssten. Denn Meldedaten sind in Deutschland nicht auf einem einzigen Server gespeichert - noch nicht.

Dezentral und doch zentral?

Das könnte sich nach Weicherts Meinung jedoch schon bald ändern: "Es gibt Planungen im Bundesinnenministerium, die Meldestellen stärker elektronisch zu vernetzen oder ganz zusammenzuführen." Mit der Föderalismusreform sei das Melderecht zu einer Angelegenheit des Bundes geworden - dies erleichtere den Aufbau einer zentralen Passfoto- und Fingerabdruckdatenbank aller Bundesbürger.

Bis es eine solche zentrale Datei gibt, müssen die Beamten sich mit mehr als 5000 Meldeämtern in Deutschland herumschlagen - es hilft ihnen ungemein, wenn sie die Region eingrenzen können. Das geplante Gesetz für einen automatisieren Zugriff auf die digitalen Passfotos soll das Verfahren extrem vereinfachen.

Kritiker fürchten jedoch, dass der Online-Zugriff auf die Daten der Meldeämter die Suche so erleichtert, dass Ermittler praktisch alle Möglichkeiten einer Zentraldatei haben, ohne dass die explizit eingerichtet wurde. Dietmar Müller, Sprecher des Bundesbeauftragten für den Datenschutz zu SPIEGEL ONLINE: "Die Gefahr ist, dass die Online-Suche ein technischer Umweg hin zu einer Zentraldatei wird. Dagegen haben wir große Bedenken. Eine leichte Online-Suche würde dazu führen, dass solche Anfragen zur Regel werden."

"Biometrischen Vollerfassung"

Die Fahndung auf Knopfdruck birgt große Risiken für die Bürger - Datenschützer warnen vor Falschverdächtigungen und einer Abkehr von der Unschuldsvermutung. "Die Biometrischen Verfahren sind sehr fehleranfällig", sagte Weichert. "Wenn Treffer beim Biometrieabgleich entstünden, dann würden Betroffene als Verdächtige behandelt - sie müssten dann ihre Unschuld beweisen.

Technisch sind solche Fälle möglich - und sogar wahrscheinlich. Alexander Nouak, Abteilungsleiter für Sicherheitstechnologie am Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung IGD gibt zu bedenken, dass solche Online-Abfragen mehr Falschmeldungen produzieren werden als herkömmliche Fahnungstechniken: "Zum einen bieten die biometrischen Daten aus Pässen weniger Informationen als die Daten in den heutigen Datenbanken." Denn in biometrischen Pässen seien nur die Abdrücke der Zeigefinger, nicht die aller zehn Finger gespeichert, außerdem werde der Datenbestand einer Passdatenbank viel größer sein als bei jeder heutiger Fahndungsdatenbank. Die Konsequenz laut Nouak: "Je weniger Merkmale man hat und je größer der durchsuchte Datenbestand ist, desto mehr falsche Übereinstimmung wird die Software melden."

Für Weichert ist der geplante automatisierte Zugriff auf Passfotos nichts anderes als eine "digitale Volkserfassung" und eine "Jedermanns-Verdächtigung". Auch der Chaos Computer Club (CCC) warnt vor einer "biometrischen Vollerfassung". Die sensiblen Daten dürften keinesfalls zentral gespeichert werden.

"Das Problem ist, dass diese Daten ein Leben lang am Körper kleben. Man wird sie nicht los wie eine Adresse", sagte CCC- Sprecherin Constanze Kurz im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE. "Wir sehen ein großes Missbrauchspotential." Jemand könne die biometrischen Daten stehlen und beispielsweise Fingerabdrücke Dritter an einem Tatort platzieren, warnte sie.

Dass dies technisch kein Problem ist, haben Mitglieder des Chaos Computer Clubs bereits demonstriert (siehe Fotostrecke). Das Digitalfoto eines Fingerabdrucks druckten sie mit einem Laserdrucker auf Folie und stellten daraus eine Attrappe her, die man sich nur noch auf den Zeigefinger kleben muss, um Abdrücke einer fremden Person zu hinterlassen. Ideal für das perfekte Verbrechen mit Spuren, die zu Unschuldigen führen.

Datenschützer: Als nächstes DNA-Daten

Kurz fürchtet, dass die gegenwärtige Debatte über Passfotos und Fingerabdrücke erst der Anfang ist: "Demnächst werden wir eine Debatte über DNA-Daten haben", fürchtet Kurz. "Wir brauchen eigentlich nur noch billigere Verfahren."

Und die werden mittelfristig kommen. Alexander Nouak vom Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung IGD hält eine Suche im kompletten Datenbestand biometrischer Passdaten zwar heute für technisch nicht machbar, sieht auf längere Sicht keine technischen Probleme: "In den kommenden Jahren reicht die Rechenpower hier in Deutschland für einen Datenabgleich etwa zum Identifizieren von Personen an Bahnhöfen nicht aus. Aber es ist nur eine Frage der Zeit, bis diese Rechenkraft verfügbar ist."

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Datenschützer und Oppositionsfraktionen sehen mit dem geplanten automatisierten Abrufverfahren für digitale Gesichtsbilder und eventuell auch weitere biometrische Merkmale aus Ausweisdokumenten ihre schlimmsten Albträume verwirklicht. Mit dem teils von der Bundesregierung bereits abgesegneten, teils vom Bundesrat gewünschten Online-Zugriff auf gespeicherte Passbilder und Fingerabdrücke "bewahrheiten sich alle unserer Befürchtungen", erklärte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar in einem  Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung. Mit dem vorgezeichneten Abrufverfahren läge die Kontrolle über die hochsensiblen biometrischen Körpermerkmale ausschließlich bei der Behörde, welche sie verlange. Damit würden "viel mehr Daten" abgerufen als bei den bisherigen, nicht-elektronischen Abfrageverfahren.

In der Praxis werde so eine Zentraldatei geschaffen, erläuterte der oberste Hüter der Privatsphäre der Bundesbürger gegenüber der Tagesschau: "Polizeibehörden können online abfragen, und niemand von Seiten der Passbehörde prüft, ob eine Abfrage berechtigt ist oder nicht." Der nächste logische Schritt wäre laut Schaar ein automatisierter Abgleich mit Fahndungsdatenbanken. Es werde bereits Software entwickelt, mit der man "bei der Auswertung von Videobändern oder bei der Videoüberwachung in Echtzeit eine Identifizierung der Personen vornehmen kann". Entsprechende Techniken testet hierzulande das Bundeskriminalamt (BKA)s bereits im Mainzer Hauptbahnhof. Bei einer solchen Durchrasterung der Bevölkerung würden laut Schaar "viele unschuldige Menschen in das Blickfeld polizeilicher Maßnahmen geraten". Dies liege schon allein daran, dass die biometrischen Erkennungsverfahren "immer einen Rest an Unsicherheit haben werden" und dieser im Augenblick noch ziemlich groß sei.

Gegen eine zentrale Biometriedatei und einen automatisierten Online-Zugriff auf biometrische Daten in Ausweisdokumenten hat sich auch der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch ausgesprochen. Derartige Vorhaben seien "unverhältnismäßig". Durch sie werde jeder zum potenziellen Kriminellen erklärt. "Es werden ja nicht nur Bilder von bekannten Straftätern gespeichert, oder wenigstens von bereits Verdächtigen. Nein, jeder von uns ist betroffen", empörte sich der Datenschützer im Interview mit der Frankfurter Rundschau. "Man muss sich doch mal klar machen, was dahinter für ein Menschenbild steckt. Im Übrigen ist die Datei nur ein weiterer Schritt einer Salamitaktik, die zu einer Totalüberwachung führen kann." Niemand habe etwas gegen eine vereinfachte Strafverfolgung. "Aber wenn die gesamte Bevölkerung unter einen Generalverdacht gerät, dann hört es für mich auf."

Der aktuelle handfeste Streit, in dem auch die SPD gegen den schwarzen Koalitionspartner zu Felde zieht, entzündet sich zum einen an einem seit längerem umstrittenen Paragraphens im Regierungsentwurf zur Änderung des Passgesetzes. Darin heißt es, dass künftig Polizei und Ordnungsbehörden zur "Verfolgung von Verkehrswidrigkeiten" im "automatisierten Verfahren" auf die digitalen Lichtbilder Beschuldigter zugreifen dürfen. Zur Identifizierung eines Rasers oder eines Ampelblitzers könnten die Behörden so nach Inkrafttreten des Gesetzes online die Bestände der 5300 Passämter und Meldestellen des Landes in Augenschein nehmen. Einschränkungen seien aber vorgesehen, verteidigt das Bundesinnenministerium die Linie. So müsse ein Beschuldigter namentlich bekannt sein und es dürfe keine einfachere Möglichkeit geben, die Person zu identifizieren. Heute sei eine entsprechende Anfrage etwa per Fax bereits Usus.

Der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) versprach dagegen bei der Vorstellung des "ePasses" der ersten Generation mit digitalem Lichtbild und RFID-Tag noch, "dass die biometrischen Merkmale ausschließlich beim Bürger erhoben und nur im Chip des Dokumentes gespeichert werden, das der Bürger bei sich trägt". Trotzdem landeten die digitalisierten Fotos gleichzeitig genauso wie früher ihre analogen Pendants im Passregister. Nun sollen pro Person zwei Fingerabdrücke dazukommen, zunächst via Reisepass, später auch aus dem Personalausweis. Gleichzeitig sollen die Abfragemöglichkeiten deutlich vereinfacht werden. Kein Wunder, dass sich die Öffentlichkeit da von der Politik getäuscht sieht.

Die Forderungen des Bundesrates, die gerade etwa der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) noch einmal bekräftigt hat, gehen sogar noch deutlich weiter. Geht es nach den Ländern, soll ein automatisiertes und auf Eilfälle zugeschnittenes Online-Abrufverfahren für die biometrischen Daten aus Pässen und Personalausweisen allgemein für jegliche Verbrecherjagd eingerichtet werden. Zudem soll ein "1:n"-Vergleich der Merkmale mit bestehenden zentralen Polizeidatenbanken unter Einsatz ausgefeilter Suchroutinen möglich werden.

Dies lehnt die Bundesregierung aus rechtlichen wie pragmatischen Gründen zwar ab. Sie führt dabei etwa an, dass eine Aufrüstung allein der allgemeinen Fingerabdruckdatei beim BKA für die Abfrage von einer Million Daten pro Jahr rund 2,2 Millionen Euro an Investitionskosten verschlingen würde. Gleichzeitig spricht sich die Regierung in ihrer Erwiderung auf die Eingabe der Länder aber dafür aus, dass "im Falle der Übermittlung von Lichtbildern an die Polizei- und Ordnungsbehörden im Rahmen der Verfolgung von Straftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten" der Abruf des digitalen Fotos "im automatisierten Verfahren erfolgen kann".

Proteste gegen die scheibchenweise Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse rund um die Ausweisdaten hagelt es derweil weiter von der Opposition. Die Linkspartei sieht Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) auch aufgrund seiner anderen Vorhaben zum Ausbau der Anti-Terrorpakete "im Verfolgungswahn". Sie fürchtet, dass nun auch die letzten Grundrechte "mit großem Halali zur Strecke gebracht werden". Die Grünen werfen dem Minister vor, in "maßlosem Überwachungswahn" sämtliche rechtsstaatlichen Linien zu überschreiten. Die FDP sprach von "unverhältnismäßigen Vorschlägen", welche die Grundrechte der Bürger verletzten und deren Freiheit gefährden würden.

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Zypries lehnt Fingerabdruck-Register für alle Passbesitzer ab
« Antwort #51 am: 14 April, 2007, 16:50 »
In den Kreis der Kritiker Wolfgang Schäubles (CDU) hat sich jetzt auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) eingereiht. Den Vorschlag des Bundesinnenministers, neben den digitalen Fotos auch die Fingerabdrücke aller deutschen Reisepass-Besitzer in einem Register für die Polizei elektronisch verfügbar zu machen und dieses zur Fahndung einzusetzen, lehnt die SPD-Politikerin ab: "Der Staat würde die Daten dann für diese Bürger ein Leben lang speichern, um gegebenenfalls gegen einige, wenige vorgehen zu können. Gerade der Fingerabdruck aber ist eine höchst sensible Information – man hinterlässt ihn überall", sagte die Ministerin gegenüber Bild am Sonntag.

Im Zusammenhang mit den Vorschlägen Schäubles zur Verschärfung der Sicherheitsgesetze hat Zypries die Bundesregierung aufgefordert, die Sorgen der Bürger vor zu viel Überwachung ernst zu nehmen: "Wenn nun neue Vorschläge gemacht werden, dann müssen wir bei jeder einzelnen Maßnahme prüfen, ob sie sinnvoll und verfassungsgemäß ist", sagte Zypries. Es dürfe jedoch nicht nur die einzelne Maßnahme betrachtet werden, auch die Summe der staatlichen Eingriffe müsse geprüft werden. Wie die Online-Ausgabe der Tagesschau berichtet, steht Zypries auch den von Schäuble geplanten Zugriffen auf die bei den Meldeämtern gespeicherten digitale Passbilder durch die Polizei skeptisch gegenüber.

Wolfgang Schäuble hält mittlerweile seinen Kritikern in einem Interview mit der Welt Online vor, "nicht viele Kenntnisse über die Verfassung" zu zeigen: "Manche sagen bei allem, was ihnen nicht gefällt, es sei verfassungswidrig." Nach Sicht des Bundesinnenministers besteht kein grundsätzlicher Unterschied zwischen der bisherigen Praxis, die bei den örtlichen Behörden in den Akten vorliegenden Passfotos zu Fahndungszwecken an die Ermittler per Fax zu übermitteln und einer zukünftig möglichen Online-Übertragung: "Die Aufregung der SPD verstehe ich wirklich nicht."

Quelle : www.heise.de

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Online-Zugriff auf Passbilder beschlossene Sache
« Antwort #52 am: 26 April, 2007, 21:06 »
Innenpolitiker von SPD und Union haben sich laut Agenturmeldungen darauf verständigt, dass die Polizei über das Internet automatisiert digitale Lichtbilder aus Datenbeständen der Passbehörden abrufen darf. Diese Regelung soll aber auf Fälle der Eilbedürftigkeit und Nicht-Erreichbarkeit der zuständigen Passbehörde – also etwa auf Wochenenden oder die Abend- und Nachtstunden – beschränkt werden. Im Regierungsentwurf zur Änderung des Passgesetzes selbst war zunächst vorgesehen, einen Abruf von Lichtbildern durch die Polizei- und Bußgeldbehörden nur bei Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßenverkehr zuzulassen. Bei der Speicherung von Fingerabdrücken und einem möglichen Abrufverfahren liegen die Ansichten der Regierungsfraktionen aber entgegen anders lautender Ankündigungen aus der SPD aber nach wie vor weit auseinander.

"Die SPD verlangt nach wie vor eine Vernichtung der Fingerabdrücke", beklagt der Unions-Vize Wolfgang Bosbach. Für diese ablehnende Haltung des Regierungspartners habe er keinerlei Verständnis. In diesem Falle könnte etwa "nicht mehr nachvollzogen werden kann, ob der Pass vollständig und ordnungsgemäß hergestellt wurde." Laut Bosbach geht es der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag aber momentan nur noch um eine Vorhaltung der Fingerabdrücke bei den rund 5300 Meldeämtern. Deren Nutzung zu Fahndungszwecken lehne die Union ab. Dafür sei bereits die Fingerabdruckdatei des Bundeskriminalamts (BKA) da. Darüber hinaus werde keine zweite Datenbank benötigt. Die SPD wolle aber nicht einmal die Möglichkeit einer freiwilligen Hinterlegung von Fingerabdrücken durch die Bürger mittragen, moniert der CDU-Abgeordnete Clemens Binniger.

Mehrere Experten hatten sich Anfang der Woche bei einer Anhörung im Bundestag dafür ausgesprochen, Fingerabdrücke generell nicht in die nächste Generation der E-Pässe aufzunehmen. Die entsprechenden Warnungen sind aber in der großen Koalition insgesamt verhallt. Die stellvertretende Vorsitzende der Links-Fraktion, Petra Pau, kritisierte den jetzigen Teilkompromiss dagegen in einer ersten Reaktion als weiteren Schritt auf dem Weg zum gläsernen Bürger. Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth warf der SPD vor, eingeknickt zu sein. Die Rechte der Bürger würden Schritt für Schritt untergraben.

Quelle : www.heise.de

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EU-Datenschützer warnt vor Vernetzung von Polizeidatenbanken
« Antwort #53 am: 02 Mai, 2007, 15:58 »
Der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat vor der geplanten Vernetzung der Polizeidatenbanken aller EU-Staaten gewarnt. Zunächst seien gemeinsame Regeln und Standards für den Datenschutz notwendig, forderte Hustinx am Mittwoch in Brüssel. "Wir sollten diese Chance, effektive Strafverfolgung mit gutem Datenschutz zu verbinden, nicht verpassen." Alles andere sei unverantwortlich. Die 27 EU-Innenminister hatten sich Mitte Februar grundsätzlich darauf verständigt, den bislang auf Deutschland, Frankreich und fünf weitere EU-Staaten beschränkten Austausch von polizeilichen Daten auf die gesamte EU auszuweiten.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will das umstrittene Vorhaben noch während der deutschen Ratspräsidentschaft unter Dach und Fach bringen. Dazu soll der so genannte Vertrag von Prüm in den Rechtsrahmen der EU überführt werden. Der 2005 in der Eifelstadt Prüm geschlossene Vertrag erlaubt den direkten Zugriff auf DNA- und Fingerabdruckdateien sowie Fahrzeugregister. Hustinx kündigte an, er werde diesen Freitag das Thema in Berlin mit Innenstaatssekretär Johann Hahlen erörtern. Insbesondere der Austausch von DNA-Daten stößt beim obersten EU-Datenschützer auf Kritik. Die Regeln der einzelnen Mitgliedstaaten seien zu unterschiedlich und müssten trotz des Zögerns einzelner Länder auf EU-Ebene angeglichen werden.

Gleichzeitig mahnte Hustinx bei der Aufnahme von biometrischen Daten in Pässe zur Vorsicht. "Das ist eine enorm komplexe Angelegenheit, mit der wir sehr wenig Erfahrung haben", warnte er. Die Aufrüstung von Pässen mit biometrischen Angaben wie digitalen Gesichtsbildern oder Fingerabdrücken ist auch in Deutschland geplant. Im Kampf gegen die Kriminalität werde für mehr Sicherheit zu oft auf ausreichenden Datenschutz verzichtet, kritisierte Hustinx.

Auch die Verbraucher müssten über ihre Rechte beim Thema Datenschutz sowie über Gefahren etwa beim Einkaufen im Internet besser informiert werden, forderte Hustnix. Immer mehr Aktivitäten des Alltags basierten auf Informationstechnologien, etwa beim Mobilfunk. Viele Menschen seien im Umgang damit zu gutgläubig.

Quelle : www.heise.de

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Fingerabdrücke werden außerhalb der Pässe nicht gespeichert
« Antwort #54 am: 11 Mai, 2007, 12:15 »
Die große Koalition hat sich im Streit um die Änderung des Passgesetzes nun endgültig geeinigt. Lichtbilder dürfen demnach im Eilfall etwa bei der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten online abgerufen, Fingerabdrücke von den Meldebehörden aber nicht vorgehalten werden. Auf diesen Kompromiss verständigten sich die Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder (CDU) und Peter Struck (SPD) am gestrigen Donnerstag laut Agenturmeldungen. Bis zuletzt war heftig umstritten, ob Fingerabdrücke genauso wie die Digitalfotos künftig auch für Fahndungszwecke genutzt werden können. Bei den Lichtbildern hatten die Sozialdemokraten Ende April eingelenkt und den Forderungen der CDU/CSU-Fraktion größtenteils nachgegeben. Beim zweiten biometrischen Merkmal, das von November an in die zweite Generation der elektronischen Reisepässe aufgenommen werden soll, setzte sich die SPD dagegen nun durch.

Gemäß dem Beschluss des Bundeskabinetts werden die Fingerabdrücke also vom Spätherbst an bei den rund 5300 Meldeämtern erhoben und in die biometrischen Pässe eingebaut. Im Anschluss daran sind sie aber bei den Behörden sofort wieder zu vernichten. Ein Zugriff von Polizei oder Geheimdiensten auf die Fingerabdrücke soll damit ausgeschlossen werden. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, hatte etwas voreilig bereits im April diese Linie als beschlossene Sache deklariert. Innenpolitiker der Union hielten ihre Forderung nach einer weitergehenden behördlichen Nutzung der Fingerabdrücke aber bis gestern aufrecht. Auch die von der Union vorgeschlagene Speicherung bei den Meldeämtern auf freiwilliger Basis lehnte die SPD ab.

Die erneute Novelle des Passgesetzes sollte ursprünglich heute bereits im Bundestag verabschiedet werden. Anfang der Woche dauerten die koalitionsinternen Auseinandersetzungen aber noch an, sodass die zweite und dritte Lesung gestrichen wurden. Sie sollen jetzt in der kommenden Woche stattfinden. Die Koalitionsspitzen verständigten sich auch darauf, dass akademische Titel künftig in Personaldokumente einzutragen sind.

Den eindringlichen Appellen von Datenschützern und Sicherheitstechnikern auf einer Anhörung im Bundestag im vergangenen Monat, die sensiblen Fingerabdruckdaten überhaupt nicht in die nächste Generation der E-Pässe einzuführen, wollten weder SPD noch Union folgen. Bei dem Expertengespräch hatten unter anderem der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar und der Dresdener Informatikprofessor Andreas Pfitzmann die Verwendung von Fingerabdrücken zur stärkeren Bindung eines Passes an seinen Inhaber ausdrücklich abgelehnt. Sie warnten vor einem "europäischen Sonderweg" und einer technischen "Katastrophe".

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Britische Abgeordnete sehen Daten der EU-Bürger außer Kontrolle
« Antwort #55 am: 05 Juni, 2007, 18:11 »
Der Innenausschuss des britischen Parlaments hat in einem jetzt veröffentlichten Bericht (PDF-Datei) über die Justiz- und Innenpolitik innerhalb der EU eine wachsende Überwachungslust auf europäischer und internationale Ebene beklagt. "Wir denken, dass es Nachweise für einen unzureichenden Appetit für Datenschutzmaßnahmen im Vergleich zu dem für die Strafverfolgung gibt", heißt es in dem über 100-seitigen Report. Hier müssten die Interessen wieder ausbalanciert werden, fordern die Abgeordneten. Besorgniserregend scheint ihnen unter anderem das Vorpreschen einzelner Mitgliedsstaaten beim Austausch von Polizeidaten, die geplante Ausweitung der Europol-Befugnisse ohne parlamentarische Kontrolle sowie der Transfer von Finanz- und Fluggastdaten aus der EU in die USA.

Beim federführend von der Bundesregierung vorangetriebenen Prümer Vertrag, der die elektronische Weitergabe von DNA-, Fingerabdruck- und Fahrzeugregisterdaten im Rahmen der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit innerhalb der EU regelt, kritisiert der Bericht vor allem den eingeschlagenen Verfahrensweg: "Prüm setzt einen beunruhigenden Präzedenzfall, in dem eine kleine Gruppe von Mitgliedsstaaten eine Übereinkunft zwischen ihnen selbst erzielt und diese dann dem Rest der EU als fait accompli präsentiert." Sollte der EU-Rat noch in diesem Monat das Übereinkommen ins Gemeinschaftsrecht überführen, wie es die deutsche Ratspräsidentschaft vorhat, sei das gesamte Prozedere vollständig außerhalb des demokratischen Prozesses der EU durchgeführt worden. An diesem gravierenden Manko ändere auch die Tatsache nichts, dass man die neuen Befugnisse für die Strafverfolger im Prinzip gut heiße.

Im Einklang mit dem europäischen Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx machen sich die britischen Innenpolitiker zudem dafür stark, dass sich die Mitgliedsstaaten vor dem Inkrafttreten des Prümer Vertrags zunächst auf gemeinsame Regeln und Standards für den Datenschutz im Sicherheitsbereich in Form eines Rahmenbeschlusses einigen. Die Bundesregierung hat hier im März einen neuen Vorstoß gemacht, der aber weite Ausnahmen etwa bei der Weitergabe von Daten in Drittstaaten wie die USA vorsieht und von Bürgerrechtlern skeptisch beäugt wird. Sollten die Datenschutzvorkehrungen im Vertrag von Prüm aber einen Rahmenbeschluss für den Sicherheitssektor überlagern, führen die Abgeordneten schwere Bedenken hinsichtlich der Angemessenheit dieses Vorgehens ins Feld. Die britische Regierung sollte daher auf ein allgemeines Rahmenwerk zum Datenschutz hinarbeiten. Insgesamt bemängelt der Report, dass es keine ausreichende Debatte über die Inhalte des Vertrags gegeben hat.

Ein Dorn im Auge ist den Parlamentariern auch der anhaltende Abfluss von Flugpassagierdaten (Passenger Name Records, PNR) sowie Finanzinformationen über das Bankennetzwerk SWIFT an US-Behörden. "Die beiläufige Verwendung von Daten über Millionen von EU-Bürgern ohne angemessene Datenschutzvorkehrungen ist eine viel wichtigere Angelegenheit als viele andere EU-bezogene Fälle, die der britischen Regierung und dem Parlament zur Erwägung vorgesetzt werden", wundern sich die Abgeordneten über die Nonchalance Brüssels in diesen beiden Affären. Sowohl die Londoner Regierung als auch die EU-Kommission sollten der Frage der Datenweitergabe in Drittstaaten eine deutlich höhere Bedeutung einräumen, sie als Angelegenheit von größter Bedeutung für die EU-Bürger behandeln und für einen besseren Datenschutz sorgen.

Bedenken haben die Innenpolitiker ferner bei der geplanten Ausweitung der Europol-Befugnisse. Dieses Vorhaben der Kommission müsse von der britischen Regierung sorgfältig geprüft werden. Nach einer Anhörung von Sachverständigen der britischen Polizei scheint es den Abgeordneten kein dringendes Bedürfnis für zusätzliche Vollmachten für die Europolizisten zu geben, zumal deren Aufgabenbereich gerade erst ausgedehnt wurde. Der Bericht fürchtet weiter, dass mit dem Vorschlag der Kommission die parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten über Europol ausgehebelt würden. Dies wäre eine Rückschritt im Vergleich zu den Vorschlägen für eine EU-Verfassung.

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Zentralisierung von EU-Fahndungsdatenbanken in der Kritik
« Antwort #56 am: 12 Juli, 2009, 20:43 »
Bei Datenschützern und EU-Parlamentariern regt sich Widerstand gegen das im Juni bekannt gegebene Vorhaben (PDF-Datei) der EU-Kommission, eine "Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen" im Bereich innere Sicherheit aufzubauen. So fürchtet etwa Alexander Alvaro, Innenexperte der Liberalen im EU-Parlament, laut einem Bericht des Spiegel, dass mit der Initiative eine "gigantische Menge unterschiedlicher Daten" zentralisiert würde. Dies ergebe nur Sinn, wenn damit ausgefeilte Personenprofile erstellt werden sollten. Die Folge wären "amerikanische Verhältnisse" in Europa.

Der vor allem von etlichen Innenministern der EU-Mitgliedsstaaten einschließlich Wolfgang Schäuble (CDU) unterstützte Plan sieht vor, zunächst drei große Datensammelstellen zusammenzuführen. Neben dem Schengener Informationssystem (SIS) mit seinen allgemeinen Fahndungsdaten sollen von Anfang an das "Visa-Informationssystem" (VIS) und das "Eurodac"-Register integriert werden. In den beiden Datenbanken werden biometrische Merkmale von Einreisenden aus Nicht-Mitgliedsstaaten beziehungsweise Fingerabdrücke von Asylbewerbern und illegalen Einwanderern gespeichert. Später soll der Zentralstelle das Management weiterer einschlägiger Datenbanken und IT-Großsysteme übertragen werden.

Die Kommission begründet ihren Vorstoß damit, dass der Betrieb derartiger Anlagen nicht zu ihren "Kernaufgaben" gehöre. Daher müsse eine Verwaltungsbehörde geschaffen werden, "die die Kontinuität und das Betriebsmanagement der Systeme sowie einen konstanten Datenfluss gewährleistet". Durch "Nutzung von Synergien" könnten die Produktivität gesteigert und die Betriebskosten senken. Die Kosten für das Betriebsmanagement der drei zunächst ins Visier genommenen Fahndungssysteme der geplanten Agentur, die wegen des komplexen EU-Rechts auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen errichtet werden müsste, beziffert die Brüsseler Behörde mit 113 Millionen Euro allein für den Zeitraum der ersten drei Jahre bis 2013.

Der Bundesrat hat unterdessen während seiner Marathonsitzung vor der Sommerpause am Freitag im Rahmen seiner zahlreichen Beschlüsse zu Sicherheits- und Datenschutzgesetzen auch die neuen Anti-Terror-Paragraphen abgesegnet. Mit dem zuvor vom Bundestag Ende Mai verabschiedeten Gesetz sollen unter anderem die gezielte Verbreitung von Bombenbau-Anleitungen über das Internet und der vorsätzliche Besuch von Terrorcamps kriminalisiert werden.

Das Gesetz sieht auch vor, die neuen Strafvorschriften durch eine Erweiterung der Telekommunikationsüberwachung, des großen Lauschangriffs, der Wohnungsdurchsuchung bei "anderen Personen" sowie die Einrichtung von Kontrollstellen zu begleiten. Darüber hinaus soll der dringende Tatverdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat einen Haftgrund begründen und die Vermögensbeschlagnahme ermöglichen können. Um beispielsweise nicht schon neugierige Surfer in die Bredouille zu bringen, sind die neuen Paragraphen 89a und b sowie 91 Strafgesetzbuch (StGB) an eine einschränkende Klausel geknüpft. Ihr zufolge muss ein Täter den Vorsatz haben, eine der erfassten Straftaten zu begehen. Die Opposition warnt trotzdem vor der Einführung eines Gesinnungsstrafrechts.

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Bundesrat gegen Zentralisierung von EU-Fahndungsdatenbanken
« Antwort #57 am: 21 September, 2009, 12:20 »
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am Freitag "grundsätzliche Bedenken" gegen die von der EU-Kommission geplante Errichtung einer "Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen" im Bereich innerer Sicherheit vorgebracht. In der verabschiedeten Stellungnahme (PDF-Datei) bringen die Länder zum einen formale Einwände vor. Sie erinnern dabei an einen früheren Beschluss, wonach Gemeinschaftsagenturen auf EU-Ebene nur "in begründeten Ausnahmefällen und nur nach Prüfung ihrer Notwendigkeit" nach einer genauen Kosten-Nutzen-Analyse eingerichtet werden dürften. Dies werde in der Folgenabschätzung der Kommission nicht hinreichend nachgewiesen. Prinzipiell plädiert der Bundesrat erneut für einen "Agenturstopp" in Brüssel.

Auch inhaltlich üben die Länder Kritik. Ihrer Ansicht nach genügt der Verordnungsvorschlag nicht "den Anforderungen, die sich aus den Bestimmungen für den Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in der Gemeinschaft ergeben". Konkret bemängelt der Bundesrat, dass für die von der Zusammenführung zunächst betroffenen Datenbanken wie das Schengener Informationssystem (SIS) mit seinen allgemeinen Fahndungsdaten, das "Visa-Informationssystem" (VIS) und das "Eurodac"-Register mit Fingerabdrücken von Asylbewerbern und illegalen Einwanderern derzeit ein ganz spezielles, von der Kommission zu kontrollierendes Datenschutz-Regime besteht. So komme der Brüsseler Behörde einerseits die Aufgabe auch der Systementwicklung zu. Andererseits seien die Kontrollbefugnisse eingeschränkter als üblich, da die Kommission keinen Zugang zu den in den IT-Großsystemen verarbeiteten personenbezogenen Informationen habe.

Neben der befürchteten Aufweichung beim Datenschutz vermissen die Länder eine Klarstellung, dass der Agentur keine hoheitlichen Entscheidungskompetenzen gegenüber den von der Datenverarbeitung innerhalb des jeweiligen Systems betroffenen Personen zugewiesen würden. Der Kommissionsvorschlag beziehe zudem bislang nicht die jeweils besonderen Vorschriften ein, die rund um Zweckgebundenheit, Zugangsrechte, Sicherheitsmaßnahmen und Datenschutzanforderungen in Bezug auf die einzelnen Systeme existierten. Es sei nur eine "pauschale Regelung" zur Wahrung des informationellen Selbstbestimmungsrechts vorgesehen.

Der Bundesrat hat auf nationaler Ebene aber auch den Weg frei gemacht für die Weiterführung der umstrittenen Ausländerdatei. So hat er grünes Licht gegeben für die überarbeitete (PDF-Datei) "allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über das Ausländerzentralregister" (AZR) und eine zugehörige Durchführungsverordnung der Bundesregierung. Die Anpassungen waren nötig geworden, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Dezember die Datenbank wegen Diskriminierung in Deutschland lebender Bürger aus anderen EU-Staaten als nicht vereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht erklärt hatte.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht aber auch in den neuen Vorschriften einen Verstoß gegen EU-Recht. Sie werde den Vorgaben aus Brüssel mit Blick auf den automatisierten Abruf der Daten von EU-Bürgern etwa durch Ausländerbehörden, Bundespolizei, Staatsanwaltschaften, Zollkriminalämter oder Verfassungsschutzbehörden nicht gerecht. Generell hält es Schaar für ein Armutszeugnis, "dass 17 Jahre nach Einführung der Unionsbürgerschaft immer noch die Daten der hier lebenden EU-Bürger im AZR erfasst werden". Zulässig wäre es allenfalls, solche Daten von Angehörigen anderer Mitgliedsstaaten zu speichern, "die zur Anwendung aufenthaltsrechtlicher Vorschriften im Einzelfall erforderlich sind". Dazu bedürfe es gesonderter Prüfungen. Bis Ergebnisse vorlägen, müssten die personenbezogenen Angaben "zumindest gesperrt werden".

Quelle : http://www.heise.de/newsticker/Bundesrat-gegen-Zentralisierung-von-EU-Fahndungsdatenbanken--/meldung/145600

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Visa-Datenbank für die Strafverfolgung freigeben?
« Antwort #58 am: 08 November, 2009, 21:38 »
Wer in die EU einreisen will, dessen Fingerabdrücke werden in der Datenbank EURODAC abgelegt. Diese soll nun auch der Strafverfolgung dienen. Datenschützer kritisieren diese Pläne.

Die Datenbank dient eigentlich dem Zweck, dass sich dieselbe Person mehrmals, womöglich unter verschiedenen Identitäten, für ein Visum bewerben kann. Bisher galt diesbezüglich eine strikte Zweckbindung der Daten.

Nach einem Vorschlag der EU-Kommission vom 10.09.2009 sollen die Ermittlungsbehörden (die Polizeibehörden der Mitgliedsländer sowie Europol) künftig Zugriff auf EURODAC erhalten. Sie sollen "zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung" von Verbrechen mit den dort hinterlegten Fingerabdrücken abgeglichen werden.

Der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx kritisiert in einer Stellungnahme, dass die Polizei auch Zugriff auf die Fingerabdrücke nicht verdächtiger Personen haben soll - im Rahmen von Ermittlungsverfahren könnten alle nützlichen Fingerabdrücke abgeglichen werden, nicht nur die von Verdächtigen. Hustinx kritisiert eine "generelle Tendenz, den Ermittlungsbehörden Zugriff zu Daten von Personen zu geben, die im Prinzip keiner Straftat verdächtigt werde." Ebenfalls als problematisch nennt Hustinx die Tatsache, dass die Daten außerdem zu einem anderen Zweck gesammelt wurden. Zudem bezweifelt er die Effektivität und Notwendigkeit des Verfahrens. Darüber hinaus, so merkt der Datenschutzbeauftragte an, sei "die Vorratsspeicherung der Fingerabdrücke von Asylsuchenden selbst […] schon problematisch."

Die Abstimmungen über den Vorschlag sollen am 30.11. beginnen. Der Vorschlag muss entweder von sämtlichen EU-Innenministern oder von einer Mehrheit des Rates unter Zustimmung des EU-Parlaments angenommen werden.

Quelle : www.gulli.com

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EU plant "Radikalisierungsdatei"
« Antwort #59 am: 28 Mai, 2010, 16:09 »
Der EU-Rat hat zur Ergänzung bestehender nationaler Anti-Terror-Dateien  die Einrichtung eines übergreifenden Informationssystems zur "Radikalisierung" potenzieller "Gefährder" gefordert. Dies geht aus dem Entwurf (PDF-Datei) für einen Beschluss für den Einsatz eines "standardisierten, multidimensionalen und teilstrukturieren Instruments zum Sammeln von Daten und Informationen über Radikalisierungsprozesse in der EU" hervor, das die Regierungsvertreter der Mitgliedsstaaten Mitte April beschlossen haben.

Die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch, die den Plan jetzt bekannt gemacht hat, kritisiert das Vorhaben in einer Stellungnahme (PDF-Datei). Es solle ein System zur Risikoabschätzung von "Radikalisierungserregern" aufgebaut werden. Nach den Kriterien zur Einschätzung des Gefährdungspotenzials, könnten "Millionen Menschen in der EU" in das Raster fallen und unter spezielle Beobachtung genommen werden.

Die EU hat bereits 2009 einen Aktions- und Umsetzungsplan verabschiedet, laut dem die Mitgliedstaaten "Mechanismen" schaffen sollen, um "systematisch die Hauptfaktoren in Radikalisierungsprozessen zu analysieren". Dabei sollen die verschiedenen Umfelder, die Extremismus erzeugen, identifiziert und genau untersucht werden. Informationen vor allem über die Aktivitäten "extremistischer religiöser Führer" und andere Verbreiter von Hass und Terroraufrufen seien etwa über Europol auszutauschen.

Mit der neuen "Radikalisierungsdatei" will der Rat nun erreichen, dass die Mitgliedstaaten die "vielen Facetten" des vorgeschlagenen Instruments zur Datensammlung voll nutzen und den Informationsaustausch "optimieren". Europol "Listen" mit Personen erstellen können, die in Radikalisierungsprozesse oder die Verbreitung extremistischer Botschaften verwickelt sind. Über das System soll Warnhinweise erzeugt werden, die konkrete Aktionen wie die besondere Überwachung oder die Festnahme Verdächtiger auslösen könnten.

Laut Statewatch reichen die nationalen Anti-Terror-Gesetze in der EU aber bereits aus, um strafrechtlich gegen Anstifter gewalttätiger Anschläge vorzugehen. Die Bürgerrechtler verweisen auf ein bisher vom Rat geheim gehaltenes Hintergrund-Dokument (PDF-Datei) zum Aufbau des vorgeschlagenen Informationssystems. Demnach sollen in der Datenbank nicht nur Angaben über islamistische "Gefährder" erfasst werden, sondern auch über "Radikalisierungsagenten" von Rechts- und Linksaußen, aus dem nationalistischen Umfeld und aus Kreisen von Globalisierungsgegnern. Diese Definition sei so breit angelegt, dass selbst die Unterstützer von Freiheitskämpfern in anderen Ländern darunter fallen könnten. Letztlich dürfte es möglich, mit dem Instrument gegen alle vorzugehen, die "gegen den Status quo sind".

Die Bürgerrechtsvereinigung stößt sich weiter an einem Katalog von 70 Fragen, mit dem Sicherheitsbehörden den Radikalisierungsgrad von Personen einschätzen sollen. Einige seien schlicht bizarr, andere zeigten, wie einfach man in das staatliche "Netz des Verdachts" geraten könne. So würden etwa Verbindungen zu "anderen ideologischen Bewegungen" abgeklopft, "die Gewalt unterstützen". Auch seien Beziehungen zu "Schulkameraden, Nachbarn, Freunden, Verwandten oder Gefängnisgenossen" zu untersuchen. Darüber hinaus werde auf die "wirtschaftliche Situation", "auffällige psychologische Züge", den "Grad der direkten persönlichen Unterstützung" etwa durch die Familie oder das allgemeine "soziale Umfeld" abgestellt.

Dazu komme laut Statewatch, dass mit dem Stockholmer Programm zur inneren Sicherheit eine weitere Datenbank für "gefährliche Unruhestifter" im Raum stehe. Generell drohten "offene, legitime politische Diskussionen und Aktionen" so zu einem "weiteren Opfer des Kriegs gegen den Terror" zu werden.

Zu weit gefasst ist die Bedeutung von Risikoträgern nach Ansicht der Bürgerrechtler auch beim EU-Programm zur Errichtung nationaler Fußballinformationspunkte (National Football Information Points). Mittlerweile hätten elf Mitgliedsstaaten einschließlich Deutschlands sogenannte Hooligan-Dateien aufgebaut, wie aus einer Unterrichtung (PDF-Datei) der Ratspräsidentschaft von Mitte Mai hervorgehe. Weitere neun haben dem Papier zufolge vergleichbare Datenbanken mit potenziell gefährlichen und gewaltbereiten Fußballfans, zu denen die nationalen Informationszentren Zugang hätten. Laut Statewatch reiche in manchen Ländern aber schon ein Platzverweis aus, um in einer der Gewalttäter-Dateien zu landen. In Folge könnten etwa Reisen zu Fußballspielen in anderen Ländern unterbunden werden.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )