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Thema:
EU-Staaten wollen polizeilichen Datenaustausch intensivieren
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Thema: EU-Staaten wollen polizeilichen Datenaustausch intensivieren (Gelesen 10565 mal)
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Jürgen
der Löter
User a.D.
Beiträge: 4999
white LED trough prism - WTF is cyan?
Re: EU-Staaten wollen polizeilichen Datenaustausch intensivieren
«
Antwort #30 am:
28 Januar, 2007, 23:31 »
Das würde ja bedeuten, dass man grundsätzlich immer darauf achten müsste, niemals gegen irgendeine Bestimmung x-beliebiger EU-Staaten zu verstossen, weder gegen gegenwärtige, noch möglicherweise kommende...
Sonst droht irgendwann im Urlaub (oder dem Arbeitsweg in der 'Mobilen Gesellschaft') die plötzliche Verhaftung...
Blossgestellt, angeschwärzt und letztlich verlassen vom eigenen Staat, pfui Teufel!
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.
Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS
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SiLæncer
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Umstrittene Datenbank-Fahndung läuft an
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Antwort #31 am:
28 Februar, 2007, 13:29 »
Am morgigen Donnerstag startet peu a peu die Benutzung der Anti-Terror-Datei, die umfassendste Datensammlung der Bundesrepublik Deutschland. Sie wird nach dem "Gemeinsame-Dateien-Gesetz" errichtet, das Bund und Länder im Dezember 2006 verabschiedet hatten.
Ziel der Datensammlung ist die Aufdeckung von Mustern und Strukturen des islamistischen Terrorismus im Sinne einer Vorfelderkennung möglicher Gefährder und geplanter Attentate. Bis Ende März sollen insgesamt 38 Behörden im "Produktionsbetrieb" zugeschaltet werden. Zugriffsberechtigt sind das BKA, der Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst, das Zollkriminalamt, sowie die Landesämter für Verfassungsschutz und die Landeskriminalämter. All diese Behörden stellen umgekehrt Dateien bereit, die in das System eingespeist werden.
Quelle :
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Datenschützer kritisiert Anti-Terror-Datei
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Antwort #32 am:
28 Februar, 2007, 15:54 »
Der 1. März gilt als Stichtag für die schrittweise Einführung der Anti-Terror-Datei, die von Bund und Ländern im Dezember beschlossen wurde. Zur Vorstellung seines Jahresberichtes hat der hessische Datenschutzbeauftrage Michael Ronnellenfitsch die Datei noch einmal als eine problematische Datensammlung bezeichnet, weil sie verfassungsrechtliche Risiken enthalte. Besonders die Übermittlung von Erkenntnissen zwischen Polizei und Nachrichtendiensten sei nicht klar geregelt, sondern nur andeutungsweise ausgeführt. Das widerspreche dem Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten. "Anforderungen an eine normenklare Datenverarbeitungsregelung sehen anders aus", heißt es zu dem nach Ablauf der Sperrfrist nun veröffentlichten Jahresbericht.
Weiter heißt es kritisch zur Schnellzugriffsregelung bei Gefahr im Verzuge: "Auch die Möglichkeit, ohne Ersuchen an eine andere Sicherheitsbehörde unmittelbar auf deren Daten zugreifen zu können, wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für hochrangige Rechtsgüter erforderlich erscheint und eine Datenübermittlung nicht rechtzeitig erfolgen kann, ist ebenfalls eine neue Übermittlungsbefugnis, die aus Sicht des hessischen Datenschutzbeauftragten ein nicht unerhebliches Gefährdungspotenzial darstellt, da nur im Nachhinein festgestellt werden kann, ob tatsächlich die Voraussetzungen für eine zusätzliche Datenübermittlung vorlagen." Neben der Kritik an der Anti-Terror-Datei betont der Datenschutzbeauftragte, dass die hessische Regelung zur Rasterfahndung überprüft werden müsse, weil beim Einsatz dieser Fahndungstechnik die "Schwelle einer hinreichend konkreten Gefahr für bedrohte hochrangige Verfassungsgüter" definiert sein müsse. Dies habe das Bundesverfassungsgericht im Fall des entsprechenden Gesetzes in Nordrhein-Westfalen bemängelt, das daraufhin geändert wurde.
Zu den konkreten vom Verfassungsschützer im Jahr 2006 beanstandeten Verstößen zählt der Jahresbericht die Datenspeicherung von WM-Besuchern über den Abschluss der Fußballweltmeisterschaft hinaus. Für diese Langzeitspeicherung habe kein Anlass bestanden. Die Besucherdaten mussten ebenso gelöscht werden wie die Daten einer Kopflausbefall-Datenbank für Kinderbetreuungseinrichtungen. Bei dieser Datenspeicherung fehlte eine Regelung darüber, wie lange die Daten gespeichert werden. Kritisiert wurde das Verfahren der Direktbank-Tochter einer hessischen Sparkasse, die alle Kundengespräche mitschnitt und über sechs Monate speicherte. Schließlich erreichte der Datenschützer die Abschaltung einer Kamera im Fuldaer Stadtschloss, die installiert wurde, um Papiervorlagen auf eine Leinwand zu projizieren. Diese Beamer-Technik sei niemals genutzt worden, doch die Kamera habe sich munter weiterbewegt und den Eindruck einer Überwachung erweckt. Auch eine inaktive Kamera sei geeignet, menschliches Verhalten zu beeinflussen, betonte der Datenschützer Ronellenfitsch.
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Schäuble schaltet Anti-Terrordatei frei
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Antwort #33 am:
30 März, 2007, 14:50 »
In Rekordzeit haben die 38 deutschen Sicherheitsbehörden ihre vorhandenen Informationen zur Terrorismusbekämpfung grundlegend vernetzt. Nur drei Monate nach Inkrafttreten des umstrittenen "Gemeinsame-Dateien-Gesetzes" und nachdem am 1. März peu a peu die Benutzung der Anti-Terror-Datei startete, konnte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble am heutigen Freitag in Berlin symbolisch mit einem Knopfdruck den Startschuss für die Basisversion der Anti-Terror-Datei geben. Der Akt fand im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) von Polizei und Geheimdiensten am Rand des Treptower Parks unweit der Bezirksgrenze zu Kreuzberg statt, obwohl der Kern der umfangreichen Datensammlung ihren Sitz beim Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden hat. Sowohl das GTAZ als auch die gemeinsame Datei hätten aber als gemeinsames Ziel, Vertrauen zwischen den beteiligten Behörden und ihren Mitarbeitern zu schaffen, betonte Schäuble die Gemeinsamkeiten. Die Anti-Terror-Datei ermöglicht es dem CDU-Politiker zufolge dabei, "dass alle relevanten Informationen allen für die Sicherheit zuständigen Behörden möglichst effizient zur Verfügung stehen".
Schäuble schien besonders am Herzen zu liegen, Bedenken von Bürgerrechtern und Oppositionspolitikern gegenüber dem neuen Ermittlungsinstrument zu zerstreuen, auf das berechtigte Stellen etwa auch bei besonders schweren Straftaten zurückgreifen dürfen. So betonte er, dass "ein Höchstmaß an Datenschutz gesichert" und der Datenschutz "kein Feigenblatt, sondern ein Maßanzug" für die Anti-Terror-Datei sei. Es werde klar geregelt, "welche Daten von wem gespeichert werden, wer Zugriff erhält und wozu sie verwendet werden dürfen". Kontrollbefugnisse durch Datenschutzbeauftragte seien genauso gegeben wie Auskunfts- und Löschrechte für die Bürger. Der Dateienverbund diene "nur dem Schutz der Grundrechte", philosophierte der Innenminister, da sich Freiheit und Sicherheit in einem demokratischen Rechtsstaat nicht trennen lassen würden. Wer wie die bei der Verwirklichung ihrer Anschlagspläne gescheiterten Kofferbomber auf Presseveröffentlichungen wie die umstrittenen Mohammed-Karikaturen mit terroristischer Gewalt reagiere, bedrohe auch damit ein Grundrecht, versuchte Schäuble die Medien auf seine Seite zu ziehen.
In einem ersten Schritt sind in der jetzt in den "Wirkbetrieb" entlassenen Anti-Terror-Datei die so genannten Grunddaten islamistischer Terrorverdächtiger enthalten. Dies sind Informationen wie Namen, Geschlecht, Geburtsdatum und ort, Staatsangehörigkeiten, besondere körperliche Merkmale, Lichtbilder oder die "Fallgruppe". In letzterer ist auszuführen, ob es sich etwa um ein Mitglied oder einen Unterstützer einer terroristischen Vereinigung, extremistischen Gruppierung mit Hilfsleistung für eine solche, einen Ausübenden, Unterstützer, Vorbereiter oder Befürworter terroristischer Gewalt wie Hassprediger oder eine Kontaktperson handelt. Dabei müssten "tatsächliche Anhaltspunkte" vorliegen, dass Berührungspunkte zum Terrorismus vorhanden seien, betonte BKA-Präsident Jörg Ziercke. Der Bäcker, bei dem sich ein Verdächtiger Brötchen hole, dürfe etwa nicht gespeichert werden.
Allgemein wird für Ziercke mit der Anti-Terror-Datei das "Netzwerk an Informationen, das wir den Netzwerken des Terrors entgegensetzen, noch engmaschiger". Die Sicherheitsbehörden würden künftig "in kürzester Zeit beurteilen können, ob ein Hinweis entscheidend ist". Dafür stehe das System rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche allen angeschlossenen Diensten und Polizeien zur Verfügung. Dabei handelt es sich neben seinem Haus um das Bundesamt für Verfassungsschutz, die jeweils 16 Landeskriminalämter und Landesämter für Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst, das Zollkriminalamt und die Bundespolizeidirektion. Früher hätten Anfragen zu Verdächtigen auf dem Postweg, per E-Mail, Direktkontakt oder Rundschreiben an die Bundesländer verschickt werden müssen, wobei der Rücklauf sich teilweise mehrere Tage hingezogen habe. Jetzt stünden auf Knopfdruck die Grunddaten und innerhalb weniger Stunden nach Freigabe beziehungsweise im Eilfall auch sofort die "erweiterten Grunddaten" wie genutzte Telekommunukationsanschlüsse und Endgeräte, E-Mail-Konten, Bankverbindungen, Fahrzeuge, besuchte Orte oder Kontaktpersonen zur Verfügung.
Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm sprach von einem "Wunder", dass sich Bund und Länder überhaupt nach jahrelangem Streit einigten und die Anforderungen schließlich "in Hardware" umgesetzt wurden. Es habe sich als vorteilhaft erwiesen, dass noch während des Gesetzgebungsverfahrens bereits an praktischen Lösungen gearbeitet worden sei. Allerdings handelt es sich bei der von dem Ex-General als "Kommunikationsanbahnungsinstrument" gepriesenen Datei vor allem um eine Softwareleistung. Schäuble lobte, wie in kürzester Zeit "gemeinsame Verfahrensregeln festgelegt und durch Programmierungen umgesetzt wurden". Als Beispiel für die Meisterung einer technisch besonders schwierigen Herausforderung nannte er die Implementierung von als geheim eingestuften Daten: Ein Austausch habe in diesem Bereich bisher noch überhaupt nicht stattgefunden, "das ist in der Welt einmalig, hat man mir aufgeschrieben". Dabei müssten die Daten nicht nur verschlüsselt und wieder entschlüsselt werden, sondern auch spezielle bauliche Maßnahmen und Sicherheitsüberprüfungen wären zu berücksichtigen gewesen.
Konkret wird die Anti-Terror-Datei auf Basis der unter schweren Wehen geborenen Polizeisoftware "INPOL-Fall" betrieben, die an die Vorgaben des Gemeinsame-Dateien-Gesetzes angepasst wurden. Den zugangsberechtigten Beamten steht als Benutzerschnittstelle eine netzbasierte Suchmaske zur Verfügung, in der etwa nach Personen geforscht werden kann. Holger Gandorosi, der Anti-Terror-Datei-Gesamtprojektleiter beim BKA, skizzierte an einem fiktiven Beispiel, wie der Informationsaustausch bei Kenntnis über die geplante Einreise von zwei Mitglieder der als Terrororganisation eingestuften Gruppierung Ansar-al-Islam nach der Fertigstellung des Systems über die Bühne gehen könnte. Bei einer ersten grundlegenden Suche habe sich dabei ein Treffer ergeben mit der Anzeige weiterer Daten beim Verfassungsschutz in Bayern. Dieser werde automatisiert benachrichtigt mit Bitte um Freigabe der dort gespeicherten Zusatzinformationen. Im Idealfall erhalte das BKA dann innerhalb weniger Minuten oder Stunden den Zugang zu den erweiterten elektronischen Akten gestattet, wo etwa von Sprengstoffkenntnissen oder dem Besuch eines Ausbildungslagers in Afghanistan die Rede sein könnte. Damit sei eine "ganz andere Bewertungssituation gegeben als vor fünf Minuten".
Laut Ziercke sind zunächst rund 13.000 Personen in 15.000 Einzeldateien 334 Datenbankdateien und 511 Protokolldateien in der Anti-Terror-Datei gelagert. Im zweiten Schritt ist der Aufbau der erweiterten Grunddaten geplant. Die einmaligen Investitionskosten bezifferte Schäuble mit 15,3 Millionen Euro, wovon der Bund davon rund zwei Drittel zahle. Die jährlichen Kosten für Wartung und Betrieb werden auf rund eine Million Euro geschätzt. Personalkosten sollen beim Bund rund 5,4, bei den Ländern drei Millionen Euro anfallen.
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Antiterrordatei: Terrorfahndung 2.0
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Antwort #34 am:
31 März, 2007, 19:50 »
Das System soll einmalig auf der Welt sein - und wird doch im Prinzip in jedem internetversand angewandt. Heute gab Innenminister Schäuble den Startschuss für den digitalen Antiterror-Kampf. Mithilfe einer Datenbank sollen Sicherheitsbehörden künftig schneller auf Bedrohungen reagieren können.
Berlin - Im PC-Unterricht einer Schule hätte die Präsentation der neuen Antiterrordatei vermutlich mitleidiges Lächeln ausgelöst.
Was im digitalen Zeitalter vielerorts längst Standard ist, hat jetzt auch bei deutschen Sicherheitsbehörden Einzug gefunden: die Vernetzung von Daten. Erste Erkenntnisse über Terrorverdächtige können innerhalb von Minuten abgefragt, anschließend entsprechende Schritte eingeleitet werden. Ein Vorgang der, wie BKA-Präsident Jörg Ziercke einräumte, bisher "auch 'ne Woche" dauern konnte.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble nahm die lang umstrittene Antiterrordatei am Freitag offiziell in Betrieb. Verwaltet wird sie zwar vom Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden, die Gäste wurden jedoch ins streng abgeschirmte Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum im Berliner Bezirk Treptow geladen. Umrahmt von Sicherheitsbeamten, akkurat gemähtem Rasen, schweren Limousinen und Natodraht setzte Schäuble ein Programm in Gang, das ungefähr so funktioniert wie die Software eines Internetversands.
Wer per Internet beispielsweise ein Buch kaufen will, gibt beim entsprechenden Anbieter in der Suchmaske den Titel ein und bekommt ein Ergebnis geliefert. Gleichzeitig werden in der Regel weitere Bücher aufgelistet, die mit dem Bestellwunsch thematisch zusammenhängen. Der Kunde schickt seine Bestellung ab, bekommt eine Bestätigung per E-Mail und schließlich - bei Expressbestellungen womöglich noch am gleichen Tag - seine Ware.
Die Antiterror-Fahnder arbeiten ähnlich: Statt eines Buchtitels geben sie allerdings den Namen eines Verdächtigen ein. Bei einem Treffen erscheinen die erfassten Daten des Verdächtigen, darunter Aufenthalte an verdächtigen Plätzen, Kenntnisse über Waffen oder Sprengstoff und sein Foto. Auch Kontaktpersonen werden angezeigt.
Schutz von Informanten
Dass die Sicherheitsbehörden so lange brauchten, ihre Daten zu vernetzen, hat auch mit dem Schutz von Informanten und Geheimhaltung zu tun. Nicht jede Behörde soll wissen, wo die andere ihre Informationen herhat. Die Vertraulichkeit ist weiterhin gewährleistet: In bestimmten Fällen erscheint in der Software lediglich der Hinweis, dass einer Sicherheitsbehörde Erkenntnisse vorliegen. Inhalte werden dann erst nach einer Prüfung der Gesetzeslage herausgegeben. Allerdings gibt es auch den "Eilfall", der zur Verhinderung terroristischer Anschläge alle Informationen in Sekundenschnelle zur Verfügung stellt.
Rund 15 Millionen Euro waren notwendig, um das Projekt zu realisieren, zahlreiche Hürden galt es zu überwinden. Die einheitliche Schreibweise ausländischer Namen beispielsweise musste geregelt werden - "Al Kaida" oder "El Kaida" - , die künftigen Nutzer wurden gesonderten Sicherheitsüberprüfungen unterzogen, Dauerdienste wurden eingerichtet.
Rund 15.000 Datensätze sind den Angaben zufolge in der Antiterrordatei gespeichert, die Gesamtzahl der erfassten Personen liegt bei 13.000. Weitaus den größten Anteil haben Daten von Verdächtigen im Ausland. Die Zahl der in Deutschland lebenden Erfassten macht weniger als ein Viertel aus. Nur ein kleiner Teil dieser Personen wird akut als Gefährder eingestuft.
Auf die Antiterrordatei haben das Bundeskriminalamt, die Bundespolizeidirektion, die Landeskriminalämter, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst und das Zollkriminalamt Zugriff.
International hinkt die digitale Terrorfahndung den Möglichkeiten offenbar noch bedenklich weit hinterher: Schäuble zufolge ist die Antiterrordatei einmalig in der Welt.
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Datenschützer: "Unschuldige geraten in die Anti-Terrordatei"
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Antwort #35 am:
01 April, 2007, 00:52 »
Im Umfeld des symbolischen Startschusses für die Anti-Terrordatei am Freitag haben Datenschützer an ihre verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Dateiverbund von 38 deutschen Sicherheitsbehörden erinnert. Bei dem neuen Ermittlungsinstrument handle es sich an sich zwar nicht um einen "Super-Gau", erklärte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar gegenüber Focus Online. Er sei sich aber sicher, "dass auch Unschuldige dort hineingeraten werden". Das Problem liege vor allem an der Erfassung von so genannten Kontakt- und Begleitpersonen. Dabei könne es sich etwa um Bewohner eines Studentenheims handeln, in dem ein vermeintlicher Terrorverdächtiger lebt.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hatte bei der Freischaltung der Datei neben der Einmaligkeit und Effizienz der Informationszusammenführung insbesondere die "vollständige Wahrung von Datenschutz" gelobt und etwa auf Auskunfts- und Kontrollrechte der Bürger gegenüber den beteiligten Behörden verwiesen. Diese seien jedoch "durch gesetzliche Regelungen stark eingeschränkt oder teilweise sogar ausgeschlossen, vor allem bei verdeckt gespeicherten Daten der Nachrichtendienste", hält Schaar dem entgegen. Der Bundesdatenschützer kritisierte weiter, dass über die neue Vernetzung elektronischer Akten "auch ungesicherte Informationen, die von einem Nachrichtendienst kommen, zur Polizei gelangen."
Auch die Landesdatenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen, Bettina Sokol, sieht mit der Anti-Terrordatei eine "außerordentlich Besorgnis erregende Entwicklung" einhergehen. Schon jetzt werde darüber diskutiert, ob andere Bereiche von Personen jenseits von Terrorverdächtigen in die Datei aufgenommen werden sollen. Sie sehe hier "eine bedenkliche Ausweitungstendenz und eine Aufweichung des Trennungsgebotes von Geheimdiensten und Polizei", sagte die Datenschützerin dem WDR. Zugleich bezeichnete Sokol es als sehr zweifelhaft, "ob wir mit dieser Datei tatsächlich Terroristen aufspüren können". Die neue Generation, "wie wir sie beispielsweise bei den Anschlägen in London oder den fehlgeschlagenen Attentaten mit den Kofferbomben in NRW erlebt haben, werden wir wahrscheinlich in einer solchen Datei nicht wieder finden". Dabei habe es sich um Personen gehandelt, "die vorher komplett unauffällig gelebt und dann wie aus dem Nichts ein Attentat verübt haben oder verüben wollten".
Der im Forum von heise online mit einer "roten Welle" bei den Kommentarbewertungen begleitete Start der Anti-Terrordatei stieß zudem auch bei Oppositionspolitikern auf Unbehagen. Grünen-Chefin Claudia Roth kritisierte, die Regierung untergrabe rechtsstaatliche Standards. Außerdem sei diese Datei "ein dicker Datenmoloch und damit kein wirksames Instrument zur Terrorbekämpfung", knüpfte sie an die Proteste der Grünen bei der Verabschiedung des Gemeinsame-Dateien-Gesetzes im Bundestag an. Die Innenexpertin der Linken, Ulla Jelpke, beklagte, dass "wieder einmal im Namen der Illusion von Sicherheit ein Stück Freiheit aufgegeben" worden sei und brachte ebenfalls verfassungsrechtliche Bedenken vor.
Die Vize-Vorsitzende der FDP-Fraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, sprach von einem "zu durchlässigen System". Die innenpolitische Sprecherin der Liberalen, Gisela Piltz, begrüßte den Informationsaustausch im Prinzip. Er hätte jedoch auf Grunddaten eingeschränkt bleiben müssen. Ihre Fraktion forderte die Bundesregierung auf, "die tatsächliche Praxis des Umgangs mit der Anti-Terrordatei frühzeitig zu evaluieren". Dabei sei auf den Verbesserungsbedarf für den Datenschutz und den tatsächlichen Nutzwert des Fahndungsinstruments abzustellen.
In der Anti-Terrordatei sind zunächst 13.000 Personen erfasst. Wie der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA) am Freitag ausführte, soll es sich dabei zu rund 75 Prozent um ausländische Staatsangehörige handeln. Mitglieder der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern, welche den Verbund 2006 nach langjährigem Streit auf den Weg gebracht hatten, begrüßten das neue Instrument zum Informationsaustausch einstimmig. Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) etwa bezeichnete die Datei als "zentrales Instrument" im Kampf gegen den Terrorismus. Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) begrüßte die neuen Möglichkeiten ebenfalls und freute sich, dass sein Land "von Beginn an dabei ist".
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Bundesdatenschützer kritisiert Pläne für schärfere Sicherheitsgesetze
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Antwort #36 am:
02 April, 2007, 12:33 »
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die Vorschläge von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) für eine rasche Verschärfung zahlreicher Sicherheitsgesetze kritisiert. Größere Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) bei der Verbrechensvorbeugung sehe er "ziemlich kritisch", sagte Schaar im WDR. "Denn gerade in diesem Vorfeld weiß man ja erst mal noch nicht so genau, wonach man sucht und nach wem man sucht." Er sei gespannt, "wie eine solche Regelung aussehen soll, die ganz gezielt terroristische Straftäter treffen soll und nicht etwa den normalen Bürger oder jemanden, der im Internet surft".
Schaar kündigte an, alle Vorschläge unter die Lupe zu nehmen. "Ich werde mir das sehr genau anschauen", sagte er. Die Maßnahmen müssten verhältnismäßig sein und dürften nicht zu tief in Bürgerrechte eingreifen. Trotz Terrorgefahr dürfe es nicht dazu kommen, "dass praktisch die Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger wegen einer solchen Gefährdung letztlich nicht nur in Gefahr gerät, sondern aufgehoben wird".
Schäubles Pläne zu erweiterten Ermittlungsbefugnisse für die Strafverfolger waren am Wochenende in Auszügen bekannt geworden. Nach den Vorstellungen des Bundesinnenministers sollen dem BKA künftig die heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern erlaubt werden sowie die Rasterfahndung, also das Durchkämmen von Datenbanken auf der Grundlage vorher festgelegter Täterprofile. Zudem sollen die Daten aus der Lkw-Maut zur Aufklärung schwerer Verbrechen benutzt werden können.
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Widerstand in der SPD gegen Verschärfung der Sicherheitsgesetze
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Antwort #37 am:
03 April, 2007, 10:14 »
Die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zur Verschärfung der Sicherheitsgesetze stoßen beim Koalitionspartner SPD laut einem dpa-Bericht teilweise zumindest auf Widerspruch. "Mir gehen einige Vorstellungen zu weit", sagte der Innenausschuss-Vorsitzende Sebastian Edathy der Berliner Zeitung. Der SPD-Rechts- und Innenpolitiker Klaus Uwe Benneter erklärte in der Frankfurter Rundschau: "Die Vorschläge von Wolfgang Schäuble sind weder mit uns Sozialdemokraten abgesprochen, noch bilden sie die Grundlage der Politik der großen Koalition." Auch die innenpolitische Sprecherin der oppositionellen FDP, Gisela Piltz, bezweifelte die Notwendigkeit weitreichender Änderungen.
Die Pläne von Schäuble zum Ausbau der Überwachung im Rahmen der Terrorismusbekämpfung reichen von Präventivbefugnissen für das Bundeskriminalamt ( BKA) über Vereinfachungen beim großen Lauschangriff bis zu Rasterfahndungen. Bereits aktuell verfolgte Gesetzesänderungen zum Zugriff der Ermittler auf die Maut-Daten im Lkw- Bereich sowie auf Festplatten privater PCs und Speicherplattformen im Internet über die heftig umstrittenen Online-Durchsuchungen fehlen im "Schäuble-Katalog" ebenfalls nicht. Die Pläne stießen bereits auf heftige Kritik bei Datenschützern. Und selbst die Gewerkschaft der Polizei kritisierte etwa die Pläne zur Speicherung der Fingerabdrücke bei den Meldeämtern als "Grundstein zu einer umfassenden Datensammlung über jeden einzelnen Bürger", das sei keine vertrauensschaffende Maßnahme für die Arbeit der Polizei und überdies ungesetzlich.
Ausschusschef Edathy äußerte sich vor allem ablehnend zum Vorschlag, die Fingerabdrücke, die künftig in einem Chip auf Reisepässen gespeichert werden, bei den Meldeämtern zu sammeln. "Die Fingerabdrücke der gesamten Bevölkerung zu speichern, ist nicht mit einem demokratischen Rechtsstaat vereinbar." Er sprach sich zudem dafür aus, heimliche Durchsuchungen von Computern über das Internet nur bei schweren Straftaten wie Anschlagsplanungen und nur mit richterlicher Kontrolle zu ermöglichen.
Benneter nannte Schäubles Vorstoß einen billigen Versuch, sich politisch zu profilieren. Er habe keine Aussicht auf Erfolg. Die erwogene Erleichterung der Rasterfahndung zu Gunsten des Bundeskriminalamts (BKA) sei nur "bei sehr schweren Straftaten und ganz konkreten Verdachtsmomenten zulässig, die sich auf eine bestimmte Personengruppe beschränken", wandte er ein.
Piltz kritisierte in der Berliner Zeitung: "Schäuble hat bisher nicht erklärt, warum die Maßnahmen für die Terrorbekämpfung erforderlich sein sollen." Vor allem die geplante Sammlung von Fingerabdrücken lehnte die FDP-Politikerin ab.
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Schäuble verteidigt geplante Verschärfung der Sicherheitsgesetze
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Antwort #38 am:
04 April, 2007, 09:07 »
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat die geplante Verschärfung von Sicherheitsgesetzen gegen Kritik auch beim Koalitionspartner SPD verteidigt. "Es besteht kein Grund zum Alarmismus", sagte er dem Berliner Tagesspiegel. Er wolle die SPD "in keinster Weise überfallen". Terrorgefahren müssten aber "möglichst effizient" abgewehrt werden. Schäuble plant unter anderem Präventivbefugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA), Vereinfachungen beim großen Lauschangriff, Rasterfahndungen, heimliche Online-Durchsuchungen von Computern und die Nutzung der LKW-Mautdaten zur Aufklärung schwerer Straftaten. Heftige Kritik kam nicht nur aus der SPD, sondern auch von Verbänden. Die Unionsfraktion stellte sich hinter die Vorhaben.
Kritik aus der SPD war vor allem zu angeblichen Plänen laut geworden, die Fingerabdrücke, die künftig in einem Chip auf Reisepässen gespeichert werden, bei den Meldeämtern zu sammeln. Entsprechende Berichte wies Schäuble allerdings zurück. "Das ist Unsinn", sagte er der Zeitung.
Der stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Ute Vogt gehen die Vorschläge zu weit. "Sicherheit und Freiheit sind für uns zwei Seiten der gleichen Medaille", sagte sie. Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner (SPD) warnte vor ausufernden Forderungen. "Wenn wir die Freiheiten beseitigen, die wir verteidigen wollen, dann haben jene gewonnen, die genau das im Sinn haben", sagte er in einem dpa-Gespräch. Für heimliche Durchsuchungen von Computer via Internet sehe er weder eine Notwendigkeit noch eine gesetzliche Grundlage, die den Vorgaben der Verfassung entspreche. Die Vizechefin der Linksfraktion, Petra Pau, warnte vor einem "massiven Einbruch in den Datenschutz". Die Deutsche Polizei-Gewerkschaft (DPolG) mahnte Verhältnismäßigkeit an. Ihr Bundesvorsitzender Wolfgang Speck signalisierte aber wie Stegner Zustimmung dafür, Daten der LKW-Maut zur Aufklärung schwerer Straftaten zu nutzen. Der Deutsche Anwaltverein kritisierte, die mit Schäubles Plänen einhergehenden Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte seien "unverhältnismäßig".
Trotz der Kritik aus der SPD will die Unionsfraktion die umstrittenen schärferen Sicherheitsgesetze rasch auf den Weg bringen. Wenn "die Gesetzentwürfe bis zum Sommer Kabinettsreife hätten, wäre das gut", sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach (CDU) der Mitteldeutschen Zeitung. Die Föderalismusreform müsse gesetzgeberisch umgesetzt werden. In deren Rahmen waren dem Bundeskriminalamt mehr Kompetenzen zugewiesen worden.
Die Pläne zur Neuorganisation der Bundespolizei stehen nach Angaben des Innenministeriums kurz vor dem Abschluss. "Wir erwarten dafür Mitte April ein Ergebnis", sagte Ministeriumssprecher Stefan Kaller. Er bestätigte einen Bericht des Bayerischen Rundfunks, nach dem im Vorgriff auf die Reform drei noch nicht auf Lebenszeit ernannte Bundespolizeipräsidenten zu Direktoren herabgestuft würden. Dies betreffe die Präsidien Nord (Bad Bramstedt/Schleswig-Holstein), Mitte (Fuldatal/Hessen) und Süd (München).
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Schäuble bespricht Terrorabwehr mit USA und Russland
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Antwort #39 am:
04 April, 2007, 12:29 »
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, gegen den es momentan Proteste von allen Seiten wegen seiner Pläne zur Ausweitung des Überwachungsnetzes hagelt, hat sich vor Ostern noch viel vorgenommen. Am heutigen Mittwoch trifft sich der amtierende Ratsvorsitzende der EU-Innenminister in Berlin mit dem US-Minister für Homeland Security, Michael Chertoff, Russlands Präsidentenberater Viktor Iwanow und dem russischen Innenminister Raschid Nurgalijew sowie EU-Justizkommissar Franco Frattini. Schwerpunkt der Beratungen sollen zuvorderst gemeinsame Interessen im Bereich der Terrorismusbekämpfung sein. Aber auch der Grenzschutz und der Kampf gegen die Drogenproblematik in Afghanistan als Beitrag zur Stabilisierung des Landes werden besprochen.
Nur einen Tag später, am Gründonnerstag, will der CDU-Politiker dann mit Frattini, Chertoff, dem stellvertretenden US-Justizminister Kenneth Wainstein sowie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) tagen. Die Terrorabwehr steht auch hier ganz oben auf der Agenda, zudem die Besprechung des in Grundzügen schon vereinbarten "intensiveren Informationsaustauschs" in Sicherheitsfragen mit den USA.
Für Schäuble ist es bei der Behandlung "international bedeutender Sicherheitsfragen besonders wichtig, eng und vertrauensvoll mit den Vereinigten Staaten zu kooperieren". Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft wolle daher die "strategisch wichtigen transatlantischen Beziehungen" weiter stärken. Aber auch "schwierige Themen" seien anzusprechen und voranzubringen. Der Innenminister will etwa "eine erste Bilanz der bisherigen Arbeiten zur Festlegung gemeinsamer Grundprinzipien des Datenschutzes beim Informationsaustausch im Sicherheitsbereich ziehen". Hierzu lägen erste Ergebnisse der anlässlich der letzten EU-USA Gespräche im November eingerichteten "hochrangigen Kontaktgruppe zum Datenschutz vor". Gemeinsames Ziel sei es, "den transatlantischen Informationsaustausch im Sicherheitsbereich weiter zu verbessern und zu intensivieren."
Die deutsche Ratspräsidentschaft hat Mitte März einen neuen Vorschlag für einen EU-Rahmenbeschluss zum Datenschutz im Sicherheitsbereich unterbreitet, wonach etwa der besonders umkämpfte Austausch von Polizeidaten mit Drittstaaten wie den USA von den Regelungen unberührt bleiben soll. Die Bundesregierung will damit dem transatlantischen Partner weit entgegenkommen: Vertreter Washingtons hatten bereits frühzeitig ihr Missfallen über die zunächst von der EU-Kommission ins Spiel gebrachte und unter anderem von EU-Datenschützern sowie dem EU-Parlament unterstützten restriktive Drittstaatenregelung deutlich gemacht. Den USA geht es beispielsweise darum, die auf Basis der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung gesammelten Telefon- und Internetdaten auch für ihre Behörden nutzen zu dürfen. Laut dem Kommissionsentwurf sollte der Transfer von Polizeidaten aber nur gestattet werden, wenn die Bezieher selbst einen "angemessenen Datenschutz" nach EU-Standards gewährleisten.
Ebenfalls Thema der Konsultationen am Donnerstag wird der Stand der Verhandlung eines neuen transatlantischen Abkommens zur umstrittenen Übermittlung von Flugpassagierdaten (Passenger Name Records, PNR) sein. Das kurzfristig zwischen der Brüssel und Washington im Rahmen der intergouvermentalen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten ausgehandelte Interimsabkommen ist bis Ende Juli befristet und muss deshalb ersetzt werden. Der neue Vertrag soll laut Innenministerium "langfristig Rechtssicherheit schaffen, ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten und einen soliden Datenschutz bieten." Die laufenden Verhandlungen der EU mit den USA leitet die deutsche Ratspräsidentschaft in enger Kooperation mit der Kommission; Chertoff aber reklamierte bereits kurz vor seinem Besuch in Europa das "absolute Recht" der USA auf persönliche Daten von Europäern bei der Einreise.
Im Bereich der Terrorismusbekämpfung sollen insbesondere die Probleme der Radikalisierung und Rekrutierung von Anhängern terroristischer Strukturen im Blickpunkt stehen. Dabei will Schäuble in der Diskussion auch die zunehmende Bedeutung des Internets für diese Zwecke sowie mögliche Bekämpfungsansätze in den Vordergrund stellen. Hierzulande macht sich der CDU-Politiker dabei etwa neben dem Ausbau der anlassunabhängigen Netzüberwachung für die rasche Schaffung einer Rechtsgrundlage für die umstrittenen Online-Durchsuchungen stark.
Bei dem heutigen trilateralen Treffen unter Einbeziehung russischer Regierungsvertreter wollen sich Schäuble und seine Gesprächspartner unter anderem mit der Frage des Schutzes kritischer Infrastrukturen vor terroristischen Anschlägen sowie Möglichkeiten einer verstärkten Kooperation in diesem Bereich beschäftigen. Schäuble will auch die Ziele sowie bereits erreichten Ergebnisse der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zur Stärkung des gemeinsamen Grenzschutzregimes in Europa vorstellen. Wirksame und nachhaltige Grenzkontrollen seien ein zentrales Element im Kampf gegen illegale Migration, grenzüberschreitende Kriminalität sowie Waffen- und Drogenschmuggel.
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Kritik von Datenschützern ist für Bundesinnenminister Schäuble "naiv"
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Antwort #40 am:
05 April, 2007, 08:57 »
Bundesinnenminister Schäuble, gegenwärtig Ratsvorsitzender der EU-Innenminister, hatte sich gestern zu einem Gespräch mit dem Berater des Präsidenten der Russischen Föderation Victor Ivanow, dem russischen Innenminister Raschid Nurgalijew, dem US-Minister für Homeland Security Michael Chertoff, dem stellvertretenden US-Justizminister Kenneth L. Wainstein und dem Vizepräsidenten der EU-Kommission und EU-Justizkommissar Franco Frattini getroffen. Dabei ging es um "Terrorismusbekämpfung, Grenzschutz und den Kampf gegen die Drogenproblematik in Afghanistan".
Schäuble nutzte die Gelegenheit, um für seine geplanten Sicherheitsmaßnahmen auf die "zunehmende Verflechtung von innerer und äußerer Sicherheit" durch den Terrorismus hinzuweisen. Bedroht seien die USA, Russland und die EU gleichermaßen von der "terroristischen Gefährdung", die sich "am Ausmaß der Gewaltbereitschaft, der logistischen Vernetzung und der langfristig angelegten und grenzüberschreitenden Vorgehensweise der Täter" zeige. Dass Russland mit dem Tschetschenienkonflikt oder die USA und einige EU-Mitgliedsländer mit dem Irak-Krieg eigene Probleme geschaffen haben, blieb dabei außen vor.
Die Gesprächspartner gaben mehr oder weniger verblümt ihre Positionen wieder. US-Heimatschutzminister Chertoff betonte den "internationalen Informationsaustausch", der zur Bekämpfung des Terrorismus notwendig sei und plädierte damit für weitgehende Abschaffung des Datenschutzes, die er auch an anderem Ort im Hinblick auf die Übermittlung der Flugpassagierdaten (PNR) forderte. Franco Frattini lobte überschwänglich, wie sich heute "Innen- und Außenpolitik gegenseitig befruchten". Victor Ivanow forderte eine bessere "strafrechtliche Verfolgung von Terroristen und ihren Unterstützern".
Einig war man sich, die Grenzkontrollen zu verschärfen und dabei auch mehr Informationen auszutauschen. Ganz allgemein seien sich, so die Mitteilung der Bundesregierung, die Teilnehmer einig gewesen, "dass die Bekämpfung des Terrorismus eines umfassenden Ansatzes und enger Kooperation bedarf. Hierbei kommt es auf die Durchführung von Ermittlungen, die Aufrechterhaltung wirkungsvoller Grenzschutzmaßnahmen, die Bekämpfung illegaler Reisetätigkeiten, den Schutz kritischer Infrastrukturen und die Verhinderung von Radikalisierungstendenzen und Rekrutierungsbemühungen an".
Bundesinnenminister Schäuble machte in einem Interview mit dem Handelsblatt deutlich, was er unter dem Schutz des Terrorismus versteht. So könne man "zur Abwehr schwerer Gefahren ... unter Umständen stärkere Eingriffe vornehmen". Diese Umstände sollen nun herausgearbeitet werden. Dazu gehöre auch, Computer heimlich durchsuchen zu können. Dazu müsse jetzt eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, "damit zumindest für die Gefahrenabwehr das Instrument zur Verfügung steht. Terroristen kommunizieren nicht über Brieftauben". Es dürfe nicht sein, dass Verbrecher "besser ausgestattet sind als die Sicherheitsbehörden". Dazu sei es notwendig, auf den Datenfluss zwischen Computern und auf die Daten eines einzelnen Computers zugreifen zu können und, wenn nötig, das Grundgesetz zu verändern.
Die Kritik von Datenschützern ist für Schäuble "naiv" und irrelevant, die Menschen sieht der Innenminister hinter sich: "Es ist doch meine Aufgabe, für die Sicherheit der Menschen zu sorgen. Die große Mehrheit der Bevölkerung sieht das übrigens auch so." So verteidigt Schäuble auch, warum für ihn die Fingerabdrücke auch bei den Passämtern gespeichert werden sollen. Datenschützer sehen hier den Beginn einer zentralen Datenbank. Für Schäuble ist hingegen Sicherheit alles und auch schon die sowieso leise Kritik maßlos: "Das Unbehagen an der Moderne kann aber nicht ausschließlich zu Lasten der inneren Sicherheit gehen. Wir dürfen nicht maßlos agieren, aber uns auch nicht wehrlos oder blind machen."
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Justizministerin lehnt Schäubles Vorschläge für Sicherheitsgesetze ab
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Antwort #41 am:
05 April, 2007, 13:14 »
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries weist die Vorschläge des Kabinettskollegen Wolfgang Schäuble für neue Sicherheitsgesetze zurück. In einer Vorabmeldung des Nachrichtensmagazins Der Spiegel sagt sie, vieles, was derzeit diskutiert werde, sei in der Koalition nicht abgesprochen. Die bereits verabschiedeten Maßnahmen seien ihres Erachtens geeignet, die Gefahr von Terroranschlägen zu reduzieren. Zudem falle die akustische Wohnraumüberwachung zur Strafverfolgung in ihre Zuständigkeit und nicht in die des Bundesinnenministeriums, legt Zypries nach.
Zypries sieht keinen Grund, die bestehenden Möglichkeiten zur Wohnraumüberwachung zu erweitern. Die Nutzung von gespeicherten Fingerabdrücken aller Bundesbürger zur Gefahrenabwehr wäre aus ihrer Sicht "verfassungsrechtlich höchst bedenklich". Am vergangenen Wochenende war bekannt geworden, dass Schäuble eine Verschärfung von Sicherheitsgesetzen plant. Dazu gehören Präventivbefugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA), Vereinfachungen beim großen Lauschangriff, Rasterfahndungen, heimliche Online-Durchsuchungen von Computern und die Nutzung der LKW-Maut-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten.
Der ehemalige NRW-Innenminister und Ex-Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch geht in einem Gastbeitrag für die Süddeutsche Zeitung noch weiter als Zypries. Er sieht in der von Schäuble geplanten "Sicherheitsarchitektur" die Verwandlung der Bundesrepublik in einen Überwachungsstaat. "Die Zeit freundlicher Kritik und ständiger Mahnung, bei der Terrorismusbekämpfung Augenmaß zu wahren, geht zu Ende. Nun ist Widerstand geboten", schreibt Hirsch.
In seinem Artikel schildert er die Chronologie der gesetzlichen Maßnahmen, die infolge der Attentate vom 11. September 2001 ergriffen wurden, wie beispielsweise das vom Bundestag "im Blindflug" verabschiedeten "Otto-Paket". Abschließend bezieht er sich auf einen Aufruf der Humanistischen Union von 1978: "Man bekämpft die Feinde des Rechtsstaats nicht mit dessen Abbau, und man verteidigt die Freiheit nicht mit deren Einschränkung."
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Heftige Kritik an Schäubles Vorstoß zu Grundgesetzänderung
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Antwort #42 am:
05 April, 2007, 17:09 »
Mit seiner Überlegung zur Änderung des Grundgesetzes hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) die ohnehin heftige Kritik an seinen Plänen für heimliche Computer-Durchsuchungen noch angefacht. Möglicherweise sei eine Ergänzung des Grundgesetzes notwendig, "um diesen Eingriff auf eine verfassungsrechtlich sichere Grundlage zu stellen", hatte Schäuble dem Handelsblatt (Donnerstagsausgabe) gesagt. Über die rechtlichen Grenzen habe er bereits mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gesprochen.
Zypries wies Schäuble allerdings in die Schranken. Der Vorstoß sei "verfassungsrechtlich höchst bedenklich", sagte sie dem Spiegel. Zypries bezeichnete die bestehenden Anti-Terror-Maßnahmen als ausreichend. Sie warnte davor, "öffentliche Debatten zu führen, die den Menschen Angst machen und sie in die Irre führen". Der SPD-Rechtspolitiker Klaus Uwe Benneter nannte es eine "Ungeheuerlichkeit", das Grundgesetz ändern zu wollen, wenn man merke, dass es einem Schranken setze. "Dazu werden wir Schäuble nicht die Hand reichen", sagte er der Financial Times Deutschland.
Auch die Opposition übte heftige Kritik. Die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, warf Schäuble puren Aktionismus vor. "Der beste Datenschutz ist inzwischen die Datensammelwut des Staates, denn das kann man nicht mehr auswerten", sagte die ehemalige Bundesjustizministerin dem Deutschlandradio Kultur. Die Vizechefin der Linksfraktion, Petra Pau, mahnte Schäuble, das Grundgesetz sei "kein Spielzeug für Sicherheitsfanatiker".
Grünen-Fraktionsvize Hans-Christian Ströbele hielt Schäuble in der Netzeitung vor, "einen erheblichen Schritt hin zum Kontrollstaat" zu machen. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Jerzy Montag, sagte der in Erfurt erscheinenden Thüringer Allgemeinen: "Nicht alles, was technisch möglich ist, darf getan werden – sonst sind wir nicht besser als jene, die wir bekämpfen." Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, sagte, "online darf nicht erlaubt sein, was offline verboten ist".
Unterstützung erhielt Schäuble hingegen aus der Unionsfraktion. Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) bezeichnete in der Netzeitung den heimlichen Zugriff auf Computer als unerlässlich für die Verbrechensbekämpfung. Innenpolitiker Ralf Göbel (CDU) betonte, eine Grundgesetzänderung habe keinen Abbau von Grundrechten zur Folge. Vielmehr würde sie erstmals Regelungen für Online-Durchsuchung schaffen und somit den Grundrechtsschutz erweitern.
Schäuble will Ermittlern einen heimlichen Zugriff auf Computer via Internet ermöglichen. Zudem forderte er unter anderem, Fingerabdrücke nicht nur im Reisepass zu speichern, sondern auch bei den Passämtern zu hinterlegen. Befürchtungen, die Daten könnten unkontrolliert von Sicherheitsbehörden abgerufen werden, seien unbegründet.
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Niedersachsen-Innenminister hält schärfere Überwachung für "dringend geboten"
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Antwort #43 am:
07 April, 2007, 10:44 »
Im Streit um schärfere Sicherheitsgesetze hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble Unterstützung von seinem niedersächsischen Amtskollegen Uwe Schünemann (beide CDU) erhalten. "Die Gefahr eines terroristischen Anschlags in Deutschland war noch nie so groß wie in diesen Tagen", sagte Schünemann der Bild am Sonntag. Die von Schäuble angestrebten Gesetzesänderungen etwa zur Online-Durchsuchung von Computern oder zur vorbeugenden Telefonüberwachung halte er daher "für dringend geboten".
Im Kampf gegen den Terrorismus will Schäuble Ermittlern unter anderem den heimlichen Zugriff auf Computer via Internet ermöglichen. Er brachte dazu auch eine Änderung des Grundgesetzes ins Spiel, um solche Aktionen auf eine verfassungsrechtlich sichere Grundlage zu stellen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wies diesen Vorstoß scharf als "verfassungsrechtlich höchst bedenklich" zurück.
Schünemann sagte jetzt: "Die Verhinderung solcher Vorkehrungen wäre verantwortungslos. Das sollte auch Bundesjustizministerin Zypries begreifen." Mit Blick auf die Gefährdungslage in Deutschland meinte der CDU-Landespolitiker: "Der Einsatz von Tornado-Kampfflugzeugen in Afghanistan verschärft die Bedrohung weiter."
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NRW-Innenminister sieht Gefahr des Überwachungsstaats
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Antwort #44 am:
10 April, 2007, 09:57 »
Die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geplanten Verschärfungen der Sicherheitsgesetze bleiben heftig umstritten. Nordrhein-Westfalens Innenminister Ingo Wolf (FDP) sprach in einem dpa-Gespräch von der Gefahr eines "Überwachungsstaates", sollten Rasterfahndung und heimliche Online-Durchsuchungen von Computern erlaubt werden.
Schäuble plant unter anderem Präventivbefugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA), Vereinfachungen beim großen Lauschangriff, Rasterfahndungen, heimliche Online-Durchsuchungen von Computern und die Nutzung der LKW-Maut-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten. Heftige Kritik kam nicht nur von Teilen der SPD und von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, sondern auch von Verbänden; der ehemalige NRW-Innenminister und Ex-Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch meinte sogar, nun sei Widerstand geboten. Die Unionsfraktion stellte sich hinter die Vorhaben.
Der derzeitige Düsseldorfer Innenminister Wolf sagte der dpa: "Der Bundesinnenminister sollte sich davor hüten, Sicherheitspolitik und Bürgerrechte in ein Ungleichgewicht zu bringen." Er wolle "keinen Überwachungsstaat, in dem wir selbst die Freiheiten beseitigt haben, die wir gegen den Terror verteidigen wollten". Zudem werde die Wirksamkeit der Rasterfahndung maßlos überschätzt. Auch bei Schäubles Plan, zur Abwehr terroristischer Gefahren Maut-Daten heranzuziehen sei äußerst zweifelhaft, ob und bei welchen schwersten Straftaten dies von Nutzen sein könne. Wolf hatte bereits früher das neue Verfassungsschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen, das dem Geheimdienst Online-Durchsuchungen ermöglicht, gegen Kritik verteidigt, vergleichbare Regelungen aber für Polizei und Staatsanwaltschaft ausgeschlossen.
In der SPD zeichnet sich allerdings keine einheitliche Linie gegenüber den Schäuble-Plänen ab. Während der SPD- Datenschutzexperte Jörg Tauss Schäuble am Sonntag vorwar, er wolle den "totalen Überwachungsstaat" schaffen, zeigte sich der innenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, zumindest im Punkt Online-Durchsuchung offen. "Ich halte die Online-Durchsuchungen für notwendig zur Aufklärung von schweren Straftaten oder auch zur Abwehr von schweren, großen Gefahren", meinte Wiefelspütz. Tauss dagegen stellte die große Koalition in Frage, sollt die Union die Pläne für Online-Durchsuchungen, Vorratsdatenspeicherungen, Rasterfahndungen und weitere Verschärfungen von Sicherheitsgesetzen beibehalten.
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EU-Staaten wollen polizeilichen Datenaustausch intensivieren