Autor Thema: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert  (Gelesen 82167 mal)

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Gericht pocht auf umfassende Entschädigung für TK-Überwachung
« Antwort #240 am: 06 Dezember, 2007, 15:48 »
Neuer juristischer Sprengstoff für die im Raum stehende Vorratsspeicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten: Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem jetzt bekannt gewordenen rechtskräftigen Beschluss angemahnt, dass im Fall des umstrittenen Abhörens von Auslandsverbindungen eine staatliche Entschädigung auch bereits für Investitionen in die erforderliche Aufrüstung der Überwachungsinfrastrukturen fällig ist. Andernfalls würden Geschäftskundenanbieter gemäß den bestehenden Regelungen über Ausgleichszahlungen leer ausgehen. Die Entscheidung ist nach Ansicht des Verbands des Klägerunternehmens, der Initiative Europäischer Netzanbieter (IEN), auch auf die Verpflichtung zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung übertragbar. Selbst die von der großen Koalition vorgeschlagenen erweiterten Entschädigungsregelungen sehen dort zum Bedauern der Industrie keine Vergütungen für nötige Investitionskosten vor.

Der Kampf des IEN-Mitglieds für eine angemessene Entschädigung der unfreiwilligen Hilfssheriffs und gegen die so genannte "Auslandskopf-Überwachung" zieht sich bereits eine Weile hin. Der Konzern hatte vor über einem Jahr mit Unterstützung der IEN, der Konzerne wie BT, Cable & Wireless, Colt Telecom, Tiscali oder Versatel angehören, das Bundesverfassungsgericht angerufen. Karlsruhe sollte direkt klären, ob und in welchem Umfang die Unternehmen für ihre Zuarbeiten bei der Bespitzelung ihrer Kunden angemessen zu entschädigen sind. Die Hüter der Verfassung verwiesen die Firma, die nicht genannt werden will, aber zunächst an die niederen Instanzen.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat nun in einem Verfahren des so genannten vorbeugenden Rechtsschutzes festgestellt, dass der Auslandskopf-Überwachung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen. Der entsprechende Antrag des IEN-Mitglieds zur Aussetzung der Verpflichtungen richtige sich gegen eine Bestimmung zur Verschärfung der an sich bereits lange umkämpften Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV). Demnach sollen Anbieter von Auslandsverbindungen auch Telefonate und E-Mails abhörbar machen, die über die deutschen Grenzen hinaus vermittelt werden.

Seit Januar müssen dazu laut TKÜV die Betreiber von Auslandsköpfen den bereits abhörbaren Sprachverkehr noch einmal an der "Grenzübertrittsstelle" der Netzknoten ins Ausland an die Sicherheitsbehörden übermitteln. Abzuhören ist dabei die Kommunikation von Nutzern, von denen lediglich ein bestimmter ausländischer Anschluss bekannt ist. Die betroffenen Firmen wären dem IEN zufolge durch die Auflage zu weiteren Millioneninvestitionen gezwungen worden. Dabei sei auch der Bundesregierung klar gewesen, dass die verpflichteten Telcos "in keiner Beziehung zu möglichen Tätern stehen und für die anfallenden Daten bei den Behörden kein Bedarf nachgewiesen wurde".

Die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts untersagte es der zuständigen Bundesnetzagentur als Vertreterin des Bundeswirtschaftsministeriums nun Anfang November, vor dem rechtskräftigen Abschluss im anhängigen Hauptsacheverfahren Ordnungsmaßnahmen gegen die Antragstellerin einzuleiten. Die klagende Firma ist damit zunächst nicht gezwungen, Einrichtungen zur Umsetzung der Auslandskopf-Überwachung vorzuhalten.

"Eine Inanspruchnahme Privater für staatliche Aufgaben wurde schon in vorkonstitutioneller Zeit als jedenfalls entschädigungspflichtige Aufoperung verstanden", hat die Kammer in dem heise online vorliegenden Beschluss festgehalten. Selbst dann, wenn dem Verpflichteten eine staatlich abzuwendende Störung zurechenbar sei, stehe die Belastung des Verpflichteten mit den entstehenden Kosten auch unter der "Prämisse der Zumutbarkeit". Das Verwaltungsgericht hält es zudem für nötig, den Fall jetzt dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Bis zu weiteren gerichtlichen Klärungen habe die Antragstellerin die Überwachungstechnik nicht auf eigene Kosten einzurichten und bereitzuhalten, da diese aufgrund nicht ersichtlicher Schadensersatzansprüche auch bei einem Sieg im Hauptsacheverfahren nicht erstattet würden. Demgegenüber würden die Nachteile für die Ermittler bei einer Aussetzung der Auslandskopf-Überwachung durch das Unternehmen "eher gering" erscheinen. "Lückenlos" sei diese eh nicht geplant gewesen.

Dass die Regierung der Bundesnetzagentur einen Ermessensspielraum bei der Verhängung von Bußgeldern eingeräumt hat, reicht nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes für die Rechtmäßigkeit der erweiterten Überwachungsbestimmung nicht aus. Wie bei der Vorratsdatenspeicherung sind die betroffenen Firmen laut dem IEN nämlich dazu verdonnert worden, die gesetzlich vorgeschrieben Investitionen direkt zu tätigen und die Überwachungspflicht umgehend umzusetzen. Dies gelte selbst dann, wenn wie vorliegend nicht nachgewiesen sei, dass in der Praxis überhaupt ein Bedürfnis der Behörden für die Investitionen bei Geschäftskundenanbietern besteht.

"Damit wird das gesamte Konstrukt der Vorratsdatenspeicherung und der geplanten Entschädigungsverordnung erschüttert", erläuterte IEN-Geschäftsführer Jan Mönikes die möglichen Auswirkungen des Beschlusses gegenüber heise online. Falls weiterhin keine Ausgleichszahlungen auch für Investitionen in Hard- und Software für Maßnahmen zur TK-Überwachung vorgesehen würden, dürfte die gesamte Regelung kippen. Ausnahmemöglichkeiten seien schließlich auch beim Gesetz zur Massendatenlagerung nicht vorgesehen.

Mönikes kündigte an, zumindest auf eine Härtereglung zur Entschädigung von Investitionskosten pochen zu wollen. Andernfalls würde die IEN mit ihren Mitgliedern auch die Regeln zur Vorratsdatenspeicherung von den Gerichten auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüfen lassen. Zahlreiche weitere Beschwerdeführer aus der Zivilgesellschaft stehen hier bereits in den Startlöchern. Ähnlich wie die Bundesrechtsanwaltskammer und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung rät der IEN zudem Bundespräsident Horst Köhler (CDU), das Gesetz nur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vorerst nicht zu unterschreiben. Die Verfassungswidrigkeit des Vorhabens sei offensichtlich.

Quelle : www.heise.de

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Journalistenappell gegen die Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #241 am: 17 Dezember, 2007, 17:08 »
Nach der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat nun auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) an Bundespräsident Horst Köhler (CDU) appelliert, das heftig umstrittene Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung nicht zu unterzeichnen. Der von Bundestag und Bundesrat kürzlich verabschiedete Vorstoß höhlt aus Sicht der Interessensvertretung den Informantenschutz aus und schränkt damit die Pressefreiheit in Deutschland ein. Außerdem würden Journalisten durch das Gesetz zu "Berufsgeheimnisträgern zweiter Klasse" degradiert. Darüber hinaus dürfte die geplante Vorratsspeicherung aller Telefon- und Handyverbindungen sowie Internetzugriffe über sechs Monate hinweg die auf Vertrauen basierende Beziehung zwischen Journalist und Informant deutlich stören und Quellen versiegen lassen.

Das Gesetz sieht vor, dass Journalisten ein deutlich geringerer Schutz gegen Ermittlungsmaßnahmen gewährt wird als anderen Berufsgeheimnisträgern. Während Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger von der Telekommunikationsüberwachung ausgenommen werden, soll bei Medienvertretern nur eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall erfolgen. Diese Aufteilung sei unter grundrechtlichen Gesichtspunkten nicht nachvollziehbar, erklärt DJV- Bundesvorsitzender Michael Konken. Er knüpfte damit an die scharfe Kritik an, die der Verband im Vorfeld der Gesetzes bereits vergeblich zu Gehör zu bringen suchte. Durch die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung werde ferner "ein seriöser, investigativer Journalismus, der auf eine vor äußeren Eingriffen geschützte Informationsbeschaffung angewiesen ist, im Kern getroffen". Generell wird erwartet, dass Köhler in dieser Woche über die Unterzeichnung des Gesetzes entscheidet. Die Regelungen sollen im Prinzip bereits Anfang Januar in Kraft treten.

Die vom nordrhein-westfälischen Forschungsministerium geförderte Landesinitiative secure-it.nrw rät Privatpersonen und Unternehmen derweil, die Spuren ihrer Webaktivitäten – soweit rechtlich zulässig – regelmäßig zu entfernen. "Beim Surfen geben Privatpersonen und Firmen, ohne es zu merken, Informationen über sich preis", warnt der Leiter der Initiative, Thomas Faber. Nutzer sollten daher Anonymisierungsdienste einsetzen. Diese würden es ermöglichen, mit Hilfe von Verschlüsselungsverfahren und zwischengeschalteten Servern Ziele und Inhalte des Datenverkehrs im Internet vor dem Provider zu verbergen. Anbieter derartiger Dienstleistungen in Deutschland unterliegen nach einer gesonderten Übergangsfrist für den Internetsektor bis Anfang 2009 allerdings auch der Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung und den daraus folgenden Protokollierungs- und Offenbarungspflichten. Viele deutsche Anonymisierungsserver sehen sich daher vor dem Aus stehen, sodass Nutzer auf vergleichbare ausländische Dienste bzw. Anonymisierungskaskaden mit ausländischen Servern angewiesen wären.

Quelle : www.heise.de

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Der schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete Jürgen Koppelin hat als erster Verfassungsbeschwerde gegen das heftig umstrittene Gesetz (PDF-Datei) zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen eingelegt. Der Liberale hält vor allem die damit verknüpften Bestimmungen zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten für angreifbar. "Eine solche Totalregistrierung aller Bürger ist verfassungswidrig", erklärte der FDP-Politiker. Die sechsmonatige Aufzeichnung der Verbindungs- und Standortdaten sei auch nicht mit der Terrorabwehr zu rechtfertigen. Die Sicherheitsbehörden von Januar 2008 an eine "gigantische Datenmenge" über die Bürger sammeln, was mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar sei.

Tausende besorgte Nutzer und zahlreiche Oppositionspolitiker etwa auch von den Grünen und den Linken stehen neben anderen FDP-Abgeordneten wie den Ex-Bundesministerin Gerhart Baum und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ebenfalls in den Startlöchern für den Gang nach Karlsruhe. Sie warten bislang ab, da Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz noch auf seine Verfassungstauglichkeit prüft und dabei nach Angaben seines Amtes sowohl die Sorgen der Bürger um die innere Sicherheit als auch um die Freiheitsrechte im Auge hat. Anwälte, Journalisten und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung haben an den CDU-Politiker appelliert, das Gesetz wegen offensichtlicher verfassungsrechtlicher Mängel nicht zu unterzeichnen.

Geht es nach der Bundesregierung, soll das umfangreiche Vorhaben aber noch Ende Dezember nach der Unterschrift Köhlers im Bundesgesetzblatt verkündet und dann am 1. Januar in Kraft treten. Der FDP-Haushaltspolitiker Koppelin geht anscheinend nicht von einem Veto des Bundespräsidenten aus, nachdem die große Koalition in Bundestag und Bundesrat den Entwurf trotz heftiger Proteste  von allen Seiten vor kurzem beschlossen hat.

Telcos müssen im Rahmen der Massendatenlagerung ab Anfang 2008 Rufnummern, Uhrzeit und Datum der Verbindung, bei Handys auch den Standort zu Beginn des Gesprächs sowie die Gerätenummern erfassen und sechs Monate aufbewahren. Für Internetanbieter gilt eine Übergangsfrist bis Anfang 2009. Danach sind von ihnen die zugewiesene IP-Adresse, Beginn und Ende der Internetnutzung und die Anschlusskennung zu speichern. Von Anbietern von E-Mail-Diensten verlangt der Staat vor allem die Kennungen der elektronischen Postfächer, also die E-Mail-Adressen, und die IP-Adressen von Absender sowie Empfänger nebst Zeitangaben. Wer Internet-Telefonie (VoIP) zur Verfügung stellt, muss die Rufnummern, Zeitpunkte der Kommunikation und ebenfalls die IP-Adressen vorhalten. Deutsche Anbieter von Anonymisierungsdiensten sind ausdrücklich nicht von den Auflagen ausgenommen. Betreiber von Tor-Servern rechnen damit, dass 90 Prozent ihrer privat unterhaltenen Anlagen in Deutschland nicht mehr aufrechtzuerhalten sind.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/100737

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Re: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert
« Antwort #243 am: 18 Dezember, 2007, 13:51 »
Und wie handhabt man das dann mit ausländischen E-Mail Anbietern,
sowie VOIP Gespräche, die nicht über Telcos, sondern direkt gehen ?
VOIP Software mit Verschlüsselung ?

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Studie zur Abfrage von Verbindungsdaten bleibt unter Verschluss
« Antwort #244 am: 19 Dezember, 2007, 19:35 »
Das Bundesjustizministerium hat einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf Einsicht in ein Gutachten zur Auskunftserteilung über Verbindungsdaten zurückgewiesen. Die laut Medienberichten seit Juli vorliegende 472-seitige Studie über die "Rechtswirklichkeit" der staatlichen Abfrage von Informationen, wer wann mit wem per Telefon oder Internet in Kontakt stand, befinde sich nach wie vor im Stadium eines Entwurfs, begründet das Ressort von Ministerin Brigitte Zypries (SPD) die Ablehnung der Akteneinsicht. Noch immer prüfe das Bundesamt für Justiz gemeinsam mit dem Ministerium die Abnahme des Erfahrungsberichts des Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. Die jetzige Fassung solle nicht Bestandteil des entsprechenden Verwaltungsvorgangs werden.

Der Bundestag hatte die Bundesregierung bereits vor drei Jahren im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Verlängerung der Geltungsdauer der Paragraphen 100g und 100h Strafprozessordnung (StPO) aufgefordert, die Anwendung der damit verknüpften Befugnis zur Verbindungsdatenabfrage zu evaluieren. Erst 2006 erteilte das Justizministerium dem Max-Planck-Institut den entsprechenden Auftrag. Die Veröffentlichung der Studie, deren Ergebnisse dem Ministerium offenbar nicht ganz gelegen kommen, verzögert sich derweil weiter auf unbestimmte Zeit. Ein Termin für die Publikation der freigegebenen Endfassung sei derzeit noch nicht ersichtlich, heißt es in der Behörde.

Das Gutachten beziehungsweise dessen Geheimhaltung hatte vor allem vor der Verabschiedung der Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung Anfang November eine wichtige Rolle gespielt. Die Grünen hatten damals kurzfristig noch einen Antrag zur Absetzung der abschließenden Parlamentsberatung des Gesetzesentwurfs gestellt, der auch die besonders umkämpften Regeln zur sechsmonatigen Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten umfasst. Zur Begründung gaben sie an, dass die Evaluation der bestehenden Abfragemöglichkeiten der begehrten Informationen trotz einer ausgelaufenen Frist noch immer nicht vorgelegt worden sei.

Aus der bislang nur an Abgeordnete versandten Zusammenfassung der Studie geht laut Gegnern der Vorratsdatenspeicherung hervor, dass die verdachtsunabhängige halbjährige Aufzeichnung der Nutzerspuren im Wesentlichen überflüssig ist. Es sei nachzulesen, dass gemäß der Aktenanalyse unter den heutigen rechtlichen Bedingungen nur etwa zwei Prozent der Abfragen wegen bislang gesetzlich vorgeschriebener Löschungen von Verbindungsdaten "ins Leere gehen". Der Direktor des Freiburger Forschungsinstituts beklagte jüngst den Vorstoß zur Vorratsdatenspeicherung: "Das Gesetz erfasst die ganze Bevölkerung auf eine präventive Art und Weise und stört damit die Privatsphäre ohne einen Tatverdacht."

Kritiker der von Bundestag und Bundesrat inzwischen beschlossenen Massendatenlagerung rüsten sich derweil weiter für den Gang nach Karlsruhe. Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jürgen Koppelin, war Anfang der Woche mit dem Hinweis vorgeprescht, bereits Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt zu haben. Diese Angabe präzisierte der schleswig-holsteinische Abgeordnete gegenüber heise online noch einmal. Demnach sei alles "vorbereitet", um sofort nach der umkämpften Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten und der Ausfertigung der Verkündungsschrift nach Karlsruhe zu ziehen. Vorher würde das Gericht die Beschwerde nicht annehmen.

"Ich gehe davon aus, dass der Bundespräsident in den nächsten Tagen das Gesetz unterschreiben wird", erläuterte Koppelin die Pläne. Die Liberalen wollen sich vor dem Verfassungsgericht dann von ihrem Parteimitglied Burkhard Hirsch vertreten lassen, der die Klageschrift federführend verfasst hat. Auch die Berliner Kanzlei Starostik steht in den Startlöchern, um eine Art Musterklage im Namen mehrer tausend besorgter Bürger in Karlsruhe zu lancieren. Dieser "Massenbeschwerde" haben sich vorab auch diverse Oppositionspolitiker der Grünen und Linken angeschlossen.

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Re: Studie zur Abfrage von Verbindungsdaten bleibt unter Verschluss
« Antwort #245 am: 20 Dezember, 2007, 01:50 »
Zitat
Die laut Medienberichten seit Juli vorliegende 472-seitige Studie über die "Rechtswirklichkeit" der staatlichen Abfrage von Informationen, ..., befinde sich nach wie vor im Stadium eines Entwurfs, begründet das Ressort von Ministerin Brigitte Zypries (SPD) die Ablehnung der Akteneinsicht.
Was soll uns das sagen, Friseure immer noch am Werk ? ? ?
So lange schnippeln, formen und färben, bis das Ergebnis gefällt?
Würde wohl niemanden mehr ernstlich wundern, in einer Demokratur, die ihre Regeln in letzter Zeit vom "Erzdemokraten" Putin zu kopieren scheint... 
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25.000 Bürger klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #246 am: 21 Dezember, 2007, 14:06 »
Rund 70.000 Nutzer haben sich bereits für die geplante "Massenbeschwerde" gegen die heftig umstrittene Novelle der Telekommunikationsüberwachung und die damit verknüpfte verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten beim Bundesverfassungsgericht registrieren lassen (PDF-Datei). Mit 25.000 Bürgern hat ein gutes Drittel davon dem federführenden Berliner Anwalt Meinhard Starostik eine Prozessvollmacht für den Gang nach Karlsruhe unterschrieben. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung, die von einem "Sturm der Entrüstung" gegen das "Schnüffel-Gesetz" spricht. Die Zahl der Beschwerdeführer hat sich damit seit der Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung durch den Bundestag Anfang November noch einmal in etwa verdoppelt.

Noch prüft Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz auf seine Verfassungstauglichkeit. Anwälte, Journalisten und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung haben an den CDU-Politiker appelliert, das Gesetz wegen offensichtlicher verfassungsrechtlicher Mängel nicht zu unterzeichnen. Bis zu einer Entscheidung durch das Staatsoberhaupt kann die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht noch nicht eingereicht werden. Besorgten Bürger seht es somit weiter offen, sich in die lange Phalanx der Kläger online einzureihen.

Sollte Köhler in den nächsten Tagen das Gesetz unterschreiben und dieses offiziell verkündet werden, steht neben Starostik auch der frühere Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch Gewehr bei Fuß. Er will im Namen mehrerer Politiker der FDP-Bundestagsfraktion einschließlich deren parlamentarischem Geschäftsführer Jürgen Koppelin sowie der früheren Bundesminister Sabine-Leutheusser-Schnarrenberger und Gerhart Baum nicht nur eine eigene Beschwerdeschrift einreichen. Vielmehr plant der Rechtsanwalt auch, einen Eilantrag gegen das Gesetz zu stellen. Eigentlich sollen die neuen Vorschriften zur sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung bereits am 1. Januar in Kraft treten. Nur für die Anbieter von Internetdiensten ist eine Übergangsfrist bis Anfang 2009 vorgesehen.

Hirsch ist der festen Überzeugung, dass das Gesetz "grundlegende Verfassungsprinzipien in grober Weise missachtet". Er sei nicht bereit, "dem immer weiter gehenden Abbau unserer Grundrechte tatenlos zuzusehen". Der Altliberale vertrat mit Unterstützung anderer FDP-Politiker in Karlsruhe bereits andere richtungweisende Verfassungsbeschwerden wie etwa gegen den großen Lauschangriff. Über den Eilantrag zum Stopp des Gesetzes zur Massendatenlagerung dürfte beim Bundesverfassungsgericht wegen der Feiertage aber vermutlich erst Mitte Januar entschieden werden.

In Karlsruhe scheinen sich derweil schon vorab verschiedene Kammern schier darum zu reißen, wer für die Beschwerden zuständig sein soll. Eigentlich müsste die Vorratsdatenspeicherung ein Fall für den 1. Senat sein, der jüngst die heimliche Online-Durchsuchung mit großer Skepsis verhandelt hat. Der Verfassungsrichter Udo di Fabio, der sich vor kurzem sehr kritisch mit dem "Präventionsstaat" auseinandersetzte, sieht aufgrund der Umsetzung von EU-Vorgaben aber den 2. Senat am Zug. Ein Vermittlungsausschuss soll den internen Konflikt schlichten.

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Köhler unterzeichnet Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #247 am: 26 Dezember, 2007, 17:44 »
Bundespräsident Horst Köhler hat das umstrittene Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet. Das bestätigte am Mittwoch ein Sprecher des Bundespräsidialamts auf Anfrage. Der Bundespräsident habe das Gesetz nach intensiver Prüfung ausgefertigt. "Es gab keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an der Ausfertigung gehindert hätten."

Damit kann das Gesetz, das der Bundesrat Ende November trotz anhaltender Proteste gebilligt hatte, zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Danach werden Telefon- und Internetverbindungsdaten künftig ein halbes Jahr lang gespeichert und neue Regeln für die Telefonüberwachung eingeführt. Auch Telefonate von Anwälten, Ärzten und Journalisten dürfen unter bestimmten Bedingungen abgehört werden. Gegen das Gesetz sind Verfassungsbeschwerden – darunter von dem FDP-Politiker Burkhard Hirsch – angekündigt.

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Datenschützer bedauern Köhlers Abnicken der Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #248 am: 27 Dezember, 2007, 11:29 »
Nun kann nur noch das Bundesverfassungsgericht die wohl größte Datensammlung in der Geschichte Europas verhindern. Bundespräsident Horst Köhler (CDU) enttäuschte die Hoffnungen der Gegner der Vorratspeicherung von Telefon- und Internetdaten und unterzeichnete quasi als Weihnachtsgeschenk an die Bundesregierung und die Verkäufer von Speicherplatten das heftig umstrittene Gesetz zur Novelle der Telekommunikationsüberwachung. Die neuen Regelungen zum Abhören der Telekommunikation und zur sechsmonatigen verdachtsunabhängigen Vorhaltung von Verbindungs- und Standortdaten können damit prinzipiell nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt noch planmäßig zum 1. Januar in Kraft treten.

Anwälte, Journalisten und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatten im Vorfeld an Köhler noch eindringlich appelliert, das Gesetz wegen offensichtlicher verfassungsrechtlicher Mängel nicht zu unterzeichnen. Einem Sprecher des Bundespräsidialamts zufolge sahen die Experten dort aber "keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken". Ende 2006 hatte Köhler dagegen sowohl die Privatisierung der Flugsicherung als auch das Verbraucherinformationsgesetz gestoppt. Das Luftsicherheitsgesetz hatte der Präsident im Januar 2005 zwar noch unterzeichnet ­ allerdings nur mit Bauchschmerzen. So meldete Köhler zugleich erhebliche Bedenken an und empfahl, den Text vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Nichts dergleichen war aus seinem Amt zur Vorratsdatenspeicherung zu hören.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte die Massendatenlagerung dagegen gerade erneut scharf. Er sieht unter anderem die Hürden für den Zugriff auf die begehrten Kontakt- und Standortinformationen deutlich niedriger als oft behauptet. So dürften die erfaßten Daten auch bei minderschweren Straftaten verwendet werden, wenn diese mit Hilfe der Telekommunikation begangen worden seien, sagte er in einem AP-Interview. Zudem dürften Geheimdienste auch ohne Richtervorbehalt darauf zugreifen, während die IP-Adressen sogar Ordnungsämtern und Steuerfahndern offen stünden. Die Vorratsdatenspeicherung erhöhe die gespeicherte Datenmenge über jeden einzelnen immens, warnte Schaar. "Das gilt besonders für die Internetnutzung. Beim Handy und beim normalen Telefon hatte der einzelne bisher die Möglichkeit, diese Daten löschen zu lassen oder die Nummern zu kürzen. Diese Möglichkeit entfällt nun, und die Speicherungsdauer verdoppelt sich."

Die fürs hessische Landesparlament kandidierende Piratenpartei Hessen bedauerte die Entscheidung des Bundespräsidenten "zutiefst". Das Gesetz verstoße gegen die grundlegende Idee einer freiheitlichen Gesellschaft und "unterwandert das Grundgesetz in einer nie da gewesenen Art und Weise", erläuterte ihr Vorsitzender, Thorsten Wirth. Er werde Köhler zur Erinnerung und Aufklärung ein Exemplar des Grundgesetzes zukommen lassen. "Was hier und heute geschieht, sehe ich als einen Eingriff an, der einen irreparablen Schaden an unserer Demokratie hinterlässt." Es würden Überwachungsstrukturen aufgebaut, welche "die Stasi wie Waisenknaben aussehen lassen". Mit technischen Methoden könnten die erfassten Daten dazu genutzt werden das Privatleben jeder Person in Deutschland bis ins Kleinste offen zu legen.

Die zahlreichen Gegner des Vorhabens, das die große Koalition im Bundestag trotz heftiger Proteste von vielen Seiten gegen die Stimmen der Opposition beschloss und das in Folge auch den Bundesrat rasch passierte, haben Verfassungsbeschwerden angekündigt. So will der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mit Unterstützung des Berliner Rechtsanwalts Meinhard Starostik nach Karlsruhe ziehen. Besorgte Bürger hatten bislang die Möglichkeit, sich online der geplanten "Massenbeschwerde" anzuschließen. Über 25.000 Aktivisten und mehrere Oppositionspolitiker gaben dem Anwalt eine entsprechende Vollmacht für die Absendung der 150-seitigen Beschwerdeschrift (PDF-Datei). Damit will Starostik auch beantragen, die Vorratsdatenspeicherung wegen "offensichtlicher Verfassungswidrigkeit" durch einstweilige Anordnung sofort auszusetzen.

Parallel dazu hat die FDP unter Regie des früheren Bundestagsvizepräsidenten Burkhard Hirsch ebenfalls eine Beschwerdeschrift vorbereitet. Auch die Liberalen wollen einen Eilantrag gegen das Gesetz stellen. Wegen der Feiertage dürfte beim Bundesverfassungsgericht aber vermutlich erst Mitte Januar über einen vorläufigen Stopp der Überwachungsbestimmungen entschieden werden.

Bei der Vorratsdatenspeicherung müssen Telefonanbieter von Neujahr an sechs Monate lang speichern, wer mit wem wann telefoniert hat. Bei Mobilfunkgesprächen wird auch archiviert, von wo aus telefoniert wurde. Konkret gespeichert werden Rufnummer, Uhrzeit, Datum der Verbindung und ­ bei Handys ­ der Standort zu Beginn des Gesprächs. Für die Internetprovider gilt eine Übergangsfrist bis Januar 2009. Beim Internet werden Daten zum Zugang (IP-Adresse) sowie zur E-Mail-Kommunikation und Internet-Telefonie erfasst. Der Kommunikationsinhalt oder der Aufruf einzelner Internetseiten sollen nicht gespeichert werden. Die Anbieter von Anonymisierungsdiensten sind ausdrücklich von den Speicherpflichten nicht ausgenommen, sodass viele private Server vor dem Aus stehen. Zugriff auf die Datenberge haben Polizei und Staatsanwaltschaft. Dafür brauchen sie in der Regel einen Richterbeschluss. Aber auch Geheimdiensten stehen die Vorratsdaten prinzipiell offen.

Einen absoluten Schutz vor Abhören haben mit dem Gesetz nur Strafverteidiger, Seelsorger und Abgeordnete. Andere Gruppen wie Ärzte, Journalisten und die übrigen Anwälte erhalten einen relativen Schutz. Maßnahmen gegen diese Gruppen sind bereits nach Abwägen der Verhältnismäßigkeit zulässig.

Quelle : www.heise.de

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Vorratsdatenspeicherung: Verfasungsbeschwerde wohl noch in dieser Woche
« Antwort #249 am: 27 Dezember, 2007, 15:49 »
Gegner des umstrittenen Gesetzes zur Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung werden voraussichtlich noch in dieser Woche Verfassungsbeschwerde einlegen.

Das sagte der Sprecher des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, Ricardo Cristof Remmert-Fontes, am Donnerstag in Berlin. Er nannte es "absolut unverständlich", dass Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz unterzeichnet hat. Der Arbeitskreis werde zusammen mit mehr als 25 000 Beschwerdeführern verfassungsrechtliche Bedenken geltend machen, sagte Remmert-Fontes. Die geplante Datensammlung müsse durch eine einstweilige Anordnung verhindert werden.

Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, erklärte, die verdachts- und anlassunabhängige Speicherung der Telekommunikationsverbindungsdaten aller Bürger lege "die Axt an die Grundpfeiler unseres Rechtsstaates". Das Gericht in Karlsruhe müsse nun klären, ob "die millionenfache Überwachung aller Menschen in Deutschland" mit der Verfassung vereinbar sei. "Denn wem Sie per SMS, Anruf oder Mail zum neuen Jahr viel Glück wünschen, wird sechs Monate lang gespeichert. Damit sind Ihre Kontakte - ob im Freundeskreis oder geschäftlich - künftig nicht mehr Ihre Privatsache."

Piltz gehört zu einem Kreis um den FDP-Politiker und Juristen Burkhard Hirsch, der ebenfalls Verfassungsbeschwerde angekündigt hat. Hirsch hatte erklärt: "Wir sind nicht bereit, dem immer weitergehenden Abbau unserer Grundrechte tatenlos zuzusehen." Piltz sagte: "Wir werden dafür kämpfen, dass mit dem Silvesterfeuerwerk nicht die Grundrechte in Schall und Rauch aufgehen und mit dem Neujahrsmorgen 2008 endgültig vergangen sind."

Remmert-Fontes zufolge haben sich weit mehr als 70 000 Menschen als Befürworter der im Internet veröffentlichten Verfassungsbeschwerde registrieren lassen. Der Arbeitskreis ist nach eigenen Angaben ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern. Ein Sprecher des Bundespräsidialamts hatte am Mittwoch bestätigt, dass Köhler das Gesetz ausgefertigt hat. "Es gab keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an der Ausfertigung gehindert hätten", hieß es.

Damit kann das Gesetz zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Danach werden Telefon- und Internetverbindungsdaten künftig ein halbes Jahr lang gespeichert und neue Regeln für die Telefonüberwachung eingeführt. Auch Telefonate von Anwälten, Ärzten und Journalisten dürfen unter bestimmten Bedingungen abgehört werden.

Quelle : SAT+KABEL

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Hamburger Trauermarsch beklagt Verlust der Privatsphäre
« Antwort #250 am: 28 Dezember, 2007, 13:19 »
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat besorgte Bürger aufgerufen, an Silvester im Rahmen einer Kundgebung Grundrechte wie das Fernmeldegeheimnis aufgrund der Politik der großen Koalition zu Grabe zu tragen. Mit dem Trauerzug wollen die Aktivisten am Montag den Verlust der Privatsphäre beklagen. Geplant ist, einen Sarg als Symbol für die Abschaffung von Bürgerrechten etwa mit dem Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und der damit einhergehenden Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten durch das Zentrum der Hansestadt zu tragen. Die von CDU, CSU und SPD beschlossene Novelle greife tief in die Grundrechte ein, da mit ihr von 2008 an das Kommunikations- und Bewegungsverhalten aller Telefon-, Handy- und Internetnutzer in Deutschland verdachtsunabhängig registriert werden solle.

Der Treffpunkt für die Teilnehmer ist die Mönckebergstraße vor dem Kaufhaus "Saturn" um 13 Uhr. Von da aus wollen die Demonstranten zum Rathausplatz ziehen, wo der Sarg niedergelegt werden soll. Wie es sich für eine Beerdigung gehört, bittet der Zusammenschluss von Datenschützern, Bürgerrechtlern und Internetnutzern möglichst um das Tragen schwarzer Kleidung. Parallel zum Trauermarsch wollen die Piratenpartei Hamburg, Attac und der FoeBuD am Nachmittag Info-Tische auf der Reesendammbrücke aufbauen, um dort über die Vorratsdatenspeicherung und die zunehmende staatliche Überwachung aufzuklären.

Die Einreichung der Verfassungsbeschwerde unter Federführung des Arbeitskreises gegen die sechsmonatige Massendatenlagerung, für die dem Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik rund 25.000 Vollmachten von Nutzern vorliegen, verzögert sich derweil noch ein paar Tage. Hintergrund ist, dass Bundespräsident Horst Köhler (CDU) das entsprechende Überwachungsgesetz erst verhältnismäßig spät unterzeichnete und es somit noch nicht in der aktuellen Ausgabe des Bundesgesetzblattes verkündet werden konnte. Es soll nun aber voraussichtlich am 31. Dezember im Organ des Bundesanzeigers veröffentlicht werden und einen Tag später in Kraft treten. Vor der damit erfolgenden offiziellen Verkündung eines Gesetzes kann in Karlsruhe nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht dagegen vorgegangen werden. Nach der Veröffentlichung der Novelle soll die Beschwerdeschrift aber sofort eingereicht werden, um die Vorratsdatenspeicherung möglichst rasch per Eilantrag zu stoppen.

Parallel zum Arbeitskreis wollen FDP-Politiker in Karlsruhe klären lassen, ob "die millionenfache Überwachung aller Menschen in Deutschland" mit der Verfassung vereinbar sei. "Denn wem Sie per SMS, Anruf oder Mail zum neuen Jahr viel Glück wünschen, wird sechs Monate lang gespeichert", erläuterte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, den Vorstoß. "Damit sind Ihre Kontakte –­ ob im Freundeskreis oder geschäftlich –­ künftig nicht mehr Ihre Privatsache."

Selbst klagen wollen der frühere Bundestagsvizepräsident und Rechtsanwalt Burkhard Hirsch, die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum sowie der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Bundestag, Jürgen Koppelin. Die Liberalen wollen dafür kämpfen, "dass mit dem Silvesterfeuerwerk nicht die Grundrechte in Schall und Rauch aufgehen und mit dem Neujahrsmorgen 2008 endgültig vergangen sind". Die anlassunabhängige Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten aller Bürger lege "die Axt an die Grundpfeiler unseres Rechtsstaates".

Quelle : www.heise.de

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Zypries: Keine Vorratsdatenspeicherung für zivilrechtliche Zwecke
« Antwort #251 am: 29 Dezember, 2007, 13:56 »
Die gespeicherten Daten von Telefon- und Internetverbindungen sollen nach den Worten von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auch künftig nur von Polizei und Staatsanwaltschaft genutzt werden dürfen. "Verbindungsdaten dienen der Strafverfolgung, insbesondere der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, aber nicht der Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche der Musikindustrie", sagte die SPD-Politikerin dem Nachrichtenmagazin Focus. "Wenn wir anfangen, das zu erweitern, verliert der Staat an Glaubwürdigkeit."

Mit dem neuen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung müssen Telekommunikationsanbieter vom 1. Januar an sämtliche Verbindungsdaten von Telefonen und Internetzugängen für ein halbes Jahr speichern und den Strafverfolgern Zugriff darauf geben. Insbesondere die Musikindustrie, aber auch Politiker hatten verlangt, diese Daten auch für Schadenersatzansprüche gegen Raubkopierer nutzen zu können. Zypries wies diese Forderungen zurück: "Es gibt hier eine klare Zweckbindung", betonte sie in Focus.

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Offline Jürgen

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Re: Zypries: Keine Vorratsdatenspeicherung für zivilrechtliche Zwecke
« Antwort #252 am: 30 Dezember, 2007, 20:20 »
Das würde mich auch sehr wundern.

Sonst könnte man nämlich endlich den zahllosen ungebetenen Call-Center-Betrügern das Handwerk legen, weil deren zumindest wettbewerbswidriges Verhalten systematisch erfassbar und dann auch verfolgbar wäre.

Aber bekanntermassen hat unser Staat für deren Besch*ss-Maschen, sogenannte Mehrwertdienste und überhaupt telefonische Verträge mit Endverbrauchern überhaupt erst die Grundlagen geschaffen, eine wirksame Gegenwehr dagegen gezielt unterbunden und gewiss absolut kein Interesse, sowas wirksam zu bekämpfen oder bekämpfen zu lassen...

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Re: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert
« Antwort #253 am: 31 Dezember, 2007, 00:28 »
Aus anderer Perspektive betrachtet :

Welcher zivilrechtlich klagungswilige Mensch hätte denn finanziell gesehen überhaupt die Chance seine Ansprüche (gegenüber Abzockschweinen) geltend machen zu können ?

Da man das Geld nicht hätte könnte man somit überhaupt erst gar nicht klagen !

Somit ist es immerhin besser, die Rechte auf ein überhaupt (noch) lebenswertes Leben der downloadenden Jugend zu schützen, als das im Grunde (finanziell gesehen) nicht vorhandene Potential zivilrechtlicher Klagen zu stützen.

Mit letzterem wäre wieder nur der Grundsatz : Alles nutzt nur den Reichen ein wenig mehr erfüllt...

Offline SiLæncer

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Gegner der Vorratsdatenspeicherung reichen Verfassungsbeschwerde ein
« Antwort #254 am: 31 Dezember, 2007, 12:36 »
Die Gegner der Massenspeicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten haben heute beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen das von Neujahr an rechtskräftige Gesetz eingereicht. Das teilt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe mit. Außerdem beantragen die Kritiker, die Datensammlung wegen "offensichtlicher Verfassungswidrigkeit" durch eine einstweilige Anordnung sofort auszusetzen. Für die Beschwerde lägen Vollmachten von rund 30.000 Bürgern vor, hieß es. Sie wäre damit die größte in der Geschichte der Bundesrepublik.

Das Gesetz zur Überwachung der Telekommunikation und der Speicherung von Daten auf Vorrat war am vergangenen Mittwoch von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet worden und soll zum 1. Januar in Kraft treten. Um gegen Terrorverdächtige besser ermitteln zu können, werden Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger künftig ein halbes Jahr lang gespeichert und neue Regeln für die Telefonüberwachung eingeführt. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hält die Maßnahme für "einen gravierenden Eingriff in die Grundwerteordnung des Rechtsstaates", jeder Bürger werde ohne Grund wie ein potenzieller Straftäter behandelt.

Insgesamt haben den Angaben zufolge rund 30.000 Gegner der Datenspeicherung einen Berliner Rechtsanwalt zur Einreichung der Verfassungsbeschwerde beauftragt. Da die Vollmachten aber noch nicht alle bearbeitet werden konnten, sei die 150-seitige Schrift zunächst im Namen von acht Erstbeschwerdeführern eingereicht worden.

Quelle : www.heise.de
« Letzte Änderung: 31 Dezember, 2007, 13:06 von SiLæncer »

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