Autor Thema: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert  (Gelesen 66468 mal)

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Offline Hesse

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Re: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert
« Antwort #225 am: 09 November, 2007, 23:32 »
Zitat
"Das Fernmeldegeheimnis wird von den Gerichten wieder hergestellt werden", meint Patrick Breyer von dem Zusammenschluss von Bürgerrechtsorganisationen und Internet-Nutzern. Dagegen sei die Wählbarkeit von SPD, CDU oder CSU für die Generation Internet "endgültig verloren gegangen".

Das sehe ich genauso !

Zitat
"Aber der Protest gegen die Vorratsdatenspeicherung wird sich ausweiten zu einer gesellschaftlichen Bewegung für mehr Freiheit und weniger Angst."

Das hoffe ich sehr, glaube aber kaum, dass es eintreffen wird.
Mittlerweile bin ich auf eine gesunde, der STASI2.0 vollkommen angemessene und keinesfalls therapiebedürftige Weise der Meinung, dass das Volk (z.B. über den Weg der erst kürzlich vorgenommenen Abschaffung von freier Bildung) absichtlich zur Verdummung und damit Hörigkeit (Stichwort : Herdentrieb) gebracht werden soll, damit es solche "Verschlechterungen des Lebens" mit "Ist mir doch egal" kommentiert und somit freiwillig und ohne Widerstand hinnimmt.

Offline Atilla

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Re: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert
« Antwort #226 am: 10 November, 2007, 19:55 »
@van suck:
"Welche Ängste müssen die sog. Mächtigen eines Staates ausstehen, wenn sie zu solchen Mitteln greifen müssen "
ich würde noch weiter gehen: Was haben die Mächtigen des Landes vor, wenn sie zu solchen Mitteln greifen?
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Proteste gegen Vorratsdatenspeicherung und Überwachung dauern an
« Antwort #227 am: 13 November, 2007, 16:08 »
Wenige Tage nach der heftig umstrittenen Verabschiedung der Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und der Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten machen Verfechter der Freiheitsrechte weiter mobil. So haben inzwischen fast 10.000 Surfer in einer Petition, die vor allem über das Weblog Pantoffelpunk lanciert worden ist, den sofortigen Rücktritt von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble gefordert. Der Initiator der Aktion hat die online gesammelten Unterschriften gerade ausgedruckt auf 303 Seiten an den Petitionsausschuss des Bundestags geschickt. Mit der symbolischen Aktion wollen die Nutzer sich dagegen wehren, dass der CDU-Politiker ihrer Ansicht nach "aus Angst vor islamistisch motivierten terroristischen Anschlägen das gesamte Volk unter Generalverdacht" stellt. Es dürfe nicht angehen, dass Schäuble "mit dieser Rechtfertigung ein Grundrecht nach dem anderen auszuhebeln sucht".

Der "Partoffelpunk" hat zugleich die zweite Phase der Online-Protestaktion eingeläutet, mit welcher der Rücktrittsforderung "Nachdruck verliehen" werden soll. Besorgte Surfer können demnach die ursprüngliche Forderung weiter unterschreiben. Die abgegebenen Stimmen sollen in regelmäßigen Abständen beim Petitionsausschuss gleichsam nachgereicht werden. Die Liste der Vorwürfe verfassungswidriger Umtriebe Schäubles ist dabei nicht kleiner geworden. Sie umfasst weiterhin die von den Initiatoren ausgemachten Versuche Schäubles von der Abschaffung des Völkerrechts im Frieden, über die beschlossene Vorratsdatenspeicherung und die nach wie vor vorangetriebenen heimlichen Online-Durchsuchungen bis hin zur Einrichtung von Anti-Terrordateien oder Forderungen zur "Tötung ohne Notwehrsituation".

Für den 24. November in Köln hat die Bürgerrechtsgruppe "Freiheit ist Sicherheit" ferner zu einer weiteren Demonstration "gegen die zunehmende Überwachung der Bundesbürger durch Gesetzesvorhaben der Bundesregierung" aufgerufen. Der Protestzug soll sich um 12.30 Uhr vom Albertus-Magnus-Platz aus in Bewegung setzen. "Es vergeht kaum mehr eine Woche, in der nicht Unheilvolles aus Berlin durch die Republik geistert", heißt es bei den Demo-Initiatoren. "Immer wieder werden – insbesondere von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble – Vorschläge verbreitet, wie die innere Sicherheit noch weiter gestärkt und gleichzeitig grundlegende Bürgerrechte noch weiter eingeschränkt werden können." Vergangene Woche demonstrierten bundesweit über zehntausend Menschen gegen die Vorratsdatenspeicherung. Im September waren bei einer Großdemo in Berlin gut 15.000 besorgte Bürger im Protest gegen den "Überwachungswahn" in Staat und Wirtschaft auf die Straße gegangen.

Laut der Gewerkschaft der Polizei (GdP) kommen in der angeheizten Stimmung die jüngsten Vorschläge des Bundesinnenministers zur Einrichtung einer Abhörzentrale zur Unzeit. "Schäubles Ankündigungspolitik soll darüber hinwegtäuschen, dass auf seinem Schreibtisch noch viele unerledigte Vorgänge liegen", beklagt der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg. Der Entwurf zur Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) mit dem Vorstoß zu Online-Razzien etwa sei noch genauso wenig in trockenen Tüchern wie das Gesetz zur Reform der Bundespolizei. Zudem stünden Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung an. "Eine handhabbare Kronzeugenregelung fehlt noch immer, die angestrebte Zahl an Sky-Marshals zum Schutz vor Flugzeugentführungen ist längst nicht erreicht und Kontrollen an den Airports sind immer noch lückenhaft", zählt Freiberg weiter auf. "Zudem fehlt der Polizei Personal an allen Ecken und Enden." Viele Vorhaben würden im Schacht hängen, weil Schäuble "nicht für eine ausreichende Akzeptanz seiner Pläne in Politik und Öffentlichkeit sorgt".

Neben rund 7000 Bürgern, die sich über den Aktionskreis Vorratsdatenspeicherung organisiert haben, sowie Oppositionspolitikern hat sich inzwischen auch der Bielefelder Rechtswissenschaftler Christoph Gusy für eine Klage in Karlsruhe gegen die verdachtslose Massendatenspeicherung ausgesprochen. "Das Gesetz schafft eine völlig neue Dimension der Überwachungsmöglichkeiten", begründete er dieses Vorhaben gegenüber dem WDR. Dem Großteil der Bürger sei die Reichweite des Bundestagsbeschlusses noch nicht bewusst: "Der Unterschied zur Volkszählung von 1987, wo es große Proteste gab, war, dass der Volkszähler in der Wohnung stand." Jetzt spiele sich die Datenerhebung irgendwo unsichtbar in den Netzen ab. Diese weit entfernte Art, die den Eingriff unmerklich mache, führe letztlich dazu, dass er als nicht so schwerwiegend erscheine. Die große Zahl der Verfassungsbeschwerden sieht Gusy als politisches Signal nach dem Motto: "Leute, regt euch, hier geht es um eure Interessen."

In seinem Protest zu weit gegangen ist derweil dem Empfinden von Personenschützern nach ein Aktivist in Berlin. Der 25-Jährige soll sich laut Medienberichten und Polizeiangaben am gestrigen Montag Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und dem französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy bei deren Besuch der Romain-Rolland-Oberschule im Berliner Stadtteil Reinickendorf auf "einige Meter" genähert und dabei "gegen den Überwachungsstaat" gerufen haben. Zugleich soll der Demonstrant sich gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen haben. Die Polizei sprach von einem "kleinen Vorfall". Der Aktivist sei "erkennungsdienstlich behandelt" und daraufhin wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Der Betroffene selbst schildert seine Sicht der Dinge auf der alternativen Medienseite Indymedia. Demnach soll er nach seiner Meinungsäußerung von einem BKA-Zivilbeamten und einem französischen Staatsschützer geschlagen sowie in der Gefangensammelstelle der Polizei misshandelt worden sein.

Quelle : www.heise.de

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13.000 Bürger wollen gegen die Vorratsdatenspeicherung klagen
« Antwort #228 am: 16 November, 2007, 14:15 »
Das Interesse an der geplanten "Massenbeschwerde" in Karlsruhe gegen die vom Bundestag vor einer Woche beschlossene Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten wächst rasant weiter. Bereits mehr als 13.000 besorgte Bürger wollen inzwischen die verdachtsunabhängige Aufzeichnung der elektronischen Nutzerspuren vor dem Bundesverfassungsgericht kippen. Dies berichtete der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am heutigen Freitag unter Verweis auf eine entsprechend hohe Zahl an Vollmachten, die bei der Kanzlei Starostik in Berlin eingegangen seien. Der Rechtsanwalt Meinhard Starostik will die Kläger gemeinsam in Karlsruhe vertreten. Seinen Angaben nach hat sich die Zahl der Beschwerdeführer seit der Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung fast verdoppelt.

Weitere Interessierte an der Unterstützung der Klage können sich laut dem Arbeitskreis noch bis zum 24. Dezember der Verfassungsbeschwerde "gegen den Angriff auf ihre Privatsphäre" anschließen. Eingereicht werden soll die Klage vermutlich Ende des Jahres, wenn das heftig umstrittene Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist. Von Anrufen in der federführenden Kanzlei bittet der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern derweil abzusehen, da momentan der normale Geschäftsverkehr durch derlei telefonische Nachfragen "lahm gelegt" sei.

Für den großen Zuspruch zu der ungewöhnlichen Massenklage macht der Arbeitskreis auch eine umstrittene Bemerkung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble mit verantwortlich. "Wir hatten den 'größten Feldherrn aller Zeiten', den GröFaZ, und jetzt kommt die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten", bemühte der CDU-Politiker laut einem Zeitungsbericht vergangene Woche einen Hitler-Vergleich. Starostik bleibt nach eigenen Angaben aber gar keine Zeit, um über eine Strafanzeige aufgrund dieser Äußerung nachzudenken: "Ich werde meine ganze Kraft für die Vertretung meiner Mandanten bei der Verfassungsbeschwerde verwenden. Für anderes bleibt kein Raum."

Patrick Breyer vom Arbeitskreis kritisierte zudem scharf die Haltung einiger SPD-Bundestagsabgeordneter, die der Vorratsdatenspeicherung nur mit Bauchschmerzen und dem Hinweis auf angekündigte Verfassungsbeschwerden zugestimmt hatten: "Nach unserem Grundgesetz ist das Parlament an die Grundrechte gebunden. Es ist unglaublich, dass einige Abgeordnete offenbar meinen, für die Einhaltung unserer Grundrechte nicht mehr zuständig zu sein."

Der Vorstand der Deutschen Journalisten-Union in der Gewerkschaft ver.di hat sich derweil dem unter Hochdruck vorbereiteten Gang nach Karlsruhe angeschlossen. Der Informantenschutz werde in eklatanter Weise ausgehöhlt, kritisierte die Arbeitnehmervertretung. Verdeckte Recherchen würden nahezu unmöglich. Die Journalisten-Gewerkschaft rief ihre 25.000 Mitglieder auf, die Verfassungsbeschwerde zu unterzeichnen. Ob die Gewerkschaft als Organisation klagen könne, werde derzeit geprüft.

Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich zwischenzeitlich erneut gegen den staatlichen "Speicherwahn" ausgesprochen. Dieser könne " wirklich in den Überwachungsstaat führen". Es gehe hier doch darum, dass "ohne konkreten Verdacht, ohne jeden Anlass Daten aller Bürger gespeichert werden". Leutheusser-Schnarrenberger bekräftigte zugleich ihre Absicht, gemeinsam mit FDP-Parteikollegen ebenfalls wegen der Verpflichtung zur Massendatenlagerung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Die Klage dürfte aber nicht leicht werden, räumte die Rechtexpertin der Liberalen ein, da eine EU-Richtlinie umgesetzt worden sei.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries verteidigte unterdessen ihre umstrittene Äußerung zur Erklärung des informationellen Selbstbestimmungsrechts. Dieses besage nur, "dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert", hatte die SPD-Politikerin im Vorfeld der Abstimmung über die Vorratsdatenspeicherung eine eigenwillige Auslegung der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts vorgelegt. Inzwischen führte Zypries auf der Plattform Abgeordnetenwatch dazu aus, dass Karlsruhe ein "Abwehrrecht gegenüber staatlichen Eingriffen hergeleitet hat". Dieses sei aber "selbstverständlich nicht schrankenlos gewährleistet". Vielmehr müsse der Einzelne Einschränkungen auf gesetzlicher Grundlage im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen, "wenn sie dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen". Dies sei bei der Vorratsdatenspeicherung der Fall.

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Land Berlin legt Widerspruch gegen Gesetz zur TK-Überwachung ein
« Antwort #229 am: 23 November, 2007, 15:57 »
Das Land Berlin soll im Fall des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Telekommunikationsüberwachung den Vermittlungsausschuss des Bundesrats anrufen. Dass beschloss mehrheitlich jetzt das Berliner Abgeordnetenhaus, wie FDP und Linke am Freitag mitteilten. Der Antrag, Teile des am 9. November vom Bundestag beschlossenen Gesetzes zu überprüfen, soll bereits in der Sitzung des Bundesrates am 30. November gestellt werden, erklärte der FDP-Abgeordnete Björn Jotzo in einer Pressemitteilung.

Nach dem vom 1. Januar an gültigen Gesetz dürfen unter anderem die Verbindungsdaten von Telefon und Internet künftig ein halbes Jahr gespeichert werden. Die Überwachung der Telekommunikation wird auf schwere Straftaten beschränkt. Aber auch einzelne Geheimnisträger wie Anwälte, Ärzte und Journalisten dürfen nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit abgehört werden.

Leider sei die rot-rote Koalition mit ihrer halbherzigen Beschlussfassung auf halbem Wege stehen geblieben, kritisierte Jotzo. Zwar werde das Land Berlin nun im Bundesrat versuchen, die Regelungen bezüglich des Schutzes von Journalisten, Rechtsanwälten und anderer Berufsgruppen zu überarbeiten. Jedoch sollen weiterhin nicht die Bürgerrechte nicht wirksam wirksam verdeidigt und die Bürger vor anlass- und verdachtsunabhängiger Überwachung geschützt werden, bemängelte der Liberale. Immerhin habe Rot-Rot jedoch seine ursprüngliche Position aufgegeben, den Vermittlungsausschuss nicht einzuschalten.

Der rechtspolitische Sprecher der Linken-Fraktion, Klaus Lederer, erklärte, "die Einschränkung des Zeugnisverweigerungsrechts u.a. für Ärzte, Journalisten und Rechtsanwälte ist nach unserer Auffassung verfassungswidrig und nicht hinnehmbar". Das Gesetz missachte wesentliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur Wahrung des Schutzes eines Kernbereichs privater Lebensgestaltung, des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und die Berufsfreiheit.

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Demo gegen Überwachungsmaßnahmen in Köln
« Antwort #230 am: 24 November, 2007, 16:40 »
Kontrastprogramm in Köln: Mitten im Weihnachtsrummel zogen heute Mittag 400 Bürger durch die Kölner Innenstadt, um gegen den Überwachungsstaat zu demonstrieren. Zu der Kundgebung hatte die Gruppe Freiheit ist Sicherheit aufgerufen und wurde dabei vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, dem Chaos Computer Club (CCC) und der Piratenpartei unterstützt.

Der Demonstrationszug durch die Kölner Innenstadt verlief friedlich und reibungslos. Die Demonstranten griffen zum Teil auf etwas sperrige Slogans zurück wie "Für die Freiheit, für das Leben, Schäuble seinem Amt entheben", aber auch Klassiker wie "Wir sind das Volk" waren zu hören. Die Polizei beschränkte sich darauf, dem Demonstrationszug einen Weg durch den Verkehr zu bahnen, auf Kamerawagen oder ein großes Aufgebot an Einsatzkräften wurde verzichtet.

"Es wird so getan, als ob Freiheit und Sicherheit Gegensätze seien", sagte Demo-Organisatorin Annika Kremer bei der Abschlusskundgebung vor dem Kölner Dom. "Dem widersprechen wir entschieden." Nur mit Freiheit könne auch Sicherheit gewährleistet werden. Die beschlossenen und beabsichtigten Maßnahmen von der Vorratsdatenspeicherung bis zur Online-Durchsuchung seien durchweg verfassungswidrig: "Demokratie braucht keine Überwachung".

Christoph Brüning von der Siegener Ortsgruppe des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung stellte die Frage "Kann uns die Vorratsdatenspeicherung überhaupt Sicherheit bringen?". Die Abgeordneten des Bundestages hätten für die Überwachungsgesetze gestimmt, ohne sich der Folgen bewusst gewesen zu sein. Durch die Vorratsdatenspeicherung sei das Ende der freien und ungezwungenen Kommunikation in der gesamten Europäischen Union eingeleitet worden, der damit erkaufte Sicherheitsgewinn sei allenfalls abstrakt. "Dem werden wir nicht tatenlos zusehen. Wir werden immer mehr und wir werden immer lauter", erklärte Brüning im Hinblick auf die Demonstrationen in den vergangenen Wochen.

Rebecca Breu von der Piratenpartei sieht auch die Medien für zunehmende Überwachungstendenzen in der Verantwortung. "Die Zahl der Gewaltverbrechen sinkt seit Jahren, trotzdem steigt die Angst in der Gesellschaft weiter an", erklärte Breu. Es sei nur natürlich, wenn die Menschen nach versuchten Terroranschlägen Angst hätten, nach einem Moment der Besinnung müsste man jedoch wieder zur Vernunft zurückfinden.

Auf der Demo sprachen auch Bürger, die den Überwachungsstaat in der DDR hautnah erlebten. Ein Demonstrationsteilnehmer sagte: "Ich habe vor 18 Jahren in Leipzig für meine Freiheit demonstriert und ich finde es schrecklich, dass ich schon wieder in der Kälte stehen muss, um für diese Rechte zu kämpfen."

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Länder wünschen erweiterten Zugriff auf TK-Vorratsdaten
« Antwort #231 am: 24 November, 2007, 17:46 »
Dem Rechtsausschuss des Bundesrates geht der vom Bundestag vor zwei Wochen beschlossene  Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung nicht weit genug. Vor allem bei den Bestimmungen zum Zugriff auf die demnach sechs Monate verdachtsunabhängig aufzubewahrenden Verbindungsdaten, die das Parlament bereits deutlich gegenüber den  EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung ausdehnte, sieht das federführende Gremium der Länderkammer noch Korrekturbedarf. So sollen die Länderchefs bei der Plenarsitzung am kommenden Freitag eine  Entschließung (PDF-Datei) fassen, wonach auch Rechteinhabern zur zivilrechtlichen Verfolgung etwa von Urheberrechtsverletzungen Zugang zu den Datenbergen zu gewähren ist.

Geht es nach den Rechtspolitikern, würde andernfalls der heftig umstrittene zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern, wie er im Regierungsentwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vorgesehen ist, "leer laufen". Um das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht zu blockieren, soll der Bundesrat aber nicht auf den Einbau einer solchen Befugnis etwa für die Musik- und Filmindustrie in das bereits vom Bundestag abgesegnete Überwachungsvorhaben drängen. Vielmehr rät der Rechtsausschuss, den Weg über das laufende Verfahren zum Durchsetzungsgesetz selbst zu wählen und darin Zugriffsrechte der Rechtehalter auf die Vorratsdaten vorzusehen. Nur durch eine Regelung, die den geplanten Auskunftsanspruch gegen die Provider "auch erfüllbar macht", sei der "Widerspruch" zwischen beiden Gesetzen aufzulösen.

Zur Begründung führt der Rechtsausschuss unter anderem an, dass die Rechteinhaber andernfalls bei der Recherche nach den hinter IP-Adressen stehenden Namen und Bestandsdaten "weiterhin gezwungen wären, stets ein Strafverfahren gegen potenzielle Verletzer einzuleiten". Dieses Vorgehen würden die Vertreter von Urheberrechten nicht wünschen, da es "eine große Zahl von potenziellen Rechtsverletzern in unnötiger Weise kriminalisiert und die Staatsanwaltschaften enorm belastet".

Der Bundesrat hatte eine vergleichbare Forderung bereits bei seiner vorherigen Beratung des Regierungsentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung im Juni im Rahmen einer umfangreichen Stellungnahme aufgestellt. Viele andere Eingaben der Länder von damals zur Verschärfung der neuen Regeln zur TK-Überwachung hat der Bundestag aufgegriffen. So wird etwa die im Regierungsentwurf enthaltene Verwertungsbeschränkung abgehörter Informationen bei fehlerhaft angenommener Gefahr im Verzuge gestrichen. Auch die Verkürzung der Anordnungs- und Verlängerungsfristen beim Belauschen der Telekommunikation von maximal drei auf zwei Monate erschien dem Parlament nicht nötig. Gleiches gilt für die zunächst geplante Zuständigkeit eines Gerichts zweiter Instanz über Verlängerungsanordnungen.

Zudem beschränkten die Abgeordneten die vorgesehene Berichts- und Statistikpflicht. Ferner schaffen die Änderungen eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, wonach Auskünfte etwa über den Namen und die Anschrift eines Anschlussinhabers, der mit einer dynamischen IP-Adresse und Uhrzeit quasi dingfest gemacht worden ist, im manuellen Auskunftsverfahren nach Paragraph 113 Telekommunikationsgesetz (TKG) zu erteilen sind. Nur den weitergehenden Forderungen des Bundesrates, die gespeicherten Verbindungsinformationen auch für Bestandsdatenauskünfte an die Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums verwenden zu dürfen, folgte die große Koalition im Bundestag nicht.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sprach sich im Vorfeld der Beratungen wiederholt strikt gegen diese Empfehlung der Länder aus. Mit Zugriffsmöglichkeiten zur zivilrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen würden sich seiner Ansicht nach "die schlimmsten Befürchtungen erfüllen", die einen weiteren Dammbruch bei der Ausgestaltung der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung mit sich brächten.

Das tatsächliche Abstimmungsverhalten des Bundesrates zur Neuregelung der TK-Überwachung ist derzeit noch schwer abschätzbar. So hat das Land Berlin gerade einen Antrag verabschiedet, wonach der Bundesrat entgegen dem Plädoyer des Rechtsausschusses der Länderkammer doch den Vermittlungsausschuss anrufen soll. Berlin will mit dem Vorstoß vor allem versuchen, den als nicht ausreichend kritisierten Schutz von Journalisten, Rechtsanwälten und anderen Berufsgeheimnisträgern zu verbessern. Der Gesetzesentwurf missachtet laut dem Land Berlin wesentliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur Wahrung des Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und die Berufsfreiheit.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/99505

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Schaar nennt Vorratsdatenspeicherung Gefahr für Demokratie
« Antwort #232 am: 25 November, 2007, 12:43 »
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht die Demokratie angesichts der geplanten Speicherung von Telekommunikationsdaten für ein halbes Jahr in Gefahr. Mit den Daten über Internet- und Telefonnutzung würden hochsensible Angaben gespeichert, "die vielfältige Missbrauchsrisiken mit sich bringen" sagte das Grünen-Mitglied Schaar am Sonntag bei einem Gastauftritt vor dem Grünen-Parteitag in Nürnberg. Es stehe ein Paradigmenwechsel weg vom konkreten Verdacht hin zu "verdachts- und anlasslosem Speichern" an.

Quelle : www.heise.de

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Grenzen für den Datenaustausch zu Sicherheitszwecken gefordert
« Antwort #233 am: 27 November, 2007, 16:13 »
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich für die stärkere Beachtung rechtsstaatlicher Prinzipien beim internationalen Austausch personenbezogener Informationen für Sicherheitszwecke eingesetzt. Seine Zunft sei zwar nicht dagegen, dass für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität personenbezogene Daten erhoben und zwischen den Sicherheitsbehörden transferiert werden, erklärte Schaar. Er äußerte sich im Zusammenhang mit einem Treffen des EU-Parlaments und der portugiesischen Nationalversammlung im Rahmen der Ratspräsidentschaft der Südwesteuropäer am heutigen Dienstag. Es müsse aber dafür gesorgt sein, dass vor allem die Verhältnismäßigkeit bei derlei Datenweitergaben gewährt bleibe, meinte Schaar.

Konkret erneuerte Schaar in diesem Zusammenhang seine Kritik an der verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten, die der Bundestag hierzulande vor kurzem beschlossen hat. So sei es nicht mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar, "wenn immer mehr Daten ohne Anfangsverdacht und ohne konkrete Gefahr erhoben und quasi auf Vorrat gespeichert und übermittelt würden". Der Informationsaustausch müsse zudem "streng zweckgebunden für die Aufgaben der Sicherheitsbehörden erfolgen", was der Rechtsausschuss des Bundesrates bei der Nutzung der auf Vorrat gespeicherten Verbindungsdaten anders sieht. Laut Schaar müssten die Rechte unbescholtener Bürger gewahrt werden. Die datenschutzrechtlichen Regelungen seien entsprechend auszubauen. Es bedürfe obendrein "einer begleitenden datenschutzrechtlichen Kontrolle durch unabhängige Datenschutzbehörden über die Grenzen hinweg".

Schaar nahm neben der Vorratsdatenspeicherung verschiedene Maßnahmen in den Blick, die zunächst auf europäischer Ebene beschlossen und nun in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. So warnte er davor, das mit den USA geschlossene Abkommen zur Übermittlung von Flugpassagierdaten unverändert auf Europa zu übertragen. Der Bundestag hat die umstrittene Vereinbarung aber bereits mit den Stimmen der großen Koalition abgesegnet. Ausgebaut haben die EU-Mitgliedsstaaten zudem den Austausch etwa von biometrischen Daten, DNA-Informationen oder Kfz-Angaben im Rahmen des Vertrags von Prüm. Es gibt auch Zusagen von Seiten Brüssels, die EU-weit gespeicherten Vorratsdaten für US-amerikanische Sicherheitsbehörden zu öffnen. Im Rahmen des umstrittenen Cybercrime-Konvention des Europarates könnten zudem Strafverfolger und Geheimdienste aus 52 Ländern nach Ansicht von Bürgerrechtlern auf die Verbindungs- und Standortdaten zugreifen.

Gegen das hiesige Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und zur Vorratsdatenspeicherung hat sich derweil auch entschieden die Jugendpresse Deutschland ausgesprochen. Damit seien "vertrauliche Gespräche mit Informanten, die bisher dem Quellenschutz unterlagen, nicht mehr möglich sind", bemängelt Vorstandssprecherin Elisa Gärtner. Besonders schwer wiege in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass Journalisten gegen staatliche Ermittlungsmaßnahmen weniger geschützt sind als andere Berufsgeheimnisträger wie etwa Abgeordnete und Strafverteidiger. "Die Bedeutung journalistischer Tätigkeit für eine funktionierende Demokratie wird anscheinend nicht mehr geschätzt", moniert Gärtner. So werde der kommenden Journalistengeneration ein "großer Felsbrocken in den Weg gelegt".

"Internet, E-Mail, Telefon ­ das sind technische Errungenschaften, die eine Recherche für junge Medienmacher enorm vereinfachen", ergänzt Michael Metzger aus dem Vorstand des Vereins mit 10.000 jungen Medienmachern. "Die neue Gesetzeslage zwingt uns jedoch, künftig darauf zu verzichten. Informantenschutz ist nur noch bei persönlichen Treffen gewährleistet. Per Gesetz werden wir in die Steinzeit zurück katapultiert." Die Jugendpresse Deutschland und ihre Landesverbände prüfen aktuell Möglichkeiten, juristisch gegen die neue Gesetzeslage vorzugehen. Der Verein ermutigt ferner junge Medienmacher ausdrücklich, über die Thematik in eigenen Artikeln zu berichten.

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Der Greifswalder Verfassungsrichter Helmut Wolf hält das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Vorratsdaten-Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für verfassungswidrig. Er halte die angekündigten Verfassungsbeschwerden für "sehr aussichtsreich", sagte der Vizepräsident des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern in einem Gespräch mit dpa. "Ich bin davon überzeugt, dass die Verpflichtung, alle Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate zu speichern und damit für einen eventuellen staatlichen Zugriff zur Verfügung zu halten, verfassungswidrig ist."

Es sei zu befürchten, dass sich das Verhältnis zwischen Staat und Bürger deutlich verschiebt und ein Klima von grundlegendem Unbehagen, Misstrauen und Angst entsteht, sagte Wolf. "Vom Orwellschen Großen Bruder sind wir mit diesem Gesetz nicht mehr sehr weit entfernt." Bereits das Bundesverfassungsgericht habe deutlich gemacht, das jeder Bürger einen Anspruch auf Privatheit habe, sagte Wolf. "Mit der beliebigen Speicherung der Daten wird das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung der Bürger massiv verletzt", sagte der Jurist.

Nach Auffassung Wolfs wird mit dem Gesetz das im Grundgesetz als unverletzlich festgeschriebene Fernmeldegeheimnis verletzt. Der Jurist verwies auf das Urteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern zur Schleierfahndung im Jahr 1999. Damals hatten die Richter festgestellt, dass der Staat keine Daten verdachtsunabhängig und zu beliebigen Zwecken erheben und verwenden darf. "Der Bürger darf nicht so behandelt werden, als sei er ein potenzieller Straftäter", sagte Wolf. Nach den Terroranschlägen von New York und Washington 2001 sowie Madrid 2004 sei es verständlich, dass der Staat auf die veränderte Sicherheitslage reagiere. Die umfassende Vorratsdatenspeicherung trage aber nicht oder nur sehr begrenzt dazu bei, die Sicherheit im Lande zu erhöhen. "Gerade Terroristen werden Wege finden, das Gesetz zu umgehen, beispielsweise durch die Nutzung fremder Handys oder von Internetcafés."

Quelle : www.heise.de

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Warnung vor "unerträglicher Verschärfung" der Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #235 am: 29 November, 2007, 16:19 »
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar und der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco wollen den Bundesrat von einer Entschließung abbringen, wonach Rechteinhabern Zugriff auf die künftig verdachtsunabhängig vorzuhaltenden Vorratsdaten von Telefon- und Internet-Verbindungen gegeben werden soll. Die Länderkammer würde sich damit "bei dem aus verfassungs- und datenschutzrechtlicher Sicht ohnehin schon äußerst problematischen Gesetzentwurf für eine unerträgliche Verschärfung stark machen", warnt Schaar. Der Zugriff auf die sechs Monate zu speichernden Telekommunikationsdaten müsse "für zivilrechtliche Zwecke tabu sein". Der Providerverband eco sieht derweil seine Befürchtungen bestätigt, dass die Vorratsdaten "immer neue Begehrlichkeiten wecken".

Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat den Länderchefs empfohlen, im Rahmen der morgigen Plenarsitzung auf die Verankerung von Zugriffsrechten auf die Verbindungsdaten für die Rechteinhaber im Rahmen der weiteren Beratung des Regierungsentwurfs für das umstrittene Gesetz zur besseren Durchsetzung von Rechten geistigen Eigentums zu pochen. Andernfalls würde der besonders umkämpfte Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern, der mit dem Gesetz geschaffen werden soll, "leer laufen". Die Rechteinhaber würden andernfalls bei der Recherche nach den hinter IP-Adressen stehenden Namen und Bestandsdaten weiterhin gegen ihren Willen gezwungen, "stets ein Strafverfahren gegen potenzielle Verletzer einzuleiten".

Schaar erinnerte dagegen daran, dass der Zugang zu den Datenbergen gemäß den EU-Vorgaben auf Zwecke der Verfolgung von schweren Straftaten und damit für hoheitliche Zwecke beschränkt bleiben müsse. Er appellierte erneut an den Gesetzgeber, auf eine weitere Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses – zumal erstmals auch zur Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen – zu verzichten. Die sensiblen Verbindungsdaten dürften "nicht auf breiter Basis für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen genutzt" werden. Die Musik- und Filmindustrie habe selbst dafür Sorge zu tragen, "dass durch technische Maßnahmen und neue Geschäftsmodelle unrechtmäßigen Nutzungen die Grundlage entzogen wird".

Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung beim eco, stemmt sich ebenfalls gegen den ins Spiel gebrachten "Quantensprung in der Ausweitung des Zugriffs" auf die Vorratsdaten. Genutzt werden dürften diese bereits entgegen den ursprünglichen Planungen zusätzlich zur Gefahrenabwehr, durch Nachrichtendienste und zur Aufklärung auch minder schwerer Straftaten. Eine noch weitere Ausweitung der Zugriffsdaten durch Privatunternehmen wäre "verfassungsrechtlich höchst problematisch und würde einen explosionsartigen Anstieg von Auskunftsersuchen nach sich ziehen". Die Informationen, wer wann mit wem telefoniert, eine E-Mail geschickt hat oder im Internet war, würden schließlich weit reichende Schlüsse über persönliche Lebensumstände zulassen.

Der frühere Verfassungsrichter Dieter Grimm moniert derweil in der Zeit, dass der Staat im Kampf gegen den Terrorismus verstärkt die Freiheit der Sicherheit opfere. Vor allem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) würden "ständig neue Sicherheitslücken auffallen, die er mit freiheitsbeschränkenden Gesetzen stopfen will". Dabei hätten schon jetzt vier von fünf Gesetzesänderungen zur Verschärfung von Anti-Terrorgesetzen und zur heimlichen Informationsgewinnung der verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standgehalten. Zugleich warnte Grimm vor einem "Präventionsstaat", mit dem der Datenhunger der Sicherheitsbehörden erheblich wachse. Denn bei der damit verknüpften reinen Verdachtssuche sei nichts unverdächtig – "nicht das Buch aus der Bibliothek, nicht der Wecker auf dem Nachtisch, nicht der Ort, an dem man seine Freunde trifft".

Jeder muss laut dem Rechtsprofessor inzwischen befürchten, "dass seine Kommunikation überwacht wird". Niemand könne sicher sein, dass ihm daraus keine unangenehmen Folgen erwachsen. "Ist man einmal im Verdachtsraster hängen geblieben, sind Beschattung und Ausforschung der Nachbarn, Beförderungsverweigerungen im Flugzeug, der Verlust des Arbeitsplatzes wegen Sicherheitsbedenken nicht mehr völlig fern." Daher müssten dem staatlichen Informationshunger Grenzen gezogen werden: "In einem Land, das sich nach bitteren Erfahrungen in seinem obersten Verfassungsgrundsatz auf Achtung und Schutz der Menschenwürde festgelegt hat, geht es um die Sicherheit der Freiheit. In einem solchen Land darf dem Staat nicht jedes Mittel zur Bewahrung der Sicherheit recht sein."

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Bundesrat segnet Vorratsdatenspeicherung ab
« Antwort #236 am: 30 November, 2007, 12:28 »
Der Bundesrat hat am heutigen Freitag trotz massiver Proteste das vom Bundestag bereits beschlossene  Gesetz (PDF-Datei) zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen gebilligt. Telekommunikationsanbieter müssen demnach künftig Telefon- und Internetverbindungsdaten ein halbes Jahr lang für Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr vorhalten. Ein Antrag des Landes Berlin, aufgrund des unzureichenden Schutzes von Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten, Ärzten oder Rechtsanwälten vor Ausschnüffelungen den Vermittlungsausschuss mit dem Parlament anzurufen, erhielt keine Mehrheit.

Der Rechtsausschuss konnte sich in der Plenarsitzung ebenfalls nicht mit seiner Forderung durchsetzen, dass auch etwa die Musik- und Filmindustrie Zugriff auf die Datenberge erhalten sollten. Neben Datenschützern und der Internetwirtschaft hatte sich zuvor Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in der Frankfurter Rundschau "gegen solche Überlegungen gestellt. Das von ihr geführte Haus habe nicht vor, "im Zuge der Richtlinie zum Schutz des geistigen Eigentums irgendetwas an der Vorratsdatenspeicherung zu ändern".

Die Rechtspolitiker hatten den Länderchefs empfohlen, sich im Rahmen der weiteren Beratung des Regierungsentwurfs für das umstrittene Gesetz zur besseren Durchsetzung von Rechten geistigen Eigentums für einen Zugang von Rechteinhabern auf die Verbindungsdaten einzusetzen. Andernfalls würde der besonders umkämpfte Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern, der mit dem Gesetz geschaffen werden soll, "leer laufen". Die Rechteinhaber würden andernfalls bei der Recherche nach den hinter IP-Adressen stehenden Namen und Bestandsdaten weiterhin gegen ihren Willen gezwungen, "stets ein Strafverfahren gegen potenzielle Verletzer einzuleiten".

Auch wenn eine entsprechende Forderung aus dem Bundesrat vorerst vom Tisch ist, dürfte sie im federführenden Rechtsausschuss des Bundestages dennoch wieder bei der Debatte über das "Durchsetzungsgesetz" im Raum stehen. Entsprechende Überlegungen waren sowohl bei der 1. Lesung des Vorhabens im Parlament sowie bei einer Expertenanhörung im Juni bereits laut geworden.

Im Vorfeld der Bundesratssitzung hatten Aktivisten vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Strafverteidiger in schwarzen Roben gegen das Gesetz und den geplanten Entschließungsantrag vor dem Gebäude des Bundesrates protestiert. Sie wiesen mit Schildern darauf hin, dass letztlich jeder Mensch etwas zu verbergen habe. Der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern rief die Länderchefs auf, "der ab 2008 geplanten Totalprotokollierung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet nicht zuzustimmen und den Grundrechten treu zu bleiben".

Der Arbeitskreis verwies auf "zahllose Einschätzungen, wonach das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung" nicht mit der Verfassung vereinbar sei. Der drohende Paradigmenwechsel vom Rechtsstaat zum Präventionsstaat sei "strikt abzulehnen". Gemeinsam mit dem Arbeitskreis wollen bereits über 13.000 besorgte Bürger nach Karlsruhe ziehen. Noch bis Heiligabend haben alle Nutzer den Aktivisten zufolge noch die Möglichkeit, sich der Verfassungsbeschwerde anzuschließen.

Dass die Provider die Daten nach Auffassung einiger Länder und des Rechtsausschusses des Bundesrates nicht nur an Polizeien und Geheimdienste, sondern sogar direkt an die Musikindustrie oder andere Rechteinhaber herausgeben sollten, bezeichnete der Arbeitskreis als Unding. "Wir haben seit langem davor gewarnt, dass solche Datenhalden neue Begehrlichkeiten wecken. Dass nun bereits vor dem Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung darüber diskutiert wird, ob man diese Überwachungsinfrastruktur ohne jede rechtliche Absicherung privaten Konzernen zur Verfügung stellt, ist von besonderer Dreistigkeit", kommentierte Ralf Bendrath von dem Bündnis.

Mit einer Änderung von Paragraph 113 Telekommunikationsgesetz erlaube der Entwurf bereits, Surfer ohne richterlichen Beschluss anhand der genutzten IP-Adresse sechs Monate lang rückwirkend zu identifizieren. Damit werde "die Privatsphäre aller Telekommunikationsnutzer abgeschafft", moniert Bettina Winsemann von der Initiative Stop1984. Sie erinnerte daran, dass der Innenexperte der SPD-Fraktion im Bundestag, Dieter Wiefelspütz, schon frühzeitig eingeräumt habe, dass es bei dem Vorhaben gar nicht um die zunächst vorgeschobene Bekämpfung des Terrorismus gehe.

Auch die Piratenpartei sieht die Entwicklung mit Argwohn. Für sie kommen die geforderten erweiterten Zugriffsmöglichkeiten durch die Privatwirtschaft wegen der mangelnden Überprüfbarkeit der Vorwürfe von Urheberrechtsverletzungen der "vollständigen Öffnung der Vorratsdaten gleich". In Kombination mit dem "florierenden deutschen Abmahnwesen werden damit private Unternehmen zu Polizist, Richter und Staatsanwalt in einer Person gekürt", wettert der Vorsitzende der Piraten, Jens Seipenbusch. Dies sei ein klarer Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien. Mit dem "neuen Geschäftsmodell", Massenklagen auf Schulhöfe und Fans anzusetzen, würden die Rechteverwerter bereits jetzt zur "aufstrebenden Überwachungsindustrie" gehören.

Die junge Partei empört zudem, dass Bürgerrechtler von einem ersten heutigen Treffen in Brüssel zwischen Vertretern der EU-Kommission, der nationalen Regierungen und der Industrie zu einer ersten Kontrolle der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ausgeschlossen sind. Dank "üppiger, leistungsabhängiger Entschädigungsregelungen" müssten die Telekommunikationsanbieter inzwischen auch zum "überwachungsindustriellen Konglomerat" gezählt werden. Sie könnten die Bespitzelung ihrer Kunden nun "in ein lukratives Geschäft" umwandeln. Die Piraten raten dagegen zum Gang nach Karlsruhe sowie auch "zum persönlichen Schutz vor der umfassenden Überwachungsmaßnahme". Dies könne durch Nutzung von ausländischen Anonymisierungsdiensten und "konspirativem Verhalten" wie Handy abschalten oder das Telefonieren über offene WLAN-Verbindungen geschehen.

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Bürgerrechtler kritisieren Bundesjustizministerin
« Antwort #237 am: 01 Dezember, 2007, 14:40 »
Die Humanistische Union wirft Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vor, in der Debatte um das heftig umstrittene Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten viele Punkte beschönigt und das Ausmaß der neuen Befugnisse falsch dargestellt zu haben. Die SPD-Politikerin, die im Vorfeld der Entscheidung Kritikern wenig Sachkunde und Panikmache vorgeworfen hatte, habe selbst im Rahmen der Endabstimmung im Bundestag über den Entwurf noch "eine ganze Reihe von Nebelkerzen" geworfen, moniert der Geschäftsführer der Bürgerrechtsorganisation, Sven Lüders. Damit habe die Ministerin "das Ausmaß der Überwachung des Kommunikationsverhaltens klein reden" wollen.

Falsch gewesen sei zum Beispiel die Behauptung Zypries', dass nur "für Abrechnungszwecke gebrauchte" Daten künftig sechs Monate verdachtsunabhängig vorgehalten werden müssten. Vielmehr seien bald etwa auch Verbindungsdaten bei Flatrates sowie bei E-Mail-Diensten oder im Mobilfunk Standortdaten sowie die Gerätenummern der Handys zu erfassen. Darüber hinaus würden selbst Anonymisierungsdienste gezwungen, die IP-Adressen ihrer Nutzer aufzubewahren. Nicht richtig sei auch die Ansage der Ministerin, dass es einen Zugriff auf die Vorratsdaten nur bei einem "Verdacht auf einer erhebliche Straftat" mit einem richterlichen Beschluss gebe. Vielmehr dürften Strafverfolger auch bei Delikten wie einer Beleidigung am Telefon oder Urheberrechtsverletzungen Zugang zu den Datenbergen verlangen. Bei Gefahr im Verzug könne dies auch die Staatsanwaltschaft erlauben.

Für Geheimdienste würden offiziell zwar zunächst weiter nur Auskunftspflichten und Zugriffsrechte auf die für Abrechnungszwecke gespeicherten Verbindungsdaten bestehen. Kein Provider würde diese aber wohl gesondert vorhalten, sodass de facto auch den Nachrichtendiensten der Zugang zu den Vorratsdaten weit offen stehe. Auch über das manuelle Auskunftsverfahren könnten diese allgemein an die Datenberge heran.

Weiter sieht Lüders zahlreiche Änderungen in den Regeln der Strafprozessordnung im Widerspruch zu den von Zypries genannten alleinigen "Verbesserungen" der Rechte der Bürger "im Hinblick auf Datenüberwachung oder Abhörmöglichkeiten". So setze die neue Vorschrift etwa zur Standortdatenabfrage in Echtzeit keinen konkreten Kommunikationsvorgang voraus. Somit könne der Aufenthaltsort eines Mobiltelefons im eingeschalteten Zustand auch ohne Gesprächsführung oder den Versand einer "stillen SMS" ermittelt werden. Gleiches gelte für Computer, die sich über eine Netzwerkschnittstelle mit ihrer Umgebung verbinden. Ferner dürften die Fahnder nun in der Praxis auch selbsttätig mit entsprechender Technik Verbindungs- und Standortdaten erheben und sofort auswerten. Der Umweg über teils widerspenstige Provider sei nicht mehr nötig.

In Reihen der SPD wächst derweil der Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung. So hat der Thüringer Landesverband einen Antrag verabschiedet, wonach die pauschale Aufzeichnung der Nutzerspuren als "vollkommen unverhältnismäßig" und der "Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe von Daten“ als Grundrecht verteidigt wird. Der Beschluss geht nun an die Bundestagsfraktion und den Bundesvorstand. Der SPD-Ortsverein Lobeda unterstützt zudem die Verfassungsbeschwerde gegen die Massendatenhaltung durch den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Quelle : www.heise.de

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Bundespräsident soll Vorratsdatenspeicherung aufhalten
« Antwort #238 am: 05 Dezember, 2007, 11:01 »
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung schreibt Horst Köhler

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hofft, dass Bundespräsident Horst Köhler die Einführung der Vorratsdatenspeicherung noch verhindert und hat den Bundespräsidenten in einem Brief gebeten, seine Unterschrift unter das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung zu verweigern. Die AK Vorratsdatenspeicherung hält die vorgesehene Vorratsdatenspeicherung für "offensichtlich verfassungswidrig". Das Gesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten, muss jedoch noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden.
Nach Ansicht des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hätten CDU, CSU und SPD vor dem Hintergrund mehrerer Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts einen "vorsätzlichen Verfassungsbruch" begangen. Die Bürgerrechtler führen im Schreiben an Köhler unter anderem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2003 an, in dem es heißt: "Insofern genügt es verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, dass die Erfassung der Verbindungsdaten allgemein der Strafverfolgung dient. Vorausgesetzt sind vielmehr eine Straftat von erheblicher Bedeutung, ein konkreter Tatverdacht und eine hinreichend sichere Tatsachenbasis".

Nach Einschätzung der Bürgerrechtler "höhlt eine Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Wirtschaftsspionage". Sie untergrabe zudem den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern. Auch würde "die freie Kommunikation in Deutschland gravierend beeinträchtigt, was unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt erheblichen Schaden zufügt", heißt es in dem Brief.

Der Arbeitskreis schreibt dem Bundespräsidenten weiter, die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung decke nur einen kleinen Teil der beschlossenen Regelungen und müsse wegen schwerer Mängel ohnehin nicht umgesetzt werden. Irland klagt bereits seit 2006 auf Aufhebung der Vorgaben aus Brüssel.

Das Schreiben an den Bundespräsidenten vom 4. Dezember 2007 hat der AK Vorratsdatenspeicherung unter http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Bundespraesident_VDS_2007-12-01.pdf veröffentlicht.

Quelle : www.golem.de

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Die von Bundestag und Bundesrat beschlossene verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten kommt nicht aus den negativen Schlagzeilen heraus. So ist von großen Telekommunikationsanbietern momentan zu hören, dass sie den Auflagen zur sechsmonatigen Massendatenlagerung nicht komplett termingerecht Folge leisten können. "Wir werden die Vorratsdatenspeicherung frühestens Ende 2008 vollständig umsetzen", erklärte ein Sprecher der Deutschen Telekom gegenüber dem Berliner Tagesspiegel. Derzeit sei etwa noch unklar, auf welchem Wege die Informationen den Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten zur Verfügung gestellt werden. In Kraft treten sollen die Bestimmungen für die Anbieter von (Mobil-) Telefonie allerdings bereits am 1. Januar. Allein für den Internetbereich gilt eine Übergangsfrist bis Anfang 2009.

Das federführende Bundesjustizministerium, aus dem der ursprüngliche Gesetzesentwurf stammt, kennt öffentlich kein Nachsehen angesichts der Schwierigkeiten, den Bestimmungen zum Vorhalten und zur Gewährung von Auskunftsbegehren durch die Ermittler nachzukommen. "Das ist das Problem der Telekommunikationsgesellschaften", heißt es im Ressort von Ministerin Brigitte Zypries (SPD). Die Blicke der Gegner der Ausdehnung der Telekommunikationsüberwachung richten sich derweil gespannt auf den Bundespräsidenten, der das Gesetz vor der offiziellen Verkündung und dem Inkrafttreten noch prüfen und unterschreiben muss.

Nach der Bundesrechtsanwaltskammer hat jetzt auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Horst Köhler in einem offenen Brief (PDF-Datei) gebeten, das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung nicht zu unterzeichnen. Der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern hält die damit vorgesehene Vorratsdatenspeicherung für "offensichtlich verfassungswidrig". Vor dem Hintergrund mehrerer Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hätten Union und SPD einen "vorsätzlichen Verfassungsbruch" begangen, wendet sich die Vereinigung an den Bundespräsidenten. Nach Ansicht der Karlsruher Richter müsse die Erfassung von Verbindungsdaten eine Straftat von erheblicher Bedeutung, einen konkreten Tatverdacht und eine hinreichend sichere Tatsachenbasis voraussetzen. Dies sei bei der pauschalen Massendatenspeicherung nicht der Fall.

Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sehen die Bürgerrechtler nicht als zwingende Maßgabe für das deutsche Recht an. Die entsprechende Direktive decke zum einen nur einen kleinen Teil der hierzulande beschlossenen Regelungen ab. Sie müsse zudem wegen schwerer Mängel und dem Streit über die gewählte Rechtsgrundlage ohnehin nicht umgesetzt werden. Irland klage bereits seit 2006 auf Aufhebung der Vorgaben aus Brüssel.

Kritiker bemängeln seit langem, dass eine Vorratsdatenspeicherung Berufsgeheimnisse etwa von Anwälten, Ärzten, Beratungseinrichtungen aushöhle und den Schutz journalistischer Quellen untergrabe. Damit sei auch die Pressefreiheit im Kern bedroht. Insgesamt würde dem Arbeitskreis zufolge "die freie Kommunikation in Deutschland gravierend beeinträchtigt". Dies könnte "unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt erheblichen Schaden" zufügen.

"Experten können aus diesen Daten viel mehr Informationen über den Nutzer herausfiltern, als es auf den ersten Blick erscheint", warnt zudem der britische Spezialist für Computersicherheit, George Danezis. Analysten seien anhand der Daten in der Lage, ein präzises Bild davon zeichnen, welchen Aktivitäten eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt nachgegangen sei. Derlei hochsensible Angaben könnten von Dritten etwa für die Wirtschaftsspionage missbraucht werden. Daher sei es prekär, dass Konzerne wie die Telekom die Verbindungs- und Standortdaten bislang nur in einem separaten, passwortgeschützten Register ablegen, diese aber nicht komplett verschlüsseln würden.

Die Piratenpartei in Hessen, die in dem Bundesland erstmals im Januar zu einer Wahl in Deutschland antreten wird, erhofft sich derweil Zulauf durch Überwachungsgesetze wie das zur Vorratsdatenspeicherung. "Die Gesetzgebungsverfahren der letzten Monate haben immer wieder gezeigt: Stellungnahmen, Empfehlungen und Gutachten von Experten aller Bereiche werden konsequent ignoriert", meinen die Piraten, die nun Kurs auf den Landtag in Wiesbaden genommen haben. "Verfassungsrechtlich bedenklich sind die Umsetzung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung, die Neufassung des hessischen Polizeigesetzes sowie die einheitliche Steuernummer, weitere bedenkliche Gesetzesentwürfe sind in Vorbereitung." Die Piratenpartei stehe dagegen für eine Politik, "die sich ohne Einschränkung an die Verfassung hält und die Privatsphäre der Bürger respektiert und zu stärken sucht". Generell müssten die Weichen für die Wissens- und Informationsgesellschaft neu gestellt werden.

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