Autor Thema: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert  (Gelesen 67819 mal)

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Neue Zweifel an der Rechtmäßigkeit der TK-Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #135 am: 16 August, 2006, 19:51 »
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat in einem Gutachten starke Zweifel an der Umsetzbarkeit der umstrittenen EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internet-Daten ins nationale Recht angemeldet. "Es bestehen erhebliche Bedenken, ob die Richtlinie in der beschlossenen Form mit dem Europarecht vereinbar ist", heißt es in der heise online vorliegenden Studie. Dies betreffe zum einen die Wahl der Rechtsgrundlage, zum anderen die Vereinbarkeit mit den im EU-Gemeinschaftsrecht anerkannten Grundrechten. Sollte der Bundestag dennoch ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erlassen, sehen die Parlamentsforscher zudem hierzulande Unvereinbarkeiten mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Telekommunikationsgeheimnis vorprogrammiert.

Die Pläne zu einer europaweit einheitlichen Speicherung von Verbindungs- und Verkehrsdaten waren stets als Frage der justiziellen Zusammenarbeit in der so genannten "dritten Säule" der Union beraten worden und deshalb auch ursprünglich als Entwurf zu einem Rahmenbeschluss vorgelegt worden, hält der Wissenschaftliche Dienst fest. Als deutlich wurde, dass für die Pläne nicht die erforderliche Einstimmigkeit erreicht werden konnte, sei man auf einen Richtlinienentwurf ausgewichen. Für dessen Annahme habe die qualifizierte Mehrheit im gemeinsamen Entscheidungsverfahren mit dem EU-Parlament ausgereicht. Allerdings dienen solche Regelungen der Angleichung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Verbesserung des Funktionierens des europäischen Binnenmarktes, weshalb sich die Verfasser der Studie anderen Bedenkenträgern zur Rechtmäßigkeit des gewählten Verfahrens anschließen.

Auch bei der nun erforderlichen Implementierung der Brüsseler Vorgaben ins nationale Recht erscheint es den Forschern zweifelhaft, "dass dem Gesetzgeber eine verfassungsgemäße Umsetzung gelingen wird." Entscheidende Stellschrauben für den Bundestag sehen sie bei der Frage der mindestens sechs Monate langen Speicherdauer und der zu erfassenden Daten. Dabei sei für jeden Einzelteil der Umsetzung gesondert zu prüfen, wie sehr die Datenspeicherung in den privaten Bereich der Betroffenen eindringt. Die in der Richtlinie vorgesehene verdachtsunabhängige Aufzeichnung von Namen und Anschrift jedes Kommunikationspartners werde in diesem Hinblick größere Probleme auf als eine "schlichte Speicherung der Telefonnummer ohne direkte Rückführungsmöglichkeit zum Betroffenen".

Die Studie verweist weiter darauf, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Rasterfahndung-Entscheidung jüngst erst Maßstäbe aufgestellt hat, welche die verfassungsmäßige Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erschweren. Karlsruhe habe sich ausdrücklich gegen die "globale und pauschale Überwachung" nicht näher konkretisierbarer Fernmeldebeziehungen gewandt. Bei der geforderten Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten nach der Richtlinie würden zudem nicht einmal fahndungsrelevante Gruppen abgesondert, sondern alle Telekommunikationsteilnehmer gleichermaßen einbezogen. Dieser Problematik müsse sich der Gesetzgeber bei der Umsetzung der Direktive "mit besonderer Sorgfalt zuwenden".

Gegen das Umsetzungsgesetz kann vor dem Bundesverfassungsgericht laut der Studie mittels Verfassungsbeschwerde, abstrakter Normenkontrolle und konkreter Normenkontrolle vorgegangen werden. Diese Möglichkeiten will die Linkspartei, die das Gutachten in Auftrag gab, beizeiten prüfen. "Wenn schon nicht aus Gründen der Wahrung der Bürgerrechte, so doch mindestens aus juristischen Gründen sollte die Bundesregierung jetzt einlenken und von der Vorratsdatenspeicherung Abstand nehmen", erklärt Jan Korte, Mitglied des Innenausschusses für die Fraktion "Die Linke". Angesichts der Faktenlage wäre es vollkommen absurd, weiterhin an einer Umsetzung festzuhalten.

Die Linkspartei will daher unmittelbar nach der Sommerpause die Bundesregierung mit einem Antrag auffordern, keinen gesetzgeberischen Vorstoß in Richtung Vorratsdatenspeicherung zu machen, bis der Europäische Gerichtshof über die anhängigen Nichtigkeitsklagen Irlands und der Slowakei entschieden hat. Andernfalls sei der Gang nach Karlsruhe vorgezeichnet. Ähnliche Forderungen haben auch bereits Datenschützer und zivilgesellschaftliche Organisationen gestellt.

Quelle : www.heise.de

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Bundesjustizministerium hält an TK-Vorratsdatenspeicherung fest
« Antwort #136 am: 24 August, 2006, 10:38 »
Trotz starker Zweifel an der Umsetzbarkeit der umstrittenen EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internet-Daten ins nationale Recht arbeitet das  Bundesjustizministerium weiter an einem entsprechenden Gesetzesentwurf. Dies erklärte eine Sprecherin des Hauses gegenüber dem Berliner Tagesspiegel. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hatte zuvor schwere Bedenken geäußert, ob die Brüsseler Vorgaben mit dem deutschen Grundgesetz und der darin verankerten informationellen Selbstbestimmung der Bürger vereinbar sind. Zugleich monierten die Experten die von den EU-Politikern gewählte gesetzgeberische Grundlage in Form einer Richtlinie, für die keine Einstimmigkeit unter den zuständigen Ministern der Mitgliedsstaaten erzielt werden muss.

Das Justizministerium sieht dennoch sowohl bei der Wahl der europäischen Rechtsgrundlage als auch bei der verfassungsgemäßen deutschen Umsetzung keine Schwierigkeiten. Auch der ehemalige Generalsekretär der SPD, der Berliner Bundestagsabgeordnete Klaus-Uwe Benneter, zeigte sich zuversichtlich, ein verfassungskonformes Gesetz zustande zu bringen. Schließlich müsse der Rechtsstaat "den Datenschutz und den Schutz vor Terroristen" in Einklang bringen. Die EU-Kommission und der EU-Rat hatten die mindestens sechsmonatige Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortdaten vor allem mit dem Argument einer besseren Terrorbekämpfung vorangetrieben. Die vom EU-Parlament mit abgesegnete Richtlinie lässt den Mitgliedsstaaten aber zahlreiche Hintertüren, um auch bei minder schweren Straftaten in den anzulegenden Datenbergen schürfen zu können.

Der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss, hatte im Juli erklärt, dass der von Schwarz-Rot im Parlament bereits prinzipiell befürwortete Kompromiss bei der Vorratsdatenspeicherung eine "Niederlage des Datenschutzes" darstelle. Falls erkennbar würde, dass ein entsprechender Gesetzesentwurf verfassungswidrige Züge trage, will er sich an einer Beschwerde gegen die verdachtsunabhängige Überwachungsmaßnahme in Karlsruhe beteiligen. Auch die Frage eines Moratoriums bei der pauschalen Vorhaltung der Nutzerspuren, das Datenschützer von Landes- und Bundesebene sowie zivilgesellschaftliche Organisationen gefordert haben, will Tauss noch prüfen.

In den USA hat sich derweil die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung ebenfalls verschärft. Dort hat sich mit dem Breitbandanbieter Qwest Communications erstmals ein Internetprovider offen für eine gesetzliche Regelung zur Aufzeichnung von Verbindungsdaten ausgesprochen. "Wir unterstützen eine Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung", erklärte die Datenschutzbeauftragte des Konzern, Jennifer Mardosz, auf einem Treffen der republikanischen Denkfabrik Progress and Freedom Foundation (PFF). Dabei sprach sie sich insbesondere für ein Vorhaben (PDF-Datei) der demokratischen Abgeordneten Diana DeGette aus. Es sieht vor, dass die Provider nicht näher beschriebene Verbindungsdaten "für mindestens ein Jahr" aufbewahren und Ermittlern zugänglich machen müssen. US-Justizminister Alberto Gonzales hatte im Juni eine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung für zwei Jahre gefordert. Der Republikaner begründete seine Forderungen zunächst mit besseren Möglichkeiten im Kampf gegen Kinderpornografie und baute seine Argumentation später auf das Feld der Terrorismusbekämpfung aus.

Internetanbieter liefen in den USA zunächst geschlossen gegen die Vorratsdatenspeicherung Sturm. Ihre Kritik bezog sich nicht nur auf die hohen Kosten für die Maßnahme. Es hieß auch, dass Straftäter die Kontrolle etwa mit Hilfe von Anonymisierungswerkzeugen umgehen könnten. Zudem seien die Eingriffe in die Privatsphäre mit der Aufhebung der Unschuldsvermutung zu gewaltig. Ende Juni zeigten sich US-Provider aber uneins im Streit um die geforderte Aufbewahrung von Verbindungsdaten. Qwest argumentiert nun, dass man für eigene Zwecke bereits 99 Prozent der Logeinträge bis zu ein Jahr lang speichere. Nun müsse eine ernsthafte Debatte geführt werden, wie die Interessen zum Schutz der Privatsphäre und die der Strafverfolger ausbalanciert werden könnten.

Die US-amerikanische Internet Service Provider Association bleibt bei ihrer grundsätzlichen Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung. Die auf dem Tisch liegenden Vorschläge würden "schwere technische und rechtliche Bedenken" hervorrufen und könnten die Internetsicherheit gefährden, betont die Lobbyvereinigung, der Firmen wie AOL, AT&T, BellSouth, EarthLink and Verizon Communications angehören. Welche Datentypen in den USA vorgehalten werden sollen, lassen Politiker offen. Seit AOL jüngst das Malheur mit der Veröffentlichung von Suchabfragen von über 650.000 Kunden passierte, scheinen sich die Ermittler auch verstärkt für solche Datenbankeinträge zu interessieren. In der EU gehören derlei Informationen nicht zu der langen Liste der aufzubewahrenden Kommunikationsdaten.

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Gutachten: Staat muss für Telekommunikationsüberwachung zahlen
« Antwort #137 am: 08 September, 2006, 20:28 »
Der VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten) fordert auf Basis einer wissenschaftlichen Studie (PDF-Datei) den Erlass einer Verordnung zur Entschädigung der Telcos und Provider für ihre Tätigkeiten als Hilfssheriffs. Laut dem 61 Seiten starken Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg erscheint eine mögliche Regelung der Kostenerstattung für das Beschnüffeln der Kunden im Rahmen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) "nicht sachgerecht". Die Telekommunikationsüberwachung sei nicht mit der Entschädigung für einzelfallbezogene Belastungen bei Zeugenaussagen während der Ausübung normaler staatsbürgerlicher Pflichten vergleichbar.

Die Gutachter empfehlen daher eine Entschädigungsregelung, die entweder direkt ins Telekommunikationsgesetz (TKG) eingebaut werden oder in eine eigene Verordnung fließen sollte, wie zum Beispiel in Österreich. Die österreichische Überwachungskostenverordnung vom August 2004 sieht nach unterschiedlichen Überwachungsmaßnahmen gestaffelte pauschalierte Sätze für Personal- und Sachaufwendungen vor. Auch die deutsche Bundesregierung hat vor zwei Jahren eine prinzipielle Entschädigungsklausel ins TKG aufgenommen. Eine von der damaligen rot-grünen Bundesregierung 2005 vorbereitete Verordnung fiel nach der vorgezogenen Bundestagswahl unter den Tisch, ein neuer Entwurf ist nicht in Aussicht. Vielmehr setzt sich der Bundesrat inzwischen in einer Kehrtwende seiner bisherigen Forderungen dafür ein, die Entschädigungsgrundlage wieder komplett zu streichen.

Die Max-Planck-Forscher raten dem VATM dazu, notfalls eine Klage zweier Mitgliederunternehmen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen neue Spitzelauflagen im Umfeld der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) zu unterstützen. Konkret beziehen sie sich dabei auf die Ausdehnung der "Auslandskopf-Überwachung" auf alle Betreiber mit internationalen Netzknotenpunkten nach der jüngsten Novelle der TKÜV im Herbst 2005. An diesen Vermittlungsstellen muss seitdem die Kommunikation von Nutzern überwacht werden, von denen lediglich ein bestimmter ausländischer Anschluss bekannt ist.

Das jetzt veröffentlichte Gutachten sieht in der Verpflichtung der TK-Unternehmen zur Auslandskopfüberwachung als unverhältnismäßigen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit der TK-Unternehmen. Eine Verfassungsbeschwerde halten die Autoren der Studie daher für besonders aussichtsreich. Dabei sollten die Kläger auch darauf hinweisen, dass das erforderliche Notifizierungsverfahren der Bundesregierung für die TKÜV-Änderung bei der EU-Kommission fehlerhaft verlaufen sei, meinen die Gutachter. Auf diese Tatsache allein könne eine Verfassungsbeschwerde aber kaum erfolgreich gestützt werden.

"Ohne eine angemessene Entschädigung der TK-Unternehmen befürchten wir eine weitere erhebliche Zunahme der Überwachungsmaßnahmen", plädiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner nun für den baldigen Erlass einer entsprechenden Regelung. Er verweist darauf, dass sich nach den Statistiken der Bundesnetzagentur die Zahl strafprozessualer Überwachungsmaßnahmen im Zeitraum 2000 bis 2005 auf inzwischen rund 40.000 pro Jahr mehr als verdoppelt hat. Der VATM hofft, dass in der noch ausstehenden Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zur laufenden TKG-Novelle endlich Klarheit geschaffen wird und die Bundesregierung einer "verfassungswidrigen einseitigen Belastung der Wirtschaft eine deutliche Absage erteilt". Für eine zügige Lösung der Frage hat sich jüngst auch der IT-Branchenverband Bitkom eingesetzt und sogar bereits konkrete Entschädigungssummen vorgeschlagen.

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Neue Demo gegen den Überwachungsstaat im Herbst
« Antwort #138 am: 09 September, 2006, 10:42 »
Bürgerrechtsgruppen rufen für den 20. Oktober zu einer weiteren Kundgebung gegen den "Sicherheits- und Überwachungswahn" in Bielefeld auf. Sie wollen mit der Demonstration vor der Verleihung der Big Brother Awards 2006 ein Zeichen für den Erhalt der Grundrechte auch in Zeiten der verstärkten Terrorismusbekämpfung setzen. "Nach den fehlgeschlagenen "Kofferbombenanschlägen" in Deutschland stehen weiter verschärfte Sicherheits- und Überwachungsbefugnisse auf der politischen Agenda", warnen die Organisatoren. Dabei bewirkt die zunehmende elektronische Erfassung und Überwachung der gesamten Bevölkerung ihrer Ansicht nach keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität. Sie koste aber Millionen von Euro und gefährde die Privatsphäre Unschuldiger.

"Staat und Unternehmen registrieren, überwachen und kontrollieren uns immer vollständiger", heißt es in dem Aufruf für die Protestaktion weiter. "Egal, was wir tun, mit wem wir sprechen oder telefonieren, wohin wir uns bewegen oder fahren, mit wem wir befreundet sind, wofür wir uns interessieren, in welchen Gruppen wir engagiert sind ­ der 'große Bruder' Staat und die 'kleinen Brüder' aus der Wirtschaft wissen es immer genauer." Doch wo Angst und Aktionismus regiertn, blieben gezielte und nachhaltige Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit auf der Strecke. Vernachlässigt würde auch ein Angehen der wirklichen, alltäglichen Probleme der Menschen wie Arbeitslosigkeit oder Armut. Wer sich ständig überwacht und beobachtet fühle, könne sich ferner nicht mehr unbefangen und mutig für seine Rechte und eine gerechte Gesellschaft einsetzen. Es entstehe allmählich eine unkritische Konsumgesellschaft von Menschen, die "nichts zu verbergen" haben und dem Staat gegenüber ­ zur vermeintlichen Gewährleistung totaler Sicherheit ­ ihre Freiheitsrechte aufgeben.

Mitte Juni waren zum ersten Mal rund 250 besorgte Bürger in Berlin auf die Straße gegangen, um gegen die zunehmende Rundum-Überwachung zu protestieren. Anstoßgeber in beiden Fällen: die Initiative gegen die Vorratsdatenspeicherung. Sie setzt sich vor allem gegen die verdachtsunabhängige sechs- bis 24-monatige Überwachung der elektronischen Spuren der 450 Millionen EU-Bürger ein. Dazu hat Brüssel die Telekommunikationsanbieter in der EU im Rahmen einer umstrittenen Richtlinie verpflichtet. Unterstützer der Demonstration sind außerdem der Chaos Computer Club (CCC), das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF), die Datenschutzvereine FoeBuD und STOP1984, das Netzwerk Neue Medien, die Humanistische Union sowie der Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft (Fitug).

Die Demo-Veranstalter fordern neben einem Nein der Politik zur "Totalprotokollierung" der Telekommunikation einen Stopp der Videoüberwachung des öffentlichen Raums und einen Verzicht auf eine automatische Gesichtskontrolle in diesem Zusammenhang sowie den Stopp von Biometrie und RFID-Chips in Ausweisen und Pässen. Ferner wenden sie sich gegen eine Aufzeichnung des Flugreiseverkehrs und einen automatischen Kfz-Kennzeichenabgleich auf öffentlichen Straßen. Weiter plädieren sie dafür, aller seit 1968 beschlossenen Überwachungsgesetze auf ihre Effektivität und schädlichen Nebenwirkungen hin unabhängig überprüfen zu lassen. Neue Anläufe für Kontrollgesetze sollen sofort beendet werden. Treffpunkt für die Veranstaltung, die unter dem Motto "Freiheit statt Angst" steht, ist an der Westseite des Bielefelder Bahnhofs um 15 Uhr.

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Innenstaatssekretär verteidigt verdachtsunabhängige TK-Überwachung
« Antwort #139 am: 12 September, 2006, 10:13 »
Peter Altmaier, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesinnenminister, sieht mit der in Brüssel verabschiedeten Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten keinen "gläsernen EU-Bürger" einhergehen. "Wir haben bereits innerstaatlich die Möglichkeit gehabt, auf solche Daten zuzugreifen", sagte der CDU-Politiker auf einer Diskussionsrunde des Berliner Senats und der Europa-Union Berlin am gestrigen Montag im Roten Rathaus. Nun sei eine europäische Regelung geschaffen worden, damit Verbindungs- und Standortdaten für einen Zeitraum zwischen sechs und 24 Monaten gespeichert werden. Angesichts der Tatsache, dass Telcos immer mehr Flatrates anböten und die begehrten Informationen über die Gesprächspartner nicht mehr für Abrechnungszwecke von sich aus einige Zeit vorhalten würden, sei dies "ein sehr legitimes Anliegen".

Gänzlich anderer Meinung war die Berliner Justizsenatorin Karin Schubert. Die SPD-Politikerin warf Altmaier vor, so zu argumentieren, als ob es kein Grundgesetz gäbe. "Wir haben bisher nur bei einem Anfangsverdacht Daten gespeichert", stellte sie klar. Nun sollten künftig "ohne Straftat" und allein aufgrund einer dunklen terroristischen Bedrohung, "die nicht greifbar ist", die elektronischen Spuren der Nutzer in der EU protokolliert werden. Dies verstoße gegen die Auflagen der Verfassung, dass Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung "geboten, erforderlich, geeignet und angemessen sein müssen". Zudem fühle sie persönlich sich durch eine solche Form der "totalen Überwachung überall beeinträchtigt". In einem demokratischen Staat müssten die Bürger Freiheiten aber auch leben dürfen.

Generell hat die Berliner Bürgermeisterin Zweifel, "dass wir uns durch die uferlose Datenspeicherung vor Terrorismus schützen". Kein rechter Trost ist es ihr da, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechtmäßigkeit des Zustandekommens der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf Betreiben Irlands überprüft. Sie fürchtet, dass sich ein Schiedsspruch gegen die gewählte Rechtsgrundlage ähnlich wie das EuGH-Urteil zur Weitergabe von Flugpassagierdaten aus der EU an US-Behörden als Pyrrhus-Sieg für den Datenschutz erweisen könnte. In diesem Fall dürfte die pauschale Überwachungsmaßnahme ihrer Ansicht nach nämlich doch noch über einen Rahmenbeschluss und eine nationale Verordnung eingeführt werden, bei denen die Parlamente ganz außen vor bleiben würden. Dann komme es noch so weit, dass "wir die Verfassung ändern müssen, weil es von Brüssel geboten wird". Die Sozialdemokraten hatten freilich die Richtlinie an erster Stelle mit vorangetrieben, ohne dass sich in den eigenen Reihen viel Kritik Bahn brach.

Altmaier beeilte sich zu bekunden, dass "das Grundgesetz für uns nicht zur Disposition steht". Alle Urteile aus Karlsruhe, mit denen das Bundesverfassungsgericht etwa den Kernbereich der Persönlichkeit für Strafverfolger für tabu erklärte, seien zu respektieren. "Wir brauchen aber eine öffentliche Debatte darüber, was an Datenschutz nötig ist", befand er. Die Richter in Karlsruhe könnten sich dieser nicht gänzlich entziehen. Generell befand Altmaier, dass "die Menschen sich mehr bedroht durch den Terrorismus und die internationale Kriminalität fühlen als durch den Staat." Die Politik würde kritisiert, "weil wir zuwenig Videokameras im öffentlichen Raum installieren", brachte er ein Beispiel für den Meinungswandel angesichts einer terroristischen Gefährdung, "die sich gegenüber jedermann und an jedem Ort manifestieren" könne. Konkret forderte der Staatssekretär, dass die Geheimdienste im Rahmen des umstrittenen Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) auch bei Extremismusverdacht auf die Daten Privater sowie auf die Mautdaten zugreifen dürfen sollten.

Hansjürgen Garstka, ehemaliger Datenschutzbeauftragter Berlins, bemühte sich um eine Versachlichung der Diskussion. Er betonte, dass im Mautsystem bei TollCollect viele Daten von vornherein gleich wieder gelöscht und sich mit den übrig bleibenden kaum Straftaten aufklären lassen würden. Ähnlich verhalte es sich bei den Telekommunikationsdaten. Man müsste also fragen, "ob die Datenspeicherung von Anfang an Architekturkriterium" von Computersystemen sein solle. Diese müssten dann schon mit dem Gedanken im Hinterkopf konstruiert werden, dass die Ermittler und Nachrichtendienste möglicherweise einmal auf anfallende Daten zugreifen wollen. "Dann bliebe aber kein Lebensbereich mehr übrig, in dem nicht von vornherein die Sicherheitsbehörden ihre Interessen wahrgenommen haben", warnte Garstka. Bei vielen immer wieder aufkommenden Forderungen der Sicherheitspolitiker steht seiner Ansicht nur "ein Vollzugsdefizit dahinter". So dürfe der Bundesnachrichtendienst (BND) etwa bereits Auslandsgespräche auf Stichworte hin untersuchen, was bei Anrufen in den Libanon der erfolglosen Kofferbomben-Attentäter schon im Vorfeld hätte greifen können.

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Auf Anregung des Bundesrates will die Bundesregierung noch einmal über die geplante Vergütung von Hilfssheriffs-Tätigkeiten der Telekomunikationsanbieter nachdenken. Man werde das Anliegen der Länderkammer an dieser Stelle im weiteren Gesetzgebungsverfahren zur geplanten Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) prüfen, heißt es in der heise online vorliegenden Gegenäußerung der Bundesregierung zu einer Stellungnahme des Bundesrates. Die Länder hatten argumentiert, dass die Überwachungsdienste der Telcos und Provider zu den Leistungen gehören, die jeder Bürger als Zeuge zu erbringen habe. Demnach sollen die Firmen für ihre Überwachungsdienste weiter nur nach den geringfügigen Sätzen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) "entlohnt" werden.

Wirtschaftsvereinigungen wehren sich gegen den Wegfall der Entschädigungsregel. So legte der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) vergangene Woche ein Gutachten vor, wonach der Staat für die Hilfe der privaten Unternehmen beim Beschnüffeln ihrer Kunden zahlen muss. "Es ist unverständlich, dass sich die Bundesregierung bei diesem Punkt bislang nicht zu einer Entscheidung durchringen konnte, die den berechtigten Interessen der Unternehmen Rechnung trägt", zeigt sich VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner pikiert. Für eine zügige Lösung der Kostenfrage hatte sich jüngst noch einmal der IT-Branchenverband Bitkom eingesetzt und konkrete Entschädigungssummen in den Raum gestellt.

Der Anregung der Länder zu einer leichten Überarbeitung des am heftigsten umstrittenen Punkts des Kabinettsentwurfs zur TKG-Überarbeitung, den geplanten "Regulierungsferien" für das VDSL-Hochgeschwindigkeitsnetz der Deutschen Telekom, stimmt die Bundesregierung zu. Der Bundesrat sprach sich dafür aus, im weiteren Gesetzgebungsverfahren den Begriff des "nachhaltig wettbewerbsorientierten Marktes" im Entwurf "konsequent" zu verwenden. Laut der Schlüsselpassage in Paragraf 9a soll die Regulierung eines "neuen Marktes" nur dann erfolgen, wenn der "nachhaltige" Wettbewerb langfristig in Gefahr zu geraten droht. Die entsprechende Klausel sieht vor, "neue Märkte" im Netzbereich und die in sie fließenden Investitionen vor Wettbewerbern erst einmal abzuschotten. Die Bundesregierung will damit erreichen, dass der Altmonopolist mit dem neuen Glasfasernetz, das VDSL-Anschlüsse bei Endkunden mit bis zu 50 MBit/s ermöglicht, unbeschadet von Preisauflagen und Öffnungsklauseln für Konkurrenten in den Markt gehen kann.

Keinen Korrekturbedarf sieht die Bundesregierung im Gegensatz zum Bundesrat bei den Formulierungen zum Einsatz von Mobilfunkblockern in Justizvollzugsanstalten (JVAs) oder bei Großveranstaltungen. Die telekommunikationsrechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz von Frequenzstörern seien im Regierungsentwurf hinreichend dargelegt. Einer Frequenzzuteilung bedürfe es genauso wenig wie einer gesonderten "JVA-Regelung". Eine "pauschale Ermächtigung" für den Einsatz entsprechender Geräte im TKG vorzusehen, sei mit der Gesetzgebungskompetenz und der daraus folgenden eingeschränkten Regelungskompetenz im TKG nicht vereinbar. In welchem Umfang derartige "Jammer" eingesetzt werden dürften, sei allein im Rahmen der landes- und bundesrechtlichen Bestimmungen festzulegen.

Der VATM zeigt sich über das bisherige Gesetzgebungsverfahren enttäuscht, denn zentrale Forderungen seien bislang weder vom Bundesrat noch von der Bundesregierung aufgegriffen worden. Insbesondere dürften neue Märkte nicht erst dann reguliert werden, wenn der Wettbewerb langfristig behindert würde. Nur mit Rahmenbedingungen, welche die Belastungen für die Branche reduzieren, und einer effizienten Regulierung werde die Grundlage für die Sicherung bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze gelegt, betonte Grützner.

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Länder wollen Kundendaten zur vorbeugenden Straftatenbekämpfung nutzen
« Antwort #141 am: 22 September, 2006, 17:22 »
Der Bundesrat fordert eine Verpflichtung von Internetanbietern, den Polizeibehörden der Länder Bestandsdaten ihrer Kunden auch zur reinen Gefahrenabwehr zugänglich zu machen. Zudem plädiert die Länderkammer für strenge Normen im Kampf gegen Spam. Dies geht aus der Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Vereinheitlichung des elektronischen Geschäftsverkehrs (ElGVG) hervor, dessen Kernstück das neue Telemediengesetz (TMG) bilden soll.

Laut Beschluss sollen die Anbieter von Tele- und Mediendiensten nicht nur verpflichtet werden, "für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum" Auskunft über Daten wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen zu geben. Die gleiche Auflage müsse vielmehr auch für die "vorbeugende Bekämpfung von Straftaten" gelten. Der Bundesrat stört sich ferner an der Formulierung im TMG-Entwurf, wonach der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über die Daten erteilen "darf". Sie fordern eine Klarstellung, dass die Abgabe der Informationen tatsächlich verpflichtend sei.

Einen entsprechenden Bedarfsfall für die Polizei sieht der Bundesrat etwa gegeben, "wenn auf einer Internetplattform Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen, Blankoformulare für Dienstausweise der Polizei oder Zugangsberechtigungen für einen bestimmten Flughafen angeboten werden". Hier könne es für die Ermittler von Bedeutung sein zu erfahren, welche Person oder Firma sich hinter dem Anbieter verbirgt und ob Informationen über weitere Internetangebote von ihm vorliegen. Ein Eingriff ins Fernmeldegeheimnis wäre mit der Datenabfrage nach Ansicht der Länder nicht verbunden.

Bei der Spamabwehr bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, ob eine entsprechende Regelung aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nicht auch in das E-Commerce-Vereinheitlichungsgesetz integriert werden könne. Die UWG-Bestimmung sieht einen "Opt-In"-Zwang vor, wonach ein Anbieter nur elektronische Werbemails versenden darf, wenn der Empfänger vorher explizit zugestimmt hat. Die Länder wollen so erreichen, dass Verstöße gegen die Einwilligungsklausel als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Sie begründen den Vorstoß damit, dass der bestehende zivilrechtliche Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch nach UWG für den Verbraucher bislang das einzige durchsetzbare Rechtsmittel gegen Spammer ist. Daraus ergebe sich kein Abschreckungseffekt. Es bedürfe daher einer "hoheitlich schützenden Regelung", die bei Zuwiderhandlungen Sanktionen vorsehe.

Weiter plädiert die Länderkammer ein Verbot der Praxis vieler Online-Anbieter, den Verbrauchern Zugang nur bei Zustimmung zu einer weit reichenden Datenverwendung sowie zum Erhalt verschiedener Werbe-Mails zu gewähren. Eine solche Koppelung entspreche nicht der Willensfreiheit des Nutzers. Darüber hinaus will der Bundesrat dem Versender die Beweislast dafür auferlegen, dass eine Verschleierung oder Verheimlichung der Kopf- oder Betreffzeile nicht absichtlich vorgenommen wurde. Schließlich stamme die Spam-Mail "aus seinem Betrieb und seinem Machtbereich, so dass ein Einflussnahme und Protokollierung der Vorgänge möglich ist." Der Versender könne schließlich auf die Art und Weise der Gestaltung einer elektronischen Nachricht Einfluss nehmen. Nach dem bisherigen TMG-Entwurf müsste der Spam-Empfänger beweisen, dass der Versender die Mail absichtlich in verschleiernder Form verfasst hat.

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Online-Kampagne gegen TK-Vorratsdatenspeicherung gestartet
« Antwort #142 am: 25 September, 2006, 11:27 »
Bürgerrechtler rufen die Internetnutzer auf, mit offenen Briefen an Bundestagsabgeordnete der Großen Koalition gegen die verdachtsunabhängige Speicherung von Telefon- und Internetdaten zu protestieren. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat dafür ein gesondertes Internetportal freigeschaltet. Dort finden sich Argumente, mit denen besorgte Netzbürger die Parlamentarier für die von ihnen bereits in einem Bundestagsbeschluss befürwortete "totale Protokollierung von Telefon, Handy und E-Mail" sensibilisieren sollen. Die Beschwerdemail lässt sich an alle 448 Abgeordnete von Union und SPD senden.

"Die Vorratsdatenspeicherung privatester Kommunikationsdaten widerspricht jeglicher Verhältnismäßigkeit und würde sich verheerend auf die Meinungsfreiheit auswirken", warnt Bettina Winsemann von dem Arbeitskreis. "Gespräche mit der Telefonseelsorge, mit Anwälten, mit Presseinformanten – all dies würde für die zugriffsberechtigten Personen und Behörden ein offenes Buch werden." Die Speicherung von Geschäftskontakten würde ihrer Ansicht nach sogar der Wirtschaftsspionage "Tür und Tor öffnen". Die pauschale Überwachung der Nutzerspuren "Terrorismus oder Kriminalität" werde nicht verhindert, da sie von Kriminellen leicht umgangen werde könne. Zudem sei die Vorratsdatenspeicherung "teuer" und belastete die Wirtschaft.

Der EU-Rat hatte im Februar eine Richtlinie mit dem Segen des EU-Parlaments abgenickt, wonach Telcos und Provider künftig Standort- und Verbindungsdaten zwischen sechs und zwölf Monate lang speichern müssen. Für eine Umsetzung der "Mindestanforderungen" der Direktive sprach sich auch der Bundestag bereits aus. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die den in Brüssel erzielten Kompromiss für vereinbar mit dem Grundgesetz hält, arbeitet derzeit gemeinsam mit ihrem Stab mit Hochdruck an einem Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Brüsseler Vorgaben. Im Einklang mit dem Wunsch der SPD-Politikerin hat sich der Bundestag dafür ausgesprochen, die Datenberge nicht nur für "erhebliche Straftaten" Sicherheitsbehörden zugänglich zu machen, wie es die Richtlinie vorsieht. Einblicke nehmen dürften die Ermittler demnach vielmehr auch bei Delikten, die "mittels Telekommunikation" begangen wurden.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat dagegen erhebliche Bedenken geäußert, ob die Richtlinie mit dem Europarecht und der Verfassung vereinbar ist. Die Opposition arbeitet daher an einem Antrag gegen die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung. Zugleich läuft eine Klage Irlands gegen die Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), bei der auch die Beschwerdeschrift inzwischen vorliegt. Datenschützer fordern bereits ein Moratorium bei der nationalen Gesetzgebung, um das Urteil in Luxemburg abzuwarten. Dafür haben sich mit Siegfried Kauder (CDU) und Jörg Tauss (SPD) auch erste Politiker der Koalition ausgesprochen. Ein Antrag aus den Reihen der Opposition, mit dem die Bundesregierung zur Beteiligung an der Klage vor dem EuGH aufgerufen werden sollte, scheiterte am aber Widerstand der Regierungsfraktionen.

Angesichts zunehmender Forderungen nach mehr Überwachung etwa im Rahmen der vom Bundeskabinett beschlossenen Anti-Terror-Datei hat allerdings auch Zypries vergangene Woche auf dem Deutschen Juristentag in Stuttgart das informationelle Selbstbestimmungsrecht und den Datenschutz verteidigt: "Der Staat darf nicht ins Blaue hinein unbescholtene Bürger überwachen, um herauszufinden, ob jemand verdächtig ist", betonte die Ministerin. In Bezug auf die Terrorismusbekämpfung äußerte sie weiter ihre Bedenken zu Maßnahmen, mit denen "über eine Vielzahl von Bürgern einfach Daten angehäuft" werden, und erteilte einer weiteren Verschärfung von Überwachungsmaßnahmen und Einschränkung der Bürgerrechte eine Absage. Die SPD-Politikerin machte aber nicht explizit deutlich, ob sich ihre Kritik auch auf die verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung der TK-Daten bezieht.

http://briefe.gegen.daten.speicherung.eu/

Quelle : www.heise.de

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Grüne legen Gesetzentwurf zur TK-Überwachung vor
« Antwort #143 am: 18 Oktober, 2006, 15:50 »
Die Bundestagsfraktion der Grünen hat nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung einen eigenen Gesetzentwurf zur Reform der Telekommunikationsüberwachung vorgelegt. Danach plädiert die Partei für eine Abkehr vom bisher gültigen Katalog der Straftaten, die eine Überwachung rechtfertigen. Stattdessen sprechen sich die Grünen für einen Systemwechsel aus.

In Zukunft solle eine zu erwartende Mindeststrafe von einem Jahr als Maßstab für mögliche Überwachungsmaßnahmen dienen. Berufliche Geheimnisträger sollten im Rahmen ihres Zeugnisverweigerungsrechts gar nicht abgehört werden. Angehörige sollen weiterreichenden Schutz genießen, sofern sie nicht direkt an der Tat beteiligt seien oder gegen sie zum Beispiel wegen Begünstigung ermittelt werde.

Erkenntnisse aus der Privatsphäre sollen nach dem Vorschlag der Grünen vernichtet werden, Abgehörte sollten im Rahmen des Möglichen hinterher informiert werden. Zudem solle allen Betroffenen die Möglichkeit offen stehen, die Abhörmaßnahmen gerichtlich überprüfen zu lassen. Auch für den Richter, der eine Abhörmaßnahme anordnet, sieht der Entwurf der Grünen eine stärkere Rolle vor. Er soll über den Verlauf und gewonnene Erkenntnisse informiert werden.

Insgesamt wollen die Grünen die in den vergangenen Jahren gestiegene Zahl der abgehörten Telefongespräche begrenzen, ohne die Arbeit der Polizei "unnötig zu erschweren", wie der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Jerzey Montag, der SZ sagte. Eine Reform der durch die Strafprozessordnung und die Polizeigesetze der Bundesländer geregelten Überwachung war auch vom Bundesverfassungsgericht angemahnt worden. Mit ihrem Vorschlag wollen die Grünen nun dazu beitragen, dass die Polizeiarbeit dem Rechtsstaat diene, und nicht umgekehrt.

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Überwachung der Telekommunikation hat erneut zugenommen
« Antwort #144 am: 19 Oktober, 2006, 16:44 »
Im Jahr 2005 nahmen die Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation in Deutschland nach Angaben der Bundesregierung erneut massiv zu. Auf eine schriftliche Frage des grünen Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele teilte das Bundesjustizministerium schriftlich mit, dass im Jahr 2005 gegenüber dem Vorjahr 45,5 Prozent mehr Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation erfolgten. Auch die Zahl der betroffenen Anschlusskennungen stieg rasant um 20,1 Prozent. Gerieten im Jahr 2004 noch 40.973 Anschlusskennungen ins Visier der Fahnder, so waren es im Folgejahr bereits 49.226 Anschlüsse.

Aus der Jahresstatistik der Bundesnetzagentur lässt sich ersehen, welche Anschlussarten betroffen waren: In 85 Prozent aller Fälle wurden Mobiltelefon-Anschlüsse überwacht, 9 Prozent entfielen auf analoge Telefon- und 5 Prozent auf ISDN-Anschlüsse. E-Mail-Kennungen und Internetzugänge waren mit weniger als 1 Prozent betroffen. Auch die Zahl der Anordnungen stieg nach Auskunft des Bundesjustizministeriums deutlich: Ergingen 2004 noch 29.017 Anordnungen, so waren es 2005 bereits 42.508. Die Anzahl der Verfahren stieg um 4,5 Prozent auf 4.925. Die Zahl der betroffenen Anschlussinhaber nahm mit 12.606 Personen um 6,3 Prozent zu – die Zahl der ebenfalls betroffenen Kommunikationspartner wurde nicht genannt. Über die Dauer der Anordnungen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

In 68 Prozent aller Verfahren handelte es sich um Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz. An zweiter Stelle stehen mit 6,3 Prozent Verfahren wegen Raub oder räuberischer Erpressung, an dritter Stelle mit 5,5 Prozent aller Verfahren Mord, Totschlag und Völkermord. In Süddeutschland wurden die meisten Anordnungen erlassen: In Baden-Württemberg waren es 777 Verfahren mit 2123 Betroffenen, in Bayern sogar 885 Verfahren mit 1997 Betroffenen. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen wurden lediglich 485 Verfahren mit 1285 Betroffenen gezählt.

Um diesen erneut erfolgten Anstieg zu stoppen und die Zahl der Telekommunikationsüberwachungen deutlich zu senken, kündigten die Grünen im Bundestag an, "sehr kurzfristig" einen Gesetzentwurf zur Reform der Telekommmunikationsüberwachungsregelungen vorzulegen. Er soll den Straftatenkatalog zu Gunsten einer Orientierung an der zu erwartenden Mindeststrafe abschaffen.

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Bundesregierung will Kundendaten für vorbeugende Straftatenbekämpfung
« Antwort #145 am: 27 Oktober, 2006, 13:55 »
In ihrer Gegenäußerung (PDF-Datei) zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf für ein Telemediengesetz (TMG) befürwortet die Bundesregierung die Forderung der Länder, dass Anbieter von Tele- und Mediendiensten auch für Präventionszwecke Bestands- und Nutzungsdaten herausrücken sollen. Der Bundesrat hatte sich dafür eingesetzt, dass die Provider Auskunft über Informationen wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen auch für die "vorbeugende Bekämpfung von Straftaten" zu geben haben. "Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag zu", heißt es lapidar in der Erwiderung aus Berlin zu diesem Plädoyer für einen neuen Einschnitt in die Bürgerrechte. Im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens muss sich der Bundestag nun mit dem Drängen auf eine weitere Ausdehnung der "vorsorglichen" und verdachtsunabhängigen Überwachung der Internetnutzer beschäftigen.

Die Bundesregierung hatte in ihrem Entwurf zunächst festgeschrieben, dass die Anbieter von Tele- und Mediendiensten "für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum" zur Herausgabe von Bestands- und Nutzungsdaten verpflichtet werden sollen. Dies ging den Ländern nicht weit genug, da auf Internetplattformen auch "Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen, Blankoformulare für Dienstausweise der Polizei oder Zugangsberechtigungen für einen bestimmten Flughafen angeboten werden" könnten und dagegen im Vorfeld eingeschritten werden müsse. Die Anregung passt zum Konzept von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, im Kampf gegen den Terrorismus die anlassunabhängige Überwachung der Internetnutzer durch Polizeibehörden und Geheimdienste mit viel Geld auszubauen.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco hatte bereits den Kabinettsbeschluss scharf kritisiert und davor gewarnt, dass die darin getroffenen Regelungen der Totalüberwachung der Bevölkerung Tür und Tor öffnen sowie das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung untergraben würden. Inzwischen hat sich angesichts der erweiterten Forderungen der Länder auch die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD) zu Wort gemeldet. "Folgte der Gesetzgeber der Begründung des Bundesrates, würde ein folgenschwerer Schritt in die falsche Richtung unternommen", heißt es in einer Stellungnahme des Vereins. Insbesondere würde der von der Bundesregierung angestrebten Neukonzeption "eines harmonischen Gesamtsystems der staatlichen Überwachungsbefugnisse in kontraproduktiver Weise" vorgegriffen.

Konkret verweist die GDD darauf, dass die Bundesregierung in der Begründung ihres TMG-Entwurfs selbst noch darauf hingewiesen habe, dass etwaige Befugnisse zur Auskunftserteilung zum Zwecke der Gefahrenabwehr gegebenenfalls im Rahmen der jeweiligen spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen normenklar zu regeln seien. Insofern weist die Datenschutzvereinigung der Wirtschaft daraufhin hin, dass das Bundesverfassungsgericht in zwei jüngeren Entscheidungen der Vertraulichkeit der Kommunikation beziehungsweise dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung den Vorrang vor präventiven Maßnahmen des Staates zur Gewährleistung der inneren Sicherheit gegeben habe. Dabei seien die Verfassungsrichter auf die besondere Intensität von technikbasierten, verdachtlosen Grundrechtseingriffen mit großer Streubreite eingegangen.

Mit dem Vorschlag werde zudem die unterschiedliche Eingriffsintensität von Zugriffen auf Bestandsdaten einerseits und Nutzungsdaten andererseits verkannt, beklagt die GDD weiter. Ein Zugriff auf Bestandsdaten wie Name oder Anschrift eines Surfers sei – solange er nicht in Verbindung mit einem konkreten Telekommunikationsvorgang stehe – weniger intensiv als der Zugriff auf Daten der Internetnutzung. Diese gäben Aufschluss über das "Surf-Verhalten" und unterlägen deswegen strengeren Eingriffsvoraussetzungen beziehungsweise im Regelfall einer richterlichen Anordnung.

Für unzutreffend hält die GDD auch die Ansicht des Bundesrats, dass mit dem Rückgriff auf die Bestands- und Nutzungsdaten kein Eingriff ins Fernmeldegeheimnis verbunden sei. Das Grundgesetz gewährleiste in Artikel 10 die freie Entfaltung der Persönlichkeit durch einen privaten, vor der Öffentlichkeit verborgenen Austausch von Kommunikation. Um diesen Grundrechtsschutz effektiv zu gewährleisten, müsse sich dieser auch nach Ende der Kommunikation dort fortsetzen, "wo kommunikationsbezogene Informationen in irgendeiner Form gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet werden." Dies beziehe sich etwa auf Daten, die in einem elektronischen Postfach eines Anbieters gespeichert seien.

Ablehnend steht die Bundesregierung derweil der Forderung der Länder nach einer Klarstellung gegenüber, wonach die Abgabe der Informationen tatsächlich in jedem Fall verpflichtend sein müsse. Bisher heißt es im TMG-Entwurf, dass der Diensteanbieter Auskunft über Bestands- und Nutzungsdaten erteilen "darf". Dies vermittelt laut der Gegenäußerung aber "keineswegs den unzutreffenden Eindruck, dass es im Ermessen des Diensteanbieters liegt, ob er einem Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden Folge leisten will oder nicht". Die eigentlichen Auskunftsverpflichtungen ergäben sich nicht aus dem Telemediengesetz, sondern aus den jeweiligen in Spezialgesetzen geregelten Befugnissen der Behörden. In großer Breite lässt sich die Bundesregierung zudem zu den Vorschlägen der Länder zu einer Verschärfung der Anti-Spam-Regelungen im TMG aus. Hier hält sie jedoch ihre geplanten Vorschriften für ausreichend: Der Entwurf sieht lediglich Bußgelder von bis zu 50.000 Euro für das Verschicken von E-Mails mit gefälschtem Absender oder irreführender Betreffzeile vor. Die Bundesregierung will die Lage beim Spam aber weiter beobachten.

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Zypries stellt Entwurf zur Neuregelung der TK-Überwachung vor
« Antwort #146 am: 08 November, 2006, 15:35 »
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat am heutigen Mittwoch in Berlin einen Referentenentwurf vorgestellt, mit dem die Vorschriften zur Telekommunikationsüberwachung neu geordnet werden sollen. Mit dem Vorhaben will die SPD-Politikerin etwa den vom Bundesverfassungsgericht geforderten Schutz des Kernbereichs der Intimsphäre bei verdeckten Observationen gewährleisten, die Benachrichtigung der Betroffenen verbessern und die heftig umstrittenen EU-Vorgaben zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten umsetzen. Es gehe insgesamt darum, gemäß der Vereinbarung im Koalitionsvertrag eine "harmonische Gesamtregelung" der Telekommunikationsüberwachung zu schaffen, erläuterte Zypries. Ihrer Ansicht nach wird mit ihrem Entwurf der Rechtsschutz bei Ermittlungsmaßnahmen rund um die Telekommunikation "erheblich verbessert".

Beim Vorschlag zur Implementierung der Brüsseler Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hat sich das Justizministerium laut Zypries "voll an die Maßgaben der Beschlüsse des Bundestags gehalten". Damit sei der "niedrigste Level" aus der Direktive gewählt worden. So würden "die wenigsten Datenarten" für eine Frist von sechs Monaten erfasst. Diese dürften zudem nur zu "repressiven" Zwecken dienen, also allein zur Strafverfolgung und nicht auch zur präventiven Bekämpfung von Kriminalität. Datenschützer sehen dagegen allein in der Tatsache der verdachtsunabhängigen Aufbewahrung umfangreicher Verbindungs- und Standortdaten und der damit theoretisch ermöglichten Profilbildung eine Umkehr der Unschuldsvermutung und eine Abkehr von rechtsstaatlichen Prinzipien.

Zypries versicherte entgegen dieser Befürchtungen, dass Sicherheitsbehörden nur bei richterlicher Anordnung auf die Daten zugreifen dürften und die elektronischen Spuren der Nutzer beim Provider verbleiben würden. "98 Prozent aller Bürger sind nach wie vor bei der Telekom", führte die SPD-Politikerin aus. "Die speichert ihre Daten schon heute und wir können darauf zugreifen. Wir stellen nur sicher, dass sie dann sechs Monate da sind." Bisher speichern Telefonanbieter die so genannten Verkehrsdaten knapp drei Monate, Internetprovider dagegen gerade bei der Flatratenutzung allerdings teilweise überhaupt nicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gerade einen Einspruch gegen Urteile niederer Instanzen abgelehnt, woraufhin T-Online aufgrund der bestehenden Rechtslage Verbindungsdaten entgegen der bisherigen Praxis nicht aufbewahren darf. Nun werde die entsprechende Rechtsgrundlage aber auch bei Flatrates geschaffen, betonte Zypries. Die "Bemängelung" vom BGH werde damit "hinfällig". Generell seien die Daten zur Aufklärung auch terroristischer Delikte erforderlich und ihre Speicherung unter Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit vertretbar.

Der Entwurf aus dem Justizministerium hält aber gemäß dem Beschluss des Bundestags daran fest, die Sicherheitsbehörden auch bei "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" in den Datenbergen schürfen zu lassen. Die EU-Richtlinie sieht einen Zugriff zunächst nur bei "schweren Straftaten" vor. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes hatte zudem schwere Bedenken erhoben, ob die Brüsseler Vorgaben überhaupt grundrechtskonform umzusetzen sind. "Wir können das", tat Zypries entsprechende Einwände ab. Ein Referent ihres Hauses versicherte zudem, dass man der Auffassung sei, dem Grundgesetz mit dem Vorschlag Genüge zu tun.

Allgemein will Zypries mit dem Entwurf der vielfach kritisierten ungebremsten Zunahme der Telekommunikationsüberwachung Einhalt gebieten. Das Abhören von Telefonaten sei zwar weiter "als eine mögliche Ermittlungsmaßnahme" zu ermöglichen. "Wir müssen gleichzeitig aber die Freiheitsrechte der Bürger bestmöglichst schützen", erklärte die Ministerin. Mit dem Entwurf wird so zum einen der Katalog der Straftaten, bei dem ein "kleiner Lauschangriff" durchgeführt werden kann, neu gefasst. Künftig darf demnach nur noch bei Ermittlungen rund um Delikte abgehört werden, bei denen das Höchststrafmaß bei über fünf Jahren liegt. Neu aufgenommen werden sollen etwa schwere Straftaten der Wirtschaftskriminalität wie Korruptionsdelikte, gewerbs- oder bandenmäßiger Betrug oder Urkundenfälschung oder schwere Steuerdelikte. Zudem wird die Telefonüberwachung den Vorstellungen des Justizministeriums nach bei der Aufklärung aller Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch, bei Menschenhandelsdelikten sowie bei jeder Form der Verbreitung von Kinderpornographie möglich sein.

Mit der Übernahme des Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung aus den Anforderungen zum großen Lauschangriff kommt Zypries zudem trotz zuvor geäußerter Bedenken Forderungen von Datenschützern entgegen. Immer dann, wenn Informationen aus dem intimsten Privatbereich abgehört werden, sollen diese künftig auch beim kleinen Lauschangriff sofort gelöscht werden. Wenn die Ermittler wissen, dass solche sehr privaten Daten anfallen, dürfte eine Abhörmaßnahme ferner gar nicht gestartet werden. Weiter soll generell bei der Telekommunikationsüberwachung ein verschärfter Richtervorbehalt gelten. "Bei allen Maßnahmen muss künftig der Richter am Sitz der Staatsanwaltschaft entscheiden, die das Verfahren leitet", erläuterte Zypries. So solle eine "gewisse Sachkompetenz" anhand von Vergleichsmodi aufgebaut werden.

Das Abhören bestimmter Berufsgruppen will die Ministerin ausschließen, wenn diese als Zeugen oder Nachrichtenübermittler betroffen sein könnten. Dabei sieht ihr Entwurf zwei Kategorien bei den so genannten Berufsgeheimnisträgern vor: Zum einen Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete, die mit einem umfassenden Verwertungsverbot ganz besonders geschützt werden sollen. Diese Gruppe sei vom Bundesverfassungsgericht in den engeren Kreis schützenswerter Personen übernommen oder ausdrücklich im Grundgesetz erwähnt worden, so Zypries. Bei Ärzten, Rechtsanwälten, Journalisten sowie weiteren Geheimnisträger sei ferner nur noch "bei ganz sorgfältiger Entscheidung im Einzelfall abzuhören". Der nachträgliche Rechtsschutz soll zudem verbessert werden, indem bei allen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen Benachrichtigungspflichten eingeführt und spezifisch konkretisiert werden. Bislang sind diese etwa beim Einsatz des IMSI-Catchers nicht vorhanden gewesen. Gerichte sollen die Einhaltung der Informationspflichten zudem kontrollieren. Betroffene können dem Entwurf nach auch ohne verfahrensrechtliche Hürden gegen Observationen klagen.

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Das von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am gestrigen Mittwoch vorgestellte umfangreiche Vorhaben zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung wird von Bürgerrechtlern und Grünen abgelehnt. Auch FDP-Politiker zeigen sich skeptisch. Auf Widerstand stößt vor allem die angestrebte Umsetzung der EU-Vorgaben zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten. Mit dem Referentenentwurf wolle die SPD-Ministerin "die langfristige Protokollierung von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetdaten durchsetzen, obwohl anhängige Gerichtsverfahren voraussichtlich deren Verfassungswidrigkeit ergeben werden", protestiert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Damit nimmt Frau Zypries einen Verfassungsbruch bewusst in Kauf", gibt Patrick Breyer von dem Verbund von Bürgerrechtsorganisationen zu bedenken.

Die Justizministerin hatte nach dem Entscheid des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Fluggastdatenübermittlung eingeräumt, dass auch die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf der Kippe stehe. Sie befürchtete, dass der EuGH erneut eine rechtliche Grundlage für eine solche letztlich von der EU-Kommission vorangetriebenen Maßnahme zur Sicherheitspolitik vermissen würde. Gegen den beschrittenen Weg zur "Harmonisierung des Binnenmarktes" bei der pauschalen Überwachung der Nutzer über eine Richtlinie hat Irland vor dem EuGH geklagt. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits etwa in seinem Beschluss zur Rasterfahndung entschieden, dass ein systematisches Ansammeln sensibler Daten ohne konkreten Verdacht verfassungswidrig ist.

Datenschützer forderten daher zumindest ein Moratorium bei der Implementierung der Brüsseler Vorgaben zur Datenjagd bei den Providern. Breyer kritisierte nun, dass "die heimliche Innenministerin ihr Lieblingsprojekt unbeirrt" vorantreibe, obwohl selbst ein wissenschaftliches Gutachten des Bundestags die Zulässigkeit der pauschalen Nutzerüberwachung bezweifelt. Dabei schrecke die SPD-Politikerin auch vor "falschen Behauptungen" nicht zurück. Von einer Umsetzung der Richtlinie auf "niedrigstem Level" könne keine Rede sein, da im Gegensatz zu den Vorgaben jeder Verdacht einer am Telefon oder im Internet begangenen Straftat eine Datenabfrage rechtfertigen soll. Ferner dürften bislang nur Abrechnungsdaten gespeichert werden. Diese müssten auf Wunsch monatlich gelöscht werden – anstatt erst nach einem halben Jahr, wie von Zypries geplant. Die meisten Daten auf der Wunschliste der Ministerin dürften bislang überhaupt nicht gespeichert werden, etwa Positionsdaten von Handys oder Verbindungsdaten zum Surfen im Internet oder zum E-Mail-Versand.

"Wir werden uns diese obrigkeitsstaatliche Frechheit, alle Bürger unter Generalverdacht zu stellen, nicht gefallen lassen", kündigte Ralf Bendrath vom Netzwerk Neue Medien an. Besorgte Bürger können bereits auf einem speziellen Internet-Portal ihren Protest an alle Abgeordneten der großen Koalition schicken. Zudem bereiten Bendrath zufolge Bürgerrechtsgruppen eine Sammel-Verfassungsbeschwerde vor für den Fall vor, dass das Gesetz in Kraft tritt.

Entschieden verurteilen auch Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, und Hans-Christian Ströbele, stellvertretender Grünen-Fraktionsvorsitzender, die Initiative, "die verfassungswidrige und bürgerrechtsfeindliche Vorratsdatenspeicherung nunmehr in das nationale Recht umzusetzen". Der Vorschlag zur Reform der Telekommunikationsüberwachung sei generell enttäuschend. Er bleibe hinter Reformideen aus rot-grüner Zeit zurück. Dies werde etwa daran deutlich, dass die Koalition nicht den Mut aufbringe, vom Straftatenkatalog Abstand zu nehmen. Damit sei weiterhin Streit über die Begehrlichkeiten der Aufnahme weiterer Tatbestände vorprogrammiert. Auch der Schutz der Berufsgeheimnisträger bleibe "löchrig". Die Grünen haben einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Diesen lehnt Zypries jedoch unter anderem mit dem Argument ab, dass sich dadurch die "Möglichkeit zur Telefonüberwachung auf 300 weitere Delikte erstrecken" würde.

Besonders kritisch sieht auch die FDP die geplante Vorratsdatenspeicherung. "Es ist fraglich, ob die Richtlinie eine verfassungskonforme Umsetzung tatsächlich zulässt", konstatiert der parlamentarische Geschäftsführer der Liberalen im Bundestag, Jörg van Essen. Bevor Zypries erneut eine Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht erleide, wäre es ratsamer, wenn sie die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im kommenden Halbjahr für eine Neuverhandlung der Direktive nutzten würde. Der FDP-Innenexpertin Gisela Piltz fehlt der Glaube, dass die Ministerin ihre Bestrebungen zur Einschränkung der Telefonüberwachung durchsetzen kann.

Der Branchenverband Bitkom begrüßte derweil, dass der Gesetzentwurf keine strengeren Speicherpflichten vorsieht als die EU-Richtlinie. Der Bundestag habe die Regierung aber aufgefordert, die Unternehmen für ihre Hilfssheriffstätigkeiten zu entschädigen. Eine entsprechende Regelung stehe leider immer noch aus.

Mit aufgenommen hat Zypries in ihr Potpourri das Ansinnen, die verfahrensrechtlichen Vorgaben des umstrittenen Cybercrime-Übereinkommens des Europarats umzusetzen. So will sie bei den bestehenden Regelungen über die Durchsuchung klarstellen, dass diese sich auch auf vorgefundene Computer und mit diesen verbundene "Speichermedien" wie externe Server, zu denen der Besitzer des Computers zugangsberechtigt ist, erstrecken darf. Eine deutlich weiter gehende Änderung des Computerstrafrechts hat die Bundesregierung bereits verabschiedet. Der Bundesrat haute ihr diese Vorlage aber jüngst regelrecht um die Ohren.

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Bundesdatenschutzbeauftragter fordert Reform der TK-Überwachung
« Antwort #148 am: 15 November, 2006, 10:03 »
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sprach sich heute auf dem siebten Symposium "Datenschutz bei der Telekommunikation und im Internet" in Bad Godesberg für die von der bündnisgrünen Bundestagsfraktion betriebene Reform der Telekommunikationsüberwachung aus. Insbesondere erwähnte Schaar den geforderten Verzicht auf einen Straftatenkatalog, der durch Kriterien wie einer bestimmten gesetzlichen Mindeststrafe ersetzt werden könnte. Er betonte, dass grundrechtsicherende Verfahrenssicherungen gestärkt werden sollten. Schaar: "Es muss sicher gestellt sein, dass grundsätzlich ein Richter über die Anordnung entscheidet. Die gewonnenen Erkenntnisse müssen einer strengen Zweckbindung unterliegen." Vor allem aber sollten die Benachrichtigungspflichten den Betroffenen einen umfassenden nachträglichen Rechtsschutz gewährleisten.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen zur akustischen Wohnraumüberwachung im März 2004 und zur Telekommunikationsüberwachung vom Juli 2005 den Schutz eines Kernbereichs privater Lebensgestaltung bestätigt. Schaar stellte in Frage, ob dieser "Kernbereichsschutz mit im Wesentlichen gleicher Intensität nicht nur in der Wohnung, sondern auch außerhalb gelten muss". Bundesjustizministern Brigitte Zypries hat mittlerweile einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sie ihrer Ansicht nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügt, der aber bereits auf einige Kritik stieß.

Kritisch äußerte sich der Bundesdatenschutzbeauftragte über die Entwicklung seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001. Er stellte fest, dass "sich in den letzten Jahren praktisch alle demokratischen Staaten in Richtung Überwachungsgesellschaften verändert haben". Angesichts einer Vielzahl verschärfender Maßnahmen, angefangen von der Vorratsdatenspeicherung über den Zugriff auf Unternehmensdatenbestände bis hin zum Einsatz automatisierter Überwachungsverfahren werde das Vertrauen in den Menschen und in sein verantwortliches Handeln gefährdet.

Schaar meinte: "Es genügt nicht einzelne Maßnahmen zu betrachten, sondern den Blick auf das Gesamtgleichgewicht zwischen Sicherheitsgewähr und Freiheitsrechten zu wahren, das irgendwann nicht mehr gegeben sein kann." Die jeweiligen Regelungen dürften nicht isoliert, sondern müssten in ihrem technischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Umfeld bewertet werden. "Wir brauchen gewissermaßen eine Gesamtbilanz paralleler, teils kumulierender und sich möglicherweise potenzierender Beschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung." In diesem Sinne begrüßte er die in einigen Gesetzen vorgesehen Befristung und Evaluation neuer Befugnisse.

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E-Mail-Konto nur noch gegen Personalausweis
« Antwort #149 am: 15 November, 2006, 13:01 »
Der inzwischen verfügbare Referentenentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung aus dem Bundesjustizministerium fordert eine Identifizierungspflicht von E-Mail-Nutzern und eine Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten bei Anonymisierungsservern. Auch "wer einen Anomymisierungsdienst betreibt und hierbei die Ausgangskennung des Telekommunikationsnutzers durch eine andere ersetzt", betreibe einen Telekommunikationsdienst für die Öffentlichkeit und unterliege damit den gleichzeitig vorgeschlagenen Verpflichtungen zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Verbindungsdaten für sechs Monate. Und die Anbieter von E-Mail-Konten müssen nach dem Entwurf Kundendaten erheben und ihre Nutzer so eindeutig identifizieren. Die rasche Eröffnung eines Accounts ohne Vorlage eines Personalausweises bei einem deutschen Webmail-Dienst dürfte damit passé sein.

Darüber hinaus öffnet der Entwuf eine Hintertür zur Protokollierungspflicht von erfolglosen oder unbeantwortet bleibenden Anrufen sowie die Möglichkeit der Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten "in Echtzeit". Die "zur Erfüllung der Speicherungspflichten erforderlichen Investitionen" und gegebenenfalls gesteigerten Betriebskosten bei Providern tut das Papier als Peanuts ab und erwartet kaum Auswirkungen auf die Verbraucherpreise. Den Aufwand der betroffenen Unternehmen für das Beantworten von Verkehrsdatenabfragen will das Ministerium mit den niedrigen Sätzen zur Entschädigung von Zeugenaussagen abgegolten wissen.

Insgesamt geht der Entwurf davon aus, dass trotz gravierender Grundrechtseingriffe vor allem durch die geplante verdachtslose sechsmonatige Speicherung von "Verkehrsdaten" nicht ins Blaue hinein überwacht werde und das öffentliche Interesse "der Gewährleistung einer wirksamen Strafverfolgung" überwiege. Für den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und sieben weitere Bürgerrechtsorganisation sind die Pläne dagegen ein weiteres Anzeichen dafür, dass die von Justizministerin Brigitte Zypries vorangetriebene "Totalspeicherung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung vollkommen unverhältnismäßig" sei. Mit einer Videobotschaft an Bundeskanzlerin Angela Merkel fordert er einen Stopp der Umsetzung der EU-Vorgaben zur Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten.

Quelle : www.heise.de

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