Autor Thema: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert  (Gelesen 66351 mal)

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"Vorratsdatenspeicherung ist kein Allheilmittel"
« Antwort #345 am: 25 März, 2010, 11:44 »
Thomas Schell, Oberstaatsanwalt in Cottbus, hat den Zugriff auf IP-Adressen als wichtigen, aber nicht immer weiterführenden Ermittlungsansatz im Internet bezeichnet. Es handle sich bei den Netzkennungen "um kein Allheilmittel", räumte der in einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Datennetz-Kriminalität tätige Strafverfolger im Rahmen der Debatte um die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten ein. So könne man mit den Angaben zwar einen Anschlussinhaber ausfindig machen, ein Netzzugang werde häufig aber von verschiedenen Personen genutzt, meinte Schell am Mittwoch auf einem Kongress  des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco und der Zeitschrift "MultiMedia und Recht".

Im Prinzip handelt es sich beim Zugriff auf Nutzerdaten hinter IP-Adressen laut Schell um einen Anstoß für weitere Ermittlungen. So könne man im Anschluss etwa Durchsuchungen durchführen und PCs beschlagnahmen, um damit konkretere Hinweise auf einen Täter zu erhalten. Bei ausländischen Providern gestalte sich die Sache aber schwierig. Schon die Kooperation mit Zugangsanbietern in London sei schwierig, da es Probleme mit der Rechtshilfe gebe. Nur Anfragen bei schweren Straftaten würden hier zügig weitergeleitet. Ähnlich gestalte sich die Situation in Ost-Europa. Asien gehe zudem "gar nicht".

Trotzdem müsse sich die Gesellschaft mit der Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auseinandersetzen, dass gerade Delikte im Bereich der unteren und mittleren Kriminalität wie die Ausspähung von Daten, Urheberrechtsverletzungen oder Beleidigungen im Internet "nicht mehr verfolgbar sind". Es gebe zwar noch andere Wege der Strafverfolger etwa über die Auswertung von E-Mail-Adressen. Dabei würde man in der Regel aber auch wieder nur bei IP-Adressen oder bei falsch angegebenen "Bestandsdaten" kostenloser Maildienste landen. Für die Nachverfolgung aktueller Zugriffe auf ein Postfach wiederum gälten die recht hohen Anforderungen der Strafprozessordnung, sodass auch hier bei mittlere Straftaten nicht weiter ermittelt werden könne. Oft helfe den Strafverfolgern so nur die Tatsache weiter, dass etwa Anbieter sozialer Netzwerke IP-Adressen "sowieso mitloggen".

Diese Praxis sei freilich rechtswidrig, stellte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar klar. Nutzungsdaten wie IP-Adressen müssten laut Telemediengesetz (TMG) von den entsprechenden Firmen nach Inanspruchnahme des Dienstes gelöscht werden. Die Karlsruher Richter hätten IP-Adressen auch nur deswegen als "weniger bedeutsam" angesehen, weil diese nicht auf der Serverseite über längere Zeit hinweg registriert würden. Falls die Netzkennungen aber doch von den Anbietern "lückenlos" aufbewahrt würden, seien diese als besonders schutzwürdiges personenbezogenes Datum zu behandeln. Man könne dann schließlich Rückschlüsse auf die Kontexte einzelner Nutzungsvorgänge ziehen, was dem Fernmeldegeheimnis unterfalle.

Weiter betonte Schaar, dass auch in der physischen Welt nicht alle Straftaten aufzuklären seien. So gebe es etwa kaum Spuren bei Brandanschlägen auf Autos. Trotzdem würde niemand dafür plädieren, jeden Verkauf von Streichhölzern oder Spiritus registrierungspflichtig zu machen. "Hoch organisierte Straftäter" seien ferner im Internet in der Lage, sich der Strafverfolgung auch bei der verdachtsunabhängigen Speicherung von IP-Adressen zu entziehen. Es handle sich somit nicht um einen "Universalschlüssel", ging der Datenschützer mit Schell konform.

Prinzipiell sprach sich Schaar dafür aus, das "Gouvernantenhafte" des Datenschutzes zu beenden und stattdessen "verstärkte Vorgaben" etwa für Transparenz in der digitalen Welt zu machen, um das informationelle Selbstbestimmungsrecht zu sichern. Die Durchsetzung entsprechender Verhaltenskodizes von Staat und Wirtschaft wie das "Safe Harbour"-Abkommen mit den USA müssten dann aber auch international gewährleistet werden. Parallel hätten auch Werber, die Nutzerprofile erstellen und den Surfern verhaltensbezogene Anzeigen servieren, die Entscheidungsfreiheit der Betroffenen zu achten und deren Einwilligung abzufragen.

Aus Providersicht unterstrich Nikolaus Bertermann, Justiziar bei Strato, dass es die "Masse" der Datensammlung im Rahmen der vom Verfassungsgericht zunächst gestoppten sechsmonatigen Protokollierung der Nutzerspuren nicht brauche. So habe der Anbieter zwar "über vier Terabyte Daten" angehäuft, was dem achttausendfachen Umfang der Bibel entspräche. Es habe aber "keine einzige Anfrage" der Ermittler gegeben. Die Anfragen von Kunden zum Datenschutz seien dagegen in den vergangenen Monaten enorm angestiegen.

Gerhart Baum, früherer Bundesinnenminister und einer der Kläger gegen die Vorratsdatenspeicherung, bezeichnete es als unerlässlich, "gesetzliche Schutzräume zu erhalten, in denen wir uns dann bewegen können". Es gelte, "Versuchungen zur Unfreiheit" zu widerstehen. Sicherheit dürfe nicht als "absolutes Ziel" festgesetzt werden, sondern müsse immer einen "Bezugspunkt zur Freiheit" wahren. Sicherlich gebe es nun eventuell "Lücken" bei der Strafverfolgung. Diese seien aber "Ergebnis der Abwägung" mit den Grundrechten. Zugleich machte der Liberale deutlich, dass ihm ein komplettes Aus für die Vorratsdatenspeicherung lieber gewesen wäre und Karlsruhe den Konflikt mit der EU hätte eingehen müssen. Das Urteil sei "nicht aus einem Guss". Es habe zwar klargemacht, dass der Spielraum für vergleichbare Überwachungsmaßnahmen in Europa nahezu ausgeschöpft sei. Trotzdem fürchte er, dass die Begehrlichkeiten für "Datensammlungen en masse" weiter groß blieben.

Auch der parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler, äußerte die Vermutung, "dass auf Verdacht das gespeichert wird, was technisch machbar ist". Man werde daher die Debatte über mögliche Änderungen an den EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung "kritisch begleiten". Der Hinweis aus Karlsruhe auch an den EU-Gesetzgeber, "Maß walten zu lassen", sei in Brüssel angekommen. Am Ende werde es dann aber eine Verpflichtung geben, "das umzusetzen, was Ergebnis der Auseinandersetzung" auf EU-Ebene sei.

Quelle : www.heise.de

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Schlagabtausch zur Vorratsdatenspeicherung im Bundestag
« Antwort #346 am: 26 März, 2010, 13:59 »
Der Bundestag hat am heutigen Freitag über die Zukunft der vom Bundesverfassungsgericht zunächst gestoppten Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten gestritten. Eine Regierung, die sich über Datenskandale bei Lidl, Bahn und anderen Unternehmen echauffiere, aber selbst unkontrollierbare und anlasslose Datensammlungen propagiere, "handelt schizophren", erklärte der netzpolitische Sprecher der Fraktion der Grünen, Konstantin von Notz, in der fast zweistündigen Debatte. Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Michael Grosse-Brömer, hielt dagegen, man dürfe nicht dem Staat "Ausforschungsinteresse" unterstellen und zugleich Google, Facebook & Co. einfach walten lassen. Es könne nicht behauptet werden, dass die Vorratsdatenspeicherung ein Instrument sei, "das für den Bürger nicht erträglich ist".

Anlass der Aussprache in erster Lesung war ein Antrag (PDF-Datei) der Grünen. Damit soll die Bundesregierung aufgefordert werden, sich für vollständige Aufhebung der EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Protokollierung der Nutzerspuren einzusetzen und weiteren vergleichbaren Vorhaben entschieden entgegenzutreten.

Von Notz zitierte zur Begründung aus dem Karlsruher Urteil zur Vorratsdatenspeicherung, dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik gehöre und sich die Bundesregierung dafür international einsetzen müsse. Die massenhafte Speicherung sei ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre aller Bürger und schaffe ein "diffuses Gefühl des Beobachtetsein". Zugleich verwies er auf die Kriminalstatistik, wonach die Aufklärungsquote bei Internetstraftaten generell mit rund 80 Prozent sehr hoch, mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung aber nicht gestiegen sei. Laut einer Studie des Max-Planck-Instituts sei diese für die Verfolgung von 99,9 Prozent der Delikte "absolut nutzlos".

Jan Korte, Datenschutzexperte der Linken, unterstütze den Antrag. Durch die "totale Protokollierung" des Kommunikationsverhaltens werde "die Grundlage für demokratisches Engagement in Frage gestellt". Nicht alles, was juristisch und technisch machbar ist, müsse gemacht werden. Die schwarz-gelbe Koalition solle nun "eine Runde in sich gehen und dann auf die Vorratsdatenspeicherung verzichten".

Für die SPD-Fraktion kündigte Christine Lambrecht an, dass "wir sehr gespannt beobachten werden, wie sich die Mehrheitsverhältnisse entwickeln". Sie hoffe, dass sich im koalitionsinternen Streit "die FDP durchsetzt". Ihr Fraktionskollege Gerald Reichenbach warf dagegen ein, dass ein "Abwägungsprozess" zwischen Sicherheit und Freiheitsrechten nötig sei, wie ihn die Sozialdemokraten bei ihrem Votum für eine sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung durchgeführt hätten. Auch die Koalition dürfe sich hier "nicht wegducken" und müsse Regeln finden, die beiden Seiten gerecht würden. Bisher gebe es aber nur "Nachrichten von der schwarz-gelben Zankstelle".

Es bedürfe des "populistischen Antrags" nicht, meinte Christian Ahrendt von den Liberalen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger stehe persönlich dafür, dass auf EU-Ebene die Freiheitsrechte gewahrt würden. Da auch die EU-Kommission die Richtlinie hinterfragt habe, bestehe derzeit "keine Veranlassung, in Hektik zu verfallen". In Richtung des Koalitionspartners betonte er, dass es "keine Sicherheitslücke" gebe. Karlsruhe habe ohnehin mit einstweiligen Verfügungen schon vor dem Urteil den Zugriff auf die Vorratsdaten in vielen Fällen "suspendiert" gehabt. Seine Fraktionskollegin Gisela Piltz ergänzte, dass bei Flatrates Daten im Verfahren "Quick Freeze" bei konkretem Verdacht eingefroren werden könnten. Der Richterspruch werde "in aller Ruhe" analysiert, dann werde die Koalition "gemeinsam das tun, was wir für notwendig halten".

Grosse-Brömer sprach sich für einen Neustart der Vorratsdatenspeicherung aus: "Wir haben ein schönes Datenschutzkorsett vorgegeben bekommen. Wir werden das jetzt gesetzlich auffüllen." Karlsruhe habe verdeutlicht, dass die Maßnahme "per se geeignet und notwendig" sei zur Bekämpfung schwerer Verbrechen: "Die Bürger haben einen Anspruch auf effektive Strafverfolgung." Die großen Polizeidienststellen hätten erklärt, dass die Datenprotokollierung etwa für die "Identifizierung schwerster Kinderschänder" im Netz nötig sei. Die Opposition dürfe solche Ansprüche nicht unter Hinweis auf das Hin und Her bei Websperren diskreditieren, da die Strafverfolger "doch keine persönlichen Vorteile" aus dem Instrument zögen. Diese machten sich vielmehr "Sorgen um Schutzlücken".

Quelle : www.heise.de

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Das Bundesverfassungsgericht hat im Zusammenhang mit seinem Grundsatzurteil  zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten erklärt, dass es der Sammelbeschwerde  von insgesamt knapp 35.000 Bürgern gegen die Überwachungsmaßnahme nicht bedurft hätte. Die Einreichung der Vollmachten acht repräsentativ ausgewählter Erstbeschwerdeführer  durch den bevollmächtigten Rechtsanwalt Meinhard Starostik hätte ausgereicht, geht aus einem jetzt vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) veröffentlichten einstimmigen Beschluss (PDF-Datei) der Karlsruher Richter vom 22. März hervor.

In dem Beschluss lehnt der zuständige Erste Senat den Antrag auf Anordnung der Erstattung der Gerichtsauslagen für die "Massenklage" ab. Zur Begründung heißt es, dass sich die Mitstreiter den bereits eingelegten Verfassungsbeschwerden in dem Verfahren lediglich angeschlossen hätten. Dies wäre aber nicht wegen verfassungsrechtlich relevanter Besonderheiten oder noch nicht geltend gemachter tragender rechtlicher Gesichtspunkte zur Klärung der Rechtslage erforderlich gewesen. Dass von der Mitzeichnung der Klagen gegen die verdachtsunabhängige Protokollierung der Nutzerspuren durch zehntausende Bürger eine gewisse Symbolik ausgegangen sein könnte, zieht das Verfassungsgericht in der Entscheidung nicht mit in Betracht.

Vom AK Vorrat war unterdessen zu hören, dass die Sammel-Beschwerdeführer trotzdem nicht nachträglich zur Kasse gebeten würden. In Karlsruhe ist derweil bereits die nächste Massenklage gegen eine andere Form der Vorratsdatenspeicherung anhängig, nachdem sich über 22.000 Bürger an einer Sammelbeschwerde  gegen das Verfahren für den elektronischen Entgeltausweis (Elena) beteiligten.

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TeleColumbus speichert nicht mehr
« Antwort #348 am: 19 April, 2010, 18:30 »
Der Netzbetreiber TeleColumbus speichert keine Vorratsdaten seiner telefonierenden und surfenden Kundschaft mehr.


Kabelnetzbetreiber TeleColumbus

Das bestätigte das Unternehmen der Bundesnetzagentur am Montag. Die Behörde hatte zuvor branchenweit eine Anfrage versandt. Alle Telekommunikationsdaten seien bei TeleColumbus sofort gelöscht worden, nachdem am 2. März die Verpflichtung zur Speicherung durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts entfallen war, hieß es. Bei der Telefonie werden somit nur noch jene Verbindungsdaten gespeichert, die auf Kundenwunsch für einen Einzelverbindungsnachweis oder für die Rechnungserstellung benötigt werden. Auch beim Internet werden abrechnungsrelevante Daten lediglich bis zur Abwicklung der Rechnung vorgehalten.

TeleColumbus versorgt rund 2,3 Millionen angeschlossene Haushalte in Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen - überwiegend mit TV und Radio, aber auch mit Internet und Telefonie.

Quelle: SAT+KABEL
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Der Streit um die Speicherung der Telekommunikations- und Internet-Verbindungsdaten aller deutschen Bürger auf Vorrat ist noch lange nicht ausgestanden. Nachdem in den vergangenen Wochen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Strafverfolgern immer wieder Forderungen nach einer schnellen Neuregelung erhoben wurden und die Politik sich darüber stritt, ob eine Vorratsdatenspeicherung überhaupt notwendig sei und ob sie möglichst schnell neu geregelt werden müsse, melden sich nun 48 zivilgesellschaftliche Organisationen zu Wort. Sie fordern eine vollständige Abschaffung aller Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung, auch auf EU-Ebene.

Nach dem vom Verfassungsgericht aufgehobenen Gesetz, das eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umsetzte, wurden seit 2008 Verbindungsdaten aller deutschen Bürger aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten sechs Monate lang gespeichert. Abrufbar waren sie für Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr. Im umfangreichsten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten fast 35.000 Bürger Beschwerde gegen das Gesetz eingelegt.

Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte daraufhin am 2. März die Regelungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) und in der Strafprozessordnung (StPO) als unvereinbar mit dem Fernmeldegeheimnis des Artikels 10 des Grundgesetzes erklärt. Die von den Richtern festgestellte Verfassungswidrigkeit dieser Regelungen wiegt so schwer, dass sie auch nicht im eingeschränkten Umfang übergangsweise weiter angewendet werden dürfen, sondern vollständig nichtig sind. Damit dürfen Provider seit dem Urteil nicht mehr auf Vorrat speichern; bereits vorhandene Daten mussten gelöscht werden. Allerdings hat das Gericht die Vorratsdatenspeicherung nicht für schlechthin unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt; Juristen und Datenschützer sprachen daher teilweise schon von einem Pyrrhussieg für den Datenschutz. Jedoch sind für die Karlsruher Richter enge Auflagen für die praktische Ausgestaltung unbedingt erforderlich.

Eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung lehnen die Organisationen, die sich nun mit einem gemeinsamen Brief an Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger gewandt haben, ab. Sie fordern Leutheusser-Schnarrenberger zudem auf, "sich auf europäischer Ebene klar für eine Abschaffung der EU-Mindestvorgaben zur Vorratsdatenspeicherung einzusetzen". Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung setze "vertrauliche Tätigkeiten und Kontakte etwa zu Journalisten, Beratungsstellen und Geschäftspartnern dem ständigen Risiko eines Bekanntwerdens durch Datenpannen und - missbrauch aus, ziehe unvertretbare Kosten nach sich und behindere die Kommunikationsfreiheit unzumutbar", erklärten die Organisationen in ihrem Schreiben. Derzeit prüft die EU-Kommission, ob die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung überarbeitet werden soll.

"Der 2005 beschlossene EU-weite Zwang zur flächendeckenden Verbindungsdatenspeicherung hat sich überlebt", kommentiert Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Eine Vorratsdatenspeicherung hat sich in vielen Staaten in und außerhalb Europas als überflüssig, schädlich und verfassungswidrig erwiesen." Der Jurist hatte kürzlich erst für eine bessere Zusammenarbeit von Providern für einen "Quick Freeze"-Ansatz eingesetztLinktext: Es gebe ein "gemeinsames Interesse daran", dass hierzulande "Internetdelikte auch ohne Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden können", erlärte er gegenüber dem Provider-Verband eco.

Nach Ansicht der an dem Schreiben an Leutheusser-Schnarrenberger beteiligten Organisationen erwarten Rechtsexperten erwarten, "dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Anschluss an den Verfassungsgerichtshof Rumäniens eine Pflicht zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten für unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention erklären wird." EU-Justizkommissarin Viviane Reding und EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hätten bereits eine Überprüfung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf ihre Übereinstimmung mit der EU-Grundrechtecharta angekündigt. Daher appellieren die Organisationen an die Bundesjustizministerin, sich "grundsätzlich von der Forderung nach einer neuerlichen umfassenden und verdachtsunabhängigen Speicherung von Telekommunikationsdaten zu distanzieren". Sie solle stattdessen sich "auf europäischer Ebene klar für eine Abschaffung der EU-Mindestvorgaben zur Vorratsdatenspeicherung" einsetzen.

Zu den Unterzeichnern des Schreibens zählen neben dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und der Aktion Freiheit statt Angst etwa Reporter ohne Grenzen, der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen, die Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten, der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, die Deutsche AIDS-Hilfe, nahezu alle Journalistenverbände, der Providerverband eco, der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, Netzwerk Recherche, die Neue Richtervereinigung oder beispielsweise der Verbraucherzentrale Bundesverband. Den gemeinsamen Brief (PDF-Datei) an die Bundesjustizministerin und die Liste der unterzeichnenden Organisationen dokumentiert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung auf seiner Website.

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Vorratsdatenspeicherung auf dem EU-Prüfstand
« Antwort #350 am: 26 April, 2010, 12:00 »
Im Internet ist Dokument aufgetaucht, bei dem es sich offenbar um einen Entwurf für den offiziell noch nicht veröffentlichten Evaluierungsbericht der EU-Kommission zur Richtlinie  zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten handelt. Die seit März 2009 laufende Evaluation hat ergeben, dass sich 70 Prozent der Abfragen der Verbindungs- und Standortinformationen auf maximal drei Monate beziehen. Dieser Wert steigt auf 85 Prozent, wenn die ersten sechs Monate der Aufbewahrung berücksichtigt werden. In dem Bericht wird daraus gefolgert: "Die Relevanz der Daten sinkt erheblich mit ihrem Alter."

Die Analyse, die bereits in einem Vortrag eines Mitglieds der Initiative "Europaen Digital Rights" zitiert wird, soll auf 70 Eingaben von Strafverfolgern, Datenschützern, Regierungsbehörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen beruhen. Ein Sprecher von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström erklärte gegenüber heise online, dass sich der Prüfprozess noch "in einem frühen Stadium" befinde. Die Authentizität des Papiers wollte er nicht beurteilen. Für die Vorlage eines offiziellen Berichts gebe es noch keinen Zeitplan.

Alle Mitgliedstaaten haben laut dem Papier die "Effektivität der Nutzung der gespeicherten Daten bestätigt". Die in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht zunächst gestoppte Maßnahme helfe in hohem Maße bei der Untersuchung und der Verfolgung von Straftaten.  Der Wert der Vorratsdaten vor Gericht müsse aber fallbezogen beurteilt werden: "Es konnten keine quantitativen Daten geliefert werden, welche die positive qualitative Einschätzung" der verdachtsunabhängigen Protokollierung der Nutzerspuren gestützt hätte.

Tschechien hat laut dem Bericht gemeldet, dass die Verwendung der Daten "die grundlegende Untersuchungsmethode für alle Arten schwerer Straftaten geworden ist". Die Tschechen führen die Liste der Mitgliedsstaaten an, die am häufigsten auf Vorratsdaten zugreifen: 12.744 Abfragen kamen dort 2008 auf eine Million Einwohner. Es folgten Frankreich mit 8646 Zugriffen pro Million Bürgern und Großbritannien mit 7699. Deutschland liegt in dieser Übersicht mit 163 Abfragen pro einer Million Bürgern weit hinten. Hierzulande hatte das Bundesverfassungsgericht den Zugang zu den Informationen bereits vor ihrem Grundsatzurteil weitgehend eingeschränkt.

Sieben EU-Länder haben laut dem Dokument die Vorgaben aus Brüssel noch gar nicht umgesetzt. In Staaten wie Portugal, Italien oder Polen werde die Vorratsdatenspeicherung zudem erst seit dem zweiten Halbjahr 2009 oder seit Anfang dieses Jahres angewendet. Die durchschnittliche Verpflichtung zur Aufbewahrung der Daten liege bei 12 Monaten. Fünf Länder hätten sich für eine halbjährige Frist entschieden, zwei für 18 und zwei für 24 Monate. Auch die Vorgabe, einen Zugang zur Bekämpfung "schwerer Straftaten" zu gewähren, werde sehr unterschiedlich ausgelegt. In vielen Staaten würden die Vorratsdaten zudem für Zwecke wie die Prävention von Straftaten freigegeben, die nicht direkt von der Direktive vorgegeben seien.

In zwei Dritteln der überprüften Länder haben laut dem Papier Polizeibehörden Zugriff auf die Daten. Vielfach werde diese Möglichkeit aber auch Zollbehörden oder der Finanzaufsicht eröffnet, in der "Mehrzahl" der Mitgliedsstaaten den Geheimdiensten, auch wenn dies nicht Teil der Richtlinie sei. Ein Land habe gemeldet, dass diese Zugriffe sieben Prozent aller Anfragen ausmachten. Einige Staaten hätten zudem angeordnet, dass "zusätzliche Datenkategorien" etwa zu benutzten Bankkonten zu erfassen seien.

Die Deutsche Telekom wird zitiert mit der Angabe, 5,2 Millionen Euro für die Implementierung und 3,7 Millionen Euro an laufenden Kosten ausgegeben zu haben für die Archivierung von 40 Terabyte pro Jahr. Sie habe rund 13.000 Anfragen zu Telefon- und 6450 zu Internetdaten herausgeben müssen.

Der Großteil der EU-Mitglieder habe keine Regeln zur Kostenerstattung für die betroffenen Provider. Einige Länder hätten Ausgleichszahlungen für laufende Kosten bei Abfragen vorgesehen. Geld für Ausgaben zur Aufrüstung der Infrastrukturen der Anbieter gebe es nur in Großbritannien, Finnland und Tschechien.

Neben Wünschen zur Aufnahme zusätzlicher Informationen über nicht erfolgreiche Anrufe oder den Ein- und Ausschaltzeitpunkt eines Mobiltelefons dokumentiert das Papier auch Bedenken von Bürgerrechtlern, Datenschutzbeauftragten und Providern. Dabei sei teils von "katastrophalen Auswirkungen" auf die Nutzer bis hin zu einem systematischen Vertrauensverlust die Rede. Zudem werde die ausgebliebene Harmonisierung nationaler Rechtssysteme moniert.

Teil der Befragung war auch die mit der Umsetzung des Stockholm-Programms zur inneren Sicherheit inzwischen geplante bessere Identifizierbarkeit der Nutzer von Kommunikationsdiensten. In sieben Mitgliedsstaaten müssten beim Kauf vorausbezahlter Handykarten Personalien angegeben werden. Eine "große Anzahl" weiterer Länder, von denen drei genannt sind, begrüße Registrierungsauflagen und einen grenzüberschreitenden Austausch von Kundendaten. Damit könne sich der Einsatz einschneidender Maßnahmen wie  von IMSI-Catchern oder die Analyse von Kommunikationsmustern erübrigen. Bürgerrechtler bezeichneten Anonymität dagegen als Grundrecht in einer demokratischen Gesellschaft. Der Abschnitt, der Folgerungen aus der Evaluierung ziehen soll, ist in dem Papier ausgespart.

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« Antwort #351 am: 05 Mai, 2010, 21:44 »
Nach dem Urteil des BVerfG wurde wegen einer EU-Richtlinie über eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung diskutiert. Aber wie zwingend ist diese Richtlinie wirklich?

Schon kurz nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März, mit dem es die bis dahin in Deutschland gültige Regelung für verfassungswidrig erklärt und gekippt hatte, wurde über eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung diskutiert. Der Grund hierfür war eine Richtlinie der EU. Diese Richtlinie 2006/24/EG wird von den Speicherungsbefürwortern als Verpflichtung angeführt, welche die Bundesregierung zwingen würde, die Vorratsdatenspeicherung mittels eines neuen Gesetzes wieder einzuführen. Dieses Argument scheint jedoch bei weitem nicht so aussagekräftig zu sein, wie es manchen Politikern lieb wäre.

Besagte Richtlinie 2006/24/EG bzw. ihr Erlass beruht auf dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union(AEUV), dem ehemaligen EG-Vertrag. Besonders bedeutend ist dabei der Artikel 114, der "zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben" ermächtigt. Was bisher in der öffentlichen Diskussion aber nicht erwähnt wurde, sind die Absätze 4 und 6 dieses Artikels:

"(4) Hält es ein Mitgliedstaat nach dem Erlass einer Harmonisierungsmaßnahme […] für erforderlich, einzelstaatliche Bestimmungen beizubehalten, die durch wichtige Erfordernisse im Sinne des Artikels 36 […] gerechtfertigt sind, so teilt er diese Bestimmungen sowie die Gründe für ihre Beibehaltung der Kommission mit."

"(6) Die Kommission beschließt binnen sechs Monaten […], die betreffenden einzelstaatlichen Bestimmungen zu billigen oder abzulehnen, nachdem sie geprüft hat, ob sie ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung und eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen und ob sie das Funktionieren des Binnenmarkts behindern. Erlässt die Kommission innerhalb dieses Zeitraums keinen Beschluss, so gelten die […] einzelstaatlichen Bestimmungen als gebilligt. […]"

Wenn man diese Artikel betrachtet, scheint die Nichtharmoniserung durchaus möglich. Bleibt noch die Frage, ob es "wichtige Erfordernisse" auf Seiten Deutschlands gibt. Dazu wiederum hat der Europäische Gerichtshof eine Entscheidung getroffen. Laut ihm ist der Grundrechtsschutz ein Teil der öffentlichen Ordnung und würde eine Abweichung vom Binnenmarktrecht rechtfertigen. Das infrage kommende Recht wäre das der Telekommunikationsfreiheit. Das faktische Verbot der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland würde auch kein willkürliches Mittel zur Diskriminierung und keine verschleierte Beschränkung des Handels sein, ebensowenig wie es das Funktionieren des Binnenmarktes beeinträchtigen würde.

Betrachtet man diese Punkte, dürfte es für die Kommission keinen Grund geben, den deutschen Alleingang abzulehnen. Es liegt also nun allein am Willen der Bundesregierung.

Quelle: daten-speicherung.de

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Vorratsdatenspeicherung "extended" geplant
« Antwort #352 am: 11 Juni, 2010, 17:31 »
Die australische Regierung arbeitet nach aktuellen Medienberichten an einem Gesetz ähnlich der Vorratsdatenspeicherung. Die australische Variante soll jedoch weit umfangreicher sein und länger andauern.

Totalüberwachung Down Under oder die schlichte "extended" Version der Vorratsdatenspeicherung? Egal wie man es bezeichnen will, die neuesten Pläne der australischen Regierung scheinen Überwachungsmaßnahmen in ungeahntem Ausmaß zu realisieren. Wie das australische Justizministerium gestern gegenüber ZDNET Australia bestätigte, plant man die Umsetzung einer Art Vorratsdatenspeicherung im Land.

Die Provider würden damit zu einer umfangreichen Speicherung verpflichtet. Zu den Forderungen zählen nicht nur, wer zu welchem Zeitpunkt welche Person eine Mail geschickt hat. Auch die angesurften Websites sollen protokolliert werden. Falls notwendig soll es den Strafverfolgungsbehörden ermöglicht werden, auf diese Daten zuzugreifen. In welchen Fällen dies ermöglicht wird, steht noch nicht fest.

Klar ist auf jeden Fall, dass man sich intensiv mit der Thematik beschäftigt hat: "Das Justizministerium hat die EU-Direktive zur Vorratsdatenspeicherung geprüft, um festzustellen, ob sie mit den australischen Gesetzen und Sicherheitsbestimmungen vereinbar ist. Sie wurde innerhalb der Telekommunikationsindustrie umfangreich zur Diskussion gestellt", so eine Stellungnahme des Justizministeriums gegenüber ZDNet.

Wie eine Quelle eines australischen Internet Service Providers ZDNet mitteilte, könnte die australische Variante jedoch weit umfangreicher sein als die von der EU vorgegebenen Maßnahmen. So sollen bei einer Umsetzung der Datenspeicherung auch einzelne URLs aufgezeichnet werden, die von den Kunden aufgerufen werden. Solch eine Umsetzung wäre "erschreckend und sehr teuer." Eine weitere Quelle erklärte, dass "die Australier verdammt verängstigt" sein sollten.

Wie die Quelle darüber hinaus mitteilte, zieht die australische Regierung eine weit längere Aufbewahrungsfrist der Daten in Betracht. Während die EU-Direktive 24 Monate anvisiert, soll die australische Regierung in Richtung von fünf, vielleicht sogar zehn Jahren tendieren. "Sie scheinen ziemlich versessen darauf [diese Richtlinie einzuführen] und werfen daher dauernd Wörter wie Terrorismus oder Pädophilie in den Raum. Wir reden hier über den Browser-Verlauf und E-Mails, das ist weit über dem, was ich als normale Kurzspeicherung beurteile, [...]", so die Quelle.

Da sich die Pläne dafür allem Anschein nach noch in einer frühen Entwicklungsphase befinden, sind die Sorgen bisher nicht zu groß. Die Telekommunikationsindustrie ist sich jedoch sicher, dass es einer große öffentlichen Debatte bedarf, wenn die Pläne langsam Form annehmen.

Quelle: www.gulli.com

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Re: Vorratsdatenspeicherung "extended" geplant
« Antwort #353 am: 12 Juni, 2010, 01:22 »
Die wissen offensichtlich überhaupt nicht, was sie tun (wollen).

Die meisten Internetseiten verändern sich allmählich und phasenweise auch massiv, z.B. bei Software- oder Besitzerwechsel.
Wenn also jemandem nach Jahren irgendein Vorwurf hinsichtlich Besuchs einer Webseite gemacht werden sollte, müsste dazu der gesamte relevante Inhalt dieser Seite zu exakt der Zeit gesichert worden sein, oder man bräuchte einen Zugriff auf Server-Backups (sofern noch vorhanden und verbindlich).

Verlässliche Methoden zur nachträglichen Inhaltsprüfung für einen bestimmten Zeitpunkt über's Web gibt es nicht, gerichtsfest beweisbare schon gar nicht.
Grosse Teile des Web werden nicht nur von der wayback machine oder ähnlichen Diensten gar nicht erfasst, sondern nicht einmal von den grossen Suchmaschinen.
Und auf nicht wenigen Seiten ist der jeweils dargestellte Inhalt sogar teilweise benutzerspezifisch.
Ein Benutzerprofil kann sich ebenfalls immer wieder einmal ändern...

So ist es ohne einen Live-Mitschnitt einer Surfaktion oder die Analyse eines Täterrechners faktisch nicht möglich, zuverlässig gerichtsverwertbare Beweise zu erheben.
Und eben das bedeutet, eine langfristige und verdachtsunabhängige Speicherung von Seitenaufrufen ist prinzipiell sinnlos.

Ähnliches gilt für Mailverkehr, Chats usw.

Auch am Täterrechner sind Surfspuren ständigen Verlusten unterworfen, jedenfalls mit Standardeinstellungen.
Mehr als blindes Stochern wird's nach einiger Zeit nicht mehr, es sei denn, ein dummer Täter hat gewisse Dinge gezielt abgespeichert...

Jürgen
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat sich erneut für einen Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten ausgesprochen. Auf einer Veranstaltung des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) am Montag in Köln plädierte Schaar für das sogenannte "Quick Freeze"-Verfahren als "sinnvolle Alternative". Dieses habe sich unter anderem in den USA bereits seit Jahren "bewährt". Im Vergleich zum Speichern von Verbindungsdaten von Personen, gegen die kein konkreter Verdacht vorliege, greife dieses Vorgehen weniger stark in die Rechte der Bürger ein.

Unter "Quick Freeze" versteht Schaar ein zweistufiges Verfahren, um Telekommunikationsdaten zu sichern, die "im Rahmen der Strafverfolgung, bei Urheberrechtsverstößen oder zur Gefahrenabwehr erforderlich" sind. In der ersten Stufe sollten dabei die Anbieter von TK-Diensten verpflichtet werden, auf behördliche Anordnung hin bestimmte Verkehrsdaten nicht zu löschen. Diese Daten habe die Behörde (zum Beispiel die Polizei) näher zu benennen. Dies könnten zum Beispiel die Daten eines Netzknotens sein, von dem aus bereits Hacker-Angriffe erfolgt seien oder Verbindungsdaten einer bestimmten Person, die einer Straftat verdächtig sei.

Innerhalb einer vorgegebenen Frist müssten die Ermittlungsbehörden dann zusätzlich nachweisen, dass sie auf Grund gesetzlicher Vorgaben überhaupt einen Anspruch darauf haben, die so erfassten Daten in einem Ermittlungsverfahren verwenden zu können. Ferner verlangt Schaar eine richterliche Genehmigung für diese Auskunftserteilung. Sollte eine solche Anordnung innerhalb der vorgegebenen Frist ausbleiben, sollten die Netzbetreiber verpflichtet sein, die 'eingefrorenen' Datensätze wieder zu löschen. In den USA ist nach Schaars Darstellung hierzu eine Frist von einem Monat vorgesehen, die auf Antrag um einen weiteren Monat verlängert werden kann.

Für die Datenerhebung mittels Quick Freeze beziehungsweise "Data Preservation“ in Deutschland hatte sich im Frühjahr 2010 auch der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eingesetzt. Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung Anfang März 2010 für nichtig erklärt hatte, wies Breyer darauf hin, dass die Aufklärungsquote von Internet-Delikten in dem Zeitraum, in dem die Vorratsdatenspeicherung praktiziert worden war, nicht angestiegen sei sondern bei etwa 80 Prozent verharrt habe. Mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung war eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt worden, mit der Folge, dass seit 2008 Verbindungsdaten aller deutschen Bürger aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten sechs Monate lang gespeichert werden mussten.

Auf dem heutigen Workshop "Datenschutz für TK-Unternehmen", der sich an VATM-Mitgliedsfirmen richtete, warb der Bundesdatenschutzbeauftragte für seinen Ansatz auch mit dem Argument, dass Quick Freeze im Vergleich zur Verwaltung "riesiger Datenbestände", wie sie aus einer Vorratsdatenspeicherung resultierten, für die Carrier einen geringeren finanziellen und personellen bedeute – und das bei vergleichbar hohem "Schutzniveau". Das vom BVerfG gekippte Gesetz hatte den Telecom-Firmen die Kosten für die Vorratsdatenspeicherung auferlegt.

In diesem Zusammenhang betonte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner, dass sein Verband es für ungerechtfertigt hält, dass die Carrier selbst diese Kosten tragen und letztlich auf den Kunden abwälzen müssen. Grützner zufolge sollten den Carriern dieser Aufwand – zumindest pauschal – aus allgemeinen Steuermitteln erstattet werden: Die Datenspeicherung sei ein Mittel zur Gefahrenabwehr durch den Staat und damit genauso auf die Allgemeinheit abzuwälzen wie zum Beispiel die Kosten für Polizeiautos.

Aus Sicht von Jura-Professor Norbert Nolte hingegen sieht Gesetzgeber in der Pflicht zur Kostenübernahme einen gerechten Ausgleich für die Möglichkeit, als Unternehmen in der Telecom- oder Internetanbranche Geld zu verdienen. Nolte berät als Rechtsanwalt Telecom-Firmen bereits seit der Liberalisierung des TK-Markts Ende der 1990er Jahre. Der Jurist wies darauf hin, dass das BVerfG-Urteil nicht das endgültige Aus für eine Vorratsdatenspeicherung bedeute, vielmehr hätten die Karlsruher Richter die "konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung" für nicht verfassungsgemäß erklärt und in ihrem Urteil Wegweisungen für eine "gute" oder "schlechte" Datenspeicherung auf Vorrat gegeben. Auch aus Sicht von Peter Schaar sind in dem Urteil vom 2. März 2010 "Minen verborgen, die noch gar nicht alle entdeckt sind".

Quelle : www.heise.de

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Europaweiter Protest gegen Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #355 am: 28 Juni, 2010, 15:56 »
100 Organisationen aus 23 europäischen Ländern haben die EU-Kommission in einem gemeinsamen Brief aufgefordert, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten aufzuheben. Unter den Unterzeichnern sind nach Angaben des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung Bürgerrechts-, Datenschutz- und Menschenrechtsorganisationen, Telefonseelsorge- und Notrufvereine, Berufsverbände von Journalisten, Juristen und Ärzten, Gewerkschaften, Verbraucherzentralen und Wirtschaftsverbände wie der deutsche eco-Verband.

Durch eine allgemeine Aufzeichnung von Verbindungsdaten bestehe das Risko, dass vertrauliche Tätigkeiten und Kontakte durch Datenpannen bekannt und missbraucht werden könnten, heißt es in dem Brief. Außerdem seien die Kosten der Datenspeicherung unvertretbar und es werde die Kommunikationsfreiheit Unschuldiger behindert. Eine generelle Verbindungsdatenspeicherung habe sich zudem in vielen europäischen Staaten als überflüssig, schädlich oder verfassungswidrig herausgestellt.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte 2008 gegen die Verpflichtung zur Verbindungsdatenaufzeichnung eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, die von rund 34.000 Menschen unterstützt wurde. Im März 2010 fällte das Gericht sein Urteil, in dem es die Vorratsdatenspeicherung nicht für schlechthin unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärte. Allerdings sahen die Karlsruher Richter enge Auflagen für die praktische Ausgestaltung als unbedingt erforderlich an.

Die Unterzeichner des Briefes an die EU-Kommission erwarten, "dass der Europäische Gerichtshof im Anschluss an den rumänischen Verfassungsgerichtshof und an die Marper-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Pflicht zur Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten ohne jeden Verdacht für unvereinbar mit der EU-Grundrechtecharta erklären wird". Im April dieses Jahres hatten bereits 48 Organisationen ihren Protest gegen die Vorratsdatenspeicherung in einem Brief an die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ausgedrückt.

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Neue Kritik an Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #356 am: 18 August, 2010, 23:36 »
Führende Köpfe hinter der Sammelbeschwerde gegen die verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten haben das Urteil  des Bundesverfassungsgericht vom März als unzureichend kritisiert. So reibt sich der damalige Bevollmächtigte der Beschwerdeführer, Meinhard Starostik, in einer Stellungnahme  (PDF-Datei) vor allem an der Ansicht des Gerichts, dass eine anlasslose Aufzeichnung von Nutzerspuren nicht an sich unvereinbar mit dem Grundgesetz und internationalen Rechtsnormen sei. Der Berliner Rechtsanwalt sieht im Gegensatz dazu bereits mit dem Prinzip einer flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung "das Gebot der Verhältnismäßigkeit" verletzt.

In dem Schriftsatz geht es konkret um ein neues Plädoyer in der noch laufenden Verfassungsbeschwerde gegen Datenspeicherpflichten im Telekommunikationsgesetz (TKG), über die in Karlsruhe voraussichtlich noch in diesem Jahr entschieden wird. Die Klage richtet sich vor allem gegen den Identifizierungszwang für SIM-Karten und den staatlichen Zugriff auf personenbezogene Informationen von Telekommunikationskunden.

Das Urteil, so moniert Starostik, setze sich nicht "mit den empirischen Nachweisen des eklatanten Missverhältnisses zwischen Tragweite der Vorratsdatenspeicherung auf der einen und ihrem Ertrag auf der anderen Seite" auseinander. Auch vermisst der Anwalt die Würdigung der Belege einer hohen strafrechtlichen Aufklärungsrate auch ohne die pauschale Maßnahme. Nicht zuletzt sei das Urteil nicht mit früheren Beschlüssen des eigenen Hauses in Einklang zu bringen, wonach eine "allumfassende, permanente Vorratsdatenspeicherung" mit dem Grundgesetz unvereinbar sei.

Im Einzelnen moniert Starostik etwa die Auffassung des Verfassungsgerichts, dass eine Vorratsdatenspeicherung verhältnismäßig sein könne, weil der Staat ihre Durchführung Privatunternehmen übertrage. Eine solche Haltung führe zu einer "massiven Absenkung der rechtsstaatlichen Anforderungen an die staatliche Datenverarbeitung". Nicht gelten lassen will der Jurist auch das Argument der Verfassungshüter, dass die Telekommunikation ein spezifisches Gefahrenpotenzial aufweise und daher in besonderer Weise zu überwachen sein müsse.

Der Schriftsatz lehnt zudem die Ansicht des Verfassungsgerichts ab, dass die Identifizierung von Internetnutzern anhand von Verbindungsdaten unter sehr viel geringeren Voraussetzungen und zum Teil schon zur Verfolgung bestimmter Ordnungswidrigkeiten zulässig sei als die etwa von Telefongesprächspartnern. Eine solche "Diskriminierung von Internetverbindungen" führe zu "unauflösbaren Wertungswidersprüchen". Rufe etwa jemand mit unterdrückter Rufnummer einen Anschluss an, so dürfe er anhand der bekannten Verbindungsdaten nach Auffassung des Gerichts nur mit richterlicher Anordnung namentlich ausfindig gemacht werden. Erfolge der Anruf dagegen unter Verwendung eines Online-Dienstes wie Skype, solle die Identifizierung des Anrufers anhand der IP-Adresse ohne Richtergenehmigung und bereits zur Aufklärung des Verdachts von Bagatellstraftaten zulässig sein.

Starostik gibt zu bedenken, dass die Zuordnung einer dynamischen IP-Adresse die inhaltliche Rekonstruktion der gesamten Internetsitzung anhand von Nutzungsdaten wie URLs und somit "die Erstellung tiefgreifender Persönlichkeitsprofile" ermögliche, wie auf Basis von Telefon-Verbindungsdaten ausgeschlossen sei. Weiter gestatte Paragraph 113 TKG den Zugriff auf elektronische Adressbücher und sogar auf Schlüssel zum Abruf von Kommunikationsinhalten. Solche Informationen erlaubten ebenfalls "tiefgreifende Einblicke in die persönliche Lebenssituation sowie die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen".

Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung geht derweil davon aus, dass in Anbetracht der unterschiedlichen Meinungen des rumänischen Verfassungsgerichtshofs und des deutschen Bundesverfassungsgerichts wohl erst die anstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Klarheit über die Verhältnismäßigkeit einer sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung bringe. Diese habe dann eventuell noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu überprüfen. Bis dahin sei alles daran zu setzen, dass die EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung politisch aufgehoben würden und es hierzulande nicht vorher zu einer Wiedereinführung der "unmäßigen" Nutzerprotokollierung komme.

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Keine schnelle Einigung bei Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #357 am: 20 August, 2010, 16:14 »
Fast ein halbes Jahr nach dem Stopp  der bisherigen Datenspeicherung auf Vorrat zeichnet sich noch kein schnelles Ende des Koalitionsstreits ab. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) pocht auf eine zügige Neuregelung und sieht eine Schutzlücke besonders bei Straftaten im Internet. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) warnt dagegen vor Eile und verweist auf die laufende Debatte in Europa.

"Ich halte die Vorratsdatenspeicherung für fachlich zwingend geboten. Das Bundesverfassungsgericht hat neue Maßstäbe vorgegeben, die umzusetzen sind", sagte de Maizière der Nachrichtenagentur dpa in Berlin. "Da haben wir einen Dissens. Ich bin aber guter Hoffnung, dass dieser aufzulösen ist."

Der Innenminister hält eine Neuregelung für dringend nötig. "Ich bin der Meinung, dass wir eine erhebliche Schutzlücke haben, vor allem bei den Straftaten, bei denen die Tat typischerweise im Internet stattfindet wie Kinderpornografie oder der Anleitung zum Bombenbau im Internet", sagte de Maizière. "Dort sind die Verbindungsdaten oft der einzige Ermittlungsansatz, um den hinter einer dynamischen IP-Adresse stehenden Täter identifizieren zu können."

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige gesetzliche Regelung im März gekippt. Telefon- und Internetdaten können deshalb nicht mehr ohne Anlass für sechs Monate gespeichert werden. CDU und CSU hatten gefordert, dass noch vor der Sommerpause die Weichen für eine Umsetzung der Karlsruher Entscheidung gestellt werden.

Die Justizministerin sieht keinen Zeitdruck. "Es wird da aus ihrer Sicht keinen nationalen Schnellschuss geben", sagte ein Ministeriumssprecher. Das Bundesverfassungsgericht habe die frühere Regelung für nichtig erklärt. Der Sprecher verwies darauf, dass noch eine Prüung ausstehe, ob die Richtlinie mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar sei. "Wir sind optimistisch, dass die Richtlinie noch einmal überarbeitet wird."

Die Justizministerin hält "Einfrieren" von Verbindungsdaten bis zu einer richterlichen Auswertungsgenehmigung (quick freeze) für sinnvoll. Das sieht de Maizière aber skeptisch. "Der Vorschlag für ein "quick freeze" als Alternative ist in bestimmten Fällen zwar richtig, vielfach werden aber durch Flatrates keine Verbindungsdaten mehr gespeichert", sagte er. Aus seiner Sicht könnte es außerdem in manchen Fällen schon zu spät sein. "Oft haben wir auch erst zeitlich viel später Ansätze für Ermittlungsverfahren."

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Re: Keine schnelle Einigung bei Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #358 am: 21 August, 2010, 01:21 »
Zitat
...vor allem bei den Straftaten, bei denen die Tat typischerweise im Internet stattfindet wie Kinderpornografie oder der Anleitung zum Bombenbau im Internet", sagte de Maizière. "Dort sind die Verbindungsdaten oft der einzige Ermittlungsansatz, um den hinter einer dynamischen IP-Adresse stehenden Täter identifizieren zu können."...
In beiden Fällen reiner Blödsinn.

KiPo findet man, zumindest hierzulande, nicht im öffentlichen Bereich des Netzes. Bisherige Ermittlungserfolge beruhen praktisch immer auf verdeckten Ermittlern, die sich in entsprechende Kreise eingeschlichen haben, oder auf Funde auf Nutzerrechnern, z.B. nach Anzeigen. IP-Adressen kann man von Servern ausserhalb des Geltungsbereichs deutschen Rechts kaum je erwarten. Und diese auf dem Weg zu erfassen, wäre technisch nur mit einer verdachtslosen umfassenden Traffic-Kontrolle möglich, beispielsweise an allen grenzübergreifenden Systemen. Das allerdings wäre mit wirklich enormem Aufwand verbunden. Zudem können Nutzer fast kinderleicht ihre IP fälschen.

Hinsichtlich Anleitungen zum Bombenbau gilt fast dasselbe, ausser dass ein erfolgreiches Einschleusen verdeckter Ermittler kaum zu erwarten ist.

Beide Angebote werden zudem innerhalb weitgehend abgeschotteter Zirkel oft per e-mail oder MMS verbreitet. Die Verteiler solcher Nachrichten benötigen i.d.R. nicht die IP des Empfängers. Und ein Aufdecken der Inhalte wäre nur über eine umfassende inhaltliche Filterung denkbar, für die es allerdings überhaupt keine legale Grundlage gibt.

Natürlich muss gegen diese Täter vorgegangen werden, in jedem Einzelfall.
Aber stets mit legalen und verfassungsmässigen Mitteln. Obligatorisch im Rechtsstaat.
Und ohne das Volk unter Generalverdacht zu stellen.

Zusammenfassend erscheint mir die Diskussion über KiPo und Bombenbau nur vorgeschoben, denn die wahre Absicht dürfte die totale Kontrolle der gesamten Bevölkerung sein, Big Brother 2.0
Wenn aber Politiker meinen, dem Volke grundsätzlich nicht trauen zu können, kann ich ihnen nur immer wieder nahelegen, sich gefälligst ein anderes Volk zu suchen und sich nicht länger von diesem bezahlen zu lassen.

Jürgen
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Die Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sehen in der vom Bundeskriminalamt (BKA) vorgelegten Kriminalitätsstatistik  Belege dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung von Internetverbindungsdaten überflüssig ist. Im Jahr 2008, als Verbindungsdaten nur sporadisch gespeichert wurden, seien 167.451 Internet-Straftaten registriert worden, sie konnten zu 79,8 Prozent aufgeklärt werden, erläutern die Bürgerrechtler in einer Mitteilung. Im Jahr 2009, in dem alle Interneteinwahlen und E-Mails für sechs Monate protokolliert worden seien, habe die Polizei demgegenüber 206.909 Internet-Straftaten registriert. 75,7 Prozent davon seien aufgeklärt worden.

Die Statistik beweise, "dass das Gerede von 'Sicherheitslücken' durch den Stopp der verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung im März 2010 rein politisch motiviert und fachlich aus der Luft gegriffen ist", erklärt Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. 2008 seien Interneteinwahlen und E-Mails allenfalls kurzfristig protokolliert worden. Trotzdem seien Internet-Delikte ohne Vorratsdatenspeicherung häufiger aufgeklärt worden. Das gelte auch für die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet.

"Die Bundesregierung muss der EU-Kommission jetzt endlich mitteilen, dass sie von ihrem Recht Gebrauch macht, von der grundrechtswidrigen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung abzuweichen", forderte Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Die Bürgerrechtler, die Ende 2007 Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingelegt hatten, rufen für den 11. September zur Großdemonstration "Freiheit statt Angst" in Berlin auf.

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