Autor Thema: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert  (Gelesen 83307 mal)

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Vorratsdatenspeicherung droht vorläufiges Aus
« Antwort #330 am: 01 März, 2010, 13:57 »
Die Karlsruher Richter werden die Vorratsdatenspeicherung wohl nur unter strengen Vorgaben genehmigen. Die EU-Kommission will ihre heikle Richtlinie überprüfen.

Wenn das Bundesverfassungsgericht am Dienstag sein Urteil zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung verkündet, wird Christoph Möllers, der Vertreter der Bundesregierung, wohl zu den Verlierern gehören. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wird dennoch zufrieden sein; sie will gar nicht, dass die Bundesregierung gewinnt.

Denn noch in der Opposition stand die Liberale auf der anderen Seite. Mit mehreren Mitstreitern hatte sie in Karlsruhe dagegen geklagt, dass sämtliche Telekommunikationsdaten aller Bürger sechs Monate gesichert werden müssen - ohne jeden Verdacht. Und als designierte Ministerin setzte sie in den Koalitionsverhandlungen zumindest durch, dass bis auf weiteres von Bundesbehörden nur bei Gefahr für Leib, Leben und Freiheit auf die gespeicherten Daten zugegriffen werden darf.

Schon deshalb stand Möllers, der noch von der alten Regierung eingesetzt worden war, bei der Verhandlung im vergangenen Dezember auf verlorenem Posten. Die Ministerin war wegen ihrer heiklen Doppelrolle nicht erschienen, ihre Staatssekretärin gab nur eine konturlose Erklärung ab, und selbst Abgeordnete, die das Gesetz mit beschlossen hatten, hielten sich zurück. Der scheidende Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier kommentierte süffisant: "Der Senat ist verwundert, dass er für das angegriffene Gesetz heute keinen politisch Verantwortlichen hat finden können, der es verteidigt."

Auch die Urteilsverkündung wird Möllers nun ohne höchsten Beistand aus Berlin erdulden müssen. Leutheusser-Schnarrenberger empfängt lieber in Berlin die Presse zur Nachlese. Sie wartet nur darauf, dass ihr Karlsruhe endlich den Anlass gibt, das von der Großen Koalition beschlossene Gesetz zu entschärfen.

Sie hat Grund zur Hoffnung. Vieles spricht dafür, dass die Verfassungsrichter den Gesetzgeber zu einer Generalrevision der deutschen Speicherungs- und Abfragevorschriften verpflichten, auch wenn sie die sechsmonatige Speicherpflicht an sich wohl nicht kippen werden.

Dem Alt-Liberalen Burkhard Hirsch wäre es zwar "am liebsten, wenn das Bundesverfassungsgericht den Nerv hätte, zu sagen, bereits die Speicherung der Daten verstößt in jedem Fall gegen das Grundgesetz". Doch dafür müssten die Karlsruher die entsprechende EU-Richtlinie für verfassungswidrig erklären - und das ist nicht einfach.

Zwar reklamieren die Verfassungsrichter für sich das Recht, zwingende EU-Vorgaben auch mal für unverbindlich zu erklären. Doch dieser Fall ist noch nie eingetreten und wird es vermutlich auch jetzt nicht. Schließlich ließ Papier das Problem in der Verhandlung nicht weiter erörtern.

Dafür werden die Verfassungsrichter bei Datensicherheit und Datennutzung wohl strenge Vorgaben machen. Denn die Vorratsdatenspeicherung, warnte etwa der Dresdner Datenschutzexperte Andreas Pfitzmann in der Verhandlung, sei "aus technischer Sicht nichts anderes als der Einbau einer weiteren, großen Sicherheitslücke", die vor allem für fremde Geheimdienste, die Organisierte Kriminalität und sogar für Terroristen interessant sein könnte.

Der zuständige Richter Johannes Masing wollte deshalb wissen, ob bestimmte Sicherheitsstandards "gewährleistet" seien. Die von anderen Daten getrennte Speicherung etwa, die Verschlüsselung und ein Vier-Augen-Prinzip mit Protokollierungspflicht beim Datenzugriff. Matthias Kurth, der Präsident der Bundesnetzagentur, stammelte daraufhin von "zukünftigen Leitfäden", in denen "ein solcher Maßstab enthalten sein werde".

Auch die Zugriffsrechte für den Staat dürften die Karlsruher an strengere Vorgaben knüpfen. Schon in ihrem Eilbeschluss vom März 2008 beschränkten sie die Übermittlung der Daten an die Strafverfolgungsbehörden auf Fälle schwerer Kriminalität. Auf etwas Ähnliches wird es wohl auch jetzt hinauslaufen.

Doch nicht nur Karlsruhe wird das Thema wieder auf die Agenda setzen. In Brüssel ist es Viviane Reding, die neue Vizepräsidentin der EU-Kommission und verantwortlich für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, die das umstrittene Vorhaben grundlegend überprüfen will.

Sie werde sich für "das richtige Gleichgewicht" zwischen der Terrorismusbekämpfung und der Achtung der Privatsphäre einsetzen und "noch in diesem Jahr" die entsprechende EU-Richtlinie "auf den Prüfstand stellen", sagt die EU-Kommissarin, denn "die Vorratsdatenspeicherung kann jedermanns Grundrecht auf Privatsphäre einschränken". Es müsse "gewährleistet werden", dass diese mit der seit Dezember verbindlichen EU-Grundrechtecharta "vereinbar" sei.

Generell sei dabei zu fragen: "Brauchen wir wirklich all diese Daten?" Konkret werde sie "untersuchen, inwiefern die Speicherung verschiedenster Datensätze notwendig ist, ob die Speicherzeit für Daten angemessen ist und ob nicht weniger aufdringliche Maßnahmen dem gleichen Ziel dienen könnten".

Im September wird die EU-Kommission einen Bericht über die Anwendung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen, dann sollen die nächsten Schritte festgelegt werden. Leutheusser-Schnarrenberger wird das freuen - sie entscheidet auf EU-Ebene mit.

Quelle : www.spiegel.de

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Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #331 am: 02 März, 2010, 10:24 »
Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Dienstag, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung, verstößt. Sie ist dem Urteil zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar.

Die mündliche Verhandlung zu den Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung fand am 15. Dezember 2009 statt. Nachdem das Gericht in der Vergangenheit Sicherheitsgesetze der Regierung deutlich beschränkt hat, war die Frage, ob die Richter einen ähnlichen Weg gehen – oder ob sie die Speicherung komplett für verfassungswidrig erklären. In Eilentscheidungen hatten sie die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zwar vorerst gebilligt, deren Nutzung zur Strafverfolgung aber deutlich eingeschränkt.

Nach dem Gesetz werden seit 2008 Verbindungsdaten aus der Telefon- , Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten sechs Monate lang gespeichert. Abrufbar sind sie für Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr. Im umfangreichsten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten fast 35.000 Bürger Beschwerde gegen das seit 2008 geltende Gesetz eingelegt, das eine EU-Richtlinie umsetzt. Es gibt drei Klägergruppen. Eine von ihnen vertritt der FDP-Politiker Burkhard Hirsch. Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik vertritt rund 34.900 Kläger. Der Grünen-Politiker Volker Beck hat mit mehr als 40 Abgeordneten seiner Partei Beschwerde eingelegt. Über gut 60 Verfahren wurde im vergangenen Dezember in Karlsruhe exemplarisch verhandelt.

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach, hatte vor der Urteilsverkündung im ARD-"Morgenmagazin betont: "Es geht nicht um Übermut des Gesetzgebers, der Bürgerrechte einschränken will. Die Nutzung von Telekommunikationseinrichtungen wird heute immer stärker zur Begehung und Planung von Straftaten genutzt." Der FDP-Innenexperte Hirsch sagte im Bayerischen Rundfunk: "Ich bin der festen Überzeugung, dass die jetzige Regelung verfassungswidrig ist und ich glaube, dass das Verfassungsgericht auch so entscheiden wird." Dem Radiosender NDR Info sagte Hirsch: "Ich denke, dass der Staat jetzt schon die Möglichkeit hat, die Verbindungsdaten dann nachzuforschen und zu prüfen, wenn er gegen einen Bürger einen konkreten Verdacht hat." Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth hatte vor der Urteilsverkündung gesagt: "Man hat den Eindruck, dass der Staat sich mehr und mehr als Krake und Nimmersatt geriert."

Quelle : www.heise.de



 

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Das Bundesverfassungsgericht hat die anlasslose Protokollierung elektronischer Nutzerspuren und ihre Speicherung für mindestens sechs Monate gemäß den EU-Vorgaben  in seinem Grundsatzurteil zur Vorratsdatenspeicherung (Az: 1 BvR 256/08) nicht für schlechthin unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Allerdings sind für die Karlsruher Richter enge Auflagen für die praktische Ausgestaltung unbedingt erforderlich; sie machen dem Gesetzgeber in ihrer umfassenden Entscheidung dafür sehr konkrete Vorschläge. Möglicherweise werden Datenschützer und Bürgerrechtler über die Entscheidung aber auch nicht rundum glücklich sein: Die Ausführungen des Gerichts lesen sich teilweise wie eine detaillierte Anleitung an den Gesetzgeber zur Regelung einer neuen Vorratsdatenspeicherung, die auch das Bundesverfassungsgericht mittragen würde.

Der Erste Senat blieb bei seiner Linie, die er etwa mit den Beschlüssen zu heimlichen Online-Durchsuchungen oder zum großen Lauschangriff aufgestellt hat: Auch tief in die Grundrechte eingreifende Maßnahmen hält er für die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr in einzelnen, konkreten Fällen für anwendbar, solange sie gut begründet und eng begrenzt sind. So stellte der aus dem Amt scheidende Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier am heutigen Dienstag in der Urteilsverkündung klar, dass eine Vorratsdatenspeicherung rechtmäßig sei, "wenn die gesetzliche Ausgestaltung dem besonderen Gewicht einer solchen Speicherung Rechnung trägt".

Die "Streubreite" der verdachtsunabhängigen Erfassung von Verbindungs- und Standortdaten sowie deren "weite Aussagekraft" macht laut Papier den Eingriff besonders schwer.  Im Gegenzug müssten bei der Umsetzung glasklare Normen etwa hinsichtlich der Datensicherheit, der Transparenz oder des Rechtsschutzes aufgestellt werden. Es dürfe vor allem im ersten Schritt kein "offener Datenpool" angelegt werden, auf den Strafverfolger und Geheimdienste relativ frei zugreifen könnten.

Genau dies hat der Gesetzgeber dem Gerichtspräsidenten zufolge aber mit der Neuregelung der Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung getan. Er sei somit seinen Pflichten nicht nachgekommen, "klare Anforderungen festzulegen". Vielmehr sei die Datenverwendung generell bei Straftaten von erheblicher Bedeutung sowie sogar bei "mittels Telekommunikation begangener" Delikte zugelassen worden. Insofern seien die gesetzlichen Vorgaben als vollständig "nichtig" zu deklarieren und die bereits von den Telekommunikationsunternehmen aufbewahrten Daten "unverzüglich zu löschen".

Für eine mögliche künftige Vorratsdatenspeicherung hielt Papier einen "besonders hohen Standard der Datensicherheit geboten". Das Grundgesetz treffe dazu zwar keine detailgenauen Aussagen. Der Gesetzgeber habe sich aber an den Erkenntnissen der aktuellen technischen Diskussion zu orientieren. Datenbestände müssten getrennt und verschlüsselt und Zugriffe protokolliert werden. Außerdem müsse der Datenschutzbeauftragte einbezogen und ein "ausgeglichenes Sanktionssystem" für Zuwiderhandlungen geschaffen werden. Auf Bits und Bytes dürfe nur zur Ahndung von Straftaten, die überragend hohe Rechtsgüter bedrohen, oder zur Abwehr solcher Vergehen zugegriffen werden. Dabei müssten zumindest Anhaltspunkte für konkrete Gefahren vorliegen.

Ein "grundsätzliches Abrufverbot" stellte das Gericht für zumindest einen engen Kreis besonders persönlicher Daten auf, die auf Vertraulichkeit angewiesen seien. Papier nannte hier konkret Gespräche mit der anonymen Telefonberatung etablierter Hilfseinrichtungen. Insgesamt dürfe "die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden". Ein "diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins", das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen könne, müsse vermieden werden. Gleichzeitig sei anzuerkennen, dass eine "Rekonstruktion gerade der Telekommunikationsverbindungen" für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung sei.

Weniger strenge Auflagen knüpfte Karlsruhe daher etwa an die Nutzung von IP-Adressen in Form von behördlichen Auskunftsansprüchen gegenüber Diensteanbietern. Hier sei zum einen bedeutend, dass dabei die zuständigen Ämter die vorsorglich zu speichernden Daten nicht kennen. Vielmehr gehe es nur um "personenbezogene Auskünfte" über den Inhaber eines bestimmten Anschlusses, der von Providern unter Rückgriff auf diese Daten ermittelt worden sei. Systematische Ausforschungen über einen längeren Zeitraum oder das Erstellen von Persönlichkeits- und Bewegungsprofilen ließen sich allein auf Grundlage solcher Auskünfte nicht verwirklichen. Maßgeblich sei zum anderen, dass für solche Auskünfte nur ein von vornherein feststehender kleiner Ausschnitt der Daten verwendet werde.

Allerdings hat dem Richterspruch nach auch die Begründung von behördlichen Auskunftsansprüchen zur Identifizierung von IP-Adressen "erhebliches Gewicht". Mit ihr wirke der Gesetzgeber auf die Kommunikationsbedingungen im Internet ein und begrenze die Anonymität; es müsse sichergestellt werden, "dass eine Auskunft nicht ins Blaue hinein eingeholt wird". Für solche Auskünfte sei kein Richtervorbehalt nötig, allerdings seien die Betreffenden von der Abfrage  zu benachrichtigen. Die Anonymität im Internet dürfe nur aufgehoben werden, wenn zumindest eine Rechtsgutbeeinträchtigung vorliegt, der "ein hervorgehobenes Gewicht beigemessen wird". Das könnten auch "im Einzelfall besonders gewichtige Ordnungswidrigkeiten" sein, die der Gesetzgeber ausdrücklich benennen müsse.

Den Richtern Wilhelm Schluckebier und Michael Eichberger, die auf Anraten der CDU 2006 ins Verfassungsgericht nachrückten, ging die Mehrheitsmeinung des Senats zu weit. Sie hielten in abweichenden Voten fest, dass die angegriffenen Regelungen im Grundsatz nicht unangemessen seien. Der Gesetzgeber habe sich in dem ihm in der Verfassung festgeschriebenen Gestaltungsrahmen gehalten. Straftaten effektiv aufzuklären und Gefahren wirksam abzuwehren seien nicht per se Bedrohungen für die Freiheit der Bürger. Die Senatsmehrheit schränke zugleich den Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers nahezu vollständig ein, bei der Straftatenaufklärung und der Gefahrenabwehr zum Schutz der Menschen angemessene und zumutbare Regelungen zu treffen.

Quelle : www.heise.de
« Letzte Änderung: 02 März, 2010, 18:11 von SiLæncer »

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Urteil zur Vorratsdatenspeicherung lässt weiten Interpretationsraum
« Antwort #333 am: 02 März, 2010, 18:12 »
Das Urteil  des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung ist eine Entscheidung, die es anscheinend vielen Seiten recht macht. Viele Interessenvertreter haben sich rasch daran gemacht, aus dem 60-seitigen Beschluss der Karlsruher Richter das ihnen Naheliegende herauszupicken. Selbst der Bundesverband Musikindustrie, dessen Mitglieder seit Langem zur Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen an die Vorratsdaten heran wollen, hat treffliche Aspekte in der Urteilsbegründung entdeckt. So werde darin etwa "ein gesteigertes Interesse an der Möglichkeit" beschrieben, "Kommunikationsverbindungen im Internet zum Rechtsgüterschutz oder zur Wahrung der Rechtsordnung den jeweiligen Akteuren zuordnen zu können".

Die Vertreter der Musikindustrie erfreut die Feststellung des Gerichts, dass "in einem Rechtsstaat auch das Internet keinen rechtsfreien Raum bilden darf". Die Möglichkeit einer individuellen Zuordnung von Internetkontakten bei Rechtsverletzungen "von einigem Gewicht" sei deshalb ein legitimes Anliegen des Gesetzgebers. Soweit für Auskünfte durch die Provider bei der Verwendung dynamischer IP-Adressen Verbindungsdaten ausgewertet werden müssten, gebe es keine prinzipiellen Bedenken. Die Musikindustrie sieht sich damit darin bestätigt, dass es möglich sein müsse, "Rechtsverletzer im Netz ermitteln zu können".

Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, kann dem Beschluss ebenfalls Gutes abgewinnen. Der CSU-Politiker freute sich über die endlich erreichte "notwendige Rechtssicherheit". Das Urteil lasse die grundsätzliche Speicherung der für die Arbeit der Sicherheitsbehörden unverzichtbaren Daten zu. Auskünfte über Vorratsdaten seien "bei einer ganzen Reihe schwerwiegender Straftaten möglich". Das Justizministerium sieht Uhl im Einklang mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) gefordert, "unverzüglich verfassungskonforme Regelungen vorzulegen". Peter Altmaier, parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, hatte sich zuvor dagegen "ausdrücklich nicht froh" über die Entscheidung gezeigt.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die zu den Klägern in Karlsruhe gegen das Gesetz aus der Zeit der großen Koalition gehörte, sprach von einem "wirklichen Tag zur Freude". Für weitere anlasslose Datensammlungen auf EU-Ebene wie die Speicherung von Flugpassagierdaten sei der Spielraum damit geringer geworden. Zusammen mit der EU-Kommission müsse nun das weitere Vorgehen beraten werden. Grund zu eiligen Reaktionen bestehe nicht, das Urteil müsse erst genau geprüft werden. Schwarz-Gelb steuert damit wohl auf eine neue koalitionsinterne Konfrontation zu. Die EU-Kommission forderte unterdessen heute von Deutschland rasche Bewegung.

Unter Datenschützern gibt es geteilte Meinungen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar misst dem Richterspruch weitreichende Bedeutung zu. Er verpflichte den Staat nicht nur, sich selbst bei der Datensammlung zurückzunehmen. Vielmehr sei er auch angehalten, die Bürger vor unangemessenen Datenspeicherungen durch Unternehmen zu schützen. Sämtliche vorsorgliche Datenansammlungen für unbestimmte Zwecke müssten geprüft werden. Schaar interpretierte die Entscheidung zugleich als Signal an Brüssel, die EU-Vorgaben zur anlasslosen Protokollierung von Nutzerspuren zurückzunehmen. Aus Brüssel war dem entgegen zu vernehmen, dass die EU-Kommission auf europäischer Ebene keinen Anlass zu handeln sieht.

"Das Bundesverfassungsgericht hat hier wirklich die Argumentation der Datenschützer übernommen", erklärte der schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert der dpa. Nun müssten weitere Entscheidungen und Pläne auf nationaler und europäischer Ebene noch einmal überprüft werden. Dazu gehöre das zunächst nur auf Eis gelegte SWIFT-Abkommen über die Weitergabe von Bankdaten. Weicherts Kollege aus Mecklenburg-Vorpommern, Karsten Neumann, gab aber zu bedenken, dass der Beschluss eine "Hintertür" für eine künftige Regelung der Vorratsdatenspeicherung aufgestoßen habe.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der die "Massenbeschwerde" in Karlsruhe organisiert hatte, fordert ebenfalls einen "Stopp der flächendeckenden Überwachung in ganz Europa". Die Bürgerrechtsvereinigung Humanistische Union hält nun eine Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof für nötig, ob nicht doch bereits mit der grundsätzlichen Anordnung der Speicherung der TK-Daten auf Vorrat ein Grundrechtseingriff vorliege.

Für die Linken stellt das Urteil einen "Knockout für die uferlosen Überwachungsträume der Big-Brother-Parteien" dar. Es sei ist eine wichtige Entscheidung "zur Wahrung der Balance zwischen Freiheit und Sicherheit", lobte Jan Korte aus dem Fraktionsvorstand. Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen, freute sich über einen "großen Sieg für die Bürgerrechte". Allerdings sei das Gericht nicht weit genug gegangen. In der entscheidenden Frage, ob eine Vorratsdatenspeicherung überhaupt zulässig sei, habe sich Karlsruhe nicht zu einem klaren Nein durchringen können. Zuvor hatte Grünen-Chefin Claudia Roth den "sehr guten" Beschluss als "Klatsche für den Gesetzgeber" gewertet.

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht in dem Urteil eine "schallende Ohrfeige" für die politischen Verantwortlichen – und ist sich damit zunächst einig mit der Piratenpartei. Während diese aber als weiteren Schritt das endgültige Aus für die Vorratsdatenspeicherung verlangt, moniert die GDP, dass erneut "eine schlampige Gesetzesformulierung" der Polizei ein notwendiges Ermittlungsinstrument "aus der Hand geschlagen" habe. Es müsse daher "unverzüglich" ein den Auflagen voll entsprechendes Gesetz vorgelegt werden. Die Hürden seien aber wohl so hoch gelegt, dass eine Abfrage zur polizeilichen Gefahrenabwehr kaum mehr infrage komme.

Branchenverbände wie der Bitkom, der VATM oder der eco begrüßten die Karlsruher Ansage im Kern. Das Gericht habe damit den Sorgen vieler Internet- und Telefonkunden Rechnung getragen. Zugleich fürchten die Wirtschaftsvertreter aber, auf den hohen Kosten für die bereits erfolgten Hilfssheriffsleistungen sitzen zu bleiben oder mit noch höheren Aufwendungen für Folgeregelungen mit deutlich besserem Schutzniveau konfrontiert zu werden. Die Entscheidung des Gerichts zur Entschädigung der Provider sei höchst unbefriedigend, beklagte eco-Chef Michael Rotert. Hier sei der Gesetzgeber gefordert, um Standortnachteile zu verhindern.

Quelle : www.heise.de

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"VDS-Urteil ist ein Sicherheitsrisiko"
« Antwort #334 am: 04 März, 2010, 09:39 »
Viele Polizeibeamte und konservative Politiker befürchten nach der Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung Probleme bei der Kriminalitätsbekämpfung. Ausgleich sollen nun 3000 zusätzliche "Internet-Streifen" schaffen, fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG).

"Ohne den sechsmonatigen Rückgriff auf Rechner-Adressen kann die Polizei im Internet nur noch etwas ausrichten, wenn ihre Netz-Präsenz massiv ausgebaut wird," erklärte DPolG-Chef Rainer Wendt in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung. Aus diesem Grund fordert Wendt "3000 speziell ausgebildete Cyber-Cops, die verdachtsunabhängige Internet-Streifen fahren, um Kriminelle effektiver aufzuspüren.".

Wendt betonte, die Vorratsdatenspeicherung sei ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung insbesondere von Terrorismus, Kinderpornographie und organisiertem Verbrechen gewesen. Dieses stehe nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom gestrigen Dienstag (gulli:News berichtete) nicht mehr zur Verfügung. Deswegen, so Wendt, müssten Bund und Länder "aufrüsten, um die Sicherheitslücke zu kompensieren". Wendt forderte sogar die die Ausarbeitung einer kompletten "Internet-Agenda 2010".

Ähnlich äußerte sich auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. In zwei von drei Fällen sei die Polizei bei ihren Ermittlungen inzwischen auf Vorratsdaten angewiesen, erklärte BDK-Chef Klaus Jansen. Entsprechend düster sehe es ohne die Vorratsdatenspeicherung aus. Jansen will aber einen anderen Weg gehen als Wendt: statt alternativer Kontrollmaßnahmen fordert er eine möglichst schnelle Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung nach den Vorgaben der Verfassungsrichter. "Karlsruhe hat eine Blaupause vorgelegt, mit der sich innerhalb von 14 Tagen ein Gesetzentwurf schreiben lässt", betonte er. Bei gutem Willen der Bundesjustizministerin könne ein neues Speichergesetz bis zum Sommer in Kraft sein. "Wer jetzt einen politischen Streit anfängt, spielt den Kriminellen in die Karten und versündigt sich an den Bürgern", warnte Jansen.

Quelle: www.gulli.com

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EU will Datenspeicherungsrichtlinie überprüfen
« Antwort #335 am: 04 März, 2010, 10:39 »
Die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström plant nach dem Urteil  des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsspeicherung eine Überprüfung der EU-Richtlinie zur Datenspeicherung. "Ich will die Direktive bis Ende des Jahres evaluieren lassen", sagte Malmström der Zeitung Die Welt. "Da werden wir uns nicht nur ansehen, ob sie angemessen und effektiv ist und wie hoch die Kosten sind. Sondern auch, ob sie mit der Grundrechtecharta des Lissabon-Vertrags vereinbar ist." Der Reformvertrag der Europäischen Union war Ende 2009 in Kraft getreten.

Die schwedische EU-Kommissarin sagte, dass der Nutzen der EU-Richtlinie für den Anti-Terror-Kampf und zur Bekämpfung der Kriminalität noch nicht abschließend bewertet werden könne. Als Grund nannte sie, dass die Direktive in einigen EU-Staaten noch nicht umgesetzt worden sei. In den Ländern, wo sie umgesetzt wurde, sagten die Behörden, dass sie nützlich sei, erläuterte die liberale Politikerin.

Die Karlsruher Richter hatten am Dienstag geurteilt, dass die Vorratsdatenspeicherung, die auf Grundlage der EU-Richtlinie Ende 2007 von der damaligen großen Koalition beschlossen worden war, in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig ist. Die EU-Richtlinie wurde jedoch nicht in Frage gestellt. Während die Union rasch ein neues, am Urteil des Bundesverfassungerichts orientiertes Gesetz auf den Weg bringen will, will sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nicht unter Druck setzen lassen.

Gegner von Vorratsdatenspeicherungen wollen nun auch die EU-Richtlinie zu Fall bringen. "Andere Länder profitieren von diesem Urteil nicht, also wollen wir unseren Protest über die Grenzen ausweiten", hatte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung nach dem Karlsruher Urteil mitgeteilt und angekündigt, auch europaweit gegen das massive Speichern von Kommunikationsdaten kämpfen zu wollen.

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Vorratsdaten-Löschung soll kontrolliert werden
« Antwort #336 am: 05 März, 2010, 21:28 »
Deutsche Provider sind verpflichtet, sämtliche im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gespeicherten Verbindungsdaten zu löschen. Ob sie dieser Pflicht auch nachkommen, soll jetzt stichprobenartig überprüft werden.

Am vergangenen Dienstag erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige deutsche Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und das entsprechende Gesetz für nichtig (gulli:News berichtete). Nicht nur das: die Richter ordneten auch an, dass sämtliche bisher gespeicherten Daten von den Providern unverzüglich zu löschen seien. Einige Provider wie Arcor und die Deutsche Telekom begannen nach eigenen Angaben noch am selben Tag mit der massenhaften Datenvernichtung.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar will nun Gewissheit. Kommen die Provider ihren Verpflichtungen auch nach; werden die Verbindungsdaten wirklich wie vorgesehen gelöscht? Das soll nun überprüft werden. Zwar seien "flächendeckende Kontrollen bei sämtlichen Unternehmen" unmöglich, erklärte Schaar am heutigen Freitag in Berlin. Dazu gebe es schlicht zu viele Telekommunikationsunternehmen - über tausend seien es in ganz Deutschland. Man wolle sich aber immerhin "bei den Anbietern stichprobenartig von der Löschung überzeugen".

"Durch das Urteil ist der Rechtsgrund für die Vorratsdatenspeicherung weggefallen. Die von den Unternehmen auf Vorrat gespeicherten Daten sind deshalb unverzüglich zu löschen, auch soweit sie noch nicht an die Behörden übermittelt wurden," betonte Schaar noch einmal. Ob dies von den Providern auch beherzigt wird, wird sich womöglich bald zeigen.


Quelle: www.gulli.com

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Nicht mehr Sicherheit durch Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #337 am: 05 März, 2010, 22:48 »
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht in seiner aktuellen Pressemitteilung Zahlen und Fakten, die gegen die von Politik und Polizei befürchteten Sicherheitslücken sprechen sollen.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung macht sich in seiner aktuellen Pressemitteilung gegen Innenpolitiker und Polizeifunktionäre stark, die ohne Vorratsdatenspeicherung die deutsche Sicherheit gefährdet sehen. Daher veröffentlicht der Arbeitskreis nun eine Reihe von Zahlen und Fakten, die zeigen sollen, dass auch ohne wahllose Datenspeicherung keine Sicherheitslücken entstehen.

Dazu äußert Werner Hülsmann von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz:

"Wie unsere Nachbarländer Österreich und Belgien zeigen, ist die Sicherheit auch ohne Vorratsdatenspeicherung gewährleistet - oder wollen die Befürworter behaupten, Österreich sei ein Hort des Terrorismus? Die Angstmache und Drohung mit einer 'Sicherheitslücke' oder einem 'Rückzugsgebiet für Kriminelle' ist hanebüchen. Laut Kriminalstatistik konnte in Deutschland auch ohne Vorratsdatenspeicherung fast 80% der Internetkriminalität aufgeklärt werden. Dass sich diese Aufklärungsquote nach Einführung der Vorratsdatenspeicherung erhöht hätte, ist nicht ersichtlich. Umgekehrt gefährdet die Vorratsdatenspeicherung unsere Sicherheit, weil sie die Polizei mit Ermittlungen wegen Internetbetrügereien und Tauschbörsennutzung verstopft und dadurch Ressourcen von der gezielten Aufklärung schwerer Straftaten abzieht."

Patrick Breyer vom Arbeitskreis bemängelt, hätten Politiker und Polizisten Interesse, die Sicherheit zu stärken, sollten sie gezielt Projekte zur Kriminalitätsprävention auf kommunaler und Landesebene unterstützen: "Unsere Innenpolitiker tun das Gegenteil: Sie investieren Millionen von Euro in die Vorratsspeicherung der Daten Unschuldiger, in Überwachungstechnik, in biometrische Pässe, in Videoüberwachung - und kürzen gleichzeitig seit Jahren die Mittel für gezielte Präventionsarbeit, und es gibt immer weniger Polizisten - das ist doch keine Sicherheitspolitik!"

Die EU-Innenkommissarin will die Direktive bis zum Jahresende evaluieren lassen. Dabei sollen sowohl Angemessenheit und Effizienz der Richtlinie als auch die Kosten ihrer Umsetzung betrachtet werden. Außerdem sei dabei auch zu prüfen, ob sie mit der Grundrechtecharta des Lissabon-Vertrags vereinbar ist. An dieser Stelle möchte der AK für eine Abschaffung der "Totaldatenspeicherung" - wie sie in der Pressemitteilung genannt wird - eintreten. Daher fordert Florian Altherr vom AK die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die EU-Richtlinie zurückgenommen werde: "Es gibt keinen europäischen Konsens mehr für eine pauschale, anlasslose Überwachung aller 500 Millionen EU-Bürger. Die Verfassungsgerichte mehrerer Länder haben nun deutliche Signale an die Politik gesendet, dass die Grenzen der Freiheitseinschränkungen überschritten sind. Die Bundesregierung muss sich innerhalb der EU nun für eine neue, freiheitsfreundliche Sicherheitspolitik stark machen. Von einer erneuten Einführung einer Vorratsdatenspeicherung muss nach dem Paukenschlag von Karlsruhe dringend abgesehen werden."

Im Zuge dieser Forderung nennt der AK in 12 Punkten Fakten und Zahlen, die aus seiner Sicht gegen die massenhafte Datenspeicherung sprechen. Wie fundiert die Argumentation insgesamt und die Einzelargumente sind, sei dahingestellt. Einen genaueren Einblick gibt die online-Ausgabe der Pressemitteilung des AK Vorratsdatenspeicherung.

Quelle: www.gulli.com

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Schaar: Auch Google betreibt Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #338 am: 06 März, 2010, 16:58 »
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung fordert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, auch für Firmen wie Google oder Facebook strengere Regeln. "Private Datensammlungen großer Unternehmen, zum Beispiel von Google, sind ja schon viel genauer, umfangreicher und aussagekräftiger als das, was durch eine staatlich verordnete Speicherung erfasst wird", sagte Schaar dem Focus. "Was Google macht, ist auch eine Art Vorratsdatenspeicherung, das kann ich nicht anders sehen."

Schaar zeigte sich zudem skeptisch, dass es zu einer schnellen Neufassung der gestoppten verdachtslosen Speicherung kommt. "Die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung haben bislang nicht nachgewiesen, dass dieses Instrument bei der Verhinderung oder Aufklärung schwerer Straftaten unverzichtbar ist", sagte Schaar. "Auch die Bundesregierung argumentierte überwiegend mit Fällen vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes."

Neben Schaar hat auch Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner ihre Kritik an Googles Datensammelpraxis erneuert und ihre Forderungen konkretisiert. Es sei nicht akzeptabel, dass Bürger sich erst im Netz informieren müssten, ob ihr Haus für den Google-Dienst Street View fotografiert und ins Web gestellt worden sei. Dem Spiegel sagte Aigner: "Google muss die breite Öffentlichkeit über das Projekt und die Widerspruchsmöglichkeiten informieren, etwa mit Anzeigen in der Presse". Der Internetkonzern müsse akzeptieren, dass ein Teil der Gesellschaft das Netz nicht nutze. Aigner hatte bereits vergangene Woche gefordert, dass Street View erst nach einer Frist online geht, in der die Bürger sich gegen das Abfotografieren ihrer Umgebung wehren können.

Bislang informiert Google die Öffentlichkeit auf einer Webseite über die Einspruchsmöglichkeiten. Demnach arbeitet das Unternehmen an einer "Funktion, [...] mit der jeder der Veröffentlichung einer Abbildung seines Hauses widersprechen kann". Diese soll "rechtzeitig vor der Veröffentlichung" zur Verfügung stehen. Widersprüche per E-Mail und auf dem klassischen Postweg nimmt Google aber bereits entgegen. Bereits in Street View veröffentlichte Bilder können Nutzer direkt aus dem Dienst heraus beanstanden.

Gegen Street View regt sich auch auf kommunaler Ebene weiter Widerstand . Der Bürgermeister der Gemeinde Kernen im Remstal (Rems-Murr-Kreis) hat Google aufgefordert, auf die Befahrung der Straßen in Kernen und die Veröffentlichung der Bilder im Internet zu verzichten. Grund waren zahlreiche Anfragen von besorgten Bürgern. "Zwar haben wir als Gemeinde keine datenschutzrechtliche Grundlage, die Aufnahmen zu verbieten. Dennoch war es mir wichtig, Google den Willen der Gemeinde mitzuteilen", sagte Bürgermeister Stefan Altenberger der dpa.

Quelle : www.heise.de

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VDS: Die Grünen werfen De Maizière Konzeptlosigkeit vor
« Antwort #339 am: 07 März, 2010, 20:56 »
Thomas de Maizière (CDU) glaubt, dass das Karlsruher Urteil zur Vorratsdatenspeicherung eine Sicherheitslücke darstellt. Die Internetkriminalität könnte sich ins Inland verlagern, weswegen er nach neuen Gesetzen ruft. Die Grünen betrachten diesen Vorstoß sehr kritisch.

Bundesinnenminister Thomas De Maizière (CDU) drängte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zur Eile. Er möchte von der Bundesjustizministerin einen Gesetzesentwurf möglichst noch vor der Sommerpause erstellt haben. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kürzlich gekippt, ohne die fragliche EU-Richtlinie infrage zu stellen.

MdB Volker Beck sagte, die beste Vorratsdatenspeicherung sei diejenige, auf die man komplett verzichtet. Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) kann nicht verstehen, warum die CDU glaubt, dass man mit dem Karlsruher Urteil die Strafverfolgung an die Wand gefahren habe. Malte Spitz versucht in seinem Blogeintrag einige Aussagen der Regierung gerade zu rücken. Obwohl es in Schweden oder Österreich keine VDS gibt, hat sich die Internetkriminalität nicht in diese Länder verlagert. Online-Delikte wie Betrug, Beleidigung und ähnliches hätte man auch vor Einführung der VDS effektiv verfolgen können.

Der grüne Jurist Konstantin von Notz glaubt, dass es der schwarz-gelben Koalition derzeit an durchdachten und tragenden Konzepten für den Datenschutz fehlen würde. Er kritisiert auch das eingeschlagene Tempo. "Dabei ist Eile nicht nur ein schlechter Ratgeber, sondern hier auch völlig fehl am Platze. Das Argument, Deutschland würde nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Rückzugsort für Netzstraftaten, entbehrt jeder Grundlage - sind es doch in der EU sechs Länder, die die europäische Richtlinie bewusst nicht umgesetzt haben.

Längst hat EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström angekündigt, die EU-Richtlinie grundlegend zu überprüfen. Man wolle sich in Ruhe ansehen, ob die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung effektiv, angemessen und mit der Grundrechtecharta der EU vereinbar sei. Anstatt übereilt ein neues, unausgegorenes Gesetz vorzulegen und den bisher verfolgten Weg gesetzgeberischer Schnellschüsse fortzusetzen, wäre die Bundesregierung gut beraten, zunächst die Entwicklungen auf europäischer Ebene abzuwarten. Die zunehmende Vielstimmigkeit von CDU/CSU und FDP im Bereich der Innenpolitik nimmt mehr und mehr die Hoffnung auf einen speziell für die Netzpolitik so wichtigen Neuanfang beim Datenschutz."

Bundesinnenminister De Maizière zeigte sich mit seinen heutigen Forderungen nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen als Sicherheitspolitiker des alten Schlages. Bleibt abzuwarten, wer sich im Frühjahr beziehungsweise Sommer in Berlin durchsetzen wird. Vielleicht wird aber ein derartiger Schlagabtausch im Rahmen der Prüfung der EU-Richtlinie nicht mehr nötig sein.

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Bürgerrechtler starten Kampagne gegen neue Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #340 am: 09 März, 2010, 11:53 »
Nach lauten Rufen aus der Polizei  und von CDU/CSU  nach einem neuen Gesetz zur anlasslosen Protokollierung von Nutzerspuren hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zu einer Gegenaktion aufgerufen. Der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, der über 34.000 Menschen zum Gang nach Karlsruhe bewegen konnte, hat dazu eine Kampagnenseite eingerichtet. Dort können Gegner über eine "Meinungsmaschine" offene Briefe an alle Bundestagsabgeordnete der schwarz-gelben Koalition unter anderem per E-Mail verschicken, um sich gegen die Wiedereinführung der vom Bundesverfassungsgericht gestoppten  Vorratsdatenspeicherung und für eine Abschaffung der EU-Pflicht  zur verdachtsunabhängigen Datensammlung einzusetzen. Darüber hinaus ist eine nach Postleitzahlen durchsuchbare Liste mit Telefonnummern der Abgeordneten verfügbar.

Klaus Jansen, Bundesvorsitzender des Bunds Deutscher Kriminalbeamter (BDK), hatte sich in einem offenen Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vom Wochenende "konsterniert" gezeigt über das Karlsruher Urteil. Der Verzicht auf eine Übergangsregelung habe zu einem "Flurschaden" bei Kriminalitätsbekämpfung und Gefahrenabwehr geführt, dessen Tragweite noch nicht abschätzbar sei. Es seien bundesweit bereits hunderte Ermittlungsakten geschlossen worden, weil sie ohne die Nutzung der Verkehrsdaten nicht aufzuklären seien.

Weiter beklagt Jansen, dass nicht so sehr das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, sondern vielmehr die "Durchführungsbestimmungen" der Bundesnetzagentur die Reaktion der Verfassungsrichter herausgefordert habe. Jansen unterstellte Politik und Justiz, von Lobbyisten aus der IT-Industrie oder vom Chaos Computer Club (CCC) abhängig zu sein. Merkel solle sich selbst "an die Spitze der Initiative für die sichere Nutzung der neuen Medien" setzen. Der Gesetzgeber brauche das Urteil aus Karlsruhe für eine Neuregelung der Datensammlung nur abzuschreiben.

Der Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg, Hans-Jörg Albrecht, sagte hingegen dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel, die Diskussion über vermeintliche Sicherheitslücken nach dem Beschluss sei "leicht hysterisch, politischen Interessen geschuldet und überhaupt nicht nachvollziehbar". Die aktuelle "Panikstimmung" sei "durch keinerlei Hinweis aus Forschung und Praxis belegt". Laut einem Rechtsgutachten der Freiburger nutzt die Vorratsdatenspeicherung der Strafverfolgung kaum.

In diesem Sinne schreibt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, dass sich mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung 2008 hierzulande die Aufklärungsrate nicht erhöht habe. 2007 seien zudem ohne diese Praxis 84,4 Prozent aller in Deutschland registrierten Internetdelikte einschließlich der Verbreitung von Kinderpornographie erfolgreich aufgeklärt worden. Diese Zahl sei im Folgejahr nicht gestiegen. Die FDP müsse nun Wort halten und gemäß ihrem Wahlprogramm für die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und der entsprechenden EU-Vorgabe kämpfen.

Quelle : www.heise.de

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Nonstop-Löschung bei der Telekom
« Antwort #341 am: 10 März, 2010, 17:28 »
Die Deutsche Telekom hat voraussichtlich bis nächste Woche zu tun, um den gespeicherten Datenwust endgültig zu löschen. Der Konzern kommt damit der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach.

Der Telekom-Konzern wird erst in der nächsten Woche die letzten Telefon- und Internetdaten gelöscht haben. Nach Unternehmensangaben hatte die Telekom einen Datenwust von 19 Terabyte zu vernichten. Die Menge entspreche 4,85 Milliarden Seiten Text im DIN-A4-Format.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang März die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten für verfassungswidrig erklärt und die Unternehmen aufgefordert, die gespeicherten Daten "unverzüglich zu löschen".

Der Telekom-Konkurrent Vodafone hat bereits die Auflagen erfüllt. Die Daten seien bis zum vergangenen Freitag komplett und unwiederbringlich gelöscht worden, teilte das Unternehmen mit. Der Mobilfunk- und Festnetzbetreiber hatte unmittelbar nach der Gerichtsentscheidung mit dem Löschen der Daten begonnen.

Eine noch größere Datenmenge als die Telekom muss der Internet- Dienstleister United Internet («1&1», «GMX» und «Web.de») vernichten. Nach Unternehmensangaben ist damit begonnen worden, die 25 Terabyte "unmittelbar zu löschen". Der Vorgang werde in einigen Tagen abgeschlossen sein.

Quelle : DF

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"Keine schnelle Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung "
« Antwort #342 am: 17 März, 2010, 11:46 »
Bundesjustizministerin  Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung, deren gesetzliche Regelung in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht verworfen wurde, bis zur parlamentarischen Sommerpause ausgeschlossen. Der Neuen Osnabrücker Zeitung sagte sie: "Es ist vollkommen utopisch, bis zur Sommerpause eine Neuregelung zu erwarten. So funktioniert seriöse Gesetzgebung nicht." Sie wandte sich damit gegen Forderungen aus der Union. Auch Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte erklärt, er halte es für möglich und nötig, bis zur Sommerpause einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Leutheusser-Schnarrenberger betonte dagegen: "Wir arbeiten momentan sehr sorgfältig und intensiv an einer grundlegenden Bewertung des Urteils. Es geht um weit mehr, als einige Sätze aus dem Karlsruher Urteil in ein Gesetz zu schreiben. Zu klären sind schwierige Fragen wie die der Datensicherheit und -speicherung sowie der Grenzen für den staatlichen Zugriff. Das ist eine sehr umfangreiche Aufgabe, für die ich mir keinen Zeitplan diktieren lasse." Die Justizministerin wies zudem erneut darauf hin, dass auch die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, deren Umsetzung in deutsches Recht durch das vom Verfassungsgericht aufgehobene Gesetz erfolgen sollte,  derzeit überprüft werde. Die Bestandsaufnahme auf EU-Ebene solle bis zum Herbst vorliegen. Es bringe nichts, jetzt übereilt irgendetwas in ein neues Gesetz zu schreiben, das später auch europarechtlich keinen Bestand habe, sagte sie.

Nach dem vom Verfassungsgericht aufgehobenen Gesetz wurden seit 2008 Verbindungsdaten aller deutschen Bürger aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten sechs Monate lang gespeichert. Abrufbar waren sie für Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr. Im umfangreichsten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten fast 35.000 Bürger Beschwerde gegen das Gesetz eingelegt.

Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte daraufhin am 2. März die Regelungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) und in der Strafprozessordnung (StPO) als unvereinbar mit dem Fernmeldegeheimnis des Artikels 10 des Grundgesetzes erklärt. Die von den Richtern festgestellte Verfassungswidrigkeit dieser Regelungen wiegt so schwer, dass sie auch nicht im eingeschränkten Umfang übergangsweise weiter angewendet werden dürfen, sondern vollständig nichtig sind. Damit dürfen Provider seit dem Urteil nicht mehr auf Vorrat speichern; bereits vorhandene Daten mussten gelöscht werden.

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Justizministerin hält Vorratsdatenspeicherung für verzichtbar
« Antwort #343 am: 21 März, 2010, 18:18 »
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält eine Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten nicht unbedingt für erforderlich. "Andere Staaten kommen ohne Vorratsdatenspeicherung aus, zum Beispiel die USA", sagte die FDP-Politikerin dem "Hamburger Abendblatt". Dort werde die alternative "Quick-Freeze-Methode" angewendet, "also das Einfrieren der Daten bei vorliegendem Verdacht". Zudem seien in sechs EU-Staaten die Vorgaben  aus Brüssel zur anlasslosen Protokollierung der Nutzerspuren nicht umgesetzt. Es sei zu prüfen, ob die entsprechende Richtlinie überhaupt mit der europäischen Grundrechtscharta vereinbar sei.

Auf die Frage, ob das federführende Justizministerium eventuell gar keinen Gesetzesentwurf zur Neufassung der Vorratsdatenspeicherung anhand der Richtschnur des Bundesverfassungsgericht vorlegen werde, erklärte die Liberale: "Wir legen nicht die Hände in den Schoß." Aber das Urteil aus Karlsruhe müsse genau ausgewertet und in die europäische Entwicklung eingebettet werden. Bei einem eventuellen neuen gesetzgeberischen Vorstoß sei auf jeden Fall "die Notwendigkeit und die Sicherheit der gespeicherten Daten zu gewährleisten". Es wäre ihrer Ansicht nach aber "verantwortungslos, einen Zeitplan zu nennen". Den Mahnungen zur Eile ihres Kollegen im Innenressort, Thomas de Maizière, hielt die Juristin entgegen: "Ich dränge ihn ja auch nicht zu Gesetzen." Ihr Ziel ist es, "seriös" mit dem Beschluss des Verfassungsgerichts umzugehen.

De Maizière selbst machte gegenüber der "Sächsischen Zeitung" die Ansage, dass sich in der Regierungskoalition bestenfalls "jeder um sein eigenes Ressort kümmert und sich mit anderen abstimmt, aber den anderen nicht so viel hineinredet". Auf diese Weise könne der noch nicht optimale Eindruck von der Arbeit von Schwarz-Gelb verbessert werden. Trotzdem übte er aber erneut Druck aus auf Leutheusser-Schnarrenberger mit der Forderung, "das Urteil zügig und klug in ein neues Recht" zu überführen. Prinzipiell stimme das Motto von früher, dass Polizisten auf die Straße müssten, angesichts neuer Kriminalitätsformen im Internet nur noch zum Teil: "Viele Straftaten müssen am Computer, also am Schreibtisch, aufgeklärt werden."

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"Urteil zur Vorratsdatenspeicherung bremst Polizei aus"
« Antwort #344 am: 24 März, 2010, 16:14 »
Dass das Bundesverfassungsgericht die Vorratsspeicherung von Telekommunikations- und Internet-Verbindungsdaten gestoppt hat, bremst nach Einschätzung von Hannovers Polizeipräsident Uwe Binias die Fahnder aus. Binias bekräftigte damit die Kritik, die auch andere Polizeivertreter an dem Urteil übten. Unter anderem hatte der Bund Deutscher Kriminalbeamter gefordert, möglichst schnell ein dem Urteil entsprechendes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg zu bringen.

Er erwarte für das laufende Jahr spürbare Einschnitte bei der Kriminalitätsbekämpfung und bei der Gefahrenabwehr. Der Kampf gegen Kinderpornografie im Internet oder den Warenkreditbetrug werde erheblich erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht, sagte Binias. Selbst auf die Aufklärung von Kapitalverbrechen oder die Bekämpfung organisierter Kriminalität könne das Urteil erheblichen Einfluss habe. Die Verzögerungen bei der Anpassung des Telekommunikationsgesetzes helfe ausschließlich den Verbrechern. Der Polizeichef rief die Bundesregierung auf, den Beamten schnell wieder einen Einblick in die Internetdaten von Verdächtigen zu ermöglichen.

Die Behinderung der Ermittlungsarbeit sei bereits jetzt konkret, sagte der Polizeipräsident. Im März hatte laut Binias ein Zeuge die Polizei informiert, dass in einem Chatroom kinderpornografische Fotos ausgetauscht wurden. War es zuvor möglich, über die nur kurzzeitig vergebenen dynamischen IP-Adressen die Verantwortlichen zu ermitteln, sind den Fahndern nun die Hände gebunden. "Jetzt bekommen wir von den Dienstleistern nur noch freundlich formulierte Standardabsagen auf unsere Anfragen", erklärt Binias.

Binias meinte zudem, dass Amokläufe an Schulen oftmals in einem Chatroom angedroht würden. "Ich mag mir gar nicht vorstellen, dass uns künftig die Hände gebunden sind, dass wir unter Umständen das Leben und die Gesundheit von Schülern nicht mehr schützen können." Der Polizeipräsident zeigte "keinerlei Verständnis für den einen oder anderen verantwortlichen Politiker in Berlin, der meint, ein Thema auf die lange Bank schieben zu können".

Binias ging nicht weiter darauf ein, ob ein Quick-Freeze-Verfahren – also das Einfrieren der etwa für Abrechungszwecke oder Netzmanagement vorhandenen Daten bei vorliegendem, konkretem Verdacht – den Strafermittlern die benötigten Daten liefern würde, ohne die Daten gleich aller Bundesbürger ohne konkreten Anlass für mehrere Monate zu speichern. Quick Freeze hatten nicht nur Datenschützer nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts als Möglichkeit für die Strafermittler ins Spiel gebracht, auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht eine solche Regelung als Alternative zu einem überarbeiteten Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung: "Andere Staaten kommen ohne Vorratsdatenspeicherung aus, zum Beispiel die USA", hatte die FDP-Politikerin mit Verweis auf das etwa in den USA eingesetzte Quick Freeze betont.

Leutheusser-Schnarrenberger besteht zudem darauf, einen eventuellen neuen Gesetzesentwurf entgegen dem Drängen von einigen Polizeivertretern und auch entgegen den Wünschen ihres Kabinettskollegen Thomas de Maizière in Ruhe vorzubereiten und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genau zu analysieren. Vor der Sommerpause will sie auf keinen Fall einen Gesetzentwurf vorlegen.

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