Autor Thema: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert  (Gelesen 65708 mal)

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Hansenet gerichtlich zur Vorratsdatenspeicherung gezwungen
« Antwort #315 am: 19 November, 2009, 12:19 »
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat den Widerspruch von Hansenet gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln zurückgewiesen, das einen Antrag des Hamburger Telekommunikationsunternehmen auf eine vorläufige Befreiung von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung im September abgelehnt hatte. Dies geht aus einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Berufungsgerichts in Münster von Anfang November hervor (Az. 13 B 1392/09).

Offen gelassen hat der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts, ob die Vorschriften der §§ 110 und 113 a Telekommunikationsgesetz (TKG), aus denen die Pflichten des Telekommunikationsanbieters hervorgehen, verfassungs- und europarechtkonform sind. Derzeit sei nicht abzusehen, wie das Bundesverfassungsgericht in den bald mündlich verhandelten Verfassungsbeschwerden gegen die sechsmonatige Protokollierung der Nutzerspuren entscheiden werde.

Das OVG selbst spricht von einer "anlasslosen Überwachung" und einer mithin "ohne Vorliegen eines Anfangsverdachts oder eines konkreten Hinweises eingeleiteten Kontrolle". Karlsruhe habe aber zunächst die Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung abgelehnt und auch die mit der Aufbewahrungspflicht verbundenen Kosten dafür nicht als hinreichend angesehen. Unbeantwortet sei auch noch die Frage, in welchem Umfang das Bundesverfassungsgericht angesichts der EU-Vorgaben über die Verfassungskonformität der angegriffenen Vorschrift zu bestimmen habe.

Vor diesem Hintergrund hat das OVG das öffentliche Vollziehungsinteresse mit dem privaten Interesse Hansenets abgewogen. Hier habe Hansenet keine ausreichend qualifizierten Argumente vorgebracht, seine wirtschaftlichen Nachteile "nicht widerspruchsfrei" aufgeführt, sodass der ökonomische Aufwand nicht sicher einzuschätzen sei. Nicht wieder gutzumachende Folgen für die Antragstellerin seien so auch nicht zu erkennen, falls die Speicherpflicht durch Karlsruhe aufgehoben würde.

TK-Unternehmen wie die Mobilfunkanbieter Mobilcom, Debitel, Klarmobil und Callmobile sowie die Provider BT Deutschland und QSC dürfen laut Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin hingegen derzeit von der zuständigen Bundesnetzagentur nicht zur Vorratsdatenspeicherung gezwungen werden. Die Berliner Richter befanden im Gegensatz zu ihren nordrhein-westfälischen Kollegen, dass die Pflicht zur Aufbewahrung der Verbindungs- und Standortdaten ohne angemessene Kostenerstattung verfassungswidrig sei.

Diesen abweichenden Beschlüssen müsse man nicht weiter nachgehen, meint das OVG NRW. Die fehlende Entschädigungsregelung sei zwar möglicherweise in einem eigenständigen Verfahren zu behandeln. Es bestünden aber keine Bedenken, dass die Regulierungsbehörde eine falsche Entscheidung getroffen habe. Die Bundesnetzagentur behandle die Fälle einheitlich und habe jeweils Beschwerde gegen die Entscheidungen beim Berufungsgericht eingelegt. So gebe es keine Wettbewerbsverzerrungen.

Quelle : www.heise.de

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Österreich: Gesetzentwurf für Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #316 am: 22 November, 2009, 12:49 »
Die österreichische Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) hat einen Entwurf für eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG 2003) zur Begutachtung veröffentlicht. Mit den neuen Normen soll in dem Land die Vorratsdatenspeicherung eingeführt werden. Telekommunikationsanbieter müssen demnach künftig Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Kunden auch ohne konkrete Verdachtsmomente ein halbes Jahr lang speichern.

Da die in einer EU-Richtlinie für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung vorgesehene Frist längst verstrichen ist, muss sich die Republik Österreich gegenwärtig vor dem EuGH in einem Vertragsverletzungsverfahren verantworten. Am Dienstag ist eine Stellungnahme fällig. Davor musste aus verfahrenstechnischen Gründen die Novelle in die Wege geleitet werden. Allerdings könnte der Entwurf im weiteren Prozess noch Veränderungen erfahren. Weder die Opposition noch der Koalitionspartner ÖVP sind mit dem Entwurf zufrieden, wenngleich aus unterschiedlichen Motiven.

Interessierte Personen haben nun acht Wochen Zeit, Stellung zu nehmen, was ungewöhnlich lange ist. Ungewöhnlich ist auch die Entstehungsgeschichte des Entwurfs: Er wurde weder von Ministerialbeamten noch von Parlamentsmitgliedern erstellt. Vielmehr hatte Bures das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte damit beauftragt. Dieses bildete eine Arbeitsgruppe, der neben Juristen und Gesandten betroffener Telekommunikationsanbieter auch Vertreter der Ministerien für Inneres sowie Justiz angehörten.

Trotzdem rührt sich nun aus diesen ÖVP-geführten Ressorts Widerstand. Den Entwurf ohne Placet des Koalitionspartners in Begutachtung zu schicken sei "ein bisschen ein Affront", heißt es aus dem Justizministerium, während man laut Presse im Innenministerium "äußerst irritiert" reagierte. Dort zweifelt man an der Praktikabilität des Entwurfs und hegt "schwerste Bedenken", ob der Entwurf den Bedürfnissen der Polizei entspricht. Insbesondere wird ein Zugriff auf die Vorratsdaten auch bei leichten Straftaten  mit weniger als einem Jahr maximaler Strafdrohung gefordert.

Im Entwurf selbst ist von "schweren Straftaten" die Rede – was genau das ist, soll das Justizministerium festlegen. Dort fordert man "keinen Rückschritt bei den bisherigen Möglichkeiten der Kriminalitätsbekämpfung." Bures dazu: "Tatsächlich werden durch die Umsetzung der EU-Richtlinie die rechtlich zulässigen Möglichkeiten für Polizei und Justiz erweitert." Begleitend müsse aber die datenschutzrechtliche Kontrolle erweitert werden. "Die Zeit der Begutachtung ist dazu da, um die Gespräche mit dem Koalitionspartner und mit allen Interessengruppen weiterzuführen. Ich erwarte hier eine rege Beteiligung der Zivilgesellschaft."

BZÖ und Grüne lehnen eine Zustimmung zum Entwurf ab. "Es ist eine Frechheit, wenn die über acht Millionen Österreicher generell zu potenziellen Terroristen erklärt werden, die man ja zu ihrer eigenen Sicherheit unbedingt überwachen muss. Den Staat geht es nichts an, wer mit wem was telefoniert", äußerte sich etwa BZÖ-Justizsprecher Ewald Stadler, "Hier haben die staatlichen Datenschnüffler nichts verloren". Die FPÖ schoss sich derweil auf die dem Entwurf zu Grunde liegende EU-Richtlinie ein.

Der Entwurf enthält auch einige Passagen, die verfassungswidrig sein könnten. Diese Teile sollen daher selbst in den Verfassungsrang gehoben werden, um dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Kontrolle darüber zu entziehen. Dieses Vorgehen hat in Österreich Tradition. Die dafür erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit würde aber die Zustimmung von mindestens 14 Nationalratsabgeordneten der Opposition erfordern.

Unabhängig von der Vorratsdatenspeicherung haben die drei Oppositionsparteien vereinbart, bis März keine Zustimmung zu Zwei-Drittel-Materien zu geben. Anlass ist die Weigerung von SPÖ und ÖVP, bestimmte Minister und ehemalige Minister aus ihren eigenen Reihen in einen laufenden Untersuchungsausschuss zu laden. Die Opposition möchte die (ehemaligen) Regierungsmitglieder zu Abhör- und Geheimdienstthemen befragen.

Quelle : www.heise.de

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Wird die Vorratsdatenspeicherung ausgeweitet?
« Antwort #317 am: 24 November, 2009, 11:00 »
Die Geheimdienste wünschen sich offenbar eine massive Ausweitung der verdachtsunabhängigen Datenspeicherung. Diese müsste dann von den Mitgliedsstaaten zusätzlich umgesetzt werden.

Geht es nach den internationalen Polizeibehörden und Geheimdiensten, sollen neben den verpflichtend zu speichernden Verbindungsdaten auch eine Reihe "optionaler" Datenfelder wie Einzelabrechnungen, Bankverbindung, Volumen von Up- und Downloads, Anbindung, Art und Zeitdauer des Kundenvertrags, geografischer Ort von beim Kunden installierten Geräten, eine Liste der IMEI- und MAC-Adressen aller vom Provider gestellten Endgeräte sowie bei Handies den PUK-Codes des betreffenden Endgeräts im neuen Überwachungsstandard erfasst werden. Auch über die Abrechnung, die Kundenverträge und die Bankverbindung sollen weit mehr Details als in der Richtlinie vorgesehen gespeichert werden.

Im Telekom-Standardisierungsinstitut ETSI arbeitet man nun an der Umsetzung dieser Überwachungspläne. Auf einer heute in den USA abgehaltenen Konferenz machte man einige Schritte hin zu einer Umsetzung. Allerdings müssen diese Pläne, die sich im wesentlichen aus den Wunschlisten der internationalen Ermittlungsbehörden erklären, noch von den zuständigen Politikern abgesegnet werden. Es wird vermutet, dass dann eine "entschärfte" Version der Pläne in die Vorschriften aufgenommen wird.

Währenddessen gibt es in Österreich, das die EU-Richtlinie nach großen Verzögerungen in Kürze umsetzen will, weiterhin Diskussionen um Details des entsprechenden Gesetzesentwurfs. Die Regierung benötigt für die Umsetzung Stimmen der Opposition, da Änderungen an der Verfassung vorgenommen werden müssen, für die in Österreich eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig ist. Die Oppositionsparteien allerdings lehnen die Vorratsdatenspeicherung teilweise aus Prinzip ab oder knüpfen ihre Zustimmung an politische Bedingungen. Letztendlich wird allerdings wohl ein Kompromiss gefunden werden müssen - die EU hat Österreich schon einmal eine Frist gesetzt, weil die dortige Regierung so lange mit der Umsetzung der Richtlinie wartete.

In Österreich stehen auch in Kürze die Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung auf dem Plan. Gegen die Maßnahme, die Kritiker als unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre sehen, wurden mehrere Verfassungsbeschwerden eingelegt - darunter die mit gut 34.000 Unterschriften größte Massen-Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik.

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Technische Vorgaben zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung stehen
« Antwort #318 am: 02 Dezember, 2009, 19:19 »
Die Bundesnetzagentur hat am heutigen Mittwoch die konkreten Vorgaben (PDF-Datei) zur Implementierung der Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten veröffentlicht. Sie sind Teil der "Technischen Richtlinie zur Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation und zum Auskunftersuchen für Verkehrsdaten". Die Bestimmung mit der Abkürzung "TR TKÜV" legt generell die technischen Einzelheiten fest, die zur Sicherstellung einer vollständigen Erfassung der zu überwachenden Telekommunikation und zur Auskunftserteilung erforderlich sind. Darüber hinaus gibt sie Anhaltspunkte zur Gestaltung der Übergabepunkte der abgehörten und gespeicherten Daten an die "berechtigten Stellen" im Sicherheitsbereich.

Version 6.0 der Technischen Richtlinie enthält erstmals auch die Anforderungen für die Umsetzung der verdachtsunabhängigen sechsmonatigen Protokollierung der Nutzerspuren im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung. Im Vergleich zum Entwurf vom Frühjahr gibt es dabei keine wesentlichen Änderungen mehr. Abgerufen werden sollen demnach die Verbindungs- und Standortinformationen von Festnetz-, Mobil- und VoIP-Gesprächen sowie von E-Mails und IP-Adressen. Zu den abzufragenden Daten zählen weiter etwa die Teilnehmerkennung (IMSI), die Mobile Subscriber ISDN Number (MSISDN), die Geräte-Seriennummer IMEI, E-Mail und SIP-Kennungen aus der Internet-Telefonie und DSL-Kennungen wie Rufnummer oder Angabe des Endpunktes in Form einer Hausanschrift.

Die Auskunftserteilung an Strafverfolger, Verfassungsschutzbehörden, Bundesnachrichtendienst und dem Militärischen Abschirmdienst unterliegt dem Fernmeldegeheimnis. Die aufgeführten Stellen benötigen daher eine Richtergenehmigung für die Datenabfrage. Die neue Version der Technischen Richtlinie sieht hier vor, dass entsprechende Anordnungen auch elektronisch geschützt übermittelt werden können. Dabei sollen Kryptosysteme auf Basis der IPSec-Protokoll-Familie eingesetzt werden.

Die eigentlichen Bestimmungen für die Vorratsdatenspeicherung, gegen die diverse Verfassungsbeschwerden laufen, finden sich seit der jüngsten Reform der Regeln zur Telekommunikationsüberwachung im Telekommunikationsgesetz (TKG). Weitere grobe Ausführungsbestimmungen regelt die seit Jahren umstrittene Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV). Die neue zugehörige Technische Richtlinie tritt nach der Bekanntgabe ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur in Kraft.

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Urteil: Firmen müssen Technik für Vorratsdatenspeicherung beschaffen
« Antwort #319 am: 07 Dezember, 2009, 19:25 »
Mehrere Telekommunikationsunternehmen müssen nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg die Technik für die umstrittene Vorratsdatenspeicherung anschaffen. Die Richter gaben in vier von fünf Fällen entsprechenden Beschwerden der Bundesnetzagentur statt, wie die Pressestelle des Gerichts am heutigen Montag mitteilte. In der Vorinstanz vor dem Verwaltungsgericht Berlin hatten noch die Telecom-Unternehmen Recht bekommen. (Beschlüsse vom 2.12.2009 – Az.: OVG 11 S 81.08, 8.09, 9.09, 10.09, 32.09.)

British Telecom, Debitel, Mobilcom, QSC und der Internetanbieter Domain Factory werden damit verpflichtet, die Kosten für die vom Gesetzgeber geforderte Datenspeicherung zu tragen.

Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, die Übertragung der  Kosten für derartige öffentliche Aufgaben auf die Unternehmen stelle einen unzulässigen Eingriff in ihr Grundrecht auf Freiheit der Berufsausübung dar. Aufgrund der drohenden irreparablen Folgen müssten die Folgen zu ihren Gunsten abgewogen werden. Das OVG meinte nun, es gebe keine Zweifel an der Kostenregelung, die es rechtfertigten, die Verpflichtung zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung vorläufig auszusetzen. Auch eine Folgenabwägung der Nachteile für die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr gehe zu Lasten der Telekommunikationsunternehmen. Die möglichen Schäden seien nicht so hoch, dass das Gemeinschaftsinteresse an einem Vollzug der EU-Richtlinie zurücktreten müsse.

Das OVG fasste die Beschlüsse wenige Tage, bevor sich das Bundesverfassungsgericht damit beschäftigt. Während es im OVG über die Pflicht zur Speicherung auf eigene Kosten ging, verhandelt das oberste deutsche Gericht am 15. Dezember über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung.

Laut Gesetz können Daten von Telefon- und Internetverbindungen sechs Monate lang gespeichert werden – ein Verdacht ist hierzu nicht nötig. Gespeichert werden technische Daten, nicht aber die Inhalte der Gespräche. Gegner des Gesetzes haben im März 2008 mit einer einstweiligen Anordnung einen Teilerfolg errungen.

Das OVG gab lediglich einem kleinen Webhoster Recht und wies hier eine Beschwerde der Netzagentur zurück. Maßgeblich dafür waren Zweifel des Gerichts, ob dieses Unternehmen überhaupt der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung unterliegt. Außerdem wäre das Kleinunternehmen sonst voraussichtlich gezwungen, seinen Geschäftsbetrieb einzustellen, hieß es.

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Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht
« Antwort #320 am: 14 Dezember, 2009, 13:30 »
Im Vorfeld der mündlichen Verhandlung der Verfassungsbeschwerden gegen die verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten am morgigen Dienstag in Karlsruhe bringen sich Bürgerrechtler, Datenschützer, Medienverbände und Ermittler in Stellung.

Seit dem 1. Januar 2008 müssen Telefonanbieter Verbindungs- und Standortdaten ihrer Kunden verdachtsunabhängig aufbewahren (§ 113a TKG). Für die Internetprovider galt eine Übergangsfrist bis Januar 2009. Bei dieser Vorratsdatenspeicherung müssen Telekommunikationsanbieter sechs Monate lang speichern, wer mit wem wann telefoniert hat. Bei Mobilfunkgesprächen wird auch archiviert, von wo aus telefoniert wurde. Konkret gespeichert werden Rufnummer, Uhrzeit, Datum der Verbindung und – bei Handys – der Standort zu Beginn des Gesprächs.

Beim Internet werden Daten zum Zugang (IP-Adresse) sowie zur E-Mail-Kommunikation und Internet-Telefonie erfasst. Der Kommunikationsinhalt oder der Aufruf einzelner Internetseiten sollen nicht gespeichert werden. Zugriff haben Polizei und Staatsanwaltschaft. Dafür brauchen sie in der Regel einen Richterbeschluss. Aber auch Geheimdiensten stehen die Vorratsdaten prinzipiell offen. In mehreren Verfügungen haben die Verfassungsrichter den Zugriff der Ermittler aber bis zu einer Entscheidung über die Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung stark eingeschränkt.

Die sechsmonatige Protokollierung der Nutzerspuren "gewährleistet nicht die Sicherheit unbescholtener Bürger, sondern gefährdet sie", erklärte nun beispielsweise Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung im Vorfeld der Karlsruher Anhörung am Dienstag. Die Statistik zeige, dass Straftaten mit der Verpflichtung zur Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortinformationen weder häufiger aufgeklärt noch verhindert würden als ohne diese Vorsorgemaßnahme. Dagegen nehme sie Straftätern, Kranken und Hilfsbedürftigen die Möglichkeit, sich anonym und ohne Furcht vor Nachteilen am Telefon helfen zu lassen.

"Ohne die Vorratsdatenspeicherung wäre die Polizei in vielen Fällen blind und taub", hält der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, im Gespräch mit dem "Hamburger Abendblatt" dagegen. Die Strafverfolgern könnten sonst "nur noch die Täter fassen, die mit dem Hammer die Scheibe einschlagen, nicht aber die, die sich für schwere Verbrechen verabreden". In einigen wenigen Fällen hätten mithilfe der Vorratsdatenspeicherung auch "Gefahren für das Leben im Vorwege" abgewehrt werden können. Allgemein betonen Ermittler immer wieder, dass sie ausgebrochenen Schwerverbrechern oder im Internet ihr Unwesen treibenden Päderasten und anderen Cybergangster ohne die moderne, vom Computer aus bedienbare Fahndungstechnik mit vielerlei Rastermöglichkeiten nicht habhaft werden könnten.

Fakt ist, dass bei der Nutzung der digitalen Technik ohne Treffen zusätzlicher Schutzmaßnahmen umfangreiche Datenbestände anfallen: Wer sein Mobiltelefon einschaltet, funkt seinen Standort permanent durch die Welt. Wer im Internet surft, ist über seine IP-Adresse mehr oder weniger einfach identifizierbar. Verbindungsdaten könnten aussagekräftiger als Inhaltsdaten sein, warnte der Chaos Computer Club (CCC) neben anderen Rechtsexperten und Datenschützern in einer Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht. Und das nicht zuletzt, weil sie automatisiert analysierbar seien. Das Potenzial der Vorratsdatenspeicherung als Ermittlungsinstrument ist somit groß –­ genauso groß aber, wie die damit einhergehende Gefahr für weitgehende Grundrechtseingriffe. Wenn umfangreiche Datenmengen gespeichert werden, häufen sich schließlich auch die Möglichkeiten für Missbrauch oder den Diebstahl der sensiblen Informationen.

In diesem Sinn weist der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung auf eine neue Eingabe (PDF-Datei) des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar im Rahmen der Karlsruher Prüfung hin. Telekommunikationsunternehmen sollen demnach rechtswidrig weit mehr Informationen erfasst haben, als im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgesehen. Dabei gehe es etwa um die Inanspruchnahme von Internetzugängen, Handys, Hotspots, E-Mail und Telefonanschlüssen. Von Nutzern mobiler Internetzugänge würde oft gar der jeweilige Standort "lückenlos erfasst".

Bei einem Anbieter sei das Bewegungsverhalten in den vergangenen sechs Monaten auf 15 Minuten genau "präzise nachzuverfolgen" gewesen. Viele TK-Firmen bewahrten die Daten zudem länger als die erlaubten sechs Monate auf. Zugriffe darauf würden nicht immer protokolliert und seien dadurch nicht nachvollziehbar. Die richterlichen Genehmigungen seien "recht häufig" mangelhaft. Entsprechende Berichte geben der mit der Vorratsdatenspeicherung verknüpften Angst vor dem "gläsernen Bürger" weiter Nahrung.

Auch Medienverbände und Fernsehsender haben dem Bundesverfassungsgericht noch einmal die möglichen Folgen der Protokollierung der Nutzerspuren vor Augen geführt. In einem Schreiben an Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier  weisen sie laut "Spiegel" darauf hin, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Journalisten und potenziellen Informanten "mit bislang nicht gekannter Intensität" gefährdet wäre, sollten die Karlsruher Richter das Gesetz bestätigen. Der Staat erhalte damit "erstmals Zugriff auf alle elektronischen Kontakte von und mit allen Journalisten" für das jeweils zurückliegende halbe Jahr. "Allein diese Tatsache wird Informanten massiv abschrecken", heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme von den Journalistenverbänden DJV, ver.di, den Verbänden der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage BDZV und VDZ, der ARD, dem ZDF und dem Privatsenderverband VPRT.

Insgesamt sehen sich die Hüter der Verfassung mit einem historischen Fall konfrontiert: Allein eine der mehreren anhängigen Verfassungsbeschwerden wird von über 34.000 Bürgern unterstützt. Unter anderem aus Sorge um das informationelle Selbstbestimmungsrecht haben zudem Gewerkschaften und zahlreiche Parteien und einzelne Politiker geklagt. Dazu gehört neben den Altliberalen Gerhart Baum und Burkhard Hirsch die jetzige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die FDP-Politikerin sieht sich mit dem Wechsel aus der Opposition auf die Regierungsbank in der paradoxen Situation, gegen das Gesetz zu sein und es zugleich doch qua ihres Amtes verteidigen zu müssen. Um diese Doppelrolle nicht auf die Spitze zu treiben, wird sie entgegen anderer Ankündigungen der Verhandlung nun fernbleiben. Ihre Verfassungsbeschwerde hält sie aber aufrecht.

Die Karlsruher Richter haben in einstweiligen, immer wieder verlängerten Anordnungen das Schürfen in den Datenhalden durch den Staat bereits stark eingeschränkt. Seitdem dürfen Sicherheitsbehörden nur noch zur Abwehr schwerer Gefahren und zur Verfolgung im Einzelfall schwerwiegender Straftaten auf die Verkehrsdaten zugreifen. Die Verfassungshüter monierten auch, dass der Bund bei der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie ohne Not über die "zwingenden Vorgaben" aus Brüssel hinausgegangen sei. Die EU habe den Datenzugriff allein bei "schweren Straftaten" vorgesehen, nicht schon bei "mittels Telekommunikation" begangener Delikte wie Stalking im Internet.

Spannend wird jetzt die Frage, ob es das Verfassungsgericht bei dieser Linie belässt oder ob es auch die Datenspeicherung an sich als unvereinbar mit dem Grundgesetz wertet. Auch die Äußerungen der Richter zum Zusammenspiel mit Brüssel beziehungsweise dem Gerichtshof der EU werden genau zu verfolgen sein. Datenreisende können eine Pressekonferenz des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und dessen Live-Berichterstattung zu den Vorgängen im Gerichtssaal  online miterleben.

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Viele Provider speichern zu viele Vorratsdaten
« Antwort #321 am: 15 Dezember, 2009, 08:59 »
Kurz vor der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Vorratsdatenspeicherung kommt eine weitere beunruhigende Neuigkeit zu Tage: Viele Provider speichern im Rahmen der Maßnahme weit mehr personenbezogene Daten als vorgesehen und erlaubt.

Viele Gegner der Vorratsdatenspeicherung werden angesichts dieser Eröffnung kaum überrascht sein: Aus einem aktuellen Schreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar an das Bundesverfassungsgericht geht hervor, dass Telekommunikationsanbieter bei der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung ohne Rechtsgrundlage deutlich mehr Daten erheben und speichern als erlaubt. Das Schreiben wurde vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht.

Die Befragung kam nach wissenschaftlichen Kriterien im Rahmen eines EU-Evaluationsprojekts zustande. Überprüft wurde, "inwieweit Datenschutzerfordernisse in Bezug auf die Art der gespeicherten Daten, Sicherheitsmaßnahmen, Prävention von Missbrauch sowie die Verpflichtungen aus Speicherfristen durch die Unternehmen erfüllt werden". Das Ergebnis fällt ernüchternd aus: Viele der befragten Unternehmen gaben zu, weit mehr Daten zu speichern als erlaubt - teilweise auch Daten mit "unmittelbarem Personenbezug". So würden unter anderem Informationen über die Nutzung von Internet-Zugängen, Handys, Internet-Hotspots, E-Mail und Telefonanschlüssen illegal erfasst. Beispielsweise soll der Traffic-Verbrauch, der Hinweise auf das Internet-Nutzungsverhalten zulässt, von einigen Providern im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung illegal protokolliert werden. Bei mobilen Internetzugängen (UMTS) wird oftmals sogar der Standort der Benutzer "lückenlos erfasst" und so ein komplettes Bewegungsprofil erstellt. "Nach meinem Eindruck ist den Anbietern offensichtlich nicht immer klar, welche Daten zu speichern sind," so der Bundesdatenschutzbeauftragte in seinem Schreiben.

Auch die Speicherdauer und die Absicherung der sensiblen Daten entsprechen offensichtlich nicht immer den vorgeschriebenen Standards. Zugriffe auf die hochsensiblen Kommunikationsdaten werden oftmals nicht protokolliert und sind dadurch nicht nachvollziehbar, so ein weiteres Ergebnis der Studie - ein klarer Verstoß gegen den Grundsatz der Transparenz und geradezu eine Einladung zum Missbrauch. Auch den Richtern macht die Studie Vorwürfe: Ihre Zugriffserlaubnisse seien "recht häufig" mangelhaft und benannten keine der gesetzlichen Katalogstraftaten. 

Diese Erkenntnisse dürften den Argumenten derer, die schon von Anfang an einen Missbrauch der Vorratsdatenspeicherung befürchteten, neues Gewicht geben. Ob sie auch das Bundesverfassungsgericht beeindrucken, bleibt indes abzuwarten - ebenso, ob angesichts der existierenden EU-Vorschrift in Karlsruhe überhaupt ein endgültiges Urteil getroffen wird.

Quelle : www.gulli.com

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Das Bundesverfassungsgericht nimmt ein höchst umstrittenes Gesetz unter die Lupe: die sogenannte Vorratsdatenspeicherung, die Pflicht der Telekommunikationsanbieter, die Verbindungs- und Standortdaten ihrer Kunden zu speichern. Das Bundesverfassunggericht sieht sich mit einer nie dagewesenen Zahl von Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung konfrontiert: Allein eine der mehreren anhängigen Verfassungsbeschwerden wird von über 34.000 Bürgern unterstützt. Unter anderem aus Sorge um das informationelle Selbstbestimmungsrecht haben zudem Gewerkschaften und zahlreiche Parteien und einzelne Politiker geklagt. Dazu gehört neben den Altliberalen Gerhart Baum und Burkhard Hirsch die jetzige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt nun rund 60 Verfahren in einer Anhörung. Ein Urteil soll es aller Voraussicht nach erst im Frühjahr geben; der Senat hatte aber bereits mit zwei einstweiligen Anordnungen die Anwendbarkeit des Gesetzes eingeschränkt. Zwar darf gespeichert werden, abrufbar sind die Daten jedoch nur zur Verfolgung schwerer Straftaten und zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier betonte zu Beginn der Anhörung (die noch bis in die Nacht hinein andauern dürfte), die Beschwerden würden grundlegende Fragen zum Verhältnis von Freiheit und Sicherheit aufwerfen und stellte die Vorratsdatenspeicherung in eine Reihe mit dem "Großen Lauschangriff", der Telefonüberwachung und der Online-Durchsuchung. Bei allen diesen Überwachungsmaßnahmen  hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber korrigiert und ihn zu massiven  Beschränkungen der Vorhaben gezwungen. Im Rahmen der Entscheidung zur heimlichen Online-Durchsuchung schuf das Verfassungsgericht gar ein neues Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".

Burkhard Hirsch hielt zu Beginn der Anhörung ein flammendes Plädoyer gegen die Vorratsdatenspeicherung. Was die Bundesregierung eingeläutet habe, sei eine Zeitenwende im negativen Sinne, ein Dammbruch. Christoph Möllers, Bevollmächtigter der Bundesregierung im Verfahren, räumte ein, dass die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung das grundrechtlich garantierte Telekommunikationsgeheimnis einschränkt. Allerdings überwiege die Schutzpflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern, das Verhältnis sei gewahrt.

Im weiteren Verlauf hörte der Senat einige Stellungnahmen von Sachverständigen an, um die tatsächliche Einschränkungen zu erörtern. Constanze Kurz vom Chaos Computer Club etwa warnte vor der Gefahr, dass die Daten zu kommerziellen Interessen missbraucht und mit anderen Datensätzen kombiniert werden könnten. Außerdem wies sie auf die Gefahr hin, dass die Verkehrsdaten mit immer genauer werdenden Lokalisierungen schon beim Provider gespeichert werden könnten. Ergebnis könnten dann präzise Bewegungs- und Sozialprofile von Bürgern sein. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bekräftigte derlei Befürchtungen. Ein großes Mobilfunkunternehmen habe seiner Behörde bestätigt, neben den Verbindungdaten auch Daten zur genutzten Funkzelle abzuspeichern. Die Regelung im Telekommunkationsgesetz sei so unklar, dass die Provider eher weit mehr speichern als gefordert.

Beobachter der Anhörung überraschte, wie kritisch einige Senatsrichter den Bevollmächtigten der Bundesregierung befragten. Mehrmals sah sich Christoph Möllers mit der Frage konfrontiert, ob die Erhebung der Verbindungsdaten vielleicht erst der Anfang sei. Warum man nicht gleich Verleihdaten in Bibliotheken oder Fluggastdaten auf Vorrat speichern wollte, wollte ein Richter wissen. Die Antwort blieb Möllers bislang schuldig. "Ich möchte den Gesetzgeber fragen, wo er die Grenzen sieht für eine solche Speicherung", sagte Verfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt – und warf damit die Grundsatzfrage auf, ob der Staat einen derart gigantischen Datenvorrat überhaupt anlegen darf. "Kann man alle Daten erstmal speichern, ohne dass es ein Eingriff in Grundrechte ist?"

Die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung erörtert das Bundesverfassungsgericht ebenfalls. Unabhängige Experten, Datrnschutzbeauftragte und Povidervertreter referieren über Datensicherheitsaspekte. Der Dresdener Informatikprofessor Andreas Pfitzmann erklärte, Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten gefährde und schwäche eine demokratischen Gesellschaft deutlich. "Sie ist aus technischer Sicht die unangemessenste aller in Diskussion befindlichen Maßnahmen im Bereich Strafverfolgung und Gefahrenabwehr." Im weiteren Verlauf beleuchtet das Gericht den zweiten Themenkomplex, nämlich die Nutzung der Daten. Stellung nehmen unter anderem die Chefs von BSI, BKA und Bundesnetzagentur. Außerdem kommen Vertreter der Medienindustrie zu Wort. Voraussichtlich wird bis in die späten Abendstunden verhandelt. Mit einem Urteil wird in zwei bis drei Monaten gerechnet. Der frühere FDP-Innenminister Gerhart Baum rechnet damit, dass die Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung auf keinen Fall Bestand haben wird. "Die Vorratsdatenspeicherung ist ausnahmslos grundgesetzwidrig", sagte Baum der Hessischen Niedersächsischen Allgemeinen.

Mit der seit 2008 geltenden Pflicht zur Speicherung der Daten hatte die frühere große Koalition eine Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2006 umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2008 müssen Telefonanbieter Verbindungs- und Standortdaten ihrer Kunden verdachtsunabhängig aufbewahren (§ 113a TKG). Für die Internetprovider galt eine Übergangsfrist bis Januar 2009. Bei dieser Vorratsdatenspeicherung müssen Telekommunikationsanbieter sechs Monate lang speichern, wer mit wem wann telefoniert hat. Bei Mobilfunkgesprächen wird auch archiviert, von wo aus telefoniert wurde. Konkret gespeichert werden Rufnummer, Uhrzeit, Datum der Verbindung und – bei Handys – der Standort zu Beginn des Gesprächs. Bei Internet-Nutzern werden Daten zum Zugang (IP-Adresse) sowie zur E-Mail-Kommunikation und Internet-Telefonie erfasst. Der Kommunikationsinhalt oder der Aufruf einzelner Internetseiten sollen nicht gespeichert werden. Zugriff haben Polizei und Staatsanwaltschaft. Dafür brauchen sie in der Regel einen Richterbeschluss. Aber auch Geheimdiensten stehen die Vorratsdaten prinzipiell offen. In mehreren Verfügungen haben die Verfassungsrichter den Zugriff der Ermittler aber bis zu einer Entscheidung über die Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung stark eingeschränkt.

Quelle : www.heise.de
« Letzte Änderung: 15 Dezember, 2009, 17:11 von SiLæncer »

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Vorratsdatenspeicherung: Regierung gibt in Karlsruhe schlechtes Bild ab
« Antwort #323 am: 16 Dezember, 2009, 12:12 »
Bundesverfassungsgericht verhandelt Beschwerde von 34.000 Bürgern

Ob Handytelefonate, E-Mails oder Internet-Surfen: Seit Januar vergangenen Jahres speichern Provider nach der gesetzlichen Vorgabe der Bundesregierung täglich Milliarden von Kommunikationsdaten. Angeblich, um damit den Kampf gegen den Terror zu verbessern. Rund 34.000 Bundesbürger sind da anderer Meinung und legten Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Gestern hatte der 1. Senat des Gerichts zur mündlichen Verhandlung geladen.

Die Bundesregierung hatte groß auffahren lassen. BKA-Chef Zierke, Staatssekretärin Birgit Grundmann im Bundesjustizministerium und zahlreiche Rechtsexperten nahmen um zehn Uhr Platz im Bundesverfassungsgericht. Allein Justizministerin Leutheuser-Schnarrenberger fehlte. Sie saß heute gewissermaßen zwischen allen Stühlen, denn als sie noch Oppositionspolitikerin im Deutschen Bundestag war, hatte sie die Verfassungsbeschwerde mit unterschrieben.

Nun, als Mitglied der Bundesregierung, blieb sie lieber im fernen Berlin. Dazu Claudia Roth, Vorsitzende von Bündnis90/Die Grünen und eine der führenden Gegner der Vorratsdatenspeicherung in einer Pressekonferenz vor der Verhandlung:

Zitat
Frau Leutheuser-Schnarrenberger hätte es gut zu Gesicht gestanden, eine Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung im Koalitionsvertrag zu verankern. Inzwischen wirkt sie unglaubwürdig.

Probleme mit der Glaubwürdigkeit hatten in der Verhandlung auch die Vertreter der Bundesregierung, die sich zunächst damit retten wollten, indem sie dem Bundesverfassungsgericht das Prüfungsrecht des Falls absprachen. Begründung: Schließlich ginge es bei der Vorratsdatenspeicherung nicht um den Wegfall von Grundrechten. Zudem gebe es über die prophylaktische Speicherung der Daten Konsens innerhalb der EU. Antwort von Burkhard Hirsch (FDP), der zusammen mit dem ehemaligen Bundesinnenminister und Datenspeicher-Gegner Gerhart Baum nach Karlsruhe gekommen war:

Zitat
Eine völlig unverständliche Einlassung. Es gibt EU-weit starke politische Zweifel an dieser Regelung.

Auch in Sachfragen gaben die Befürworter ein schwaches Bild ab. Auf die Frage des Vorsitzenden, wo denn die Grenze der Datenspeicherung liege, hieß die Antwort: "Bei der Begrenzung von sechs Monaten."

Beschwerdevertreter Professor Andreas Pfitzmann, Leiter der Datenschutz- und Sicherheitsgruppe an der Technischen Universität Dresden, hingegen wurde konkreter. Er bezeichnete die Vorratsdatenspeicherung als eine "weitere große Sicherheitslücke". Constanze Kurz vom Chaos-Computer-Club (CCC) stellte schließlich dar, dass bereits aktuell nahezu sämtliche Daten der Bürger gespeichert würden – auf einem wenige Millimeter großen Chip, der mühelos die persönlichen Daten eines Menschen für sechs Monate aufnehmen könne.

Ein Urteil zu der 34.000fachen Beschwerde (AZ 1 BvR 256/08) wird für das kommende Frühjahr erwartet. Übrigens: Der Verfassungsgerichtshof Rumäniens (Curtea Constitutionala a Romaniei) hat das rumänische Gesetz zur sechsmonatigen Vorratsspeicherung aller Verbindungs-, Standort- und Internetzugangsdaten am 8. Oktober 2009 als verfassungswidrig verworfen. Ebenso ist dies in Bulgarien geschehen.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Vorratsdatenspeicherung höhlt Redaktionsgeheimnis aus
« Antwort #324 am: 22 Dezember, 2009, 12:22 »
Die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes nimmt nicht nur bedrohliche Ausmaße für die informationelle Selbstbestimmung von Privatpersonen an. Auch die gesetzlich verbriefte Freiheit der Presse steht auf dem Spiel.

Der Österreichische Journalistenclub (ÖJC) befürchtet eine Aushölung des Redaktionsgeheimnisses durch die geplante Revision der Vorratsdatenspeicherung. Die Neuerung des Telekommunikationsgesetzes - so die Kritik des ÖJC vor einigen Tagen -  ermögliche es, "bis zu sechs Monate im Nachhinein das gesamte Kommunikationsverhalten in Bezug auf Fest- und Mobilnetztelefonie, Fax, E-Mail und Internet-Nutzung von Medienunternehmen und Journalisten detailliert nachzuvollziehen".

Am Ende stünde die Gefährdung des Redaktionsgeheimnisses, denn für Journalisten, Redaktionen und Mitarbeiter des Mediensektors wäre der Schutz ihrer Informanten und Quellen kaum noch möglich. Besonders im investigativen Journalismus, bei dem es gerade um das Aufdecken brisanter Aktionen und Machenschaften geht, sieht Fred Turnheim, Präsident des Journalistenbundes, den Informantenschutz nicht mehr gewährleistet.

In letzter Konsequenz bedroht die Vorratsdatenspeicherung damit die gesamte Pressefreiheit - das erkennen auch deutsche Medienverbände.

Denn welcher Informant wäre noch bereit, preiszugeben, dass sich ein Politiker der Korruption hingibt, wenn es möglich wäre, über die Log-Files der Redaktionen und Journalisten bei ihren Informationsdienstleistern festzustellen, wann er von wo wie lange mit welcher Redaktion oder welchem Journalisten telefoniert hat? Ein Vertrauensverhältnis zwischen Journalisten und ihren Quellen wäre nicht mehr möglich.

Aber wer braucht schon Pressefreiheit in einer Welt, in der jeder "nichts zu verbergen" hat und sich erst sicher fühlt, wenn Telekommunikations- und Bewegungsprofile von ihm erstellt und langfristig gespeichert werden? Wir alle sollten unsere Ansprüche auf Privatsphäre und Meinungsaustausch als Bürger einer globalisierten Welt, die in ständiger Angst vor dem Terror leben muss, ein wenig drosseln und zugunsten der allgemeinen Sicherheit auf selbständiges Denken und Kritik nun wirklich verzichten.

Welch schöne neue Welt...

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Österreichs letztes Wort zur Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #325 am: 12 Januar, 2010, 14:02 »
Skeptisch sehen österreichische Bürger und Politiker der endgültigen Regelung der Vorratsdatenspeicherung entgegen. In der Forderung der EU-Richtlinie bedroht die anlasslose Speicherung personenbezogener Daten die österreichische Verfassung.

Österreich erwartet die Entscheidung über die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit Skepsis. Am Freitag endet die Begutachtungsfrist für den neuen Entwurf des Telekommunikationsgesetzes. Bislang steht man diesem massiven Eingriff in die Privatsphäre der Bürger unseres Nachbarlandes mit kritischen Einwänden gegenüber. Doch nicht nur die ethischen Implikationen der umstrittenen Richtlinie werden diskutiert, sondern auch, ob es überhaupt gelingen kann, Fälle schwerer Kriminalität damit aufzuklären oder zu verhindern.

Es erscheint lächerlich, die Kommunikation von Kriminellen und Konspirativen über diejenigen E-Mailkonten überwachen zu wollen, auf die der Internetanbieter Zugriff hat. Angesichts der Tatsache, dass die meisten Unternehmen und auch Privatpersonen mittlerweile ihre digitale Kommunikation in einem Umfang verschlüsseln, die den Versuch, diese wieder aufzulösen, so zeit-, arbeits- und ressourcenintensiv macht, dass er kaum noch lohnt, wirkt die Idee der Vorratsdatenspeicherung von Ein- und Ausgabeprotokollen der E-Mailadressen wie aus dem informationstechnischen Mittelalter.

Die Vorratsdatenspeicherung stellt für Österreich auch politisch ein großes Problem dar: Bislang ist die Speicherung personenbezogener Daten ohne spezifischen Anlass in Österreich strikt verboten. Kommt man nun aber gerade der neuen Richtlinie dar, wird die bisherige Gesetzeslage nicht nur in ihr Gegenteil verkehrt, sondern damit auch der Gesetzgeber selbst unglaubwürdig gemacht. Auch ist bislang noch nicht klar, ob sich die von Brüssel mehrfach zur Umsetzung angemahnte EU-Richtlinie wirklich mit der österreichischen Verfassung und ihren Festlegungen zum Schutz der Persönlichkeit und Freiheit vereinbaren lässt. Denn die grundlose Aufbewahrung von Verkehrs- und Geodaten (und wenn auch nur für den Fall einer potentiellen oder putativen Gefahr) verletzt auch in Österreich die Grundrechte des Bürgers.

Aus diesem Grund beauftragte das österreichische Verkehrsministerium mit der Richtlinienumsetzung das Ludwig-Boltzmann-Institut, das außeruniversitäre Forschungen unter anderem in Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften betreibt. Doch auch die Wissenschaftler dieser unabhängigen Forschungsgesellschaft wiesen darauf hin, man habe versucht, den Grundrechten zu entsprechen, ob der Entwurf verfassungskompatibel sei, wisse man jedoch nicht.

Im Vergleich zur deutschen Gesetzesformulierung ist der österreichisch Entwurf in Bezug auf Datenformate, Speicherort und -dauer drastisch entschärft. Die österreichische Wirtschaftskammer betrachtet ihrem Geschäftsführer Rene Tritscher zufolge den bisherigen Entwurf als zwar ausgewogenen, doch punktuell verbesserungsbedürftigen Kompromiss. Jedoch warnt er aus historischen Gründen davor, nachträglich Veränderungen oder Beifügungen am Entwurf vorzunehmen, die Unternehmen zusätzlich belasten würden.

In Österreich und Deutschland tritt auch die Evangelische Kirche gegen die Vorratsdatenspeicherung auf, da sie die Telefonseelsorge gefährdet sieht. Zu diesem Zweck wurden in beiden Ländern entsprechende Interessen- bzw. Dachverbände gegründet. Auch der Verband Österreichischer Zeitungsverleger steht dem Thema kritisch gegenüber wie auch der Österreichische Journalistenclub, der das Redaktionsgeheimnis in Gefahr wähnt.

Am Montagabend forderten die im AK Vorrat Österreich organisierten Gegner der Datenschutz-Zerstörung "mündige Menschen" dazu auf, ihre Meinung zu diesem brisanten Thema kundzutun und laden zu Informationsveranstaltungen mit Podiumsdiskussion und Demonstration in Wien ein.

Noch bis zum Tag der endgültigen Regelung am nächsten Freitag erwartet das Verkehrsministerium Österreichs Stellungnahmen zu diesem umstrittenen Gesetzesvorhaben.

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Schweden widersetzt sich der Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #326 am: 06 Februar, 2010, 17:43 »
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Schweden wegen der Nichtumsetzung der EU-Vorgaben  zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten verurteilt. In einem am Donnerstag ergangenen Urteil (Az. C-185/09) haben die Richter in Luxemburg das skandinavische Land der Verletzung des EU-Vertrags für schuldig befunden. Geklagt hatte die EU-Kommission, die über die nationalen Implementierungen der EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Protokollierung der Nutzerspuren wacht. Die schwedische Regierung kam vergleichsweise glimpflich davon: Sie muss lediglich die Gerichtskosten tragen. Von einer möglichen Geldbuße für jeden Tag des andauernden Rechtsverstoßes sah der EuGH ab.

Ein Ende des "Ungehorsams" ist bei der vom Erfolg der Piratenpartei aufgeschreckten schwedischen Regierung nicht abzusehen. Justizministerin Beatrice Ask erklärte laut einem Bericht der "taz", dass sie trotz des Urteils keinen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen werde. Die Regierung habe ihre Meinungsbildung nicht abgeschlossen, ob die Richtlinie die Privatsphäre einzelner Bürger verletze und damit einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Grundrechte und die europäische Menschenrechtskonvention darstelle. Zuvor hatte bereits die designierte schwedische Innenkommissarin, Cecilia Malmström, angekündigt, dass sie die Vereinbarkeit der Direktive mit dem übrigen Gemeinschaftsrecht prüfen wolle.

In den USA hat FBI-Direktor Robert Mueller unterdessen erneut die Einführung der Vorratsdatenspeicherung gefordert. Bei einem Arbeitsgruppentreffen habe er gefordert, dass Provider "Herkunft- und Zielinformationen" von Internetnutzern zwei Jahre lang aufbewahren, meldet der Nachrichtendienst CNet. Zudem habe sich das FBI dafür stark gemacht, Angaben über besuchte Webseiten zu erfassen. Greg Motta, Leiter der Abteilung "Digitale Beweissicherung" beim FBI, habe aber betont, dass es allein um Verbindungs- und nicht um Inhaltsdaten gehe. Die Verbindungsinformationen seien nötig, um  Strafverfolgung auch im Internetzeitalter gewährleisten zu können.

In den USA gibt es laut Motta bereits seit 1986 eine Auflage für Telekommunikationsfirmen, zumindest die Verbindungsdaten bei kostenpflichtigen Gesprächen 18 Monate lang aufzubewahren. Eingeschlossen in diese auch für die Abrechnung erforderlichen Informationen seien Angaben über den Namen, die Adresse und die Telefonnummer eines Anrufers, die Zielnummer sowie das Datum, die Zeit und die Dauer der Verbindung. Für eine Ausdehnung dieser Vorschrift auf eine allgemeine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung hat das FBI laut einer Umfrage die Unterstützung weiterer Polizei- und Sicherheitsbehörden.

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Termin zur Verkündung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung steht
« Antwort #327 am: 18 Februar, 2010, 11:23 »
Das Bundesverfassungsgericht will am 2. März sein lange erwartetes Urteil zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten bekannt geben. Das weitere Schicksal der umstrittenen und auch von der Hightech-Branche kritisch gesehenen gesetzlichen Bestimmungen zur verdachtsunabhängigen Protokollierung elektronischer Nutzerspuren könnte somit just zum Beginn der Computermesse CeBIT besiegelt werden. Gegen die sechsmonatige Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortdaten haben zahlreiche Vertreter von Parteien und Interessenvereinigungen sowie unter Koordination des Aktionskreises Vorratsdatenspeicherung über 34.000 Bürger Verfassungsbeschwerde erhoben.

Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe Mitte Dezember kamen schwere verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Maßnahme zur Sprache. Insgesamt lagen gut 60 Verfahren exemplarisch auf dem Tisch. Die Richter selbst stellten viele kritische Fragen an die Experten. Organisationen wie den Chaos Computer Club (CCC), dessen Sachverständige ein Gutachten für das Bundesverfassungsgericht erstellten, setzen daher darauf, dass das Gericht schon die Erhebung der Telekommunikationsdaten untersagen wird. Bislang hat es allein den Zugriff darauf durch Sicherheitsbehörden stark eingeschränkt. Es ist aber auch denkbar, dass Karlsruhe bei dieser Linie bleibt oder den Fall aufgrund der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung zunächst dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorlegt.

Quelle : www.heise.de

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Vorratsdaten lassen Bewegungsprofile vorhersagen
« Antwort #328 am: 19 Februar, 2010, 15:57 »
Anhand von Vorratsdaten, wie sie auch in Deutschland von Telekommunikationsunternehmen gespeichert werden sollen, lassen sich nicht nur Bewegungsprofile erstellen.

Forscher aus den USA und China haben herausgefunden, dass sie auch genutzt werden können, um sehr genaue Prognosen darüber treffen, wohin sich eine Person in der kommenden Zeit bewegen wird. Die Genauigkeit dieser Vorhersagen wird mit bis zu 93 Prozent angegeben.

Für ihre Forschungsarbeit nutzten die Wissenschaftler ausschließlich Daten, wie sie bei einem Mobilfunkunternehmen auflaufen. Diese wurden anonymisiert analysiert und die Prognosen mit später aufgezeichneten Standort-Daten, die sich über die Mobilfunkzellen, mit denen ein Handy kommuniziert, ermitteln lassen, abgeglichen.

Trotz der sehr unterschiedlichen Bewegungsgewohnheiten der zahlreichen Handy-Nutzer habe man ein bemerkenswert sicheres System für die Vorhersagen entwickeln können, so die Wissenschaftler. Die Genauigkeit der Prognosen sei dabei weitgehend unabhängig von den Entfernungen, die die Personen jeweils regelmäßig zurücklegen.

Quelle : http://winfuture.de

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EU will Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung neu prüfen
« Antwort #329 am: 27 Februar, 2010, 15:10 »
Kurz vor dem mit Spannung erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung am kommenden Dienstag habe die neue EU-Justizkommissarin Viviane Reding angekündigt, die zugrunde liegende EU-Richtlinie grundlegend zu überprüfen, berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel. Sie werde sich für das "richtige Gleichgewicht" zwischen der Terrorismusbekämpfung und der Achtung der Privatsphäre einsetzen und die Richtlinie "noch in diesem Jahr auf den Prüfstand stellen", so die neue Vizepräsidentin der EU-Kommission.

Reding sehe die bislang geltende Vorgabe kritisch, nach der die Kommunikations-Verbindungsdaten aller Bürger ohne jeden Verdacht von den Anbietern für mindestens sechs Monate gespeichert werden müssen: "Die Vorratsdatenspeicherung kann jedermanns Grundrecht auf Privatsphäre einschränken." Es müsse "gewährleistet werden", dass die Vorratsdatenspeicherung mit der seit Dezember verbindlichen EU-Grundrechtecharta "vereinbar" sei. Konkret werde sie "untersuchen, inwiefern die Speicherung verschiedenster Datensätze notwendig ist, ob die Speicherzeit für Daten angemessen ist und ob nicht weniger aufdringliche Maßnahmen dem gleichen Ziel dienen könnten", so die EU-Kommissarin.

Unterdessen hat der scheidende Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, gegenüber der Nachrichtenagentur dpa für den Dienstag ein "Grundsatzurteil zu der Massenspeicherung von Telefon und E-Mail-Verbindungsdaten" angekündigt und damit die Spannung weiter erhöht. Dieses Urteil werde in ganz Europa Beachtung finden, erklärte er.

Quelle : www.heise.de

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