Autor Thema: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert  (Gelesen 82296 mal)

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Polizei kritisiert Verkauf unregistrierter Handy-Karten
« Antwort #270 am: 26 Januar, 2008, 14:34 »
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat den Anbieter Anonyphone gerügt, der nach eigenen Angaben nicht mehr auf eine Person registrierte Prepaid-Karten für Mobiltelefone verkauft. Der stellvertretende Vorsitzende des BDK, Wilfried Albishausen, bezeichnete den Service gegenüber dem Westfalen-Blatt als "unmoralisch und für die Polizeiarbeit fatal". Seine Kritik richtet sich vor allem gegen das Unterlaufen der Anfang Januar in Kraft getretenen Pflicht für Telekommunikationsanbieter zur verdachtsunabhängigen Protokollierung von Telefon- und Internetdaten.

Gesetzgeber und Ermittler würden mit der Vorratsdatenspeicherung nicht auf den gläsernen Bürger abzielen, sondern den gläsernen Straftäter wollen, verteidigte Albishausen die sechsmonatige Aufzeichnung der Nutzerspuren. Dies werde mit den anonymen Handykarten erschwert.

Die deutsche Niederlassung der Baytrade Limited in Garbsen, die den Service Anonyphone hierzulande betreibt, hat dem Bericht zufolge bereits über 1000 anonymer Prepaid-Karten verkauft. Die ursprünglichen Besitzer sind demnach irgendwann von einer Smartcard zum Aufladen auf eine feste Vertragskarte umgestiegen und haben die alte SIM-Karte beim Händler gelassen. Diese Prepaid-Karten seien noch im Netz angemeldet, aber auf keine Person mehr registriert. Die Rechtmäßigkeit seines Angebotes habe er prüfen lassen, sagte der Firmeninhaber dem Blatt.

Bei der Erläuterung des Angebots bezieht sich Anonyphone auf einen Paragraphen 8 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Demnach "darf die geschäftsmäßige Erbringung von Telekommunikationsdiensten und deren Entgeltfestlegung nicht von der Angabe personenbezogener Daten abhängig gemacht werden, die für die Erbringung oder Entgeltfestlegung dieser Dienste nicht erforderlich sind." Allerdings bezieht sich der Dienstleister anscheinend auf eine veraltete Fassung des TKG, da in der aktuellen eine solche Klausel an der bezeichneten Stelle nicht zu finden ist. Dass gängige Anbieter von Prepaid-Karten die Vorlage eines Personalausweises verlangen, wird bei Anonyphone mit deren Datensammelwut erklärt. Es gehe darum, die Kunden "mit Werbung zuzubomben".

Seit der TKG-Novelle im Jahr 2004 müssen Anbieter gemäß der Paragraphen 95 Absatz 3, 111, 112 und 113 persönliche Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum bei der Anmeldung eines Telefon- oder Handyanschlusses erheben. Dieser Zwang bezieht sich auch auf den Kauf vorausbezahlter Karten im Mobilfunkbereich. Die Telekommunikationsunternehmen müssen die Daten ihrer Kunden zusammen mit der zugeteilten Rufnummer in eine Datenbank einstellen, auf die Strafverfolgungsbehörden in einem größtenteils automatisierten Verfahren Zugriff haben. Gegen diese Bestimmung ist aber eine Verfassungsbeschwerde anhängig.

Seit Anfang des Jahres müssen Telekommunikationsfirmen zusätzlich gemäß der Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung speichern, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Mobiltelefonen werden zudem der ungefähre Standort des Benutzers und die Gerätenummer festgehalten. Sicherheitsbehörden haben Zugriff auf die umfangreichen Datenbestände. Auch gegen diese Novelle sind zahlreiche besorgte Bürger und Oppositionspolitiker vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.

Anfang des Jahres hatte sich der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bereits an einer Handykarten-Tauschbörse versucht, um der Registrierungspflicht sowie der Vorratsdatenspeicherung ein Schnippchen zu schlagen. Die Aktion wird mittlerweile aber nicht mehr von dem Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern unterstützt, da es Bedenken wegen Missbrauchsmöglichkeiten und des Vorspiegelns einer effektiv nicht bestehenden Anonymität gab.

Quelle : www.heise.de

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Anonyphone stellt Vertrieb gebrauchter, unregistrierter Handy-Karten ein
« Antwort #271 am: 28 Januar, 2008, 16:45 »
Nachdem der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) den Verkauf nicht-registrierter Prepaid-Karten für Mobiltelefone am Wochenende als "unmoralisch" kritisierte, hat der Anbieter Anonyphone seinen Dienst kurzerhand "vorübergehend" eingestellt. "In den letzten Stunden begann eine kontroverse Diskussion" über den Vertrieb gebrauchter SIM-Karten für Handys zum Wiederaufladen, heißt es zur Begründung auf der Website des Dienstleisters. Die Idee sei zwar auf breiten Zuspruch gestoßen, es seien von der Kripo aber eben auch Bedenken geäußert worden. "Diese nehmen wir sehr ernst", beteuert der Anbieter. "Wir haben in bestem Treu und Glauben gehandelt und setzen nun den Geschäftsbetrieb bis zu einer zweifelsfreien Klärung der Rechtslage aus."

Den Handel mit gebrauchten Prepaid-Karten, die noch im Netz angemeldet, aber auf keine Person mehr zugelassen sind, betrachtet die hinter Anonyphone stehende deutsche Niederlassung der Baytrade Limited prinzipiell nach wie vor als legal. Das Angebot richte sich an "alle Bürger, die mit einer wahllosen Speicherung ihrer elektronischen Kommunikation nicht einverstanden sind". Die mit der verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten einhergehende "unselektive Überwachung der gesamten elektronischen Kommunikation erscheint uns ineffektiv und nicht zielführend". Anonyphone unterstütze die gezielte Verfolgung von Straftätern. Bei bestehendem Anfangsverdacht sollten den Strafverfolgungsbehörden alle Mittel für eine effektive Ermittlung zur Verfügung stehen. Man befürworte zugleich aber auch "die unbehelligte Kommunikation unbescholtener Bürger". Alle bereits eingegangenen Bestellungen würden "selbstverständlich ausgeliefert".

Mit dem vorläufigen Aus für Anonyphone kommt bereits der zweite Versuch zum Umgehen der Registrierungspflicht von Handys sowie der Vorratsdatenspeicherung im Mobilfunk erst einmal in Trudeln. Anfang des Jahres hatte sich der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bereits eine Handykarten-Tauschbörse ins Leben gerufen. Die Aktion wird mittlerweile aber nicht mehr von dem Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern unterstützt, da es Zweifel an dem Vorhaben wegen Missbrauchsmöglichkeiten und des Vorspiegelns einer effektiv nicht bestehenden Anonymität gab. Verbrechern steht nach Ansicht des Aktionskreises aber ein ganzes "Arsenal" weiterer Möglichkeiten zur Verfügung, um die sechsmonatige Erfassung der Verbindungs- und Standortdaten auszuhebeln. Die Vorratsdatenspeicherung treffe in erster Linie den unschuldigen Bürger.

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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Zuständigkeiten für die Verfassungsbeschwerden gegen die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung nach Sachthemen aufzuteilen, als "salomonisch" begrüßt. Damit könnten die "breiten und umfassenden Bedenken" der Bürger gegen die Ausweitung verdachtsunabhängiger Beschattungsinstrumente gut berücksichtigt werden. Für den Hauptteil der Verfahren einschließlich der Klage des Arbeitskreises ist gemäß der am Dienstag getroffenen Festlegung der Erste Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier zuständig. Weitere Beschwerden, die sich gegen strafprozessuale Regelungen richten, wurden dem Zweiten Senat zugeschlagen.

"Unsere Beschwerdeschrift beruft sich auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Volkszählung, zur Rasterfahndung und zur Abfrage von Verbindungsdaten", erläutert Patrick Breyer von dem Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern. "Sämtliche dieser Entscheidungen sind vom Ersten Senat gefällt worden." Dass dieser nun über die Anfang des Jahres in Kraft getretene Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten entscheide, lasse erwarten, dass das neue Überwachungsgesetz "an der bisherigen bewährten Rechtsprechung gemessen wird".

Aber auch im Hinblick auf die Klärung des Verhältnisses von deutschem zu europäischem Recht habe das Verfahren Präzedenzcharakter, ergänzt Ricardo Cristof Remmert-Fontes von der Aktivistenvereinigung. Sollte die deutsche Umsetzung der Brüsseler Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung aus grundsätzlichen Erwägungen für nichtig erklärt werden, bliebe die entsprechende EU-Richtlinie formal bestehen. Diese Widersprüchlichkeit im EU-Recht müsse aufgelöst werden.

Der Arbeitskreis kündigte weiter an, dass die Erfassung der über 30.000 schriftlichen Vollmachten für die Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreises in Kürze abgeschlossen sein und dann komplett an das Bundesverfassungsgericht übergeben werde. An Silvester hatte der federführende Anwalt, Meinhard Starostik, zunächst im Namen von acht Erstbeschwerdeführern Klage in Karlsruhe erhoben. Die Gruppierung erwartet eigenen Angaben zufolge ferner in Kürze eine Entscheidung der Verfassungsrichter über den bereits gestellten Eilantrag, die anlasslose Protokollierung der Nutzerspuren bis zur Hauptsachenentscheidung auszusetzen. Um das Begehren weiter zu stützen, sammelt der Arbeitskreis momentan Berichte über erste konkrete Auswirkungen der Massendatenlagerung. Wer seit Jahresbeginn Kommunikationsstörungen oder sonstige negative Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung erlebt habe, möge sich an das Bündnis wenden.

Beunruhigt zeigen sich die Bürgerrechtler auch über Vorstöße zur Vorratsdatenspeicherung im Reiseverkehr etwa im Rahmen der geplanten EU-weiten Erfassung von Flugpassagierdaten oder der hierzulande vorbereiteten Vorhaltung von Informationen über Seereisende. "In Zukunft soll der Zugriff auf alle mögliche Datenbestände und Datenbanken jederzeit online möglich sein", fürchtet Remmert-Fontes. Dabei mache es innerhalb vernetzter Systeme keinen Unterschied mehr, "ob alle Fingerabdrücke, alle Telekommunikationsdaten, Reisebewegungen und Gesundheitsdaten auf vernetzten Systemen liegen oder in einer zentralen Behörde".

Bei der Wirtschaftsinitiative "no abuse in internet" (naiin) sind derweil Zweifel am Nutzen der Vorratsdatenspeicherung laut geworden. Die Einrichtung zur Bekämpfung von Online-Kriminalität sorgt sich sogar, dass die Aufklärung von per Internet verübten Straftaten durch die massenhafte Speicherung von Verbindungsdaten weiter erschwert werde. "Es ist davon auszugehen, dass sich Täter in dem Wissen, ständig überwacht zu werden, stärker abschirmen werden als bisher", gibt naiin-Präsident Arthur Wetzel zu bedenken. Der Grad der Abschottung, der etwa bei Terroristen und Kinderporno-Zirkeln ohnehin schon sehr hoch sei, dürfte so weiter zunehmen. Selbst Kleinkriminelle würden fortan wohl vorsichtiger agieren und somit angesichts der technischen Möglichkeiten zur Umgehung der pauschalen Überwachungsmaßnahme schwerer zu fassen sein.

Der Verbund hatte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) im Herbst 2006 den Rücken gestärkt für dessen Vorhaben, zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus die Kommunikationsströme im Internet stärker zu kontrollieren. Nach wie vor sei man der Ansicht, heißt es nun, dass auf neue Bedrohungen angemessen reagiert werden müsse. Die Aushöhlung von Bürgerrechten und die Installation eines "hierzulande noch nie da gewesenen Überwachungsapparats" habe mit rechtsstaatlicher Kriminalitätsbekämpfung allerdings nicht mehr viel zu tun. Zugleich beklagte Wetzel, dass bei der Verhinderung der Vorratsdatenspeicherung bislang "einschließlich des Bundespräsidenten nahezu alle Kontrollinstanzen des Staates versagt haben". Nun baue naiin auf den Richterspruch aus Karlsruhe.

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Kommunikationsstörungen durch die Vorratsdatenspeicherung beklagt
« Antwort #273 am: 04 Februar, 2008, 18:05 »
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat eine Umfrage zu den Auswirkungen der verdachtsunabhängigen Protokollierung der Telekommunikationsdaten gemacht. Demnach behindert die seit Anfang des Jahres geltende Pflicht für Telekommunikationsanbieter bereits "in weiten Bereichen der Gesellschaft die Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet als freie Kommunikationsmittel". Dies teilt der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern mit, der zugleich einen anonymisierten Schriftsatz (PDF-Datei) mit ausgewählten Einzelberichten der Sondierung veröffentlicht hat.

Die Aktivisten sprechen alarmierend von "Bürgern, die keine E-Mails mehr versenden, Journalisten, die den Kontakt zu Informanten verlieren" sowie "Unternehmern, die Unterlagen wieder per Post verschicken müssen". Die von der großen Koalition eingeführte Vorratsdatenspeicherung führe somit in weiten Bereichen der Gesellschaft zurück in eine Zeit, als es weder Telefon noch Internet gab. Ein Journalist berichtete im Rahmen der Befragung, ein Informant aus einer Sicherheitsbehörde habe ihm bereits in der Neujahrsnacht mitgeteilt, er möchte "ab heute nie mehr unter dieser Nummer" angerufen werden. Ein Steuerberater teilte mit, seine Mandanten würden seit Jahresanfang telefonische Rückfragen bei ihm scheuen. Ein Unternehmer aus Süddeutschland monierte, seine Kunden würden "sicherheitsrelevante Beschreibungen" nur noch persönlich übergeben wollen. Drogenberater und Psychotherapeuten beklagen, dass Anrufe ausbleiben oder inhaltslos verlaufen.

Angesichts des Ergebnisses, dass "politisch aktive Menschen, Firmenkunden und Hilfsbedürftige der Telekommunikation nicht mehr vertrauen", fühlt sich Patrick Breyer vom Arbeitskreis zumindest an Zustände in einer Diktatur erinnert. Die schlimmsten Befürchtungen seien übertroffen worden. Die neuere Überwachungsgesetzgebung werde von den Bürgern auch als Einschränkung ihrer persönlichen Sicherheit empfunden, ergänzt Kai-Uwe Steffens von dem Aktionskreis. Es sei höchste Zeit für eine Kurskorrektur.

Für die nicht-repräsentative Umfrage wandten sich die Bürgerrechtler an rund 8000 Personen, von denen sich eine "dreistellige Zahl" zu Wort meldete. Etliche Schilderungen Betroffener sind für einen Bericht an das Bundesverfassungsgericht zusammengestellt worden, um den dort vorliegenden Eilantrag auf Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung weiter zu untermauern. Gänzlich überraschend sind die Resultate freilich nicht, da der Arbeitskreis die Sondierung unter den über 30.000 Unterstützern der dazu gehörenden Verfassungsbeschwerde gegen die pauschale Überwachungsmaßnahme durchführte. Am Samstag hatten zuvor unter dem Motto Freedemo08 nach Polizeiangaben über 500 besorgte Bürger in Regensburg gegen die Vorratsdatenspeicherung und staatliche Überwachung protestiert.

Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier, hat derweil die Vorratsdatenspeicherung verteidigt. Bei der Beratung eines Antrags der Linken zur Förderung des "Datenschutzes durch Technik" im Landtag bezeichnete er die geplante Entschließung als "einseitig". Darin werde nur die abwehrende Seite des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung berücksichtigt. "Datenschutz gestaltet und garantiert nicht nur das Recht des Einzelnen auf die Herrschaft über seine Daten", betonte der CDU-Politiker. Der Bürger sei vielmehr eine Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft. Deshalb muss der Einzelne laut Caffier grundsätzlich Einschränkungen seines Verfassungsrechtes im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat dagegen die Anregung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) unterstützt, den Grundrechtsschutz für persönliche Daten in der digitalen Welt zu verbessern. "Die Debatte darüber, wie die Privatsphäre in der digitalen Welt besser geschützt werden kann, ist überfällig", erklärte Schaar. Bei vielen Gesetzen der letzten Jahre sei es überwiegend darum gegangen, Behörden den Umgang mit persönlichen Daten zu erleichtern und den Datenschutz der Bürger einzuschränken. Deshalb begrüße er den Vorstoß von Zypries, "den Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts im Grundgesetz festzuschreiben". Bundesregierung und Bundestag müssten sich aber beeilen, damit ein solches Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode verwirklicht werden könne.

Quelle : http://www.heise.de/security/Kommunikationsstoerungen-durch-die-Vorratsdatenspeicherung-beklagt--/news/meldung/102911

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Re: Kommunikationsstörungen durch die Vorratsdatenspeicherung beklagt
« Antwort #274 am: 09 Februar, 2008, 20:03 »
Zitat
Angesichts des Ergebnisses, dass "politisch aktive Menschen, Firmenkunden und Hilfsbedürftige der Telekommunikation nicht mehr vertrauen", fühlt sich Patrick Breyer vom Arbeitskreis zumindest an Zustände in einer Diktatur erinnert.

Zumindest im "Dunstkreis" intelligenzbegabter Menschen sollte dies als positives Omen gewertet werden.

Vielleicht ist es Zeit für Telekommunikation 3.0 in Zeiten von STASI 2.0 .

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Zypries droht Haft oder Ordnungsgeld beim Speichern von IP-Adressen
« Antwort #275 am: 13 Februar, 2008, 12:42 »
Das Amtsgericht Berlin Mitte hat zur Untermauerung eines Urteils, das dem Bundesjustizministerium die Aufbewahrung personenbezogener Daten über Besuche auf der eigenen Webseite jenseits des konkreten Nutzungsvorgangs untersagt, schwere Strafen angekündigt. Laut einem jetzt veröffentlichten Beschluss (PDF-Datei) vom 10. Januar (Az. 5 C 314/06) droht bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro und ersatzweise gar eine bis zu sechsmonatige Inhaftierung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) persönlich. Der Richter folgte damit einem Antrag des Klägers, des im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aktiven Juristen Patrick Breyer.

Das Bundesjustizministerium stellte die eigene Praxis der Speicherung von Kommunikationsspuren wie IP-Adressen zwar nach dem Urteil des Amtsgerichts und einem Nachgang vor dem Landgericht der Hauptstadt zwar ein. Das Zypries unterstehende Haus erstellt inzwischen nur noch anonyme Statistiken über die Besucher seiner Website. Zuvor wollte es geklärt wissen, dass eine Protokollierung des Nutzungsverhalten ohne IP-Adressen und Personenbezug zulässig bleibe. Zypries gab aber keine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Deswegen bestand nach Ansicht Breyers eine tatsächliche Vermutung für die Gefahr der Wiederholung der Tat. Allein der Hinweis der Beklagten darauf, dass die Daten künftig nicht mehr gespeichert werden, erachtete das Amtsgericht im Sinne des Klägers zur Beseitigung dieser Gefahr nicht als ausreichend. Deswegen drohte es nun harte Sanktionen an.

Im ursprünglichen Urteil hatte das Amtsgericht dargelegt, dass die Aufbewahrung von Kommunikationsspuren wie IP-Adressen das Surf- und Suchverhalten von Internetnutzern gläsern machen könne. Es sprach von einer klaren "Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung". Durch die Zusammenführung der auf der eigenen Webseite erhobenen personenbezogenen Daten sei es mit Hilfe Dritter bereits ohne großen Aufwand in den meisten Fällen möglich, Internetnutzer aufgrund ihrer IP-Adresse zu identifizieren. Die oftmals vorgebrachten Sicherheitsgründe würden eine personenbeziehbare Erfassung des Verhaltens sämtlicher Nutzer nicht rechtfertigen. Als Entscheidungsgrundlage führte die Kammer vor allem das Telemediengesetz (TMG) an. Laut der seit März geltenden Regelung dürfen Betreiber von Internetdiensten keine personenbezogenen Daten auf Vorrat speichern.

Nach Angaben der Bundesregierung speichert noch immer die "überwiegende Anzahl" der Bundesministerien und nachgeordneter Behörden einschließlich des Bundeskriminalamts (BKA) IP-Adressen der Surfer. Zur Begründung heißt es etwa, dass die Bundesverwaltung "kontinuierlich massiven und hoch professionellen Angriffen aus dem Internet ausgesetzt" sei und zur Aufrechterhaltung des Behördenbetriebs die Nutzerspuren vorhalten müsse. Auch das baden-württembergische Innenministerium erklärte im Herbst in einer Antwort (PDF-Datei) auf Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag, dass die meisten anderen Ressorts im Ländle weiter IP-Adressen aufbewahren. Die Berliner Urteile behandeln demnach inhaltlich nicht wirklich die Frage, ob die Speicherung der Netzkennungen zulässig sei oder nicht. Beide Parteien seien sich vielmehr zuletzt in der Sache einig gewesen. Daher bestehe kein unmittelbarer Handlungsbedarf.

Breyer rät derweil allen Betreibern von Internet-Angeboten, die Protokollierung von IP-Adressen abzustellen, um rechtliche Risiken zu vermeiden. "Davon profitieren Betreiber wie Nutzer gleichermaßen", meint der Aktivist. Die zum Jahresanfang in Kraft getretene Regelung zur Massenlagerung von Telefon- und Internetdaten im Rahmen der Novelle der Telekommunikationsüberwachung gelte für den Webbereich nicht.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung startete bereits im Oktober die nicht ganz unumstrittene Kampagne "Wir speichern nicht". Mit ihr sollen Website-Inhaber und Internetportale angeregt werden, ihre Angebote ohne Speicherung nutzerbezogener Daten und IP-Adressen zu gestalten und auf Logfiles zu verzichten. Wer den Surfern eine anonyme Fortbewegung über die eigenen Seiten ermöglicht, darf diese mit einem "Gütesiegel" mit der Aufschrift "We Respect Your Privacy" schmücken. Mit dabei sind im Politiksektor inzwischen unter anderem die baden-württembergische FDP, die Linkspartei sowie Teile der Piratenpartei.

Quelle : www.heise.de

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An Neujahr ist die zweite Stufe der Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten. Demnach müssen nun auch Internetprovider die elektronischen Spuren ihrer Kunden sechs Monaten lang verdachtsunabhängig protokollieren. Dies betrifft vor allem die zugewiesene IP-Adresse, Beginn und Ende der Internetnutzung sowie die Anschlusskennung (DSL-Kennung oder Rufnummer). Beim E-Mail-Verkehr sind die Netzkennungen sowohl des Absenders als auch des Empfängers zu sichern, dasselbe gilt für die Internet-Telefonie (VoIP). Bei Telefonaten über Festnetz oder Mobilfunk müssen die Anbieter bereits seit Anfang 2008 die entsprechenden Verbindungs- sowie auch Standortdaten vorhalten. Bei einem konkreten Verdacht haben Sicherheitsbehörden Zugriff auf die bei den Providern liegenden Datenberge.

TK-Konzerne und Provider wie die Deutsche Telekom, Vodafone Arcor, 1&1, Versatel oder Kabel Deutschland sowie größere lokale Betreiber wie Hansenet, M-net htp aus Hannover oder NetCologne versicherten Ende vergangenen Jahres gegenüber c't, den Auflagen mehr oder weniger zähneknirschend Folge leisten zu wollen. Kleinere Zugangsanbieter oder Provider mit vielen Geschäftskunden, die bislang noch keine Anfragen zur Herausgabe von Bestandsdaten hinter verdächtigen IP-Adressen erhalten haben, dürften teils anders verfahren. Offiziell hat bislang nur der Internetdienstleister manitu aus St. Wendel erklärt, seiner "Linie der Nicht-Speicherung" auch 2009 zu folgen. Die Firma verwies dabei auf einen Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts. Dieses hatte BT Deutschland im Oktober aufgrund der fehlenden Regelung zur staatlichen Kostenerstattung vom Speicherzwang vorerst befreit.

Datenschützer kritisieren seit Langem, dass die Maßnahmen unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Bürger eingreifen. Über 34.000 Bürger haben sich einer "Massenklage" gegen die Vorratsdatenspeicherung angeschlossen. Zudem haben Vertreter von Oppositionsparteien und die Gewerkschaft ver.di Verfassungsbeschwerde erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hat den Zugriff auf die Vorratsdaten bereits eingeschränkt und wird in diesem Jahr das Hauptverfahren vorantreiben. Wie aus einer umfangreichen Stellungnahme der Bundesregierung dazu hervorgeht, die der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gerade veröffentlicht hat, sieht sich Berlin aber auf verfassungsrechtlich vollkommen sicheren Terrain.

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EuGH verkündet am 10. Februar Urteil zu Vorratsspeicherung von TK-Daten
« Antwort #277 am: 19 Januar, 2009, 13:08 »
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird am 10. Februar über die Klage der Republik Irland gegen EU-Parlament und Rat wegen der seit Mitte März 2006 geltenden EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung aller Telekommunikations- und Internet-Verbindungsdaten entscheiden. Das geht aus dem Verhandlungskalender des Gerichts hervor.

Irland hatte die Klage Anfang Juni 2006 eingereicht. Verhandelt wurde sie im vergangenen Sommer. Irland geht es dabei nicht um eine mögliche Verletzung grundlegender Ansprüche auf den Schutz von Daten und Privatsphäre, sondern um die gewählte Rechtsgrundlage, also die Verabschiedung als Richtlinie von Parlament und Rat. Die Slowakei war der Klage beigetreten.

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Datenschützer und Internetnutzer protestieren gegen das "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes". Durch den am 14. Januar von der Bundesregierung verabschiedeten Entwurf werde die verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet geplant, heißt es in einer Mitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung. "Das neuerliche Vorhaben von Bundesminister Schäuble geht gewaltig über die bisherige Vorratsdatenspeicherung hinaus", warnt Marcus Cheperu von dem Arbeitskreis.

Die vom Kabinett beschlossene Novellierung erweitert die Möglichkeiten der Anbieter von Telemediendiensten, die zuvor nur Verbindungsdaten speichern durften. Sie sollen nun zum Schutz ihrer Anlagen vor Angriffen mit Schadprogrammen oder vor Störungen der Erreichbarkeit von Telemedienangeboten auch Nutzungsdaten speichern und analysieren dürfen. Ist der Angriff auf die Technik abgewehrt, müssen diese Daten rückstandsfrei gelöscht werden. Das gilt auch für die beim BSI gespeicherten Kommunikationsinhalte.

Die Datenschutzaktivisten kritisieren, der Vorstoß würde die "unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren". Diese Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung sei nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.

Der Arbeitskreis fordert Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag auf, die geplante Änderung des Telemediengesetzes sofort aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Er bittet alle Internetnutzer, bei den verantwortlichen Politikern gegen die geplante Vorratsspeicherung im Internet zu protestieren. Der Arbeitskreis hat dazu eine Webseite eingerichtet, auf der sich die Kontaktdaten der zuständigen Politiker/innen finden.

Ähnliche Kritik äußerte zuvor bereits der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar. Ihn stört vor allem, dass das BSI "die gesamte Sprach- und Datenkommunikation aller Unternehmen und Bürger mit Bundesbehörden ohne Anonymisierung beziehungsweise Pseudonymisierung abhören und auswerten" können soll. Zu weit geht Schaar auch die vorgesehene Erlaubnis zur Datenübermittlung an den Verfassungsschutz sowie an Strafverfolgungsbehörden selbst bei nicht erheblichen, per Telekommunikation begangenen Delikten.

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Bundesregierung verteidigt neue Ansätze zur Stärkung der IT-Sicherheit
« Antwort #279 am: 21 Januar, 2009, 13:57 »
Die Bundesregierung hat auf die wachsende Kritik an ihrem Vorstoß zur Reform des Gesetzes für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit einer Klarstellung reagiert. Darin wehrt sich das federführende Bundesinnenministerium vor allem gegen den Vorwurf von Bürgerrechtlern und Datenschützern, mit der Initiative die Vorratsdatenspeicherung im Internet ausweiten zu wollen. Richtig sei zwar, dass es Diensteanbietern über eine mit dem Vorhaben verknüpfte Änderung des Telemediengesetzes (TMG) ermöglicht werden solle, Nutzungsdaten in Form etwa von Logdateien zu erheben und zu verwenden. Voraussetzung ist laut einer Ministeriumssprecherin aber, "dass dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ihrer technischen Einrichtungen erforderlich ist".

Es dürften nach Ansage des Innenministeriums also nur Daten erhoben und verwendet werden, "die ein Anbieter tatsächlich benötigt, um Hackerangriffe zu erkennen und abzuwehren". Die Provider müssten ihre Systeme einerseits zum Selbstschutz gegen Manipulationen oder Verfügbarkeitsangriffe schützen. Andererseits sei es wichtig, dass sie auch ihre Systeme gegen Angriffe härten könnten, die diese "als Zwischenstation für Angriffe auf die Nutzer der Dienste missbrauchen". Eine unbegrenzte oder anlassunbezogene Speicherung oder eine Vorhaltung der "Protokolldaten" zu anderen Zwecken wie etwa der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen würden durch die vorgeschlagene Regelung nicht gestattet. Über diese Bedingungen werde sichergestellt, "dass eine unbegrenzte Speicherung von Daten oder die Erstellung eines Surfprofils nicht legalisiert wird". Erst recht bestehe keine Verpflichtung der Provider, Nutzungsdaten zu erheben oder aufzubewahren. Zudem würden für Sicherheitsbehörden keine neuen Befugnisse geschaffen.

Auf die Proteste des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar und von Informatikern gegen die geplanten Überwachungskompetenzen für das BSI selbst, wonach auch das Amt Daten aus dem Betrieb der Kommunikationstechnik des Bundes erheben, speichern und automatisiert auswerten darf, geht das Innenministerium bislang nicht ein. Das seit 1990 im Wesentlichen unveränderte BSI-Gesetz solle den "veränderten Rahmenbedingungen und der technischen Entwicklung angepasst werden", heißt es allgemein. Der Gesetzentwurf sehe vor, dass der Behörde Befugnisse eingeräumt werden, "technische Vorgaben für die Sicherung der Informationstechnik in der Bundesverwaltung zu machen". Es solle "Maßnahmen umsetzen, um von Schadprogrammen ausgehende Gefahren für die Sicherheit der Kommunikationstechnik abzuwehren".

Auch der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestags, Sebastian Edathy, sieht bislang keinen Anlass, um auf Änderungen am Regierungsentwurf zu drängen. Der SPD-Politiker verwies gegenüber Reuters ebenfalls darauf, dass die Datenspeicherung lediglich zur Abwehr und Beseitigung technischer Störungen im Internet erlaubt werden solle. Allerdings müssten die Datenschutzbeauftragten sicherstellen, dass diese Zweckbindung eingehalten werde und kein Internetanbieter einfach so die Gewohnheiten seiner Nutzer ausspähe.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hält die Erwiderungen für "Augenwischerei". So sei im Entwurf nicht festgelegt, wie lange die Anbieter Daten speichern dürfen. Entsprechende Fristen seien aber auch kaum kontrollierbar. Genauso wenig sei vorgeschrieben, für welche Zwecke die Protokollinformationen verwendet werden dürfen. Sie könnten also durchaus an Polizeien, Geheimdienste oder etwa auch an die Unterhaltungsindustrie weitergegeben werden.

Quelle : www.heise.de

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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern, empfiehlt die Nutzung von Anonymisierungsdiensten. Nur über diese könne das Internet noch ohne verdachtslose Aufzeichnung genutzt werden. Das beispielsweise sei wichtig, wenn sich ein Internetnutzer über psychische Krankheiten im Internet informieren, bei Suchtproblemen beraten lassen oder Informationen anonym an die Presse weitergeben wolle.

Um Internetnutzer zum Einsatz von Anonymisierungsdiensten zu ermuntern, hat der Arbeitskreis auf seiner Homepage einen Vergleichstest von 17 internationalen Anonymisierungsdiensten veröffentlicht. Außerdem verschenkt der Arbeitskreis 64 Zugänge zu kommerziellen Anonymisierungsdiensten im Wert von über 3000 Euro. "Die strengen Auflagen des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gelten nicht für die Identifizierung von Internetnutzern", erklärt der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis.

Seit dem 1. Januar 2009 müssen auch Internetprovider die elektronischen Spuren ihrer Kunden sechs Monate lang protokollieren. Dem Bundesverfassungsgericht liegt eine vom Arbeitskreis initiierte "Massenklage" von über 34.000 Bürgern vor. Im September 2008 hatte Karlsruhe die erstmals im März verfügten Einschränkungen der Vorratsdatenspeicherung verlängert und einen zweiten Erfolgsbericht angefordert. In ihrem Verteidigungsschriftsatz wirft die Bundesregierung den Beschwerdeführern systematische Fehler vor.

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/

Quelle : www.heise.de

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Freiwillige Vorratsdatenspeicherung gefährdet Privatsphäre
« Antwort #281 am: 28 Januar, 2009, 12:06 »
Bürgerrechtler wollen Datenspeicherung durch TK-Anbieter verhindern

Die Bürgerrechtsorganisationen La Quadrature du Net, European Digital Rights (EDRi) und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) haben das Europäische Parlament aufgefordert, die sogenannte freiwillige Vorratsdatenspeicherung nicht zu verabschieden. Diese soll es Telekommunikationsanbietern ermöglichen, Verkehrsdaten ihrer Kunde zu speichern und weiterzugeben.
Das Europaparlament berät derzeit im Zuge des Telekom-Paketes über eine Erweiterung der europäischen Datenschutzrichtlinie. Der zur Debatte stehende Artikel 6.6(a) soll es Telekommunikationsanbietern ermöglichen, Verkehrsdaten ihrer Kunden zu speichern, zu verarbeiten und aus Sicherheitsgründen an andere Unternehmen weiterzugeben. Die Bürgerrechtsorganisationen La Quadrature du Net, European Digital Rights (EDRi) und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) haben das Europäische Parlament in einer gemeinsamen Erklärung aufgefordert, diese sogenannte freiwillige Vorratsdatenspeicherung abzulehnen.

Wird der Artikel umgesetzt, dürfen Telekommunikationsanbieter künftig erfassen, mit wem ihre Kunden telefoniert haben, von wo aus sie mobil telefoniert oder an wen sie E-Mails geschrieben haben. Die Kritiker sehen dadurch die Privatsphäre der Bürger gefährdet. "Wir dürfen nicht zulassen, dass eine potenziell unbegrenzte Menge an vertraulichen Daten auf diese Weise Offenlegungs- und Missbrauchsrisiken ausgesetzt wird", sagte Patrick Breyer vom AK Vorrat.

Die Bürgerrechtler wiesen auf ein Positionspapier des europäischen Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx hin und forderten die Abgeordneten auf, sich dessen Votum anzuschließen. In der Anfang Januar 2009 veröffentlichten Stellungnahme sprach sich Hustinx gegen die Speicherung der Verkehrsdaten aus. Der Datenschützer kritisierte, dass der Entwurf so ausgelegt werden könnte, dass er "die Speicherung und Verarbeitung von Verkehrsdaten aus Sicherheitsgründen auf unbestimmte Zeit ermöglicht". Das berge "das Risiko des Missbrauchs". Hustinx kam deshalb zu dem Schluss, es sei "das Beste, den vorgeschlagenen Artikel 6.6(a) ersatzlos zu streichen".

Zu den Gegnern der freiwilligen Vorratsdatenspeicherung gehört auch die Bundesregierung. Sie halte die Speicherung "insbesondere im Hinblick auf die große Reichweite dieser Bestimmung" für bedenklich und setze sich deshalb "für die Ablehnung des vom Europäischen Parlament verabschiedeten Änderungsvorschlags" ein, schrieb das Wirtschaftsministerium im November 2008 an eine Gruppe von Gegnern.

Quelle : www.golem.de

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Weiter viele Fragen offen bei der Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #282 am: 10 Februar, 2009, 19:25 »
Oppositionspolitiker, Datenschützer und Bürgerrechtler haben mit Enttäuschung und teils scharfer Kritik auf den Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Rechtmäßigkeit der formalen Basis der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung reagiert. "Die heutige Entscheidung trägt leider nicht dazu bei, den europäischen Rechtsstandard des Datenschutzes zu verbessern", beklagte etwa die Vorsitzende der Humanistischen Union, Rosemarie Will. "Der Datenschutz bleibt auf europäischer Ebene weiterhin ein Anhängsel des Wettbewerbsrechts." Dies sei eine fatal "falsche konzeptionelle Einordnung" der Sicherung der Privatsphäre von rund 480 Millionen EU-Bürgern.

Die Luxemburger Richter hätten sich eines "Taschenspielertricks" bedient, beklagt die Berliner Rechtsprofessorin. Es sei zwar richtig, dass die Richtlinie die Speicherung bei den privaten Telekommunikationsbetreibern beschreibe. "Jedoch sind die Provider hierbei nur Mittel zum Zweck." Die Daten würden nicht für sie, sondern für den späteren Zugriff staatlicher Stellen gespeichert, stellte Will klar. Der Zweck der Vorratsdatenspeicherung gehe eindeutig schon aus Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie hervor: Sie diene der "Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten".

Die Juristen am EuGH sahen den Fall ganz anders. Die in der Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen brächten "selbst keine Strafverfolgung durch die Behörden der Mitgliedsstaaten mit sich", schreiben sie in ihrem Urteil. Die Bestimmungen seien im Wesentlichen auf die Tätigkeiten der Diensteanbieter beschränkt. Sie würden nicht den Zugang zu den Daten oder deren Nutzung durch die Polizei- und Justizbehörden der Mitgliedstaaten regeln. Die Provider müssten auch "nur die Daten, die im Zuge der Bereitstellung der betreffenden Kommunikationsdienste erzeugt oder verarbeitet wurden, auf Vorrat speichern". Diese Bits und Bytes seien "eng mit der Ausübung der Geschäftstätigkeit der Anbieter verbunden". Nicht im Einzelnen beachtet hat der EuGH, dass TK-Anbieter bei Flatrates Verbindungsdaten nicht mehr quasi automatisch erfassen.

Mit diesem Argument begründeten die Richter auch, dass sie zuvor noch das erste Abkommen zwischen der EU und den USA zur Weitergabe von Flugpassagierdaten wegen falsch gewählter Rechtsgrundlage kassiert hatten. Die entsprechende Entscheidung zum Transfer von Passenger Name Records (PNR) habe eine Datenverarbeitung zum Gegenstand, die nicht für die Erbringung einer Dienstleistung durch die Fluggesellschaften erforderlich war, heißt es in dem Urteil. Vielmehr sei der Transfer der bei den Fluglinien anfallenden PNR "als erforderlich zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und zu Strafverfolgungszwecken angesehen" worden.

Zugleich erkannten die Richter die dem Gerichtshof "vorgelegten Beweise" an, wonach die Verbindungs- und Standortdaten aus der elektronischen Kommunikation ein wirksames Mittel seien, "um Straftaten einschließlich terroristischer Handlungen festzustellen und zu ahnden". Deswegen hätten einzelne Mitgliedsstaaten auch bereits Maßnahmen erlassen, um Diensteanbietern Verpflichtungen hinsichtlich der Vorratsspeicherung solcher Daten aufzuerlegen. Die Richtlinie diene damit vorrangig der Marktharmonisierung.

Die Hoffnungen der Gegner einer pauschalen Protokollierung von Nutzerspuren richten sich nun zunächst auf die nationalen Verfassungsgerichte. Hierzulande etwa haben sich über 34.000 Bürger einer "Massenbeschwerde" gegen die Anfang 2008 eingeführten Regeln zur Telekommunikationsüberwachung angeschlossen. Trotz des Rückschlags aus Luxemburg zeigte sich so Alexander Alvaro, innenpolitischer Sprecher der Liberalen im EU-Parlament zuversichtlich, dass die Massendatenlagerung "noch gekippt werden kann". Es sei jetzt Sache etwa des Bundesverfassungsgerichts, den Fall erneut dem EuGH vorzulegen. Dieses Mal aber mit der bisher noch nicht erfolgten Maßgabe, die Vereinbarkeit der Richtlinie mit den Grundrechten zu prüfen. Der FDP-Politiker ist sich selbst sicher, "dass es nicht im Sinne des deutschen Grundgesetzes ist, verdachtsunabhängig Daten von Bürgern zu speichern".

Die grüne EU-Abgeordnete Eva Lichtenberger erklärte, dass der EuGH mit seinem Richtspruch "leider Fehlentwicklungen der EU in Richtung Überwachungsstaat unterstützt". Sie forderte die Regierungen der EU-Staaten auf, Grundrechtsverletzungen zu verhindern und kündigte neue Initiativen gegen Orwellsche Szenarien im EU-Parlament an. "Vor allem müssen alle Mittel genutzt werden, um die Vorratsdatenspeicherung so begrenzt wie möglich einzusetzen."

Für die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, ist das Urteil gerade keine Vorentscheidung für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das die "erheblichen und unverhältnismäßigen Grundrechtseingriffe zum Gegenstand hat". Auch wenn der EuGH bestätigt habe, dass die EU eine grundsätzliche Regelungskompetenz in diesem Bereich hat, heiße das nicht, dass Brüssel "diese Regelung so hätte beschließen dürfen". Jan Korte, Innenexperte der Linke, appellierte an die große Koalition, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung schon jetzt aufzuheben und von ihrem Plan, Internet-Anbieter zur anlassunabhängigen Protokollierung zu ermächtigen, Abstand nehmen. Der Rechtsexperte der Grünen im Bundestag, Jerzy Montag betonte, die Vorratsdatenspeicherung sei rechtsstaatlich fragwürdig und "zur Bekämpfung schwerer Kriminalität weder besonders geeignet noch effektiv". Seine Kollegin bei der FDP, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, fürchtet, dass das Urteil einer wachsenden Europa-Skepsis Vorschub leisten könne.

Der schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte, Thilo Weichert, empfahl im Gespräch mit heise online den Karlsruher Richtern wie Alvaro, den EuGH unter anderen Vorzeichen erneut mit der Prüfung der Vorratsdatenspeicherung zu beauftragen. Das aktuelle Urteil sei aus Grundrechtsperspektive der "worst case". Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hält weiterhin eine Begutachtung der Verfassungsmäßigkeit der nationalen Regeln zur Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht für erforderlich. Die anlasslose, millionenfache Aufzeichnung der Nutzerspuren stelle einen "nicht zu rechtfertigenden Eingriff in das grundrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis dar".

Quelle : www.heise.de

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Länder legen sich bei Entschädigung für TK-Überwachung quer
« Antwort #283 am: 13 Februar, 2009, 13:23 »
Der Bundesrat hat dem vom Bundestag im Dezember beschlossenen Gesetzesentwurf zur Neuordnung der Kostenerstattung von Hilfsleistungen der Provider beim Abhören der Telekommunikation und der Vorratsdatenspeicherung nicht zugestimmt. Vielmehr haben die Länderchefs in der Plenarsitzung am heutigen Freitag den Vermittlungsausschuss angerufen. Sie folgten damit den Ausschuss-Empfehlungen. Der Widerstand der Länder bezieht sich vor allem auf die Höhe der Entschädigungen, die den Telekommunikationsunternehmen für Personal- und Leitungskosten zugebilligt werden können. Der Bundestag hat diese Ausgleichszahlungen nach Ansicht des Bundesrats deutlich zu hoch angesetzt.

Konkret wollen die Kritiker in den Ländern etwa für die Umsetzung einer Anordnung zum Abhören von Telefonaten oder das Aufzeichnen von E-Mails statt 100 Euro pro Anschluss nur 83 Euro zahlen. Eine einfache Auskunft über Verbindungs- oder Standortdaten, wie sie die Anbieter gemäß der Neuregelung der TK-Überwachung sechs Monate verdachtsunabhängig auf Vorrat speichern müssen, setzen die Ausschüsse mit 20 statt 30 Euro an. Der Bundesrat begründet seine Einwände mit dem Hinweis, dass die Provider ähnlich wie Zeugen und Sachverständige die Strafverfolgung und die Justiz unterstützen und so "einen gewissen Abschlag gegenüber den üblichen Marktpreisen hinnehmen" müssten.

Branchenverbände wie der VATM oder der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco beklagen dagegen, dass die vom Bundestag beschlossenen Sätze nicht alle Ausgaben der Unternehmen abdecken. Vor allem fehle es an einer Entschädigung für die millionenschweren Anschaffungskosten für neu zu errichtende Überwachungsinfrastrukturen zur Vorratsdatenspeicherung. Der Bitkom hatte heute Vormittag noch einmal die Länder aufgerufen, das neue Gesetz zumindest in seiner jetzigen Form nicht zu torpedieren. Die Kosten der Kommunikationsüberwachung müsse der Staat tragen, da es sich bei der inneren Sicherheit um eine ureigene Staatsaufgabe handle. Bisher werde nur der personelle Aufwand zu einem kleinen Teil vergütet. Auch das Verwaltungsgericht Berlin drängt auf eine angemessene Entschädigung für die verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren und andere Überwachungstätigkeiten und hat daher bereits QSC und BT von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung vorläufig befreit.

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Europäischer Gerichtshof soll Vorratsdatenspeicherung erneut prüfen
« Antwort #284 am: 24 Februar, 2009, 19:57 »
Meinhard Starostik, Bevollmächtigter der über 34.000 Teilnehmer an der "Massenklage" gegen die hiesigen Auflagen zur Vorratsdatenspeicherung, drängt auf einer erneute Prüfung der Vereinbarkeit der verdachtslosen Protokollierung der Nutzerspuren mit europäischem Recht. Dieses Mal soll der zuständige Europäische Gerichtshof (EuGH) aber die Menschen- und Grundrechte ins Auge nehmen, nachdem er Anfang Februar allein die rein formale Basis der entsprechenden EU-Richtlinie bestätigt hatte. Starostik hat daher an das Bundesverfassungsgericht den Antrag (PDF-Datei) gestellt, den Fall zum Abgleich mit der Europäischen Menschenrechtskonvention dem EuGH vorzulegen.

Zur Stützung der Auffassung, dass die Vorratsdatenspeicherung das europäische Grundrecht auf Achtung der Privatsphäre verletzt, verweist der Bevollmächtigte unter anderem auf ein Urteil des EuGH von Anfang Dezember. Darin hat dieser die "flächendeckende und unterschiedslose Natur der Befugnisse zur Vorratsspeicherung der Fingerabdrücke, Zellproben und DNA-Profile" Verdächtiger als "unverhältnismäßigen Eingriff" bezeichnet. Im Vergleich dazu schneide die pauschale Aufbewahrung von Telekommunikationsdaten quantitativ und qualitativ noch stärker in die Grundrechte ein.

Im Hauptsacheverfahren in Karlsruhe weist Starostik zudem die Behauptungen des Bevollmächtigten der Bundesregierung zurück, wonach die Verfassungsbeschwerde unbegründet sei. So spricht er etwa von einem "dreifach verschärften Grundrechtseingriff", da flächendeckend die gesamte Bevölkerung ohne Tatverdacht erfasst werde und aus den geforderten Daten "Informationen über unser tägliches Kommunikations-, Informations- und Bewegungsverhalten" hervorgehen würden. Staaten mit Vorratsdatenspeicherung weisen der Erwiderung nach zudem weder eine erkennbar höhere Aufklärungs- noch eine niedrigere Kriminalitätsrate auf, als Staaten ohne anlasslose Protokollierung von Verbindungs- und Standortdaten.

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