Autor Thema: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert  (Gelesen 84120 mal)

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Demonstrationen zum Jahresende gegen Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #255 am: 02 Januar, 2008, 09:35 »
Nicht nur mit einer Massenklage vor dem Verfassungsgericht gegen die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten protestierten Bürger zum Jahresende gegen neue Überwachungsgesetze. Auch Demonstrationen fanden in den letzten Tagen des vergangenen Jahres statt; am Samstagabend hatten bereits Teilnehmer des 24. Chaos Communucation Congress in Berlin gegen die Vorratsdatenspeicherung protestiert.

Mehrere hundert Demonstranten hatten am 31.12. in Hamburg mit einem symbolischen Trauerzug, zu dem der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aufgerufen hatte, gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung protestiert. Nach Angaben der Polizei gegenüber dpa verlief die Kundgebung friedlich. "Wir trauern um die Privatsphäre", stand auf einem Transparent. Dazu trugen die Teilnehmer einen Sarg durch die Innenstadt. Die Polizei schätzte die Zahl der Teilnehmer auf rund 200, die Veranstalter auf etwa 500.

Nach einer Demonstration in Hannover am Silvesterabend gegen das neue Gesetz zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetdaten hatte die Polizei elf Menschen wegen Landfriedensbruch festgenommen. Die Veranstaltung mit rund 180 Menschen sei zunächst friedlich verlaufen, teilte die Polizei laut dpa mit. Anschließend hätten Teilnehmer nach Polizeiangaben vom Dienstag vereinzelt Flaschen, Steine und Feuerwerkskörper geworfen. Unter anderem seien dabei Scheiben eines Geldinstituts und von geparkten Autos beschädigt worden.

Quelle : www.heise.de

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"Ein Staat, in dem alle verdächtig sind, ist selbst verdächtig"
« Antwort #256 am: 02 Januar, 2008, 12:53 »
Die Proteste gegen die am gestrigen Dienstag in Kraft getretene Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetverbindungwsdaten dauern auch im neuen Jahr an. Nach Hamburg stehen nun Trauermärsche über die verdachtsunabhängige Aufzeichnung der Nutzerspuren und den damit verknüpften Verlust der Privatsphäre auch in Kassel, Frankfurt und München an. Dabei wird von Bürgerrechtlern jeweils der Sarg als Symbol für den Abbau von Grundrechten durch die Innenstädte getragen, der bereits in der Hansestadt zum Einsatz kam. Laut dem Veranstalter der Kundgebungen, dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, soll der Totenschrein bereits am heutigen Mittwoch in Kassel eintreffen, wo die Demonstration um 16 Uhr am Königsplatz starten soll. Treffpunkt für die Teilnehmer des darauf folgenden Trauerzugs in Frankfurt am Main am Donnerstag ist um 19 Uhr am Paulsplatz, von wo aus es durch die Zeil zur Konstablerwache geht. Neben dunkler Trauerkleidung empfiehlt der Arbeitskreis das Mitbringen von Fackeln oder Grablichtern.

Mit einer größeren Demonstration rund um den "Bundessarg" mit dem Motto "Was zählt ist Freiheit" rechnet der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern schließlich am Sonntag in München. Dort sollen sich besorgte Bürger um 12.30 vor der Konferenzhalle Theresienhöhe einfinden. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hält dort zuvor eine Rede zum Thema "Was zählt ist Sicherheit". Wegen des hohen Konfliktpotenzials hat der Veranstalter der Gegenkundgebung noch einmal darum gebeten, die Demonstration "kreativ, aber friedlich" durchzuführen und von Verstößen etwa gegen das Vermummungsverbot abzusehen. Alles andere liefere Innenpolitikern nur Vorwände für weitere Rufe nach "Law and Order".

Der Arbeitskreis hat am Montag bereits eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen das heftig umstrittene Gesetz zur Novelle der Telekommunikationsüberwachung eingereicht, für die rund 30.000 Vollmachten aus der Bevölkerung vorliegen. Sie enthält auch einen Eilantrag, wonach die Ende vergangenen Jahres im Bundesgesetzblatt verkündeten Regelungen (PDF-Datei -  http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s3198.pdf ) baldmöglichst bis zu einer eingehenden Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht wieder außer Kraft gesetzt werden sollen. Separat wollen auch FDP-Abgeordnete, vertreten durch den Altliberalen Burkhard Hirsch, sowie die Humanistische Union nach Karlsruhe ziehen. Voraussichtlich noch heute sollen ihre Beschwerden beim Verfassungsgericht eintreffen. "Ein Staat, in dem alle verdächtig sind, ist selbst verdächtig", erklärte Hirsch vorab. Auf einen Eilantrag zum Aufhalten des Gesetzes will er laut Medienberichten aber verzichten.

Politiker aus allen großen Oppositionsparteien haben die Vorratsdatenspeicherung derweil erneut als verfassungswidrig gebrandmarkt. "Dieses Gesetz ist ein unzulässiger Eingriff in unsere Rechte. Es stellt alle Bürger des Landes unter Verdacht", sagte Bundestagsvizepräsident Hermann Otto Solms (FDP) der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. Er werde sich daher persönlich an der Verfassungsbeschwerde beteiligen. Der FDP-Rechtsexperte im Bundestag, Max Stadler, zeigte sich gegenüber der Financial Times Deutschland optimistisch, "dass das Bundesverfassungsgericht die Regelung aufheben wird". Bisher hätten nur Verdächtige mit der Kontrolle ihrer Daten rechnen müssen. "Jetzt werden erstmals Daten von gänzlich Unverdächtigen für polizeiliche Zwecke gespeichert."

Für die Grünen bemängelte deren parlamentarischer Geschäftsführer, Volker Beck, dass erstmals Unternehmen gezwungen würden, ohne den geringsten Verdacht auf Straftaten Verbindungs- und Standortdaten ihrer Kunden sechs Monate lang aufbewahren müssten. Aus den großen Mengen sensibler Informationen könnten auch Hinweise auf persönliche Neigungen oder Krankheiten von Menschen abgeleitet werden. Hier drohe Missbrauch. Die Grünen-Bundesvorsitzende Claudia Roth sowie Malte Spitz aus dem Bundesvorstand der Grünen bezeichneten die anlassunabhängige Vorratsdatenspeicherung als "nicht hinnehmbar". Der Raubbau am Rechtsstaat durch die große Koalition müsse verhindert, die Bürgerrechte unter den Bedingungen des digitalen Zeitalters gestärkt werden. Die beiden Politiker haben sich der Massenbeschwerde angeschlossen. Mit dabei beim Gang nach Karlsruhe ist auch die stellvertretende Vorsitzende der Linken, Petra Pau. Für sie stehen "verbriefte Buergerrechte und mit ihnen der demokratische Rechtsstaat auf dem Spiel". Stattdessen drohe ein präventiver Sicherheitsstaat.

Ernst Benda, früherer Präsident des Bundesverfassungsgerichts, bezeichnete die Vorratsdatenspeicherung ebenfalls als "besonders fragwürdig". Es gehe um die Frage der Verhältnismäßigkeit, sagte das CDU-Mitglied gegenüber tagesschau.de. "Einen Staat, der mit der Erklärung, er wolle Straftaten verhindern, seine Bürger ständig überwacht, kann man als Polizeistaat bezeichnen. Den Polizei- oder Überwachungsstaat wollen wir nicht. Aber wir wollen, dass der Staat seine Sicherheitsaufgaben angemessen erfüllt." Zwischen diesen beiden Polen sei ein Mittelweg zu suchen.

Geht es nach SPD-Fraktionschef Peter Struck, wird 2008 aber nicht nur das Jahr der Vorratsdatenspeicherung, sondern auch des so genannten Bundestrojaners. In einem Interview mit dem Stern ging der Ex-Verteidigungsminister nach SPD-Innenpolitiker Sebastian Edathy wieder ein Stück auf die Union zu: "Die Sicherheitsbehörden haben uns überzeugend dargelegt, dass viele Terror-Aktivitäten mit Hilfe des Internets koordiniert werden." Er sei daher für heimliche Online-Durchsuchungen, wenn dabei rechtsstaatliche Bedingungen wie die Wahrung des Richtervorbehalts eingehalten würden. Mit Blick auf die für dieses Jahr anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Online-Razzien in Nordrhein-Westfalen sagte der SPD-Politiker: "Wenn Karlsruhe Online-Durchsuchungen nicht für verfassungswidrig hält, werden wir sie auch einführen – mit den Einschränkungen, die das Gericht fordert." Er sei sich auch "ganz sicher", dass ihm dabei die eigene Fraktion ohne Murren folgen werde.

Quelle : www.heise.de

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Grüne und Netzwerk Recherche warnen vor Überwachungsstaat
« Antwort #257 am: 03 Januar, 2008, 17:46 »
Die Hamburger Grünen-Fraktion und die Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche haben eindringlich vor den Folgen der Vorratsdatenspeicherung gewarnt. GAL-Rechtsexperte Till Steffen sprach laut dpa von einem "Angriff auf das Grundrecht auf vertrauliche Information". Auch ohne konkreten Anlass könnten Daten jetzt gespeichert werden. Das verstoße gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre. Grenzen notwendiger Kontrolle, "werden massiv überschritten", meinte Albrecht Ude vom Netzwerk Recherche.

Besonders Journalisten und Anwälte seien von dem Gesetz betroffen. Wer wolle sich ihnen noch anvertrauen, "wenn er sich nicht sicher sein kann, dass das Gespräch geheimbleibt". Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers "stellen die bislang größte Gefahr für das Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar", sagte Steffen.

Jeder hinterlasse Datenspuren – beim Telefonieren, Simsen, Mailen oder Surfen im Internet. Telefonanbieter, E-Mail- und Internet-Provider sind ab sofort dazu verpflichtet, alle Verbindungsdaten ihrer Kundschaft sechs Monate lang zu speichern. Es wird unter anderem festgehalten, wer wann mit wem telefoniert hat, sowie der Standort des Anrufers bei Handy-Nutzern oder die IP-Adresse beim Internet-Zugang. Das komme einer totalen Überwachung des ganz normalen Bürgers gleich, kritisierten Ude und Steffen laut dpa.

Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung und neue Regeln für die Überwachung der Telekommunikation waren zum 1. Januar in Kraft getreten, nachdem Bundespräsident Horst Köhler das umstrittene Gesetz kurz vor dem Jahreswechsel unterzeichnete. Beim Bundesverfassungsgericht liegen bereits Beschwerden gegen das Gesetz vor: Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung reichte eine Verfassungsbeschwerde ein, für die rund 30.000 Vollmachten aus der Bevölkerung vorliegen, und auch FDP-Abgeordnete, vertreten durch den Altliberalen Burkhard Hirsch, zogen gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nach Karlsruhe.

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Re: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert
« Antwort #258 am: 03 Januar, 2008, 18:16 »
Honni würde sich über diesen Zustand mehr wie freuen. Schöne neue Technikwelt. Wird wohl Zeit sich von ein paar 'Lasten' zu trennen ?!?

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EU-Kommission pocht auf Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #259 am: 03 Januar, 2008, 20:16 »
Die EU-Kommission hat 19 Mitgliedstaaten offiziell gerügt, weil sie die heftig umstrittenen EU-Vorgaben zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten noch nicht ins nationale Recht umgesetzt haben. Erst acht von 27 EU-Staaten hätten entsprechende Gesetze beschlossen und nach Brüssel gemeldet, wie die Kommission am heutigen Donnerstag laut dpa mitteilte. Alle säumigen Länder hätten deshalb schon Ende November Mahnbriefe erhalten. Deutschland gehört inzwischen zu den mustergültigen Vorreitern: Hier traten die heiß umkämpften Verpflichtungen zur sechsmonatigen Aufzeichnung von Nutzerspuren im Rahmen des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung an Neujahr trotz heftiger Proteste von vielen Seiten in Kraft. Allerdings haben Gegner – ausgerüstet mit rund 30.000 Vollmachten besorgter Bürger – Verfassungsbeschwerde gegen die Novelle eingelegt.

Der EU-Rat mit den Vertretern der nationalen Regierungen hatte die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung Ende Februar 2006 abgesegnet. Zuvor hatte das EU-Parlament die Direktive mit den Stimmen der großen Volksparteien bereits im Dezember 2005 beschlossen. Sie lässt den Mitgliedsstaaten gewissen Spielraum bei der Implementierung. So legt sie die Minimaldauer für die verdachtsunabhängige Vorhaltung von Verbindungs- und Standortdaten auf sechs Monate, die Höchstfrist auf zwei Jahre fest. Irland und die Slowakei stimmten im Ministerrat gegen die Richtlinie, da ihnen die Vorgaben in jede Richtung zu eng erschienen. Die irische Regierung legte in Folge Klage gegen die Regelungen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein. Sie beruft sich darauf, dass die Strafvorschriften auf Basis einer falschen EU-Rechtsgrundlage beschlossen wurden.

Branchenverbände, Datenschützer, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie linksliberale Politiker kritisierten im Vorfeld auf EU-Ebene den mit der Vorratsdatenspeicherung einhergehenden Paradigmenwechsel im Strafrecht scharf. Ihrer Ansicht nach begründet die Maßnahme einen Generalverdacht auch gegenüber Unschuldigen. Vollzug gemeldet haben nach Kommissionsangaben bisher nur Frankreich, Großbritannien, Spanien, Belgien, Lettland, Dänemark, Tschechien und Estland. Ende vergangenen Jahres lag eine Umsetzungsmeldung aus Berlin nicht vor, so dass auch die Erinnerungsnote auch an die Bundesregierung ging. Das Schreiben konnte inzwischen aber zu den Akten gelegt werden.

Das Vereinigte Königreich hat die Vorgaben derweil bislang nur zum Teil umgesetzt. So hat die dortige Labour-Regierung den gesamten Internetbereich von der beschlossenen einjährigen Vorratsdatenspeicherung ausgenommen. Das britische Innenministerium begründete diese Entscheidung damit, dass eine Einbeziehung der Internetdaten nicht angemessen gewesen wäre. Als Gründe nannte es "spezielle technische Probleme" und Ressourcenengpässe bei Zugangsanbietern. Hierzulande gilt eine einjährige "Schonfrist" für Internetprovider. Generell greifen Bußgelder bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen erst 2009.

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Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble argumentierte heute auf einer Wahlkampfveranstaltung des Münchner Oberbürgermeisterkandidaten Josef Schmid mit den Gewalttaten, die in den vergangenen Wochen Aufsehen erregt hatten, für die Vorratsdatenspeicherung. Erst heute Morgen haben erneut Jugendliche zwei Fahrgäste in der Münchner U-Bahn krankenhausreif geprügelt. Der CDU-Politiker meinte, dass die Festnahme der zwei Täter, die im Dezember einen Rentner überfallen haben, mittels Vorratsdaten erfolgt sei, weshalb deren Speicherung nötig sei. Allerdings wurden die Täter zu einem Zeitpunkt, an dem das Gesetz noch gar nicht in Kraft war, nicht mittels Vorratsdaten, sondern durch die Ortung eines gestohlenen Mobiltelefons ermittelt. Auch in dem zweiten spektakulären Fall wurden die Täter weder durch Vorratsdaten noch durch die ebenfalls ins Feld geführte Videoüberwachung gefasst, sondern durch Zeugenaussagen.

Artikel 6 des Grundgesetzes, der jüngst unter anderem von dem Berliner Staatsanwalt Roman Reusch als eines der Haupthindernisse für die Eindämmung von Jugendgewaltkriminalität ausgemacht wurde, will Schäuble dagegen weder im Wortlaut noch in der Interpretation antasten, denn, so der Innenminister, mit "staatlichen Eingriffen in Elternrechte" hätte "jede Diktatur des 20. Jahrhunderts angefangen". Reusch, dessen Thesen durch ein Auftrittsverbot in der ARD-Talkshow "Hart aber fair" weite Verbreitung fanden, war vorab nicht nur von der Bild-Zeitung, sondern auch vom Münchner CSU-Bezirksvorsitzenden Otmar Bernhard, der ebenfalls auf der Veranstaltung "Was zählt ist Sicherheit" sprach, ausgiebig gelobt worden.

Einen Störungsversuch durch einen schnell beendeten Sprechchor "Die Freiheit stirbt mit Sicherheit" nutzte Schäuble als Vorlage, um zu betonen, dass die Sicherheit, die er nicht in einen Internet-, sondern in den Kontext des öffentlichen Personennahverkehrs setzte, vor allem den "Schwachen" nutze, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen seien, weshalb gerade Befürworter eines Sozialstaates nicht dagegen sein könnten. Auch eine vor dem Gebäude stattfindende Demonstration, auf der unter anderem der Grünen-Politiker Jerzy Montag sprach, konnte Schäuble für seine Argumentation einsetzen, indem er den Zuhörern versicherte, sie könnten trotz der Demonstranten sicher nach Hause gehen, weil genug Polizei vor Ort sei, um sie zu beschützen.

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Offline Hesse

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Den "Schwachen" (wozu ich, seitdem die Scheisse mit meinem Fuss passiert ist, auch mich selbst zählen würde) nutzt ein Überwachungsstaat rein gar nix. Was bringt es mir, wenn ein Ghetto-Gewalttäter zwar ermittelt würde, aber hinterher doch nur eine Bewährungsstrafe für schwere Körperverletzung bekommt ??

Exakt andersherum sollte der Hase laufen !

Wirklich gefährliche Gewalt-Täter (ausschliesslich auf körperliche Gewalt bezogen / oder auf den Schutz der Schwachen, wozu also logischerweise keine Kaufhäuser oder Musikkonzerne/die Filmindustrie zählen) sollte für LANGE ZEIT weggesperrt und wenn möglich auch abgeschoben werden !

Dazu braucht es keinen Überwachungsstaat, sondern schlicht und ergreifend eine korrekte realitätsbezogene Wahrnehmung von tatsächlichen Gefahren !

Damit meine ich keine Gefahren für´s Kapital der Konzerne sondern konkret den Schutz der Bürger.

Hier wären in diesem Falle mehr Polizisten auf den Bahnhöfen der weit grössere Nutzen für die "schwachen" Fahrgäste, anstatt noch mehr Geld für mehr Überwachung zu verschwenden !

Also Herr Schäuble : Warum verschwenden Sie mein Geld für Kameras, anstatt es in Polizisten zu investieren ?

Und warum wollen Sie "jugendliche Gewalttäter" (ich nenne sie Ghetto-Asis) zwar total überwachen aber hinterher nicht bestrafen ??

Ihre Argumentationskette suckt !

Offline Jürgen

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Du liegst völlig richtig.

Immer noch und leider zunehmend wird der Schutz von Profiten und Kapital weit über die existenziellen Bedürfnisse des Gemeinen Wahlvolks gestellt.

Eine einfache Pöbelei in der Sparkasse kann in der Praxis viel drastischere Folgen haben, als eine Attacke mit abgebrochener Bierflasche gegen den Hals, der brutale Raubüberfall auf Kinder oder Alte usw.

Gesetze gibt's längst genug.

Alkohol-Exzesse oder anderer Drogenkonsum dürfen ebensowenig als mildernde Umstände angesehen werden, wie gewisse Weltanschauungen mit Verherrlichung von 'Ehre'.

Wer jemandem ein Messer in den Wanst oder Hals sticht, oder einem Liegenden gegen den Kopf tritt, oder jemandem in den Leib schiesst, oder ihn mit Benzin überschüttet und anzündet, dem muss zumindest die billigende Inkaufnahme der Tötung, wenn nicht sogar die unmittelbare Tötungsabsicht, nicht mehr im Einzelfall bewiesen werden.
Andere mögliche Gründe bzw. Motive für solches Verhalten gibt's schlicht nicht.   

Und damit sind Bewährung, Melde- oder Arbeitsauflagen, Abenteuerreisen oder psychologische Betreuung der Täter gänzlich ungeeignet.
Wer derlei verbricht, anschliessend aber immer wieder frei herumlaufen darf, der wird regelrecht zum Weitermachen motiviert, weil die 'Massnahmen' die Täter nicht im Mindesten beeindrucken.

Die Justiz macht sich dadurch mitschuldig.

Es gibt keinen vernünftigen Grund, einen 24-jährigen Intensivtäter immer noch nach Jugendrecht zu verurteilen bzw. zum hundertsten Mal bloss zu ermahnen.
Und es gibt absolut keine Rechtfertigung, von angemessener Strafe abzusehen, weil jemand aufgrund seiner Herkunft die Strafbarkeit von Vergewaltigung, Drogen- oder Menschenhandel, Verstümmelung oder derlei mehr ja bedauerlicherweise gar nicht gekannt hätte...
Bei'm ersten Delikt kann u.U. unter erheblichen Auflagen und bei einer fundierten positiven Prognose von einer Haftstrafe abgesehen werden, aber schon dann sollte eine zwangsweise Belehrung über unser Rechtssystem erfolgen müssen, die zu dokumentieren und vom Delinquenten zu beurkunden wäre.
Das ist machbar und zumutbar.

Der Staat trägt aber auch grosse Schuld, da er den Bürgern wie auch Zuwanderern immer mehr den Eindruck aufzwingt, dass mit ehrlicher Arbeit und sozialverträglichem Handeln in diesem Lande nichts mehr zu erreichen ist, als ständige Repression, stets drohende Verelendung und bleibende Ausgliederung...

Seit der Zeit von Birne und seiner 'geistig-moralischen Wende' entwickelt sich hier eine Ellenbogen-Gesellschaft, in der die Schwachen nichts mehr zählen.
Die Folgen sieht man überall.
Die Einen verschaffen sich ihren Vorteil mit brutaler Gewalt, die anderen mit Wirtschaftskriminalität.
Politiker nicht ausgenommen...
Allzuviele solcher Taten sind längst öffentlich bekannt, bleiben dennoch meist folgenlos.
Was ohnehin jeder weiss, das muss nicht noch per Vorratsdatenspeicherung erfasst werden.

Eher beschleicht mich der Verdacht, die Datensammelwut und Bespitzelung dienen dem einzigen Zweck, rechtzeitig zu erkennen, wenn das geknechtete Volk sich zu wehren droht, wie neulich ansatzweise im Zusammenhang mit G8 / Heiligendamm erkennbar...


Eines möchte ich noch hinzufügen:
Ich bin's leid, immer wieder Lügen anhören oder lesen zu müssen, dass Knast für solche Täter kein geignetes Mittel wäre, weil sie erst dort richtig kriminell würden.
Als Ausrede wird immer wieder die Höhe der Rückfallquoten angeführt, mit der Deutung, daran wäre der Strafvollzug schuld.
Wenn man aber bedenkt, was alles an Gewaltakten (gegen Normalsterbliche) erfolgen muss, damit überhaupt jemand einfährt, dann sollte klar sein, dass es sich bei diesen Insassen meist sowieso schon um Gewohnheitstäter handelt. Und wenn dann davon etwa jeder Vierte oder Fünfte nicht mehr rückfällig wird, bringt der Knast eben eine bessere Quote als jede andere Massnahme.

Den Tätern muss unbedingt klar gemacht werden, dass sich unsere Gesellschaft ernsthaft zu wehren weiss.
Anders geht's nicht.
« Letzte Änderung: 06 Januar, 2008, 23:04 von Jürgen »
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Re: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert
« Antwort #263 am: 07 Januar, 2008, 09:46 »
Um das ganze evtl ein minimales bisschen zu relativieren :

Ich mache da einen deutlichen Unterschied :

1. Wenn sich z.B. zwei Jugendliche oder auch junge Erwachsene untereinander auf einer Party um ein Mädchen prügeln, und dann geht es mit einem blauen Auge oder einer zerdetschten Nase aus, dann ist Knast definitiv zu hart. Auch bin ich dagegen den Kioskbesitzer, der Bier an Minderjährige verkauft mit 50.000 Euro Strafe zu belegen und damit lebenslänglich zu zerstören.

Nein darum geht es nicht : Die Jugendlichen sollen feiern, mit allem was dazu gehört - ich hatte damals (ist noch gar nicht so lange her) auch die Chance dazu, und dieses "Geniessen des Lebens" will ich daher keinem absprechen, und bin daher VÖLLIG gegen Verbote wie Rauchverbot/Trinkverbot/Versammlungsverbot/Denkverbot !
Amerikanische Verbote wollen wir hier nicht !

ABER :

2. Wenn es über die gebrochene Nase hinausgeht und Leute halb tot geprügelt werden oder erhebliche (körperliche) Folgeschäden zu erwarten sind, dann heisst die Antwort ganz klar : KNAST - und nichts anderes !
(Und im Falle von Leuten, die sich hier gerade erst einleben zusätzlich Abschiebung !)


Ich rede hier nicht von Ladendieben, sondern von Gewalttätern.

Offline Jürgen

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Re: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert
« Antwort #264 am: 07 Januar, 2008, 13:44 »
Um das unmissverständlich darzustellen, habe ich mich auch nur auf die geannten Extreme bezogen.

Aber leider ist's in der Praxis genau anders herum.
Notorische Schwarzfahrer kommen leichter in den Knast als ultrabrutale Gewalttäter.
Und es ist offensichtlich auch einfacher, wegen nichtbezahlter Tickets oder Steuern von einigen 'zig Euro einzufahren, als wegen Betrugs oder Unterschlagung in 'zig-Millionen-Höhe.
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Keine Lösung für Zugriffsschranken bei der Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #265 am: 08 Januar, 2008, 18:50 »
Bislang gibt es weder in der Politik noch in der Wirtschaft gedankliche oder technische Ansätze, wie die im Rahmen der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung erhobenen Nutzerspuren von den bisher bereits aufbewahrten Abrechnungsdaten getrennt werden sollen. Dies erklärte Michael Rotert, der Vorstandsvorsitzende des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco, gegenüber heise online. Eine Aufteilung der Datenbestände ist aber entscheidend, da die Zugriffsmöglichkeiten auf die für unterschiedliche Zwecke vorgehaltenen Verbindungsdaten sehr verschieden angelegt sind. So dürfen etwa auch Geheimdienste zur Terrorabwehr bereits auf die Abrechnungsdaten zugreifen, während es eine gesetzliche Regelung zum Schürfen in den präventiv von den Providern anzuhäufenden Datenbergen bislang nicht gibt.

Die Anfang des Jahres in Kraft getretene Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung sieht vor, dass Strafverfolgungsbehörden zur Gefahrenabwehr oder für die Aufklärung schwerer sowie mit Hilfe der Telekommunikation begangener Straftaten Zugang zu den Vorratsdaten erhalten sollen. Dafür benötigen sie einen richterlichen Beschluss. Diese verfahrenstechnische Hürde greift aber nicht, wenn Internetnutzer anhand der IP-Adresse identifiziert werden sollen. Schon die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten rechtfertigt dabei Zugriffe in einem automatisierten Abrufverfahren durch alle Sicherheitsbehörden.

Noch komplizierter dürfte es mit den Zugangsbestimmungen zu den Vorratsdaten werden, wenn das geplante Gesetz zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte Gestalt annimmt. Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass etwa der Musik- und Filmindustrie ein Auskunftsanspruch gegenüber Zugangsanbietern eingeräumt wird. Damit könnten auch private Firmen auf zu Abrechnungszwecken gespeicherte Verbindungsdaten sowie auf Kundendaten wie Name oder Anschrift zugreifen. Nicht erlaubt werden soll der Unterhaltungsindustrie dagegen der Zugang zu den für sechs Monate auf Vorrat zu speichernden Verbindungsdaten.

Im Bundesrat waren vor kurzem aber bereits Stimmen laut geworden, welche die Vorratsdaten auch für zivilrechtliche Zwecke nutzbar machen wollten. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatten derlei Forderungen aber entschieden zurückgewiesen. Die beiden Regierungspolitiker fürchten, dass der Staat andernfalls an Glaubwürdigkeit verlöre. Umso erstaunlicher ist nun, dass es bislang keine Konzepte zur Trennung von Abrechnungs- und Vorratsdaten gibt. Zumal von Zypries immer wieder zu hören ist, dass im Rahmen der staatlichen Vorgaben zur Massendatenlagerung nur Verbindungsinformationen erfasst würden, die generell schon fürs Inkasso "generiert" werden. Auf Basis dieser Aussage würde eine Differenzierung zwischen beiden Datenformen insgesamt wenig Sinn machen.

Rotert gibt sich diplomatisch und spricht davon, dass die Politiker noch nicht genügend "sensibilisiert" seien für die unterschiedlichen Datenformen und die damit verknüpften Zugangsrechte. Fakt ist, dass viele Provider bei Flatratemodellen Verbindungsdaten bislang nicht oder nur wenige Tage vorhalten. Zu den Vorratsdaten gehören weiter zusätzlich etwa auch Standortdaten oder die Gerätenummern von Handys im Mobilfunk. Der den Ermittlern offen stehende Datenpool wächst damit ungemein nach den neuen Vorschriften. Rotert kann sich nun zwar vorstellen, dass im Rahmen einer Umsetzungsverordnung von den Providern die Lagerung der Vorratsdaten in getrennten, besonders gesicherten Räumen verlangt wird. Über die systeminterne Separierung von den Abrechnungsdaten habe bislang aber noch keiner groß nachgedacht. Konkret umgesetzt werden muss das Gesetz im Internetbereich spätestens bis Anfang 2009.

Schleierhaft ist Rotert auch, wie der vorgesehene Schutz von "Berufsgeheimnisträgern" wie Strafverteidigern, Seelsorgern, Abgeordneten oder Anwälten und Journalisten bei strafprozessualen Ermittlungen ablaufen soll. Wenn man nach einer Internetkennung recherchiere, erfolge dies eh im gesamten Datenbestand. Im Zweifelsfall würden also auch die Verbindungsdaten der ­ zudem in zwei unterschiedlichen Schutzklassen erfassten ­ Geheimnisträger zumindest von den Fahndern zur Kenntnis genommen. Das gleiche Problem würde auch bei Recherchen der Entertainment-Industrie nach benutzten IP-Adressen auftreten.

Der frühere Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch hat derweil die Klagen gegen die Novelle der Regeln zur TK-Überwachung begrüßt. Der Wiesbadener Jurist erinnerte daran, dass Karlsruhe in einer früheren Entscheidung "eine Vorratsdatenspeicherung zu unbestimmten Zwecken" für unzulässig erklärte. Er halte daher die Überprüfung des Gesetzes persönlich für sinnvoll. Zugleich schätzte Jentsch, dass eine Vorlage des Falls beim Europäischen Gerichtshof trotz der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung nicht erforderlich sei. Allgemein dürfe eine "zu enge Überwachung auch aus den besten Motiven heraus" einen freiheitlichen Staat nicht "bestimmen". Vielmehr müsse man mit gewissen Risiken leben.

Der Begriff "Vorratsdatenspeicherung" an sich hat neben dem "Bundestrojaner" gute Chancen, zum Unwort des Jahres 2007 gekürt zu werden. Jury-Sprecher Horst Dieter Schlosser teilte am gestrigen Montag mit, dass rund 1.800 Vorschläge eingegangen seien. Viele "sehr diskutable Bereiche" würden mit der aktuellen Politik und Forderungen nach mehr Überwachung zusammenhängen. Eingereicht worden sei etwa auch die Bemerkung der Bundesjustizministerin, dass die Vorratsdatenspeicherung "so grundrechtschonend wie möglich" umgesetzt worden sei. Der Sieger soll am 15 Januar verkündet werden.

Quelle : www.heise.de

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Deutsche Internet-Provider reagieren unterschiedlich auf die seit Anfang dieses Jahres bestehende Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung, die technisch spätestens 2009 umgesetzt sein muss. Während viele Hoster offenbar darauf setzen, dass die Regelung vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird, glauben andere, dass es Ausnahmeregeln gibt, von denen sie profitieren. Noch gering ist die Zahl derer, die sich offensiv gegen die Vorratsdatenspeicherung wenden.

Einer der ersten Provider, die öffentlich auf die von der Politik beschlossenen Vorratsdatenspeicherung reagierte, war Manitu in St. Wendel. Mitte Dezember schickte das Unternehmen einen Rundbrief "Wir speichern nicht!" und veröffentlichte seine Position gegen die Vorratsdatenspeicherung auf der Website. Die vollmündige Ankündigung, dass man keine Vorratsdatenspeicherung unternehme, entpuppt sich im Kern jedoch zunächst als Versprechen, die vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangsfrist bis zum Jahre 2009 zu nutzen. Wie es danach weiter geht, bleibt offen. "Wir bemühen uns derzeit um eine Alternativ-Lösung, damit wir Ihnen dies dauerhaft ermöglichen können", heißt es bei Manitu. Geschäftsführer Manuel Schmitt, der seine Argumentation in seinem Blog veröffentlichte, erntete keineswegs nur Zuspruch für das Vorgehen.

Ähnlich wie Manitu reagierte dieser Tage UD-Media mit einer Pressemitteilung. Auch diese Firma macht von der Übergangsregel Gebrauch. Außerdem verweist sie auf das anstehende Gerichtsverfahren: "Zudem liegt beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde vor, die möglicherweise noch zu Änderungen führen wird", wird der Geschäftsführer Ronny Schick zitiert.

Auf diese Karte setzen viele Provider ihre Hoffnung. So erklärte Frank Simon, Geschäftsführer der Oldenburger Ecce Terram gegenüber heise online: "Ich gehe davon aus, dass dieses Jahr das Bundesverfassungsgericht das Gesetz kippt oder die Strafverfolgungsbehörden bitten, es auszusetzen, weil die Musik- und Filmindustrie sie mit Anzeigen überschütten und die Jagd nach Terroristen und Kinderpornographie verhindern."

Simon gehört zu einer Gruppe von Internet-Providern, die bereits im Jahr 2004 mit Strafverfolgern und Datenschützern über die Praktikabilität der Datenspeicherung diskutierten. Seinerzeit wiesen die Provider auf die Begehrlichkeiten der Musikindustrie und die abnehmende Bedeutung von IP-Adressen hin, fanden aber bei den Strafverfolgern kein Gehör für ihre Position. Mit der Einschätzung, die Musikindustrie trete zuvorderst mit ihren Begehrlichkeiten in Erscheinung, hatten die Provider übrigens nicht Recht behalten: Als erste Branche hat sich in Deutschland im November vergangenen Jahres der Buchhandel mit der Forderung gemeldet, Zugriff auf die Vorratsdaten zu bekommen, um nach Rechteverletzern fahnden zu können.

Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang auch die Position von Providern, die auf Ausnahmenregelungen setzen. So gibt es etwa die Auffassung, dass analog zur 1000er-Regel bei der Telekommunikations-Überwachungsverordnung sehr kleine Provider von der Vorratsdatenspeicherung befreit sind. Einen anderen Punkt reklamieren Provider für sich, die für Kommunen und Behörden als Hoster arbeiten. Sie halten die notwendige Vertraulichkeit im Dialog zwischen Bürgern und Behörden für gefährdet, wenn sie unter die Vorratsdatenspeicherung fallen. Eine ähnliche Argumentation hatte Michael Rotert vom Internet-Wirtschaftsverband eco gegenüber heise online vorgetragen: Ihm sei schleierhaft, wie der Berufsgeheimnisträger bei der Speicherung von IP-Adressen geschützt werden sollen.

Technisch argumentierende Provider haben noch ganz andere Bedenken. Sie verweisen auf Punkt 6 der neuen Gesetzgebung, in der es heißt: "Wer Telekommunikationsdienste erbringt und hierbei die Maßgabe dieser Vorschrift zu speichernden Angaben verändert, ist zur Speicherung der ursprünglichen und der neuen Angabe sowie des Zeitpunktes der Umschreibung dieser Angaben nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone verpflichtet." Die Regelung, die sich eigentlich auf Anonymisierungsdienste bezieht, betrifft dem Wortlaut nach auch Proxies und NAT-Router, die unter Umständen im großen Stil ausgetauscht werden müssen, weil die derzeitigen Geräte nicht über sechs Monate mitspeichern können. Provider, die befürchten, dass das Gros ihrer Installationen Elektroschrott ist, blicken deshalb auf die Bundesnetzagentur, die eine technische Ausführungsanordnung zur Vorratsdatenspeicherung vorbereiten soll. Möglicherweise erscheint diese Anordnung so spät, dass die Übergangsregel verlängert werden muss.

Bemerkenswert an den unterschiedlichen Provider-Reaktionen ist schließlich auch das Verhalten der ganz großen Provider. Unisono heißt es aus ihren PR-Abteilungen, dass man noch dabei sei, sich eine qualifizierte Meinung zu bilden und vorerst keine Stellungnahme abgeben möchte.

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Handykarten-Tauschbörse soll anonymen Mobilfunk ermöglichen
« Antwort #267 am: 10 Januar, 2008, 11:25 »
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat ein Verfahren ausgearbeitet, um der Registrierungspflicht auch von vorausbezahlten Handykarten ein Schnippchen zu schlagen. Der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern hat dafür eine Tauschbörse für SIM-Karten eingerichtet. Jeder Interessierte kann an eine dort angegebene Adresse eine mit mindestens zehn Euro aufgeladene und freigeschaltete Prepaid-Karte zusammen mit ihrer PIN und einem frankierten Rückumschlag schicken. Nach wenigen Tagen erhält er eine vergleichbare Smartcard fürs Handy eines anderen Nutzers zurück. Telefoniert der Teilnehmer an der Tauschbörse damit, sind beim Mobilfunkanbieter die Personalien des ursprünglichen Käufers der Karte gespeichert. Der Organisator des Wechselspiels selbst protokolliert nach eigenen Angaben keinerlei persönliche Daten der Tauschpartner. Die Registrierungspflicht von Handys wird so größtenteils ad absurdum geführt.

"Jeder hat ein Recht auf anonyme Kommunikation", begründet Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung das neue Angebot. "Es ist selbstverständlich, dass man Menschen anspricht, ohne seinen Namen zu nennen, und Briefe versenden kann, ohne einen Absender anzugeben." Mit der Tauschbörse sollte es Handy-Nutzern nun auch wieder offenstehen, etwa unbesorgt vertrauliche Beratung in Anspruch zu nehmen, Journalisten zu informieren oder sich staatskritisch zu engagieren.

Dem Arbeitskreis zufolge schützt die Verwendung getauschter Handykarten vor Missbrauch der eigenen Daten, vor Datenpannen und vor der "ausufernden Neugier des Staates": Laut Bundesnetzagentur riefen Behörden 2006 über drei Millionen Mal Kundendaten bei den Telekommunikationsanbieter ab. Polizei, Zollfahndung, Geheimdienste oder Finanzdienstleistungsaufsicht hätten sogar einen Online-Zugriff auf Name, Anschrift und Geburtsdatum der Rufnummerninhaber. Gegen die Identifizierungspflicht und die Datenabfrage haben Internetfirmen bereits 2005 eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, die Breyer initiierte. Laut der Bundesregierung hat sich der Zugriff auf die persönlichen Informationen dagegen zu einem unverzichtbaren Ermittlungsinstrument entwickelt.

Der Arbeitskreis hebt hervor, dass der Tausch von Handykarten "vollkommen legal ist". Zu beachten sei aber, dass man einen Vertrag mit einem Telekommunikationsunternehmen geschlossen habe, der nach Weitergabe der Handykarte fortbestehe. Da es sich um eine Guthabenkarte handele, würden daraus im Normalfall zwar keine Verpflichtungen entstehen. Es sei aber nicht auszuschließen, dass mit der Smartcard Missbrauch getrieben werde. Dies könne im Extremfall dazu führen, dass ein Teilnehmer in den Verdacht einer Straftat komme. Dieses Risiko bestehe allerdings bei jedem Verkauf eines Handys oder anderer Güter und dürfte daher "recht gering sein".

Die Bürgerrechtler verheimlichen auch nicht, dass eine Identifizierung eines Nutzers noch über die im Rahmen der neu eingeführten Pflicht zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten erfolgen könnte. Dabei müssen etwa auch die Gerätenummern eines Mobiltelefons erfasst werden.

Rund 30.000 Menschen haben auf Initiative des Arbeitskreises bereits einem Berliner Anwalt Vollmachten ausgestellt, um auch gegen die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung nebst der Vorratsdatenspeicherung Klage in Karlsruhe zu erheben. Separat hat nach eigenen Angaben inzwischen auch die Berliner Internetfirma Bonjour Service Verfassungsbeschwerde eingereicht. Der Anbieter eines Weck- und Grußdienstes bietet die 13-seitige Klageschrift (PDF-Datei) auch seinen Kunden und anderen Nutzern zur freien Verwendung an. Prinzipiell kann sich vor dem Bundesverfassungsgericht jeder selbst vertreten, auch wenn Experten eine anwaltliche Vertretung empfehlen. Eine Verfassungsbeschwerde kostet keine Gerichtsgebühren.

Quelle : http://www.heise.de/newsticker/meldung/101575

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In der Frage, welcher Richter und damit auch welcher Senat beim Bundesverfassungsgericht für die Bearbeitung der Verfassungsbeschwerden zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung zuständig ist, gibt es inzwischen drei Kandidaten unter den hohen Richtern, wie das Nachrichtenmagazin Spiegel in seiner kommenden Ausgabe berichtet. Wie die Gerichtssprecherin dem Magazin bestätigte, hat auch der Verfassungsrichter Rudolf Mellinghoff aus dem Zweiten Senat seine Zuständigkeit reklamiert. Mellinghoff beruft sich auf seine Zuständigkeit für strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen, während sein Senatskollege Udo Di Fabio auf die europarechtlichen Bezüge hinweist und Richter Wolfgang Hoffmann-Riem aus dem Ersten Senat den Datenschutz ins Felde führt.

Nach Ansicht von Verfassungsexperten könnten die Verfahren indes auch aufgeteilt werden: So könnte etwa Mellinghoff die Verfassungsbeschwerde von Burkhard Hirsch bearbeiten, die ausdrücklich auch die in der Strafprozessordnung geregelte Befugnis der Ermittlungsbehörden zum Datenzugriff angreift. Die Beschwerde des Berliner Rechtsanwalts Meinhard Starostik, der nur die Verbindungsdatenspeicherung angreift, könnten dagegen Hoffmann-Riem oder Di Fabio verhandeln.

Quelle : www.heise.de

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"Massiver Eingriff in die Grundrechte"
« Antwort #269 am: 22 Januar, 2008, 17:55 »
Politiker und Datenschützer kritisieren Vorabübermittlung der Absender- und Empfängerdaten von Paketen und Briefen aus Europa an US-Behörden

Wie die ZEIT berichtete, verlangt die amerikanische Zoll- und Grenzbehörde CBP (Customs and Border Protection) u.a. bei Express-Paketen die elektronische Bereitstellung der Kundendaten noch vor dem Eintreffen in den USA. Vier Stunden vor der Landung des Transportflugzeugs müssen die Daten den US-Behörden vorliegen. Ein Handelsabkommen (Trade Act) mit der EU von 2004 sieht vor, dass diese Daten auch an Strafverfolgungsbehörden weitergeben werden und mit kommerziellen Datenbanken abgeglichen werden dürfen.

 "Das geht weit über die Vorratsdatenspeicherung hinaus", meint Gerhart Baum zu Telepolis. Obwohl die Vorratsdatenspeicherung nur in begrenzten, juristisch klar definierten Fällen erfolgen soll, lehne er sie ab. Die Übermittlung der Postdaten aber sei nicht verfassungskonform. Das sei "ein massiver Eingriff in die Grundrechte". Baum kündigte an, mögliche juristische Schritte prüfen zu lassen. Er erwäge eine Unterlassungsklage gegen die betreffenden Stellen. 2004 hatte das Bundesverfassungsgericht bereits Baums Beschwerde gegen den Großen Lauschangriff stattgegeben.

Auch der Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert ist empört: "Wenn die DHL vorab die Absender- und Empfangsdaten an US-Behörden weitergibt, ohne die Betroffenen zu informieren, so verletzt das Unternehmen sein Postgeheimnis", sagte er Telepolis. "Wenn staatliche Behörden von dieser Grundrechtsverletzung wissen und diese tolerieren, so kann man das Beihilfe durch Unterlassen nennen. Es wäre ein jämmerliches Zeugnis von Grundrechts- wie von rechtsstaatlichem Selbstbewusstsein, wenn sich die Europäische Union – wie bei den Flugpassagierdaten - von den USA zur Herausgabe von Postdaten erpressen ließe."

In der amerikanischen Regelung, dem sogenannten Advanced Air Manifest, heißt es lapidar, nicht nur Express-Sendungen und Pakete, sondern auch Briefe und Dokumente könnten dieser Regelung unterliegen. Sollten auch die Absender- und Empfängerangaben von Briefen auf diese Weise übermittelt und gespeichert werden, bedürfte es nach amerikanischem Rechtsverständnis nur einer Mitteilung im Federal Register. Denn Post wurde als Fracht eingestuft und somit der Zuständigkeit der Sicherheitsbehörden zugeschlagen. So wurde bereits die Übermittlung der Express- und Paketdaten in den vergangenen Jahren faktisch umgesetzt – bislang ohne öffentliche Debatte.

Ein Unding, findet auch Ulla Jelpke, Innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Es wäre die Aufgabe der deutschen Behörden, die Rechte der Bundesbürger zu schützen. Stattdessen wird offenbar seit langem schon ein Rechtsbruch geduldet. Sie verlange, dass das Thema auf die Tagesordnung des Innenausschusses kommt. Es müsse geklärt werden, wer innerhalb der Bundesregierung für diese Rechtsbrüche verantwortlich ist und welche Position sie innerhalb der EU vertritt.

Die Posttochter DHL liefert die Daten bei Express-Sendungen bereits, darunter auch die Zollinhaltsangabe, die auf den Paketen gemacht werden muss. DHL, ursprünglich eine amerikanische Firma, hat seinen Sitz in den USA und Deutschland. Auf diesem Wege wurden klammheimlich amerikanische Gesetze auch auf Deutschland ausgedehnt. Außerdem beruft man sich darauf, nur das bilaterale Abkommen zwischen der EU und den USA umzusetzen – im Dienste der Kunden. Nur die, das haben die Reaktionen der Abgeordneten gezeigt, wissen davon gar nichts.

Die innenpolitische Sprecherin der FDP, Gisela Piltz ist alarmiert: "Mit einer Vorabübermittlung von Postdaten bei Paketen an US-Behörden, ohne die Betroffenen zu informieren, wird diese Vertraulichkeit verletzt. Diese Datenweitergabe kann auch nicht mit der Erhebung von Zöllen gerechtfertigt werden, die generell bei transatlantischen Sendungen anfallen", so Piltz zu Telepolis. Denn die Daten werden von den US-Behörden für andere Zwecke genutzt. "Eine solche Zweckentfremdung lässt das deutsche Datenschutzrecht nicht zu und ist daher durch staatliche Stellen zu verfolgen", verlangt Piltz und hat sich deshalb mit einer Schriftlichen Frage an die Bundesregierung gewandt.

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