Autor Thema: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert  (Gelesen 82767 mal)

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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, das Netzwerk Neue Medien und die Neue Richtervereinigung haben ihre Warnungen vor einer Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht konkretisiert. In einer Stellungnahme untermauern die drei Organisationen den bereits zuvor geäußerten Vorwurf, dass die Vorratsdatenspeicherung kaum oder gar keinen Nutzen bringt, mit Daten.

Kronzeuge der Vorwürfe ist ausgerechnet eine Studie des Bundeskriminalamts, nach der die Vorratsdatenspeicherung die durchschnittliche Aufklärungsquote "von derzeit 55 % im besten Fall auf 55,006 %" erhöhen kann. In Irland und in einigen anderen Staaten, in denen es bereits eine Vorratsdatenspeicherung gibt, hatte sie keinen merkbaren Einfluss auf die Kriminalitätsrate. Aus diesen und aus anderen Gründen sei nicht zu erwarten, betonen die Organisationen, dass damit weniger Verbrechen geschehen würden und die Sicherheit der Bevölkerung gestärkt würde.

Am 21. September soll im Rechtsausschuss des Bundestags eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen stattfinden, nach der der Bundestag über den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und zur Einführung einer allgemeinen Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten entscheiden soll. Der bisherige Entwurf wurde unter anderem vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags als nicht vor Gericht haltbar kritisiert.

Die drei zivilgesellschaftlichen Organisationen warnen den Bundestag zudem eindringlich vor der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten in deutsches Recht, da die Brüsseler Vorgaben offensichtlich von schweren, gegen das Gemeinschaftsrecht und die Grundrechtsordnung verstoßenden Fehlern behaftet seien.

Sollte das Parlament den Entwurf dennoch absegnen und die Richtlinie damit national implementieren, droht den Organisationen zufolge die offizielle Nichtigerklärung des Brüsseler Rechtsaktes durch den EuGH. Die Richtlinie sei schon in formeller Hinsicht rechtswidrig, weil die Europäische Gemeinschaft über keine Kompetenz zum Erlass der darin enthaltenen Regelungen verfügte. Das 44-seitige Papier weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Irland vor einem Jahr beim EuGH eine Nichtigkeitsklage gegen die Direktive eingereicht hat. Stützen könne es sich dabei auf die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des Gerichtshofs zur Übermittlung von Fluggastdaten in die USA. Auch in jenem Fall habe die Kommission die Datenübermittlung auf Grundlage der Binnenmarktkompetenz autorisiert, was die Richter beanstandeten. Nichtsdestoweniger hat sich die EU inzwischen auf anderer Rechtsbasis erneut mit den USA über die Weitergabe der Passagierdaten geeinigt und dabei eine deutliche Erweiterung der Speicherfrist beschlossen.

Für den Fall, dass die Mitgliedsstaaten bei der Vorratsdatenspeicherung in Brüssel ähnlich agieren, steht laut der Stellungnahme eine Verwerfung des deutschen Umsetzungsgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht an. So sehe der Entwurf durchaus eine Datensammlung "zu unbestimmten oder noch nicht bestimmbaren Zwecken", welche das oberste deutsche Gericht wiederholt abgelehnt habe. Mit keinem Wort gehe die Bundesregierung auf eine Entscheidung der roten Roben ein, "wonach es verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt, dass die Erfassung der Verbindungsdaten allgemein der Strafverfolgung dient. Vorausgesetzt sind vielmehr eine Straftat von erheblicher Bedeutung, ein konkreter Tatverdacht und eine hinreichend sichere Tatsachenbasis".

Erst im vergangenen Jahr habe das Bundesverfassungsgericht zudem an den Gesetzgeber noch einmal die Warnung gerichtet, dass bei der angestrebten Gesamtregelung der strafprozessualen heimlichen Ermittlungsmaßnahmen die Frage zu stellen sei, "ob und in welchem Umfang von einer neuerlichen Ausdehnung heimlicher Ermittlungsmethoden im Hinblick auf Grundrechtspositionen unbeteiligter Dritter Abstand zu nehmen ist". Demgegenüber schieße die Bundesregierung etwa mit den geplanten Zugriffsrechten auf die Vorratsdaten auch für Geheimdienste, ein Verbot von Anonymisierungsdiensten, weitgehende Identifizierungspflichten und zu weit gestrickte Verpflichtungen zur Speicherung von E-Mail-Verbindungsdaten sowie eine fehlende Entschädigung der TK-Anbieter über die Vorgaben der Richtlinie hinaus.

Müsse jeder die Aufzeichnung großer Teile seines Kommunikations-, Bewegungs- und Internetnutzungsverhaltens bedenken, seien "Kommunikationsstörungen und Verhaltensanpassungen" zu erwarten. Deshalb schade die Massendatenspeicherung der "freiheitlichen Gesellschaft insgesamt", heißt es in der Stellungnahme gegenüber den zuständigen Ausschüssen des Bundestags. Die Organisationen fordern nun zumindest eine Aussetzung des Vorhabens, bis der Europäische Gerichtshof über die anhängige Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie entschieden hat.

Quelle : www.heise.de

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Nachdem die Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof Juliane Kokott in einem Schlussantrag zu einem Gerichtsverfahren um angebliche Urheberrechtsverletzungen Zweifel an der Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechten geäußert hat, sehen sich Bürgerrechtler in ihrer Position gestärkt. "Über 40 Bürgerrechts-, Wirtschafts- und Berufsverbände fordern bereits, die in Deutschland geplante Vorratsdatenspeicherung auf Eis zu legen, bis der Europäische Gerichtshof über ihre Rechtmäßigkeit entschieden hat", erläutert Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in einer Mitteilung. "Wenn die Koalition alle Warnungen in den Wind schlägt und voreilig eine Totalprotokollierung unserer Kommunikation einführt, erwartet sie in Luxemburg und Karlsruhe ein fulminantes Waterloo."

Kokott hatte am Mittwoch ihren Schlussantrag im Rechtsstreit der spanischen Musikproduzentenvereinigung Promusicae gegen den Provider Telefonica über die Aushändigung von Kundendaten vorgelegt. Darin legt sie dar, um wirksam überprüfen zu können, ob elektronische Kommunikationssysteme zu unzulässigen Zwecken genutzt werden, müsste man die gesamte Kommunikation speichern und verarbeiten. "Der 'gläserne' Bürger wäre damit Realität". Man könne daran zweifeln, "ob die Speicherung von Verkehrsdaten aller Nutzer – gewissermaßen auf Vorrat – mit Grundrechten vereinbar ist, insbesondere da dies ohne konkreten Verdacht geschieht". Dabei verweist Kokott auf die Europäischen Datenschutzbeauftragten und das Bundesverfassungsgericht, die eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt haben.

Bislang erfordere nur schwere Kriminalität eine gemeinschaftsweite Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten und ihre Verwendung, erläutert die Generalanwältin weiter. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weist darauf hin, dass CDU/CSU und SPD hingegen auf Vorrat gespeicherte Kommunikationsdaten schon zur Verfolgung privater Tauschbörsennutzer und zur geheimdienstlichen Beobachtung von Personen nutzen lassen wollen. Nach Meinung der Bürgerrechtler dürfte Kokott "auch dem Rütteln der Union an dem Richtervorbehalt, der im Gesetzentwurf zur stärkeren Durchsetzung des Urheberrechts vorgesehen ist, einen europarechtlichen Riegel vorgeschoben haben". Nutzerdaten dürften nämlich der Generalanwältin zufolge nicht ohne Beteiligung staatlicher Stellen an die privaten Rechteinhaber herausgegeben werden.

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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung spricht von einem großen Erfolg seines im November gestarteten Aufrufs zur vorsorglichen Massenklage gegen die von der Bundesregierung geplante Protokollierung der Telefon-, E-Mail- und Internetnutzung über sechs Monate hinweg. "Waschkörbeweise" gehen demzufolge Vollmachten zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen die pauschale und verdachtsunabhängige Überwachungsmaßnahme beim Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik ein, der die Vertretung der Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht übernehmen wird. Insgesamt seien inzwischen 5000 entsprechende Schreiben bei ihm eingegangen. Im Vergleich zum Februar hat sich die Zahl der besorgten Bürger, die sich an der Aktion beteiligen wollen, somit noch einmal verdoppelt.

Kosten fallen den Teilnehmern an der bislang einmaligen Erhebung einer "Massenverfassungsbeschwerde" gemäß der Zusicherung der zivilgesellschaftlichen Widerstandskämpfer nicht an. Die Eingabe an das Bundesverfassungsgericht soll gestartet werden, sobald der momentan im Bundestag debattierte Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmethoden vom Parlament verabschiedet und in Kraft getreten ist. Damit sollen Brüsseler Vorgaben zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten in nationales Recht umgesetzt werden. Kritiker monieren dabei neben einem allgemeinen Paradigmenwechsel beim Datenschutz, dass die Bundesregierung noch über die entsprechende, heftig umstrittene EU-Richtlinie hinausgehen und etwa eine anonyme Nutzung des Internet deutlich erschweren will.

Das Beschwerdeschreiben selbst ist bereits fertig und im Internet einsehbar (PDF-Datei). Es beruft sich unter anderem auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2003, in der es heißt: "Insofern genügt es verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, dass die Erfassung der Verbindungsdaten allgemein der Strafverfolgung dient. Vorausgesetzt sind vielmehr eine Straftat von erheblicher Bedeutung, ein konkreter Tatverdacht und eine hinreichend sichere Tatsachenbasis." Gegen diese verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit verstoße eine Vorratsprotokollierung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung eklatant, heißt es in der Beschwerdeschrift.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und 40 weitere Bürgerrechts-, Berufs- und Wirtschaftsverbände fordern seit langem eine Aussetzung der geplanten Datensammlung, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die seit 2006 anhängige Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entschieden hat. Neue Hoffnung auf eine Zurückweisung der Direktive gibt ihnen, dass die EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott öffentlich die Vereinbarkeit der geplanten Datensammlung mit den Grundrechten in Zweifel gezogen hat. Für den 22. September hat der Arbeitskreis zudem mit zahlreichen weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen zu einer Demonstration gegen den "Überwachungswahn" nach Berlin gerufen.

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Wachsende Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Koalition
« Antwort #198 am: 20 August, 2007, 12:02 »
In den Reihen der großen Koalition mehren sich die Zweifel an der Effektivität und Verhältnismäßigkeit der von der schwarz-roten Bundesregierung geplanten Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten. Über 200 Ortsvereine, Mandatsträger und Mitglieder von CDU, CSU und SPD sprechen sich mittlerweile öffentlich für eine Aussetzung der im Raum stehenden verdachtsunabhängigen Sammlung der Kommunikationsdaten aller Bürger aus, meldet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am heutigen Montag. Die Bürgerrechtsvereinigung wertet die wachsende Ablehnung der Maßnahme als Erfolg ihrer im Anschluss an den Kabinettsbeschluss zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung gestarteten und an Koalitionsmitglieder adressierten Appell "Risiken der Vorratsdatenspeicherung ernst nehmen" und eine bereits seit Herbst laufende Online-Kampagne.

Während immer mehr Politiker der großen Koalition sich dem Hinweis des Arbeitskreises auf das Missverhältnis zwischen Aufwand und möglichem Ergebnis der geplanten sechsmonatigen Datenvorhaltung anschließen, sprechen sich auch Bundestagsabgeordnete aus SPD und CDU/CSU offen erstmals auf anderen Plattformen oder direkt gegenüber besorgten Wählern gegen die rasche Verabschiedung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Entscheid des Europäischen Gerichtshof zu einer Klage gegen die entsprechenden EU-Vorgaben aus. Unter den Kritikern finden sich neben dem CSU-Politiker Peter Gauweiler die SPD-Abgeordneten Andrea Nahles, Ottmar Schreiner und Jörn Thießen. Dieser räumt auf der Plattform Abgeordnetenwatch ein: "Warum eine Maßnahme durchgesetzt werden soll, die nach meiner Überzeugung nichts bringt, horrende Kosten verursacht, juristisch auf tönernen Füßen steht, vom Deutschen Bundestag erst 2005 verworfen wurde und auch in der Bevölkerung von einer breiten Mehrheit abgelehnt wird, ist mir persönlich unverständlich."

Im Juni erklärten zuvor 49 Prozent der CDU- und 54 Prozent der SPD-Wähler in einer repräsentativen Forsa-Umfrage, die pauschale Speicherung aller Verbindungs- und Standortdaten sei ein "unzulässiger Eingriff in die Freiheitsrechte". Vergangene Woche forderte die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) von der Bundesregierung einen sofortigen Verzicht auf neue Gesetzesvorhaben im Bereich der inneren Sicherheit, wenn diese mit weiteren Grundrechtseingriffen verbunden sind. Die zunehmende Einschränkung der Freiheitsrechte mache den Gewerkschaften immer mehr Sorgen. "Besonders die Bespitzelung von Journalisten, etwa durch die Protokollierung aller Telefongespräche und E-Mails im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung, gefährdet nicht nur ihre Berufsausübung, sondern unsere Demokratie insgesamt", betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Auch der Beschluss der Bundesregierung zur Anlage einer zentralen Datenbank im Rahmen der laufenden Einführung einer einheitlichen Steuer-Identifikationsnummer sei "hochproblematisch".

Ver.di hat deshalb Bürger, Institutionen und Verbände zur Unterstützung der Demonstration "Freiheit statt Angst" aufgerufen, die unter der Führung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung am 22. September in Berlin stattfinden soll. Den Aufruf zum Protest gegen den "Überwachungswahn" tragen auch bereits so unterschiedliche Gruppen wie attac oder der Chaos Computer Club sowie Vereinigungen von Handwerkern, Fußballfans, Ärzten, Richtern und Journalisten mit.

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Zivilgesellschaft wappnet sich gegen die Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #199 am: 01 September, 2007, 10:39 »
Nicht-Regierungsorganisationen wollen mit einer internationalen Kampagne für Anonymisierungsnetze und der Vorbereitung einer Verfassungsbeschwerde der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten entgegenwirken. "Deutschland hat eine Leuchtturmfunktion" im Kampf gegen die verdachtsunabhängige Aufzeichnung von Nutzerspuren, erklärte Ricardo Remmert-Fontes vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am Freitag bei einem Pressegespräch über ein Aktivistentreffen unter dem Dach der "European Digital Rights"-Initiative ( EDRi ) in Berlin. Es handele sich um eines der letzten Länder in der EU, in dem es noch nennenswerten Widerstand gegen die pauschale Protokollierung der Telekommunikation gebe.

Die geplanten Maßnahmen umfassen sowohl technische Mittel zum Selbstschutz als auch ein juristisches Vorgehen gegen die bereits bestehenden oder geplanten politischen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung. Einen Ansatzpunkt bildet laut Remert-Fontes die Einrichtung einer Dachorganisation zivilgesellschaftlicher Gruppen zur Unterstützung des Anonymisierungsdienstes Tor. Ziel sei es, mehrere große Tor-Server aufzusetzen. Dafür sollen unter anderem WLAN-Hotspots zur Verfügung gestellt werden, die als Knoten für das die Nutzerspuren verwischende Netzwerk vorkonfiguriert sind. Für die Produktion der Geräte im "industriellen Maßstab" hätten "große Partner aus den USA" wie finanzstarke Mitglieder der dortigen Bürgerrechtsgesellschaft Electronic Frontier Foundation ( EFF) ihre Unterstützung zugesagt. Mit dem Vorstoß solle zugleich gerichtlich geklärt werden, "ob es ein Recht auf anonyme Kommunikation im Internet gibt".

Laut dem ebenfalls im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aktiven Forscher Ralf Bendrath ist ferner eine Beschwerde beim EU-Ombudsmann über das Zustandekommen der EU-Richtlinie zur Aufzeichnung der Nutzerspuren geplant. Die Folgenabschätzung der EU-Kommission sei mangelhaft gewesen, die präzisen rechtlichen Vorgaben dazu nicht seien nicht eingehalten worden. Auch würden die Brüsseler Vorgaben EU-weit "total unterschiedlich" umgesetzt. Der Harmonisierungsansatz der Kommission sei damit größtenteils gescheitert. Dänemark etwa fange bereits an, entgegen der EU-Bestimmungen auch Inhaltsdaten der Internetkommunikation zu erfassen. Die Provider dort müssten "jeweils das erste oder das letzte" beziehungsweise "jedes fünfhundertste" Päckchen aus dem Datenverkehr speichern.

In Großbritannien, wo der Gesetzgeber die Internetbestimmungen zunächst aus der Umsetzungsregelung ausgeklammert hat, gibt es laut Bendrath derweil Anzeichen für "zivilen Ungehorsam" von Providern. So habe die auch als Zugangsanbieter agierende Organisation GreenNet angekündigt, die begehrten Verbindungsdaten möglichst erst gar nicht erzeugen und so die Speicherverpflichtungen zu unterwandern.

Rosemarie Will von der Humanistischen Union (HU) machte Anmerkungen zu einem parallel abgehaltenen Treffen mit Vertretern von Oppositionsparteien und dem Ex-NRW-Innenminister Burkhard Hirsch zur Abwägung der Chancen einer Verfassungsbeschwerde gegen die Pläne der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung. Die Juristin geht davon aus, dass der Bundestag das entsprechende Gesetzesvorhaben noch vor dem Entscheid des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) über die Klage Irlands gegen die EU-Vorgaben verabschiedet. Danach will die HU zunächst ihr Lobbying innerhalb der einjährigen Frist zum Einspruch in Karlsruhe auf ein nicht allein auf Verfahrensregeln ausgerichtetes Urteil in Luxemburg legen. Die Chancen dafür seien nicht schlecht, da es zumindest auf Ebene der Staatsanwaltschaft bereits Bedenken gegen eine zu weite Fassung der Richtlinie und die Möglichkeit zur Einbeziehung der Vorratsdaten in zivilrechtlichen Verfahren gegen Urheberrechtsverletzer gebe.

Sollte der EuGH die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung nicht kassieren, sieht Will mit den deutschen Umsetzungspläne das hiesige Grundgefüge der informationellen Selbstbestimmung gravierend verletzt. Die Unterschreitung der Grundrechtsstandards sei so groß, dass das Bundesverfassungsgericht die Sache in Gänze überprüfen oder versehen mit eigenen Aspekten dem EuGH vorlegen dürfte. Zudem sieht die Rechtsprofessorin Karlsruhe am Zug, weil die EU ihren Kompetenzbereich überschritten habe. Die Bemühungen der HU sieht Will als Ergänzung zu der vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bereits initiierten Massenbeschwerde gegen die Novelle der TK-Überwachung. Ihre Devise: "Man muss von vielen Seiten rangehen."

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Generalbundesanwalt gegen "hysterisch gewordene Datenschutzdebatte"
« Antwort #200 am: 17 September, 2007, 15:36 »
Auf einer Tagung zur geplanten Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten in Berlin, auf welcher die Humanistische Union (HU) mit Unterstützung von Institutionen der Presselandschaft über das "Ende des Informanten- und Datenschutzes" diskutierten, prallten die Interessen von Strafverfolgern, Bürgerrechtlern, Medienvertretern und Providern frontal aufeinander. Beide Seiten betonten dabei, dass es ihnen jeweils um die Wahrung der Grundlagen des freiheitlichen Rechtsstaates geht. Aus Sicht des Generalbundesanwaltes Michael Bruns wird mit dem Regierungsvorstoß "nur der Ist-Zustand" der Strafverfolgung festgeschrieben. Es gehe um "keine Erweiterung der Befugnisse, nur um einen Ersatz für früher gegebene Möglichkeiten" in Zeiten der Digitalisierung der Kommunikationsgewohnheiten.

Christoph Fiedler vom Verband der Deutschen Zeitschriftenverleger (VDZ) hielt dagegen, dass die Vorratsdatenspeicherung selbst bei einer "maßvollen Umsetzung die Pressefreiheit erheblich schwächen würde". Der Staat erhalte Zugriff auf alle Kontakte zu Journalisten, was Informanten massiv abschrecken werde: "Die Presse wird blind, die Demokratie mittelbar geschädigt". Besonders schal sei das Argument, dass die Presse in Zeiten des Terrorismus zurückstecken müsse. Gerade hier sei die Gesellschaft auf eine "robuste Pressefreiheit" angewiesen.

Bruns beklagte im Namen der Karlsruher Bundesstaatsanwaltschaft allgemein eine inzwischen "hysterisch gewordene Datenschutzdebatte". Den Bedürfnissen der Interessen der Ermittlern komme generell ein eigenständiges verfassungsmäßiges Gewicht zu. Angesichts der Zunahme von Flatrates bei der Telekommunikation, bei denen momentan Verbindungsdaten nur sehr kurzfristig gespeichert werden dürfen, könne auf die Strafverfolgung nicht "gänzlich verzichtet" werden. Gebraucht sei vor allem eine Zuordnung von IP-Adressen zu den jeweiligen Anschlusskennungen etwa bei der Verbreitung von Kinderpornographie, rechtsradikaler Hetze oder Phishing-Mails. Befürchtungen, dass die gesamte Bevölkerung mit der verdachtsunabhängigen Aufzeichnung der elektronischen Nutzerspuren für sechs Monate unter einen "Generalverdacht" gestellt werde, wies Bruns dagegen zurück. Auch die Daten von Dritten seien oft von entscheidender Bedeutung.

Constanze Kurz vom Chaos Computer Club (CCC) wies dagegen daraufhin, dass mit dem "monströsen Projekt" EU-weit "eine halbe Milliarden Menschen" pauschal betroffen werden. Sie zweifelte auch die von Bruns behauptete klare Beweiskraft der Verbindungsdaten und ihrer Zuordnung zu personenbeogenen Informationen an. Gemeinsam mit dem Ex-Landesdatenschutzbeauftragten von Berlin, Hansjürgen Garstka, verteidigte die Hackerin den alternativen Ansatz eines "Quick Freeze". Dabei zeichnen die Provider Datenspuren erst auf Zuruf der Behörden bei einem konkreten Tatverdacht auf. Dies entspricht Garstka zufolge den bisherigen traditionellen Ermittlungsmethoden, während diese durch die pauschale Protokollierung deutlich erweitert würden. Für Bruns geht das in den USA bislang praktizierte "Quick Freeze"-Verfahren dagegen "vollständig an der Realität des Strafverfahrens vorbei". Ermittler würden häufig erst nachträglich Kenntnis von Verdacht erhalten. "Ohne Speicherpflicht gibt es da keine tatrelevanten Daten mehr zum Einfrieren."

Der Generalbundesanwalt räumte aber ein, dass "sich die elektronischen Daten ungleich effizienter auswerten lassen als die phsysischen Kontakte". Bei den "sensiblen" aufgezeichneten Angaben werde direkt in das informationelle Selbstbestimmungsrecht eingegriffen. Die Sache mit der Datenanalyse per "Knopfdruck" hätten sich die Strafverfolger aber "nicht ausgesucht". Ermittlungen ohne Verbindungsdaten wären jedenfalls kaum mehr denkbar.

Klaus Landefeld vom Verband der deutschen Internetwirtschaft eco monierte aus Sicht der betroffenen Zugangsanbieter, dass der zuvor betonte Harmonisierungsansatz der EU mit diversen Umsetzungsgesetzen in den Mitgliedsstaaten inzwischen komplett "verloren gegangen ist". Viele hätten "unterschiedlichste Vorkehrungen, was wie lange zu speichern ist". Teilweise soll jede einzelne Verbindung im Internet mitgeloggt und zentral vorgehalten werden in einem großem Data Warehouse. Hierzulande gebe es bislang keine Vorgaben, wie die konkreten Datenbanken zur Aufbewahrung der Informationen auszusehen haben. Zugleich gab der eco-Vorstand zu bedenken, dass die "momentanen Möglichkeiten vor allem zur E-Mail-Überwachung so gut wie gar nicht genutzt werden" Oft träfe Provider keine einzige Anordnung, obwohl die teuren Abhörinfrastrukturen vorgehalten werden müssen. Über 90 Prozent der Anfragen würden sich auch weiter an die Deutsche Telekom richten, obwohl sie nicht mehr diesen Marktanteil habe.

In der über 50 Seiten langen Stellungnahme der HU zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung heißt es derweil klipp und klar in einer Ausführung der bereits geäußerten Kritik der Bürgerrechtsvereinigung, die auch zu den Unterstützen der Demonstration unter dem Motto "Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn!" am 22 September in Berlin zählt: "Die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verstößt mehrfach gegen grundrechtliche Schutzgarantien." Sie sei bereits mit ihrem Ansatz, sämtliche Verbindungsdaten aller Kommunikationsteilnehmer anlasslos zu speichern, verfassungswidrig. Die HU ist sich daher sicher: "Eine verfassungskonforme Umsetzung kann insoweit nicht gelingen."

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Vorratsdatenspeicherung als Bedrohung fürs soziale Netz
« Antwort #201 am: 18 September, 2007, 09:18 »
Die geplante sechsmonatige Protokollierung elektronischer Nutzerspuren könnte laut Kritikern nicht nur den Informantenschutz bei der Presse aushöhlen, sondern auch karitative Institutionen in große Probleme bringen. "Die Vorratsdatenspeicherung schlägt eine breite Schneise in alles, was wir an sozialen Hilfseinrichtungen eingerichtet haben", erklärte der Brüssel-Korrespondent Detlef Drewes bei der von der Humanistischer Union (HU) und Institutionen der Medienlandschaft organisierten Tagung in Berlin am Montagabend. Die Politik würde mit dem umstrittenen Großprojekt von sexuellen Übergriffen betroffenen Kindern die Chance nehmen, sich überhaupt etwa bei einschlägigen sozialen Zentren "zu outen". Das gelte natürlich genauso etwa für Suizid-Gefährdete oder die Kommunikation mit Priestern sowie anderen Vertrauenspersonen. Allerdings bringen Verfechter der verdachtsunabhängigen Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortdaten gerne just den Kampf gegen Kinderpornographie ins Spiel. Ein Argument, das laut Drewes nach hinten los geht.

Der Medienschaffende kann selbst bereits ein Lied von den Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung singen, weil dies in Belgien bereits praktiziert wird. Vor zwei Monaten seien ihm daher die Möglichkeit der elektronischen Kontaktaufnahme mit Experten jenseits der Pressestelle der Polizeibehörde Europol aufgekündigt worden. Hintergründe könnten höchstens noch vor Ort geführt werden, heiße es beim europäischen Polizeiamt. Die entsprechende EU-Richtlinie ist Drewes zufolge insgesamt in einer Atmosphäre entstanden, "in der Journalisten mit größter Skepsis und Anfeindungen begegnet wird". Die vielfach beschworenen technischen Möglichkeiten zum Austricksen der Datenaufzeichnung etwa mit Hilfe von Anonymisierungsservern und Verschlüsselungstechniken können die Problematik seiner Ansicht nach zudem auch nicht lösen: "Man kann ja kein Gesetz machen, wenn danach ein technischer Wettbewerb entsteht, um es zu umgehen."

Auch für Stephan Wels vom ARD-Magazin Panorama ist die hierzulande im Raum stehende Vorratsdatenspeicherung ein "enormer Einschüchterungsfaktor". Er sehe die Konsequenzen "mit Ärger und Sorge". Wels geht davon aus, dass sich Beamte in Behörden nicht mehr zu telefonischen Hintergrundgesprächen bereit erklären. Sollte später in einem "Standardverfahren" wegen Geheimnisverrat ermittelt werden, wären schließlich alle TK-Verbindungen dokumentiert und zumindest der Sachverhalt eines eventuell sogar mehrfach erfolgten Kontakts damit bekannt. Für seine eigene Zunft räumte der Reporter ein, dass die Überwachungsthematik und die Gefahren für die Grundrechte "im publizistischen Raum deutlich zuwenig behandelt werden".

"Sie können sich bald nur noch im Wald mit Informanten treffen", führte Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Scharrenberger gegenüber den Medienvertretern auf dem Podium aus. Dazu komme, dass Journalisten allgemein im Rahmen der von der Bundesregierung bereits abgesegneten Neuregelung der TK-Überwachung einer Prüfung über das Interesse der Geheimhaltung an ausgetauschten Informationen unterlägen. Mit derlei Verhältniskeitsabwägungen "ist der Informantenschutz nichts mehr wert". Die FDP-Abgeordnete bezeichnete es zudem als besonders "frech", dass die großen Koalition bei dem vorgezeichneten Paradigmenwechsel beim Datenschutz die Ausweitung einer Nutzung der Vorratsdaten auch zur Gefahrenabwehr und für die Geheimdienste bereits im Schritt vom Referenten- zum Regierungsentwurf vorgenommen habe. Derlei Befugnisausdehnungen seien bislang immer erst später vorgenommen worden.

Die für diese Woche im Rechtsausschuss des Bundestags angesetzten Anhörungen zum Gesetzesentwurf allgemein und zur Vorratsdatenspeicherung im Besonderen bezeichnete die Liberale nicht als reine Pro-Forma-Sache. Sie hoffe, dass an einzelnen Stellschrauben wie dem Informantenschutz bei Abhöranordnungen allgemein noch Änderungen erfolgen könnten. Eine Aufschiebung der Verpflichtungen zur Verkehrsdatenprotokollierung bis zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aufgrund einer Klage Irlands gegen die EU-Richtlinie sei aber unrealistisch, da es trotz Demonstrationen gegen die zunehmende Überwachung "keinen Aufschrei in weiten Teilen der Bevölkerung gibt". Erst, wenn sich Bürger einzelne Verhaltensweisen der Behörden nicht mehr erklären können, dürfte mehr öffentliche Aufmerksamkeit entstehen. Aber dann sei es zu spät, da einmal geschaffene Ermittlungsbefugnisse nicht mehr zurückgenommen würden.

Besonders wundert Leutheusser-Schnarrenberger gegen den ausbleibenden Protest gegen die gestartete Einführung einer eindeutigen Steuer-Identifikationsnummer. Zur Zeiten des Widerstands gegen die Volkszählung habe schließlich noch "niemand mit einer solchen Personenkennziffer in Verbindung gebracht werden" wollen. Die neue Dimension der Vernetzung personenbezogener Daten bei Behörden sei den meisten Bürgern aber anscheinend noch nicht deutlich. Für die Liberale ist dagegen absehbar, dass die Steuernummer rasch in andere staatliche Datenbanken bis hin zur Anti-Terrordatei übernommen wird.

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Sachverständige haben erhebliche Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #202 am: 21 September, 2007, 18:52 »
Datenschützer sowie Vertreter von Bürgerrechtsorganisationen und aus der Wirtschaft haben bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags scharfe Kritik am Vorstoß der Bundesregierung zur sechsmonatigen Vorratspeicherung von Telefon- und Internetdaten geübt. Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert richtete den "ganz dringenden Appell" an die Abgeordneten, von dem Vorhaben Abstand zu nehmen. Das Bundesverfassungsgericht habe wiederholt klar gemacht, dass die Bevölkerung nicht "ins Blaue hinein" ohne absehbare Erforderlichkeit in Bezug auf jeden einzelnen Datensatz überwacht werden dürfe. Seit 1969 habe Karlsruhe auch das Verbot aufrecht erhalten, Persönlichkeitsprofile zu erstellen. "Je mehr wir im Internet kommunizieren, desto stärker sind Kommunikationsprofile aber eben auch Persönlichkeitsprofile." Weichert ließ so keinen Zweifel daran, dass der Vorstoß nicht verhältnismäßig und viel zu unbestimmt sei sowie zu wenig Beschränkungen der Befugnisse der Sicherheitsbehörden vorsehe.

Laut Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der die von einem breiten Bündnis gesellschaftlicher Gruppen unterstützte Demo gegen den "Überwachungswahn" am Samstag in Berlin initiiert hat, genügt der Regierungsentwurf den verfassungsrechtlichen Anforderungen angesichts eines "Dammbruchs" beim Datenschutz ebenfalls nicht. Für den Bürgerrechtsvertreter ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis der bereits angerufene Europäische Gerichtshof die Brüsseler Vorgaben zur Protokollierung der elektronischen Nutzerspuren aller 450 Millionen EU-Bürger kassiert.

Zugleich monierte Breyer, dass die deutsche Implementierungsvorlage etwa mit der Erfassung auch von E-Mail-Anbietern oder Logpflichten bei Anonymisierungsdiensten über die Weisung des Bundestags zu einer Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie im Mindestmaß weit hinausgehe. Die Aufklärungsquote im Internet liege schon bei über 80 Prozent im Vergleich zu rund 55 Prozent bei gängigen Verbrechen, sodass die Aufzeichnung des "gesamten Internetverhaltens" der Bürger nicht gerechtfertigt sei. Christoph Fiedler vom Verband der deutschen Zeitschriftenverleger (VDZ) wiederholte seine Ansicht, dass der Presse eine "Trockenlegung" ihrer Quellen drohe und die Schutzvorkehrungen für die Medien bei der TK-Überwachung geringer seien als bei Durchsuchungen und Beschlagnahme vor dem Cicero-Urteil.

"Deutliche verfassungsrechtliche Bedenken" brachte auch Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbands der Anbieter vom Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), hauptsächlich wegen einer fehlenden Entschädigungsregelung für die betroffenen Firmen vor. Dabei müssten die Provider zum Teil völlig neue Systeme und Software zur Verknüpfung von Verbindungsdaten der jeweiligen Betreiber mit den dahinter stehenden Personen aufbauen, schloss sich der Lobbyist den Einwänden des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco an. Zugleich monierte der Branchenabgesandte, dass sich die Regierung weit von der EU-Zielrichtung der Terrorabwehr entfernt habe. So dürften die Ermittler mit dem Entwurf etwa auch zur Verfolgung von Surfern auf die Datenhalden zugreifen, wenn diese unzulässig Downloads urheberrechtlich geschützter Werke durchgeführt hätten. Endgültig nicht praktikabel sei die Ausweitung der Zugangsberechtigung bis hin zu Ordnungswidrigkeiten.

Auch eine Überregulierung machte Grützner aus. So brächte die Erfassung auch der Handy-Gerätekennung IMEI wenig, da diese leicht verändert werden könne. Völlig überflüssig seien die Speicherauflagen für reine Service-Provider wie debitel, da die begehrten Verbindungs- und Standortdaten so doppelt vorgehalten würden. Straftäter könnten sich ferner der Überwachung entziehen, indem sie die an jeder Straßenecke zu findenden offenen WLAN-Netze missbrauchen würden. Insgesamt werde eine "Bürokratie vom Feinsten" aufgebaut, "die der Strafverfolgung keinerlei zusätzliche Sicherheit gibt". Vielmehr würde das Vertrauen der Kunden in die Telekommunikation massiv unterwandert. Auch im Lichte einer umstrittenen Normierung von Anti-Terror-Befugnissen der US-Sicherheitsbehörden, auf sämtliche gespeicherten TK-Verbindungen von Drittstaaten ohne Richtervorbehalt zuzugreifen, mahnte Grützner zur Datensparsamkeit. Andernfalls werde Missbrauchsmöglichkeiten selbst zur Wirtschaftsspionage Tür und Tor geöffnet.

Rainer Liedtke von E-Plus beklagte eine neue Verpflichtung zur "Echtzeitübermittlung" von Verbindungsdaten. Auch dem Juristen zufolge dürften die enormen gewünschten Informationsbestände für die Verbesserung der Strafverfolgung aber wenig bringen. So sei das Fälschen von IP-Adressen kein sonderlich aufwendiger Prozess, was gar zur Anlage falscher Spuren führen könne. Entsprechende Vorwürfe könne ein damit unschuldig ins Visier der Fahnder geratener Bürger wohl nur schwer entkräften. Die Internetkennungen seien bei Mobilfunkbetreibern zudem häufig wertlos, da aufgrund eines ihnen nur sehr knapp zur Verfügung stehenden Adressraums viel mit Untergruppierungen und "privaten internen" IP-Adressen gearbeitet werde. Dabei würden die Nummern oft im Sekundentakt gewechselt. Insgesamt bestehe aber mit dem steigenden Kommunikationsbedarf der Bevölkerung über elektronische Medien die Möglichkeit, ein nicht mit der Verfassung zu vereinbarendes vollständiges Kommunikations- und Bewegungsprofil jedes Bürgers zu speichern.

Dies bestätigte Michael Ronellenfitsch, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Tübingen. Verbindungsdaten selbst sind für ihn zwar eine "läppische Angelegenheit". Aber es gehe um ein Gesamtbild, das sich mit einer verstärkt kommunikationsgeprägten Selbstartikulation der Menschen, durch die Erfassung der Nutzerspuren aufzeichnen lasse. Die Telekommunikation sei "essenziell für die individuelle Lebensgestaltung" geworden. Der hessische Datenschutzbeauftragte mahnte daher eine sorgfältige Grundrechtsabwägung an. Persönlich erklärte er sich dabei mit einer Vorratsdatenspeicherung zur Gefahrenabwehr von höchstrangigen Rechtsgütern wie dem Schutz vor terroristischen Anschlägen oder zur Verfolgung schwerer Straftaten einverstanden. Generell hielt er in diesem Sinne den Entwurf trotz seiner deutlich weiteren Zugriffsmöglichkeiten für vereinbar mit dem EU-Recht und letztlich verfassungskonform.

Für Ernst Wirth vom Bayerischen Landeskriminalamt enthält das Großprojekt der Regierung aus polizeipraktischer Sicht ebenfalls überwiegend begrüßenswerte Bestimmungen. Die Ermittler würden Verbindungsdaten inzwischen als "elektronische DNA" betrachten und hätten damit bereits Fälle wie den Mord an Rudolf Mooshammer aufgeklärt. Die dafür in der Regel erforderlichen Daten bekäme die Polizei zwar bereits "unverzüglich in hervorragender Form" von den Providern. Dies geschehe aber zumindest bei der Echtzeitauskunft von Standortdaten auf freiwilliger Basis, sodass eine Normierung erforderlich sei.

Weitgehend allein war Jürgen-Peter Graf vom Bundesgerichtshof mit seiner Ansicht, dass die Vorratsdatenspeicherung angesichts momentan oft nicht mehr aufzuklärender Fälle etwa von Betrügereien im Internet unter dem Missbrauch von Accounts bei der Bevölkerung "das Vertrauen in das Internet" eher erhöhen würde. Für den Richter stellt sich die Frage, "inwieweit ich noch mit Recht Straftaten im 'Real Life' verfolgen kann, wenn ich rechtsfreie Räume im Internet schaffe." Dies sei aber der Fall, wenn die IP-Adresse "weg ist". Graf kam zu der ungewöhnlichen Schlussfolgerung, dass damit bei einem politischen Verzicht auf die Datenprotokollierung eigentlich auch ein Warenhausdieb nicht mehr verfolgt werden müsse. Die verdachtslose Vorhaltung von IP-Adressen hielt er für unbedenklich, da gemäß dem Entwurf mit der "neutralen" Kennung keine Inhaltsdaten verknüpft werden dürften. Die meisten anderen Experten hielten dagegen, dass die Zusammenführung der hochsensiblen IP-Adressen mit Nutzerdaten etwa bei Suchmaschinen-Anbietern die Regel sei und sich die Behörden auch auf diese Informationen Zugriff verschaffen könnten.

Jenseits der Anhörung brachte auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar noch einmal seine erheblichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung vor. Die für eine freiheitliche Gesellschaft unabdingbare unbefangene Kommunikation werde damit erheblich beeinträchtigt. Die Möglichkeit zur anonymen und unbeobachteten Internetnutzung müsse weiterhin gewährleistet bleiben. Äußerst umstritten war am Mittwoch bei einer ersten Anhörung zu dem Gesetzesentwurf zuvor zudem die geplante Neuregelung der TK-Überwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen allgemein.

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Zitat
Graf kam zu der ungewöhnlichen Schlussfolgerung, dass damit bei einem politischen Verzicht auf die Datenprotokollierung eigentlich auch ein Warenhausdieb nicht mehr verfolgt werden müsse.
Stimmt eigentlich, auch da sind deutliche Grenzen gesetzt.
Un das ist gut so.
Bloss weil irgendjemand etwas im Kaufhaus geklaut haben soll, ist es noch lange nicht statthaft, alle Wohnungen im ganzen Stadtteil zu durchsuchen, oder von mir aus die aller bekannten Kunden.

Der Kaufhausdetektiv hat übrigens kein Recht zur Verfolgung. Seine Möglichkeiten sind spätestens vor der Ladentür auf das Jedermannsrecht beschränkt.

Auch die legalen Möglichkeiten der Polizei sind begrenzt, sobald der öffentliche Raum verlassen wird.

So kann es in einem Rechtsstaat durchaus vorkommen, dass ein Brötchendieb ungeschoren bleibt, beispielsweise weil nach Verzehr eine Untersuchung des Mageninhalts stark unverhältnismässig und damit der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte illegal wäre.

So und nicht anders muss auch mit den Kommunikationsmitteln umgegangen werden, und dafür braucht man keine neuen Gesetze.

Einen Schnüffelstaat zu installieren wäre gegen unsere Verfassung und verstösst gegen Bürger- und Menschenrechte.
Wer das versucht, ist als aktiver Verfassungsfeind untragbar und gehört aus allen Ämtern gejagt und angeklagt.

Wer allen Bürgern derart misstraut, dass er sie pauschal rund um die Uhr überwachen zu müssen meint, der sollte entweder dringend zum Psychiater gehen, oder er mag sich geflissentlich ein anderes Betätigungsfeld suchen, meinethalben in irgendeiner Diktatur der Dritten Welt.
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Zypries hält EU-Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung geheim
« Antwort #204 am: 09 Oktober, 2007, 11:02 »
Das Bundesjustizministerium hat einen Antrag auf Einsicht in die Klageschrift gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten zurückgewiesen. Die Herausgabe der Akte hatte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) des Bundes verlangt. Der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Surfern erhofft sich von dem Dokument eine Untermauerung der Einschätzung vieler Beobachter, dass die Brüsseler Vorgaben zur sechs bis zwölfmonatigen verdachtslosen Protokollierung der elektronischen Nutzerspuren nichtig ist und deswegen in Deutschland nicht umgesetzt werden darf. Das Justizministerium hat den Antrag nun aber mit der Begründung (PDF-Datei) abgelehnt, eine Offenlegung könne dem laufenden Gerichtsverfahren schaden und die "Integrität" des Verfahrens gefährden.

Der Arbeitskreis wertet die Geheimniskrämerei als "Ausdruck einer zunehmenden Nervosität der Bundesregierung und der zuständigen Ministerin Brigitte Zypries in Bezug auf eine laufende Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie". Irland hatte sich im Juni 2006 in der Sache an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt. Dieser hatte zuvor die damals geltende Rechtsbasis für die umstrittene Übermittlung von Flugpassagierdaten (Passenger Name Records) an die USA für unzulässig erklärt. Die Richter hielten dafür einen einvernehmlichen Rahmenbeschluss des EU-Rates für erforderlich, nicht ein von der EU-Kommission angetriebenes Verfahren. Auch bei der Vorratsdatenspeicherung kam es zuletzt zu einer Initiative der eigentlich für den Binnenmarkt und nicht für die innere Sicherheit zuständigen Kommission und einer daraus resultierenden Richtlinie, nachdem sich die Mitgliedsstaaten im Rat nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen konnten. Die Entscheidung des EuGH über die Eingabe Irlands wird im kommenden Jahr erwartet.

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und zur Vorratsdatenspeicherung gehört zu den am meisten umstrittenen Vorhaben der großen Koalition in diesem Herbst. Bei einer parlamentarischen Anhörung Ende September äußerten sich viele Sachverständige dazu skeptisch, während in Berlin rund 15.000 Menschen gegen den ausgemachten "Paradigmenwechsel" beim Datenschutz und den weiteren Umbau der Sicherheitsarchitektur auf die Straße gingen.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung war zuvor mit seinem Begehr auf Akteneinsicht auch bei der EU-Kommission gescheitert. Die Brüsseler Behörde hatte eine Anfrage zum Aktenzugang mit dem Hinweis zurückgewiesen, dass die Veröffentlichung von Schriftsätzen in dieser Phase des laufenden Verfahrens "die Verteidigungsrechte der Parteien unterminieren" könnte. Das hiesige Informationsfreiheitsgesetz hat sich derweil bereits häufiger als vergleichsweise zahnlos erwiesen. So hat gerade etwa auch das Bundesinnenministerium einen Antrag der Grünen auf Einsicht in den Vertrag mit der Deutschen Bahn zur Videoüberwachung von Bahnhöfen negativ beschieden.

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Bundesweite Kundgebungen gegen die Vorratsdatenspeicherung geplant
« Antwort #205 am: 15 Oktober, 2007, 17:19 »
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft für den 6. November zu bundesweiten, dezentralen Protestaktionen auf. An dem Dienstag sollen sich besorgte Bürger zwischen 17.00 und 19.00 Uhr zu Kundgebungen vor den Rathäusern beziehungsweise den Sitzen der jeweiligen Landesregierungen treffen und mit Reden, künstlerischen Aktionen und einer abschließenden Schweige-Mahnwache ein Zeichen gegen die geplante verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten setzen.

Anlass für die geplanten Demonstrationen ist die voraussichtliche Verabschiedung des Gesetzesentwurfs zur Neugestaltung der Telekommunikationsüberwachung nebst den Bestimmungen zur sechsmonatigen Aufzeichnung elektronischer Nutzerspuren am 8. oder 9. November durch den Bundestag. Der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern hat nach eigenen Angaben "aus gut unterrichteten Kreisen" erfahren, dass die entsprechenden Gesetzesverschärfungen an einem dieser Tage vom Parlament in 2. und 3. Lesung abschließend beraten werden sollen. Andernfalls könnten die Regelungen auch kaum mehr planmäßig Anfang 2008 in Kraft treten. Sachverständige hatten bei einer parlamentarischen Anhörung allerdings heftige Bedenken gegen eine verfassungsmäßige Umsetzung des Vorhabens vorgebracht.

Der Arbeitskreis verknüpft den Terminhinweis mit der Bitte um Teilnahme sowie um Spenden. Nach dem Kraftakt der Vorbereitung und Durchführung der jüngsten Demo gegen den "Überwachungswahn" in Staat und Wirtschaft am 22. September in Berlin, die rund 15.000 Bürger zur größten Datenschutzkundgebung seit der Volkszählung 1987 machten, sind die Kassen der Vereinigung ziemlich leer. Zu den dezentralen Protesten Anfang November sollen Interessierte online bestellbare Grundgesetze sowie Kerzen, Fackeln oder Grablichter mitbringen. Für die genaue Koordination der Aktionen haben die Bürgerrechtler ein gesondertes Wiki eingerichtet. Angemeldet sind dort bereits Kundgebungen in Berlin, Frankfurt am Main, Bonn sowie Leipzig. Viele andere Städte und Gemeinden sollen noch folgen.

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Nur geringfügige Änderungen bei der Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #206 am: 29 Oktober, 2007, 10:50 »
Die große Koalition hat sich nur auf geringfügige Änderungen am heftig umstrittenen Regierungsentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen verständigen können. Dies erklärte der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss, gegenüber heise online. Demnach soll einerseits der Informantenschutz für Journalisten leicht verbessert werden. Andererseits könnten bei der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten, die mit dem Gesetzesentwurf für Telekommunikationsanbieter für sechs Monate lang verpflichtend werden soll, zumindest die Betreiber von Netzknoten aufatmen. Diese "reinen Dienstleister" im Geschäftskundenbereich müssten die von den Sicherheitsbehörden begehrten Verkehrsdaten nicht vorhalten, erläuterte Tauss. Andernfalls wären die schon von anderen Providern mit Endkundenkontakt vorgehaltenen Nutzerspuren "doppelt und dreifach" erfasst worden.

Tauss sprach von einem "Erfolg für die alten und die neuen Medien". Die Nachbesserung sei seit dem Wochenende mit der Union und mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) abgestimmt. Nach Ansicht des Medienpolitikers und Datenschutzexperten der Sozialdemokraten habe man mit beiden Korrekturen "das Beste rausgeholt". Weitergehende Änderungen seien angesichts des Widerstands des Koalitionspartners und auch der Rechtspolitiker seiner Fraktion nicht möglich gewesen. Insgesamt bleibe Deutschland bei der Vorratsdatenspeicherung mit dem Überwachungsgesetz, das nun Ende nächster Woche im Bundestag beschlossen werden soll, am unteren Ende der EU-Vorgaben. Tauss machte aber kein Hehl daraus, dass seine Skepsis gegenüber dem Großprojekt des Staates zur Erfassung der elektronischen Nutzerspuren bleibe. Er hätte daher nichts dagegen, wenn sich im Rahmen der Klage Irlands vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die entsprechende EU-Richtlinie oder angekündigter "Massenbeschwerden" in Karlsruhe gegen die Vorratsdatenspeicherung "noch etwas tut".

Mit der Änderung zugunsten der Medienvertreter soll laut Tauss vor allem sichergestellt werden, dass Journalisten künftig strafrechtlich nicht mehr belangt werden können, wenn bei ihnen als geheim eingestufte Unterlagen gefunden werden. Ausgeschlossen werde die Einleitung von Strafverfahren, wenn den Autoren eine "Verletzung von Dienstgeheimnissen" angekreidet werde. Die Änderung bezieht sich auf alle vertraulich gekennzeichneten Papiere, wie sie zum Ärger der Behörden immer wieder Journalisten zugespielt und von diesen dann auch zur Berichterstattung verwendet werden. Die Forderungen von Medienverbänden für die Nachbesserungen beim Informantenschutz waren allerdings viel weiter gegangen und hatten sich vor allem auch auf Ausnahmen bei der Vorratsdatenspeicherung bezogen. Dass Journalisten jedoch nicht in größerem Maß von richterlich angeordneter Überwachung ausgenommen werden wie etwa Abgeordnete, Strafverteidiger und Geistliche, begründete der SPD-Politiker gegenüber der Frankfurter Rundschau mit Schwierigkeiten, klar zu definieren, wer Journalist ist und wer nicht.

Gegen den Regierungsentwurf hatten Sachverständige im Rahmen von gleich zwei parlamentarischen Anhörungen massive Bedenken vorgebracht. Bürgerrechtler und Rechtsexperten hatten bei den allgemeinen Regelungen zum Abhören der Telekommunikation insbesondere betont, dass die geplanten Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung sowie von Vertrauenspersonen nicht weit genug gehen.

Die Vorratsdatenspeicherung und den damit einhergehenden Paradigmenwechsel beim Datenschutz schätzten Hüter der Privatsphäre genauso wie Unternehmensvertreter als klar verfassungswidrig ein. Im Vorfeld hatten Zugangsanbieter bereits vor den immensen Kosten und rein technischen Umsetzungsschwierigkeiten gewarnt. Einen Tag nach der Anhörung demonstrierten in Berlin rund 15.000 besorgte Bürger gegen das Gesetzesvorhaben und den "Überwachungswahn" in Staat und Wirtschaft. Für den 6. November sind bundesweit erneute Protestkundgebungen unter der Federführung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung geplant.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat sich derweil im Deutschlandfunk zu Beschwerdemöglichkeiten in Karlsruhe über die verdachtsunabhängige Aufzeichnung von Nutzerspuren geäußert. Demnach müsste der nationale Grundrechtsschutz im Streit über die EU-Vorgaben zunächst zurücktreten, "so lange und so weit auf Gemeinschaftsrechtsebene ein im Wesentlichen vergleichbarer Grundrechtsschutz gewährt wird". Dies war laut Papier "bisher der Fall, und zwar aufgrund einer vom Europäischen Gerichtshof der Gemeinschaften entwickelten Grundrechtsdogmatik". Wenn es aufgrund des neuen EU-Vertrags einen fest geschriebenen Grundrechtekatalog auf Gemeinschaftsebene gebe, werde diese Entwicklung eher noch verstärkt. Der EuGH habe dann über den Grundrechtsschutz zu wachen.

Rein technisch bezeichnete Papier die angekündigten Massenklagen auch in Karlsruhe gegen die Vorratsdatenspeicherung als zu bewältigen. "Wir können ja einzelne Verfahren herausgreifen und gewissermaßen Musterentscheidungen treffen." Er sei nicht pessimistisch, "dass wir auf diese Weise etwa lahm gelegt werden könnten". Prinzipiell könne er noch nicht beurteilen, "ob das mehr oder weniger nur eine politische Show sein soll oder wirklich auf ernsthaften problemorientierten Beurteilungen eines Großteils der Bevölkerung beruht".

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Tausende Bürger wollen gegen Vorratsdatenspeicherung klagen
« Antwort #207 am: 30 Oktober, 2007, 10:47 »
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat seit dem Aufruf zur Sammelklage gegen die von der Koalition geplante Einführung der Vorratsdatenspeicherung vor etwa einem Jahr knapp 7000 dafür nötige schriftliche Vollmachten eingesammelt. Dazu kommen 20.000 elektronische Anmeldungen, heißt es in einer Mitteilung des Zusammenschlusses von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern. Damit könne die geplante Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung den Rekord von 2004 brechen, als 6575 Menschen gegen die Streichung von Naturarzneimitteln aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung geklagt hatten.

Der SPD-Abgeordnete Jörg Tauss sagte gestern, die Koalition wolle den vorliegenden Gesetzentwurf Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung mit nur geringfügigen Änderungen nächste Woche verabschieden. Eingereicht werden soll die Verfassungsbeschwerde, falls die Vorratsdatenspeicherung in Kraft tritt, voraussichtlich zum 1. Januar 2008. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bereitet bundesweite Protestaktionen gegen das Gesetz vor, die Dienstag kommender Woche in 28 deutschen Städten stattfinden sollen. Im September waren bereits 15.000 Menschen in Berlin gegen das Vorhaben auf die Straße gegangen.

Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hat sich derweil im Deutschlandfunk zu der angestrebten Massenklage geäußert. Er könne nicht beurteilen, ob es sich um eine "politische Show" handele oder ob die Proteste "auf ernsthaften problemorientierten Beurteilungen eines Großteils der Bevölkerung beruht". Sein Gericht sei gewappnet, mit der großen Zahl an möglichen Klägern zurechtzukommen. Allerdings sei das Bundesverfassungsgericht im Fall der Vorratsdatenspeicherung nur "partiell" zuständig, da diese auf einer EG-Richtlinie basiert. Soweit der Bundestag lediglich "zwingendes Gemeinschaftsrecht" umzusetzen habe, sei zunächst der Europäische Gerichtshof in Luxemburg zuständig. Gegen die europäische Richtlinie ist beim EuGH bereits seit 2006 eine Klage Irlands anhängig.

Der Entwurf der Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass das Bundesverfassungsgericht die Datenspeicherung durch einstweilige Anordnung aussetzen soll, um durch den Europäischen Gerichtshof klären zu lassen, ob die europäische Richtlinie mit den Grundrechten vereinbar ist. Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung vermuten, dass der EuGH die Richtlinie demnächst schon aus formalen Gründen aufheben werde. Dann könne das Bundesverfassungsgericht das deutsche Umsetzungsgesetz für verfassungswidrig erklären.

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"Es gibt keine Vorratsdatenspeicherung bei Vater Staat"
« Antwort #208 am: 30 Oktober, 2007, 19:18 »
Entgegengesetzte Auffassungen über die Ausgestaltung einer freiheitlichen Gesellschaft im Internet prallten auf dem Jahreskongress der Initiative D21 am heutigen Dienstag in Dresden aufeinander. Der Internet-Publizist Tim Cole warf dem Staat vor, mit der Befugnis von Sicherheitsbehörden für heimliche Online-Durchsuchungen eine Art "Leibesvisitation" der Internet-Nutzer einzuführen. Er würde im Zweifelsfall dafür plädieren, dass die Sicherheit hinter der Meinungsfreiheit zurückstehen müsse. Es wäre ihm daher lieber, wenn der sogenannte Bundestrojaner überhaupt nicht flügge würde. Johann Hahlen, Staatsekretär im Bundesinnenministerium, lobte zwar ebenfalls die "Errungenschaft der freien Kommunikation". Zugleich verteidigte er aber den Plan seines Ressortchefs Wolfgang Schäuble (CDU) zur Schaffung von Lizenzen für Online-Razzien.

"Wenn Sie in der Verantwortung eines Ministers stehen, werden Sie in der Abwägung wahrscheinlich zu einem anderen Ergebnis kommen." Sein Haus habe immer den Dreiklang des Schutzes von Leben, Freiheit und Sicherheit der Bürger vor Augen zu haben, führte Hahlen den Ansatz des Innenministeriums aus. Ausgangspunkt sei dabei, dass "wir einer außerordentlicher Bedrohung durch den Terrorismus ausgesetzt sind". Dies sei kein "Hirngespinst von Geheimdiensten". Es gehe bei der verdeckten Online-Durchsuchung nicht darum, "in die Privatheit unserer Bürger einzudringen". Aber man dürfe auch "Terroristen, die zu allem entschlossen sind, keinen Ruheraum und keine Basis bieten".

Hahlen verdeutlichte weiter, dass das Innenministerium sehr an einer grundrechtskonformen Lösung bei den gewünschten Ausforschungen "informationstechnischer Systeme" interessiert sei. "Wir denken sehr intensiv darüber nach, ob wir neben den Grundrechten auf freie Kommunikation und auf den Schutz der Wohnung auch den Grundrechtsschutz auf dieses neue Medium ausdehnen müssen", erklärte er in Bezug auf das Internet. Einen entsprechenden Vorschlag hatte Schäuble jüngst im Koalitionsstreit über verdeckte Online-Durchsuchungen ins Spiel gebracht. "Die beiden anderen Grundrechte greifen nicht direkt", erläuterte Hahlen. Allerdings bräuchte auch der gesondert in die Verfassung aufzunehmende Schutz der vertraulichen Kommunikation über elektronische Medien und von IT-Systemen klare Schranken, um im Notfall auf Daten Verdächtiger zugreifen zu können. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hatte zuvor bei der Verhandlung über die Klausel zu Online-Razzien im NRW-Verfassungsschutzgesetz vom "grundrechtlichen Schutz der Vertraulichkeit und Integrität des eigenen informationstechnischen Systems" gesprochen.

Wenig Gesprächsbereitschaft zeigte Hahlen bei der geplanten verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten, an der die große Koalition trotz massiver Bedenken von Sachverständigen nur noch geringfügige Korrekturen am Gesetzesentwurf der Bundesregierung vornehmen will. "Es gibt keine Vorratsdatenspeicherung bei Vater Staat", versuchte der Staatssekretär die Einwände aus Wirtschaft und Gesellschaft abzubügeln. Sicherheitsbehörden dürften nur dann auf die Informationsberge zugreifen, "wenn die im Gesetz sehr eng beschriebenen Voraussetzungen vorliegen". Hier hat die Regierung im Einvernehmen mit der Koalition aber über die EU-Vorgaben hinausgehende Schürfrechte etwa auch bei der Verfolgung von "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" vorgesehen. Dass über die Umsetzung der Cybercrime-Konvention des Europarates auch Länder wie Aserbaidschan oder Russland Zugang zu den umfassenden Datenbeständen hätten, war Hahlen nicht bewusst. Er versicherte pauschal, dass "wir nicht fahrlässig mit den Daten unserer Bürger umgehen. Wir sind da sehr, sehr problembewusst."

Als "sehr vernünftige Idee" bezeichnete es der Staatssekretär dagegen, eine auch auf EU-Ebene diskutierte Ausdehnung der so genannten Universaldienste auf das Internet voranzutreiben und eine "technische Grundversorgung" sicherzustellen. Hahlen erwähnte in diesem Zusammenhang Überlegungen etwa Berlins, "die ganze Stadt zum Hotspot zu machen". Sascha Lobo, Gründer des adical-Werbenetzwerks für Blogger, forderte zugleich die Einführung eines "verpflichtenden Schulfachs Online-Erziehung". Der Aufbau von Infrastrukturen und Bildung sind für ihn die "Zauberworte", mit denen der Staat den Weg in die Netzgesellschaft ebnen könne.

Angesichts des vielfach beklagten Hinterherhinkens Deutschlands bei Angeboten in den Bereichen E-Government und elektronischer Bürgerbeteiligung im Rahmen der E-Partizipation plädierte Rudolf Strohmeier, Kabinettschef des Generalsekretariats Informationsgesellschaft und Medien der EU-Kommission, zudem für mehr "Leuchtturmprojekte". Diese sollten die Vorteile der digitalen Verwaltungsdienste deutlich machen. "Wir haben zu sehr das Transrapid-Phänomen hier", konstatierte der gebürtige Bayer. "Wir entwickeln Technologien, aber trauen uns dann nicht, sie einzusetzen." E-Health und der Kampf um die elektronische Gesundheitskarte seien hier Paradebeispiele. Finnland etwa habe dagegen eine ganz bewusste strategische Entscheidung für Investitionen in den IT-Bereich getroffen und diese parteiübergreifend durchgezogen. Hier würden dagegen die Bedenken zu sehr in den Vordergrund gestellt. Dazu komme ein hinderlicher Hang zum Perfektionismus.

Als positives Gegenbeispiel suchte Hahlen den elektronischen Personalausweis darzustellen, auf dessen Eckpunkte sich Schwarz-Rot vor kurzem geeinigt hat: "Das soll kein Obrigkeitsding sein, sondern eine Art Bürgerkarte werden." Die Nutzer sollten sich damit authentifizieren und mit digitaler Signatur verbindliche Geschäfte im Internet eingehen können. Auf das "Problem der Anonymität" beziehungsweise deren Sicherung im Netz wollte Hahlen aber nicht eingehen. Mit keinem Wort erwähnte er zudem die beschlossene biometrische Aufrüstung des E-Personalausweises. Die Karte soll auf einem kontaktlos auslesbaren Chip neben einem digitalen Gesichtsbild auch ­ wie beim neuen Reisepass ­ zwei Fingerabdrücke enthalten.

Quelle : www.heise.de

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Zypries verteidigt Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #209 am: 31 Oktober, 2007, 12:50 »
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) rechnet trotz teils massiver Kritik mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung in der kommenden Woche im Bundestag. "Ich denke, wir werden eine Mehrheit bekommen", sagte Zypries am heutigen Mittwoch im ARD-Morgenmagazin. Zypries verteidigte laut dpa zugleich den Gesetzentwurf, der Telekommunikationsunternehmen verpflichtet, für sechs Monate flächendeckend und verdachtsunabhängig die Telefon- und Internetverbindungsdaten zu speichern. Die Bundesregierung will dadurch den Strafverfolgungsbehörden notwendige Mittel zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität an die Hand geben; die Regierung sei dabei über die EU-Vorgaben der Vorratsdatenspeicherung zur Terrorabwehr hinausgegangen, bemängelten etwa Vertreter von Carrier-Verbänden: Ermittler dürften beispielsweise nach dem Regierungsentwurf etwa auch zur Verfolgung von Surfern auf die Datenhalden zugreifen, wenn diese unzulässig Downloads urheberrechtlich geschützter Werke durchgeführt haben sollen.

Gegen den Entwurf, mit dem EU-Recht umgesetzt wird, hatte unter anderem der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) protestiert. Zuletzt hatte der SPD-Abgeordnete Jörg Tauss hatte zumindest geringfügige Nachbesserungen angekündigt, um den Informantenschutz für Journalisten besser zu wahren.

"Wir speichern ja nicht den Inhalt der Gespräche", sagte Zypries nun in der ARD. "Wir speichern, wer mit wem gesprochen hat. Das speichern wir aber heute schon." Und auch heute schon bekämen die Ermittlungsbehörden nach einem entsprechenden Richterbeschluss zur Aufklärung von Straftaten Zugang zu diesen Daten. "So wird es in Zukunft auch sein. Die Daten werden nicht beim Staat gespeichert, sondern die Daten bleiben bei den Telekommunikationsunternehmen." Es werde auch nur gespeichert, dass jemand im Internet war, nicht, welche Seiten er aufgerufen hat.

Gegen den Regierungsentwurf hatten allerdings auch Sachverständige im Rahmen von gleich zwei parlamentarischen Anhörungen massive Bedenken vorgebracht. Bürgerrechtler und Rechtsexperten hatten bei den allgemeinen Regelungen zum Abhören der Telekommunikation insbesondere betont, dass die geplanten Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung sowie von Vertrauenspersonen nicht weit genug gehen. Einen Tag nach der Anhörung demonstrierten in Berlin rund 15.000 besorgte Bürger gegen das Gesetzesvorhaben und den "Überwachungswahn" in Staat und Wirtschaft. Für den 6. November sind bundesweit erneute Protestkundgebungen unter der Federführung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung geplant.

Die Vorratsdatenspeicherung und den damit einhergehenden Paradigmenwechsel beim Datenschutz schätzten zudem Datenschützer ebenso wie Unternehmensvertreter als verfassungswidrig ein. Bei einer Massenklage, die der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiiert hat, wollen sich tausende Bürger beteiligen: knapp 7000 dafür notwendige schriftliche Vollmachten seien bereits eingegangen, erklärte der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern am gestrigen Dienstag.

Quelle : www.heise.de

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