Autor Thema: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert  (Gelesen 66391 mal)

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Aufregung um Vorratsdatenspeicherung in Österreich
« Antwort #180 am: 23 Mai, 2007, 09:28 »
In Österreich regt sich breiter Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung. Der Gesetzesentwurf der Regierung, mit dem die Data-Retention-Richtlinie der EU umgesetzt werden soll, erntet Kritik von unterschiedlichen Seiten. Vor allem die beabsichtigte Nutzung der Daten nicht nur für die Bekämpfung von Terrorismus, sondern sogar für Fahrlässigkeitsdelikte sorgt für Proteste. Dienstagabend, am Tag nach dem Ende der Begutachtungsfrist, diskutierten Gegner der Vorratsdatenspeicherung im Republikanischen Club in Wien.

Einige Organisationen haben in den vergangenen Tagen Änderungen am Regierungsentwurf gefordert, darunter die Wirtschaftskammer Österreich, der Verein Quintessenz, die Kammer für Arbeiter und Angestellte, der Verband der Internet Provider ISPA, die Arge Daten, ebenso die Grünalternative Jugend Wien und der Konsumentenschutzsprecher der Regierungspartei SPÖ, Johann Maier, der auch stellvertretender Vorsitzender des Datenschutzrates und Nationalratsabgeordneter ist. Vor allem zwei Elemente des Entwurfs schüren den Unmut: Es gibt keine Regelung darüber, wer die Kosten für die Vorratsdatenspeicherung tragen soll – Wirtschaft und Konsumentenschützer fordern Kostenersatz für die Telekommunikationsanbieter. Und die Regierung möchte die Daten für wesentlich mehr nutzen, als in der EU-Richtlinie vorgesehen.

"Der zentrale Punkt ist die Frage, bei welchen Delikten die Vorratsdatenspeicherung heranzuziehen ist", sagte Maier im Republikanischen Club. Das Verkehrsministerium hat eine Formulierung aus dem Sicherheitspolizeigesetz gewählt, die alle Delikte umfasst, die mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind. Darunter fallen Amtsmissbrauch, Stalking, diverse Fahrlässigkeitsdelikte, Schwere Wilderei oder Urheberrechtsvergehen. "In Deutschland spricht man von der Kriminalisierung der Schulhöfe", so Maier. Die gespeicherten Daten sollten seiner Meinung nach ausschließlich im Kampf gegen Kriminelle Organisationen, Terrorismus und Terrorismusfinanzierung (Paragrafen 278 und 278 a-d StGB) genutzt werden.

Hans Zeger von der Arge Daten meinte jedoch: "Die Diskussion über die Strafhöhe (ab der die Daten zur Aufklärung genutzt werden dürfen) ist ein Scheingefecht. Es bräuchte nur eine unappetitliche Straftat (die mit den Daten eventuell aufgeklärt werden könnte), und die Regelung würde auf öffentlichen Druck sofort abgeschafft." Der Rubikon würde mit der Speicherung der Daten auf Vorrat überschritten. Die dann verfügbaren Informationen weckten automatisch Begehrlichkeiten.

Christian Schmaus vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte äußerte die Befürchtung, dass die Vorratsdatenspeicherung einen "bescheidenen Mehrwert für die Strafverfolgung" leisten werde. Ähnliches führte Zeger aus, der auf den ausgebliebenen Erfolg der Rasterfahndung hinwies. Allerdings erwarte er "ähnliche kriminelle Netzwerke wie Spam und Identitätsdiebstahl mithilfe der Vorratsdatenspeicherung." Auch Maier fürchtet Missbrauch der einmal gespeicherten Daten: "Die Strafen für Datenmissbrauch sind keinesfalls ausreichend, weder im Telekommunikationsgesetz noch im Datenschutzgesetz."

Adrian Dabrowski von der Quintessenz wies auf den begrenzten Nutzen der Auswertungen hin: "Die Daten sind nicht unfälschbar und nicht unmanipulierbar."Anonymität werde weiterhin möglich sein, nur teurer. "Man kann dem organisierten Verbrechen viel vorwerfen, nur keinen Geldmangel", meint Dabrowski. Die Möglichkeiten der Umgehung seien vielfältig. Das Routen von Anrufen durch Nicht-EU-Länder, der internationale Einsatz von ENUM oder die Verwendung von Familien- oder Firmenanschlüssen würden den Wert der gespeicherten Informationen ebenso reduzieren wie der Gebrauch und regelmäßige Wechsel von anonymen SIM-Karten, Callingcards, Telefonzellen oder Callshops.

Alle Diskutanten hatten Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Regierungsentwurfs, der Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie mit europäischen Datenschutzbestimmungen. Maier und der Liberale Nationalratsabgeordnete Alexander Zach kündigten an, sich im Parlament insbesondere für eine Eingrenzung der Delikte einzusetzen, für deren Bekämpfung die Daten herangezogen werden dürften. Sollte das nicht gelingen, will Maier bei der Abstimmung im Nationalrat "möglicherweise dann dagegen stimmen oder den Saal verlassen".

Quelle : www.heise.de

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Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung ist inakzeptabel
« Antwort #181 am: 23 Mai, 2007, 16:10 »
Der Branchenverband Bitkom kritisiert zahlreiche Ausweitungen im Regierungsentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung. Diese bezögen sich etwa auf den Einsatz des IMSI-Catchers, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung aufzubewahrenden Informationsarten sowie den Zugriff der Sicherheitsbehörden auf die von den Providern anzuhäufenden Datenberge. "Nicht absehbar" seien die Folgen der neu geplanten Verwendung der sechs Monate verdachtsunabhängig gespeicherten Verbindungs- und Standortdaten auch für Zwecke der Gefahrenabwehr und der Geheimdienste, heißt es in einer heise online vorliegenden Stellungnahme der Wirtschaftsvereinigung. "Inakzeptabel" sei ferner insbesondere die auf Anfang 2008 nach vorne gezogene Umsetzungsfrist der Bestimmungen auch für E-Mail und Internetdienste.

Durch den geänderten Zeitplan würden laut dem Papier den Internetanbietern "weniger als drei Monate" bleiben, um die technischen und organisatorischen Vorkehrungen für die Vorratsdatenspeicherung zu treffen. Dies käme einer unverhältnismäßigen Anforderung gleich, würde zu Engpässen führen sowie eine "preistreibende Wirkung" entfalten. Auch der konkrete Regelungsgehalt verschiedener Einzelbestimmungen stößt dem Bitkom sauer auf. Er moniert etwa, dass die Erweiterung des Straftatenkatalogs zum Telefonabhören insbesondere um Betrugstatbestände zu einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Überwachungen führen würde. Der Regierungsentwurf lasse im Gegensatz zum Referentenpapier ferner die Verwertung von Daten, die im Rahmen einer staatsanwaltlichen Eilanordnung erlangt wurden, auch dann zu, wenn keine richterliche Bestätigung erfolgt und "Gefahr im Verzug" vorliegt. Damit werde eine generelle Freigabe für alle staatsanwaltlichen Eilanordnungen erteilt, denn diese dürften erst unter dieser Voraussetzung ergehen. Das bedeute nach Meinung des Bitkom faktisch "eine vollständige Unterhöhlung des Richtervorbehalts".

Nachdrücklich widerspricht das Positionspapier der Aussage der Entwurfsbegründung, dass es für die Auskunft der hinter einer dynamischen IP-Adresse stehenden Person keines richterlichen Beschlusses bedürfe. Anders als beschrieben handle es sich dabei um eine Auskunft zu Verbindungsdaten. Die Regierung gehe unzutreffend davon aus, dass die Abfrage nur den Namen und die Anschrift des Nutzers – also Bestandsdaten – betreffe. Entscheidend sei aber die bei einer Übermittlung notwendigerweise vorgelagerte Erhebung von Daten durch den TK-Dienstleister einschließlich der Informationen über die Person, die an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt war. Mit einer solchen Auskunft zur Person hinter einer dynamischen IP-Adresse werde immer automatisch bestätigt, dass der angefragte Nutzer aus der Bestandsdatenbank zum Datum X und der Uhrzeit Y online und an einem Fernmeldevorgang beteiligt war. Diese Information falle unter den Schutzbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG), ihre Abfrage deshalb unter den Richtervorbehalt.

Dynamische IP-Adressen würden anders als Telefonnummern nicht dauerhaft im Bestand des Providers gespeichert. Sollte die eigene Telekommunikationsinfrastruktur durch den Kunden eines Wettbewerbers genutzt worden sein, könne der Betreiber zudem überhaupt keine Bestandsdaten erheben, weil er kein Vertragsverhältnis mit dem "fremden" Kunden habe. Der Verband verweist auch auf mehrere Urteile, die allesamt bestätigen, dass bei einer solchen Anfrage der grundgesetzliche geschützten Bereich des Fernmeldegeheimnisses berührt werde.

Generell gibt der Bitkom zu bedenken, dass es möglich sei, durch den Einsatz von Proxy-Servern sowie durch andere Konfigurationseinstellung im Browser mit minimalem Aufwand die tatsächliche IP-Adresse schon während der Telekommunikation abzuändern. So würden die an einer IP-Adresse ansetzenden Ermittlungsmaßnahmen ins Leere gehen. Auf der anderen Seite würde überwiegend in die Grundrechte völlig Unverdächtiger massiv eingegriffen.

Beim IMSI-Catcher erweitert der Entwurf die Eingriffsvoraussetzungen laut Bitkom in doppelter Hinsicht: Zum einen dürfte das umstrittene Mobilfunk-Fahndungswerkzeug künftig nicht nur bei Katalogstraftaten gemäß der Strafprozessordnung eingesetzt werden. Zum anderen sei die Standortbestimmung sowie die damit verknüpfte Erfassung von Daten unbeteiligter Dritter kaum mehr beschränkt und werde nicht mehr als "Ultima Ratio" bezeichnet. Unverständlich sei weiterhin die überaus großzügige Befristung der Anordnung zur Anwendung eines IMSI-Catchers für die Dauer von sechs Monaten mit Verlängerungsmöglichkeiten.

Der Bitkom bemängelt weiter, dass der Entwurf die Erhebung von Vorratsdaten ermögliche, wenn lediglich eine "mittels Telekommunikation begangene Straftat" vorliege. Zudem müsse nun zusätzlich die Handy-Gerätekennung IMEI als Bestandsdatum erheben werden. Dabei würden zwischenzeitlich Endgeräte in großer Zahl über den vom TKG nicht erfassten Zubehörhandel in den Markt gebracht. Darüber hinaus sei bekannt, dass die IMEI bei einer Vielzahl von Endgeräten mit geringem Aufwand manipuliert werden könne. Die Erhebung dürfte daher bereits bei "mittelmäßig versierten" Kriminellen keine Auswirkungen haben. Für E-Mail-Anbieter sei problematisch, dass sich auf ihre Bestandsdaten künftig das automatisierte Auskunftsverfahren gemäß TKG erstrecken soll. Entsprechende Datenbanken für eine solche Form der Beauskunftung würden bei ihnen bislang nicht existieren.

Quelle : www.heise.de

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Totale Überwachung - Bundesratsausschüsse im Überbierungsrausch
« Antwort #182 am: 02 Juni, 2007, 11:54 »
Schäuble ohne Gesicht

Die Bundesratsausschüsse wollen alle Horrorszenarien der letzen Jahre zusammengefasst in die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung integrieren

Auf insgesamt 53 Seiten, die dem Bundesrat für seine Stellungnahme am 8. Juni dienen sollen, packen die Länderpolitiker aus dem Innen-, dem Rechts- und dem Wirtschaftsausschuss auf alles, was von Verfassungsrechtlern in den Bereich der höchst problematischen bis klar verfassungswidrigen Eingriffe eingestuft wurde, noch eins drauf. Die in dem Papier gemachten Vorschläge sind teilweise so klar grundgesetzwidrig, dass man eigentlich schon von einem Putschversuch gegen die Verfassung sprechen könnte.

So wollen die Länderpolitiker unter anderen die verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten von sechs auf zwölf Monate verdoppelt sehen und den Zugriff darauf ohne weitere Einschränkungen auch für "zivilrechtliche Auskunftsansprüche" – im Klartext also für die Verfolgung von Patent- Marken- und Urheberrechtsverletzungen - festschreiben. Die Benachrichtigungspflicht bei der Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten soll auf Personen beschränkt werden, gegen die Ermittlungen laufen. Das ist geradezu eine Einladung für unseriöse Abmahnanwälte, massenhaft und automatisiert Daten abzufragen, elektronisch auszuwerten und für erpressungsähnliche Geschäftsmodelle zu nutzen. Außerdem sollen die Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, 24 Stunden am Tag und sieben Tage in der Woche für Abfragen erreichbar zu sein – ein Anspruch, der sich für die Provider mit vertretbarem finanziellen Aufwand wohl nur über eine offene Schnittstelle verwirklichen lässt – mit allen damit verbundenen Missbrauchsmöglichkeiten.

Den Katalog der Straftaten, bei denen eine Telekommunikationsüberwachung erlaubt sein soll, wollen die Ausschüsse um zahlreiche andere Delikte bis hin zu "Verstößen gegen das Vereinsgesetz" erweitern. Und ganz nebenbei soll in dem Gesetz auch noch die Online-Durchsuchung erlaubt werden – für den gesamten Deliktkatalog, wieder bis hin zu den "Verstößen gegen das Vereinsgesetz".

Der Innenausschuss will gar die aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwingend eingefügte unverzügliche Löschung der Aufzeichnungen aus dem Bereich der privaten Lebensgestaltung streichen. In bemerkenswerter Umdrehung der Verhältnisse versteigt sich das Gremium dazu, dem Regierungsentwurf "eine erhebliche Verschlechterung der präventiven Nutzungsmöglichkeiten von Daten aus strafrechtlichen Ermittlungsverfahren" zu attestieren.

Welche Personen genau für den sehr wahrscheinlich verfassungswidrigen Teil der Vorschläge verantwortlich sind, bleibt bisher weitgehend im Dunkeln. Anders als bei Innenminister Schäuble, der zur Verkörperung des Überwachungsstaates wurde, können sich die Drahtzieher gut hinter der Anonymität der Gremien verstecken. Die Pressestelle des Bundesrates verweist darauf, dass die Ausschusssitzungen nicht öffentlich sind, und schweigt.

Quelle : www.heise.de

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Proteste gegen weiteren Ausbau der TK-Überwachung
« Antwort #183 am: 04 Juni, 2007, 09:31 »
Bürgerrechtler und die IT-Branche warnen vor weiteren Verschärfungen bei der geplanten verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten und der Einführung heimlicher Online-Durchsuchungen, wie sie Fachgremien des Bundesrates fordern. "Die Länder befürworten die Durchleuchtung des Kommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung", heißt es in einer Mitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung. Die zivilgesellschaftliche Vereinigung betont dagegen "die Bedeutung einer überwachungsfreien Kommunikation für friedliche Proteste wie gegen den G8-Gipfel".

Die Bundesregierung und die große Koalition haben sich bereits für eine sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Damit soll von 2008 an nachvollziehbar werden, wer mit wem innerhalb eines Halbjahres per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort der Benutzer festgehalten werden.

Die Empfehlungen der Innen- und Rechtspolitiker für die Bundesratssitzung am Freitag dieser Woche gehen noch weit darüber hinaus. So soll etwa die geplante Aufbewahrungsdauer der Daten auf ein Jahr verdoppelt werden. Zudem ist neben einer Ausweitung der Zugriffsmöglichkeiten für die Strafverfolger auf die Datenhalden vorgesehen, dass auch die Musik- und Filmindustrie das Internet-Nutzungsverhalten durchleuchten darf. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sieht in der "Totalprotokollierung" insgesamt dagegen einen "inakzeptablen" und mit der Verfassung nicht zu vereinbarenden "Anschlag auf freie Kommunikation, freie Meinungsäußerung, Berufsgeheimnisse und Pressefreiheit in Deutschland".

Der Branchenverband Bitkom wendet sich ebenfalls gegen die Forderungen aus der Länderkammer. Geschäftsführer Bernhard Rohleder hat in der im Raum stehenden Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung eine "besorgniserregende Tendenz zum Überwachungsstaat" ausgemacht. "Der Vorschlag lässt jedes Augenmaß vermissen und ist aus unserer Sicht verfassungswidrig." Kritisch sieht er auch, dass Fachgremien im Bundesrat die Verpflichtung, beim Abhören von Telefonaten oder E-Mails Betroffene nachträglich zu informieren, teilweise einschränken und damit rechtsstaatliche Standards aufweichen will.

Der Bitkom protestiert ferner gegen die vom Innenausschuss des Bundesrates geforderte Legalisierung verdeckter Online-Durchsuchungen privater Computer und Speicherplattformen im Netz. "Geheime polizeiliche Angriffe auf PCs müssen tabu bleiben", lautet Rohleders Appell. Die Regierung müsse das Vertrauen in moderne Technik stärken, nicht Nutzer verunsichern. Beim konkreten Verdacht einer Straftat reiche geltendes Recht. So könnten PCs etwa bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt werden.

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Bundesrat fordert Ausweitung der TK-Überwachung
« Antwort #184 am: 08 Juni, 2007, 16:59 »
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag eine umfangreiche Stellungnahme zum heftig umstrittenen Regierungsentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen verabschiedet. Empfehlungen der Ausschüsse, zügig eine Befugnis für heimliche Online-Durchsuchungen von Festplatten und Speicherplattformen im Netz zu schaffen und die Verpflichtung der Anbieter zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten von sechs auf zwölf Monate auszuweiten, fanden zwar keine Mehrheit. Insgesamt gehen den Ländern die Pläne der Regierung zur Telekommunikationsüberwachung aber noch nicht weit genug.

So soll der Katalog der Straftaten, bei dem die Sicherheitsbehörden Telefonate oder E-Mails abhören dürfen, um Delikte nach dem Vereinsgesetz und dem mit dem Grundstoffüberwachungsgesetz stehenden Verbot der Nutzung schwerer Betäubungsmittel und Drogen erweitert werden. Maßnahmen der TK-Überwachung sollen auch durchgeführt werden dürfen, "wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden". Eine Verkürzung der Dauer einer Anordnung von zwei auf drei Monate wollen die Länder ferner nicht hinnehmen. Auch ein übergeordnetes Gericht soll bei der Verlängerung von Genehmigungen von Maßnahmen über sechs Monate hinaus nicht einzubeziehen sein. Eine Verpflichtung der Staatsanwaltschaft, nach Beendigung einer Überwachung das anordnende Gericht über Verlauf und Ergebnisse zu unterrichten, sei zu streichen.

Der Bundesrat stößt sich weiter daran, dass künftig auch bei der TK-Überwachung Aufzeichnungen aus dem Kernbereich der privaten Lebensgestaltung unverzüglich zu löschen sein sollen, so diese "allein" bei einem Kommunikationsvorgang anfallen. Die bundesweit eingesetzte Technik lasse derzeit keine Ausradierung einzelner Aufzeichnungspassagen zu. Die Umsetzung der Vorschrift würde so eine Neukonzeption der kompletten Archivierungsmechanismen in sämtlichen Überwachungsanlagen erforderlich machen. Bei einer Internetsitzung müsste diese komplett mit allen darin enthaltenen Daten zu VoIP, E-Mail, Chat und "normalem Surfen" gelöscht werden. Die Bundesregierung wird gebeten, zu dieser Problematik Stellung zu nehmen.

Bei der Vorratsdatenspeicherung wollen die Länder sicher stellen, dass ein Diensteanbieter Auskunft über den Inhaber einer dynamischen IP-Adresse auch zur einfacheren zivilrechtlichen Verfolgung etwa von Urheberrechtsverletzungen erteilen darf. Andernfalls würde der zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern, wie er im Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vorgesehen ist, leer laufen. Der Bundesrat bittet zudem zu prüfen, ob der Zeitpunkt für die Verpflichtung zur Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten vorgezogen werden kann. Die betroffenen Unternehmen hätten sich schließlich schon seit längerem auf die neuen Regelungen einstellen können. Zwangsgelder bei Verstößen gegen die Aufbewahrungspflichten sollen aber auch gemäß den Ländern nicht vor Anfang 2009 erhoben werden dürfen. Die von der Wirtschaft vehement geforderte gesonderte Entschädigungsregel halten sie nicht für nötig.

Weniger Beschränkungen fordert der Bundesrat bei der Funkzellenabfrage. Nach dem Entwurf ist diese Maßnahme nur zulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts andernfalls aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Fälle, in denen der Sachverhalt bereits erforscht ist, jedoch der Aufenthaltsort des Beschuldigten ohne diese Maßnahme nicht oder nur unter wesentlichen Erschwernissen ermittelt werden kann, sind dagegen nicht erfasst. Hier pochen die Länder auf eine Ausweitung der Bestimmung für diese Zwecke. Generell sollen die durch Überwachungsmaßnahmen bekannt gewordenen Tatsachen oder Beweismittel auch im Besteuerungsverfahren verwertet werden dürfen.

Zu weit gehen dem Bundesrat die Auflagen zum Führen von Statistiken im Überwachungsfall. Dabei sei die geforderte Abgrenzung zwischen Festnetz-, Mobilfunk- und Internettelekommunikation zu streichen. Die überwachten Anschlüsse würden nicht ausschließlich für eine Kommunikationsform verwendet. Neue Berichtspflichten für den Bereich der Verkehrsdatenerhebung sollten zudem nicht über die Brüsseler Vorgaben hinausgehen.

Die Bundesregierung soll den Ländern zufolge auch aufgefordert werden, die Telekommunikations-Überwachungsanordnung (TKÜV) so zu überarbeiten, dass für die Anlieferung der Verbindungs- und Standortdaten durch die Diensteanbieter ein einheitliches Dateiformat und eine einheitliche Schnittstelle festgeschrieben wird. Nicht anfreunden können sie sich mit der geplanten Klausel, wonach nicht mehr so viele kleine Provider permanent teure Abhörboxen bereit halten müssten. Die vorgeschlagene Anhebung der Grenze von 1000 auf 10.000 Teilnehmer als Kriterium für das Privileg sei nicht gerechtfertigt.

In einer ersten Reaktion bezeichneten Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, und Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes der Oppositionspartei das Nein der Länderkammer "zu den grenzenlosen Sicherheitsfantasien einiger Bundesländer" als "keinen echten Erfolg für die Bürgerrechte". Ein paar "irrwitzige Vorschläge" seien zwar gestoppt worden. Doch die Regierungsvorschläge sein an sich schon "ein tiefer Einschnitt in die Bürgerrechte". Auch die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben noch einmal an ihren Beschluss erinnert, wonach der Regierungsentwurf viel zu stark in die Freiheitsrechte der Bürger eingreife. Die im Bundesrat zunächst aufgekommenen Forderungen würden von einem überzogenen Sicherheitsdenken zeugen. Sicherheit in der Informationsgesellschaft sei nicht mit überbordenden Überwachungsregelungen zu erreichen, sondern nur durch maßvolle Eingriffsbefugnisse mit effektiven grundrechtssichernden Verfahrensregelungen.

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Musikindustrie für Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #185 am: 11 Juni, 2007, 18:41 »
Die deutschen Phonoverbände haben die Pläne des Bundesrates begrüßt, auf vorgehaltene Internet-Verbindungsdaten auch für zivilrechtliche Zwecke etwa zur einfacheren Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zugreifen zu dürfen. Bisher sieht der heftig umstrittene Regierungsentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen vor, dass die auf sechs Monate verdachtsunabhängig von den Providern zu speichernden Verkehrsdaten zur Strafverfolgung, "zur Abwehr von erheblichen Gefahren" und "zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben" aller Geheimdienste abgerufen werden können. Darin sieht der Vorstandsvorsitzende der deutschen Untergruppe der Industrielobby IFPI, Michael Haentjes, "einen Freibrief für Internet-Piraterie". Mit dem Plan der Regierung würde "aus Datenschutz so Täterschutz".

"Widersprüchliche Gesetzgebung und Rechtsprechung führen dazu, dass Künstler und Unternehmen der Kreativwirtschaft tatenlos zusehen müssen, wie das Urheberrecht in der digitalen Welt zunehmend wirkungslos wird", beklagt Haentjes weiter. Allein in Deutschland seien im vergangenen Jahr 374 Millionen Musikstücke illegal aus dem Internet heruntergeladen worden. Der Verbandschef geht daher konform mit der Ansicht des Bundesrates, dass mit den von der Regierung vorgeschlagenen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung der mit dem Gesetzentwurf zur einfacheren Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums geplante Auskunftsanspruch gegen die Provider leer laufen würde.

Ganz anderer Meinung ist der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco. Er appellierte ebenfalls am heutigen Montag an Bundesregierung und Bundestag, sich den von den Ländern geforderten Verschärfungen bei der Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung zu verweigern. "Die Einführung einer verdachtsunabhängigen und flächendeckenden Speicherung aller Verkehrsdaten der Kommunikation – egal ob per Mobiltelefon, Festnetz, Internet oder E-Mail – ist an sich schon verfassungsrechtlich höchst problematisch", erklärt eco Rechtsvorstand Oliver Süme. "Diese sensiblen persönlichen Daten auch an Privatpersonen herauszugeben, wenn diese Urheberrechtsverletzungen verfolgen, geht zu weit."

Die erhebliche Ausweitung der Nutzung der gespeicherten Daten würde laut Süme noch einmal zusätzliche Kosten für die Anbieter mit sich bringen, die jetzt schon "eine hohe und ständig weiter steigende Zahl von Auskunftsersuchen" bearbeiten müssten. Die Providervereinigung fordert deshalb von der Politik, "sich wie angekündigt an den Mindestvorgaben der EU-Richtlinie zu orientieren, um die Belastungen wenigstens so gering wie möglich zu halten." Nicht nachvollziehbar sei ferner, warum das Plenum des Bundesrates nicht dem Votum seines Wirtschaftsausschusses gefolgt sei. Dieser pochte auf die Verabschiedung einer Entschädigungsregelung für die der Wirtschaft entstehenden Kosten zeitgleich mit dem Gesetz.

"SPD, CDU und CSU treiben die Erfassung unseres Kommunikationsverhaltens offenbar ohne Rücksicht auf Verluste voran", kritisiert auch der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung den Beschluss des Bundesrats. "Dabei haben sich schon im Januar über 40 Bürgerrechts-, Berufs- und Wirtschaftsverbände in einer gemeinsamen Erklärung gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen." Eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Stern habe zudem gerade ergeben, dass 54 Prozent der Bundesbürger eine sechsmonatige Aufbewahrung aller Verbindungs- und Standortdaten für einen "unzulässigen Eingriff in die Freiheitsrechte" halten. Selbst Unionswähler hätten sich zu 49 Prozent gegen das Vorhaben ausgesprochen, SPD-Wähler zu 54 Prozent.

Quelle : www.heise.de
« Letzte Änderung: 11 Juni, 2007, 19:04 von SiLæncer »

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Re: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert
« Antwort #186 am: 11 Juni, 2007, 21:46 »
Wo soll das noch alles Enden? ???

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Re: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert
« Antwort #187 am: 12 Juni, 2007, 10:54 »
Präventiver Überwach(t)ungsstaat.
Diverse Satschüsseln DVB-Receiver und -Karten...

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Experten streiten über Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte
« Antwort #188 am: 20 Juni, 2007, 19:32 »
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte stieß bei Experten im Rahmen einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags am heutigen Mittwoch auf ein geteiltes Echo. Eine der Kernfragen war, wie der vorgeschlagene Auskunftsanspruch gegen Provider zur einfacheren Verfolgung insbesondere von rechtswidrig handelnden Tauschbörsen-Nutzern ausgestaltet werden soll. Rechts- und Informatikwissenschaftler sowie Verbraucher- und Datenschützer stützten hier die Regierungsauffassung, wonach ein Richter über die Herausgabe von hinter einer IP-Adresse stehenden Nutzerdaten entscheiden soll. Vertreter der Rechteinhaber waren entgegengesetzter Ansicht und forderten auch die Streichung der Klausel, wonach der Auskunftsanspruch nur bei Urheberrechtsverletzungen "im geschäftlichen Verkehr" gelten soll.

"Der Richtervorbehalt ist für uns das entscheidende Kriterium", erklärte Oliver Süme vom Verband der deutschen Internetwirtschaft eco. Er befreie den Zugangsanbieter vor der Einzelüberprüfung von Rechtsverletzungen. Diese wäre in der Praxis laut Süme mit einem enormen Aufwand verbunden, zudem würde ein hohes Haftungsrisiko bleiben. Generell sei es ein Novum, dass der Provider als Nicht-Störer in Anspruch genommen werden solle. Da würde es zu weit gehen, ihn auch noch in eine Richterrolle zu drängen. Auf keinen Fall dürfe es zu "automatisierten Massenabfragen" von Nutzerdaten kommen. Die Systeme der Provider sähen keinen automatisierten Vorgang vor, der die IP-Adressen mit den Personendaten zusammenführe. Zudem wäre ein solches Verfahren auch datenschutzrechtlich bedenklich. Die Einschränkung auf Rechtsverletzungen im geschäftlichen Verkehr sei so sinnvoll.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar untermauerte seine Haltung, wonach die richterliche Genehmigung eines Auskunftsanspruchs unerlässlich ist. Seinen Ausführungen nach handelt es sich bei der Verwendung dynamischer IP-Adressen zum Zweck, einzelnen Kommunikationsvorgängen im Internet auf den Grund zu gehen, um eine Ausforschung der näheren Umstände der Telekommunikation. Diese unterlägen dem Fernmeldegeheimnis, so dass es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in ein Grundrecht handle. Darüber könne ein Provider nicht selbst entscheiden. Mit der Regelung der Fangschaltung im Telefonnetz, wo ein Anbieter selbst im Falle etwa einer Belästigung eines Kunden handeln dürfe, sei das absehbare "Massenverfahren" des Nachkommens von Auskunftsbegehren nicht vergleichbar. Generell sollte es Schaar zufolge dabei bleiben, "dass nicht jeder, der sogar zufällig oder ohne Kenntnis der rechtlichen Lage in eine Tauschbörse hineinschaut, gleich Gegenstand einer entsprechenden rechtlichen Maßnahme wird".

Der Datenschützer sprach sich auch strikt gegen die Empfehlung des Bundesrates aus, einen Zugriff auf die künftig wohl sechs Monate lang auf Vorrat zu speichernden Verbindungsdaten zur zivilrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zu gewähren. Damit würden sich "die schlimmsten Befürchtungen erfüllen", die einen weiteren Dammbruch bei der Ausgestaltung der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung mit sich brächten. Einer Warnung illegal handelnder Filesharing-Nutzer unterhalb der Schwelle des formellen Abmahnens wollte sich Schaar nicht generell widersetzen. Dazu müssten aber die strikten Zweckbindungsregeln des Telekommunikationsgesetzes zur Verwendung von Verbindungsdaten geändert werden.

Volker Kitz vom Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum plädierte für eine Erweiterung des Richtervorbehalts: "Bei Kinderpornografie im Internet kommt man nur mit Gerichtsbeschluss an die Verbindungsdaten. Dass sie leichter zu haben sein sollen, wenn jemand ein geschütztes Musikstück herunterlädt – das wäre niemandem zu vermitteln." Die von einem Rechteinhaber ermittelten Verbindungsdaten würden vom Provider zumindest für einen Abgleich mit den eigenen Aufzeichnungen genutzt, so dass es dafür einer Einwilligung oder Rechtsgrundlage bedürfe. Als berechtigt bezeichnete Kitz auch die von der Regierung angestrebte Begrenzung der Abmahnkosten. Der Missbrauch laufe aber nicht über die Festsetzung der Anwaltsgebühren, die dem Entwurf zufolge bei einem ersten, leichten Fall auf 50 Euro begrenzt werden sollen. Vielmehr würden die Streitwerte meist sehr hoch angesetzt. Diese seien daher zu begrenzen.

Patrick von Braunmühl vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) empfahl, die erste Abmahnung ganz ohne Kosten für die Verbraucher zu belassen. Eine inakzeptable Vorstellung für Winfried Tilmann vom Deutschen Anwaltsverein. Ihm zufolge stellen die Gesetze bereits genügend Schutz der Verbraucher vor Abmahnwellen zur Verfügung. Zudem beklagte er, dass beim Schadensersatz allein die einfache Lizenzgebühr fällig werden soll. Hier sei das deutsche Recht seit langem "defizitär".

Anne-Katrin Leenen vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Heiko Wiese von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) und Peter Zombik als Vertreter des Bundesverbands der phonographischen Wirtschaft waren sich einig, dass der Richtervorbehalt und die Deckelung der Abmahngebühren fallen müssen. Die an das Gericht pro Auskunftsverfahren zu zahlenden 200 Euro würden sich bei der "Vielzahl der Verletzungen in Tauschbörsen" auf "untragbare Summen" addieren, monierte Leenen. Die Verleger müssten "Millionenbeträge" aufbringen, um zehntausende Rechtsverletzer auf dem zivilrechtlichen Weg zu verfolgen. Nutzer von Tauschbörsen seien zudem gerade nicht zu wirtschaftlichen Zwecken tätig. Man habe es vielmehr mit einer Summe von Einzelangeboten zu tun, die zusammen wirtschaftlich gefährlich seien.

Auch Wiese zufolge kann das "gewerbliche Ausmaß" einer Rechtsverletzung "nicht allein quantitativ bemessen werden". Eingriffe ins Fernmeldegeheimnis könnten zudem einzelgesetzlich geregelt werden. "Geben Sie uns Steine statt Brot", appellierte Zombik an die Abgeordneten. Nur mit einer konsequenten Verfolgung von Rechtsbrechern sei die "Flutwelle von Internetpiraterie" zurückzudrängen. Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch müsse daher "angemessen und praktikabel" sein und dürfe bei Rechtsverletzungen im Internet aufgrund kurzfristiger Speicherungen von Verbindungsdaten beziehungsweise der Sperrung der Vorratsdaten für die Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen nicht leer laufen.

Der Richtervorbehalt würde die Gerichte laut Zombik erheblich belasten. Die Vorleistungssumme könne von den Rechtehaltern auch nicht zurückgefordert werden, wenn etwa in einer Familie der konkrete Verletzer nicht zu ermitteln sei. Insgesamt sei das Gesetz in seiner jetzigen Form "mit so hohen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken behaftet, dass wir sehr wohl erwägen müssten, in welchen Fällen wir davon Gebrauch machen würden". Ohne den Richtervorbehalt müssten Provider aber regelmäßig eine Auskunft verweigern, erwiderte Hannes Federrath, Informatikprofessor an der Uni Regensburg. Die in Rechten Verletzten müssten demnach doch wieder auf den Klageweg zurückgreifen.

Quelle : www.heise.de

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Musikindustrie will schrankenlosen Zugriff auf Nutzerdaten
« Antwort #189 am: 21 Juni, 2007, 09:44 »
Richtervorbehalt zu teuer?

Die Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums standen im Mittelpunkt einer Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag. Die Bundesregierung will mit dem vorgelegten Gesetzentwurf, der EU-Richtlinien in deutsches Recht umsetzen soll, vor allem die Position der Rechteinhaber stärken und gegen Produktpiraterie kämpfen. Die Rechteinhaber forderten bei der Anhörung, dass es beim zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber den Internetprovidern zur Verfolgung der Urheberrechtsverletzer keinen Richtervorbehalt gibt.

Peter Zombik, Geschäftsführer des Bundesverbandes der phonographischen Wirtschaft, sagte, dass in Deutschland 374 Millionen Musiktitel illegal aus Internettauschbörsen heruntergeladen worden seien. Fast 3,7 Millionen Personen hätten Tauschbörsen für illegale Angebote genutzt. Die Phono-Verbände plädieren dafür, den Richtervorbehalt zu streichen, weil unter anderem zu befürchten sei, dass eine wirksame Verfolgung dem Rechteinhaber wegen der "immensen Kostenbelastung" unmöglich gemacht werde.

Heiko Wiese von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft stimmte dem zu. Die Kopien-, Marken- und Produktpiraterie sei mittlerweile eine ernste Bedrohung für die nationalen Volkswirtschaften. Der Auskunftsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz sei deshalb nicht von dem Nachweis einer Rechtsverletzung im geschäftlichen Verkehr abhängig zu machen.

Der Bundesdatenschutz-Beauftragte Peter Schaar führte ins Feld, dass der Gesetzentwurf zu Recht vorsehe, dass eine Auskunft nur erteilt werden darf, wenn "in gewerblichem Ausmaß" Rechtsverletzungen vorgenommen würden. Damit sei klargestellt, dass etwa bei illegalen Kopien und Verbreitungen im Internet (beispielsweise über Tauschbörsen) ein Umfang erreicht sein müsse, der über das hinausgehe, was einer Nutzung zum privaten Gebrauch entsprechen würde.

Patrick von Braunmühl von Bundesverband der Verbraucherzentralen aus Berlin hob hervor, Verletzungen des geistigen Eigentums seien, wenn sie in gewerblichem Umfang betrieben würden, "kriminell". Es dränge sich der Eindruck auf, dass diese Maßnahmen nicht mehr auf die Bekämpfung von gewerblicher Marken- und Produktpiraterie zielten, sondern auf die Verfolgung von privaten Nutzern.

Oliver Süme vom Verband der deutschen Internetwirtschaft wünschte sich, dass der Gesetzentwurf nicht über die verpflichtenden Vorgaben der EU-Richtlinien hinausgehen soll, um ein Ausufern von Auskunftsersuchen auch bei vagen oder geringfügigen Rechtsverletzungen zu verhindern. Hierdurch würde zugleich sichergestellt, dass in gutem Glauben handelnde Verbraucher nicht mit gewerbsmäßig handelnden Markenfälschern und Produktpiraten auf eine Stufe gestellt werden.

Kommentar:
Die Positionen sind klar: Den einen geht es um ihre Rechte und um sehr viel Geld. Die Rechteinhaber werfen dem Staat mehr oder minder vor, er würde die Rechteverletzer, ob man sie nun Raubkopierer oder Piraten nennt, mit einer zu sanften Gesetzgebung decken. Vorsichtige Mahner, die ahnen, dass ein ungezügeltes und nicht einmal mehr durch Richter vorab geprüftes Wildern in Nutzerdaten eine abschreckende Wirkung entfaltet, können in dieser Diskussion nicht gewinnen.

Sollten sich die Rechteinhaber mit ihren Forderungen durchsetzen - und danach sieht es derzeit im Bundesrat aus -, muss sich jeder Internetnutzer in Deutschland dreimal überlegen, ob er überhaupt Tauschbörsen und Newsgroups - Orte, an denen häufig illegale Kopien zu finden sind - aufsucht. Zu groß die Gefahr eines unabsehbaren Prozess- und Kostenrisikos, der man sich selbst bei falscher Verdächtigung aussetzt. Die abschreckende Wirkung wäre erreicht. Bleibt abzuwarten, ob das die Rechteinhaber, die in der Vergangenheit keineswegs zimperliche Drohungen gegen ihre Gegner ausstießen, dies aktiv kommunizieren werden.

Quelle : www.golem.de

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Re: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert
« Antwort #190 am: 22 Juni, 2007, 02:19 »
Wenn den Grossmogulen der Industrie unsere Gesetze nicht gefallen, steht es ihnen jederzeit frei, sich ein anders Land für ihre Geschäfte zu suchen.


Wenn das so weitergeht, werden die Einzelhändler irgendwann das Recht erhalten, jedermann's Wohnung auf eigenen Verdacht hin auf mögliches wertvolles Diebesgut zu filzen, wie Milch, Zeitungen, Bleistifte usw. ...

Und die Krankenversicherer kontrollieren unseren Müll auf Hinweise auf gemeinschaftsschädliches Verhalten, wie Zigarettenkippen, Bierdosen, Pommes- und Chips-Tüten...


Leider ist nicht zu vermuten, dass sich in den Parlamenten genug Grips oder gar Charakter findet, die stetige Beschränkung der Schutzrechte der Normalbürger zu unterbinden  >:(
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Google droht mit Schließung von GMail in Deutschland
« Antwort #191 am: 23 Juni, 2007, 12:57 »
Google hat mit der Schließung seines E-Mail-Dienstes Google Mail in Deutschland gedroht, sollte die Bundesregierung an ihrer umstrittenenen Gesetzesinitiative zur Überwachung des Telekommunikations- und Internetverkehrs festhalten. Demzufolge will das Bundesjustizministerium Provider und E-Mail-Dienstanbieter zwingen, Kundendaten so zu erheben und zu speichern, dass diese eindeutig identifizierbar sind. Diese Pläne seien ein "schwerwiegender Schlag gegen die Privatsphäre", kritisierte Peter Fleischer, weltweit zuständig für den Schutz der Google-Nutzerdaten, in einem Interview mit der Wirtschaftswoche. "Im Notfall schalten wir Google Mail in Deutschland wieder ab," sagte Fleischer.

Die Gesetzesinitiative widerspreche Googles Grundsatz, anonyme E-Mail-Konten anzubieten. "Viele Anwender rund um den Globus nutzen diese Anonymität, sei es, um sich vor Spam zu schützen, sei es, um sich beim Veröffentlichen ihrer Meinung vor staatlicher Repression zu schützen", erklärte Fleischer. "Wenn die Web-Gemeinde uns nicht mehr glaubt, dass wir mit ihren Daten sorgsam umgehen, sind wir ganz schnell weg vom Fenster." Er hofft darauf, dass die Bundesregierung doch noch einlenken werde. Eine rein deutsche Kontrolle der E-Mail-Daten sei ohnehin nutzlos, argumentierte Fleischer: "Dann weichen Anwender eben auf E-Mail-Adressen im Ausland aus."

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Re: Google droht mit Schließung von GMail in Deutschland
« Antwort #192 am: 23 Juni, 2007, 14:59 »
...Demzufolge will das Bundesjustizministerium Provider und E-Mail-Dienstanbieter zwingen, Kundendaten so zu erheben und zu speichern, dass diese eindeutig identifizierbar sind.
Quelle : www.heise.de

Das könnte dann ja auch noch mit der kommenden PKZ (PersonenKennZahl) kombiniert werden.

...Eine rein deutsche Kontrolle der E-Mail-Daten sei ohnehin nutzlos, argumentierte Fleischer: "Dann weichen Anwender eben auf E-Mail-Adressen im Ausland aus."
Quelle : www.heise.de

Wäre es nicht besser es gäbe für alle Deutschen nur eine vom Staat automatisch zugeordnete Emailadresse, jegliche andere Nutzung wäre strafbar! Vielleicht als @schraeuble.de?

Wer anaonym bleiben will ist bestimmt ein Tabilan  8) oder TeleTabi!  8)

lucky

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Gutachten: Datenschützer lehnen Vorratsdatenspeicherung ab
« Antwort #193 am: 28 Juni, 2007, 12:17 »
Im Auftrag des Innen- und Rechtsausschusses des Landtages von Schleswig Holstein hat das dortige unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) eine Stellungnahme zur so genannten Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht. In der Stellungnahme kommen die Datenschützer zu dem Urteil, dass die geplanten Änderungen bei der Telekommunikationsüberwachung, bei der Telekommunikations-Verbindungsdaten auf Vorrat gespeichert werden sollen, europarechts- und verfassungswidrig sind. Dementsprechend appellieren sie an die Politiker, von der Vorratsdatenspeicherung Abstand zu nehmen.

Die ausführliche Stellungnahme aus Schleswig Holstein präzisiert die Entschließungen der Datenschützer von Bund und Ländern, die diese auf Konferenzen in Thüringen im März und im Juni veröffentlicht haben. Unter anderem wird kritisiert, dass die Vorratsdatenspeicherung europarechtlich gegen das Fernmeldegeheimnis verstößt und als grundrechtseingreifende Maßnahme "ins Blaue hinein" nach deutscher Rechtssprechung verfassungswidrig ist.

Außerdem steigerten die Zugriffsmöglichkeiten durch die Nachrichtendienste das Gefühl des Überwachtwerdens für jeden Bürger. Auch die Verankerung eines Auskunftsanspruches auf die Vorratsdaten wird kritisch gesehen. So könnten Dritte Kommunikationsprofile abschöpfen und an Adresshändler und ähnliche Firmen verkaufen. Bedenklich finden die Datenschützer obendrein, dass die Herausgabe der Kommunikationsdaten schon in Fällen der Bagatellkriminalität greifen soll. Beim gesamten Verfahren fehle außerdem eine Begründungspflicht für richterliche Beschlüsse. Zudem enthaltene die Benachrichtigungsregel zu viele Schlupflöcher, die dazu führen könnten, dass Betroffene von einem Verfahren keine Kenntnis erhalten.

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Kontroverse Debatte im Bundestag über die Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #194 am: 06 Juli, 2007, 18:08 »
Zu einem Schlagabtausch zwischen Vertretern der großen Koalition und der Oppositionsparteien kam es am heutigen Freitag im Bundestag bei der 1. Lesung des heftig umstrittenen Regierungsentwurfs zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen. Politiker der Linken und der Grünen warfen der Bundesregierung vor, gerade mit der geplanten Umsetzung der umstrittenen EU-Vorgaben zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten den Bereich des Rechtsstaates verlassen zu haben. Der Rechtsexperte der CDU/CSU-Fraktion, Jürgen Gehb, machte dagegen deutlich, dass der Entwurf den "Notwendigkeiten" wohl noch hinterher hinke.

Der parlamentarische Staatssekretär im federführenden Bundesjustizministerium. Alfred Hartenbach, stieg mit der Versicherung in die halbstündige Debatte ein, dass die Regierung eine "eingehende und sorgfältige" Überarbeitung des strittigen Entwurfs zu heimlichen Überwachungsmaßnahmen vorgelegt habe. Der Anlass-Katalog für das Abhören von Telefonaten und E-Mails sei auf "schwere Straftaten" ausgerichtet worden, für spezielle Berufsgeheimnisträger wie Abgeordnete oder Geistliche seien "abhörfreie Zonen" und für Betroffene erweiterte Benachrichtigungspflichten vorgesehen. Die geplante sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung verteidigte er als erforderlich, damit die Anfragen der Sicherheitsbehörden nach Verbindungs- und Standortdaten angesichts der wachsenden Verbreitung von Pauschaltarifen und damit wegfallenden Speicherpflichten nicht ins Leere laufen würden. Seinem Empfinden nach hat der Entwurf seitens der Opposition und der Länder bisher wenig Kritik erfahren.

Dies änderte sich rasch. Ulla Jelpke von der Linken warf der Regierung vor, die TK-Überwachung auf die Spitze treiben zu wollen. Mit der Vorratsdatenspeicherung käme es zu "noch mehr Beobachtung und Schnüffelei in einem Ausmaß, das kaum eine Kontrolle zulässt". Aus den festgehaltenen Informationen über sämtliche elektronische Kommunikation könnten Sicherheitsbehörden ausführliche Profile persönlicher Kontakte erstellen, was zu einem "Grundrechtseingriff mit maximaler Streubreite" führe. Der "verfassungswidrige Entwurf" ist für sie ein Beispiel dafür, "wie krankhaft und misstrauisch eine Allmacht-strebende Regierung ist".

Der Grüne Hans-Christian Ströbele sprach von einem "Paradigmenwechsel, den wir nicht mitmachen". Die von den Speicherpflichten betroffenen 80 Millionen Bundesbürger seien keine potenziellen Gefährder oder Straftäter, sodass nicht ohne Verdacht in ihr Telekommunikationsgeheimnis eingegriffen werden dürfe. Den Grünen zufolge müsse der bislang ständig erweiterte Straftatenkatalog für Abhörmaßnahmen durch eine grundsätzliche Festlegung auf "allerschwerste" Vergehen ersetzt und der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung sowie aller Berufsgeheimnisträger verbessert werden. Der Liberale Jörg van Essen forderte hier ebenfalls Korrekturen und monierte, dass die Regierung trotz eines einstimmigen Beschlusses des Bundestags gegen die Vorratsdatenspeicherung nun sogar über die Brüsseler Richtlinie hinausgehe.

Laut Gehb werde es "mit der Vorlage nicht sein Bewenden haben". Es sei darüber nachzudenken, dass man auch bei der Internetüberwachung nachfasse, wenn sich Kriminelle verstärkt dieses Mediums bedienten und die Polizei "hinterher hechelt". Der CDU-Politiker stützte so indirekt Rufe nach einer Aufnahme einer Befugnis für heimliche Online-Durchsuchungen in den Entwurf, wie sie etwa im Bundesrat laut geworden waren. Die Einwände gegen die Vorratsdatenspeicherung sind für ihn "von einer signifikanten Faktenabstinenz gekennzeichnet". Die Rede von einem Generalverdacht oder der Aufgabe der Unschuldsvermutung hätte in diesem Bereich nichts zu suchen, da ermittelnde Beamte jedem Verdacht nachgehen müssten und eine Untersuchungshaft ja auch möglich sei.

Die Bundesregierung befürwortet inzwischen weitere Verschärfungen. In einer Gegenäußerung (am Ende der PDF-Datei) zur Stellungnahme des Bundesrates erachtet sie etwa das Anliegen der Länder "für bedenkenswert", dass Diensteanbieter Auskunft über den Inhaber einer dynamischen IP-Adresse auch zur einfacheren zivilrechtlichen Verfolgung etwa von Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen erteilen dürfen. "Selbst zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken will die Bundesregierung die Nutzung der Vorratsdaten zulassen", fürchtet daher der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Dies bestätigt unsere Warnung, dass alle Dämme brechen, sobald unser Kommunikationsverhalten erst einmal erfasst und protokolliert ist", führt Patrick Breyer von dem Verbund zivilgesellschaftlicher Organisationen aus. "Wegen der Dateninkontinenz des Gesetzgebers ist der einzig effektive Schutz vor der staatlichen Überwachungslust, schon die verfassungswidrige Anhäufung der sensiblen Daten zu unterbinden."

Prüfen will die Bundesregierung den Vorschlag der Länder, eine Verkehrsdatenerhebung in Form einer Funkzellenabfrage auch zur Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten zu ermöglichen. Sie verspricht zudem eine Überarbeitung der Telekommunikations-Überwachungsanordnung (TKÜV). Auch die geforderte Ausweitung des Straftatenkatalogs will die Regierung teilweise in Betracht ziehen sowie Überwachungsanordnungen eventuell ausdehnen.

Der Branchenverband Bitkom wies darauf hin, dass Augenmaß gewahrt werden müsse. "Das Gesetz darf nicht strenger ausfallen als die entsprechende EU-Richtlinie", erinnerte der Präsident der Lobbyvereinigung, August-Wilhelm Scheer, die Abgeordneten an ihre Vorgaben. Er pocht etwa auf eine angemessene Übergangsfrist für Netzbetreiber und Internet-Anbieter. Das Gesetz dürfe frühestens Anfang 2009 in Kraft treten. Der Verband wiederholte zudem genauso wie die TK-Branchenvereinigung VATM die Forderung nach einer angemessenen Entschädigung der Unternehmen für die Hilfssheriffdienste.

Für Rosemarie Will, Bundesvorsitzende der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union, bleibt der Entwurf hinter den Ansprüchen des federführenden Bundesjustizministeriums zurück. Er steuere der Fehlentwicklung, dass die Zahl der überwachten Telefonate hierzulande ständig ansteige und die richterliche Prüfung zu wünschen übrig lasse, nicht entgegen. Mit der verdachtsunabhängigen Erfassung elektronischer Kommunikationen auf Vorrat würden zentrale Prinzipien des Datenschutzes außer Kraft gesetzt.

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