Autor Thema: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert  (Gelesen 66498 mal)

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Der Rechtsausschuss des Bundesrats fordert eine deutliche Verschärfung des heftig umstrittenen Regierungsentwurfs zur einfacheren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte, um Urheberrechtsverletzer im Internet besser zu erfassen. Den Fachpolitikern ist vor allem der geplante Auskunftsanspruch gegen Netzprovider nicht weit genug gefasst, mit dem die Bundesregierung gemäß einer entsprechenden EU-Richtlinie das illegale Treiben in Tauschbörsen eindämmen will. Demnach sollen hierzulande allgemein auch indirekt an Rechtsverletzungen beteiligte Dritte verpflichtet werden, die Identität von Verdächtigen preiszugeben.

Der Rechtsausschuss stößt sich in seinen Empfehlungen (PDF-Datei) für die Plenarsitzung der Länderkammer am kommenden Freitag etwa daran, dass Geschädigte eine von einer IP-Adresse aus erfolgte Verletzung ihrer Rechte "in geschäftsmäßiger Weise" nachweisen sollen. Sonst würde der Hauptanwendungsfall – die Urheberechtsverletzung im Internet –nicht erfasst. Dies widerspreche einer Passage der Brüsseler Vorgabe, wonach die Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe "wirksam, verhältnismäßig und abschreckend" sein müssen.

Entsprechend einer alten Forderung der Musikindustrie hält es der Ausschuss auch für nicht erforderlich, dass Rechtehalter dem Entwurf zufolge zunächst eine richterliche Genehmigung für die Abfrage von Bestandsdaten wie Name und Anschrift eines Nutzers hinter einer IP-Adresse einholen müssen. Insgesamt treibt die Rechtspolitiker die Sorge um, "dass das Ziel der Richtlinie nicht erreicht und der in einer wissensbasierten Volkswirtschaft "auch für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit" bedeutsame Schutz für die Rechteinhaber "nicht verbessert wird".

Bei dem geplanten Auskunftsanspruch gegenüber Dritten räumen die Fachpolitiker zwar ein, dass die Vorgabe "höchst unklar" sei. Es bleibe etwa offen, "ob ein bereits anhängiges Gerichtsverfahren gegen den Verletzer oder aber die ­ auch außergerichtliche ­ Verfolgung von Ansprüchen gemeint ist." Problematisch erscheine auch, dass der Gesetzentwurf keine Aussage dazu treffe, "inwieweit die vorgesehenen Rechte mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf nationaler und europäischer Ebene kompatibel sind." Das gelte insbesondere im Hinblick auf die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), des Telemediengesetzes (TMG) sowie des zu erwartenden Gesetzes zur Umsetzung der Brüsseler Vorgaben über die verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten.

Der geplante Richtervorbehalt bei Internetfällen passt dem Rechtsausschuss zufolge aber "nicht zum deutschen Zivilprozessrecht, belastet die Gerichte in hohem Maße und bürdet dem Verletzten erhebliche Kosten auf". Die Begründung der Regierung für die zusätzliche verfahrensrechtliche Hürde, wonach die Provider von Prüfpflichten entlastet werden sollen, erscheint den Fachpolitikern nicht stichhaltig. Ein Auskunftsanspruch bestehe nämlich – mit Ausnahme des Falls der Klageerhebung – nur bei einer "offensichtlichen" Rechtsverletzung. Dieses Kriterium sei gegeben, wenn ein Verstoß gegen das Urheberrecht "eindeutig" sei. "Zweifel in tatsächlicher, aber auch rechtlicher Hinsicht" würden dagegen die Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung ausschließen.

Besondere Vorschriften zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses hält der Rechtsausschuss ebenfalls nicht für nötig. Das Grundgesetz schreibe hier zum einen nur einen Gesetzes-, nicht aber einen Richtervorbehalt vor. Zum anderen bedürfe es für den Regelfall des Auskunftsersuchens, in dem es um die Verknüpfung einer bestimmte IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einem Nutzer gehe, dieses besonderen Schutzes nicht. Unstreitig falle die dabei erfolgende reine Herausgabe von Bestandsdaten nicht unter das Fernmeldegeheimnis und werde daher als problemlos angesehen. Die Verwendung dynamischer IP-Adressen ändere an dieser Tatsache wenig.

Ergänzend weist das Fachgremium des Bundesrates darauf hin, dass gerade bei Rechtsverletzungen im Internet mit einer besonders hohen Zahl von Auskunftsverfahren zu rechnen sei, welche die zuständigen Gerichte in besonders hohem Maße belasten würden. Bei den Staatsanwaltschaften lägen bereits Anzeigen mit einer fünfstelligen Zahl von IP-Adressen vor. Dennoch könnten die Länderexperten das Bestreben der Bundesregierung nicht gutheißen, mit einer Gebühr in Höhe von 200 Euro pro Antrag die Lahmlegung des Justizapparates zu verhindern. Dies könne nämlich "eine Rechtsverfolgung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnlos erscheinen lassen". Es sei daher eine "andere gesetzliche Vorschrift" im Sinne von Paragraph 88 TKG ins Umsetzungsgesetz einzuführen, welche "die Weitergabe der Bestandsdaten auch unter Verwendung der Verbindungsdaten erlaubt".

Der Rechtsausschuss will zudem die heftig umstrittene Anzeigenmaschinerie der Firma Logistep salonfähig machen. Dem Ausschuss zufolge soll geprüft werden, "ob und gegebenenfalls wie es den Inhabern von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten ermöglicht werden kann, in datenschutzrechtlich unbedenklicher Weise an die Verkehrsdaten (IP-Adressen) potenzieller Urheberrechtsverletzer" zum Geltendmachen von Auskunftansprüchen zu kommen. Ohne Kenntnis oder Mitwirkung des Betroffenen dürften personenbezogene Daten bislang laut Bundesdatenschutzgesetz nur unter bestimmten Voraussetzungen erhoben werden. Diese liegen nach Meinung der Datenschutzaufsichtsbehörden nicht vor, "wenn unter Einsatz der speziellen Software die IP-Adresse bei einem Betroffenen heimlich erhoben wird".

Änderungsbedarf bestehe letztlich bei der vorgeschlagenen Regelung zum Schadenersatz. Dem Rechteinhaber sollte im Rahmen der Neuformulierung der einschlägigen Bestimmungen gestattet werden, unter bestimmten Voraussetzungen die doppelte Lizenzgebühr als vermuteten Verletzergewinn zu verlangen. Bisher erhalte der Rechteinhaber der Praxis häufig lediglich die einfache Lizenzgebühr, sodass für den Verletzer ein Verstoß relativ risikolos ist. Der Rechteinhaber werde – wenn der Verstoß überhaupt auffällt und beweisbar ist – faktisch so gestellt, als wenn er mit dem Verletzer einen Lizenzvertrag abgeschlossen hätte. Dazu wäre aber freiwillig vielleicht gar nicht bereit gewesen.

Quelle : www.heise.de

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Bundesrat für leichtere Enttarnung von Urheberrechtsverletzern
« Antwort #166 am: 09 März, 2007, 14:16 »
Der Bundesrat hat sich gemäß den Wünschen der Musikindustrie für die Streichung des Richtervorbehaltes bei den geplanten AuskunftsAnprüchen gegen Internetprovider über Nutzerdaten und für eine Erhöhung der Schadensersatzregelung bei Verstößen etwa gegen Urheber-, Marken- oder Patentrechte ausgesprochen. In ihrer Plenarsitzung am heutigen Freitag in Berlin stimmten die Länderchefs für die entsprechenden Empfehlungen des Rechtsausschusses. Die Länderkammer fordert demnach eine deutliche Verschärfung des heftig umstrittenen Regierungsentwurfs zur einfacheren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. Hauptzielrichtung des Vorstoßes ist es, Urheberrechtsverletzer im Internet leichter zu enttarnen.

Die Bundesregierung hat bei ihrem Entwurf zur Umsetzung einer lange umkämpften EU-Richtlinie vorgesehen, erstmals einen Auskunftsanspruch gegen unbeteiligte Dritte wie Zugangsanbieter zum Internet zu schaffen – danach müssen etwa Internet-Provider Auskunft über die Daten von Nutzern gegenüber Rechteinhabern geben, wenn diese den Nutzern Verletzung ihrer Urheberrechte unter anderem an Musik oder Filmen vorwerfen. Diese Auskunftsrechte sollen unter anderem Vertreter der Musik- und Filmindustrie bei einem "gewichtigen Eingriff" in Urheberrechte gegenüber einem "in gewerblichem Ausmaß" tätigen Provider geltend machen können. Der Rechtehalter soll dabei im Fall eines Tauschbörsendelikts klar machen müssen, dass seine Rechte "in gewerbsmäßiger Weise unter einer bestimmen IP-Adresse" verletzt worden sind. Die Regierung hält überdies bei Internetfällen die Einholung einer richterlichen Genehmigung für nötig. Die Kosten für eine entsprechende Anordnung soll zunächst der Verletzte tragen.

Die Länder haben demgegenüber nun ihre Sorge zum Ausdruck gebracht, dass bei einigen Vorschlägen "das Ziel der Richtlinie nicht erreicht und der Schutz für die Rechteinhaber nicht verbessert wird". Bei dem geplanten Auskunftsanspruch gegenüber Dritten räumt der Bundesrat zwar ein, dass die Vorgabe "höchst unklar" sei. Nichtsdestoweniger passe der vorgesehene Richtervorbehalt aber "nicht zum deutschen Zivilprozessrecht, belastet die Gerichte in hohem Maße und bürdet dem Verletzten erhebliche Kosten auf". Für die Provider gebe es dagegen auch beim Wegfall der verfahrensrechtlichen Hürde keine ungebührlichen Prüfpflichten. Ein Auskunftsanspruch bestehe nämlich – mit Ausnahme des Falls der Klageerhebung – nur bei einer "offensichtlichen" Rechtsverletzung. Dieses Kriterium sei erfüllt, wenn ein Verstoß gegen das Urheberrecht "eindeutig" und somit jeglicher "Zweifel in tatsächlicher, aber auch rechtlicher Hinsicht" ausgeräumt sei.

Für den Regelfall des Auskunftsersuchens, in dem es um die Verknüpfung einer bestimmte IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einem Nutzer gehe, greift der Ländervertretung zufolge das Fernmeldegeheimnis nicht. Die dabei erfolgende Herausgabe von Bestandsdaten bedürfe keines besonderen Schutzes, woran auch die Verwendung dynamischer IP-Adressen wenig ändere. Zugleich wandte sich der Bundesrat auch gegen das Ansinnen der Bundesregierung, mit einer Gebühr in Höhe von 200 Euro pro Antrag auf ein Auskunftsersuchen die Lahmlegung des Justizapparates durch Urheberrechtsfälle zu verhindern. Dies könne "eine Rechtsverfolgung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnlos erscheinen lassen". Die SPD-geführten Länder, zu denen etwa Berlin oder Rheinland-Pfalz zählen, hatten sich zwar gegen diese Forderungen zur Streichung des Richtervorbehaltes ausgesprochen. Die so genannten B-Länder mit Regierungen unter der Vorherrschaft von CDU/CSU überstimmten sie aber.

Die Länderkammer stört sich weiter an der Vorgabe der notwendigen "geschäftsmäßigen" Verletzung geistiger Eigentumsrechte und plädiert für ihre Streichung. Sonst würde der Hauptanwendungsfall des Auskunftsanspruchs ­ die Urheberrechtsverletzung im Internet ­nicht erfasst. Darüber hinaus will der Bundesrat der umstrittenen Anzeigenmaschinerie der Firma Logistep eine ausdrückliche rechtliche Basis verschaffen. So soll die Bundesregierung prüfen, "ob und gegebenenfalls wie es den Inhabern von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten ermöglicht werden kann, in datenschutzrechtlich unbedenklicher Weise an die Verkehrsdaten (IP-Adressen) potenzieller Urheberrechtsverletzer" zum Geltendmachen von Auskunftsansprüchen zu kommen.

Beim Schadensersatz schlagen die Länder vor, dass der Rechteinhaber künftig unter bestimmten Voraussetzungen die doppelte Lizenzgebühr als vermuteten Verletzergewinn verlangen können soll. Bisher erhalte dieser in der Praxis häufig lediglich die einfache Lizenzgebühr, sodass für den Verletzer ein Verstoß relativ risikolos sei. Insgesamt hat der Bundesrat so die Forderungen der Phonoverbände schier ohne Abstriche übernommen.

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Die deutsche Ratspräsidentschaft hat einen eigenen Vorschlag für den heftig umstrittenen EU-Rahmenbeschluss zum Datenschutz im Sicherheitsbereich gemacht und ist damit einem neuen Entwurf der EU-Kommission zuvorgekommen. Das von der Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlichte Papier (PDF-Dokument) erhöht einerseits einige der zunächst vorgesehenen Anforderungen zum Schutz personenbezogener Daten im Polizeibereich und spricht sich für die Einsetzung einer übergeordneten Aufsichtsbehörde für alle vom EU-Rat koordinierten Datenbanksysteme zur Strafverfolgung aus. Andererseits hat die Bundesregierung gemäß ihrer zunächst an die Kommission gerichteten Forderungen eigenhändig eine neue Klausel eingebaut, wonach der besonders umkämpfte Austausch von Polizeidaten mit Drittstaaten nicht von dem Rahmenwerk berührt werden soll. Eine weitere breite Ausnahme sieht der Entwurf pauschal für alle Behörden vor, "die speziell mit Angelegenheiten der nationalen Sicherheit betraut sind". Welche Einrichtungen konkret damit gemeint sein könnten, lässt die Bundesregierung offen.

Der geplante Rahmenbeschluss soll generell die Rechtmäßigkeit beim Austausch von Daten durch Strafverfolger gewährleisten und die allgemeine Datenschutzrichtlinie von 1995 ergänzen, die insbesondere auf die im Binnenmarkt tätigen Unternehmen abzielt. Den Bürgern verheißt der Vorstoß etwa das Recht, teilweise mit Hilfe von Kontrollinstanzen Einsicht in die über sie bei Sicherheitsbehörden gespeicherten Daten zu erhalten. Der Zugang zu den Informationen ist gemäß dem überarbeiteten Papier aber nicht vorgesehen, wenn die Arbeit der Ermittler behindert sowie die öffentliche Ordnung oder nationale Interessen beeinträchtigt werden könnten oder dem Begehr Geheimhaltungsanforderungen entgegen stehen. Zudem sollen die zuständigen Ämter die bei ihnen erfassten Personen überhaupt zunächst über die Datenverarbeitung und ihre Zwecke aufklären. Vorgesehen sind überdies Verpflichtungen zur Löschung fehlerhafter Daten, zur besseren Dokumentation des Datenflusses sowie zur Markierung von Informationen mit Zeitlimits für die Speicherung.

Der Vorschlag zur Einrichtung einer übergeordneten Kontrollbehörde bezieht sich im Einzelnen auf die Datenschutzbestimmungen im Schengen-Übereinkommen zur Grenzkontrolle und in der Europol-Konvention, bei der EU-Staatsanwaltschaft Europol und die Regelungen für Informationssysteme der Zollbehörden. Diese sollen ersetzt und der Schutz der personenbezogenen Daten in den entsprechenden Einrichtungen zentral von der Super-Aufsichtsbehörde überwacht werden.

Ein Hauptbestreben des ersten Entwurfs der Kommission war es, dass allein berechtigte internationale Stellen und Drittländer für spezielle rechtmäßige Zwecke auf die sensiblen Informationen zugreifen können. Der Transfer der Polizeidaten sollte nur gestattet werden, wenn die Bezieher selbst einen "angemessenen Datenschutz" nach EU-Standards gewährleisten. Der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx pochte mit Unterstützung der europäischen Datenschutzkonferenz gleich in zwei Stellungnahmen auf die Einhaltung dieser Vorschriften. Das EU-Parlament unterstrich diese Forderung.

Dennoch will es die Bundesregierung den Mitgliedsstaaten und Brüssel nun selbst überlassen, inwiefern sie Informationen aus dem Strafverfolgungsbereich mit Drittstaaten auf der Ebene bereits bestehender bi- oder multilateraler Abkommen weiter ohne zusätzliche Regulierung teilen. Sie kommt damit hauptsächlich der US-Regierung entgegen: Vertreter Washingtons hatten bereits frühzeitig ihr Missfallen über die zunächst ins Spiel gebrachte restriktive Drittstaatenregelung deutlich gemacht. Den USA geht es beispielsweise darum, die auf Basis der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung gesammelten Telefon- und Internetdaten auch für ihre Behörden nutzen zu dürfen.

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Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco sieht die Zugangsanbieter mit der geplanten Pflicht zur sechsmonatigen Protokollierung von Verbindungs- und Standortdaten an der Belastungsgrenze angelangt. "Irgendwann läuft das Fass einmal über", betonte der Rechtsexperte der Providervereinigung, Oliver Süme, am heutigen Mittwoch bei einem Pressegespräch in Berlin. Schon seit Jahren sei die Telekommunikationsüberwachung mit hohen finanziellen Belastungen verbunden, wobei hoheitliche Aufgaben der Strafverfolger an die Wirtschaft übertragen würden. Jetzt werde hierzulande von der Politik nicht einmal über eine Kostenerstattung gesprochen, obwohl diese in den Brüsseler Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung vorgesehen seien und die Anforderungen an die Provider deutlich wachsen würden. "Der Staat muss die Musik bezahlen, die er bei den Hilfssheriffs bestellt hat", forderte Süme.

Die genauen Kosten für die Vorratsdatenspeicherung kann der eco noch nicht nennen. Diese würden erst mit der Ausführung der technischen Umsetzung deutlich, erläuterte eco-Technikvorstand Klaus Landefeld. Viel hänge von den Fragen ab, wie und wann die Daten geliefert werden müssten, also ob etwa innerhalb von ein paar Stunden, auch abends und am Wochenende oder im Lauf einer Woche. Dies sei für den Aufbau der Systeme zur Datenerfassung aber essenziell. Es gebe auch noch keine Aussage, "wie sicher die Speicherung sein muss und wer im laufenden Betrieb Zugriff haben darf". Die eigentliche Speicherung sei "sehr teuer", stelle aber nicht den größten Teil der Kosten dar. Der liege vielmehr "in der Organisation der Daten außenrum", in den Anforderungen an die Systeme, "die aus dem Datenhaufen wieder etwas erarbeiten können".

Es gebe bislang keine Infrastrukturen zur Bewältigung der Vorratsdatenspeicherung, führte eco-Justiziarin Hannah Seiffert weiter aus. Die Systeme müssten "komplett neu" aufgebaut werden. Noch sei streitig, ob die Provider die Daten in ihren bisherigen Speichereinheiten ablegen dürften oder grundsätzlich separate Datenbanken aufbauen müssten. "Es entsteht ein enormer Datenspeicheraufwand, der technisch nicht trivial ist", ergänzte Süme. Die Auflagen seien "mit Rechtsunsicherheiten, erheblichen Aufwänden und Kosten verbunden". Insgesamt stelle sich die Frage der Verhältnismäßigkeit, da mit der Speicherung der Verbindungsdaten die Abfragen der Strafverfolger auch deutlich steigen würde. Zudem wüchsen die Begehrlichkeiten etwa bei der Musikindustrie. Die Kostenerstattung ist Seiffert zufolge so auch als Hürde für die Anfragezahl der Ermittler zu sehen.

Landefeld unterstrich zudem die Paradigmenumkehr: "Die Vorratsdatenspeicherung unterscheidet sich von aller Überwachung bisher." Sie sei nicht mehr auf die Ausleitung von Kommunikation für einen speziellen Anschluss ausgerichtet, sondern jetzt solle mehrere Monate im Nachhinein nachvollzogen werden, wer was mit wem gemacht hat. "Die Unschuldsvermutung gibt es gar nicht mehr", monierte der Techniker. Generell sei die Maßnahme darauf aus, diejenigen Daten zentral zu erfassen, die im Internetverkehr ursprünglich gerade nicht aufgezeichnet werden sollten. Nun seien die Ermittler etwa auch darauf aus zu erfahren, wann etwa E-Mails abgefragt werden. Schwerverbrecher könnten sich der Überwachung aber einfach entziehen: "Terroristen müssten nur ihren eigenen E-Mail-Server betreiben, und schon sind sie außen vor", gab Landefeld zu bedenken. Man geht offensichtlich davon aus, dass die Planer von Anschlägen öffentliche Dienste innerhalb der EU nutzen würden. Betroffen sei vor allem die breite Masse der Bürger, die große öffentliche Server wie GMX, T-Online oder AOL nutze.

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Die Bundesregierung hält mit Nachdruck am Identifikationszwang von Telefonkunden im Festnetzbereich und Mobilfunk sowie an der automatisierten Abfragemöglichkeit der damit erfassten Bestandsdaten fest. Dies geht aus einer jetzt veröffentlichten über 100-seitigen Stellungnahme (PDF-Datei) hervor. Ein Öffentlichkeitsrechtler der Universität Bayreuth hat die Stellungnahme im höchstrichterlich ausgetragenen Streit um die 2004 erweiterten Überwachungsverpflichtungen von Telekommunikationsanbietern im heftig umstrittenen Telekommunikationsgesetz (TKG) für die Regierung verfasst. Der Zugriff auf die persönlichen Informationen hat sich demnach zu einem unverzichtbaren Ermittlungsinstrument in der täglichen Praxis der Sicherheitsbehörden entwickelt.

Das Bundesverfassungsgericht hat im vergangenen Jahr eine Verfassungsbeschwerde von drei Internetunternehmen teilweise zur weiteren Behandlung angenommen. Die Verfassungsrichter wollen gemäß ihrer Entscheidung die Paragraphen 95 Absatz 3, 111, 112 und 113 des TKG einer weiteren Prüfung unterziehen. Somit steht eine Überprüfung der Vorschriften an, die eine Pflicht zur Angabe persönlicher Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum bei der Anmeldung eines Telefon- oder Handyanschlusses vorsehen. Dieser Zwang bezieht sich auch auf den Kauf vorausbezahlter Karten im Mobilfunkbereich. Die Telekommunikationsunternehmen müssen die Daten ihrer Kunden zusammen mit der zugeteilten Rufnummer in eine Datenbank einstellen, auf die Strafverfolgungsbehörden in einem größtenteils automatisierten Verfahren Zugriff haben. Dies erscheint den Beschwerdeführern als unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff.

Die Stellungnahme der Bundesregierung hält dagegen, dass die beklagten Auskunftsverfahren zu Unrecht "in den größeren Kontext einer angeblichen Gesamttendenz zu immer weiter gehenden und vielfach neuartigen Überwachungsbefugnissen der Sicherheitsbehörden im Zuge der Bekämpfung neuartiger Gefahrenlagen gestellt und geradezu als Beispiel für diese Gesamttendenz präsentiert" würden. Die Grundentscheidung, dass Bestandsdaten für die Sicherheitsbehörden zugänglich sein sollen, könne bereits auf eine jahrzehntelange Praxis zurückblicken. Mit der TKG-Novelle in 2004 sei es "nur im Detail sei es zu sachlichen Änderungen gekommen". Neben der teilweisen Begrenzung der am automatisierten Auskunftsverfahren teilnehmenden Unternehmen auf öffentliche Anbieter seien zwar auch "einzelne Ausweitungen" zu verzeichnen. Es handle sich dabei aber um den Versuch, "in der Praxis des Abrufverfahrens zu Tage getretene Lücken zu schließen und insbesondere Prepaid-Produkte zu erfassen sowie die Suche mit Hilfe einer Ähnlichkeitsfunktion zu vereinfachen".

Die "punktuellen Ausweitungen des Kreises der zu Auskunftsersuchen im automatisierten Verfahren berechtigten Behörden" sind dem Papier zufolge überwiegend Konsequenz geänderter oder neuer Zuständigkeiten. Dazu gekommen sei eine "Klarstellung", dass die Abfrage der Daten nicht dem Fernmeldegeheimnis unterlägen. Die Bedeutung des Auskunftsrechts in Bezug auf Bestandsdaten sei in den letzten Jahren stark gewachsen, heißt es weiter: So sei ein Anstieg der automatisierten Auskunftsverfahren von 1,5 Millionen im Jahr 2001 auf 3,4 Millionen im Jahr 2005 zu verzeichnen gewesen – das entspricht über 9000 Abfragen täglich. Dieser sei aber nicht Ausdruck eines sorglosen Umgangs mit der Auskunftsbefugnis und habe auch nichts mit der geänderten Befugnisstruktur zu tun. Vielmehr müsse man das "dramatisch geänderte Telekommunikationsverhalten der Bevölkerung im Allgemeinen" und der für die Sicherheitsbehörden "relevanten Personengruppen im Besonderen" mit verstärkter Handynutzung in Betracht ziehen.

Die "völlige Verdachtslosigkeit der Datenvorhaltung" hat zudem dem umfangreichen Dokument nach zur Folge, dass von der Erfassung und Speicherung "nicht die geringste abstempelnde oder stigmatisierende Wirkung" ausgehe, rüstet die Bundesregierung anscheinend – angesichts einer auch dazu angekündigten Verfassungsbeschwerde – bereits mit für eine mögliche Verteidigung der geplanten sechsmonatigen verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten. In diesem Rahmen der Reform der TK-Überwachung ist auch eine neue Ausweitung der Identifizierungspflichten auf E-Mail-Konten vorgesehen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar beanstandet in seiner Stellungnahme derweil, dass die erweiterte Bestandsdatenregelung "in keinem Verhältnis zu einem völlig ungewissen und unbestimmten möglichen Nutzen der Speicherung" stehe. Straftäter könnten die Maßnahme durch den Einsatz von Strohleuten und den Tausch von Prepaidkarten leicht umgehen. Im Ausland gebe es zudem eine derartige "Datenerhebung auf Vorrat" nicht. Die staatlichen Zugriffsrechte seien ferner "zu weitgehend und zu unbestimmt". 14 Landesdatenschutzbeauftragte schließen sich dieser Auffassung in eigenen Positionspapieren generell an.

Der Berliner Anwalt der Beschwerdeführer, Meinhard Starostik, pocht in seiner aktuellen Erwiderung (PDF-Datei) auf die Eingabe der Bundesregierung zudem auf ein Recht auf Anonymität im Telekommunikationssektor. Wer etwa eine politische Demonstration vorbereite oder gegenüber der Presse vertraulich Missstände aufdecken wolle, habe ein berechtigtes Interesse an der Nutzung einer behördlich unregistrierten Mobiltelefonkarte. Das TKG erlaube die Identifizierung von Anrufern und Internetnutzern schon zur Verfolgung von Parksündern, kritisiert das Papier weiter. Geheimdienste dürften ohne richterliche Genehmigung Passwörter für E-Mail-Postfächer abfragen. Insgesamt habe die Stellungnahme der Regierung "einseitig nur die Effektivität staatlichen Handelns und der möglichst leichten staatlichen Überwachung der Bevölkerung im Blick. Die dem Grundgesetz zugrunde liegenden historischen Erfahrungen würden zeigen, "dass es langfristig dem Interesse unserer Gesellschaft zuwider läuft, den Staat um jeden Preis nach 'Sicherheit und Ordnung' streben zu lassen".

"Immer öfter verabschiedet die Politik verfassungswidrige Gesetze", ergänzt der Jurist Patrick Breyer, der die Verfassungsbeschwerde initiiert hat. Niemand wolle dem Staat zielgerichtete Ermittlungen wegen schwerer Straftaten verbieten. Der Gesetzgeber verliere aber zunehmend jedes Maß und stelle blindwütig alle unter Generalverdacht. Breyer ist dagegen der Ansicht, dass "der permanente Sicherheitsaktionismus der Politik Geld und politische Energie vergeudet, die anderswo fehlen".

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« Letzte Änderung: 23 März, 2007, 13:12 von SiLæncer »

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Brüssel hält sich bedeckt im Streit um die Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #170 am: 26 März, 2007, 11:09 »
Die EU-Kommission hat einen Antrag eines Bürgerrechtlers zur Einsicht in die Akte zur laufenden Klage Irlands gegen die Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten zurückgewiesen (PDF-Datei). Nichts wissen von Informationsfreiheitsrechten will die Brüsseler Behörde zudem bei der bereits entschiedenen Klage des EU-Parlaments gegen die Weitergabe von Flugpassagierdaten (Passenger Name Records, PNR) an die USA. Auch hier ereilte eine Anfrage zum Aktenzugang ein ablehnender Bescheid. (PDF-Datei).

Als Begründung bringt die Kommission im ersten Fall insbesondere vor, dass die Veröffentlichung von Schriftsätzen in dieser Phase des laufenden Verfahrens "die Verteidigungsrechte der Parteien unterminieren". Auch im zweiten, bereits abgeschlossenen Verfahren wollen die Brüsseler Gremien ihre Unabhängigkeit im Umgang mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewahrt sehen.

"Angesichts des stetig wachsenden öffentlichen Interesses an Vorratsdatenspeicherung und Flugdatenübermittelung ist die Ablehnungsbegründung absurd", kommentiert die Mülheimer Autorin Bettina Winsemann (alias Twister) vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, aus dessen Reihen die Anträge auf Aktenzugang initiiert wurden. "Die Kommission bewertet hier die kaum nachvollziehbare 'Geheimhaltung' höher als das öffentliche Interesse und schreibt im gleichen Moment, dass die wesentlichen Argumente bereits veröffentlicht wurden." In diesem Fall sei aber nicht nachvollziehbar, warum die Dokumente nunmehr nicht komplett freigegeben würden. Winsemann vermutet, dass die Kommission die Dokumente nur deshalb unter Verschluss hält, weil sie "den Gegnern der geplanten Totalprotokollierung der Telekommunikation" und anderer Überwachungsmaßnahmen nicht noch weitere Argumente liefern wolle. Brüssel reagiere zunehmend nervös in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Datensammel-Richtlinie.

Zwei Monate nach dem Absegnen der Direktive über die sechs- bis 24-monatige Vorratsdatenspeicherung erklärte der EuGH im vergangenen Jahr die Fluggastdatenübermittlung in die USA für unzulässig. Zur Begründung führte er aus, dass die Europäische Gemeinschaft für die innere Sicherheit nicht zuständig sei und das inzwischen neu verhandelte Abkommen zum PNR-Transfer keine Rechtsgrundlage habe. Unter Berufung auf dieses Urteil hat Irland im Juni 2006 Nichtigkeitsklage gegen die Brüsseler Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Die Iren gehen davon aus, dass es auch für die Direktive keine gültige rechtliche Basis gibt. Eine Entscheidung des Gerichtshofs in diesem Fall wird für nächstes Jahr erwartet.

Unter der Federführung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung haben im Januar 27 zivilgesellschaftliche Organisationen gegen die Umsetzungspläne des Bundesjustizministeriums zu der pauschalen Vorhaltung von "Daten über jede Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet" mobil gemacht. Auch Branchenverbände und die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben schwere Bedenken gegen das neue Überwachungsvorhaben. Für den 14. April ist zudem in Frankfurt am Main eine Demo gegen Vorhaben wie die Vorratsdatenspeicherung oder die Aufzeichnung des Flugreiseverkehrs angesetzt.

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Provider laufen Sturm gegen Auskunftsansprüche
« Antwort #171 am: 30 März, 2007, 09:51 »
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco verschärft seine Kritik an den im Raum stehenden Auskunftsanspruch gegen Provider. Dieser Auskunftsanspruch steht im Rahmen der Umsetzung der heftig umstrittenen EU-Richtlinie zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte zur Debatte. "Wenn die Rechteinhaber jetzt fordern, die vorherige richterliche Kontrolle aufzugeben und stattdessen ein automatisiertes Verfahren einzuführen, dann wollen Privatunternehmen dieselben Befugnisse wie der Staatsanwalt", kritisierte Oliver Süme, eco-Vorstand Recht und Regulierung, die zuletzt von den deutschen Phonoverbänden erneut aufgebrachten Forderungen nach der Streichung des Richtervorbehalts im Regierungsentwurf. "Damit würde die Verhältnismäßigkeit des Gesetzes völlig aus den Fugen geraten." Während für jede E-Mail-Werbung die vorherige Einwilligung des Empfängers erforderlich ist, sollten die Provider bereits dann das Fernmeldegeheimnis preisgeben, wenn der Anschlussinhaber nicht widerspricht. Dies sei völlig überzogen.

Das geplante Durchsetzungsgesetz verbessert Süme zufolge den Schutz des geistigen Eigentums generell erheblich. Es gebe den Rechteinhabern "ein weiteres effektives Mittel zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen an die Hand". Dabei gewährleiste gerade die von der Regierung vorgesehene Anforderung, dass Rechtehalter nur mit richterlicher Genehmigung Auskunftsansprüche zur Abfrage persönlicher Nutzerinformationen zu IP-Adressen stellen dürfen, "Rechtssicherheit für Provider und eine prozessuale Kontrolle". Sollte diese letzte Hürde für das informationelle Selbstbestimmungsrecht wegfallen, würde die Internetwirtschaft zur Beteiligung an einem "datenschutzrechtlich fragwürdigen, kostenintensiven Verfahren" gezwungen. Unabhängig davon sähen die Systeme der Provider die automatische Zusammenführung von IP-Adressen und Kundennamen nicht vor. Entsprechende technische Anlagen müssten erst geschaffen werden. Das dürfe keinesfalls zu Lasten der Zugangsanbieter gehen, die hier als unbeteiligte Dritte in Anspruch genommen werden sollen.

Die deutschen Phonoverbände hatten bei der Vorstellung ihrer Jahresbilanz am gestrigen Donnerstag erstmals öffentlich einen "Kompromissvorschlag" bei den umkämpften Auskunftsansprüchen ins Spiel gebracht. Demnach sollen die ertappten Nutzer selbst entscheiden, ob ihre persönlichen Daten herausgegeben von den Providern in einem automatisierten Verfahren herausgegeben werden. Wer nicht mitmacht, dürfte dabei nach Einschätzung der Musikindustrie beim Nachweis der ausgemachten Rechtsverletzung mit erheblichen Zusatzkosten zu rechnen haben.

Die umstrittene verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer solchen Auskunftsautomatik haben sich Vertreter der Rechtehalter bereits im Herbst durch ein Gutachten des Karlsruher Rechtsprofessors Jürgen Kühling bestätigen lassen. Diesem zufolge würde es sich um einen "verhältnismäßigen Eingriff" in die Grundrechte der Surfer handeln, da anders "internetspezifische Urheberrechtsverletzungen" nicht "adäquat" bekämpft werden könnten. Angesichts der möglichen "Aktivierung der richterlichen Prüfung im Fall des Widerspruchs durch den Betroffenen" sei auch dem Richtervorbehalt Genüge getan.

Der eco hält einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs zur effektiven Durchsetzung von Urheberrechten dagegen generell nicht für notwendig. Verletzungen würden Straftaten darstellen, wobei die staatlichen Ermittler schon nach bisherigem Recht einen Auskunftsanspruch gegenüber den Providern haben. Sollte dennoch ein zivilrechtlicher Informationsanspruch geschaffen werden, sei ein erheblicher Anstieg der Zahl der Auskunftsersuchen zu erwarten. Deren Bearbeitung stelle eine erhebliche Belastung für die Internetwirtschaft dar. Werde zudem noch der Richtervorbehalt aus dem Gesetz gestrichen oder ein automatisiertes Verfahren eingeführt, müsse "mit einer Flut von zusätzlichen Anfragen nach Nutzerdaten gerechnet werden". Dem könnten massenweise Abmahnungen und Schadensersatzforderungen an eine große Zahl von Surfern folgen.

Da die Provider bislang Kundendaten hinter dynamisch vergebenen IP-Adressen händisch recherchieren müssen, fordert der eco auf jeden Fall eine angemesse Kostenerstattung. Als Option neben dem vollen Ausgleich der Aufwendungen im Einzelfall schlägt der Verband eine Kostenpauschale von mindestens 250 Euro pro abgefragter IP-Adresse vor. Diese Note sei ins Gesetz aufzunehmen, um das Verfahren für alle Beteiligten zu vereinfachen und spätere Streitigkeiten zu verhindern.

Ein Dorn im Auge ist dem Verband ferner der "unklare Anwendungsbereich des im Regierungsentwurf vorgesehenen Auskunftsanspruches", der den Rechtehaltern einen zu weit reichenden Anwendungsspielraum lassen würde. Die Zugangsanbieter befürchten deshalb eine Ausuferung der Auskunftsverlangen auch in Fällen von vagen oder geringfügigen Rechtsverletzungen. Hierdurch entstünden erhebliche Rechtsunsicherheiten für die Provider selbst und ihre Kunden sowie unkalkulierbare Kostenrisiken.

Quelle : www.heise.de
« Letzte Änderung: 30 März, 2007, 09:58 von SiLæncer »

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Vorratsdatenspeicherung kommt die TK-Branche teuer zu stehen
« Antwort #172 am: 05 April, 2007, 15:39 »
Der Branchenverband Bitkom hat eine erste vorläufige Berechnung für die Summen erstellt, welche die von der geplanten Verpflichtung zur sechsmonatigen Vorhaltung von Verbindungs- und Standortdaten betroffenen Telekommunikationsunternehmen für ihre Hilfssheriffs-Tätigkeiten leisten müssten. "Nach den bislang allenfalls möglichen Grobkalkulationen ist damit zu rechnen, dass die Umsetzung der mit der Vorratsdatenspeicherung verbundenen Verpflichtungen branchenweit zusätzliche Investitionskosten in mittlerer bis hoher zweistelliger Millionenhöhe" verursache, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme der Interessenvertretung. Dazu kämen "zusätzliche jährliche Betriebskosten in zweistelliger Millionenhöhe".

Die Lobbyvereinigung bleibt daher bei ihrer Auffassung, dass die von der Bundesregierung bisher nicht vorgesehene Einführung einer umfassenden Entschädigungsregelung, die sowohl Investitions- als auch Betriebskosten erfasst, unbedingt notwendig sei. Sie unterstreicht daneben, "dass sich abseits der branchenweit anfallenden Kosten die Belastung im Einzelfall – gerade bei kleineren und mittelständischen Unternehmen – noch zusätzlich zuspitzen wird". Dies sei etwa der Fall, "wenn hier zur Umsetzung der Verpflichtungen gänzlich neue Systeme installiert oder auch zusätzliches Personal eingestellt werden muss". Entsprechende Auswirkungen könne eine aggregierte Schätzung naturgemäß nicht hinreichend erfassen. Gleichwohl sei der Gesetzgeber "selbstverständlich gehalten, auch diese Auswirkungen zu berücksichtigen".

Generell sind die Telcos und Provider durch die im Raum stehenden Vorgaben laut dem Bitkom gezwungen, ihre Netzinfrastruktur massiv aufzurüsten. "Es bedarf dafür einerseits der Bereitstellung erheblicher zusätzlicher Kapazitäten für die Erhebung und Speicherung der anfallenden Daten, andererseits der Entwicklung von Such- und Datenverwaltungsroutinen, was etwa umfangreiche Programmierleistungen beinhaltet." Darüber hinaus würden der laufende Betrieb und die Wartung der neuen Systeme "einen maßgeblichen Kostenfaktor" bilden. Hierzu zählt der Verband die konkreten Speicherkosten, Datenbank-Wartung, Verwaltung des Datenvolumens sowie das notwendig werdende Auskunftssystem. Personalkosten in auch für große Unternehmen "spürbarem Maße" seien jeweils noch dazuzurechnen.

Die Grobskizzierung beruhe zudem auf einem lediglich moderaten Anstieg des aktuellen Verkehrs- und Datenaufkommens. Als weitere "Dunkelziffer" in die Bewertung mit einzubeziehen sind laut dem Verband die noch nicht geklärte technische und prozessuale Umsetzung der Forderung zur erweiterten Erhebung der Handy-Gerätekennung IMEI. Dazu kämen möglicherweise Kosten für die Aufrüstung im IP-Bereich und für die Ausweitung der Kapazitäten in den Netzelementen; dies wäre zur Bewältigung der zu erwartenden Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung im Rahmen der ausschließlichen Ausleitung von Verkehrsdaten nach Paragraph 100 g Strafprozessordnung (StPO) notwendig. Auch der Umfang der anfallenden Auskunftsersuchen auf Basis der neuen Ermächtigungen sei genauso noch unklar wie die Auswirkungen "etwaiger zusätzlicher zivilrechtlicher Auskunftspflichten" zur Verfolgung von Urheberrechtsdelikten oder "Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit Gefahrenabwehrmaßnahmen".

Eine Verpflichtung zur Vorhaltung getrennter Systeme zur Speicherung der Vorratsdaten, über die das Bundesjustizministerium momentan nachdenkt, lehnt die Branchenvereinigung ab. Den Unternehmen sollte es selbst überlassen bleiben, in welchem konkreten technischen Rahmen sie die vorgesehenen gesetzlichen Archivierungsverpflichtungen umsetzen und ob sie dazu etwa bisherige Kundensysteme mitnutzen. Insgesamt seien die Unternehmen durch die genannten diversen Unsicherheitsfaktoren bereits "einschneidend in ihrer eigenen betriebswirtschaftlichen Kalkulation belastet". Zuvor hatte bereits der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco beklagt, dass das Fass der Belastungen für die Provider mit der Vorratsdatenspeicherung überlaufe.

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Medienverbände machen Druck gegen die Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #173 am: 17 April, 2007, 17:58 »
Ein Aktionsbündnis zahlreicher Medienvereinigungen hat das Bundeskabinett aufgefordert, am morgigen Mittwoch den Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen entgegen der bisherigen Planung nicht zu verabschieden. Das heftig umstrittene Vorhaben, mit dem auch die Brüsseler Vorgaben zur Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten umgesetzt werden sollen, gefährde die Pressefreiheit und höhle den Informantenschutz aus. Absender des eindringlichen Appells sind der Deutsche Journalisten-Verband (djv), die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), der Deutsche Presserat sowie ARD und ZDF.

In der Kritik steht insbesondere die vorgesehene sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsbereich, da davon auch alle elektronischen Kommunikationsspuren von Journalisten erfasst würden. Es müsse verhindert werden, dass der Informantenschutz dadurch "unter leicht konstruierbaren Abwägungen der Verhältnismäßigkeit" ausgehebelt werden könne. Die Vorratsdatenspeicherung dürfe zudem nur der Aufklärung wirklich schwerer Verbrechen dienen. Der bisherige, in enger Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium erarbeitete Entwurf sieht mit der Unterstützung der Regierungskoalition vor, dass Strafverfolger unter anderem auch bei "mittels Telekommunikation begangenen Straftaten" in den Datenbergen schürfen dürfen.

Der Informantenschutz werde mit der Gesetzesinitiative zudem auch bei allen anderen heimlichen Ermittlungsmaßnahmen durchlöchert und nur noch einer "Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall unterworfen", schließt sich das Bündnis der allgemeinen Kritik etwa der Humanistischen Union an dem Entwurf an. Journalisten können damit ihren Zuträgern nicht mehr garantieren, dass ihre Identitäten geheim bleiben. Zudem müssen die Redaktionen laut dem Appell künftig besser gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse geschützt werden, wenn gegen Journalisten wegen des Verdachts einer Teilnahme am Verrat von Dienstgeheimnissen ermittelt wird. Solche Maßnahmen dürfen nach Meinung des Bündnisses nur eingeleitet werden, wenn ein dringender Tatverdacht vorliegt. Zudem habe beim Abhören von Telefonen oder E-Mail in jedem Fall eine Benachrichtigung der Betroffenen zu erfolgen. Der Gesetzentwurf sehe hier entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, dass unter Umständen nach einer Frist von fünf Jahren die Informationspflicht unter den Tisch fallen könne.

Die Verbände und Sender riefen die Bundesregierung allgemein auf, "das Grundrecht der Pressefreiheit nicht vorschnell dem berechtigten staatlichen Interesse der Verbrechensbekämpfung zu opfern". Ein Klima der Angst in Redaktionen vor Ausspähung ihrer elektronischen Kommunikation behindere den kritischen Journalismus, auf den Demokratie und Staat dringend angewiesen seien.

Mit einer Kunstaktion vor dem Reichstag will morgen zudem der Aktionskreis Vorratsdatenspeicherung nach der maßgeblich mit vorbereiteten Demo gegen den "Überwachungswahn" in Frankfurt am Samstag erneut gegen die geplante verdachtsunabhängige "Totalprotokollierung" der elektronischen Nutzerspuren mobil machen. Unter dem Motto "Stasi 2.0: Der Staat weiß jetzt alles" planen die Aktivisten, auf die Folgen einer "Totalüberwachung" hinzuweisen. Dabei soll die plakative Darstellung der kleinen oder großen Geheimnisse, die jeder mit sich herum trägt, sowie sozialer Diskriminierungsmerkmale zum Nachdenken über die "Wir haben doch nichts zu verbergen"-Argumentationslinie anregen.

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Bundesregierung segnet Vorratsdatenspeicherung ab
« Antwort #174 am: 18 April, 2007, 14:39 »
Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf aus dem Bundesjustizministerium zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen mit einigen Änderungen am heutigen Mittwoch beschlossen. Mit dem heftig umstrittenen Vorhaben, gegen das sich gestern noch einmal zahlreiche Medienverbände aus Angst um die Aushöhlung von Pressefreiheit und Informantenschutz  stark gemacht hatten, will die Bundesregierung auch die Brüsseler Vorgaben zur Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten umsetzen. In der vorgeschlagenen Form erscheint Bundesjustizministerin Brigitte Zypries diese Maßnahme "verhältnismäßig und mit der deutschen Verfassung vereinbar."

Generell verteidigte die SPD-Politikerin den mit Begründung 200 Seiten umfassenden Entwurf mit dem Hinweis, dass der Grundrechtsschutz der Betroffenen ausgebaut würde. So soll das Vorhaben etwa den vom Bundesverfassungsgericht geforderten Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung bei verdeckten Observationen stärker gewährleisten und die Benachrichtigung der Betroffenen verbessern. Andererseits läutet der Vorstoß mit der Vorratsdatenspeicherung eine Umkehr bestehender Datenschutzbestimmungen und die Aufgabe der Unschuldsvermutung ein.

In diesem Bereich sollen die präventiven Möglichkeiten für Sicherheitsbehörden zur Abfrage der von den Providern aufzubewahrenden Telekommunikationsdaten mit dem Regierungsentwurf im Vergleich zum Referentenpapier deutlich ausgebaut werden. So ist die Verwendung der so genannten Verkehrsdaten nun nicht mehr nur zur Strafverfolgung, sondern auch "zur Abwehr von erheblichen Gefahren" und "zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben" aller Geheimdienste vorgesehen. Die Vorratsdaten könnten "für die Gefahrenabwehr" genutzt werden, erläuterte Zypries heute vor der Bundespressekonferenz, "wenn die Polizeigesetze der Länder dies ermöglichen". Allgemein müsse ein Richter immer erst die Erlaubnis zum Schürfen in den Datenbergen geben.

Nicht mehr vorgesehen ist, eine Identifikationspflicht für die Beantragung von E-Mail-Konten einzuführen und somit eine anonyme Nutzung der E-Post zu verbieten. Andererseits bleibt es bei der Bestimmung, dass auch Anonymisierungsdienste zur Vorratsspeicherung verpflichtet werden sollen. Generell sind von den Anbietern elektronischer Postdienste künftig aufzubewahren: Die IP-Adresse des Nutzers bei jedem Versenden einer E-Mail und bei jedem Zugriff auf das Postfach sowie die Netzkennung des Absenders bei jedem Empfang einer E-Post. Gleichzeitig hieß es aus dem Justizministerium aber, dass der Grundsatz gelte, dass keine neuen "Datenerhebungspflichten" geschaffen würden. Von den Providern seien nur die Informationen zu speichern, die sie auch jetzt schon "produzieren" würden.

Zypries räumte ein, dass es wegen der gesamten Vorratsdatengeschichte "schon sehr viel Ärger gegeben hat". Vorwürfe, dass sich die Bundesregierung bereits auf EU-Ebene stärker gegen die verdachtsunabhängige Speicherung von Verkehrsdaten hätte wehren sollen, wies die Ministerin aber zurück. "Das macht mich persönlich etwas zornig", betonte Zypries. "Wir haben ein Jahr lang Widerstand gegen eine exzessive Formulierung geleistet." So seien zunächst Archivierungsfristen bis zu 36 Monaten und die Vorhaltung von Anrufversuchen genauso vorgesehen gewesen wie die Erstellung von Bewegungsbildern bei Telefonieren mit dem Handy oder die Erfassung der Gerätekennung von Computern. Angesichts des Schwenks in Brüssels, die Vorratsdatenspeicherung nicht mehr vom EU-Rat als Rahmenbeschluss, sondern als Richtlinie vom Parlament mit verabschieden zu lassen, habe es nur die Möglichkeit zum Mitverhandeln gegeben. Die anhängige Klage Irlands beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) habe zudem keine aufschiebende Wirkung für die anderen Mitgliedsstaaten, wandte sich Zypries auch gegen ein gesetzgeberisches Moratorium.

Generell ist der Ministerin nach künftig von den Anbietern sechs Monate zu speichern, "wer mit wem wann und beim Mobilfunk von wo aus telefoniert hat". Es gehe quasi um die Aufbewahrung des Briefumschlags zur Feststellung, wer Absender und Empfänger einer Telekommunikation sei. Wenn jemand ständig mobil telefoniere, hätten die Ermittler damit auch ein Bewegungsprofil, machte Zypries klar. Mit der Beibehaltung der Zugriffsmöglichkeiten auch bei "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" seien zudem auch Urheberrechtsverletzungen "im strafrechtlichen Sinne" prinzipiell eingeschlossen. In diesem Bereich drohen die Regelungen, was etwa beim Filesharing ein Verbrechen darstellt oder nicht, künftig mit der umstrittenen geplanten Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte deutlich ausgeweitet zu werden. Zudem pocht etwa die Musikindustrie auch auf einen Zugriff auf die Vorratsdaten in zivilrechtlichen Verfahren.

Trotz der Kritik von Bürgerrechtlern wie der Humanistischen Union (HU) sind die Regelungen zum verbesserten Grundrechtsschutz im Vergleich zum Referentenentwurf unverändert geblieben. Die HU hatte unter anderem befürchtet, dass dem vielfach kritisierten Wildwuchs bei Überwachungsmaßnahmen wie der Telekommunikationsüberwachung damit nicht Einhalt geboten werden könne. Zypries hielt dagegen, dass von einem kleinen Lauschangriff letztlich nur ein Promille der gesamten Ermittlungsverfahren betroffen sei.

Die HU bemängelte zudem, dass der besondere Kernbereichsschutz bei der Telefonüberwachung durch die gewählten weiten Formulierungen faktisch gleich wieder ausgehebelt werde. Ein tatsächlicher Kernbereichsschutz und damit ein Überwachungsverbot ist nämlich nur für den Fall vorgesehen, wenn durch eine verdeckte Ermittlung "allein" Erkenntnisse aus dem Kernbereich erlangt würden. Laut Zypries wisse man aber beim Telefonieren im Unterschied zum direkten Gespräch etwa im Schlafzimmer, "dass die Wellen den Raum verlassen" und selbst ein unbeabsichtigtes Mithören möglich sei. Ein absolutes Abhörverbot sei daher nur sinnvoll, wenn es etwa um ein Gespräch mit der Telefonseelsorge gehe. Keinen Nachbesserungsbedarf hat die Regierung weiter beim abgestuften Schutz so genannter Berufsgeheimnisträger gesehen. Hier soll es dabei bleiben, dass Ehepartner, Ärzte und Journalisten schlechter vor einer Mitüberwachung geschützt sind als Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete.

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« Letzte Änderung: 18 April, 2007, 15:51 von SiLæncer »

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Scharfe Reaktionen auf Kabinettsbeschluss zur Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #175 am: 18 April, 2007, 17:52 »
Branchenverbände, Datenschützer, Bürgerrechtler und Oppositionspolitiker haben heftige Kritik an den Plänen der Bundesregierung zur Neufassung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen geübt. Im Kernpunkt der Rügen steht die mit dem Gesetzesentwurf verknüpfte Umsetzung der Brüsseler Vorgaben zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten. Die damit einhergehende Pflicht zur verdachtsunabhängigen Speicherung sämtlicher Verkehrsdaten der Kommunikation aller Bürger per Festnetz, Mobiltelefon, Internet, E-Mail oder SMS "wird von der Wirtschaft abgelehnt", hat sich der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco zu Wort gemeldet. Auch dem Branchenverband Bitkom erscheint die Vorratsdatenspeicherung "noch nicht durchdacht". Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Thilo Weichert, riet, den Kabinettsbeschluss am besten "sofort wieder einzustampfen".

Der Landesdatenschutzbeauftragte greift in seiner Reaktion die federführende Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) persönlich an. Diese tue so, "als wäre die sechsmonatige Vorratsspeicherung von TK-Verkehrsdaten nichts Besonderes und Neues". Tatsächlich würde das Gesetz "uns mit einem Schlag in eine voll überwachte Informationsgesellschaft katapultieren". Für die vage Aussicht, den einen oder anderen Kriminellen zu fangen, würden 100 Prozent der Bevölkerung bei der Nutzung elektronischer Kommunikationsmedien überwacht. Dies sei eindeutig verfassungswidrig. Der Bundestag spare sich daher gesellschaftliche Konflikte, wenn er dem Vorhaben im parlamentarischen Prozess nun die rote Karte zeige und eine rechtlich überaus zweifelhafte EU-Richtlinie nicht umsetze.

"Das Novum der Vorratsdatenspeicherung liegt darin, dass unbescholtene Personen unter Generalverdacht gestellt werden, wenn sie per Internet und Telefon kommunizieren", wendet sich auch eco-Vorstandsmitglied Oliver Süme gegen das Vorhaben. Die betroffenen Unternehmen würden dabei "wider Willen zum Hilfsscherriff" und "Büttel des Staats" gemacht. Sümes Verband fordert daher weiter zumindest ein Moratorium der Umsetzung der EU-Vorgaben. Sollte das Gesetz trotzdem verabschiedet werden, dringt der eco auf eine "vollumfängliche Entschädigung aller durch die Einführung der Vorratsdatenspeicherung und durch die Erteilung von Auskünften an die Strafverfolgungsbehörden entstehenden Kosten".

Auch der Hauptgeschäftsführer des Bitkom, Bernhard Rohleder, erinnerte die Regierung an ein drei Jahre altes Versprechen, den Unternehmen die hohen Kosten für die Telefon-Überwachung zu erstatten: "Die Firmen haben Millionen in teure Spezialtechnik und Personal investiert – und sind bisher auf ihren Ausgaben sitzen geblieben." Die Branche sei immer ein verlässlicher Partner der Behörden. Weil das geplante Gesetz die Mitwirkung der Unternehmen ausweite, müsse die Regierung aber die Mittel dafür bereitstellen. Zudem fordert der Bitkom die Gewährung einer "ausreichenden Übergangsfrist für die betroffenen Telekommunikationsanbieter". So bemängelt die Lobbyvereinigung, dass die Unternehmen offiziell noch dieses Jahr verpflichtet werden sollen, Telefonverbindungen sechs Monate lang zu speichern, und für Internetanschlüsse die neuen Regeln auch schon von 2009 an gelten würden. Generell geht Rohleder davon aus, dass Teile des Gesetzes "vor dem Bundesverfassungsgericht auf wackligen Beinen stehen könnten".

Der Schelte von Medienverbänden hat sich inzwischen auch der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) angeschlossen. Durch die geplante Datenerfassung könnten seiner Ansicht nach staatliche Behörden im Bedarfsfall sämtliche elektronischen Kommunikationsdaten von Journalisten auswerten. Ein zuverlässigen Schutz von Informationszuträgern sei somit nicht mehr zu gewährleisten. Mühsam aufgebaute Informantennetzwerke der "gläsernen Journalisten" könnten zusammenbrechen.

Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, wirft Schwarz-Rot derweil vor, "einmal mehr die Rechtstaatlichkeit zu konterkarieren" und weiteren "Raubbau" an den Bürgerrechten zu betreiben. Die Bundesregierung vollziehe einen bedrohlichen Paradigmenwechsel. Und laut der FDP-Fraktion im Bundestag sind die Vorschläge der Regierung "unzureichend", "enttäuschend" und in Teilen "hochproblematisch". Die erhoffte Stärkung von Rechten der Betroffenen sei genauso ausgeblieben wie die angemessene Berücksichtigung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung. Als "tragisch" bezeichnete es die bayerische FDP-Vorsitzende Sabine Leutheusser-Scharrenberger, dass Zypries von einem Ausbau der Bürgerrechte bei deren permanentem Abbau spreche.

Die Linke im Bundestag sagt ebenfalls "Nein" zur Vorratsdatenspeicherung. Die Bundesregierung sei nicht glaubwürdig, wenn sie behauptee, nur schwerste Straftaten mit der Vorratsdatenspeicherung verfolgen zu wollen. Schon jetzt seien Forderungen aus der Union laut geworden, "Teenager, die Musik aus dem Internet downloaden, per Vorratsdatenspeicherung zu jagen". Die Linksfraktion im Thüringer Landtag sprach von einem "überzogenen Sicherheitswahn".

Auch innerhalb der Regierungskoalition, die für die Implementierung der Vorratsdatenspeicherung zunächst prinzipiell grünes Licht gegeben hatte, wächst der Widerstand. So haben sich mehrere Mitglieder, Mandatsträger und Untergliederungen von SPD, CDU und CSU öffentlich gegen die "drohende Zwangsspeicherung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung" in einem Appell ausgesprochen, den der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung lanciert hat. Der Aufruf, den etwa der Virtuelle Ortsverein der SPD (VOV) unterstützt, führt Zweifel an der Angemessenheit einer sechsmonatigen verdachtsunabhängigen Erfassung der elektronischen Nutzerspuren auf und verweist auf das Missverhältnis zwischen Aufwand und möglichem Ergebnis der Datenvorhaltung.

Die Unterzeichner, die noch auf zahlreiche Mitstreiter in den eigenen Fraktionsreihen hoffen, fordern ihre Parteien auf, die Umsetzung der allgemeinen Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten auszusetzen und zunächst in einem offenen Dialog mit ihren Mitgliedern und den Bürgern die Risiken der Vorratsdatenspeicherung zu erörtern. "So sehr wir uns eine wirksamere Bekämpfung des Terrorismus wünschen, so wenig möchten wir durch unüberlegtes Handeln neue Gefahren heraufbeschwören und die freiheitlichen Grundrechte einschränken, deren Verteidigung gerade das Ziel des Kampfes gegen Terrorismus und andere Feinde einer demokratischen und offenen Gesellschaft ist", heißt es in der Erklärung. Zugleich hat der Arbeitskreis Bilder einer Kunstaktion vor dem Reichstag veröffentlicht, mit der er plakativ kleine oder große Geheimnisse der Bürger darstellte.

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Zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) möchte die österreichische Bundesregierung ähnlich wie die deutsche Bundesregierung das Telekommunikationsgesetz novellieren. Eine entsprechende Regierungsvorlage ist nun in Begutachtung gegangen und wurde auf der Website des Verkehrsministeriums veröffentlicht. Jedermann kann dem Ministerium bis 21. Mai eine Stellungnahme zum Entwurf übermitteln.

Ab 1. September soll die Vorratsspeicherung für Telefoniedaten einschließlich elektronischer Post (E-Mail, Kurznachrichten, Instant Messaging, etc.) sowie von Diensten "mit Zusatznutzen" für sechs Monate vorgeschrieben werden. Elektronische Post ist dabei "jede über ein öffentliches Kommunikationsnetz verschickte Text-, Sprach-, Ton- oder Bildnachricht, die im Netz oder im Endgerät des Empfängers gespeichert werden kann, bis sie von diesem abgerufen wird". Unter "Dienst mit Zusatznutzen" versteht der Gesetzgeber "jeden Dienst, der die Bearbeitung von Verkehrsdaten oder anderen Standortdaten als Verkehrsdaten in einem Maße erfordert, das über das für die Übermittlung einer Nachricht oder die Fakturierung dieses Vorgangs erforderliche Maß hinausgeht". Die in der Richtlinie ebenfalls vorgesehene Speicherung anderer Internet-Daten muss bis Mitte März 2009 umgesetzt werden und soll in einer separaten Novelle geregelt werden.

In der Erläuterung überrascht die Regierung mit der Angabe, dass die "Speicherverpflichtung ausschließlich Daten betrifft, die bereits derzeit für Verrechnungszwecke gespeichert werden". Die Mobilfunk-Netzbetreiber dürften anderer Ansicht sein. Denn viele alsbald speicherpflichtige Daten sind für die Abrechnung in der Regel irrelevant: Standort des Anrufers, Standort des Angerufenen (Cell-ID), Rufweiterleitungen von gerufenen Anschlüssen aus, die IMEI-Nummern der beteiligten Endgeräte oder Daten über nicht zustande gekommene oder kostenlose Gespräche. Teilweise ist die dann vorgeschriebene Speicherung bisher sogar ausdrücklich verboten, etwa von Verbindungsdaten bei Flatrates. Dass die Datenhortung nicht billig wird, weiß aber auch die Regierung: "Die Höhe der Mehrkosten ist nicht vorhersehbar." Alle beabsichtigten Gesetzesänderungen mit der Liste der hinkünftig für sechs Monate zu speichernden Informationen, den Auskunfts- und Reportpflichten sowie den Strafbestimmungen sind online in einer PDF-Datei einzusehen.

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Regierung verteidigt vorgezogenen Start der Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #177 am: 25 April, 2007, 16:25 »
Das Bundesjustizministerium will mit dem geplanten Inkrafttreten der heftig umstrittenen Verpflichtung zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten schon zum 1. Januar 2008 sicherstellen, dass den betroffenen Telekommunikationsunternehmen eine angemessene Übergangsphase bis zum Greifen der gesetzlich vorgesehenen Ordnungswidrigkeitsbestände und Bußgeldforderungen bleibt. Dies erklärte eine Sprecherin der Behörde am heutigen Mittwoch gegenüber heise online. Beim Verstoß gegen die Auflagen gelten Bußgelder, die im Höchstfall bis zu 500.000 Euro reichen.

Die Bußgelder sollen laut dem Regierungsentwurf, den das Bundeskabinett vor einer Woche unter anhaltenden Protesten von Medienverbänden, Datenschützern und der Opposition verabschiedete, bei der Missachtung der Gesetzesvorgaben und Speicherpflichten vom 1. Januar 2009 an verhängt werden können. Darauf könnten sich die Provider nun mit einer ausreichenden Vorlauffrist einstellen, hieß es im federführenden Ministerium. Bis dahin müsse sich beim Nichtbeachten der Vorschriften "keiner Sorgen machen, dass er bestraft wird". Man habe mit dieser Regelung auch verhindern wollen, dass die Bußgelder "gleich als Keule verstanden" würden.

Der Branchenverband Bitkom forderte vergangene Woche die Gewährung einer "ausreichenden Übergangsfrist für die betroffenen Telekommunikationsanbieter". Die Regierung hatte sich zunächst gegenüber Brüssel die Möglichkeit vorbehalten, das Inkrafttreten der Speicherpflichten rund ums Internet zeitversetzt bis Mitte März 2009 aufzuschieben. Davon ist im Kabinettsbeschluss nicht mehr die Rede: Die Bestimmungen sollen nun für alle Anbieter schon ab Januar 2008 gelten. Ginge es nach den Vorgaben der EU, müsste zumindest die Pflicht für Anbieter zum Vorhalten von Verbindungs- und Standortdaten aus dem reinen Telefoniebereich eigentlich bereits vom Herbst an gelten.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco reagierte heute sehr verschnupft auf den neuen Zeitplan der Bundesregierung. Die Provider seien von der geänderten Pflicht zur kurzfristigen Umsetzung "böse überrascht" worden, beklagt Klaus Landefeld, Vorstand Infrastruktur und Netze beim eco. Es sei völlig unrealistisch, dass die Speicherung der Verbindungsdaten von Internet- und E-Mail-Nutzung zu diesem Zeitpunkt implementiert werden könne. Sie sei mit der herkömmlichen Datenaufzeichnung im Telefonsektor nicht zu vergleichen. "Es geht hier nicht um die Erweiterung bestehender Überwachungstechnik, sondern es müssen neue, anspruchsvolle technische und organisatorische Prozesse aufgesetzt werden, die hohe Kosten verursachen", versucht Landefeld der Politik zu verdeutlichen. Denn es seien auch Daten zu speichern, die bislang kein Provider erfasse.

Die ins Spiel gebrachte "überhastete Umsetzung" stellt laut Landefeld insgesamt "eine enorme Belastung für die Internetwirtschaft dar." Die Provider würden gezwungen, "kurzfristig enorme Kosten für die Umsetzung eines Gesetzes zu tragen, das dann möglicherweise vom Europäischen Gerichtshof oder vom Bundesverfassungsgericht wieder gekippt wird." Irland hat bereits in Luxemburg gegen die entsprechende EU-Richtlinie geklagt, sodass der eco gemeinsam mit Datenschützern ein Moratorium der Implementierung in nationales Recht bis zu der ausstehenden gerichtlichen Entscheidung fordert.

Quelle : www.heise.de

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Französische Provider sollen Nutzerdaten auf Vorrat speichern
« Antwort #178 am: 30 April, 2007, 17:29 »
In Frankreich sorgt der Regierungsvorschlag zur technischen Umsetzung der einjährigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten bei Providern und Bürgerrechtlern für Unmut, da er weit über die EU-Vorgaben hinausgeht. Der Entwurf für ein Dekret zur Anwendung des bereits beschlossenen "Gesetzes für das Vertrauen in die digitale Wirtschaft" sieht laut der zivilgesellschaftlichen Organisation Imaginons un Réseau Internet Solidaire (IRIS) unter anderem vor, dass die Netzanbieter über die gängigen Verbindungs- und Standortdaten auch die Identifikationsdaten, Login-Informationen, Pseudonyme und Passwörter für sämtliche Nutzungsvorgänge im Internet aufbewahren müssen. Einträge, Änderungen oder Kommentare in Weblogs oder Foren wären davon genauso erfasst wie etwa die Beantragung und Anwendung eines E-Mail-Kontos. Eine anonyme Internetnutzung wäre damit in Frankreich nicht mehr möglich.

Der Umfang und Gehalt dieser Daten sprengt laut IRIS das Vorstellungsvermögen. Auch die "European Digital Rights"-Initiative (EDRi) kritisiert, dass eine solche Bestimmung vom technischen und ökonomischen Standpunkt her ein Ding der Unmöglichkeit sei. Die französische Tageszeitung Le Monde hat in einem Kommentar bereits die Frage aufgeworfen, ob der Staat dem französischen Internet den Todesstoß versetzen wolle. Die Regierung hänge anscheinend einem Trugbild von "Big Brother" an, wonach sie selbst das Unmögliche wissen wolle.

Die Providervereinigung Association des Fournisseurs d'Accès et de Services Internet (AFA) hat derweil eine Klarstellung über die "Natur der aufzubewahrenden Daten" verlangt. Dies sei besonders wichtig, da die Zugangsanbieter im Fall einer Rechtsentscheidung zur Verletzung der Privatsphäre der Bürger auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könnten.

Zweiter großer Stein des Anstoßes bei der Umsetzungsanordnung: Daten aus der Vorratsspeicherung, welche Sicherheitsbehörden einmal von den Telekommunikationsanbietern abgefragt haben, sollen in Datenbanken beim Innen- und Verteidigungsministerium drei Jahre lang vorgehalten werden. In der entsprechenden EU-Richtlinie ist eine Maximalspeicherfrist bei den Providern von zwei Jahren vorgesehen. Mitgliedsstaaten können die Bestimmungen mit dem Segen der EU-Kommission und im Rahmen üblicher Verhältnismäßigkeitsvorkehrungen aber von sich aus erweitern. Die dreijährige Datenarchivierung "ist übermäßig und nicht gerechtfertigt", beklagt die IRIS. Schon die europäische Gesetzgebung sei in diesem Bereich weit über das Ziel hinausgeschossen.

Wie hierzulande bedrücken die Internetwirtschaft ferner die Kosten für die staatliche vorgesehene Datenhaltung und die erforderliche Aufrüstung der Überwachungsinfrastruktur. Die Expertenschätzungen liegen auch im Nachbarland bei bis zu mehreren Millionen Euro für einzelne Unternehmen pro Jahr. Eine Pauschalentschädigung für einen konkreten Datenabruf reiche da nicht aus. Als zu hoch erscheinen den Providern auch die Sanktionen bei Nichterfüllung der Speicherpflichten: demnach können auf sämtliche Anbieter von Online-Diensten bis hin zu Betreibern privater Webseiten mit interaktiven Kommunikationsmöglichkeiten Bußgelder bis zu 375.000 Euro zukommen. Ihre Geschäftsführer sollen zusätzlich mit einer maximal einjährigen Haftstrafe, 75.000 Euro Geldbuße und Gewerbescheinentzug belegt werden können. Unternehmen, die nicht Hilfssheriff spielen wollen, dürfen dem Entwurf nach zudem von Staats wegen dicht gemacht.

Die deutsche Providervereinigung eco fürchtet ebenfalls, dass sich die größten Härten rund um die hierzulande vom Bundeskabinett bereits abgesegnete Vorratsdatenspeicherung erst aus der technischen Umsetzungsrichtlinie ergeben könnten. Viel hänge von den Fragen ab, wie und wann die Daten geliefert werden müssten, also ob etwa innerhalb von ein paar Stunden, auch abends und am Wochenende oder im Lauf einer Woche. Es gebe auch noch keine Aussage, wie sicher die Speicherung sein muss und wer im laufenden Betrieb Zugriff auf die Informationen haben darf.

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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar will im Streit um den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte verhindern, dass die persönlichen Daten einer Vielzahl von Tauschbörsen-Nutzern ohne rechtsstaatliche Schranke "einfach" an die Musik- und Filmindustrie herausgegeben werden. "Die durch die Anbieter von Telekommunikationsdiensten gespeicherten Daten über die Nutzung des Internets unterliegen dem Fernmeldegeheimnis", betont der oberste Hüter der Privatsphäre der Bundesbürger. "Sie dürfen nur auf Basis verfassungsrechtlich einwandfreier gesetzlicher Regeln für andere Zwecke verwendet werden."

Schaar wendet sich mit der Klarstellung gegen Forderungen der Musik- und Filmindustrie, im Rahmen des heftig umkämpften Gesetzes zur Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie beim Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen einen "Direktzugang" zu Informationen wie Name und Anschrift von Internetnutzern über die Zugangsprovider zu erhalten. Für den Datenschützer ist bei den geplanten zivilrechtlichen Auskunftsansprüchen gegen die Netzanbieter auf jeden Fall ein Richtervorbehalt vorzusehen. Zudem dürften sich diese nicht auf "gelegentliche Teilnehmer" von Tauschbörsen beziehen. Ich warne vor einer "Kriminalisierung der Schulhöfe", erklärte Schaar am heutigen Freitag in diesem Zusammenhang. Es sei völlig inakzeptabel, die Personendaten sporadischer, nicht gewerbsmäßig handelnder Filesharer bei ausgemachten Rechtsverstößen ohne weiteres herauszugeben.

Zur Untermauerung seiner Forderungen verweist der Datenschutzbeauftragte auf die "häufig unklare Urheberrechtslage im Internet". Dort würden sich auch eine Vielzahl von nicht geschützten Werken wie etwa Musikstücken befinden. Es sei daher zu befürchten, "dass gutgläubige Nutzer sich dem Generalverdacht einer strafbaren Handlung ausgesetzt sehen oder zu Unrecht mit erheblichen finanziellen Forderungen bedroht werden". Weiter unterstrich Schaar, dass der Zugriff auf Verbindungsdaten, die im Rahmen der geplanten verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten von den Providern sechs Monate vorgehalten werden sollen, bei Urheberrechtsverletzungen nicht zu gestatten sei. Dieser müsse vielmehr auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschränkt bleiben.

Die Regierung will es mit ihrem Vorstoß einfacher machen, Rechtsverletzer zu identifizieren und gegen sie leichter in zivilrechtlichen Verfahren vorzugehen. Dazu sollen Provider auf Basis des neuen Auskunftsanspruches die zu einer IP-Adresse gehörenden Bestands- und Nutzerdaten herausgeben,­ wenn ein Richter dem zustimmt. Bei der 1. Lesung des Gesetzesentwurfs im Bundestag hatten unter anderem Rechtspolitiker von der CDU/CSU-Fraktion sowie von der FDP erklärt, dass die von der Musik- und Filmindustrie gewünschten Informationen aber nicht vom Fernmeldegeheimnis betroffen seien und der Umweg über das Gericht daher nicht erforderlich sei.

Der Rechtehalter habe ja bereits die IP-Adresse des mutmaßlichen Verletzers und damit das Verbindungsdatum ermittelt, hatten die Abgeordneten ausgeführt. Es gehe danach allein um die Zuordnung einer Internetkennung zu Name und Anschrift des Nutzers. Damit habe die IP-Adresse keine andere Funktion als die Nummer eines gewöhnlichen Telefonanschlusses. Die Abfrage der Bestandsdaten sei somit einer Telefonauskunft gleichzustellen. Die Provider selbst laufen insgesamt Sturm gegen die Schaffung von Auskunftsansprüchen. Mit einem automatisierten Verfahren ohne Richtervorbehalt würden Rechteinhaber und Privatunternehmen ähnliche Befugnisse wie der Staatsanwalt beanspruchen, beklagt die Branche.

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