Autor Thema: Online-Videorekorder ...  (Gelesen 2346 mal)

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Online-Videorekorder ...
« am: 12 Mai, 2005, 19:03 »
Shift.tv muss RTL aus dem Angebot nehmen

Shift.tv darf es Anwendern nicht mehr ermöglichen, den Sender RTL mit ihrem virtuellen Web-Videorecorder aufzunehmen. RTL ist gegen den Anbieter vorgegangen und hat in erster Instanz gewonnen.

Wie Shift.tv seinen Nutzern in einem Newsletter mitteilt, hat das Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung bestätigt, wonach RTL nicht mehr in Shift.tv empfangbar und nutzbar sein darf. RTL ist es offenbar ein Dorn im Auge, dass Anwender TV-Sendungen über den Dienst aufzeichnen, auch wenn es nur privaten Zwecken dient.

Die Betreiber von Shift.tv planen, vor dem Oberlandesgericht Köln in Revision zu gehen. Im Falle einer erneuten Niederlage schließen sie auch den Gang vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht aus.

Quelle und Links : http://www.pcwelt.de/news/online/111726/index.html
« Letzte Änderung: 15 Oktober, 2009, 08:54 von SiLæncer »

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Shift TV verlängert Aufnahmekapazität für Testnutzer
« Antwort #1 am: 04 August, 2005, 16:19 »
Sieben Tage lang können Internetnutzer den Online-Videorecorder Shift TV gratis nutzen - und seit neuestem nicht nur 30 Minuten, sondern zwei Stunden Sendungen aufzeichnen.

Nun sind auch Aufnahmen von Spielfilmen möglich. Die "Summer Special" genannte Sonderaktion endet am 15. August. Nach der kostenlose Testphase kann der Shift TV-Nutzer seinen Videorecorder gegen eine Mietgebühr von 4,99 Euro pro Monat anmieten. In dieser gebührenpflichtigen Version beträgt die Kapazität fünf Stunden und zwei Sendungen können parallel aufgezeichnet werden. Der Online-Videorecorder empfängt 13 deutschsprachige TV-Programme. Das Abonnement für drei Monate beträgt 14,97 Euro inklusive Mehrwertsteuer.

Quelle : www.digitalfernsehen.de

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Shift TV darf wieder RTL-Sendungen aufzeichnen
« Antwort #2 am: 28 September, 2006, 19:02 »
Der Münchner Online-Videorecorder-Dienst shift TV hat wieder RTL-Mitschnitte im Programm. Dies teilte der Betreiber nun mit. Der Kölner Privatsender hatte sein Programm per einstweiliger Verfügung aus dem Angebot von Shift TV nehmen lassen. Daraufhin trafen sich die Parteien unter anderem vor dem Oberlandesgericht Köln. Dieses entschied nun, dass RTL angeboten werden dürfe – allerdings nur, solange dies kostenlos geschieht.

Shift TV hat darauf reagiert und bietet nach eigenen Angaben seinen Testrecorder mit der RTL-Empfangsmöglichkeit an. Nutzer des Testrecorders könnten kostenlos in unbegrenztem Umfang Sendungen von RTL aufzeichnen. Wer Sendungen anderer Sender aufzeichnen möchte, habe die Möglichkeit, über eine Jahresmiete von Euro 49,90 ein ganzes Jahr lang 25 verschiedene deutsche Free-TV-Programme unbegrenzt aufzunehmen.

Quelle : www.heise.de

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OLG-Dresden bestätigt Verbot von Online-Videorekordern
« Antwort #3 am: 16 April, 2007, 16:49 »
Privatkopie verliert weiter an Bedeutung

Wie jetzt bekannt wurde, hat das Oberlandesgericht Dresden Ende 2006 im Fall RTL gegen Shift-TV das Verbot von Online-Videorekordern bestätigt. Internet-Angebote zur Aufzeichnung von Fernsehsendungen für den späteren Abruf verstoßen demnach gegen das urheberrechtlich geschützte Senderecht.

Shift-TV ist einer von mehreren Online-Diensten, die es Anwendern erlauben, "auf Knopfdruck" Fernsehsendungen aufzeichnen zu lassen und später zum Ansehen und zur Speicherung herunterzuladen. Mehrere Fernsehsender sind gegen diese Praxis vor Gericht gegangen und haben sich durchgesetzt (LG Braunschweig, LG Köln, OLG Köln). Im Fall von Shift-TV hatte das Landgericht Leipzig im Mai 2006 Shift-TV wegen Urheberrechtsverletzungen verurteilt (Aktenzeichen 05 O 4391/05). Das Landgericht hatte Shift-TV als kommerzielle Dienstleistung eingestuft und deswegen ausgeschlossen, dass sich der Dienst auf die gesetzliche Privatkopie-Schranke berufen dürfe. Gegen diese Entscheidung hatte Shift-TV Berufung eingelegt.

Das Oberlandesgericht Dresden wies die Berufung in seinem Urteil vom 28.11.2006 (Aktenzeichen 14 U 1071/06) ab und bestätigte das Urteil des Landgerichts im Hinblick auf die Urheberrechtsverletzung. Zur Begründung führte das OLG aus: "Das Angebot der Beklagten [...] verletzt jedoch das Senderecht der Klägerin im Hinblick auf das ihr [...] zustehende Vervielfältigungsrecht [...]. Die Beklagte…erfüllt den Tatbestand einer Vervielfältigung. [...] Diese ist weder durch die Schrankenbestimmung des § 44 a UrhG (b) noch durch die Privilegierung des Privatgebrauchs nach § 53 [...] gerechtfertigt."

Warum die Privatkopie-Schranke des Paragrafen 53 des Urheberrechtsgesetzes im vorliegenden Fall nicht zur Anwendung kommt, erläutert das OLG detailliert so: "Auch die Voraussetzungen für eine Privilegierung des Privatgebrauchs nach § 53 UrhG liegen nicht vor. Danach sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern zulässig, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen und soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Dreh- und Angelpunkt der Beurteilung ist im vorliegenden Zusammenhang, ob die Vervielfältigung durch den Nutzer oder aber durch die Beklagte [...] vorgenommen wird. Nur wenn ersteres der Fall wäre, könnte die Privilegierung nach § 53 [...] UrhG eingreifen."

Die Tatsache, dass der Nutzer das Anfertigen der Kopien bei Shift-TV auslöst, spielt also für die Richter keine Rolle. Da Shift-TV die Kopien faktisch herstellt und sich selbst nicht auf die Privatkopie-Schranke berufen darf, hat sich der Dienstleister schuldig gemacht: "Hersteller der Aufzeichnungen ist entgegen deren Auffassung die Beklagte [...] und nicht der Endnutzer. [...] Die Auslegung des § 53 UrhG, insbesondere hinsichtlich der Frage, wer als Hersteller der Vervielfältigungen anzusehen ist, kann deshalb nicht unter bloßem Rückgriff auf den technischen Vorgang erfolgen. Sie darf sich nicht auf eine oberflächliche, rein deskriptive Betrachtung beschränken, sondern hat eine normative Bewertung vorzunehmen, die insbesondere am Schutzzweck der gesetzlichen Regelung auszurichten ist."

Das OLG will mit seinem Urteil einer Anpassung der Privatkopie-Schranke an neue Technologien durch die Gerichte ausdrücklich entgegentreten und erklärt deshalb: "Zusammenfassend lässt sich somit feststellen, dass § 53 UrhG im Lichte der historischen Verhältnisse restriktiv auszulegen ist, um der Gefahr einer teilweisen Aushöhlung des Vervielfältigungsrechts zu begegnen. Eine extensive Interpretation im Sinne einer dynamischen Anpassung der Privilegierung an neue technische Verhältnisse ist mit diesem Grundsatz nicht vereinbar."

Quelle : www.golem.de

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BGH: Nicht jede TV-Sendung darf aufgezeichnet werden
« Antwort #4 am: 22 April, 2009, 13:16 »
Nicht jede TV-Sendung darf aufgezeichnet werden: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied (AZ: I ZR 216/06), dass das Angebot sogenannter internetbasierter Videorecorder Urheberrechte von Rundfunkunternehmen verletzen kann; es sei deshalb in der Regel unzulässig. Damit hatte eine Klage von RTL Erfolg. Diese hatte sich gegen den Anbieter Netlantic gerichtet, der seit März 2005 auf seiner Internetseite unter der Bezeichnung Shift.TV einen "internetbasierten Persönlichen Videorekorder" zur Aufzeichnung von Fernsehsendungen offeriert.

"Shift.TV" empfängt über Satelliten-Antennen die Programme mehrerer Fernsehsender, wobei die Kunden daraus Sendungen auswählen können. Letztere werden dann auf einem "Persönlichen Videorekorder" gespeichert. Dabei handelt es sich laut BGH um einen Speicherplatz auf dem Server der Beklagten, der dem jeweiligen Kunden zugewiesen ist. Die aufgezeichneten Sendungen können über das Internet von jedem Ort aus und zu jeder Zeit beliebig oft angesehen werden. RTL sah dadurch das Recht verletzt, eigene Funksendungen weiterzusenden und auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen. Der Sender nimmt die Beklagte auf Unterlassung und – zur Vorbereitung einer Schadensersatzklage – auf Auskunft in Anspruch.

Das Landgericht Leipzig und das Oberlandesgericht Dresden als Berufungsgericht hatten der Klage weitgehend stattgegeben. Auf die Revision des beklagten Anbieters hat der BGH das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen. Dieses muss nun feststellen, wie genau die Sendungen aufgezeichnet werden. Je nachdem, ob die beklagte Firma oder aber die Kunden selbst über einen vollautomatisierten Prozess auf Seiten des Anbieters die Sendungen aufzeichnen, hat das Gericht laut BGH verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, die das Aufzeichnen von Sendungen illegal machen können.

Falls Shift.tv die Sendungen im Auftrag ihrer Kunden auf den "Persönlichen Videorecordern" abspeichere, verstoße sie "gegen das Recht der Klägerin, ihre Sendungen auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen". Falls dagegen der Aufzeichnungsprozess vollständig automatisiert sei, müsse der jeweilige Kunde als Hersteller der Aufzeichnung angesehen werden. Dann liege zwar "im Regelfall eine vom Gesetz als zulässig angesehene Aufzeichnung zum privaten Gebrauch vor", die Beklagte verletze dann aber das Recht der Klägerin, ihre Funksendungen weiterzusenden.

Quelle : www.heise.de

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US-Verfassungsgericht macht Weg für Online-Videorecorder frei
« Antwort #5 am: 30 Juni, 2009, 16:32 »
Im Streit zwischen dem New Yorker Kabelnetzbetreiber Cablevision und zahlreichen Medienunternehmen um ein Online-Aufzeichnungssystem hat das US-Verfassungsgericht eine Überprüfung der Entscheidung der Berufungsinstanz am gestrigen Montag abgelehnt. Damit gilt das Urteil einer Berufungskammer vom August vergangenen Jahres, demzufolge der von Cablevision geplante Online-Videorecorder nicht gegen das US-Copyright verstößt. Die Entscheidung des Supreme Courts beendet den langjährigen Rechtsstreit mit einer empfindlichen Niederlage für die US-Medienbranche. Der Einführung des "Remote Storage DVR" steht damit nichts mehr im Wege.

Im Mai 2006 hatten zahlreiche Medienproduzenten, darunter TV-Sender und Filmstudios, gegen Cablevision geklagt. Der Kabelnetzbetreiber hatte zwei Monate zuvor einen neuen Dienst angekündigt, mit dem Kunden Fernsehsendungen auf Servern des Anbieters aufzeichnen und zeitversetzt abrufen konnten. Sender und andere Rechteinhaber – darunter CBS, Fox, NBC Universal und Disney – sahen darin die vom Urheberrecht nicht gedeckte Weiterverbreitung einer nicht lizenzierten Kopie.

Während ein New Yorker Bundesgericht diese Ansicht in der ersten Instanz noch teilte, kassierte das Berufungsgericht die Entscheidung im August 2008. Der Online-Videorecorder erfüllt nach Ansicht des Gerichts die gleiche Funktion wie vergleichbare Systeme, die Sendungen auf der Festplatte der Settop-Box des Kunden speichern. Eine Vervielfältigung und Ausstrahlung, die ohne entsprechende Lizenzen gegen das Urheberrecht verstoßen würde, findet nach Meinung des Gerichts nicht statt, da der Kunde die Kontrolle über die Aufnahme habe. Die Nutzung als Privatkopie für den Hausgebrauch sei erlaubt.

Der Meinung schloss sich nun auch der Supreme Court an. Zuvor hatte auch das US-Justizministerium mit dieser Begründung empfohlen, den Fall nicht zur Prüfung anzunehmen. Die US-Regierung sieht darüber hinaus durch netzwerkgestützte Aufzeichnungssysteme grundsätzliche Fragen aufgeworfen. Das vorliegende Verfahren eigne sich allerdings nicht zur Klärung dieser Fragen, weil sich die Parteien frühzeitig auf den Ausschluss wesentlicher rechtlicher Aspekte verständigt hatten. So hatte Cablevision nicht mit der "Fair Use"-Doktrin verteidigt, während die Kläger auf den Vorwurf der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung verzichteten.

In dem vergleichbaren Verfahren gegen Shift.TV in Deutschland hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im April die Angelegenheit zur Neubewertung an die Berufungsinstanz zurückgegeben. Zwar kann die Aufzeichnung einer Sendung mittels eines Online-Videorekorders nach Meinung des BGH die Urheberrechte von Rundfunkunternehmen verletzen. Bei der Bewertung müsse das Oberlandesgericht Dresden allerdings berücksichtigen, wie das System im konkreten Fall funktioniere. Eine alleine vom Kunden kontrollierte und individuell für ihn angefertigte Aufzeichnung könne als rechtmäßige Privatkopie gelten, so der Tenor des BGH.

Quelle : www.heise.de

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Neuer Online-Videorekorder Bong.tv am Start - mit RTL, ProSieben & Co.
« Antwort #6 am: 15 Oktober, 2009, 08:36 »
Trotz der unsicheren Rechtslage in Deutschland ist neben den Platzhirschen Save.tv und Shift.tv ein weiterer Online-Video-Rekorder an den Start gegangen.

Bong.tv will nach einer Mitteilung des Betreibers am Mittwoch an die SAT+KABEL vor allem bei der Qualität mit MPEG4/H.264-komprimierten Signalen, Bedienkomfort und umfangreichen Features punkten. Damit stelle man alle bisherigen Konkurrenten in den Schatten, rührte das Unternehmen kräftig die Werbetrommel. Alle Aufzeichnungen sollen mit einer Vielzahl von Mediaplayern und Spielkonsolen auch ohne Umcodierung kompatibel sein.

Das Kernstück des Portals bildet der so genannte "BongSpace", der knapp fünf Euro monatlich kostet und vergleichsweise magere zehn GByte Speicherplatz für private Dokumente und TV-Aufzeichnungen bietet. Die Seite baut auf ein JavaScript-Framework auf, Adobe Flash Plug-Ins oder Microsofts Silverlight sind zumindest für die Bedienung nicht notwendig - wer sich Sendungen per Streaming anschauen will, kommt um Flash allerdings nicht herum. Bong.tv ist in deutscher, italienischer und englischer Sprache abrufbar. Neben Sendern wie Eurosport, BBC, rbb, NDR, hr, ARD, ZDF und Arte sind auch RTL, ProSieben und N24 aufzeichenbar. Der Privatsender Sat.1 taucht nach einem ersten Check im Programmführer ebenso wenig auf wie RTL2, Vox oder Kabel1. Der Dienst kann kostenlos für sieben Tage getestet werden und wird dabei nicht beschränkt.

Um Online-Videorekorder gibt es seit Monaten Streit mit verschiedenen Sendern. Der für das Urheberrecht zuständige Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschied zuletzt, dass das Angebot "die den Rundfunkunternehmen nach dem Urheberrechtsgesetz zustehenden Leistungsschutzrechte verletzen" könne und damit "in der Regel" unzulässig sei. Unklar blieb in der Mitteilung von Bong.tv, ob der Betreiber vertragliche Verpflichtungen mit den ausgestrahlten Sendern eingegangen ist.

Quelle : http://satundkabel.magnus.de

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Save.TV erlaubt Mitschnitte von RTL-Sendungen
« Antwort #7 am: 09 Mai, 2010, 11:23 »
Kunden des Online-Videorecorder-Dienstes Save.TV können seit kurzem auch das Programm von RTL mitschneiden, nachdem entsprechende Versuche in der Vergangenheit stets erfolglos mit einer (kryptischen) Fehlermeldung endeten. Die Aufnahmesperre hatten die Betreiber von Save.TV aufgrund einer Klage des Kölner Privatsenders eingerichtet, der in solchen Online-Angeboten sein Urheberrecht verletzt sah. Was den Sinneswandel ausgelöst hat, ist bislang unklar; eine Anfrage seitens heise online blieb bislang unbeantwortet. Die Save.TV-Kunden wurden offenbar nicht über den Wegfall der Aufnahmesperre informiert.

RTL nimmt in einem seit mehreren Jahren andauernden Verfahren Save.TV und dessen Konkurrenten Shift.TV auf Unterlassung und –  zur Vorbereitung einer Schadensersatzklage – auf Auskunft in Anspruch. Als die Klagen in der Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) landeten, gingen viele Rechtsexperten von einer klaren Entscheidung gegen die Online-Videorecorder-Dienste aus. Stattdessen hob der BGH im April 2009 das Berufungsurteil jedoch auf und verwies die Sache an das Oberlandesgericht Dresden zurück. Dieses sollte feststellen, wie genau die Sendungen aufgezeichnet werden. Je nachdem, ob die beklagte Firma oder aber die Kunden selbst über einen vollautomatisierten Prozess auf Seiten des Anbieters die Sendungen aufzeichnen, habe das Gericht laut BGH verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, die das Aufzeichnen von Sendungen illegal machen können. Eine Entscheidung des OLG Dresden wurde von den Beteiligten im April 2010 erwartet; bislang ist aber offenbar kein Urteil ergangen.

Save.TV hatte erst Ende April sein Angebot gründlich überarbeitet. Gearbeitet wurde einerseits an der Bedienoberfläche, andererseits an der Programmauswahl (unter anderem ist der neue Frauensender Sixx dabei) und an der Videoqualität. So werden die Aufzeichnungen nun in voller Auflösung in das Format H.264 (MPEG-4 AVC) transkodiert.

In einer neuen XL-Version bietet Save.TV zudem zusätzliche Features. So erhalten Premium-User unlimitierte Aufnahmekapazität und den neuen "Channelizer", der ihnen bei der Auswahl der Lieblingssendungen nach Programm, Uhrzeit oder Rubriken helfen soll. Auf Wunsch erhalten die Kunden von Save.TV XL außerdem ihre Aufnahmen werbefrei. Hierzu wenden sie einfach per Mausklick vor dem Download eine entsprechende Schnittliste an. Mit dem "perfekten Start" und "perfektem Ende" entfällt unerwünschtes Vor- und Nachspiel. Neu ist auch der mobile Zugriff auf die Programmierfunktion und das persönliche Aufnahmearchiv. Mit mobilen Endgeräten wie Laptops oder Smartphones können Nutzer von Save.TV XL ihre Aufnahmen von unterwegs programmieren oder bereits aufgezeichnete Sendungen an jedem beliebigen Ort streamen.

Die Basisversion des Online-Videorekorders kostet nach wie vor 9,99 Euro pro Monat im 3-Monatspaktet, 6,99 Euro pro Monat im 6-Monatspaket und 4,99 Euro pro Monat im 12-Monatspaket. Für die Nutzung des Angebots "Save.TV XL" fallen monatlich 14,99 Euro (3-Monatspaket), 12,99 Euro (6-Monatspaket) oder 9,99 Euro (12-Monatspaket) an.

Quelle : www.heise.de

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RTL unterbindet erneut Mitschnitte von Save.TV
« Antwort #8 am: 06 August, 2010, 09:16 »
Seit Anfang Mai konnten Kunden des Online-Videorecorder-Dienstes Save.TV (ohne vorherige Ankündigung) auch das Programm von RTL  mitschneiden, nachdem entsprechende Versuche in der Vergangenheit stets erfolglos mit einer (kryptischen) Fehlermeldung endeten. Nun ist damit wieder überraschend Schluss, Save.TV hat die Aufnahmefunktion für das Programm des Privatsenders wieder gesperrt.

Immerhin liefert der Dienst seinen Kunden diesmal eine Erklärung: Demnach sehe sich ein nicht näher genannter technischer Dienstleister von Save.TV durch vom Landgericht München am 28.7.2010 erlassene und am 2.8.2010 zugegangene einstweiligen Verfügung gezwungen, die technische Unterstützung dahingehend einzustellen, dass RTL vorerst nicht weiter aufgenommen werden kann.

Das wäre tatsächlich eine neue Variante im juristischen Clinch zwischen dem Privatsender und dem Online-Videorecorder-Dienst. Die Aufnahmesperre hatten die Betreiber von Save.TV ursprünglich aufgrund einer Klage des Kölner Privatsenders eingerichtet, der in solchen Online-Angeboten sein Urheberrecht verletzt sah. RTL nimmt in einem seit mehreren Jahren andauernden Verfahren Save.TV und dessen Konkurrenten Shift.TV auf Unterlassung und – zur Vorbereitung einer Schadensersatzklage – auf Auskunft in Anspruch. Als die Klagen in der Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) landeten, gingen viele Rechtsexperten von einer klaren Entscheidung gegen die Online-Videorecorder-Dienste aus. Stattdessen hob der BGH im April 2009 das Berufungsurteil jedoch auf und verwies die Sache an das Oberlandesgericht (OLG) Dresden zurück. Dieses sollte feststellen, wie genau die Sendungen aufgezeichnet werden.

Nachdem Save.TV nach eigenen Angaben als Anspruchsgegner nicht mehr vor dem Landgericht München belangt werden konnte, habe RTL dessen technischen Dienstleister ins Visier genommen. Der Dienstleister von Save.TV wird nach Angaben des Online-Videorecoder-Dienstes "umgehend Berufung vor dem OLG München einlegen, um eine Aufhebung des Urteils zu erwirken". Parallel will die Save.TV Ltd. vor dem OLG Dresden auf eine weitere Beschleunigung des Verfahrens drängen, um dort final eine Entscheidung in der Hauptsache zu erreichen. "So kann verhindert werden, dass RTL weiterhin einstweilige Verfügungen gegen von Save.TV beauftragte Dienstleister bei nicht involvierten Landgerichten einreicht, um das in unseren Augen rechtmäßige Angebot von Save.TV zu unterbinden", erklärte Save.TV abschließend.

Quelle : www.heise.de

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Save.TV schaltet kostenfreie Online-Aufnahmen endgültig ab
« Antwort #9 am: 02 September, 2010, 11:26 »
Der Online-Video-Rekorder Save.tv bietet in Zukunft nur noch kurze Testphasen an, um der Kundschaft den Service schmackhaft zu machen. Die kostenfreien Accounts werden wie bereits angekündigt nun abgeschaltet.

Der Anbieter erklärte am Mittwochabend im Rahmen eines Newsletters den betroffenen Nutzern den Schritt und forderte sie auf, den kostenpflichtigen "XL"-Tarif zu buchen, der aus Aufnahmen auch noch gleich die Werbung entfernt und keine Kapazitätsgrenzen kennt - wie noch bei den Gratis-Zugängen. Bereits vorhandene Aufnahmen müssen nun in den nächsten Tagen gesichert werden, damit sie nicht verfallen.

Aktuell werden 47 Programme für die Online-Aufnahme angeboten, die der RTL-Gruppe gehören aufgrund einer Einstweiligen Verfügung gegen einen technischen Dienstleister von Save.TV noch immer nicht dazu. Noch immer taucht ein erklärender Passus auf, wenn eine Aufzeichung per "Rec"-Button in der Browser-Oberfläche angestoßen wird. Bis zu 15 Euro monatlich kostet die Online-Aufzeichnung regulär.
 
Langer juristischer Feldzug

RTL und auch ProSiebenSat.1 ziehen seit langem juristisch gegen Save.TV und das alternative Angebot Shift-TV ins Feld. Der für das Urheberrecht zuständige Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass die Plattformen "die den Rundfunkunternehmen nach dem Urheberrechtsgesetz zustehenden Leistungsschutzrechte verletzen" könne und damit "in der Regel" unzulässig sei. Die Klage wurde an ein untergeordnetes Gericht verwiesen, damit geklärt wird, wie Aufzeichnungen zustanden kommen. Das ist für den Ausgang des Verfahrens von großer Bedeutung.

Die Privatsender wollen eine Aufnahme ihrer Programme nicht dulden, weil sie darin eine ungerechtfertigte Gewinnabschöpfung sehen, die ihnen selbst zusteht. RTL macht juristisch geltend, dass mit der Online-Aufnahme das alleinige Recht des Senders verletzt werde, die Programme weiterzusenden bzw. auf Bild- oder Tonträger aufzuzeichnen. Ähnlich argumentiert auch ProSiebenSat.1.

Quelle : SAT + KABEL

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Save.tv-Streit: Online-Video-Rekorder sind einfach anders
« Antwort #10 am: 03 Dezember, 2010, 12:30 »
Online-Video-Rekorder sind nicht mit stationären Video-Rekordern im Haushalt vergleichbar. Das hat das Oberlandesgericht in München im Dauerstreit zwischen dem Internet-Anbieter Save.TV und RTL entschieden.

Wie das Institut für Urheber- und Medienrecht am Donnerstag berichtete, wurde damit eine formaljuristische Auseinandersetzung entschieden, ob der Kölner Sender eine Verletzung des sogenannten Weitersendungsrechts überhaupt geltend machen darf.

Das Kabelweitersendungsrecht wird im Urherrechtsgesetz definiert und kann grundsätzlich nur über eine Verwertungsgesellschaft wie die VG Media ausgeübt werden. Diese wird von den Sendern damit beauftragt.

Weil Online-Videorekorder aber eine "selbstständige Nutzungsart" seien, könne RTL durchaus einen Schaden geltend machen und müsse diese Aufgabe nicht an VG Media abtreten, bekräftigten die Richter in einem bereits am 18. November erlassenen Urteil. Online-Videorekorder seien nicht vom Wahrnehmungsvertrag mit der VG Media abgedeckt, hieß es. Save.tv scheiterte also mit diesem juristischen Kniff.

Gegenüber herkömmlichen Videorekordern sahen die Richter am OLG München vor allem Unterschiede technischer und wirtschaftlicher Art, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Finanzierung.

Quelle : SAT + KABEL

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Online-Videorekorder Save.TV siegt im Rechtsstreit gegen RTL
« Antwort #11 am: 13 Juli, 2011, 15:20 »
Der Internet-Anbieter Save.TV hat nach eigenen Angaben vom Mittwoch einen wichtigen juristischen Sieg gegen den Privatsender RTL errungen. Demnach hat das Oberlandesgericht Dresden jetzt entschieden, dass der Online-Videorekorder von Save.TV nicht gegen das Vervielfältigungsrecht von Rundfunkanstalten verstößt.

Das am 12. Juli ergangene Urteil (Az. 14 U 801/07) setze damit dem bislang sechs Jahre andauernden Rechtsstreit in zentralen Punkten ein Ende und schafft weitere Rechtssicherheit für die Kunden und Anbieter von Online-Videorekordern, so Safe.TV.

RTL und auch ProSiebenSat.1 ziehen seit langem juristisch gegen Save.TV und das alternative Angebot Shift-TV ins Feld. Der für das Urheberrecht zuständige Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hatte 2009 entschieden, dass die Plattformen "die den Rundfunkunternehmen nach dem Urheberrechtsgesetz zustehenden Leistungsschutzrechte verletzen" könne und damit "in der Regel" unzulässig sei.

Am 22. April 2009 hatte der BGH infolge der Revision von Save.TV das zugunsten von RTL ergangene Urteil des OLG Dresden aufgehoben und die Sache nach Dresden zur endgültigen Entscheidung zurückverwiesen. Dort habe ein von Gericht bestellter, unabhängiger Sachverständiger festgestellt, dass bei der Nutzung des Onlinevideorekorders Save.TV durch einen automatisierten, vom Kunden initiierten Aufzeichnungsprozess Privatkopien von Fernsehsendungen erstellt werden.

Es handele sich daher um einen zum herkömmlichen Videorekorder analogen Vorgang. Damit werde nach Ansicht des Gerichts entsprechend der Vorgaben des BGH das Vervielfältigungsrecht des Urhebers nicht verletzt. Save.TV habe damit nachgewiesen, dass sein Online-Videorekorder die Anforderungen des BGH in diesem streitigen Punkt erfülle, teilte der Anbieter mit. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

In einem weiteren Punkt – dem Recht zur Weitersendung von Fernsehsendungen – besteht nach wie vor Klärungsbedarf. Nach Ansicht von Save.TV hat das Unternehmen die erforderlichen Rechte durch Hinterlegung erworben. Die Verwertungsgesellschafft VG Media, bis Mitte 2010 eine 50-prozentige Tochter von RTL, hatte bisher eine Lizenzierung der Weitersendungsrechte gegenüber Save.TV verweigert, weswegen Save.TV inzwischen auch gerichtlich gegen die VG Media und in einem gesonderten Verfahren auch gegen RTL vorgeht. Save.TV prüft aktuell alle darüber hinaus verfügbaren Rechtsmittel, um auch in diesem Punkt schnellstmöglich eine endgültige Entscheidung zu erwirken.

"Nötigenfalls werden wir jedoch auch die vermutlich erforderlichen drei weiteren Jahre kämpfen, bis die Weitersendungsfrage final vor dem BGH geklärt ist", sagte Thomas Kutsch, Geschäftsführer der Save.TV. Damit würde der Rechtsstreit um das Angebot eines Cloud-Videorekorders insgesamt acht Jahre dauern.

Die Privatsender wollen eine Aufnahme ihrer Programme nicht dulden, weil sie darin eine ungerechtfertigte Gewinnabschöpfung sehen, die ihnen selbst zusteht. RTL macht juristisch geltend, dass mit der Online-Aufnahme das alleinige Recht des Senders verletzt werde, die Programme weiterzusenden bzw. auf Bild- oder Tonträger aufzuzeichnen. Ähnlich argumentiert auch ProSiebenSat.1.

Quelle : SAT + KABEL

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Online-TV-Rekorder Shift TV: Etappensieg im Gerichtsstreit
« Antwort #12 am: 15 Juni, 2012, 21:40 »
Im Streit um den Online-TV-Rekorder Shift TV hat der Anbieter einen ersten Erfolg verbuchen können. Gegen die vom Oberlandesgericht Dresden abgelehnte Revision hat der Anbieter erfolgreich beim Bundesgerichtshof geklagt.

Gegen die Revision hatte Shift TV eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, welcher der Bundesgerichtshof jetzt gefolgt ist, teilte das Unternehmen am Freitag mit. Damit wird die Instanz zum zweiten Mal nach 2009 über die Zulässigkeit des Online-TV-Rekorders Shift TV entscheiden. "In der Regel folgt der Bundesgerichtshof solchen Beschwerden nur, wenn er das ergangene Urteil für korrekturbedürftig erachtet", so Michael Westphal, Geschäftsführer des Anbieters.

Bereits seit 2005 versuchen RTL und Sat.1 als einzige deutsche TV-Sender, die Aufnahme von Programmen durch den Kunden des Online TV Rekorder Anbieters shift TV verbieten zu lassen. 2006 entschied das Leipziger Landgericht gegen den Anbieter und gab damit der Klage von ProSiebenSat.1 nach, die eine Verletzung des Urheberrechts beanstandeten. Das Oberlandesgericht Dresden hatte die Entscheidung 2007 bestätigt.

Quelle : www.digitalfernsehen.de

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ProSiebenSat.1 lässt Online-Videorekorder Save.tv verbieten
« Antwort #13 am: 13 August, 2012, 17:20 »
 ProSiebenSat.1 kann nicht mehr mit Save.tv aufgezeichnet werden, andere Sender sind weiter verfügbar. Das Landgericht München wollte das Recht auf Privatkopie nicht gelten lassen.

ProSiebenSat.1 hat erfolgreich gegen den Online-Videorekorder Save.tv geklagt. Das gab das Unternehmen am 13. August 2012 bekannt. Das Landgericht München I habe der Klage der Sendergesellschaften gegen Save.tv in seinem Urteil (Aktenzeichen: 7 O 26557/11) stattgegeben.

Wie Unternehmenssprecher Marcus Prosch Golem.de sagte, sei das Unternehmen damit "ab sofort" gezwungen, die Fernsehinhalte des Medienkonzerns aus seinen Diensten herauszunehmen. ProSiebenSat.1 hatte auf Unterlassung der Nutzung seiner Programme geklagt.

Eine Nutzung der Sendesignale für das Angebot von Save.tv verletzt nach der Entscheidung des Gerichts die Rechte der Sendeunternehmen und darf ohne eine entsprechende Lizenz nicht vorgenommen werden. Nach der Entscheidung des Landgerichts München kann sich Save.tv nicht darauf berufen, dass die angefertigten Vervielfältigungen als Privatkopien zulässig sind. "Diese Wertung muss auch für die Nutzer gelten", gab das Unternehmen bekannt.

Von Save.tv war keine Stellungnahme zu dem Urteil zu erhalten. Im Juli 2011 hatte Save.tv noch einen Sieg gegen den Medienkonzern RTL bekanntgegeben. Das Oberlandesgericht Dresden hatte entschieden, dass der Online-Videorekorder nicht gegen das Vervielfältigungsrecht von RTL Television verstößt. Der Rechtsstreit lief über sechs Jahre.

Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger hatte festgestellt, dass bei der Nutzung des Online-Videorekorders Save.TV durch einen automatisierten, vom Kunden initiierten Aufzeichnungsprozess, Privatkopien von Fernsehsendungen erstellt werden. Es handele sich daher um einen zum herkömmlichen Videorekorder analogen Vorgang. Daher werde das Vervielfältigungsrecht des Urhebers nicht verletzt.

Quelle : www.golem.de

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