Autor Thema: Bundesanwaltschaft fordert Aufhebung der Freisprüche im Mannesmann-Prozess  (Gelesen 1615 mal)

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Offline Jürgen

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In ungewöhnlich scharfer Form hat Generalbundesanwalt Kay Nehm die Freisprüche aller Angeklagten im Mannesmann-Verfahren kritisiert. Wie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, fordern die Karlsruher Bundesanwälte in einer bislang unveröffentlichten (55 Seiten langen) Stellungnahme die Aufhebung sämtlicher Freisprüche, die nach der Hauptverhandlung im Juli vergangenen Jahres durch das Düsseldorfer Landgericht ergangen waren, weil sie einer "rechtlichen Prüfung nicht standhielten".

In ihrer Begründung zur Unterstützung des Revisionsverfahrens gegen Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser sowie die früheren Aufsichtsräte Joachim Funk, Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und Ex-Gewerkschaftsboss Klaus Zwickel üben die Bundesanwälte harsche Kritik an dem Urteil. So manches darin werde "nicht tragfähig begründet" oder provoziere "durchgreifende Bedenken". Außerdem bestünden "beachtliche Mängel" in der "Beweiswürdigung". Statt eine Gesamteinordnung der Beweise vorzunehmen, hätte es die Kammer bei "segmentierter Betrachtung" belassen. All das, monieren die Bundesanwälte, führte zu "Feststellungen, die mitunter schwer vereinbar, bisweilen sogar widersprüchlich" seien.

Die Bundesanwälte aus Karlsruhe kommen zu dem Schluss, dass es sich bei den umstrittenen Prämienzahlungen von insgesamt mehr als 110 Millionen Mark um strafrechtlich relevante Tatbestände handle. Die Geldzahlungen seien allein "im Interesse der Zahlungsempfänger" begründet gewesen. Außerdem seien die Angeklagten durch Wirtschaftsprüfer über mögliche rechtliche Konsequenzen ihres Handelns informiert worden und hätten in dem klaren Bewusstsein gehandelt, dass Mannesmann nicht zur Zahlung von Prämien verpflichtet gewesen sei. Damit hätten die Angeklagten ihre "Vermögensbetreuungspflicht" so "gravierend" verletzt, dass der Tatbestand der Untreue durchaus erfüllt sei.

Teilweise seien von den Angeklagten Motivationen "vorgetäuscht" und Begründungen geliefert worden, die "ausschließlich dazu dienten, willkürliches Verhalten zu verschleiern". So ergäben sich sogar "Bedenken hinsichtlich der allgemeinen Glaubwürdigkeit und der Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen", schreiben die Karlsruher Bundesanwälte dem Spiegel zufolge. (pmz/c't)
Quelle und Links:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/59363
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Offline Gasoline-Dream

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Ich sehe noch das Bild vom Ackermann mit dem breiten Grinsen und dem Victory-Zeichen vor mir...  

Axel

PS: Sorry, aber bei solchen Themen kommt mir die Galle hoch!

Offline Jürgen

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Kann ich vollkommen verstehen.
Wer skrupellos tausende von ehrlichen Arbeitern und Angestellten um ihre Jobs bringt, ihnen also letztlich die Zukunft raubt und früher oder später Hartz IV verordnet, der gehört nicht belohnt, sondern enteignet.
Eigentum verpflichtet...
Der Grinser soll in den Knast, dort werden sie ihm schon die Flötentöne beibringen   >:(
...und immer schön nach der Seife bücken...  :o
« Letzte Änderung: 08 Mai, 2005, 04:13 von Jürgen »
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Offline van_suck

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  • Pay TV ? Da sah ich schwarz ...
yepp, Jürgen, am Besten nach Hamburg - Santa Fu - hab gehört, dass die langjährigen Angestellten ... ähh ... Insassen dort hervorragend ausgebildet sind, was den Musikunterricht angeht (wegen Flötentöne)...

... in diesem Sinne ...
Grüsse von Van Suck
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Fiktiv! ::)

Wahrscheinlich haben die Herren Richter auch keinen Interessenkonflikt damit, dass sie gerade ein paar hochdotierte Gutachten für Herrn Esser verfasst haben....
Amigos!?

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MANNESMANN-PROZESS - Ackermann rettet seinen Job
« Antwort #5 am: 25 November, 2006, 10:17 »
5,8 Millionen Euro sollen Josef Ackermann und seine Mitangeklagten bezahlen - dann kann der Mammut-Prozess gegen sie beendet werden, der Deutsche-Bank-Chef bleibt im Amt. Ein trickreiches Prozess-Ende. Trotzdem dürfte das Verfahren Folgen für die deutsche Unternehmenskultur haben.

Hamburg - 5,8 Millionen Euro zahlen die fünf Angeklagten - die beiden größten Posten übernehmen Klaus Esser und Josef Ackermann, und rein finanziell gesehen käme Esser gut weg. Rund 1,5 Millionen Euro will er zahlen für die Einstellung des peinlichen Verfahrens über die Unsummen, die Ex-Mannesmann-Manager bei der Übernahme durch Vodafone kassierten. Die 31 Millionen Euro, die er damals bekam, darf er offenbar behalten.

Finanziell sieht es für Josef Ackermann deutlich schlechter aus. Er war damals als Aufsichtsrat nur für die Genehmigung der Prämien und Pensionen zuständig und profitierte nicht davon. Er will 3,2 Millionen Euro für die Einstellung des Verfahrens zahlen.

Und trotzdem dürfte der Deutsche-Bank-Chef ziemlich erleichtert sein, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf dem Deal zugestimmt hat. Zwar müssen die Richter des Düsseldorfer Landgerichts die Vereinbarung am kommenden Mittwoch noch abnicken, aber Rechtsexperten zufolge ist das weitgehend Formsache. Für Ackermann bedeutet das: Er hat heute wohl seinen Job gerettet.

Denn immer wieder waren Stimmen auch aus seinem Kreditinstitut laut geworden, dass Ackermann bei einer Verurteilung nicht zu halten sei. Für den Fall eines Schuldspruchs hatte Ackermann schon seinen Rücktritt angekündigt. Wird das Verfahren jetzt aber eingestellt, ist er ohne Makel. Vor dem Antrag dürfte sich der Schweizer in der Bank die Versicherung geholt haben, dass er unter diesen Umständen bleiben kann.

Kein Wunder also, dass die Erleichterung bei vielen Aktionären groß ist. Nun könne Ackermann sich wieder voll seinem Job widmen, sagte Jürgen Kurz, Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz - "und den macht er gut, wenn man sich die Zahlen ansieht". Auch Rüdiger von Rosen, Vorstand des Deutschen Aktieninstituts, sagte zu SPIEGEL ONLINE: "Für die Stimmung am Finanzmarkt ist es sicher eine gute Nachricht, dass sich die Beteiligten jetzt wieder auf ihre Arbeit konzentrieren können."

Trotzdem sei dieses Prozess-Ende "unbefriedigend", findet Harald Petersen, Vorstand der Schutzgemeinschaft der Kleinanleger (SdK). Denn letztlich kommen die Angeklagten davon, ohne dass die Schuldfrage geklärt ist. Und das, obwohl der Prozess Jahre dauerte und dramatische Höhhepunkte hatte.

In dem spektakulären Verfahren ging es immerhin um rund 60 Millionen Euro Prämien, die nach der Milliarden-Übernahme durch Vodafone 2000 an Ex-Mannesmann-Manager geflossen waren. Erst wurden Ackermann und seine Angeklagten nach einem monatelangen Sitzungsmarathon freigesprochen. Dann zwang der Bundesgerichtshof das Düsseldorfer Landgericht, das Verfahren von vorne aufzurollen: Die Begründung der Freisprüche sei fehlerhaft, die Beweiswürdigung voller Lücken. Bei den Angeklagten Ackermann, Joachim Funk und Klaus Zwickel sahen die Richter gar "den Tatbestand der Untreue verwirklicht".

Trotz dieser scheinbaren Steilvorlage lenkte die Staatsanwaltschaft heute ein. "Eine Niederlage für die Ankläger", sagt Hans-Peter Burghof, Professor für Bankwirtschaft an der Universität Hohenheim. Offenbar hätten die Richter signalisiert, dass ein Schuldspruch anders als zunächst gedacht nicht sicher sei. Da hätten die Ankläger "das Gesicht nicht verlieren wollen" und dem Deal zugestimmt. "Für künftige Unternehmensfusionen ist das dramatisch", sagt Burghof. Denn die Frage, wie man in Deutschland mit Prämien für Manager umgehen soll, bleibe offen. Nun würden Aufsichtsräte stets auf Nummer sicher gehen und die Belohnungs- oder Abschiedsgelder für ihre Manager von vorneherein vertraglich festsetzen. "Dabei soll das doch auch ein Anreiz sein - je besser die Arbeit, desto mehr", sagt Burghof. "Das ist jetzt unmöglich. Außerdem können sich Unternehmen bei einer Übernahme genau ausrechnen, was sie einem Manager der Zielfirma in etwa bieten müssen, damit er überläuft."

Ganz anders schätzt der Bankexperte Martin Gerke die Folgen des Verfahrens ein. "Es ist gut, wenn die Höhe einer Prämie von vorneherein feststeht." Das schaffe Berechenbarkeit: "Eine Summe, wie sie Herr Esser bekommen hat, würde sicherlich in keinen Vertrag geschrieben."

Umsonst sei das langwierige Mannesmann-Verfahren trotzdem nicht gewesen. Denn für deutsche Aufsichtsräte sei es "mehr als ein Warnschuss", dass der Prozess zustande kam und dann auch noch neu aufgerollt werden musste. "Das wird für eine andere Kultur in den Kontrollgremien führen, die ihre Verantwortung vernünftiger tragen müssen", sagt Gerke. Ähnlich sieht es SdK-Vorstand Petersen: "Der Bundesgerichtshof hat ungewöhnlich klare Vorgaben gemacht, die nun für die Zukunft gelten."

Die Aufsichtsräte seien "nicht Gutsherren, sondern Gutsverwalter", sagte seinerzeit BGH-Richter Klaus Tolksdorf und begründete damit seine Entscheidung zur Wiederaufnahme des Verfahrens. Solch klare Worte spreche das Gericht sonst selten, sagt Petersen. "Das hat schon Wirkung gezeigt. Man hört inzwischen immer wieder mal: Da sei Vorsicht geboten, sonst werde das ein neues Mannesmann geben."

Quelle : www.spiegel.de

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Mannesmann-Verfahren gegen Millionen-Auflagen eingestellt
« Antwort #6 am: 29 November, 2006, 10:17 »
Der Mannesmann-Prozess ist eingestellt. Die Angeklagten müssen insgesamt 5,8 Millionen Euro an Geldauflagen zahlen, beschloss das Düsseldorfer Landgericht jetzt. Die Entscheidung ist heftig umstritten.

Düsseldorf - Sechs Jahre nach der Milliarden-Übernahme von Mannesmann durch den britischen Mobilfunkkonzern Vodafone ist das spektakuläre deutsche Wirtschafts-Strafverfahren damit ohne Urteil beendet. Der Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und fünf weitere Angeklagte standen wegen des Vorwurfs der schweren Untreue oder der Beihilfe dazu vor Gericht. Es ging um die Ausschüttung von 57 Millionen Euro Prämien und Pensionszusagen im Rahmen der damaligen Fusion.

Es bestehe kein öffentliches Interesse an einer Fortsetzung des Verfahrens, begründete der vorsitzenden Richter Stefan Drees die Entscheidung der 10. Großen Wirtschaftstrafkammer des Düsseldorfer Landgerichts. Die Taten seien schon vor sechs Jahre begangen worden. Die Angeklagten seien in der Vergangenheit einer überdurchschnittlichen Belastung ausgesetzt gewesen. Offene rechtliche Fragen hätten in einem überschaubaren Zeitraum nicht geklärt werden können, argumentierte der Richter.

Das Gericht folgte mit seiner heutigen Entscheidung einem Antrag der Verteidiger von Ackermann auf Einstellung des Verfahrens. Dem Deal hatten in der vergangenen Woche schon die Anwälte der übrigen Angeklagten sowie die Staatsanwaltschaft zugestimmt. Ackermann wird nun allein 3,2 Millionen Euro aufbringen müssen, Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser wird 1,5 Millionen Euro zahlen. Er hatte eigentlich immer auf einen Freispruch und damit auf eine Rehabilitierung hingearbeitet.

Nun wird sein Image genau wie das der anderen Angeklagten in der Öffentlichkeit wohl ziemlich ramponiert bleiben. Schon weil die Geldauflagen mit einer Höhe von 5,8 Millionen Euro in etwa einem Zehntel der Prämien entsprechen, um die es in dem Verfahren ging. Weil die Angeklagten nach der Einstellung des Prozesses nicht als vorbestraft gelten, werden diejenigen, die damals von den Millionenprämien profitierten, ihr Geld wohl behalten dürfen. Ackermann selbst hatte damals allerdings als Aufsichtsrat selbst kein Geld bekommen, sondern die Zahlungen nur genehmigt. Ihm war jedoch besonders an der Einstellung des Verfahrens gelegen - denn im Falle eines Schuldspruches wäre er seinen eigenen Ankündigungen zufolge von seinem Posten als Deutsche-Bank-Chef zurückgetreten. Nun hat er seinen Job wohl gerettet, denn im Vorfeld seines Antrags dürfte er sich der Unterstützung der entsprechenden Gremien des Geldinstituts versichert haben.

Bundesgerichtshof sprach ungewöhnlich klare Worte

Die Entscheidung des Gerichts - die Experten nach der Übereinkunft von Verteidigern und Anklägern letzte Woche schon erwartet hatten - war schon im Vorfeld heftig umstritten. Der Frankfurter Strafverfolger Wolfgang Schaupensteiner etwa erklärte, die Einstellung des spektakulären Wirtschafts-Prozesses stark zu bedauern: Als Jurist hätte er eine endgültige Klärung erwartet, ob es sich bei den Millionenzahlungen an Manager um Untreue gehandelt habe, sagte der Korruptionsermittler. "Von daher wäre ich dankbar gewesen, wenn das eben durch die Instanzen durchdekliniert worden wäre."

Der Prozess war insgesamt nicht nur wegen der Höhe der in Frage stehenden Prämien und Pensionen im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit, sondern auch wegen seines dramatischen Verlaufs. Gleich zum Auftakt entstand ein legendäres Foto, auf dem Ackermann grinsend das Victory-Zeichen zeigte - seitdem galt er als Inbegriff des arroganten Managers, der in den Augen der Öffentlichkeit wegen seiner Skrupellosigkeit vor Gericht stand.

Nach einem mehrmonatigen Prozessmarathon wurden der Bank-Manager und seine Mitangeklagten zunächst freigesprochen. Dieses erste Urteil wurde aber dann vom Bundessozialgericht wieder aufgehoben - mit ungewohnt klaren Worten: Die Freisprüche seien fehlerhaft, die Beweiswürdigung voller Lücken. Bei den Angeklagten Ackermann, Joachim Funk und Klaus Zwickel sah das Gericht gar "den Tatbestand der Untreue verwirklicht". Schaupensteiner zufolge war es auch für Juristen neu, dass der Bundesgerichtshof die Millionenzahlungen als Untreue gesehen habe.

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Re: Mannesmann-Verfahren gegen Millionen-Auflagen eingestellt
« Antwort #7 am: 29 November, 2006, 11:49 »
Über 200 Jahre alt, aber immer aktuell - Heinrich Heine

Mann macht aus deutschen Eichen keine Glagen für die Reichen.
« Letzte Änderung: 29 November, 2006, 11:52 von SiLencer »

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MANNESMANN- VERFAHREN - Empörung über vorzeitiges Prozessende
« Antwort #8 am: 29 November, 2006, 13:57 »
Der Ärger über die Einstellung des Mannesmann-Verfahrens ist groß. Politiker und Juristen kritisieren die "Freikaufaktion" für Deutsche-Bank-Chef Ackermann und seine Mitangeklagten. Das Richter dagegen verteidigt seine Entscheidung und die Höhe der Zahlungsauflagen.

Düsseldorf - Die Begründung des Richters Stefan Drees klingt angesichts des allgemeinen Aufschreis ein bisschen hanebüchen: Es bestehe nach dem jahrelangen Rechtsstreit um die Mannesmann-Übernahme durch Vodafone kein öffentliches Interesse mehr an der Fortsetzung des Verfahrens, entschied der Vorsitzende Richter des Landesgerichts Düsseldorf heute. Deshalb stimmte er der Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflagen von insgesamt 5,8 Millionen Euro zu. Der Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann muss davon allein 3,2 Millionen Euro übernehmen, sein Mitangeklagter Klaus Esser, Ex-Mannesmann-Chef, trägt 1,5 Millionen Euro.

"Wäre der Satz 'Die Kleinen henkt man und die Großen lässt man laufen' noch nicht erfunden, wäre heute der richtige Tag dafür", schimpfte Grünen-Fraktionschefin Renate Künast nach der Gerichtsentscheidung." Die Bürger müssten den Eindruck gewinnen, dass die Summe nur hoch genug sein müsse, damit Manager vor ihrer Strafe davon kommen könnten.

Der bayerische SPD-Politiker und Oppositionsführer Franz Maget (SPD) urteilte, die Entscheidung des Düsseldorfer Landgerichts sei "geeignet, die Zustimmung zu unserem demokratischen Staat nachhaltig zu untergraben und zu beschädigen". Die vom Landgericht festgesetzten Geldauflagen stellten "für einen Menschen in der Einkommensklasse des Herrn Ackermann in der Tat nichts anderes dar als die berühmt-berüchtigten Peanuts." CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer reagierte ähnlich: "Wie eine solche Freikaufaktion auf das gesunde Rechtsempfinden der Menschen im Lande wirkt, so wirkt es auch auf mich."

Auch von Juristenseite kam Kritik an dem Urteil auf: Der Frankfurter Strafverfolger Wolfgang Schaupensteiner etwa erklärte schon vor der absehbaren Entscheidung, die Einstellung des spektakulären Wirtschaftsprozesses sei stark zu bedauern: Als Jurist hätte er eine endgültige Klärung erwartet, ob es sich bei den Millionenzahlungen an Manager um Untreue gehandelt habe, sagte der Korruptionsermittler. "Von daher wäre ich dankbar gewesen, wenn das eben durch die Instanzen durchdekliniert worden wäre."

"Richtungsweisende Entscheidung" des BGH

Richter Drees wehrte sich allerdings schon bei der Begründung seiner Entscheidung gegen die erwartbare Kritik am vorzeitigen Prozessende: Durch das Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs (BGH), der den Fall im Dezember vergangenen Jahres nach einem ersten Freispruch nochmals aufrollen ließ, seien bedeutsame und über das vorliegende Strafverfahren hinaus relevante Rechtsfragen beantwortet worden. Bei den Angeklagten Ackermann, Joachim Funk und Klaus Zwickel sahen die Richter gar "den Tatbestand der Untreue" verwirklicht. Denn Aufsichtsräte seien "nicht Gutsherren, sondern Gutsverwalter", wie BGH-Richter Klaus Tolksdorf erklärte.

Die Bedeutung dieses Urteils werde durch die Entscheidung der Kammer in keiner Weise in Frage gestellt, erklärte Drees. Ungeachtet der "richtungsweisenden Entscheidung" des BGH seien zwar Fragen zum Fall Mannesmann offen geblieben, diese seien jedoch innerhalb eines "überschaubaren Zeitraums" nicht rechtskräftig zu klären gewesen. Eine solche Klärung wäre aber im Interesse der Öffentlichkeit nicht unbedingt nötig gewesen, weil es um Punkte gegangen sei, die nicht von allgemeiner Bedeutung seien.

Drees rechtfertigte auch die Höhe der Auflagen: Gemessen an den "außerordentlich guten Einkommensverhältnissen" des Deutsche-Bank-Vorstandschefs Josef Ackermann könne die Summe von 3,2 Millionen Euro zwar als gering erscheinen. Laut Strafgesetzbuch hätten gegen ihn jedoch höchstens 720 Tagessätze zu je 5000 Euro verhängt werden dürfen, also zusammen 3,6 Millionen Euro, erläuterte der Richter.

Drees sagte weiter, die Begrenzung des einzelnen Tagessatzes auf maximal 5000 Euro möge "angesichts der heute erzielten Spitzenverdienste unverständlich erscheinen", sei aber geltendes Recht. Ackermann hatte während des Prozesses gesagt, dass sich sein jährliches Bruttoeinkommen auf 15 Millionen bis 20 Millionen Euro beläuft.

Drees verwies auch darauf, dass die Möglichkeit der Verfahrenseinstellung keine Vorschrift sei, die Reiche begünstige. Wenn man die entsprechende Regelung der Strafprozessordnung allgemein als ein "Freikaufen" ansehe, so sei zu berücksichtigen, dass auf dieser Grundlage etwa im Jahre 2003 in Deutschland rund 126 000 Verfahren eingestellt worden seien. "Es bedarf keiner näheren Darlegung, dass die in diesen Fällen Angeklagten ganz überwiegend nicht über besonders hohe Einkünfte oder Vermögen verfügten", sagte Drees.

Börsen-Experten begrüßen Prozeßende

Auch der Börsen-Experte Wolfgang Gerke verteidigte die Richterentscheidung: Das Verfahren sei am Ende ganz stark auf die Person Ackermanns zugeschnitten gewesen. "Das fand ich nicht ganz fair." Die Verfahrenseinstellung mindere außerdem nicht die vom ersten Prozess ausgegangene Signalwirkung - dass Aufsichtsräte in Zukunft umsichtiger handeln müssen. "Ackermann konnte damals noch behaupten, er habe im guten Glauben gehandelt. Das können Aufsichtsratsmitglieder künftig nicht mehr in Anspruch nehmen", betonte Gerke.

Auch wisse er von vielen Unternehmen, dass Aufsichtsratsmitglieder inzwischen ihre Aufsichtspflichten wesentlich ernster nähmen als früher. "Viele Manager wissen jetzt, dass ihnen, wenn sie im ersten Prozess ungeschoren davon kommen, möglicherweise ein zweiter Prozess droht."

Nicht alle Experten sehen die Folgen des Prozesses so positiv. Der Finanzexperte Hans-Peter Burghof etwa hält den nötigen Spielraum der Unternehmens-Aufseher für erheblich eingeschränkt. Künftig würden Prämien nun wahrscheinlich grundsätzlich von vornherein vertraglich festgehalten. Dadurch verlören sie ihre Anreizwirkung. In einem Übernahmekampf werde das angegriffene Unternehmen beziehungsweise dessen Vorstand im Wortsinne berechenbar.

Die Einstellung des Verfahrens begrüßte allerdings auch Burghof. Es seien zu viele Zufälligkeiten im Spiel gewesen, das hätte am Ende keinen Rechtsfrieden gebracht. "Der Abbruch war daher die beste Entscheidung". Burghof bedauerte allerdings, dass nicht die Frage der Rechtmäßigkeit der Zahlungen geklärt worden sei.

Quelle : www.heise.de

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Mannesmann-Prozess hat ein Nachspiel
« Antwort #9 am: 02 Dezember, 2006, 14:54 »
Die Einstellung des Mannesmann-Prozesses gegen Geldauflagen wird ein juristisches Nachspiel haben. Wie die "Welt am Sonntag" berichtet, erstattete eine Hamburger Kanzlei Strafanzeige bei der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft gegen die Richter des dortigen Landgerichts, die Ankläger sowie die sechs Angeklagten des Prozesses.

Die Kanzlei Dommels Schlosser & Partner erhebt in der Anzeige den Vorwurf der Rechtsbeugung und Strafvereitelung. "Die Beteiligten haben die Durchführung des rechtsstaatlich vorgegebenen Strafverfahrens pflichtwidrig unterlassen", sagte Rechtsanwalt Andreas Dimke, der Partner der Kanzlei ist.

Ein falsches Bild?

Der Jurist kritisierte, dass es Spitzenverdienern offensichtlich gelinge, "Untreuehandlungen ohne abschließende rechtliche Prüfung in einem rechtsstaatlichen Verahren gegen stattliche Geldzahlungen einstellen zu lassen". Dem Normalbürger dränge sich der Eindruck auf, dass Beschuldigte in Deutschland sich durch teure Verteidiger und Geldzahlungen einer Verurteilung im Strafverfahren entziehen könnten.

Der Prozess gegen Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, den früheren Mannesmann-Lenker Klaus Esser sowie vier weitere Angeklagte war am Mittwoch gegen eine Geldauflage von insgesamt 5,8 Millionen Euro eingestellt worden. In dem Verfahren ging es um die Rechtmäßigkeit von Prämien und Abfindungen in Höhe von 57 Millionen Euro, die nach der Mannesmann-Übernahme durch die britische Vodafone Anfang 2000 an amtierende und frühere Konzernmanager geflossen waren.

Quelle : www.onlinekosten.de

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Re: Mannesmann-Prozess hat ein Nachspiel
« Antwort #10 am: 02 Dezember, 2006, 17:43 »
was heist der Eindruck drängt sich auf, es ist so. Kopier ne DVD und du bist vorbestraft. Bring hunderte oder tausende um ihren Job und du kommst mit ner Geldauflage, blos das Wort Strafe vermeiden, davon.
Ich könnte die genannte Kanzlei lieben, daß sie keine Ruhe gibt. (oder ist da auch schon wieder Hinterlist dabei)? ???
kater
« Letzte Änderung: 02 Dezember, 2006, 17:51 von SiLencer »
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