Autor Thema: Copyright verkommt zum "Ordnungs- und Verhaltensrecht"  (Gelesen 102909 mal)

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Die umstrittene 2. Stufe der Urheberrechtsreform kommt weiter nicht voran. Hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bei der Vorstellung der Eckpunke für den so genannten 2. Korb im September noch gehofft, die Novelle bis zur zweiten Hälfte 2005 unter Dach und Fach bringen zu können, dürfte sich jetzt der Bundestag vor dem Sommer wohl kaum noch mit dem Vorhaben beschäftigen. Denn der Kabinettsbeschluss zur Verabschiedung des Regierungsentwurfs lässt weiter auf sich warten. Er sollte ursprünglich bereits Ende vergangenen Jahres erfolgen. Ein konkreter Termin dafür steht aber nach wie vor nicht fest.

Eine offizielle Begründung für die Verzögerungen gibt es nicht. In der Hauptstadt hört man hinter vorgehaltener Hand nur, dass die Bundesregierung erst noch die für Rot-Grün kritische Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 22. Mai abwarten wolle. Vorher sei eine öffentliche Auseinandersetzung über heikle Punkte wie die künftige Regelung von Vergütungspauschalen, gegen die von Industrieseite insbesondere der Branchenverband Bitkom Sturm läuft, tunlichst zu vermeiden.

Ein "fertiger" Regierungsentwurf für das Reformprojekt kursiert seit über einem Monat in Berlin. Im Unterschied zum zuletzt bekannt gewordenen Papier fürs Kabinett, in dem das Justizministerium überraschend die vorgesehene Klausel zur Straffreiheit privater Nutzer bei geringfügigen Urheberrechtsverletzungen wie dem Download einer kleinen Zahl von Songs aus Tauschbörsen auf die "Versorgung" von Freunden und Bekannten ausweitete, enthält die aktuelle Version nur noch kosmetische Änderungen. Hauptsächlich wurde im Paragraph 52b, der Bibliotheken fürs digitale Zeitalter fit machen will, eine Einschränkung gestrichen. So sollen Bücherhallen künftig mehr Exemplare eines Werkes an elektronischen Leseplätzen gleichzeitig zugänglich machen dürfen, als der Bestand der Einrichtung eigentlich umfasst.

Der Lobbystreit geht trotz der Verschleppung der Beratung munter weiter. So schießt sich hauptsächlich die Filmindustrie weiter gegen die von ihr als "Raubkopierer-Klausel" bezeichnete Bagatellregelung ein. Johannes Klingsporn, Geschäftsführer des Verbands der Filmverleiher, sprach gegenüber heise online von einem "erneuten Schlag ins Gesicht der Urheber". Die Filmindustrie moniert weiter, dass der umstrittene Paragraph 106 ein europäischer Alleingang wäre. Während die Sozialisten in Spanien gerade einen Aktionsplan gegen Piraterie ins Leben gerufen hätten, gehe Deutschland den entgegengesetzten Weg. Ein Dorn im Auge ist den Filmverleihern zudem, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder auf der CeBIT Gespräche mit dem Bitkom über die Vergütungsregelungen ankündigte, während ihre Interessen nicht vergleichbar ernst genommen würden. Allerdings soll Zypries der Filmwirtschaft bereits signalisiert haben, dass ihr Haus in der parlamentarischen Beratung empfehlen werde, neben Computerprogrammen auch Filmwerke von der Bagatellklausel auszunehmen.

Unterstützung erhalten Hollywood und Co. von Günter Krings, Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Geistiges Eigentum im Rechtsausschuss des Parlaments. Ihm gibt die geplante Ausweitung der Bagatellklausel "Anlass zur Besorgnis". Passend zum "Welttag des geistigen Eigentums" am morgigen Dienstag fordert der Jungpolitiker zudem zum wiederholten Male die Bundesregierung auf, "einen Auskunftsanspruch des Rechteinhabers gegen Internetprovider in das Urheberrechtsgesetz aufzunehmen". Anders müsste ein Rechtehalter nach wie vor über die Strafverfolgungsbehörden gehen, um an die persönlichen Daten eines potenziellen Rechtsverletzers zu gelangen.

Kritik grundsätzlicherer Art übt zudem Martin Vogel, Mitglied der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts. Für ihn verbirgt sich im Entwurf für den 2. Korb ein Unterfangen zu einem "in der Geschichte des Urheberrechts einmaligen Abbau von Schutzrechten der Kreativen". Aufhänger des Streits ist auch für Vogel die Vergütungspauschale. Er moniert dabei aber im Gegensatz zum Bitkom, dass für die Urheber nicht genug Geld eingesammelt werde und sich Schriftsteller schon einmal mit Hartz IV anfreunden sollten. Die Ursache sieht er darin, dass das Justizministerium nur noch Geräte, die tatsächlich zur Vervielfältigung benutzt werden, bei der Festlegung der Vergütung heranziehen will. Damit werde den für das Inkasso und die Verteilung zuständigen Verwertungsgesellschaften die Beweislast und folglich die Einholung extrem teurer Gutachten aufgebürdet. Vogel fordert ein Moratorium bei der Novelle, um sich auf ein "starkes, schöpferbezogenes Urheberrecht im Sinne der Verfassung" besinnen zu können.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/58981

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Bitkom warnt vor "deutschem Sonderweg" bei Urheberrechtsabgaben
« Antwort #1 am: 13 Mai, 2005, 15:33 »
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am Mittwoch entschieden, dass auch für Drucker urheberrechtliche Abgaben zu zahlen sind. Darauf weist heute der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) in einer Mitteilung hin. Bereits Ende vorigen Jahres war das Stuttgarter Landgericht zu dem Urteil gekommen, dass Drucker abgabenpflichtig sind. Geklagt hatte die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) gegen Hewlett-Packard und andere Druckerhersteller. Das Unternehmen werde gegen das Urteil voraussichtlich Revision einlegen, teilt Bitkom mit. Die endgültige Entscheidung müsse dann der Bundesgerichtshof treffen.

Mit dem aktuellen Urteil entferne sich Deutschland immer weiter von den Standards in Europa, erklärt Bitkom. "Kein anderes europäisches Land belastet die Hersteller von Druckern mit urheberrechtlichen Abgaben", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. "Wir brauchen neue Vorgaben des Gesetzgebers, um die Abgaben auf das unbedingt Notwendige zu beschränken und die Belastung kalkulierbar zu machen."

Die Druckerhersteller halten die von der VG Wort geforderten Abgaben in Höhe von 10 bis 300 Euro pro Drucker für nicht berechtigt. "Drucker sind keine Kopiergeräte und werden von den Verbrauchern nicht zu Kopierzwecken gekauft", sagt auch Rohleder. Das geltende Recht sehe aber nur Abgaben für Geräte vor, die zum Kopieren bestimmt sind. Rohleder schätzt, den Druckerherstellern drohten Zahlungen von rund 350 Millionen Euro, sollte das Urteil der Vorinstanz Bestand haben. "Preiserhöhungen würden dann unvermeidlich."

Quelle : www.heise.de

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Offline Jürgen

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Wann kommt eigentlich die Kugelschreiber-Abgabe  >:(
Damit kann man ja auch geschützte Texte abschreiben...
Tinte, Gänsefeder, au weia ::)
Leuchttische, Schreib-, Paus- und Kohlepapier...
Schreibtischlampen (statt Scanner-Röhren) ???
Brille und Lupe?

Ist ein Photoapparat insofern nicht auch zur Kopie geschützter Werke geeignet  :o

Und das menschliche Gedächtnis?

Frag' den Lausch-Otto, wir sind doch sowieso schon alle Terrorismus-verdächtig...
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
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Softwarepatente: Experten stärken EU-Parlament den Rücken
« Antwort #3 am: 23 Mai, 2005, 21:14 »
EU-Parlamentarier aus dem Rechtsausschuss sehen sich nach einer öffentlichen Anhörung am heutigen Montag in Brüssel gut gerüstet für die 2. Lesung der hart umkämpften Richtlinie über die Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" Anfang Juli. "Die Experten haben uns den Rücken gestärkt", erklärte Maria Berger, die für die Sozialdemokraten im Ausschuss sitzt, gegenüber heise online. "Alle haben empfohlen, eine genaue Definition in der Richtlinie vorzunehmen, was patentierbar ist und was nicht", betonte die Österreicherin. Die übereinstimmende Meinung sei auch gewesen, dass das TRIPS-Abkommen (Trade Related Intellectual Property Rights) der Welthandelsorganisation (WTO) keinen Patentschutz für Software an sich verlangt.

In jüngster Zeit hatten Softwarepatentbefürworter insbesondere aus der Großindustrie wiederholt behauptet, dass der Text der 1. Lesung des Parlaments sowie die auf dem Tisch liegenden Änderungsanträge für die 2. Runde mit der internationalen Vereinbarung nicht kompatibel sei. Aus TRIPS könne man tatsächlich viel herauslesen, weiß das grüne Rechtausschussmitglied Eva Lichtenberger. Dem Parlament komme daher aber gerade die entscheidende Rolle zu, die künftige Lesweise des Abkommens mit zu beeinflussen.

Einige Klarstellungen für die Parlamentsversion brachte unter anderem Reto Hilty, Direktor des Max-Planck-Instituts für Geistiges Eigentum, ins Spiel. Demnach sollten die Abgeordneten den für eine Patentierung erforderlichen und am heftigsten diskutierten "technischen Beitrag" genauer fassen, um den Interpretationsraum des Europäischen Patentamtes einzuschränken. Geliefert werden müsste laut Hilty von einer schützenswerten computergestützten Erfindung "eine neue lehrende Erkenntnis über die kausalbedingten Beziehungen bei der Nutzung kontrollierbarer Naturkräfte zum Erzielen eines vorhersagbaren Ergebnisses".

Patente etwa auch auf Verfahrensweisen würden damit zwar zunächst prinzipiell möglich, da letztlich eine Einsicht in physikalische Wirkungen gefordert wird. Um eine "exzessive Patentierungspraxis" aber zu verhindern, schlägt Hilty ähnlich wie bei biotechnologischen Erfindungen vor, dass nur Beiträge zu einer ganz spezifischen Anwendung oder Funktion geschützt werden dürfen. Ferner sollte nach Ansicht des Professors "in machen Fällen" die Herausgabe des entsprechenden Quellcodes Bedingung für die Gewährung eines Patentes sein, um den allgemeinen Veröffentlichungspflichten zu genügen. Laut Hilty soll ferner ein Computerprogramm keine patentierbare Erfindung darstellen, wenn es allein den Einsatz eines Rechners, Netzwerks oder eines programmierbaren Apparates einschließt und jenseits der normalen Interaktionen zwischen diesen Komponenten keinen technischen Effekt hat.

Für Lichtenberger kommt es jetzt darauf an, dass sich die Parlamentarier mit der Masse der 216 Änderungsanträge (PDF) "nicht gegenseitig aus dem Feld werfen". Zu kurz gekommen sind ihr in der Debatte noch die Verbraucherrechte. Die Interoperabilität und Kompatibilität müsse gewährleistet werden, da die Nutzer sonst nicht unterschiedliche Geräte und Programme kombinieren könnten. Dazu bedürfe es gemeinsamer Schnittstellen. "Gerade hier haben große Hersteller wie Microsoft einen Weg entdeckt, um ihre dominante Marktposition zu vergrößern", warnt die Österreicherin vor einer Stärkung dieser Praktiken durch einen zu weiten Patentschutz. Auch für den Mittelstand stelle dies eine Bedrohung dar.

Auch der Ausschuss der Ständigen Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten (Coreper), der die Sitzungen des EU-Rates vorbereitet, beschäftigt sich seit Freitag wieder mit dem heißen Eisen. Die Regierungsvertreter haben eine Prüfung der Parlamentseingaben zu ihrer eigenen Richtlinienversion in Angriff genommen, die sie im März nur mit einer Gewalt-Tour über die Runden brachten. Die Luxemburger Präsidentschaft geht demnach davon aus, dass die Abgeordneten das Konstrukt des Ministergremiums ablehnen und es zu einer Vermittlungsrunde nach der 2. Lesung kommt. Sie könnte sich aber auch für einen inoffiziellen Annäherungsversuch an den Rechtsausschuss vor der Abstimmung rüsten wollen.

Zu einer Demonstration gegen das "Trojanische Pferd" der Ratslinie rufen derweil für den 2. Juni die belgische Association Electronique Libre und OpenStandaarden nach Brüssel. Unterstützt wird die Aktion, die von einer Webdemo mit Bannern begleitet werden soll, unter anderem vom Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) sowie den Grünen. Mitorganisator Mark Vandenborre hofft auf eine "Mobilisierung quer durch ganz Europa, damit die Patentlobby nicht mit ihrer Desinformationskampagne Erfolg hat."

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/59802

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Abgaben nach Urheberrecht auch für Multifunktionsgeräte
« Antwort #4 am: 07 Juli, 2005, 19:48 »
Käufer von Multifunktionsgeräten wie Drucker mit Scanner- und Kopierfunktion müssen künftig möglicherweise tiefer in die Tasche greifen. Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte in einem Musterprozess den Hersteller Hewlett-Packard (HP) zur Zahlung von Abgaben auf die Geräte nach dem Urheberrechtsgesetz. Die Richter gaben der Verwertungsgesellschaft Wort Recht und sprachen ihr zunächst 1,4 Millionen Euro zu. Das Gericht ließ laut einer heutigen Mitteilung Revision vor dem Bundesgerichtshof zu (Az.: 4 U 19/05). Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte vor zwei Monaten auch im Streit um Abgaben für Drucker zwischen den gleichen Parteien zu Gunsten der VG Wort entschieden.

Der Industrieverband Bitkom (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien) kritisierte das aktuelle Urteil und betonte, dass es bei dem Rechtsstreit um die Höhe der Abgaben gehe. "Wir streiten nicht über das Ob", sagte ein Bitkom-Sprecher in Berlin. Die nach dem Urheberrechtsgesetz vorgesehenen Abgaben von 38,35 bis 613,56 Euro je Gerät seien von der Industrie nicht zu bezahlen. Damit entstünden jährliche Zusatzkosten von 120 Millionen Euro, teilte Bitkom mit. Die Hewlett-Packard GmbH in Böblingen kündigte Revision gegen das Urteil an.

Die Verwertungsgesellschaft Wort, die die Abgaben an Wortautoren und deren Verleger auskehrt, begrüßte das Urteil. Die Höhe der Abgabe ist nach Angaben des Gerichts abhängig von der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Gerätes. Mit der Pauschale, die jeder Käufer sonstiger Vervielfältigungsgeräte in Deutschland automatisch mit dem Kaufpreis bezahlt, wird das Recht vergütet, im gesetzlichen Rahmen Text- und Bilddokumente für private Zwecke zu kopieren. Die VG Wort verwaltet Urheberrechte für mehr als 300.000 Autoren und 7000 Verlage in Deutschland.

"Wir müssen uns fragen, ob in Deutschland noch Multifunktionsgeräte verkauft werden können", sagte HP-Geschäftsführerin Regine Stachelhaus. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder betonte, die Höhe der Abgabe stehe in keinem Verhältnis zum Preis der Geräte. Er wies darauf hin, dass es in anderen Ländern Gebühren dieser Art nicht gebe und der deutsche Standort geschwächt werde. Kunden könnten die Geräte künftig im Ausland kaufen.

Führende Anbieter wie Brother, Canon, Epson, Lexmark und Xerox sowie Kyocera Mita verlangten in einer gemeinsamen Stellungnahme eine Modernisierung des Urheberrechts. Gerätepreis und Abgaben müssten in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen, hieß es. Farb-Multifunktionsgeräte würden im Handel bereits für weniger als 100 Euro angeboten. Bestätigt der BGH das Urteil, würden sich die Preise nach Angaben der Hersteller nahezu verdoppeln.

Quelle : www.heise.de

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Neuer Streit um "Raubkopierer-Klausel" im Urheberrecht
« Antwort #5 am: 17 Oktober, 2005, 15:15 »
Nach den Massenanzeigen gegen Spiele-Downloader fordern Staatsanwaltschaften eine Bagatellgrenze im Urheberrecht für Tauschbörsen-Nutzer. Andernfalls sehen sie sich bei der Verfolgung schwerwiegender Straftaten massiv behindert. Die Ermittlungsbehörden unterstützen damit einen Vorstoß von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die SPD-Politikerin hatte in ihrer Vorlage für den umstrittenen Kabinettsentwurf der Bundesregierung zur zweiten Reformstufe des Urheberrechtsgesetzes einen entsprechenden Gesetzesvorbehalt eingebaut. Demnach sollten rechtswidrige Vervielfältigungen straffrei bleiben, wenn sie "nur in geringer Zahl und ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch" hergestellt werden. Vor den Neuwahlen hatte die Bundesregierung den intern umstrittenen Entwurf zwar nicht mehr verabschiedet, Zypries ist jedoch auch in der geplanten Großen Koalition als Justizministerin vorgesehen, sodass der Zwist um den so genannten "2. Korb" der Urheberrechtsreform schon jetzt wieder heftiger wird.

Johannes Klingsporn etwa, Geschäftsführer des Verbands der Filmverleiher (VdF), hat seine Kritik an der so genannten Bagatellklausel gegenüber heise online verschärft: "Eine Raubkopierer-Klausel wäre grundfalsch und legalisiert potenziell milliardenfachen Diebstahl." Es gebe keinen Grund, den Klau geistigen Eigentums gegenüber der Entwendung physischer Gegenstände zu privilegieren. Der VdF unterstützt ganz in diesem Sinne seit längerem die in die Jahre gekommene Kampagne "Raubkopierer sind Verbrecher".

Insbesondere die Staatsanwaltschaft Karlsruhe stöhnt dagegen über inzwischen 20.000 Anzeigen, die bei ihr hauptsächlich wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße im Peer-2-Peer-Netzwerk eDonkey im Zusammenhang mit Downloads von Spielen des Karlsruher Herstellers Zuxxez eingegangen sind. Angefeuert wird die Anschwärz-Maschinerie von der Firma Logistep, die im Auftrag ihrer Klienten IP-Adressen verdächtiger Nutzer in Tauschbörsen aufspürt. Ein Sprecher der Karlsruher Staatsanwaltschaft beklagte gegenüber dem Focus, dass die Abarbeitung der Vorgänge "mindestens sechs Monate" in Anspruch nähme, "vielleicht aber auch deutlich mehr". Doch auch andere Strafverfolgungsbehörden sehen sich längst überfordert, da die Musik- und die Filmindustrie sie ebenfalls permanent mit Anzeigen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet füttern. Ermittlungen seien nur noch sinnvoll, wenn jemand "1000 oder mehr Lieder online offeriere", drängen Behördenvertreter laut Focus auf klare Grenzziehungen bei der Rechtsnovelle. Es sei nicht zu schaffen, zehntausende deutsche P2P-Nutzer zu bestrafen.

In der Entertainment-Branche wird der Schwarze Peter für den erzeugten Unmut an Zuxxez abgeschoben. So gibt die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) zwar einerseits die Parole "Keine Toleranz" gegen Raubkopierer aus, andererseits betonte Jan Scharringhausen, Leiter der Rechtsabteilung, gegenüber heise online: "Nach wie vor sieht die GVU von nicht ausdifferenzierten Massenanzeigen ab." Die Ermittler und Justiziare der Organisation würden den Behörden keine rein auf Computerprogramme gestützte Informationen liefern, sondern eine "umfassende und aussagekräftige Beweislage". So habe man sich als verlässlicher Partner etabliert, was Erfolge wie im FTPWelt-Fall zeigen würden. Man dürfe daher nicht einfach "jegliche Initiativen zum Schutz von Entertainment-Produkten in einen Topf werfen." Zuvor hatte sich bereits die Musikindustrie vom Einsatz der Logistep-Methodik distanziert.

Als Ausweg aus der verworrenen Situation bringt Klingsporn erneut die Forderung nach einem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch für die Rechteinhaber ins Spiel: "Gäbe es einen solchen, müssten nicht in jedem Fall die Staatsanwaltschaften beschäftigt werden." Momentan sei die Einschaltung der Behörden jedoch der einzige Weg, um gegen Raubkopierer juristisch effektiv vorgehen zu können. Provider und Rechtsexperten fürchten statt der skizzierten Entlastung der Staatsanwaltschaften jedoch eine um sich greifende Willkür der Rechteinhaber sowie schwere Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte im Zusammenhang mit dem auch in der Politik umstrittenen Auskunftsanspruch. Die Staatsanwaltschaften verweisen zudem darauf, dass eine Providerauskunft oft wenig weiter helfe. Denn selbst wenn daraus hervorgehe, dass aus einer bestimmten Wohnung zu einer bestimmten Zeit urheberrechtlich geschütztes Material ins Netz eingeschleust worden sei, würden in einem solchen Fall dann häufig sämtliche Familienmitglieder die Rechtsverletzung leugnen.

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Frankreich plant drastische Verschärfung des Urheberrechts
« Antwort #6 am: 06 Dezember, 2005, 20:17 »
Paris hat sich lange Zeit gelassen mit der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2001. Nun will die französische Regierung aber einen entsprechenden Gesetzesentwurf über den Schutz von Copyright und benachbarten Rechten in der Informationsgesellschaft (DADVSI) in einem parlamentarischen Eilverfahren zwei Tage vor Weihnachten durchs Abgeordnetenhaus jagen. Das Papier an sich hat es in sich, da es stärker noch in als etwa hierzulande Kopierschutzmaßnahmen zusätzlich rechtlich sanktionieren und das Umgehen der technischen Blockaden kriminalisieren will. Verbände und Firmen der Unterhaltungsindustrie haben überdies einen Änderungsantrag lanciert, mit dem Software für den Dateitransfer verboten würde, die Rechtsverletzungen nicht technisch von vornherein verhindert. Davon erwarten Experten gravierende Auswirkungen auf Open Source.

Laut des Gesetzesvorschlags drohen Nutzern, die ohne Erlaubnis der Rechtehalter Programme zum Kopierschutzknacken verwenden, künftig Haftstrafen bis zu drei Jahren sowie Geldstrafen in Höhe von 300.000 Euro. Verboten werden soll auch der Einsatz freier Software zum Abspielen von Multimedia-Dateien wie VLC, da diese etwa den Zugriff auf DVDs mit DeCSS-Verschlüsselung erlauben. Wer direkt oder indirekt wissentlich Informationen über Werkzeuge verbreitet, die mit dem Gesetz kriminalisiert werden, soll ebenfalls bestraft werden. Diese über die EU-Richtlinie hinausgehende Gesetzespassage würde laut des französischen Info-Centers EUCD.info (European Copyright Directive) "die Türen für Zensur öffnen". Die freie Meinungsäußerung nicht nur von Autoren freier Software, sondern auch die von Sicherheitsexperten, Akademikern und Journalisten sieht das Aufklärungsforum damit "direkt in Gefahr". Darüber hinaus sieht der Entwurf eine Kriminalisierung von Nutzern vor, die Hinweise zum Entfernen digitaler Wasserzeichen geben.

EUCD.info befürchtet ferner eine Vertiefung der Kluft in der französischen Gesellschaft zwischen Bürgern, die sich den Zugang zu kommerziellen digitalen Informationen noch leisten können, und solchen, denen dieses finanzielle Privileg nicht gegeben ist. Erstmals würde es nämlich in der Macht der Verleger oder Produzenten stehen, allen, die keine Nutzungslizenzen erwerben, das private Kopieren zu untersagen. Generell sehe die Gesetzesinitiative vor, viele der noch legalen alltäglichen Nutzungsformen digitaler Güter massiv zu beschneiden. Ein Dorn im Auge sind Bürgerrechtlern, die vor der "schlimmsten Urheberrechtsgesetzgebung in Europa warnen", zudem Bestimmungen wie die zwangsweise Implementierung von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) in die Übertragungen von Online-Radios sowie der geplante Aufbau für ein universelles Filtersystem bei den Providern. Damit könnte etwa nach E-Mails Ausschau gehalten werden, so die Befürchtungen, welche Anhänge mit illegal kopierten MP3s transportieren.

Besondere Empörung hat ein kürzlich eingebrachter Änderungsvorschlag an dem bisherigen Entwurf ausgelöst, dem zufolge Software für die Übertragung kopiergeschützten Materials ohne die Integration von Wasserzeichen oder DRM verboten werden soll. Laut EUCD.info stammt der Antrag direkt aus den Rechtsabteilungen des Medienkonglomerats Vivendi Universal, der Business Software Alliance (BSA) sowie der Verwertungsgesellschaft SACEM, dem französischen Pendant zur GEMA. Betroffen sehen die Kritiker von der "surrealistischen" Klausel neben Chat-Programmen sämtliche Server-Software und -Protokolle wie Peer-2-Peer, HTTP, FTP oder SSH. Da alle Applikationen angesprochen würden, welche für das Verfügbarmachen geschützter Dateien in Frage kommen, könnte dies auch den Praktiken zur Veröffentlichung freier Software einen Todesstoß versetzen, warnt EUCD.info. Dies hätte verheerende Auswirkungen auf die Innovation.

Laut der Free Software Foundation Frankreich (FSFF) haben das französische Kultusministerium und Verlegerverbände der Musikindustrie die Programmierer freier Software bereits darauf hingewiesen, dass sie auf Grund der vor der Verabschiedung stehenden Regeln ihre Lizenzen überarbeiten müssten. SACEM soll zudem pauschal einen "Stopp der Veröffentlichung freier Software" gefordert haben. Die FSFF sorgt sich daher um einen möglichen "Bann" von Programmen mit frei verfügbarem Quellcode. Chancen für eine ernsthafte parlamentarische Debatte über das Gesetz sieht die Vereinigung nur noch für den Fall gegeben, dass das Kabinett die Eilbedürfnis des Verfahrens zurücknimmt. Andernfalls seien die "unsäglichen Kontrollbestimmungen" im Interesse der großen Konzerne kaum mehr aufzuhalten.

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Verleger verlangen mehr Respekt vor "geistigem Eigentum"
« Antwort #7 am: 08 Dezember, 2005, 07:00 »
Europäische Verleger haben auf einer Tagung in Brüssel Regulierungen gefordert, durch die die Herausgeber von Zeitungen, Zeitschriften, Büchern und anderen Druckerzeugnissen im digitalen Zeitalter bestehen können. So solle auch die Pressefreiheit gesichert werden, heißt es in einer Mitteilung. Die Verlagsbranche fordert vor diesem Hintergrund Respekt vor "geistigem Eigentum" und streicht hier besonders von Google angeblich ausgehende Gefahren hervor. An der Konferenz haben auch die EU-Kommissarinnen Viviane Reding und Margot Wallström teilgenommen.

Der Vorsitzende des Verlegerverbands European Publishers Council (EPC), Francisco Pinto Balsemão, meint laut Medienberichten, Google und andere Unternehmen würden mit ihren Geschäftsmodellen das bisherige Copyright-Modell umkehren und ihre Umsätze auf Kosten anderer machen. Durch frei verfügbare Inhalte würden die Verbraucher ins Internet gezogen. Dies müsse sich ändern. Balsemão unterstützt das Vorgehen der französischen Nachrichtenagentur AFP, die Anfang dieses Jahres von Google gefordert hat, AFP-Meldungen aus dem Newsdienst zu entfernen.

Viviane Reding bilanzierte auf dem Treffen die Antworten auf eine Konsultation zur Konkurrenzfähigkeit des Verlagswesens und hob die Bedeutung eines starken Copyright-Systems hervor. Die beteiligten Verleger hätten sie darauf hingewiesen, dass der Übergang zum elektronischen Publizieren nicht einfach sei. Aus allen der rund 30 eingegangenen Antworten gehe aber Optimismus hervor, dass er gelingen werde. Ein Wettbewerbsvorteil sei dabei, dass die Verlage bestehende Marken nutzen können. Reding beschrieb Marken als "mächtiges Werkzeug". Es gebe bereits Menschen, die sich beispielsweise das Logo des iPod von Apple eintätowieren ließen.

Die Kommissarin riet dazu, Geschäftsmodelle wie die des US-Amerikaners Craig Newmark, der vor zehn Jahren die Website Craig's list installierte, im Auge zu behalten. Newmark behaupte, der Nachrichtenjournalismus habe in der US-Öffentlichkeit an Vertrauen verloren. Er setze nun auf "Bürgerjournalismus" mit Hilfe von Bloggern. Solche und andere Versuche könnten zu neuen Geschäftsmodellen führen. Newmark schrieb kürzlich in seinem Weblog, er sehe Bürgerjournalismus als Ergänzung zum "Mainstream-Journalismus".

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OLG München bestätigt Urheberrechtspauschale für PCs
« Antwort #8 am: 16 Dezember, 2005, 09:32 »
Die Verwertungsgesellschaft VG Wort hat nach eigenen Angaben einen erneuten Erfolg vor Gericht erstritten: Das Oberlandesgericht München bestätigte in einem Urteil, dass für PCs eine Urheberrechtspauschale von 12 Euro zu zahlen ist, da die PCs für privates Kopieren und Speichern urheberrechtlich geschützter Inhalte genutzt werden können. "Mit der Entscheidung wird das Recht der Bürger auf privates Kopieren erneut nachhaltig gestärkt", betonte die VG Wort. Mit der Urheberrechtspauschale seien dann "alle gesetzlich zulässigen Vervielfältigungen mit Hilfe des PC abgedeckt: "Diese Regelung ist zwar enttäuschend für die Urheber, aber durchaus im Sinne der Verbraucher: Die Pläne der Industrie, eine individuelle Abrechnung jedes einzelnen urheberrechtlich geschützten Inhaltes durch Digital Rights Management-Systeme einzuführen, würden Verbraucher um ein Vielfaches höher belasten", werklärte VG-Wort-Vorstand Ferdinand Melichar in einer Mitteilung.

Der Rechtsstreit zwischen der VG Wort und Fujitsu Siemens zieht sich schon einige Zeit hin. Der PC-Hersteller war im Oktober 2003 von der Verwertungsgesellschaft auf eine Abgabe von 30 Euro pro Komplett-PC verklagt worden. Bereits im Februar 2003 hätten Fujitsu-Siemens und Druckerhersteller laut einem Vorschlag der Schiedsstelle beim Deutschen Patentamt München 12 Euro pro Gerät zahlen sollen. Dagegen hatten sich die Hardwarehersteller verwehrt. Das OLG München bestätigte nun eine Entscheidung des Landgerichts München.

Fujitsu Siemens zeigte sich wie zu erwarten enttäuscht über das Urteil; der PC-Hersteller will nach Prüfung der Urteilsgründe und Abstimmung mit anderen an dem Verfahren beteiligten Unternehmen Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Zugleich forderte Fujitsu Siemens, dass die Arbeit am so genannten 2 . Korb der Urheberrechtnsovellierung wieder aufgenommen werden müsse. Die weitere Novellierung des Urheberrechts war Anfang des Jahres aus dem Takt geraten und verzögerte sich dann auf Grund der Bundestagsneuwahlen weiter.

In der ersten Novellierung des Urheberrechts war erstmals die Umgehung von technischen Maßnahmen zum Kopierschutz untersagt worden. Digitale Medien, die über einen Kopierschutz verfügen, dürfen danach auch für den reinen Privatgebrauch nicht mehr vervielfältigt werden, wenn dafür ein Kopierschutz umgangen wird. Zwar werden solche Kopien nicht strafbar, doch die jeweiligen Rechteinhaber können den Verbraucher zivilrechtlich auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch nehmen. Das Überwinden von Kopierschutzmaßnahmen zu kommerziellen Zwecken hingegen ist künftig ein Straftatbestand, ebenfalls ist der Vertrieb oder die Werbung für Kopierschutzknacker verboten. Anbieter sollten nach der Novellierung des Urheberrechts auch über Digital Rights Management individuell die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke abrechnen können. Dies geht Rechteverwertern und IT-Industrie nicht weit genug: Sie präferieren eine generelle Abkehr vom Prinzip der Pauschalvergütung für Privatkopien hin zu einer per DRM gelösten Einzelabrechnung.

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Heftige Proteste gegen geplante französische Urheberrechtsverschärfung
« Antwort #9 am: 20 Dezember, 2005, 16:39 »
Am heutigen Dienstag startet die Debatte im französischen Parlament über einen umstrittenen Gesetzesentwurf der Regierung in Paris, mit dem Frankreich die EU-Urheberrechtsrichtlinie in nationales Recht umsetzen will. Der Vorschlag geriet Anfang Dezember insbesondere auf Grund von Änderungsanträgen aus Industriekreisen in die Schlagzeilen. Mit ihnen soll Software für den Dateitransfer verboten werden, die Rechtsverletzungen nicht durch eingebaute Kopierblockaden mit Hilfe von Techniken zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) verhindert. Seitdem haben knapp 120.000 Organisationen und Nutzer eine Petition des Info-Zentrums EUCD.info unterzeichnet. Darin fordern sei die Rücknahme des Entwurfs für die Urheberrechtsnovelle (DADVSI) und eine gründliche Diskussion des Vorhabens.

Die Proteste gegen die Inhalte des Gesetzesvorhabens und die plötzliche Eile bei der Verabschiedung kommen von allen Seiten. Allein die Unterhaltungsindustrie, Branchenverbände wie die Business Software Alliance (BSA) oder Verwertungsgesellschaften zeigen sich mit dem Verlauf ihrer Vorarbeiten zufrieden. Gerade bei den Entwicklern freier Software herrschen dagegen Existenzängste vor. "Ich fürchte, dass wir unsere Zelte hier abbrechen müssen", erklärte Dams Nadé, Mitentwickler des Open-Source-Projekts rpm.livna.org, gegenüber heise online. Bisher werde die Domain, über die das Team unter anderem Multimedia-Player für die Linux-Distribution Fedora Core bereithält, in Paris gehostet. Was bei Verabschiedung des Gesetzes durch die Abgeordneten damit passiere, sei unklar. Die Site in einen anderen Teil der "freien Welt" zu verlagern, reiche wohl nicht aus, da Franzosen sich überhaupt nicht mehr an derlei Projekten beteiligen dürften.

"Um den Tod der Privatkopie sicherzustellen, schreibt der Gesetzesentwurf den Einbau von DRM zwingend für alle digitalen Medien und Netzwerkprotokolle vor", erläutert Nadé seine Ängste. "Jede direkte oder indirekte Möglichkeit, DRM zu umgehen, würde streng verboten." Die Folgen für Sicherheitsforscher, Journalisten, öffentliche Bibliotheken und freie Software wären verheerend. Das Abspielen kopiergeschützter DVDs unter Linux etwa würde mit dem Gesetz illegal. Das gelte auch für künftige kopiergeschützte Medienformate. "Wenn man das noch mit den Plänen zur Integration von TCPA-Chips in die PC-Hardware kombiniert, muss man davon ausgehen, dass Linux eines Tages in Frankreich für illegal erklärt wird", spekuliert Nadé. Sollten sich Verwertungsgesellschaften mit ihrem Ruf nach einer Änderung der Lizenzen für freie Software durchsetzen, würde der Entwickler dies als "schwere Zensur" und unwürdig für ein Land empfinden, das sich die Freiheit zu einem Verfassungsgrundsatz auserkoren hat.

Schon vor Bekanntgabe der Änderungsanträge hatte der Computerwissenschaftler und Autor Philippe Aigrain bei einer Anhörung im Herbst vor der Verabschiedung des Gesetzes gewarnt. Die freiwillige Schaffung einer Wissensallmende mit Hilfe tausender Beteiligter im Internet, die eine Basis der kulturellen Entwicklung darstelle, werde durch das Vorhaben bedroht, führte der Unterstützer der "Creative Commons"-Initiative aus. Vor allem dürfe die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke nicht "einem Urteil anheim gestellt werden, das in ein technisches Gerät eingebaut ist". Zumal, wenn die Parameter unter dem Druck "spezifischer kommerzieller Interessen" festgelegt worden seien. Dahinter stehe allein die Angst, dass künftig jeder selbst bestimmen könne, wann er wo und wie sich unterhalten lassen, spielen oder selbst Werke komponieren oder aufnehmen will.

Der französische Kultusminister Renaud Donnedieu de Vabres hat die Pläne derweil verteidigt. Der Entwurf bringt seiner Meinung zwei Werte miteinander in Einklang: die legitime Vergütung der Urheber und die Teilhabe möglichst vieler Bürger an Kultur und Wissen. Die Privatkopie werde gerade erst durch das Gesetz garantiert, indem der Entwurf zunächst einmal die Entstehung neuer Werke sichere. Der Schutz technischer Schutzmaßnahmen erlaube der Wirtschaft, neue Geschäftsmodelle wie den Online-Vertrieb zu Gunsten des Verbrauchers einzuführen, sieht der Minister die Sache positiv. Die von einem Änderungsantrag vorgesehene gesetzliche Verankerung der "abgestuften Antwort" auf Rechtsverletzungen in Tauschbörsen vermeide ferner eine vorschnelle Abstempelung von Nutzern als Verbrecher.

Auf Drängen der Unterhaltungsindustrie praktizieren Provider in Frankreich ein Verfahren, in denen auffällig werdende Filesharer beim Verdacht auf Urheberrechtsverstöße automatisch per E-Mail auf ihre möglichen Vergehen hingewiesen werden. Ändern die ins Visier genommenen Nutzer ihr Verhalten nicht, kann dies bis zum Abzwacken der Netzverbindung führen. Der entsprechende Antrag zur Kodifizierung dieser Praxis sieht nun vor, dass Privatkopierer bei Missachtung der Warnung 150 Euro bis 33.000 Euro Strafe im Wiederholungsfall zahlen müssen. Bei Verstößen im gewerblichen Umfeld drohen Bußgelder bis zu 300.000 Euro. Ein neu zu etablierender "Mediationsrat" soll als Aufsichtsbehörde über die Ausführung dieses Ansatzes zur Bekämpfung von Raubkopien wachen. Daten- und Verbraucherschützer kritisieren die Praxis als unverhältnismäßig und wehren sich gegen Bestrebungen der EU-Kommission, eine solche Prozedur EU-weit zu implementieren.

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Der Streit um die Reform des französischen Urheberrechts hat eine überraschende Wende genommen: Entgegen dem Ansinnen der Regierung haben sich die Abgeordneten nach dem zweiten Verhandlungstag in der Nacht zum heutigen Donnerstag dafür ausgesprochen, das Filesharing auch urheberrechtlich geschützter Werke mithilfe einer "Global-Lizenz" nebst Pauschalvergütung für private Zwecke zu erlauben. Für einen entsprechenden Änderungsantrag am Gesetzesentwurf für die Urheberrechtsnovelle (DADVSI) sprach sich im kaum noch besetzten französischen Parlament eine Mehrheit der anwesenden Abgeordneten aus.

Der Korrekturvorschlag will eine von den Providern zu entrichtende, in ihrer Höhe nicht genau bezifferte Pauschalabgabe für die P2P-Nutzung einführen, wie sie hierzulande unter dem Stichwort "Kulturflatrate" seit längerem diskutiert wird. Sie soll in Form eines "alternativen Kompensationssystems" die Vergütung von Künstlern beim Download ihrer Werke aus Tauschbörsen sicherstellen. Die Abgabe wird an die französische Verwertungsgesellschaft SACEM gezahlt. Das GEMA-Pendant soll dann für die Aufteilung des Kuchens sorgen. Eingebracht hatte den Vorschlag Alain Suguenot von der konservativen Regierungspartei Union pour un Mouvement Populaire (UMP). 30 von 577 Parlamentariern stimmten für seinen Antrag, 28 dagegen.

Im Kern geht es in der Ergänzung zum ursprünglichen Gesetzesentwurf um die Sicherung der Privatkopie. Es untersagt Urhebern und Verwertern, "die Reproduktion von Werken für die private Nutzung aus einem Kommunikationsdienst zu verbieten". Das Medienformat oder der Datenträger sollen dabei keine Rolle spielen. Zuvor hatte Christian Paul von den Sozialisten die Abgeordneten rhetorisch zu einer "Reise in die Tiefen der digitalen Hölle" entführt und sich darüber beklagt, dass gekaufte CDs aufgrund technischer Kopierschutzmaßnahmen "auf einem Abspielgerät dieser oder jener Marke nicht mehr gelesen werden" könnten. Songs, die man auf einer kommerziellen Musik-Plattform erwerbe, könne man aufgrund Kompatibilitätsproblemen ebenfalls nicht beliebig anhören. Die Frage, inwieweit die Privatkopie auch gegen technische Schutzmaßnahmen durchsetzbar sein soll, haben die Abgeordneten noch nicht erörtert.

Die ursprünglichen Pläne von Kultusminister Renaud Donnedieu de Vabres zur Verschärfung des Urheberrechts haben mit dem Votum einen Rückschlag erlitten. Er hatte zunächst eine strenge Bestrafung illegaler Filesharer gefordert und bei Rechtsverstößen im gewerblichen Ausmaß Strafen bis zu 300.000 Euro sowie drei Jahre Gefängnis ins Spiel gebracht. Die Debatte um den Gesetzesentwurf, die heute Abend fortgesetzt werden soll, verlief bisher insgesamt sehr hitzig. Die Sozialisten hatten etwa zunächst vergeblich versucht, eine komplette Zurückweisung der Novelle zu bewirken. Sie begründeten dies damit, dass sehr viele Änderungsvorschläge eingegangen seien, die zum Teil neue Straftatbestände schaffen und bisheriges Recht zu umgehen versuchen würden. Mehrere Abgeordnete hatten zudem ihre Befürchtung zum Ausdruck gebracht, dass man künftig eine CD oder DVD, die unter Windows gelesen werden könne, nicht mehr unter Linux abspielen dürfe. Die grüne Martine Billard hatte von einem "Krieg gegen freie Software" gesprochen. Ob das Gesetzespaket unter diesen Umständen in der heutigen Sitzung noch komplett verabschiedet werden kann, ist unwahrscheinlich.

Von Vertretern der Unterhaltungsindustrie kommt derweil heftige Kritik an der nächtlichen Befürwortung einer Kulturflatrate. Die Parlamentarier "wissen nicht, was sie tun", empört sich Jean-Baptiste Soufron vom französischen Filmverleih Gaumont. Viele Existenzen in der Musik- und Filmindustrie stünden vor dem Aus. Die Association Des Audionautes, die gegen die Kriminalisierung von Tauschbörsen-Nutzern kämpft, hat das Votum dagegen begrüßt. Endgültig ist die Entscheidung noch nicht: Der Änderungsvorschlag kann in der weiteren Debatte des Gesetzes noch einmal zur Abstimmung kommen oder vom Senat zurückgewiesen werden.

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Re:Frankreich plant drastische Verschärfung des Urheberrechts
« Antwort #11 am: 23 Dezember, 2005, 09:46 »
Nicht nur VLC, auch andere freie Software wird durch diesen Schwachsinn massiv bedroht!
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Französisches Parlament vertagt Endabstimmung zum Urheberrechtsgesetz
« Antwort #12 am: 23 Dezember, 2005, 10:40 »
Die französische Regierung ist mit ihrem Plan gescheitert, die heftig umstrittene Reform des Urheberrechts noch vor Jahresende abzuschließen. Nach drei langen Sitzungstagen haben die Abgeordneten des französischen Parlaments die 1. Lesung des Gesetzesentwurfs für die Urheberrechtsnovelle (DADVSI) und der dazu eingegangen rund 200 Änderungsanträge am späten Abend des gestrigen Donnerstags unterbrochen. Am 17. Januar 2006 soll weiter verhandelt werden.

Im Zentrum der letzten Debatte vor der Weihnachtspause stand die Frage des rechtlichen Schutzes von technischen Kopierschutzblockaden. Er wird prinzipiell von der EU-Urheberrechtsrichtlinie vorgeschrieben, um dessen verspätete Umsetzung ins nationale Recht es bei dem Gesetzesvorhaben geht. Das französische Parlament will hier aber anscheinend – im Unterschied zum Deutschen Bundestag -- die gebliebenen Spielräume voll ausnutzen und die aus Brüssel vorgegebenen Regelungen nicht Eins zu Eins übernehmen. So haben die Abgeordneten gestern etwa einen Änderungsantrag angenommen, wonach die Schutzmassnahmen die Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen und Abspielgeräten nicht verhindern dürfen. Dieser Zusatz soll aber nur gelten, solange die Nutzungsbedingungen eines Werks nicht beeinträchtigt werden.

Generell wollen die französischen Abgeordneten den schwammigen Begriff der "technischen Schutzmaßnahmen" im Gesetz selbst näher definieren, konnten sich dabei aber noch nicht auf genaue Vorgaben einigen. Ausgeschlossen haben sie bereits, dass auch Protokolle, Dateiformate oder Methoden zur Verschlüsselung an sich bereits als Kopierschutz gelten. Eine Ausnahme gilt hier nur bei verschlüsselten Fernsehprogrammen. Viel Zeit beansprichte in der gestrigen Sitzung zudem eine Debatte über freie Software und die Monopolstellung von Microsoft. Der Sozialist Christian Paul bemühte sich vor der Endrunde zudem, den Horizont von Kultusminister Renaud Donnedieu de Vabres zu erweitern: Er schenkte ihm das Buch "Die Zukunft der Ideen" des Stanforder Rechtsprofessors Lawrence Lessig, der seit langem für eine Öffnung des Copyrights eintritt.

In der Nacht zum Donnerstag hatten die Abgeordneten der Regierungsbank bereits arge Sorgen bereitet, weil sie entgegen der Vorlage des Ministers das Recht auf die Privatkopie stärken und eine Art "Kulturflatrate" für die Nutzung von Tauschbörsen einführen wollen. Das Filesharing auch urheberrechtlich geschützter Songs oder Videos soll damit durch die Bezahlung einer Pauschalgebühr erlaubt werden. Gestern stellten sie nur noch klar, dass Software von der weitgehenden Regelung zur Privatkopie ausgenommen bleibt. Zudem waren sich die Parlamentarier einig, dass die Urheberrechte 50 Jahre lang nach der Schaffung eines Werkes gelten sollen. Der französische Senat muss die Vorlage der Abgeordneten aber noch absegnen.

Die Debatte über einen Großteil der Gesetzesartikel und Änderungsanträge steht zudem noch aus. Der Schweizer Blogger Philipp Imhof, der die Urheberrechtsnovelle detailliert in seinem Online-Journal begleitet, geht davon aus, dass die Parlamentarier auch dabei für einige Überraschungen gut sein könnten: "Frankreich hat 2003 gegenüber den USA schon einmal bewiesen, dass es kein Mitläufer ist. Nun hat es erneut die Gelegenheit dazu. Die Grande Nation hat es in der Hand: Sie kann nach über 300 Jahren eine neue Revolution durchführen oder vor der Unterhaltungsindustrie einen Bückling machen."

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Verbraucherschützer fürchten um Privatkopie
« Antwort #13 am: 06 Januar, 2006, 14:03 »
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) übt harsche Kritik an dem vom Bundesjustizministerium vorgelegten Entwurf für ein neues Urheberrecht. Der vzbv sieht in der geplanten Reform eine Gefahr für die Wissensgesellschaft; Bildung, Forschung und Unterricht würden ausgebremst, harmlose Nutzer von Privatkopien kriminalisiert.

Patrick von Braunmühl, stellvertretender Vorstand des vzbv, nennt den Gesetzentwurf unbrauchbar, "weil er legitime Privatkopien fast automatisch zu illegalen Raubkopien macht und Schulen und Universitäten vom digitalen Wissen abschneidet".

Der vorgelegte Entwurf entspreche in weiten Teilen den Plänen der alten Bundesregierung, wurde aber wegen der angekündigten Neuwahlen nicht mehr vom Kabinett verabschiedet.

Er sieht vor, das der elektronische Dokumentenversand durch Bibliotheken, eine Art digitale Fernleihe, nur noch dann erlaubt ist, wenn die Verlage kein eigenes elektronisches Angebot vorhalten. Welchen Preis diese Angebote haben, spielt dabei keine Rolle. Dem elektronischen Dokumentenversand, in den das Bundesministerium für Bildung und Forschung in den letzten Jahren mehrere Millionen Euro investiert hat, werde damit die Grundlage entzogen, kritisieren die Verbraucherschützer.

Der Entwurf ignoriere zudem die Forderungen vieler Schulen und der Kultusministerkonferenz, endlich für Rechtssicherheit bei der Nutzung digitaler Werke im Unterricht zu sorgen. Das Recht zum Einsatz digitaler Kopien im Unterricht wurde erst 2003 neu geschaffen, ist aber bis Ende 2006 befristet. Für Schulen sei unklar, ob beispielsweise das Einstellen von Inhalten in schulinterne Netzwerke künftig illegal sein wird.

Der vzbv kritisiert zudem, dass die geplante Urheberrechtsnovelle das Recht, digitale Kopien zu privaten Zwecken anzufertigen, fast vollständig aushöhlt. "Der Käufer einer Musik-CD wird keinen Anspruch haben, die Stücke auch auf seinen MP3 Player zu übertragen, um sie unterwegs zu hören, oder eine Sicherungskopie anzufertigen, um die Musik noch zu hören, wenn die gekaufte CD einen Kratzer hat", so von Braunmühl.

Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken sollen in Zukunft verboten sein, wenn eine "offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wurde". Gemeint ist vor allem der Download von Werken aus dem Internet. Die Formulierung könne aber zu gefährlichen Konsequenzen für Nutzer führen, warnt der vzbv: "Vor dem Download einer Datei müsste der Nutzer in Zukunft prüfen, ob die Datei im Internet legal angeboten wird. Ist dies 'offensichtlich' nicht der Fall, ist der Download strafbar oder zumindest rechtswidrig. Wie der Nutzer beurteilen soll, welche Angebote 'offensichtlich rechtswidrig' sind, bleibt schleierhaft."

Nach Ansicht der Verbraucherschützer wird die Möglichkeit zur Erstellung privater Kopien digitaler Inhalte durch Digital Rights Management (DRM) erheblich eingeschränkt. Dabei treffe DRM ausschließlich harmlose Privatnutzer - gewerbliche Raubkopierer wüssten genau, wie sich DRM-Systeme ausschalten lassen, heißt es von Seiten des vzbv. Der Verband befürchtet durch die DRM-Systeme eine Einschränkung des Zugangs breiter Bevölkerungsschichten zu Informationen und Kultur: "Wenn für jeden Informationsabruf, das Hören eines Musikstückes oder das Sehen eines Dokumentarfilms Geld verlangt werden kann, ohne dass eine Aufzeichnung gestattet wird, besteht die Gefahr einer Verknappung und Verteuerung von Informationen, Kulturwerken und Beiträgen der Wissenschaft. Dies kann nicht im Interesse des Allgemeinwohls liegen."

Zugleich wendet sich der vzbv gegen die Pläne zur Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie. Der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Durchsetzung von Urheberrechten, sieht vor, Inhabern von Urheberrechten einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider auf Herausgabe von Nutzerdaten einzuräumen. Die Verbraucherschützer sehen darin eine unzumutbare Einschränkung des Datenschutzes von Internetnutzern. Es sei völlig ausreichend, wenn Staatsanwälte im Verdachtsfall die Daten von Beschuldigten ermitteln können.

Quelle : www.golem.de

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Neuer Streit um pauschale Urheberrechtsabgaben
« Antwort #14 am: 09 Januar, 2006, 15:58 »
Die Geräteindustrie zeigt sich weitgehend zufrieden über den neuen Anlauf des Bundesjustizministeriums zur zweiten Stufe der Urheberrechtsreform. "Die neuen Regelungen sind ein Schritt in die richtige Richtung zu einem zeitgemäßen Urheberrecht", begrüßt Jörg Menno Harms, Vizepräsident des Branchenverbands Bitkom, die geplanten Änderungen. Dem Lobbyisten erscheint insbesondere die vorgesehene Begrenzung der Pauschalabgabenhöhe auf einen Prozentsatz vom durchschnittlichen Gerätepreis als unerlässlich. Dies helfe, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern und Planungssicherheit für die Hersteller zu gewährleisten. Vertreter der Urheber fürchten dagegen einen schrumpfenden Kuchen für ihre Klientel und weitere nervenaufreibende Gerichtsprozesse.

Der vom Justizministerium vergangene Woche an Interessensverbände verschickte Kabinettsentwurf für den so genannten 2. Korb der Urheberrechtsnovelle sieht vor, dass pauschale Vergütungen fürs private Kopieren nicht mehr durch den Gesetzgeber geregelt werden. Vielmehr sollen sich die Beteiligten anhand verbindlicher Maßgaben selbst darüber einigen, welche Abgabensummen gezahlt werden. Für im Grunde vergütungspflichtig erklärt der Gesetzesentwurf "Typen" von Produkten, die nennenswert zur Vervielfältigung genutzt werden. Die Obergrenze für die Summe der Vergütungsansprüche aller Beteiligten soll nach dem jüngsten Entwurf für einen Gerätetyp fünf Prozent des Verkaufspreises nicht übersteigen dürfen. Bei Multifunktionsgeräten ist eine entsprechend niedrigere Höchstgrenze vorgesehen, wenn die integrierten Funktionstypen "weit überwiegend" nicht fürs Kopieren verwendet werden. Ein freiwilliges Schlichtungsverfahren soll das bisherige Prozedere von Schiedsstelle und langjährigen Gerichtsverfahren ablösen und die Streithähne rascher zu einem Einvernehmen führen.

Grundsätzlich hält das Justizministerium weiter an einem Mix aus der Pauschalabgabe und der mit Techniken zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) möglichen individuellen Vergütung der Urheber fest. DRM könne zu neuen Wegen der Abrechnung führen, aber noch habe sich die Kontrolltechnik mit ihren Kopierschutzvorkehrungen nicht flächendeckend durchgesetzt, lautet der Tenor. Der Bitkom hätte es als "zukunftsweisender" empfunden, wenn die Regierung die Weiche ganz auf die Individualvergütung und DRM umgestellt hätte. Seit langem trommelt der Verband gemeinsam mit einer Vereinigung der Druckerhersteller in diesem Sinne für eine Abschaffung der pauschalen Urheberrechtsabgabe.

Momentan zahlen die Hersteller Abgaben etwa für jeden CD-Brenner in Höhe von 7,21 Euro an die Verwertungsgesellschaften. Diese verwalten die Urheberrechte von Kreativen und schütten die Einnahmen an ihre Mitglieder aus. Für PCs, Drucker und Multifunktionsgeräte sind die pauschalen Abgaben rechtlich noch umstritten. Vollauf glücklich macht Harms der Entwurf daher nicht. Zumindest würde damit das deutsche Urheberrecht aber "schon mal in der Gegenwart ankommen", zieht er das Fazit. Das Kabinett sollte den Entwurf "möglichst zügig beschließen".

Ferdinand Melichar, Vorstand der VG Wort, bezeichnete die Vorschläge dagegen als "absurd". "Das Ministerium hat für den Kabinettsentwurf alles, was wir als negativ kritisiert haben, beibehalten und durch die Fünf-Prozent-Deckelung noch eins draufgesetzt", empörte sich der Vertreter der Verwertungsgesellschaft gegenüber heise online. Die Hoffnung der Regierung, mit den neuen Vorgaben Streitigkeiten rascher aus dem Weg zu räumen, sei "naiv". Selbst falls die Industrie einzelne Geräte und Speichermedien künftig eher als "im Grunde" vergütungspflichtig akzeptieren sollte, so fürchtet Melichar dennoch, dass über die Höhe der Abgaben nach für jedes einzelne Produkt juristische Auseinandersetzungen bis zum Bundesgerichtshof erforderlich sind. Dies beträfe auch die bisher geltenden Sätze und Gerätetypen.

Für eine "Zumutung" hält es Melichar ferner, dass die Verwertungsgesellschaften laut dem Entwurf erst Erfahrungswerte über die konkreten Nutzungsformen der abgabenpflichtigen Geräte präsentieren müssen. Dies mache es erforderlich, dass die zum Kopieren verwendeten Apparate zunächst eine Weile im Markt sind. Danach erst könne man eine wiederum zeitaufwändige demoskopische Umfragen starten und sich auf deren Basis mit der Industrie zusammensetzen. Bis Abgaben fließen, dürften die entsprechenden Geräte schon wieder vom Markt sein, warnt Melichar. Wer die bis zu sechsstelligen Summen für die Marktforschung zu bezahlen habe, lasse der Gesetzesentwurf zudem offen. Die Einführung einer Obergrenze sei schließlich besonders verheerend, da Geräte wie Drucker immer billiger würden und der Gewinn allein bei den Patronen erzielt werde. Um hier noch Einnahmen für die Urheber zu erzielen, müssten die Verwertungsgesellschaften den Herstellern erst "Dumpingpreise" nachweisen.

Zu den Diskussionen und juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

    * Die Auseinandersetzung um das Urheberrecht in der digitalen Welt


Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/68144

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