Autor Thema: Mobilfunk - Prepaid-Guthaben  (Gelesen 6890 mal)

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Mobilfunk - Prepaid-Guthaben
« am: 04 April, 2005, 18:52 »
Der als Schwarzfunk vom Webportal uboot.com angebotene Prepaid-Tarif von E-Plus, der in Deutschland seit vergangenem Dezember vermarktet wird, unterbietet mit seinem neuen Tarif teilweise die Preise des Telefonangebots von Tchibo. Der Kaffeeröster war erfolgreich mit der Methode, Prepaid-Telefonie über das O2-Netz mit einer simplen Tarifstruktur zu vermarkten.

So kosten in der "Tchibofonie" alle Gespräche aus Deutschland in deutsche Netze rund um die Uhr 35 Cent je Minute -- unabhängig davon, ob es sich um das Festnetz, ein anderes Mobilfunknetz oder einen anderen O2-Anschluss handelt. Demgegenüber weist der Schwarzfunk-Tarif mit ganztägig 25 Cent je Minute zu allen anderen E-Plus-Kunden einen deutlichen Rabatt auf den Minutenpreis für Gespräche in Fremdnetze auf. Jene kosten bei dem auf Jugendliche zielenden Schwarzfunk-Angebot ebenfalls 35 Cent.

Mit 15 Cent in Fremdnetze unterbietet Schwarzfunk bereits den SMS-Einheitspreis von 19 Cent, den Tchibo verlangt. Dass die Schwarzfunker Nachrichten innerhalb des E-Plus-Netzes gar für 12 Cent austauschen können, dürfte der jugendlichen Klientel ebenfalls gefallen. Von Handy-Tarifen wie in Österreich, dem Land, in dem das Internet-Portal uboot.com einst vom Stapel lief und wo sich die Mobilfunkanbieter eine heftige Preisschlacht liefern, können deutsche Nutzer einstweilen nur träumen.

Quelle : www.heise.de

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Urteil: Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen
« Antwort #1 am: 22 Juni, 2006, 16:53 »
Oberlandesgericht gibt Verbraucherschützern im Streit mit O2 recht

O2 darf Prepaid-Guthaben seiner Kunden nicht nach einer Laufzeit von 13 Monaten oder bei Beendigung des Vertrages löschen, entschied jetzt das Oberlandesgericht München (AZ: 29 U 2294/06). Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fordert alle Prepaid-Anbieter auf, ihre Verträge entsprechend anzupassen.

Das OLG München bestätigte eine entsprechende Entscheidung des Landgerichtes München, das die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Anfang Februar in erster Instanz erstritten hatte. Auf die Klage der Verbraucherzentrale hin hatte das Landgericht schon damals dem Mobilfunknetzbetreiber O2 die Verwendung von drei Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagt. Jetzt hat auch das Oberlandesgericht München diese Klauseln für unzulässig erklärt.

Demnach darf bei einem Prepaid-Tarif ein Guthaben nicht 12 Monate nach der Aufladung verfallen, wenn nicht innerhalb des darauffolgenden Monats eine weitere Aufladung erfolgt. Auch bei Beendigung eines Vertrages darf ein bestehendes Restguthaben nicht verfallen, das OLG München sieht in entsprechenden AGB-Klauseln eine unangemessene Benachteiligung der Kunden.

Auch Gebühren für eine Sperre erklärte das Gericht für unwirksam.

"Mit diesem Urteil haben wir einen weiteren Sieg für den Verbraucherschutz im Telekommunikationsbereich erstritten", zeigt sich Brigitte Sievering-Wichers, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale erfreut. Das Urteil stärke die Rechte der Millionen Handynutzer mit Prepaid-Verträgen.

Die Verbraucherzentrale fordert, dass alle Anbieter, die in ihren aktuellen Prepaid-Verträgen ähnliche Klauseln verwenden, ihre Vertragsbedingungen auf Grund des Urteils ändern und verbraucherfreundlich gestalten.

Quelle : www.golem.de

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Weiterer Streit um Prepaid-Guthaben angekündigt
« Antwort #2 am: 24 Juni, 2006, 11:36 »
Nach ihrem Gerichtserfolg gegen den Mobilfunk-Netzbetreiber O2 will die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auch bei anderen Mobilfunk-Anbietern gegen Klauseln zum Verfall von Guthaben bei Prepaid-Handyverträgen kämpfen. "Wir werden dann aktiv, wenn konkrete Beschwerden von Verbrauchern eingehen", erklärte Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale in einem Gespräch mit der Deutschen Presseagentur. Die Verbraucherzentrale könne aber keine individuellen Rechtsansprüche für private Endverbraucher durchsetzen, sondern nur bei der Verwendung unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen und bei Verstößen gegen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb gegen Unternehmen vorgehen. "In diesen Fällen hat die Verbraucherzentrale die Aufgabe und die Möglichkeit, die Firmen Anzeige abzumahnen und gegebenenfalls Klage einzureichen."

Nach dem OLG-Urteil vom vergangenen Donnerstag ist unter anderem die Klausel unzulässig, wonach ein Prepaid-Guthaben nach 365 Tagen verfällt, sofern das entsprechende Guthabenkonto nicht binnen eines Monats durch eine weitere Aufladung wieder nutzbar gemacht wird. Auch nicht verfallen darf dem OLG-Urteil zufolge ein bestehendes Restguthaben bei Beendigung des Vertrages (Az.: 29 U 2294/06). Gegen das Urteil wurde keine Revision zugelassen.

Kunden anderer Anbieter können aus dem Urteil keinen unmittelbaren Rechtsanspruch ableiten. Sie hoffe aber, dass die anderen Mobilfunk-Anbieter von sich aus einlenken werden, sagte Sievering-Wichers, "und ich glaube, da stehen die Chancen gar nicht schlecht". Marktführer T-Mobile hat unterdessen erklärt, erst einmal die Urteilsbegründung abwarten und prüfen zu wollen. Bisher sei nicht klar, welche konkreten Klauseln abgelehnt wurden. Ähnlich äußerte sich E-Plus. Vodafone D2 geht davon aus, dass seine CallYa-Verträge nicht von dem Urteil betroffen sind.

Quelle : www.heise.de

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Haltbare Prepaid- Guthaben: O2 gibt klein bei
« Antwort #3 am: 21 Juli, 2006, 17:26 »
Bislang waren Prepaid-Guthaben unter Umständen verloren, wenn man zu lang wartete. Das, entschied ein Gericht schon vor einiger Zeit, ist nicht in Ordnung. Der Mobilfunkanbieter O2 verzichtet nun auf eine Revision und bietet Erstattungen an.

Der Mobilfunkanbieter O2 hat im Rechtsstreit um das Verfallsdatum von Prepaid-Karten zugunsten seiner Kunden eingelenkt. Bisher verfiel der gesamte Betrag ein Jahr nach Aufladung der Karte. Der viertgrößte deutsche Mobilfunkanbieter akzeptiert mit der geänderten Praxis ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München. Auf eine Revision will das Unternehmen nun verzichten.

Das OLG hatte vor einem Monat in einem Musterurteil entschieden, dass Prepaid-Guthaben für Handys nicht mehr verfallen dürfen. Für die mehr als 4,8 Millionen O2-Kunden mit einem Prepaid-Vertrag ist das Einlenken eine sehr gute Nachricht: Sie können nun auf Erstattung ihres Guthabens bestehen, auch wenn es längere Zeit ungenutzt geblieben ist. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verträge werden laut einer Unternehmenssprecherin abgeändert.

O2 hatte die zeitliche Begrenzung mit Verwaltungskosten begründet. Die Guthaben müssten registriert und dann auf Verlangen bis zum Ablauf der Verjährung ausbezahlt werden. Dieser Aufwand sei unzumutbar. Schon die erste Instanz, das Landgericht München I, war von dieser Argumentation nicht überzeugt gewesen. Der Kunde habe mit der Einzahlung des Guthabens eine Vorleistung erbracht. Die Verwaltung der Guthaben sei ein rein buchhalterischer Vorgang, der Verwaltungsaufwand sei dafür nicht unzumutbar hoch.

Auch die anderen Mobilfunkunternehmen werden nun ihre Praxis bei Prepaid-Handykarten wohl überdenken müssen.

Quelle : www.spiegel.de

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Auch Vodafone wegen Prepaid-Praxis vor Gericht
« Antwort #4 am: 25 Juli, 2006, 18:56 »
Wegen der umstrittenen Praxis der deutschen Mobilfunkanbieter, vorab bezahltes Guthaben auf SIM-Karten-Konten (Prepaid) nach einer bestimmten Zeit verfallen zu lassen, gehen Verbraucherschützer nach O2 jetzt auch gegen Vodafone vor. Am morgigen Mittwoch ist vor dem Landgericht Düsseldorf der erste Verhandlungstag. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte Vodafone im August 2005 unter anderem auf Streichung einer Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) veklagt, nach der ein Guthaben nach 15 Monaten verfällt, wenn es nicht innerhalb dieser Zeit wieder aufgeladen wird.

Ein Urteil des Oberlandesgerichtes München hatte eine ähnliche Klausel des Netzbetreibers O2 jüngst in zweiter Instanz für unwirksam erklärt. O2 hatte daraufhin eine genaue Prüfung angekündigt, die Entscheidung aber schließlich akzeptiert und auf den Gang vor den Bundesgerichtshof verzichtet. Wie ein Sprecher des VZBV erklärte, könne auch das ähnlich gelagerte Verfahren gegen Vodafone durch die Instanzen gehen, jeder Tag Verzögerung bedeute "bares Geld für die Anbieter".

Aus dem Urteil des OLG München erwächst Kunden allerdings kein automatischer Anspruch auf Rückzahlung bereits verfallener Guthaben. Die Verträge anderer Mobilfunkunternehmen bleiben davon ebenso unberührt. Die Verbraucherschützer haben bei den bemängelten Prepaid-Veträgen zunächst nur die Möglichkeit, einzeln gegen die entsprechenden Geschäftsbedingungen der Anbieter vorzugehen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte nach dem Erfolg gegen O2 bereits weitere Schritte gegen die Branche angekündigt.

Das nach dem Verzicht auf Revision inzwischen rechtskräftige Urteil des OLG München dürfte die Düsseldorfer Kammer allerdings nicht unbeeindruckt lassen. Angesichts der Signalwirkung der Münchner Entscheidung stellt sich für die Unternehmen die Frage, ob sie es jeweils auf einen Rechtstreit ankommen lassen oder ihre Geschäftsbedingungen freiwillig anpassen. Bei Vodafone ist nach Angaben einer Sprecherin noch keine Entscheidung gefallen. Der Düsseldorfer Mobilfunker möchte erst den Ausgang des morgen beginnenden Verfahrens abwarten.

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Mobilfunker rudern bei Verfallsdaten für Prepaid-Guthaben zurück
« Antwort #5 am: 01 August, 2006, 11:06 »
Die deutschen Mobilfunkunternehmen wollen die Guthaben ihrer Prepaid-Kunden nicht mehr verfallen lassen. Damit reagieren sie auf ein richtungsweisendes Urteil des Oberlandesgerichtes München gegen den Netzbetreiber O2 und rücken von einer lang gepflegten Tradition ab. Nachdem O2 das Urteil bereits akzeptiert hat und T-Mobile eine freiwillige Lösung in Aussicht stellte, kündigte nun auch E-Plus an, die Guthaben nicht mehr verfallen lassen zu wollen. Ob die Summen ausbezahlt oder mit künftigen Mobilfunkleistungen verrechnet werden sollen, sei noch nicht klar, sagte ein Unternehmenssprecher gegenüber dem ZDF-Magazin WISO.

Ein ähnliches Bild bei der Konkurrenz. Grundsätzlich ist die Branche bereit, Guthaben ihrer Kunden nicht mehr einfach zu löschen, sollten diese eine Weile nicht telefoniert oder die Karte aufgeladen haben. Über das Procedere herrscht in den Unterrnehmen allerdings noch Unklarheit. Die Betreiber sind nicht gezwungen, die Guthaben auszuzahlen, sie dürfen sie nur nicht mehr verfallen lassen. Vodafone wollte sich vergangene Woche noch gar nicht zu Plänen äußern, sondern erst ein von Verbraucherschützern angestrengtes Gerichtsverfahren abwarten. Nach ZDF-Informationen sind jetzt aber auch die Düsseldorfer bereit, das Geld ihrer Kunden ordentlich zu verwalten. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens arbeite man an einer "Alternativlösung", meldet das ZDF. Auch T-Mobile hat sich nach Informationen der Wirtschaftswoche inzwischen zu einem Positionswechsel durchgerungen und "prüft derzeit, ob eine freiwillige Lösung gefunden werden kann".

Dass das so schwer nicht sein kann, macht der (gerichtlich dazu gezwungene) Pionier in Sachen Prepaid-Stimmungswechsel vor. Bei O2 ist die Entscheidung offenbar gefallen. Voraussichtlich ab Oktober können Kunden des Mobilfunkers die betreffende SIM-Karte einschicken und schriftlich die Erstattung auf ein Konto beantragen. Das gelte auch für bereits abgelaufene SIM-Karten. Ist also ganz einfach. Vor wenigen Wochen klang das allerdings noch ganz anders: O2 hatte in dem verlorenen Prozess stets argumentiert, der dafür zu betreibende Aufwand sei unzumutbar.

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Re: Urteil: Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen
« Antwort #6 am: 01 August, 2006, 18:02 »
Eine E-Plus PrePaid Karte die nach einem Jahr gütig wäre bis 11.08.2006:

31.07.2006
Wiso Sendung mit Statement von E-Plus Vertreter PrePaid Karten Guthaben nicht mehr verfallen zu lassen

01.08.2006
SMS von E-Plus mit folgendem Text:
"Info: Ihr Free & Easy Guthaben verfällt in den nächsten Tagen. Laden Sie schnellstmöglich auf um die Gültigkeit Ihres Guthabens zu verlängern."

Und nu?
Kostenpflichtige Free & Easy Hotline anrufen?
Abwarten?

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Re: Urteil: Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen
« Antwort #7 am: 01 August, 2006, 18:45 »
Erstmal abwarten...und im Fall des Falles beschweren...

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Re: Urteil: Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen
« Antwort #8 am: 01 August, 2006, 19:05 »
@Silence,

ja danke, hab ich auch so vor gehabt. Meine Fragen waren eher rhetorisch.
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Re: Urteil: Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen
« Antwort #9 am: 01 August, 2006, 20:16 »
Also, ich denke das ist mal eine erfreulich Entwickluing bzgl. Guthaben.
Diverse Satschüsseln DVB-Receiver und -Karten...

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Vodafone darf Handy-Guthaben nicht verfallen lassen
« Antwort #10 am: 23 August, 2006, 11:07 »
Der Mobilfunkkonzern Vodafone darf Handy-Guthaben auf Prepaid-Karten nicht verfallen lassen und die Karten auch nicht nach Fristablauf deaktivieren. Das hat das Düsseldorfer Landgericht heute entschieden (Az.:12 O 458/05). Entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien ungültig. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Vodafone hat nach eigenen Angaben etwa 15 Millionen Prepaid-Verträge.

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Vodafone darf Handy-Guthaben nicht verfallen lassen [Update]
« Antwort #11 am: 23 August, 2006, 14:49 »
Update:
Die 12. Zivilkammer des Gerichts monierte, dass Vodafone seine Guthaben-Karten mit Schlagworten wie "keine Mindestlaufzeit" und "ohne Vertragsbindung" bewerbe. Die Verfallsfrist komme aber einer Mindestumsatzverpflichtung gleich.

Über den ersatzlosen Verfall des Guthabens nach 15 Monaten und die endgültige Sperrung der Karte werde zudem im Internet nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert, die erst im Zuge des Bestellvorgangs abrufbar seien. Dies sei ein Verstoß gegen das Transparenzgebot.

Ein ähnliches Urteil wegen des Verfalls von Guthaben hatte bereits der Mobilfunk-Netzbetreiber O2 im Juni vor dem Oberlandesgericht München kassiert. Rund 4,8 Millionen Prepaid- Verträge von O2-Kunden waren von dem Münchner Musterurteil betroffen. O2 hat inzwischen die Entscheidung der Münchner Richter akzeptiert und angekündigt, künftig die Guthaben nicht mehr nach einem Jahr verfallen zu lassen.

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O2 sperrt weiterhin Prepaid-Karten mit abgelaufenem Guthaben
« Antwort #12 am: 02 September, 2006, 10:26 »
Der Mobilfunk-Provider O2 hat offenbar noch technische Probleme, den automatischen Verfall von Prepaid-Guthaben von Loop-Kunden nach einem Jahr zu verhindern. Bereits im Juni hatte das Oberlandesgericht München entschieden, die Löschung von Guthaben sei nicht zulässig. O2 hatte das Urteil (Az.: 29 U 2294/06) akzeptiert. Dennoch berichten O2-Kunden auch jetzt noch, dass Guthaben verfallen oder ihre Loop-Handys auf Eingabe von *102# ein Ablaufdatum melden.

Nach Aussage von O2 ist die Verlängerung der Gültigkeit eines Guthabens nicht ohne erneute Aufladung möglich. Angeblich genügt es, einen Cent aufzuladen, um die Deaktivierung von Guthaben zu vermeiden. Alternativ könne O2 gesperrte Guthaben auszahlen; allerdings erfordere dies noch Änderungen an internen Prozessen und Systemen. Eine Rückzahlung sei daher voraussichtlich erst Ende September oder Anfang Oktober möglich.

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Re: O2 sperrt weiterhin Prepaid-Karten mit abgelaufenem Guthaben
« Antwort #13 am: 02 September, 2006, 10:50 »
Dennoch berichten O2-Kunden auch jetzt noch, dass Guthaben verfallen

Das ist bei Free & Easy Karten von E-Plus auch noch so. Da wird nicht nur ein Restguthaben sondern auch ein Verfalldatum genannt...

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Debitel will Prepaid-Guthaben erstatten
« Antwort #14 am: 16 November, 2006, 19:30 »
Der Mobilfunk-Provider Debitel will nun auch die Restguthaben abgelaufener Prepaid-Karten erstatten. Der Kunde muss für Xtra- und CallYa-Karten von Debitel ein Formular (PDF-Dokument) ausfüllen und zusammen mit einer Kopie des Auftrages, einer Ausweiskopie sowie der SIM-Karte an Debitel schicken. Für Besitzer einer E-Plus Free&Easy-Karte von Debitel reicht ein Anruf unter der Telefonnummer 01 77/11 50.

Debitel hatte sich bislang geweigert, diese Guthaben zu erstatten. Bereits Anfang August hatten die Netzbetreiber dagegen angekündigt, die strittigen Guthaben zu erstatten, nachdem gegen O2 ein Musterurteil ergangen war.

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