Autor Thema: Mautdaten sind Fahnungsdaten ...  (Gelesen 9447 mal)

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Mautdaten sind Fahnungsdaten ...
« am: 30 März, 2005, 16:19 »
Die Diskussion um die Feinstaubbelastung deutscher Städte hat nun die deutsche LKW-Maut erreicht. Am Dienstag wurden neue Belastungswerte veröffentlicht, nach denen neben München auch in Stuttgart die zulässigen Jahresgrenzwerte beim Feinstaub überschritten wurden. Zur Reduzierung der Feinstaubemission fordern Politiker aller Parteien Fahrverbote für schwere LKW ohne Partikelfilter in den Städten. Zur Reduzierung des Ausstoßes forderte der SPD-Umweltexperte Hermann Scheer zusätzlich, dem Dieselkraftstoff Bioethanol zuzusetzen. Die Mischung der Treibstoffe soll nach seinen Angaben die Partikelemission um 46 Prozent senken.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) meldete sich mit einem Positionspapier zu Wort, das die Erhöhung der LKW-Maut fordert, damit schadstoffbegrenzende Maßnahmen wie die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene greifen. So soll die Mautgebühr von durchschnittlich 12,4 Cent pro Kilometer auf 45 Cent angehoben werden, wie sie in der Schweiz kassiert werden. Außerdem sollen alle Fahrzeuge des Güterkraftverkehrs eine Maut entrichten (bisher nur ab 12 Tonnen) und die Maut selbst nicht auf die Autobahnen beschränkt bleiben, sondern (die Schweiz ist auch hier Vorbild) flächendeckend im gesamten Bundesgebiet erhoben werden. In diesem Zusammenhang hat der BUND eine Liste der Ausweichstrecken erstellt, die belegen soll, dass eine Bemautung all dieser Strecken zu einer flächendeckenden Mauterhebung führt.

Die Bemautung von Ausweichstrecken abseits der Bundesautobahnen ist mit der "OBU 2.0" möglich, die im Januar 2006 gestartet werden soll. Derzeit wird die OBU 2.0 in etwa 2000 LKW getestet. Die OBU -- "die im deutschen Maut-System die "ganze Arbeit macht" --, so Toll-Collect-Sprecher Martin Rickmann auf der CeBIT, kann in der erweiterten Version 2.0 variabel neue Landkarten laden und neue Mautpreise oder variable Mautpreise (etwa für den Wochenendverkehr) speichern. Dies ist mit der Version 1.0 nicht möglich. Zum Upgrade von 1.0 auf 2.0 müssen die LKW allerdings in die Werkstatt. Das Aufspielen der neuen Software vor Ort soll 30 bis 40 Minuten dauern und ab Sommer 2005 immer dann erfolgen, wenn ein LKW ohnehin die Werkstatt aufsuchen muss. Derzeit sind nach Angaben von Toll Collect 433.000 OBU personalisiert und ausgeliefert, davon 397.000 in den LKW eingebaut.

Laut Toll Collect ist der "Trend zur OBU" ungebrochen. Im Januar wurden mit dem Start der LKW-Maut 75 % aller mautpflichtigen Fahrten über eine OBU abgerechnet, im Februar waren es bereits 79 %, im März soll die 80 %-Marke überschritten sein. Deutlich rückläufig ist nach Angeben des Mautbetreibers die Nutzung von Mautterminals von 22 % im Januar auf 19 % im Februar. Die Mautbuchung per Terminal soll sich dabei auf 200 Geräte von insgesamt 3500 Terminals konzentrieren, die sehr stark genutzt werden. 400 Terminals seien bisher überhaupt nicht benutzt worden, der Rest eher selten, heißt es bei Toll Collect. Auch die Internet-Buchung soll rückläufig sein. Im Januar erfolgten 3 % aller Buchungen über das Internet, im Februar waren es nur 2 %. Für den März erwartet Toll Collect einen neuen Einnahmerekord. Im Januar wurden 209 Millionen, im Februar 215 Millionen Euro eingenommen.

Mit der zunehmenden Verbreitung der OBU wächst das Interesse an den Mautdaten. Auf der CeBIT pries Toll-Collect-Sprecher Rickmann die Eignung der OBU 2.0 für das elektronische Flottenmanagement und die Verbesserung der Verkehrssicherheit an. So könne sich Toll Collect eine Vehicle-to-Vehicle-Kommunikation vorstellen, die die LKW bei Staugefahr abbremse, desgleichen eine integrierte Abstandskontrolle zwischen den Fahrzeugen. Wolfgang Zeitlmann, der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, forderte gar den polizeilichen Zugriff auf Maut-Daten zum Zwecke der Terrorismusbekämpfung. Nach seiner Einschätzung gebe es kein Interesse der LKW-Besitzer am Schutz ihrer Daten, wenn mit diesen Daten Terrorakte verhindert und damit Menschenleben gerettet werden könnten, so Zeitlmann in einer Presseerklärung. Mit der Erklärung reagierte Zeitlmann auf einen SPD-Vorschlag, den Geheimdiensten den Zugriff auf die Daten von Reisebüros und Autovermietern zu gestatten.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/58031

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LKW-Maut ab 2006 auf einem Dutzend Bundesstraßen
« Antwort #1 am: 27 April, 2005, 14:57 »
Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe hat gegenüber der Rheinischen Post erklärt, dass die vom Industriekonsortium Toll Collect erhobene LKW-Maut auf zehn bis zwölf Bundesstraßen ausgedehnt wird. Dies soll auf den Routen passieren, "auf denen sich massenhafter LKW-Verkehr eingeschliffen hat", erklärte Stolpe.

Darüber hinaus machte der Minister den lokalen Behörden Mut. Sie sollten "nicht zimperlich sein, wenn es darum geht, den LKW-Fernverkehr von Regionalstraßen zu verscheuchen", forderte Stolpe die Oberbürgermeister und Oberkreisdirektoren auf, die auf Landesstraßen und Kreisstraßen Durchfahrverbote und Geschwindigkeitsbegrenzungen verhängen können. Neben der Bemautung von Bundesstraßen kündigte Stolpe an, dass Dieselrußstinker verstärkt zur Kasse gebeten und schadstoffarme Fahrzeuge entlastet werden sollen.

Mit der Software-Version 2.0 für die On-Board Units (OBU) des Toll-Collect-Systems soll es ab 2006 möglich sein, die Maut auf stark benutzte Bundesstraßen auszudehnen. Land- und Kreisstraßen, die von den Kommunen beziehungsweise Landesbehörden unterhalten werden, sind nach der aktuellen EU-Wegekostenrichtlinie von der Möglichkeit einer Mauterhebung ausgenommen.

In der aktuellen Tabelle der Maut-Umgehungen, die der BUND nach Angaben seiner Mitglieder pflegt, befinden sich derzeit 52 Streckenabschnitte auf Bundesstraßen und 10 Landstraßen. Dazu kommen wenige Straßen auf kommunaler Ebene wie etwa der Mittlere Ring in München. Sollten wie angekündigt ein Dutzend Bundesstraßen bemautet und Durchfahrverbote verhängt werden, wird die Software geändert werden müssen, die günstige Ausweichrouten berechnet. Auf LKW-Bedürfnisse ausgelegte Navigationssoftware wie der Truck Navigator der Karlsruher map&Guide berücksichtigt nicht nur Brückenhöhen und Gewichts- und Durchfahrtsbeschränkungen, sondern rechnet laufend mautoptimierte Strecken aus.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/59052

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Offline Schranzbert

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Re:LKW-Maut ab 2006 auf einem Dutzend Bundesstraßen
« Antwort #2 am: 28 April, 2005, 02:21 »
Ab 2006?? ;D Hier sind bereits einige Umgehungsstraßen mit Maut belegt. Erkennbar an den Schildern. Nur weil das irgendwann (in ferner Zukunft) einmal die Zubringer zur (fiktiven) A98 geben sollen...
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Verband zweifelt Kontrollsystem für LKW-Maut an
« Antwort #3 am: 08 Juli, 2005, 14:30 »
Ein Mautkontrolltest des Bundesverbandes für Güterverkehr und Logistik (BGL) sorgt für neue Diskussionen um die LKW-Maut. Nachdem nur fünf von insgesamt 145 Testfahrten korrekt als Mautpreller erkannt wurden, streiten sich die Experten um die Aussagefähigkeit des Tests.

Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums kennzeichnete die BGL-Aktion, bei der 74 LKW im gesamten Autobahnnetz unterwegs waren und 33.000 Kilometer zurücklegten, als nicht repräsentativen und nicht aussagefähigen Test. Politiker von FDP und CDU forderten umgehend einen Gegentest unter den Augen der Sachverstandigen vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Da diese Sachverständigen wiederum tagtäglich ohnehin für die Mautkontrolle verantwortlich sind, lehnen die Spediteure den Gegentest in dieser Form ab. Immerhin: Von den fünf ertappten Mautprellern gerieten drei in eine mobile Kontrolle der BAG-Beamten, nur zwei wurden von den Mautbrücken erkannt.

Als größte Schwachstelle nannte der BGL in seiner Stellungnahme die Infrarottechnik der 300 installierten Mautbrücken, von denen immer nur 10 Prozent scharf geschaltet sind. Verbandspräsident Hermann Grewer erklärte, dass die Brücken häufig die OBU-Signale nicht empfangen können und berichtete bei der Vorstellung der Studie zum "fast blinden Mautsystem" von kuriosen Fällen wie dem eines entlaufenen Pferdes, das als LKW mit zwei Achsen erkannt wurde.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/61524

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LKW-Maut: Bund fordert vom Konsortium über 5,1 Milliarden Euro
« Antwort #4 am: 29 Juli, 2005, 18:19 »
Die Bundesregierung fordert vom Toll-Collect-Konsortium Zahlungen in Höhe von mehr als 5,1 Milliarden Euro. Minister Manfred Stolpe habe heute dem Schiedsgericht die Klagebegründung für das Schiedsverfahren gegen die Firmen DaimlerChrysler Financial Services AG, Deutsche Telekom AG und Toll Collect GbR übermitteln lassen, teilt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW) mit. In der fast 500 Seiten umfassenden Klageschrift fordert das Ministerium den finanziellen Ausgleich von Einnahmeausfällen in Höhe von etwa 3,5 Milliarden Euro, die dem Bund durch die um sechzehn Monate verspätete Einführung der streckenbezogenen LKW-Maut entstanden seien. Zusätzlich macht die Regierung Vertragsstrafen in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro sowie weitere Forderungen aus dem Betreibervertrag geltend. Wegen weiterer Verstöße seit Einleitung des Verfahrens habe sich die im September 2004 voläufig auf 4,6 Milliarden Euro bezifferte Forderung inzwischen auf 5,1 Milliarden Euro erhöht.

Auch nach Einschätzung des BMVBW sieht der Betreibervertrag für einen verspäteten Start der LKW-Maut nur eine gemessen am Schaden "minmale Vertragsstrafe" vor. Darin habe das Konsortium offentlichlich einen "Freibrief für beliebige Vertragsverletzungen" gesehen, kritisiert das Ministerium. Kraft Gesetzes könne die Haftung für vorsätzliches Handeln jedoch nicht ausgeschlossen werden. Die Konsortialunternehmen hätten den Bund getäuscht, indem sie ihre Zusagen zu den Terminen der Inbetriebnahme des Systems teils "in Kenntnis der Verzögerungen" und teils "ohne hinreichende Grundlage ins Blaue hinein" -- also "arglistig" --, abgegeben hätten. Überdies hafteten die Unternehmen aus einer Garantieerklärung unabhängig von jedem Verschulden.

Zusätzlich zu der um sechszehn Monate verspäteten Mauteinführung häten die Beklagten in einer großen Zahl von Fällen "bewusst und systematisch" Pflichten aus dem Vertrag verletzt. Hierfür sehe der Betreibervertrag zum Teil erhebliche Vertragsstrafen vor. Nach Einschätzung der Bundesregieurng sind inzwischen Strafen in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro angefallen. Zugleich ließ Minister Stolpe erklären, dass im Interesse der nach dem Neuanfang im April 2004 "gewachsenen konstruktiven Zusammenarbeit" mit Toll-Collect die Klärung der "belastenden Vorgeschichte notwendig" sei. Die Klage erfolge auf der Grundlage eines von beiden Seiten vereinbarten Schiedsverfahrens.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/62279

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PLAN FÜR PKW- MAUT : Autobahn- Vignette soll 100 Euro kosten
« Antwort #5 am: 08 Oktober, 2005, 13:55 »
In der nächsten Woche wollen die Verkehrsminister über die Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland beraten. Eine Arbeitsgruppe hat sich bereits dafür ausgesprochen, eine Autobahn-Vignette einzuführen - und sich Gedanken über den Preis gemacht.

Stuttgart - Dieser Vorschlag sei von einer Arbeitsgruppe von Bund und Ländern unter Führung von Baden-Württemberg ausgearbeitet worden, bestätigte das baden- württembergische Innen- und Verkehrsministerium. Um die finanzielle Belastung der Autofahrer abzufedern, schlägt die Arbeitsgruppe vor, die Mineralölsteuer zu senken. Vor der Bundestagswahl hatten die Länder die Einführung einer Pkw-Maut noch mit großer Mehrheit abgelehnt.

Den "Stuttgarter Nachrichten" zufolge soll die Jahresvignette 100 Euro kosten. Daneben soll es auch Tages- oder Wochenvignetten geben. Bei etwa 45 Millionen potenziellen Nutzern allein aus Deutschland dürften Einnahmen von mehr als drei Milliarden Euro zu erzielen sein, heißt es in dem Papier der Arbeitsgruppe, über das die Verkehrsminister am 12. und 13. Oktober in Rostock beraten. Leichte Lastwagen, Busse und ausländische Nutzer sollen weitere 500 Millionen Euro Einnahmen pro Jahr bringen.

Die "Augsburger Allgemeine" berichtete unter Berufung auf informierte Kreise in Berlin, im Fall einer großen Koalition sollten Autobahnen und Bundesstraßen privatisiert werden, um die Löcher im Bundeshaushalt zu stopfen. Kanzleramtschef Frank Walter Steinmeier habe die Privatisierungsidee bei den Vorgesprächen in Berlin präsentiert, die Vertreter der Union hätten sich aufgeschlossen gezeigt, schreibt die Zeitung. Das Bundesverkehrsministerium dementiere diese Absicht indes.

Maut-Einnahmen auf Rekordniveau

Die Einnahmen des Bundes aus der Lkw-Maut haben derweil ein neues Rekord-Niveau erreicht. "Mit 257 Millionen Euro haben wir im September die bislang höchsten Mauteinnahmen erzielt", sagte Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe der "Welt". Gegenüber dem Vormonat seien sie um 18 Millionen Euro gestiegen. Das Ziel, im laufenden Jahr insgesamt drei Milliarden Euro an Maut einzunehmen, könne weiterhin erreicht werden.

Stolpes sagte, die Maut für Pkw erweise sich zunehmend als umweltpolitisch und wirtschaftlich wertvolles Steuerungsinstrument. Zahlenmaterial des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) belege, dass sie zu einer Verlagerung des Güterverkehrs auf andere Verkehrsträger beitrage. So gebe es etwa im Containerverkehr eine Verschiebung von der Straße auf die Schiene, zudem hätten die Spediteure die Zahl der Leerfahrten deutlich um insgesamt 15 Prozent reduziert. Außerdem schaffe die Maut für die Unternehmen Anreize, moderne und umweltfreundliche Lkws zu kaufen.

Quelle : www.spiegel.de

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AUTOBAHN- VIGNETTE : Pkw- Maut macht ADAC und AvD rasend
« Antwort #6 am: 08 Oktober, 2005, 17:58 »
Die Autofahrer-Lobby lehnt die Pläne zur Einführung einer Pkw-Maut entschieden ab. Baden-Württembergs Verkehrsministerium hatte zuvor bestätigt, dass die Länderminister in der kommenden Woche über die Einführung einer Pkw-Maut beraten wollen. Kosten für eine Jahres-Vignette: 100 Euro.

Hamburg -ADAC und AvD haben sich strikt gegen die Einführung einer Pkw-Maut auf deutschen Autobahnen ausgesprochen. "Der Autofahrer ist belastet genug über Steuern und Benzinpreise", sagte ein Sprecher des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC) in München. Es sei sinnvoller, neue Fernstraßen über die Lkw-Maut und einen Teil der Mineralölsteuer zu finanzieren. Das bestehende Straßennetz sei bereits durch Steuerabgaben der Autofahrer finanziert.

Eine Autobahn-Vignette führe weder zu einer Änderung des Fahrverhaltens noch zu einer Entflechtung des Verkehrs, kritisierte der Automobilclub von Deutschland (AvD) in Frankfurt. Sie sei nur ein Instrument, dem Staat Milliardenbeträge jährlich "zusätzlich in die Kassen zu spülen". Die Autofahrer dürften nicht noch weiter zum Stopfen von Finanzlöchern im Haushalt missbraucht werden.

Das baden-württembergische Verkehrsministerium hatte zuvor einen Zeitungsbericht bestätigt, wonach die Länderminister in der kommenden Woche über die Einführung einer Pkw-Maut beraten wollen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Führung von Baden-Württemberg habe sich für eine Autobahnvignette ausgesprochen. Um die finanzielle Belastung der Autofahrer abzufedern, schlägt die Arbeitsgruppe vor, die Mineralölsteuer zu senken. Vor der Bundestagswahl hatten die Länder eine Pkw-Maut noch mit großer Mehrheit abgelehnt.

Dem Bericht zufolge soll die Jahresvignette 100 Euro kosten. Daneben soll es auch Tages- oder Wochenvignetten geben. Bei etwa 45 Millionen potenziellen Nutzern allein aus Deutschland dürften Einnahmen von mehr als drei Milliarden Euro zu erzielen sein.

Quelle : www.spiegel.de

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EU-Parlament beschließt EU-Maut
« Antwort #7 am: 15 Dezember, 2005, 12:56 »
Nach jahrlangen Verhandlungen ist die europaweite einheitliche Wegekostenrichtlinie für LKW, auch Eurovignette genannt, mit breiter Mehrheit heute in Straßburg vom Europaparlament verabschiedet worden. Angenommen wurde ein Kompromiss, dem alle großen Parteien zustimmten. Abgelehnt wurden alle Änderungsanträge der Grünen, in die europäische LKW-Maut ökologische Kriterien einzubauen. Dagegen erhielt der italienische Wunsch nach einem Rabatt von 13% für vielfahrende LKW ebenso die Zustimmung wie das österreichische Begehren nach einem Mautaufschlag von 15% in sensiblen Gegenden und 25% in Bergregionen. Auch Deutschland konnte sich mit seinem Wunsch durchsetzen, dass es die Mautpflicht für Klein-LKW ab 3,5 Tonnen erst ab 2012 durchsetzen muss. Andernfalls hätte das Mautsystem von Toll Collect diese LKW-Klasse schon im Jahre 2007 aufnehmen müssen.

Mit der neuen europäischen Wegekostenrichtlinie haben trotz Mautzuschlägen für sensible Regionen und Bergregionen alle Anstrengungen eine Niederlage erlitten, die die LKW-Maut im Sinne ökologischer Verkehrsplanung definierten. Die Einbeziehung "externer Kosten" in die LKW-Maut, also die Umlage von Umwelt-, Lärm- und Gesundheitskosten wurde vom Parlament abgelehnt. Eine Kommission soll bis 2008 Rechenmodelle prüfen, wie diese Kosten in der Maut berücksichtigt werden können. Frühestens ab 2011 könnten dann diese Faktoren in die nächste Wegekostenrichtlinie einfließen. Erst ab 2010 sind die EU-Staaten verpflichtet, Schadstoffklassen zu berücksichtigen und Aufschläge nach Tages- und Jahreszeit einzuführen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind damit einfache Vignettenlösungen zur Bezahlung der Maut möglich.

Unter finanzpolitischen Aspekten ist die gescheiterte Zweckbindung der LKW-Maut wichtig: Mit der allgemeinen Formel "Erhaltung der Infrastruktur" haben die Finanzminister der EU ausreichend Spielraum, die Einnahmen anderweitig zu verwenden. Auch eine Zweckbindung der je nach Mautsystem anfallenden Mautdaten ist nicht auf europäischer Ebene verankert worden. Somit könnte das deutsche Autobahnmautgesetz, dass eine Zweckbindung der Daten vorsieht und den polizeilichen Zugriff auf die Daten ausschließt, verändert werden. Hintergrund dieser Nicht-Regulierung ist die britische Absicht, die Einführung einer (allgemeinen) Maut in Großbritannien an finanzielle Erleichterungen bei der Fahrzeugversicherung zu binden. Bei dem von IBM entwickelten Pay as you Drive sollen nicht nur die zurückgelegten Fahrzeugkilometer berechnet werden, sondern auch das Einhalten von Verkehrsregeln und Tempolimits: Wer besonnen fährt, bekommt Rabatt.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/67404

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Mautdaten sind Fahnungsdaten, die Zweite
« Antwort #8 am: 27 Januar, 2006, 06:38 »
Auf dem 44. deutschen Verkehrsgerichtstag hat sich Generalbundesanwalt Kay Nehm für die Freigabe der Maut-Daten zu Fahndungszwecken ausgesprochen. In seinem Nebenamt als Präsident der deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft eröffnete Nehm die Tagung, die sich in einem Schwerpunkt mit dem Thema Datenschutz und Straßenverkehr befasst. Nehm betonte, dass es ihm nicht um flächendeckende Aufklärung von Verkehrsdelikten oder um Erstellung von Bewegungsprofilen gehe. Es müsse formal klar geregelt sein, bei welchen Staftaten das Mautsystem geöffnet werde. Nach einem ersten Versuch von Innenminister Schäuble ist Nehms Vorstoß der zweite Versuch, die Zweckbindung der Mautdaten zu beseitigen.

Gegen die Forderung von Nehm haben sich bereits eine Reihe von Politikern in von den Grünen, der FDP und SPD ausgesprochen. Sie betonen vor allem, dass die Zustimmung des Parlaments zum Mautgesetz niemals erfolgt wäre, wenn die Maut-Daten nicht ausschließlich zur Abrechnung benutzt würden. Erstmals hat sich auch der ADAC zu diesem Thema gemeldet. Generalsyndikus Werner Kaessmann bezeichnete die Gesamtentwicklung der Diskussion als "bedenklich im Hinblick auf den verfassungsrechtlich geschützten Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung".

Unterdessen hat das deutsche Mautsystem einen Rückschlag zu verkraften. Die mit der Mauterhöhung von 12,4 auf 15 Cent pro Kilometer versprochene Entlastung deutscher Spediteure ist von der Europäischen Kommission abgelehnt worden. Das Verfahren, bei dem deutsche Spediteure deutsche Tankquittungen vorlegen und insgesamt 600 Millionen Euro erstattet bekommen sollen, wurde in Brüssel als Benachteiligung ausländischer Spediteure gewertet und ist damit nach EU-Gesetzen ungültig. Nun grübeln Experten im Verkehrsministerium über eine 600 Millionen sparende Variante, bei der die KFZ-Steuer für schwere LKW gesenkt wird und gleichzeitig der Kauf von schadstoffarmen LKW bezuschusst wird. Die verschiedenen Verbände der Straßentransporteure haben unterdessen die Bundesregierung aufgefordert, gegen die Entscheidung der EU-Kommission zu klagen. Notfalls sollen alle Maut-Zahlungen auf ein Sonderkonto fließen, heißt es aus Spediteurskreisen. Das könnte bedeuten, dass die Mautgesellschaft Toll Collect bis zur gerichtlichen Klärung allein mit den Mautzahlungen ausländischer Spediteure auskommen muss.

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STRASSENGEBÜHR : CDU plant Pkw- Maut
« Antwort #9 am: 31 Januar, 2006, 11:19 »
Unions-Fraktionschef Volker Kauder plädiert für die Einführung einer Straßengebühr für Pkw. Die Pläne für den Wegezoll könnten schon in der kommenden Legislaturperiode mit Hilfe des Lkw-Maut-Systems umgesetzt werden.

Frankfurt am Main - "Das neue Maut-System soll künftig auch für die Pkw-Maut zum Einsatz kommen, denn damit kann man eine wirklich streckenabhängige Gebühr verlangen", sagte Kauder dem "Reutlinger General-Anzeiger". Der CDU-Politiker betonte aber, dass die Maut in dieser Legislaturperiode nicht kommen werde. Zurzeit seien die technischen Voraussetzungen dafür noch nicht gegeben. Er rechne aber damit, dass der Pkw-Maut in der kommenden Legislaturperiode keine Hindernisse mehr im Wege stünden.

Kauder stellte zugleich steuerliche Entlastungen in Aussicht, "denn die Autofahrer tragen schon jetzt genügend Belastungen". Außerdem müsse "sicher gestellt sein, dass die Einnahmen einer solchen Maut ausschließlich in den Verkehrshaushalt fließen".

Auch der neue Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Ernst Hinsken, sprach sich für eine Senkung der Ökosteuer und die Einführung einer Vignette für Pkw aus. "Ich schlage eine 100 Euro teure PKW-Jahres-Vignette für Deutschland vor", sagte der CSU-Politiker der "Berliner Zeitung". Im Gegenzug könne mit einer Senkung der Ökosteuer Benzin um zehn Cent pro Liter billiger werden. "Ein Deutscher fährt durchschnittlich im Jahr 11.500 Kilometer. Die Vignette rechnet sich schon ab 7.500 Kilometer", sagte Hinsken.

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Re:STRASSENGEBÜHR : CDU plant Pkw- Maut
« Antwort #10 am: 31 Januar, 2006, 11:58 »
Das kommt früher oder später, aber unausweichlich.
Diverse Satschüsseln DVB-Receiver und -Karten...

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LKW-Maut: Erneut Fahndung mit Mautdaten gefordert
« Antwort #11 am: 02 August, 2006, 11:30 »
Nach der Ermordung einer Kasseler Schülerin ist die Diskussion um die Nutzung von Mautdaten zu Fahndungszwecken erneut aufgebrochen. Die 18-jährige Anna war in der Nacht zum 8. Juli verschwunden, ihr Leichnam wurde auf einem Autobahnparkplatz gefunden. Im Zuge der Ermittlungen wurden DNA-Spuren entdeckt, die zu einem Mord an einer Prostituierten im Jahre 2003 führten, außerdem zu einem versuchten Mord an einer Prostituierten im Jahre 2004. Nach deren Aussagen ist der Täter ein LKW-Fahrer gewesen.

Der Kasseler Polizeichef Wilfried Henning kritisierte vor der Presse das Autobahnmautgesetz mit scharfen Worten. "Hier besteht die Gefahr, dass Datenschutz zum Täterschutz wird", sagte Henning und führte aus: "Ich bedauere sehr, dass wir bei unseren Ermittlungen nicht direkt auf die Aufzeichnungen in den Mautbrücken auf den Autobahnen zurückgreifen können, obwohl diese uns bei der Klärung von zwei Morden und einem versuchten Mord vermutlich sehr helfen könnten." Falls der Täter mit einem Lastwagen unterwegs war, müssten ihn die Mautbrücken erfasst haben, so die Theorie des Polizeichefs.

Unterstützung erhielt Henning aus Bayern. Dort meldete sich der bayerische Innenminister Günther Beckstein zu Worte. "Immer wieder gibt es Fälle von schwerster Kriminalität, bei denen es eindeutige Hinweise gibt, dass zur Tatbegehung ein Lastwagen verwendet wurde", begründete Beckstein seine Forderung nach einer Veränderung des Mautgesetzes. Ähnlich wie Beckstein und Henning hatte sich bereits der damalige Generalbundesanwalt Kay Nehm geäußert. Der Bundesdatenschutzbeauftrage Peter Schaar meinte in einem Fernsehinterview, dass gegen die Nutzung von Mautdaten für die Verfolgung von Straftätern aus Sicht des Datenschutzes nichts spreche, wenn ein konkreter Tatverdacht vorliege und eine eng begrenzte Datensammlung ausgewertet werde. Schon früher hatten Datenschützer angemerkt, Mautdaten könnten der Strafverfolgung dienen, wenn nicht massenweise Unbeteiligte in eine Fahndung gerieten und keine verdachtsunabhängige Speicherung erfolge.

Das vom Bundestag verabschiedete Autobahnmautgesetz enthält die eindeutige Bestimmung, dass die Fahrdaten der LKW nur für die Mautberechnung benutzt werden dürfen. Jede andere Nutzung dieser Daten wurde strikt verboten. Die Freigabe der Daten für die Fahndung bei Schwerverbrechen hätte gravierende Konsequenzen für das Mautsystem. Mit der Materie vertraute Juristen gehen davon aus, dass mit einer erlaubten Mautdatenfahndung auch die PKW ins Visier genommen werden. Ein Verbot der PKW-Fahndung würde jedenfalls juristisch nicht haltbar sein, lautet der Kommentar.

Ein Blick in das Autobahnmautgesetz hilft, die ganze Dimension der Forderung zu erkennen. Im Gesetz regeln die §§ 7 und 9 die Datenspeicherung. Weil die Mautkontrollbrücken auf den Autobahnen alle Fahrzeuge erfassen und eine Software auswertet, ob das Fahrzeug ein mautpflichtiger LKW ist, heißt es im Gesetz: "Bilder und Daten, die im Rahmen der Kontrolle nach § 7 Absatz 2 erhoben und gespeichert wurden, sind unmittelbar nach dem Kontrollvorgang zu löschen, wenn das Fahrzeug nicht der Mautpflicht unterliegt." Im Fahndungsfall müsste dieser Passus des Gesetzes aufgehoben werden. Außerdem müssten die Mautbrücken dauerhaft aktiviert werden. Derzeit sind immer nur 10 Prozent scharf geschaltet. Zusätzliche Server zur Speicherung der aufkommenden Datenmengen müssten von den Behörden in Betrieb genommen werden. Last, but not least bräuchte es eine Regelung, wie lange die Daten der Verkehrsteilnehmer auf Vorrat gespeichert werden dürfen.

Ohne größere Änderungen am Gesamtsystem der deutschen LKW-Maut können Polizeifahnder nur beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) vorstellig werden. Während die Firma Toll Collect als Betreiber des Mautsystems verpflichtet ist, alle Bewegungsdaten zu löschen, sobald feststeht, dass die Maut gezahlt worden ist, hat das BAG andere Möglichkeiten. Während für die Detaildaten (die gefahrenen Teilstrecken) beim BAG die gleiche Regelung wie bei Toll Collect gilt, darf das BAG das Kennzeichen des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination drei Jahre lang speichern. Die BAG-Regelung gilt auch für das Bild des Fahrzeugs, das von aktiven Mautkontrollbrücken geschossen wird: Es darf maximal sechs Jahre lang gespeichert werden. Noch länger könnten die Daten bei den Zollbehörden ruhen, die für säumige ausländische Mautzahler zuständig sind. Dort dürfen die Daten ohne zeitliche Begrenzung so lange gespeichert bleiben, bis das Mauterhebungsverfahren abgeschlossen ist.

Quelle : www.heise.de

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Debatte um Zugriff auf LKW-Mautdaten für Fahndungen geht weiter
« Antwort #12 am: 02 August, 2006, 18:37 »
Die Forderung der Polizei, nach einem Mordfall in Kassel den Zugriff auf Mautdaten zum Zwecke der Fahndung im Fall von Schwerverbrechen zu ermöglichen, hat ein breites Echo in der Politik erzeugt. Gegenüber der Netzeitung beklagte sich der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz über das Autobahnmautgesetz, das er als "schweren Fehler des Gesetzgebers" bezeichnete. "Wir haben kein einziges Datensystem, das so zugemauert ist wie das Mautsystem", so Wiefelspütz gegenüber der Zeitung. Er forderte, dass das Mautsystem unter Richtervorbehalt zur Fahndung bei Sexualstraftaten und Kapitalverbrechen geöffnet werden muss. Ein System, bei dem die Mautdaten routinemäßig online zur Polizei "durchgewunken" werden, lehnte Wiefelspütz jedoch ab.

Horst Friedrich, der verkehrspolitische Sprecher der FDP, erinnerte daran, dass die strenge Zweckbindung der Mautdaten im Autobahnmautgesetz eine Forderung der Union war, die sonst das von der rot-grünen Regierung auf den Weg gebrachte Mautsystem nicht akzeptieren wollte. Ulla Jelpke, die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, warnte davor, den Datenschutzgrundatz der Zweckbindung einmal erhobener Daten aufzuheben. "Führt man solche Überlegung weiter, ist eine Anforderung an die Bahn-Unternehmen denkbar, alle Fahrkartenverkäufe mit den Personaldaten der Fahrgäste zu speichern, um sie für polizeiliche Ermittlungen zur Verfügung stellen zu können", erklärte Jelpke.

Beim Bundesverkehrsministerium ist die Freigabe der Mautdaten kein Thema: "Wir sind unverändert der Auffassung, dass die beim Betrieb des Mautsystems erhobenen Daten ausschließlich für die Zwecke der Mauterhebung verwendet werden sollten", heißt es in der Stellungnahme des Ministeriums.

Unterdessen hofft die Polizei weiter auf Hinweise aus dem Speditionsgewerbe. Sie hat die Speditionen aufgerufen, über die Auswertung von Frachtaufträgen oder über Abrechnungen von Toll Collect der Polizei die mautpflichtigen Fahrzeuge zu nennen, die am am Samstag, dem 8. Juli 2006 zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens die A 49 befahren haben. Eine weitere Fahndung läuft im Raum Duisburg/Krefeld, wo das Handy des Mordopfers gefunden wurde.

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LKW-Maut: Schäuble will Zweckbindung der Mautdaten aufheben
« Antwort #13 am: 04 August, 2006, 11:00 »
In die Debatte um die Nutzung der Mautdaten zu Fahndungszwecken hat sich nun auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble eingeschaltet. Gegenüber dpa erklärte Schäuble, dass in seinem Ministerium bereits an einem entsprechenden Gesetzentwurf gearbeitet werde. Dieser soll noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden. Mit der Ankündigung von Schäuble hat auch das Bundesverkehrsministerium seine reservierte Haltung aufgegeben und wartet nun auf ein neues Autobahnmautgesetz. "Im Rahmen dessen, was das Gesetz zu leisten in der Lage ist, werden wir unseren Beitrag leisten", erklärte eine Sprecherin des Ministeriums.

Auch die Grünen haben sich inzwischen in die Mautdebatte eingeschaltet. Ihr verkehrspolitischer Sprecher Winfried Hermann ermahnte die Menschen im Rechtsstaat Deutschland zu "erhöhter Wachsamkeit", damit am Ende des Prozesses nicht die "totale Überwachung des Individualverkehrs" Realität werde. Für Hermann sind allerdings Ausnahmen von der Zweckbindung der LKW-Maut denkbar, wenn es um die Bekämpfung schwerster Verbrechen geht.

Eine ähnliche Position bezog Bernhard Witthaut, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei. Er betonte in einer Stellungnahme, dass der Zugriff auf die Mautdaten eine Ermittlung beschleunigen kann. Normale Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sollten allerdings von der Mautdatenfahndung ausgeschlossen werden, weil "allgemeine Überwachungsraster" den Weg in den Polizeistaat ebneten. Witthaut beklagte in diesem Zusammenhang den Personalabbau bei der Polizei. Maschinen und Software-Systeme könnten beileibe nicht die Polizeiarbeit übernehmen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar widersprach den pauschalen Forderungen nach Freigabe der Mautdaten für die Fahndung. In einem Interview mit Deutschlandradio Kultur (auch als MP3-Datei verfügbar) am heutigen Freitag betonte Schaar, es sei kein realistischer Ansatz, nach der Auswertung von solchen Daten zu rufen, sobald nur ein LKW im Spiel sei. Das sei mit dem Datenschutz nicht vereinbar. Schaar wiederholte aber auch seine früher geäußerte Ansicht, dass Daten aus der Mauterfassung nicht grundsätzlich tabu sein sollten: Solange die Nutzung von LKW-Mautdaten bei einer konkreten Ermittlung auf eng umgrenzte und auch vorhandene Daten beschränkt bleibe, werde er sich einer Gesetzesänderung nicht widersetzen. Die gegenwärtigen Forderungen gingen aber sehr viel weiter: "Man hat die Vorstellung, dass man Toll Collect zu einer Art Fahndungssystem umbaut, wo diese Daten gesammelt werden, nur um dann den möglicherweise geschehenen Straftaten besser auf die Spuren zu kommen. Das halte ich für völlig falsch."

Bislang gilt bei der LKW-Maut eine strikte Zweckbindung: Die vom Mautbetreiber Toll Collect ermittelten Daten dürfen nur zum Zwecke der Mautabrechnung verwendet werden. Ist die Mautgebühr gezahlt, so werden die Daten gelöscht. Toll Collect selbst darf die Daten nur zwei Monate aufbewahren, für den Zoll und das Bundesamt für Güterverkehr als weisungsberechtigte Kontrollbehörde gelten längere Fristen. Die neue Mautdebatte ist durch einen Mordfall ausgelöst worden, bei dem die Polizei nach einem LKW-Fahrer fahndet. Dabei hatte der Polizeichef von Kassel den Eindruck erweckt, dass mit den Mautdaten eine schnelle Verhaftung des Täters möglich sei. Vergleichbare Fälle, in denen Fahrdaten vorliegen und LKW-Fahrer verwickelt sind, zeigen jedoch, dass die Aufklärung eines solchen Verbrechens mehrere Jahre dauern kann.

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Datenschützer: Finger weg von den Maut-Daten
« Antwort #14 am: 04 August, 2006, 14:33 »
Staatliche Überwachung nicht wegen bedauerlicher Einzelfälle ausgeweiten

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Schleswig-Holstein Dr. Johann Bizer warnt eindringlich davor, die im Rahmen der LKW-Maut erhobenen Daten zu fremden Zwecken, beispielsweise zur Strafverfolgung, zu nutzen. Der Gesetzgeber sei schlecht beraten, bedauerliche Einzelfälle zum Anlass zu nehmen, die staatliche Überwachung auszuweiten und rechtstaatliche Grundsätze der Datenverarbeitung auszuhebeln.

"Die Technik der Datenverarbeitung soll den Menschen nützen, aber nicht ihre Überwachung befördern", sagt der stellvertretende Landesbeauftragte für den Datenschutz in Schleswig-Holstein Dr. Johann Bizer. Er mischt sich in eine einmal mehr aufgeflammte Diskussion um die Nutzung von Maut-Daten ein.

Bizer warnt davor, die Daten aus der Autobahnmaut nicht nur zur Abrechnung, sondern auch zur Strafverfolgung zu verwenden. Entsprechende Vorschläge würden die grundlegende Bedeutung der Kommunikationsfreiheit, sich in und auf öffentlichen Verkehrsflächen ohne eine staatliche Überwachung aufzuhalten, zu bewegen und sich mit anderen austauschen zu können, verkennen: "Demokratie lebt aus der Meinungsfreiheit und diese wiederum aus der Unbefangenheit, frei von staatlicher Überwachung kommunizieren zu können", so Johann Bizer.

Der Datenschützer wirft Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble vor, das Geschäft der Überwachung zu betreiben statt als Verfassungsminister die Kommunikationsfreiheiten der Bürger aktiv zu fördern und zu schützen. Er kritisiert Pläne des Bundesinnenministeriums, entgegen einer vor zwei Jahren vom Gesetzgeber gegebenen Zusage, die Mautdaten künftig auch zur Strafverfolgen verwenden zu wollen.

In der Diskussion um die Nutzung der Mautdaten macht Bizer symbolischen Populismus im Sommerloch aus: "Den Preis zahlen aber letztlich alle Bürgerinnen und Bürger, denn die Ausweitung der staatlichen Überwachung bleibt nicht auf Einzelfälle beschränkt, sondern wirkt über die Infrastruktur der miteinander vernetzten Technik flächendeckend und umfassend."

Quelle : www.golem.de

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