Autor Thema: Google diverses (GMail,News,Kalender etc...) ...  (Gelesen 95919 mal)

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Justiz beschäftigt sich mit Googles Suchmaschinen-Ranking
« Antwort #450 am: 04 September, 2010, 20:03 »
Aufgrund zahlreicher Beschwerden seitens diverser Unternehmen hat der Generalstaatsanwalt von Texas, Greg Abbott, eine Überprüfung von Googles Wettbewerbsposition in die Wege geleitet. Wie Google jedoch berichtet, müsse diese Untersuchung unter einem besonderen Faktor betrachtet werden.

Nichts ist so wichtig für ein Unternehmen wie mit den richtigen Begriffen einen guten Platz im Ranking der Suchmaschine Google zu erhalten. Doch trotz größtem Engagement gelingt es nicht immer, unter den Top-Suchergebnissen zu erscheinen. Für Unternehmen, die erst auf Seite 2 der Suchergebnisse erscheinen, ist der Wettbewerbsnachteil deshalb unbestreitbar. Ob hier tatsächlich gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen wurde, will nun die texanische Generalstaatsanwaltschaft prüfen.

Wie ein aktueller Beitrag im Google Policy Blog berichtet, haben sich erneut mehrere Unternehmen über die Suchergebnisse beschwert. Der stellvertretende Chef-Jurist von Google, Don Harrison, sieht die Beschwerden jedoch skeptisch. Wie er erklärt, werde man gelegentlich zum Thema "Fairness" des Rankings bei den Suchmaschinentreffern befragt. Wieso lande eine Seite weiter oben als andere? Das Wichtigste sei es, so Harrison, zu bedenken, dass Google die nützlichsten und relevantesten Ergebnisse und Werbungen zu einer Suchanfrage liefern will. Der Fokus liege auf den Usern, nicht den Websites. Folglich könne nicht jede Website unter den Top-Ergebnissen oder auf der ersten Seite landen. Es sei nicht überraschend, dass manche Websites eine geringere Qualität aufweisen und deshalb mit ihrem Ranking unzufrieden sind.

Die beschwerdeführenden Unternehmen müssen jedoch auch unter einem besonderen Blickpunkt betrachtet werden. Zu den Unternehmen, die Kritik am Google-Ranking üben und eine Wettbewerbsverzerrung vermuten, gehören: Foundem, SourceTool/TradeComet sowie myTriggers. Auf den ersten Blick unscheinbare Unternehmen, wie es viele im Netz gibt. Bei diesen liegt die Sachlage jedoch etwas anders, wie Harrison erklärt: "Foundem -- Eine britische Preisvergleichs-Website, die von ICOMP finanziert wird. Einer Organisation, die finanziell wiederum zum Großteil von Microsoft versorgt wird. [...]. SourceTool/TradeComet - SourceTool ist eine Website, die vom Unternehmen TradeComet betrieben wird. Deren Wettbewerbsklage gegen Google wurde von einem Bundesrichter zu Beginn dieses Jahres verworfen. Die Medien haben angemerkt, dass TradeComet von langjährigen Microsoft Anwälten vertreten wird. [...]. myTriggers - Eine andere Seite, die von Microsofts Anwälten repräsentiert wird. [...]."

Quelle : www.gulli.com

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LG München & Google: Störerhaftung in ihre Schranken verwiesen?
« Antwort #451 am: 05 September, 2010, 19:42 »
Das Landgericht München I hat ein durchweg interessantes, obgleich auch verwirrendes Urteil in einem Verfahren gegen Google gefällt. Demnach haftet das Unternehmen für seine aggregierten News nicht als Störer. Eine bemerkenswerte Entscheidung, die jedoch im Hinblick auf die Störerhaftung für RSS-Feeds auch durchweg verwirrt.

Zugegebenermaßen ist die Störerhaftung alles andere als optimal ausgestaltet, doch sie bietet einen greifbaren rechtlichen Rahmen. Dieser soll sicherstellen, dass sich nicht einfach jeder "aus der Affäre" ziehen kann. Die Hürden für die Störerhaftung sind dementsprechend hoch gelegt. Zumindest meistens. Ausnahmen bestätigen die Regel. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts München I scheint jedoch mit der bisherigen Praxis zu brechen.

Wir erinnern uns an Ende April 2010. Ein Urteil des Landgerichts Berlin sorgte damals für Wirbel. Der Betreiber einer Website war im Rahmen der Störerhaftung auf Unterlassung in Anspruch genommen worden. Der Grund: Auf seiner Website hatte er den RSS-Feed einer Zeitung eingebunden. Diese hatte einen Artikel veröffentlicht, der nach Ansicht der Klägerin ehrverletzend war. Aufgrund des genutzten Feeds war diese Meldung auch auf der Homepage des Beklagten einzusehen, der selbst nicht in Verbindung zur Zeitung stand. Nach Ansicht des LG Berlin war er jedoch im Rahmen der Störerhaftung auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen.

Das Landgericht München I hat in einem ähnlichen Fall nun ebenfalls eine Entscheidung getroffen. Diese stellt jedoch eine 180-Grad-Wendung dar. Natürlich ist das LG München I nicht an das LG Berlin gebunden. Doch die beiden Urteile sind bemerkenswert gegensätzlich. Der Rechtsstreit war im Zuge eines Stern-Artikels entstanden, den Google in seiner News-Datenbank angezeigt hatte. Bekanntermaßen aggregiert Google die News von Nachrichtenportalen. Im fraglichen Artikel ging es um den Missbrauch von Kindern in einem Pfadfinderlager. Dem Kläger wurde im Artikel vorgeworfen, dass entsprechende Anschuldigungen gegen ihn erhoben worden wären.

Der Anwalt des Klägers mahnte Google ab und forderte die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Begleichung der Anwaltskosten. Google weigerte sich jedoch und verwies auf den Sachverhalt, dass man lediglich ein "News-Aggregator" sei. Dem Prinzip nach hätte Google also nichts anderes getan, als die fragliche Website im Falle vor dem Landgericht Berlin.

Wider erwarten ging das Landgericht München I jedoch den völlig entgegengesetzten Weg. Google sei im Recht, so das Gericht. Die Argumentation für diese Entscheidung: Eine Störerhaftung würde nur bei zumutbaren Maßnahmen greifen. Derartige Maßnahmen wären hier jedoch nicht mehr ersichtlich, da Google aufgrund der schier unvorstellbaren Masse an Inhalten keine Inhaltskontrolle bieten könne. Die Privilegierung für Google gehe laut LG München I daraus hervor, dass Google sich seitens des Verlags hatte zusichern lassen, dass "keine Rechte Dritter entgegen stehen".

Für den Diplom-Juristen Jens Ferner ist dies absolut unverständlich: "[...]. Gepaart mit den eher wirren Ausführungen zum “Verschulden” in der Entscheidung wirkt es hier schon interessant, dass zwei Parteien zulasten eines Dritten (ohne sein Zutun) dessen Rechtsmittel beschränken können sollen. Ich bin gespannt, wie das bisher unbekannte Urteil in der nächsten Zeit aufgenommen wird.
Geradezu unverschämt sind m.E. die Ausführungen des Gerichts, der Kläger sei ja gerade nicht rechtlos gewesen, da der Artikel ja gelöscht wurde – und das immerhin schon 8 tage später. Die Äußerung klingt zynisch angesichts
   1. anderer Urteile, die eine Abmahnung selbst im Nachhinein bei einem nur 1h nach Einstellen erschienenem Kommentar ermöglichen und
   2. der Tatsache, dass der in seinem Recht verletzte nun auf seinen Anwaltskosten selber sitzen bleiben soll."

Als neue Leitlinie solle man das Urteil nicht betrachten, so Ferner. Dieses Google-Privileg werde "Normal-Sterblichen" wohl eher nicht zuteil.


Quelle : www.gulli.com

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Google sieht Microsoft hinter Wettbewerbsbeschwerden
« Antwort #452 am: 06 September, 2010, 10:43 »
Der Internetdienstleister Google  weist Vorwürfe zurück, er manipuliere Suchergebnislisten zu Ungunsten von Konkurrenten. Nachdem Ende voriger Woche bekannt wurde, dass die Unternehmen Foundem, SourceTool und myTriggers  offizielle Kartellrechtsbeschwerden beim Generalstaatsanwalt von Texas, Greg Abbott, eingelegt haben, hat Google beteuert, keine Wettbewerber zu benachteiligen und das Beste im Interesse der Nutzer zu unternehmen. Darüber hinaus hat Google-Anwalt Don Harrison in einem Weblog-Eintrag angebliche Verbindungen zwischen den Beschwerdeführern und Microsoft aufgelistet.

Die britische Preisvergleichssite Foundem, die sich bereits bei der EU-Kommission über Google beschwert hat, wird laut Harrison von einer Lobby-Organisation namens ICOMP unterstützt, die von Microsoft mitgegründet worden sei, schreibt Harrison. Das Unternehmen TradeComet, das die "B2B-Suchmaschine" SourceTool betreibt, sei im März vor einem US-Bundesbezirksgericht mit einer Wettbewerbsklage gegen Google gescheitert. Dabei sei TradeComet von einem langjährigen Microsoft-Anwalt vertreten worden. Auch die Preisvergleichssite myTriggers lasse sich von einem Microsoft-Anwalt vertreten.

Unternehmen wie Amazon, Shopping.com und Expedia seien in den Google-Ergebnislisten wegen der guten Qualität ihrer Dienste meist oben angesiedelt, betonte Harrison. Dem gegenüber sei der Rechtsexperte James Grimmelmann von der New York Law School nach der Betrachtung von Foundem.co.uk zu dem Schluss gekommen, dass es gut wäre, wenn Google die Website niedriger listen könne. SourceTool habe wenig originale Inhalte und myTriggers habe sich darüber beschwert, dass Google an einem Einbruch des Datenverkehrs schuld sei, obwohl die Ursache wohl eher in der eigenen Server-Technik liege.

In einem anderen Rechtsstreit, und zwar um den Mikrobloggingdienst Buzz, konnte sich Google inzwischen mit den Klägern einigen. Diese hatten sich darüber beschwert, dass oft genutzte Kontakte von Nutzern von Googles E-Mail-Dienst Gmail automatisch in ihre Buzz-Profile eingefügt wurden. Google zahlt insgesamt 8,5 Millionen US-Dollar, wovon der größte Teil an noch nicht benannte Organisationen gehen soll, die sich um Datenschutz kümmern. Außerdem will Google alle Gmail-Nutzer über die Einigung informieren.

Quelle : www.heise.de

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OpenID - Google öffnet sich langsam
« Antwort #453 am: 08 September, 2010, 10:54 »
Yahoo-Nutzer können ab sofort mit ihrem Yahoo-Account via OpenID einen Google-Account anlegen. Es ist dann nicht mehr notwendig, den Verifikationsprozess für neue Nutzer zu durchlaufen.

Diverse große Websites unterstützen OpenID, die meisten aber nur in einer Richtung: Sie erlauben ihren Nutzern, sich mit ihren Accounts auch bei Seiten Dritter anzumelden. Selbst aber akzeptieren die wenigsten die Anmeldung via OpenID mit Accounts Dritter. Das galt bislang auch für Google, es ändert sich aber.

Ab sofort erlaubt Google auch die Anmeldung mit Yahoo-Acoounts via OpenID. Statt bei Google ein eigenes Passwort zu hinterlegen und die E-Mail-Adresse zu bestätigen, reicht es aus, die Daten von Yahoo bestätigen zu lassen. Somit ist ein Zugriff auf Dienste wie Google Groups, Docs, Reader, Adwords und so weiter mit einem Yahoo-Account möglich.

In Zukunft will Google auch Anmeldungen von Nutzern anderer E-Mail-Provider via OpenID erlauben. Konkrete Namen nannte Google aber noch nicht.

Quelle : www.golem.de

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Scribe: Google beschleunigt das Tippen von Texten
« Antwort #454 am: 08 September, 2010, 13:20 »
Google hat heute ein neues experimentelles Feature in seinen Labs-Bereich aufgenommen. Google Scribe soll das Tippen von Texten beschleunigen, indem Sätze automatisch fortgeführt werden.

Das derzeit nur für die englische Sprache zur Verfügung stehende Feature analysiert die eingegebenen Worte und errät dann anhand häufiger Formulierungen, wie der Satz weitergehen wird. Dazu werden diverse Vorschläge in einem Dropdown-Menü eingeblendet. Jeder Vorschlag besitzt eine Ziffer von 0 bis 9. Drückt man die entsprechende Taste auf der Tastatur, wird der jeweilige Vorschlag ausgewählt und eingefügt. Der erste Vorschlag kann auch einfach mit Enter übernommen werden.


In Zukunft wird Google auch weitere Sprachen unterstützen - ein entsprechendes Auswahlfeld ist bereits vorhanden. Bereits jetzt kann man Google Scribe mit Hilfe eines Bookmarklets auf nahezu jeder Website verwenden.

Dazu muss der Link zum Bookmarklet, den man auf scribe.googlelabs.com findet, in die Bookmarkleiste gezogen werden. Ruft man ihn dann auf einer beliebigen Website auf, wird Google Scribe installiert und man kann es an jeder Stelle verwenden, an der Text eingegeben werden kann.

Quelle : http://winfuture.de

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Google liefert Suchergebnisse während der Eingabe
« Antwort #455 am: 08 September, 2010, 19:16 »
Google  hat seiner Suchmaschine eine neue Bedienoberfläche verpasst. Zwar sieht die Startseite so aus wie immer, doch ändert sich das Bild, sobald der Benutzer den ersten Buchstaben seiner Suchanfrage eintippt. Google wartet nicht mehr, bis der Benutzer seine Anfrage abschickt, sondern beginnt schon während der Eingabe, mögliche Treffer zu präsentieren. Deutsche Nutzer müssen dafür bei Google angemeldet sein, Besucher der amerikanischen Version sehen die neue Suchergebnisseite auch ohne Anmeldung. Wer sich ohne Account einen Einblick verschaffen will, kann über den Link "Google.com in English" von der deutschen auf die amerikanische Version der Suchseite wechseln.

Die Suchmaschine versucht, zu erraten, welche Anfrage der Benutzer wohl machen wird - so ähnlich, wie es Google bereits mit Suggest in der Vergangenheit gemacht hat. Nur bietet die Suchfunktion nicht mehr nur passende Suchbegriffe an, sondern aktualisiert die Trefferliste per Ajax mit jedem eingegebenen Buchstaben. Wer zum Beispiel nach "Angela Merkel" sucht, dem präsentiert die Suchmaschine nacheinander Treffer zu Amazon, Antivir und Angina. Ab dem vierten Buchstaben zeigt Google dann die Treffer zu Angela Merkel an. Google Suggest, das alternative Suchwortvorschläge als Pulldown-Liste anbietet, bleibt nach wie vor aktiv. Mit dem Start der neuen Suchseite – Google nennt sie Google Instant – wird Suggest in Autocomplete umbenannt.

Die sich bereits bei der Eingabe permanent verändernde Trefferliste ist gewöhnungsbedürftig – das sieht auch Google so. Wenn der Benutzer sich einmal daran gewöhnt hat, soll sie ihm aber Zeit sparen helfen. Interne Tests hätten gezeigt, erklärt Produktmanager Jonathan Effrat, dass sich Suchvorgänge mit Google Instant um durchschittlich zwei bis fünf Sekunden beschleunigen lassen. Wer mit der neuen Funktion nicht klarkommt, kann sie unter den Sucheinstellungen deaktivieren.

Außer in den USA und in Deutschland startet Google Instant auch in Großbritannien, Frankreich, Spanien und Italien. "In den kommenden Wochen und Monaten" soll Google Instant auch in anderen Sprachen und Domains verfügbar gemacht werden.

Quelle : www.heise.de

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Google Instant - ist die Echtzeit-Suche ein Sicherheitsrisiko?
« Antwort #456 am: 10 September, 2010, 08:35 »
Googles neuestes Feature, Google Instant, wird derzeit heiß diskutiert. Sicherheitsforscher sind von dem Konzept nicht begeistert: sie befürchten, dass Google Instant schon bald zum Ziel massiver Angriffe durch Cyberkriminelle werden könnte. Diesen würden durch die Echtzeit-Suchfunktion neue Angriffsvektoren für Suchmaschinen-Manipulation erhalten, so die Vermutung der Experten.

Google Instant arbeitet bereits, während der Benutzer noch tippt. Die Software versucht, vorauszusehen, was der Benutzer eingeben möchte, und macht in Echtzeit entsprechende Vorschläge. Befürworter hoffen, dass die Google-Suche dadurch schneller und benutzerfreundlicher wird. Sicherer jedenfalls, so die Befürchtung zahlreicher Experten, wird die Suche wohl nicht. Eher im Gegenteil.

Versuche Cyberkrimineller, sich über Suchmaschinen-Manipulation einen Vorteil zu verschaffen, sind schon seit Jahren an der Tagesordnung. Mit allerlei Tricks im Bereich der Suchmaschinen-Optimierung versuchen die Betrüger, ihre Websites möglichst weit oben unter den Treffern zu platzieren. So werden beispielsweise unseriöse Produktangebote (man denke an die vielzitierten gefälschten Medikamente), Malware und insbesondere Scareware zu verbreiten versucht.

Sean-Paul Correll, Sicherheitsexperte bei der Firma Panda Security, warnt, dass sich diese Problematik bei Google Instant noch verschlimmern könnte. Er erklärt, dass Cyberkriminelle meist sehr genau beobachten, welche Suchbegriffe bei Google besonders häufig eingegeben werden, um ihre Kampagnen daran anzupassen. Bei Google Instant werden diese Begriffe über die Vorschlagsfunktion dem Benutzer andauernd mitgeteilt. Für Cyberkriminelle wäre es also weitaus leichter, stets auf dem neuesten Stand zu sein.

Quelle : www.gulli.com

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Google Instant Suche abschalten
« Antwort #457 am: 10 September, 2010, 09:33 »
Wer sich von dem Feature gestört fühlt, kann es deaktivieren. Neben dem Suchfeld sehen Nutzer die kleine Statusmeldung "Instant is on", samt einem Pfeil nach unten. Ein Klick auf diese Meldung öffnet ein Drop-Down-Menü, dort lässt sich die Suche deaktivieren. Wer über ein Google-Konto verfügt, kann dies zudem in den Einstellungen zur Suchfunktion erledigen. 

Der Tipp funktioniert, solange man einen Google-Account besitzt. Wer die Funktion ohne Account abschaltet, muss dies auf jedem neuen PC erneut durchführen. Unterschiede sind auch zwischen google.com und google.de. Bei der deutschen Version genügt es, ausgeloggt zu sein, dann wird die Instant-Suche nicht verwendet.

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Nach Google Instant: Die Instantisierung des Internets
« Antwort #458 am: 11 September, 2010, 18:31 »
Der Start von Google Instant hat für viel Aufregung im Netz gesorgt: In einigen Blogs ist bereits vom Ende der SEO die Rede, andere sprechen vom Beginn einer Zwei-Klassen-Gesellschaft im Internet – weil eine sinnvolle Nutzung der Instant-Suche eine schnelle Internetverbindung erfordert. Heiß diskutiert wird auch Googles Entscheidung, etliche Inhalte auszufiltern, und zwar sogar bei deaktivierter "SafeSearch"-Funktion. Besonders bizarr mutet an, dass sogar bei Begriffen wie "lesbisch" oder "bisexuell" der Bildschirm weiß bleibt – bei "schwul" dagegen nicht.

Google profitiert zweifellos monetär von der neuen Funktion: Instant-Benutzer bekommen beim Eintippen einer Suchanfrage meist nach jedem Buchstaben eine neue Ergebnisliste präsentiert, inklusive AdWords-Anzeigen. Bei zögerlichem Tippen klingelt bei Google die Kasse, denn bleibt eine Anzeige länger als drei Sekunden auf dem Schirm, wird sie laut FAQ als "Ad Impression" gezählt.


Bemerkenswert ist, wie schnell von Google Instant inspirierte Hacks ihren Weg ins Netz gefunden haben: So wendet Youtube Instant  die Idee auf die Videosuche an, und auch die Kartensuche wurde bereits "instantisiert". Kurios: Der Programmierer des YouTube-Hacks, Stanford-Student Feross Aboukhadijeh, hat vom Youtube-CEO Chad Hurley ein offenbar ernstgemeintes Jobangebot über Twitter erhalten. Diese Karriereoption hat den US-Programmierer Michael Hart so beeindruckt, dass er sich gleich an eine Instant-Variante von Google Maps gesetzt hat – die fertige Anwendung hat Hart mit einem kecken "Ich suche auch einen Job"-Hinweis versehen.

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Viele Deutsche haben Angst vor Google Street View. Google Deutschland hat bereits mehrere hunderttausend Widersprüche erhalten, in denen die Verpixelung der Häuserfassaden eingefordert wird. Zugleich ist der Geodatendienst in Deutschland offenbar sehr beliebt.

Bei Google häufen sich Anträge von Hausbesitzern und Bewohnern zur Unkenntlichmachung ihrer Häuser in Google Street View. Obwohl die Frist erst zur Hälfte verstrichen ist, sollen bereits mehrere hunderttausend Widersprüche eingegangen sein, berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel aus Unternehmenskreisen.

Am 14. August 2010 gab es erst circa 10.000 Einsprüche gegen Google Street View in Deutschland. Laut einem Unternehmenssprecher war die Zahl der Einsprüche zu der Zeit fünfstellig.

Wer sein Haus bei Google Street View Deutschland verpixeln lassen will, kann dies über eine Webseite, per E-Mail oder Brief tun. Details dazu hat Google in einem Blogeintrag zusammengefasst. Starten soll Street View voraussichtlich im November 2010. Je nach Zahl der zu bearbeitenden Widersprüche kann sich der Start aber auch verschieben. Die 20 Städte, für die Street View zu Beginn zur Verfügung stehen soll, sind Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal.

Während viele Deutsche sich wegen Googles digitaler Weiterentwicklung des Stadtplans Sorgen machen, ist Googles Geodatendienst bei anderen offenbar sehr beliebt. Der Spiegel zitiert aus einer Google-Untersuchung, nach der Street View "von allen Ländern, in denen der Dienst noch nicht eingeführt ist, von Deutschland aus am häufigsten genutzt" wird. Am kommenden Montag findet in Berlin der Geodatengipfel mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) statt, bei dem eine Gesetzesinitiative zum Umgang mit Geodaten beraten werden soll.

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Zweistufige Authentifizierung bei Google
« Antwort #460 am: 20 September, 2010, 17:37 »
Google hat heute ein neues Authentifizierungssystem für seine Dienste vorgestellt. Neben dem normalen Passwort sollen die Nutzer zukünftig noch einen zweiten Code eingeben um sich einzuloggen. Dieser wird mit Hilfe eines Handys generiert.

"Two-step verification" nennt Google dieses neue Feature, das vorerst nur für Kunden von Google Apps Premier, Education und Government zur Verfügung steht. Später soll es dann für alle rund 30 Millionen Google-Nutzer eingeführt werden. Demnach wird man sich zukünftig wie gewohnt mit einem persönlichen Passwort einloggen, anschließend erfolgt jedoch eine zweite Abfrage, in der ein Verifizierungscode verlangt wird.



iesen Code erhält man über ein Mobiltelefon, das man zuvor für die Google-Dienste registriert hat. Entweder erhält man den sechsstelligen Code via SMS oder Sprachanruf, alternativ kann man auch eine für Android, iOS und Blackberry angebotene App installieren, die den Code generiert.

Diese zweistufige Authentifizierung wird in einigen Unternehmen eingesetzt, meistens in Form einer Kombination aus Passwort und Chipkarte. Da dies für die meisten Privatnutzer zu teuer wäre, hat sich Google das System mit dem Mobiltelefon einfallen lassen, da inzwischen fast jeder ein solches Gerät besitzt. Knackt ein Hacker das Passwort, steht er noch immer ohne das Handy dar und kann nicht auf die persönlichen Daten zugreifen.

Eine Option zum Aktivieren der zweistufigen Authentifizierung findet man im Optionsdialog in jeder unterstützten Google-App. Dabei ist zu beachten, dass normale Google-Nutzer noch etwas Geduld mitbringen müssen, bis auch sie dieses Feature nutzen können.


Quelle : http://winfuture.de

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Google will mit Transparenz Zensoren abschrecken
« Antwort #461 am: 21 September, 2010, 15:31 »
Der Internetdienstleister Google hat auf seiner Website einen eigenen Bereich eingerichtet, in dem Eingriffe von staatlichen Stellen dokumentiert werden sollen. Er enthält neben dem im April dieses Jahres gestarteten  Government Request Tool auch eine grafische Darstellung des Datenverkehrs im Zeitverlauf zwischen einzelnen Ländern und den Google-Diensten. Mit dem Transparency Report will Google abschreckend auf Zensoren einwirken, heißt es im offiziellen Weblog des Unternehmens.

Den Datenverkehr hatte Google auf diese Weise bisher nur im "Mainland China service availability chart" grafisch dargestellt. Er ist nun in dem neuen Angebot enthalten. In die Diagramme wird der Datenverkehr zwischen 0 und 100 skaliert eingetragen, der Nutzer kann – ähnlich wie in den Charts von Google Finance – zwischen verschiedenen Zeitrahmen wählen. So sollen Drosselungen oder komplette Blockaden sichtbar werden, beispielsweise die 10-tägige YouTube-Sperrung im Mai dieses Jahres in Pakistan oder die seit 12. Juni 2009 bestehende iranische Blockade der Videoplattform. Aus den Charts wird aber nicht ersichtlich, ob der Datenverkehr wegen technischer oder politischer Probleme unterbrochen wurde. Auch werden die Grafiken nicht in Echtzeit ausgegeben, sondern zunächst gesammelt und normalisiert.

Das Government Request Tool, das weltweit aufgeschlüsselt nach Ländern die Anzahl der Anfragen staatlicher Stellen zur Löschung von Inhalten aus Google-Diensten und zur Herausgabe von Nutzerinformationen anzeigt, wurde nun aktualisiert. Es zeigt nun die Anfragen der vergangenen sechs Monate, teilte Google mit. Das Unternehmen hofft, mit seinem "Transparenz-Bericht" einen Beitrag zur fortlaufenden Diskussion über den freien Fluss der Informationen zu liefern – schließlich sei die freie Meinungsäußerung eines von Googles grundlegenden Werten.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-will-mit-Transparenz-Zensoren-abschrecken-1082891.html

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Webfonts - Mehr Schriften für Google Docs
« Antwort #462 am: 22 September, 2010, 10:47 »
Googles Online-Office-Suite unterstützt ab sofort Webfonts. Somit stehen Schriften zur Erstellung von Dokumenten auch dann zur Verfügung, wenn sie auf dem System des Nutzers nicht installiert sind.

Google Docs alias Text & Tabellen ist um sechs neue Schriften erweitert worden. Dabei greift Google auf Webfonts zurück, wie sie praktisch alle aktuellen Browser unterstützen. Die Schriften werden in die HTML-Dokumente eingebettet und vom Browser heruntergeladen, um Schrift entsprechend darzustellen. Dadurch sind Webapplikationen nicht länger auf die Schriften beschränkt, die auf den Systemen der Nutzer vorhanden sind.

Zur Einbindung der Schriften nutzt Google Docs das im Mai 2010 vorgestellte Google Font API. Dabei stehen unter anderem die in Googles Android genutzten Schriften Droid Serif und Droid Sans zur Verfügung.


Hinzu kommen die Fonts Calibri und Cambria. Sie sind bei Nutzern von Microsoft Word sehr beliebt und damit vor allem für den Import von Word-Dateien von Bedeutung.Die Schriftart Consolas kommt als Alternative zu Courier New. Corsiva komplettiert die Reihe der sechs neuen Schriften.Weitere Schriften, auch für Hebräisch und Griechisch, sollen demnächst folgen.

Quelle : www.golem.de

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Google New: Was gibts Neues von Google?
« Antwort #463 am: 23 September, 2010, 16:51 »
Fast täglich stellt Google ein neues Produkt oder ein neues Feature vor. Da kann es leicht passieren, dass man den Überblick verliert. Deshalb gibt es nun eine zentrale Anlaufstelle, um alle Neuigkeiten von Google in Erfahrung zu bringen.

Google New ist ein so genanntes 20-Prozent-Projekt. Alle Google-Mitarbeiter können 20 Prozent ihrer Arbeitszeit für eigene Projekte nutzen. Da man auch innerhalb des Unternehmens festgestellt hat, dass sich die zahlreichen Innovationen kaum noch überblicken lassen, haben einige Mitarbeiter Google New entwickelt.

[ Invalid YouTube link ]

Normalerweise werden sämtliche News von Google im Blog-Netzwerk  des Unternehmens veröffentlicht. Allerdings umfasst es inzwischen über 100 Blogs, was es ebenfalls unübersichtlich macht. Auf Google New werden sämtliche Ankündigungen chronologisch aufgelistet. Zudem werden besonders große, aufwändige oder einfach nur tolle Projekte deutlich hervorgehoben.

Quelle : http://winfuture.de

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Google feiert heute seinen 12. Geburtstag
« Antwort #464 am: 27 September, 2010, 14:01 »
Heute vor 12 Jahren haben die beiden Stanford-Absolventen Larry Page und Sergey Brin die erfolgreichste Suchmaschine der Welt gegründet. Mit einem Startkapital von rund 810.000 Euro entwickelten sie in einer Garage in Menlo Park die erste Testversion.

Die damals großen Internetportale hatten kein Interesse an der Suchtechnologie der beiden Studenten, was sich heute als großer Fehler herausgestellt hat. Der Erfolg von Google ist beispiellos - die Wachstumskurve des Unternehmens sprengt jeden Rahmen. Waren es im Februar 2009 noch 500.000 Suchanfragen pro Tag, sind es inzwischen rund 34.000 Suchanfragen pro Sekunde, die Google beantwortet.

Neben der Suchmaschine hat Google heute viele weitere Dienste im Angebot, die sich wachsender Popularität erfreuen. Dazu gehört der E-Mail-Dienst Google Mail, der Kartendienst Google Maps inklusive Street View, das Videoportal YouTube, das man vor einiger Zeit übernahm, sowie das Online-Office Text & Tabellen, um nur einige zu nennen.


Google hat es sogar mit einem eigenen Verb in den Duden geschafft: Googeln gehört inzwischen zur deutschen Sprache. Da wundert es kaum, dass die Marke Google laut der Marktforschungsgruppe Millward Brown bereits rund 160 Milliarden US-Dollar wert ist. Google genießt inzwischen den Ruf, eines der innovativsten Unternehmen der Welt zu sein.

Natürlich darf man nicht vergessen, dass Google immer wieder in der Kritik steht. Durch die umfassende Vernetzung der Dienste, die die Angebote so nützlich machen, ist Google jedem Datenschützer ein Dorn im Auge. Doch statt die Kritik zu ignorieren, stellt sich das Unternehmen der Kritik, was man im Rahmen der Street-View-Debatte sehr gut beobachten konnte.

In diesem Sinne: Happy Birthday Google! Google weist auf seiner Website mit einem speziellen Doodle in Form einer Geburtstagstorte auf das Jubiläum hin.

Quelle : http://winfuture.de

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