Autor Thema: Google diverses (GMail,News,Kalender etc...) ...  (Gelesen 120810 mal)

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Gmail: Automatische Abmeldefunktion für Newsletter
« Antwort #180 am: 23 Juli, 2009, 11:53 »
Der Suchmaschinenbetreiber Google bietet für seinen E-Mail-Dienst Gmail (in Deutschland Google Mail) eine neue Funktion an, welche das automatische Abmelden von unerwünschten Newslettern auf Knopfdruck übernimmt.

Fast jeder kennt das Problem von unerwünschten Newslettern. Einmal nicht aufgepasst oder einen Haken falsch gesetzt, wird das E-Mail-Postfach mit unerwünschten Nachrichten überflutet. Eine neue Funktion in Google Mail soll damit nun Schluss machen und Newsletter auf einfache Weise abmelden.

Wie Google erklärt, muss die unerwünschte Nachricht zunächst als Spam markiert werden. Hat man dies getan, soll die neue Abmeldefunktion erscheinen, die dann dafür sorgt, dass man keine weiteren Ausgaben des entsprechenden Newsletters enthält. Allerdings funktioniert dies nicht mit allen Newsletter-Angeboten, so Google.

Weiter erklärte das Unternehmen, dass es mehrere Tage dauern könne, bis Newsletter abgemeldet werden. Darüber hinaus werde der Abmelde-Button laut Google nicht bei Verteilerlisten angezeigt, die für den Versand von Spam-Nachrichten bekannt sind. Damit will man verhindern, dass die Mail-Adresse fälschlicherweise in weitere Spam-Listen eingetragen wird.

Quelle : http://winfuture.de

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Google Books - Probleme mit dem Datenschutz
« Antwort #181 am: 23 Juli, 2009, 19:38 »
Die Electronic Frontier Foundation (EFF) verlangt von Google hohe Datenschutzstandards in Bezug auf das Google Books Projekt.

Die EFF verlangt von Google besonders hohe Standards in Bezug auf den Datenschutz, wenn es um die Buchsuche geht.  Sie fordert, dass Google ähnlich hohe Datenschutzanforderungen umsetzt, wie sie auch in Bibliotheken gelten. Auch sollen die Datensätze dieses Services separat von anderen Daten gespeichert werden. Nutzerprofile in diesem Bereich sollen, wenn überhaupt, ausschließlich auf richterlichen Beschluss herausgegeben werden dürfen. Sollte dieses erfolgen, müssten die Nutzer benachrichtigt werden.

Google müsste außerdem auch eine anonyme Nutzung des Services gewährleisten können. Log-In-Daten sollten nach 30 Tagen gelöscht werden. "Jeder sollte alles lesen dürfen, von Politik bis zu Gesundheit, ohne dass man sich darüber Gedanken machen muss, dass einem jemand über die Schulter schauen könnte", so die EFF. Die Bürgerrechts-Organisation fordert Leser dazu auf, E-Mails an den Google-Chef Eric Schmidt zu schicken. Auch Verbände sind gefragt, hohe Datenschutzstandards in dieser Sache zu fordern.

In den USA wurde eine vorläufigen Vereinbarung zwischen Google Books und US-Autorenverbänden erzielt, worüber im Oktober allerdings noch Gerichte zu urteilen haben. Dies dürfte auch der Grund dafür sein, dass die EFF sich in die Sache einmischt. In Deutschland und Europa wird das Thema noch lange nicht ausgehandelt (gulli:news berichtete). Hierzulande ist von von einer Einigung noch meilenweit entfernt.

Quelle : www.gulli.com

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Googles Bemühungen Universitäts-Bibliotheken digital zugänglich zu machen erfährt große Unterstützung von führenden US-Bürgerrechtlern, wie der Internet-Konzern am Freitag (Ortszeit) bekanntgab. Gleichberechtigter Zugang zu Lehrwerken ist ein großes Anliegen von US-Bürgerrechtsorganisationen. Google sieht damit sein Bücherdigitalisierungs-Projekt bestätigt, da viele naturwissenschaftliche Werke nur Bürgern vorenthalten seien, die in Großstädten Zugang zu Universitätsbibliotheken hätten. "Wir hoffen, dies zu ändern", schrieb Google-Beauftragter Johanna Shelton in einem Unternehmensblog des Suchmaschinen-Konzerns.

Bürgerrechtler fordern Wissenzugang für alle US-Amerikaner


Auf Google Books stellt der Suchmaschinen-Tycoon Onlinern digitalisierte Bücher zum Lesen bereit.

Google hatte vor einem Jahr eine Vereinbarung mit Autoren und Verlegern getroffen, die den Konzern zum Digitalisieren von Millionen von Büchern aus großen wissenschaftlichen Bibliotheken ermächtigte. Damit will allen Amerikanern und besonders auch Minderheiten, behinderten Menschen und Bewohnern ländlicher Gemeinden ein gleichberechtigter Wissenszugang gewährleisten.

In einer letzte Woche stattgefundenen Veranstaltung hatte Google als Mitveranstalter am 'Institute of Intellectual Property and Social Justice' an der 'Howard University School of Law' zur Diskussion aufgerufen, der auch bekannte US-Bürgerrechtler teilgenommen hatten.

Deutsche Verleger wenig begeistert von Google Books

Deutsche Verleger und Buchhändler wollen keine Einigung mit dem US-Internetkonzern Google nach US-Vorbild. Dort darf Google gegen Zahlung von 125 Millionen US-Dollar mehrere Millionen urheberrechtlich geschützter Bücher online verfügbar machen.


Google Book Search

Die Vereinbarung Googles mit der US-Autorenvereinigung Authors Guild und der Association of American Publishers (AAP) zu urheberrechtlich geschützten Titeln im Google Buchsuche-Programm hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels als "Schritt in die falsche Richtung" bezeichnet. "Die Vereinbarung gleicht einem Trojanischen Pferd, mit dem Google antritt, die weltweite Wissens- und Kulturverwaltung zu übernehmen", kritisiert Alexander Skipis, Chef des Börsenvereins.

Google könne ohne Zustimmung der betroffenen Autoren und anderer Rechteinhaber in Bibliotheken gescannte Werke im Internet öffentlich zugänglich machen. Dabei könne ein Rechteinhaber diese nur schützen, wenn die Werke in ein Buchrechte-Register eingetragen werden. Dieses Verfahren stünde im Gegensatz zu sämtlichen Normen des europäischen Urheberrechts. Es bedeute eine "Enteignung der Urheber auf kaltem Weg", so Skipis. Es könne nicht darum gehen, mit einem "goldenen Handschlag" den Autoren ihre unveräußerlichen Rechte abzukaufen.

Quelle: http://news.magnus.de
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Erneut Ärger um Googles Street View
« Antwort #183 am: 05 August, 2009, 19:44 »
Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hat den Betreibern des Online-Dienstes "Street View" den Bruch getroffener Vereinbarungen vorgeworfen. Was Google derzeit mache, sei nicht das, "was wir miteinander vereinbart hatten", sagte Caspar der Rhein-Zeitung. Seinen Angaben zufolge fotografieren Google-Mitarbeiter derzeit Straßenzüge in ländlichen Räumen, ohne die Betroffenen darüber zu informieren. Bestandteil einer Mitte Juni getroffenen Vereinbarung sei aber gewesen, dass das Unternehmen vorab über die Einsatzorte seiner Fahrzeuge informiert. Auf seiner Street-View-Informationsseite verweist Google derzeit nur auf Einsätze vom Juni und Juli – was im August gefilmt wurde, ist dort nicht erkennbar.

Laut Rhein-Zeitung erklärte ein Google-Sprecher, dass in die Übersicht künftig auch Landkreise eingearbeitet werden sollten. Die neue Liste werde "schnellstmöglich" erstellt. Caspar will aber nicht solange warten, sondern hat für den Donnerstag ein Gespräch mit Google-Verantwortlichen anberaumt. "Wir wenden uns mit aller Macht gegen die derzeitige Praxis und erwarten in kürzester Zeit eine Klarstellung", zitiert die Zeitung den Hamburger Datenschützer. Dieser sei von seinem rheinland-pfälzischen Amtskollegen Edgar Wagner auf die Praxis hingewiesen und gebeten worden, entsprechende Schritte einzuleiten, heißt es bei der Zeitung.

Quelle : www.heise.de

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Datenschützer und Google legen jüngsten Streit um Street View bei
« Antwort #184 am: 06 August, 2009, 16:31 »
Der jüngste Streit zwischen Hamburgs Datenschützer Johannes Caspar und Google um den Visualisierungsdienst Street View ist vorerst ausgeräumt. "Das Problem ist behoben. Wir gehen davon aus, dass das ein Ausreißer war", sagte Caspar gegenüber dpa. Laut einer im Juni zwischen Caspar und Google getroffenen Vereinbarung muss das Unternehmen vorab mitteilen, wann und wo es für seinen Dienst Straßenzüge abfilmen will – bis zum Abend des 5. August waren jedoch keine Informationen zu den Aktivitäten des laufenden Monats auf der deutschen Street-View-Webseite abrufbar.

Dies sei nicht das gewesen, "was wir miteinander vereinbart hatten", warf Caspar den Google-Verantwortlichen vor. So würden derzeit etwa Straßenzüge in ländlichen Räumen fotografiert, ohne dass die Betroffenen darüber informieren werden. "Wir wenden uns mit aller Macht gegen die derzeitige Praxis und erwarten in kürzester Zeit eine Klarstellung", polterte der Hamburger Datenschützer. Inzwischen hat Google seine Informationsseite aber aktualisiert und eine Liste mit Städten und Landkreisen veröffentlicht, in denen die Kamerafahrzeuge in den kommenden Wochen unterwegs sein werden. Die Verspätung begründete Google mit einem "Organisationsfehler".

Quelle : www.heise.de

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Google wehrt sich gegen Vorwürfe von Verlagen
« Antwort #185 am: 15 August, 2009, 15:27 »
Der Internet-Suchmaschinen-Betreiber Google wehrt sich gegen Angriffe deutscher Medienhäuser, er profitiere ungerechterweise von journalistischen Inhalten. Dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel sagte der Europa-Chef von Google, Philipp Schindler: "Ich würde mich freuen, wenn die Verlage die Energie, die sie heute in die Angriffe gegen Google investieren, darauf verwenden würden, erfolgreichere Geschäftsmodelle im Netz zu entwickeln." Seine Firma verstehe die Ängste der Verlage und nehme deren Sorgen ernst, aber: "Stellen Sie sich einfach mal vor, es gäbe Google nicht. Würde ein einziger Verlag dann besser dastehen? Nein, im Gegenteil", sagte Schindler.

Am prominentesten hatte zuletzt Hubert Burda (Focus, Bunte) der amerikanischen Suchmaschine vorgeworfen, weit mehr mit Online-Werbung zu verdienen als die Webauftritte der Verlage. "Schleichende Enteignung" sei das, weil Google mit den journalistischen Inhalten, die die Verlage mit "hohen Kosten" herstellten, viel Geld mache.

Google-Manager Schindler sagte jetzt im Spiegel: "Wir haben großes Interesse, dass die Verlage erfolgreiche Geschäftsmodelle finden. Da sind wir die Letzten, die ihnen raten würden, das nicht zu tun." Im Übrigen könne man auch Bezahlinhalte über Google finden lassen.

Quelle : www.heise.de

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Google wird zum Orakel und sagt Suchtrends voraus
« Antwort #186 am: 18 August, 2009, 14:37 »
Der Suchmaschinenbetreiber Google hat heute seinen im letzten Jahr vorgestellten Dienst "Insights for Search" um eine Prognosefunktion erweitert und bietet das Analysewerkzeug nun auch in Deutsch und weiteren Sprachen an.

Der Dienst ermöglicht es, Suchtrends bezogen auf bestimmte Regionen, Zeiträume oder Themenfelder zu analysieren. Insights for Search soll beispielsweise als Planungshilfe in Unternehmen eingesetzt werden oder soll Mitarbeitern der Werbe- und Marketingbranche statistisches Material zur Verfügung stellen.

Die neue Prognosefunktion sagt künftige Trends für bestimmte Suchanfragen voraus. Dabei stützt sich Google auf Erfahrungswerte, in denen man wiederkehrende Muster erkannt hat. Beispielsweise häufen sich Anfragen zum Thema "Ski" im Winter und nach Basketball wird auch nur saisonal gesucht. Weitere Erklärungen liefern die israelischen Google-Forscher in ihrem Blog.

Zu den Kernfunktionen des Dienstes gehört die Visualisierung der Ergebnisse. So werden beispielsweise Karten genutzt, um regionale Häufungen darzustellen. Zudem kann der zeitliche Verlauf des Interesses an einem Thema übersichtlich animiert werden.

Quelle : http://winfuture.de

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Schweiz: Datenschützer sagen "nein" zu Street View
« Antwort #187 am: 24 August, 2009, 10:54 »
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat den Suchmaschinenbetreiber Google aufgefordert, seine erst in der letzten Woche eingeführte Ausgabe des Straßenkartendienstes Street View für die Schweiz wieder vom Netz zu nehmen.

Nach Auffassung des EDÖB Hanspeter Thür hat Google nicht die im Vorfeld verlangten Schritte zum Schutz der Privatsphäre der Schweizer Bürger unternommen. Er verlangt deshalb die sofortige Einstellung des Street View-Angebots für die Schweiz. Vor der Einführung hatte Street View die Datenschützer bereits monatelang beschäftigt.

So wurde angekündigt, dass man den Betrieb von Google Street View für die Schweiz nur dann zulassen würde, wenn einige vorab ausgehandelte Bedingungen eingehalten werden. Dabei geht es vor allem um eine Anonymisierung der Bilder, zum Beispiel durch eine Unkenntlichmachung von Gesichtern oder Autokennzeichen.

Google reagierte nach Angaben von 'Ars Technica' mit Unverständnis, da das Unternehmen nach eigenen Angaben im Vorfeld der Einführung von Street View für die Schweiz in vollem Umfang mit den Datenschützern kooperiert hat. Street View hat auch in anderen Ländern einen schweren Stand, vor allem weil eine Verletzung der Privatsphäre befürchtet wird.

Quelle : http://winfuture.de

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Video-Chat auf der iGoogle-Website
« Antwort #188 am: 25 August, 2009, 09:16 »
Die persönliche Google-Website iGoogle kann jetzt mit Googles Voice- und Video-Chat-Plug-in bestückt werden.

Die persönliche Google-Homepage iGoogle unter www.google.de/ig erlaubt die Zusammenstellung von Informationsblöcken aus RSS-Feeds, Gadgets und nun auch Video- und Sprach-Chats.


Dazu muss das Plug-in Voice- und Video-Chat installiert werden, das Google kostenlos für Rechner mit Windows XP sowie MacOS X anbietet.

Google hatte den Video-Chat bisher nur im Rahmen von Google Talk innerhalb von Google Mail angeboten. Durch die Bindung an Google Mail war es bisher nicht möglich, mit Freunden zu chatten, die zwar ein Google-Konto besaßen, aber Google Mail nicht benutzten. Das ändert sich nun mit der Integration in iGoogle.

Nach dem Download und der Installation von Googles Voice- und Video-Chat kann über die Kontaktliste in iGoogle mit jedem Partner kommuniziert werden, der gerade eingeloggt ist und der das Plug-in ebenfalls nutzt. Das wird durch ein grünes Kamerasymbol neben dem Namen symbolisiert.

Quelle : www.golem.de

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Rheinland-Pfalz gibt Rechtsgutachten zu Google Street View in Auftrag
« Antwort #189 am: 25 August, 2009, 19:50 »
Die rheinland-pfälzische Landesregierung will die rechtlichen Grundlagen des Internetdienstes Google Street View untersuchen lassen und holt dazu ein Gutachten beim Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht der Universität Karlsruhe ein. "Das Gutachten soll untersuchen, wie sich die Zulässigkeit des Vorgehens von Google Street View nach geltendem Recht beurteilt, insbesondere unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, des Rechts am eigenen Bild, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Schutzes der Privatsphäre", erklärte Justizminister Heinz Georg Bamberger am Dienstag in Mainz.

Um den Street-View-Dienst, für den Google-Mitarbeiter komplette Straßenzüge abfahren und dabei 360-Grad-Aufnahmen der Umgebung anfertigen, hatte es immer wieder Streit gegeben. So warf Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar, der bundesweit für die datenschutzrechtliche Bewertung des Street-View-Dienstes zuständig ist, Google zuletzt vor, sich nicht an geschlossene Vereinbarungen zu halten. Stein des Anstoßes waren diesmal fehlende Informationen im Internet über künftige Routen der Kamerafahrzeuge. Google hatte zugesichert, die Bevölkerung vorab darüber zu informieren, wann und wo Straßen gefilmt werden.

Zwar reagierte Google relativ schnell und stellte ein aktualisierte Liste mit den geplanten Einsatzorten seiner Street-View-Fahrzeuge ins Netz – dem Vertrauen in die Aktivitäten des Konzerns hat der jüngste Fauxpas aber geschadet. Denn nur wer weiß, wo die Fahrzeuge demnächst im Einsatz sind, kann einen begründeten Antrag stellen, damit schon die Rohdaten der Aufnahmen von Personen, Grundstücken oder Autos unkenntlich gemacht werden. Sonst bleibt Betroffenen nur die Möglichkeit, nach einer schon erfolgten Veröffentlichung bestimmte Bilder zu melden und eine Entfernung zu beantragen.

Die vollständige Erfassung des Wohnumfeldes und die weltweite Verbreitung über das Internet werde von vielen Bürgern als persönliche Beeinträchtigung und als Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung empfunden, führte der rheinland-pfälzische Justizminister weiter aus. Deshalb müssten die Möglichkeiten einer weiteren Stärkung der Rechte der Betroffenen geprüft werden. "Die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger muss auch von Internet-Diensten respektiert werden", verdeutlichte der Minister.

Sonderlich genau nimmt es Google mit zugesagten Datenschutzbestimmungen beim Street-View-Dienst, der Nutzern Stadt- und Landschaftsperspektiven in teilweise bestechender Qualität liefert, offenbar tatsächlich nicht. So beklagte der Datenschutzbeauftragte der Schweiz, Hanspeter Thür, gerade, dass immer wieder eigentlich zu verpixelnde Gesichter und Nummernschilder von Autos auf den Street-View-Bildern klar zu erkennen seien. Thür forderte Google deshalb auf, das an Google Maps angedockte Angebot für Straßenansichten für die Schweiz "unverzüglich vom Netz zu nehmen".

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/Rheinland-Pfalz-gibt-Rechtsgutachten-zu-Google-Street-View-in-Auftrag--/meldung/144271
« Letzte Änderung: 26 August, 2009, 13:20 von SiLæncer »

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Verbraucherzentrale erstreitet Urteil gegen Google
« Antwort #190 am: 27 August, 2009, 16:25 »
Verbraucherschützer haben einen juristischen Erfolg gegen Google erzielt. Zehn Klauseln aus früheren Nutzungsbedingungen sind unzulässig, urteilte das Landgericht Hamburg. "Das Urteil ist auch ein Signal an andere Internetfirmen, Daten- und Verbraucherschutz ernst zu nehmen", sagte VZBV-Vorstand Gerd Billen.

Google hat in seinen Nutzungsbedingungen gegen Datenschutzgesetze verstoßen und die Nutzer benachteiligt. Das gab der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) bekannt. Betroffen sind zehn Klauseln aus früheren Nutzungsbedingungen.

Das Landgericht Hamburg hatte geurteilt, dass sich der US-Internetkonzern zu weitreichende Nutzungsrechte eingeräumt habe. Google habe urheberrechtlich geschützte Werke veröffentlichen können, was im Extremfall auch private Dokumente, die Nutzer in ihrem Account speicherten, hätte betreffen können. Für den Nutzer sei dies "nicht erkennbar gewesen", so das Gericht.

Eine weitere Klausel habe es Google erlaubt, E-Mails oder andere Nutzerdaten ohne Benachrichtigung durchzusehen, zu überprüfen oder zu löschen. Die Hamburger Richter haben dies als "unangemessene Benachteiligung des Nutzers" bezeichnet.

Nicht zulässig sei auch, dass Google sich das Recht eingeräumt hatte, Verbraucherdaten unter bestimmten Voraussetzungen an Dritte zu übermitteln oder mit Daten anderer Unternehmen zu kombinieren. Dies verstoße gegen die hiesigen Datenschutzgesetze.

Eine VZBV-Sprecherin sagte Golem.de: "Die Nutzungsbedingungen werden so von Google nicht mehr verwendet. Sie wurden schon vor einiger Zeit verändert. Wir haben aber trotzdem eine Rechtsklärung erreichen wollen."

Google hat nach Zustellung des Urteils einen Monat Zeit, Berufung einzulegen. Das Unternehmen war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Quelle : www.golem.de

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Google Docs: Dokumente in 42 Sprachen übersetzen
« Antwort #191 am: 28 August, 2009, 14:44 »
Nach Googles E-Mail-Dienst lernt jetzt auch die Office-Anwendung Google Docs Fremdsprachen: Durch die Integration der Übersetzungsfunktion Translate lassen sich Dokumente in 42 Sprachen übertragen.

Google bietet ab sofort die Möglichkeit, Dateien in der Office-Applikation Google Docs zu übersetzen. Dazu wird die Übersetzungsfunktion Google Translate genutzt. Die Funktion steht bereits auch deutschen Nutzern zur Verfügung.

Nutzer finden die Funktion im Menü Tools. Der Übersetzungsdienst überträgt einen Text in eine von 42 Sprachen. Dabei kann der Nutzer wählen, ob er die ursprüngliche Version mit der Übersetzung überschreiben oder dafür ein eigenes Dokument anlegen will. Layout und Formatierungsmerkmale in einem Text bleiben dabei erhalten, verspricht Google.

Die Ergebnisse einer maschinellen Übersetzung lassen oft zu wünschen übrig, das gibt auch Google zu. Das Unternehmen arbeite aber "kontinuierlich daran, die Qualität der Übersetzungen mit der Zeit zu verbessern", heißt es.

Im Mai 2009 hatte Google die Funktion Translate bereits in sein Angebot Google Mail integriert.

Quelle : www.golem.de

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Panne bei E-Mail-Service Gmail
« Antwort #192 am: 02 September, 2009, 10:15 »
Das Web-Interface von Googles E-Mail-Service Gmail ist am Dienstag zeitweise für Millionen Nutzer in aller Welt nicht mehr zugänglich gewesen. Erst am Dienstag gegen 22.30 Uhr MESZ habe der Dienst wieder voll funktioniert, teilt das Unternehmen in Mountain View mit. "Wir fühlen Euren Schmerz" schrieb Google-Direktor David Besbris im Gmail-Blog des Unternehmens. Gmail litt dem US-Fernsehsender CBS zufolge schon am Montag zeitweise unter Störungen.

Gmail wird von vielen Millionen Menschen weltweit benutzt und ist der weltweit drittgrößte E-Mail-Dienst nach Yahoo und Microsofts Hotmail. Probleme mit Gmail gab es bereits im Februar sowie im vergangenen Jahr im April, August und Oktober.

Zur Ursache des aktuellen Ausfalls schreibt Google, für Wartungsarbeiten seien einige Server vom Netz genommen worden. Das geschehe routinemäßig. Der Datenverkehr werde in solchen Fällen auf andere Server umgeleitet. Soweit bisher bekannt, sei aber die Last, die durch aktuelle Änderungen auf Request-Routern zur Verbesserung des Angebots entstanden war, größer als erwartet gewesen. Gegen 12.30 Pacific Time seien einige Router überlastet gewesen und hätten die Meldung ausgegeben, keine weiteren Daten mehr zu empfangen. Durch die dadurch erfolgte Umleitung des Datenverkehrs seien wiederum die verbliebenen Router innerhalb von Minuten ebenfalls überlastet worden.

Im Endeffekt sei das Gmail-Web-Interface für viele Nutzer nicht erreichbar gewesen, da ihre Anfragen nicht an den zuständigen Server weitergeleitet worden seien. IMAP/POP hingegen habe weiterhin funktioniert, da hierfür andere Router genutzt würden. Nachdem die Gmail-Techniker schnell informiert worden seien, hätten sie viele zusätzliche Router online gebracht, um die Kapazität zu erhöhen. Danach sei das Web-Interface wieder erreichbar gewesen.

Als Konsequenz aus der Panne hat Google nach eigenen Angaben bereits die Kapazität der Request-Router erhöht, um über die bisherige Spitzenlast hinaus Spielraum zu gewinnen. Außerdem wolle das Unternehmen daran arbeiten, dass sich künftig nicht mehr Fehler in einem Rechenzentrum auf ein anderes auswirken. Wenn viele Request-Router gleichzeitig überlastet seien, sollen sie künftig lediglich langsamer werden, anstatt Datenverkehr abzulehnen.

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Streit um Google Street View in der Schweiz geht weiter
« Antwort #193 am: 03 September, 2009, 15:17 »
Im Streit um Googles Straßenansichtsdienst Street View will der Schweizer Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür vom Bundesgericht klären lassen, wie viel das Recht am eigenen Bild noch wert ist. Das hat er gegenüber dem Schweizer Radio DRS angekündigt. Google hat darauf laut einem Bericht des Tagesanzeigers angekündigt, mit allen möglichen Mitteln dagegen angehen zu wollen.

Google hatte gestern bekannt gegeben, künftig mehr Details über den Fahrplan der Aufnahmewagen in der Schweiz bekannt zu geben. Auch die Verwischungstechnik in Street View werde man bei Gesichtern und Nummernschildern "deutlich verbessern". Diese Verbesserungen würden innerhalb der nächsten Wochen umgesetzt. Die nun von Thür angekündigte Klage würde Google vor dem Hintergrund der Anstrengungen, seine Bedenken aufzunehmen und auszuräumen, "sehr enttäuschen".

Thür meint, es stelle sich die Grundsatzfrage, "ob wir künftig damit rechnen müssen, jederzeit mit erkennbarem Gesicht aufs Netz geschaltet zu werden, wenn wir die Privaträume verlassen." Diese müsse höchstrichterlich geklärt werden, und zwar unabhängig von den Fragen, die sich rund um Googles Street View stellen. Thür erwartet von Google, dass die mündlich gemachten Vorschläge bis Ende der Woche schriftlich eingereicht werden. "Danach werden wir das weitere Vorgehen festlegen", sagte er gegenüber DRS.

Quelle : www.heise.de

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Google-Books-Befürworter formieren sich
« Antwort #194 am: 04 September, 2009, 17:02 »
Kurz vor Ende der Frist für Eingaben zum so genannten Google Book Settlement haben sich Befürworter der Einigung mit den Urhebern über Buchdigitalisierungen zu Wort gemeldet. Zu ihnen gehören Universitäten, Bürgerrechtler, Studenten und ein Behindertenverband. Wade Henderson, Chef der Leadership Conference on Civil Rights, sagte laut einem BBC-Bericht, seine Organisation unterstütze Google, da das Unternehmen jedem Menschen gleichermaßen Zugang zu Wissen verschaffen wolle. Der verbesserte Zugang zu Informationen ist auch das Argument, das die US Student Association vorbringt. Die National Federation of the Blind rechnet laut Medienberichten damit, dass mit Google Books sehbehinderten Menschen Bücher in einer Anzahl zur Verfügung stehen könne, wie es sie in der Geschichte bisher noch nicht gegeben habe.

Unterdessen hat das zuständige Gericht in New York wegen Wartungsarbeiten am elektronischen System für die Eingabe von Schriftsätzen die eigentlich am heutigen Freitag endende Abgabefrist bis zum kommenden Dienstag verlängert. Am Montag ist in den USA Feiertag. Gestern hat der Online-Einzelhändler Amazon seine Stellungnahme abgegeben, zuvor hatten bereits der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die Bundesregierung Bedenken angemeldet und sich die Open Book Alliance unter anderem mit Microsoft und Yahoo formiert. Ihnen steht Sony als Befürworter der Einigung gegenüber.

Im Vorgriff darauf, dass das New Yorker Gericht die Einigung bewilligt, hat Google seine Richtlinien für die Nutzung seiner Büchersuche überarbeitet. Sie wurden nach Angaben des Unternehmens mit der Aufsichtsbehörde Federal Trade Commission abgesprochen und sind noch nicht vollständig; eine ausführlichere Version soll nach der Gerichtsentscheidung präsentiert werden. Jetzt schon steht aber fest, dass Nutzer der Büchersuche für die Recherche und beim Blättern in Buchseiten keinen Google-Account benötigen. Diesen brauchen aber alle, die über den Internetdienstleister ein Buch kaufen wollen. Allerdings wird ihnen zugesichert, dass sie die Daten über einen Kauf löschen können.

Quelle : www.heise.de

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