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Amtlich: Fernsehen wird teurer
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Thema: Amtlich: Fernsehen wird teurer (Gelesen 1723 mal)
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SiLæncer
Cheff-Cubie
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Amtlich: Fernsehen wird teurer
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am:
22 März, 2005, 18:21 »
Berlin - Fernsehzuschauer und Radiohörer müssen ab 1. April tiefer in die Tasche greifen. Der baden-württembergische Landtag billigte am Mittwoch als letztes der 16 Landesparlamente den achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und machte damit den Weg für eine Anhebung der Rundfunkgebühren frei.
Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Kurt Beck (SPD), wertete dies als einen Sieg der Vernunft. Zum 1. April werden monatlich 17,03 Euro und damit 88 Cent mehr fällig. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte ursprünglich eine Anhebung um 1,09 Euro auf 17,24 Euro zum 1. Januar vorgeschlagen. Die Ministerpräsidenten entschieden jedoch erstmals in der KEF-Geschichte, der Empfehlung nicht zu folgen.
Baden-Württembergs Medienminister Ulrich Müller (CDU) sprach von einem "guten Kompromiss" und betonte, "wir haben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nie den Krieg erklärt". Die Abweichung von der KEF-Empfehlung rechtfertigte er mit den Sparankündigungen der Sender. Grünen-Medienexperte Jürgen Walter sagte dagegen, es sei "alarmierend", wenn "politische Willkür" über die Verfassung gesetzt werde.
Bedenken äußerten auch die medienpolitischen Sprecher von SPD und FDP im Bundestag. Vor dem Hintergrund der EU-Kritik zur Rundfunkgebühr bestehe die Gefahr, dass Brüssel nach der politischen Intervention die Gebühr als Subvention werte, sagte Monika Griefahn (SPD). FDP-Medienexperte Hans-Joachim Otto hielt den Landtagen vor, mit ihrer Zustimmung eine Reform verhindert zu haben. "Was die Landtage versäumt haben, wird die EU nachholen", sagte er.
Der CDU-Politiker Bernd Neumann begrüßte allerdings, nun bestehe Klarheit für die Bürger und Planungssicherheit für die Sender. Er hält die Erhöhung für gerechtfertigt und angemessen, eine höhere Anhebung wäre nicht vertretbar gewesen, sagte er und zeigte sich überzeugt, dass ARD und ZDF auch mit niedrigeren Einnahmen ein qualifiziertes Programm machen können, "wenn sie sich auf ihren Grundversorgungsauftrag konzentrieren".
Beck räumte ein, bis zur Entscheidung sei es ein langer Weg mit vielen Diskussionen gewesen. Am Ende habe in den Landesparlamenten die Vernunft gesiegt. Ähnlich äußerte sich auch ZDF-Intendant Markus Schächter. Nach zweijähriger Diskussion habe das Zweite nun für die nächsten Jahre Planungssicherheit. Die Länder hätten mit ihrem Votum auch unterstrichen, dass sie zum öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem in Deutschland stehen. Jetzt gelte es nach vorn zu schauen, sagte Schächter mit Blick auf die anstehenden Verhandlungen in Brüssel.
Ob die ARD vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wird, ist offen. In den nächsten Monaten sei nicht mit einer Entscheidung zu rechnen, sagte ARD-Sprecher Rudi Küffner. Auf der Sitzung der ARD-Intendanten am 11. April in Frankfurt am Main stehe das Thema nicht auf der Agenda. Der frühere ARD-Vorsitzende Jobst Plog hatte angekündigt, die ARD werde nach der Abstimmung in den Landtagen entscheiden, ob sie nach Karlsruhe geht.
Quelle :
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Streit um Rundfunkgebühr für ARD/ZDF geht weiter
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Antwort #1 am:
01 Dezember, 2006, 21:37 »
Im verhärteten Streit zwischen den Bundesländern und der EU-Kommission über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland haben Politik, ARD und ZDF mit Unverständnis auf eine Entscheidung der EU-Kommission reagiert.
Der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber sagte am Freitag, man sei mit den vorgeschlagenen Maßnahmen an die Grenze dessen gegangen, was das deutsche Rundfunkverfassungsrecht zulasse. Dies dokumentiere den Willen, zu einer gütlichen Einigung zu kommen. ZDF-Intendant Markus Schächter plädierte für eine politische
Lösung: "Die Europäische Kommission wird dabei den Schutz der Rundfunkordnungen in den Mitgliedsstaaten durch das Amsterdamer Protokoll ebenso respektieren müssen wie die weitgehenden Zugeständnisse der deutschen Seite", sagte Schächter.
Am Donnerstag hatte die EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes angekündigt, das EU-Beihilfeverfahren fortzusetzen. Darin geht es um die Frage, ob die Rundfunkgebühr in Deutschland eine unzulässige Subvention darstellt. Dazu hatte die EU der deutschen Seite Anfang des Jahres einen detaillierten Fragenkatalog vorgelegt, auf den Bund und Länder im April antworteten.
SPD-Parteivorstand und Mitglied der SPD-Medienkommission, Marc Jan Eumann, sagte, Kroes habe "ihren Kampf gegen den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk und die Rundfunkgebühren in Deutschland wieder aufgenommen." Er kritisierte, dass die EU die politischen Gespräche dazu nicht fortsetzen wolle, sondern mit der Maßnahmenkeule drohe. Die Wettbewerbskommissarin ignoriere neben dem Amsterdamer Protokoll auch, dasss Auftrag und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Sache der Mitgliedsstaaten seien. Ähnlich hatte sich am Donnerstag bereits der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) geäußert, der Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist.
Beck verlangte von der Kommission, sie solle "nunmehr auf den Tisch legen, was sie über diese vorgeschlagenen Maßnahmen hinaus an konkreten weiteren Schritten von den Ländern verlange".
Quelle: Sat+Kabel
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CSU will bayerischen Kabelgroschen Ende des Jahres abschaffen
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Antwort #2 am:
24 Januar, 2007, 20:05 »
Die CSU-Fraktion im bayerischen Landtag will den so genannten Kabelgroschen bis zum Ende des Jahres abschaffen. Mit dem Geld, das die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM) von jedem verkabelten Haushalt kassiert, werden unter anderem Zuschüsse für die Technik lokaler TV-Sender finanziert. Das Bundesverfassungsgericht hatte die auch Teilnehmerentgelt genannte Zwangsabgabe Anfang Dezember 2005 jedoch für verfassungswidrig erklärt. Dennoch darf die BLM den Kabelgroschen – derzeit 30 Cent pro Kabelanschluss und Monat, Satelliten-Kunden müssen nichts zahlen – laut Urteil noch bis Ende 2008 einziehen.
Der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber (ANGA) begrüßte die Pläne der CSU-Fraktion. Es sei "konsequent, mutig und ein klares Zeichen, dass Bayern es mit der Förderung des Ausbaus der Breitbandkommunikation ernst meint", erklärte ANGA-Hauptgeschäftsführer Peter Charissé. Sollte es tatsächlich so kommen, hätte sich die vom Verband angekündigte neuerliche Verfassungsbeschwerde erledigt. Ob sich für den Bürger viel ändert, ist allerdings fraglich. Selbst der ANGA schlägt vor, die Abgabe durch eine technologieneutrale Finanzierung aus Steuermitteln oder der allgemeinen Rundfunkgebühr zu ersetzen.
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Rundfunkgebühren: EU-Kommission stellt Verfahren gegen Auflagen ein
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Antwort #3 am:
24 April, 2007, 22:37 »
Wie erwartet hat die EU-Kommission das Beihilfeverfahren über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland eingestellt. Das teilte die Kommission am heutigen Dienstag in Brüssel mit. Auf der heutigen Kommissionssitzung wurde entschieden, die Untersuchung auf Basis eines bereits im Dezember gefundenen Kompromisses einzustellen.
Danach verpflichten sich ARD und ZDF zu Änderungen und mehr Transparenz, um den im EG-Vertrag verankerten Vorschriften zu staatlichen Beihilfen und deren Anwendung auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk künftig zu entsprechen. Die Sendeanstalten sollen öffentlich-rechtliche Aufgaben und kommerzielle Tätigkeiten klarer trennen. Insbesondere bei neuen Digitalprogrammen und den Online-Aktivitäten der Sender will die Kommission in Zukunft ein Auge darauf haben, dass kommerzielle Aktivitäten jenseits des öffentlichen Auftrags nicht mit Rundfunkgebühren querfinanziert werden. Zudem verpflichteten sich die Sender zu mehr Transparenz bei der Nutzung und Weitergabe von Sportrechten.
Die Untersuchung war aufgrund der von privaten Wettbewerbern eingereichten Beschwerden im März 2005 offiziell eingeleitet worden. Bereits 2003 hatte sich der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) in Brüssel beschwert. Das Gebührenaufkommen übersteige den für den öffentlichen Auftrag notwendigen Rahmen und werde auch für kommerzielle Aktivitäten genutzt, lautet der Vorwurf der Privaten, die eine Kürzung der Gebühren erreichen wollten. Auch böten die Onlinedienste der Sender längst mehr als programmbegleitende Informationen. Zudem befürchtet VPRT-Präsident Jürgen Doetz, dass die Digitalkanäle der Öffentlich-Rechtlichen zu Spartenkanälen ausgebaut werden könnten. Schon jetzt mache etwa die ARD mit EinsExtra den privaten Nachrichtensendern n-tv (RTL Group) und N24 (ProSiebenSat1) Konkurrenz.
Nach der heutigen Einstellung des Verfahrens fühlen sich alle als Sieger. Die Sendeanstalten freuen sich über die gewonnene "Rechtssicherheit" und gesicherte "Handlungsspielräume in der digitalen Welt", wie es ARD-Generalsekretärin Verena Wiedemann formulierte. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte, die zukünftige Regelung stelle den öffentlich-rechtlichen Auftrag der Sender sicher und gewährleiste zugleich eine Begrenzung der öffentlichen Finanzierung "auf das wirklich notwendige Maß". Auch die Privaten sehen sich nicht als Verlierer. "Die EU-Kommission hat ARD und ZDF keinen Freibrief erteilt, sondern das Verfahren auf Bewährung eingestellt", kommentierte der VPRT-Chef den Brüsseler Brief.
Bereits in der vergangenen Woche war die anstehende Verfahrenseinstellung an die Medien durchgesickert; zunächst hatte es nach einem Sieg der Rundfunkanstalten ausgesehen. Allerdings bekräftigte die Kommission in ihrem Schreiben erneut ihre Auffassung, dass die derzeitige Finanzierungsregelung nicht mit dem EU-Beihilfenrecht vereinbar sei. Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff begrüßte heute die Einstellung, "auch wenn wir uns gewünscht hätten, dass die Kommission der Rechtsauffassung der Länder gefolgt wäre und die Rundfunkgebühren nicht als Beihilfen behandelt hätte". Gleichzeitig warnte Raff, die Forderungen der Kommission gingen "an die Grenzen dessen, was im Rahmen der Rundfunkfreiheit nach unserer Verfassung an Zugeständnissen möglich" sei.
Der im Dezember mit Brüssel ausgehandelte Kompromiss gibt Deutschland jetzt zwei Jahre Zeit, sein öffentliches Rundfunksystem auf ein EU-konformes Fundament zu stellen. "Dazu gehört insbesondere eine Präzisierung der Definition des öffentlich-rechtlichen Auftrags", erklärt Doetz. Die EU-Kommission will den Auftrag "durch verschiedene Vorgaben für neue Mediendienste weiter konkretisiert" sehen, heißt es in dem Brief. Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten solle auf das Maß beschränkt werden, das zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags erforderlich sei, fordert Brüssel weiter und will Umsetzung und Einhaltung der Auflagen künftig überwachen. Auch der VPRT wird den Anstalten mit Argusaugen auf die Finger schauen und notfalls wieder in Brüssel vorstellig werden.
Jetzt ist es Aufgabe der Länderparlamente, den Programmauftrag der Öffentlich-Rechtlichen zu präzisieren. Der Bund und die Bundesländer haben jetzt zwei Wochen Zeit, zu dem Schreiben der EU-Kommission Stellung zu nehmen. In der 2008 und 2009 anstehenden Neufassung des Rundfunkstaatsvertrags müssen die Brüsseler Bedingungen berücksichtigt werden. Jetzt blicken Medienbranche und Politik gespannt nach Karlsruhe. Am 2. Mai wird dort vor dem Bundesverfassungsgericht die Beschwerde von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio gegen das Verfahren zur Gebührenfestsetzung verhandelt. Die Öffentlich-Rechtlichen beklagen eine Verletzung ihrer Rundfunkfreiheit durch die Länder, weil diese bei der Reduzierung der letzten Gebührenerhöhung den Empfehlungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) nicht ganz gefolgt waren. Von den Karlsruher Richtern wird ein Grundsatzurteil zur Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen erwartet.
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Rundfunkgebühr soll um 5,6 Prozent steigen
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Antwort #4 am:
21 Januar, 2008, 23:36 »
Die Rundfunkgebühr soll laut einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zum 1. Januar 2009 um 5,6 Prozent auf 17,98 Euro je Gerät und Monat angehoben werden. Die Erhöhung um 95 Cent sei erforderlich, um den zusätzlichen Finanzbedarf von ARD (944 Millionen Euro), ZDF (524 Millionen Euro) und Deutschlandradio (43 Millionen Euro) in der Gebührenperiode 2009 bis 2012 zu decken. teilte die KEF am heutigen Montag in Berlin mit. Mit ihrer Empfehlung blieb die Rundfunkgebührenkommission um rund 50 Cent unter den Bedarfsmeldungen der Öffentlich-Rechtlichen für die kommenden Jahre.
Korrekturen am angemeldeten Finanzbedarf der Sendeanstalten habe die Kommission im Wesentlichen "bei den Bestandsfortschreibungen, beim Entwicklungsbedarf, bei den Erträgen und bei den anrechenbaren Eigenmitteln" vorgenommen, erläutert die KEF. Darüber hinaus sei sie zu der Auffassung gekommen, dass bei den größeren Anstalten "ein noch höheres Potenzial an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Bereich Personal" mobilisiert werden könne als von den Anstalten vorgesehen. Aus bei der KEF eingereichten Unterlagen war im letzten Jahr hervorgegangen, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio eine Gebührenerhöhung von 1,44 Euro ab 2009 eingefordert hatten.
ZDF-Intendant Markus Schächter sprach trotz der deutlichen Einschnitte heute von einer "Bestätigung für eine Unternehmenspolitik mit Augenmaß". In ihrer neuen Zusammensetzung habe sich die Kommission in den zurückliegenden Monaten als unabhängiges und sachkundiges Expertengremium erwiesen, auch wenn man in der Einschätzung der Entwicklung der finanziellen Rahmendaten in einigen Fällen auseinander gelegen habe. Da die KEF nicht alle Anträge des Senders berücksichtigt habe, werde sich das ZDF "weiterhin mächtig ins Zeug legen und am rigiden Sparkurs festhalten", sagte Schächter.
Noch müssen allerdings die Bundesländer dem Vorschlag der KEF zustimmen. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck, Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder, zeigte sich aber bereits zuversichtlich, dass die Empfehlung keinen großen Streit hervorrufen werde. Sein baden-württembergischer Amtskollege Günther Oettinger bezeichnete den Betrag als "vertretbar" und forderte die Bundesländer auf, dem entsprechenden Staatsvertrag zuzustimmen. Oettinger sprach sich zudem dafür aus, Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk generell abzuschaffen.
Zunächst soll nach dem Willen Oettingers das Sponsoring bei ARD und ZDF nach 20 Uhr unterbunden werden, da dies "werbeähnlichen Charakter" habe. Später solle Werbung dann erst im Hörfunk und anschließend im Fernsehen ganz abgeschafft werden. Ähnliche Pläne hatte zuletzt der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy vorgestellt. Den Wegfall der Werbeeinnahmen für die öffentlich-rechtlichen Sender will Sarkozy mit einer Steuer auf elektronische Empfangsgeräte ausgleichen. Fernseher, Mobiltelefone und Computer könnten dadurch ein bis zwei Prozent teurer werden. Auch eine Besteuerung der Werbeeinnahmen von Privatsendern steht in Frankreich zur Diskussion.
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Alle angenehmen Dinge des Lebens sind entweder illegal, unmoralisch, teuer oder machen dick!
Premium-Cubie
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kaffeine Fan
Ab 1. Januar 2009 gilt neue Rundfunkgebührenhöhe
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Antwort #5 am:
19 Dezember, 2008, 22:30 »
Die Parlamente der Länder haben den Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag verabschiedet. Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Januar 2009 in Kraft und sieht eine Erhöhung der monatlichen Rundfunkgebühr um 24 Cent für ein Radio auf 5,76 Euro (Grundgebühr) und um 95 Cent auf 17,98 Euro für ein Radio und ein Fernsehgerät vor.
Ab dem 1. Januar 2009 sind demnach folgende Rundfunkgebühren zu entrichten:
monatlich:
Radio 5,76 Euro, Fernsehgerät 17,98 Euro, Radio und Fernsehgerät 17,98 Euro
für 3 Monate:
Radio 17,28 Euro, Fernsehgerät 53,94 Euro, Radio und Fernsehgerät 53,94 Euro
Wenn kein Radio und/oder Fernsehgerät vorhanden ist, ist für ein so genanntes neuartiges Rundfunkgerät weiterhin nur die Grundgebühr zu zahlen. Ab dem 1. Januar 2008 ist dies eine monatliche Gebühr von 5,76 Euro. Wer seine Gebühren durch einen Dauerauftrag zahlt, muss selbst tätig werden und bei seinem Geldinstitut den Auftrag auf die geänderte Gebührenhöhe umstellen. Rundfunkteilnehmer, die als Einzelüberweiser oder per Lastschriftzahler die Gebühren zahlen, müssen keine Änderung bei ihrem Geldinstitut veranlassen.
Quelle:
http://www.infosat.de/Meldungen/?msgID=50735
Produktiv:
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BS: immer nur Pinguin freundliche
ritschibie
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Ich liebe dieses Forum!
Re: Ab 1. Januar 2009 gilt neue Rundfunkgebührenhöhe
«
Antwort #6 am:
20 Dezember, 2008, 17:20 »
...und das noch ohne HD -Dauersender!
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2013 könnte allgemeine Haushaltsabgabe die Rundfunkgebühr ablösen
«
Antwort #7 am:
09 März, 2009, 12:51 »
Leipzig/Mainz - Das System der Rundfunkgebühr steht seit Jahren in Deutschland erheblich unter Druck. Die Politik strebt mittlerweile einen "Systemwechsel" an, weg von der Gebühr, hin zu einer Abgabe. In dieser Woche wird vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eine Klage verhandelt, die das GEZ-System unterminieren könnte.
Am Donnerstag verhandelt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einen Fall mit dem unscheinbaren Aktenzeichen 7A-10959/08. Die Sprengkraft, die das Urteil in diesem Fall haben könnte, wird in der Branche nicht unterschätzt. Doch worum geht es bei dem Verfahren: Der Kläger, ein Rechtsanwalt, wehrt sich dagegen, der ARD für einen Computer in seinem Büro Rundfunkgebühren zu zahlen.
Einen ersten Sieg konnte der Rechtsanwalt schon verbuchen: In erster Instanz gab ihm das Verwaltungsgericht Koblenz im Juli 2008 recht. Gleichwohl was das Oberverwaltungsgericht für Recht erkennt, der Streit, für den auf ARD-Seite der Südwestrundfunk (SWR) vor den Kadi zieht, dürfte am Ende vor das Bundesverwaltungsgericht kommen.
"Bereits im Sommer könnte ein höchstrichterliches Urteil vorliegen. Davon hängt auch deshalb viel ab, weil die Länder derzeit an einer Komplettreform des Gebührensystems für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk arbeiten", spekuliert die Süddeutsche Zeitung.
Die Arbeit sei eilig, die Modelle vage. Bereits auf ihrer Jahreskonferenz im Oktober wollen sich die Ministerpräsidenten auf eine Novelle zur Rundfunk-Finanzierung festlegen.
"Der alten ist die gesellschaftliche Akzeptanz völlig abhanden gekommen, nicht nur, weil den Eintreibern von der GEZ ein böses Schnüffler-Image anhängt. Im Jahr 2013, mit Beginn der nächsten Gebührenperiode, soll die Reform in Kraft treten und alles besser werden", schreibt die Süddeutsche.
Derzeit werden Rundfunkabgaben unabhängig von der Nutzung von jedem eingezogen, der ein empfangsfähiges Gerät besitzt. Ein solches Gerät, das haben die Länder vor gut zwei Jahren beschlossen, ist in Zeiten der Digitalisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch ein beruflich genutzter Computer, der für das Internet gerüstet ist. Auch Handys, die Zugang zum Internet besitzen, gehören dazu. Mehr als sieben Milliarden Euro jährlich nimmt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln derzeit ein.
Kippte nun die PC-Gebühr vor Gericht, "würde der Druck größer, sich von dem Gerätemodell zu lösen", sagt ein beteiligter Experte - wohl zugunsten einer allgemeinen Haushaltsabgabe für den Rundfunk.
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