Autor Thema: GEZ ...  (Gelesen 46028 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Verfassungsrechtler hält neue Haushaltsabgabe für rechtswidrig
« Antwort #240 am: 04 Dezember, 2011, 16:01 »
Laut Verfassungsrechtler Ingo von Münch ist die Haushaltsgebühr, die 2013 die bisherigen GEZ-Kosten ablösen soll, verfassungswidrig. Der Jurist sieht in der neuen Abgabe einen Eingriff in die „Freiheitssphäre des Bürgers“. Der fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag steht in den Landesparlamenten Kiel und Düsseldorf bisher noch zur Debatte.

Der neue Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht die Einführung der neuen Haushaltsabgabe vor. Künftig soll jeder Wohnzusammenschluss in Deutschland monatlich mit 17,98 Euro belastet werden. Dieser Betrag soll die Nutzung von Fernsehen, Hörfunk, Telemedien, Computer und Autoradio decken. Etliche Bürger könnte dies nach dem geplanten Start des Verfahrens 2013 teurer zu stehen kommen als bisher, denn wer aktuell nur für die Nutzung eines Radios oder ausschließlich für die Anbindung eines Computers an das Netz bezahlt, muss monatlich nur 5,52 Euro überweisen. Im Rahmen der Änderung würden aber all diese Nutzer auf den Standardtarif von 17,98 Euro heraufgestuft werden, obwohl sich nichts an ihrem Konsumverhalten geändert hat.

Laut dem Verfassungsrechtler Ingo von Münch ist dieses Verfahren verfassungswidrig. Im Nachrichtenmagazin Focus erklärte der ehemalige Kultur- und Wissenschaftssenator Hamburgs, dass durch die Umsetzung des Vertrages das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit verletzt werde. Folglich forderte der Jurist die Landtagsabgeordneten in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ausdrücklich dazu auf, der Änderung nicht zuzustimmen. Falls sich auch nur ein Bundesland gegen die Schrift entscheidet, wäre das gesamte Projekt vorerst gekippt. In Kiel und Düsseldorf finden am 7. und 14. Dezember die letzten Abstimmungen statt. Laut von Münch wäre es eine Sternstunde der Parlamentarismus, wenn wenigstens eines der Landesparlamente den Mut besäße, dem fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zuzustimmen und damit dessen Inkrafttreten zu verhindern. Schließlich seien die zuständigen Abgeordneten keine Vertreter der Rundfunkanstalten, so von Münch.


Quelle: www.gulli.com

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline spoke1

  • Alle angenehmen Dinge des Lebens sind entweder illegal, unmoralisch, teuer oder machen dick!
  • Premium-Cubie
  • ****
  • Beiträge: 2718
  • kaffeine Fan
    • skynetR32 Mod HP
Re: Verfassungsrechtler hält neue Haushaltsabgabe für rechtswidrig
« Antwort #241 am: 04 Dezember, 2011, 19:01 »
Von den Heinis aus Kiel ist kein Rückgrat zu erwarten. Das kann man somit schon vergessen. Kann NRW also mal beweisen das es nicht nur von der Einwohnerzahl her sehr gross ist, sondern auch genau so viel Verstand hat!
Produktiv:
ASRock K8S8X, Athlon64 3000+, 1GB Infineon Ram, WinFast A340 8X AGP, Samsung HD160 GB SATA2,
Technisat SkyStar 2, Stab HH100 Rotor und 5° & 19,2° Ost fest
BS: Mandriva-Linux (mdv) 2010.2 PP, kde 3.5.12, kaffeine 0.8.8, skynetR32

Bastelsrechner:
ASRock N570 SLI, Athlon64 X2 6000+ 4GB Geil Ram, EVGA GeForce G 210 Passiv (1GB DDR3, VGA, DVI, HDMI), Samsung HD 500GB SATA2, TT-budget S2-3200 PCI
BS: immer nur Pinguin freundliche

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Haushaltsabgabe kommt: Schleswig-Holstein stimmt zu
« Antwort #242 am: 16 Dezember, 2011, 17:40 »
Die Haushaltsabgabe wird ab 2013 das gängige Rundfunkgebührenmodell ersetzen. Am heutigen Freitag hat das letzte der 16 Bundesländer, Schleswig-Holstein, dem neuen Gebührenmodell zugestimmt.

Die Neuordnung der Rundfunkgebühren in Deutschland wird damit kommen. Die bisher gerätebezogene Abgabe an ARD und ZDF soll ab 2013 nach fast 60 Jahren abgelöst werden durch eine pauschale Abgabe pro Haushalt und Betriebsstätte. Der Landtag in Kiel votierte am Freitag mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD gegen die Stimmen von Grünen, Linken und SSW dafür. Damit kann der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag am 1. Januar 2013 in Kraft treten.
 
Die ARD-Vorsitzende Monika Piel sieht laut einer gemeinsamen Mitteilung von ARD, ZDF und Deutschlandradio vom Freitag in dem neuen Rundfunkbeitrag "eine zeitgemäße, zukunftssichere Grundlage" für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die WDR-Intendantin erklärte: "ARD, ZDF und Deutschlandradio wissen um das Privileg der Beitragsfinanzierung, das mit einem qualitativ hochwertigen Programmangebot für alle zu rechtfertigen ist".
 
ZDF-Intendant Markus Schächter zeigte sich ebenfalls von der Ratifizierung erfreut. "Das neue Beitragsmodell ist einfacher und es ist gerechter als die bisherige Regelung", sagte Schächter in Mainz. Deutschlandradio-Intendant Willi Steul konstatierte, die Politik habe gehandelt und ein transparentes System geschaffen, "um die nötige Akzeptanz bei den Bürgern müssen wir uns selber bemühen".

Künftig gelte für alle Bürgerinnen und Bürger, dass sie für eine Wohnung nur eine Beitrag bezahlen müssen. Derzeit wird die Höhe des Rundfunkbeitrags mit 17,98 Euro pro Monat stabil bleiben, selbst über die Gebührenperiode hinaus, die zum 31. Dezember 2012 endet. Erst danach will die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) über die Höhe der neuen Beiträge entscheiden.
 
"Trotz neuer Rechtsgrundlage wird sich im Ergebnis für einen Großteil der Bevölkerung kaum etwas ändern", erklärte SWR-Justitiar Hermann Eicher, der für die ARD den Reformprozess federführend betreute. Für Unternehmen und die öffentliche Hand werde der Rundfunkbeitrag künftig pro Betriebsstätte, gestaffelt nach der Zahl der Mitarbeiter, erhoben.
 
ZDF-Intendant Schächter hob hervor, dass während am gemeinwohlorientierte Einrichtungen und Organisationen wie Polizei und Feuerwehr, aber auch Krankenhäuser, Universitäten und Schulen deutlich entlastet würden, könnten Schwarzseher künftig endlich für die Gemeinschaft herangezogen werden. "Für die meisten Menschen ändert sich zwar nichts, für ZDF, ARD und Deutschlandradio ist diese Entscheidung aber eine rundfunkhistorische Weichenstellung", so der ZDF-Intendant. Die Haushaltsabgabe gebe dem unabhängigen und gemeinwohlorientierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk Planungssicherheit auf lange Zeit
 
Das Jahr 2012 werde nun von den Rundfunkanstalten genutzt, um den Gebühreneinzug Schritt für Schritt bis zum 1. Januar 2013 auf den neuen Rundfunkbeitrag umzustellen. Zum Beispiel entfällt mit der Reform künftig das umstrittene Nachfragen der Gebühreneinzugszentrale GEZ bei der Bevölkerung, wer wo welche und wie viele Geräte nutzt. Vor allem Anfragen von GEZ-Mitarbeitern an der heimischen Haustür waren von vielen als lästiges Ausspähen empfunden worden.
 
Aber auch das neue Abgabemodell ist strittig. Jeder Haushalt und jede Betriebsstätte soll pauschal 17,98 Euro zahlen, selbst wenn dort gar kein Gerät vorhanden ist. Derzeit zieht die GEZ pro Monat maximal 5,76 für Radio, internetfähigen PC oder Smartphone ein. TV- und Radioempfang kosten 17,98 Euro. Experten rechnen mit Klagen. Auch Datenschützer hatten sich skeptisch geäußert.

Quelle: www.digitalfernsehen.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline Jürgen

  • der Löter
  • User a.D.
  • ****
  • Beiträge: 4999
  • white LED trough prism - WTF is cyan?
Re: Haushaltsabgabe kommt: Schleswig-Holstein stimmt zu
« Antwort #243 am: 17 Dezember, 2011, 06:53 »
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole:

Sollte so eine Haushaltsabgabe tatsächlich kommen und das Verfassungsgericht sie nicht als verbotene Kopfsteuer gleich wieder kippen, dann braucht eigentlich niemand mehr die GEZ.
Der Einzug wäre mit einem einfachen Zusammenwirken von Meldeämtern und Finanzämtern von letzteren ohne Schwierigkeiten durchzuführen.

Die wenigen Sachverhalte, die bislang gebührenrelevant waren, aber diesen Ämtern nicht unbedingt bekannt, wie z.B. ein Zweitgerät im Garten- / Ferienhaus, am Arbeitsplatz, im beruflich genutzten KFZ o.ä., entfallen dann ja grundsätzlich.
Und seit jeder eine Steuernummer hat, kennen die auch jeden Bürger, nicht nur Mieter und Hausbesitzer oder alle Personen mit regelmäßigem Einkommen.

So bleibt nur noch eine Frage hinsichtlich der Zahlungspflicht, nämlich die nach dem konkreten Schuldner im Haushalt.
Nicht alle Mitglieder eines Haushalts leben zwangsläufig in einer Bedarfsgemeinschaft, die per Definition einen Haushaltsvorstand hat.
Man denke einmal an eine Wohngemeinschaft zweier erwachsener Geschwister mit jeweils auskömmlichen eigenem Einkommen.
Oder eine Schüler- oder Studenten-WG.
Wer von denen hat denn nun zu zahlen?
Einer für alle?
Deren gemeinsamer Haushalt ist keine Rechtsperson.
Also wie jetzt, etwa gesamtschuldnerisch?
Alle für einen?

Und wie ist es bei Dauerbewohnern von Plegeheimen, die ja meist keinen eigenen Haushalt (mehr) führen?
Die Firma, nur einmal für alle?
Und es gibt auch einige Promis und Reiche, die ihren dauernden Aufenthalt in einem hotel haben, ohne dort oder irgendwo anders einen Haushalt zu führen.

Und bei Leuten ohne meldefähigen Aufenthalt, z.B. Obdachlosen, Bauwagenbewohnern usw.?
Kein Witz, unter Hamburgs Brücken wurden schon öfters Radios und Fernseher betrieben.

Kurzum, ich erwarte nicht, dass es bei den Fernsehgebühren so zukünftig gerechter zugehen wird.
Und keinesfalls angemessener oder effizienter.

Nur anders ungerecht.

Jürgen
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663 (AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
FritzBox 7590 mit VDSL2 50000

Offline spoke1

  • Alle angenehmen Dinge des Lebens sind entweder illegal, unmoralisch, teuer oder machen dick!
  • Premium-Cubie
  • ****
  • Beiträge: 2718
  • kaffeine Fan
    • skynetR32 Mod HP
Re: Haushaltsabgabe kommt: Schleswig-Holstein stimmt zu
« Antwort #244 am: 17 Dezember, 2011, 09:26 »
Zitat
Und bei Leuten ohne meldefähigen Aufenthalt, z.B. Obdachlosen, Bauwagenbewohnern usw.?
Kein Witz, unter Hamburgs Brücken wurden schon öfters Radios und Fernseher betrieben.


Klingt jetzt zwar unglaubwürdig, aber genau daran hab ich schon gedacht. Daher stelle ich mir das Szenario wie im Werner Film vor, da seilt sich die "schnelle Eingreiftruppe" an der Scheune herunter. Selbiges wird jetzt regelmässig an allen ungraden Tagen der Woche an Brücken die nach Süden hin offen sind durchgeführt  :Kopf
Produktiv:
ASRock K8S8X, Athlon64 3000+, 1GB Infineon Ram, WinFast A340 8X AGP, Samsung HD160 GB SATA2,
Technisat SkyStar 2, Stab HH100 Rotor und 5° & 19,2° Ost fest
BS: Mandriva-Linux (mdv) 2010.2 PP, kde 3.5.12, kaffeine 0.8.8, skynetR32

Bastelsrechner:
ASRock N570 SLI, Athlon64 X2 6000+ 4GB Geil Ram, EVGA GeForce G 210 Passiv (1GB DDR3, VGA, DVI, HDMI), Samsung HD 500GB SATA2, TT-budget S2-3200 PCI
BS: immer nur Pinguin freundliche

Offline Jürgen

  • der Löter
  • User a.D.
  • ****
  • Beiträge: 4999
  • white LED trough prism - WTF is cyan?
Re: Re: Haushaltsabgabe kommt: Schleswig-Holstein stimmt zu
« Antwort #245 am: 18 Dezember, 2011, 04:07 »
Klingt jetzt zwar unglaubwürdig, ...
...stimmt aber wirklich.
Wer die regionalen Medien verfolgt hat, kennt auch die seltsamen Gezeiten Hamburger Politik.

Eine dieser unterhalb bewohnten Brücken wurde neulich zuerst geräumt und teuer vergittert, aber nach heftigem Echo in der öffentlichen Meinung wurden nicht nur die Gitter wieder abgebaut, sondern jetzt kommt da für noch einen großen Haufen Kohle sogar eine feste Toilette hin.
Anzumerken ist, dass weder im Bezirk noch in der Stadt währenddessen ein Regierungswechsel stattgefunden hätte.

Das mit dem Fernsehen unter Brücken kommt nach Spenden aus der Bevölkerung immer mal wieder vor, insbesondere zu Fussie-WM oder -EM.
Mal legt jemand vorübergehend Strom dahin, mal geht's per Autobatterie.
Generatoren werden allerdings seitens der Behörden überhaupt nicht geduldet, hauptsächlich wegen Brandgefahr.

Wie auch immer, künftig kommt es ja auf Bereithaltung eines Empfängers gar nicht mehr an.
So könnte irgendein Paragraphenreiter auf die Idee kommen, dass der gewöhnliche Aufenthalt unter der Brücke im Sinne des Gesetzes einem Haushalt gleichkäme, und da jede Brücke in Hamburg zu Verwaltungszwecken eine Nummer hat, wäre eine Erfassung durchaus möglich.
Und da die Flaschensammelei wie die Bettelei an manchen Orten ziemlich lukrativ sein können, wäre auch der Versuch der Beitreibung solch einer Abgabe nicht ganz ohne Aussicht...

Naja, ich stamme selbst aus einer Beamtenfamilie, und daher sind mir solche verschrobenen Gedanken von klein auf vertraut.
Zum Glück bin ich aber in diesem Sinne dort das Schwarze Schaf...

Jürgen
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663 (AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
FritzBox 7590 mit VDSL2 50000

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Gericht legt Latte für Befreiung von ARD/ZDF-Rundfunkgebühr etwas tiefer
« Antwort #246 am: 22 Dezember, 2011, 17:21 »
Das Bundesverfassungsgericht macht es finanziell nicht auf Rosen gebetteten Menschen in Deutschland künftig einfacher, sich von der ARD/ZDF-Rundfunkgebühr befreien zu lassen. Gleich zwei Verfahren wurden im Sinne der Gebührenzahler entschieden.

Zuschauer müssen demnach immer dann nichts bezahlen, wenn nach Abzug der Rundfunkgebühren weniger Geld in der Haushaltskasse verbleibt als es das Existenzminimum vorsieht. Das Urteil ist an dieser Stelle abrufbar. Die Richter stützten sich dabei auf den allgemeinen Gleichheitssatz im Grundgesetz, weil der Empfänger eines Zuschlages zum Arbeitslosengeld II gegenüber eines Empfängers ohne Zuschlag benachteiligt und schlechter gestellt sei. Mit anderen Worten: Der Kläger ist gegenüber Sozialleistungsempfängern benachteiligt, weil er auf den dem Regelsatz entsprechenden Teil seines Einkommens zurückgreifen muss, um einen Teil der Rundfunkgebühren zu entrichten.

Quelle: SAT + Kabel

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
GEZ will Geld von Obdachlosen
« Antwort #247 am: 31 März, 2012, 11:06 »
Ein Bremer musste 340,60 Euro für die Zeit nachzahlen, in der er auf der Straße lebte

Ein Systemproblem, das der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland mit der privaten Krankenversicherung gemeinsam hat, ist, dass die Beiträge nicht nach dem Einkommen berechnet werden. Bei der Rundfunkgebühr soll eine Befreiungsmöglichkeit besonders negative Auswirkungen theoretisch abzuschwächen. In der Praxis wird diese Möglichkeit allerdings so bürokratisch gehandhabt, dass nur derjenige davon profitiert, der als Renter, Bafög- oder klassischer Hartz-IV-Empfänger keine Schwierigkeiten hat, die nötigen amtlichen Dokumente zusammenzubekommen. Alle anderen – zum Beispiel gering verdienende Freiberufler - haben kaum eine Chance. Egal wie arm sie sind.

Das musste auch der längere Zeit obdachloser Bremer Peter S. erfahren, dessen Schicksal der Fernsehrebell Holger Kreymeier in der 89. Folge seines Magazins Fernsehkritik-TV öffentlich macht. Nachdem S., der im Zuge einer ehelichen Auseinandersetzung seine Wohnung verlor, mit viel Mühe wieder eine neue Bleibe gefunden hatte, schickte ihm die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) einen Bescheid, in dem sie 340,60 Euro zuzüglich Mahngebühren für die Zeit haben wollte, in der er auf der Straße lebte. Und trotz Einschaltung eines Rechtsanwalts musste der Bremer das Geld zweieinhalb Jahre lang mit monatlich 15 Euro abstottern.

Grund dafür ist, dass S. zwar mit Bescheiden nachweisen konnte, dass er wohnungslos war – aber die reichen der GEZ nicht für eine Befreiung. Die Bescheinigung, die sie für solch eine Befreiung will, darf wiederum die Bremer Arbeitsagentur Obdachlosen nicht ausstellen. Dass die Vorstellung, ein Obdachloser schleppe einen Fernseher mit sich herum, extrem lebensfern ist, konnte die Rundfunkgebührenbürokratie nicht von ihrer Sicht der Rechtslage abbringen. Seit den Zeiten des Hauptmanns von Köpenick scheint sich da herzlich wenig geändert zu haben – auch wenn die Behörden und Dokumente jetzt andere Namen tragen.

Als S. während seiner Rückzahlung ins Krankenhaus musste und deshalb die pünktliche Überweisung einer Rate versäumte, kündigte ihm die GEZ sofort eine Zwangsvollstreckung an und wollte zudem die fehlenden 143,54 Euro auf einen Schlag, was der Anwalt des Hartz-IV-Empfängers jedoch abwenden konnte. Nachdem er schließlich alles abbezahlt zu haben glaubte, schickte man ihm noch einmal eine Rechnung über einen Cent. Ein Lokalzeitungsreporter, dem S. diese Zahlungsaufforderung zeigte, errechnete, dass es sich bei dem eingeforderten Betrag nicht um eine Schuld, sondern um eine Überzahlung handeln musste. Damit konfrontiert, gab die GEZ den Fehler zu. Den Cent, auf dessen Zahlung sie vorher so vehement pochte, will sie aber trotzdem nicht herausrücken, sondern "mit zukünftigen Zahlungen verrechnen".

Quelle : http://www.heise.de/tp/

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline spoke1

  • Alle angenehmen Dinge des Lebens sind entweder illegal, unmoralisch, teuer oder machen dick!
  • Premium-Cubie
  • ****
  • Beiträge: 2718
  • kaffeine Fan
    • skynetR32 Mod HP
Re: GEZ will Geld von Obdachlosen
« Antwort #248 am: 31 März, 2012, 17:50 »
Der gute Mann hätte von Vornherein nicht zahlen sollen. Lass den Verein klagen oder pfänden versuchen. Sowas muss man entspannt sehen, schön die Widerspruchsfristen einhalten und  :fy  Letztenendes: wo nix zu holen ist wringt auch die GEZ nichts raus, einen erwirkten Titel können die sich über'm Klo einrahmen. Ich kann immer nicht verstehen warum sich Bürger so einschüchtern lassen  ???
Produktiv:
ASRock K8S8X, Athlon64 3000+, 1GB Infineon Ram, WinFast A340 8X AGP, Samsung HD160 GB SATA2,
Technisat SkyStar 2, Stab HH100 Rotor und 5° & 19,2° Ost fest
BS: Mandriva-Linux (mdv) 2010.2 PP, kde 3.5.12, kaffeine 0.8.8, skynetR32

Bastelsrechner:
ASRock N570 SLI, Athlon64 X2 6000+ 4GB Geil Ram, EVGA GeForce G 210 Passiv (1GB DDR3, VGA, DVI, HDMI), Samsung HD 500GB SATA2, TT-budget S2-3200 PCI
BS: immer nur Pinguin freundliche

Offline Jürgen

  • der Löter
  • User a.D.
  • ****
  • Beiträge: 4999
  • white LED trough prism - WTF is cyan?
Re: GEZ will Geld von Obdachlosen
« Antwort #249 am: 01 April, 2012, 02:21 »
Ich kann immer nicht verstehen warum sich Bürger so einschüchtern lassen  ???
...weil man bei so einem Titel dreißig Jahre lang verfolgt werden kann.
Da hilft vermutlich noch nicht einmal eine Privatinsolvenz.
Und wer hat schon den Mut, ernsthaft damit zu rechnen, über dreißig Jahre nicht aus der Malaise heraus zu kommen.
Für den größten Teil der Bevölkerung hieße das, noch als Rentner ausbluten zu müssen.

Ein Mörder wird normalerweise nach fünfzehn bis achtzehn Jahren entlassen.
Armut dagegen ist oft wirklich lebenslänglich.

Leider kein Aprilscherz...

Jürgen
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663 (AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
FritzBox 7590 mit VDSL2 50000

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Aktionsbündnis gegen Haushaltspauschale gegründet
« Antwort #250 am: 07 August, 2012, 12:41 »
Im hessischen Dieburg wurde kürzlich ein Aktionsbündnis gegen die GEZ-Zwangsabgabe gegründet. Man wirbt damit, dass jeder Haushalt im Falle einer erfolgreichen Gegenwehr jährlich 300 Euro sparen könne. Zwei renommierte Verfassungsrechtler stellten fest, dass die Haushaltspauschale grob verfassungsfeindlich sei. Diese greife unter anderem in das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung ein.

Zwei der renommiertesten deutschen Verfassungsrechtler, die Professoren Ingo von Münch und Christoph Degenhart bescheinigen der Haushaltspauschale, die ab dem 1.1.2013 gültig ist, grobe Verfassungswidrigkeit. Die Haushaltspauschale verstoße gegen Artikel 3 GG und Artikel 2 GG, Eingriff in das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Das Aktionsbündnis gegen die GEZ teilt diese Rechtsauffassung. Interessenten sollen von den verantwortlichen Behörden Rechenschaft einfordern, wofür die Zwangsabgaben im Detail verwendet werden. Geklärt werden soll auch, ob man die Ausgaben nicht mit Hilfe von Werbeeinnahmen decken könnte, so wie bei allen privaten Radio- und Fernsehsendern auch.

Für Empörung sorgt insbesondere die Aussage des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck, wonach alle Bürger auch für die Dinge aufkommen müssen, sofern sie diese nicht nutzen. Das Prinzip der Grundversorgung gelte laut Beck nicht nur bei beim Wasser und den Müllgebühren, sondern auch bei Rundfunk und Fernsehen. Damit habe man einen "Meilenstein" gesetzt, gab Beck bekannt.

Ob das Aktionsbündnis selbst eine Verfassungsklage plant, wurde bislang nicht bekannt gegeben. Vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München wurde kürzlich von einer Privatperson Klage eingereicht (gulli:News berichtete). Der Kläger hält es unter anderem nicht für verfassungskonform, dass künftig jeder Haushalt automatisch die Rundfunkgebühren entrichten muss. Er wehrt sich auch dagegen, dass Unternehmen wie Vermieter gegenüber den Behörden auskunftspflichtig sind.

Ob derartige Verfassungsklagen Aussicht auf Erfolg haben, bleibt vorerst abzuwarten. Fest steht: Mit Ausnahme von Wohngemeinschaften kommen auf jeden Mieter und Inhaber von Immobilien mit Einführung der Haushaltspauschale ab Januar 2013 deutlich höhere Abgaben zu. Das Aktionsbündnis spricht in seiner Pressemitteilung von einer sinnlosen Verschleuderung der Einnahmen: "Unter anderem dafür, dass mancher öffentlich-rechtlich tätiger TV-Moderator eine Gage im zweistelligen Millionen Euro Bereich ausgezahlt bekommt. Und dies für eine bestenfalls mittelmäßige Talkshow, die kein vernünftiger Mensch braucht!

Wer hat sich nicht schon mal über das Fernsehprogramm von ARD und ZDF geärgert. Nicht nur über die vielen Wiederholungen und Billigproduktionen, sondern besonders über die Nachrichtensendungen und Magazine. Hier wird jeden Tag aufs Neue deutlich, dass die Öffentlich Rechtlichen ihrer Informationspflicht nicht mehr nachkommen."

Quelle: www.gulli.com

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline Jürgen

  • der Löter
  • User a.D.
  • ****
  • Beiträge: 4999
  • white LED trough prism - WTF is cyan?
Re: Aktionsbündnis gegen Haushaltspauschale gegründet
« Antwort #251 am: 07 August, 2012, 15:04 »
Genau dieses Prinzip, immer mehr mögliche Aspekte des Lebens zum Bestandteil einer Grundversorgung zu erklären, berührt tatsächlich in unangemessener Weise das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.

Bei Wasser, Abwasser und Müll dienen Anschlusszwänge meist berechtigten öffentlichen Interessen, insbesondere Gesundheits- und Umweltschutz.
Dennoch sind und bleiben diese mindestens in Einzelfällen durchaus strittig.
Eigentlich müsste ein wirklich freier Bürger auch ganz ohne Geldwirtschaft leben dürfen, Regenwasser oder eigenes Brunnenwasser trinkend, die Früchte eigener Ernte verzehrend, kommunizierend mit dem Mundwerk oder durch seine Brieftauben.
Die eigenen Ausscheidungen und andere eigene Biomasse könnte man u.U. auch ordentlich selbst verwerten, anstatt sie entsorgen zu lassen.

Höchstwahrscheinlich hatten die Väter und Vorväter unseres Grundgesetzes auch derlei mit im Sinn, als sie die Kopfsteuern abschafften.

Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen Abgaben nach Verbrauch und Aufwendungen für Dinge, die aus guten Gründen für die Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden (müssen).

Erstere hat normalerweise der einzelne Bürger selbst aufzubringen, es sei denn, er muss über ein Sozialsystem vor zu hohen individuellen Belastungen geschützt oder zu sein Lebensunterhalt muss beigeholfen werden.
Wenn das erforderlich wird, ist normalerweise aus dem Steuersäckel abzuhelfen, welches eigentlich von den Leistungsfähigen nachzufüllen ist.
In wenigen Ausnahmefällen kann statt dessen eine Pflichtmitgliedschaft in einem Versicherungssystem zur Lastenverteilung angewendet werden, wie bei Rente und Krankenkasse.
Aber schon da gibt es Ausnahmen, insbesondere für finanziell unabhängige Zeitgenossen...

Aufwand für die Allgemeinheit, z.B. für die Verkehrsinfrastruktur (abseits der eigenen Grundstücksgrenzen), die öffentliche Verwaltung usw. werden typischerweise aus dem Staatshaushalt bestritten, ohne direkten Zusammenhang zwischen Ausgaben und Einnahmequellen. So sind z.B. die Einnahmen aus KFZ- und Treibstoffsteuern nicht zweckgebunden für die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur. Gelder dafür können durchaus auch aus der Umsatzsteuer, aus Gewinnen staatlicher Unternehmen oder aus eingezogenem Vermögen Krimineller stammen.

So ist tatsächlich die Frage unbedingt zu klären, ob solche eine Anschlusspflicht an die ö-r Anstalten überhaupt zu rechtfertigen ist.
Und wenn ja, dann muss jedenfalls hinterfragt werden, welcher Teil der Ausgaben unmittelbar, effizient und angemessen für den grundgesetzlichen Auftrag anzusetzen ist und umgelegt werden kann, welcher dagegen aus eigenen Erlösen der Anstalten zu bestreiten ist und welcher aus Steuermitteln.

Möglicherweise ist der Betrieb der Sendernetze völlig anders zu bewerten als die Informationsbeschaffung, der Aufwand für Nachrichtensendungen anders als der für Spielfilme und Serien.
Daily Soaps erfüllen keinen Bildungsauftrag.
Werbung und Sponsoring schon gar nicht...

Auch die Ausgaben für Minderheitenprogramme / -dienste gehören auf Angemessenheit geprüft.
So wird vielleicht immer noch zu wenig für Untertitel für Gehörlose ausgegeben, während der Finanzbedarf für Volkstümeleien eigentlich stark begrenzt gehört.

Das Wetter betrifft (fast) jeden.
Aber Börsenberichte dienen nur den Nutzern der Börsen.
Die gehören allein aus dort erhobenen Abgaben finanziert.

Das alles muss in diesem Zusammenhang völlig neu überdacht werden, weil die Rechtsgrundlage einer Haushaltsabgabe eine ganz andere ist, als die der bisherigen Gebühr.  
Insbesondere dürfen dabei keine groben sozialen Ungerechtigkeiten auftreten, wie sie schon lange z.B. alleinstehende Geringverdiener oder kleine Rentner treffen, die bei auch nur sehr geringer Überschreitung des Hartz4-Regelsatzes schon voll zur Kasse gebeten werden. Solchen durchaus armen Leuten nimmt man das letzte Taschengeld weg, um den maßlosen Kulturverbrauch der gelangweilten Satten und Fetten zu subventionieren  :Kopf

Darf ein sozialer Rechtsstaat das so konträr zu Verhältnismäßigkeit, Sparsamkeit und Belastbarkeit regeln?

Jürgen
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663 (AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
FritzBox 7590 mit VDSL2 50000

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
GEZ: Schwarzseher müssen keine Rückforderungen fürchten
« Antwort #252 am: 29 Oktober, 2012, 12:32 »
Mit dem neuen Rundfunkbeitrag, der am 1. Januar 2013 in Kraft tritt, werden künftig alle deutschen Haushalte zur Kasse gebeten. Schwarzseher, die bisher keine GEZ gezahlt haben, müssen mit der Umstellung aber keine Rückforderungen fürchten.

In Sachen Rundfunkfinanzierung wird zum kommenden Jahr vieles anders, denn mit der Reform wird die bisherige geräteabhängige Gebühr durch eine pauschale Haushaltsabgabe ersetzt. Davon werden ab dem 1. Januar 2013 sicherlich auch eine Vielzahl von Schwarzsehern betroffen sein, die bisher keine Rundfunkgebühren bezahlt haben. Rückforderungen müssten diese mit der Umstellung aber nicht fürchten, wie SWR-Justiziar Hermann Eicher betonte.

Denn der neue Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio wird "bei neuen Forderungen nur bis zum 1. Januar 2013" zurückgehen, zitierte "Der Westen" Eicher am Montag auf seinem Online-Portal. Daher haben bisherige Schwarzseher von dem einmaligen Abgleich der GEZ-Daten mit dem aktuellen Datenbestand der deutschen Einwohnermeldeämter nichts zu befürchten.
 
Da der neue Beitragsservice keine Datenbank mit den Wohnverhältnissen der deutschen Bürger anlegen darf, ist er darauf angewiesen, dass die Deutschen selbst auf die Umstellung der Rundfunkfinanzierung reagieren. So seien vor allem Wohngemeinschaften aufgefordert aktiv zu werden, um etwaige Doppelbeiträge zu vermeiden. Von den Vermietern wird die heutige GEZ erst einmal keine Informationen darüber einfordern, wer mit wem in den entsprechenden Räumen zusammenwohnt, sagte Eicher weiter. Daher sei es um so wichtiger, dass die Bürger selbst ihrer Anmelde- und Beitragspflicht nachkommen. Eile gebe es dabei aber nicht. Noch bis Ende 2014 haben Betroffene die Möglichkeit, unnötig bezahlte Beiträge zurückzufordern.

Quelle : www.digitalfernsehen.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline Jürgen

  • der Löter
  • User a.D.
  • ****
  • Beiträge: 4999
  • white LED trough prism - WTF is cyan?
Re: GEZ: Schwarzseher müssen keine Rückforderungen fürchten
« Antwort #253 am: 29 Oktober, 2012, 21:46 »
Eile kann sehr wohl geboten sein, insofern irgendwelche Befreiungstatbestände in's Spiel kommen.

Bei der bisherigen Rundfunkgebühr sind ja keinerlei rückwirkende Befreiungen möglich, so auch nicht für den laufenden Monat.
Es gibt keinerlei Hinweise, dass das bei der Haushaltspauschale anders sein wird.

Es steht sogar zu befürchten, dass bei bestehender Befreiung keine automatische Übertragung stattfinden könnte, sodass zunächst doch wieder Zahlungspflicht entstünde.

Im Zweifel sollte daher - noch bei der GEZ - zumindest ein formloser Antrag vor Jahresende gestellt und zugestellt werden, wenn nicht bis Mitte Dezember andere verlässliche Informationen vorliegen.

Jürgen
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663 (AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
FritzBox 7590 mit VDSL2 50000

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Zweifel am nahen Ende der GEZ-Haustürfahndung
« Antwort #254 am: 06 November, 2012, 16:20 »
Anfang 2013 soll nach dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die bislang an Empfangsgeräte geknüpfte Rundfunkgebühr durch eine allgemeine Haushalts- und Betriebsstättenabgabe ersetzt werden. Vielfach war für die Reform mit dem Argument geworben worden, dass damit die vielfach als aggressiv empfundenen Fahndungsmethoden der "Gebührenbeauftragten" von Landesrundfunkanstalten im Namen der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der Vergangenheit angehörten. Ein Dokument, das die Digitalen Linken in ihrem Blog veröffentlicht haben, weckt Zweifel an dieser offiziellen Darstellung.

Laut der zitierten Mustersatzung über das künftige Verfahren zur Leistung von Rundfunkbeiträgen soll die Auskunfts- und Anzeigenbefugnis der Gebührenbeauftragten fast unverändert bestehen bleiben. Die Bestimmung beruht demnach auf dem Anfang Januar in Kraft tretenden, ebenfalls geänderten Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag (RBStV) und definiert in einem Paragraphen, wie einzelne Kontrolltätigkeiten "auf Dritte" übertragen werden. Als derlei Auftragnehmer werden neben Call Centern oder fürs Inkasso sowie die Datenerfassung zuständigen Firmen auch Personen beschrieben, die überprüfen sollen, ob der RBStV eingehalten wird.

Der ganze Artikel

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )