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Thema: GEZ ... (Gelesen 48650 mal)
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SiLæncer
Cheff-Cubie
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ARD und ZDF: Datenschutz bei GEZ-Neuregelung gesichert
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Antwort #165 am:
15 September, 2010, 12:08 »
Die Neuregelung der Rundfunkgebühren verstößt nicht gegen den Datenschutz. Das besagt eine Studie, die ARD und ZDF in Auftrag gegeben haben.
Die Öffentlich-Rechtlichen sehen keine datenschutzrechtlichen Probleme bei der Neuregelung der Rundfunkgebühren. Wie ARD und ZDF am Mittwoch mitteilten, hatten beide Anstalten den renommierten Staatsrechtslehrer und ehemaligen Bundesbeauftragten für den Datenschutz Hans Peter Bull gebeten, ein Gutachten zu datenschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Einführung eines Rundfunkbeitrags zu erstellen.
Darin sei der Gutachter zu dem Ergebnis gekommen, dass die Regelungen im Entwurf zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen und zur Gewährleistung der verfassungsrechtlich geforderten gleichmäßigen Heranziehung aller Beitragszahler geeignet, erforderlich und angemessen sind.
Das Gutachten soll am 20. September 2010 in Berlin öffentlich vorgestellt und anschließend im Internet veröffentlicht werden. Die Ministerpräsidenten der Länder hatten im Juni beschlossen, ab 2013 die Gebühr pro Haushalt und nicht mehr pro Gerät zu erheben. So würden die lästigen Kontrollen wegfallen und könnten zusätzlich Aufwand und Kosten gespart werden. Kritiker hatten an dem Konzept bemängelt, die GEZ werde zu einer "Supermeldebehörde" ausgebaut.
Quelle:
www.digitalfernsehen.de
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Wirtschaft läuft Sturm gegen GEZ-Abzocke
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Antwort #166 am:
16 September, 2010, 08:16 »
Die Wirtschaft läuft Sturm gegen die für 2013 geplante Reform der Rundfunkgebühren. 14 Spitzenverbände und Organisationen, darunter der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) warnen in einer gemeinsamen Erklärung, die Betriebe müssten ab 2013 nahezu mit einer Verdoppelung ihrer Kosten auf schätzungsweise 800 Millionen Euro pro Jahr rechnen.
Zudem würden kleine Betriebe gegenüber großen Unternehmen benachteiligt, ebenso Filialbetriebe gegenüber Unternehmen mit nur einem Standort. In Einzelfällen könne dies zu einem „Anstieg des Beitrags von mehreren Tausend Prozent führen“, klagen die Organisationen.
Sie verlangen zumindest eine Deckelung ihres Finanzierungsbeitrages auf heutigem Niveau und fordern in der Erklärung weiter: „Mit einem Beitrag muss künftig die gesamte Rundfunknutzung abgegolten sein – Autoradios in Firmenfahrzeugen und Empfangsgeräte in Hotelzimmern dürfen nicht noch zusätzlich zu Privathaushalten und Unternehmen herangezogen werden.“
Der Bundesverband der freien Berufe (BFB) tritt dafür ein, Selbstständige und deren Praxen, Kanzleien und Büros ebenso wie die Unternehmen bzw. Betriebsstätten komplett von der Zahlungspflicht auszunehmen. Präsident Ulrich Oesingmann argumentiert: „Ebenso wie auch ihre Mitarbeiter entrichten Unternehmer und Selbstständige bereits als Bürger einen Rundfunkbeitrag.“
Bei der geplanten Reform der Rundfunkfinanzierung soll ab 2013 die geräteabhängige GEZ-Gebühr von derzeit 17,98 Euro/Monat durch eine geräteunabhängige Haushaltsabgabe ersetzt werden. In Unternehmen soll die Abgabe pro Betriebsstätte und gestaffelt nach der Zahl der Mitarbeiter erhoben werden.
Derzeit arbeiten die Länder an einem Staatsvertrag zur Einführung der neuen Rundfunkfinanzierung. Am heutigen Donnerstag wollen darüber im rheinland-pfälzischen Speyer die Chefs der Staatskanzleien der Länder beraten.
Quelle:
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Anhörung soll Details der Haushaltsabgabe klären
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Antwort #167 am:
17 September, 2010, 16:40 »
In den nächsten Wochen wird die Reform der Rundfunkgebühren erörtert. In Speyer treffen sich die Leiter der Staats- und Senatskanzleien, um die Details der ab 2013 geltende Haushaltsabgabe zu diskutieren.
"Wir hören jetzt die Betroffenen an", sagte der Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, laut einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa vom Freitag. Nun wolle man die Details der Haushaltsabgabe klären, hieß es. So sei unter anderem noch zu diskutieren, wie Betriebe mit mehreren Filialen zu behandeln sind.
Er sei erstaunt, dass Wirtschaftsverbände immer wieder Kritik an der Reform üben, so Stadelmaier. In einer gemeinsamen Erklärung von 14 Wirtschaftsverbänden wird das neue Gebührensystem als zu teuer für die deutsche Wirtschaft kritisiert. So würden nach den bisher vorliegenden Plänen die jährlichen Belastungen für die Wirtschaft von 450 Millionen Euro auf rund 800 Millionen Euro fast verdoppelt. Nach Ansicht Stadelmaiers aber ist die neue Haushaltsabgabe für Unternehmen, die schon jetzt die GEZ-Gebühr immer korrekt bezahlt hätten, eine Erleichterung.
Quelle:
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Beruhigungspille: Datenschutz bei ARD/ZDF-Gebühr kein Problem?
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Antwort #168 am:
20 September, 2010, 15:57 »
Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF haben am Montag ein vom Staatsrechtslehrer und ehemaligen Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Hans Peter Bull, erstelltes Gutachten vorgelegt, das sich mit datenschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Haushaltsabgabe beschäftigt.
Bull komme zu dem Ergebnis, dass die Regelungen im Entwurf zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen und zur Gewährleistung der verfassungsrechtlich geforderten gleichmäßigen Heranziehung aller Beitragszahler geeignet, erforderlich und angemessen seien, teilten ARD und ZDF mit.
Das Gutachten behandele eine Vielzahl datenschutzrechtlicher Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der staatsvertraglichen Regelung der Haushaltsabgabe derzeit diskutiert werden. Danach sind insbesondere der geplante einmalige Meldedatenabgleich, regelmäßige Meldedatenübermittlungen und Anzeige- sowie Auskunftspflichten der Beitragspflichtigen ebenso wie Auskunftsrechte gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen datenschutzrechtlich "nicht zu beanstanden", hieß es.
Künftig soll jeder Haushalt einen einheitlichen Betrag für ARD und ZDF bezahlen, egal wie viele Fernseher, Radios oder Computer vorhanden sind. Die Gebühr soll nicht höher als die bisherigen 17,98 Euro ausfallen. Allerdings wird imer wieder darüber spekuliert, dass der Betrag doch höher ausfallen könnte.
ARD und ZDF begrüßten das Gutachten: "Für den Einzug des Rundfunkbeitrags ist ein Modell entwickelt worden, das den bürokratischen Aufwand gering hält und Nachforschungen beim Beitragspflichtigen, so gut es geht, vermeidet", sagte ZDF-Justitiar Carl-Eugen Eberle bei der Vorstellung in Berlin. Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sei es von "großer Bedeutung, dass die Neuordnung der Rundfunkfinanzierung höchsten datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt", erklärte auch der Justitiar des Südwestrundfunks (SWR), Hermann Eicher. Das Gutachten wird an
dieser Stelle
im Internet veröffentlicht.
Quelle : SAT + KABEL
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Bündnisgrüne kritisieren Datenschutz bei GEZ-Reform
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Antwort #169 am:
21 September, 2010, 16:09 »
Am Montag haben ARD und ZDF ihr Gutachten zur Neuregelung der Rundfunkgebühren vorgestellt. Doch im Gegensatz zu den Öffentlich-Rechtlichen findet die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen die Neuregelung alles andere als verfassungskonform.
Die medienpolitischen Sprecher der Bündnisgrünen im Bundestag haben die geplante Neuregelung der Rundfunkgebühren scharf kritisiert. Zwar sei es richtig, die heutige Rundfunkgebühr in eine Haushaltsgebühr zu ändern. Doch müsse dieser Wechsel unter Maßgabe eines besseren Datenschutzes erfolgen, teilte die Bundestagsfraktion am Dienstag mit. Sonst werde die neue Rundfunkgebühr von den Zuschauerinnen und Zuschauern nicht akzeptiert, glauben die Grünen-Politiker.
Drei Punkte finden die Grünen besonders bedenklich:
1. Die Datenübermittlung der gesamten Meldedaten aller Meldebehörden an die GEZ, die bis zu zwölf Monate lang gespeichert werden dürfen, schafft faktisch ein bundesweites und zentrales Melderegister. Damit dies nicht geschieht, müssen diese Daten umgehend gelöscht werden.
2. Die GEZ darf auch zukünftig Daten über die Zuschauerinnen und Zuschauer erheben und dabei auf öffentliche und nichtöffentliche Stellen ohne Kenntnis der Betroffenen zugreifen. Dies macht den versteckten Zugriff auf Adresshandel möglich, was völlig unnötig ist. Durch die Auskunftspflicht der Vermieter und Eigentümer können bereits alle nötigen Daten eingeholt werden.
3. Der Austausch von Daten zwischen den Rundfunkanstalten muss gestrichen werden. Die relevanten Daten können die Anstalten bei den Meldeämtern einholen, dazu müssen sie nicht gegenseitig Datensätze austauschen.
"Die Ministerpräsidenten müssen den Datenschutz ernst nehmen und die Bedenken der zuständigen Datenschutzbeauftragen der Länder in die gesetzlichen Regelungen mit aufnehmen", fordern die Bündnisgrünen. ARD und ZDF hatten am Montag eine Untersuchung des Verfassungsrechtlers Hans-Peter Bull zum Datenschutz bei der neuen Gebührenregelung vorgelegt. Darin war Bull zu dem Ergebnis gekommen, dass die Neuregelung datenschutzrechtlich unbedenklich sei.
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Entwurf für Reform der Rundfunkgebühren für ARD/ZDF veröffentlicht
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Antwort #170 am:
22 September, 2010, 11:20 »
Ein Entwurf für die geplante Reform der Rundfunkgebühren ist auf der Internetseite der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei
veröffentlicht worden
. Dort kann sich jeder das Arbeitspapier für den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag anschauen, wie die Staatskanzlei in Mainz am Mittwoch auf Anfrage mitteilte.
Für den 11. Oktober sei in Berlin eine Anhörung für Verbände geplant. Eingeladen sind nach Angaben der Staatskanzlei unter anderem Vertreter der Industrie, von Hotels und Autovermietern, Presseunternehmen oder auch Verbraucherschützer. Zentraler Punkt der Reform ist, dass künftig die Rundfunkgebühr nicht mehr geräteabhängig, sondern pro Haushalt entrichtet werden soll. Wirtschaftsverbände hatten das neue Gebührenmodell kritisiert, viele Unternehmen würden dadurch stärker belastet als bisher.
Die neue Gebühr soll nach bisherigen Planungen keine Mehreinnahmen bringen, sondern aufkommensneutral sein. Im vergangenen Jahr wurden rund 7,26 Milliarden Euro an Gebühren an die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio ausgeschüttet. Voraussichtlich im Dezember sollen die Ministerpräsidenten über die Reform entscheiden, die dann 2013 in Kraft treten könnte. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) ist Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder.
Die Anhörung im Oktober richtet sich übrigens nur an Verbändevertreter, Presse und die Öffentlichkeit sind nicht zugelassen. Der Branchendienst "Carta" kritisierte, dass die Anhörung zur neuen Rundfunkfinanzierung "explizit im Hinterzimmer" stattfinde und hält das für "wenig zeitgemäß".
Quelle : SAT + KABEL
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Weiter Krach um Rundfunkgebühr
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Antwort #171 am:
28 September, 2010, 15:08 »
Sachsen beharrt auch weiter darauf, die Rundfunkgebühr auf jeden Fall auf dem aktuellen Stand zu halten, auch wenn dafür das Angebot von ARD und ZDF abgebaut werden muss.
"17,98 Euro sind die Messlatte. Zur Not sind wir bereit, die Aufgaben so zu verringern, dass diese Messlatte sicher nicht gerissen wird", sagte der Chef der sächsischen Staatskanzlei, Johannes Beermann, dem Fachmagazin "Promedia" (Oktober). Beermann leitet eine Arbeitsgemeinschaft der Länder, die sich mit der Stabilität der Rundfunkbeiträge befasst.
"Brauchen wir das Erste, das ZDF und die dritten Programme? Gehört die Unterhaltung von Balletten und (Blas-) Orchestern zum Auftrag einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt?", fragte Beermann. Auch sollte überprüft werden, ob ARD und ZDF jeweils eigene Teams zur Berichterstattung zu Olympischen Spielen schicken müssen. Bereits zuvor war über die Einstellung eines Digitalkanales der Öffentlich-Rechtlichen spekuliert worden, um Geld zu sparen.
Bei der geplanten Umstellung der Rundfunkgebühr auf eine geräteunabhängige Abgabe sollte die Gebührenhöhe auf jeden Fall unverändert bleiben: "Wir können die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks konkretisieren und verkleinern", sagte Beermann. Die Ministerpräsidenten der Länder wollen voraussichtlich im Dezember über die Gebührenreform entscheiden, die dann 2013 in Kraft treten könnte.
Wirtschaftsverbände hatten das neue Modell kritisiert, viele Unternehmen würden dadurch stärker belastet als bisher. Im vergangenen Jahr wurden rund 7,26 Milliarden Euro an Gebühren an die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio ausgeschüttet.
Quelle : SAT + KABEL
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Krach um Rundfunkgebühr - "ARD/ZDF kein Staatsfernsehen"
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Antwort #172 am:
29 September, 2010, 13:51 »
Weil Sachsen auch weiter darauf beharrt, die Rundfunkgebühr in jedem Fall auf dem aktuellen Stand zu halten, auch wenn dafür das Angebot von ARD und ZDF abgebaut werden muss, hat sich der Deutsche Journalistenverband am Mittwoch in die Diskussion eingeschaltet.
"Die Politik würde ihre Kompetenzen überschreiten, wenn sie versuchen würde, Einfluss auf die Berichterstattung zu nehmen", erklärte der Verbansvorsitzende Michael Konken in Berlin.
Der Chef der sächsischen Staatskanzlei, Johannes Beermann, hatte zuvor dem Fachmagazin "Promedia" (Oktober) gesagt, dass 17,98 Euro für die kommende Haushaltsabgabe die Messlatte seien und hinzugefügt: "Zur Not sind wir bereit, die Aufgaben so zu verringern, dass diese Messlatte sicher nicht gerissen wird."
Die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland seien "kein Staatsfernsehen, dessen Inhalte von Ministerpräsidenten bestimmt werden", ärgerte sich Konken. Der DJV-Vorsitzende wandte sich zudem gegen den offensichtlichen Versuch des sächsischen Politikers, die derzeitige Gebührenhöhe von 17,98 Euro für die Zukunft festzuschreiben. "Wie hoch die Rundfunkgebühr ab 2013 ist, hängt von der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten ab. Ob die derzeitige Gebühr in drei Jahren noch ausreicht, kann heute noch niemand wissen."
Konken forderte die Landespolitiker dazu auf, die notwendige Diskussion über eine angemessene Rundfunkfinanzierung sachgerecht zu führen. "Populistische Argumente werden der Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Gesellschaft nicht gerecht. Das gilt in Sachsen wie im Rest der Republik."
Beermann leitet eine Arbeitsgemeinschaft der Länder, die sich mit der Stabilität der Rundfunkbeiträge befasst. Der Politiker will das öffentlich-rechtliche Fernsehen unter die Lupe nehmen. Geprüft werden soll, ob alle Sender, Ballett und Orchestern, die umfassende Berichterstattung zu Olympischen Spielen von ARD und ZDF gebraucht werden.
Über die geplanten Umstellung der Rundfunkgebühr auf eine geräteunabhängige Abgabe entscheiden die Ministerpräsidenten der Länder voraussichtlich im Dezember. Die Reform tritt dann 2013 in Kraft. Wirtschaftsverbände hatten das neue Modell kritisiert, viele Unternehmen würden dadurch stärker belastet als bisher. Im vergangenen Jahr wurden rund 7,26 Milliarden Euro an Gebühren an die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio ausgeschüttet.
Quelle : SAT + KABEL
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Strafen im GEZ-Korruptionsskandal - Besuche in Erotikbar
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Antwort #173 am:
30 September, 2010, 17:40 »
Der Korruptionsskandal in der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln ist mit Geld- und Bewährungsstrafen geahndet worden. Das Wuppertaler Amtsgericht verhängte am Donnerstag gegen drei von fünf Beschuldigten Strafen wegen Vorteilsannahme oder -gewährung. In zwei Fällen stellte es das Verfahren gegen Zahlung von 3.000 und 40.000 Euro ein. Die GEZ zieht die Rundfunkgebühren für die öffentlich-rechtlichen Sender ein.
Ein GEZ-Mitarbeiter hatte sich von einer Wuppertaler Computer-Firma Besuche der erotischen Kölner "Kokett"-Bar, von Spitzenrestaurants sowie der VIP-Loge bei einem Fußball-Länderspiel bezahlen lassen. Die GEZ hatte der Firma wiederum Aufträge für Computeranlagen mit sechsstelligem Volumen erteilt.
Einen Schaden stellte das Gericht allerdings nicht fest. Der 51-jährige, ehemals bei der GEZ für das Beschaffungswesen zuständige Mitarbeiter wurde zu 7.200 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Verfahren gegen seinen Kollegen, der über die Aufträge mitentschieden hatte, wurde gegen Zahlung von 3.000 Euro eingestellt.
Der 58-jährige Vertriebsleiter der Computerfirma wurde wegen Vorteilsgewährung zu neun Monaten Haft auf Bewährung und Zahlung von 50.000 Euro an gemeinnützige Vereine verurteilt. Sein Chef, der die feuchtfröhlichen Ausgaben als Spesen abgezeichnet hatte, muss 40.000 Euro zahlen.
Die Ermittlungen waren durch eine detaillierte anonyme Anzeige in Gang gekommen. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft eine Durchsuchungsaktion gestartet und war "auf einige sehr interessante Dokumente" gestoßen. Nicht nur bei der GEZ, auch bei einer Düsseldorfer Versicherung wurden die Ermittler fündig. Auch gegen den für das Beschaffungswesen zuständigen Mitarbeiter der Versicherung war Anklage erhoben worden. Der Vorsitzende eines Reitvereins hatte einen 500.000-Euro-Auftrag unterzeichnet, nachdem 12.000 Euro als Spende an seinen Verein geflossen waren. Er muss nun 14.400 Euro Strafe zahlen.
In einer schriftlichen Stellungnahme zu den Vorwürfen hatte sich die GEZ von den Machenschaften ihrer "ehemaligen Mitarbeiter" distanziert. Dem für den Einkauf verantwortlichen Mitarbeiter war fristlos gekündigt worden. Der zweite GEZ-Mitarbeiter war zum Zeitpunkt der Ermittlungen bereits im Ruhestand.
Quelle : SAT + KABEL
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Gutachten erklärt GEZ-Reform für verfassungswidrig
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Antwort #174 am:
09 Oktober, 2010, 18:22 »
Nachdem am 22.9.2010 ein Entwurf für die geplante Reform der Rundfunkgebühren veröffentlicht wurde, hält jetzt Erich Sixt, Chef der gleichnamigen Autovermietung, ein Gutachten dagegen. Es bezeichnet die Reform als verfassungswidrig. Das vom Staats- und Medienrechtsexperten Christoph Degenhardt erstellte Gutachten wurde laut Wirtschaftswoche in den vergangenen Tagen an die Staatskanzleien verschickt.
Schon vorher hatte sich Sixt lautstark über die geplante Reform beschwert und den Rundfunkbeitrag für gewerblich genutzte Autos, der zudem noch erhöht werden soll, als verfassungswidrig bezeichnet. Laut Sixt stelle der Beitrag für Autoradios einen Systembruch dar, da die Reform darauf beruhe, dass nicht mehr für Geräte, sondern pro Haushalt und Betrieb kassiert werden soll.
Quelle :
www.heise.de
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Datenschützer fordern Nachbesserungen bei Gebührenumstellung
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Antwort #175 am:
11 Oktober, 2010, 15:09 »
Die Rundfunkdatenschutzbeauftragten von ARD, ZDF und Deutschlandradio haben den Umstieg auf eine geräteunabhängige Rundfunkfinanzierung begrüßt. Trotzdem halten sie weitere Nachbesserungen für erforderlich.
Das betonte der Arbeitskreis der Datenschutzbeauftragten in seiner Stellungnahme zum geplanten 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag am Montag. "Die Nachforschungen bei den Bürgern können durch den Wegfall des Gerätebezugs auf ein Minimum reduziert werden", sagte die Vorsitzende des Arbeitskreises der Rundfunkdatenschützer, Anke Naujock. Nach dem Staatsvertragsentwurf wird pro Wohnung nur noch ein Zahlungspflichtiger erfasst werden.
Dadurch trage das neue Modell den Belangen des Datenschutzes besser Rechnung als bisher, so die Datenschützer. Die Rundfunkdatenschutzbeauftragten empfehlen allerdings, den Grundsatz eines Beitrags pro Wohnung konsequenter umzusetzen und auf die Unterscheidung von Haupt- und Nebenwohnung zu verzichten. Denn hierdurch würden gerade wieder Ausforschungen hinter der Wohnungstür erforderlich.
Der datenschutzrechtliche Grundsatz der Direkterhebung, wonach Daten grundsätzlich direkt beim Betroffenen erhoben werden sollen, muss deutlicher hervorgehoben werden. "Die Möglichkeit der Datenerhebung bei Dritten ohne Kenntnis des Betroffenen muss ultima ratio bleiben", sagte Naujock weiter. Dies erfordere auch eine Präzisierung der Anmeldepflichten.
Auch bei der Befreiung von sozial Schwachen gibt es Kritik der Daenschützer. Im Rahmen der Beitragsbefreiung sollte auf die Pflicht zur Vorlage von Sozialleistungsbescheiden im Original verzichtet werden. Denn solche Originalbescheide enthielten weit mehr Daten als zur Beitragserhebung notwendig. Die Sozialleistungsträger müssten vielmehr verpflichtet werden, aussagekräftige Drittbescheinigungen über die Gewährung von Sozialleistungen auszustellen.
Den einmaligen Meldedatenabgleich, wonach die einmalige Übermittlung der Meldedaten aller volljährigen Personen von den Einwohnermeldeämtern an die Landesrundfunkanstalten übermittelt werden, kritisierten die Datenschützer nicht. Allerdings sollte die dafür vorgesehene Frist von zwei Jahren ausdrücklich als Höchstfrist gekennzeichnet werden.
Quelle:
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Verbraucherzentrale kritisiert Rundfunkgebührenreform
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Antwort #176 am:
15 Oktober, 2010, 11:02 »
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat auf Schwachstellen bei der Reform der Erhebung der Rundfunkgebühren hingewiesen. Vor allem für sozial Schwache sehen die Verbraucherschützer Nachbesserungspotential.
Die Verbraucherzentrale sieht weiterhin erhebliche Mängel beider Neufassung der Rundfunkgebühren. In einer Mitteilung vom Freitag forderte sie die Politik dringend auf, diese im neuen Staatsvertrag zu beheben. So müssten beispielsweise Abmeldungen und Befreiungen rückwirkend möglich sein. Die Rückwirkung der Beitragsbefreiung sollte nicht nur auf zwei Monate begrenzt werden, sondern unbefristet möglich sein und auf den Beginn des zugrunde liegenden Leistungs- bzw. Sozialbescheides zurückreichen. Die Beratungspraxis zeige, dass bei Versäumnissen durch Krankheit oder Überforderung, wie z. B. Antragsverfahren, dieser Zeitraum zu knapp bemessen sei.
Weiterhin sollte Wohngeld als Befreiungstatbestand gelten. Bezieher von Wohngeld werden nach den geltenden Regeln nicht von den Rundfunkgebühren befreit. Der Empfang von Wohngeld ist keine Sozialleistung, die zur Befreiung führt, obwohl die Betroffenen ein vergleichbares Einkommen wie ein Sozialhilfeempfänger haben. Seit vergangenem Jahr ist Wohngeld zwingend vor der Sozialhilfe zu gewähren. Die Betroffenen haben deshalb keine Wahlmöglichkeit mehr, sondern sind auf den Erstbezug von Wohngeld angewiesen.
Aktuell wird nach Ansicht der Verbraucherzentrale die Härtefallregelung in der Rechtsprechung äußerst eng ausgelegt, sodass viele Bedürftige keine Befreiung von den Rundfunkgebühren bekommen. Es ist nicht definiert, was als Härtefall verstanden wird. Zukünftig sollte jedoch eine Einzelfallprüfung auf Antrag stattfinden, wenn sich besondere Umstände ergeben, die zu einer Befreiung führen könnten. Außerdem schlagen die Verbraucherschützer vor, das Antragsverfahren zur Befreiung zu vereinfachen. Statt einer regelmäßigen Antragsstellung zum Nachweis des Vorliegens der Befreiungsvoraussetzungen sei die Anzeigepflicht des Verbrauchers bei Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse denkbar. Einkommensschwachen Verbrauchern und Menschen mit finanziellen Problemen müsse die Möglichkeit gegeben werden, die Beiträge monatlich zu zahlen. Dies würde für die Betroffenen eine deutliche Erleichterung darstellen.
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Rundfunkgebühr droht an Thüringen zu scheitern
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Antwort #177 am:
18 Oktober, 2010, 09:15 »
Die geplante Reform der Rundfunkgebühren könnte in letzter Minute scheitern. Widerstand kommt aus Thüringen, das die geplante Rundfunkgebühr für verfassungswidrig hält.
Die Thüringische Landesregierung hat laut einem Bericht des "Handelsblattes" vom Montag gegen das Modell einer Haushaltgebühr verfassungsrechtliche Bedenken. Sie beruft sich auf ein Gutachten des Bonner Verfassungsrechtlers Christian Waldhoff. Thüringen strebt daher die Einführung einer Steuer für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an.
"Über die richtigen Konzepte, wie die zukünftige Rundfunkfinanzierung ausgestaltet werden soll, herrscht keine Einigkeit", zitierte das "Handelsblatt" Staatsrechter Waldhoff. Die Reform der Rundfunkgebühr will die bisherige Geräteabgabe abschaffen und ab 2013 durch eine monatliche Haushaltsgebühr von 17,98 Euro ersetzen.
Thüringen plädiert nun stattdessen für eine "Rundfunksteuer". "Die Steuerfinanzierung erweist sich unter den rechtlichen und tatsächlichen Bedingungen der Gegenwart als die adäquate und verfassungsrechtlich mögliche Form der Rundfunkfinanzierung", heißt in dem Gutachten laut dem Bericht. Außerdem hielten die Thüringer eine Steuer für gerechter als eine Haushaltsabgabe.
Laut dem Gutachten kann eine Haushaltsgebühr kaum sozial gestaffelt werden und sei "strukturell unsozial". Eine Steuer hingegen sei verfassungsrechtlich unbedenklich. Denn Karlsruhe habe in früheren Entscheidungen die Funktion des Rundfunks in der öffentlichen Meinungsbildung herausgestellt.
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Dauerfeuer gegen Haushaltsgebühr für ARD und ZDF
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Antwort #178 am:
19 Oktober, 2010, 16:46 »
Deutsche Wirtschaftsverbände lehnen die Reformpläne für die Rundfunkgebühr auch weiter ab. Das von den Ländern vorgeschlagene Modell führe zu einer versteckten Erhöhung für die Unternehmen, erklärten mehr als 20 Verbände unter Federführung des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) am Dienstag in Berlin.
An diesem Donnerstag und Freitag wollen die Ministerpräsidenten der Länder in Magdeburg über das neue Modell beraten. Die bisher auf die Geräte bezogene Berechnung soll auf eine Haushaltsabgabe umgestellt werden und nach dem bisherigen Stand die aktuellen 17,98 Euro im Monat nicht übersteigen.
Zwar begrüßen die Verbände das neue Modell grundsätzlich, die Beteiligung der Wirtschaft an der Finanzierung von ARD und ZDF in der bisherigen Höhe dürfe nicht überschritten werden, erklärte der DIHK weiter. Die Verbände schlagen eine Deckelung des Beitrags der Wirtschaft zur Rundfunkfinanzierung auf den aktuellen Stand von 450 Millionen Euro im Jahr vor.
Vor allem das Gaststätten und - Hotelgewerbe sowie die Autovermieter befürchten in Zukunft eine höhere Belastung. Das neue System sieht eine Staffelung pro Unternehmen vor, die sich an der Zahl der Mitarbeiter pro Betriebsstätte orientiert. Außerdem soll auf gewerblich genutzte Autos oder Lastwagen zusätzlich je ein Drittel der Monatsgebühr entfallen. Auch der Bauernverband hatte sich am Montag eingeschaltet.
Quelle : SAT + KABEL
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ARD/ZDF-Gebühr: Konfrontation mit der Wirtschaft entschärft - Kompromiss
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Antwort #179 am:
19 Oktober, 2010, 18:03 »
Im Streit um die Reform der Rundfunkgebühr wollen die Bundesländer der Wirtschaft entgegenkommen. Nach massiver Verbandskritik sollen übermäßige Belastungen für Unternehmen vermieden werden. Dabei sollen die Beiträge für Firmen und Regelungen für Dienstwagen überarbeitet werden.
Über entsprechende Vorschläge wollen die Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag auf ihrer Konferenz in Magdeburg beraten, wie Sachsen- Anhalts Staatskanzlei-Chef Rainer Robra (CDU) am Dienstag ankündigte. Insbesondere für Firmen mit vielen kleinen Filialen sollen "mittelstandsverträgliche Lösungen" kommen.
Die bisher auf die Geräte bezogene Rundfunkgebühr soll bis 2013 auf eine Abgabe pro Haushalt umgestellt werden und nach dem bisherigen Stand die aktuellen 17,98 Euro im Monat nicht übersteigen. Für Unternehmen ist eine Staffelung geplant, die sich an der Zahl der Betriebsstätten und deren Mitarbeitern orientiert. Auch für Firmenwagen sollen Abgaben fällig werden. Wirtschaft und Handwerk sehen dadurch erhebliche Mehrbelastungen auf sich zukommen.
Zuletzt hatte das Land Thüringen gegen die Reform opponiert und vorgeschlagen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mittel- und langfristig über eine Steuer zu finanzieren. Der Chef der rheinland- pfälzischen Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, sagte, die Ministerpräsidenten hätten schon vor zwei Jahren ausführlich über diese Möglichkeit beraten, die Überlegungen aber als "zu kompliziert" verworfen.
"Wir werden den Ministerpräsidenten am Donnerstag einen Entwurf vorlegen", sagte Stadelmaier. Danach müssen die Landtage über die Reform abstimmen. Diskutiert werde derzeit noch darüber, wie die Gebühr für solche Orte geregelt wird, an denen es objektiv unmöglich ist, Rundfunk zu empfangen. Dafür sollten Ausnahmeregelungen geschafft werden.
Zuvor hatten Wirtschaftsverbände erneut an die Ministerpräsidenten appelliert, den Beitrag der Unternehmen zur Finanzierung von ARD und ZDF bei 450 Millionen Euro zu deckeln. Das von den Ländern vorgeschlagene Modell führe zu einer versteckten Erhöhung für die Unternehmen, erklärten mehr als 20 Verbände unter Federführung des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK). Auch das Gaststätten- und Hotelgewerbe, die Autovermieter samt angedrohter Verfassungsklage von Sixt sowie der Bauernverband befürchten in Zukunft eine höhere Belastung. Die Verbraucherschützer fordern ebenfalls Änderungen.
Quelle : SAT + KABEL
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