Autor Thema: GEZ ...  (Gelesen 48625 mal)

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Re: Kritik an Reform der Rundfunkgebühren
« Antwort #105 am: 11 Juni, 2010, 00:12 »
Die Gebühr soll nicht höher als die bisherigen 17,98 Euro ausfallen.

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Offline Jürgen

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Re: Kritik an Reform der Rundfunkgebühren
« Antwort #106 am: 11 Juni, 2010, 00:52 »
Mag sein.

Aber für manche steigt's eben heftig von der Rundfunk- zur Fernsehgebühr.

Vergessen wir bitte nicht, dass gerade erst ziemlich viele Personen geringen Einkommens schon die Gebührenbefreiung verloren haben, weil bereits eine geringe Überschreitung des Hartz4-Regelsatzes die volle Gebührenpflicht bringt. Das betrifft z.B. Aufstocker mit ihrem Selbstbehalt oder manche Empfänger von Elterngeld.  

Was in meinen Augen auch bisher verdächtigerweise noch gar nicht erwähnt wird, ist die bislang schon verlangte Zusatzgebühr für ein Autoradio im überwiegend beruflich genutzten Fahrzeug und die ebensolche für ein eigenes Radio am Arbeitsplatz. Ebenfalls interessant wäre das Gerät im Kleingarten, der ja meist kein Wohnort sein darf, aber nach Ferienhausklausel zusätzli8ch gebührenpflichtig war.

Weiterhin frage ich mich, ob ein und derselbe mobile Tuner u.U. (wieder) mehrfach gebührenpflichtig werden kann.
Es war nämlich schon früher nicht unbedingt erforderlich, dass jede sog. Empfangsstelle über einen eigenen Tuner verfügt.
Jeder Hotellier weiss das...
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Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
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Forderungen nach Gebührensenkung von ARD und ZDF werden laut
« Antwort #107 am: 11 Juni, 2010, 10:43 »
Drei FDP-Politiker haben nach der Rundfunkreform und Einführung der Haushaltsabgabe ab 2013 über die "Bild"-Zeitung am Freitag eine Gebührensenkung für den Empfang der Programme von ARD  und ZDF gefordert.

"Alle müssen sparen – da ist es nicht einzusehen, dass sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch die kalte Küche möglicherweise Mehreinnahmen in Milliardenhöhe verschaffen. Ich bin für die Haushaltsabgabe, aber mit etwa 15 Euro im Monat pro Haushalt wären ARD und ZDF auch gut bedient", erklärte Silvana Koch-Mehrin (FDP), Vizepräsidentin des EU-Parlaments.

Die FDP-Medienexpertin Burkhardt Müller-Sönksen pflichtete ihr bei: "Wenn in Zukunft viel mehr Beitragszahler herangezogen werden, ist das Mindeste eine Senkung der Gebühr", sagte sie der "Bild"-Zeitung. Ähnlich äußerte sich auch Ingrid Brand-Hückstädt, medienpolitische Sprecherin der FDP in Schleswig-Holstein.

Ab 2013 werden die Gebühren für öffentlich-rechtliche Sender nicht mehr pro Gerät, sondern pro Haushalt erhoben. Die FDP hatte sich ursprünglich für eine Abgabe pro Person stark gemacht. Ob die Haushaltsabgabe zu Mehreinnahmen von ARD und ZDF führen wird, ist spekulativ. Das Entgelt soll so angepasst werden, dass den gebührenfinanzierten Sendern auch weiterhin rund sieben Milliarden Euro jährlich zur Verfügung stehen. Über die Details im kommenden Rundfunkstaatsvertrag wird in den kommenden Jahren verhandelt.

"Es gibt kein Gesetz und keinen Beschluss, der die TV-Gebühr auf 17,98 festschreibt. Wenn die Einnahmen und die Zahl der Beitragszahler steigen, wäre eine Senkung der GEZ-Beiträge möglich und sogar zwingend, falls die Anstalten keinen Mehrbedarf nachweisen können", sagte Heinz Fischer-Heidlberger, Präsident der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten der "Bild"-Zeitung.

Quelle: SAT+KABEL

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GEZ soll Budget und Personal reduzieren
« Antwort #108 am: 14 Juni, 2010, 10:30 »
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) soll im Rahmen der Haushaltsabgabe umstrukturiert werden. Unter anderem sind ein neuer Name und Personalreduzierung für die Behörde geplant.

Im Rahmen der in der vergangenen Woche von den Ministerpräsidenten beschlossenen Reform der Rundfunkgebühren hin zur Haushaltsabgabe wird die Kölner Gebühreneinzugszentrale (GEZ) umstrukturiert, geht aus einem aktuellen Interview des Nachrichtenmagazins "Focus" mit dem GEZ-Geschäftsführer Hans Buchholz hervor.

Der GEZ-Chef kündigte in dem Interview an, dass die Behörde einen neuen Namen bekommen soll. Aber auch Budget und Personal würden reduziert. Der "Wirtschaftswoche" sagte Buchholz: "Nach einer Übergangsphase bis 2014 wird es eine deutliche Reduzierung von Etat und Mitarbeitern geben." Derzeit beträgt der Etat laut dem Bericht rund 164 Millionen Euro, die Zahl der Mitarbeiter liegt bei rund 1 100. Die Haushaltsabgabe werde wohl auch dazu führen, dass zahlreiche der 1 500 sogenannten Gebührenbeauftragten, die als freie Mitarbeiter der Rundfunkanstalten nach Schwarzsehern fahnden, zu Hause bleiben müssen. Die GEZ an sich werde aber nicht abgeschafft: "Es muss eine Stelle geben, die etwa die Beiträge einnimmt, an die Sender weiterleitet, die Kundenkonten verwaltet und Mahnungen schreibt."

Zum schlechten Image seiner Behörde sagte Buchholz dem "Focus": "Wir ziehen Geld von Menschen ein, da wird man nie geliebt." Er verwies darauf, dass die berüchtigten Außendienstmitarbeiter nicht zur GEZ gehörten, sondern zu den Landesrundfunkanstalten.

Quelle: www.digitalfernsehen.de

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GEZ-Abschaffen.de will die Server der ARD abschießen!
« Antwort #109 am: 17 Juni, 2010, 13:30 »
Am heutigen Donnerstag ab 20:00 Uhr möchte man die Infrastruktur der ARD zum Glühen bringen. Wenn sich weit mehr als 20.000 Personen die Tagesschau auf ihren PC streamen lassen, könnte dort alles zusammenbrechen.

Das zumindest ist die Hoffnung des Veranstalters, der möglichst viele Personen dazu bringen möchte, die Infrastruktur zum Äußersten zu bringen. Der Journalist Bernd Höcker hinterfragt zudem: „Sind die Angebote von ARD und ZDF im Internet tatsächlich "Rundfunk"?“ Ist lediglich der Livestream einer kurzen Nachrichtensendung mit einem kompletten Angebot vergleichbar? Bis zur endgültigen Einführung der Haushaltspauschale ist ja noch ausschlaggebend, ob internetfähige Computer verfügbar sind oder nicht. So sollen Besitzer von PCs oder Smartphones zur Kasse gebeten werden. Nur wofür überhaupt? Zwar sollen diese Personen auch ohne Fernsehgerät bezahlen, anschauen können sie sich aber nur einen Bruchteil des TV-Programms. Manche Privatsender präsentieren im Internet zumindest einen Ausschnitt ihres Angebots.

Bernd Höcker von GEZ-Abschaffen.de glaubt, die Rundfunkanstalten halten die wahren Belastungsgrenzen ihrer Leitungen geheim, um niemanden herauszufordern. Die heutige Aktion soll also zeigen, dass der Empfang der Tagesschau alles aber kein Rundfunk ist. „Bei echtem Rundfunk können dagegen so viele Zuschauer einschalten, wie sie wollen, es ist immer das Signal empfangbar. Um einmal zu testen, ob die öffentlich-rechtlichen Sender dieses einfache und zwingende Kriterium erfüllen, schlage ich folgendes Experiment vor:

Am Donnerstag, den 17. Juni 2010 um 20:00 Uhr schalten möglichst viele Internetuser bei tagesschau.de die Nachrichten über Livestream an. Um eine große Zahl von TAGESSCHAU-Guckern für diesen Tag zu gewinnen, sollten alle sozialen Netzwerke von Twitter bis Facebook sowie eigene Verteilerlisten unterrichtet werden! Bitte informieren Sie Ihre Kontakte!“

Auch an die abmahn- und prozessfreudigen Rechtsanwälte der Anstalten richtete Herr Höcker sein Wort. Er würde vordergründig vor allem Werbung für das Programm der ARD machen. Die Aufforderung sollte niemanden dazu ermuntern, die Angebote zu sabotieren. „Wenn das, was Sie machen, wirklich "Rundfunk" ist, brauchen Sie den Versuch nicht zu scheuen. Freuen Sie sich lieber über hohe Einschaltquoten. Falls Sie es trotzdem vorziehen sollten, gegen mich erneut mit einer Abmahnung oder gar mit einer einstweiligen Verfügung vorzugehen, würde das nur beweisen, dass Sie für Ihre Internetauftritte zwar im großen Stile abräumen möchten, aber nicht im geringsten darauf vorbereitet sind, dass auch tatsächlich entsprechend geguckt wird.“ Wir sind gespannt, ob das Experiment heute ab 20 Uhr gelingen wird. Möglicherweise sind derzeit zu viele Personen gedanklich mit der Fußball-WM beschäftigt, um daran teilzunehmen.

Quelle: www.gulli.com

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Re: GEZ-Abschaffen.de will die Server der ARD abschießen!
« Antwort #110 am: 17 Juni, 2010, 20:07 »
Zitat
Am Donnerstag, den 17. Juni 2010 um 20:00 Uhr schalten möglichst viele Internetuser bei tagesschau.de die Nachrichten über Livestream an.

Bin dabei.... derzeit labert die Merkel hier aus dem www
Endweder bin ich alleine, man hat vorgesorgt oder die können wirklich dicke streamen  :-\
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Re: GEZ-Abschaffen.de will die Server der ARD abschießen!
« Antwort #111 am: 17 Juni, 2010, 20:09 »
Bin - wie üblich - zu spät dazugekommen, aber immerhin dabei  ;)
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Re: GEZ-Abschaffen.de will die Server der ARD abschießen!
« Antwort #112 am: 17 Juni, 2010, 21:58 »
Hmm, hab extra neben meinem eigenen PC auch zusätzlich auf 3 Servern (jeder mit eigener Internetleitung) per RDP den Stream pünktlich vor 20 Uhr gestartet, habe aber keine Aussetzer o.ä. bemerkt. Die Aktion als solche ist damit wohl in die Hose gegangen! Oder es hat wirklich fast niemand mitgemacht.
Core i7 920, 6 GB DDR3 triple channel, 1.5 TB HDD SATA2, GeForce GTX460 (2GB) auf ASRock X58 Extreme, Technotrend Budget S2-3200 (BDA 5.0.1.8 ), 85cm + Quattro-LNB + Multischalter 5/8 auf Astra 19.2°O, Win7 Ultimate x64 SP1, 2x 24" LED FullHD TFT

Offline SiLæncer

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GEZ-Kritiker scheitert mit Server-Finte - Tagesschau.de quicklebendig
« Antwort #113 am: 18 Juni, 2010, 08:54 »
Der bekennende GEZ-Kritiker Bernd Höcker ist mit einem verwegenen Plan gescheitert, die Server der ARD-"Tagesschau" am Abend um 20.00 Uhr zum Absturz zu bringen.

Höcker hatte in den vergangenen Tagen dazu aufgerufen, die Internet-Infrastruktur des öffentlich-rechtlichen Senders bzw. seines Internet-Providers systematisch zu überlasten.

Dazu sollten am Donnerstagabend möglichst viele Surfer den über tagesschau.de angebotenen Live-Stream des Nachrichtenformates anklicken und damit die Rechner aus der Puste bringen. Rund 20.000 bis 30.000 Abrufe sollten ausreichen, rechnete der umtriebige Journalist auf seiner Web-Site vor.

Der Buchautor und Inhaber der Präsenz  "GEZ-abschaffen.de" wollte sich mit der Aktion gegen die seiner Meinung nach ungerechtfertige Gebührenerhebung für Geräte wie Smartphones oder PCs wehren, weil diese kein Rundfunk im klassischen Sinne ermöglichten.

Die Server zeigten sich unbeeindruckt und quicklebendig - entweder rechnete Höcker falsch oder es beteiligten sich weitaus weniger Online-Nutzer als von ihm erhofft.

Die einzige Unterbrechung kam nur deshalb zustande, weil die ARD keine Bilder von der Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika online im "Tagesschau"-Stream zeigen darf. Statt dessen sahen Surfer die Einblendung "Kurze Unterbrechung" mit einem rechtlichen Hinweis. Das aber war schon die einzige Absurdität an diesem Abend.

Quelle: SAT+KABEL

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GEZ-Beleidiger muss ins Gefängnis
« Antwort #114 am: 21 Juni, 2010, 15:13 »
Herr Schmidt aus Baden Württemberg wird als Folge eines langfristigen Streits mit dem Südwestrundfunk (SWR) und der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) ins Gefängnis gehen, weil er die Kosten des Verfahrens nicht tragen kann.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist eine genetisch bedingte Krankheit, die Herrn Schmidt dauerhaft arbeitsunfähig macht. Er verfügt deswegen über kein eigenes Einkommen. Herr Schmidt stellte bei der GEZ immer wieder Befreiungsanträge, die teilweise genehmigt wurden - aber teilweise auch nicht. Wegen Problemen mit der Bewilligung von Hartz IV sollte er seine Rundfunkgebühren entrichten.

Höhepunkt des Streites war dann die Ablehnung seines Antrages mit der Begründung, dass selbst ein geringes Einkommen nach der Neufassung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (RfGebStV) kein Befreiungsgrund mehr darstellt. Im Klartext bedeutet das: Selbst wenn jemand überhaupt kein Einkommen hat, muss er dennoch die Rundfunkgebühren bezahlen. Da Herr Schmidt zwischenzeitlich kostenpflichtige anwaltliche Beratung in Anspruch genommen hatte, stellte er dem zuständigen Mitarbeiter der GEZ per gerichtlichem Mahnbescheid eine entsprechende Rechnung über 45 Euro zu und forderte ihn auf, diese innerhalb von vier Wochen zu begleichen. Den Mahnbescheid schickte Herr Schmidt an die Privatadresse des GEZ-Mitarbeiters.

Leider hat der Betroffene nicht dauerhaft den Schriftwechsel von einem Anwalt übernehmen lassen. Seine eigene Korrespondenz war sehr von seinem Frust geprägt und fiel entsprechend ausfallend aus. Als Reaktion stellte der SWR Strafanzeige und Strafantrag wegen Beleidigung und versuchter Nötigung des GEZ-Mitarbeiters, der die Mahnung über die Anwaltskosten erhielt. Wenn die Staatsanwaltschaften sonst nicht in jedem Fall tätig werden, hier wurde sehr schnell ermittelt und im August 2009 dem Amtsgericht Mannheim ein Strafbefehl über 50 Tagessätze zugestellt. Darin wird Herrn Schmidt vorgeworfen, er hätte der GEZ eine E-Mail mit dem Wortlaut „Sie sind ja keine Behörde sondern ein privater Erpresserverein ohne jeglicher Rechte“ geschickt. Teil der Anschuldigungen ist auch der Anruf beim GEZ-Mitarbeiter. Dem hatte er angekündigt, er hätte seine Privatadresse im Internet veröffentlicht. Pikantes Detail: Um die aktuelle Telefonnummer zu erfahren, telefonierte er zunächst mit der Exfrau des GEZ-Mitarbeiters. Der dürfte darüber kaum erbaut gewesen sein.

Die Gesamtgeldstrafe wegen Beleidigung und versuchter Nötigung belief sich auf insgesamt 1.000 Euro. Nach dem Einspruch des Angeklagten kam es im September 2009 zur Hauptverhandlung vor dem AG Mannheim. Darin wurde entschieden, dass die Anzahl der Tagessätze gleich bleiben sollte. Allerdings wurde die Höhe deutlich reduziert. Auch wurde ihm die Möglichkeit einer Berufung erschwert. Bis zum Ablauf der Berufungsfrist lag vom Amtsgericht keine schriftliche Urteilsbegründung vor. Wie aber soll man ohne jede Grundlage Berufung einlegen? Die Richterin gab später in ihrer Begründung an, Herr Schmidt sei wegen seiner "Hartnäckigkeit und Unbelehrbarkeit" geahndet worden, konkret sollte er nun 500 Euro Strafe und die Kosten des Verfahrens tragen. Für einen dauerhaft Erwerbslosen eine Menge Geld, die entrichtet werden soll. Hartnäckig war in diesem Fall aber auch das Verhalten der Mitarbeiter des SWR, wie sonst sollte man ein derartiges juristisches Vorgehen bezeichnen? Das Verhalten der Herren beim Rundfunk stand aber bei der Verhandlung offenbar nicht zur Debatte.

Wenig später teilte ihm der SWR mit, dass weitere Strafanträge und Verurteilungen folgen würden, wenn er erneut in seiner Kommunikation von sachlich formulierten Briefen abweichen sollte. Interessant ist diese Aussage allemal! Keiner der Mitarbeiter vom Südwestrundfunk (SWR) ist gleichzeitig Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft oder kann vor Gericht Urteile sprechen. Wie man zu dieser Aussage kam, ist unbekannt. Derartige Strafandrohungen stehen aber keiner Rundfunkanstalt zu.

Am 8. Juni 2010 kam es zur Berufung. Der GEZ-Beleidiger Schmidt soll laut des Urteils des Landgerichts folglich für 50 Tage ins Gefängnis. Ihm sind 800 Euro Anwaltskosten entstanden, dazu kommen noch die Gerichtskosten für Amtsgericht und Landgericht. Die Rechnungen dafür stehen noch aus. Da Herr Schmidt kein Geld hat, auch noch die ihm auferlegte Strafe zu bezahlen, wird er diese absitzen müssen. Der Angeklagte muss demnächst tatsächlich wegen Geldmangel ins Gefängnis, obwohl ihm das Verwaltungsgericht die fehlerhafte Arbeitsweise der GEZ bestätigt hat.

Zwar ist festzuhalten, dass man ihm seine Ausführungen in der E-Mail ankreiden kann. Auch sollte man tunlichst keinen Mitarbeiter der GEZ privat anrufen, um ihn zur Zahlung eines Mahnbescheides aufzufordern. Dennoch unterliegt unser Rechtsstaat eigentlich dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Es ist auch schlecht nachvollziehbar, warum die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen so zeitnah reagierte, beziehungsweise warum man die Ermittlungen überhaupt aufgenommen hat. In einem anderen Fall, bei dem eine Besitzerin eines Offenburger Fitnessstudios Strafanzeige gegen die GEZ gestellt hatte, dauerte es bis zum Eingang der Ablehnung nicht weniger als fünf Jahre! Zufall oder Absicht? Weitere Details zu diesem Fall hier bei gez-abschaffen.de.

Der Intendant vom SWR, Herr Boudgoust, hatte höchstpersönlich die Angelegenheit des Herrn Schmidt zur Anzeige gebracht. Die Damen und Herren beim SWR haben jetzt wahrlich Grund zur Freude. Wie schrieb Herr Höcker so passend: „Die eigenen Mitarbeiter sind (wieder mal) gut davon gekommen und die Bürger sind bestraft! Da wird wieder Champager und natürlich sehr viel Käse verzehrt...!“

Wir haben wegen des genauen Wortlauts des jüngsten Urteils nachgefragt und werden dieses so schnell wie möglich nachreichen. Wir werden davon abgesehen weiter über den Verlauf der Geschehnisse berichten. Herr Schmidt plant im Verlauf seines unfreiwilligen Aufenthaltes im Gefängnis ein Tagebuch zu verfassen.

Witzig aber schon etwas älter ist die Idee hinter der Satireseite brotspende.de

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"Mit Haushaltsabgabe kann Werbung abgeschafft werden "
« Antwort #115 am: 29 Juni, 2010, 12:38 »
Wenn die Haushaltsabgabe bei 15 Euro liegen würde, könnte die Werbung bei ARD und ZDF abgeschafft werden. Dieses Szenario malte Johannes Beermann, Chef der Sächsischen Staatskanzlei, beim Medienforum NRW.

"Keine Sorge, die Ministerpräsidenten wollen aus der Werbung bei den Öffentlich-Rechtlichen raus", sagte der Chef der Sächsischen Staatskanzlei auf dem Medienforum NRW. Allerdings gehe dies nur unter der Bedingung, dass die ab 2013 geltende Haushaltsabgabe deutlich unter den heutigen Gebührensatz von 17,98 Euro monatlich sinke. Wenn sie bei 15 Euro liege, "schaffen wir die Werbung zumindest in den Fernsehprogrammen von ARD und ZDF ab", versprach Beermann.

Quelle: www.digitalfernsehen.de

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Darf die GEZ Hausfriedensbruch begehen? Offenbar schon.
« Antwort #116 am: 29 Juni, 2010, 17:07 »
In einem 6 Jahre zurückliegenden Fall wurde die Beschwerde der Betreiberin eines Fitnessstudios kürzlich von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe zurückgewiesen. Dürfen GEZ-Mitarbeiter unbestraft die Gesetze missachten? Sind wir vor dem Gesetz wirklich alle gleich?

Der Journalist Bernd Höcker von der Website GEZ-Abschaffen.de und dem Blog "Neues aus dem Gurkenstaat" begleitete Frau Burgmaier-Münchbach über mehr als fünf Jahre lang. Sie betrieb früher das Fitnessstudio „La Donna 2000“ in Offenburg, für das sie auch GEZ-Gebühren entrichtete. Im Studio hatten nur Frauen Zutritt, weswegen der Kontrollbesuch der GEZ-Mitarbeiter von den Kundinnen stets sehr negativ aufgenommen wurde.

Schon das erste Aufeinandertreffen dürfte bei den weiblichen Gästen für Missfallen gesorgt haben. Der "Besucher" der GEZ behauptete in Anwesenheit eines Kollegen im August 2004, dass zusätzlich zu den bereits angemeldeten Geräten sieben weitere Radios und ein Fernseher angemeldet werden müssten. Die Geschäftsführerin verneinte dies. Der Mitarbeiter behauptete daraufhin lautstark, dass das teuer für sie werden würde. Sie hätte in der Vergangenheit gegenüber der GEZ bereits gelogen, so der Mitarbeiter weiter. Es kam im September 2004 zu einem Folgebesuch, bei dem der Vertreter behauptete, dass an jeder Buchse auch ein Gerät angeschlossen sein könnte. Auch die Lautsprecher an der Decke könnten dafür eingesetzt werden, ein Radioprogramm zu übertragen. Der Mann wurde so massiv, dass die Leiterin die bereits angefangene Gymnastikstunde mit 12 Teilnehmerinnen absagen musste. Ihr Entgegenkommen hat leider zu keiner friedlichen Lösung des Problems geführt.

In der Konsequenz meldete der Mitarbeiter des SWR die „fehlenden“ Geräte rückwirkend für vier Jahre an, wogegen sich die Betroffene zu wehren versuchte. Fast 2.700 Euro sollte sie an die GEZ bezahlen. 40% der Rückzahlung wären in Form einer Vergütung direkt an den GEZ-Mitarbeiter geflossen. Nach einer Beschwerde bei der GEZ taucht ein weiterer Mitarbeiter auf, der zwar bestätigte, dass die angemeldeten Geräte nicht installiert wären, aber nur deswegen, weil die Geschäftsfrau diese in der Zwischenzeit aus ihren Räumlichkeiten entfernt hätte. Beweisen konnte er seine Aussage nicht. Die Geräte sollten ab dem Datum des Besuchs abgemeldet werden, an der bestehenden Forderung hätte das nichts geändert. Frau Burgmaier-Münchbach unterschrieb das Protokoll nicht und bekam später mitgeteilt, dass die Forderung gültig sein müsste, weil sie ja das Protokoll nicht unterzeichnet hätte. Indes eine Logik, die schwer nachzuvollziehen ist. Unterschreibt sie das Protokoll, muss sie die ausstehenden Gebühren entrichten. Unterschreibt sie es nicht, soll sie dies tun, weil dies ihr Unrecht beweist. Also entweder unterschreiben und bezahlen oder nicht unterschreiben und auch bezahlen. Klar soweit?


Frau Burgmaier-Münchbach legte abermal Widerspruch ein. Man teilte ihr mit, die Zahlungsaufforderungen seien nicht widerspruchsfähig. Dies könne erst passieren, sobald der eigentliche Gebührenbescheid bei ihr eingegangen sei. Kurze Zeit später (im Mai 2005) erfolgte zwar nicht der gewünschte Gebührenbescheid, allerdings eine Zahlungsaufforderung. Würde sie nicht zahlen, würde der Gebührenbescheid erfolgen, der allerdings weitere Kosten nach sich ziehen würde.

Zu dem Zeitpunkt hatte die Betroffene endgültig die Nase voll. Am 24. 08. 2005 schickt sie an die zuständige Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Hausfriedensbruch, Verleumdung und Nötigung. Die Staatsanwaltschaft bestätigte wenig später den Eingang des Schreibens. Auch die GEZ reagierte. Sie hat dem Rechnungsbetrag von 2410,92 Euro noch 24,11 Euro Säumniszuschlag beigefügt und droht eine Zwangsvollstreckung an. Wie aber hätte die Frau Widerspruch einlegen sollen - genau das war ihr ja schriftlich aberkannt worden. Die Geschäftsfrau reagierte zeitnah und legte erneut Widerspruch ein. Sie erweiterte darüber hinaus ihre Strafanzeige um eine mittelbare Falschbeurkundung gegen Unbekannt.

Das Verfahren ist nicht zu Ende, aber endlich nahm es Fahrt auf. Um den Gegenbeweis durchzuführen, soll die Dame eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass man zur Kontrolle jederzeit in ihr Studio eindringen darf. Schlusssatz des Briefes „Sollten Sie keine eidesstattliche Versicherung abgeben, müssen wir weiterhin davon ausgehen, dass die Anmeldung vom GEZ-Beauftragen zu Recht erfolgte.“ Natürlich hat Frau Burgmaier-Münchbach nicht zugestimmt. In dem Fall hätte man sie in ihrem Studio 24 Stunden am Tag „besuchen“ können, um zu prüfen, ob es nicht doch neue Geräte gibt, die sie nicht bereits angemeldet hat.

Sie übermittelte der Staatsanwaltschaft die neuen Schriftstücke per Fax, um sie über den Verlauf des Verfahrens zu informieren. Kurz vor Weihnachten 2005 hat sie sich zudem an den Petitionsausschuss des Landes Baden-Württemberg mit einer Eingabe gewendet. Am 13.3.06 hat sie außerdem durch ihren Anwalt Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg gegen den SWR wegen deren Gebührenforderung erhoben. Nachdem der Petitionsausschuss erfuhr, dass Klage eingereicht wurde, berief man sich darauf, dass man bis Ende des Verfahrens nicht eingreifen dürfe. Auch die Staatsanwaltschaft teilte ihr mit, dass man bis Ende des Verwaltungsverfahrens nicht tätig werden könne.

Knapp acht Wochen später kam ein Vergleichsangebot vom SWR. Sollte sie ihre "Veröffentlichungen" im Internet einstellen und auf die Anzeige verzichten, würde man eine Schuld von nur noch knapp 100 Euro akzeptieren. Mit den Veröffentlichungen im Internet war natürlich Bernd Höckers Website GEZ-Abschaffen.de gemeint. Anderswo gab es im Internet keine Berichte über diesen Fall. Sie hat den Vergleich abgelehnt, weil sie weder das Geld bezahlen noch Herrn Höcker ein Verbot auferlegen wollte, über die Vorkommnisse zu berichten.

Ganze zwei Tage vor dem anberaumten Gerichtstermin im Juli 2007 beschloss der SWR, den Gebührenbescheid aufzuheben. Vielleicht lag es auch daran, dass zwischenzeitlich die SAT 1 Reportageserie „Akte“ über das Verhalten des Senders berichtet hatte. Doch die Sache ist noch nicht ausgestanden. Die Staatsanwaltschaft meldet sich nach nicht weniger als fünf Jahren, um der Frau mitzuteilen, dass ihre Strafanzeige eingestellt wurde, weil unter anderem die Fristen verstrichen seien. Welch Überraschung! Spannend wäre allerdings die Frage, warum ihre Anzeige so nachlässig und die des GEZ-Beleidigers Schmidt so kurzfristig und intensiv bearbeitet wurden.

Die Mühlen der Justitia laufen ein letztes Mal weiter, Frau Burgmaier-Münchbach legte fristgerecht Beschwerde gegen den kurios wirkenden Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft ein. Der Generalstaatsanwalt in Karlsruhe reagierte inhaltlich so gut wie überhaupt nicht auf ihre sehr ausführlich formulierte Beschwerde. Er verweist auf die von der Staatsanwaltschaft genannten Gründe, die seiner Meinung nach durch die Beschwerde nicht entkräftet werden konnten. Die Geschäftsfrau hätte dagegen gerichtlich mit Hilfe ihres Anwalts vorgehen können, was sie nicht tat, zumal sie ihr Studio bereits vor drei Jahren zuvor aufgegeben hatte. Wollte sie keine hohen Kosten produzieren, so war sie endgültig an den Rand ihrer Möglichkeiten gelangt. Zumindest hatte die Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit und auch die Einträge von Herrn Höcker bewirken können, dass sie die Rechnungen der GEZ nicht begleichen musste.

Trotzdem mag sich der eine oder andere Leser jetzt fragen: Sind wir de facto vor der blinden Justitia gleich? Werden wir alle in derselben Form behandelt, oder sind manche Institutionen unterm Strich etwas gleicher als andere? Herr Höcker hat seine Antwort längst gefunden: „An diesem Fall lässt sich sehr schön erkennen, dass eine öffentlich-rechtliche Institution, die sich selber kontrollieren darf und keiner außenstehenden Instanz gegenüber Rechenschaft abzulegen hat, totalitäre Züge annehmen kann. Auch in einer Demokratie. (...) Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Taktik der Rundfunkanstalten zu sein scheint: Erst falsche Behauptungen aufstellen, dann Verwirrung stiften und zum Schluss ungestört abkassieren.“

Bei Frau Burgmaier-Münchbach ist es dazu nicht gekommen. Es mag aber genügend andere Bürgerinnen und Bürger geben, die sehr viel eher aufgegeben und den Bescheid kommentarlos beglichen hätten. Und das, egal ob dieser gerechtfertigt war oder nicht. Leider ist auch davon auszugehen, dass es neben der wehrhaften Geschäftsfrau noch viele andere Fälle gibt, die nicht dokumentiert und veröffentlicht wurden. Nicht jeder wagt es, Blogger oder Journalisten einzuschalten, nur weil er sich ungerecht behandelt fühlt. Interessierte können alle Details und alle Dokumente dieses skurrilen Vorfalls hier  ungekürzt nachlesen.

Ein altes Sprichwort besagt: "Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge." Und ein anderes: "Wer Geld hat, hat immer Recht." Dem ist nichts hinzuzufügen.

Quelle: www.gulli.com

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Doch Mehreinnahmen durch Haushaltsabgabe erwartet
« Antwort #117 am: 03 Juli, 2010, 09:04 »
Als "abwegige Spekulation" hat die ARD Medienberichte abgetan, wonach mit der ab 2013 geltenden Haushaltsabgabe höhere Einnahmen verbunden sein sollen. Statistiken aber zeichnen ein anderes Bild.

Mit der geräteunabhängigen Medienabgabe würden die Öffentlich-Rechtlichen ab 2013 von Jahr zu Jahr mehr Geld zur Verfügung haben, bestätigte der Medienexperte Heiko Hilker entprechende Prognosen. Derzeit seien rund 33 Millionen privater Gebührenkonten bei der GEZ erfasst - das Statistische Bundesamt geht von rund 40 Millionen Haushalten in Deutschland aus. Und nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kämen laut Hilker in Deutschland jährlich rund 80 000 Haushalte hinzu - 80 000 Haushalte, die ab 2013 auch Jahr für Jahr für Mehreinnahmen der öffentlich-rechtlichen Sender sorgen würden.

"Am Ende wird bestenfalls eine schwarze Null stehen", sagte der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust zu Spekulationen über Mehreinnahmen durch die neue Haushaltsabgabe. Angebliche Zuwächse von bis zu einer Milliarde Euro seien illusorisch. "Schon die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) würde dafür sorgen, dass zusätzliche Erträge wieder mit unserem Bedarf verrechnet werden", stellte Boudgoust klar. "Man rechnet sich bewusst schlecht", glaubt Medienexperte Hilker. Von rund 7,2 Milliarden Euro im Jahr 2013 würden die Einnahmen der Öffentlich-Rechtlichen kontinuierlich steigen und sich 2020 auf rund 7,34 Milliarden Euro belaufen, ergeben aktuelle Berechnungen.

Quelle: www.digitalfernsehen.de

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GEZ - Umstellung der Rundfunkgebühr wird teuer
« Antwort #118 am: 08 Juli, 2010, 10:40 »
Rund 150 Millionen Euro extra soll die Umstellung der Rundfunkgebühren auf eine Haushaltsabgabe kosten, berichtet die Financial Times Deutschland. Und obwohl die Erfassung von Radio- und Fernsehgeräten wegfällt, wird die GEZ weiter gebraucht.
Die durch die Umstellung auf eine Haushaltsabgabe entstehenden Kosten soll die GEZ einsparen, vor allem in den Bereichen IT und Personal. "Wenn wir nicht effizient sind, stehen wir auf dem Prüfstand", wird GEZ-Chef Hans Buchholz in der FTD zitiert.

Zwar soll die GEZ sparen, ARD und ZDF wollen sie aber nicht abschaffen. 2009 verursachte die GEZ Kosten von 161,6 Millionen Euro, rund 2,13 Prozent der Gebühreneinnahmen von 7,6 Milliarden Euro. Nach der Gebührenumstellung soll dieser Wert auf unter 2 Prozent sinken. Dabei gibt sich Buchholz in der FTD überzeugt, dass die GEZ die Zahlungsprozesse günstiger abwickle als etwa die Finanzämter. Diese behielten für die Erhebung der Kirchensteuer zwischen 3,5 und 4 Prozent ein.

Arbeit machen der GEZ künftig vor allem die Bürger, die von einer Zahlung befreit sind, denn deren Zahlungsbefreiung soll von der GEZ in jedem Einzelfall alle sechs bis neun Monate überprüft werden. Das sind vor allem sozial schwache Haushalte wie die von Hartz-IV-Empfängern. Derzeit müssten 3,1 Millionen von 39 Millionen Rundfunkteilnehmern keine Rundfunkgebühren bezahlen. Der GEZ-Chef geht davon aus, dass sich die Zahl der "registrierten Nichtzahler noch auf 3,3 Millionen erhöhen wird".

Quelle : www.golem.de

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GEZ: "Umstellungskosten nicht nachvollziehbar"
« Antwort #119 am: 09 Juli, 2010, 09:24 »
Hans Färber, der Verwaltungsratsvorsitzende der GEZ und Verwaltungsdirektor des WDR, hat die von der GEZ genannten Kosten von 150 Millionen Euro für die Umstellung auf die Haushaltsabgabe als nicht nachvollziehbar bezeichnet.

"Die in der Financial Times Deutschland genannte Zahl der Kosten von 150 Mio Euro für die Umstellung von der Rundfunkgebühr auf einen Haushaltsbeitrag ist für die ARD nicht nachvollziehbar", sagte der Verwaltungsratsvorsitzende der GEZ, Hans Färber.

Für die technische Migration des bisherigen GEZ-Datenbestands werde ein zusätzlicher Aufwand entstehen, über dessen Höhe derzeit noch keine Angaben gemacht werden könnten. Gegenwärtig würden die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Gebührenmodells bei der GEZ erarbeitet. Erst dann könne eine seriöse Kostenkalkulation erfolgen.

GEZ-Chef Hans Buchholz hatte in dem Zeitungsbericht angekündigt, dass die Umstellung Kosten von 150 Millionen Euro verursachen würde. Buchholz wolle diese durch Einsparungen bei IT und Personal ausgleichen.

Quelle: www.digitalfernsehen.de

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