Autor Thema: GEZ ...  (Gelesen 48614 mal)

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GEZ-Fahnder ließ Unterlagen liegen: Datenschutz anyone?
« Antwort #75 am: 26 März, 2010, 14:17 »
Ein Autohändler im hessischen Alsfeld staunte nicht schlecht über den gelebten Datenschutz der GEZ. Ein freier Mitarbeiter vom Hessischen Rundfunk ließ einen Stapel Karteikarten mit persönlichen Daten im Auto liegen.Der empörte Händler wartet bis heute auf seinen Anruf.

Der freiberufliche Mitarbeiter der GEZ hatte in Alsfeld ein Auto kaufen wollen. Kurz nach dem Kauf wurde der Vertrag wieder rückgängig gemacht, das Fahrzeug wurde zum Autohaus zurückgebracht. Stunden später fiel einem Mitarbeiter der den Wagen säubern sollte die Karteikarten auf, die der Kunde vergessen hatte. Im PKW lagen Unterlagen für den Gebühreneinzug des Hessischen Rundfunks (HR). Nebst einem ausgefüllten Anmeldeschein fanden sich dort Daten wie Namen, Adressen, Bankverbindungen und verwandtschaftliche Verhältnisse von Vogelsberger Einwohnern. Bei diesen Personen sollte offenbar geprüft werden, ob sie über ein empfangsbereites Fernseh- oder Radiogerät verfügen.

Der Autohändler war über seinen Fund sehr verärgert: "So eine Schlamperei! So leichtfertig gehen Mitarbeiter der GEZ also mit unseren Daten um! Aber an der Tür gegenüber den Leuten den Dicken machen!" Beim Hessischen Rundfunk korrigierte man, es sei ein Mitarbeiter des HR und nicht der GEZ gewesen. Die öffentlich-rechtlichen Sender des jeweiligen Bundeslandes wären für derartige Aufgaben selbst zuständig. Das Verhalten des auf Provisionsbasis arbeitenden Mannes würde natürlich "nicht gehen". Aber räumt man ein, das wäre ein Einzelfall.

Die zuständige Abteilungsleiterin des HR macht sich gegenüber dem Kreis-Anzeiger aus Nidda für ihren Mitarbeiter stark. Schließlich habe dieser die Karten nicht in den Müll oder auf die Straße geworfen, sondern lediglich im Auto liegen gelassen. Die Freude vieler Datenschützer darüber dürfte sich dennoch stark in Grenzen halten. Der Witz ist aber: Bis dato hat sich der zuständige Freiberufler nicht einmal beim Autohaus gemeldet. Der Hessische Rundfunk darf die Karteiblätter jetzt selber abholen. Offensichtlich hat der säumige GEZ-Fahnder seine Papiere bis heute nicht vermisst.

Quelle : www.gulli.com

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Rundfunkgebührenzahler kritisieren Umgang mit Rundfunkgebühren
« Antwort #76 am: 09 April, 2010, 12:29 »
Die Rundfunkgebührenzahler Deutschland (RFGZ DE) mahnen den maßvollen Umgang der Rundfunkgebühren für Werbezwecke an.

Zunehmend werde Plakatwerbung für die Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehprogramme eingesetzt. Dabei stünden Vorabendserien oder Frühstückskomödien im Radio im Vordergrund. Diese entsprächen inhaltlich und in ihrer Qualität den zeitgleichen Programmen der Privatsender, die jedoch nicht mit Gebührengeldern beworben würden, kritisiert der RFGZ.

Besonders fragwürdig sei die Werbung des Radiosenders NDR 2, der seine Frühstückskomödie "Frühstück bei Stefanie" mit einem vorurteilsbehafteten Comic-Bild bewerbe. Die Protagonisten der werktäglichen Sendung sind Dauergäste in einem Bistro. "Die intelligent inszenierten zwei Minuten beziehen ihren Witz und Nutzen für die Werbewirtschaft aus den mangelhaften kulturellen und geistigen Kompetenzen der Figuren", erläutert Norbert Simon, Mediensprecher der RFGZ. "Wie witzig es ist, dass das Bildungsniveau in Deutschland dramatisch sinkt, ist ein eigenes Thema. Dass das angeblich niveauvollere Programm des NDR 2 das zur Bespaßung seines Publikums verwendet, zumindest fragwürdig".

Besonders auffällig sei allerdings, dass sich die Themen der Sendungen zunehmend um Produkte drehten, die namentlich mehr oder minder beiläufig in die Dialoge eingebettet seien. Es dränge sich der Verdacht auf, dass die hohen Werbemaßnahmen für das Programm als flankierende Maßnahmen für die eigentlichen Botschaften gedacht seien: Der Förderung der besprochenen Produkte. Das geschehe nicht mehr beiläufig. "Schleichwerbung kann man es nicht mehr nennen, wenn ein Produktname gleich mehrfach hintereinander wiederholt wird", führt Simon aus.

Die RFGZ habe Sendungen des NDR dokumentiert, in denen Produktnamen und Firmen namentlich erwähnt würden. Eine allgemeinere, produktneutrale Formulierung sei dabei jederzeit möglich gewesen, findet die Interessensgemeinschaft. "Die hohe Dichte der Produktnennungen legt den von den RFGZ geäußerten Verdacht der Schleichwerbung für Unternehmen zumindest nah", heißt es.

Quelle: www.digitalfernsehen.de

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Keine GEZ-Gebühr für Behindertentransporter-Radios
« Antwort #77 am: 28 April, 2010, 17:01 »
Für Autoradios in Behindertentransportern muss keine GEZ-Gebühr bezahlt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden.



Zwei gemeinnützige Träger von Behinderteneinrichtungen hatten gegen den Westdeutschen Rundfunk geklagt, der die GEZ-Gebühr eintreiben wollte. Solange ein Fahrzeug ausschließlich zur Beförderung von Behinderten genutzt werde, dürfe die Autoradio-Rundfunkgebühr nicht verlangt werden, urteilten die Richter. In der Vorinstanz hatte das Oberverwaltungsgericht Münster zuungunsten der Behinderteneinrichtungen entschieden.

Quelle: SAT+KABEL
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Gutachten: Rundfunkgebührenmodell kann geändert werden
« Antwort #78 am: 01 Mai, 2010, 17:10 »
Wie der Spiegel vorab berichtet, wird der Heidelberger Verfassungsrechtler Professor Paul Kirchhof in der kommenden Woche ein Gutachten vorstellen, das die verfassungsrechtlichen Zweifel an einer Änderung des bestehenden Rundfunkgebührenmodells ausräumt. Das könnte den Weg frei machen für eine Reform von der derzeitigen gerätebezogenen Abgabe hin zu einer Haushaltsabgabe.

Das bisherige Modell steht unter anderem in der Kritik, weil es aus der Vor-Internet-Zeit stammt und auch rein dienstlich genutzte PCs als Rundfunkempfänger klassifiziert. Weil man damit per Internet-Streaming Radio und Fernsehen empfangen kann, seien auch Gebühren fällig. Mit einem neuen Modell könne auch das Image der Rundfunkgebühr und der Gebühreneinzugszentrale GEZ aufgebessert werden.

Quelle : www.heise.de

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GEZ & Behinderte: Lauter die Kassen nie klingeln?
« Antwort #79 am: 05 Mai, 2010, 21:40 »
Die GEZ versuchte anhaltend eine junge behinderte Frau aus Rott zur Kasse zu bitten. Auch von ihrem minimalen Monatseinkommen in Höhe von 180 Euro ließ man sich nicht vom Vorhaben abbringen.

Das Oberbayerische Volksblatt berichtet von einem Fall einer zu 100 Prozent behinderten Frau. Obwohl sie mit dem geringfügigen Einkommen aus der Behindertenwerkstatt auskommen muss, erhält sie von der GEZ ständig Rechnungen und Mahnungen. Der Vater in Funktion ihres Betreuers versuchte andauernd, die Gebühreneinzugszentrale davon zu überzeugen, dass sie aufgrund ihrer Behinderung keine Gebühren entrichten muss. Das hat die GEZ nicht davon abgehalten, die 29-jährige Frau ständig weiter mit Briefen zu behelligen.

Eines Tages bekam ihr Vater den Hinweis, er soll sie dort als Teilnehmerin anmelden und zeitgleich ihre Befreiung beantragen. Seine Hoffnung: Die lästigen Briefe hätten endlich ein Ende. Nach nur drei Monaten war der nächste Brief im Kasten, der Sachverhalt müsse von ihm neu belegt werden. Fraglich, wie sich eine derartige Behinderung in dieser Zeitspanne ändern soll. Eine langfristige Befreiung sei aber nur mithilfe eines sogenannten RF-Kennzeichens im Schwerbehindertenausweis möglich. Dieses Kennzeichen erhalten aber nur diejenigen, die unter einer erheblichen Hör- oder Sehbehinderung leiden oder die eigene Wohnung nicht verlassen können. Diese Voraussetzungen sind bei Monika glücklicherweise nicht gegeben.

Auf die Anfrage der Zeitung wollte man sich bei der GEZ nicht äußern. Die juristische Stellungnahme besagt allerdings, nur auf Basis des Grundsicherungsbescheides sei eine einjährige Befreiung möglich. Da das geringfügige Einkommen aber jedes Jahr aufs Neue nachgewiesen werden muss, wird dem Vater der Aufwand nicht abgenommen. Dieser hat mittlerweile resigniert und wird folglich für seine Tochter bis an sein Lebensende regelmäßig die Befreiungsanträge an die GEZ stellen.

Tut er das nicht, folgt kurze Zeit später die nächste Mahnung.

Quelle: www.gulli.com

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Gutachten: Rundfunkfinanzierung durch Haushaltsabgabe
« Antwort #80 am: 06 Mai, 2010, 16:27 »
"Die gegenwärtige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags muss reformiert werden". Mit diesen Worten leitet der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof die Abschlussthesen seines 85-seitigen Gutachtens (PDF-Datei) zur Finanzierung  des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein, das am Donnerstag in Berlin von ARD, ZDF und Deutschlandradio vorgestellt wurde. Kirchhof kommt darin zu dem erwarteten  Schluss, dass es einen einfachen und verfassungsrechtlich unbedenklichen Weg zu dieser notwendigen Reform gibt: die Abkehr von der gerätebezogenen Gebühr zugunsten einer Haushaltsabgabe, die der Jurist "Rundfunkbeitrag" nennen möchte.

"Die bisherige Rundfunkgebühr beruht auf der Vorstellung, dass ein Radio und ein Fernsehgerät den Informationsmittelpunkt eines Haushalts bilden", führt der Jurist aus. Die Kopplung dieser Gebühr an Empfangsgeräten bezeichnet Kirchhof als "Systemfehler", der "unter den Bedingungen moderner Technik" in "die Verfassungwidrigkeit" führe, weil die alte Gebührenordnung mit der "Funktionsvielfalt der Empfangsgeräte" und ihrer "leichten Transportierbarkeit" überfordert ist. Die Unterscheidung zwischen herkömmlichen Empfangsgeräten und den "neuartigen Geräten" lasse sich "nicht mehr aufrechterhalten".

Kirchhofs Fazit: Weg mit der Gerätegebühr, stattdessen soll eine Haushalts- oder Betriebsabgabe die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems sichern. Ein solchermaßen "schonende Korrektur" vermeide auch "Probleme mit dem europäischen Wettbewerbsrecht". Die Haushaltsabgabe hat nach Ansicht des Gutachters den weiteren Vorteil, dass sie "neue Plausibilität" gewinnt und "einen einfachen und verlässlichen Vollzug" ermöglicht. Die ungeliebte Gebühreneinzugszentrale dürfte damit weitgehend überflüssig werden. Beim Gebühreneinzug sieht der Verfassungsrechtler ohnehin "schwere Erhebungsdefizite", die der Akzeptanz einer Abgabe nicht zuträglich seien - wie zum Beispiel die vielen Rechtsstreitigkeiten um die Gebühr für beruflich genutzte PCs zeigen.

Der neue Rundfunkbeitrag sollte nach den Vorstellungen Kirchhofs "entsprechend der gewohnten Last" bemessen werden. Für sozial Schwache zieht das Gutachten eine Erstattung der Abgabe über die Sozialleistungen einer Ausnahmeregelung vor. Zudem schlägt Kirchhof individuelle Ausnahmemöglichkeiten vor, die aber klar einzugrenzen seien - er nennt hier als Beispiele die "Almhütte im Funkloch" oder eine "lange Abwesenheit". Eine als Alternative dazu denkbare weniger konkret gefasste Härtefallregelung müsse exemplarisch veranschaulicht und dann im Einzelfall entschieden werden.

ARD und ZDF sind als Auftraggeber des Gutachtens zufrieden mit dem Ergebnis – schließlich stellt Kirchhof die Finanzierung nicht grundsätzlich in Frage, auch die Gebührenhöhe soll im bekannten Rahmen zu bleiben. Auch die SPD begrüßte das Gutachten. Die Sozialdemokraten hatten sich im März in einem Positionspapier für eine "behutsame Abkehr" von der gerätebezogenen Gebühr ausgesprochen. Die Debatte um eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird an dieser Stelle allerdings nicht geführt.

"Mit dem Gutachten wird ein überzeugender, verfassungsrechtlich gangbarer Weg beschrieben", erklärte ARD-Chef Peter Boudgoust. "Allerdings bedarf die Ausgestaltung eines zukunftsfähigen Modells an vielen Stellen noch der Konkretisierung durch den Gesetzgeber." ZDF-Intendant Markus Schächter sieht ebenfalls nun die Politik am Zug: "Es ist nun Sache der Politik, ihre Schlüsse aus der vorliegenden Expertise zu ziehen." Die Sender sehen "aufgrund der beginnenden Erosion bei den Gebühreneinnahmen" Handlungsbedarf. Die Rundfunkkommission der Länder soll sich am 9. Juni mit der Reform und dem Gutachten befassen.

Quelle : www.heise.de

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GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung
« Antwort #81 am: 07 Mai, 2010, 14:03 »
Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat entschieden, dass die bloße Abmeldung von der Gebühreneinzugszentrale nicht reicht, um keine Rundfunkgebühren mehr zu bezahlen. Der Betroffene muss darlegen, dass es in seinem Haushalt keine Geräte gibt.

Mit Urteil vom 8.10.2009 hat das Verwaltungsgericht Saarlouis entschieden, dass eine Rundfunkgebührenpflicht trotz Abmeldung von Rundfunkgeräten bestehen kann.

Das Gericht hält im Leitsatz der Entscheidung fest, dass die Erklärung des Rundfunkteilnehmers, alle in seinem Besitz befindlichen Rundfunkgeräte mit sofortiger Wirkung abgemeldet zu haben, nicht genüge, um ein Ende des Bereithaltens zum Empfang darzutun.

Darüber hinaus bestehe für die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) keine Verpflichtung aus Treu und Glauben, den Rundfunkteilnehmer auf die fehlende Wirksamkeit einer solchen Abmeldung hinzuweisen. Nach Ansicht der Richter obliegt es dem Betroffenen, einen Nachweis darüber zu erbringen, dass er in seinem Haushalt keine empfangsbereiten Rundfunk- und Fernsehgeräte hat.

Problematisch an diesem Urteil ist jedoch ein anderer Umstand. Der Betroffene meldete sich zwar bei der GEZ ab, parallel erklärte er jedoch, dass sich ein Fernseher und zwei Radios weiterhin in seinem Besitz befänden. Nachdem die Abmeldung Ende 2005 erfolgte, erhielt der Kläger im Juni 2006 einen neuen Gebührenbescheid. In diesem wurden rund 161 Euro ausstehende Rundfunkgebühren gefordert.

Es folgten weitere Gebührenbescheide. Widersprüche des Klägers wurden abgewiesen, bis dieser schließlich Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichte. Die ausstehenden Forderungen der GEZ waren inzwischen bei 743,30 Euro angelangt. Die negative Entscheidung des Verwaltungsgerichts beruht in erster Linie auf der Äußerung des Klägers, trotz Abmeldung weitere Empfangsgeräte bereitzuhalten.

So heißt es in der Urteilsbegründung: "Wie in dem Urteil der Kammer vom 18.01.2006 - 6 K 172/05 - (S. 7) festgestellt worden ist, hat der Kläger zur damaligen Zeit ein Fernseh- und zwei Radiogeräte zum Empfang bereit gehalten. Er war daher unabhängig von der individuellen Nutzung als Rundfunkteilnehmer gemäß § 1 Abs. 2 RGebStV gebührenpflichtig."

Konkret vermissten die Richter in der Abmeldung eine Erklärung, wieso sich keine Rundfunkgeräte mehr im Besitz des Klägers befanden:

"Die Abmeldung verlangt zudem einen eindeutigen Erklärungsinhalt mit der Schilderung eines individuellen Lebenssachverhalts, aus dem sich unmissverständlich ergibt, dass der die Anzeige abgebende Rundfunkteilnehmer bestimmte Rundfunkempfangsgeräte ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr zu Empfang bereithält. Fehlt der korrekte Erklärungsinhalt, so liegt keine wirksame Abmeldung vor."

Da der Kläger bei seiner Abmeldung nicht schilderte, was mit den verbliebenen Geräten passiert sei, wäre die GEZ zurecht von einer weiteren Bereithaltung selbiger ausgegangen. Das Urteil kann hier im Volltext gelesen werden.

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Offline spoke1

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Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung
« Antwort #82 am: 07 Mai, 2010, 14:13 »
Zitat
Konkret vermissten die Richter in der Abmeldung eine Erklärung, wieso sich keine Rundfunkgeräte mehr im Besitz des Klägers befanden

Muss man jetzt vor jedem verk*ckten deutschen Verein die Hose runterlassen? Ich trete aus und fertig! Warum geht ja wohl niemanden etwas an. Letztendlich hat ja jeder selber schuld der sich in deren Fänge begibt. Was Organe wie die GEZ angeht gilt meiner Meinung nach folgende Einstellung: einfach mal Fresse halten und das vom ersten eigenen Gehalt an!

Wie war das noch mit harten Drogen in einigen Bundesländern? Der Besitz ist strafbar aber nicht der Konsum? In meinen Augen ebebnso intelligent
Produktiv:
ASRock K8S8X, Athlon64 3000+, 1GB Infineon Ram, WinFast A340 8X AGP, Samsung HD160 GB SATA2,
Technisat SkyStar 2, Stab HH100 Rotor und 5° & 19,2° Ost fest
BS: Mandriva-Linux (mdv) 2010.2 PP, kde 3.5.12, kaffeine 0.8.8, skynetR32

Bastelsrechner:
ASRock N570 SLI, Athlon64 X2 6000+ 4GB Geil Ram, EVGA GeForce G 210 Passiv (1GB DDR3, VGA, DVI, HDMI), Samsung HD 500GB SATA2, TT-budget S2-3200 PCI
BS: immer nur Pinguin freundliche

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Bastard aus GEZ und Kopfpauschale
« Antwort #83 am: 12 Mai, 2010, 12:21 »
Der Heidelberger Professor Paul Kirchhof will ARD und ZDF zu einem leistungslosen Einkommen verhelfen

Paul Kirchhof hat sich einen Namen damit gemacht, in das Grundgesetz etwas ganz anderes hineinzulesen, als eigentlich drin steht. Den so genannten "Halbteilungsgrundsatz"  zum Beispiel, der besagt, dass niemand mehr als die Hälfte seines Einkommens an Steuern abführen dürfe und der von Verfassungsrichtern nach ihm weitgehend  revidiert wurde. Es ist zu hoffen, dass es dem Heidelberger Professor mit seinem neuen Argumentationskunstwerk ähnlich geht.

Der CDU-nahe Akademiker hat nämlich in der letzten Woche ein Gutachten  veröffentlicht. Bezahlt wurde es von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Und um sie geht es in dem 85 Seiten umfassenden Papier auch. Dass es also möglicherweise nicht ganz neutral ausfallen würde, war zu erwarten. Was aber schließlich herauskam, das heißt für ARD, ZDF und Konsorten unter dem Strich 500 Millionen weniger durch ein Werbeverbot, aber 800 Millionen mehr auf Kosten von Sozialversicherten, Steuerzahlern und Geringverdienern.

Kirchhof gibt in seinem Gutachten nicht nur den bereits seit längerem bekannten Politikerplänen  für die Umwandlung der bisherigen geräteabhängigen Rundfunkgebühr in eine Haushaltspauschale sein licet, sondern macht im Zuge der Argumentation, wie sie seiner Ansicht nach so gestaltet werden kann, dass sie weder dem Grundgesetz noch EU-Vorschriften widerspricht, gleich den Vorschlag, dass man die bisherigen Befreiungen für Transferleistungsempfänger abschaffen solle. Die Betroffenen, so Kirchhof, könnten ja einen Ausgleich von den Sozialkassen bekommen, der über einen Zusatz zum Wohngeld ausgezahlt wird.

Abgesehen davon, dass nicht jeder Transferleistungsempfänger Wohngeld bekommt, sind die Kassen von Renten- und Arbeitslosenversicherung allerdings so chronisch unterfüllt, dass das Problem damit an den Bundeshaushalt delegiert wäre. Kirchhofs Modell bleibt deshalb trotz seiner Begriffssophisterei, mit der er darlegen will, dass eine einkommensabhängige Gebühr eine Steuer (und damit verboten) sei, nichts anderes als eine Steuererhöhung mit Etikettenschwindel. Hinzu kommt, dass ein direkt oder indirekt aus dem Bundeshaushalt gezahlter Sozialausgleich (sei er für die Kopfpauschale im Gesundheitswesen oder für die Haushaltspauschale bei der Rundfunkgebühr) spätestens mit dem Inkrafttreten der "Schuldenbremse" auf den Prüfstand kommt - und dann sehr wahrscheinlich abgeschafft wird.

Doch auch jetzt schon ist der Bundeshaushalt so belastet, dass man sich durchaus fragen kann, warum Kirchhof den Sendern nicht nur die 500 Millionen Euro, die sie bisher mit Werbung erwirtschaften, durch ein leistungsloses Einkommen ersetzen will, sondern auch, warum Sozialversicherte, Steuerzahler und sozial Schwache seinem Modell nach noch einmal 300 Millionen Euro obendrauf legen sollen.

Als ob es den Fall Brender nie gegeben hätte

Es ist allerdings bei weitem nicht die einzige Frage, die in dem Papier offen bleibt: Die Problematik der Staatsferne des öffentlich rechtlichen Rundfunks bügelt Kirchhof beispielsweise nur mit einer sehr verkürzten Wiedergabe der alten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ab: Danach ist Staatsferne dann gegeben, wenn der Gesetzgeber "die Rundfunkgesetzgebung von der Abgabengesetzgebung trennt, den Abgabentatbestand in einer Allgemeinheit von hoher Abstraktion regelt und sachfremde Einflüsse auf die Abgabenentscheidungen durch ein Verfahren zurückweist."

Das liest sich ganz so, als ob es den Fall Brender und die dazugehörigen juristischen wie öffentlichen Debatten, inwieweit diese Staatsferne tatsächlich praktisch und nicht nur theoretisch vorhanden ist, nie gegeben hätte. Hubertus Gersdorf etwa, Juraprofessor in Rostock, kam anhand dieses Falles zu dem Ergebnis, dass das ZDF dem Bürger eine staatsfreie Berichterstattung schulde, die jedoch nach derzeitiger Zusammensetzung von Fernsehrat und Verwaltungsrat nicht gegeben sei. Und weil es hieran fehlt, gibt es ihm zufolge auch keine Legitimation, die Bürger zwangsweise zur Finanzierung heranzuziehen. Eigentlich sehr grundlegende und durchaus einschlägige Gedanken eines Kollegen, auf die Kirchhof in seinem Gutachten eingehen hätte müssen.

Die Frage der Staatsferne, die der Heidelberger so beiläufig beiseite schiebt, wird zudem um so wichtiger, als ARD, ZDF und die anderen öffentlich-rechtlichen Anstalten nach Inkrafttreten des neuen Leistungsschutzrechts die einzigen bundesdeutschen Medien sein werden, auf die sich gefahrlos verlinkt lässt. In diesem Zusammenhang wäre unter anderem die Frage zu prüfen, ob dieses Leistungsschutzrecht in seiner geplanten Form nicht gegen EU-Rundfunkrecht verstößt.

Auch praktisch alle anderen interessanten Probleme spart der Heidelberger Professor auf den 85 Seiten einfach konsequent aus: Dazu gehört die Frage, warum die öffentlich-rechtlichen Sender ihr Angebot nicht einfach verschlüsseln, und nur von Konsumwilligen kassieren, ebenso wie die Tatsache, dass die Ausweitung der Zahlungspflicht auf Computerbenutzer, die bewusst auf Radio und Fernsehen verzichten, zu einer sinkenden Akzeptanz der Gebühr führte und die Qualität der Degeto-, Pilcher-, Knopp-, Volksmusik- und Soap-geprägten Hauptangebote den Effekt hatte, dass immer mehr Menschen das Modell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überhaupt infrage stellten.

Einsparmöglichkeiten ausgespart

Überwiegend oder ausschließlich Grundversorgung im engeren Sinne bieten nur mehr der Bildungskanal BR alpha und eine Handvoll Radioprogramme wie Bayern 2, Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur. Dabei sind diese echten Grundversorgungssender deutlich billiger, als die Hauptprogramme, die sich spätestens seit den 1990ern hauptsächlich als Konkurrenz zum Privatfernsehen gebärden. Und während das ZDF 2008 mit 1,73 Milliarden fast ein Viertel der GEZ-Gesamteinnahmen verschlang, kam ein Sender wie Deutschlandradio Kultur mit 183 Millionen Euro aus.

Rechnet man großzügige 400 Millionen für einen öffentlich-rechtlichen Bildungskanal, dann wäre eine stattliche Grundversorgung mit einem Fernseh- und drei Radiokanälen schon für deutlich weniger als eine Milliarde Euro zu haben. Ein Bruchteil dessen, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk jetzt kostet - wodurch die Gebühr von 17,98 monatlich auf 2,50 Euro sinken könnte. In solch einem Modell müssten die Hauptsender nicht unbedingt abgewickelt, sondern könnten privatisiert werden. Doch mit der Privatisierung ist es eine seltsame Sache: Einerseits wurden reihenweise natürliche Monopole oder andere dafür völlig ungeeignete Objekte wie die Rentenversicherung (teil)privatisiert, andererseits gibt es zum Fernsehsender ZDF oder zum Programm Das Erste, deren schadlose Privatisierung sich geradezu aufdrängt, nicht einmal eine Debatte darüber. Ein Schelm, wer denkt, dies könnte eventuell mit einer mangelnden "Staatsferne" der Angebote zu tun haben.

Hinzu kommt, dass heute (anders als in der Vergangenheit) statt  eines Informationsmangels ein Informationsüberfluss  herrscht. Deshalb wird sich möglicherweise auch das Bundesverfassungsgericht einmal mit der Frage beschäftigen, inwieweit technologische Neuerungen das verändern, was "Grundversorgung" ist. Und, ob das Vorhalten von Anstalten, die sich (wie unter anderem der Drehbuchskandal  ins Bewusstsein rief) zu Verteilungsnetzwerken entwickelt haben, tatsächlich geeignet, erforderlich und angemessen zur Sicherung solch einer Grundversorgung ist. Ein milderes Mittel als das Kassieren von 7,26 Milliarden Euro Zwangsgebühren wäre schon jetzt in Sicht: Die Abschaffung des Fliegenden  Gerichtsstandes und die Eindämmung von Missbrauchsmöglichkeiten  im Abmahnrecht würden zu einer Stärkung von Presse- und Redefreiheit führen, mit der sich ganz ohne subventionierte Konkurrenz zu Bertelsmann eine bessere Informationsqualität und eine größere Meinungsvielfalt  herstellen ließen.

Aber auf Einsparmöglichkeiten geht das Kirchhof-Gutachten genauso wenig ein wie auf die Geeignetheit, Angemessenheit und Erforderlichkeit der vorhandenen Infrastruktur. Und wahrscheinlich gerade wegen dieses offensichtlichen Mangels bejubelten nicht nur die Funktionäre des öffentlich-rechtlichen Fernsehens, sondern auch die Manager des privaten und Politiker aller Parteien das Papier: ARD-Chef Peter Boudgoust sprach von einer "logisch nachvollziehbaren Grundidee", die "alle wichtigen verfassungs- und europarechtlichen Aspekte" einbeziehen würde, ZDF-Intendant Markus Schächter fand es "klar und prägnant", der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) meldete, dass er Kirchhofs Pläne "begrüßen" würde und der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen lobte das Werk als "gute Basis für eine fundierte weitere Behandlung des Themas".

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck, mehrere FDP-Landespolitiker und die medienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Tabea Rößner, arbeiten bereits seit längerem auf eine "Haushaltsgebühr" hin. Ihre Begründung dafür ist, wie bei Flat-Tax- und Kopfpauschaleplänen, dass das Modell "einfacher" sei. Nun steht zu erwarten, dass die Ministerpräsidenten der Länder möglicherweise schon in ihrer nächsten Sitzung am 9. Juni Kirchhofs Gutachten in Entwurfsform bringen.

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GEZ soll künftig auch für Privatsender kassieren
« Antwort #84 am: 13 Mai, 2010, 12:12 »
Die bayerische Staatsregierung will Teile der Rundfunkgebühr in die Taschen von Lokalsenderbetreibern umleiten

Auf einer Feier zum 25. Gründungsjubiläum der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) enthüllte der CSU-Politiker Siegfried Schneider, dass die Regierung des Freistaats bei der Rundfunkkommission der Länder einen Antrag eingereicht hat, nach dessen Annahme Teile der Rundfunkgebühr in die Taschen von Lokalsenderbetreibern fließen würden. Einen ähnlichen Antrag hatte die bayerische Staatsregierung vor zwei Jahren schon einmal eingereicht und war damit gescheitert. Nun rechnen sich die Befürworter Chancen aus, dass das Vorhaben im Windschatten der Umstellung von der geräteabhängigen Gebühr auf eine Haushaltspauschale möglichst unauffällig mit verabschiedet werden könnte.

Treibende Kraft hinter dem Vorhaben ist Insidern zufolge BLM-Chef Wolf-Dieter Ring, der die Korruptions- und Untätigkeitsvorwürfe der letzten Jahre nicht nur aussitzen, sondern seine Macht als Vorsitzender der Kommission für den Jugendmedienschutz (KJM) und Mitglied der Internet-Enquete-Kommission des Bundestages sogar noch ausbauen konnte. Als Vorbild für die Finanzierung von Privatmedien über Gebühren nennt Ring die Schweiz – dort allerdings gibt es mittlerweile eine Volksinitiative zur Senkung der Rundfunkgebühr auf umgerechnet etwa sechs Euro im Monat, an deren Entstehung die Verwendung der Gelder keinen unbeträchtlichen Einfluss hatte.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Rundfunkgebühren sollen auch ohne Gerät erhoben werden!
« Antwort #85 am: 14 Mai, 2010, 20:09 »
Den Kollegen von carta.info ist ein Arbeitsentwurf des Rundfunkgebühren-Staatsvertrags in die Hände gefallen. Darin wird ausdrücklich festgehalten: Rundfunkgebühren sollen pro Haushalt erhoben werden. Es ist egal, ob empfangsbereite Geräte vorhanden sind oder nicht!

Hinter verschlossenen Türen scheinen sich die Bundesländer bereits auf eine Reform der Rundfunkgebühren einzustellen. Zumindest suggeriert dies ein Arbeitsentwurf des Rundfunkgebühren-Staatsvertrages. Die Kollegen von carta.info haben einen solchen erhalten und publiziert. Die markanteste Änderung im "neuen Vertrag": Der Rundfunkgebührenbeitrag soll zukünftig pro Haushalt erhoben werden.

Sollte an der geplanten Gebührenerhöhung festgehalten werden, würden somit 18 Euro je Haushalt monatlich fällig. Dabei ist nicht mehr entscheidend, ob rundfunkempfangsfähige Geräte vorgehalten werden oder nicht. Laut dem Arbeitsentwurf soll die Rundfunkgebühr durch einen "Rundfunkbeitrag" ersetzt werden. Dieser wird auch weiterhin durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) eingezogen.

Neben regulären Wohnungen soll die Gebühr auch für Zweit- bzw. Ferienwohnungen zu entrichten sein. Als Wohnung wird dabei alles angesehen, das zum "Wohnen oder Schlafen geeignet ist". Laut dem Arbeitsentwurf bleiben die bisher bekannten Beitragsbefreiungsmöglichkeiten bestehen. So werden beispielsweise Sozialhilfe-Empfänger oder Personen mit sehr geringem Einkommen keine Gebühren begleichen müssen.

Bei Betriebsstätten soll eine Staffelung erfolgen. Diese richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter in einem Betrieb. Eine eventuell bestehende Beitragspflicht muss vom Bewohner selbst mitgeteilt werden. Nach Angaben von carta.info handelt es sich hier um einen frühen Entwurf. Am 9. Juni werden die Ministerpräsidenten der Länder weitere Verhandlungen zum Rundfunkgebühren-Staatsvertrag aufnehmen.

Der GEZ-Kritiker Bernd Höcker schrieb kürzlich auf seiner Website als Kommentar zur geplanten Medienabgabe:

"Kirchhofs Expertise führt nicht zu einer Verbesserung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und auch nicht zur Sparsamkeit. Diese Pauschale greift die freie Entscheidung des Bürgers an, sich sein Medium selbst zu wählen, da jeder Euro nur einmal ausgegeben werden kann. Jeder soll nun für Gottschalk, Schmidt und Silbereisen zahlen, auch Menschen, die keine Rundfunkgeräte haben. Man kann dieses geplante Übel auch volkswirtschaftlich ausdrücken: Über sieben Milliarden Euro können nicht frei in den Markt fließen. Kirchhofs Vorschläge sind nicht nur ein Frontalangriff auf die private Fernsehkonkurrenz (das war auch schon die Rundfunkgebühr), sondern auch auf die Printmedien. Es steht eben weniger Geld am Markt für Zeitungen oder Bücher zur Verfügung. Kirchhof propagiert damit die miserabelste Medienpolitik, die man sich vorstellen kann!

Das GEZ-System soll abgeschafft werden, weil keine Akzeptanz in der Bevölkerung dafür mehr existiert. Somit sollte man konsequent sein und Zwangsgeld für dieses ungeliebte System ganz abschaffen. Stattdessen wirbt Kirchhof damit, den Zwang noch weiter zu erhöhen und will uns das auch noch als Fortschritt verkaufen. Armes Volk, das ihm da folgt."


Quelle: www.gulli.com

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Offline spoke1

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Re: Rundfunkgebühren sollen auch ohne Gerät erhoben werden!
« Antwort #86 am: 14 Mai, 2010, 21:58 »
Bis eben hatte ich noch gute Laune, jetzt nen dicken Hals, aber so richtig. Wenn ich das mal so kurz überreisse bin ich dann mit 72€ Rundfunkgebühren im Monat dabei. Oder auch 864 Krachas pro Jahr. Wo für sollte ich das zahlen? Weil ich hier Ferienwohnungen (somit für die Gesetzemacher ja Wohnraum) vermiete für die Kurabgaben fällig sind ist automatisch auch ne Berechtigung vorhande dafür GEZ Gebühren zu erheben? Die haben wohl nen Lappen im A*sch!
Ich seh da ne richtig derbe Klagewelle anrollen. Von mir gibt das wie immer nix, höchstens was mit der Hausordnung.
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Re: Rundfunkgebühren sollen auch ohne Gerät erhoben werden!
« Antwort #87 am: 14 Mai, 2010, 23:25 »
Das Ganze erscheint mir bedenklich nahe an einer von unserem Grundgesetz verbotenen Kopfsteuer.
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Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
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3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
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Gebührenfahnder europaweit für Haushaltsabgabe
« Antwort #88 am: 17 Mai, 2010, 12:10 »
Gebührenfahnder aus 13 Ländern haben sich vor Kurzem zu einer Fachkonferenz in Bonn getroffen und die Zukunft der Gebührenmodelle in Europa diskutiert. Das jüngst veröffentlichte Modell der Haushaltsabgabe ist für viele attraktiv.

Wie die österreichische Tageszeitung "Der Standard" berichtet, sind sich die Gebührensammler einig, dass eine vom Gerät unabhängige TV-Gebühr für viele Länder in Europa notwendig ist. "Wir alle stimmen überein, dass die vom Empfangsgerät abhängige Rundfunkgebühr auf lange Sicht einer geräteunabhängigen Gebühr weichen muss. Ob das nun eine Abgabe für Haushalte, für Bürger oder gar eine Steuer ist", sagte Manfred Kops, Leiter des Instituts für Rundfunkökonomie in Köln, der Zeitung. Nach Bonn geladen hatte Jürgen Menedetter, Chef der ORF-Einzugszentrale GIS (Gebühren Info Service) und Präsident der Broadcasting Fee Association, in der die Gebührensammler aus 13 Länder ihre Erfahrungen und Perspektiven austauschen - viel diskutiert war dabei die Haushaltsabgabe nach dem Gutachten des Verfassungsrechtlers Paul Kirchhof.

Ab 2013 könnte es in Deutschland statt geräteabhängiger GEZ eine Haushaltsabgabe geben. Wie "Der Standard" berichtet, will 2013 auch die Schweiz auf eine vom Gerät unabhängige Rundfunkgebühr umsteigen. Auch in Norwegen plädiere ein Gutachten dafür. Finnland hat demnach den Umstieg beschlossen. In den Niederlanden gibt es seit rund neun Jahren eine Art Haushaltsabgabe. Wie die Zeitung weiter berichtet, diskutieren Österreichs Parlamentsparteien ebenfalls gerade ein neues ORF-Gesetz. Am Rundfunkgebührengesetz werde bisher noch nicht geschraubt. Das Staatssekretariat für Medien wolle Kirchhoffs Gutachten nach Informationen der Zeitung aber dennoch prüfen.

Der Hamburger Rechtswissenschaftler Wolfgang Schulz plädiert laut dem Bericht für eine Steuer: "Vor ein paar Jahren hätte ich eine Rundfunksteuer indiskutabel genannt. Je länger ich darüber nachdenke, desto mehr kann ich mich mit der Idee anfreunden", zitiert ihn die Zeitung. Mit seiner Einschätzung sei er auf der Konferenz nicht allein gewesen. Eine zweckgebundene Steuer könne europaweit eine Lösung sein.

Quelle: www.digitalfernsehen.de

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Kuriose Idee: GEZ-Gebühren an Quoten von ARD/ZDF koppeln
« Antwort #89 am: 22 Mai, 2010, 11:53 »
Erneut sind Forderungen nach einem schnellen Ende von Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk laut geworden - inklusive einer unkonventionellen Gebührenidee. Zudem sollen die Möglichkeiten von ARD und ZFD im Internet begrenzt werden.



Dafür sprachen sich der amtierende Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) und sein Vorgänger Michael Naumann in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Bremer "Weser-Kurier" (Sonntagsausgabe) aus. "Ich bin klar dafür, dass auf Sponsoring und Werbung verzichtet wird", so Neumann. "Die Sender müssen sich entscheiden, ob sie sich über Gebühren finanzieren oder anderweitig", ergänzte Naumann, der derzeit Chefredakteur des Magazins "Cicero" ist.

Um die Konkurrenz zwischen den Anstalten beim Wegfall der Werbung anzustacheln, sollten die Gebührenzahlungen an die Quoten gekoppelt werden: "Man könnte ja die finanzielle Verteilung zwischen ARD und ZDF auch ein wenig nach den Zuschauerzahlen ausrichten, also die Gebühren auch ein Stück kompetitiv machen", erklärte Neumann in der Zeitung.
 
Aktionsradius im Netz auf das "erforderliche Maß beschränken"

Der Kulturstaatsminister will außerdem verhindern, dass die Öffentlich-Rechtlichen mit dem Internet "eine dritte Säule" haben, damit den Markt "verzerre" oder sogar "für sich vereinnahmen". Man müsse den Aktionsradius auf das "erforderliche Maß beschränken", so Neumann. Er warf der Politik gleichzeitig vor, in der Diskussion über mögliche Einschränkungen befangen zu sein: "Sie müssen sehen, dass alle politischen Parteien Mitglieder der Aufsichtsräte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stellen. Wenn es darauf ankommt, ist die Stimmung dort eher für die Anstalten."

Quelle: SAT+KABEL
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