Autor Thema: GEZ ...  (Gelesen 48660 mal)

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Offline Jürgen

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Re: Zweifel am nahen Ende der GEZ-Haustürfahndung
« Antwort #255 am: 07 November, 2012, 02:24 »
Ich habe auch in diesem Falle großes Verständnis für Misstrauen.

Hinter einer Wohnungstür können nämlich durchaus auch mehrere Haushalte existieren.
Das war ja schon oft genug Gegenstand schwerer Auseinandersetzungen, Bedarfsgemeinschaften nach Hartz4 betreffend, beispielsweise wenn erwachsene und berufstätige Kinder eines Tages doch wieder bei ihren Eltern einziehen, dort aber eigenständig wirtschaften.

Auch hinsichtlich Einliegerwohnungen wurde schon oft gestritten, z.B. über die Frage, ob denn nicht doch eine ausreichende Trennung gegeben sei, aus der sich ein eigener Haushalt ableiten liesse, dann mit eigener Gebührenpflicht.
Also in dieser Hinsicht genau anders herum als bei Hartz4, wo man eher versucht, den vollen Bedarfssatz für einen zweiten Haushaltsvorstand zu vermeiden.

Wenn man weiterhin davon ausgehen darf, dass die Gebühreneinzieher und ihre Fahnder großes Interesse an Einnahmemaximierung haben, dann dürfte man sich über Versuche nicht wundern, auch innerhalb einer Wohneinheit mehr als einen abgabepflichtigen Haushalt zu behaupten.

So lässt sich sicher immer mal wieder Klärungsbedarf begründen, damit nicht alle GEZ-Schnüffler samt ihrer direkten Auftraggeber arbeitslos werden...
Anderenfalls müssten eigentlich, ohne die Kosten für den großen Fahndungsapparat, die Gebühren künftig merklich sinken!

Jürgen
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Adieu! GEZ: ARD und ZDF kassieren ab Dienstag für jede Wohnung
« Antwort #256 am: 30 Dezember, 2012, 12:01 »
Beitrag statt Gebühr: Am 1. Januar wird die Bezahlung für ARD und ZDF umgestellt. Statt für Geräte werden Bürger nun für ihre Wohnung veranlagt - einfacher wird die Zukunft für die Sender dadurch nicht.

Im neuen Jahr gibt es kein Entkommen mehr: Für jeden Haushalt in Deutschland wird ab 1. Januar ein Beitrag für den Empfang von ARD, ZDF und Deutschlandradio fällig. Der Regelbetrag von 17,98 Euro im Monat hängt dann nicht mehr davon ab, ob und wie viele Radio- und Fernsehgeräte in einer Wohnung oder Arbeitsstätte stehen. Mit dem neuen Rundfunkbeitrag wird flächendeckend und lückenlos kassiert. Eine Wohnung, ein Beitrag, lautet die Faustregel. Nachfragen, wer welche Geräte bereithält, sollen entfallen, heißt es aus der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln, die dann als Beitragsservice firmiert.
 
Mit der Umstellung reagiert die Medienpolitik auf die Internet-Revolution. Ob "Tagesschau" oder "Wetten, dass..?" - längst lassen sich die Angebote nicht nur auf dem Fernseher oder Radio empfangen, sondern auch auf PC, Smartphone oder Tablet. Wenn das Handy ein UKW-Radio hat und "Anne Will" in der Mediathek steht, mutet eine Abgabe auf die klassischen Apparate in der Tat ziemlich alt an.
 
Das lässt sich bei der Reform schon jetzt sagen: Herumschnüffelnde GEZ-Kontrolleure an der Haustür wird es nicht mehr geben. Wenn jede Wohnung und jedes Büro, jede Werkstatt und jedes Hotel zahlen muss, ist es egal, wer wo welche und wie viele Geräte besitzt. Für Schwarzseher wird es allerdings eng. Die Einwohnermeldeämter teilen dem Beitragsservice Ein- oder Auszüge mit.

Der ganze Artikel

Quelle : www.digitalfernsehen.de

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Neuer Rundfunkbeitrag soll angeblich doch Einnahmen steigern
« Antwort #257 am: 03 Januar, 2013, 13:15 »
Laut neuesten Informationen der "Bild"-Zeitung sollen die Einnahmen von ARD und ZDF durch den neuen Rundfunkbeitrag offenbar deutlich steigern. Bislang wurde dies von Seiten der Rundfunkanstalten stets dementiert.

Bislang wurde von den Verantwortlichen stets bestritten, dass durch die Umstellung auf den neuen Rundfunkbeitrag, der ab sofort nicht mehr Geräteabhängig, sondern je Wohnung erhoben wird, die Einnahmen erhöht werden würden. Wie jedoch die "Bild" am heutigen Donnerstag unter Berufung auf ein Protokoll des NRW-Medienausschusses berichtet, soll dies doch der Fall sein.

Demnach handle es sich um eine Vorgabe der Politik, das Beitragsaufkommen um ein Prozent zu steigern. Diese Steigerung sei in den Reformbemühungen der Rundfunkabgabe von Seiten der Ministerpräsidenten berücksichtigt worden. Tatsächlich werde durch den neuen Rundfunkbeitrag sogar mit einer Steigerung der Erträge um bis zu zehn Prozent gerechnet. So würden ARD und ZDF laut "Bild"-Informationen fortan 8,3 Milliarden Euro pro Jahr, statt der bisherigen 7,5 Milliarden Euro erhalten.

Quelle : www.digitalfernsehen.de

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Neuer Rundfunkbeitrag wird Gerichte beschäftigen
« Antwort #258 am: 05 Januar, 2013, 19:30 »
Der Widerstand gegen den neuen Rundfunkbeitrag wird wohl in den kommenden Monaten noch die Gerichte beschäftigen.

Verwaltungsgerichte rechneten vom Frühjahr an mit ersten Klagen gegen Zahlungsaufforderungen, berichtet das Magazin "Focus" in seiner neuen Ausgabe. Der Sprecher des Hamburger Verwaltungsgerichts, Andreas Labiris, sagte den Angaben zufolge, er halte es für "durchaus wahrscheinlich", dass die Frage, ob der neue Rundfunkbeitrag "verfassungskonform" sei, von den Verwaltungsgerichten nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgerichtweitergereicht werde.
 
Für jeden Haushalt in Deutschland wird ab 1. Januar ein Beitrag für den Empfang von ARD, ZDF und Deutschlandradio fällig - in der Regel 17,98 Euro im Monat.
 
Nach Informationen des Magazins lassen derzeit einige Handelsketten prüfen, ob eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag Aussicht auf Erfolg habe. Unternehmen mit vielen Filialen müssten deutlich mehr zahlen als vor der Gebührenumstellung.

Quelle : www.digitalfernsehen.de

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In Trossingen leistet ein IT-Fachmann unerbittlich Widerstand gegen die GEZ: Mit einem einfachen Schild hat er sich die Gebühren-Eintreiber bisher vom Hals gehalten. Er sagt, dass die Gier des Apparats die öffentlich-rechtlichen Sender zu Fall bringen wird. Nun will er seinen Beitrag zum Sturz des Imperiums leisten.

René Ketterer Kleinsteuber hat die ARD gegen sich aufgebracht, weil er seit Jahren die GEZ ablehnt. Der bescheidene Mann wirkt gar nicht wie ein Revolutionär. Doch wenn man in ARD-Kreisen seinen Namen nennt, sehen die Verantwortlichen rot. Denn der IT-Mann aus Trossingen ist zum Helden wider Willen geworden, zum Staatsfeind Nummer 1: Seit Jahren kämpft er gegen die GEZ, zuerst persönlich gegen seine eigene Vorschreibung, nun gegen das ganze System. Ketterer betriebt eine Protest-Plattform gegen die neue Rundfunkgebühr. Das Echo, so sagt er, habe ihn überwältigt.

30.000 Unterschriften hat Ketterer bereits mit seiner etwas spröden Website gesammelt. Und dies sei nur der Anfang: Denn Ketterer hat eine klare Vision, wohin die Reise gehen soll: „Ich persönlich glaube, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner mittlerweile ungebremsten Gier zusammen mit der Politik immer mehr den Bogen überspannt hat, und damit ist das Ende des Apparates in seiner jetzigen Form eingeläutet.“

Das gefällt den Leuten bei den Sendern natürlich nicht. Aber sie tun sich schwer, ihn zum Schweigen zu bringen. Im Kampf Mann gegen System kommt es dabei immer wieder zu seltsamen Zufälligkeiten, hinter denen Ketterer eine Strategie vermutet.

So tauchte nach Weihnachten plötzlich eine mysteriöse Facebook-Seite mit dem Namen „Freedom of Information Project“ auf. Die Seite war am 15. Dezember gestartet worden und hatte bei ihrer Gründung genau vier Likes: Das ARD-Mittagsmagazin, das ARD-Morgenmagazin, den ARD Report Mainz und ARD.de. Über diese Facebook-Seite schaltete sich das geheimnisvolle FOIP in die Diskussionen auf der ARD-Facebook-Seite ein und attackierte die Kritiker der GEZ. Der Ton von FOIP war besonders rüde.

Ketterer forschte nach, wer hinter der Seite steckt. Es gab kein Impressum, keine Angaben zu den Betreibern. Es steht viel wirres Zeug auf der Seite, es gibt viele Rechtschreibfehler, der Facebook-Gründer heißt einmal „Mike Zuckerberg“. Später kamen merkwürdige US-Seiten als Likes dazu, alles wirkte hastig zusammengebastelt, wie Feigenblätter. Bei Google findet sich ein solches Projekt nirgends, wenngleich man zunächst glauben könnte, es handle sich um ein typisch amerikanisches Medien-Non-Profit. Ketterer erhält von FOIP eine anonyme Email, die den GEZ-Gegner eher unbeholfen, aber doch sehr aggressiv bedroht.

Ketterer informiert die ARD und fordert deren Facebook-Administratoren auf, den Troll zu sperren. Als Ketterer den Verdacht äußert, FOIP könnte von jemandem betrieben werden, „der der ARD nahesteht“, reagiert der Sender: Er sperrt Ketterer (siehe Interview).

Erst nach mehreren Protestbriefen, unter anderem an den Chefredakteur Fernsehen des WDR, Jörg Schönenborn, wird die Sperre für Ketterer aufgehoben. „Ich genieße dort jetzt so etwas wie Narrenfreiheit“, sagt Ketterer. Allerdings darf Ketterer nicht mehr mit seinem Petitions-Account diskutieren. Alle Postings, die er unter diesem Account geschrieben hatte, wurden gelöscht und nicht wieder hergestellt.

Die ARD glaubt nicht, dass ARD-Mitarbeiter hinter der Seite stecken. Eine Sprecherin sagte den Deutschen Wirtschafts Nachrichten: „Es gibt auf dieser Seite aus unserer Sicht keine Hinweise, die eine solche Vermutung untermauern. Menschen, die nicht gegen die Rundfunkgebühr sind, sollte man nicht unterstellen, dass sie nicht ihre eigene Meinung zum Ausdruck bringen.“ Auf die Frage, ob die ominöse Seite von ARD-Mitarbeitern betrieben wird, sagte die Sprecherin: „Dazu ist uns zum jetzigen Zeitpunkt nichts bekannt.“ (siehe Interview).

Ketterers Kampf gegen die Zwangsgebühren begann vor einigen Jahren: Er betreibt ein kleines Software-Unternehmen in Trossingen am Rande des idyllischen Schwarzwalds. Er hatte sein Radio verkauft und lehnte die Bezahlung der GEZ daher ab. Als die Eintreiber bei ihm zu Hause auftauchten, schickte er sie einfach wieder weg. Danach brachte er ein Schild an. Darauf steht:

Haus- und Hofverbot
Für Mitarbeiter der (Rundfunk-)Anstalten des öffentlichen Rechts,
insbesondere für die Mitarbeiter der GEZ (Gebühreneinzugszentrale),
sowie für deren Erfüllungsgehilfen, besteht hier Haus- und Hofverbot.
Der Hausherr kennt den Unterschied zwischen Beamten und auf
Provisionsbasis arbeitenden Beauftragten.
Sollte dennoch der Versuch unternommen werden, sich Zutritt zu
verschaffen, wird Strafanzeige wegen Hausfriedensbuch
(Strafgesetzbuch §123 Hausfriedensbruch)
erstattet.
Der Hausherr

Ketterer sagt, das Schild hätte seine Wirkung nicht verfehlt: „Die GEZ-Eintreiber sind immer wieder in unsere Straße gekommen. In die anderen Häuser sind sie gegangen, bei mir haben sie nie wieder geläutet.“

Ketterer regt an der neuen Rundfunkgebühr auf, dass sie den Bürger zu einem bestimmten Medienkonsum zwinge: „Meine Tochter hört Radio und hat eine Zeitung abonniert. Weil die neue Gebühr viel höher für sie ist, wird sie die Zeitung kündigen. Sie kann sich einfach nicht beides leisten.“ Damit werde, anders als von Jörg Schönenborn verkündet, nicht die Demokratie gestärkt, sondern die Meinungsvielfalt gefährdet.

Daher will Ketterer, der leise spricht wie ein unbeholfener Bürgerrechtler aus der DDR, seinen Kampf gegen die neue Rundfunkgebühr weiterführen. Ursprünglich habe er nie vorgehabt, sich mit der GEZ im großen Stil zu beschäftigen. Er sei da hineingeraten, und irgendwie wenden sich immer mehr Leute an ihn, der kein Held sein will. Doch der Zuspruch, den er auf seiner Seite erhält, stachelt ihn an: „Durch unsere unermüdliche Aufklärung erfährt die Bevölkerung, dass ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk für die Demokratie und das Zusammenleben nicht nur obsolet und teuer ist, sondern gar gefährlich. Ja, viele wachen auf und reiben sich verwundert die Augen, wenn sie erfahren, dass sie ab diesem Jahr schätzungsweise 8,3 Milliarden EUR für einen nicht mehr benötigten Rundfunk ausgeben, der durch seine Übermacht den Wettbewerb kontrolliert und diesem keine Luft zum Atmen lässt. Genau diese ungeheure Macht führt zum Gegenteil dessen, wofür einst der öffentlich-rechtliche Rundfunk ins Leben gerufen wurde.“


Quelle: klick
-----------------------------------


Das mit dem Hausverbot habe ich vorab der GEZ auch schon auf's Auge gedrückt. Betteln und Hausieren ist hier eh verboten. Witzig das die Idee noch an anderer Stelle keimt, wie kommt das nur  ;)
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KEF: Senkung des Rundfunkbeitrags möglich
« Antwort #260 am: 08 Januar, 2013, 16:55 »
Entgegen der Beteuerungen von ARD und ZDF rechnet die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) durch den neuen Rundfunkbeitrag mit Mehreinnahmen im dreistelligen Millionen-Bereich. Dadurch wäre auch eine Senkung des Beitrags möglich.

Der neue Rundfunkbeitrag sorgt auch weiterhin für Diskussionsstoff. Während die Öffentlich-Rechtlichen beteuern, dass sie durch die Haushaltsabgabe wenn überhaupt nur geringe Mehreinnahmen erzielen können, kommt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten nun zu einem anderen Ergebnis. Sie rechnet bis 2016 mit einem Plus von 304 Millionen Euro, wobei 197,3 Millionen an die ARD, 60,1 Millionen an das ZDF und 46,7 Millionen an das Deutschlandradio gehen werden. Das berichtete das "Handelsblatt" in seiner Dienstagsausgabe.

Durch diese zu erwartenden Mehreinnahmen müsse man auch über das Thema einer Gebührensenkung nachdenken, wie KEF-Geschäftsführer Horst Wegner gegenüber dem Blatt erklärte. "Wenn es zu deutlichen Mehreinnahmen kommt, ist auch eine Senkung der Rundfunkgebühren denkbar", so Wegner. Allerdings könne diese gegebenenfalls frühestens zum 1. Januar 2015 erfolgen. Bis dahin dürfen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die zusätzlichen Euros behalten. Ein nicht genannter KEF-Experte fügte diesbezüglich hinzu, dass eine Reduzierung der Abgabe bei Mehreinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro in die Wege geleitet werden müsse.
 
Wie hoch die erwarteten Mehreinnahmen am Ende wirklich ausfallen, bleibt zum aktuellen Zeitpunkt noch abzuwarten. Die KEF arbeitet im Moment eifrig an ihrem neuen Bericht hinsichtlich der Finanzsituation von ARD und ZDF, dessen Vorstellung nun auf Ende März verschoben wurde. Darin soll auch untersucht werden, ob und in welchem Maß sich der neue Rundfunkbeitrag auf die Finanzen der Öffentlich-Rechtlichen auswirken wird. Laut "Handelsblatt" sollen ARD und ZDF bereits ein Gutachten über die Beitragsentwicklung der nächsten Jahre vorliegen. Dieses wird allerdings bisher unter Verschluss gehalten.

Quelle : www.digitalfernsehen.de

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Rundfunkbeitrag: 15 Thesen zur Grundversorgung 2.0
« Antwort #261 am: 16 Januar, 2013, 21:30 »
Forscher des Zentrums für digitale Kulturen der Leuphana-Universität in Lüneburg haben 15 Thesen zur "Grundversorgung 2.0" im Internetzeitalter zur Diskussion gestellt. Der Grundversorgungsauftrag und seine Beitragsfinanzierung haben nach Ansicht der Wissenschaftler zwar nichts an Plausibilität verloren. Die Breite der Angebote und Produzenten, die davon profitieren, sollte jedoch deutlich und insbesondere auf Online-Projekte erweitert werden. Beitragszahler sollten mit entscheiden können, in welche Projekte ihre Gelder investiert werden. Insgesamt müsse die Idee des Öffentlich-Rechtlichen neu gedacht werden.

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Re: Rundfunkbeitrag: 15 Thesen zur Grundversorgung 2.0
« Antwort #262 am: 16 Januar, 2013, 21:36 »
Was las ich heute: "Demokratieabgabe" soll der Schwachfug intern heissen  :Kopf
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Gutachten: Rundfunkbeitrag ist Steuer
« Antwort #263 am: 27 Januar, 2013, 10:30 »
Seit dem 1. Januar werden Rundfunkgebühren nicht mehr anhand vorhandener Empfangsgeräte, sondern pro Haushalt und Filiale erhoben – egal, ob dort ein Fernseher steht oder nicht. Dabei differenziert man nicht nach dem Einkommen, sondern verlangt die bisherige Fernsehgebühr als Pauschale. Die ermäßigten Gebühren für Haushalte und Büros, in denen lediglich Radios oder Computer stehen, verdreifachen sich dadurch. Trotzdem fallen die GEZ-Fahnder nicht weg, wie die jüngst bekannt gewordene Gebührensatzung (PDF) des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) zeigt.

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Datenabgleich beginnt: ARD und ZDF fahnden nach Schwarzsehern
« Antwort #264 am: 04 März, 2013, 12:27 »
Nach der Umstellung auf den neuen Rundfunkbeitrag geht die Gebühren-Reform in die nächste Runde: Mittels eines einmaligen Datenabgleichs mit den Einwohnermeldeämtern wollen ARD und ZDF nun auch die letzten Schwarzseher ermitteln, die sich noch anmelden müssen.

Seit mittlerweile zwei Monaten gilt in Deutschland der neue Rundfunkbeitrag, doch noch nicht alle beitragspflichtigen Haushalte zahlen bisher auch die neue Gebühr von 17,98 Euro im Monat. Um zu ermitteln, für welche Wohnungen bereits gezahlt wird und wer sich noch anmelden muss, führt der neue Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ab März nun den angekündigten Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern durch, bei dem die Adressdaten der Beitragszahler mit denen der Behörde verglichen werden. Das gab die ARD am Montag bekannt.

Ermittelt werden dabei einmalig Name, Adresse, Familienstand, Geburtstag und Tag des Einzugs. Diese Daten werden dem Beitragsservice dabei nur für kurze Zeit und unter strengen datenschutzrechtlichen Auflagen zur Verfügung gestellt und werden nach deren Bearbeitung direkt wieder gelöscht. Überflüssige Informationen sowie die Daten bereits registrierter Beitragszahler werden sofort gelöscht. Die unerlaubte Weitergabe an Dritte sei nicht zu befürchten, hieß es weiter.
 
Der einmalige Datenabgleich ist im Rundfunkstaatsvertrag von 2011 verankert und soll dabei helfen, dass sich künftig alle beitragspflichtigen Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen und so mehr Beitragsgerechtigkeit geschaffen wird. Vor-Ort-Kontrollen an der Haustür sind damit nicht mehr notwendig.

Quelle:  DF

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Beitragsservice: Kein Haustürbesuch, keine Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #265 am: 10 März, 2013, 14:15 »
Mit der Reform des alten Gebührenmodells darf der Beitragsservice einen Datenabgleich mit 69 Millionen Datensätzen der Einwohnermeldeämter vornehmen. Doch wann immer ein Datenabgleich von solcher Dimension geschieht, gibt es schnell Bedenken von Datenschützern. Für Bedenken gebe es keinen Grund, meint Hermann Eicher, Justiziar beim Südwestrundfunk, im Interview mit der Nachrichtenagentur dpa. Er findet es wesentlich "beeinträchtigender, wenn weiter an Türen geklingelt würde". Er meint, es brauche ein Kontrollinstrument, damit nicht freiwillige Angaben "vergessen" werden. Und der Meldedatenabgleich sei das Mittel, mit dem man am wenigsten in die Privatsphäre der Bürger eingreift.

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Internetkampagne ruft zu bundesweiten Protesten gegen die GEZ auf
« Antwort #266 am: 22 März, 2013, 20:47 »
Am morgigen Samstag finden erstmals in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab Mittag in zwölf Städten Demonstrationen gegen die GEZ statt. Die Kampagne wird komplett über das Web organisiert. Bislang haben auf Bundesebene über 37.000 Personen ihre Teilnahme zugesagt. Die wahrscheinlich größte Veranstaltung wird ab 12:05 Uhr vor dem Kölner Dom stattfinden.

Die Veranstalter schreiben in ihrer Ankündigung, man wolle nicht mehr zusehen, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter dem Deckmantel eines nie näher definierten Informations- und Bildungsauftrags von der gesamten Bevölkerung und der Wirtschaft dieses Landes durch die neu eingeführte Zwangssteuer „fürstlich alimentiert“ würde. Die Internetkampagne wurde teilweise über Facebook veranstaltet. Dort wurden über 300.000 Personen eingeladen. Bislang haben 37.344 fest zugesagt, 14.586 wollen vielleicht kommen. Spätestens morgen Abend wird man wissen, wie zuverlässig diese Zusagen waren.

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Quelle: www.gulli.com

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GEZ-Nachfolger: Eilantrag gegen neuen Rundfunkbeitrag abgelehnt
« Antwort #267 am: 23 April, 2013, 13:46 »
Der neue Rundfunkbeitrag kann weiter mit einem Datenabgleich erhoben werden. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies nach Angaben vom heutigen Dienstag einen Eilantrag des Passauer Juristen Ermano Geuer zurück. Geuer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Internetrecht der Universität Passau, will das neue Finanzierungsmodell von ARD und ZDF kippen, weil es den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verletze. Geuer hatte beantragt, den Datenabgleich zur Erfassung der Beitragszahler vorerst auszusetzen. Der Bayerische Rundfunk (BR) begrüßte die Entscheidung.

Das Gericht lehnte den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab: "Eine Aussetzung würde zumindest vorübergehend eine gleichmäßige Beitragserhebung in erheblicher Weise beeinträchtigen, und zwar sowohl im Freistaat Bayern selbst als auch im Verhältnis zu den übrigen Ländern mit Auswirkungen auf sämtliche den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bildenden Anstalten und Körperschaften." Der Datenabgleich diene "der Vermeidung von Vollzugsdefiziten und einer größeren Beitragsgerechtigkeit".

Seit Jahresanfang muss jeder Haushalt – unabhängig von der Zahl der Empfangsgeräte – eine Haushaltsabgabe als Rundfunkbeitrag entrichten. Um die Umstellung zu erleichtern, hatten die Landtage einen einmaligen Meldedatenabgleich beschlossen. "Die Daten werden allein für die Erhebung des Rundfunkbeitrags genutzt, eine Verwendung für Werbung und Marktforschung ist gesetzlich ausgeschlossen", betonte der BR-Sprecher Christian Nitsche. "Überflüssige Daten werden unverzüglich gelöscht."

Wann im Hauptsacheverfahren über Geuers Popularklage entschieden wird, steht noch nicht fest.

Quelle : www.heise.de

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Rundfunkbeitrag: 80 Millionen Euro Umstellungskosten
« Antwort #268 am: 14 Juli, 2013, 18:02 »
Die schlankeren Strukturen, die der Beitragsservice für die öffentlich-rechtlichen Anstalten mit dem neuen Rundfunkbeitrag schaffen will, sollen 80 Euro Millionen kosten. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe. Die Umstellungskosten setzen sich dabei aus zwei dicken Posten zusammen: Abgleich der Daten mit den Melderegistern und die Aufteilung der Konten auf Wohnungen und Betriebsstätten.

Bei den Kosten des umstrittenen, einmaligen Abgleichs mit den kompletten Datensätzen der Einwohnermeldebehörden in Höhe von 39,6 Millionen Euro handelt es sich nur um eine Schätzung. Eine Sprecherin der Anstalt sagte allerdings, dass der der tatsächliche Finanzaufwand bisher nicht bezifferbar sei, aber deutlich geringer ausfalle, als angenommen worden sei. In einem Punkt verströmt die Sprecherin Zuversicht: Ende 2016 soll der Betragsservice 140 Mitarbeiter weniger beschäftigen.

Quelle : www.heise.de

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Rundfunkbeitrag landet erneut vorm Verfassungsgericht
« Antwort #269 am: 19 August, 2013, 13:06 »
Deutsche Gerichte müssen sich einmal mehr mit dem Rundfunkbeitrag beschäftigen. Mit einer neuen Klage wollen Gegner der Abgabe grundlegende Verstöße gegen die Verfassung offenlegen. Treibende Kraft ist dabei ein alter Bekannter.

Wieder Aufregung um den Rundfunkbeitrag. Der Düsseldorfer Steuerrechtler Thomas Koblenzer bläst zum erneuten Angriff auf die Haushaltsabgabe und will beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Popularklage einreichen. Das berichtet der "Focus" in seiner aktuellen Ausgabe. Der Argumentation von Koblenzer zufolge sei die Zustimmung des bayerischen Landtags zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom September 2011 nicht verfassungskonform gewesen.

Das Gericht soll nun feststellen, dass "Passagen des Staatsvertrages gegen Vorschriften der Bayerischen Verfassung verstoßen und daher nichtig sind", so Koblenzer. Er sieht vor allem das Grundrechts auf allgemeine Handlungsfreiheit aus der Landesverfassung verletzt. Auch das Rechtsstaatsprinzip sei im Zuge dessen verletzt worden.
 
Schon Anfang des Jahres hatte Koblenzer in einem Gutachten dargelegt, dass der Rundfunkbeitrag "abgabenrechtlich als Steuer zu klassifizieren und daher formell als verfassungswidrig einzustufen ist". Auf dieses Gutachten stützt er sich auch in seiner Aussage, mit der er nun wieder ins Feld zieht. Demnach sei der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag schon allein wegen der Art seines Zustandekommens verfassungswidrig. Die Landesparlamente hatten das Regelwerk 2011 im Eilverfahren durchgewunken - Koblenzer zufolge jedoch ohne die Kompetenz, "eine solche Steuer zu erlassen".

Quelle : www.digitalfernsehen.de

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