Autor Thema: GEZ ...  (Gelesen 45587 mal)

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Re: GEZ bittet die Gebührenzahler um ihre Unterschrift
« Antwort #210 am: 23 Mai, 2011, 21:07 »
Wie wäre es mit 3/4 aller? also ca 75% (nur ca^^)
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Polizeiliche Halteranfrage für die GEZ?
« Antwort #211 am: 29 Mai, 2011, 16:33 »
Arbeiten Polizisten neuerdings für die GEZ? Eine Frage, die sich der Betreiber der Seite „GEZ-abschaffen.de“ seit einigen Monaten stellt. Die Gebühreneinzugszentrale will den Hamburger wegen eines Autoradios zwangsanmelden, da ein Polizeibeamter in seinem vermeintlichen Fahrzeug ein Radio entdeckt haben will. Allein, dass solche Informationen der GEZ mitgeteilt werden, ist für Höcker ein Unding.

Dass die umstrittene Gebühreneinzugszentrale (GEZ) bei ihren Methoden, möglichst viele deutschen Bürger zur Zahlung von Rundfunkgebühren zu bewegen, oftmals sehr kreativ ist, zeigt sich immer wieder. Häufig wird in den Medien von Fällen berichtet, in denen bereits verstorbene Menschen oder auch Haustiere ihre Beiträge zahlen sollen. Ein neuer Fall lässt jedoch vermuten, dass die GEZ sich neben ihren zweifelhaften bürokratischen Fauxpas auch rechtlich an die Grenzen des Erlaubten wagt.

Wie der Betreiber der Internetseite „Gez-Abschaffen.de“ Bern Höcker berichtet, hat die GEZ vor, ihn wegen eines Autoradios eigenmächtig für die regelmäßige Zahlung von Rundfunkgebühren anzumelden. Die Existenz des Autoradios sei durch „einen Vermerk der Polizei Hamburg“ belegt, heißt es in einem Benachrichtigungsschreiben vom Dezember 2010, das Höcker auf seiner Seite veröffentlicht hat. Der Betroffene schlussfolgert daraus: „Ein Polizist hat über eine Halteranfrage herausgefunden, welches Kennzeichen mein damaliges Auto hatte. Er ist daraufhin außerhalb seines Reviers auf die Suche gegangen und ist "fündig" geworden.“ Daraufhin scheint der Beamte durch die Fenster des Autos gesehen zu haben, um dort nach einem Radio zu suchen, glaubt Höcker weiter.

Diese Informationen seien jedoch nicht nur vollkommen unseriös, da der Betroffene nach eigenen Angaben schon seit 2009 kein Auto mehr besitzt, sondern auch rechtlich fraglich. In seinem Widerspruchsschreiben gegen die Zwangsanmeldung argumentiert Höcker: „Dann hat der Polizist diese "Ermittlungsergebnisse" an Sie weitergeleitet, bzw. Ihnen zumindest indirekt zugänglich gemacht. Arbeiten Polizisten neuerdings für Sie als Gebührenbeauftragte? Das Ausspähen von persönlichen Daten und insbesondere die Weitergabe dieser Daten an Sie könnte möglicherweise der Geheimhaltungspflicht eines Amtsträgers (Polizist) widersprechen. Der BGH hat hierzu eine klare Rechtsprechung verkündet […] Danach unterliegen die Halterdaten der Geheimhaltung und fallen unter den Schutzbereich des § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 StGB. […]Die[se] Angaben des Polizeibeamten hätten also gar nicht in Ihre Finger gelangen dürfen.“

Überdies verschicke die GEZ wie in unzähligen anderen Fällen, einfach ins Blaue hinein Gebührenbescheide. So sei die Forderung einer Nachzahlung der Gebühren von Zeitraum Juni 2008 bis 2011 unsinnig, da das Auto bereits seit 2009 nicht mehr in seinem Besitz gewesen sei. Weiter könne der Polizist „gar kein Autoradio gesehen haben, sondern nur eine Blende, die ein scharfkantiges Loch verschlossen hat. Die mündliche Befragung des Polizisten als Zeugen in der öffentlichen Gerichtsverhandlung wird diese Tatsache bestätigen“, argumentiert Höcker im Schreiben an die GEZ weiter.

Bislang hat Bernd Höcker der GEZ noch keinen Cent der Zahlungsaufforderung überwiesen. Gemäß des versendeten Gebührenbescheids erfolge somit nach zwei Wochen Zwangsmaßnahmen wie Vollstreckung oder Bußgeldverfahren. Wie es mit der Angelegenheit also weitergeht, ist fraglich. Ein Beschwerdeschreiben Höckers gegen den NDR-Intendanten blieb bislang unbeantwortet.


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Offline Jürgen

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Re: Polizeiliche Halteranfrage für die GEZ?
« Antwort #212 am: 30 Mai, 2011, 00:39 »
Vor allem eine Frage stellt sich mir da unumgänglich:

Aus welchen Motiven und ggf. mit welchem Recht soll der Polizist das überhaupt getan haben?

Ein dienstlicher Auftrag erscheint mir als vollkommen absurd, denn m.e. würde kein verbeamteter Vorgesetzter durch so eine Anweisung die Verantwortung für einen derartigen Vorgang freiwillig übernehmen.
Hätte er allerdings aus rein persönlichen Motiven gehandelt, oder sogar auf eine Aussicht auf Fangprämie hin, dann könnte und sollte diese Handlung ernsthafte dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Eine Halternachfrage aus privaten Motiven ist ein schwerer Verstoss, der Missbrauch der erhaltenen Daten ein zweiter...

Ein Riesenskandal wäre es, falls die Einzieher auf diese Art zu ungenehmigten Nebeneinkünften anstifteten. Träfe das zu, wäre eventuell nicht nur Dienst-, sondern auch Steuerrecht berührt, oder der Grenzbereich zur Bestechung genau zu betrachten...

Nebenbei, es ist die Frage zu stellen, ob der Halter oder der regelmässige Fahrzeugführer der Gebührenpflicht unterläge.

Spätestens seit Einführung der Quick-Out-Halterungen ist sogar nicht mehr automatisch von einem festen Einbau auszugehen.
Ich kenne selbst seit vielen Jahren Menschen, die (wenigstens) einen zweiten Quick-Out-Rahmen für dasselbe Gerät haben.
Einer läuft zuhause als (angemeldetes) Radio, mit Hausantenne, Netzteil und Boxen daran.
Der zweite Rahmen sitzt im Auto.
Und in einem Fall sogar ein dritter im Kleingarten...
Kann ein einziger Empfänger etwa gleichzeitig mehrfach gebührenpflichtig sein? Das glaube ich nicht.

Jürgen
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Die GEZ und ALG II
« Antwort #213 am: 10 Juli, 2011, 09:00 »
Wer (nur) ALG II erhält, hat Anspruch darauf, von den Gebühren für Rundfunk und Fernsehen befreit zu werden. Aber zu leicht soll es ja auch nicht werden

Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass viele ALG II-Empfänger sich nicht von den Gebühren für Rundfunk und Fernsehen (GEZ) befreien lassen. Obgleich diejenigen, die lediglich ALG II erhalten, sich die monatlichen 17,89 Euro sparen könnten, nehmen nicht alle dieses Recht auch in Anspruch. Davon ausgehend, dass die Mehrheit dieser Menschen dies nicht etwa aus Akzeptanz der Gebühren sowie Sympathie gegenüber der GEZ macht, stellt sich die Frage, wieso dies der Fall ist.

Der Artikel enthält den entsprechenden Hinweis darauf: "Immer mehr Bürger lassen sich aber befreien, auch unter den Hartz-IV-Empfängern. Dies liegt daran, dass die Jobcenter dem Hartz-IV-Bescheid seit Juli 2009 eine Bescheinigung beifügen. Darin wird für die GEZ bestätigt, dass der Hilfsbedürftige Anspruch auf die Befreiung von den Gebühren hat. Die Bescheinigung reicht aber nicht aus. Wer sich die 17,98 Euro sparen will und das Recht dazu hat, muss bei der Einzugszentrale zusätzlich ein ausgefülltes Formular einreichen. Der Vordruck lässt sich zum Beispiel im Internet (www.gez.de) herunterladen.

Doch damit sind offenbar etliche Hartz-IV-Bezieher überfordert. "Viele Menschen können mit Formularen oder Anträgen überhaupt nichts anfangen, weil sie bereits mit der Denkweise in den Papieren nicht zurechtkommen", sagt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. Er fordert ein Verfahren, das noch unbürokratischer ist."

Tatsächlich ist die neue Bescheinigung für Leistungsempfänger bereits ein Fortschritt, warum diese aber letztendlich nicht, kurz vom Leistungsempfänger unterzeichnet und per Sammelpost an die GEZ weitergeleitet, ausreicht, um eine Befreiung zu begründen, bleibt im Artikel unerwähnt.

Natürlich gibt es diesbezüglich keinen offiziellen Kommentar und insofern ist das Folgende reine Spekulation, doch meiner Meinung nach entbehrt es nicht einer gewissen Logik. Insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, wie leicht die GEZ, auch durch die freundliche Mitarbeit der Meldeämter, eine Zahlungspflicht begründet, ist es kaum verständlich, wieso eine Befreiung von der Zahlungspflicht nicht ebenso einfach zu bewerkstelligen wäre, wenn man schon die Logik, dass jeder, der irgendwo einzieht, von der GEZ automatisch als Gebührenpflichtiger und, sofern er nicht auf entsprechende Schreiben reagiert, potentieller Schwarzseher/hörer angesehen wird (von Auswüchsen wie den GEZ-Fahndern, die die Klingelschilder abgleichen und so auf mal Plüschtiere wie Herrn Tux (einen Plüschpinguin, dessen Besitzer spaßeshalber seinen Namen auf das Klingelschild schrieb) stoßen und diesen zur Zahlungspflicht anschreiben, mal gar nicht zu sprechen).

ALG II-Empfänger sehen sich oftmals einem Wust von Anträgen gegenüber, deren Formulierungen sie oft genug überfordern. Ein Pingpong zwischen veschiedenen Ämtern (nein, wir brauchen erst etwas von der Krankenkasse/nein, bevor wir nicht von xyz eine Bescheinigung haben, können wir als Krankenkasse nichts tun) führt dann zur Überlastung und Resignation, Bescheinigungen müssen hierhin und dorthin geschickt, deren Beantwortung bzw. deren Verbleib überwacht (ach, nicht angekommen? Gut, ich schick es nochmal... liebe ArGe, ich brauche das Ganze nochmal...) und manches Amtsdeutsch erst verstanden werden. Ein weiteres Formular, das, zusammen mit der Bescheinigung nicht etwa ausgehändigt wird, sondern bei der GEZ downloadbar oder in den bekannten "Formularschränkchen" auf den Fluren verfügbar ist, ist insofern eine Hürde und angesichts der oft auch mangelnden Aufklärung seitens der Sachbearbeiter ist zweifelhaft, ob jeder Leistungsempfänger auch explizit erläutert bekommt, was nun mit der Bescheinigung sowie dem "im Flur oder im Internet" erhältlichen Formular zu geschehen hat und wieso beide Papiere erst ausreichen, um bei der GEZ eine Zahlungsbefreiung zu begründen.

Da die GEZ natürlich um jeden Gebührencent kämpft und es letztendlich Menschen auch schwer macht, die Zahlungspflicht zu beenden (Fälle, bei denen erst die Veräußerung des Fernsehers bestätigt werden musste, sind keine Seltenheit), kann in dieser Doppelformularstrategie eigentlich nur der Gedanke stecken, dass auf diese Weise etliche Menschen eben nicht ihre Zahlungsbefreiung durchsetzen und die GEZ sich über den warmen Geldregen freuen kann. Die SZ spricht von hochgerechnet 400 Millionen Euro im Jahr - warum sollte man da also auf Kundenfreundlichkeit setzen und das Verfahren vereinfachen?

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Auch für kaputte Geräte müssen GEZ-Gebühren entrichtet werden
« Antwort #214 am: 10 Juli, 2011, 11:33 »
Im hessischen Nordenstadt werden seit einem Kontrollbesuch rückwirkend GEZ-Gebühren erhoben, obwohl das von den Kontrolleuren entdeckte Gerät schon länger defekt ist. Man hatte sich nicht von der Tauglichkeit des Fernsehers überzeugt. Die GEZ argumentiert: Wo ein Gerät steht, könnte eventuell mit wenigen Mitteln auch wieder das TV-Programm empfangen werden. GEZ-Gebühren sind in jedem Fall fällig.

Die Rentnerin Karin Rehwald aus Wiesbaden-Nordenstadt bekam Besuch von gleich zwei Rundfunkgebührenbeauftragten des Hessischen Rundfunks. Ihre eigenen Geräte waren zwar ordnungsgemäß angemeldet, nicht aber die des 17-jährigen Enkels, dessen Ausbildungsvergütung zu hoch ist, um keine GEZ-Gebühren entrichten zu müssen. Die Mitarbeiter entdeckten neben den gemeldeten Geräten der alten Dame im Zimmer des Enkels einen defekten Fernseher. Ob das gute Stück kaputt war, interessierte die Herren offensichtlich nicht. Auch bei kaputten Fernseh- oder Radiogeräten geht die GEZ zu ihrem eigenen Vorteil davon aus, dass man diese mit wenigen Handgriffen wieder empfangstauglich machen könnte. Von daher stand der Fernseher nach Ansicht der GEZ weiterhin zum Empfang bereit.
 
Die Enkelin hatte die Mitarbeiter des Hessischen Rundfunks in die gemeinsame Wohnung gelassen. Diese ersuchen zwar gerne Eintritt. Es gibt aber de facto keinerlei gesetzliche Verpflichtung, sie in die eigenen vier Wände zu lassen. Wie der Wiesbadener Kurier schreibt, scheuen sich die Mitarbeiter sogar davor, ihre Dienstausweise vorzuzeigen. Dort prangert neben ihrem Namen das Logo des Hessischen Rundfunks, der sie wie Reporter des Senders wirken lässt. Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag besagt zwar, dass man Auskunft über die eigenen Geräte geben muss. Die Informationen dürfen aber nicht von angereisten Kontrolleuren zwangsweise überprüft werden. Ohne einen richterlichen Beschluss darf niemand Eintritt in eine Wohnung verlangen. Jegliche Drohungen mit Strafzahlungen für den Fall, den Mitarbeiter wieder nach Hause zu schicken, sind also nichtig. Im Extremfall kann der Teilnehmer bei falschen Angaben zu einer Geldbuße verpflichtet werden, weil er eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Wie die zuständige Landesrundfunkanstalt diese Falschaussage ohne Zutritt zur Wohnung belegen will, bleibt hingegen schleierhaft.

Frau Rehwald wird das alles nicht viel helfen. Die Gebühren für den defekten Fernseher sind in jedem Fall rückwirkend fällig. Und auch der nette Hinweis der GEZ-Sprecherin mit der möglichen Ratenzahlung bei höheren Beträgen dürfte recht wenig am Unverständnis der Familie ändern. Es ist nicht nachvollziehbar, dass man Geld für etwas bezahlen soll, was überhaupt nicht funktioniert. Für ein stillgelegtes Fahrzeug muss ja auch keine KFZ-Steuer entrichtet werden.

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Re: Die GEZ und ALG II
« Antwort #215 am: 11 Juli, 2011, 01:38 »
Hinzu kommt, dass es regelmässig nicht gelingen kann, den Befreiungsantrag oder den Folgeantrag dazu rechtzeitig einzureichen, weshalb zumindest für einen Monat weiter / wieder gezahlt werden muss.
Der Grund dafür ist, dass ein Befreiungsantrag vorab gestellt werden muss, er also nicht für den laufenden, sondern erst für den Folgemonat wirksam wird.
Aber den Hartz-4-Bescheid und damit die erwähnte Bescheinigung bekommt fast niemand vorab.
Gleiches gilt für die regelmässig erforderlichen Verlängerungsanträge zur Befreiung, zumal die nicht immer mit der Verlängerung der Regelleistungs-Bewilligung zusammentrifft.

Das bedeutet, wer auf die Befreiung wirklich angewiesen ist, muss für den Befreiungsantrag zweimal aktiv werden, er muss den Antrag zunächst unvollständig einsenden und anschliessend die Bescheinigung nachreichen. Zumindest die Post verdient da doppelt... 

Ganz irre kommt mir aber vor, das ein Einreichen des Befreiungsantrags nicht bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt selbst möglich ist, die ja die Gebührenforderung eigentlich hat und notfalls auch selbst einklagt oder pfänden lässt, sondern nur bei der GEZ, die man grundsätzlich nicht vor Ort vertreten findet. Dabei ist die GEZ schon dem Namen nach nur für den Einzug der Gebühren zuständig, ist aber nicht der Gläubiger und ebensowenig Entscheider. Hier in Hamburg entscheidet und vollstreckt nach wie vor der NDR, nur kommuniziert der eben normalerweise nicht mit dem Gebührenzahler...
Habe da in früheren Zeiten eigene leidvolle Erfahrungen gemacht  >:(
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Auch der Dackel soll GEZ-Gebühren zahlen
« Antwort #216 am: 11 Juli, 2011, 11:28 »
Vorsicht bei der Angabe von Fantasienamen für Empfänger von empfangsbereiten Geräten. Werden die entsprechenden Daten über Umwege an die GEZ verkauft, so werden, wie hier geschehen, auch schon einmal Rundfunkgebühren für Rauhaardackel fällig. Auch an der Mahnung adressiert an "Umberto Engel" hat man es nicht mangeln lassen, Pfote drauf!

Das ist ja mal ein dicker Hund! Eine 29-jährige Hundebesitzerin aus Solingen (Nordrhein-Westfalen) wollte sich bei der Bestellung ihres neuen Radioweckers eigentlich nur einen kleinen Scherz erlauben. Ende letzten Jahres bestellte sie im Internet ein solches Gerät. Der Vertrieb lieferte das Päckchen wie gewünscht an Herrn „Umberto Engel“, wohnhaft bei der Dame aus Solingen. Ein halbes Jahr später war klar, dass jemand mit ihren Daten gehandelt hat. Im Sommer dieses Jahres trudelte für Herrn „Umberto Engel“ dann die erste Rechnung der GEZ ein. Dass es sich dabei um einen Hund und nicht um ihren neuen Mitbewohner oder Partner handelt, konnte die Behörde freilich nicht ahnen.

Nach der Zustellung der Mitteilung über das "Teilnehmerkonto", zu Deutsch Rechnung, trudelte im Solinger Haushalt schon bald die erste Zahlungsaufforderung ein. Herr Engel hatte seinem Namen nicht durch eine schnelle Überweisung alle Ehre gemacht. Wie es zu dieser Rechnung kam? Ganz einfach. Der Elektrohandel hat die Angaben der Frau zwecks Gewinnmaximierung an einen Adresshändler verkauft. Und der wiederum darf ganz legal seine Daten gegen eine entsprechende Bezahlung an die Gebühreneinzugszentrale vertreiben. Aufgrund derartiger Fehlinformationen kam es nachweislich schon häufiger zu Zwischenfällen bei der GEZ. Die Referentin für Öffentlichkeitsarbeit Bettina Gayk vom Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen findet, die Institution sollte nicht auf Basis derartiger Informationen arbeiten. Die Fehlerquote sei schlichtweg zu hoch, solche Fälle seien in der Vergangenheit  immer wieder vorgekomen. So bekamen die Eltern eines vor 10 Jahren verstorbenen Kindes Mahnungen, in Berlin sollte eine Katze ihren Zahlungsrückstand aufholen, der Vater einer Behinderten muss ständig neue Nachweise über ihren Krankheitsverlauf einreichen und vieles mehr.

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Vermieter sollen ab 2013 ihre Mieter für die GEZ ausspionieren
« Antwort #217 am: 06 August, 2011, 14:17 »
Alle Vermieter und Wohnungsverwalter sollen künftig per Gesetz dazu gezwungen werden, der GEZ genaue Angaben über ihre Mieter zu machen, sollten die ihre Haushaltspauschale nicht bezahlen. Das schreibt der neue Staatsvertrag über Rundfunkgebühren vor, der Anfang 2013 in Kraft treten soll. Ein Sprecher der Interessengemeinschaft "Haus und Grund" bezeichnete das Vorhaben als "absolut skandalös".

Im Staatsvertrag, der noch von zahlreichen Ländern bestätigt werden muss, heißt es unter Paragraf 9: „Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer (...) der Wohnung oder des Grundstücks verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber (...) zu erteilen.“ Die Auskunftspflicht beinhaltet unter anderem Namen der Bewohner, deren Geburtsdaten und der Beginn des Mietverhältnisses. Bei vermieteten gewerblichen Räumlichkeiten muss auch die Anzahl der Beschäftigten gemeldet werden. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) kann die Vermieter künftig zur Auskunft zwingen. Wer beispielsweise den Lebenssachverhalt seiner Mieter nicht preisgeben will, dem droht bei Weigerung ein Verwaltungszwangsverfahren.

Alexander Blazek, der Verbandsdirektor des Vermieterverbandes „Haus und Grund“, bezeichnete das Gesetzesvorhaben gegenüber den Lübecker Nachrichten als „absolut skandalös“. Man würde damit die Vermieter dazu nötigen, der GEZ Beihilfe zum Eintreiben der Gebühren zu leisten und ihre eigenen Mieter zu bespitzeln. Dies sei mit den Freiheitsrechten, dem Datenschutz und dem Grundsatz der Unverletzlichkeit der Wohnung nicht vereinbar, so Blazek weiter. Thilo Weichert vom ULD Schleswig-Holstein befürchtet, dass eine Fortsetzung der bisherigen Beitragsspitzelei geplant sei. Eigentlich diente der neue Staatsvertrag dem Ziel, in Bezug auf die Gebühreneintreibung für mehr Transparenz zu sorgen. Weicherts Stellvertreterin kann den Zwang der Vermieter zum Schnüffeln nicht nachvollziehen. Da die GEZ Zugriff auf die Daten der Einwohnermeldeämter, zahlreiche andere Quellen (Datengroßhändler etc.) habe und jeder zudem auskunftspflichtig sei, gäbe es sachlich gesehen keinen Grund für das Gesetz. Marit Hansen vom ULD hat den Eindruck, die Schnüffelei soll künftig vielmehr „auf eine gesetzliche Grundlage gestellt“ und damit legalisiert werden.

Alle 16 Bundesländer müssen den Vertrag noch bis zum 31. Dezember ratifizieren. Wenn nur ein Bundesland nicht zustimmt, wäre der Vertrag hinfällig. Abgesegnet haben den Vertrag bisher lediglich Hamburg, Bayern, Berlin und Brandenburg. Der Hamburger Autor Bernd Höcker empfielt die Volksvertreter von Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein anzuschreiben, weil dort zu passender Zeit die nächste Landtagswahl ansteht. Vielleicht lassen sich tatsächlich ein paar Parlamentarier dazu bewegen, gegen den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (inklusive Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) zu stimmen. Wer weitere Informationen für ein Anschreiben benötigt, kann diese hier bei www.gez-abschaffen.de erhalten.

Quelle: www.gulli.com

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Protest gegen Schnüffelparagraph für GEZ
« Antwort #218 am: 08 August, 2011, 16:47 »
Vermieterverbände und Datenschützer protestieren gegen eine Klausel im geplanten neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag, wonach Eigentümer der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) beim Auffinden zunächst nicht ermittelbarer Mieter helfen müssten. Alexander Blazek, Direktor der Vereinigung Haus und Grund in Schleswig-Holstein, nannte den entsprechenden Paragraphen 9 des Entwurfs skandalös. Haus- und Wohnungsbesitzer würden damit genötigt, Mietern hinterher zu spitzeln. Das spreche Freiheitsrechten und Datenschutz Hohn, klagte Blazek. Sein Verband wolle daher die Abgeordneten auffordern, gegen den Vertrag zu stimmen.

Laut der umstrittenen Passage zur Neuausrichtung der Rundfunkgebühr sollen Eigentümer oder vergleichbare Berechtigte verpflichtet werden, die Landesrundfunkanstalt über den Nutzer einer Wohnung oder Betriebsstätte zu informieren, falls dieser nicht von der Behörde selbst feststellbar sei. Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften könne die Information auch vom Verwalter verlangt werden. Die Landesrundfunkanstalt könne mit ihrem Auskunftsbegehren im Einzelfall weitere Daten erheben, die über die vom Beitragsschuldner selbst bei der Anmeldung abzugebenden Informationen hinausreichen.

Übel aufgestoßen ist der Paragraph auch Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein. Er vermutet angesichts der Formulierungen, "dass weiterhin eine 'Beitragsspitzelei' geplant ist". Seiner Stellvertreterin Marit Hansen zufolge reichen die Melderegisterdaten, auf die die GEZ ohnehin Zugriff hat, völlig zur Ermittlung von Beitragszahlern. Sachlich gebe es für den betreffenden Passus keine Rechtfertigung. Es scheine eher so, als ob "die Schnüffelei durch die GEZ auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden soll".

Die Ministerpräsidenten der Länder verabschiedeten den Entwurf für den neuen Staatsvertrag bereits im Dezember. Er muss aber noch von den Landesparlamenten bis Ende des Jahres bestätigt werden. Das Plazet gilt nicht mehr als sicher, seit die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) Ende 2010 an Nordrhein-Westfalen scheiterte. Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll mit der Änderung nicht mehr der Besitz von Empfangsgeräten entscheidend sein. Stattdessen ist von 2013 an eine Pauschalabgabe pro Haushalt oder Betriebsstätte vorgesehen. Die GEZ soll weiterhin die Gebühr eintreiben. Die Politik hatte aber versprochen, dass mit der Reform die Schnüffelei an der Wohnungstür ein Ende haben werde.

Quelle : www.heise.de

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GEZ: Besitzer von Ferienwohungen werden doppelt abkassiert
« Antwort #219 am: 08 August, 2011, 21:20 »
Doppelt abkassiert hält besser: Der Eigentümer einer neuen Ferienwohnung dachte, er müsste der GEZ für sein Urlaubsdomizil keinerlei Gebühren entrichten. Selbst wenn er keines der Geräte nutzen oder höchst selten in der Wohnung verweilen würde, so sind die Rundfunkgebühren dennoch in vollem Umfang fällig. Weigert sich der Eigentümer, so kann er auch zur Angabe der Informationen gezwungen werden.

Leider kein Thema aus dem Sommerloch, selbst wenn es die Urlaubszeit im besonderen Maße betrifft. Der frisch gebackene Eigentümer glaubte, er müsse nichts entrichten und der GEZ auch keinerlei Angaben machen. "Ich bin doch schließlich hier nur im Urlaub, und zuhause habe ich meine Geräte doch schon angemeldet und bezahle regelmäßig die Gebühr", glaubte der Mann zu wissen, weswegen er die Anfrage der GEZ nach Fernseh- oder Radiogeräten ignoriert hat. Demnächst muss er deswegen mit einem Besuch eines Außendienstmitarbeiters rechnen. Der Beauftragte der GEZ hätte laut Rechtsanwältin Iris Schuback einen Anspruch darauf, dass der Ferienhausbesitzer ihm die gewünschte Auskunft geben muß. Notfalls kann er die Angabe der Daten mit einer zwangsweisen Durchsetzung durch Vollstreckungsmaßnahmen erreichen. Die Hamburger Anwältin Schuback schreibt auf ihrer Seite, dass die Gebühren der GEZ in jedem Fall auch für Zweitwohnungen fällig sind. Die Gebührenpflicht erstreckt sich nämlich nicht nur auf den Erstwohnsitz sondern auch die Ferienwohnung oder das Ferienhaus. Der springende Punkt ist lediglich, ob in den Gebäuden empfangsbereite Geräte stehen oder nicht. Kassieren dürfen die Rundfunkanstalten ja auch bei PCs mit Internetanschluss. Dann aber nur, sofern die reguläre GEZ-Gebühr nicht schon entrichtet wird. Die Zahlungen müssen in diesem Fall im Gegensatz zu zwei oder mehr Wohnungen aber nicht mehrfach getätigt werden.

Auf die tatsächliche Nutzung des Radios oder Fernsehers kommt es dabei überhaupt nicht an. Wenn jemand seine Ferienwohnung kaum bis nie aufsucht, die Radio- und Fernsehgeräte nie benutzt oder diese kaputt sind, so sind die Gebühren dennoch fällig.

Nicht gebrauchsfähige Radios oder TV-Geräte müssen entsorgt und dies bei der GEZ gemeldet werden. Schon die reine Anwesenheit von kaputter Hardware ist Grund genug für erhobene Gebühren. Die GEZ hat auch das Recht rückwirkend zu kassieren, sollte man sie über Änderungen nicht rechtzeitig in Kenntnis setzen. Die Gebühren können im Extremfall bis zu 4 Jahre rückwirkend eingefordert werden. Dazu kämen natürlich noch die Gebühren und Zinsen für alle säumige Zahlungen, wodurch deutlich spürbare Summen in 4-stelliger Höhe fällig werden können. Der Käufer der Wohnung sollte also entweder sofort alle Geräte aus der Ferienwohnung verschwinden lassen, oder er müsste mit sofortiger Wirkung mit der Zahlung der Gebühren in doppelter Höhe beginnen.

Quelle: www.gulli.com

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Wachsende Kritik an geplanter GEZ-Haushaltsabgabe
« Antwort #220 am: 18 August, 2011, 17:28 »
Mitglieder der Bremer Bürgerschaftsfraktionen von FDP und Linken kritisieren die geplante Neuausrichtung der Rundfunkgebühr und die damit verknüpfte Einführung einer pauschalen Haushaltsabgabe. Die Befugnisse der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) seien bereits sehr weitreichend,
erklärte der Innenexperte der Liberalen in der Bremer Bürgerschaft, Nicolas Scheidtweiler, dem Weser Kurier. Mit der von den Ministerpräsidenten schon beschlossenen erneuten Änderung des Rundfunkstaatsvertrags werde dem Datenmissbrauch nun endgültig Tür und Tor geöffnet.

Der FDP-Politiker warf dem Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) eine Verletzung der Bürgerrechte vor, weil er der Neuregelung zugestimmt habe. Die Praxis, für Rundfunk und Fernsehen Geld zu verlangen, hält Scheidtweiler für überholt. Die GEZ und der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollten seiner Ansicht nach lieber versuchen, ihre Kosten zu senken, als immer neue Möglichkeiten zu entwickeln, die Bürger zu schröpfen

Die GEZ könne durch die Novellierung ihre Kompetenzen massiv ausbauen, fürchtet auch Kristina Vogt, Medienexpertin der Linken in der Bürgerschaft. Die Behörde erhalte Zugriff auf Bestände der Einwohnermeldeämter und könne Vermieter und Verpächter für ihre Wissbegier vereinnahmen. "Die Datensammelwut des Staates erklimmt die nächste Stufe", beklagt Vogt. Mit der Neufassung und dem entsprechenden Ansatz der Haushalts- und Betriebspauschalierung würden sinnvolle Befreiungsoptionen und Nachteilsausgleiche zudem restlos abgeschafft. Insgesamt sei die Reform undemokratisch und unsozial.

Die Kritik bezieht sich hauptsächlich auf eine als "Schnüffelparagraphen" bezeichnete Klausel in dem Entwurf. Danach sollen Eigentümer oder vergleichbare Berechtigte verpflichtet werden, die Landesrundfunkanstalt über den Nutzer einer Wohnung oder Betriebsstätte zu informieren, falls dieser nicht von der Behörde selbst feststellbar sei. Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht, beurteilt diese Vorschriften ebenfalls skeptisch: Die GEZ wisse damit im Grunde immer, warum jemand eine bestimmte Wohnung verlasse.

Ein Sprecher der zuständigen Staatskanzlei Rheinland-Pfalz wies auf Anfrage von heise online Spekulationen zurück, dass der Grund des Auszuges im Detail zu nennen sei. Vielmehr gebe es Fallgruppen wie Wohnungsaufgabe, Auswanderung, Tod oder Betriebsauflösung, von denen das Zutreffende anzukreuzen sei. Keinesfalls habe man der GEZ etwa einen Auszug aufgrund der Trennung vom Partner zu offenbaren.

Der Bremer Bürgermeister Böhrnsen verteidigt das Regelwerk: Es entfalle die Notwendigkeit zum Ankauf von Adressdaten sowie der häufig kritisierte Besuch der GEZ-Kontrolleure. Außerdem müssten erhobene Daten sofort gelöscht werden, wenn sie nicht mehr erforderlich seien. Generell sei eine
Haushaltsabgabe gerechter als die bisher gerätebezogene Gebühr. Auch Carsten Werner, Medienexperte der in Bremen mitregierenden Grünen, verteidigt die Novellierung prinzipiell. Der Systemwechsel sei richtig, Forderungen nach beserem Datenschutz seien berücksichtigt worden.

Die Änderungen müssen von den Landesparlamenten noch bestätigt werden. Abgesegnet haben die Reform bisher lediglich Bayern, Berlin, Brandenburg und Hamburg. Stimmt nur ein Land gegen das Vorhaben, müssen die Verhandlungen ganz von vorn beginnen. Das Plazet aller Bürgervertretungen gilt nicht mehr als sicher, seit die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) Ende 2010 an Nordrhein-Westfalen scheiterte.

Quelle : www.heise.de

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Neues GEZ-Modell: ARD hat keine Bedenken beim Datenschutz
« Antwort #221 am: 25 August, 2011, 17:30 »
In der Debatte um einen möglichen Schnüffel-Paragraph für die GEZ hat sich jetzt auch SWR-Justiziar Hermann Eicher eingeschaltet und die Kritik von Datenschützern an der neuen Haushaltsabgabe zurückgewiesen.

"Die Bedenken sind unbegründet", sagte Eicher dem Evangelischen Pressedient (epd), wie der Branchendienst "Evangelisch.de" am Donnerstag berichtete. Der Jurist ist innerhalb der ARD für die Gebührengelder der Zuschauer verantwortlich.

Kritiker hatten mit der Umstellung der Rundfunkgebühr auf eine haushaltsbezogene Abgabe ab dem Jahr 2013 von einer neuen Supermeldebehörde im Zusammenhang mit der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) gesprochen.

Der Vermieterverband Haus und Grund in Schleswig-Holstein nannte kürzlich  in den "Lübecker Nachrichten" den Entwurf des neuen Rundfunkstaatsvertrages einen Skandal. Grund für die Aufregung ist ein Passus im Paragraphen 9 (Seite 10, "Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung"), in dem es wörtlich heißt:

"Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer (...) der Wohnung oder des Grundstücks verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber (...) zu erteilen".

Mit anderen Worten: Die Namen der Bewohner und deren Geburtsdaten, Beginn des Mietverhältnisses, die Zahl der Beschäftigten bei Unternehmen und das Datum der Zulassung eines Kraftfahrzeugs dürfen abgefragt werden, das gilt auch für den "Lebenssachverhalt" der Mieter (Paragraph 8, Seite 9). Wer nicht mitspielt, findet sich in einem Verwaltungszwangsverfahren wieder.

Alle 16 Bundesländer müssen zustimmen

Nach Auffassung von Experten reichen die Daten der Einwohnermeldebehörden aus, um eine Feststellung der Gebührenhaushalte für ARD und ZDF zu ermöglichen. Der neue Rundfunkstaatsvertrag muss von allen 16 Bundesländern bis Ende des Jahres unterzeichnet werden, um 2013 in Kraft treten zu können.

Eicher zufolge unterlägen alle der GEZ zugänglichen Daten "einer strengen Zweckbindung" und dürften ausschließlich für den Rundfunkbeitrag verwendet werden. Darüber hinaus müssten diese nach einem Jahr wieder gelöscht werden.  Auch in Zukunft müsse kein Grund für einen Umzug angegeben werden. "Eine solche Vorschrift wird man vergeblich im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag suchen, sie gibt es schlicht nicht", so der Jurist.

Quelle : SAT + KABEL

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Haushaltsabgabe wackelt - Zustimmung in NRW ist unsicher
« Antwort #222 am: 30 August, 2011, 17:39 »
Die ab dem Jahr 2013 geplante Haushaltsabgabe ist noch nicht in trockenen Tüchern. Für die Einführung müssen alle 16 Bundesländer zustimmen. Doch Nordrhein-Westfalen könnte zum Problemfall werden.

Wie die Online-Ausgabe der "Rheinischen Post" am Dienstag berichtete, gibt es im Düsseldorfer Landtag bislang keine Mehrheit für die GEZ-Reform. So gelte es als sicher, dass die FDP und die Linkspartei gegen die Pläne votieren würden.

Bei der CDU sei man noch unsicher. Der medienpolitischen Sprecherin zufolge nehme man die Bedenken der Kritiker ernst, noch sei nicht entschieden, wie man abstimmen werde, hieß es.

Kritik gab es von der FDP. So belaste die Reform kleine und mittelständische Unternehmen, sagte deren parlamentarischer Geschäftsführer Ralf Witzel. Ein Händler mit 1.250 Filialen zahle künftig statt 5.806 Euro 32.768 Euro Rundfunkgebühren im Monat. "Die System-Umstellung darf nicht dazu führen, dass sich der öffentliche Rundfunk die Taschen vollmacht", so Witzel.

Die Linken bemängelten, dass die neue Haushaltsabgabe künftig auch Behinderte zur Kasse bete, die vorher keine Gebühren hätten zahlen müssen.

Künftig sollen die Rundfunkgebühren nicht mehr gerätebezogen erhoben werden, sondern pro Haushalt. Das derzeit knapp 18 Euro monatliche Entgelt darf nach Willen der Bundesländer auch nach Umstellung des Gebührenmodells nicht ansteigen

Quelle : SAT + KABEL

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Klagen gegen neue Rundfunkgebühr erwartet - mehr GEZ-Mitarbeiter
« Antwort #223 am: 19 September, 2011, 10:38 »
Das in der Rundfunkpolitik federführende Rheinland-Pfalz rechnet mit Klagen gegen das neue Abgabenmodell für die öffentlich-rechtlichen Sender. Zunächst müssen allerdings alle Landtage dem entsprechenden Staatsvertrag zustimmen.

"Das gesamte Rundfunkrecht ist durchgeklagt und ausgeurteilt. Es wäre ein Wunder, wenn der neue Staatsvertrag nicht auch irgendwann beklagt würde", sagte der Chef der Mainzer Staatskanzlei, Martin Stadelmaier (SPD), in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa.

Das bereite ihm aber keineswegs schlaflose Nächte: "Die Reform steht auf einem juristisch sehr soliden Fundament." Das hätten ein Gutachten des früheren Verfassungsrichters Paul Kirchhof und die Ausführungen etlicher Medienrechtler ausdrücklich bestätigt.

Von 2013 an soll eine neue pauschale Abgabe für alle Haushalte und Betriebsstätten die gerätebezogene Rundfunkgebühr ersetzen. Sie gilt dann unabhängig von der jeweiligen Zahl der Geräte. Derzeit sind monatlich 5,76 Euro nur für Radioempfang und 17,98 Euro für Fernsehen und Radio fällig. Künftig sollen aber auch die bundesweit mehr als zwei Millionen Radiohörer ohne TV-Geräte die gleiche Pauschale wie alle zahlen.

Stadelmaier verwies auf die Solidargemeinschaft: "Es geht um eine zielgerichtete Abgabe zur Bereitstellung von öffentlich-rechtlichem Rundfunk als wesentlichem Bestandteil der Meinungsbildung in unserer Demokratie. Ohne ihn wäre unsere Gesellschaft eine andere."

Den Vorwurf neuer Datelschnüffelei wies der Staatssekretär zurück: "Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erhebt auch künftig Daten, aber es wird viel schonender sein. Sie wird zum Beispiel die Einwohnermelderegister heranziehen. Ihre Kontrollen hinter der Wohnungstür entfallen dagegen weitgehend." Das neues System sei generell einfacher und gerechter.


Personal wird um mehrere hundert Mitarbeiter aufgestockt

Stadelmaier bestätigte, dass die GEZ für die "umfangreichen Vorarbeiten der Reform" ihr Personal um mehrere hundert Mitarbeiter aufstockt. Diese würden beispielsweise ein Betriebsstättenregister erstellen. Später solle die Beschäftigtenzahl aber auf einen niedrigeren Stand als wie derzeit rund 1150 Mitarbeiter sinken.

Das neue Gebührenmodell werde im Vergleich zum heutigen System vermutlich "aufkommenneutral" sein, ergänzte der Staatskanzleichef. "Bei Gebühren von jährlich rund acht Milliarden Euro, 39 bis 40 Millionen Haushalten und Millionen Betriebsstätten gibt es aber Rechenunschärfen." Würde insgesamt mehr Geld als jetzt kassiert, würde in der darauffolgenden Gebührenperiode die verlangte Monatssumme sinken, sagte Stadelmaier. "Gibt es aber eine Unterdeckung, dann müsste anschließend eine Erhöhung kommen."

Quelle: SAT + Kabel
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Offline Jürgen

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Re: Klagen gegen neue Rundfunkgebühr erwartet - mehr GEZ-Mitarbeiter
« Antwort #224 am: 20 September, 2011, 04:01 »
Mir klingeln die Ohren vom Wiehern des Amtsschimmels...

Wenn tatsächlich eine Haushaltsabgabe käme, bräuchte es die GEZ überhaupt nicht mehr, weil das allein und ohne große Mühe das Finanzamt erledigen könnte.
Die Steuerbehörden haben nämlich ohnehin alle notwendigen Daten zur Verfügung, über Haushalte, Meldeadressen, Betriebe usw., sowie Steuer-/Sozialversicherungsnummern, Zweitwohnungen, was auch immer...

Allerdings sollte man der Ehrlichkeit halber diese Abgabe dann auch eine (Medien-)Steuer nennen.
Und sich auf eine Verfassungsklage wegen verbotener Kopfsteuer einstellen...

Deshalb, und um die armen Schergen und Verwaltungsplanstellenbreitsitzer der GEZ nicht völlig arbeitslos werden zu lassen, wird es nicht so kommen.

Ist die Abwicklung des Innerdeutschen Ministeriums eigentlich schon ganz abgeschlossen?
Meines Wissens wurde das nur in zahlreiche Tochterorganisationen aufgeteilt, die wohl noch Jahrzehnte unser Geld verzehren.
Oder die der Treuhand? Dito...
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau gedeiht ja auch noch prächtig, obwohl die Phase des Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg wahrlich schon ein paar Tage um ist.
Reden wir lieber jetzt nicht von Blühenden Landschaften...

Bürokraten, Blutsauger, Plünderer, Betrüger und ihre Vollstrecker sterben offenbar nie aus  >:(

Jürgen

p.s.
Glaubt bitte nicht, dass mir gerade die Gäule durchgegangen wären, oder die Galle hochgekommen.
Dann würde ich mich nämlich nicht so gewählt ausdrücken...
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