Autor Thema: GEZ ...  (Gelesen 48713 mal)

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Offline Jürgen

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Re: GEZ-Justitiarin stellte Strafantrag: Ehemann sollte Urteil sprechen
« Antwort #195 am: 13 Januar, 2011, 23:04 »
Darum geht's nicht, sondern um beider Teilhabe am selben Prozess. Der Richter hätte den Fall von sich aus abgeben müssen, weil seine Ehefrau auf Seiten des Klägers tätig war. Oder sich schnell scheiden lassen...  ::)
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Offline berti

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Re: GEZ-Justitiarin stellte Strafantrag: Ehemann sollte Urteil sprechen
« Antwort #196 am: 13 Januar, 2011, 23:18 »
hat er (der richter) ja, er hat den interessenkonflikt nach § 22 stpo erkannt und in bezugnahme auf §30 stpo gegen sich selbst ein befangenheitsantrag gestellt welchen dann nach extrem langer zeit zugestimmt wurde.

schlimm wäre es wirklich gewesen, wenn dieser richter das nicht gemacht und trotzdem die verhandlung geführt hätte.

gebe aber zu, das ich das auch erst nach lesen des beschluss verstanden hatte, das posting war in dieser sache schwerer verständlich.
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GEZ: Seit 10 Jahren totes Kind erhielt mehrere Zahlungsaufforderungen
« Antwort #197 am: 02 Februar, 2011, 12:39 »
In Mainz bekam die Mutter von Daniel H. ausgerechnet zu Weihnachten Post von der GEZ zugestellt. Ihr vor fast 10 Jahren verstorbener Sohn möge seine empfangsbereiten Geräte anmelden und dementsprechend seine GEZ-Gebühren bezahlen. Das dafür verantwortliche Unternehmen, eine Idsteiner Firma für Direktmarketing, will ausgerechnet wegen datenschutzrechtlicher Gründe keine Stellungnahme abgeben.

Der Ablauf ist immer der gleiche. Geändert hat sich an der Vorgehensweise der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in all den Monaten leider nichts. Bei kommerziellen Anbietern kauft die GEZ Datensätze in Masse ein, um diese später verwerten zu können. Kommen Kinder anhand ihres dort gespeicherten Geburtsdatums in ein Alter, wo ein eigenes Einkommen möglich ist, schreibt man die Jugendlichen unter der Adresse ihrer Eltern an. So auch geschehen bei der 57-jährigen Petra H., die sogar vergeblich versuchte, die Angelegenheit telefonisch zu klären. Nachdem das erste Schreiben Heiligabend eintrudelte, erfolgte Mitte Januar eine Erinnerung. Nachdem weitere Schreiben folgten, wendete sich der Lebensgefährte der Frau an die Mainzer Rhein-Zeitung. Das Paar wollte nicht, dass derartige Mahnungen weitere Wunden aus der Vergangenheit aufreißen.

Auf Anfrage der Zeitung bedauerte die GEZ den Fall zutiefst. Sie würden regelmäßig auf Verdacht Unternehmen und Privatpersonen anschreiben. Die Daten der Einwohnermeldeämter ergänzt man durch die auf dem Markt erhältlichen Adressen von großen Adressanbietern. Natürlich geht die GEZ davon aus, dass die gekauften Daten aktuell sind, was oft genug nicht der Fall ist. Wir erinnern uns an den Fall der Münchner Dackelhündin Bini, die ihre Rundfunkgebühren entrichten sollte. Oder an diverse andere Zwischenfälle, wo ebenfalls die Eltern von verstorbenen Kindern angeschrieben wurden.

Die Gebühreneinzugszentrale sah sich in Mainz leider nicht in der Pflicht, den weiteren Datenhandel mit den Daten des Toten zu unterbinden. Daniel H. wird lediglich in einer GEZ-internen Sperrliste eingetragen, damit weitere Nachrichten unterbleiben. Dabei trat der Verkäufer des Datensatzes, die Marketingfirma AZ direct, eine Tochter von arvato services, lediglich als Wiederverkäufer auf. Die Bertelsmann-Tochter habe ihre Informationen ihrerseits von einem kompetenten Partner für Direktmarketing aus Idstein erworben. Der tatsächliche Urheber, der „Palette Adressenverlag“ wollte den Fall überhaupt nicht kommentieren. Der Rhein-Zeitung erklärte man, der Presse gäbe man keine Auskunft – weder zum Ursprung noch zur Qualität der Daten. Die Begründung klingt nach Realsatire pur. Der Idsteiner Verlag beruft sich darauf, ausgerechnet der Datenschutz würde ihnen jeden Kommentar verbieten.

Übrigens: Das Motto des Datengroßhändlers AZ direct lautet passenderweise: „Jede Adresse hat ihre Geschichte“. Das zumindest wird die Empfängerin der sehr speziellen Weihnachtspost aus eigener Erfahrung bestätigen können.

Quelle: www.gulli.com

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Radiohören und Fernsehen ohne GEZ-Gebühren - Beratungs-Hotline
« Antwort #198 am: 15 Februar, 2011, 12:51 »
Verbraucher haben oft Schwierigkeiten mit Befreiungsanträgen von der Rundfunkgebühr. Wer berechtigt ist und was alles dabei zu beachten ist, darüber klären Verbraucherzentralen auch mit einer Beratungs-Hotline auf.

Bei den Konsumentenschützern gehen eigenen Angaben zufolge viele Beschwerden ein, weil es nicht zu einer Befreiung des monatlich knapp 18 Euro teuren Entgelts gekommen ist, obwohl entsprechende Anträge abgeschickt wurden. Entweder seien manche Unterlagen nicht vollständig oder Briefe angeblich nicht angekommen, heißt es dann gerne. Auch telefonische Nachfragen der Verbraucher bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) können mitunter erfolglos bleiben. Danach folgen Zahlungsaufforderungen, Mahnungen und sogar Ankündigungen der Zwangsvollstreckung.

"Um all diesen Problemen aus dem Weg zu gehen, sollten die Verbraucher den unterschriebenen Befreiungsantrag am besten mit Einschreiben und Rückschein verschicken", rät Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die Befreiung beginnt frühestens mit dem Monat, der auf die Antragsstellung folgt und kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Dem Befreiungsantrag muss eine beglaubigte Kopie zum Beispiel des BAföG-Bescheides oder eine Drittbescheinigung über den Bezug von ALG-II beigefügt werden. Originale sollten nicht an die GEZ gesendet werden.

Wie lange die Befreiung gilt, erkennt der Gebührenzahler auf dem Bewilligungsschreiben der GEZ. Rechtzeitig, also vier bis sechs Wochen vor Ablauf der Befreiung, muss er einen neuen Antrag stellen. Falls die Bescheide, beispielsweise der BAföG-Bescheid, noch nicht vorliegen, kann ein vorsorglicher Antrag auf Befreiung gestellt werden. Auf der Rückseite des Antragsformulars ist eine Ankreuzmöglichkeit dafür vorgesehen. Landesweit erteilen die Konsumentenschützer Auskunft zum Normaltarif unter der Telefonnummer 05 51 / 293 41 48, montags, dienstags, freitags von 10.00 bis 14.00 Uhr.

Quelle : SAT + KABEL

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GEZ kassiert auch bei Soldaten im Ausland ab
« Antwort #199 am: 26 März, 2011, 22:18 »
Gleich mehrfach gestraft: GEZ denn noch?

Der Bundeswehrsoldat Kevin R. aus Bielefeld soll ausnahmslos für alle Monate GEZ-Gebühren bezahlen, obwohl er sich für anderthalb Jahre im Ausland aufhielt. Im Gegenzug ist in Afghanistan nur noch das ZDF zu empfangen. Die Ausstrahlung über den Satelliten Hot Bird wurde dem ARD schlichtweg „zu teuer“. Die GEZ-Gebühren sind trotz nur eines deutschsprachigen Senders dennoch in voller Höhe fällig.

Wer als Bundeswehrsoldat in Afghanistan und anderswo sein Leben aufs Spiel setzt, hat es in den eigenen Reihen mit einem weitaus perfideren Gegner zu tun: der GEZ. Der Soldat Kevin R. versuchte die Rechnungen der GEZ zu entkräften, indem er der Mitarbeiterin telefonisch erklärte, dass er das Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender überhaupt nicht in vollem Umfang wahrnehmen konnte. Für ihn ist es unverständlich, warum er etwas bezahlen soll, obwohl er mit 5 Kameraden auf einer Stube lag und die meisten deutschsprachigen Radio- und TV-Sender nicht empfangen konnte. Seiner Gesprächspartnerin beim WDR schien das wenig auszumachen. An einer einvernehmlichen Lösung bestand offenbar kein Interesse. Sie wies ihn nüchtern darauf hin, dass er seine Abwesenheit in Voraus hätte anmelden müssen, um von den Gebühren befreit zu werden. Rückwirkend könne man dies nicht berücksichtigen. Dem Autoren Bernd Höcker von GEZ-Abschaffen.de schrieb der Bielefelder Berufssoldat:

Es kann „doch nicht sein, dass ich mein Leben in 3 Auslandseinsätzen riskiere und so eine blöde Antwort bekomme. Dies habe ich der Dame am Telefon auch so vermittelt und ihr gesagt, dass man es sich damit zu einfach macht und dies ein Schlag in das Gesicht eines jeden Soldaten ist, der für sein Vaterland in ein Kriegsgebiet geht, mit dem er persönlich gar nichts zu tun hat.“

Ende letzen Jahres wurde zu allem Überfluss bekannt, dass das Erste aus Kostengründen nicht mehr ihr Programm an den Hindukusch übertragen will. Der ARD wurde sogar angeboten, einige wichtige Elemente des Programms (Tagesschau etc.) auf Kosten und mit dem Equipment der Bundeswehr nach Afghanistan zu übermitteln. Der Ausgang der Verhandlungen ist unbekannt. Die GEZ-Gebühren (ab 2013 die Haushaltsabgabe) berührt dies aber nicht.


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GEZ kassiert auch bei Soldaten im Ausland ab (Update)
« Antwort #200 am: 31 März, 2011, 11:09 »
Gegen die erneute Abschaltung protestieren der Wehrbeauftragte, der Chef der Rundfunkkommission und die Reservistenverbände. Sie schätzen, dass die Soldaten im Ausland mindestens 89.000 Euro monatlich an Gebühren entrichten. Die ARD bezifferte den eingesparten Betrag hingegen auf 32.000 Euro netto. Der Reservistenverband rät den Betroffenen an die ARD-Vorsitzende Monika Peil zu schreiben oder die Bundestagsabgeordneten ihres Wahlkreises einzuschalten. Kurt Beck erinnerte die ARD daran, dass der öffentliche Sendeauftrag auch die Einsatzkräfte im Ausland beinhalten würde.

Wie RP Online zu entnehmen ist, reagiert die Bundeswehr "nicht glücklich" über den angeblich mit der ARD "einvernehmlich" gefundenen Kompromiss. Demnach können ab dem 1.4. bestimmte Sportsendungen und Nachrichten über einen Bundeswehr-Sender empfangen werden. Das komplette Programm der ARD und aller Dritten stehen aber ab morgen nicht mehr zur Verfügung. Die GEZ-Gebühren (ab 2013 die Haushaltsabgabe) berührt dies aber nicht. Entscheidend ist, ob im heimischen Haushalt der Soldaten empfangsbereite Geräte zur Verfügung stehen oder nicht.

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Schweiz: Rundfunkgebühren schon bald nach deutschem Vorbild?
« Antwort #201 am: 02 April, 2011, 19:05 »
In der Schweiz steht eine Änderung der Rundfunkgebührenerhebung bevor. Wie der Blog Digitale Linke berichtet, muss künftig jeder Bürger der Schweiz Gebühren an die Billag entrichten. Auch wenn er überhaupt kein Empfangsgerät besitzt. Wann genau die Umsetzung nach deutschem Vorbild in Kraft tritt, ist noch nicht geklärt.

Die Schweizer Regierung debattiert über Änderungen der landeseigenen Rundfunkgebührenerhebung.  Im Gespräch ist die Frage, ob die Billag, die ähnliche Aufgaben wie die hierzulande bekannte GEZ innehat, künftig mehr Geld von den Schweizern verlangen sollte. Wie der Blog „die-linke.de“ berichtet, denken die Politiker darüber nach, nach deutschem Vorbild geräteunabhängig Radio- und TV-Gebühren einzuziehen.

Das würde bedeuten, dass jeder Schweizer Abgaben an die öffentlich rechtlichen Sendeanstalten zu entrichten hat – auch dann wenn er kein empfangsbereites Gerät besitzt. Für diese Form der „Haushaltsabgabe“ sprachen sich bereits vor einigen Tagen der National- sowie der Schweizer Ständerat aus. Nun rückt das Szenario immer näher.

Anlass für die Pläne ist die Annahme der Politiker, dass die aktuelle Regelung nicht mehr zeitgemäß sei. Sinngemäß heißt es dort, dass die Erhebung von Gebühren abhängig vom Besitz von Fernseher oder Radio suboptimal sei, da man die entsprechenden Programme heutzutage auch mit Handys und anderen Geräten empfangen könne.

Allem Anschein nach sollen von den bevorstehenden Änderungen die Kleinunternehmen ausgeschlossen werden. Insbesondere der Ständerat sprach sie für „eine Befreiung für kleine Gewerbe-, Fabrikations-, Dienstleistungs- und Landwirtschaftsbetriebe“, um “ungerechte Doppelbelastungen” zu vermeiden. Da sich in diesem Punkt noch nicht alle Beteiligten einig sind, werden bis zur Umsetzung des Gesetzesentwurfs wohl noch einige Wochen vergehen.

Unklar ist ebenfalls noch, inwiefern sich die Kosten für die Bürger verändern werden. Derzeit zahlen die Schweizer pro Jahr 462 Schweizer Franken an TV- und Radiogebühren. Das entspricht knapp 365 Euro, monatlich etwas mehr als 30 Euro.


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Re: Schweiz: Rundfunkgebühren schon bald nach deutschem Vorbild?
« Antwort #202 am: 02 April, 2011, 22:25 »
Ich frage mich, wann diese beiden ehrenwerten Länder auf die Idee kommen, jedermann mit Steuern zu belegen, auch wenn er überhaupt kein Einkommen (oder wenigstens verwertbares Vermögen) hat.
Kopfsteuern sind zwar in D vom Grundgesetz verboten, aber das hält bekanntermassen keinen Politiker ernsthaft auf.
Nennt man's eben (Haus)Hals/z-Steuer...  ::)

Oder kann mir mal jemand erklären, was Rundfunkgebühren ausgerechnet mit Haushalten verbindet, anstatt mit Zuhörern oder Empfängern?
Die Sender jedenfalls richten sich mit ihren Ausstrahlungen in der Regel nicht an Haushalte, Ausnahme allenfalls bei der Kabelversorgung per Einzelvertrag. Die Zeiten von je einem Empfänger für Radio und TV sind längst passe, perdu, vorbei.
Ansonsten wird in die Fläche gesendet, was die Frage aufwirft, weshalb nicht die (anteilige) Grundstücksgrösse entscheidet.

Nun gut, die Grundversorgung, für die die Gebühren in D erhoben werden, ist bezogen auf das Rechtsverhältnis zum Bürger, dessen Beziehung zum Staat nämlich das Grundgesetz regeln soll.

Es könnte die Frage aufkommen, ob es, ähnlich einer Abwasseranlage, für den Bürger, Haushalt oder das Grundstück eine Anschlusspflicht festgelegt werden könnte, die auch bei Nicht-Nutzung in einer pauschalen Grundgebühr enden kann.
Aber das lässt m.e. das Grundgesetz nicht zu, weil zur Informations- und Meinungsfreiheit auch das Recht auf Nichtwahrnehmung bestimmter Angebote gehört, im Gegensatz zum Umgang z.B. mit Regen- und Abwasser.
So vergleiche man eher mit Verbrauchssteuern, wo der Vegetarier solche auf Fleisch eben nicht entrichtet, oder der Nichtraucher die auf Tabak nicht. Da aber eine detaillierte Erfassung jeglichen (ö-r) Medienkonsums kaum möglich und ganz sicher nicht wünschenswert oder verfassungsgemäss wäre, sollte man m.e. bei der üblichen Flatrate für die Teilnehmer bleiben, samt sozialen Komponenten.

So gesehen, voran, Ihr vorbildlichen Schweizer, neutrale Gastgeber zahlreicher mächtiger Institutionen, wo bleibt nun Tells Geschoss???
Wir warten, auch hier in Deutschland.
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GEZ will mehr Personal einstellen - wegen ARD/ZDF-Abgabe
« Antwort #203 am: 16 April, 2011, 11:23 »
Wegen der Einführung der Haushaltsabgabe für die öffentlich-rechtlichen Programme von ARD und ZDF, die ab 2013 kommt, will die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zwischenzeitlich mehr Personal einstellen.

Weil dann auch Haushalte für Radio und TV zahlen müssen, die keine Empfangsgeräte mehr besitzen, sei der Schritt notwendig, zitierte das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" in einer am Samstag vorab verbreiteten Meldung GEZ-Chef Hans Buchholz bei einer Sitzung des Haupt- und Medienausschusses im Landtag Nordrhein-Westfalen. Die Umwandlung von der Gebühr zur Haushaltsabgabe verursache massiven Mehrbedarf an Personal.

Mehr als 400 zusätzliche Mitarbeiter sollen beschäftigt werden. Man müsse den Personalbestand "deutlich hochfahren", es handle sich um eine "sehr mächtige Reform", sagte Buchholz laut "Spiegel". Die neuen Mitarbeiter sollen den Angaben zufolge nur für höchstens zwei Jahre beschäftigt werden, auch danach werde die GEZ aber nicht deutlich schrumpfen, hieß es.

Die Zahl von derzeit 1.150 Beschäftigten werde man ab 2015 auf "etwa unter 1.000 reduzieren". Das solle über "normale Fluktuation" gewährleistet werden. Zusätzlich benötige man wie bisher externe Mitarbeiter. Außerdem soll die Behörde einen neuen Namen bekommen: Man ziehe ja zukünftig keine Gebühren mehr ein, sondern einen Beitrag. Der Begriff "Rundfunkservicezentrale" hatte im vergangenen Jahr bereits die Runde gemacht.

Vom Jahr 2013 müssen weitgehend alle Haushalte und Betriebsstätten die neue Rundfunkabgabe zahlen, die GEZ wird nicht mehr nachfragen, ob ein Fernsehgerät oder ein Radio im Schlaf- oder Wohnzimmer steht. Bisher knüpft die Gebühr an den Besitz eines Fernsehers oder Radios an, in Zukunft ist nahezu jeder Haushalt fällig.

Vorteil: Die Kontrolleure der GEZ werden abgeschafft, die das Image der öffentlich-rechtlichen Sender belasteten. Datenschutzexperten haben aber gleichwohl bereits von einer im Aufbau befindlichen "Supermeldebehörde" gesprochen. Kritiker gehen davon aus, dass die Haushaltsabgabe zu einem deutlich höheren bürokratischen Aufwand führt und ausgesprochen bürgerunfreundlich ist. Mit der Neueinstellung von 400 weiteren Mitarbeitern wäre zumindest der Vorwurf eines höheren bürokratischen Aufwandes bestätigt.

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Das Amtsgericht Bremen hat kürzlich entschieden, dass Mieter und Hausbesitzer den Besuch von GEZ-Mitarbeitern untersagen dürfen. Halten sich die Eintreiber nicht an das Hausverbot, kann die zuständige Landesrundfunkanstalt auf Unterlassung verklagt werden. Die GEZ versuchte sich zu rechtfertigen, sie hätte keine Software um ihr Personal über Hausverbote zu informieren. Geholfen hat das aber nicht.

Dem unangemeldeten Besuch von GEZ-Fahndern steht man jetzt nicht mehr ohnmächtig gegenüber. In Bremen gingen die Eigentümer eines Hauses vor Gericht, die sich mit ihrer Fußpflegepraxis und einem Elektrogeschäft schon längere Zeit von den GEZ-Beauftragten gestört fühlten. Obwohl sie den GEZ-Mitarbeitern ein Hausverbot erteilten, tauchten diese bei ihrer Suche nach empfangsbereiten und nicht angemeldeten Geräten immer wieder in der Praxis auf.

Die Personen versuchten sich damit zu entschuldigen, sie wüssten nichts von einem Hausverbot. Das Amtsgericht Bremen lässt diese Ausrede aber nicht gelten. Im Urteil wurde festgehalten, der GEZ stehen grundsätzlich keine hoheitlichen Zwangsrechte zu, die über dem Hausrecht der Eigentümer angesiedelt werden können. Die GEZ argumentierte, ihren Eintreibern müsse es gestattet sein, vor Ort an die Gebührenehrlichkeit der Bürger zu appellieren. Durch die Schwarzseher würden die Gebührenzahler zudem bestraft. Das Gericht verneinte dies und wies auch das Argument zurück, dass der Besuch der Prävention dienen würde. Daraus könne man keine Sonderrechte ableiten. Die GEZ war sich noch nicht mal zu schade vorzubringen, sie würden über keine Software verfügen, um ihre Mitarbeiter über die erteilten Hausverbote zu informieren. Die Reaktion der Justiz erfolgte prompt und klang eher belustigt: "Es liegt im Verantwortungsbereich der Beklagten, durch eine hinreichende innerbetriebliche Organisation durch sie veranlasste Rechtsverletzungen zu verhindern." Die Rechtsverletzungen müssen in jedem Fall unterbunden werden. Wie man die Eintreiber über die Verbote informiert, ist letztlich sekundär.

Wer als Mieter oder Eigentümer schriftlich ein Hausverbot ausspricht, steht jetzt nicht mehr ohne juristische Mittel da. Das Hausverbot ist in jedem Fall wirksam und kann nicht mehr mit Ausflüchten umgangen werden. Voraussetzung ist in jedem Fall die schriftliche Ausfertigung des Hausverbots. Unterlassungsklagen für mündlich ausgesprochene Verbote hingegen sind nicht möglich.


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GEZ-Kritik wird schriller - mehr Geld und Personal sorgt für Ärger
« Antwort #205 am: 19 April, 2011, 17:47 »
Dass die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln für die Umstellung der bislang gerätebezogenen Rundfunkgebühr auf eine Haushaltsabgabe mehr Personal braucht, stößt auch weiter auf scharfe Kritik.

GEZ-Verwaltungsratschef Hans Färber verteidigte den Mitarbeiteraufbau in der "Süddeutschen Zeitung": Das sei ein "Mehraufwand für zwei Jahre, danach können wir deutlich unter unseren heutigen Betriebskosten arbeiten", erklärte er. Die Zahl von 400 neuen Stellen für eine Übergangszeit von zwei Jahren, die kursiert, sei "völlig überzogen".

Die Verfahren für die Systemumstellung würden derzeit in GEZ-Arbeitsgruppen entwickelt. Erst im Herbst wolle der Verwaltungsrat entscheiden, wie viele Zusatzstellen tatsächlich bewilligt werden. Zu den Kosten der Umstellung wollte Färber in der "SZ" nichts sagen: Es gebe nur "erste Schätzungen".

Der "Spiegel" hatte am Wochenende berichtet, dass die GEZ mehr als 400 zusätzliche Mitarbeiter einstellen wolle. Unter anderem deshalb, weil mit Beginn der Haushaltsabgabe im Jahr 2013 die Rundfunkabgabe pro Betriebsstätte erhoben wird - je nach Mitarbeiterzahl.

"Die GEZ wird von 2013 bis 2015 unter anderem alle Hände voll zu tun haben, sämtliche Angestellte der Republik durchzuzählen, um festzustellen, wie hoch der Rundfunkbeitrag ist, den ein Betrieb jeweils zu zahlen hat – die Summe hängt nämlich von der Betriebsgröße ab. Eine Volkszählung ist nichts dagegen", ätzte die "Frankfuter Allgemeine Zeitung" am Montagabend.
 
Interessante Zahlen aus dem Reich der GEZ

Und brachte gleich noch ein paar interessante Zahlen aus der jüngeren Vergangenheit der Gebühreneinzugszentrale ins Spiel: So habe die behördenähnliche Organisation im Laufe des zweiten Halbjahrs 2009 12,4 Millionen Gebührenzahler angeschrieben, um an Einzugsermächtigungen heranzukommen.

Rund 11,9 Millionen Datensätze habe die GEZ von den Meldebehörden übermittelt bekommen, daraus hätten 359.400 "An- und Zumeldungen" resultiert. Von den Gebühreneintreibern hat es laut "FAZ" weitere 358.000 Belege für An- und Zumeldungen gegeben.

Rund 7,6 Milliarden Euro an Rundfunkgebühren hat die GEZ 2009 für die Programme von ARD, ZDF und das Deutschlandradio eingetrieben. 161,6 Millionen Euro davon wurden als Kosten für die Tätigkeit der in Köln ansässigen Gebühreneinzugszentrale geltend gemacht.

Die Grünen forderten die GEZ unterdessen zur Sparsamkeit auf, die Nachricht von 400 neuen Stellen sei schwer vermittelbar, da die Umstellung von Gebühr auf Haushaltsbeitrag alles einfacher machen sollte. Kritiker fühlen sich durch den Wirbel bestätigt. Unter anderem die FDP hatte die Haushaltsabgabe vehement abgelehnt und vor einem bürokratischen GEZ-Monster gewarnt. Andere Mahner sehen die Zentrale als eine kommende Supermeldebehörde, weil die GEZ ab 2013 die Daten von Einwohnermeldeämtern zur Erfassung der zahlungspflichtigen Haushalte mit ihren Teilnehmerkonten abgleichen kann.

Quelle : SAT + KABEL

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GEZ: Arbeitsloser soll Gebühren für kaputten Fernseher bezahlen
« Antwort #206 am: 20 Mai, 2011, 19:08 »
Der Fernseher eines Arbeitslosen aus Löwenstein ist kaputt. Er kann damit schon länger kein Fernsehprogramm mehr empfangen, seine Abmeldung wurde von der GEZ dennoch nicht akzeptiert. Der Witz: Er hätte das defekte Gerät sogar wegwerfen müssen, um endlich von den Gebühren befreit zu werden. Ob man bei der GEZ an Selbstheilungskräfte älterer Geräte glaubt?

Ob jemand seine GEZ-Gebühren entrichten muss hängt vor allem davon ab, ob im betreffenden Haushalt empfangsbereite Geräte vorhanden sind. Hans O. aus Löwenstein versuchte schon im Dezember seine GEZ-Gebühren loszuwerden, weil vor längerer Zeit sein Fernsehapparat den Geist aufgab. Ihm fehlt schlichtweg das Geld für einen Ersatz, weswegen er seit mindestens sechs Monaten freiwillig auf das TV-Programm verzichtet.

Wie er sagt, habe ihm die GEZ auf seinen Brief geantwortet, er könne das TV-Gerät aus rein finanziellen Gründen nicht abmelden. Das ginge nur sofern er Arbeitslosengeld II beziehen würde, derzeit erhält er aber ALG I. Auf die Anfrage der tz München antwortete ein Sprecher der Behörde, sein Schreiben sei verwirrend formuliert gewesen. Sie hätten aus seinem Brief nicht entnehmen können, dass das TV-Gerät tatsächlich kaputt sei. Und auch nicht, dass er in keinem Angestelltenverhältnis mehr steht. Im Zweifel entscheidet man offensichtlich zum eigenen Vorteil und nicht zum Vorteil des Gebührenzahlers. Statt einer konkreten Rückfrage erhielt Hans O. mehrere Mahnungen als Antwort. Das trug zwar nicht zur Klärung des Sachverhalts bei, setzte den Mann aus Löwenstein aber weiter unter Druck.

Doch damit nicht genug. Der Arbeitslose muss der GEZ jetzt schriftlich versichern, dass sein kaputtes Gerät von ihm entsorgt wurde. Der Fernseher mit Schrottwert dürfe nicht in der Wohnung verbleiben, will er die Befreiung erwirken. Ob man dort glaubt, der Apparat repariert sich irgendwann von selbst und könnte eines schönen Tages wieder funktionieren? Ganz raus aus dem Verfahren wird Hans O. dennoch nicht sein, denn die deutlich geringeren Gebühren für den Hörfunk fallen natürlich weiterhin an. Und rückwirkend wird die Gebühreneinzugszentrale die TV-Gebühren natürlich auch nicht gutschreiben wollen.

Obwohl er seit mindestens Dezember 2010 keinen der öffentlich-rechtlichen TV-Sender sehen konnte und über wenig Geld verfügt, muss er trotzdem finanziell für deren Betrieb aufkommen. Die Begeisterung des 47-Jährigen darüber wird sich wohl eher in Grenzen halten.


Quelle: www.gulli.com

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Offline Jürgen

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Sowas passiert leider immer wieder, wenn der Bürger einer Behörde gegenüber nicht exakt und ausschliesslich deren spezielles Kauderwelsch benutzt.
Und zwar regelmässig zulasten des Bürgers, versteht sich.

In diesem Falle hätte es schlicht der Erklärung bedurft, ab dem soundsovielten kein Gerät mehr empfangsbereit zu halten.
Warum und wieso geht die GEZ grundsätzlich nichts an. Im begründeten Falle des Unglaubens darf die GEZ ja versuchen, eine Prüfung vor Ort durchzuführen...
Eine reine Vermutung ist nicht als Versagungsgrund für die Abmeldung ausreichend.

BTW, nicht das Gerät (oder Teile davon) begründet die Gebührenpflicht, sondern empfangesbereithalten, was ein nicht unkomplizierter aber (mittlerweile) klar definierter Begriff ist.
So sind beispielsweise Geräte, bei denen das eigentliche Empfangsteil dauerhaft entfernt oder unbrauchbar gemacht worden ist, grundsätzlich nicht gebührenpflichtig.
Man kennt das Thema schon lange z.B. in Bildungseinrichtungen und Kabinen-Kinos.

Die Ablehnung aufgrund fehlender Befreiungsgründe ist hier offensichtlich vorsätzlich tatsachenverdrehend eingesetzt worden, denn eine Befreiung aus sozialen Gründen war gar nicht beantragt (und konnte daher auch nicht rechtswirksam abgelehnt werden), sondern eine Abmeldung wurde durchgeführt.
Diesem Vorgang der Abmeldung allerdings wurde seitens der GEZ nicht widersprochen, was m.e. automatisch zu deren Wirksamkeit zum Datum der Abmeldung führen muss.

Der gute Mann sollte sich seinerseits stur stellen und notfalls Rechtsbeistand suchen, falls die GEZ gerichtlich mahnen oder Vollstreckung androhen oder klagen sollte.

Fazit:
Auch als Arbeitsloser kann eine Rechtsschutzversicherung genausowenig schaden, wie die Zeit zu nutzen, sich 'mal gründlich schlau zu machen.
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Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

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GEZ bittet die Gebührenzahler um ihre Unterschrift
« Antwort #208 am: 23 Mai, 2011, 19:42 »
Um die Wirksamkeit der erteilten Einzugsermächtigungen weiterhin zu sichern, schreibt die GEZ derzeit mehr als 3,4 Gebührenzahler an, damit diese das bestehende Lastschriftverfahren und das künftige SEPA-Lastschriftmandat unterschreiben.

Nach einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen vom Montag sind Kunden jedoch nicht verpflichtet, das SEPA-Lastschriftmandat bzw. das sogenannte Kombimandat zu unterschreiben. Die bisherigen Einzugsermächtigungen werden voraussichtlich Ende 2012 ihre Gültigkeit verlieren. Ab diesem Zeitpunkt wird bei den nationalen Banken nur noch das neue SEPA-Verfahren eingesetzt.
 
Es sei aber nicht auszuschießen, dass Gebührenzahler trotz der aktuellen Zusendung später nochmals Post von der Gebühreneinzugszentrale bekommen, da noch nicht sicher sei, ob das von der GEZ verwendete SEPA-Lastschriftmandat den Anforderungen an ein solches Mandat vollständig genügt.

SEPA steht für Single Euro Payments Area und bezeichnet den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem alle Zahlungen behandelt werden. Mit der Einführung des Verfahrens im Januar 2008 wird nicht mehr zwischen nationalen und internationalen Zahlungen unterschieden. Damit sollen europaweit bargeldlose Zahlungen per Überweisung, Lastschrift oder Kartenzahlung genauso einfach möglich sein, wie in Deutschland.


Quelle: www.digitalfernsehen.de

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Re: GEZ bittet die Gebührenzahler um ihre Unterschrift
« Antwort #209 am: 23 Mai, 2011, 19:52 »
wie 3 Gebürenzahler aussehen kann ich mir ja noch vorstellen, aber 0,4 Gebürenzahler  :hmm  :jb
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