Autor Thema: GEZ ...  (Gelesen 48686 mal)

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Student klagt gegen Rundfunkgebühr für PCs von ARD und ZDF
« Antwort #180 am: 19 Oktober, 2010, 23:54 »
Am Mittwoch steht unter dem Aktenzeichen "BVerwG 6 C 17.09" ein wichtiger Prozess für die öffentlich-rechtlichen Sender beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf der Agenda.

Um 14.00 Uhr tritt die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Koenig und Partner aus Münster gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR) und dessen Anwälte in den Ring. Der Kläger ist Student der Mathematik und wendet sich gegen die Rundfunkgebühren für einen Computer mit Internet-Zugang im Zeitraum von Juni bis August 2007.

Mit einem Schreiben vom 17. Mai 2007 hatte er dem Westdeutschen Rundfunk darüber in Kenntnis gesetzt, dass er Geräte bereithalte, die unter die Definition "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" des Rundfunkgebührenstaatsvertrags fallen.

Da er diese Geräte zum Studium benötige, aber keinen Rundfunk damit empfange, was auch nicht der Zweck dieser Geräte sei, sei die im Rundfunkgebührenstaatsvertrag getroffene Regelung "willkürlich" und stelle einen "Eingriff in seine Handlungsfreiheit" dar, argumentiert der Student. Der für die Einziehung der Gebühren federführende WDR hatte rückständige Rundfunkgebühren in Höhe von 16,56 Euro und einen Säumniszuschlag von fünf Euro angemahnt.

Das Verwaltungsgericht Münster hatte der Klage zunächst stattgegeben. Das Oberverwaltungsgericht hob in einem Berufungsverfahren das erstinstanzliche Urteil auf und wies die Klage ab. Mit der Revision verfolgt der Student sein Ziel einer Aufhebung des Gebührenbescheids nun weiter.

Quelle : SAT + KABEL

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Ministerpräsidentenkonferenz berät Rundfunkabgabe
« Antwort #181 am: 20 Oktober, 2010, 16:27 »
Die Ministerpräsidenten der Bundesländer treffen sich am Donnerstag in Magdeburg. Eines der Hauptthemen in der Elbestadt wird die Neuregelung der Rundfunkgebühren sein.

Beobachter gehen davon aus, dass es bei den Beratungen der Länderchefs wenig Dissenz geben wird, da sie sich im Grundsatz schon geeinigt haben. Die Rundfunkgebühr soll in eine Haushaltsabgabe umgewandelt und ab 2013 erhoben werden. Die Höhe der Gebühr soll 17,98 Euro pro Monat betragen. Nach den Plänen ist auch eine Staffelung für Unternehmen geplant. Diese soll sich nach der Zahl der Betriebsstätten und Mitarbeiter richten. Auch für Firmenwagen werden nach der Reform Abgaben fällig.

Im Zuge der Reform hatte es massiven Widerstand aus Handwerk und Wirtschaft gegeben. Die Wirtschaft befürchtet erhebliche Mehrbelastungen durch die Neuregelung. Wenn die Ministerpräsidenten sich in Magdeburg abschließend über den neuen Rundfunkstaatsvertrag einigen, kann dieser zur Anhörung in die Landtage gehen.

Quelle: www.digitalfernsehen.de

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Rundfunkgebühr: Länder einig - es gibt Nachbesserungen
« Antwort #182 am: 21 Oktober, 2010, 18:08 »
Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich endgültig auf ein neues Finanzierungsmodell für den öffentlich- rechtlichen Rundfunk geeinigt. Die Rundfunkgebühr wird demnach ab 2013 von einer auf Fernseh- oder Radiogeräte bezogenen Abgabe in eine pauschale Abgabe pro Haushalt umgewandelt.

Der neue Staatsvertrag werde nun den Länderparlamenten zur Anhörung vorgelegt und dann voraussichtlich am 15. Dezember unterzeichnet, sagte Sachsen-Anhalts Regierungschef Wolfgang Böhmer (CDU) am Donnerstag in Magdeburg auf der Ministerpräsidentenkonferenz. Für "unabdingbar" halten die Regierungschefs Böhmer zufolge, dass der Monatsbeitrag von aktuell 17,98 Euro im Zuge der Reform stabil bleibt. Nach massiver Kritik der Wirtschaft besserten die Länder Regelungen für Unternehmen nach Darstellung Böhmers nach. Unklar blieb zunächst allerdings das genaue Ausmaß der Entlastungen.

"Das Modell ist mittelstandsfreundlich", sagte Böhmer. Zu Beginn der Konferenz sagte der rheinland-pfälzische Regierungschef Kurt Beck (SPD): "Wir planen eine sehr verträgliche Lösung für die Wirtschaft." Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder sprach zudem von einer "sehr ausgewogenen Belastungssituation" für private Haushalte. Wirtschafts- und Handwerksverbände hatten geklagt, dass der im Juni beschlossene Ursprungsentwurf für den neuen Staatsvertrag für die Unternehmen Mehrbelastungen von bis zu 350 Millionen Euro zur Folge habe. Sie hatten gefordert, das Gebührenvolumen aus der Wirtschaft auf der aktuellen Höhe von etwa 450 Millionen Euro zu deckeln.
 
Beiträge für Unternehmen werden gestaffelt

Auch nach dem nun beschlossenen Papier werden die Beiträge für Firmen nach der Zahl der Betriebsstätten und ihrer Mitarbeiter gestaffelt. Dieses System sei zugunsten kleinerer und mittlerer Firmen noch einmal überarbeitet worden, hieß es in einer Erklärung. Demnach müssen 90 Prozent der Betriebe künftig je Filiale ein Drittel der regulären Rundfunkgebühr oder lediglich eine zahlen. Auch für Dienstwagen wird die Abgabe fällig, ein Auto je Betriebsstätte soll aber gebührenfrei bleiben.

Mit der Rundfunkgebühr wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland finanziert. Nach Angaben der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erhielten ARD, ZDF, Deutschlandradio sowie die Landesmedienanstalten 2009 auf diese Weise 7,6 Milliarden Euro.

Quelle : SAT + KABEL

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Politik darf sich bei ARD und ZDF nicht inhaltlich einmischen
« Antwort #183 am: 23 Oktober, 2010, 10:33 »
Eine angedachte Einmischung der Politik in die Sendeinhalte von ARD und ZDF hat der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) zum Anlass genommen, zur Achtung der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufzufordern.

Als bedenklich bezeichnete die stellvertretende DJV-Bundesvorsitzende Ulrike Kaiser die im Rahmen der Ministerpräsidentensitzung in Magdeburg am Donnerstag ausgesprochene Ankündigung, dass sich eine Arbeitsgruppe der Staatskanzleichefs mit den künftigen Programmschwerpunkten der Sender befassen wolle: "Wie das Programm von ARD und ZDF aussieht, welche Themen die Sender in welcher Form ausstrahlen, entscheiden die Sender autonom." Eine mögliche Einflussnahme von Politikern auf die Programminhalte sei weder mit den journalistischen Standards noch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar, sagte Kaiser am Freitagabend.

Dagegen begrüßte die DJV-Funktionärin die Entscheidung der Ministerpräsidenten, die Rundfunkgebühren von der Geräte- auf die Haushaltsabgabe umzustellen. Dies sei "positiv für die Planungssicherheit der Rundfunkanstalten". Als problematisch empfand sie hingegen die Festlegung der Länderchefs auf die Beibehaltung der jetzigen Gebühr in Höhe von 17,98 Euro monatlich. "Wie hoch der Finanzbedarf der Sender ist, ermittelt die KEF und nicht die Ministerpräsidentenkonferenz.", so Kaiser

Dass die jetzige Abgabe unverändert bis 2015 bestehen bleiben solle, bezeichnete der DJV ebenfalls als bedenklich. Auf keinen Fall dürfe die Programmqualität in den nächsten Jahren Schaden nehmen. Die Landespolitiker kämen ihrer medienpolitischen Verantwortung nur unzureichend nach, wenn sie heute schon den künftigen Finanzbedarf zu kennen meinten.
 
Am Donnerstag war in Magdeburg die Entscheidung gefallen, die bestehende gerätebezogene GEZ-Abgabe ab 2013 durch eine Haushaltsgebühr zu ersetzen.

Quelle: www.digitalfernsehen.de

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Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor "GEZ-Betrügern"
« Antwort #184 am: 01 November, 2010, 11:55 »
Die von DIGITAL FERNSEHEN aufgedeckte Betrugsmasche mit Briefen von GEZ-Betrügern macht jetzt auch in Niedersachsen von sich reden. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt davor, den Schreiben Glauben zu schenken.

Die nun auch in Niedersachsen aufgetauchten Schreiben ähneln denen, die vor kurzem in Sachsen verschickt worden waren. Wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen am Montag mitteilte, erinnern die Briefe an GEZ-Schreiben. Hierbei handelt sich laut der Verbraucherzentrale um eine typische Gewinnmitteilung, die als Lockmittel für eine Kaffeefahrt dient. Der Anbieter sei der Verbraucherzentrale bereits hinlänglich bekannt.
 
Die Aufmachung des Schreibens erinnert stark an das GEZ-Logo. Deutlich sichtbar steht auf dem Brief der Slogan: Schon BEZahlt.Danke. Im Weiteren bedankt man sich für die gezahlten Gebühren und teilt mit, dass unter allen zahlenden Teilnehmern eine Verlosung durchgeführt wurde. Neben einem etwaigen Gewinn in Höhe von 1 875,00 Euro wird außerdem "als Sonderprämie ein Jahr lang Gebührenbefreiung für Ihre Empfangsgeräte (Bsp. 12 Monate x 17,98 € = 215,76 €)" versprochen.

Eine Sprecherin der Verbraucherzentrale Niedersachsen sagte: "Niemand hat etwas zu verschenken und mit der Wahrheit nimmt man es bei solchen Gewinnmitteilungen fast nie ernst. In den meisten Fällen werden die Teilnehmer mit aggressiven Methoden unter Druck gesetzt und für völlig überteuerte Produkte zu angeblichen Sonderpreisen abkassiert". Ihr Rat: "Am besten nicht mitfahren. Wer sich dennoch entschließt mitzufahren, sollte keinesfalls einen Vertrag unterschreiben!"

Quelle: www.digitalfernsehen.de

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Verleger: ARD und ZDF schwächen die Presse
« Antwort #185 am: 02 November, 2010, 19:02 »
Die Gebührenreform von ARD und ZDF wird nach Befürchtungen der Zeitschriftenverleger die Presse in Deutschland weiter schwächen. Mit der Investitionskraft der neuen Haushaltsabgabe könnten die Sender ihre kostenlosen Internetangebote zulasten der privaten Medien weiter ausbauen, erklärte der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) am Dienstag in Berlin. Der Verband warf den für die Kontrolle der Sender zuständigen Bundesländern vor, ihre Aufgaben nicht zu erfüllen.

Die Online-Expansion der "öffentlich-rechtlichen Presse" gefährde Pressevielfalt und Meinungspluralität, sagte VDZ-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Fürstner auf der Jahrespressekonferenz des Verbandes. In diesem Jahr werden die Zeitschriftenverlage nach einer Prognose ihren Umsatz um 1,1 Prozent auf rund 7 Milliarden Euro (2009: Milliarden Milliarden) steigern.

Fürstner griff Gratis-Anwendungen der Öffentlich-Rechtlichen im Netz wie die geplante "Tagesschau"-App für Tablet-PCs und Smartphones an. Die Anstalten würden immer mehr zu kaum kontrollierbaren Institutionen, denen Markt und Marktpreise egal seien. Hier müsse die Medienpolitik das Gleichgewicht wieder herstellen. Auch die sogenannten Drei-Stufen-Tests für die Zulassung von Internet- Angeboten hätten versagt.

Ein Dorn im Auge ist den Verlegern auch die Abrechnung für Internet-Bannerwerbung. Die Suchmaschine Google leite zwar Leser auf die Seiten der Verleger, habe aber bei der Abrechnung von Werbung ihre Spielregeln durchgesetzt. Bezahlt würde Werbung im Netz per "Click" und nicht wie in den Printmedien über Reichweite und Wahrnehmung der Anzeigen. Auch im Netz sollte die traditionelle Berechnung für Werbepreise angewendet werden.

Nach wie vor haben laut VDZ die Zeitschriften in Deutschland einen hohen Stellenwert bei der Mediennutzung. Allerdings ist in den ersten drei Quartalen 2010 die Gesamtauflage mit 114 Millionen Exemplaren um 0,9 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurückgegangen. Grund sei unter anderem der Abbau von Sonderverkäufen wie etwa Bordexemplare in Flugzeugen.

Quelle : www.heise.de

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GEZ-Mitarbeiterin verurteilt, da sie Wirt den Hitlergruß zeigte
« Antwort #186 am: 02 November, 2010, 21:00 »
Eine 54-jährige GEZ-Mitarbeiterin wurde gestern vom Ehinger Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt, da sie im Dezember letzten Jahres bei der Überprüfung einer Ulmer Wohnung auf unangemeldete Geräte, einem Wirt mit dem Hitlergruß entgegentrat und diesen wüst beschimpfte.

Sie behauptete dem kroatischen Gastwirt gegenüber, dass er ein Schwarzseher und ein Schwarzhörer sei, sich waschen solle und es besser wäre er ginge dorthin, wo er herkommt, hieß es in der Anklageschrift. Zwar gab die 54-Jährige Ulmerin bezüglich der Beleidigungen vor dem Gericht klein bei aber ein verfassungsfeindliches Zeichen hätte sie dem Wirt nicht gezeigt.  Sie erklärte Richter Wolfgang Lampa, dass sie nicht einmal wisse, wie der Hitlergruß ginge. Dieser entgegnete jedoch wenig verständnisvoll: „Das wollen Sie mir doch nicht ernsthaft erzählen?“ und schenkte der Angeklagten keinen Glauben. Nicht zuletzt da auch einige Zeugen die vermeintliche Tat beobachtet haben wollen. Ein Nachbar, der dazu kam, bestätigte, den Hitlergruß gesehen zu haben, er sei schockiert gewesen, "vor allem, weil sie es wiederholt hat". Auch die Frau des Wirts hatte den Gruß offenbar gesehen.

Bereits einige Wochen vor dem Vorfall hatten die Frau, die auf Provisionsbasis als Kontrolleurin für die Gebühreneinzugszentrale arbeitet und der Wirt das Vergnügen. Damals überprüfte die 54-Jährige zusammen mit ihrem Ehemann, der auch für die GEZ arbeitet, das Gasthaus des Kroaten. Bereits damals kam es zu einem unliebsamen Zusammentreffen. Die beiden Kontrolleure fragten den Wirt nach eventuell unangemeldeten Geräten in der Wirtschaft, erhielten vom Hauseigentümer jedoch mehrmals die Antwort, dass er weder Fernsehen noch Radio im Gasthaus besitze. Als der Ehemann der nun Angeklagten ihn daraufhin beschimpfte, packte der Wirt den Kontrolleur am Mantel und schob ihn vor die Tür. „Er hat einen furchterregenden Gesichtsausdruck gehabt“, berichtete der Ehemann, „ich hab gedacht, der schlägt mich zusammen“, schilderte er vor Gericht.

Von dem angeblich aggressiven Wirt entsetzt, rief das Ehepaar vor der Tür des Gasthauses die Polizei. Eine Woche nach diesem Vorfall kam die GEZ-Kontrolleurin erneut zu dem Haus. Sie wollte dort eine der Mieterinnen kontrollieren. Nachdem sie diese allerdings nicht antraf, stieß sie auf den Wirt, der nachschaute, wer vor der Tür stand.

Der Polizist der damals mit den Beteiligten sprach erklärte gestern: „Es passte nach meinem Dafürhalten alles nicht zusammen.“ Der Wirt sei schon länger in Munderkingen und sei noch nie in Konflikt mit den Behörden gewesen.  Auch der Richter beurteilte den Wirt keinesfalls als aggressiv. „Er ist schon ein etwas besonderer Mensch. Ein gewalttätiger Mensch ist das meiner Ansicht nach aber nicht.“, schilderte er der Presse.
So verurteilte er die Kontrolleurin für ihre Vergehen zu einer Geldstrafe. Zu einer zivilrechtlichen Klage seitens des Gastwirtes kam es allerdings nicht. „Ich habe keine Anzeige gemacht, ich habe kein Interesse an einer Bestrafung“ erklärte er.

Quelle: www.gulli.com

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Was darf die GEZ? - Weiter Streit um Gebühreneinzug und Datenschutz
« Antwort #187 am: 09 November, 2010, 11:04 »
Beim ZDF auf dem Mainzer Lerchenberg versteht man die Aufregung über das neue Gebührenmodell für den öffentlich- rechtlichen Rundfunk nicht. Einstimmig haben die Ministerpräsidenten den Umstieg auf eine Haushaltsabgabe ab 2013 beschlossen. Das neue Verfahren gilt als einfacher und gerechter als die bisherige gerätebezogene Gebühr. Dennoch gibt es hartnäckige Kritik von Datenschützern.

Sie bemängeln, die Gebühreneinzugszentrale GEZ habe zu viele Eingriffsmöglichkeiten in die Rechte der Menschen. Zwar kommt der ehemalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Hans Peter Bull, in einem Gutachten für ARD und ZDF zu dem Ergebnis, dass künftig deutlich weniger Daten über den Einzelnen herangezogen würden. Auch ZDF-Justiziar Carl-Eugen Eberle betont: "Nachforschungen, wie sie die gerätebezogene Rundfunkgebühr erforderten, sind bei der Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe nicht mehr nötig."

Dennoch bleiben die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern bei ihrer harschen Kritik. In einer Stellungnahme bemängeln sie: "Die bestehenden Befugnisse bei der Geldeintreibung werden beibehalten und teilweise sogar noch erweitert." Wie kommen die Datenschützer zu dieser Einschätzung? Künftig soll jeder Haushalt eine Rundfunkabgabe von voraussichtlich 17,98 Euro im Monat bezahlen. Es wird aber Fälle geben, in denen sich Mieter nicht bei der GEZ melden. Diese müssen ermittelt werden.

Die Brandenburger Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge - Vorsitzende des Arbeitskreises Medien - kritisiert, dass die Meldebehörden über einen Zeitraum von zwei Jahren der GEZ ihre Daten übermitteln können, um Wohnsitze festzustellen. Außerdem habe die GEZ weitreichende Kompetenzen bei der Ermittlung säumiger Zahler: "Eigentlich kann man recht einfach herausfinden, wer in einer Wohnung wohnt", sagt Hartge. "Da braucht man nicht die Stromanbieter zu befragen, den Arbeitgeber oder öffentliche Stellen. Das alles wird der GEZ aber ohne Not erlaubt. Darüber hinaus kann die GEZ sogar Daten mit Hilfe angekaufter Adressen ermitteln."

Besonders viele sensible Daten werden nach Einschätzung Hartges bereits jetzt über Sozialhilfeempfänger erhoben. Da viele aus Kostengründen von den Kommunen keine Bescheinigung zur Befreiung von den Rundfunkgebühren erhielten, müssten sie Kopien ihrer kompletten Bescheide an die GEZ schicken. "Dadurch gelangt die GEZ in den Besitz vieler Daten, die nicht erforderlich sind. Das ist sonst keiner Behörde erlaubt und das wird sehr viele Menschen treffen", meint sie.
 
"Es sind keine Anträge auf Gebührenbefreiung mehr nötig"

Aus einer völlig anderen Perspektive sieht das der Chef der Mainzer Staatskanzlei, Martin Stadelmaier (SPD), der die Rundfunkpolitik der Länder koordiniert. Für ihn steht die Vereinfachung im Vordergrund: "Es sind keine Anträge auf Gebührenbefreiung mehr nötig, es reicht der Sozialhilfebescheid. Das ist eine große Entlastung." Zum Datenschutzproblem meint er: "Jeder kann Einzeldaten schwärzen, die nicht benötigt werden." Stadelmaier will den Gesprächsfaden noch einmal aufnehmen, obwohl der Vorsitzende der Konferenz der Datenschutzbeauftragten, Jörg Klingbeil, glaubt: "Es ist unrealistisch, dass noch nachgebessert wird."

In dem Streit wird mit Superlativen nicht gegeizt. So muss sich die ungeliebte GEZ als "Supermeldebehörde" bezeichnen lassen, der FDP-Bundestagsabgeordnete Burkhardt Müller-Sönksen sprach kürzlich sogar von einer "Superschnüffelbehörde". Er fordert gleich ihre komplette Abschaffung. Der CSU-Medienpolitiker Eberhard Sinner findet solche Äußerungen hanebüchen und ZDF-Justiziar Eberle hält dem entgegen: "Die GEZ ist auch in Zukunft notwendig. Ihre Wirtschaftlichkeit ist dokumentiert. Sie arbeitet fast um die Hälfte kostengünstiger als die Finanzämter beim Einzug der Kirchensteuer."

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Rätseln um Mehreinnahmen von ARD/ZDF durch Gebührenreform
« Antwort #188 am: 19 November, 2010, 13:06 »
Die zuständige Gebührenkommission KEF kann selbst nicht abschätzen, wie viel Geld die geplante Haushaltsabgabe ab 2013 in die Kassen von ARD und ZDF spült.

KEF-Vorsitzender Heinz Fischer-Heidlberger sagte in einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" (Freitagsausgabe), man wäre "viel glücklicher", wenn ein Experte zuverlässig berechnen könnte, welche Summen die Haushaltsabgabe einspiele. Dem Blatt zufolge winken ARD, ZDF und Deutschlandradio Zusatzeinnahmen von bis zu 800 Millionen Euro durch den Umstieg vom bisherigen GEZ-Modell auf eine Pauschalzahlung pro Haushalt.

"Es könnte sein, dass sie [ARD und ZDF, die Red.] mehr einnehmen. Dass es enorme Summen sein werden, halte ich aber für ausgeschlossen. Im übernächsten KEF-Verfahren wird das geprüft. Falls die Anstalten dann überfinanziert sind, wird die Abgabe gesenkt", sagte der Vertreter der Gebührenkommission der "SZ". Damit wäre frühestens 2016 eine Anpassung des auf 17,98 Euro monatlich festgelegten Betrags möglich.

Die Ministerpräsidenten der Länder wollen den Gesetzesentwurf am 15. Dezember in geltendes Recht umwandeln. In Mecklenburg-Vorpommerns gibt es starke Vorbehalte seitens CDU und Linken. Der Antrag, eine Schlechterstellung von Behinderten zu vermeiden, scheiterte allerdings im ersten Anlauf. Auch eine reduzierte Gebühr für Blinde und Gehörlose gilt als politisch umstritten.

Fischer-Heidlberger betonte unterdessen, dass ohne den Systemwechsel massive finanzielle Einbußen bei den Sendern drohten. Die GEZ-Einnahmen waren in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken. Entsprechend hätten die Öffentlich-Rechtlichen "ein großes Interesse daran, dass diese Reform gelingt."


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Re: Rätseln um Mehreinnahmen von ARD/ZDF durch Gebührenreform
« Antwort #189 am: 19 November, 2010, 20:11 »
Zitat
Entsprechend hätten die Öffentlich-Rechtlichen "ein großes Interesse daran, dass diese Reform gelingt."

Dann ist der beschrittene der falsche Weg. Das wird eine Klagewelle geben so viel ist sicher. Zumal
Zitat
eine reduzierte Gebühr für Blinde und Gehörlose gilt als politisch umstritten
eine frechheit ist. Mal davon ab ist das Modell als solches nichts weiter als ne Kopfpauschale kann was erzählen wer will  :x
Da hilft wohl letztendlich nur "ziviler Ungehorsam" und die Zahlungsaufforderung in die Tonne.
Produktiv:
ASRock K8S8X, Athlon64 3000+, 1GB Infineon Ram, WinFast A340 8X AGP, Samsung HD160 GB SATA2,
Technisat SkyStar 2, Stab HH100 Rotor und 5° & 19,2° Ost fest
BS: Mandriva-Linux (mdv) 2010.2 PP, kde 3.5.12, kaffeine 0.8.8, skynetR32

Bastelsrechner:
ASRock N570 SLI, Athlon64 X2 6000+ 4GB Geil Ram, EVGA GeForce G 210 Passiv (1GB DDR3, VGA, DVI, HDMI), Samsung HD 500GB SATA2, TT-budget S2-3200 PCI
BS: immer nur Pinguin freundliche

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Showdown für die Rundfunkabgabe
« Antwort #190 am: 14 Dezember, 2010, 12:48 »
Abgabe statt Gebühr: Deutschlands Ministerpräsidenten wollen an diesem Mittwoch und Donnerstag in Berlin den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnen. Im Klartext für den Verbraucher heißt das: Die bisher geltende Rundfunkgebühr soll von 2013 an durch eine Rundfunkabgabe ersetzt werden.

Nach dem Beschluss der Ministerpräsidenten müssen noch die einzelnen Landesparlamente zustimmen.

Die Rundfunkkommission der Länder hatte den Entwurf zum neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag bereits im Sommer durchgewunken. Die bisherige Gebühr von derzeit monatlich 17,98 Euro soll durch eine Abgabe in voraussichtlich derselben Höhe ersetzt werden. Der Unterschied: Die Abgabe entfällt auf jeden Haushalt, die Gebühr bezieht sich bislang auf die Endgeräte.

So muss künftig jeder Haushalt die Abgabe entrichten, auch wenn er überhaupt nicht über Rundfunkgeräte verfügt. Auch Hartz-IV-Empfänger müssen zahlen, Vater Staat springt in die Bresche. Die Abgabe wird auch von Seh- oder Hörbehinderten verlangt. Unklarheiten bestehen noch bei Industrieunternehmen. Besonders der Mittelstand ist besorgt, weil es wegen einer Vielzahl kleinerer Betriebsstätten in einem Unternehmen zu einer Kostenexplosion kommen könnte.

Unklar ist, ob die öffentlich-rechtlichen Sender nach Einführung der Abgaberegelung mehr oder weniger einnehmen werden. Ein ARD-internes Papier kam im Sommer zum Schluss, dass die Erlöse um 200 Millionen Euro niedriger liegen als die gegenwärtigen rund 7,5 Milliarden Euro, die jährlich bei ARD, ZDF und Deutschlandradio landen. Andere Prognosen gehen sogar von bis zu 800 Millionen Euro mehr aus.

Umstritten ist auch noch, ob datenschutzrechtlich bei der Erfassung der neuen Haushaltsregelung alles mit rechten Dingen zugeht. Kritiker sagen: Nein, zu viele Verbraucherdaten gelangen an die GEZ, die wie bisher auch den Beitrag für Rundfunk einzieht. Ein von ARD und ZDF in Auftrag gegebenes Gutachten bescheinigt den Öffentlich-Rechtlichen jedoch, dass höchstmöglicher Datenschutz gewährt bleibt.

Unabhängig davon werden ARD und ZDF ihre Wünsche für die kommende Gebührenperiode - oder besser: Abgabenperiode - nächstes Jahr schon bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) anmelden.

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Neue Rundfunkabgabe beschlossen - Ministerpräsidenten geben grünes Licht
« Antwort #191 am: 15 Dezember, 2010, 13:09 »
Die Ministerpräsidenten der Länder haben eine Reform der Finanzierung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschlossen. Vom Jahr 2013 wird jeder Haushalt mit der Rundfunkabgabe zur Kasse gebeten. Bisher wird die Gebühr auf die Endgeräte erhoben.

Das kündigte der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer (CDU), am Mittwoch in Berlin an. Ob es bei den 17,98 Euro im Monat bleibt, ist noch unklar. Ein Vorteil des neuen Systems sei, dass die Mitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln nicht mehr kontrollieren müssten, ob in den Haushalten ein Empfangsgerät bereit stehe.

Die Rundfunkkommission der Länder hatte den Entwurf zum neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag bereits im Sommer durchgewunken. Die bisherige Gebühr von derzeit monatlich 17,98 Euro soll voraussichtlich durch eine Abgabe in voraussichtlich derselben Höhe ersetzt werden. Der Unterschied: Die Abgabe entfällt auf jeden Haushalt, die Gebühr bezieht sich bislang auf die Endgeräte.

So muss künftig jeder Haushalt die Abgabe entrichten, auch wenn er überhaupt nicht über Rundfunkgeräte verfügt. Hartz-IV-Empfänger müssen nicht zahlen, sie sind weiter bei Nachweis der Bedürftigkeit befreit. Ein Drittel der Abgabe wird auch von Seh- oder Hörbehinderten verlangt.

Unklarheiten bestehen noch bei Industrieunternehmen. Besonders der Mittelstand ist besorgt, weil es wegen einer Vielzahl kleinerer Betriebsstätten in einem Unternehmen zu einer Kostenexplosion kommen könnte.

Unklar ist, ob die öffentlich-rechtlichen Sender nach Einführung der Abgaberegelung mehr oder weniger einnehmen werden. Ein ARD-internes Papier kam im Sommer zum Schluss, dass die Erlöse um 200 Millionen Euro niedriger liegen als die gegenwärtigen rund 7,5 Milliarden Euro, die jährlich bei ARD, ZDF und Deutschlandradio landen. Andere Prognosen gehen sogar von bis zu 800 Millionen Euro mehr aus.

Umstritten ist auch noch, ob datenschutzrechtlich bei der Erfassung der neuen Haushaltsregelung alles mit rechten Dingen zugeht. Kritiker sagen: Nein, zu viele Verbraucherdaten gelangen an die GEZ, die wie bisher auch den Beitrag für Rundfunk einzieht. Ein von ARD und ZDF in Auftrag gegebenes Gutachten bescheinigt den Öffentlich-Rechtlichen jedoch, dass höchstmöglicher Datenschutz gewährt bleibt.

Unabhängig davon werden ARD und ZDF ihre Wünsche für die kommende Gebührenperiode - oder besser: Abgabenperiode - nächstes Jahr schon bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) anmelden.

Quelle : SAT + KABEL

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TV-Gebühren: Spekulationen über Scheitern von ARD/ZDF-Haushaltsabgabe
« Antwort #192 am: 18 Dezember, 2010, 11:32 »
Das Nachrichtenmagazin "Spiegel" spekuliert über ein Scheitern der erst in dieser Woche von den Regierungschefs der Länder beschlossenen Haushaltsabgabe für ARD und ZDF, die 2013 in Kraft treten soll.

Als Grund nennt das Blatt die wackelige Regierungskonstellation in Nordrhein-Westfalen. Der Staatsvertrag muss bis Ende 2011 von allen Länderparlamenten ratifiziert werden. Doch Rot-Grün verfügt im Landtag über keine eigene Mehrheit, und von FDP und Linkspartei wird keine Zustimmung zu dem Vorhaben erwartet. Die Regierung sei damit auf das Wohlwollen der CDU angewiesen, das bisher als sicher galt. Doch seit die Union vorige Woche den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag scheitern habe lassen, werde unter Medienpolitikern die Sorge laut, die NRW-CDU könnte auf diese Weise auch die neue Haushaltsabgabe kippen, schreibt der "Spiegel".

"Ich weiß nicht, ob auf die Union noch Verlass ist", sagte der nordrhein-westfälische Medien-Staatssekretär Marc Jan Eumann (SPD) dem Magazin. Die Landtagsfraktionen hätten im Oktober zwar noch Gelegenheit gehabt, sich über das Vorhaben frühzeitig zu informieren, doch habe die Union davon keinen Gebrauch gemacht. Daher sei völlig offen, wie die CDU sich verhalten werde. "Ich hoffe aber, dass sie in der Abgabenfrage mehr politische Verantwortung zeigt als vergangene Woche", so Eumann. Immerhin sei das beschlossene neue Gebührenmodell ja das, was die Unionsländer favorisiert hätten. Der nordrhein-westfälische Ex-Medienminister Armin Laschet (CDU) sagte dem "Spiegel", die Fraktion habe sich mit der neuen Gebühr "in der Sache noch nicht beschäftigt und somit nichts entschieden".

Ab 2013 wird die bisher gerätebezogene Gebühr durch ein Entgelt pro Haushalt ersetzt. Kritiker monieren einerseits, damit entstehe eine Art Supermeldebehörde, andererseits würde den öffentlich-rechtlichen Kanälen die Umstellung zusätzlich Finanzmittel in die Kassen spülen. Ob ARD, ZDF und Deutschlandradio mit der Haushaltsabgabe mehr Geld einnehmen, ist umstritten.

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GEZ-Justitiarin stellte Strafantrag: Ehemann sollte Urteil sprechen
« Antwort #193 am: 13 Januar, 2011, 17:44 »
Das Amtsgericht Düsseldorf brauchte mehr als ein Jahr um festzustellen, dass ein Richter befangen sein könnte, der gleichzeitig Ehemann einer Justitiarin des WDR ist. Seine Frau hatte eigenhändig Strafantrag gegen den GEZ-Beleidiger Frank P. gestellt.

Der arbeitslose Frank P. aus Nordrhein-Westfahlen hatte sich zu Beleidigungen gegenüber der GEZ hinreißen lassen, die sich der Westdeutsche Rundfunk nicht auf Dauer gefallen lassen wollte. Bernd Höcker von GEZ-Abschaffen.de staunte bei Einsicht der betreffenden Akte nicht schlecht, weil der Richter über ein Jahr nach der Strafanzeige beziehungsweise dem Strafantrag wegen Befangenheit abgelehnt wurde. Man hatte Anzeichen für die mangelnde Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit erkennen können. Kein Wunder, seine Frau hatte den Strafantrag formuliert und mitunterzeichnet. Der Richter hat immerhin eigenhändig laut § 30 StPO hiervon Anzeige gemacht, was aber nicht erklärt warum man vom 26.06.2009 bis zum 21.07.2010 brauchte, um über eine mögliche Befangenheit zu urteilen. Klarer als in diesem Fall kann die Sachlage kaum sein. Bernd Höcker ordnete den Fall auf seiner Website wenig zufällig unter der Rubrik Gurkenstaat ab. Dort kann auch der eingescannte Beschluss vom AG Düsseldorf betrachtet werden.

Höcker kommentierte diese außergewöhnliche Kooperation mit den Worten: „Ich bin ja schon lange zu der Erkenntnis gekommen, dass die drei Staatsgewalten Legislative (die das Gesetz macht), Exekutive (wie etwa die Rundfunkanstalten) und Judikative (etwa das Gericht) mittlerweile sehr *eng zusammenarbeiten*. Dass sich diese Zusammenarbeit mittlerweile aber jetzt sogar schon innerhalb von *Familien* abspielt, war mir bisher neu. Im übertragenen Sinne bedeutet dies: Exekutive und Judikative teilen sich Bett und Tisch - das versteht man in diesem Lande mittlerweile unter Gewalten-Teilung!“ Eigentlich fehlt im Bild nur noch der dazu passende Landtagsabgeordnete, der des Nachts in der Besucherritze des Ehebettes verweilt.

Wir haben uns vor knapp einem Jahr ausführlich mit dem Hamburger Kritiker der Gebühreneinzugszentrale unterhalten und Bernd Höcker gefragt, ob die GEZ Abzocke auf breiter Basis betreibt. Seine Antwort kann man hier nachlesen.

Quelle: www.gulli.com

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Re: GEZ-Justitiarin stellte Strafantrag: Ehemann sollte Urteil sprechen
« Antwort #194 am: 13 Januar, 2011, 18:53 »
Die Kritik verstehe ich nicht ganz (die Kritik über die Dauer des Antrags nach § 30 StPO schon). Ich fände es schlimmer, wenn Richter nicht Justitiarinnen irgendwelcher ÖR-Betriebe heiraten dürften! Das hat doch noch nichts mit einer Aufhebung der Gewaltenteilung zu tun (grummel, grummel).
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