Autor Thema: GEZ ...  (Gelesen 48620 mal)

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Offline Jürgen

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Re: Haushaltsabgabe: FDP droht mit Klage beim Bundesverfassungsgericht
« Antwort #150 am: 13 August, 2010, 01:30 »
Gartenhäuschen sind in einigen Bundesländern überhaupt nicht als Wohnsitz zugelassen, nicht als erster und ebensowenig als zusätzlicher.

Unabhängig davon stellt sich tatsächlich die Frage, ob ein einziger portabler Empfänger, von einem einzigen Benutzer an wechselnden Orten betrieben, möglicherweise mehrfach gebührenpflichtig werden kann.

Falls nicht, erwarte ich wirklich einen Markt für mobile Allzweck-Tuner, mit Bedienung z.B. über eine integrierte Fernbedieneinheit und OSD oder Touchscreen, und einer modernen Audio/Video-Schnittstelle wie HDMI.
Also nicht wie ein USB-Stick, der auf Rechner und Betriebssystem angewiesen ist, sondern als vollständiges Frontend mit komplettem System embedded, gegebenenfalls sogar mit CA.
Der Tuner charakterisiert das Bereithalten zum Empfang, nachgeschaltetes Audio/Video-Equipment dagegen nicht.

Solche Tuner-Geräte könnten - wie manche USB-Tuner bekanntlich auch - diverse Empfangswege unterstützen, die je nach Standort auch unterschiedlich genutzt werden könnten.
Antennen könnten teils dauerhaft am jeweiligen Standort  verbleiben, denn diese sind, selbst mit Breitband-Umsetzer a la LNB ausgestattet, allein kein Empfänger, weil irgendeine Möglichkeit zur Programmauswahl technisch nicht gegeben ist. 

Insofern ist auch ein Bajonettanschluss für eine Schüssel unnötig.
Schüssel bleibt fertig ausgerichtet jeweils vor Ort.
Empfänger mitnehmen, Antennenstecker dran, Ausgang anbamseln, fertig.

Eine Edel-Version könnte zudem über eine PVR- und Mediaplayer-Funktion verfügen, sowie über getrennte Antennenbuchsen und Tunerpacks, wodurch auch eine echt parallele Nutzung z.B. von DVB-T / -S / -C /-H, Analog-TV, UKW, DAB usw. machbar wäre.


Sollte man dagegen versuchen, einen mobilen Empfänger gleichzeitig mehrfach gebührenpflichtig zu machen, denke ich, eine solche Regelung hätte vor'm Bundesgericht keinen
Bestand.
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Niedrigere TV-Gebühren ab 2013 gefordert - 15 Euro als Höchstgrenze
« Antwort #151 am: 13 August, 2010, 10:43 »
Die "Bild"-Zeitung hat sich auf die Rundfunkgebühren eingeschossen. Zwei Politiker forderten in der Freitagsausgabe eine Absenkung der monatlichen Kosten im Zusammenhang mit der ab 2013 geltenden Haushaltsabgabe.

"Wenn sich herausstellen sollte, dass ARD und ZDF mehr einnehmen, muss über die Höhe der Haushaltsabgabe neu verhandelt werden", sagte CDU-Medienexperte Wolfgang Börnsen dem Blatt. Sein FDP-Kollege Burkhardt Müller-Sönksen fügte hinzu: "Die Abgabe sollte statt 17,98 Euro bei 15,00 Euro im Monat liegen."

Müller-Sönksen hat bereits am Donnerstag juristische Schritte gegen die ab 2013 geltende Haushaltsabgabe bei den Gebühren für die Programme von ARD und ZDF angekündigt, wenn es zu "unbilligen Mehrfachbelastungen" kommen sollte.

Dass das neue Entgelt für Radio und Fernsehen den öffentlich-rechtlichen Sendern Mehreinnahmen beschert, ist umstritten. Nach früheren Angaben der Rundfunkanstalt ist aufgrund der Haushaltsabgabe verglichen mit dem heutigen Stand nicht von Mehreinnahmen auszugehen. Schon die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) sorgt dafür, dass zusätzliche Erträge mit dem Bedarf verrechnet werden.

Aktuell generieren ARD und ZDF gut 7,6 Milliarden Euro jährlich aus der Rundfunkgebühr, die für einen Fernseher 17,98 Euro monatlich veranschlagt. Öffentlich-rechtlichen Rundfunk betreiben in der Bundesrepublik neben der ARD auch das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF), das Deutschlandradio (DLR) und der Auslandsrundfunk Deutsche Welle (DW). Die ARD-Landesrundfunkanstalten strahlen zusammen mehr als 50 Hörfunkprogramme aus, das Deutschlandradio drei weitere.

Quelle : SAT + KABEL

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GEZ-Beleidiger muss ins Gefängnis (Update)
« Antwort #152 am: 18 August, 2010, 18:38 »
Mittlerweile wurde laut Herrn Höckers Website die Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht. Der EGMR mit Sitz in Straßburg hat bisher lediglich den Erhalt des Schreibens bestätigt. Begründet hatte der „GEZ-Beleidiger“ die Zulässigkeit seiner Beschwerde unter anderem mit dem überaus fragwürdigen Verlauf der Gerichtsverhandlungen. Normalerweise werden Beschwerden nur angenommen, sofern alle inländischen Instanzen durchlaufen wurden. Möglicherweise wird man in diesem Fall eine Ausnahme machen, weil nach Aussage des Klägers gravierende Verfahrensmängel passiert sind.

Quelle: www.gulli.com

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GEZ: Berliner Katze soll endlich ihre Rundfunkgebühren entrichten!
« Antwort #153 am: 22 August, 2010, 20:29 »
Bisher hat die Besitzerin einer Katze vier Mal eine Aufforderung von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) bekommen, dass diese doch endlich ihre empfangsbereiten Geräte anmelden soll. Die Antwortschreiben der Besitzerin der GEZ-Katze hat die Behörde aber lange Zeit ignoriert.

Verstorbene Kinder, ein verstorbener Dackel  und nun eine neunjährige Katze aus dem Bezirk Prenzlauer Berg. Die GEZ fällt offenbar in ganz Deutschland immer wieder auf die Informationen von Adresshändlern herein, von denen sie ihre Daten beziehen. Frau Bärbel M. und ihr Haustier wurden mehrfach angeschrieben, dass sie doch endlich ihre Gebühren entrichten sollen. Die Besitzerin der Katze reagierte ihrerseits mit Schreiben, in denen sie den Empfängern mitteilte, dass es keine Tochter mit Namen Moni geben würde. Die GEZ reagierte nicht darauf und schickte der Katze nach einer gewissen Zeit die nächste Aufforderung.

Wie es dazu kam? Die Eigentümerin hat ein Mal mit dem Namen ihrer Katze etwas bei einem Auktionshaus im Internet bestellt, was weite Kreise zog. Offenbar hat das namentlich nicht genannte Portal die Katzen-Daten an einen Zwischenhändler verkauft, der die Daten an die GEZ vertickte. Die GEZ antwortete, sie würden nicht wissen, woher die Adressanbieter ihre Daten beziehen würden. Auch das Auktionshaus will mit dem Vorfall nichts zu tun haben. Angeblich würden sie keine Angaben an Dritte herausgeben. Anders kann es sich Frau M. allerdings nicht erklären.

Der Eigentümerin von Moni dürfte es letztlich egal sein, wer welche Tat dementiert. Ihr ist momentan nur wichtig, dass ihr Tier endlich aus dem Register der Gebühreneintreiber gelöscht wird. Ansonsten wäre sehr bald das nächste Schreiben an die Katzen-Dame fällig. Bleibt zu hoffen, dass der Berliner Katzen-Jammer bald zuende ist.

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Re: GEZ: Berliner Katze soll endlich ihre Rundfunkgebühren entrichten!
« Antwort #154 am: 23 August, 2010, 01:17 »
Es müssen gar keine verstorbenen Kinder oder Tiere sein, hinter denen die GEZ sinnfern hinterher schnüffelt. Ich bekomme regelmäßig Drohbriefe, gerichtet an meine Tochter, die seit Jahren in einer anderen Stadt studiert und ordnungsgemäß umgemeldet ist. Die Schreiben landen wenigstens in der Papier Wiederverwertung und tragen so zum Schutz der Wälder bei.
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Re: GEZ: Berliner Katze soll endlich ihre Rundfunkgebühren entrichten!
« Antwort #155 am: 23 August, 2010, 17:38 »
Die Schreiben landen wenigstens in der Papier Wiederverwertung und tragen so zum Schutz der Wälder bei.

Das würden sie wenn sie garnicht erst losgeschickt würden.
Ich möchte mal EINEN Handwerksbetrieb kennenlernen der mit solch einer Buchhaltung bestehen darf wie sie die GEZ immer wieder an den Tag legt. Besser dem "Verein" NIE beitreten, wer weissvo die Daten von einem sonst noch hinverschachert werden
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Kein Vetorecht für GEZ-Zahler
« Antwort #156 am: 23 August, 2010, 20:07 »
Das Kölner Verwaltungsgericht entschied, dass GEZ-Zahlende keinerlei Rechte haben, sich in die Produktionen der öffentlich-rechtlichen Sender einzumischen, für die sie ihre Gebühren entrichten. Mit diesem Urteil lehnte man die Beschwerde eines ehemaligen WDR-Redakteurs ab, der die Mehrkosten die durch die Einstellung Günter Jauchs bei der ARD für zu hoch hielt.

Die Zeit, in der Moderatoren Exklusivverträge mit bestimmten Sender vereinbarten, so dass sie nur auf einem bestimmten Kanal in Fernsehen zu sehen waren, ist schon seit längerer Zeit vorbei. So arbeitete der Moderator Stefan Raab, der überwiegend auf Pro7 zu sehen ist, auch schon in den Öffentlich-Rechtlichen. Auch Thomas Gottschalk, der eigentlich mit seiner Sendung  „Wetten dass“  in der ARD zu Hause ist, hatte schon Fernsehauftritte bei Sat.1 . Die Sender kommen so um etwaige Abfindungszahlungen herum, da ihre quotenbringenden Angestellten auf diesem Wege eine eigene Firma darstellen.

Auch Günther Jauch, der mit seiner Sendung „Wer wird Millionär?“ auf RTL deutschlandweit bekannt ist, wird künftig auf mehreren Sendern seine Brötchen verdienen. Der TV-Moderator wurde von der ARD angeheuert und wird ab Herbst 2011 als Nachfolger von Anne Will den Talkshow-Sendeplatz sonntagabends im Ersten übernehmen. Da die Firma Jauchs "I & U TV" die Sendung produzieren wird, werden die Kosten für die Sendung um einiges höher sein als die des vorherigen Programms.

Und genau gegen diese Mehrkosten ging WDR-Redakteur Axel Hofmann, der bereits als Redakteur beim WDR tätig war, in seiner Rolle als GEZ-Gebührenpflichtiger vor. Er forderte vorm Kölner Verwaltungsgericht, dass man der ARD durch eine einstweilige Verfügung vorerst verbietet, die Verträge mit Jauchs Firma zu unterzeichnen. Denn die in etwa um 25 Prozent höheren Kosten, die im Endeffekt die Bürger durch ihre GEZ-Entrichtung zahlen müssen, würde eine Verschwendung darstellen.
Das Gericht entschied allerdings, dass man als Gebührenzahler keinerlei Einfluss auf die Programmgestaltung hat, unabhängig davon ob die Kosten für TV-Produktionen unverhältnismäßig sind. Nach der Meinung des WDR-Rundfunkratsvorsitzenden Ruth Hieronym ist das aber auch nicht der Fall. Er rechtfertigte die Mehrkosten "mit dem besonderen Profil und der besonderen Bekanntheit, die Herr Jauch einbringt."

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Mehrheit findet 18 Euro Rundfunkgebühr zu viel
« Antwort #157 am: 31 August, 2010, 10:45 »
Sechs von zehn Deutschen finden 18 Euro Rundfunkgebühr zu viel und mehr als die Hälfte halten die ab 2013 geltende Haushaltsabgabe für gerechter.

Wenig Überraschendes hat der Branchenverband Bitkom nun mit einer Forsa-Umfrage unter 1 000 Teilnehmern zu Tage gefördert: Monatlich gut 18 Euro für die öffentlich-rechtlichen TV- und Radiosender finden fast zwei Drittel (60 Prozent) der Deutschen zu viel, teilte der Branchenverband am Dienstag mit. "Wir müssen langfristig den Automatismus stoppen, dass die Rundfunkgebühren ständig steigen", sagte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer.

Ab 2013 gibt das neue Gebühren-Modell: Jeder Haushalt soll einheitlich 18 Euro bezahlen, egal ob und welche Empfangsgeräte vorhanden sind. Es gibt dann keine reduzierte Gebühr für Haushalte ohne Fernseher mehr und "Schwarzsehen" ist nicht mehr möglich. Diese Neuregelung halten nach Bitkom-Angaben immerhin 54 Prozent der Deutschen für gerechter. Jeder dritte Bundesbürger (31 Prozent) sagt aber, dass die Höhe der Pauschale von 18 Euro eine Mehrbelastung für ihn darstellen wird. 56 Prozent der kleinen und mittelständischen Hightech-Firmen erwarten spürbare Kostensteigerungen für den Rundfunkempfang.

Quelle: www.digitalfernsehen.de

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Verbraucherschutz: Radio und Fernseher lieber richtig abmelden
« Antwort #158 am: 01 September, 2010, 18:55 »
Fehlgeschlagene Abmeldungen bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) wegen falscher Abmeldegründe oder nicht eingegangene Briefe können zu Vollstreckungen führen, wenn Mahnungen und Bescheide ignoriert werden. "Auf Vollstreckungsankündigungen müssen Verbraucher reagieren", sagte Kathrin Körber von der Rundfunkgebührenberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen am Mittwoch. Die Beratungspraxis zeige, dass Menschen, die in eine gemeinsame Wohnung ziehen, der GEZ lediglich den Umzug mitteilten - nicht aber die entsprechenden Geräte abmelden. Mit dem rechtzeitigen Kündigungsschreiben ist aber nicht alles erledigt. Auf Zahlungsaufforderungen und Gebührenbescheide reagieren viele dann gar nicht mehr, auch Vollstreckungsbescheide von Behörden werden ignoriert.

"Die bloße Mitteilung eines Um- bzw. Zusammenzuges reicht als Abmeldegrund nicht aus", erklärt Körber. Verbraucher muss einen nachvollziehbaren und plausiblen Grund angeben, damit die GEZ auf Anhieb erkennen könne, was konkret mit den bisher angemeldeten Geräten geschehen ist. Mögliche Gründe können sein:

- alle gebührenpflichtigen Geräte werden nunmehr gemeinsam genutzt,
- der Fernseher wurde auf den Partner übertragen,
- die Geräte sind verkauft bzw. verschenkt worden oder
- unwiederbringlich defekt und wurden entsorgt.

Jeder Rundfunkgebührenteilnehmer, der mit solchen Erklärungen seine Geräte ordnungsgemäß abgemeldet hat, erhält eine Abmeldebestätigung. Wer länger als vier Wochen darauf warten muss, sollte allerdings nachhaken, denn die Gebührenpflicht bleibt solange bestehen, bis die Abmeldung erfolgreich ist. Damit Abmeldeschreiben auch bei der GEZ ankommen, rät die Verbraucherzentrale, die Abmeldungen unbedingt per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Der Rückschein weist regelmäßig den Eingang des Schreibens nach. Ärger über angeblich nicht eingegangene Abmeldungen kann so vermieden werden.

Quelle : SAT + KABEL

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Re: Verbraucherschutz: Radio und Fernseher lieber richtig abmelden
« Antwort #159 am: 01 September, 2010, 23:37 »
Zitat
- die Geräte sind -/-
- unwiederbringlich defekt und wurden entsorgt.
Das ist Quatsch.

Wenn Geräte auf ordentlichen Wegen entsorgt wurden, also entweder durch Rückgabe an den Handel oder Abgabe am Recyclinghof, dann ist es eben nicht erforderlich, dass die Geräte "unwiederbringlich defekt" seien.
Auch intakte Geräte können so jederzeit abgegeben werden. Es ist dabei irrelevant, ob diese u.U. einer weiteren regulären Nutzung zugeführt werden können, z.B. durch second hand Kaufhäuser.
Massgeblich ist allein, dass diese Geräte vom ursprünglichen Gebührenpflichtigen damit nicht mehr empfangsbereit gehalten werden.
Und da es für diese Art der Entsorgung regelmässig keine Belege gibt, könnten solche auch nicht verlangt werden.
Eine entsprechende Erklärung muss genügen.
Ein rechtssicherer Beweis des nicht-mehr-bereithaltens ist ohnehin nicht möglich noch erforderlich, nur eben die erwähnte verbindliche Erklärung.

Auch ist bei künftig gemeinschaftlicher Nutzung kein Eigentumsübergang erforderlich noch glaubhaft zu machen.
Es sind nämlich keine komkreten Geräte bei der Anmeldung zu bezeichnen, sondern nur (mindestens) ein (unbestimmtes) Radio bzw. (mindestens) ein (unbestimmter) Fernseher.
Wer innerhalb seiner Wohnung mehrere Fernseher betreibt, zahlt nur für einen.
Und im selben Haushalt entstünde auch bei wechselweiser Nutzung desselben Geräts keine zweite Gebührenpflicht.
Das schliesst alle Mitglieder einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft mit ein, sowie deren vorübergehende Besucher.

Wenn allerdings (abschliessbare) Teile der Wohnung allein anderen Bewohnern zur Verfügung stehen, dann kann darin eine zusätzliche Gebührenpflicht entstehen.
Massgeblich ist dabei nicht das Eigentum am Gerät, sondern der Besitz, genauer das Bereithalten zum Empfang.
Sonst wäre ja ein auf Stotter oder Leasing beschafftes Gerät für den Nutzer gar nicht gebührenpflichtig, weil das Eigentum erst am Ende des Vertrages übergehen kann...
Im Zweifelsfalle kann sich ein Mitnutzer eines Gemeinschaftsraumes in derselben Wohneinheit, der schon angemeldet ist, durchaus auch zum Betreiber eines dortigen Gerätes erklären (lassen). 
Das würde dann zu seinem Zweitgerät, das nichts zusätzlich kostet.

Dies soll natürlich wie immer kein Rechtsrat sein, sondern allein meine persönliche laienhafte Ansicht ;)

Jürgen
« Letzte Änderung: 01 September, 2010, 23:48 von Jürgen »
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Haushaltsabgabe für ARD/ZDF als Datenkrake
« Antwort #160 am: 06 September, 2010, 11:00 »
Der Branchendienst "Carta" hat am Montag den neuen Gesetzentwurf zur Haushaltsabgabe für ARD  und ZDF veröffentlicht, die ab dem Jahr 2013 in Kraft treten und bereits auf der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz der Länder am 29. September verabschiedet werden soll.

Demnach werden Zweit- und Ferienwohnungen nicht mit der vollen Abgabenhöhe belastet, sondern als "Nebenwohnungen" mit einem Drittel der Gebühr in Rechnung gestellt. Neu sei auch die Streichung des Nachteilsausgleichs für mehr als 580.000 bislang von Rundfunkbeiträgen befreite Personen mit Behinderungen, hieß es. Die müssen künftig einen Betrag in Höhe eines Drittels der Gebühr abführen. Alle Firmen mit mehr 1.000 Beschäftigten sollen in drei Jahren einheitlich 20 Rundfunkbeiträge entrichten.

Die ursprünglich vorgesehene Umbenennung der GEZ in "Rundfunkservicezentrale" ist offenbar vom Tisch, der Staatsvertragsentwurf spricht nur noch von "nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebenen Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten". Vor allem beim gibt es offenbar keine Hemmungen: Nach "Carta"-Angaben wird es eine erhebliche Ausweitung in der Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten geben. Zum letzten Entwurf wurden keine Änderungen an den inakzeptablen Kontroll-, Melde- und Auskunftspflichten vorgenommen, schreibt der Branchendienst. Datenschutzexperten hatten bereits von einer im Aufbau befindlichen "Supermeldebehörde" gesprochen.

Quelle : SAT + KABEL

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Verbraucherzentrale warnt vor neuer GEZ-Betrugswelle
« Antwort #161 am: 07 September, 2010, 09:15 »
Bei den Verbraucherzentralen häufen sich derzeit die Beschwerden über eine dreiste Betrugsmasche angeblicher GEZ-Mitarbeiter. Mit Anrufen wollen diese an Kontodaten gelangen.

Vor einer dreisten Masche, mit der "das Konto geplündert" werden soll, warnte die Verbraucherzentrale Hessen am Montag. Angebliche Mitarbeiter der GEZ rufen dabei bei Verbrauchern an, bieten ihnen eine spezielle Fernbedienung zur Marktforschung an. Den Teilnehmern werden Geld- und Sachgewinne in Aussicht gestellt, für die sie sich aber registrieren müssen. Als Kosten für die Fernbedienung fallen 59 Euro an, wofür die Anrufer um Preisgabe der Kontoverbindung bitten.

"Niemals sollte die Bankverbindung am Telefon preisgegeben werden", warnen die Verbraucherschützer. Wer eine unberechtigte Abbuchung von seinem Konto feststellt, sollte seine Bank oder Sparkasse umgehend dazu auffordern, den Betrag zurückzubuchen. Werbeanrufe sollten der Bundesnetzagentur gemeldet werden, raten die Verbraucherschützer.

Die Masche für den GEZ-Betrug ist nicht ganz neu. Bereits Ende 2009 gaben sich unbekannte Anrufer am Telefon als angebliche GEZ-Mitarbeiter aus und informierten über ein neues Gesetz, nach dem Rentner keine Rundfunkgebühren mehr zu entrichten hätten. Mittels dieser Anrufe versuchten die Anrufer, an die Bankdaten der Angerufenen zu kommen: Man würde ja gerne die zu viel gezahlten Gebühren zurück überweisen, hieß es.

Quelle: www.digitalfernsehen.de

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Erneutes Datenmissgeschick bei der GEZ
« Antwort #162 am: 07 September, 2010, 20:45 »
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ist erneut fehlerhaften Adresslisten auf den Leim gegangen und versendete einen Brief an einen bereits verstorbenen Mann aus Nordrhein-Westfalen, in dem man ihn bittet, sein Radio und seinen Fernseher anzumelden und dafür Rundfunkgebühren zu entrichten.

Mittlerweile ist es scheinbar nichts Besonderes mehr, wenn die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) bei der Auswahl der Adressaten ihrer Mahnbriefe etwas unaufmerksam ist. Vor kurzem erst wurde eine Katze postalisch darauf hingewiesen, dass man gebührenpflichtige Geräte anzumelden hat und auch vor verstorbenen Säuglingen machte man in dieser Beziehung keinen Halt. Doch bisweilen gelang es offenbar nicht, aus den Fehlern für die man sich zwar immer wieder in aller Form entschuldigte eine Lehre zu ziehen.

Erneut wurde ein Fall bekannt, in dem einem Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen ein Brief der GEZ zugesandt wurde, in dem der tote Vater der Ehefrau darum gebeten wurde, doch bitte Radio und Fernseher anzumelden und dafür Rundfunkgebühren zu entrichten, bekannt.
„Wie peinlich ist das, solche Briefe zu verschicken?“ kommentierte Ehemann Hans-Michael Meyer der sich über das Schreiben der GEZ an seinen Schwiegervater wunderte. Denn in der gesamten Familie habe es nie Ungereimtheiten mit der Einzugszentrale gegeben. Die Gattin des verstorbenen Schwiegervater Karl Holländer habe den Anschluss nach dem Tod ihres Mannes korrekt umgemeldet und Tochter Beate habe ihn wiederum unter dem Familiennamen Meyer fortgeführt.

Doch wie kommt es immer wieder zu solchen Fehlern der GEZ? Dies ist in allen Fällen in der Wahl der Quellen begründet, von denen die Zentrale die vielen Anschriften der etwaigen GEZ-Preller erhält. Oft werden hier Adresshändler zurate gezogen, welche gegen finanzielle Gegenleistung Listen mit den Anschriften zur Verfügung stellen. Doch diese sind oft nicht korrekt und werden vor allem in Beziehung auf das eventuelle Ableben einer Person nicht geprüft.

Immerhin erklärte sich die Gebühreneinzugszentrale, neben einer weiteren Entschuldigung, dazu bereit, den Meyers den Namen des Adressanbieters, ein Unternehmen in Gütersloh, zu nennen, damit sie andere Weitergaben unterbinden können. Und auch in die GEZ-interne anonymisierte Sperrdatei will man die Familie aufnehmen, damit sich ein derartiger Vorfall nicht wiederholt.  Hiermit scheint man sich allerdings Zeit zu lassen – denn nach Informationen der Familie ist bereits ein weiterer Brief mit selbigem Inhalt im Briefkasten gelandet.

Quelle: www.gulli.com

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ARD: Nur "reiche Behinderte" müssen TV-Gebühren zahlen
« Antwort #163 am: 13 September, 2010, 15:57 »
Der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust hat sich mehr Ehrlichkeit in der Debatte um die Zukunft der gebührenfinanzierten Fernseh- und Radiosender gewünscht, gleichzeitig Medienberichte der vergangenen Woche zurückgewiesen.

"Die Diskussion verläuft mir bisher zu plump", sagte er nach Angaben des Evangelischen Pressedienstes (epd) am Wochenende in Berlin. Kritiker forderten zwar Einsparungen bei ARD und ZDF, schrien zum anderen aber auf, wenn Programme gekürzt würden. "Jetzt geht es um die Substanz unserer Angebote", das Sparpotenzial der öffentlich-rechtlichen Sender sei "ausgereizt".

In Medienberichten, wonach Behinderte nach der Umstellung auf eine Haushaltsabgabe im Jahr 2013 für die Programme von ARD, ZDF und das Deutschlandradio generell bezahlen müssten, sei nur wenig substantielles zu finden: "Wer arm ist, weil er mit seiner Behinderung nicht arbeiten kann, der kann sich auch künftig von der Gebührenpflicht befreien lassen - wie jeder andere auch", erklärte Boudgoust. Reiche Behinderte müssten künftig dagegen zahlen. Um dem Grundsatz der Gleichbehandlung nachzukommen, werde diese Gruppe aber in Zukunft nicht mehr pauschal von der Gebührenpflicht befreit.

Boudgoust wies außerdem erneut Spekulationen zurück, nach denen die Umstellung ARD und ZDF einen Geldsegen bescheren werde: "Das kann noch keiner verlässlich sagen. Wir selbst sind skeptisch, wenn die uns GEZ derzeit Prognosen vorlegt, weil viele Feinheiten noch unklar sind", sagte Boudgoust dem epd. So sei noch immer strittig, wie viel für Mietwagen oder für Ferienwohnungen gezahlt werden müsse.

Quelle : SAT + KABEL

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Re: ARD: Nur "reiche Behinderte" müssen TV-Gebühren zahlen
« Antwort #164 am: 13 September, 2010, 21:16 »
Zitat
Reiche Behinderte müssten künftig dagegen zahlen. Um dem Grundsatz der Gleichbehandlung nachzukommen, werde diese Gruppe aber in Zukunft nicht mehr pauschal von der Gebührenpflicht befreit.

So ist das richtig, schnapp sie euch! Erst neulich ist mir wieder SO EINER mit seinem Rolls Royce über den Fuss gefahren. Die lungern aber auch wirklich an jeder Ecke rum :(
Das ein behinderter Mitbürger sowieso schon durch einen Batzen an Mehrkosten zum Lebensunterhalt am Leben teilnimmt scheint ja eh in diesem Zusammenhang wieder völlig uninteressant?!!
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