Autor Thema: GEZ ...  (Gelesen 45793 mal)

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Offline Jürgen

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Re: Weniger Rundfunkgebühren von Schwarzsehern kassiert
« Antwort #135 am: 25 Juli, 2010, 23:43 »
Wer einmal als Gebührenzahler erfasst ist kann ja wohl kein neuer werden. Irgendwo ist wohl mal Schluss.
Viele nutzen irgendwann ein Fahrzeug mit Autoradio beruflich, oder erwerben ein Garten- oder Ferienhaus mit Empfänger.
Diese Geräte sind oft zusätzlich gebührenpflichtig.
Kinder ziehen irgendwann aus oder erzielen wenigstens ein nicht geringfügiges eigenes Einkommen.
Zusammengezogen, verheiratet und einen davon abgemeldet, aber Ehepartner trennen sich oft irgendwann wieder.
Und neue Firmen entstehen.

So entstehen immer neue mögliche Gebührenpflichten.

Und von den Betroffenen denkt, aus vielen möglichen und teils sehr verständlichen Gründen, ein nicht geringer Teil (zunächst) nicht daran, sich anzumelden.
Freiwild für Schnüffler und Fangprämienjäger...

Soll ich jetzt bestreiten, dass ich Leute kenne, die schon jahrzehntelang "versehentlich" keine Gebühren zahlen?


Jürgen
« Letzte Änderung: 25 Juli, 2010, 23:50 von Jürgen »
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GEZ verschickt Zahlungsaufforderungen an verstorbene Säuglinge
« Antwort #136 am: 01 August, 2010, 22:26 »
In Baden-Württemberg erhielt ein Elternpaar zwei Aufforderungen der GEZ, die an ihre vor langer Zeit verstorbenen Kinder gerichtet sind. Die Angeschriebenen wurden gebeten, sich doch bitte zur Zahlung der Rundfunkgebühren anzumelden.

"Seien Sie fair. Melden Sie sich an.", hieß es in dem Brief. Die betroffenen Eltern im Alb-Donau-Kreis erhielten die Post gleich zweimal. Jeweils ein Schreiben pro Kind. Da die GEZ davon ausging, dass die Kinder mittlerweile schon eigenes Geld verdienen würden, war man um die fälligen Gebühren bemüht. Die Tochter ist allerdings bereits vor 20 Jahren im Alter von zwei Jahren verstorben. Der zweite Brief, der am gleichen Tag ankam, war an den 1992 verstorbenen Sohn adressiert. Dieser war im Alter von neun Monaten gestorben. Die Eltern waren total schockiert über die Schreiben. Alles sei wieder hochgekommen, den zweiten Brief haben sie gar nicht erst aufgemacht.

Die Daten der Kinder stammten nach Angaben der GEZ von einem Adressenhändler. Dieser hat sich die Daten wahrscheinlich von Standesämtern besorgt, wo aber über den Verbleib der Betroffenen nichts vermerkt wird. Die GEZ schreibt die Zöglinge dann an, sobald sie rein rechnerisch erwachsen sind und über ein eigenes Einkommen verfügen könnten. Um sich vor weiteren unliebsamen Briefen zu schützen, müsste die Familie Einspruch erheben und der GEZ die Nutzung der Daten schriftlich untersagen. Die GEZ hat sich mittlerweile entschuldigt und erklärt, sie würden die Sperre der Daten von sich aus einrichten, um weitere Probleme zu vermeiden. Vater und Mutter werden jetzt erstmal einige Zeit brauchen, um sich von diesem Schock zu erholen.

Quelle: www.gulli.com

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Re: GEZ verschickt Zahlungsaufforderungen an verstorbene Säuglinge
« Antwort #137 am: 02 August, 2010, 00:37 »
Wie hoch ist eigentlich der Anteil an den Rundfunkgebühren, der der Finanzierung der Aktivitäten der GEZ dient?

Wenn die GEZ genug Geld hat, um jahrzehntealte Adressen zu kaufen, die aufgrund ihrer Herkunft grundsätzlich nicht aktualisierbar sein können und ohnehin zum allergrössten Teil Personen betreffen, die entweder bereits Gebührenzahler oder nicht gebührenpflichtig sind, zudem ein nicht eben geringer Teil der heutigen Bevölkerung darin gar nicht erfasst sein kann (Zuwanderer usw.), dann lässt das darauf schliessen, dass das Gebührenaufkommen unangemessen hoch sein muss.

Mindestens um diese Summe ist die Gebühr nun eigentlich wegen Zweckentfremdung zu kürzen.
Eine Prüfung auf Untreue sollte übrigens an anderer Stelle auch angedacht werden...

Meines wissens ist eine sog. qualifizierte Adresse ungefähr fünf Euro teuer.
Jedenfalls nicht sooooo viel billiger als entsprechende Auskünfte der Meldebehörden.

Ich frage mich, ob ähnlich z.B. den Gasrebellen der Abgabenpflichtige ab sofort einen entsprechenden Anteil einbehalten oder wenigstens grundsätzlich unter Vorbehalt zahlen sollte, damit eine Minderung der Gebühr ab sofort wirksam werden kann. Wir wissen ja, dass, wer unangemessen überhöhte Beträge zahlt, diese nur dann vermeiden kann, wenn er sofort tätig wird. Alle anderen würden allenfalls ab dem Zeitpunkt sparen können, wenn ein Gerichtsurteil zu der Überhöhung ergangen und rechtskräftig geworden ist und ggf. die Gebührenhöhe neu festgelegt wird.

Noch eine Frage stellt sich mir nahezu zwangsläufig, nämlich ob es möglicherweise persönliche Überschneidungen oder Beziehungen zwischen verantwortlichen Mitarbeitern der GEZ und solchen Adressenhändlern gibt.
Und ob eine derartige Verwertung einer solchen Menge an Standesamtdaten überhaupt unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zulässig ist, das sollte m.e. bei jeder beteiligten Person und Firma intensiv geprüft werden.
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GEZ-Karteikarten lagen auf der Straße: Datenschutz ein Fremdwort?
« Antwort #138 am: 04 August, 2010, 16:55 »
In Regensburg wurden zahlreiche Karteikarten eines GEZ-Fahnders auf der Straße gefunden. Bei manchen liegt das Geld auf der Straße, die GEZ zieht offenbar Klarnamen, Angaben über die Tätigkeit, Rente, Hartz IV und die Bankverbindung vor. Eine Anwohnerin hatte die Unterlagen dem Wochenblatt in Landshut übergeben. Bei der Abholung wurde der Mitarbeiter vom Bayerischen Rundfunk auch noch ausfallend.

Eine Anwohnerin in Burgweinting, einem Stadtteil von Regensburg, war höchst überrascht, als sie einige unscheinbar aussehende Blätter von der Straße aufhob. Bei näherer Betrachtung stellten sich die Zettel als Karteikarten eines freiberuflichen GEZ-Mitarbeiters heraus. Er muss die Unterlagen bei seinem Gang durch das Viertel verloren haben. Mehrere Dutzend ihrer Nachbarn waren dort in den „Teilnehmerdaten Bayerischer Rundfunk“ mit zahlreichen Angaben vermerkt worden. Dort wurde beispielsweise der Name, die Anschrift, Geburtsdatum und die Bankverbindung der Rundfunkempfänger eingetragen. Den Karteikarten kann man aber auch entnehmen, ob jemand Privat- oder Geschäftskunde ist, also ob er als Angestellter arbeitet oder selbstständig tätig ist. Auch die Sozialleistungen vom Staat wurden vermerkt, sofern Personen von der Zahlung der Gebühren befreit sind. Das Geburtsdatum kombiniert mit der Befreiung verrät schnell, wer Rente und wer Hartz IV bezieht. Dort steht auch, wann ein Gerät angemeldet wurde und wann bei der GEZ der letzte Zahlungseingang verzeichnet werden konnte. Für Datenhändler als auch Kriminelle wären dies interessante Angaben gewesen.

Die Anwohnerin war empört und übergab die Unterlagen der örtlichen Presse. Überall würde man den Leuten raten vorsichtig mit Daten umzugehen. Sie kann nicht verstehen, wie so etwas passieren kann. Auch beim Bayerischen Rundfunk scheint sich die Begeisterung in Grenzen zu halten. Die zuständige Datenschutzbeauftragte gab bekannt, der Fall sei außerordentlich bedauerlich. Alleine die Tatsache, dass ihre Mitarbeiter freiberuflich tätig sind, dürfte in Bezug auf den Datenschutz keinen Unterschied machen. Verstöße dagegen könnten sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Man darf gespannt sein, ob es dazu tatsächlich kommen wird.

Gestern holte der Chef des Bayerischen Beauftragtendienstes die verlorenen Karteikarten in der Redaktion der Wochenblatt Verlagsgruppe in Landshut ab. Zur Begrüßung soll er den Journalisten gesagt haben, sie hätten auf einen derartigen Fehler „doch nur gewartet“. Nötig war das nicht, kam der Skandal vom Bürgersteig direkt in ihr Büro geflattert.

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Wieder GEZ-Panne: Toter Dackel soll Fernseher anmelden
« Antwort #139 am: 10 August, 2010, 13:00 »
Ein toter Dackel ist in München zur Anmeldung seines Fernsehers aufgefordert worden. Entsprechende Post flatterte seiner Besitzerin von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in den Briefkasten. "Das kommt schon einmal vor", sagte Andreas Müller von der Gebührenabteilung des Bayerischen Rundfunks und bestätigte damit einen Bericht der "Bild"-Zeitung vom Dienstag.

Demnach wurde der vor fünf Jahren gestorbene Rauhaardackel "Bini" von der GEZ aufgefordert, bei eigenem Einkommen seine Rundfunkgeräte anzumelden. Die Besitzerin war erbost und beschwerte sich bei der GEZ.

Immer mal wieder würden Hunde oder Katzen angeschrieben, sagte Müller der Nachrichtenagentur dpa. Denn manche Besitzer ließen ihre Haustiere mit Vor- und Zunamen etwa bei Preisausschreiben teilnehmen oder registrierten sie mit Anschrift und Geburtsdatum im Internet. Da die GEZ für die Ermittlung von gebührenpflichtigen Personen auch Adressen von Unternehmen miete, landeten auch vermeintliche Menschen in der Datenbank, erklärte Müller.

Das könnte im Fall "Bini" auch passiert sein. Die Hintergründe werden jetzt recherchiert, hieß es von der GEZ in Köln. "Das war eine Verkettung unglücklicher Umstände", sagte Müller. "Bini" sei zudem als Tiername nicht erkannt worden, da er auch als Abkürzung für "Sabine" verwendet werde. "Das tut uns unendlich leid."

Quelle : SAT + KABEL

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Re: Wieder GEZ-Panne: Toter Dackel soll Fernseher anmelden
« Antwort #140 am: 11 August, 2010, 01:00 »
Ich frage mich, ob es hier nicht um eine versuchte Erschleichung einer nicht geringfügigen Geldsumme geht, die angestrebte und ungerechtfertigte Beitreibung einer Gebühr betreffend.
Und möglicherweise auch um eine Zweckentfremdung bereits eingezogener Gebühren, zu solchen offenbar unqualifizierten Datenerhebungen.

Nicht jede irgendwo erfasste Identität muss die eines Menschen sein, oder einer Firma.
Das ist offensichtlich.
Insbesondere wenn diese nicht aus Melderegistern oder anderen amtlichen Personenverzeichnissen stammt...

Ein Hund kann tatsächlich ein Einkommen haben, denn dafür ist eine eigene Geschäftsfähigkeit nicht in jedem Falle erforderlich.
Ebenso wie ein Kind kann auch ein Tier beispielsweise ein Geschenk erhalten, oder u.U. auch eine Erbschaft oder einen Lohn (z.B. als Deckrüde), zu verwalten dann von einem für es verantwortlichen Menschen.
Sogar eine Art Meldeadresse hat ein Hund normalerweise, über die Anmeldung zur Hundesteuer.
Und diese Adresse kann durchaus auch exklusiv die seine sein, wenn nämlich der Halter nicht auch ebendort einen Wohn- oder Geschäftssitz hat.
Ein Hund kann ohne weiteres auf einem Gartengrundstück, einer Viehweide oder sonstwo ansässig sein, eine Adresse aus der Flurstückbezeichnung oder sogar ehemaligen oder kommenden Hausnummer ist dann ebenso möglich. Das kann auch in einem anderen Bundesland sein, oder zumindest in einem anderen Finanzamtsbezirk als dem für den Wohnsitz des Halters zuständigen. Dort könnte ja sogar ein wirksames Halteverbot bestehen, am Haltungsort ggf. aber nicht.

Aber ein Tier kann keinesfalls der Rundfunkgebührenpflicht unterliegen, selbst wenn es Tiere gibt, die dem Fernsehen oder Radio durchaus zugetan sind.

Damit MÜSSEN die Gebühreneinzugs-Junkies rechnen.
Vielleicht sind solche Fälle nicht allzu häufig, aber wer sich beruflich mit solchen Aufgaben befasst, der unterliegt zweifellos gewissen Sorgfaltspflichten.

BTW, Abkürzungen von menschlichen Namen weisen üblicherweise darauf hin, dass ein Datensatz eben nicht eine offiziell gültige Adresse enthält.
Bloss weil irgendwo ein Spitz- oder Künstlername auftaucht, ist ganz sicher nicht von einer zusätzlichen Gebührenpflicht auszugehen...

Mir stinkt's gewaltig, dass die mir mühselig vom Munde abgesparten Gebühren für so einen widersinnigen Firlefanz missbraucht werden.
Abstellen, zusammenstreichen, dafür wird's allerhöchste Zeit.

 
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2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
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Haushaltsabgabe: FDP droht mit Klage beim Bundesverfassungsgericht
« Antwort #141 am: 12 August, 2010, 14:49 »
Bei der FDP stößt die geplante Haushaltsabgabe nun auf erheblichen Widerstand. Aufgrund der zu erwartenden Mehrfachbelastung von Privatpersonen und Unternehmen erwägen die Liberalen eine Verfassungsklage. ARD und ZDF könnten ansonsten jährlich von einem Plus von 1,2 bis 1,6 Milliarden Euro ausgehen. Das sei nicht akzeptabel.

Die GEZ-Reform sieht ab dem Jahr 2013 eine Haushaltsabgabe in Höhe von maximal 17,98 Euro vor. Diese Abgabe wird aber auch bei Ferienwohnungen, Zweitwohnsitzen, Gartenhäuschen, Hotels und allen sonstigen Unternehmen fällig, wodurch viele Verbraucher doppelt zahlen müssten. FDP-Medienexperte Burkhardt Müller-Sönksen schlägt alternativ eine Pro-Kopf-Abgabe vor.

Nach Schätzungen der FDP wird die Reform Mehreinnahmen in Höhe von 1,2 bis 1,6 Milliarden Euro in die Kassen der Öffentlich-Rechtlichen spülen. Die ARD selbst geht (natürlich) von keinen zusätzlichen Einnahmen durch die Haushaltsabgabe aus. Erst im Juni dieses Jahres wurde von den Ländern beschlossen, die GEZ-Gebühr pro Haushalt und nicht wie bisher pro empfangsbereitem Gerät zu kassieren.

Herr Müller-Sönksen sagte kürzlich in einem Interview bei Digital TV, der ARD drohe ansonsten eine Legitimationskrise. Grundsätzlich spricht er sich dennoch für einen Grundversorgungsauftrag und somit für die Erhebung einer Gebühr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus. Diese soll aber besser pro Kopf anstatt pro Haushalt erhoben werden. Wenn aber die Bürger den Auftrag als nicht erfüllt ansehen, würden sie die Arbeit von ARD & ZDF infrage stellen. Herr Müller-Sönksen kann nicht verstehen, warum ARD und ZDF bei Großveranstaltungen so viel mehr Personalkosten verursachen, als andere Sender. Er warf den Sendeanstalten bei der Übertragung der Leichtathletik-EM in Barcelona „Geldverschwendung“ vor, weil die Sender der Nachbarländer mit weniger als der Hälfte des Personals ausgekommen sind. Ihm sei es unverständlich, warum die Mitarbeiter beider Sendeanstalten dorthin reisen mussten. Bei derartigen Events sollten sich die beiden Sender lieber abwechseln, statt ihre Arbeit parallel zu verrichten.

Für Aufregung hatte auch die Veröffentlichung des opulenten Jahresgehaltes von Monika Piel gesorgt. Die Chefin des WDR bekam im Vorjahr insgesamt eine Summe von 352.000 Euro für ihren Job. Sie verdiente damit mehr als die Bundeskanzlerin oder der amtierende Bundespräsident. Die Gehälter der männlichen Kollegen anderer Bundesländer dürften aber noch weit darüber liegen. Leider schreibt nur das Land Nordrhein-westfahlen seiner Rundfunkanstalt gesetzlich vor, die Bezüge ihrer Mitarbeiter zu veröffentlichen. Mit einem Monatsgehalt von knapp 30.000 Euro werden sich weder die Chefs privater Sender noch die anderer Rundfunkanstalten abspeisen lassen.

Dazu kommt: Nicht wenige Angestellte haben nicht mal 30.000 Euro Jahresgehalt, das sie in ihrer Steuererklärung angeben könnten.


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Re: Haushaltsabgabe: FDP droht mit Klage beim Bundesverfassungsgericht
« Antwort #142 am: 12 August, 2010, 17:38 »
seh ich das richtig. wenn ich im haus ein laptop mit terrestisch stick betreibe dann ist das o.k. und wenn ich mich damit
ins gartenhäuschen setze fällt wieder ne gebühr an. das wäre schwachsinn...


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Re: Haushaltsabgabe: FDP droht mit Klage beim Bundesverfassungsgericht
« Antwort #143 am: 12 August, 2010, 17:46 »
Diese Abgabe wird aber auch bei Ferienwohnungen, Zweitwohnsitzen, Gartenhäuschen, Hotels und allen sonstigen Unternehmen fällig

Ist soweit eigentlich eindeutig ;)

das wäre schwachsinn...

ach ;) ...deswegen wollen die ja auch dagegen angehen ...

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Re: Haushaltsabgabe: FDP droht mit Klage beim Bundesverfassungsgericht
« Antwort #144 am: 12 August, 2010, 18:22 »
wenn ich mich damit
ins gartenhäuschen setze fällt wieder ne gebühr an. das wäre schwachsinn...

ich glaub das ist so gemeint. Wenn du deinen Läppi oder mit einem anderen tragbaren Gerät dorthin gehst ist das abgedeckt.
Wenn du aber auserhalb deiner Wohnung, die ja angemeldet sein dürfte, eine stadionäre Anlage, TV, Radio oder MultimediaPC betreibst mußt du neu blechen.
War aber glaub ich schon immer so.
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Re: Haushaltsabgabe: FDP droht mit Klage beim Bundesverfassungsgericht
« Antwort #145 am: 12 August, 2010, 19:25 »
Wenn du aber auserhalb deiner Wohnung, die ja angemeldet sein dürfte, eine stadionäre Anlage, TV, Radio oder MultimediaPC betreibst mußt du neu blechen.

oder so ...

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Re: Haushaltsabgabe: FDP droht mit Klage beim Bundesverfassungsgericht
« Antwort #146 am: 12 August, 2010, 21:22 »
dann werden mobile anlagen boomen (also nix mehr stationär), wir sollten eine sat schüssel mit
bajonettkupplung auf den markt bringen  :P

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Re: Haushaltsabgabe: FDP droht mit Klage beim Bundesverfassungsgericht
« Antwort #147 am: 12 August, 2010, 21:29 »
Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich im Garten, den ich nicht habe, eine Toilette reinstelle und dort ein Empfangsgerät installiere? Kann man das schon "Gartenhäuschen" nennen?
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Re: Haushaltsabgabe: FDP droht mit Klage beim Bundesverfassungsgericht
« Antwort #148 am: 12 August, 2010, 23:14 »
ja klar, brauchst ja auch einen Wasseranschluß für die Spülung. Da wird es schon ein Zweitwohnsitz! :laugh:
System:
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Offline ritschibie

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Re: Haushaltsabgabe: FDP droht mit Klage beim Bundesverfassungsgericht
« Antwort #149 am: 13 August, 2010, 00:11 »
Mit "Zweit" und "sitz" komme ich klar, aber "wohn" ist in diesem Zusammenhang vom Ge(set)zgeber doch leicht übertrieben, finde ich. Das wird die Gezler aber nicht vom Kassieren abhalten: non olet, bekanntlich :embarassed:
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