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"Speziell geschultes Personal" solle dabei die Identität des Versicherten prüfen und bestätigen. Nur diese Stellen sollten berechtigt werden, die Fotos datenschutzkonform an die Kassen weiterzuleiten.
Darüber klagt der Bundesverband der Berufsfotografen unter Verweis auf die europäische Datenschutzrichtlinie