Autor Thema: Elektronische Gesundheitskarten auf dem Weg  (Gelesen 11802 mal)

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Die Ärztekammer Nordrhein und die Ärztekammer Westfalen-Lippe haben einen ärztlichen Beirat installiert, der die Praktikabilität der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) unter die Lupe nehmen soll. Auf den Prüfstand kommt der Einsatz der eGK in den Testregionen Essen und Bochum. Im Verlauf der Prüfung soll der elektronische Arztbrief im Vordergrund stehen, aber auch die Erfahrungen der Patienten mit der eGK berücksichtigt werden. In der Testregion sind rund 20.000 neue Karten im Einsatz.

Das von den beiden Ärztekammern neu geschaffene Gremium sei bundesweit einzigartig, heißt es in einer Pressemitteilung. Dem Beirat sollen neben Praxis- und Krankenhausärzten auch Zahnärzte, Psychotherapeuten und Vertreter der Krankenhausträger angehören. Mit dem Fokus auf dem elektronischen Arztbrief als B2B-Kommunikation soll das wieder erlahmende Interesse der Ärzte geweckt werden. Daneben soll der Beirat Empfehlungen für den weiteren Aufbau der telematischen Infrastruktur geben.

Experten gehen unterdessen von weiteren Verzögerungen bei der Einführung der eGK aus. Auf dem 5. Gesundheitsökonomischen Kongress in Berlin wurde vergangene Woche eine Studie der Beratungsgesellschaft Wegweiser Research vorgestellt, nach der 86 Prozent der befragten Gesundheitsexperten davon ausgehen, dass die elektronische Gesundheitskarte frühestens 2015 eingeführt werden kann. Damit sie überhaupt kommen kann, erwarten die Experten nicht zuletzt eine Neustrukturierung der Projektgesellschaft Gematik.

Quelle : www.heise.de

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Heute ist das "Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften" (GKV-Änderungsgesetz) in Kraft getreten. Das bis zum 31. Dezember 2013 gültige Gesetz soll durch verschiedene Maßnahmen wie einem Preisstopp bei Arzneimitteln und Rabatte für Großeinrichtungen Einsparungen von mindestens einer Milliarde Euro im Jahr bringen. Mit dem Gesetz soll außerdem die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) beschleunigt werden.

So verpflichtet das Gesetz die Krankenkassen dazu, Online-Dienste anzubieten, über die Ärzte die Gültigkeit der Versichertendaten überprüfen und die Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte aktualisieren können, wenn Patienten mit einer eGK die Praxis aufsuchen. Ärzte, Zahnärzte und Kliniken müssen diesen "Stammdatenabgleich" jeweils beim ersten Patientenkontakt im Quartal durchführen. Allerdings ist die Online-Anbindung der Praxis-EDV und der eGK-Lesegeräte für Ärzte nach wie vor freiwillig: Nur die Praxen und Krankenhäuser, die schon an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sind, sind zur Überprüfung der Karten verpflichtet.

Ein weiterer Punkt des GKV-Änderungsgesetzes ist die Verlängerung einer Ausnahmeregulierung bis zum 30. Juni 2011. Danach dürfen Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser Patientendaten weiterhin an private Abrechnungsstellen weitergeben. Diese Praxis hatte das Bundessozialgericht am 10. Dezember 2008 verboten (AZ B6 KA 37/07 R), weil die Patientendaten bei diesen Abrechnungsstellen nicht ausreichend geschützt sind. Die Sondergenehmigung soll allen Beteiligten Zeit geben, ein datenschutztechnisch sicheres Verfahren zu finden.

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PerspeGKtiven für die elektronische Gesundheitskarte
« Antwort #62 am: 11 September, 2010, 13:59 »
Während der Rollout der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nach einer Gesetzesänderung  praktisch gestoppt ist, gibt es erste Überlegungen zur Zukunft der Gesundheitskarte. Gleich zwei Kongresse beschäftigten sich in dieser Woche mit der Thematik. Auf der Jahrestagung der Gesellschaft für medizinische Informatik in Mannheim widmete man sich im perspeGKtive"-Workshop der "sicheren Informationstechnologie für das Gesundheitswesen von morgen", auf den IT-Trends in der Medizin in Essen war der Nutzen für Patienten im Gespräch.

Seit die schwarz-gelbe Regierungskoalition das GKV-Änderungsgesetz beschlossen hat, ist es still um die eGK geworden. Die Prüfungspflicht der Stammdaten der Karte über eine Online-Anbindung soll nur noch einmal im Quartal erfolgen müssen. Mit dem Passus SGB §291 Absatz 2b wurde allerdings eine Neuerung durchgesetzt, die der Projektgesellschaft Gematik wie den beteiligten Krankenkassen große Probleme bereitet: "Die Durchführung der Prüfung ist auf der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern." Jetzt wird verhandelt und spezifiziert, wie der Container für die Quittungsmeldung auf der Karte aussehen soll, wie viele Stammdaten-Prüfungen auf der Karte gespeichert werden sollen. Bis Ende des Jahres soll das Lastenheft diese Frage beantworten, danach müssen alle Kassen von ihren Dienstleistern spezifikationskonforme Karten anfordern und der Gematik zur Prüfung vorlegen. Werden alle Zeitpläne eingehalten, kann der Rollout Ende 2011 fortgesetzt werden.

In dieser Situation ist es sinnvoll, die Zukunft der Karte zu bewerten. Wenn der Rollout der elektronischen Gesundheitskarte neu gestartet wird, trifft die eGK auf eine veränderte Landschaft, in der der elektronische Personalausweis mit den entsprechenden kontaktlosen Lesegeräten in Deutschland Fuß fasst. Wie Gisela Meister vom Kartenhersteller Giesecke & Devrient ausführte, dürfte die übernächste Kartengeneration ebenfalls kontaktlos arbeiten und als Anti-Skimming-Maßnahme das für den Personalausweis entwickelte PACE-Protokoll einsetzen. Meister skizzierte zwei mögliche Varianten der künftigen Gesundheitskarte: Einmal könnte sie als Mikro-SD-Karte in das Handy wandern und dort als eHealth-App existieren. Versorgt von der Batterie des Telefons, könnte die vergleichsweise kleine Antenne dieser NFC-Lösung auf eine ausreichende Sendeleistung kommen, um mit den Lesegeräten in der Arztpraxis kommunizieren zu können.

Der kontaktlose Heilberufeausweis (HBA) könnte wiederum in einer Form realisiert werden, bei der eine automatische Anwesenheitserkennung zwischen Ausweis und Kartenterminal das heutige Stecken des Ausweises in das Lesegerät ersetzt. Eine andere Variante wäre eine herkömmliche kontaktlose Karte mit erheblich erweitertem Speicher für Bilddaten und Patientenakten, die neben dem RF-Interface über ein Gigabit-Infrarot-Interface verfügt. Über diesen schnellen zweiten Kanal mit direktem Sichtkontakt zum Lesegerät könnten dann Daten aus bildgebenden Verfahren ausgetauscht werden. Unabhängig von diesen Kartenformen könnte die herkömmliche Kommunikation über die APDU abgelöst werden, indem die Karte als Webservice via TLS kommuniziert. In diesem Zusammenhang verwies Meister auf das europäische BioPass-Projekt, in dem entsprechende Technologien für eHealth-Anwendungen getestet werden.

Eine Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten der eGK stellte Detlef Hühnlein von der Firma EcSec vor. Auf Basis des inzwischen gut verbreiteten Authentifizierungssystems OpenID soll mit OpeneGK die Gesundheitskarte eine datenschutzfreundliche Alternative für das Identifizieren, Authentifizieren und (in Verbindung mit einer aufgespielten qualifizierten Signatur) Signieren bieten und gewissermaßen in Konkurrenz zum relativ teuren elektronischen Personalausweis treten. Ob diese leicht verfremdete Nutzung der eGK als "Mehrwertdienst" den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs entspricht, in dem der Gebrauch der eGK geregelt ist, konnte in der Diskussion nicht beantwortet werden.

Einen interessanten Beitrag zur Datenschutzdebatte lieferte Thomas Schneider von der Ruhr-Universität Bochum. Er zeigte, wie verschlüsselte EKG-Daten beweisbar sicher analysiert werden können, ohne dass Verschlüsselung und Vertraulichkeit der Daten verletzt werden. Was Schneider und seine Kollegen als Tasty-Projekt betreiben, könnte eines Tages für komplexere Daten als EKG-Aufzeichnungen von Bedeutung sein. Die wissenschaftliche Analyse von verschlüsselten anonymen Labordaten könnte dann im Rahmen des Cloud Computing von externen Dienstleistern übernommen werden.

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Elektronische Gesundheitskarte: Widerstand gegen Gesundheitsminister
« Antwort #63 am: 06 November, 2010, 13:22 »
Zur schnellen Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, bis Ende 2011 mindestens 10 Prozent ihrer Mitglieder mit einer eGK auszustatten. Unterschreiten sie die Quote, sollen sie eine Vertragsstrafe zahlen. Über alle Kassen hinweg soll diese Strafe bei 170 bis 200 Millionen Euro liegen. Das sieht eine Vorlage zur aktuellen Gesundheitsreform vor, die am Montag im Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten werden soll.

Gegen die Pläne des Ministeriums laufen die Krankenkassen Sturm. Doris Pfeiffer, die Vorsitzende des Spitzenverbandes der Krankenkassen, befürchtet ein "Chaos in den Praxen". Wenn der Vorschlag von Rösler umgesetzt werde, könnten Patienten mit der eGK in Praxen auflaufen, die überhaupt noch kein Lesegerät für die neue Karte besitzen, heißt es in einem Brief, den die Welt zitiert.

Die aktuelle Vorgehensweise bei der eGK-Einführung sieht so aus, dass in Absprache mit der Projektgesellschaft Gematik die Kartenausgabe der Kassen dann erfolgen soll, wenn alle Ärzte die notwendigen Lesegeräte besitzen. Auf diesem Weg wurde vor wenigen Tagen ein wichtiger Meilenstein erreicht: Kassen und die Ärzte-/Zahnärzteverbände einigten sich auf die bundesweite Pauschale für die Anschaffung dieser Lesegeräte und auf Finanzierungsvereinbarungen für die jeweiligen Regionen.

Ein weiterer Vorschlag Röslers, die Praxisgebühr mit der Gesundheitskarte zu begleichen, wird hingegen positiv aufgenommen. Auf diese Weise können vor allem Arzt- und Zahnarztpraxen entlastet werden, die derzeit das Geld bar einsammeln und weiterleiten. Für die Technik selbst hat die Gematik seit der CeBIT 2010 eine Lösung parat, bei der die Gebühr nach einer Einverständniserklärung des Patienten direkt vom Bankkonto abgebucht wird.

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Elektronische Gesundheitskarte: Zwangsmaßnahme E-Card 21
« Antwort #64 am: 12 November, 2010, 19:49 »
Das am Freitag vom Bundestag verabschiedete GKV-Finanzierungsgesetz wird von Krankenkassen wie Ärzteverbänden kritisiert. So bezeichnet der NAV-Virchowbund, der niedergelassene Ärzte vertritt, den nun verabschiedeten Zwang der Krankenkassen, bis Ende 2011 mindestens zehn Prozent ihrer Mitglieder mit einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auszustatten, als "Projekt E-Card 21, bei dem der Staat wieder einen Plan mit Gewalt durchsetzt, der bei Betroffenen und Akteuren auf massiven Widerstand stößt".

Auch die Ärzte in sozialer Verantwortung haben die Verpflichtung der Krankenkassen als "Zwangsmaßnahme" kritisiert. Sie machten in ihrer Stellungnahme auf die grundsätzliche Neuorientierung bei der FDP und ihren Gesundheitsminister Philip Rösler aufmerksam: "Vor der Bundestagswahl hatte die FDP sich gegen die elektronische Gesundheitskarte ausgesprochen. Nun verraten die Liberalen zugunsten der IT-Industrie das Interesse von Patienten und Ärzten und geben die ärztliche Schweigepflicht preis."

Seitens der Krankenkassen kritisierte die AOK Baden-Württemberg in einer Stellungnahme das Reformgesetz als "Flickschusterei" und "puren Aktionismus". Die Regelung, dass den Krankenkassen zwei Prozent der Verwaltungskosten gekürzt werden, wenn sie nicht zehn Prozent der Versicherten mit einer eGK ausgestattet haben, sei Symbolpolitik. "Diese Regelung führt der Akzeptanz des eigentlich sinnvollen Projekts bei der Bevölkerung weiteren Schaden zu, denn es sollen Karten ausgegeben werden, die im Vergleich zu den heutigen derzeit keinerlei Zusatznutzen haben. Hinzu kommt, dass die Arztpraxen flächendeckend gar nicht die für die neue Karte erforderlichen Lesegeräte haben und die Versicherten daher dann zwei Karten benötigen – die bisherige Krankenversicherungskarte und die neue."

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Neustart für die elektronische Gesundheitskarte
« Antwort #65 am: 29 Januar, 2011, 10:04 »
Die "dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte" (3. EGKTestVÄndV) ist in Kraft getreten. Mit ihr wird die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in fünf Einzelprojekte mit unterschiedlichen Projektleitern aufgeteilt, die bis zum 25. März 2011 ihre Anforderungen in Lastenhefte formulieren müssen. Im September sollen dann die Pflichtenhefte folgen und unverzüglich umgesetzt werden. Zusammen mit der (noch nicht unterschriebenen) Finanzierungsvereinbarung für Lesegeräte und der Verpflichtung der Krankenkassen, in diesem Jahr mindestens 10 Prozent der Versicherten mit einer eGK auszustatten, soll neuer Schwung in das Gesamtprojekt kommen.

Nach der großen Bestandsaufnahme aller Beteiligten, zahllosen Gremiensitzungen und Abstimmunsgprozessen ist die dritte Verordnung zur Änderung einer Verordnung der nächste Anlauf, die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zu einem guten Ende zu bringen. Anstelle des Prinzips "alle Beteiligten regeln alles", das viele Entscheidungen der Projektgesellschaft Gematik lähmte, werden nun die Einzelprojekte von denen verfolgt, die am stärksten von ihnen betroffen sind. Wie Falk Schubert vom Bundesministerium für Gesundheit auf dem CAST-Forum über Public-Key-Infrastrukturen erläuterte, treten die verschiedenen Akteure des Gesundheitssystems als "Projektleiter" auf. Sie sind für einzelne Aspekte der Gesundheitskarte und für die zeitgerechte Bearbeitung dieser Aspekte zuständig. So soll in kürzester Zeit aus dem dümpelnden Kahn ein modernes Schnellboot werden.

Das maßgebliche Lasten- und Pflichtenheft für das Stammdatenmanagement wird vom GKV-Spitzenverband betreut, die Kommunikation der Leistungserbringer (elektronischer Arztbrief) vom Kassenärztlichen Bundesverband. Das Notfalldatenmanagement ist jetzt Sache der Bundesärztekammer und die elektronische Fallakte wird von der Deutschen Krankenhausgesellschaft bearbeitet. Nur die Basis-IT soll von zwei Projektleiter-Partnern festgeschrieben werden, da hier der GKV-Spitzenverband und der Kassenärztliche Bundesverband zusammenarbeiten. Neben den Projektleitern wird ein Schlichter installiert, der strittige Fragen rasch klären soll. Dieses Amt wird zunächst von Klaus Theo Schröder übernommen, von 2001 bis 2009 als Staatssekretär im Gesundheitsministerium für die Einführung der eGK verantwortlich.

Die dritte Verordnung schreibt außerdem fest, dass es zwei unterschiedliche Spezifikationen der Gesundheitskarte geben kann. Neben die ursprüngliche Spezifikation vom Dezember 2009 ist seit Dezember 2010 eine neue getreten, in der die elektronische Patientenquittung als zusätzlicher Datencontainer aufgenommen wurde. Zusammen mit der Verlängerung der Gültigkeit der Algorithmen bis Ende 2017 durch die technische Richtlinie 03116 haben die zur Einführung verpflichteten Krankenkassen die Perspektive, Gesundheitskarten auszugeben, die mindestens fünf Jahre gültig sein können.

Parallel zu diesen Änderungen ist die Finanzierungsvereinbarung für die Kartenterminals fertig geworden, aber noch nicht unterschrieben. Die Vereinbarung sieht vor, dass Ärzte bis zu 850 Euro für den Kauf und die Installation neuer Lesegeräte erstattet bekommen. Die Anschaffungsperiode soll am 1. April beginnen und bis zum 30. September laufen, damit ab dem 1. Oktober die eGK in allen Praxen ausgelesen werden kann. Nach diesem Zeitschema können die gesetzlichen Krankenkassen dann elektronische Gesundheitskarten ausgeben, um die 10-Prozent-Regelung für 2011 einzuhalten. (Die privaten Krankenkassen hatten schon im vergangenen Jahr erklärt, nicht am Rollout der eGK teilzunehmen und sind mittlerweile aus der Gematik ausgetreten.)

Wie Falk Schubert ferner mitteilte, sind außerdem zwei Forschungsprojekte gestartet worden, die die Gesundheitskarte weiter voranbringen sollen. Auf europäischer Ebene ist dies das Projekt epSOS, das sich zunächst mit dem Abrufen von Notfalldatensätzen im jeweiligen Gastland beschäftigt. Außerdem soll das länderübergreifende Einlösen von elektronischen Rezepten angegangen werden. Im deutschen Rahmen sind verschiedene Fraunhofer-Institute beauftragt worden, nach der elektronischen Fallakte eine elektronische Patientenakte auf Basis der eGK zu entwickeln. Der Prototyp dieser Patientenakte soll auf der Berliner ConhIT Anfang April vorgestellt werden.

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Elektronische Gesundheitskarte kann in Sachsen starten
« Antwort #66 am: 23 März, 2011, 12:48 »
Die gesetzlichen Krankenkassen, kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Vereinigungen Sachsens haben sich auf eine Rahmenvereinbarung zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) geeinigt, die allerdings noch unterschrieben werden muss. Danach erhalten die Ärzte und Zahnärzte eine Kostenpauschale von 355 Euro für ein stationäres und 280 Euro für ein mobiles Lesegerät. Zusätzlich gibt es für die Aufwendungen bei der Installation und Anpassung der Praxissoftware einmalig 215 Euro.

Mit der Rahmenvereinbarung versteht sich Sachsen als Vorreiter bei der Einführung der eGK, die im vierten Quartal 2011 von den Krankenkassen ausgegeben werden soll. Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft SaxMediCard feiert die kassenärztliche Vereinigung Sachsen das Abkommen als wichtiges Etappenziel bei der Einführung der eGK. Durch die zügige Vereinbarung der Kostenpauschalen sei man sicher, dass die im GKV-Finanzierungsgesetz festgelegte Aufgabe, ein Zehntel der Versicherten mit der eGK auszustatten, erreicht werde.

Auch die kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen ist mit im Boot und hat bereits eine Hotline für die Anschaffung der Lesegeräte eingerichtet. Erste Vergleiche der am Markt angebotenen, von der Gematik zertifizierten Lesegeräte zeigten, dass den Ärzten (und Krankenhäusern) eine ausreichende Auswahl bleibt.

Die Rahmenvereinbarung gilt für 6600 Ärzte respektive 2000 Zahnärzte in Sachsen und entspricht dem Vereinbarungsvorschlag (PDF-Datei), der von der kassenärztlichen Bundesvereinigung ausgearbeitet wurde, aber jeweils in den einzelnen Bundesländern mit Ausnahme der "Rollout-Region Nordrhein" wirksam werden muss. Für diese Region wurden besondere Pauschalen vereinbart, da dort die Ausgabe von funktionsfähigen Gesundheitskarten als Erstes getestet wurde. Rund 40.000 eGK sollen hier bereits ausgegeben worden sein.

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Ein Schritt weiter zur elektronischen Gesundheitskarte
« Antwort #67 am: 31 März, 2011, 15:07 »
Die Gesellschafterversammlung der Projektgesellschaft Gematik hat zwei Konzepte abgesegnet. Hier kann die Arbeit an den Pflichtenheften beginnen. Bei anderen Konzepten zeigten sich Unstimmigkeiten. Unklar blieb ferner, wann und wo die neuen Konzepte getestet werden und wie diese Testreihen finanziert werden.

Das von etlichen Krankenhäusern und Ärzten bereits erprobte Konzept der elektronischen Fallakte fand einhellige Zustimmung. Auch das vom Kassenärztlichen Bundesverband entwickelte Konzept des elektronischen Arztbriefes wurde abgesegnet.

Zwei weitere Konzepte müssen hingegen vom Schlichter untersucht werden. Die Ärzte stimmten dem vom GKV-Spitzenverband vorgelegten Entwurf zum Stammdatenmanagement nicht zu. Nach dem Willen der Krankenkassen sollen Angaben über Selektivverträge einzelner Patienten nicht auf der eGK gespeichert werden. Vielmehr sollen die Vertragsnummern auf den Stammdatenservern der Kassen abgelegt werden. Da sie nicht zur Online-Anbindung (zur Abfrage dieser Vertragsnummern und anderes) gezwungen werden wollen, wünschen sich die Ärzte, dass die Nummern auf der Karte gespeichert werden.

Auch das von der Bundesärztekammer entwickelte Konzept des Notfalldatenmanagements muss zum Schlichter. Wie die Ärztezeitung berichtet, soll der Notfalldatensatz bis zu zwanzig Diagnosen enthalten, dazu ein Datenfeld für bis zu zwanzig notfallrelevante Medikamente und besondere Hinweise über Implantate, Schwangerschaften und dergleichen. Vor diesem Hintergrund fordern die Ärzte ein juristisches Gutachten zur ärztlichen Haftung im Umgang mit den Daten. Weil der Umgang mit dem Notfalldatenmanagement für viele Ärzte ungewohnt sein wird, sollte es außerdem ein Kommunikations- und Schulungskonzept geben, das die Krankenkassen bezahlen sollen. Schließlich sollen die Ärzte, die in der Testphase die Notfalldaten anlegen und auslesen, dafür gesondert honoriert werden.

Strittig ist ferner, wie, wann und wo die neuen Konzepte in den derzeit noch existierenden sieben Testregionen erprobt werden. Da nach den Konzepten die Lasten- und Pflichtenhefte der einzelnen Anwendungen entwickelt werden müssen, dürften die Testläufe frühestens 2012/13 stattfinden. Neben dem konkreten Zeitplan gibt es deshalb auch Uneinigkeit über die Finanzierung dieser Tests. Die Ärzte in den Testregionen fordern eine Art "Bereitschaftspauschale" bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Tests weiterlaufen. Dies lehnen die Krankenkassen ab.

Als Projektgesellschaft zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wird die Gematik von einer Gesellschafterversammlung geleitet, in der die Vertreter der Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte) und der Kostenträger (Krankenkassen) über die Ausgestaltung der Karte beraten. In der Vergangheit war sich dieses Gremium selten einig, weshalb zum Neustart des eGK-Projektes beschlossen wurde, dass bestimmte Verbände und nicht die Gematik insgesamt die Konzepte der eGK entwickeln sollten. So wurde etwa bestimmt, dass die Bundesärztekammer für den Notfalldatensatz zuständig ist und die Deutsche Krankenhausgesellschaft für die elektronische Fallakte. Beschlossen wurde auch, dass bei Unstimmigkeiten der Gesellschafter ein Schlichter angerufen wird. Dieser Schlichter ist derzeit Klaus Theo Schröder, von 2001 bis 2009 als Staatssekretär im Gesundheitsministerium für die Einführung der eGK verantwortlich.

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Elektronische Gesundheitskarte: Warnung vor Online-Ausbau
« Antwort #68 am: 04 Mai, 2011, 18:42 »
Auf einer selbst organisierten Veranstaltung in Bonn hat der Arzt und Informatiker Ralph Heydenbluth davor gewarnt, die elektronische Gesundheitskarte nach den neuen Konzepten einzuführen. Heydenbluth, ein ausdrücklicher Befürworter der Gesundheitskarte wie des gesamten Telematiksystems hinter der Karte, sieht die Gefahr, dass der im Oktober deutschlandweit startende Basis-Rollout der Karten den eigentlichen Zweck der Modernisierung sabotiert. Anstelle eines Systems, in dem der Patient Herr seiner Daten bleibe, werde ein System installiert, in dem Daten herrenlos im Internet abgefragt werden können.

Glaubt man den Meldungen der medizinischen Fachpresse, wird der staatlich verordnete Start der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ein durchschlagender Erfolg. Die Bereitschaft der Ärzte, die notwendigen neuen Lesegeräte anzuschaffen, ist hoch. So sollen im Stadtstaat Hamburg bereits 180 von insgesamt 4000 Ärzten Anträge auf die ausgehandelten Zuschüsse für neue Lesegeräte gestellt haben und in Schleswig-Holstein 130 von 5000 Ärzten in den ersten vier Wochen ihre Anträge. Die Zuschüsse werden von den kassenärzlichen Vereinigungen bis zum September gezahlt, denn im Oktober beginnen die Krankenkassen mit der Ausgabe der eGK an mindestens 10 Prozent ihrer Mitglieder.

Ursprünglich sollten die Lesegeräte im LAN der Arztpraxen, Apotheken und Kliniken so angeschlossen werden, dass ein "Konnektor" überwacht, was von den Daten Online in das System der medizinischen Telematik eingespeist wird. Bis jedoch diese Konnektoren verfügbar sein werden, dürfte noch einige Zeit vergehen: Noch existieren nicht einmal die Spezifikationen nach den neuen Konzepten. Damit ist das System nach Ansicht von Ralph Heydenbluth grundsätzlich unsicher. Der Arzt und freiberufliche Informatiker, der viele Jahre an der Entwicklung der Konnektoren beim Systemhaus ICW beteiligt war, schlägt darum Alarm.

Laut Heydenbluth weist die sogenannte Card-to-Card-Authentifizierung gravierende Sicherheitslücken auf, die das Gesamtsystem torpedieren. In seinem Vortrag (von dem Teile auf Youtube zu finden sind) demonstrierte Heydenbluth, wie bei der gegenseitigen Authentifizierung von eGK und Arztausweis (HBA) oder Institutionenkarte (SMC-A,B) sich eine Sicherheitslücke dann auftut, wenn die eGK gesteckt bleibt, der Arztausweis aber entfernt wird, weil der Arzt z. B. in einen anderen Behandlungsraum wechselt. Die gesteckte eGK bleibt dann in einem Zustand, in dem Daten gelesen und geschrieben werden können. Wenn in solch einem Fall der Zugriff auf das Praxisnetz ungesichert vom Internet aus möglich ist, sind Heydenbluth zufolge dem Kartenmissbrauch Tür und Tor geöffnet.

[Update: Das Sicherheitsproblem existiert nach Heydenbluth, weil ein gestohlenes Lesegerät samt eingesetzter bzw. ebenfalls gestohlener SMC genutzt werden kann, um als Gegenstelle für die Card-to Card-Authentifizierung zu fungieren. Sie könne dann dazu benutzt werden, um an einen beliebigen PC gesteckte eGK freizuschalten.]

Zwar müsse für einen Angriff auf die eGK die genaue Adresse des Lesegerätes bekannt sein, doch könne man davon ausgehen, dass Medizindatensammler systematisch vorgehen und die Versichertendaten suchen, die zum Start des Gesamtsystems noch in den ungeschützten Bereich der Karte geschrieben werden.

Neben der Card-to-Card-Authentifizierung kritisierte Heydenbluth auch das neue Konzept des Notfalldatensatzes. Dieses enthalte keine Absicherung dagegen, dass neuere Notfalldaten durch ältere überschrieben werden können. Auch die in den Konzepten genannte "Umgebung zur Wahrung der Versichertenrechte", der in Praxen, Apotheken oder Kassen-Service-Büros installierte eKiosk wurde kritisiert, da dieser im Online-Modus nicht ausreichend abgesichert sei.

Nach dem engagierten Vortrag entspann sich unter der kleinen Schar der Zuhörer eine Diskussion über die Frage, ob man ruhig bleiben und Kollateralschäden in Kauf nehmen müsse für die Chance, dass mit der eGK wenigstens ein Anfang hin zu mehr Sicherheit im System gemacht wird. Angesichts des Mangels an Konnektoren müssten sich Ärzte spezielle Firewall-Software kaufen, die die Rolle der Konnektoren übernehmen, meinte ein Teilnehmer. Ein anderer bemängelte generell, dass es kein öffentliches Forum gebe, in dem Sachverständige ihre nach wie vor vorhanden Bedenken vortragen könnten. Stattdessen werde unter dem Druck der Politik die Produktion von Lastenheften und Plichtenheften durchgepeitscht. "Haben wir überhaupt noch Alternativen, mehr Sicherheit einzubauen?" war eine weitere Frage.

Heydenbluth selbst zeigte sich enttäuscht darüber, dass die eGK-Spezialisten des Gesundheitsministeriums wie die Fachleute des BSI nicht den Weg zu seiner Veranstaltung gefunden hatten, obwohl beide in Bonn ansässig sind. Auch die Tatsache, dass ausgewiesene eGK-Kritiker wie die Freie Ärzteschaft oder der Chaos Computer Club nicht erschienen, setzte ihn in Erstaunen.

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Die Gematik hat die Sicherheitslücke in den Lesegeräten der elektronischen Gesundheitskarte untersucht und das Ergebnis vorgelegt, das eine Steuerungsgruppe von Gematik, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und Gesundheitsministerium erarbeitet hat. Es unterscheidet sich nicht von der Stellungnahme des BSI. Die Lesegeräte seien sicher vor Phishing, weil sie einen gesicherten Modus besitzen und diesen signalisieren. Nur dann dürfe eine PIN am Gerät eingegeben werden, etwa bei der Nutzung des Heilberufeausweises.

Im ungesicherten Modus sei zwar ein Phishing-Angriff denkbar, doch dieser Modus werde nach aktuellen Erkenntnissen der Gematik im Gesundheitswesen nicht verwendet. Für diesen Modus schlägt die Gematik eine neue "Vorgabe" vor, die die Hersteller bei künftigen Geräten umsetzen müssen, wenn sie die Zulassung nicht verlieren wollen. "Diese Vorgabe wird die Eingabemöglichkeit über die ungesicherte Eingabeschnittstelle künftig auch technisch unterbinden", heißt es in der Stellungnahme der Gematik. Für die bereits ausgelieferten Geräte wird die "Vorgabe" mit einem Software-Update eingespielt. Die aktuelle Anschaffungsperiode für die Lesegeräte, die bis Ende September geht, müsse daher nicht unterbrochen werden, meint die Steuerungsgruppe.

Ärzte, Zahnärzte und Kliniken können weiterhin die Geräte anschaffen, die ab Oktober benötigt werden, wenn die ersten Patienten mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte auftauchen. Bis Ende des Jahres sind die gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands verpflichtet, mindestens 10 Prozent ihrer Mitglieder mit der neuen Karte auszustatten. Andernfalls drohen den Kassen empfindliche Strafen bei der Kürzung der Beträge, die sie für ihren Verwaltungsaufwand kassieren.

Ob überhaupt die Quote von 10 Prozent eingehalten werden kann, ist derzeit unklar. Gegenwärtig sind die meisten Kassen damit beschäftigt, von ihren Mitgliedern ein Foto anzuforden, das auf die Gesundheitskarte aufgebracht werden muss. Dabei wird nahezu jedes Foto akzeptiert. Darüber klagt der Bundesverband der Berufsfotografen unter Verweis auf die europäische Datenschutzrichtlinie. Er will in den Fotostudios "Registrierstellen" aufbauen, in denen die Fotos für die Gesundheitskarte gemacht werden. "Speziell geschultes Personal" solle dabei die Identität des Versicherten prüfen und bestätigen. Nur diese Stellen sollten berechtigt werden, die Fotos datenschutzkonform an die Kassen weiterzuleiten.

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Offline Jürgen

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Zitat
"Speziell geschultes Personal" solle dabei die Identität des Versicherten prüfen und bestätigen. Nur diese Stellen sollten berechtigt werden, die Fotos datenschutzkonform an die Kassen weiterzuleiten.
...und wir sollen's dann bezahlen, nehme ich mal an.
Bislang geht mein Gesicht die Krankenkasse gar nichts an.
Und nun werden wir in's Fotostudio nach Kassenwahl geschickt, um ein spezielles Bild nach deren Vorgaben anfertigen zu lassen.
Die sind doch wohl nicht ganz dicht! Welche Drogen nehmen die eigentlich  ::)
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Offline berti

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kleine Korrektur: nicht die Kassen, sondern die Fotographen wollen auf den Zug mit aufspringen:

Zitat
Darüber klagt der Bundesverband der Berufsfotografen unter Verweis auf die europäische Datenschutzrichtlinie

Ansonsten geb ich dir recht: das ist Abzocke hoch drei.
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Offline SiLæncer

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Elektronische Gesundheitskarte: Es begann vor zehn Jahren
« Antwort #72 am: 04 August, 2011, 16:44 »
Der Lipobay-Skandal erschütterte vor zehn Jahren die Bundesrepublik. Der Arzneimittelhersteller Bayer musste am 8. August sein cholesterinsenkendes Medikament vom Markt nehmen, nachdem tödliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten bekannt geworden waren. Bei der Untersuchung der Vorfälle stellte sich heraus, dass es kaum Aufzeichnungen über die von betroffenen Patienten eingenommenen Medikamente gab. Berater von Roland Berger schlugen die Einführung einer Chipkarte vor, auf der alle Medikationen pflichtschuldigst zu speichern sind, dazu ein Computersystem, dass die Medikationen analysieren und Alarm schlagen kann. Der Vorschlag gilt als die Geburtsstunde der elektronischen Gesundheitskarte.

Nach der Veröffentlichung des Berger-Gutachtens ging es hoch her. Ärzte und Apotheker, die Krankenkassen und Patientenverbände sowie die Gesundheitsindustrie und auch die Datenschützer meldeten sich zu Wort. Jeder wollte beteiligt sein, jeder hatte eigene Ideen und Vorschläge. Aus der einfachen Verschreibungsliste wuchs ein höchst komplexes System, dass Deutschland eine "telemedizinische Infrastruktur" bescheren sollte. Der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) erklärte die Gesundheitskarte zum "Leuchtturmprojekt" und schwärmte von den Exportmöglichkeiten.

Mittlerweile ist die Lage eher ruhig. Am 1. September beginnt die Auslieferung einer in ihren Leistungen drastisch reduzierten Gesundheitskarte bei den gesetzlichen Krankenkassen. Sie müssen jeweils 10 Prozent ihrer Versicherten mit einer neuen Karte versorgen, andernfalls werden Verwaltungsmittel gekürzt. Fast alle Kassen haben damit begonnen, die Versicherten anzuschreiben, damit diese die notwendigen Fotos einschicken, die die neue Karte fälschungssicherer machen soll. Kinder und Jugendliche sowie Dauerkranke und Bewohner von Altersheimen sind in der Regel ausgenommen. So gibt es Kassen, die die 10-Prozent-Regel einhalten können, ohne dass die aufwändige Fotoaktion gestartet werden muss.

Den Jahrestag des Lipobay-Skandals hat der IT-Lobbyverband Bitkom zum Anlass genommen, die Zustimmung zur elektronischen Gesundheitskarte untersuchen zu lassen. Wie im Jahre 2009, als der Bitkom eine breite Zustimmung zur Gesundheitskarte ermittelte, ist auch diesmal die Stimmung unter 1006 repräsentativ Befragten gut. Mit 70 Prozent gegenüber 59 Prozent ist die Zustimmung noch breiter geworden. Besonders jüngere Bürger freuen sich nach der Befragung darauf, bald die Gesunheitskarte zu bekommen. Bitkom-Präsident Dieter Kempf nahm die Zahlen zum Anlass, eine schnellstmögliche Einführung der Karte zu fordern.

Passend zu den für die Industrie freundlichen Akzeptanzzahlen veröffentlichte heute die Gematik als technische Instanz hinter der elektronischen Gesundheitskarte zwei neue Release-Vorgaben für die Hersteller von Kartenterminals für die Gesundheitskarte. Mit Release 0.5.2 bzw. Release 0.5.3 (ZIP-Dateien) wird eine viel diskutierte Sicherheitslücke geschlossen und die Eingabemöglichkeit einer PIN über ein ungesichertes Terminal verhindert. Die Vorgabe gilt für alle neuen Geräte, die am 1. Oktober ausgeliefert werden. Für bereits ausgelieferte Geräte müssen die Hersteller die Vorgabe per Software-Update erfüllen.

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Start der Elektronischen Gesundheitskarte lässt viele Fragen offen
« Antwort #73 am: 29 September, 2011, 11:07 »
Am Mittwoch haben sich die Spitzenvertreter der Krankenkassen und der Ärzteschaft im Rahmen eines "Rollout-Informationstages" der Projektgesellschaft Gematik in Berlin den Fragen der Presse zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gestellt. Alle Beteiligten zeigen sich demonstrativ optimistisch, dass das größte deutsche IT-Projekt – sieben Jahren verspätet und erheblich abgespeckt – nun richtig startet. Dabei soll die Online-Kommunikation aller Beteiligten erst 2015 kommen.

Ab dem 1. Oktober geben die gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands die eGK aus. Sie müssen im kommenden Quartal per Gesetz 10 Prozent ihrer Versicherten mit der eGK versorgen, andernfalls werden ihnen 2 Prozent der Verwaltungsgelder gestrichen. Für das Jahr 2012 soll das vom Gesundheitsministerium vorgegebene eGK-Quorum gar bei 70 Prozent liegen. Damit kommt eine Karte in Umlauf, die im Offline-Betrieb sinnlos ist und deren Online-Betrieb mit vielen offenen Fragen behaftet ist.

Die 153 Krankenkassen Deutschlands wollen insgesamt 69,5 Millionen Versicherte mit der eGK versorgen. 6,9 Millionen müssen bis zum 31. Dezember 2010 eine Karte besitzen. 130 Krankenkassen haben einen Antrag auf Zulassung ihrer Karte bei der Gematik gestellt, von denen 14 derzeit die Produktionsfreigabe erhalten haben. Aktuell befinden sich Karten von 60 Kassen im Zulassungstest: Ob die Quote von 10 Prozent erreicht werden kann, ist offen. Ob alle 123.000 Arztpraxen mit dabei sind, ebenfalls: Sachsen, Hessen und Schleswig-Holstein liegen noch abseits der 85 Prozent installierten Kartenterminals. Ab dieser Quote können Versicherte einen reibungslosen Umgang mit der neuen Karte erwarten.

Wer eine neue eGK erhält, solle umgehend seine herkömmliche KVK zerstören oder zurückschicken, damit keine Verwirrung aufkomme, erklärte Rainer Höfer, Abteilungsleiter IT-Fragen beim GKV-Spitzenverband der Kranken- und Pflegekassen. Nach seinen Angaben werden die Kassen allein in diesem Jahr 170 Millionen Euro für Karten und die neuen Kartenterminals ausgeben, die den Ärzten subventioniert werden. Wenn nächstes Jahr die staatlich vorgegebene Ausgabequote tatsächlich bei 70 Prozent liegen sollte, werden die Kosten deutlich höher liegen.

Bis auf Weiteres arbeiten die Karten im Offline-Modus, leisten also nicht wesentlich mehr als die KVK, die abgelöst wird. Wirklich neu ist unter den zehn Feldern des Versichertenstammdatensatzes nur die schon länger eingeführte lebenslange Versichertennummer, die meisten Versicherten bei Ausgabe der Karte zum ersten Mal sehen dürften – sie ist auf dem Kartenkörper aufgedruckt.

Technisch ist der Chip der kontaktbehafteten Smartcard zwar ein Mikroprozessor mit Verschlüsselungsfunktionen und mindestens 59 KByte Speicher (KVK: 0,25 KByte), aber das System bleibt im Dämmerschlaf: Weil die Karte im Offline-Modus arbeite, gebe man vorerst nicht eine PIN heraus, die "niemand braucht", erklärte die GKV-Vorsitzende Doris Pfeiffer. Damit können die auf der Karte aufgebrachten CA- und Root-Zertifikate verbunden mit der PIN nicht durch den Bürger benutzt werden, um beispielsweise für seinen Arzt bestimmte Dokumente mit einer fortgeschrittenen Signatur zu unterschreiben. Ohne PIN kann der Karteninhaber zwar seine Medizindaten verschlüsseln, aber nicht wieder lesen.

Auch der Blick auf die Karte, was denn da im ungeschützten Speicherbereich an Daten liegt, bleibt dem Bürger verwehrt. Projekte wie ID4health sind hier konzeptionell schon deutlich weiter, benötigen aber bereits jetzt die Versicherten-PIN. Die Absage dürfte auch ein schwerer Rückschlag für die Initiative der KKH-Allianz bedeuten, die ein Lesegerät für eGK und den elektronischen Personalausweis für mündige Bürger bereithalten will.

Das aufgebrachte Foto für Versicherte ab einem Alter von 15 Jahren soll den Missbrauch des Kassensystems verhindern. Die Krankenkassen beklagen Verluste in zweistelliger Millionenhöhe durch den "Kartenhandel am Bahnhof", sagte Carl-Heinz Müller von der kassenärztlichen Bundesvereinigung. Gleichzeitig betonte man in Berlin, dass ein fehlendes Foto nicht zur Ablehnung der Behandlung durch einen Arzt führen darf.

Der erste Fortschritt, der dem Versicherten das neue System begreiflich machen kann, dürfte der Notfalldatensatz sein, den er auf eigene Kosten vom Arzt auf der Gesundheitskarte anlegen lassen kann. Hierfür gibt es bereits Pläne, die umgesetzt werden könnten – wäre da nicht die Intervention des Bundesgesundheitsministers Daniel Bahr, der am Wochenende anregte, dass Krankenkassen bei der Fotoanforderung gleich die Bereitschafts zur Organspende klären sollten. Weitere Verfügungen etwa zur Gewebespende, zur Vorsorgevollmacht und ein Hinweis, wo die Patientenverfügung gespeichert ist, könnten folgen.

Fraglich ist auch, inwieweit die Kassen Willens sind, das System künftig finanziell zu stemmen. Unter dem Stichwort Alternative 2012 existiert ein Vorschlag der Kassen, die Online-Anbindung allein auf das Versichertenstammdatenmanagement und die Kommunikation der Leistungserbringer zu beschränken. Bei der Online-Anbindung würde allein die eGK auf Gültigkeit und Adressänderungen überprüft, bei der Kommunikation der Ärzte untereinander würde allein der Heilberufsausweis der Ärzte ausreichen.

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Diverse Krankenkassen fordern derzeit in ganz Deutschland ihre Versicherten auf, ihre Passbilder zur Erstellung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einzureichen. Momentan wird die neue Chipkarte an die ersten Patienten ausgeliefert. Bislang kostete das Unterfangen 600 Millionen Euro. Der Erfolg ist dabei eher fraglich.

Kann bislang kaum mehr als die alte Karte, verursachte bereits 600 Millionen Euro Kosten. So oder so ähnlich könnte man in Kurzform den Status quo der elektronischen Gesundheitskarte skizzieren. Obwohl die Einführung schon vor fünf Jahren geplant war, kann die neue kaum mehr als die alte Gesundheitskarte. Obwohl die Krankenversicherten von den Aufwendungen nicht direkt betroffen sind, müssen sie gemeinsam mit den Arbeitgebern im Laufe der nächsten Jahre dennoch für die Kosten dieses Projekts aufkommen. Alleine der Kauf der technischen Infrastruktur der Arztpraxen und Kliniken kostet geschätzte 156 Millionen Euro. Die Versorgung aller 70 Millionen Patienten mit den neuen Karten wird wahrscheinlich mehr als 139 Millionen Euro in Anspruch nehmen. Dazu kommen die Aufwendungen für die Entwicklung der Hardware, die Datenpflege und vieles mehr.

Damit niemand mehr auf Kosten eines Dritten zum Arzt gehen kann, verfügt die eGK über ein Passbild des Inhabers. Die illegale Übertragung der Karte und somit die Erschleichung von Versicherungsleistungen wäre somit stark erschwert. Achten die medizinisch-technischen Assistentinnen tatsächlich auf das Foto, wird niemand mehr auf Kosten der Allgemeinheit zum Arzt gehen können. Doch die eGK kann noch etwas mehr. Wer will, kann darauf bei Bedarf seine eigenen chronischen Erkrankungen und Allergien abspeichern lassen. Wenn sich dafür die Mehrheit im Bundestag finden wird, könnte im Chip auch eine Erklärung zur Organspende vermerkt werden. Alle weiteren Features sind im Moment noch reine Absichtserklärungen. Die Übertragung von Befunden, Röntgenbildern und so weiter soll irgendwann realisiert werden. Auch den Datenschutz sehen diverse Stellen trotz der Verschlüsselung noch nicht als ausreichend an. Bei Testläufen kam es zu erheblichen Verzögerungen im Praxisablauf, weil das Ein- und Auslesen der Karte in manchen Fällen nur sehr langsam funktionierte. Laut einer Umfrage der Techniker Krankenkasse sprachen sich im Jahr 2009 vier von fünf Ärzten dafür aus, das System erst zur Serienreife zu bringen, bevor die eGK an den Start gehen sollte (gulli:News berichtete).

Wie dem auch sei. Die Fertigstellung des Projektes wurde aufgrund von internen Querelen und technischen wie organisatorischen Problemen immer wieder hinaus gezögert. Eigentlich sollte die Einführung schon vor fünf Jahren über die Bühne gegangen sein. Die ersten zehn Prozent der Karten planen die Krankenkassen bis Ende dieses Jahres zu verschicken, ansonsten drohen den Krankenkassen Strafzahlungen. Im Jahr 2013 soll die Verteilung abgeschlossen sein, so zumindest ist es geplant.

Doch die eGK stieß nicht überall auf Begeisterung. Der Chaos Computer Club (CCC) äußerte beispielsweise „erhebliche Bedenken, ob der Teilbereich 'elektronische Patientenakte' die hohen Anforderungen an den Datenschutz erfüllt, die von Patienten und Ärzten erwartet werden. Darüber hinaus scheint der Aufbau der komplexen Infrastruktur wirtschaftlich nicht sinnvoll.“ Dem CCC wurde im Jahr 2006 eine Analyse der Beratungsfirma Booz/Allen/Hamilton zugespielt. Diese besagt zum damaligen Stand, dass keinerlei Einsparungen erwartet werden konnten. „Im Gegenteil, in den ersten Jahren wird die eGK ein ordentliches Minusgeschäft für die Krankenkassen und damit auch für die Versicherten“, urteilte der CCC in seiner Pressemitteilung.

Wer keine neue Krankenversicherungskarte haben möchte, kann versuchen, die Umstellung durch die Verweigerung der Herausgabe des eigenen Lichtbildes zu erschweren. Das wird aber nicht ewig funktionieren. Spätestens nach Ablauf der alten Karte wird es kompliziert. Die Ärzte dürfen nämlich ohne gültige Versichertenkarte ihre Behandlung verweigern oder sich diese privat bezahlen lassen. Doch wer über genügend Kreativität verfügt, kann sich anderweitig behelfen. Der CCC weist darauf hin, dass man bei der Einreichung des eigenes Bildes tricksen könne. Es gibt derzeit keine gesetzliche Vorgabe, wie das Foto aussehen muss, selbst wenn dies sehr gerne von den Krankenkassen behauptet wird. Auf dem Bild könnte zum Beispiel Alfred E. Neumann von MAD oder eine der Puppen der Muppet Show zu sehen sein.

Auch hier wie fast überall gilt: Bei Risiken oder Nebenwirkungen befragen Sie vorher besser Ihren Arzt oder Apotheker einen Fachjuristen Ihres Vertrauens.

Quelle : www.gulli.com

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