Autor Thema: Strafanzeigen-Maschine gegen Tauschbörsen-Nutzer / Warez-Szene  (Gelesen 81698 mal)

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MooZar: Amnestie für Filesharer?
« Antwort #285 am: 14 Februar, 2010, 22:22 »
Ende Februar will der Dienst MooZar seine Tätigkeit aufnehmen. Der Dienst will Filesharern in gewisser Weise eine "Amnestie" ermöglichen, wenn diese urheberrechtlich geschützte Werke herunterladen. Dabei gibt es aber mehr als ein Problem.

Ob es nun der Download via P2P oder One-Click-Hoster ist. Das Endergebnis ist immer dasselbe. Eine Datei befindet sich hinterher auf dem PC. Möglicherweise ist sie urheberrechtlich geschützt. Wenn dem so ist, dann ist dem Urheber vielleicht eine Einnahme entgangen. Das Werk wurde schließlich nicht gekauft. Andererseits ist es fraglich, ob es worden wäre, hätte man es nicht über das Internet "organisieren" können. So manchen Filesharer mag nach dem Download einer urheberrechtlich geschützten Musikdatei aber schon einmal das schlechte Gewissen geplagt haben.

Man mag den Track gut gefunden haben. Gerne hätte man jetzt etwas bezahlt. Nicht den vollen Preis des Albums. Aber einen gewissen Betrag, der die Wertschätzung zeigen soll. MooZar möchte genau dies ermöglichen. Das Szenario ist simpel: Ein User lädt sich ein geschütztes Album herunter und stellt nach einiger Zeit fest, dass er die Tracks gut findet. Aber nicht alle. Nur ein paar. Dem Künstler kann er so jedoch kein Geld zukommen lassen. MooZar will genau in diese Lücke eindringen.

Am 26. Februar wird das Projekt seinen Dienst aufnehmen. Ein Filesharer, der mit seinem Gewissen nicht mehr klarkommt, kann dann auf die Website gehen. Er zahlt einen gewissen Betrag in sein Online-Konto ein und teilt MooZar mit, an welchen Künstler das Geld überwiesen werden soll. Ab diesem Augenblick übernimmt MooZar alle weiteren Schritte. Man befördert die "Spende" zum Rechteinhaber und die Welt ist wieder in Ordnung.

Genau hier stellt sich die Frage, ob dem wirklich so ist. MooZar möchte seinen "Transferdienst" nämlich als weit mehr verstanden wissen. Es soll nicht lediglich ein simples "Bewege Geld von A nach B" sein. Der Filesharer soll sich in gewisser Weise die Absolution erkaufen können. Befreiung von straf- und zivilrechtlichen Sanktionen. Oder anders formuliert: Vom Fegefeuer.

Was in der Religion vor geraumer Zeit bereits scheiterte, soll nun hier auf's Neue erblühen. Eine moderne Form des "Ablasshandels" also? In gewisser Weise vielleicht ja. Jedoch haben auch P2P-Abmahnungen mitunter diesen Charakter. Bezahle Geld und deine Tat wird dir vergeben. Der Unterschied liegt hier beim Betrag. Diesen können die Filesharer nämlich selbst festlegen. Er wird nicht diktiert. MooZar empfiehlt jedoch, pro Track etwa einen Euro zu bezahlen. MooZar behält 20 Prozent des Gesamtbetrags als Begleichung der "Transaktionskosten". Die Frage ist jedoch, ob MooZar diesen "Freikauf" überhaupt für alle Filesharer wahrnehmen kann. Es darf doch bezweifelt werden, dass sich große deutsche P2P-Abmahner der Musikbranche hier ins Handwerk pfuschen lassen.

Ab dem 26. Februar wird man es vielleicht herausfinden.

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Antipiratgruppen: Hausdurchsuchung für BitTorrent User
« Antwort #286 am: 16 Februar, 2010, 13:18 »
Ein 20 Jahre alter Däne wurde vergangene Woche Ziel einer Hausdurchsuchung. Die Anti-Piraterie-Organisation "Antipiratgruppen" war auf den Mann gestoßen und hatte die Behörden auf ihn aufmerksam gemacht. Er soll den Screener eines Kinofilms verbreitet haben.

Ein Nutzer von The Pirate Bay wurde gestern Ziel einer Hausdurchsuchung in Dänemark. Die "Antipiratgruppen" hatte den Mann ermittelt. Er soll via BitTorrent einen Screener des aktuellen Kinofilms "Black Balls" verbreitet haben. Bei Screenern handelt es sich um Kopien, die beispielsweise von einer Presse-DVD des Films erzeugt werden.

Wie die Organisation Antipiratgruppen festhält, habe man zuerst zahlreiche Beweise gegen den Mann gesammelt. Nachdem man seine IP-Adresse ermittelt hatte, versuchte man an die Identität des Mannes zu gelangen. Man beantragte einen Gerichtsbeschluss, welchem auch stattgegeben wurde. Mit diesem wandte man sich an den Provider des Filesharers. Dieser händigte daraufhin die persönlichen Daten aus.

Nachdem man die Daten ermittelt hatte, kontaktiere man die Polizei. Da es sich um einen aktuellen Kinofilm handelt, schien sofortiges Handeln wichtig. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Hausdurchsuchungsbeschluss, welcher ebenfalls genehmigt wurde. Vergangene Woche führte man schließlich in Zusammenarbeit mit der Anti-Piracy-Organisation die Hausdurchsuchung bei dem Verdächtigen durch.

Maria Fredenslund, Juristin der Antipiratgruppen, betonte die Bedeutung des Schlages: "Wir warten auf das Gutachten des IT-Experten [...], aber es gibt keine Zweifel, dass er auf massive Urheberrechtsverletzungen stoßen wird. Wir haben zahlreiche Festplatten gefunden und beschlagnahmt, Web-Server und vieles mehr. Es wird einige Zeit brauchen, bis wir da durch sind. Dieses Ereignis ist ein gutes Beispiel dafür, wie ein Fall, der auf den ersten Blick einfach wirkt, in Wahrheit von enormer Piraterie handelt. Zumindest in Dänemark."

Ob sich auf den Festplatten wirklich urheberrechtlich geschützte Werke befinden, ist noch nicht geklärt. Frau Fredenslund bestätigte jedoch, dass sich der Mann bislang eher unauffällig verhalten hat. Mehrere urheberrechtlich geschützte Filme soll er dort unter dem Namen Icenfire verbreitet haben. Auch sein Benutzerprofil bei The Pirate Bay bestätigt, dass er bisher nicht mehr Torrents hochgeladen hatte. Man stuft ihn dennoch als "großen Fisch" ein. Dies sei darauf zurückzuführen, dass er als Erster den Film "Black Balls" (Sorte Kugler) im Internet zur Verfügung stellte.

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RIAA vs. Tenenbaum: Ihr bekommt 21 US-Dollar!
« Antwort #287 am: 20 Februar, 2010, 13:49 »
Das Verfahren der Recording Industry Association of America gegen Joel Tenenbaum scheint wieder Aufwind zu bekommen. Der Verteidiger des Beklagten, der Rechtsprofessor Charles Nesson, hat dem Gericht erklärt, wie viel Schadensersatz angemessen wäre: genau 21 US-Dollar.

Im vergangenen Jahr fand einer der beiden spektakulärsten Filesharing-Prozesse in den USA statt. Auf der Anklagebank saß Joel Tenenbaum, ein ehemaliger Physik-Student. Die Recording Industry Association of America (RIAA) hatte ihn verklagt. Zahlreiche Tracks soll er über die Tauschbörsensoftware KaZaA verbreitet haben. In der Klageschrift wurden davon 30 Stück herausgepickt. Kein ungewöhnliches Szenario. Dennoch erhielt der Fall viel Aufmerksamkeit. Der Grund war simpel.

Verteidigt wurde der Student von dem Harvard-Rechtsprofessor Charles Nesson. Dieser war bereits im Vorfeld des Prozesses aufgrund seiner unorthodoxen Vorgehensweise ins Schussfeld geraten. Sein Versuch, einen Live-Stream des Verfahrens zu erwirken, scheiterte. Dennoch brachte es ihm und dem Beklagten Sympathien ein. Zum ersten Mal wäre ein Verfahren der RIAA mehr als nur öffentlich gewesen. Jeder US-Bürger hätte dem Verfahren live folgen können. Hinzu kam, dass Professor Nesson einige äußerst interessante Verteidigungsoptionen ins Feld führte. Seine Feststellung, dass es sich beim Filesharing um Fair Use handele, war nur eine davon.

Trotz aller Bemühungen unterlag Tenenbaum in dem Prozess. Er wurde zu einem Schadensersatz von 675.000 US-Dollar (ca. 496.000 Euro) verurteilt. Das entspricht 22.500 US-Dollar (ca. 16.500 Euro) pro Track. Nachdem man sich anfänglich zurückgezogen hatte, wurde die weitere Strategie schnell klar. Man wollte in Berufung gehen und das Urteil anfechten. Insbesondere die Fair-Use-Verteidigung sei nicht ausreichend zur Kenntnis genommen worden. Dies lag mitunter daran, dass große Teile davon vor dem Verfahren gestrichen werden mussten.

Dem District Court of Massachusetts hat Professor Charles Nesson nun eine weitere Erklärung zukommen lassen. Diese legt dar, wieso der Schadensersatz viel zu hoch ist. Damit ist es für ihn jedoch nicht getan. In dem Schreiben erklärt er, dass der geforderte Betrag maximal 21 US-Dollar (ca. 15 Euro) betragen dürfte - also 70 US-Cent (ca. 50 Euro-Cent) pro Track.

Dies wäre der Betrag, den die Majorlabels erhalten hätten, wären die Tracks legal im iTunes-Store von Apple gekauft worden. "Wenn er die 30 Tracks bei iTunes zum Stückpreis von 99 Cents bei iTunes gekauft hätte, so hätte Apple 70 Cent davon an die Majorlabels weitergeleitet. Unter der Annahme, dass die Plattenfirmen keine Kosten haben, was nicht den Tatsachen entspricht, wäre jeder Cent, der an sie ging, ein Profit gewesen, der insgesamt mit 21 US-Dollar zu Buche schlägt", so Professor Nesson.

Der RIAA geht es jedoch nicht um den Download, also die einmalige Beschaffung des Werkes, sondern um den Upload, also die Verbreitung. Auch hier hat Professor Nesson nun eine interessante Argumentation vorgelegt. Die Dateien hätten zwar im Share-Ordner gelegen. Dadurch könne man Tenenbaum jedoch keine vorsätzliche Verbreitung unterstellen. Darüber hinaus hätten die Labels nicht einen einzelnen zusätzlichen Verkauf bemerkt, wäre die Upload-Funktion blockiert gewesen.

"Nicht eine einzige Person, die diese Tracks heruntergeladen hat, wäre von ihrer Handlung abgehalten worden, hätte Tenenbaum den Zugriff auf seinen Share-Ordner blockiert. Tenenbaum war kein Verbreiter von auch nur einem einzigen Track. Welcher Schaden auch immer durch die Verbreitung dieser 30 sehr populären Tracks in Peer-to-Peer Netzwerken entstanden sein mag, wurde durch die ursprünglichen Uploader erzeugt. Nachdem die ersten Verbreitungen sich ausweiteten, hatte eine weitere, leicht zugängliche Kopie unter den Millionen keine wirtschaftlichen Konsequenzen jedweder Art erzeugt", so Professor Nesson in dem Schreiben an das Gericht.

Das Gericht wird sich am 23. Februar mit diesen neuen Argumenten befassen. Eine Verminderung des Schadensersatzes auf 21 US-Dollar scheint unwahrscheinlich. Dennoch ist zumindest eine gewisse Absenkung nicht gänzlich ausgeschlossen. Insbesondere nach den jüngsten Ereignissen rund um die Filesharerin Jammie Thomas-Rasset erscheint dies möglich. Diese war zu 1,92 Millionen US-Dollar Schadensersatz verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter erkannte jedoch jüngst, dass dies weit über das Ziel hinausschießt. Er unterbreitete beiden Prozessparteien das Angebot, die Sache mit einem Schadensersatz von 54.000 US-Dollar abzuschließen. Die RIAA erklärte sich sogar bereit, 25.000 US-Dollar zu akzeptieren. Vorausgesetzt, Thomas-Rasset würde sich dafür einsetzen, dass der Vorschlag des Vorsitzenden Richters aus den Gerichtsunterlagen gestrichen wird.

Zwar haben beide Parteien abgelehnt. Das unterbreitete Angebot steht jedoch nach wie vor in den Gerichtsunterlagen. Eine ähnliche Entwicklung im Fall Tenenbaum ist deshalb nicht gänzlich unwahrscheinlich.


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Schweden: Piratenjäger wollen mehr Rechte
« Antwort #288 am: 07 März, 2010, 12:13 »
In jüngster Vergangenheit ist es zu einigen Zugriffen bei schwedischen Filesharern gekommen. Die Ermittlungen scheinen sich jedoch als sehr schwierig gestaltet zu haben, weshalb man nun "bessere" Gesetze fordert.

Es ist gerade einmal einen Monat her, dass die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) ihren letzten großen Erfolg feiern konnte. In Zusammenarbeit mit der Polizei war man gegen ein Direct Connect Netzwerk vorgegangen. Der Betreiber sowie einige Nutzer wurden von der Polizei zumindest vorübergehend festgenommen. Aufgrund der enormen Menge an getauschten Dateien waren sie in den Fokus der Ermittler geraten.

Im Vergleich zu den abertausenden weiteren Filesharer mag es sich bei dem Direct-Connect Netz jedoch um einen kleinen Fisch gehandelt haben. Wieso wurde also ausgerechnet dieses "hochgenommen"? Die Antwort hierauf scheint ganz simpel: Die Beweiserhebung bei Rechtsverstößen via BitTorrent gestaltet sich weitaus schwieriger als bei einem Direct-Connect Netz.

Der Entwickler von µTorrent, Ludvig Strigeus, erklärte jüngst wieso: "Sie können einen Film herunterladen und sehen dann, wer den Film noch anbietet. Sie erhalten aber keine Liste, was man sonst noch herunterlädt. Ein gigantischer Apparat ist notwendig, wenn man alle Torrents überwachen will. Ich glaube, dass es zu schwierig ist, das zu bewältigen, und dann [mit Beweisen] vor dem Gericht aufzutauchen."

Wie schwierig es ist, lässt sich kaum ausmalen. Laut einem Bericht von sr.se wurden innerhalb der vergangenen 18 Monate gerade einmal zwischen 70 und 80 Filesharer bei der Polizei gemeldet. Etwa die Hälfte wurde als so relevant angesehen, dass man ein Ermittlungsverfahren einleitete. Zehn Personen wurden bisher belangt. Drei davon haben ihre Schuld bereits zugegeben und eine Strafe bezahlt. Weitere 15 Fälle sind noch offen.

Kein wirklicher Ermittlungserfolg auf diese lange Zeit, insbesondere, wenn man die Kosten und den Nutzen vergleicht. Darüber hinaus war keiner der betroffenen Filesharer ein Nutzer von BitTorrent. Während die Ermittler auf neue Techniken hoffen, setzt das schwedische "Antipiratbyrån" auf andere Methoden. Die Piratenjäger im Namen der Musikindustrie setzen ihre Karte - wie so oft - auf die Legislative.

Wie der Antipiratbyran-Jurist Henrik Pontén erklärte, würden diese Probleme eines deutlich offenbaren: "[...], den Bedarf nach anderen Interventionsmethoden seitens der Legislative, wenn sie wirklich wollen, dass das Urheberrecht im Internet funktioniert." Worauf Pontén hinaus will, ist mit diesem Satz nicht sofort offensichtlich. Spätestens der Folgesatz bringt jedoch Licht ins Dunkel.

"Der einfachste Weg wäre, dass die Opfer von Urheberrechtsverletzungen Warnbriefe versenden können", so Pontén. Postalische Verwarnung für verdächtigte Filesharer? Diese Idee ist nicht neu. Das Three-Strikes-Gesetz sieht sie als ersten Schlag vor. Doch wer A sagt, muss auch B sagen. Paradoxerweise ist dies nicht der Fall. "Wir wollen nicht die Identität [der Filesharer] erfahren. Wir wollen nur das die Verwarnungen an die richtige Adresse kommen. Ein unabhängiges Organ sollte in der Lage sein, diese Information an die Person zu schicken, die das Gesetz bricht. Vielleicht ein Regierungsorgan oder eine Drittorganisation."

Bis dato hörte man von der Contentindustrie immer eines: Verwarnungen funktionieren nur dann, wenn auch Sanktionen drohen. Von Sanktionen ist hier jedoch in keiner Art und Weise die Rede. Ob bewusst oder unbewusst, lässt sich kaum festhalten. Man ist sich jedoch zwischenzeitlich darüber im Klaren, welche Ablehnung das Three-Strikes-Gesetz im Gesamten hervorgerufen hat.

Da mag es sinnvoller erscheinen, nicht gleich das Maximum zu fordern. Auch der stete Tropfen höhlt den Stein. Es mag zwar etwas länger dauern. Doch eine schrittweise Steigerung mag weniger drakonisch aufgenommen werden.

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P2P: Hausdurchsuchung in Landshut für eine Datei!
« Antwort #289 am: 14 März, 2010, 17:44 »
Filesharing via P2P-Programme birgt seit Jahren ein immer größer werdendes Risiko. Meistens erhalten Betroffene eine Abmahnung. Ein Anschlussinhaber aus Landshut wurde nun Ziel einer Hausdurchsuchung für eine einzige Datei.

Seit dem 1.9.2008 ist es für Rechteinhaber ein leichtes Spiel, an die Personendaten hinter einer IP-Adresse zu gelangen. Dies ermöglicht der sogenannte Zivilrechtliche Auskunftsanspruch. Man gibt einem Richter einen Stapel mit IP-Adressen und erklärt, welche Urheberrechte über diese verletzt wurden. Im günstigsten Fall genehmigt dieser den Auskunftsanspruch für alle IP-Adressen. Die Provider müssen infolgedessen sämtliche relevanten Daten aushändigen.

Vor dem 1.9.2008 war dieses Spiel etwas schwieriger, aber kostengünstiger. Man erstattete Strafanzeige. Nachdem die Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber ermittelt hatte, verlangte man Akteneinsicht. So kam man an den Klarnamen hinter der IP-Adresse. Da die Staatsanwaltschaften aber regelmäßig mit solchen Anzeigen überflutet wurden, versuchte man mit dem Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch eine Lösung zu finden.

Diese bewegt sich zwar im zivilrechtlichen Bereich. Das Strafrecht fällt deshalb aber nicht komplett flach, so dass nach wie vor das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung besteht. Ein Anschlussinhaber aus Landshut durfte nun erleben, was genau dies bedeutet. Interessant sind hierbei gleich mehrere Aspekte des Ablaufs.

Am 02.03.2009 erstattete die abmahnende Kanzlei Nümann+Lang Strafanzeige gegen Unbekannt. Man hatte unter einer bestimmten IP-Adresse die Verbreitung der Software "Autodata" des Rechteinhabers Autodata Ltd. festgestellt. Die Staatsanwaltschaft benötigte einige Zeit für ihre Ermittlungen. Nümann+Lang konnten die Abmahnung für die unerlaubte Verbreitung des Werkes erst am 29.09.2009 zustellen. Also sechs Monate, nachdem man Strafanzeige erstattet hatte.

Fraglich ist, ob die Anschlussinhaberdaten per Einsicht in die Strafermittlungsakten gewonnen wurde. Alternativ hätte parallel ein Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch ins Feld geführt werden können. Letzteres wirkt jedoch eher unwahrscheinlich, wäre dies doch mit erneuten Kosten und Arbeitsaufwand verbunden gewesen. Somit kam die Kanzlei Nümann und Lang irgendwann zwischen dem 02.03.2009 und dem 28.09.2009 an die Anschlussinhaberdaten, um ihre Abmahnung zu versenden. Auch die Staatsanwaltschaft hat irgendwann in diesem Zeitraum die Daten des Anschlussinhabers erhalten.

Am 14.10 reagierte der Abgemahnte mit der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Von der Kanzlei Nümann und Lang wurde er in der Abmahnung darüber hinaus aufgefordert, "die Urheberrechtsverletzung" sofort abzustellen. Die entsprechenden Dateien wären sofort zu löschen. Für den Abgemahnten schien alles wieder seinen geregelten Lauf zu gehen. Dem war aber nicht so.

Am 8. März 2010 wurde dem Betroffenen sprichwörtlich das Haus auf den Kopf gestellt. Das Amtsgericht Landshut hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Hausdurchsuchungsbeschluss abgesegnet. Rund ein Jahr nach dem vielleicht stattgefundenen Rechtsverstoß und ungefähr ein halbes Jahr, nachdem man die Anschlussinhaberdaten kennen musste.

Was den Ermittlungsrichter dazu veranlasste, so spät noch einen Durchsuchungsbeschluss für eine Datei zu unterzeichnen, bleibt ein Rätsel. Tatsache ist lediglich, dass die Software im Vergleich zu anderen Softwareprodukten erheblich teurer ist. In einem Abonnement kostet die Software 695 Euro pro Jahr.

Ob dies den schwerwiegenden Eingriff in ein Grundrecht rechtfertigen kann? Besonders absurd erscheint in diesem Zusammenhang die Feststellung im Durchsuchungsbeschluss. So lautet es im unteren Teil des Dokuments: "[...] es ist zu vermuten, dass die Durchsuchung zum Auffinden der Gegenstände führt.[...]."

Ob dies ein Jahr nach der Tat tatsächlich noch der Fall sein kann? Oder besser: Sechs Monate nach der Abmahnung mit dazugehöriger Aufforderung, die Datei zu löschen?

Wir haben mit Rechtsanwalt Dr. Sven J. Mühlberger gesprochen, der diesen Fall betreut. Besonders irritierend fanden wir nämlich den Sachverhalt, dass hier trotz des Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch eine Strafanzeige erstattet wurde. Wir wollten von Rechtsanwalt Dr. Mühlberger wissen, ob der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch nicht genügt hätte. Doch auch für Dr. Mühlberger ist nicht ganz klar, wieso die Staatsanwaltschaft involviert wurde:

"Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch in § 101 UrhG verfolgte natürlich auch den Zweck, den bis zum 1.09.2008 erforderlichen Umweg über das Strafverfahren unnötig zu machen und die Staatsanwaltschaften zu entlasten. Mit Einführung des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs wurde der Weg über das Strafverfahren jedoch nicht verbaut - der zivilrechtliche Auskunftsanspruch tritt vielmehr neben die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Staatsanwaltschaften.

Wir bearbeiten weit über tausend Filesharing-Mandate jährlich. In nahezu allen Fällen aus dem Jahr 2009 wurde bereits auf den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch zurückgegriffen. Eine Ausnahme hiervon stellt die im Auftrag der Autodata Ltd. über Nümann und Lang versendeten Tauschbörsen-Abmahnungen dar. Gegenstand der Abmahnungen ist regelmäßig die Software „Autodata CD2“. Dass hier weiterhin der Weg über die Staatsanwaltschaften gegangen wird, ist nicht ohne weiteres erklärbar.

Der Gang über das Strafverfahren erscheint auf den ersten Blick zwar nach wie vor attraktiv: während gemäß § 101 Abs. 9 UrhG die Kosten der richterlichen Anordnung der Verletzte trägt, gehen die Kosten beim Umweg über die Staatsanwaltschaften zu Lasten der Staatskasse. Vorteil des zivilrechtlichen Auskunftsverfahren ist hingegen, dass eine Vielzahl von Auskunftsbegehren gebündelt werden kann. [..]"

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3000 Euro für 132 Musiktitel
« Antwort #290 am: 22 März, 2010, 19:50 »
Das Landgericht in Magedeburg hat heute einen Vater als Anschlussinhaber zur Zahlung von 3000 Euro Schadenersatz verurteilt. Sein Sohn hatte im Internet illegal 132 Musikstücke zum Download angeboten.

teltarif.de berichtet, dass das Landgericht Magdeburg einen Mann wegen der Verletzung des Urheberrechts verurteilt hat. Er war aber lediglich der Anschlussinhaber. Sein volljähriger Sohn hatte im Jahr 2005 in einer Internet-Tauschbörse nachweislich 132 urheberrechtlich geschützte Musiktitel zum Download angeboten.

Der Vater hatte von den Vorgängen auf dem Computer seines Sohnes offenbar keine Ahnung. Das Gericht befand heute, der Vater müsse dennoch dafür haften. Er hätte im Zweifelsfall sachkundige Hilfe einholen müssen. Der Anschlussinhaber hätte die Transfers technisch blockieren können, um die Urheberrechtsverstöße des gemeinsam genutzten Anschlusses zu verhindern, befanden die Richter. Der Vater muss nun 3.000 Euro Schadensersatz sowie die Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte im Jahr 2008 in einem ähnlich gelegenen Fall völlig gegenteilig entschieden. Das Gericht entschied, ohne konkrete Indizien für einen Missbrauch des gemeinsam genutzten Internet-Anschlusses müsse dieser nicht dauerhaft überwacht werden. In Magdeburg muss der Anschlussinhaber in vollem Umfang haften. Egal ob er von den Tätigkeiten seines Kindes Kenntnis hatte oder ihm der dafür nötige technische Sachverstand zur Verfügung stand, um die Übertragungen unmöglich zu machen. Kritiker sprechen von einer Sippenhaftung der ganzen Familie.

Auch ist mehr als fraglich, ob den Musiklabels pro Musikstück tatsächlich ein Schaden in Höhe von fast 23 Euro entstanden ist. Oder ging es dem Landgericht Magdeburg vielmehr um eine abschreckende Wirkung des Urteils?

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Warner Bros: Studenten auf der Jagd nach Piraten
« Antwort #291 am: 29 März, 2010, 19:48 »
Um der Piraterie Einhalt gebieten zu können, braucht es raffinierte Köpfe. Warner Bros. Entertainment UK hat nun damit angefangen, Studenten für diese Aufgabe zu rekrutieren.

Der Kampf gegen Piraterie ist nicht leicht. Die Contentindustrie musste es in der Vergangenheit mehrmals schmerzlich erfahren. Dies scheint auch der Grund für Warner Bros. neueste Bemühungen zu sein. Die britische Anti-Piraterie-Zweigstelle des Filmstudios versucht derzeit technikaffine Studenten zu rekrutieren. In einer 12 Monate andauernden Praktikumsphase sollen die Studenten unter anderem folgende Aufgaben bewerkstelligen:

    * Erlangen von Accounts zu privaten BitTorrent-Seiten
    * Entwicklung von Bots, mit denen Link-Scanning (also die Suche nach Filesharing-Links) möglich wird
    * Fake-Einkäufe illegaler Kopien bewerkstelligen
    * Internetsuche nach illegal verbreiteten Werken von Warner Bros. und NBC Universal
    * Sammlung von Informationen zu Portalen, die Links zu urheberrechtlich geschützten Werken verbreiten

Gesucht werden primär Studenten, die aus technischen Studiengängen kommen. Sie sollten IT-affin sein und sich mit Filesharing-Netzen auskennen. Ein Kriterium, über das eigentlich viele junge Studenten verfügen dürften. Die Studenten sollen aber auch erfahren, wie es ist, gegen die illegale Verbreitung geschützter Werke vorzugehen. Aus diesem Grunde fällt auch die Versendung von "Löschaufforderungen" in ihr Aufgabenspektrum.

Die erlangten Informationen sollen aufbereitet und in eine interne forensische Datenbank überführt werden. Darüber hinaus sollen die Studenten unterstützend tätig sein, wenn es um die Auf- und Vorbereitung von Anti-Piraterie Kampagnen geht. Last but not least soll aber auch der wissenschaftliche Teil nicht zu kurz kommen. Die Erstellung von Forschungsdokumenten, die Piraterie in Bezug zu der technischen Entwicklung setzen, wird ebenfalls erwartet.

Leider wird aus dem Jobangebot nicht deutlich, ob man mehrere Stellen zu vergeben hat. Dafür spricht man deutliche Worte beim Verdienst. Innerhalb der 12 Monate soll es 17.500 Britische Pfund (ca. 19.500 Euro) geben. Bevorzugterweise verfügt der Bewerber über Erfahrungen mit Java oder JSP und PHP.

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Offline Jürgen

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Re: Warner Bros: Studenten auf der Jagd nach Piraten
« Antwort #292 am: 30 März, 2010, 01:01 »
Ein Team richtiger Fahnder ist denen wohl zu teuer  ::)
Warum muss ich gerade jetzt an das seltsame Hühnchen aus den aktuellen GEZ-Spots denken...
Praktikanten an die Macht???
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
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Illegale Downloads von Filmen und Serien aus dem Internet haben in Spanien so gewaltige Ausmaße angenommen, dass große Hollywood-Studios überlegen, den Verkauf von DVDs wegen mangelnder Profitabilität gänzlich einzustellen.



Das berichtete die "Los Angeles Times" (Dienstagsausgabe) unter Verweis auf Erhebungen des Marktforschers Media-Control GfK. Laut Analysten explodierte die Zahl illegal abgerufener Filmkopien über Tauschbörsen seit 2006 von 132 auf 350 Millionen im Jahr. Im selben Zeitraum brach der Absatz von Kauftiteln um rund 30 Prozent ein.

Laut Angaben der Zeitung verzichtet Apple in Spanien bereits auf ein eigenes Video-on-Demand-Angebot per iTunes. Die Studios sehen sich mit einer Gesetzeslücke konfrontiert. Auf der iberischen Halbinsel ist Piraterie nur dann strafrelevant, wenn sie kommerzielle Ziele verfolgt.

Quelle: SAT+KABEL
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Torrent-Nutzer im Visier der Hollywood-Studios
« Antwort #294 am: 31 März, 2010, 18:20 »
Hollywood hat unbemerkt von der Öffentlichkeit mehr als 20.000 Torrent-Nutzern wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen eine Klage angedroht.


Raubkopie und Urheberrecht
(Quelle: Initiative "Respect Copyrights" / ZKM)


Die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) und der Branchendienst "Hollywood Reporter" machten den den Vorgang am Dienstagnachmittag (Ortszeit) publik. Demnach zerrte eine neue, als "U.S. Copyright Group" benannte Lobbyisten-Truppe die Surfer vor ein Gericht in Washington. Ihnen wird vorgeworfen Spielfilme wie "Steam Experiment" "Far Cry" "Uncross the Stars" "Gray Man" und "Call of the Wild 3D" illegal geladen zu haben.

Den Angaben zufolge sollen sich weitere 50.000 Torrent-Fans bereits im Visier von Hollywood befinden. Insgesamt wären also gut 50.000 Klagen anhängig. Die EFF warf den beteiligten Kanzleien und der "U.S. Copyright Group" reine Profitgier vor. Den Bürgerrechtlern stößt vor allem der genutzte Automatismus auf: Zum Einsatz gegen die Urheberrechtsverletzer kommt offenbar eine Software von Guardaley-IT, die sich rühmt, illegale Aktivitäten im Web in Echtzeit aufzuspüren und IP-Adressen mitzuschreiben. Diese werden dann im Anschluss genutzt, um mit Massenanschreiben Provider unter Androhung juristischer Schritte Name und Adresse der Surfer zu entlocken. Dabei erwischt es, das hat die Vergangenheit gezeigt, auch zahlreiche Unschuldige - ausgelöst durch menschliche Fehler oder technische Unzulänglichkeiten.

Abmahnungen im großen Stil sind in diesem Zusammenhang nichts neues, zuletzt waren rund 170.000 US-Bürger wegen vermeintlichem illegalen Empfang von Pay-TV-Programmen angegangen worden, Musik-Labels gingen zwischen 2003 und 2008 über 30.000 Internet-User wegen Musik-Downloads an.

Quelle: SAT+KABEL
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The Hurt Locker: Massenklage gegen Filesharer
« Antwort #295 am: 12 Mai, 2010, 20:28 »
Die Rechteinhaber des mit mehreren Oscars ausgezeichneten Kinofilms "The Hurt Locker" haben angekündigt, gegen illegale Downloads vorzugehen. Dazu sollen am heutigen Mittwoch Klagen gegen mehrere Tausend BitTorrent-Nutzer eingereicht worden sein.

Insgesamt sechs Oscars konnte der Hollywood-Film "The Hurt Locker"  für sich gewinnen. Ein Film, der von zahlreichen Kritikern hoch gelobt wurde. Doch der Nervenkitzel des Films dürfte sich in absehbarer Zeit auch auf einige Filesharer übertragen. Nach Angaben des Hollywood Reporter haben sich die Rechteinhaber des Films mit der U.S. Copyright Group zusammengetan.

Gemeinsam plant man mehrere Tausend BitTorrent-Nutzer zu verklagen, die den Film illegal heruntergeladen - und somit auch verbreitet - haben. Am heutigen Dienstag soll die Klageschrift eingereicht werden. Ob dies bereits geschehen ist, ist vorerst unklar. Mithilfe der Klage will man die US-amerikanischen Provider zur Herausgabe der Nutzerdaten zwingen.

Im Anschluss daran soll allen Anschlussinhabern eine Abmahnung mit entsprechender Kostennote zugestellt werden. Das Schema dürfte dabei vergleichbar zu den in Deutschland stattfindenden Massenabmahnungen sein. Bereits vor zwei Monaten hatte die U.S. Copyright Group angekündigt, in großem Stil gegen Urheberrechtsverletzer in Internet-Tauschbörsen vorzugehen. Damals ging es um Filme eines unabhängigen Filmstudios.

Das Ausmaß dürfte dieses Mal jedoch weit größer sein. The Hurt Locker war nämlich nicht nur bei den Oscar-Verleihungen sehr beliebt. Auch in BitTorrent-Tauschbörsen war er heiß begehrt.

"Es ist kein Geheimnis, dass die Größenordnung mit Hurt Locker deutlich höher ist, als bezogen auf die Filme, die wir bereits verfolgt haben", so der U.S. Copyright Group Anwalt Thomas Dunlap. Nach seinen Angaben hätten bisher 75 Prozent aller kontaktierten Provider kooperiert. Rund 40 Prozent der seit März kontaktierten Filesharer hätten eine außergerichtliche Einigung bevorzugt. Bisher sollen 50.000 Filesharer abgemahnt worden sein.

Quelle : www.gulli.com

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Klagewelle gegen Filesharer als neue Einnahmequelle
« Antwort #296 am: 15 Juni, 2010, 11:18 »
In den USA hat eine Organisation namens "US Copyright Group" 14.000 Klagen gegen Filesharing-Nutzer eingereicht. Die Gruppe will damit offenbar vor allem neue Einnahmen für ihre Mitglieder generieren.

Dies ist zumindest die Einschätzung von US-Bürgerrechtsorganisationen. "Diese Art von Organisation wurde ausschließlich gegründet, um Klagen führen zu können. Sie sehen das Rechtssystem als Mittel, um Geld verdienen zu können", sagte Jennifer Granick, Anwältin der Electronic Frontier Foundation (EFF), gegenüber der 'Washington Post'.

Zu den Mitgliedern der Grupppe gehören verschiedene unabhängige Produzenten, darunter auch Uwe Boll, der für seine Verfilmungen von Computer-Spielen bekannt ist. Die Gruppe arbeitet mit dem deutschen Technologie-Unternehmen GuardaLey zusammen, das IP-Adressen aus Filesharing-Netzen ausliest und so die Klagen vorbereitet.

Die Prozessführung selbst obliegt der Kanzlei Dunlap, Grubb & Weaver. Diese hat die zahlreichen Klagen gegen Unbekannt eingereicht. Das soll die Grundlage dafür bilden, von den Providern Informationen über die Identität der Nutzer hinter den IP-Adressen einzufordern.

An die Anwender sollen dann Abmahnungen verschickt werden. In diesen werden jeweils Zahlungen in Höhe von 1.500 bis 2.500 Dollar für eine außergerichtliche Einigung verlangt.

Quelle : http://winfuture.de

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Schwerer Schlag gegen Ungarns BitTorrent-Gemeinschaft
« Antwort #297 am: 18 Juni, 2010, 18:52 »
Die ungarische Polizei hat diese Woche in einer konzertierten Aktion Einsätze gegen Filesharer im ganzen Land durchgeführt.

Am Mittwoch führte die Polizei von Ungarn mehrere koordinierte Operationen durch, deren Ziele eine große Zahl an Torrent-Seiten, ein Internet-Provider und eine technische Universität waren. Vorangegangen waren Ermittlungen durch die ASVA.hu, einer Gruppe der Filmindustrie, und des PROART.hu, eines Verbandes für Autorenrechte. Bisher ist das genaue Ausmaß noch nicht bekannt, aber die ungarischen Gesetzeshüter sollen sehr erfolgreich gewesen sein. Nach eigenen Angaben sollen mehr als 50 Server mit über 500 Terabyte an Daten konfisziert worden sein.

Als Folge sind viele Seiten heruntergefahren. Unklar bleibt bisher jedoch, wie viele davon wirklich Opfer der Polizeiaktion sind. Denn einige dürften wohl auch als Reaktion darauf zur Sicherheit offline gegangen sein. Definitiv getroffen hat es Bithorló, GigaTorrent, Evolution, Blue Dragon, Dreamland und Deja Vu, deren Server wurden beschlagnahmt.  Insane und Pirate Bay haben sich aufgrund von Vorwarnungen selbst heruntergefahren, die Situation von 1stTorrent ist unklar, ebenso wie die von Ncore, der bekanntesten Seite mit etwa 900.000 Peers. Bei letzterer soll nach bisher unbestätigten Gerüchten nur ein Proxy von der Polizei aufgestöbert worden sein, die Hauptseite sei aber immer noch intakt. Bithumen, eine weitere große Filesharing-Seite, die auch Ziel der Operation gewesen war, arbeitet weiterhin von Deutschland aus.

PROART bezeichnete die Aktion als "einen riesigen Meilenstein im Kampf gegen die Internetpiraterie" und dankte der Polizei dafür, dass sie "den Schutz für die Rechte von Urhebern etabliert haben". Das Vorgehen dürfte zum Teil auch darin begründet sein, dass die Vereinigten Staaten Druck in dieser Hinsicht auf die Behörden in Ungarn ausgeübt haben. So gab es bereits mindestens zwei ähnliche Aktionen gegen Filesharer in den Jahren 2007 und 2009. Vor kurzem hatte die US-Regierung allerdings Ungarn von seiner schwarzen Liste genommen.

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Vier Mitglieder der Warez-Szene verhaftet
« Antwort #298 am: 20 Juni, 2010, 12:08 »
In der vergangenen Woche ist der schwedischen Polizei ein Schlag gegen Urheberrechtsverletzer gelungen. Im Rahmen eines Polizeieinsatzes hat man vier Personen verhaftet, die der Warez-Szene zugerechnet werden.

Nach Angaben der Anti-Piraterie-Organisation Antipiratbyrån stehen die vier verhafteten Personen im Verdacht, Kontakte zur Warez-Servern der Szene, bekannt als "Darkside", zu unterhalten. Die Server würden zahlreiche Daten enthalten. Es handele sich um den bisher größten Fall in Schweden, möglicherweise sogar ganz Europa.

Im Rahmen polizeilicher Ermittlungen in Zusammenarbeit mit Antipiratbyrån war man dem Quartett auf die Spur gekommen. Am vergangenen Mittwoch und Donnerstag griff die Polizei zu. Vier Personen wurden vorerst festgenommen. Im Zuge der Hausdurchsuchung prüfte man eine Wohnung in Stockholm und zwei weitere in Västerås. An letzterem Standort fand man einige Server. Eine der Personen wurde wenig später wieder auf freien Fuß gesetzt.

Dennoch werden alle verdächtigt, Kontakte zu Szene-Servern unter dem Decknamen "Darkside" zu besitzen. Nach Angabe von Henrik Pontén von Antipiratbyrån hätten die Server rund 130 Terabyte an Filmmaterial enthalten. Inländische wie ausländische Produktionen seien darunter. "Darkside hat eine enorme Kapazität. Das ist der größte Fall bisher, sicherlich der größte in Schweden, aber vielleicht sogar in Europa", so Pontén gegenüber dem Nachrichtendienst DN.

Antipiratbyrån hatte Darkside seit einigen Monaten überwacht und IP-Adressen sowie weitere Informationen protokolliert. Im Februar hatte man die Ermittlungsergebnisse an die Polizei gereicht. Diese wurde nun aktiv.

"Der Polizeieinsatz [vom Mittwoch] war erneut ein wichtiger Schritt, um organisierte Piraterie zu stoppen. Diese Arten von Handlungen haben einen direkten und dramatischen Effekt auf die Zahl der Urheberrechtsverletzungen", so Pontén. Angeblich sollen einige der Personen bereits Teilgeständnisse abgelegt haben.

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Thomas-Rasset: Mediation soll Filesharing-Fall lösen
« Antwort #299 am: 23 Juni, 2010, 12:08 »
Im Rechtsstreit Jammie Thomas-Rasset gegen die Recording Industry Association of America (RIAA) hat der Vorsitzende Richter Davis nun einen Mediator angefordert. Dieser soll den seit vier Jahren andauernden Prozess zu einem Ende bringen.

Seit vier Jahren stemmt sich die alleinerziehende Mutter Jammie Thomas-Rasset nun schon gegen einen übermächtigen Gegner: Die Recording Industry Association of America (RIAA). Das Verfahren könnte dabei nicht sprunghafter sein. Während der ersten Verhandlung wurde sie zu einem Schadensersatz von 222.000 US-Dollar (ca. 180.000 Euro) verurteilt. Dem Vorsitzenden Richter wurde jedoch nachträglich klar, dass er die Jury falsch instruiert hatte. Er hatte den Mut, sich diesen Fehler einzugestehen. Das Verfahren wurde erneut aufgerollt.

Die zweite Verhandlung verlief jedoch in keinster Weise besser. Am Ende wurde Jammie Thomas-Rasset erneut verurteilt, Schadensersatz zu leisten. Der Betrag war jedoch auf exorbitante 1,92 Millionen US-Dollar (ca. 1,56 Mio. Euro) angestiegen. Richter Davis erkannte, dass dieser Betrag "monströs und schockierend" ist. Eigenmächtig reduzierte er den Betrag auf 54.000 US-Dollar.

Die RIAA war darüber wenig begeistert. Letzten Endes war jedoch die Publicity, die das 1,92 Mio. US-Dollar Urteil eingebracht hatte, ebenso unerwünscht. Man unterbreitete Thomas-Rasset ein letztes Einigungsangebot. Falls sie nicht akzeptiert, würde man gegen die Entscheidung von Richter Davis vorgehen.

Wie nicht anders zu erwarten, lehnte Thomas-Rasset ab. Die RIAA ging gegen die Entscheidung von Richter Davis vor. Das kontinuierliche "hin-und-her" soll nun jedoch endlich ein Ende finden. Richter Davis hat den beiden Parteien einen Mediator zugewiesen. Dieser soll den seit vier Jahren andauernden Rechtsstreit zu einem - für beide Seiten akzeptablen - Ende führen. Ob ihm dies gelingen wird, sei dahingestellt.

Der Rechtsbeistand von Thomas-Rasset zeigte sich gegenüber CNET wenig positiv: "Ich bin nicht optimistisch. Ich denke, dass der Fall von der Plattenindustrie hinreichend analysiert wurde und diese wissen, was sie akzeptieren werden. Wenn sie das Urteil [bezüglich des reduzierten Schadensersatzes] nicht akzeptieren, glaube ich nicht, dass wir irgendetwas anbieten könnten, dass sie jetzt akzeptieren."

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