Autor Thema: Strafanzeigen-Maschine gegen Tauschbörsen-Nutzer / Warez-Szene  (Gelesen 32056 mal)

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Bundesjustizministerium macht neuen Anlauf zur Urheberrechtsreform
« Antwort #15 am: 06 Januar, 2006, 15:15 »
Das Bundesjustizministerium hat seine Vorlage für einen Kabinettsentwurf zur seit Herbst 2004 geplanten zweiten Stufe der Urheberrechtsreform noch einmal leicht überarbeitet und an Interessensverbände zur Begutachtung geschickt. Diese sind gleichzeitig zu einer Anhörung am 26. Januar in Berlin eingeladen. Das heiße Eisen des so genannten 2. Korbs der Gesetzesnovelle zu den Kopierregeln für das digitale Zeitalter soll damit für seine spätere Debatte im Bundestag vorbereitet werden. Der dafür nötige Kabinettsbeschluss ist fürs Frühjahr vorgesehen. Ursprünglich sollte er bereits Ende März 2005 verabschiedet werden, was sich aber im vergangenen Jahr immer weiter verzögerte und schließlich durch die Neuwahlen blockiert wurde.

Nach wie vor besonders umstritten sind die Regelungen zum Umgang mit Tauschbörsen-Nutzern, die Ausgestaltung von Vergütungspauschalen fürs private Kopieren sowie die Möglichkeiten von Bibliotheken zur Versorgung der Fachwelt und der Bevölkerung mit Wissen. Zur Eindämmung der Selbstbedienung der Surfer in Peer-2-Peer-Netzen sieht der Kabinettsentwurf aus dem Justizministerium vor, Downloads "rechtswidrig hergestellter und öffentlich zugänglich gemachter Vorlagen" aus dem Internet zu kriminalisieren. Im nicht-gewerblichen Umfeld drohen demnach Haftstrafen bis zu drei Jahren. Eine Anfertigung von Privatkopien unter Umgehung von Kopierschutztechniken soll zudem verboten bleiben. Um eine "Kriminalisierung der Schulhöfe zu verhindern", hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries jedoch vorgeschlagen, dass "in geringer Zahl" für den privaten Gebrauch erstellte Kopien straffrei bleiben sollen. Diese "Bagatellklausel" erweiterte ihr Haus vor einem Jahr um die Versorgung des "persönlich verbundenen" Bekanntenkreises sowie "Bearbeitungen oder Umgestaltungen von Werken".

Die Film- und Musikindustrie läuft seit längerem gegen die von ihr als "Raubkopierer-Klausel" bezeichnete Freistellung Sturm. Auch innerhalb der ehemaligen Bundesregierung war das Vorhaben nicht unumstritten. Fachpolitiker aus dem Bundestag wie der Urheberrechtsexperte der CDU, Günter Krings, oder Ludwig Stiegler aus der Führungsebene der SDP-Fraktion haben sich ebenfalls bereits gegen eine Bagatellgrenze ausgesprochen. Laut Zypries können Urheber und Rechtsinhaber aber trotz der Regelung "gegen das Kopieren aus File-Sharing-Systemen im Internet erfolgreich vorgehen". Wer etwa Hunderte von Musiktiteln illegal aus dem Internet herunterlade, dürfe nicht damit rechnen, straffrei zu bleiben. Ein "kostenloser Genuss von geistigem Eigentum" werde nicht zur Regel. Staatsanwaltschaften haben angesichts einer Überflutung mit Anzeigen gegen Tauschbörsen-Nutzer ihre Praxis bereits auf die geplante rechtliche Änderung abgestimmt.

Eine Vergütungspflicht ist künftig laut dem Entwurf vorgesehen, wenn Geräte, Speichermedien oder Zubehör "in nennenswertem Umfang" fürs Kopieren benutzt werden. Die Höhe der Abgabe soll "insgesamt angemessen" auch bei Multifunktionsgeräten sein und die Hersteller "nicht unzumutbar beeinträchtigen". Industrieverbände wie der Bitkom sehen die Existenz ihrer produzierenden Mitgliederfirmen dennoch gefährdet, während Vertreter der Urheber ganz ähnliche Sorgen für ihre Klientel haben. Letztere fürchten, dass die fürs Inkasso und die Verteilung der Gebühren zuständigen Verwertungsgesellschaften erst mit teuren Gutachten die tatsächlichen Nutzungsformen der abgabepflichtigen Produkte klären lassen müssen.

Wenig getan hat sich bei den Punkten, die Bibliotheken betreffen. Diese sollen künftig zwar mehr Exemplare eines Werkes an elektronischen Leseplätzen gleichzeitig zugänglich machen dürfen, als der Bestand der Einrichtung eigentlich umfasst. Der Versand digitaler Kopien etwa durch den Dienst subito bleibt aber auf "grafische" Dateien im digitalen Umfeld oder auf Faxaussendungen beschränkt, obwohl das Bundesforschungsministerium dagegen interveniert hatte.

Scharfe Kritik am Festhalten an der größtenteils unveränderten Gesetzesvorlage übt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Er sieht die Wissensgesellschaft in Gefahr. "Bildung, Forschung und Unterricht werden ausgebremst, harmlose Nutzer von Privatkopien kriminalisiert", klagt Vorstandsmitglied Patrick von Braunmühl. Der Entwurf sei "unbrauchbar, weil er legitime Privatkopien fast automatisch zu illegalen Raubkopien macht und Schulen und Universitäten vom digitalen Wissen abschneidet". Das Justizministerium habe das Ziel eines fairen Ausgleichs zwischen den legitimen Interessen der Inhalteanbieter und den Bedürfnissen der Verbraucher verfehlt.

Im Detail protestiert von Braunmühl etwa dagegen, dass Forderungen von Schulen, Forschern und der Kultusministerkonferenz, endlich für Rechtssicherheit bei der Nutzung digitaler Werke im Unterricht zu sorgen, ignoriert würden. Ein Recht zum Einsatz digitaler Kopien im Unterricht wurde zwar 2003 geschaffen, aber bis Ende 2006 befristet. Bei der Kriminalisierung von Filesharern bleibt dem Verbraucherschützer zudem schleierhaft, wie "offensichtlich rechtswidrige" Angebote erkannt werden sollen: "Es findet hier eine Verlagerung der Verantwortlichkeit für die Beachtung von Urheberrechten vom Anbieter zum Nutzer statt, die völlig inakzeptabel ist." Der Medienindustrie macht der Verband den Vorwurf, ihre potenziellen Kunden mit der Fesselung von Inhalten durch Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement und "skandalöse" Kopierschutzblockern wie dem Rootkit von Sony BMG "in illegale Tauschbörsen" zu treiben. Besonders verheerend für die Verbraucher sei, dass das Justizministerium gleichzeitig mit der Novelle auch die Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum stärken und einen Auskunftsanspruch gegen Provider schaffen will.

Zu den Diskussionen und juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

    * Die Auseinandersetzung um das Urheberrecht in der digitalen Welt


Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/68067

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IFPI Schweiz stellt Strafanzeigen gegen Tauschbörsen-Nutzer
« Antwort #16 am: 18 Januar, 2006, 17:11 »
Die Schweizer Musikindustrie beendet ihre "Schonfrist" für Filesharer. Die Landesgruppe der International Federation Of Producers Of Phonograms And Videograms (IFPI) geht nun laut Medienberichten mit Strafanzeigen gegen die illegale Verbreitung von Musikdateien vor. Damit macht sie ihre erstmals im März 2004 geäußerten und im November vorigen Jahres in der Aktion "Game over" erneuerten Drohungen wahr.

Die Musikindustrie wollte ursprünglich im Rahmen von "Game Over" allen privaten "Raubkopierern" eine außergerichtliche Lösung anbieten. Die Betroffenen hätten sich verpflichten müssen, alle illegalen Musikdateien zu löschen sowie Kosten- und Schadenersatz von 3000 bis zu 9000 Franken (5800 Euro) zu bezahlen. Da aber die Internetprovider die Unterlassungsaufforderungen nicht an die Tauschbörsen-Nutzer weiterleiten würden, komme dieser Weg nicht in Frage. Daher habe die IFPI bei bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich Strafanzeigen gegen Tauschbörsen-Nutzer eingereicht. Die Provider seien nur im Fall eines Strafverfahrens dazu verpflichtet, den Behörden Auskunft zu geben, heißt es in den Berichten.

"Letzte Warnungen" hatte die Schweizer Musikindustrie seit Anfang November vorigen Jahres verschickt, und zwar per Instant Messages über Tauschbörsensoftware. Kurz vor Weihnachten bekamen Provider Post von der IFPI Schweiz, in der sie zur Herausgabe der persönlichen Daten auffällig gewordener Tauschbörsen-Nutzer beziehungsweise zum Versand von Unterlassungserklärungen an Rechte verletzende Filesharer angehalten wurden.

Quelle : www.heise.de

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Illegaler Musiktausch nach wie vor auf hohem Niveau
« Antwort #17 am: 22 Januar, 2006, 22:30 »
Die juristischen Anstrengungen, dem illegalen Musiktausch über das Internet Einhalt zu gebieten, waren nach Aussagen John Kennedys, CEO der International Federation of the Phonographic Industries (IFPI), nur bedingt erfolgreich. Immer noch stünden 870 Millionen Titel illegal zum Download in Tauschbörsen zur Verfügung, also in etwa so viel wie schon vor zwei Jahren. "Ich würde gerne hier sitzen und ihnen sagen, dass die Zahlen rückläufig sind", so Kennedy in einem Gespräch mit BBC News.

Obgleich weltweit fast 20.000 Verfahren angestrengt wurden, führe die steigende Zahl von Breitbandverbindungen weltweit zur Stabilisierung der Tauschbörsen. Kennedy sieht den einzigen Ausweg in mehr juristischer Intervention: "Diejenigen, die sich daran gewöhnt haben ihre Musik gratis zu beziehen, sind nur schwer umzuerziehen. Das ist ehrlich gesagt ein Argument für mehr Gerichtsverfahren. Momentan vertrauen die Leute darauf, dass es sie nicht treffen wird."

Auch die Internet Service Provider könnten Kennedys Ansicht nach ins juristische Fadenkreuz der IFPI geraten. Würden diese gezielt gegen die illegal handelnde Tauschbörsenkundschaft vorgehen, könnte man den Umfang der Musikpiraterie "in einer sehr kurzen Zeitspanne dramatisch reduzieren."

Quelle : www.heise.de

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Die Strafanzeigen-Maschinerie des Unternehmens Logistep überflutet auch weiterhin Staatsanwaltschaften. Gegenüber dpa klagte die Karlsruher Generalstaatsanwältin Christine Hügel, innerhalb eines halben Jahres seien "rund 40.000 Anzeigen wegen illegaler Kopien von Musik, Software und Computerspielen eingelegt worden". Hinter den Anzeigen stehe "stets eine bestimmte Anwaltskanzlei, die die Rechte betroffener Unternehmen wahrnimmt".

Nach den Worten von Hügel sind auch andere Staatsanwaltschaften – etwa in Hamburg und Frankfurt – mit ähnlichen Fällen befasst, allerdings in deutlich geringerem Maße als in Karlsruhe. Im Jahr 2004 habe die Gesamtzahl aller dort aufgenommenen Strafanzeigen 40.000 betragen. Allein das Registrieren der Fälle verursache einen derart großen Aufwand, dass bereits zusätzlich Polizeibeamte dafür eingesetzt würden. 9000 Fälle seien bereits abgearbeitet worden und hätten mit der Einstellung des Verfahrens geendet.

Logistep ist nach eigenem Bekunden darauf spezialisiert, für Rechteinhaber bestimmte Dateien in P2P-Netzwerken aufzuspüren und die IP-Adressen der Dateianbieter zu protokollieren. Die Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei Schutt-Waetke stellt sodann massenhaft Strafanzeigen gegen unbekannt. Dann warten die Anwälte, bis die Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zur IP-Adresse ermittelt hat, nehmen sofort Akteneinsicht und mahnen den mutmaßlichen Rechtsverstoß ab.

Weil die Fälle ohnehin wenig vorhandene Ressourcen bei den Staatsanwaltschaften binden, hatte Generalstaatsanwältin Hügel im Dezember 2005 eine Empfehlung zur Behandlung derartiger Verfahren abgegeben. Demnach sollen die Staatsanwälte zwar in jedem Fall den Anschlussinhaber ermitteln lassen, der zur in der Anzeige angebenen IP-Adresse gehört. Wenn in der Anzeige aber nicht glaubhaft gemacht wird, dass der mutmaßliche Filesharing-Nutzer zum angegebenen Zeitpunkt mehr als 100 verschiedene urheberrechtlich geschützte Werke zum Tausch angeboten hat, sollen die Staatsanwaltschaften das Verfahren einstellen.

Siehe dazu auch:

    * Massenstrafanzeigen gegen P2P-Nutzer: Bagatellregelung durch die Hintertür
    * Juristische Niederlage für Strafanzeigen-Maschinerie gegen P2P-Nutzer
    * Durchsuchungen nach Massenstrafanzeigen gegen Filesharing-Nutzer
    * Strafanzeigen-Maschinerie gegen P2P-Nutzer arbeitet weiter
    * Musikindustrie sieht "Strafanzeigen-Automatik" gegen Raubkopierer skeptisch
    * Strafanzeigen-Maschine gegen Tauschbörsen-Nutzer

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/68882

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Britisches Gericht verurteilt Tauschbörsen-Nutzer zu Geldstrafen
« Antwort #19 am: 28 Januar, 2006, 09:37 »
Der Verband der britischen Musikindustrie British Phonographic Industry (BPI) hat sich vor dem High Court in London gegen zwei Männer durchgesetzt, die für den unerlaubten Vertrieb von Musikstücken über das Internet via Filesharing geradestehen sollten. Das teilt die BPI heute mit. Beide hatten es demnach abgelehnt, sich außergerichtlich mit den Plattenfirmen zu einigen. Dies seien die ersten Fälle dieser Art, die in Großbritannien vor Gericht landeten.

Der Beschuldigte aus Brighton muss 1500 Pfund Strafe zahlen; die Kosten und die Höhe weiterer Zahlungen stehen noch nicht fest. Das Gericht wies sein Argument zurück, er habe in Unkenntnis der britischen Copyright-Gesetze gehandelt und für die Musikstücke kein Geld erhalten. Der zweite Beschuldigte, der in King's Lynn, Norfolk, wohnt, muss 5000 Pfund Strafe zahlen, Kosten in Höhe von 13.500 Pfund übernehmen sowie darüber hinaus einen noch nicht bezifferten Schadensersatz. Das Gericht ließ sein Argument nicht gelten, die BPI habe keine Beweise vorlegen können.

Die BPI teilte im März 2004 zunächst Verwarnungen aus und begann im Oktober darauf mit juristischen Aktionen gegen Tauschbörsen-Nutzer. 139 wurden bisher insgesamt verklagt. Mit 88 der Beschuldigten hat der Verband bereits Einigungen erzielt. Mit 51 weiteren, die im Dezember verklagt wurde, strebt er eine außergerichtliche Einigung an. Diese haben bis Ende Januar Zeit, auf das Angebot einzugehen.

Quelle : www.heise.de

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Französisches Gericht erlaubt Privatkopien aus Tauschbörsen
« Antwort #20 am: 08 Februar, 2006, 18:32 »
Ein Pariser Bezirksgericht hat das Herunter- und Hochladen von Dateien über P2P-Netzwerke zum privaten Gebrauch für legal erklärt. Die entsprechende Entscheidung ist schon zwei Monate alt, fand aber erst in dieser Woche den Weg in die Öffentlichkeit (PDF-Datei). Jean-Baptiste Soufron, Justiziar der digitalen Bürgerrechtsvertretung Association of Audionautes feiert das Urteil nun als "wichtigen Schritt in unserem Kampf für die Legalisierung von P2P". Den richterlichen Beschluss betrachtet er zugleich als Signal an das französische Parlament, das momentan über eine umfassende Urheberrechtsreform debattiert und dabei in einer ersten, noch zu bestätigenden Runde die Einführung einer Art pauschaler "Kulturflatrate" zur rechtlichen Freigabe der Tauschbörsennutzung beschlossen hat.

In dem verhandelten Fall hatte der französische Phonoverband, die Société Civile des Producteurs Phonographiques (SCPP), gegen einen eifrigen P2P-Sauger geklagt. Im September 2004 fand die Staatsanwaltschaft bei einer Hausdurchsuchung 1875 MP3- und DIVX-Dateien auf dessen Festplatte. Die Anklage lautete auf den Up- und Download von 1212 Songs und damit auf schwere Urheberrechtsverletzungen. Die Richter wollten sich der Ansicht der SCPP jedoch nicht anschließen. Sie hielten das Tauschverhalten des Beklagten für legal, da es sich um Privatkopien gehandelt habe.

Soufron sieht das Urteil in einer Linie mit mehreren bereits zuvor erfolgten Gerichtsentscheiden, bei denen ein Recht auf die Privatkopie bei der P2P-Nutzung bejaht wurde. Auch das Berufungsgericht in Montpellier hat einen solchen Richtspruch bereits bestätigt. Teilweise wurden den Beklagten aber die Zahlung geringfügiger Strafen für das Hochladen urheberrechtlich geschützter Materialien aufgebrummt. Die Pariser Richter haben nun erstmals auch den Upload für legal erklärt. Die SCPP spricht von einer "ungenauen Auslegung des Rechts" und verneint einen generellen "Umschwung" der Jurisprudenz. Sie will Berufung gegen das Urteil einlegen.

Die Audionauten verweisen derweil in ihrem Blog noch auf einen weiteren Etappensieg. Demnach hat ein Pariser Bezirksgericht im Januar auch Warner Music verboten, Un-CDs mit Kopierschutztechnologien und Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) zu verkaufen. Konkret ging es um die Scheibe "Testify" von Phil Collins. Das Label muss dem Kläger, der sich in seiner Möglichkeit zum Erstellen privater Kopien eingeschränkt sah, 59,50 Euro Schadensersatz zahlen. Zugleich brummten die Richter der Plattenfirma eine allgemeine Strafe in Höhe von 5000 Euro auf.

In Frankreich unterstützt die Verbraucherschutzorganisation UFC-Que Choisir eine ganze Reihe an Klagen von Nutzern gegen Un-CDs verschiedener Musik-Konzerne. Dabei konnte sie unter anderem auch bereits gegen EMI Erfolge erzielen. Während sich in Frankreich so ein allgemeines Fallrecht zur Stärkung der Privatkopie herauszubilden scheint, droht ihr hierzulande immer mehr das letzte Stündlein zu schlagen. So machen sich in der andauernden Debatte um die 2. Stufe der Urheberrechtsreform in Berlin momentan nur noch die Grünen für eine auch gegen DRM durchsetzbare Privatkopie und die Einführung einer Bagatellklausel für die straffreie private Tauschbörsennutzung stark.

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Re:Französisches Gericht erlaubt Privatkopien aus Tauschbörsen
« Antwort #21 am: 08 Februar, 2006, 21:15 »
und wie siehts bei uns aus...?
ein mp3 file auf deiner platte und du bist im knast... irgenwas stimmt hier nicht  ??? ???

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US-Musikindustrie stellt Privatkopien für mobile Player in Frage
« Antwort #22 am: 16 Februar, 2006, 17:45 »
Im Zuge der Überarbeitung des US-amerikanischen Digital Millennium Copyright Act (DMCA) hat der Interessenverband der US-Musikindustrie Recording Industry Association of America (RIAA) seine Einstellung zu Kopien von Songs einer CD für den privaten Gebrauch auf mobilen Playern gewandelt. Darauf weisen die Bürgerrechtler der Electronic Frontier Foundation (EFF) hin. RIAA-Anwalt Don Verrilli habe im Verfahren gegen die Tauschbörsenbetreiber Grokster und Streamcast Networks vergangenes Jahr noch betont, es sei grundsätzlich rechtmäßig, eigene CDs auf den eigenen Computer oder iPod hochzuladen (PDF-Datei). Aus einer Eingabe an das für Urheberrecht zuständige Copyright Office gehe demgegenüber nun ein bedeutender Sinneswandel hervor. Darin heißt es, die Aussage legitimiere nicht einen "fair use", sondern drücke lediglich eine Bewilligung der Urheberrechtsinhaber aus, die zurückgenommen werden könne.

Diese Aussage findet sich als Fußnote in dem Schreiben Exemption to Prohibition on Circumvention of Copyright Protection Systems for Access Control Technologies (PDF-Datei), das die RIAA zusammen mit anderen Organisationen Anfang Februar vorgelegt hat. Es beschäftigt sich unter anderem ausgiebig mit dem Prinzip des "fair use" und der Wandlung von Formaten bei der Erstellung von Privatkopien. Das Copyright Office hatte die Möglichkeit geboten, bis zum 2. Februar in Eingaben die Überarbeitung des DMCA zu erörtern, bei der es unter anderem um Ausnahmen vom Verbot der Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen geht.

Quelle : www.heise.de

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Musikindustrie: "Intelligente Aufnahmesoftware" verbieten
« Antwort #23 am: 21 Februar, 2006, 16:30 »
Privatkopie soll auf den eigenen Gebrauch beschränkt werden

Die Musikindustrie untermauert ihre Forderungen nach einer weitere Beschneidung der Privatkopie und will "intelligente Aufnahmesoftware" verbieten. Radio- und Internetprogramme dürfen in Zukunft nur noch für zeitversetztes Hören mitgeschnitten werden, geht es nach dem Willen der Deutschen Phonoverbände.

Der Musikmarkt habe in den letzten Jahren Umsatzeinbußen von mehr als 40 Prozent hinnehmen müssen. Schuld sei die ungebremste Ausweitung privater Vervielfältigungen durch neue digitale Technologien sowie die durch das Internet ausgelöste Flutwelle von Piraterie, wiederholen die Deutschen Phonoverbände ihr Klagelied. Einen "besseren Schutz für Kreative und Verwerter bieten", fordert daher Michael Haentjes, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände im Rahmen der Urheberrechtsnovelle. Es gehe darum, die wirtschaftliche Ertragsfähigkeit für Künstler und Verwerter zurückzugewinnen.

So fordern die Deutschen Phonoverbände zum Gesetzentwurf für den 2. Korb der Urheberrechtsgesetznovellierung unter anderem eine Begrenzung der Privatkopie: Diese soll künftig nur noch zulässig sein, wenn die Kopien vom eigenen Original zum eigenen persönlichen Gebrauch erstellt werden. Ein Kopierschutz darf schon nach der aktuellen Gesetzeslage nicht umgangen werden.

Darüber hinaus soll das Mitschneiden aus Radio- und Internetprogrammen auf ein zeitversetztes Hören beschränkt und "intelligente Aufnahmesoftware" verboten werden. Unklar bleibt dabei aber, wie dies ausgestaltet und was als intelligente Aufnahmesoftware angesehen werden soll.

Auch das Sendeprivileg im traditionellen Hörfunk soll eingeschränkt werden, d.h. Künstler und Verwerter sollen wie im Filmbereich entscheiden können, wer die eigenen Songs im Radio spielen darf.

Die im aktuellen Entwurf für den 2. Korb der Urheberrechtsgesetznovellierung vorgesehene "Bagatellklausel" könne man nicht hinnehmen, der Diebstahl geistigen Eigentums dürfe nicht straffrei gestellt werden, heißt es in einer Mitteilung.

Darüber hinaus macht sich die Musikindustrie auch weiterhin für einen Auskunftsanspruch gegen Internet-Serviceprovider stark und fordert, dass Schadensersatz für illegale Musiknutzungen höher sein müssen als die normale Lizenz.

Quelle : www.golem.de

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IsoHunt.com, TorrentSpy.com und Co. geht es an den Kragen
« Antwort #24 am: 24 Februar, 2006, 11:39 »
MPAA verklagt erstmals auch Betreiber von Newsgroup-Download-Diensten

Die US-Filmindustrie macht Jagd auf weitere bekannte Websites, die Bittorrent-, eDonkey- oder Newsgroup-Downloads mit teils unerlaubt verbreiteten Filmen, Musik und Software listen. Die Motion Picture Association of America (MPAA) hat entsprechend sieben Klagen eingereicht, die sich etwa gegen IsoHunt.com, BTHub.com und TorrentBox.com richten.

Der MPAA sind die Websites ein Dorn im Auge - sie verbreiten zwar selbst keine unerlaubten Kopien, listen aber als Katalogdienste in den verschiedenen Tauschbörsennetzen auftauchende Dateien, von denen auf den ersten Blick nur sehr wenige Inhalte auch legal in Tauschbörsen verbreitet werden dürfen. Entsprechend macht die Filmindustrie den Betreibern der Websites den Vorwurf, unerlaubte Tauschaktivitäten zu fördern.

Die MPAA hat bereits zuvor Erfolg damit gehabt, Bittorrent- und eDonkey-Websites schließen zu lassen. Diesmal soll es u.a. den Torrent-Sites "Isohunt.com", "BTHub.com", "TorrentBox.com" und - dem deutlich umfangreicheren und sehr beliebten - "TorrentSpy.com" an den Kragen gehen, da sie eben auch Download-Quellen von Spielfilmen und Fernsehserien referenzieren.

Zumindest TorrentSpy und ISOHunt sind - anders als es bei den meisten bisherigen Klagen der Fall war - keine Bittorrent-Tracker, sondern nur Suchmaschinen, die in verschiedene Trackern nach Inhalten suchen. Dennoch sieht die MPAA hier keine geringere Schuld, da sie eindeutig nach Kriterien referenzieren würden, denen zufolge die Betreiber die Förderung der unerlaubten Verbreitung von Inhalten bewusst in Kauf nehmen würden.

Die auf Science Fiction spezialisierte Torrent-Site NiteShadow.com trifft es ebenfalls, sie soll ihren rund 24.000 registrierten Nutzern den Weg zum Download von über 1.000 Science-Fiction-Filmen und -Serien geebnet haben, so die MPAA.
Nachdem in Europa bereits vor kurzem der eDonkey-Server Razorback 2.0 hopsgenommen wurde, werden eDonkey-Nutzer voraussichtlich bald auch die eDonkey-Website Ed2k-It.com vermissen, die ebenfalls selbst keine Downloads anbot, sondern nur als Katalogdienst für registrierte Nutzer fungierte.

In dieser Klagewelle trifft es erstmals auch Websites wie "NZB-Zone.com" (bereits offline), "BinNews.com" und "DVDRs.net", deren zahlende Mitglieder bequem auf Dateien zugreifen können, die über im Usenet zu findende Newsgroups verbreitet werden. Dabei ist DVDRs.net eigentlich eine Website, die den anderen nicht entspricht, da sie sich primär Nachrichten aus dem DVD-, HD-DVD- und Blu-ray-Bereich widmet - dummerweise gehörte dazu aber auch ein kostenpflichtiger Newsdienst, vermutlich der von NZB-Zone.com.

Noch scheinen nicht allen Betreibern der genannten Websites die Klageschriften zugegangen zu sein. Das ist einerseits wegen der größtenteils nicht veränderten Inhalte zu vermuten und wurde andererseits auch gegenüber "Slyck" bestätigt. Hier gaben etwa hinter TorrentSpy und ISOHunt stehende Personen an, dass sie noch nichts von der MPAA oder seitens eines Gerichts gehört haben. Das dürfte sich aber schnell ändern.

Der MPAA zufolge wurden alleine im Jahr 2005 rund 75 Torrent- und eDonkey-Sites aus dem Verkehr gezogen.

Quelle : www.golem.de

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Tauschbörsen als Grund für "1984"?
« Antwort #25 am: 02 März, 2006, 15:23 »
Wenn Terror nicht reicht, sollen nun Tauschbörsen herhalten

Thilo Weichert: "Es gibt keinen Grund für den Bundestag, eine grundrechtswidrige Vorgabe aus Brüssel umzusetzen"

Terrorgefahr ist als Argument für die geplante Vorratsdatenspeicherung (VDS) offensichtlich nicht mehr ausreichend. Doch mögliche Urheberrechtsverletzungen durch Tauschbörsen sind offensichtlich ein noch weit schlagkräftiger Grund und sollen die ungeliebte Richtlinie nun legalisieren.

Nachdem die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in Brüssel abgesegnet wurde, steht die praktische Umsetzung in Deutschland bevor. Der Bundestag hat sich zuvor bereits für die Umsetzung der Richtlinie ausgesprochen und schob den Zwang durch Brüssel als Begründung vor. Ein Argument, welches Dr. Thilo Weichert nicht nachvollziehen kann. Im Interview mit Telepolis spricht der oberste Datenschützer Schleswig-Holsteins über die Gefahren und die eigentliche Intention hinter der Vorratsdatenspeicherung.

Der ganze Artikel

Quelle : www.heise.de
« Letzte Änderung: 02 März, 2006, 15:24 von SiLencer »

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Weltweite Klagewelle gegen Tauschbörsennutzer
« Antwort #26 am: 04 April, 2006, 11:46 »
Musikindustrie: Eltern haften für ihre Kinder

Mit einer neuen Klagewelle gegen Nutzer von Tauschbörsen in zehn Ländern will die Musikindustrie ihren Kampf gegen unerlaubte Musikkopien auf eine neue Stufe stellen - vor allem Eltern einen Warnschuss versetzen. Diese sollen darauf achten, was ihre Kinder mit dem Computer treiben oder die Zeche zahlen, die ihre Kinder anrichten. Einigen Tauschbörsennutzern wurde sogar der Internetzugang gekappt.

Rund 2.000 Fälle in zehn Ländern zettelt der Verband der Musikindustrie (IFPI) an. Allein in Deutschland wurden 1.233 Strafanzeigen gestellt. In Dänemark wurden Nutzern von Tauschbörsen mit entsprechenden Verfügungen die Internetzugänge gesperrt, ähnlich wie zuvor in Frankreich. In Italien wurden Durchsuchungen bei einzelnen Tauschbörsennutzern und Server-Betreibern durchgeführt und rund 70 Computer beschlagnahmt. Auch Kinderpornografie sei hierbei gefunden worden.

Man greife gezielt so genannte "Uploader" an und meint damit Personen, die hunderte oder tausende Songs in Tauschbörsen anbieten, Zahlen, die bei ein paar getauschten CDs schnell entstehen. Darunter sind Nutzer der Peer-to-Peer-Systeme FastTrack (Kazaa), Gnutella (BearShare), eDonkey, DirectConnect, BitTorrent, Limewire, WinMX und SoulSeek.

Die Musikindustrie betont dabei wieder einmal, dass es jeden, der Tauschbörsen nutzt, treffen kann. Unter den aktuellen Fällen seien beispielsweise ein finnischer Zimmermann, ein britischer Postmitarbeiter, ein tschechischer IT-Manager, ein deutscher Richter sowie ein deutsches Rentner-Ehepaar. Die meisten Personen seien aber männlich und zwischen 20 und 35 Jahre alt.

Mit dabei sind aber explizit auch Eltern, die für Handlungen ihrer Kinder zur Rechenschaft gezogen werden sollen. Die IFPI verbindet dies mit einer ausdrücklichen Warnung an Eltern, die dafür verantwortlich seien, was ihre Sprösslinge mit dem Familiencomputer anstellen. Die IFPI verweist auf entsprechende Informationskampagnen und die Software Digital File Check, die Computer von Tauschbörsensoftware befreien soll.

  In Deutschland verweist die IFPI auf diverse Gerichtsurteile, nach denen die Inhaber von Telefonanschlüssen dafür zur Verantwortung gezogen werden können, dass über diese Anschlüsse Verstöße gegen das Urheberrecht ausgeführt wurden (Störerhaftung). Das Landgericht Düsseldorf habe beispielsweise entschieden, dass die Eltern haftbar für illegale Musikangebote bei bearshare ihrer beiden Söhne im Alter von 15 und 16 Jahren sind. Sie zahlten Gerichtskosten und Schadensersatz in Höhe von rund 5.000 Euro. Ein Krankenhaus in Kassel zahlte 5.500 Euro Schadensersatz, weil Mitarbeiter offensichtlich im Rahmen ihrer Dienstzeit knapp 2.000 Titel illegal zum Herunterladen angeboten hatten.

Insgesamt stieg die Zahl der Verfahren gegen Tauschbörsennutzer allein außerhalb der USA damit auf über 5.500. Soweit es zu außergerichtlichen Einigungen kam, zahlten die Beklagten im Durchschnitt 2.633,- Euro.

Quelle : www.golem.de

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MPAA soll Hacker auf Torrentspy angesetzt haben
« Antwort #27 am: 25 Mai, 2006, 18:52 »
Die Betreiber der BitTorrent-Suchseite Torrentspy.com haben eine Klage beim U.S. District Court for the Central District of California eingereicht, in der sie dem Interessenverband der US-Filmindustrie, MPAA (Motion Picture Association of America) vorwerfen, einen Hacker auf Torrentspy.com angesetzt zu haben. Die in der Klageschrift (PDF-Datei) namentlich nicht genannte Person sei von einer MPAA-Führungskraft angeworben und beauftragt worden, gegen eine Bezahlung von 15.000 US-Dollar persönliche E-Mail-Nachrichten und vertrauliche Geschäftsinformationen von Torrentspy.com zu stehlen. Der Hacker habe seine Beteiligung an dem Komplott eingeräumt und kooperiere inzwischen mit Torrentspy.

Torrentspy war im Februar von der MPAA verklagt worden. Der Interessenverband wirft den Betreibern der Website vor, Unterstützung für Raubkopierer zu leisten. Obwohl es sich bei Torrentspy (oder auch isoHunt) nicht um eigentliche BitTorrent-Tracker handelt, sondern lediglich um Suchmaschinen, die in verschiedenen Trackern nach Inhalten suchen, will die MPAA das Abschalten solcher Seiten erreichen, um den Tausch urheberrechtlich geschützten Materials zu erschweren. Die Hacker-Vorwürfe kommentierte MPAA-Sprecherin Kori Bernards unterdessen als "nicht zutreffend". Torrentspy versuche damit lediglich von den Fakten abzulenken.

Torrentspy gibt hingegen an, der beauftragte Hacker habe bei seinen Angriffen gezielt nach Unterlagen mit Geschäftszahlen gesucht. So habe er etwa Informationen zu den Geschäftseinnahmen und -ausgaben in den Monaten Januar bis Juni 2005 abgegriffen. Auch seien ihm Kopien des privaten E-Mail-Verkehrs zwischen Torrentspy-Mitarbeitern sowie Daten über eingesetzte Server und Bezahlvorgänge in die Hände gefallen. Torrentspys größter Trumpf dürfte eine schriftliche Vereinbarung sein, die nach Angaben von Ira Rothken, Anwältin von Torrentspy, sowohl von dem Hacker als auch von der MPAA-Führungskraft unterzeichnet wurde. Rothkens Angaben zufolge soll der Hacker von der MPAA auch auf andere Torrent-Seiten angesetzt worden sein.

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Weltgrößter BitTorrent-Tracker offline
« Antwort #28 am: 31 Mai, 2006, 17:11 »
Der nach eigenen Angaben weltgrößte BitTorrent-Tracker ThePirateBay.org ist offline, nachdem die schwedische Polizei nach eigenen Angaben bei einer Razzia Server beschlagnahmt hat. Insgesamnt drei Personen seien zum Verhör mitgenommen worden, erklärte die zuständige Stockholmer Landeskriminalpolizei. Gegenüber der P2P-Newsseite Slyck äußerte sich eine Sprecher von ThePirateBay: Die schwedische Polizei habe die Server beschlagnahmt, um zu prüfen, ob die Server für kriminelle Machenschaften genutzt wurden oder nicht. Die Polizei sei sich diesbezüglich offenbar nicht sicher.

Als Tracker indexiert ThePirateBay zwar zum Tausch bei BitTorrent angebotene Dateien und hält .torrent-Dateien mit den IP-Adressen der beteiligten Rechner bereit, bietet selbst aber kein urheberrechtlich geschütztes Material an. In der Vergangenheit hat die internationale Medienindustrie bereits mehrere BitTorrent-Tracker und -Suchengines vom Netz nehmen lassen, so etwa Suprnova.org – vor ThePirateBay Hauptanlaufpunkt für Torrent-Suchende. Inzwischen wurden die Ermittlungen gegen den Betreiber von Suprnova.org eingestellt und die Seite wieder online, Torrents werden dort aber nicht mehr angeboten.

Selbst wenn die ThePirateBay-Betreiber nach Abschluss der Ermittlungen ihre Server zurück erhalten sollten, dürfte die Musik- und Filmindustrie die Beschlagnahmung als Erfolg werten, müssen BitTorrent-Nutzer sich doch nun nach neuen Quellen für ihre Downloads umsehen.

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Razzia gegen ThePirateBay.org sorgt für viel Wirbel
« Antwort #29 am: 02 Juni, 2006, 15:26 »
USA sollen sich für Schließung stark gemacht haben

Die Razzia gegen den schwedischen BitTorrent-Tracker ThePirateBay.org sorgt für heftige Kritik. Zum einen wird die rechtliche Grundlage für die Aktion angezweifelt. Zum anderen gibt es Berichte, die USA hätten sich für eine "finale Lösung der Sache" eingesetzt.

Am 31. Mai 2006 hat die schwedische Polizei Server des BitTorrent-Trackers ThePirateBay.org beschlagnahmt und zwei Betreiber sowie deren Rechtsberater vorübergehend festgenommen. Dabei wurden auch gleich die Server der Pro-Piraterie-Lobby-Organisation "Piratbyrån" ("Piratenbüro") beschlagnahmt, da sie im gleichen Server-Raum standen.

Doch die Betreiber wollen sich damit nicht klein kriegen lasen: unter thepiratebay.org melden sie sich bereits zurück. Das eigentliche Angebot soll in wenigen Tagen wieder zur Verfügung stehen - trotz der beschlagnahmten Server.

Derweil wird in Schweden Kritik am Vorgehen der Behörden laut. Die Piratpartiet - zu Deutsch "Piratenpartei" - wird nicht müde, auf die rechtliche Situation hinzuweisen, das recht liberale Urheberrecht in Schweden erlaube es, Tracker mit Links auf unerlaubt kopierte Inhalte und Daten zu betreiben. Auf den beschlagnahmten Servern selbst standen keine urheberrechtlich geschützten Materialien zu Verfügung, so die Betreiber.

Bisher konnte ThePirateBay.org unbehelligt agieren und gewann vor allem nach dem im Jahr 2004 erfolgten Fall der Torrent-Suchmaschine SuprNova.org an Popularität. Die US-Filmlobby in Form der MPAA lobte derweil das Vorgehen der schwedischen Behörden und freute sich über eine gute Zusammenarbeit mit offiziellen Stellen in den USA und Schweden, die zur Schließung der Seite geführt hätten.

Mikael Viborg, Rechtsbeistand der Betreiber von ThePirateBay.org, der selbst vorübergehend in Gewahrsam genommen und verhört wurde, berichtet in einem englischsprachigen Blog. Er ist selbst in der Piratenpartei aktiv. Zudem hat Snild Dolkow ein Blog eingerichtet, in dem er schwedische Artikel zum Thema in die englische Sprache übersetzt.

Quelle : www.golem.de

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