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Thema:
Spam diverses ....
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Thema: Spam diverses .... (Gelesen 13114 mal)
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SiLæncer
Cheff-Cubie
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Spam diverses ....
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am:
20 Januar, 2005, 10:20 »
Im Kampf gegen lästige Spam-Mails und Viren wenden sich entnervte Anwender in letzter Instanz an die Provider. Doch nur wenige Anbieter verfügen über ein wirksames Beschwerdemanagement. In einer Stichprobe reagierten nur 20 Prozent der Vernetzungsdienstleister individuell und positiv auf Spam-Hinweise. So lautet das Fazit eines Tests des IT-Magazins iX in der aktuellen Ausgabe 2/05.
Manch ein Anwender ist täglich das Ziel von mehreren hundert Spam-Mails und Würmern. Beschwerden sind aufwendig, könnten aber die verantwortlichen Provider zum Einschreiten veranlassen. Doch die Erfolgsaussichten sind gering.
Zwischen Ende Oktober und Mitte Dezember verschickte die iX-Redaktion Beschwerden an 40 Provider, aus deren Netzbereich Spam- oder Wurm-E-Mails eingegangen waren. Zu den Angeschriebenen gehörten nicht nur typische Access-Anbieter, sondern auch Webhoster und Universitäten. Denn praktisch jeder, der Internetservices anbietet, kann ungewollt zum Spam-Versender werden. Mögliche Gründe sind Backdoor-infizierte Privat-PCs oder von Kunden vernachlässigte Rootserver. In der Regel erfolgt der Spam-Versand zunächst ohne Wissen des Providers, der deswegen eigentlich jeder Beschwerde umgehend nachgehen sollte. Schließlich drohen rufschädigende Blacklistings, also ein Sperren der Absender-Domain, mit sehr unangenehmen Folgen für die Kundschaft.
Doch die meisten Beschwerden im iX-Test wurden einfach ignoriert. Von über der Hälfte der Angeschriebenen kam gar keine Antwort. Ein Viertel schaffte immerhin eine allgemeine Eingangsbestätigung, die aber zum Teil tagelang auf sich warten ließ. In einigen Fällen kamen weiterhin zahlreiche Spam-Mails, jeweils offenbar aus der gleichen Quelle, im iX-Postfach an.
Ganze 20 Prozent - die Hälfte davon Universitäten - haben Maßnahmen ergriffen und sie individuell dokumentiert. Den überdurchschnittlichen Anteil an Unis sieht iX als Zeichen dafür, dass der Kampf gegen den Spam nach wie vor von einzelnen Enthusiasten geprägt ist und in kommerziellen Umgebungen noch wenig Stellenwert genießt.
Quelle :
www.heise.de
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Jürgen
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RegTP geht verstärkt gegen Spammer vor
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Antwort #1 am:
01 Februar, 2005, 15:51 »
Der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) [...] will [...] sich im Kampf gegen die Belästigungen offenbar an die Spitze setzen. Die Behörde geht nun nach eigenen Angaben verstärkt gegen Werbefaxe, SMS, Lockanrufe und E-Mails vor, in denen teure Rufnummern beworben werden. Allerdings räumt die RegTP ein, dass sie gegen E-Mail-Spam nur selten auf Basis des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eingreifen könne.
Einer Firma wurde nun das "Geschäftsmodell" mit breit gestreuten Werbefaxen untersagt. In diesen bewarb ein "Dr. Guido Homburg" einen Faxabruf mit einer angeblichen Liste von günstigen Outlet-Centern unter einer normalen Rufnummer. Wer anbiss und das Fax abrief, erhielt lediglich einen Werbetext, der wiederum auf eine teure 0190-Rufnummer hinwies. Strafbar ist das nicht -- laut RegTP steht dem einzelnen Empfänger lediglich ein zivilrechtlich geltend zu machender Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch zu.
Die RegTP nimmt nun auch das Telefon-Spamming aufs Korn. Ein Problem sind Lockrufe, bei denen eine teure Rückrufnummer im Display des Festnetz- oder Mobiltelefons angezeigt wird, um den Angerufenen zu einem Rückruf zu bewegen. Oft kommen hier 0137-Nummern zum Einsatz, die pro Anruf aus dem Mobilnetz über einen Euro kosten können. Ein weiterer Trick besteht darin, gefälschte Gewinnbenachrichtigungen per Sprachsystem zu verbreiten. Wer den angeblichen Gewinn abholen will, soll dazu eine teure 0190-Nummer anrufen.
[...]
Spamming ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine rechtswidrige Belästigung von uns allen, die große ökonomische Schäden verursacht. Die Spammer vertrauen darauf, dass das einzelne Opfer von den Möglichkeiten der Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche keinen Gebrauch macht, weil ihm dies zu komplex erscheint und zeitaufwendig ist. Daher setzen wir mit unserem heutigen Schritt unsere juristische Linie fort, ein derartiges Geschäftsmodell durch unser präventives Handeln zu untersagen. Die Regulierungsbehörde will bewusst alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um [...] dem Bürger beim Kampf gegen Spam zu helfen", verspricht Matthias Kurth, der Präsident der RegTP. (uma/c't)
Der ganze Artikel
Quelle:
www.heise.de
Anmerkung von mir:
Meiner Ansicht nach sind die allermeisten dieser sog. Mehrwertdienste (für den Verbraucher) vollkommen überflüssig, es gibt allemal bessere Methoden für "Micro"payment, vor Allem mit höherer Kosteneffizienz für den Zahlenden. Immerhin geht ein grosser Teil der Einnahmen an den Leitungs-Dienstanbieter, der aber nicht mehr Aufwand als mit normalen Orts- oder Ferngesprächen hat.
So gesehen hat der Gesetzgeber versagt oder sogar vorsätzlich diese Abzocke ermöglicht. Notwendig war das keinesfalls. Insbesondere verwerflich ist die von vornherein äusserst mangelhafte Sicherung der Verbraucher vor Missbrauch, das hat sich bisher nicht wirklich wesentlich gebessert.
Wieviele Lobbyisten arbeiten eigentlich im Dunstkreis dieser Anbieter
Da wird wirklich mancher schwarze Schilling gemacht.
Danke, Birne und Birne II
Jürgen
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RegTP richtet Kontaktadressen für Rufnummern-Spam-Opfer ein
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Antwort #2 am:
15 März, 2005, 16:23 »
Regulierungebehörde richtet Kontaktadressen für Spam-Opfer ein
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat Kontaktmöglichkeiten für Verbraucher geschaffen, die durch Spam über Telefon, Fax, SMS oder E-Mail belästigt werden. Verbraucher, die belästigende Werbung für Rufnummern erhalten, können ihre aussagekräftigen Unterlagen, beispielsweise die eingegangenen Faxe oder Werbemails, mit einer kurzen Sachverhaltsdarstellung und der Bitte um Einschreiten der RegTP an die Fax-Nummer (0 63 21) 934-111 senden oder sich per E-Mail an Rufnummernspam(at)regtp.de wenden.
Als Voraussetzungen für ihr Einschreiten nennt die RegTP die "gesicherte Kenntnis der rechtswidrigen Nutzung von Rufnummern". Der betroffene Verbraucher darf zudem in keiner Geschäftsbeziehung zum Absender stehen und vorher dem Absender auch keine Zustimmung erteilt haben, dass er ihm beispielsweise Werbung aufs Handy senden darf. Die Postadresse für die Bearbeitung von Rufnummern-Spam lautet:
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Außenstelle Neustadt
Schütt 13
67434 Neustadt
Die RegTP hat laut eigenen Angaben seit August 2003 zahlreiche Maßnahmen im Bereich Spam erlassen und eine Liste dieser Maßnahmen veröffentlicht. Dass insbesondere Spam auf mobile Endgeräte ein wachsendes Ärgernis wird, belegt eine Studie, über die c't in Heft 6/2005, Seite 64, sowie heise online berichteten.
(ssu/c't)
Quelle, Links, Grafik:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/57552
Anmerkung von mir:
Das geht nur um Rufnummern-Spam, als Werbung für "Mehrwert-Dienste", diese soll die RegTP in Deutschland kontrollieren.
"Normale" Spam-E-Mails und Dinge aus dem Ausland sind nicht gemeint.
Jürgen
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31 Prozent klicken Links in Spam-Mails an
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Antwort #3 am:
24 März, 2005, 09:24 »
10 Prozent haben bereits per Spam beworbene Waren gekauft
Viele Mail-Empfänger klicken einer Studie von Mirapoint und dem Beratungs- und Marktforschungsunternehmen Radicati Group zufolge regelmäßig auf Links in Spam-Nachrichten. Zudem hat die Untersuchung ergeben, dass sogar 10 Prozent bereits per Spam beworbene Waren gekauft haben.
Um die Gefahren für die E-Mail-Kommunikation durch Spam-Versand und Virenangriffe zu reduzieren, ist deshalb nach Ansicht der Marktforscher die Sensibilisierung und eine bessere Schulung von Mail-Anwendern nötig.
18 Prozent der Umfrageteilnehmer wollten Spam über einen dort gelegentlich angebrachten 'Unsubscribe'-Link abbestellen. Spam-Versender nutzen allerdings den Mausklick auf 'Unsubscribe'-Links nur, um aktive Mail-Adressen zu identifizieren. Sobald sich Mail-Adressen oder Domains als aktiv herausstellen, steigt die Wahrscheinlichkeit weiterer Spam-Mails und anderer sicherheitsgefährdender Mails an.
"Diese vorläufigen Ergebnisse sind für uns ebenso überraschend wie erschreckend", kommentierte Marcel Nienhuis, Marktanalyst der Radicati Group. "Sie zeigen auf, warum Bedrohungen der E-Mail-Sicherheit wie Spam, Viren und Phishing-Attacken mehr und mehr zunehmen. Zwar sind technische Lösungen auf Grund der kontinuierlichen Weiterentwicklung heute in der Lage, mehr als 90 Prozent aller Gefahren schon im Vorfeld auszufiltern. Aber keine Technologie der Welt kann ein Unternehmen schützen, wenn sich die Mitarbeiter beim Umgang mit E-Mails fahrlässig verhalten."
Quelle :
www.golem.de
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Schärfere Waffen gegen Spam-Versender gefordert
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Antwort #4 am:
18 April, 2005, 18:58 »
Bei einer Anhörung des Wirtschaftsausschusses zum Anti-Spam-Gesetzentwurf (PDF) der Regierungskoalition sprachen sich am heutigen Montag im Bundestag die geladenen Sachverständigen und Vertreter von Verbänden überwiegend für eine Verschärfung der Sanktionen in dem Entwurf aus. Der Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des Teledienstegesetzes (TDG) will die Verschleierung oder Verheimlichung des Absenders und des kommerziellen Charakters in den Kopf- und Betreffzeilen unerwünschter E-Mails bislang als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro ahnden.
Nach Auffassung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) wird die Einführung eines Ordnungswidrigkeiten-Tatbestandes nicht zu einer wirksameren Verfolgung von Spammern und zum besseren Schutz der Nutzer führen. Massenmails, bei denen die Angaben zur Absenderidentifikation oder zum Charakter der Nachricht vorsätzlich so gestaltet sind, dass sie den Empfänger über die wahre Identität des Absenders oder den Inhalt der Nachricht täuschen, "sollten als Straftatbestand qualifiziert werden", forderte der vzbv.
Die für die Verfolgung von Spammern erforderliche Rechtshilfe anderer Staaten setze regelmäßig das Vorliegen einer Straftat voraus, begründete Gunnar Bender von AOL Deutschland vor den Ausschuss, warum sein Unternehmen ebenfalls schärfere gesetzliche Waffen im Kampf gegen die Müllmailflut fordert. Erst die internationale Rechtshilfe ermögliche das Aufdecken der Geldströme, und damit auch die tatsächlich für das Spamming Verantwortlichen zu ermitteln. Mit dem Durchgriff auf die Auftraggeber würden gerade die Personen einbezogen, die den entscheidenden wirtschaftlichen Anreiz für die Versendung der ungewünschten E-Mails liefern.
Nach den detaillierten Vorstellungen zu gesetzlichen Maßnahmen, die AOL in der Anhörung präsentierte, sollte deshalb nicht nur nach einem neu in das Teledienstegesetz einzuführenden Paragrafen "mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft" werden, wer "seine Identität bei der Versendung kommerzieller Kommunikation verschleiert", sondern auch der Nutznießer, nämlich derjenige, der diese Aktivitäten "zur Förderung des eigenen Handels oder Gewerbes oder zum Zwecke des Absatzes von Waren oder Dienstleistungen ausnutzt".
Auch der Vertreter des zu der Sachverständigen-Anhörung geladenen Heise Zeitschriften Verlages, Jörg Heidrich, empfahl dem Gesetzgeber angesichts der enormen durch Spam verursachten Kosten sowie der erheblichen kriminellen Energie auf Seiten der Spammer eine Verschärfung des Entwurfes. Das Problem sei nämlich nicht der Gelegenheits-Spammer von nebenan. "Wir haben es hier mit kriminellen Organisationsstrukturen zu tun", erklärte Heidrich, und "zumindest für solche Fälle kommen wir mit den bestehenden Regelungen und mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht nicht aus".
Die Gegenposition vertrat Irini Vassilaki von der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI). Sie hält die bestehenden Strafrechtsvorschriften für ausreichend und die geplante TDG-Novellierung eigentlich für überflüssig. Die Fälschung der Absenderidentität beispielsweise könnte schon als Urkundenstraftat nach den Paragrafen 267 und 269 des Strafgesetzbuches verfolgt werden. "Wir müssen nur die Staatsanwälte dazu zwingen, auf diesem Gebiet etwas zu tun", meinte die DGRI-Juristin. "Der Ruf nach neuen Strafnormen beziehungsweise Ordnungswidrigkeiten kann dagegen nur populistische Erfolge haben und den symbolischen Charakter des Strafrechts wieder einmal betonen -- der Bekämpfung des Übels hilft er nicht."
T-Online und AOL wünschen sich vom Gesetzgeber mehr Rechtssicherheit für die eigenen Aktivitäten im Kampf gegen Spam, insbesondere die Klarstellung, dass die eingesetzten Methoden des Filterns nicht gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis sowie das Blocken von Mails aus Zombie-Netzen nicht gegen die Transportpflicht der Provider verstoßen. Diensteanbieter sind berechtigt, so der konkrete Vorschlag zur Ergänzung des TDG von AOL in Bezug auf das Blocken, "aufgrund objektiver Kriterien im Einzelfall die an ihre Nutzer gerichtete elektronische Post gegenüber dem einliefernden Diensteinhaber zurückzuweisen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Systeme des die elektronische Post einliefernden Diensteanbieter oder Nutzers schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner) versenden" oder "die elektronische Post unaufgeforderte kommerzielle Kommunikation darstellt". Der Einlieferer sollte dabei unverzüglich über die Zurückweisung informiert werden.
Weitgehend einig zeigten sich die Experten -- zumindest diejenigen, welche die gesetzliche Initiative grundsätzlich befürworten -- dass der Gesetzentwurf technikneutral formuliert sein müsse und neben E-Mails auch alle anderen Formen von Spam in Foren, Chat-Rooms, Instant Messaging und die neuerdings automatisierten Telefonbelästigungen via Voice-over-IP umfassen sollte.
Quelle :
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GERICHTSURTEIL : Schon eine einzige E-Mail kann Spam sein
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Antwort #5 am:
06 Mai, 2005, 10:08 »
Ungewöhnlich streng ist die Haltung des Oberlandesgerichts Düsseldorf gegenüber unerwünschter Werbung durchs Internet. Schon eine einzige unerwünschte Werbe-E-Mail stellt nach einem aktuellen Urteil einen unrechtmäßigen Eingriff in die Rechte des Empfängers dar.
Im konkreten Fall hatte ein Anwalt den Absender einer Werbe-Mail schon nach dem Eingang einer einzigen Werbung aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Der Werbende gab diese Erklärung nicht ab, schickte dem Anwalt aber auch keine weiteren E-Mails.
Der Anwalt war zunächst beim Landgericht mit seiner Forderung unterlegen, den Werbenden zu verurteilen, es bei Androhung eines Ordnungsgeldes oder der Verhängung von Ordnungshaft zu unterlassen, Spam-Mails an ihn zu richten. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen.
Das Oberlandesgericht änderte das Urteil der ersten Instanz jetzt ab und gab dem klagenden Anwalt recht. Es begründete seine Entscheidung damit, dass "bereits die Übersendung einer einzigen Werbenachricht einen unterlassungsrelevanten Eingriff in die Rechte des Empfängers" darstelle. Eine einzelne unerwünschte Werbe-E-Mail möge zwar den Grad der bloßen Belästigung nicht überschreiten, erklärten die Richter, der Anteil der Werbe-E-Mails habe weltweit jedoch nach einer Studie im Februar 2004 etwa 62 Prozent des gesamten E-Mail-Verkehrs betragen. Hieraus sei ersichtlich, dass die einzelne Werbe-E-Mail nicht isoliert betrachtet werden dürfe, sondern als Teil des nach allgemeiner Auffassung zu bekämpfenden Spamming aufzufassen sei.
Für die Einwilligung des Adressaten sei grundsätzlich der Absender darlegungs- und beweispflichtig, unterstrichen die Richter. Sie könne sich, wenn sie nicht ausdrücklich erklärt sei, nur aus den konkreten Umständen ergeben. Das nur potentielle Interesse des Empfängers an der angebotenen Leistung reiche zur Begründung derartiger konkreter Umstände nicht aus.
Quelle :
www.spiegel.de
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CipherTrust: Täglich 172.000 neue Spam-Zombies
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Antwort #6 am:
27 Mai, 2005, 11:04 »
Der Hersteller von E-Mail-Sicherheitslösungen CipherTrust hat den Online-Dienst ZombieMeter ins Leben gerufen, mit der sich Anwender über die Zahl der weltweit aktiven, so genannten Spam-Zombies informieren können. Der Dienst sammelt Daten über Spam-Mails und Zombie-PCs mittels der bei internationalen Kunden eingesetzten IronMail-Appliances und stellt sie geografisch auf seiner Web-Seite dar. CipherTrust registriert derzeit nach eigenen Angaben weltweit durchschnittlich täglich 172.000 neue Spam-Relays.
Spätestens seit der durch Sober.Q verursachten Flut von Mails mit fragwürdigem Inhalt dürfte auch in Deutschland jedem klar sein, dass solche Rechner ein Problem sind. Einmal von kriminellen Zeitgenossen mit einem Trojaner infiziert, wird Otto-Normal-Rechner ohne Wissen des Besitzers zum Relais umfunktioniert, um Viagra-, Phishing- und Nazi-Mails tausendfach ins Netz zu schicken.
Um das Problem anzugehen, hat die US-amerikanische Federal Trade Commission nun zusammen mit 15 Behörden und 20 Partnern die Operation Spam Zombie ins Leben gerufen. Dazu will die FTC Briefe an 3000 Internet-Provider weltweit versenden mit Vorschlägen für konkrete Maßnahmen. Als wichtigsten Schritt empfiehlt der Brief, Port 25 zu sperren, damit Schädlinge mit einer eigenen SMTP-Engine keine Mails mehr verschicken können. Anders als E-Mail-Clients fungieren solche Engines nämlich wie ein SMTP-Server und sind am Quellport 25 zu erkennen. Für diejenigen, die einen eigenen Mailserver betreiben wollen, soll nach Vorstellung der Commission der Port 587 für Authenticated SMTP eingesetzt werden.
Darüber hinaus sollen die Provider Computer in Quarantäne stellen, die typische Verhaltensweisen eines Zombies aufweisen, wie etwa extrem viel ausgehender Mail-Verkehr. Um das Problem zusätzlich an der Wurzel zu packen, sollen die Anbieter ihren Kunden zeigen, wie man einen Befall des PCs verhindert. Ist es doch einmal passiert, sollen die Provider Tools und Unterstützung zur Desinfektion zur Verfügung stellen.
Quelle und Links :
http://www.heise.de/newsticker/meldung/59970
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Selbstjustiz-Software für Spam-Opfer
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Antwort #7 am:
24 Juli, 2005, 15:19 »
Die israelische Software-Firma Blue Security stellt ein System zur Spam-Bekämpfung vor, das Spammer mit ihren eigenen Waffen schlagen soll. Blue Frog kontrolliert die Mail-Adressen seiner Teilnehmer auf Spam und legt zusätzlich gefälschte Adressen an, um damit Spammer anzulocken. Nach einer Verwarnung will Blue Security die zwielichtig beworbenen Websites überlasten, indem spezielle Software auf den PCs der Teilnehmer die Bestellformulare der Websites automatisiert mit Beschwerden ausfüllt.
In einem Interview verteidigte ein Sprecher von Blue Security das Verfahren als legitim, da der PC des Spam-Opfers nur eine Beschwerde für die an ihn adressierten Spam-Mails schicke. Viele Spam-Gegner halten diese Art von Gegenwehr dagegen für Selbstjustiz. John Levine, ein Mitglied der Anti-Spam-Organisation Coalition Against Unsolicited Commercial E-Mail (CAUCE) kritisierte die Idee: Es sei illegal, Websites auf diese Weise absichtlich anzugreifen.
Quelle und Links :
http://www.heise.de/newsticker/meldung/62016
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Re:Selbstjustiz-Software für Spam-Opfer
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Antwort #8 am:
24 Juli, 2005, 23:06 »
Wenn dabei Server in die Knie gezwungen werden oder Unschuldige mit Müll zugeschüttet und damit in ihrer legalen Tätigkeit beeinträchtigt werde, ist das - zumindest in Deutschland - strafbar!
Deshalb müssen wir uns von solchem Verhalten streng distanzieren, was hiermit erfolgt ist.
Zudem werden bekanntermassen viele Rechner Unbeteiligter zum Spam-Versand missbraucht, deren Nutzer anzugreifen, halte ich für indiskutabel, die zu benachrichtigen für zu riskant, wenn man sie nicht persönlich kennt.
Trotzdem sicher schade...
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Verbraucherzentrale richtet Spam-Beschwerdestelle ein
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Antwort #9 am:
22 September, 2005, 11:24 »
Computernutzer können unerwünschte E-Mails aus ihrem Postfach künftig an eine neue Beschwerdestelle der Verbraucherzentralen weiterleiten. Nach Prüfung sollen dann rechtliche Schritte gegen die Versender und Auftraggeber unternommen werden, teilt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) heute mit. Ziel sei eine abschreckende Wirkung. "Neben Unterlassungsklagen werden wir auch versuchen, Spammern ihre Gewinne abzunehmen", sagte Patrick von Braunmühl, Leiter Fachbereich Wirtschaftsfragen im vzbv.
Damit die Verbraucherschützer die E-Mails zurückverfolgen können, müssen bei der Weiterleitung an die Beschwerdestelle (beschwerdestelle@spam.vzbv.de) die Header-Zeilen mit Absender, Empfänger und Datum mitgesendet werden. Diese Angaben seien für eine etwaige Rechtsverfolgung notwendig. Die Zahl der Spam-Mails habe in den vergangenen Jahren Besorgnis erregend zugenommen. Ihr Anteil an allen in Deutschland empfangenen Mails liege bei bis zu 80 Prozent. Dies sei kein Kavaliersdelikt, sagte von Braunmühl. "Es kostet Zeit, Geld und Nerven und schädigt Wirtschaft und Verbraucher gleichermaßen."
Nötig seien daher auch schärfere Gesetze, etwa die Verfolgung aller unerwünschter Werbe-E-Mails als Ordnungswidrigkeit. Die Bundesnetzagentur solle als zentrale Instanz für Sanktionen zuständig sein. Die neue Beschwerdestelle ist Teil eines Anti-Spam-Projekts, das vom Bundesverbraucherministerium gefördert wird. Sie richtet sich nur an Privatleute. Firmen können sich an die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs richten, hieß es.
Siehe dazu auch:
* Europäische Spambox soll Spammersünden speichern
Quelle und Links :
http://www.heise.de/newsticker/meldung/64164
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Jürgen
der Löter
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Mehr als eine Million Beschwerden gegen Spam-Mails
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Antwort #10 am:
06 April, 2006, 22:09 »
Mehr als eine Million Beschwerden gegen lästige Spam-Mails sind bisher beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) eingegangen. Das Problem sei, dass bis zu 90 Prozent der Mails aus dem Ausland kämen und die Verantwortlichen schwer zu ermitteln seien, teilte die Chefin der Verbraucherzentralen, Edda Müller, am Donnerstag in Berlin mit. Die meisten Beschwerden, die im Rahmen einer Kampagne eintrafen, bezogen sich auf Werbung von Arzneimitteln, Software und Erotik. Beim deutschsprachigen Spam handelt es sich nach den Erkenntnissen des vzbv zu 50 Prozent um Phishing-Mails, mit denen Kriminelle versuchen, beispielsweise Accountdaten sowie PINs und TANs für Online-Banking abzugreifen.
Die Verbraucherschützer fordern von Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) ein Anti-Spam-Gesetz. Mails oder Kettenbriefe mit kriminellem Hintergrund sollten als Straftat eingestuft werden. Das Versenden müsse als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen verfolgt werden können.
Die Verbraucherschützer starteten im Rahmen ihrer Kampagne auch die neue Webseite verbraucher-gegen-spam.de. Sie soll Tipps zum Schutz vor Werbemüll und zum richtigen Umgang mit der eigenen E-Mail-Adresse bieten. Außerdem werden laut vzbv die verschiedenen Arten von Spam und mögliche Gefahren etwa durch Phishing-Mails erläutert. Unter anderem ein FAQ-Dokument "Spaminfos für Eilige", eine Übersicht der rechtlichen Grundlagen zur Spambekämpfung sowie eine Link- und Urteilssammlung ergänzen das Angebot. (jk/c't)
Quelle und Links:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/71757
Die paar Spams, die es über einen Uralt-Account immer noch bis auf meinen Rechner geschafft haben oder immerhin in meinen
eigenen
Filtern bei'm Mail-Provider hängengeblieben sind, habe ich auch dorthin geschickt
Jürgen
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Spam-Attacke gegen Snakecity
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Antwort #11 am:
03 Mai, 2006, 17:57 »
Für Verunsicherung bei den Empfängern sorgen Spam-Mails, die angeblich von den Verbraucherschutz-Portalen Snakecity.cc und Snakecirty.de stammen. In ungelenkem Deutsch wird der Empfänger von einer ominösen "Online-Judikative" darüber informiert, dass ihn ein Forenmitglied des Betrugs bezichtigt habe. Der User-Kommentar könne aber gegen eine einmalige Zahlung gestrichen werden, man möge dazu Kontakt per E-Mail aufnehmen. In den heise online vorliegenden Schreiben ist aber weder eine Kontaktadresse noch eine Bankverbindung des Urhebers zu entdecken.
Die Mail ist garniert mit Versatzstücken aus den beiden Foren und führt auch die im Impressum angegebene Telefonnummer von Snakecirty.de sowie die E-Mail-Adressen der jeweiligen Administratoren auf. Es sind unterschiedliche Versionen im Umlauf, einige davon geben nach Forenmeldungen auch eine Bankverbindung an, die aber offenbar auf ein Spendenkonto verweist. Unklar ist, was der Urheber damit bezwecken wollte, die betroffenen Forenbetreiber äußern aber den Verdacht, dass die Aktion die Reputation der Portale schädigen soll.
Die Betreiber der beiden Portale beteuern in ihren Online-Auftritten, mit dem Versand nichts zu tun zu haben. Der Admin von snakecirty.de behauptet indessen, man habe den Urheber bereits "lokalisiert und identifiziert", ohne dazu allerdings nähere Angaben zu machen. Wir baten beide Forenbetreiber um eine Stellungnahme, erhielten aber bislang keine Antwort. Dass die Mails nicht authentisch sind, erschließt sich Eingeweihten schon aus der Tatsache, dass zwar beide erwähnten Portale unter dem Namen Snakecity firmieren, die Betreiber sich aber spinnefeind sind. Wer eine solche Mail erhält, sollte sie also einfach löschen.
Quelle :
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Bundesregierung bringt Anti-Spam-Gesetz auf den Weg
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Antwort #12 am:
15 Juni, 2006, 09:13 »
Gesetz soll Verbraucher vor unerwünschter Werbung schützen
Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Entwurf für das "Elektronische Geschäftsverkehrvereinheitlichkeitsgesetz" (ElGVG) verabschiedet. Hinter dem kryptischen Namen versteckt sich ein Gesetz, das Verbraucher vor unerwünschter Werbung schützt.
Wird Werbung elektronisch versandt, muss künftig in der Kopf- und Betreffzeile klar erkennbar sein, wer der Absender ist und ob die Nachricht einen kommerziellen Charakter hat. Nur wenn diese Informationen vorliegen, könnten Empfänger entscheiden, wie sie mit der E-Mail umgehen wollen, heißt es aus dem Bundeskabinett. Zudem würden diese Angaben das Ausfiltern von Spam vereinfachen.
Werden Kopf- und Betreffzeile einer Nachricht so gestaltet, dass ein Empfänger die Identität des Absenders oder den kommerziellen Charakter der Nachricht nicht erkennen kann, kann ein Bußgeld von bis zu 50.000,- Euro verhängt werden.
Auch wenn der Großteil der Spam-Mails aus dem Ausland komme und damit von einer deutschen Regelung nicht erfasst wird, werde mit der neuen Regelung ein Signal im Kampf gegen Spam gesetzt, kommentiert das Bundeswirtschaftsministerium.
Unter dem Begriff "Telemedien" werden künftig "Tele- und Mediendienste" zusammengeführt. Die wirtschaftsbezogenen Anforderungen an Telemedien (z. B. Verantwortlichkeitsregelungen, Herkunftslandsprinzip) werden künftig im Telemediengesetz für alle betroffenen Angebote einheitlich geregelt, während die inhaltsbezogenen Vorschriften wie journalistische Sorgfaltspflichten und Gegendarstellungsrecht in einem neuen Kapitel des Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien konzentriert werden.
Quelle :
www.golem.de
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Verbraucherzentrale kritisiert neues Gesetz gegen Spam
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Antwort #13 am:
21 Juni, 2006, 09:23 »
Verbraucherschützer halten die Pläne der Regierung zum Schutz vor unerwünschten E-Mails für unzureichend. Auch das Abfangen von Kundendaten und Ausspionieren von Internet-Nutzern werde durch die vorgesehenen Maßnahmen im vom Kabinett verabschiedeten Telemediengesetz nicht effektiv verhindert. "Die Regierung hat in all diesen Bereichen nicht für ausreichenden Schutz der Verbraucher gesorgt", sagte die Vorsitzende der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Edda Müller, der Berliner Zeitung).
Besonders die Bekämpfung von Spam werde durch das neue Gesetz verhindert. Zwar würden Spam-Mails mit gefälschten oder verschleierten Absender- oder Betreffangaben künftig als Ordnungswidrigkeit gelten. Allerdings müsse dem Absender ein absichtliches Vorgehen nachgewiesen werden. "Dieser Nachweis wird nach allen bisherigen Erfahrungen nicht zu führen sein", sagte Müller.
Aber auch beim Schutz der Privatsphäre kritisiert der vzbv Schwächen im Entwurf für das Telemediengesetz. Beim Schutz der Daten von Internet-Nutzern gehe der Gesetzesentwurf nicht weit genug: "Wir erleben eine explosionsartige Zunahme bei den Möglichkeiten, Nutzerdaten zu sammeln, sie für alle erdenklichen Zwecke zu verwenden und über die die ganze Welt zu verbreiten", sagte Müller der Zeitung. "Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten, dass sie sich beim Online-Shoppen, beim legalen Musik-Download oder beim Surfen im Internet ebenso frei und unerkannt bewegen können wie beim Einkaufen in der Fußgängerzone."
Das Telemediengesetz soll von 2007 an das bisher stark zersplitterte deutsche Recht für Internet, Rundfunk und digitale Dienste einheitlich regeln. Das auch auf den nicht weniger sperrigen Titel "Elektronischer- Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz" (ElGVG) hörende Paragrafenwerk will im Zusammenspiel mit dem 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor allem den föderalistischen Regulierungswust rund um neue Mediendienste lichten. Das Kernstück der Reform bildet das neue Telemediengesetz (TMG), dessen ersten Entwürfe der Referentenebene auf scharfe Kritik gestoßen waren.
Quelle :
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Verbraucherzentralen nehmen Spam-Beschwerdestelle vom Netz
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Antwort #14 am:
25 Dezember, 2006, 13:58 »
Beinahe sang- und klanglos lassen die Verbraucherzentralen ihre Kampagne gegen Spam zum 31.12.2006 enden. Im Zuge dessen wurde bereits die Beschwerdestelle der Verbraucherzentrale zum 14.12.2006 geschlossen. Diese habe seit ihrer Einrichtung am 22.09.2005 rund 2,4 Millionen Mails erhalten. In den vergangenen Monaten verzeichnete man dort durchschnittlich 5.000 bis 6.000 Beschwerden am Tag, darunter nicht nur Einzelbeschwerden, sondern auch zahlreiche Beschwerden anlässlich von Spam-Wellen. Teilweise, so zieht die Beschwerdestelle Bilanz, sei man sogar selbst Opfer von Spammern gewesen. In vielen Fällen seien die Spammer oder deren Auftraggeber nur durch aufwändige und zeitintensive Recherchen ermittelt worden.
Das Resümee der Sisyphus-Arbeit klingt ernüchternd: Von den knapp 60 eingeleiteten Unterlassungsverfahren konnten bisher 19 positiv abgeschlossen werden, acht Klagen sind anhängig, elf Verfahren mussten eingestellt werden, weil die verantwortlichen Versender nicht ermittelt werden konnten. Alle anderen Verfahren, deren Zahl die Beschwerdestelle nicht nennt, konnten bisher nicht zum Abschluss gebracht werden.
Die aus dem Projekt gezogenen Erkenntnisse, besonders bei der Rechtsverfolgung von Spammern, wollen die Projektbetreiber nun dazu nutzen, ein Anti-Spam-Gesetz mit spürbar harten Sanktionen zu fordern. Gleichwohl setzen die Verbraucherzentralen die Spambekämpfung fort. Spam-Beschwerden nimmt nun die Internet-Beschwerdestelle des Bündnispartners eco-Verband an und für Rechtsberatungen zum Thema Spam stehen die Verbraucherzentralen zur Verfügung.
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