Jetzt ist es raus: Tiscali schränkt Nutzer von Filesharing-Diensten in der Bandbreite ein. Quelle: Die jüngst leicht modifizierten Nutzungsbedingungen für die DSL-Angebote des Münchner Unternehmens. Eine wenig überraschende Entwicklung...
Rückblick
Der erste Teil der "Tiscali-Saga" beschäftigte sich mit den Problemen eines Tiscali-DSL-Flat-Nutzers, der mit Leistungseinbrüchen zu kämpfen hatte. Da jedoch mit dem T-DSL-Anschluss alles in Ordnung war, hatte man das Problem beim Provider zu suchen. Es kam ans Tageslicht, dass Tiscali damit begonnen hatte, das Traffic-Verhalten der Kunden zu "überwachen": Wer verdächtigt wurde, illegales Filesharing zu betreiben, den beschnitt man in seiner Bandbreite.
Tiscali: Die Daten-Polizei
Ein Mitglied der Geschäftsführung hatte dazu gegenüber onlinekosten.de erklärt, die Maßnahme gelte Kunden, die nach "bestimmten Kriterienpunkten" auffällig geworden seien oder bei denen der Verdacht auf vertragswidrige kommerzielle Nutzung bestünde. Doch auch Nutzer, die niemals ein Filesharing-Programm gestartet hatten, klagten über Bandbreitenschwund. Das ließ darauf schließen, dass die Urheberrechtsbegründung nur vorgeschoben wurde und Tiscali Accounts mit hohen Trafficraten drosselte. Tiscali wies diese Vermutungen jedoch zurück und blieb bei seiner Darstellung.
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www.onlinekosten.de