Autor Thema: Verbraucherschützer ...  (Gelesen 5139 mal)

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"Besondere Herausforderung" soziale Netzwerke
« Antwort #30 am: 03 Juni, 2009, 18:57 »
Wer nicht drin ist, gehört nicht dazu. Soziale Netzwerke sind aus dem Leben der meisten Kinder und Jugendlichen nicht mehr wegzudenken. Plattformen wie SchülerVZ oder Facebook haben Sportplätze und Cafés als Treffpunkte der Heranwachsenden längst abgelöst. Wer etwas auf sich hält, trifft sich mit seinen Freunden online. Ein Trend ist für viele aber besorgniserregend. Immer mehr Schüler kennen in ihren Profilen kaum noch Tabus, auch persönlichste Informationen und Bilder werden ins Netz gestellt und damit für jedermann zugänglich gemacht. Vielfach aus Gruppenzwang: Wer das nicht tut, mache sich unbeliebt, betonte die Parlamentarische Staatssekretärin im Verbraucherschutzministerium, Ursula Heinen-Esser (CDU), am heutigen Mittwoch in Berlin.

Jüngere Menschen gingen viel zu sorglos mit ihren Daten um, bemängelte Heinen-Esser. Mit "einem einfachen Mausklick" ließen sich Informationen problemlos von Dritten herausfinden. Deshalb stünde man vor einer "besonderen Herausforderung", sagte Heinen-Esser. Kinder und Jugendliche müssten noch mehr sensibilisiert werden.

Wie sorglos Teenager mit ihren Daten umgehen, zeigt eine Studie der Universität Leipzig. 90 Prozent der über 6500 befragten Schüler im Alter von 12 bis 19 Jahren wissen danach, dass es bei den Online-Netzwerken eine Zugriffskontrolle auf persönliche Daten gibt – nur 55 Prozent schränkten den Zugriff aber tatsächlich ein. Schlechte Erfahrungen mit der Veröffentlichung ihrer Daten hätten die Befragten kaum gemacht, weiß Medienpädagogin Maren Würfel, nur 4 Prozent haben sich laut Umfrage darüber beschwert. Deutlich mehr User (23 Prozent) haben dagegen Erfahrungen mit Beleidigungen und Mobbing, 17 Prozent mit sexueller Belästigung gemacht.

Dass "wir uns ohne erhobenen Zeigefinger ein Wertegerüst schaffen", fordert Dieter Kempf, Vorstandsvorsitzender des Vereins "Deutschland sicher im Netz", in dem Mediengrößen wie Microsoft, Ebay und SAP, aber auch StudiVZ Mitglieder sind. Mit rund fünf Millionen Nutzern ist SchülerVZ Europas größtes Online-Netzwerk für Schüler ab 12 Jahren. Laut Geschäftsführer Markus Berger de León bewegt es sich in einem täglichen Spannungsfeld zwischen Nutzern, Datenschutz, Werbekunden und Sicherheit/Jugendschutz. An Kinder und Eltern appellierte er, Verstöße oder Mobbing auf der Seite zu melden.

Dass dazu Unterstützung und Aufklärung auch von der Politik kommen müsse, betont auch Dieter Kempf. Im "Cybermobbing" registriere man eine wachsende Anzahl von Opfern. Trotzdem ist Kempf gegen ein "allgemeines Miesmachen" und fordert vielmehr ein gemeinsames Bewusstsein aller Beteiligten, auch von Kindern. Nicht alles, was möglich ist, sollte auch gestattet werden. Denn eine Gefahr des Internets hatte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) schon im März in der "Berliner Morgenpost" betonte: "Was einmal im Netz steht, kriegt man dort nicht mehr raus."

Quelle : www.heise.de

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Gut versteckte Privacy
« Antwort #31 am: 12 Juni, 2009, 17:21 »
Soziale Netzwerke im Web sind eine zweischneidige Angelegenheit. Einerseits ermuntern sie Nutzer dazu, möglichst viele persönliche Informationen mit der Online-Welt zu teilen, also Fotos, Videos, Nachrichten und Links. Andererseits müssen sie dafür sorgen, dass diese Informationen auch vor Missbrauch geschützt sind und nur diejenigen erreichen, die ein Nutzer als vertrauenswürdig ausgewählt hat. Dazu gehören nicht unbedingt Verwandte, Vorgesetzte oder andere Firmen.

Leider verstecken Betreiber sozialer Netzwerke die Privacy-Einstellungen nicht selten in den Labyrinthen ihrer Site-Architektur, wie eine britische Studie feststellt, die Ende Juni auf dem achten Workshop der Economics of Information Security in London vorgestellt wird. Zwar würden soziale Netzwerke schon jetzt von Datenschutzgruppen unter Druck gesetzt, den Nutzern bessere Kontrollmöglichkeiten zu geben. Aber die Betreiber hätten kein Interesse daran, die Nutzer mit der Nase darauf zu stoßen.

„Für ein soziales Netzwerk steigt Ihr Wert als Nutzer mit der Datenmenge, die Sie zur Verfügung stellen“, sagt Joseph Bonneau von der Universität Cambridge, einer der beiden an der Untersuchung beteiligten Forscher. Mehr Nutzerdaten ermöglichten die gezielte Schaltung von Onlinewerbung. Zudem steigerten sie das Gemeinschaftsgefühl im Netzwerk. „Die Betreiber wollen eine Onlineumgebung schaffen, in der Informationen ungehindert zwischen den Nutzern hin und her fließen und geteilt werden“. Das erreiche man am besten, indem man das Thema Privacy nicht allzu hoch hänge.

Bonneau und sein Kollege werteten 45 soziale Netzwerke aus aller Welt anhand von 200 Kriterien aus. Dazu gehörten die Datenmenge, die bei der Registrierung erhoben wird, die Voreinstellungen hinsichtlich Privacy oder die Weitergabe von Nutzerdaten an Dritte. Am besten schnitten die Netzwerke Bebo, LinkedIn und GaiaOnline ab, am schlechtesten Badoo, CouchSurfing und MyLife. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass gerade die Dienste, die mit Privacy-Schutz werben, häufig die geringsten Kontrollmöglichkeiten anbieten. Die Riesennetzwerke Facebook und MySpace rangieren zwar in der Mitte, aber weil sie ihren Nutzern mehr Anwendungen bieten, sei ein aktiver Datenschutz seitens des Users schwieriger als anderswo.

Insgesamt schnitten die populären Netzwerke allerdings besser ab. Die beiden Wissenschaftler führen dies darauf zurück, dass die großen Dienste mehr Ressourcen hätten, um sich des Problems anzunehmen, und dass sie einem stärkeren öffentlichen Druck ausgesetzt seien. Bonneau glaubt, dass der Druck noch erhöht werden könne, wenn die Privacy-Praktiken aller Netzwerke offen gelegt würden, um zu zeigen, was möglich ist. Als Beispiel nennt er die Plattform Xing, die den Datenaustausch zwischen Nutzern verschlüsselt, um Inhalte vor unerwünschten Lauschern zu schützen.

Bonneaus Kollege Sören Preibusch plädiert dafür, Privacy-Standards für die gesamte Branche zu etablieren. Die könnten Nutzern helfen, zu verstehen, was überhaupt mit all den Informationen geschieht und wie sie sie kontrollieren. Undurchsichtige Privacy-Bestimmungen, verwirrende Voreinstellungen und Anreize, möglichst viel von sich preiszugeben, würden genau das jedoch verhindern. „Obwohl Verbraucher immer wieder angeben, dass Datenschutz wichtig sei, vergessen sie ihre Bedenken, wenn man ihnen einen Bonus anbietet“, sagt Preibusch. Selbst Schokoriegel oder ein paar Cent genügten oft schon.

Für Vitaly Shmatikov, Privacy-Forscher an der Universität von Texas in Austin, kommen die Ergebnisse der Studie zur rechten Zeit, da die Betreiber sozialer Netzwerke immer besser darin werden, Nutzerdaten zu Geld zu machen. „Es wird ein deutliches Spannungsverhältnis zwischen der monetären Verwertung und der Privatheit der Daten geben“, erwartet Shmatikov.

Vorfälle wie das „Beacon-Fiasko“ bei Facebook – der Dienst wollte die Offline-Einkaufsgewohnheiten seiner Nutzer im Netzwerk verbreiten – zeigen, welches Konfliktpotenzial vorhanden ist. Shmatikov glaubt, dass die Dinge sich eher zum Schlechteren wenden, weil die existierenden sozialen Netzwerke ihre Strategie ändern. Es gehe zunehmend darum, nicht noch mehr neue Nutzer anzuziehen, sondern an den vorhandenen Geld zu verdienen.

Der freie Fluss der Informationen sei ja gerade der Zweck sozialer Netzwerke, sagt Michael Zimmer von der Universität Wisconsin-Milwaukee, und entsprechend seien sie konstruiert. Deshalb würden die Betreiber nur widerwillig auf ihre Privacy-Optionen hinweisen. „Facebook hat mit die weitreichendsten Einstellungen, bietet aber so gut wie keine Hilfe an, wie man sie nutzt“, moniert Zimmer.

Ein Ausweg aus dieser verfahrenen Situation sei, den Nutzern Unterstützung anzubieten, wie sie sich in den Privacy-Optionen zurechtfinden. Zimmer hat deshalb auf seiner Webseite eine kleine Gebrauchsanweisung veröffentlicht, wie man die entsprechenden Einstellungen bei Facebook konfiguriert.

Laut Sören Preibusch seien die Nutzerprofile oft so angelegt, dass sie zu fast 100 Prozent öffentlich zugänglich sind, wenn der Nutzer nicht selbst Hand anlegt. „Sie sollten die Privacy-Voreinstellungen nicht übernehmen“, rät er. Und Joseph Bonneau fügt hinzu: „Der sicherste Umgang mit sozialen Netzwerken ist, davon auszugehen, dass am Ende alles, was man an Informationen einstellt, in der Öffentlichkeit landen wird.“

Quelle : http://www.heise.de/tr/

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Warnung vor falschen "Verbraucherschützern"
« Antwort #32 am: 30 Juni, 2009, 08:57 »
Die bundesweit vor Ort aktiven Verbraucherzentralen sind häufige Anlaufstellen für Konsumenten, die beispielsweise Probleme mit Verträgen ihres Internetproviders oder anderen Dienstleistungen haben. Dreisterweise nutzt eine fragwürdige Organisation derzeit offenbar den bekannten Namen der Verbraucherzentrale für dubiose Angebote.
   
Schutz vor Anrufen für 89 Euro?

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hätten sich falsche Verbraucherschützer telefonisch bei Verbrauchern gemeldet. Sie gaben sich als "Verbraucherschutzzentrale" oder als "Verbraucherschutzzentrale Koblenz" aus. Am Telefon werde dann versucht, Menschen einen fragwürdigen Schutz vor "Anrufen und Abbuchungen von Lottogesellschaften" anzubieten. Demnach wollten die falschen Verbraucherschützer einer Frau aus dem Raum Trier 89 Euro von ihrem Konto abbuchen. Für diesen Betrag wollte die Organisation angeblich alle weiteren Schritte zum Schutz der Verbraucherin einleiten. Die offizielle Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz distanziert sich eindeutig von derartigen Geschäften.

Verbraucherzentrale stellt Musterbrief bereit

Sie rät Betroffenen sich gegen diese Organisation zu wehren, wenn sie gegen ihren Willen einen Willkommensbrief von dieser Firma erhalten sollten. Dem Unternehmen müsse mitgeteilt werden, dass kein Vertrag geschlossen worden sei und auch kein Vertragsabschluss beabsichtigt sei. Innerhalb von zwei Wochen sollten Verbraucher zudem vorsichtshalber widersprechen. Zugleich müsse die Firma zur Löschung aller gespeicherten, persönlichen Daten aufgefordert werden. Die Verbraucherzentrale weist zudem darauf hin, dass die Verbraucher ausdrücklich auch Abbuchungen und zukünftige Werbeanrufe untersagen sollten. Zu diesem Zweck wurde im Internet auch einen Musterbrief zum Download bereitgestellt.

Persönliche Daten sollten nach einer Empfehlung der Verbraucherzentrale zudem nur äußerst sparsam herausgegeben werden. Gerade bei Gewinnspielen oder Werbeanrufen sollten Telefonnummer oder Kontoverbindung nicht angegeben werden. Der einfachste Weg: Direkt wieder auflegen. Unberechtigte Abbuchungen vom Konto können innerhalb von sechs Wochen durch die Bank wieder zurückgebucht werden.

Quelle : www.onlinekosten.de

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Verbraucherschützer greifen Social Networks an
« Antwort #33 am: 14 Juli, 2009, 13:07 »
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) nimmt die Anbieter Sozialer Netzwerke ins Visier. Gegen die Plattformen MySpace, Facebook, Lokalisten.de, Wer-kennt-wen.de und Xing leitete der Verband Unterlassungsverfahren ein.

"Die Bedeutung Sozialer Netzwerke nimmt stetig zu. Jetzt müssen die Betreiber ihre Hausaufgaben in Sachen Verbraucherschutz machen", sagte VZBV-Vorstand Gerd Billen. Die Aktion wird koordiniert vom neuen Projekt des Verbandes "Verbraucherrechte in der Digitalen Welt".

In der Kritik stehen Vertragsbedingungen und Datenschutzbestimmungen, die Nutzer benachteiligen und den Betreibern weitgehende Rechte einräumen. Gegenstand der aktuellen Verfahren sind insbesondere Regelungen zur umfassenden Datennutzung und -verarbeitung. Diese erfolgen oft ohne Einwilligung des Nutzers und weit über den eigentlichen Zweck hinaus.

"Dem Betreiber alle Rechte - dem Verbraucher bleibt das Schlechte: Nach diesem Motto scheinen die Sozialen Netzwerke viel zu häufig zu verfahren", so Billen über die bisher analysierten Netzwerke. "Wir hatten angesichts einer Vielzahl von Selbstverpflichtungen und anderen Erklärungen der Betreiber nicht mit solch schlechten Standards gerechnet."

Verbraucher wissen oft nicht, worauf sie sich mit der Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen und Datenschutzregelungen einlassen. "Sie sind überfordert, sich mit den Bestimmungen inhaltlich genau auseinander zu setzen", erklärte Carola Elbrecht, Referentin im Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt". Weitreichende Klauseln zur Datenverarbeitung seien selbst dann problematisch, wenn die Anbieter angeben, davon keinen Gebrauch zu machen.

Anbieter könnten von den Daten ohne Zustimmung und Wissen der Nutzer intensiv Gebrauch machen - zum Beispiel Verhaltensdaten der Benutzer auswerten, ohne dass diese hiervon etwas wissen, oder Profildaten Dritten zugänglich machen. Der VZBV fordert die Anbieter daher auf, Voreinstellungen für die Datennutzung schon bei der Registrierung nutzerfreundlich zu gestalten.

"Die Betreiber müssen sicherstellen, dass Daten nur verwendet werden dürfen, wenn der Nutzer ausdrücklich einwilligt", so Elbrecht. Dies gelte zum einen für jede Form der Werbung. Zum anderen aber müssten die Verbraucher auch darüber entscheiden können, ob sie möchten, dass ihre Daten über Suchmaschinen aufzufinden sind.

Auch beim Urheberrecht liegt nach Angaben des VZBV einiges im Argen: Verschiedene Anbieter lassen sich laut den Geschäftsbedingungen vom Nutzer umfangreiche Rechte an den von ihnen erstellten Inhalten übertragen. Daraufhin können sie mit den Inhalten nach Belieben verfahren, etwa könnte ein Privatfoto ungefragt in einer Zeitung oder im Fernsehen landen. Außerdem behalten sich einige Anbieter das Recht vor, "aus beliebigen Gründen" Inhalte zu löschen oder gar "ohne vorherige Mitteilung" und "ohne Angabe von Gründen" den Zugang für Mitglieder zu sperren.

Quelle : http://winfuture.de

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Xing folgt Forderungen von Verbraucherschützern
« Antwort #34 am: 15 Juli, 2009, 15:32 »
Nach der Forderung der Verbraucherzentralen nach mehr Datenschutz bei einigen Social Networks hat das Karriere-Portal Xing sofortige Veränderungen angekündigt. So würden zum Beispiel Forenbeiträge von Ex-Mitgliedern gelöscht, sagte Xing-Sprecher Thorsten Vespermann heute der dpa. "Wir unterstützen alle Änderungsvorschläge", sagte der Vorstandschef der Xing AG, Stefan Groß-Selbeck, in Hamburg. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen würden umgehend bei den Punkten aktualisiert, die aus Sicht der Verbraucherzentrale eine Verbesserung darstellten. "Dafür sind nur kleinere Anpassungen notwendig."

Xing sei bei den Forenbeiträgen bislang davon ausgegangen, dass es nützlicher sei, sie im Netz zu belassen, sagte Vespermann. Das entsprechende Diskussionsforum sollte nicht inhaltlich durchlöchert werden. Löschen sei aber auch möglich und werde nun unverzüglich technisch umgesetzt.

Die Verbraucherzentralen hatten mehrere Social Networks wegen Datenschutzmängeln abgemahnt. Die Plattformen Facebook, Lokalisten, MySpace, Wer-kennt-wen und Xing benachteiligten ihre Nutzer, hieß es.

Xing betonte, die Kundendaten lägen schon heute getrennt vom Firmensitz verteilt auf mehreren Servern. Xing sei darüber hinaus voll verschlüsselt. Mitglieder hätten stets die Kontrolle über ihre Daten und Privatsphäre. Die Mitgliederzahl stieg zuletzt um rund eine halbe Million auf mehr als 7,5 Millionen.

Quelle : www.heise.de

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Falsche Datenschützer - Verbraucherzentrale warnt
« Antwort #35 am: 23 Juli, 2009, 16:34 »
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat vor einer neuen Masche zweier Telefon-Abzocker gewarnt. Es betrifft die beiden Anbieter "Verbraucher Werbeschutzbund" und "Raus da".

Die Firmen versuchen per unerwünschtem Anruf, gutgläubigen Menschen mit ihren dubiosen Angeboten Geld aus der Tasche zu ziehen, teilten die Verbraucherschützer mit. Der "Verbraucher Werbeschutzbund" bietet für 89,95 Euro telefonisch ein angebliches "Datenschutz-Paket" an, das vor unlauterer Werbung und gegen Datenmissbrauch schützen soll.

Etliche Menschen haben sich bereits bei der Verbraucherzentrale beschwert, weil der Betrag vom Konto abgebucht wurde, obwohl sie wissentlich keinen Vertrag abgeschlossen haben. Die Firma "Raus da" versucht mit einer ganz ähnlichen Masche an Geld zu kommen.

"Um zukünftig unerwünschte Telefonwerbung einzuschränken" kann man sich von diesem Unternehmen auf Telefonwerbesperrlisten setzen lassen und erhält Musterbriefe, um Abonnements oder teure Handytarife zu widerrufen. Die Unterlagen werden für 49,95 Euro per Nachnahme zugestellt. Das heißt, man kauft die Katze im Sack bevor überhaupt eine Leistung erbracht wurde, warnt die Verbraucherzentrale.

Schon mit ihren unerwünschten Werbeanrufen verstoßen diese Firmen demnach gegen geltendes Recht. Die vermeintlichen Verbraucherschützer ziehen arglose Nutzer mit der gleichen Masche über den Tisch, gegen die sie scheinbar vorgehen wollen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass sie selbst nie unerwünscht bei Verbrauchern anruft.

Sie empfiehlt, sich nicht auf Geschäfte mit selbst ernannten Verbraucherschützern einzulassen, Kontobewegungen sorgfältig zu kontrollieren und unberechtigte Abbuchungen schnellstmöglich zurückbuchen zu lassen. Sind durch die Telefonanrufe Verträge unlauter zustande gekommen oder untergeschoben worden, sollten sich Betroffene wehren und der Firma mitteilen, dass sie keinen Vertrag geschlossen haben oder schließen wollten. Zudem sollte man vorsorglich widerrufen und die Firma zur Löschung aller gespeicherten Daten auffordern.

Quelle : http://winfuture.de

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StudiVZ gibt Datenschutzversprechen
« Antwort #36 am: 28 Juli, 2009, 12:53 »
Der Betreiber sozialer Netzwerke hat ein "Manifest" vorgestellt, mit dem er die Hoheit der Nutzer über ihre persönlichen Daten stärker betonen und gleiche Spielregeln für alle hierzulande aktiven Online-Communities fordert.

Das Social Network StudiVZ hat ein "Manifest" vorgestellt, mit dem die Hoheit der Nutzer über ihre persönlichen Daten stärker betont und die Konkurrenz zur Übernahme von mehr Verantwortung ermahnt wird. "Wir fordern alle auf, sich an einheitliche Spielregeln zu halten", betonte Markus Berger de Lèon, Geschäftsführer von StudiVZ, am heutigen Dienstag in Berlin. User sollten sich darauf verlassen können, "dass sie überall gleich behandelt werden". Das soziale Netzwerk selbst habe auf seiner Plattform die Aktion "Deine Daten gehören dir" gestartet. Damit verknüpft sei das Datenschutzversprechen, dass alle personenbezogenen Informationen tatsächlich im eigenen Besitz bleiben sollen. Jedes Mitglied könne jederzeit bestimmen, wann die Daten wieder verschwinden. Sie seien "einfach zu löschen" und "tauchen nicht in Suchmaschinen auf".

Das neue Gelöbnis vollzieht die Anforderungen des hierzulande generell geltenden Rechts auf informationelle Selbstbestimmung nach. Das sei "inhaltlich keine neue Forderung", räumte Berger de Lèon ein. "Aber wir haben gesehen, dass die Dinge, die wir für einen Industriestandard halten, nicht selbstverständlich sind." Man habe das Manifest daher bewusst an die Wettbewerber versendet und sehe darin einen "Gesamtaufruf an die Industrie". Auch seien die Datenschutzvorkehrungen vielen Nutzern noch nicht bekannt, erläuterte der Geschäftsführer die weiteren Hintergründe des Manifests. Ihnen solle klarer gemacht werden: "Das Internet vergisst nicht, aber VZ kann vergessen."

Neben der Zusicherung, dass Daten auch bei StudiVZ und den Ablegern SchülerVZ sowie MeinVZ persönliches Eigentum sind, enthält das Manifest drei weitere Punkte. "Nutzer brauchen Transparenz", heißt es an zweiter Stelle. Es dürfe keine "Blankovollmachten" über die Verwendung persönlicher Informationen geben, lautet die Erläuterung. Wer keine personalisierte Werbung wolle, müsse die Option haben, diese Funktion abzuschalten. Wer etwas im Netzwerk verkaufe, müsse die Kosten offen legen.

Weiter postuliert die Deklaration unter der Überschrift "Gleiches Recht für alle", dass die Regeln für soziale Netzwerke gemäß der E-Commerce-Richtlinie nicht davon abhängen dürften, in welchem Land die Server eines Betreibers stehen. Wer hierzulande Dienste anbiete, müsse sich ohne Tricks und Ausnahme an die hiesigen strengen Daten-, Verbraucher- und Jugendschutzbestimmungen halten. "Andere dürfen sich nicht hinter 'Safe Harbor'-Bestimmungen verstecken", verlangte Berger de Lèon und schielte dabei offenbar vor allem in Richtung des US-Konkurrenten Facebook. Abschließend setzt sich das Manifest für eine klare Verpflichtung von Anbietern ein, Jugendlichen "Sicherheit" zu verschaffen und sie "in ihrer Sprache und gemäß ihren Bedürfnissen" über Chancen und Risiken virtueller Kommunikation aufzuklären.

Viele der angesprochenen Bereiche decken sich mit der Selbstverpflichtungserklärung, die neben StudiVZ auch die Lokalisten und wer-kennt-wen.de unter dem Dach der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) im März eingegangen sind. Neben der besseren Kommunikation dieser Verpflichtungen nach innen und außen über das Manifest will sich StudiVZ seine Datenschutzpraktiken auch vom TÜV und vom Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zertifizieren lassen.

Bereits überarbeitet hat die Betreiberfirma die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei SchülerVZ. Die Texte seien nun von der jugendlichen Zielgruppe einfacher zu verstehen und übersichtlicher gestaltet. Bei Neuregistrierten sind die Standardeinstellungen ferner künftig so ausgerichtet, dass die Profile für Dritte geschlossen und nur ein Startfoto und der Nutzername sichtbar sind. Als vorteilhaft gegen Cybergrooming in Form des Heranpirschens Pädophiler an junge Nutzer sieht Berger de Lèon zugleich die Abtrennung von SchülerVZ von den anderen beiden Netzwerken im eigenen Haus. Nur nach einer Einladung sei eine Neuanmeldung möglich.

Das Manifest war laut dem StudiVZ-Chef schon lange vor den Abmahnungen von Mitbewerbern durch Verbraucherschützer geplant. Deren juristisches Vorgehen "spielt uns in die Hände", begrüßte Berger de Lèon aber den Schritt. Es sei damit umso wichtiger, selbst Verantwortung zu übernehmen und Farbe zu bekennen. Sonst gehe das Vertrauen der Nutzer in die Branche verloren. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte im Februar 2008 aber auch bereits gegen StudiVZ rechtliche Schritte eingeleitet, falls es seine damals als intransparent bemängelten Geschäftsbedingungen nicht ändern würde.

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Kabel Deutschland erhält Rüge von Verbraucherzentrale
« Antwort #37 am: 31 Juli, 2009, 14:24 »
Saarbrücken - Die Verbraucherzentrale des Saarlandes beklagt, Kabel Deutschland würde seine Kunden bewusst benachteiligen.

Der Anlass für die Rüge seien etliche Beschwerden, berichtet das Online-Portal "Sol.de". So würden Kündigungen oder Widerrufe von Kunden nicht bearbeitet. In Auftragsbestätigungen fänden sich zudem Vertragsbestandteile, die die Kabel-Kunden nicht beantragt hätten. Zudem würden Bezieher von falscher und irreführender Beratung berichten.

Bei den genannten handle es sich jedoch nur um einen Teil der registrierten Probleme. Oft erhalte die Verbraucherzentrale auf Reklamationen keine Antwort.

Quelle : http://www.digitalfernsehen.de

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Verbraucherzentrale Saarland rügt Mitfahr-Verein.de wegen Abofalle
« Antwort #38 am: 19 August, 2009, 17:57 »
Das Portal für Mitfahrgelegenheiten wirbt mit kostenloser Registrierung. Erst nach der Abfrage persönlicher Daten muss eine Checkbox angeklickt werden, um fortfahren zu können. Allein dadurch wird ein Zweijahresabonnement abgeschlossen.

Die Verbraucherzentrale Saarland warnt in einer aktuellen Mitteilung vor dem Onlineportal w+w.mitfahr-verein.de. Dort werde zwar mit einem Siegel "kostenlose Registrierung" geworben, tatsächlich werde jedoch ein Zweijahresvertrag geschlossen, in dessen Rahmen pro Monat 10 Euro Gebühren anfallen.

Das Portal wirbt für sich als Organisationsplattform für Mitfahrgelegenheiten. Interessenten müssen auf der Homepage Abfahrt- und Zielort eingeben sowie auf "Registrierung" klicken. Um das Angebot nutzen zu können, sind anschließend Adressdaten und einige persönliche Angaben in ein Formular einzutragen. Begründet wird dies damit, nur so die Sicherheit aller Teilnehmer gewährleisten zu können. Außerdem versichert der Portalbetreiber, der Umgang damit erfolgte ausschließlich nach den Datenschutzbestimmungen.

Die Verbraucherzentrale Saarland bemängelt, dass Nutzer dadurch dazu verleitet würden, bedenkenlos ihre Daten einzutragen. Außerdem ist ein Häkchen bei den Datenschutzbestimmungen und der Bestätigung der AGBs zu setzen. Allein durch dieses Häkchen wird aber anscheinend ein Zweijahresvertrag geschlossen. Pro Monat werden laut den Verbraucherschützern 10 Euro berechnet.

Silke Schröder von der Verbraucherzentrale bemängelt, dass so viel bestimmt niemand auf der Suche nach einer einmaligen Mitfahrgelegenheit ausgeben würde. Surfern empfiehlt sie, erhaltene Rechnungen nicht bedenkenlos zu bezahlen, sondern sich vorher bei der Verbraucherzentrale zu informieren.

Für ZDNet war der Site-Betreiber "Verein Service Online VSO GmbH" heute telefonisch nicht zu sprechen - angeblich sind bei der kostenpflichtigen Hotline ständig alle Plätze belegt. Seit Mittag ist außerdem die Site nur unregelmäßig erreichbar.


Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Saarland täuscht das große Siegel "kostenlose Registrierung" auf der Site w+w.mitfahr-verein.de Nutzer darüber hinweg, dass im weiteren Verlauf ein Zweijahresvertrag mit monatlichen Gebühren von zehn Euro abgeschlossen wird


Quelle : www.ZDNet.de

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Verbraucherschützer erfolgreich gegen Mobilfunker
« Antwort #39 am: 04 September, 2009, 10:50 »
Mehrere Mobilfunkanbieter müssen auf Druck des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) rechtswidrige Klauseln aus ihren Verträgen streichen. Fast 200 Bestimmungen hielten einer rechtlichen Bewertung nicht stand.

Die Vertragsbedingungen für Handynutzer werden sich dadurch unter anderem bei Kündigungsfristen oder dem Datenschutz verbessern, teilte der Verband mit. "Unternehmen sollten einen fairen Umgang mit ihren Kunden pflegen. Daran haben wir die Anbieter mit unseren Abmahnungen erinnert", sagte VZBV-Vorstand Gerd Billen.

Die Firmen müssen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchsichtiger und konkreter formulieren, hieß es. Außerdem müssen sie Verbraucher vorher über Kündigungen informieren oder ihnen ordnungsgemäße Fristen bei Zahlungsverzug setzen. Zudem dürfen sie die Daten der Kunden nur zu Werbezwecken nutzen, wenn diese zugestimmt haben.

Auch einer weiteren fragwürdigen Praxis schoben die Gerichte einen Riegel vor: Viele Unternehmen kündigten einseitig den Vertrag mit solchen Kunden, die gegen Vertragsänderungen Widerspruch einlegten. Die Richter entschieden, dass der Verbraucher nicht vor die Alternative gestellt werden darf, entweder die veränderten Geschäftsbedingungen zu akzeptieren oder ihm wird der Vertrag gekündigt.

Das so genannte Kleingedruckte von insgesamt 19 Mobilfunkanbietern stand in der im Sommer 2008 gestarteten Abmahnaktion auf dem Prüfstein. Darin legten die Anbieter beispielsweise Bedingungen zur Sperrung oder Kündigung des Anschlusses fest: Teilweise reichte ein Zahlungsrückstand von 15,50 Euro für eine vollständige Sperrung aus.

In anderen Fällen drohte bei einer missbräuchlichen Anschlussnutzung die fristlose Kündigung - ohne dass der Vertrag geklärt hätte, was in diesem Zusammenhang missbräuchlich heißt. Für rund 100 Klauseln unterzeichneten Unternehmen bereits vorgerichtlich eine Unterlassungserklärung.

Wegen weiterer Klauseln zog der Verbraucherzentrale Bundesverband vor Gericht. Die Richter erklärten in der ersten Instanz nahezu alle Klauseln für rechtswidrig. Sie orientierten sich dabei auch an der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Diese schränkt die Spielräume für einseitige Vertragsänderungen deutlich ein. Urteile ergingen unter anderem gegen T-Mobile, Vodafone, E-Plus und Congstar.

Quelle : http://winfuture.de

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Verbraucherzentrale Hessen warnt vor www.wahlinfo2009.de
« Antwort #40 am: 15 September, 2009, 16:40 »
Die Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke durch wahlinfo2009.de. Wer sich dort anmelde, um sich wegen der Bundestagswahl über Parteiprogramme zu informieren, erhalte wenig später eine Rechnung über 60 Euro von Belleros Premium Media Limited.

Bekannt ist Belleros Premium Media Ltd. - mit offiziellem Unternehmenssitz in Großbritannien und Zweigniederlassung Hamburg - bereits für 99Downloads.de. Auf wahlinfo2009.de sollen Besucher 36 Fragen beantworten, um eine persönliche Auswertung zu erhalten. Nach den ersten sechs Fragen erscheint eine Anmeldemaske, in der persönlichen Daten eingetragen werden müssen. Die Preisangabe der 60 Euro befindet sich laut den hessischen Verbraucherschützern im Kleingedruckten am unteren Rand der Anmeldemaske innerhalb eines Fließtextes.


"Bereits aus diesem Grund kommt es unseres Erachtens in Fällen wie diesen nicht zu einem Vertragsverhältnis, das eine Kostenpflicht begründen würde", so Peter Lassek, Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale Hessen. "Wie auch bei anderen derartig gestalteten Seiten raten wir Betroffenen, die bereits in die vermeintliche Falle getappt sind, keinesfalls zu zahlen und sich auch nicht einschüchtern zu lassen".

Im Zweifel beraten die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen. Grundsätzlich sollten Verbraucher immer vor der Preisgabe persönlicher Daten das Angebot auf Kostenhinweise sorgsam durchforsten und auch den Anbieter kritisch prüfen, so die Verbraucherzentrale Hessen.

Zu den seriösen Wahlhilfen zählen www.verbraucher-entscheiden.de, ein Informationsportal des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), und der von der Bundeszentrale für politische Bildung (BDP) unterstützte Wahl-o-Mat. Parteibeschreibungen und Wahlprogramme fasst das BDP-Informationsangebot Wer steht zur Wahl übersichtlich zusammen.

Quelle : www.golem.de
« Letzte Änderung: 16 September, 2009, 02:14 von Jürgen »

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Verbraucherschützer gehen gegen Kinder-Websites vor
« Antwort #41 am: 12 März, 2010, 15:28 »
"Viele Webseiten, die sich an Kinder richten, enthalten unzulässige Werbung." Das ist das Fazit, die deutsche Verbraucherschüzter nach einer Überprüfung von Kinderportalen mit Spiele-Webseiten ziehen. Betreiber von Kinder-Internetseiten trennen nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Werbung nicht klar genug von Inhalten. Die Verbraucherschützer wollten mit ihrer stichprobenartigen, nicht repräsentativen Untersuchung nach eigenen Angaben "Probleme identifizieren, mit denen Kinder in der digitalen Welt konfrontiert sind". Auch sollte festgestellt werden, ob die Rechtslage ausreichenden Schutz gewährleistet.

Ein Ergebnis: Elf Anbieter von Kinderportalen wurden wegen "unlauterer Praktiken" abgemahnt. Laut dem Verbraucherschützer-Verband wurden in sechs Fällen Unterlassungserklärungen abgegeben. In zwei Fällen werde Klage eingereicht;  drei Fälle befänden sich noch im "außergerichtlichen Verfahrensstadium".

"Es hat sich gezeigt, dass viele Unternehmen nicht ausreichend zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt trennen", erklärt Carola Elbrecht, beim vzbv Leiterin des Projekts "Verbraucherrechte in der digitalen Welt". Bei Kinderwerbung im Netz müsse ein strengerer Maßstab gelten als bei Reklame für Erwachsene, betonten die Verbraucherschützer. Häufig sei sie direkt in den Inhalt eingebunden und von den Jüngsten nicht zu erkennen; teilweise sei es sogar für Erwachsene schwierig gewesen, zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt zu unterscheiden. Betreiber sollten Kinder nicht durch als Spiele getarnte Werbung täuschen und auf Links zu nicht altersgerechten Seiten verzichten.

Der vzbv hat als weiteres Ergebnis der Untersuchung einen Forderungskatalog (PDF-Datei) speziell für Kinder-Spielewebsites aufgestellt. Darin heißt es unter anderem, Angebote für Kinder sollten grundsätzlich werbefrei sein, keine Popup-Werbung enthalten und keine als Spiel getarnte Werbung. Auch seien Werbeinhalte, auch von Drittanbietern, vom Betreiber der Kinder-Site "stets auf ihre Inhalte und Alterstauglichkeit und nach den Maßstäben des Trennungsgebotes zu prüfen".

Dass die Werbewirtschaft den Vorwürfen erst einmal widerspricht und die Sache anders sieht, verwundert nicht: Der Sprecher des Zentralverbandes der Deutschen Werbewirtschaft und des Deutschen Werberates, Volker Nickel, hält die Aufregung um Kinderwerbung für übertrieben. "Wenn Kinder etwas kaufen wollen, sind immer noch die Eltern dazwischen", betonte er laut dpa. Wer Kinderwerbung dämonisiere, stelle die Jüngsten als naiv dar. Es sei Aufgabe von Eltern, Kindergärten und Schulen, die Minikonsumenten über Funktionen von Werbung aufzuklären.

Quelle : www.heise.de

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Nie wieder lästige Telefonwerbung – dafür setzt sich die Verbraucherzentrale Niedersachsen ein. Um Lücken im gesetzlichen Schutz vor Telefonwerbung zu dokumentieren, möchte sie mit Hilfe der Angerufenen Beweise sammeln. "Sie brauchen dazu nur die unerlaubten Anrufe zu dokumentieren und ein Online-Formular auszufüllen", teilte eine Sprecherin in Hannover mit.

Vom Gesetzgeber fordert sie, dass am Telefon abgeschlossene Verträge nur gültig werden, wenn der Kunde sie schriftlich bestätigt. Seit August 2009 müssen Firmen, die zu Werbezwecken Verbraucher ohne ihre ausdrückliche Einwilligung anrufen, mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Quelle : www.heise.de

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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat die geplanten Änderungen der Datenschutzbestimmungen im Social Network Facebook  begutachtet und einige "negative Überraschungen" entdeckt. Da die meisten Nutzer von solchen Änderungen nichts mitbekämen, fordert der vzbv sie nun zum Protest gegenüber den Facebook-Betreibern auf und dazu, ihre Kontakte über die von den Verbraucherschützern herausgearbeiteten Klauseln in den neuen Bestimmungen zu informieren. Nicht alle der Regelungen seien neu, aber alle seien "höchst problematisch".

Den Status quo hatte vorige Woche bereits die Stiftung Warentest als "mangelhaft" befunden. Die Verbraucherschützer kritisieren nun an den geplanten Bestimmungen, dass ungefragt und ohne Zustimmung  Standortdaten erhoben und verarbeitet werden können. Das sei nach Paragraph 98 des Telekommunikationsgesetzes unzulässig. Facebook wolle auch nach eigenem Belieben Daten aus seinem Netzwerk anderen Anbietern zur Verfügung stellen. Diese Regelung sei rechtlich nicht in Ordnung, meinen die Verbraucherschützer. Auch warnen sie zum wiederholten Male davor, das Adressbuch des Handys mit dem in Facebook zu synchronisieren. Facebook könne dadurch an Daten von Dritten gelangen, die dazu nicht um ihre Zustimmung gefragt würden. Auch sei es unzulässig, dass Facebook so gewonnene Daten 180 Tage nicht anonymisiert speichern wolle.

Da Facebook keine Datenschutzeinstellungen für Namen und Profilbild vorsieht, empfehlen die Verbraucherschützer, keinen Realnamen und kein Profilbild zu verwenden. Schlecht sei auch, dass Nutzer Markierungen auf Fotos erst entfernen können, wenn diese schon sichtbar seien. Besser sei eine Lösung wie im VZ-Netz, das Nutzer zunächst darüber benachrichtige, dass sie markiert wurden. Eine Markierung werde erst nach Zustimmung sichtbar.

Als "grob datenschutzfeindlich" sehen es die Verbraucherschützer an, dass Facebook für Nutzer nur ein Opt-out, als ein Widerspruchsrecht gegen die Weiterverwendung von E-Mail-Adressen vorsieht. Besser wäre es, wenn das Social Network zunächst eine Erlaubnis einholen müsse (Opt-in). In diesem Zusammenhang erwähnt er vzbv die Datenpanne bei Facebook, durch die für eine halbe Stunde die E-Mail-Adressen aller öffentlich zugänglich gewesen sind.

Weiter bemängeln die Verbraucherschützer die Weitergabe von Daten auch von Dritten über die Verknüpfung mit einer Anwendung oder Website. Juristisch unhaltbar sei die Änderungsklausel in den Nutzungsbedingungen. Danach kann Facebook die Bedingungen verändern, wenn der Betreiber die Nutzer darüber informiert und Kommentare ermöglicht. Nutzer bekommen Kenntnis von Änderungen, wenn sie "Fan" der entsprechenden Facebook-Seite werden. Nach geltender Rechtslage müsse Facebook aber sämtliche Nutzer, unabhängig davon, ob sie eine Seite abonniert haben, rechtzeitig informieren und eine Widerspruchsmöglichkeit einräumen.

Quelle : www.heise.de

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Angaben beim Internethandel teilweise irreführend
« Antwort #44 am: 08 Mai, 2010, 15:01 »
Viele Internet-Händler halten die Vorgaben des Verbraucherschutzes nicht in vollem Umfang ein. Zu diesem Schluss kommt eine in Stuttgart veröffentlichte bundesweite Studie unter 50 großen Online-Shops im Auftrag des Verbraucherministeriums Baden-Württemberg. Bei 39 Händlern wurden Mängel festgestellt. Doch die Verbraucher werden aus Sicht des Ministeriums nicht mit Absicht hinters Licht geführt.
 
"Wir gehen nicht davon aus, dass die Verstöße darauf abzielen, Verbraucher bewusst zu schädigen. Vielmehr gehen wir von mangelnder Rechtskenntnis aus", sagte Verbraucherminister Rudolf Köberle (CDU). In der Erhebung wurden das Impressum der Händler, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die sonstigen notwendigen Informationen auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften überprüft. Bei elf Internet-Händlern kam es zu keiner Beanstandung. Dazu zählten unter anderem Lidl, Tschibo, Arlt, Breuninger, Heine oder auch Sportscheck.
 
Die Autoren der Studie bemängeln unter anderem unzulässige Angaben zu den Lieferfristen. Formulierungen wie "in der Regel", "meistens" oder "unverbindlich" seien nicht statthaft. Denn: Der Kunde könne von einer sofortigen Lieferung ausgehen, wenn keine Fristen angegeben seien. Ansonsten müssten Lieferfristen verbindlich genannt und eingehalten werden. Teilweise habe es aber auch unverständliche Formulierungen gegeben. Vereinzelt existierte laut Ministerium keine oder nur eine unvollständige Widerrufsbelehrung.
 
Bei den über das Internet abgeschlossenen Verträgen handelt es sich um sogenannte Fernabsatzverträge. In diesen Fällen haben Kunden dem Ministerium zufolge grundsätzlich das Recht, binnen zwei Wochen den Vertrag zu widerrufen. Sofern es sich um die Bestellung von Waren handelt hat der Verbraucher innerhalb dieses Zeitraums ein Rückgaberecht.
 
Köberle erklärte weiter: "Das Niveau des Verbraucherschutzes in Deutschland ist im internationalen Vergleich hoch. Das betrifft auch den Handel im Internet." Das Ministerium kommt zu dem Schluss, dass es vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen oft schwer sei, ohne fachkundige Hilfe alle Verbraucherrechtsbestimmungen im Online- Handel zu erfüllen.

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