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Oder steht sowas irgendwo vorab einsehbar in der Produktbeschreibung?
Denn wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschweigt bzw. arglistig darüber täuscht, d.h. den Mangel kannte, darüber hätte aufklären müssen, dies aber nicht getan hat oder etwas Falsches erzählt hat, haftet er drei Jahre erst ab Kenntniserlangung durch den Käufer.