Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 156109 mal)

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Offline SiLæncer

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Neue Überwachungsrechte für Österreichs Polizei beschlossen
« Antwort #705 am: 07 Dezember, 2007, 18:04 »
Mit den Stimmen der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP hat der österreichische Nationalrat am Donnerstagabend kurz vor Mitternacht das Sicherheitspolizeigesetz (SPG), das Grenzkontrollgesetz und das Polizeikooperationsgesetz geändert. Damit erhält die österreichische Polizei eine Fülle neuer Befugnisse. Für besonderen Unmut bei den Oppositionsparteien sorgte die umfassende Abänderung der seit Oktober bekannten Novelle wenige Stunden vor der Abstimmung.

Öffentlichkeit und Opposition waren nicht informiert, auch der zuständige Innenausschuss wurde nicht eingeschaltet. Daher stimmten auch die rechten Parteien FPÖ und BZÖ, die sonst eher für eine Erweiterung der Polizeibefugnisse eintreten, gegen die Neuerungen. Ebenso ablehnend votierten die Grünen sowie der über die SPÖ-Liste ins Parlament gewählte liberale Abgeordnete Alexander Zach.

Die Sicherheitsbehörden können nun ohne richterliche Genehmigung Telecom-Anbieter dazu zwingen, Standortdaten und die internationale Mobilfunkteilnehmerkennung (IMSI) eines Handys preiszugeben. Der Theorie nach ist das nur zulässig, wenn "eine gegenwärtige Gefahr für das Leben oder die Gesundheit eines Menschen besteht", eine unabhängige Überprüfung dieser Voraussetzung findet aber nicht statt. Tatsächlich werden die Behörden mit den erlangten Informationen technisch in die Lage versetzt, einen IMSI-Catcher zum Einsatz zu bringen. Ein solches Gerät ermöglicht das Aufzeichnen und Entschlüsseln von Telefonaten, die von den betroffenen Anschlüssen geführt werden.

Außerdem müssen Name und Anschrift von Nutzern bestimmter IP-Adressen herausgegeben werden. Der Provider-Verband ISPA hat in letzter Sekunde eine Einschränkung auf "konkrete Gefahrensituationen" und eine nachträgliche Information des Rechtsschutzbeauftragten, der dem Innenministerium beigeordnet ist, erwirkt. Doch auch hier gibt es vorab keine Kontrolle, ob die Voraussetzungen für das Auskunftsersuchen wirklich gegeben sind.

Ebenfalls eingeführt werden Meldepflichten, zwangsweise Vorführungen und "präventive Anhaltungen" für Personen, die gegen ein Betretungsverbot verstoßen haben oder im Zusammenhang mit einer bis zu zwei Jahre zurückliegenden Sportveranstaltung im In- oder Ausland "unter Anwendung von Gewalt einen gefährlichen Angriff gegen Leben, Gesundheit oder fremdes Eigentum begangen" haben. Diese neuen Bestimmungen sollen laut Regierung vor allem gegen Hooligans eingesetzt werden.

Sie müssen "zu einem bestimmten Zeitpunkt in unmittelbarem Zusammenhang mit einer bestimmten Sportgroßveranstaltung bei der Sicherheitsbehörde oder einem Polizeikommando persönlich" erscheinen und sich belehren lassen, "wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, [sie würden] im Zusammenhang mit dieser Sportgroßveranstaltung einen gefährlichen Angriff" setzen. Vorladungen zwecks Belehrung sind auch für Personen vorgesehen, die lediglich Verwaltungsübertretungen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen begangen haben. Betroffene Personen können gegen die Maßnahmen zwar Rechtsmittel ergreifen, jedoch haben diese Rechtsmittel ausdrücklich keine aufschiebende Wirkung. Wer den Auflagen nicht nachkommt oder die Belehrung stört, hat mit Geldstrafen zu rechnen.

Auch eine in der Öffentlichkeit als "Sexualstraftäter-Datei" bekannte "Zentrale Analysedatei über mit beträchtlicher Strafe bedrohte Gewaltdelikte, insbesondere sexuell motivierte Straftaten" werden die Sicherheitsbehörden nach der neuen Rechtslage anlegen. "Es dürfen Informationen zu Tötungsdelikten, Sexualstraftaten unter Anwendung von Gewalt, Vermisstenfällen, wenn die Gesamtumstände auf ein Verbrechen hindeuten und zu verdächtigem Ansprechen von Personen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine mit sexuellem Motiv geplante mit Strafe bedrohte Handlung vorliegen, verarbeitet werden", sieht der neue § 58d SPG vor, "Darüber hinaus dürfen tat- und fallbezogene Daten inklusive Spuren, Beziehungsdaten und Hinweise, Objektdaten und andere sachbezogene Daten, etwa zu Waffen oder Kraftfahrzeugen sowie Verwaltungsdaten verarbeitet werden." Daten über Opfer dürfen 20 Jahre, solche über Verdächtige auch ohne Verurteilung 30 Jahre gespeichert werden.

Quelle : www.heise.de

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Offline SiLæncer

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Polizeibehörden dringen auf «Großen Spähangriff"
« Antwort #706 am: 08 Dezember, 2007, 11:48 »
Hamburg. Die Spitzen des Bundeskriminalamtes (BKA) und der Landeskriminalämter dringen auf eine erhebliche Ausweitung ihrer rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten bei der Terrorabwehr.

Der Große Lauschangriff solle durch eine optische Überwachung von Wohnungen mit Videokameras, dem «Großen Spähangriff», gesetzlich ergänzt werden, heißt es dem Nachrichtenmagazin «Spiegel» zufolge in einem vertraulichen Bericht des Bundeskriminalamtes an die Innenminister von Bund und Länder. Zur Begründung werde auf die Festnahme mehrerer islamistischer Terrorverdächtiger im Sauerland verwiesen.

Zwar sei ein vom mutmaßlichen Terroristen Fritz G. angemietetes Haus im Sauerland verwanzt gewesen, aber aufgrund «schwer verständlicher Kommunikation» sei das Geschehen im Ferienhaus «zeitweise unklar» gewesen, heißt es dem «Spiegel» zufolge weiter. Die Ermittler plädierten zudem für eine Grundgesetzänderung, um eine «verdeckte Durchsuchung inklusive verdeckter Videografie» von verdächtigen Wohnungen zu erlauben. In den Polizeigesetzen der Länder solle außerdem einheitlich geregelt werden, dass Beamte bereits dann präventiv Telefonate abhören können, wenn der Betroffene noch gar kein Beschuldigter sei.

Ausbauen wollen die Fahnder dem Bericht zufolge auch die Beobachtung von Internetcafés. Es gebe «einen wesentlich höheren Bedarf an Überwachungstechnik für breitbandige Call-Shops». Weil die Verdächtigen um G. mehrfach per W-Lan über ungeschützte Anschlüsse von Privatpersonen mit Funktionären der «Islamischen Dschihad Union» in Pakistan kommuniziert hätten, hätten die Polizeichefs zudem die bundesweite Beschaffung sogenannter W-Lan-Catcher angeregt. Die Geräte, die bislang nur beim BKA sowie in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen eingesetzt würden, simulierten einen Zugangspunkt fürs Internet - und ermöglichten so die Überwachung des Datenverkehrs.

Quelle : www.derwesten.de

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Offline Hesse

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Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #707 am: 08 Dezember, 2007, 14:49 »
Zitat
Der Große Lauschangriff solle durch eine optische Überwachung von Wohnungen mit Videokameras, dem «Großen Spähangriff», gesetzlich ergänzt werden

Soll jetzt heissen, wer ein Haus neu baut, der sollte am allerbesten zumindest für Schlaf- und Badezimmer auf Bleiwände mit einer Stärke von mindestens 0,5 Metern setzen. Fensterlos versteht sich !

Nee nee Leute, sagt mal geht´s noch ?

Offline berti

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Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #708 am: 08 Dezember, 2007, 15:05 »
nee, neue bauvorschrift ist dann ne kamera in jeden raum und ne direktleitung zu horch&kuck

das kanns wirklich nicht sein, was da abgeht.

interessant ist auch folgender satz:
Zitat
dass Beamte bereits dann präventiv Telefonate abhören können, wenn der Betroffene noch gar kein Beschuldigter sei.

so züchtet man terroristen ran  :-X
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Offline Hesse

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Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #709 am: 08 Dezember, 2007, 15:22 »
Und das kann wohl jeder sein...

Hier in der Gegend gibt´s übrigens höhere Strafen für´s protestieren gegen Studiengebühren als für gefährliche KV.

Tja schöne neue Welt...

Gebt mir genug Geld und ich bau mir ein Haus aus Blei !

Offline berti

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Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #710 am: 08 Dezember, 2007, 15:29 »
wobei blei nicht die beste lösung ist. da gibt es besseres.
beheizte wände gegen ir-kameras, metallbedampftes thermoglas, spürgeräte gegen wanzen usw.
ist günstiger als blei-haus  ;D
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Offline Jürgen

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Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #711 am: 08 Dezember, 2007, 19:35 »
Klare Salami-Taktik, man verlangt einen totalen Freibrief für alles erdenkliche, übliche Maximalforderung.
Dann wartet man ab, was davon gleich durchgeht.
Und weil man ja immer nur Teile genehmigt bekommt, kann man zu jeder Gelegenheit neue Forderungen stellen.
Am Ende stehen wir alle nackt da...


Und wenn ich mir vorstelle, wie die Karniggels in unsere Schlafzimmer und Toiletten gaffen, frage ich mich, ob nicht zumindest die Schnurrbartträger unter ihnen auch ein heimliches homoerotisches Interesse daran haben  ::)
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Offline Hesse

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Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #712 am: 09 Dezember, 2007, 00:28 »
Und was noch viel schlimmer ist :

Man (die Überwacher) macht immer erst einfach mal Dinge, die jeder Mensch der ein gesundes, funktionierendes Gehirn besitzt als offensichtlich verfassungswidrig einstufen würde.

Dann kommt irgendwann die Verfassungsklage, das Verfassungsgericht sagt : Nein das dürft ihr nicht machen.

Daraufhin passt denen die gesamte Verfassung nicht mehr und sie wollen sie geändert haben oder sie gleich per "Sondergesetz" umgehen.

Hallo, ist das so die richtige Reihenfolge rechtmässigen Handelns ??
Sind wir hier in Nordkorea oder in Deutschland ?

Offline Yessir

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Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #713 am: 09 Dezember, 2007, 00:43 »
...und das alles unter dem Deckmantel 'zum Wohle und zum Schutz der Bundesbürger vor terroristischen Kräften'...

wenn's nich so traurig wäre, müsste man eigentlich drüber Lachen...
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Offline Chrisse

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Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #714 am: 09 Dezember, 2007, 00:56 »
Tja, so werden Grundrechte ausgehölt. Man kann ja über alles reden d.h. wer das nicht tun will ist zumindest rechtsradikal... ([Ironie an] Es stellt sich doch allen Ernstes die Frage warum Leute mit 2 funktionierenden Nieren rumlaufen dürfen während andere dringend eine brauchen und die Krankenkassen belasten... so in etwa, tja Eigentum verpfichtet...[Ironie aus])

Man kann eben nicht über alles diskutieren, versuch das mal mit den Abgeordnetendiäten... Eigentlich will ich nur meine Ruhe, so ist doch die Einstellung der meisten, aber Dummheit, Überheblichkeit und Arroganz unserer Unfehlbaren scheint dieses immer mehr als Freibrief zu immer größeren Frechheiten zu interpretieren. Wenn ich das Gelabere höre : "Warum immer alles zu 100% planen und realisieren, 90% sind doch mehr als ausreichend..." das ist doch die Leute verarscht... (sorry ich schweife ab), diesen Leuten würde ich gerne mal ein Glas Wasser aus der Kläranlage eintrichtern, selbstverständlich zu mehr als ausreichenden 90% gereinigt  ;D  ;D
Es gibt 2 grundsätzliche Regeln für den ultimativen Erfolg im Leben:

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Offline Hesse

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Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #715 am: 09 Dezember, 2007, 01:02 »
@Chrisse

SCHWEDENTRUNK , SCHWEDENTRUNK ! ;D

[1978Bruder skandiert wieder mal ein Filmzitat - aber lassen wir das jetzt]

Offline Chrisse

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Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #716 am: 09 Dezember, 2007, 20:55 »
Jetzt wollen wirs offensichtlich wissen... Ja sind wir den närrisch??? Vielleicht noch ein Schild hinstellen "Hier bitte reinschütten!" und eine Liste mit den einschlägigen Mitteln und Bezugsquellen dazu damits auch der letzte Depp kapiert. So klappts dann endlich, es wurde ja schon immer gesagt, war ja nur eine Frage der Zeit...

http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,521771,00.html

(Der Text hat m.E. in der Öffentlichkeit nix zu suchen)
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Offline Jürgen

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Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
« Antwort #717 am: 09 Dezember, 2007, 22:38 »
Journalistische Verantwortung heisst, nicht alle Informationen zu veröffentlichen, bloss weil man's kann, sondern in entscheidenden Details auch 'mal schweigen oder sogar bewusst (technisch) abweichend darstellen zu können.

Es ist sicher nicht möglich, reale Gefahren wegschreiben zu können, totschweigen funktioniert schon gar nicht.
Aber Schwachstellen offen und detailliert darzustellen kann schlafende Hunde wecken.

Zumindest sollte man in solchen Fällen nur auf solche 'Möglichkeiten' konkret hinzuweisen, die doch sofort auffallen oder wenigstens wirklich nicht funktionieren.

Nur in wenigen Einzelaspekten hat man sich hier daran zu halten versucht.
Nur sehr wenig gehört dazu, diese im Text zu entdecken.

So gesehen hast Du recht.
Der Text wäre besser ungeschrieben geblieben.
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Zu kurz gedacht: Schäuble und seine Kritiker
« Antwort #718 am: 10 Dezember, 2007, 08:33 »
Der Innenminister und seine volksparteiübergreifende Gefolgschaft weiden im Sicherheitswahn die Verfassung aus - kritische Fragen und kritisches Denken sind demgegenüber auch in der freien Presse Mangelware

Rituale haben immer etwas Beruhigendes. Man braucht keine unangenehmen Überraschungen zu befürchten, bewegt sich auf bekanntem Terrain. Rituale spenden Trost in Zeiten der Veränderung. Ob als Gute-Nacht-Geschichte auf der Bettkante oder als politische Formel wie "Die Rente ist sicher" sollen sie einlullen in gefühlte Sicherheit. In jedem Fall lautet ihre Formel: "Mach dir keine Gedanken!"

Was bei Kindern noch berechtigt und womöglich psychologisch geboten ist, hat in der harten Wirklichkeit der Erwachsenenwelt einen kleinen Haken: Wir können uns gerade nicht darauf verlassen, dass Vater Staat (ob als Regierung, Parteien oder Medien) tatsächlich das Beste weiß (und tut) und uns beschützt. Doch diese Erkenntnis reicht nicht. Nicht nur können wir uns nicht darauf verlassen, wir dürfen es auch nicht. Eine Gesellschaft, die nicht dem nächstbesten Rattenfänger hinterherlaufen, sondern frei sein will, ist in der Pflicht, sich Gedanken zu machen. Das einzige, was es dazu braucht, sind regelmäßige Ermutigung, ein bisschen Anleitung - und Vorbilder. Politik und Medien müssen sich in die Pflicht nehmen lassen.

Spätestens seit dem Februar dieses Jahres sind Gedanken des Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble das einschlägige Beispiel für eine Debatte, der von Anfang an Maß und Reflexion gefehlt haben. Im Interview mit der "tageszeitung" erklärt sich der Innenminister zu seinen Ideen zur so genannten Online-Durchsuchung, zur Abwägung zwischen Sicherheit und Freiheit sowie zu seinem grundlegenden Verständnis von Rechtsstaat und Demokratie. Darin spricht er sich für die heimliche Durchsuchung der Computer Verdächtiger aus, legt explizit mehr Gewicht auf Sicherheit als auf Freiheit und hält es für einen Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien, wenn der Staat darauf festgelegt werden könnte, für andere Zwecke erhobene Daten nicht nachträglich zur Strafverfolgung zu nutzen.

Falsch angelegte Kritik

Die Berichterstattung über des Ministers Gedanken tut, wie in solchen Fällen üblich, zweierlei: Sie kritisiert an der Idee isolierte Details (zum Teil scharf) und sie fragt nach, unter welchen konkreten Voraussetzungen sie denn Gestalt annehmen könnten. Beide Reaktionen haben ihre Berechtigung. Sie sind dennoch fundamental falsch.

Der Reihe nach: Zu den prominentesten Kritikern der Schäubleschen Gedanken gehören Heribert Prantl und Robert Leicht, die vielleicht profiliertesten Kommentatoren der deutschen Zeitungslandschaft. In der "Sueddeutschen Zeitung" geißelte Prantl die Pläne des Innenministers als "maßlos", sie gäben "Anlass zu tiefer Sorge"; der Minister missachte Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts; und Prantl zitiert aus dem Urteil des Gerichts zum Großen Lauschangriff die Meinung der Richterinnen Jaeger und Hohmann-Dennhardt, "es sei heute bei staatlichen Grundrechtsverletzungen nicht mehr den Anfängen, 'sondern einem bitteren Ende zu wehren'". Aber welche Grundrechte werden verletzt? Welche Vorgaben missachtet? Welches Maß überschritten?

Nur wenig mehr Substantielles bietet Leicht in der "ZEIT". Schäuble gefährde mit einigen seiner Vorschläge "Geist und [...] Tradition des >Habeas Corpus Amendment Act aus dem Jahr 1679, wie er in Artikel 104 des Grundgesetzes seinen gültigen Niederschlag gefunden hat". Gegen die Online-Durchsuchung bringt Leicht gar nur praktische Erwägungen vor, die sie als "Unsinn" erscheinen ließen. Wiederum: Welcher Geist ist es denn konkret, der durch die ministeriellen Gedanken in Gefahr ist, ausgetrieben zu werden? Und gibt es eventuell gar rechtsverbindliche Vorschriften, die es staatlichen Organen verbieten, "unsinnige" Hoheitsakte durchzuführen?

Die in den Artikeln 1 bis 19 des Grundgesetzes kodifizierten Grundrechte haben eine bessere Behandlung verdient. Und was möglicherweise wichtiger ist: Die Öffentlichkeit hat eine bessere Aufklärung über diese Rechte verdient. In aufsteigender Reihenfolge der Komplexität:

Die Online-Durchsuchung - vom Bundesgerichtshof (BGH) im Januar 2007 für rechtswidrig erklärt -, die nach dem Willen der Bundesanwaltschaft und des Bundesinnenministerium ohne Wissen des Betroffenen stattfinden soll, entspräche anderen "grundrechtsintensiven Ermittlungsmaßnahmen" gemäß §§ 100 a bis i StPO - die unter die griffigere Formel "Großer Lauschangriff" fallen. Diese Maßnahmen dürfen gemäß § 100 c Abs. 4 StPO nur angeordnet werden, wenn "auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte [...] anzunehmen ist, dass [der] Kernbereich privater Lebensgestaltung" nicht berührt wird. Allerdings hat nicht einmal die Bundesanwaltschaft einen Beschluss nach den genannten Vorschriften zu erwirken versucht; sie sind also irrelevant, insofern konkret die Online-Durchsuchung kritisiert wird.

Die Vorschriften, nach denen ein Beschluss vor dem BGH erwirkt werden sollte, betreffen die "Durchsuchung beim Verdächtigen" entsprechend §§ 102 ff. StPO. Diese Maßnahme stellt einen Eingriff in die nach Art. 13 GG garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung dar. Um einen Missbrauch dieses Eingriffes möglichst auszuschließen, sehen die einschlägigen Rechtsnormen insbesondere die offene Durchführung und ein Anwesenheitsrecht des Betroffenen vor, die ihm die Möglichkeit geben, die Zwangsmaßnahme zu kontrollieren oder ihren unrechtmäßigen Vollzug zu verhindern. (Die Argumentation des Generalbundesanwalts, eine heimliche Online-Durchsuchung "sei zulässig, insbesondere sei das Anwesenheitsrecht [...] gewahrt, weil der Computernutzer während der Übertragung des zu durchsuchenden Datenbestandes an die Ermittlungsbehörde 'online' sein müsse", verdient hier wegen ihrer atemberaubenden Unverfrorenheit besondere Beachtung.)

Jeder hoheitliche Akt, wozu sowohl das Erlassen eines Gesetzes als auch der Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses zählen, muss dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit genügen. Hergeleitet aus dem in den Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG kodifizierten Legalitätsprinzip, stellt das Verhältnismäßigkeitsprinzip vier Anforderungen an eine zu beurteilende Maßnahme: Verfolgung eines legitimen, konkret benannten Zwecks; Eignung, den Zweck zu erreichen; Erforderlichkeit der Maßnahme (es gibt keine mindestens ebenso geeignete Maßnahme, die den Betroffenen weniger belastet); Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn, also Überwiegen der Vorteile der Maßnahme.

Grunderechte und die Online-Durchsuchung

Angewendet auf den Fall der Online-Durchsuchung ergeben sich bei allen vier Anforderungen ernste Probleme. Bislang hat sich insbesondere Innenminister Schäuble weder bereit erklärt zu spezifizieren, bei welchen Delikten die Maßnahme in Frage käme, noch welchen konkreten Zweck sie verfolgen würde, nämlich entweder Sicherstellung von Beweismitteln oder Abhören und Beobachten. Zwar sind keine der Schäubleschen Vorschläge bislang in tatsächliche Hoheitsakte gemündet, aber es stünde dem Mitglied eines Verfassungsorgans dennoch gut zu Gesicht, Rechtsprinzipien von Verfassungsrang mehr als nur unbedingt nötig zu würdigen.

Die zweite Anforderung ist größtenteils eine technische Frage, die allerdings nicht ohne Rekurrieren auf den Zweck der Maßnahme zu beantworten ist. Unter der Maßgabe, dass die Online-Untersuchung nur bei Verdacht auf schwerwiegende Straftaten angewendet werden soll - Schäuble als für Sicherheit zuständiger Minister ist "natürlich für einen weiten Anwendungsbereich"; BKA-Chef Ziercke spricht nur von "Einzelfällen" -, wäre sehr zu bezweifeln, dass der tatsächliche Schwerverbrecher nicht ohnehin entsprechende Ermittlungsmaßnahmen abzuwehren oder sich ihrer zu entziehen weiß, was technisch fraglos [extern] möglich ist. Sollte die Maßnahme sich auch gegen eine entsprechend größere Zahl technisch unbedarfter Verdächtiger richten, würde eine höhere Eignung der Maßnahme wohl unvermeidlich eine geringere Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne bedingen.

Ist die Online-Durchsuchung erforderlich? Schäuble, Ziercke und auch der Generalbundesanwalt sagen: ja. Belege: keine. Im gesamten Jahr 2006, als die Bundesanwaltschaft offiziell noch von der Rechtmäßigkeit der Maßnahme ausging, durchgeführte Online-Durchsuchungen: zwei. Entweder gibt es also kein besonders großes Gefahrenpotential, oder alternative Ermittlungsmaßnahmen führen in der massiv überwiegenden Zahl der Fälle ebenso zum Erfolg. In jedem Fall bliebe zu zeigen, dass es keine mildere Maßnahme gäbe, die ebenso geeignet wäre. Innenministerium, BKA und Bundesanwaltschaft sind hier beweispflichtig.

Zu guter Letzt bleibt noch die Prüfung der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne: Hier ist eine Abwägung aller rechtlichen Konsequenzen der Maßnahme erforderlich. Insbesondere grundrechtsrelevante Fragen und solche, die die demokratische und rechtsstaatliche Grundordnung betreffen, sind von Belang. Vor allem die heimliche Durchführung einer Online-Durchsuchung stellt ohne Zweifel und auch nach Meinung des BGH einen sehr weitgehenden Eingriff in Grundrechte dar. Für den Großen Lauschangriff hat das Verfassungsgericht solche Eingriffe für verfassungskonform (und damit verhältnismäßig) erklärt, wenngleich eine Minderheitsmeinung in diesem Verfahren die von Prantl zitierten schweren Bedenken anmeldete. Bereits 1971 im ersten großen Abhörurteil des Verfassungsgerichts hatten die Richter von Schlabrendorff, Geller und Rupp in ihrem vielbeachteten Minderheitsvotum erklärt:

Zitat
Es ist ein Widerspruch in sich selbst, wenn man zum Schutz der Verfassung unveräußerliche Grundsätze der Verfassung preisgibt.

Ihre damals noch nicht wirklich ernst genommenen Gedankenspiele weiterer Entwicklungen sind heute eine beklemmende Realität:

Zitat
So könnte Art. 13 GG dahin erweitert werden, dass unter bestimmten Voraussetzungen Haussuchungen ohne Zuziehung des Wohnungsinhabers und dritter Personen vorgenommen und dabei auch Geheimmikrofone unter Ausschluss des Rechtsweges angebracht werden dürften.

Ersteres entspräche der heimlichen Online-Durchsuchung, letzteres ist seit 1999 bereits geltendes Recht. Ihr Vertrauen in den Rechtsstaat war dabei noch nicht einmal erschüttert:

Zitat
Man mag davon ausgehen, dass in einer freiheitlich-rechtsstaatlichen Demokratie alle Normen 'korrekt und fair' angewendet und die Geheimdienste entsprechend kontrolliert werden.

Wie realitätsfern diese Annahme ist, ist mit Montesquieu nicht zuletzt einem der Väter des Rechtsstaats aufgefallen:

Zitat
Eine ewige Erfahrung lehrt, dass jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu missbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt.

Spätestens an diesen Grenzen müssen Grundrechte - deswegen heißen sie so - gegen jegliche Angriffe verteidigt werden. Und der Rechtsstaat – deswegen heißt er so - hat seine oberste Verpflichtung gegenüber der Sicherheit des Rechts, aus der erst die Sicherheit der Bürger folgt.

"Ich bin anständig, mir muss das BKA keine Trojaner schicken"

Für die zweite Kategorie der Berichterstattung stehen stellvertretend Interviews der "tageszeitung" mit Schäuble und BKA-Chef Ziercke, zwei Artikel der "ZEIT", die das Für und Wider von Kameraüberwachung und Online-Durchsuchung ausloten, und eine Replik des Verfassungsrichters Di Fabio auf eine Wiederholung von Schäubles Thesen in der "ZEIT". Während sich die "tageszeitung" weitgehend darauf beschränkt zu erkunden, wie häufig die Online-Durchsuchung denn durchgeführt werden solle, ob man dafür eine Grundgesetzänderung benötige und wie die Durchsuchung konkret ablaufen solle, ist der Ausgangspunkt in der "ZEIT" die Frage, ob Kameras im "Kampf gegen den Terrorismus" helfen könnten.

Die konkreten Versäumnisse der genannten Beiträge sollen hier nur kurz angerissen werden, denn sie sind durchaus erheblich: Schäubles in der "taz" getaner Äußerung: "Außerdem bin ich anständig, mir muss das BKA keine Trojaner schicken" wird nicht die Frage nachgestellt, aus welchem Rechtsprinzip folgt, dass die Grundrechte Verdächtiger verletzt werden dürfen, solange nur der angeblich anständige Innenminister eine solche Maßnahme nicht zu befürchten braucht. Passt es etwa gerade nur gut ins politische Kalkül zu verdrängen, dass die "Nichts-zu-verbergen"-Einschüchterung ebenso ins Repertoire totalitärer Regime gehört wie die Förderung "schafsmäßiger Ergebenheit" (Haffner, Geschichte eines Deutschen) in Einschränkungen der persönlichen Freiheit?

Kaum kritischer sind die Kollegen der "ZEIT". Gero von Randow bezweifelt um der Argumentation pro Überwachung willen einfach, dass selbst verschlüsselte Internet-Kommunikation in den privaten Bereich fällt, denn: "Wer, der ins Netz geht, weiß denn nicht, dass darin letztlich alles öffentlich ist?" Und Falk Lüke wiederholt umstands- und kritiklos die so zentrale wie aus der Luft gegriffene Behauptung, "die westliche Form von Freiheit ist, was im Visier der Attentäter steht". Ein Problem mit dem in den genannten Artikeln in Rede stehenden Terrorismus, den sie angeblich bekämpfen, hatten bislang genau zwei Gruppen von Staaten: solche, die prominent an der Irak-Invasion beteiligt sind oder waren; und solche, die eine prominente Militärpräsenz in Afghanistan unterhalten.

Und während Udo Di Fabio in seinem Essay in der "Welt" (zuvor als Rede vor der Bundesakademie für Sicherheitspolitik gehalten) den "Sirenengesängen" u.a. aus dem Bundesinnenministerium zumindest ein paar verfassungsrechtliche Grundsätze entgegenhält, bleiben doch zentrale Prämissen sowohl der angeblichen Bedrohungslage als auch der Notwendigkeit bestimmter Ermittlungsmaßnahmen unhinterfragt. Auch Di Fabio spricht von einer "Asymmetrie neuer Bedrohungen", ohne auch nur darauf einzugehen, ob die Bedrohungen echt oder imaginär sind und ob vorhandene Strafverfolgungsmethoden dafür ausreichend sind. (Selbst die Anschläge vom 11. September 2001 hätten durch normale Polizeiarbeit problemlos verhindert werden können und müssen.) Auch hält er neue Ermittlungsmethoden offenbar dann für zunächst einmal unbedenklich, wenn sie sich als "unverzichtbar für moderne Polizeiarbeit" herausstellen. Dass dieser Beobachtung die Überlegung vorangestellt sein muss, ob die Methoden möglicherweise Grundrechte verletzen, fällt in der Diskussion auch hier schnell unter den Tisch.

Das zeigt: Der weiterreichende Fehler im Denken liegt früher. Der Psychologe Edward De Bono führt ihn in seinem Buch Six Thinking Hats auf die philosophische "Dreierbande" Platon, Sokrates und Aristoteles zurück: "Die westliche Denktradition beschäftigt sich mit dem Status quo", nimmt also einmal eingeführte argumentative Rahmen als gegeben hin und erstarrt dann typischerweise in Konfrontation. Im Gegensatz dazu sucht Di Bono nach Wegen zu einem konstruktiven Ergebnis, das eine Lösung für tatsächliche Probleme darstellt. Kurz gesagt: Auf ein Stichwort hin nur noch das Für und Wider zu "diskutieren", führt häufig genug an Problem und Lösung vorbei.

Gibt es die Gefahrenlage, für die die Online-Durchsuchung die Antwort ist?

Die erste relevante Frage auf eine vorgeschlagene Lösung hat demnach zu lauten: Welches konkrete Problem soll sie lösen? Niemand ist verpflichtet, die von Politikern häufig genug angebotenen Lösungen für nichtexistente Probleme zu erörtern. Hier besteht eine Bringschuld auf Seiten desjenigen, der etwas fordert, zunächst die Notwendigkeit für ein Handeln darzulegen. Und es besteht eine kritische Prüfungspflicht auf Seiten desjenigen, dessen vornehmste gesellschaftliche Aufgabe es ist, ein mündiges Bürgertum zu befördern - der freien Presse.

Die erste kritische Frage im Falle der Online-Durchsuchung wäre also, ob es die vielfach ohne Belege behauptete Gefahrenlage überhaupt gibt. Aus der tatsächlichen (also durch Tatsachen belegbaren) Natur dieser Lage ergeben sich dann überhaupt erst mögliche Handlungsnotwendigkeiten, die Gegenstand einer Diskussion sein können. Und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verlangt nicht nur, dass eine konkrete Maßnahme geeignet ist, ihren Zweck zu erfüllen, sondern auch dass es keine milderen Alternativen gibt. An dieser Stelle allzu oft vorgebrachte Argumente, ein bestimmtes Mittel sei durch kein anderes zu ersetzen, sind zudem mit großer Skepsis zu prüfen - denn selten ist die Versuchung größer, auf einen Fehlschluss hereinzufallen: das Argument aus mangelnder Vorstellungskraft.

Und nichts ist in einer Diskussion mehr vonnöten als Vorstellungskraft. Eine sich ändernde Welt verlangt zwar nach neuen Problemlösungen, die sollten aber aus den Grundprinzipien einer Gesellschaft fließen. Im Gegensatz dazu dürfen die Grundprinzipien einer Gesellschaft eben nicht nach Belieben einer gerade opportunen Problemlösung zum Opfer fallen.

Quelle und Links: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26809/1.html
« Letzte Änderung: 10 Dezember, 2007, 13:18 von SiLæncer »

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Oppositionspolitiker lehnen "großen Spähangriff" ab
« Antwort #719 am: 10 Dezember, 2007, 13:19 »
Die jüngsten Forderungen aus dem Bundeskriminalamt (BKA) und Landeskriminalämtern für weitere umfassende Befugnisse zur Terrorismusbekämpfung haben die Debatte um die innere Sicherheit weiter verschärft. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und andere CDU-Politiker sprachen sich rasch prinzipiell für eine Umsetzung der polizeilichen Wunschliste aus. Auf ihr sind unter anderem in Ergänzung zur akustischen Wohnraumüberwachung ein so genannter großen Spähangriff mit Videokameras sowie ein Ausbau der Kontrolle von Internet-Cafés verzeichnet. Linke, Grüne und Liberale protestierten derweil gegen weitere massive Eingriffe in die Grundrechte und den Ausbau der Überwachungsstrukturen.

Laut Schäuble reichen angesichts der "möglichen Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus die klassischen Mittel der Strafverfolgung nicht mehr in allen Situationen aus". Der CDU-Politiker betonte im Gegensatz zur Ansicht der FDP, dass "eines der fundamentalen Menschenrechte auch das Recht auf Sicherheit ist". Es müsse alles Mögliche getan werden, um Anschläge zu verhindern. "Viele Jahre" hätten sich die Bundesbürger noch auf entsprechende Bedrohungen einzustellen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) plädierte ebenfalls für eine Erweiterung der polizeilichen Ermittlungsinstrumente. Die Videoüberwachung von Wohnungen, in denen sich mutmaßliche Schwerstkriminelle aufhalten, sei dringend notwendig. Sie bedürfe aber einer eindeutigen rechtlichen Grundlage sowie einer richterlichen Genehmigung.

Links-Fraktionsvize Petra Pau rügte dagegen, dass das "BKA wieder eine Attacke gegen das Grundgesetz startet". Die Polizei sei unersättlich. Im Kern gehe es darum, "Grund- und Bürgerrechte einzuschränken oder zu umgehen". Auch der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, lehnt Spähangriffe ab: "Es gilt einerseits, die Gefahren ernst zu nehmen, und andererseits, Augenmaß zu behalten und populistischer Panikmache entgegenzuwirken." Der grüne Geheimdienstexperte Hans-Christian Ströbele warnte in der Neuen Presse, "dass unter dem Trommelfeuer der immer neuen Gesetze von dem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und von dem Post- und Fernmeldegeheimnis nicht viel übrig bleibt". Er wies darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht schon dem großen Lauschangriff deutliche Grenzen gesetzt habe. "Es muss einen Kernbereich der privaten Lebensführung geben, der für den Staat tabu ist", sagte Ströbele. Was für das Abhören gelte, müsse umso mehr für die Videoüberwachung gelten.

Der FDP-Innenexperte Max Stadler monierte, Schäuble beschreite einen "gefährlichen Weg". Die Grundrechte wie etwa der Schutz der Menschenwürde würden eine Schranke bilden, die auch bei den Methoden der Gefahrenabwehr nicht überschritten werden dürfe. Der Bundesinnenminister nähere sich dagegen in bedenklicher Weise der Lehre vom "Feindstrafrecht". Gegen eine solche Demontage des Rechtsstaats werde die FDP Widerstand leisten.

Zur Begründung für ihren Vorstoß verweisen die Kriminalämter in einem Bericht an die Innenministerkonferenz auf Ermittlungsprobleme vor der Festnahme mehrerer islamistischer Terrorismusverdächtiger im September im Sauerland. Zwar sei ein vom mutmaßlichen Terroristen Fritz G. angemietetes Ferienhaus verwanzt gewesen, aber aufgrund "schwer verständlicher Kommunikation" sei das Geschehen in dem Domizil "zeitweise unklar" gewesen. Die Fahnder plädierten daher für eine Grundgesetzänderung, um eine "verdeckte Durchsuchung inklusive verdeckter Videografie" von verdächtigen Wohnungen zu erlauben. In den Polizeigesetzen der Länder solle außerdem einheitlich geregelt werden, dass Beamte bereits dann präventiv Telefonate abhören können, wenn der Betroffene noch gar kein Beschuldigter ist.

Zudem sehen die Ermittler "einen wesentlich höheren Bedarf an Überwachungstechnik für breitbandige Call-Shops". Weil die Verdächtigen mehrfach per WLAN über ungeschützte Anschlüsse von Privatpersonen mit vermutlichen Funktionären in Pakistan kommuniziert hätten, müssten zudem bundesweit so genannte WLAN-Catcher angeschafft werden. Die Geräte, die bislang angeblich beim BKA sowie in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ohne explizite Rechtsgrundlage eingesetzt werden, simulierten einen Hotspot und ermöglichten so die Überwachung des Datenverkehrs.

In einem Prozess vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen Unterstützer des Terrornetzwerks al-Qaida bemängelte derweil Vorsitzende Richter Ottmar Breidling in seiner Urteilsbegründung, dass der große Lauschangriff durch die Karlsruher Vorgaben ein "stumpfes Schwert" geworden sei. Wolle man, "dass in Fällen schwerster Kriminalität den Strafverfolgungsbehörden ein brauchbares Ermittlungsinstrument zur Verfügung gestellt wird, dann ist eine handhabbare und schlagkräftige Wohnraumüberwachung geradezu unverzichtbar". Breidling appellierte an Gesetzgeber und Verfassungsrichter "ihre Entschließungen neu zu überdenken und weiterzuentwickeln". Der Schutz der Privatsphäre sei "zu einem Schutzschild für Verbrecher geworden, das Deutschland zu einem Biotop für Terroristen und organisierte Kriminelle macht", findet gar der rechtspolitische Sprecher der Union, Jürgen Gehb. Er plädiert dafür, Karlsruhe immer wieder neu mit dieser Thematik zu konfrontieren. "Vielleicht gibt es irgendwann einen Erkenntnisgewinn."

Der baden-württembergische Landesdatenschützer Peter Zimmermann warnte Ende vergangener Woche vor der "Tendenz des Staates, sich zunehmend in höchst private Lebensbereiche einzumischen". Furcht vor Terrorismus und "die Verheißung einer größtmöglichen Sicherheit" diene der Politik als Begründung für immer intensivere Zugriffe etwa auf Telefon- und Internetdaten im Rahmen der Vorratsspeicherung. Mit Sorge beobachte er, wie das höchste deutsche Gericht beim Datenschutz immer mehr zum "Reparaturbetrieb" für den Gesetzgeber werde. Dem Magazin Focus zufolge haben allein die deutschen Geheimdienste 2006 mehr als 460.000 Telefonate, Briefe oder Faxe erfasst. Das sei ein Anstieg um 25 Prozent gegenüber 2004, schreibt das Blatt und beruft sich dabei auf einen Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Geheimdienste des Bundestags.

Quelle : www.heise.de

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