Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 135467 mal)

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Offline lucky

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Re: Elektronischer Personalausweis soll ab 2008 eingeführt werden
« Antwort #105 am: 14 September, 2006, 09:56 »
Jürgen hat Recht, wir müssten sonst das Ding immer in einem Bleibehälter transportierren, um sicherzustellen nicht ungefragt ausgelesen zu werden.

lucky

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Offline Jürgen

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Re: Elektronischer Personalausweis soll ab 2008 eingeführt werden
« Antwort #106 am: 15 September, 2006, 01:50 »
Oder einfach normalerweise zuhause lassen und für alle Fälle "nur" den Führerschein mitnehmen, vielleicht zusätzlich eine Meldebestätigung.
Es gibt in D (noch?) keine Pflicht zur Mitführung des BPA.
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1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
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3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
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Offline Warpi

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Re: Elektronischer Personalausweis soll ab 2008 eingeführt werden
« Antwort #107 am: 15 September, 2006, 06:41 »
Soweit ich das rescherschieren konnte besteht keine Mitführpflicht des BPA ...
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Die größte Fehlerquelle des PCS sitzt meist 30cm vor dem Bildschirm.

Offline Jürgen

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Re: Elektronischer Personalausweis soll ab 2008 eingeführt werden
« Antwort #108 am: 15 September, 2006, 20:50 »
Allerdings kann's bei Personen-Kontrollen durch die Schergen ohne einen amtlichen Ausweis durchaus zu gewissen unerwünschten Verzögerungen kommen, zur Feststellung der Identität.
Daher mein Vorschlag mit FS & Co.
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Brandenburger Kabinett beschließt Verschärfung des Polizeigesetzes
« Antwort #109 am: 26 September, 2006, 18:33 »
Nach langem Tauziehen in Brandenburgs SPD/CDU- Koalition hat das Kabinett am Dienstag einer Verschärfung des Polizeigesetzes zugestimmt. Die Veränderungen machten die Polizei leistungsfähiger im Kampf gegen Verbrechen, sagte Innenminister Jörg Schönbohm (CDU). Kernpunkte sind neben der Videoüberwachung das Abhören und Orten von Handys auch ohne Anfangsverdacht, die automatische Fahndung nach Autokennzeichen und die präventive Wohnraumüberwachung.


Einige Maßnahmen sind auf zwei Jahre begrenzt, um ihre Praxistauglichkeit zu prüfen. Dazu gehört die Möglichkeit, zur Gefahrenabwehr die Telekommunikation zu verhindern oder zu unterbrechen sowie die Handy-Ortung mit dem so genannten IMSI-Catcher. Auch die Kennzeichen-Fahndung wird zunächst nur auf Probe in das Gesetz aufgenommen. Die am 20. Dezember auslaufende Frist für den sechsjährigen Modellversuch zur Videoüberwachung wird laut Schönbohm aufgehoben. Die Überwachung habe sich bewährt, hieß es.

Je nach Einschätzung der Polizei soll die Videoüberwachung künftig an besonders gefährdeten Orten möglich sein. Dabei ist eine Daueraufzeichnung erlaubt, die Bilder müssen aber nach 48 Stunden gelöscht werden, sofern sie nicht für die Strafverfolgung von Bedeutung sind. Bisher wurde nur bei begründeten Anlässen aufgezeichnet, die Aufnahmen waren jedoch erst nach einem Monat zu vernichten. "Der Gesetzentwurf ist, glaube ich, ausgewogen", sagte Minister Schönbohm. Rechte und Belange der Bürger würden "in größtmöglichem Umfang" gewahrt. Der Landtag soll die Gesetzesnovelle im Oktober in erster Lesung beraten, so dass sie noch in diesem Jahr vom Parlament beschlossen werden könnte.

Politiker der Linkspartei.PDS und Bündnis 90/Die Grünen übten scharfe Kritik. Es sei wichtig, dass die Polizei bei Entscheidungen nicht allein gelassen wird und klare Normen gelten, sagte die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Britta Stark. Gerade bei der Überwachung der Telekommunikation legten die Sozialdemokraten großen Wert darauf, dass es dafür einen eng gefassten Katalog an Tatbeständen gibt. Ihre endgültige Zustimmung zu dem Gesetz macht die SPD-Fraktion von weiteren Anhörungen im Innenausschuss abhängig.

"Vor dem Hintergrund der Abwehr von Kriminalität und Terrorismus" dränge der Gesetzentwurf die Bürgerrechte systematisch zurück, kritisierte der Innenexperte der PDS, Hans-Jürgen Scharfenberg. "Insgesamt machen diese Maßnahmen deutlich, dass die freiheitlich- demokratische Grundordnung scheibchenweise zu Gunsten angeblicher Sicherheit geopfert wird". Für den Landesvorsitzenden der Bündnisgrünen, Axel Vogel, ist die Novelle verfassungsrechtlich nicht haltbar. "Lauschangriffe auf Wohnungen und das Abhören von Telefonen stellen schwer wiegende Grundrechtseingriffe dar." Minister Schönbohm gehe es darum, eines der schärfsten Polizeigesetze Deutschlands "durchzuboxen".

Auch der IT-Branchenverband Bitkom hatte starke Bedenken an dem Gesetzentwurf geäußert und sieht nicht, dass das Gesetz den Anforderungen der Verfassungshüter entspricht. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Begehrlichkeiten der Ermittlungsbehörden mit einschlägigen Urteilen zur Rasterfahndung und zur präventiven Telefonüberwachung im niedersächsischen Polizeigesetz bereits empfindliche Dämpfer verpasst.

Quelle : www.heise.de

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ePass birgt Sicherheitsrisiken
« Antwort #110 am: 11 Oktober, 2006, 12:09 »
Der neue biometrische Reisepass soll einen Höchststand an Fälschungssicherheit bieten, so die Verantwortlichen. Doch sein Standardwirrwarr, die komplexe Architektur und ein unausgereift wirkendes Konzept sind alles andere als vertrauenserweckend, schreibt iX im Novemberheft, das ab dem 12. Oktober im Handel ist. Neben den klassischen Sicherheitsmaßnahmen enthält der neue Reisepass einen RFID-Chip, in dem die Daten des Inhabers einschließlich einer digitalisierten Version seines Lichtbilds gespeichert sind. Diese Informationen, die mit einem speziellen Lesegerät ausgelesen werden, dienen Grenzbeamten zur Überprüfung der Identität des Reisenden.

Verschiedene Verschlüsselungsfunktionen sollen das unberechtigte Auslesen der Daten verhindern. Allerdings bietet diese kryptografische Basissicherheit nur wenig Schutz, denn der Name des Eigentümers, der Geburtstag und die Dokumentennummer reichen aus, um den Pass auszulesen. Diese Informationen, die in der zweiten Zeile der maschinenlesbaren Zone aufgedruckt sind, sind keineswegs geheim. Nicht nur der Inhaber, auch Hotels oder Banken, die zur Sicherheit beim Geldabheben gelegentlich die Ausweisnummer in ihrem System hinterlegen, kennen diese Daten. Alle weiteren erforderlichen Informationen stehen in den Stammdaten. So könnten letztlich Unbefugte einen Schlüssel generieren.

Fehlende erprobte Standards in der Verschlüsslung sorgen für ein weiteres Problem: So werden die Daten zunächst ohne Sicherung ausgelesen und müssen zur Überprüfung erst einmal durch einen Mischmasch aus Standard- und proprietären Verfahren auseinander genommen werden. Dadurch entsteht eine hohe Anfälligkeit für Trojaner, die das Dokument beispielsweise als "gültig" ausgeben könnte.

Quelle : www.heise.de

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Hessen plant massive Ausweitung der Videoüberwachung
« Antwort #111 am: 20 Oktober, 2006, 13:27 »
Wieder einmal agieren Politiker nach dem Motto "was kümmert mich mein Geschwätz von gestern": Hatte es im Vorfeld der Fußball-Weltmeisterschaft noch geheißen, die zum Schutz des Großereignisses ausgeweitete Videoüberwachung durch Sicherheitsbehörden werde nach dem Finale wieder zurückgefahren, soll die installierte Infrastrukur vor dem Hintergrund einer angeblich gestiegenen Terrorgefahr nur offenbar doch weiter genutzt und teilweise sogar ausgebaut werden.

Die hessische Innenstaatssekretärin Oda Scheibelhuber (CDU) forderte auf einem Nahverkehrs-Fachkongress in Frankfurt jetzt ein dauerhaftes Zugriffsrecht der Polizei auf das Videonetz der Verkehrsbetriebe in Hessen. Es sei zwingend notwendig, dass die Polizei auch Bilder aus privaten Überwachungsanlagen auswerten kann, erklärte Scheibelhuber. Zudem müsse die Videoüberwachung "deutlich ausgebaut werden".

Während der Fußball-Weltmeisterschaft hatte die hessische Polizei bereits Zugriff auf Bilder vom Flughafen und aus den Frankfurter U-Bahn-Stationen. Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VG) richtete zur WM eine neue Sicherheitszentrale ein, über die sie jetzt 212 in der Finanzmetropole installierte Kamerasysteme steuert. Weitere werden folgen: Die VGF will zunächst alle unterirdischen Stationen und später auch die überidischen Haltestellen mit Überwachungskameras ausstatten.

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Große Koalition hält RFID-Regulierung derzeit für unnötig
« Antwort #112 am: 27 Oktober, 2006, 18:37 »
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Bundestag wollen Ängste von Verbrauchern vor RFID ernst nehmen, halten das Einschreiten des Gesetzgebers aber derzeit nicht für erforderlich. "Wir werden uns an keiner Panikmache beteiligen, die die Befürchtungen von Bürgern vor Überwachung oder gar Datenspionage unter dem Deckmantel des Fortschritts schürt", erklärte die CDU-Innenpolitikerin Beatrix Phillip bei der Beratung eines Antrags (PDF-Datei) der FDP-Fraktion zur Datenschutzsicherung bei der Warenetikettierung mit Funkchips. Das Parlament hatte den Vorschlag der Liberalen, noch bis Ende des Jahres der Wirtschaft Spielraum für eine klare Selbstverpflichtung zur Sicherung der Privatsphäre beim RFID-Einsatz zu geben, in der Nacht vom Donnerstag zum Freitag auf der Agenda. Angesichts der vorgerückten Stunde gaben die Redner ihre Beiträge zu Protokoll (ZIP-Datei).

Die smarten Labels unterscheiden sich nach Ansicht Phillips trotz der Verheißungen eines "Internet der Dinge" mit Datenbankeinträgen für sämtliche mit RFID eindeutig gekennzeichneten Produkte von dem bisherigen Barcode oder Strichcode auf jeder Verpackung "lediglich dadurch, dass der Zahlencode auf dem Chip durch Radiowellen vom Lesegerät abgerufen wird." Nach dem derzeitigen Entwicklungsstand seien die Anwendungen der RFID-Technologie in Deutschland durch das Bundesdatenschutzgesetz hinreichend abgedeckt, betonte die CDU-Politikerin. Der Einsatz von RFID-Chips in Verbindung mit EC- oder Kundenkarten nebst der damit einhergehenden persönlichen Identifizierbarkeit des Verbrauchers sei datenschutzrechtlich nur dann bedenklich, "wenn die im Bundesdatenschutzgesetz vorgeschriebenen Informations- und Hinweispflichten sowie der Grundsatz der Zweckbindung nicht erfüllt sind."

Theoretisch sei es möglich, räumte Phillip ein, "dass durch den RFID-Code, zum Beispiel an Kleidungsstücken, Bewegungsprofile von Objekten erstellt werden." Da die Chips selbst derzeit aber keine personenbezogenen Daten enthalten würden, greife hier das Datenschutzrecht generell nicht. Generell sehe ihre Fraktion momentan keinen Handlungsbedarf, da auch die Vorschläge zur RFID-Regulierung der EU abgewartet werden sollten. Da es aber schon "so viele Aktivitäten auf diesem Gebiet gibt", komme es auf die letztlich beschlossene Überweisung des Antrags in Fachausschüsse zur vertieften Diskussion "nicht mehr an".

Michael Bürsch von der SPD wollte potenzielle Risiken für die informationelle Selbstbestimmung durch die Funkchips ebenfalls nicht von der Hand weisen. "Aber deshalb sollten wir nicht in übertriebenen Aktivismus verfallen und bei dem Auftauchen einer neuen Technologie sofort nach Selbstverpflichtungserklärungen oder neuen Gesetzen rufen", demonstrierte er Einigkeit mit dem Koalitionspartner. Es sei aber "selbstverständlich, dass wir die Entwicklung der RFID-Technologie und ihre Verwendung weiter genau beobachten und die geltenden Gesetze laufend dahin gehend überprüfen, ob sich Schutzlücken ergeben oder nicht."

Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz schilderte ein Szenario, in dem ein bereits älterer Mantel beim Besuch eines Kaufhauses seinen Jahrgang preisgibt und der Kunde daraufhin nach dem heimlichen Auslesen seiner persönlichen Daten aus dem bald RFID-bestückten Personalausweis ungefragt Post über aktuelle Angebote an neuen Bekleidungsgegenständen für die kühleren Jahreszeiten erhält. Bei den bisherigen Versuchen der Bundesregierung, der Wirtschaft eine aussagekräftige Selbstverpflichtungserklärung "abzuringen", sei nur "Wischi-Waschi" herausgekommen. Notfalls müsse der Staat daher alsbald selbst für die nötigen Regeln sorgen, sollte die Funktechnik nicht mit dem Image von "Schnüffelchips" gebrandmarkt werden. Schon heute erzeuge die "Unkontrollierbarkeit, das Gefühl, nicht feststellen zu können, ob gerade Daten abgerufen werden, bei den Menschen Misstrauen." Dies sei eine schwere Bürde für die Vermarktung der RFID-Technik.

Nach dem "Sündenfall" der Metro mit ihrer heimlichen Verknüpfung von RFID und Kundenkarten sieht Jan Korte von der Fraktion der Linken dagegen das Vertrauen in die Selbstregulierungskräfte der Wirtschaft bereits verspielt. "Ich bin daher der Auffassung, dass wir gleich zu Punkt zwei Ihres Antrages springen und eine gesetzliche Regelung durchsetzen sollten", so der Linkspolitiker. Auch für Silke Stokar von den Grünen enthält der Antrag zwar einige richtige Fragestellungen, kommt aber zu früh und greift in der Lösung zu kurz. "Wir erwarten eine verbindliche Selbstverpflichtung aller Marktanbieter. Gleichzeitig bin ich der Auffassung, wir werden darüber hinaus Details auch rechtlich regeln müssen", befand die Innenpolitikerin. Gefragt sei "ein Bündel von Maßnahmen, national, europäisch und international, um Daten- und Verbraucherschutz zu gewährleisten." Stokar plädierte für eine Expertenanhörung, um zu erörtern, "mit welchen Instrumenten wir unsere Ziele am ehesten erreichen".

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Datenschützer bestehen auf verbindlicher RFID-Regulierung
« Antwort #113 am: 30 Oktober, 2006, 17:52 »
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat eigenen Angaben zufolge in einem Gespräch mit dem Informationsforum RFID am heutigen Montag in Berlin erneut die Notwendigkeit klarer und verbindlicher Regelungen für den Einsatz von Funkchips betont. "Angesichts der besonderen Risiken, die mit dem Einsatz der per Funk auslesbaren RFID-Chips verbunden sind, müssen die Verbraucher sicher sein, dass ihr Verhalten nicht heimlich überwacht und registriert wird", erklärte Schaar bei der Lobby-Vereinigung der Wirtschaft. Er erwarte von entsprechenden Vorkehrungen der Unternehmen auch positive Auswirkungen auf die Akzeptanz dieser Technik.

Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben gemeinsam die Industrie und den Gesetzgeber aufgerufen, bei der raschen Verbreitung von Funkchips auf die Sicherung der Privatsphäre der Bürger zu achten. Die flächendeckende Einführung von Ausweisdokumenten, Lebensmitteln, Kleidungsstücken, Medikamentenpackungen oder eventuell sogar Geldscheinen mit RFID-Etiketten und die damit einhergehende eindeutige Kennzeichnung fast aller Gebrauchsgegenstände "birgt erhebliche Risiken für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung", warnten die Hüter der Privatsphäre auf ihrer gemeinsamen Jahrestagung Ende vergangener Woche in Naumburg. Die Kennungen mit den smarten Tags könnten sowohl miteinander als auch mit weiteren personenbezogenen Daten der Nutzer – in der Regel ohne deren Wissen und Wollen – zusammengeführt werden. So werde die Erstellung detaillierter Verhaltens-, Nutzungs- und Bewegungsprofile von Betroffenen ermöglicht.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten erwartet insbesondere von Herstellern und Anwendern von Funkchips im Handels- und Dienstleistungssektor, die Prinzipien der Datensparsamkeit, Zweckbindung, Vertraulichkeit und Transparenz zu gewährleisten. Konkret müssten alle Betroffenen umfassend anhand einer Kennzeichnungspflicht "über den Einsatz, Verwendungszweck und Inhalt von RFID-Tags" informiert werden. Eine heimliche Anwendung oder eine Profilbildung dürfe es nicht geben. Soweit eine eindeutige Identifizierung einzelner Gegenstände für einen bestimmten Anwendungszweck nicht erforderlich sei, müsse auf eine Speicherung eindeutig identifizierender Merkmale auf den Funkchips verzichtet werden. Das unbefugte Auslesen der gespeicherten Daten sei beispielsweise durch Verschlüsselung bei ihrer Speicherung und Übertragung zu unterbinden. Vor allem im Handels- und Dienstleistungssektor pochen die Datenschützer zudem darauf, RFID-Tags dauerhaft deaktivieren beziehungsweise die darauf enthaltenen Daten löschen zu können.

Die Datenschutzbeauftragten sperren sich nicht gänzlich gegen die Bemühungen der Industrie um Selbstregulierung, der schnellen Umsetzung ihrer Forderungen könne auch eine verbindliche Selbstverpflichtung der Wirtschaft dienen. Sollte eine Einigung auf klare Regeln anhand der aufgeführten Kriterien aber nicht in Bälde erfolgen, sehen die Hüter der Privatsphäre den Gesetzgeber in der Pflicht. Diesen habe das Bundesverfassungsgericht mehrfach darauf hingewiesen, dass wegen des schnellen und für den Grundrechtsschutz riskanten informationstechnischen Wandels die technischen Entwicklungen aufmerksam zu beobachten seien und notfalls durch ergänzende Rechtsetzung korrigierend eingegriffen werden müsse.

"Daher sind die besonderen Gegebenheiten, die mit dem Einsatz der RFID Technologie verbunden sind, vom Gesetzgeber daraufhin zu untersuchen, ob für alle Risiken adäquate und rechtliche Schutzmechanismen vorhanden sind", heißt es in der Entschließung. Wo diese fehlen, müssten entsprechende Gesetze geschaffen werden. Abgeordnete der Großen Koalition hatten Ende vergangener Woche Eingriffe des Gesetzgebers in den Wachstumsmarkt RFID derzeit noch für unnötig erachtet und entsprechende Forderungen aus der Opposition nach einer baldigen beziehungsweise sofortigen staatlichen Regulierung zurückgewiesen.

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132 Millionen Euro für schärfere Überwachungsmaßnahmen freigegeben
« Antwort #114 am: 10 November, 2006, 17:09 »
Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble am gestrigen Donnerstag grünes Licht für das umstrittene Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit gegeben. Ausgerüstet mit insgesamt 132 Millionen Euro will der CDU-Politiker nun etwa terroristische Bestrebungen durch eine schärfere Überwachung von Online-Foren besser bekämpfen. Mit der Initiative werde "der fortbestehenden Bedrohungslage durch den Ausbau der operativen und der einsatz- und ermittlungsunterstützenden Instrumentarien beim Bundeskriminalamt, der Bundespolizei, beim Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wirksam und entschlossen entgegen", erklärte Schäuble. Das Programm erstrecke sich auf die Jahre 2007 bis 2009 mit zusätzlichen Investitionen in die genannten Sicherheitsbehörden von jährlich 44 Millionen Euro.

Angesichts der versuchten Kofferbombenanschläge auf Regionalzüge im Sommer müssen dem Innenminister zufolge "mögliche Tatvorbereitungen bereits im Vorhinein erkannt und verhindert werden." Davon erhofft sich Schäuble auch eine Stärkung des "Sicherheitsgefühls der Bevölkerung". Das viele Geld sei erforderlich, da "die Besonderheiten des islamistischen Täterspektrums und das hohe Gefährdungs- und Anschlagspotenzial an die Sicherheitsbehörden bei der Bewältigung neue und komplexe Anforderungen stellen". Deshalb würden mit dem Sicherheitspaket vor allem für die Erweiterung der Fahndungs- und Aufklärungsmöglichkeiten im Internet sowie für die Sicherung der Kommunikationsinfrastrukturen zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt.

Aber auch "luftgestützte Wärmebildkameras an Hubschraubern zum Schutz des Streckennetzes der Eisenbahnen sowie der Einsatz von weiteren Sprengstoffspürhunden" sollen den Schutz an Verkehrsknotenpunkten vor möglichen Anschlägen verstärken. Darüber hinaus will Schäuble unter anderem am Frankfurter Flughafen Reisende aus "Problemstaaten" lückenlos mit Hilfe biometrischer Videoüberwachung im Auge behalten.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hatte seinem Kabinettskollegen für die nächsten drei Jahre die gewünschten Millionen für das Programm bereits vorab zugesichert. Wichtiger Teil des Initiative ist die Einrichtung der "Internet Monitoring und Analysestelle" (IMAS) am Gemeinsamen Terror-Abwehr-Zentrum von Polizei und Nachrichtendiensten (GTAZ) in Berlin. Allein 30 Millionen Euro sollen dort angeblich für neue Hardware ausgeben werden, mit der sich auch die Internet-Telefonie und geschlossene Chaträume anzapfen lassen. Die neue Überwachungstruppe hat zunächst die Aufgabe, mehr Transparenz in die dschihadistischen Netzumtriebe zu bringen. Sie soll auch Wege finden, um Hetzpropaganda und Anleitungen zum Bombenbau aus dem Cyberspace zu verbannen. Ob Schäuble ähnlich wie der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf (FDP) dem Verfassungsschutz etwa auch verdeckten Zugriff auf "Festplatten" und andere "informationstechnische Systeme" im Internet geben will, ist noch unklar.

Oppositionspolitiker insbesondere von der Linkspartei und der FDP im Bundestag hatten sich bei einer Vorstellung des Sicherheitsprogramms im Innenausschuss des Parlaments skeptisch über dessen Tragweite und Wirksamkeit gezeigt. Der Innenexperte der Linken, Jan Korte, forderte etwa, dass die Rechtsgrundlage derartiger Vorhaben öffentlich "unzweideutig geklärt wird". Er sprach von einem "Gruselkabinett", da davon die Rede sei, "private PC zu hacken" und umfangreiche Datenbanken anzulegen. Auch grüne Politiker zeigten sich verunsichert über die massive Aufrüstung der Netzüberwacher.

Haushaltspolitiker von Schwarz-Rot hielten die veranschlagten Summen dagegen für angemessen. Der Innenexperte der SPD, Dieter Wiefelspütz warb ferner jüngst in einem Interview für das vielfach kritisierte Gesamtprogramm der großen Koalition zur Terrorismusbekämpfung, zu dem unter anderem die Einrichtung der besonders umstrittenen Anti-Terror-Datei sowie das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) gehört. Man gehe "mit Augenmaß" vor, mache "intelligente" und "umsichtige" Vorschläge. Den "Reflex, wir sind ein Überwachungsstaat oder so etwas", hält Wiefelspütz "für völligen Unfug". Ex-Innenminister Otto Schily (SPD) zeigte sich ebenfalls zufrieden, dass Schäuble seine Bemühungen im Kampf gegen den Terrorismus kontinuierlich fortsetze.

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Generalbundesanwältin fordert stärkere Überwachung des Internets
« Antwort #115 am: 12 November, 2006, 12:15 »
Generalbundesanwältin Monika Harms hat die Bürger angesichts der Bedrohung durch Terrorismus zu größerer Wachsamkeit aufgefordert. Die Gefahr liege darin, dass die Gesellschaft möglicherweise nicht wachsam genug sei, sagte sie der Bild am Sonntag. "Die Bevölkerung in Deutschland möchte einerseits maximalen Schutz. Auf der anderen Seite ist sie oftmals nicht bereit, Einschränkungen hinzunehmen – etwa eine stärkere Videoüberwachung auf Bahnhöfen."

Harms sagte, die Deutschen wähnten sich in einer sichereren Position als die Menschen in den USA oder Großbritannien. "Aber die versuchten Kofferbombenanschläge in diesem Sommer haben gezeigt, dass die Ruhe in Deutschland trügerisch sein kann. Ich ziehe gerne den Vergleich zu einem Geysir, der lange ruhig ist und plötzlich hochkocht. Wir müssen sehr, sehr wachsam sein."

Von zentraler Bedeutung im Kampf gegen den Terrorismus sei die Überwachung des Internets, sagte Harms weiter. "Islamistische Extremisten tauschen ungeheuer viele Informationen in unterschiedlichsten Sprachen über das Internet aus. Wir müssen uns rüsten, um hier auf Augenhöhe zu kommen. Dazu bedarf es einer entsprechenden personellen und technischen Ausstattung – auch bei der Bundesanwaltschaft."

Zu der Frage, ob die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Rasterfahndung und zur Wohnraumüberwachung die Terrorabwehr geschwächt hätten, sagte Harms, sie wolle als Generalbundesanwältin keine Kritik am Bundesverfassungsgericht äußern. "Grundsätzlich bin ich allerdings der Meinung, dass wir uns wichtige Instrumente, die uns auf Augenhöhe mit den Terroristen bringen, nicht aus der Hand nehmen lassen sollten."

Der US-Fernsehsender CBS hatte berichtet, das Terrornetzwerk El Kaida plane um die Weihnachtsfeiertage Anschläge in Europa. Die Terroristen hätten es zur Hauptreisezeit insbesondere auf den Luft- und Eisenbahnverkehr abgesehen, berichtete CBS am Freitag unter Berufung auf Geheimdienstmitarbeiter, arabische Diplomaten und pakistanische Sicherheitskräfte. El Kaida wolle mit den Anschlägen den Druck auf die europäischen Länder erhöhen.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, warnte laut dpa vor einer akuten Anschlagsgefahr in Deutschland. "Es liegt etwas in der Luft", sagte er dem "Hamburger Abendblatt Sonntags". "Unsere Nervosität nimmt zu, weil bei intensiven Ermittlungen immer wieder deutlich wird, dass in Deutschland Islamisten leben, die zu Anschlägen bereit sind. Wir sind aber gar nicht in der Lage, diese rund um die Uhr zu observieren." Die Polizei spreche von bundesweit etwa 100 Gefährdern, denen Anschläge zugetraut werden, heißt es in dem Bericht.

El Kaida plant nach Informationen von CBS auch mehr Anschläge auf Erdöleinrichtungen wie Pipelines und Raffinerien in arabischen Ländern. Weil der Erdölpreis dann steige, könnten damit auch die Vereinigten Staaten hart getroffen werden.

Quelle : www.heise.de

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #116 am: 12 November, 2006, 12:28 »
Naja, geht alles sehr weit an der Realität vorbei.

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #117 am: 12 November, 2006, 13:50 »
Naja, geht alles sehr weit an der Realität vorbei.

Fast Volksverdummung....

Sehe ich auch so, Angst machen um ein Volk überwachen zu können. Dabei habe ich viel mehr Angst vor denen!

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Fernüberwachung von Rechnern: BKA will Löcher in Firewalls bohren
« Antwort #118 am: 07 Dezember, 2006, 09:43 »
Das Bundeskriminalamt investiert in Menschen und Maschinen zur Überwachung im Netz. Auch private Rechner sollen per Hack überwacht werden können. Über die rechtliche Grundlage für solche Aktivitäten wird derzeit aber diskutiert.

Der ganz normale Netznutzer muss sich vermutlich keine übertriebenen Sorgen machen, dass demnächst die Polizei seine E-Mails mitliest - denn der technische und personelle Aufwand für solche Maßnahmen ist gewaltig. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat eben erst gemeinsam mit dem Verfassungsschutz eine spezielle Überwachungsgruppe eingerichtet: Ein paar Dutzend Menschen, die das Netz ab Januar in erster Linie nach Islamismus- und Terror-bezogenen Äußerungen und Informationen durchsuchen sollen. Neu ist, dass sich der Blick das BKA nun auch verstärkt dem Lausch- beziehungsweise Überwachungsangriff auf einzelne Rechner, dem Blick hinter private Firewalls widmen will.

Für das BKA dürfte das Hauptproblem sein, dass gute Hacker schwer zu bekommen sind. Wer sich wirklich auskennt mit Sicherheitslücken und Trojanern, Viren und Hintertürchen, der lässt sich lieber von einem Großunternehmen oder einem Hersteller von Virensoftware gut bezahlen. Dem Innenministerium müssen Beamten-Besoldungsgruppen und der Dienst am Vaterland als Argumente ausreichen.

Dass deutsche Beamte auf den Festplatten und in den Mail-Ordnern von Verdächtigen nach Inkriminierendem suchen, ist nichts Neues: Auf Landesebene wird das per Gerichtsbeschluss genehmigte Eindringen in Computer übers Netz schon länger praktiziert. Der Verfassungsschutz nutzt solche Möglichkeiten ohnehin. Nun aber will auch die Bundespolizei aufrüsten, als Teil des "Programms zur Stärkung der inneren Sicherheit". Zulässig sind solche Aktionen übrigens nur bei Verdacht auf wenige besonders schwere Straftaten: Verdacht auf Landesverrat nämlich, oder auf terroristische Aktivitäten.

Hacker mit Bundeslizenz

Wieviel dafür ausgegeben wird, wer die Hacker mit Bundeslizenz sein sollen, wie viele da angestellt werden, und mit welchen Methoden sie genau arbeiten sollen, will man im Innenministerium nicht verraten. Daniel Bachfeld, Sicherheitsexperte der Computerzeitschrift C't, kann sich aber denken, was das BKA da vorhat: "Es gibt zahllose Applikationen, die Sicherheitslöcher haben", sagt er, und die könne man ausnutzen.

Auf entsprechenden Webseiten würden neu entdeckte aber noch nicht gestopfte Löcher und passende Schadprogramme für hohe Summen gehandelt. Entsprechende Fachleute fänden immer eine Lücke.

Grundsätzlich stünden den Online-Ermittlern alle Möglichkeiten zur Verfügung, derer sich auch kriminelle Hacker bedienen: "Das BKA könnte zum Beispiel an einen Verdächtigen gezielt ein interessant erscheinendes Worddokument verschicken, das dann ein Spionageprogramm einschleust". Eine entsprechende Word-Lücke wurde eben erst wieder gemeldet.

Gerade jetzt wird über die Rechtslage diskutiert

Wenn der Landesverräter oder potentielle Terrorist das Dokument dann öffne, installiere sich die Schnüffelsoftware automatisch und verschicke später in kleinen Häppchen gesammelte Informationen zurück an die Ermittler. Andere Möglichkeiten sei die Ausnutzung von Lücken in Browsern wie dem Internet Explorer oder Firefox, über die ebenfalls Spionagesoftware eingeschleust werden könne. In speziellen Fällen könnte auch ein echter Hacker-Angriff auf einen bestimmten Rechner stattfinden, der dann die Firewall überwinden müsse. "Es gibt Leute, die dringen überall ein", sagt Bachfeld.

Er gibt aber auch zu bedenken, das gerade Menschen, die etwas zu verbergen hätten, vermutlich entsprechende Vorsorge treffen würden. "Abhören von Kommunikation ist eine Sache - wenn der Abgehörte aber eine starke Verschlüsselung einsetzt, kann ich trotzdem nicht lesen, was da verschickt worden ist."

Der Bund kündigt den Ausbau der Netz-Kontrollen gerade zu einem Zeitpunkt an, zu dem solche Maßnahmen vorübergehend auf Eis liegen: wegen eines rechtlichen Bewertungsstreits innerhalb der Bundesregierung. Es bestehen Zweifel, ob die Online-Durchsuchungen über die Strafprozessordnung (StPO) abgesichert sind.

Vor kurzem erst hat ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof nach Angaben des Innenministeriums einen entsprechenden Überwachungsantrag abgelehnt. Umstritten ist, ob Paragraph 100a und 102 der StPO, die Telefonüberwachung und Hausdurchsuchungen regeln, für die Computer-Überwacher tatsächlich ausreichen.

Quelle : www.spiegel.de
« Letzte Änderung: 07 Dezember, 2006, 18:22 von SiLencer »

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #119 am: 07 Dezember, 2006, 10:01 »
Das schlägt dem Fass den Boden aus.
Was kommt als nächstes? Präventives installieren von Wanzen und Videokameras in Privatwohnungen??
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