Autor Thema: Das neue Leistungsschutzrecht und Postings im Cube  (Gelesen 1738 mal)

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Offline ritschibie

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Das neue Leistungsschutzrecht und Postings im Cube
« am: 05 März, 2013, 12:27 »
Das neue Leistungsschutzrecht (s. http://www.dvbcube.org/index.php?topic=26354.msg185464;highlight=#msg185464 ) wird einige Mitglieder (inkl. meiner), die im Cube interessante Artikel von anderen Websites einstellen wollen, stark verunsichern. Ich denke, dass das auch ein Thema für Administratoren und Mods sein wird. Ich hab mal diesen Thread dazu aufgemacht, der eine "Positiv-Liste" enthalten soll, also zu Webseiten führt, die explizit das zitieren von ihrer Webseite erlauben. Hier die enstprechende Stellungnahme von "Golem":

Zitat
In eigener Sache: Golem.de und das Leistungsschutzrecht

Seitdem der Bundestag dem Leistungsschutzrecht zugestimmt hat, sind viele verunsichert: Sind Snippets noch erlaubt? Unsere Antwort darauf ist klar: von Golem.de ja!

Wie andere haben wir uns aus der politischen Diskussion um das Leistungsschutzrecht herausgehalten, um objektiv und unabhängig berichten zu können. Nun wurde es im Bundestag beschlossen, und es ist davon auszugehen, dass es auch in Kraft treten wird.

Einige Anbieter von Aggregatoren haben uns bereits gefragt, ob sie auch weiterhin auf unsere Inhalte mit Snippets verlinken dürfen. Die Antwort ist ganz einfach: natürlich! Wir freuen uns über jede Verlinkung, auch mit Snippet, und jedes Zitat. Nicht erlaubt ist es - unabhängig vom Leistungsschutzrecht - allerdings, komplette Artikel ohne Rücksprache zu übernehmen.

Es ist für uns wichtig, verlinkt zu werden, und es ist aus unserer Sicht ein integraler Bestandteil des Internets. Wir haben nichts dagegen, wenn Überschrift und der erste Absatz eines Artikels verwendet werden, um automatisiert auf Golem.de zu verlinken. Entsprechend bieten wir unsere RSS-Feeds zur Integration in andere Webseiten nicht nur mit Headline und Link an, sondern integrieren auch eine kurze Zusammenfassung.

Quelle: www.golem.de



Hier die Stellungnahme des Heise-Verlags (IT-News...):

http://www.heise.de/newsticker/meldung/In-eigener-Sache-Der-Heise-Zeitschriften-Verlag-und-das-Leistungsschutzrecht-1815715.html



Pro-Linux hat dazu in den "Rechtliche Hinweise" schon Stellung genommen:

Zitat
Alle Informationen sind ausschließlich zur Fortbildung und den persönlichen Gebrauch gedacht. Das Vervielfältigen und/oder Verbreiten der Inhalte für nichtkommerzielle Zwecke ist gestattet. Nachdruck, Übersetzung, Vervielfältigung oder sonstige Verwertung von Texten für kommerzielle Zwecke ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Autoren, sofern nicht anderweitig vereinbart oder explizit durch die Lizenz erwähnt, erlaubt.

Quelle: http://www.pro-linux.de/artikel/2/1/impressum.html



Dementsprechend werde ich künftig (um Schaden vom Board und mir abzuwehren) keine ganzen Artikel mehr mit Link veröffentlichen, sondern nur das Snippet (Überschrift und erster Absatz).

Ritschie
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Offline SiLæncer

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Re: Das neue Leistungsschutzrecht und Postings im Cube
« Antwort #1 am: 05 März, 2013, 13:53 »
Das haben die Verlage schon immer so gehalten (hat also so gesehen nicht wirklich was mit den Leistungsschutzrecht zu tun) ;)

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Offline mtron

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Re: Das neue Leistungsschutzrecht und Postings im Cube
« Antwort #2 am: 05 März, 2013, 14:37 »
hallo ritschie!

Da hat sich euer Gesetzgeber ganz schön was einfallen lassen :-\  Um die Freiheit im Internet sthets schlecht wenns so weiter geht.

Welche Auswirkungen das hat muss man sich erstmal in Ruhe anschauen. Bevor nicht ein Gerichtsentscheid rechtskräftig ist muss man nicht in Panik verfallen, zumal ich da doch auch noch mit einer Stellungnahme aus Karlsruhe rechne. Das Zitatrecht wird ja quasi ohne Sinn oder Verstand ausgehölt.

Unmittelbar betroffen bzw. gefährdet sind wir vorerst mal nicht so ganz, da wir außerhalb von Europa hosten und die USA auch (meist...) ein Rechtsstaat ist in dem es eine solche Rechtsgrundlage nicht gibt. Das würde solche automatisierten Abmahnungen schlicht zu arg verteuern und unrentabel werden.

EDIT: Was ich vergessen habe zu erwähnen ist dass wir gegenenenfalls schnell alle links auf medienunternehmen entfernen könnten sollte sich eins wirklich mittels automatisierten Abmahnungen "hervortun".  ein sql query und die Datenbank wäre innerhalb von einigen ms um die URLs bereinigt wenns denn sein muss.
« Letzte Änderung: 05 März, 2013, 14:49 von mtron »
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Offline ritschibie

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Re: Das neue Leistungsschutzrecht und Postings im Cube
« Antwort #3 am: 05 März, 2013, 16:55 »
Jo, natürlich nicht in Panik verfallen, mtron  :) :) :)

Ich hab das nur mal angestoßen, da sich mit dieser Rechtsgurke (anders kann ich es nicht bezeichnen) natürlich für die Verlage und Medienunternehmen neue Tummelplätze auftun. Das Gesetz ist ja
noch gar nicht im Bundesgesetzblatt erschienen und - wie man an der Reaktion der von mir meist-zitierten Quellen sieht - wird auch nicht von jedem Rechteinhaber ganz so rigoros angewendet werden, sollte es in Kraft treten.

Im Endeffekt muss jeder wissen, was er tut. Jetzt wird's interessant, ob die Gurke überhaupt Land sieht!  ;D
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