Autor Thema: Apple diverses ...  (Gelesen 7574 mal)

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Offline Warpi

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Apple diverses ...
« am: 27 Januar, 2010, 12:20 »
Apples iTunes entpuppt sich als Volksempfänger

Apples Online-Musikladen iTunes entpuppt sich als Volksempfänger. Der weltweite Marktführer in Sachen Musik-Downloads bietet, neben aktuellen Tracks - auch Liedgut des sogenannten „3. Reiches" an und dürfte sich so Probleme mit der Justiz einhandeln.

Hier geht es weiter : Click me


Quelle : www.derstandard.at
« Letzte Änderung: 26 Juni, 2010, 14:09 von SiLæncer »
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1 * 200 Gigabyte Samsung HD, Technisat Skystar 2 DVBS
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Die größte Fehlerquelle des PCS sitzt meist 30cm vor dem Bildschirm.

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Apple: Terroristen dürfen iTunes nicht benutzen
« Antwort #1 am: 12 Februar, 2010, 11:54 »
Noch son Brüller ...



Prüft man Apples Nutzungsbedingungen genauer, so wird allen Personen die Nutzung von iTunes verboten, die von den USA als mögliche Terroristen eingestuft wurden. Dieser doch sehr spezielle Teil der Geschäftsbedingungen geht derzeit als Running Gag durchs Internet.

Aus und vorbei mit Songs von Britney Spears, Silentium im Schützengraben? Geht es nach Apple, so dürfte es mittlerweile in den Verstecken der Terroristen dieser Welt still geworden sein. Zumindest darf sich kein Bombenleger mehr übers Internet mit neuen Songs für seinen iPod oder sein iPhone versorgen. Sollte tatsächlich irgendwer diese Vorschrift ernst nehmen, so dürfen die von den USA als Terroristen eingestuften Personen keine Musik mehr bei Apples Shop einkaufen. Das soll sogar für die Liste aller Verdächtigen gelten.

Auf der Webseite von IT-Sicherheitsexperte Bruce Schneier und anderswo hagelte es hämische und überaus negative Kommentare. Manche Leser hoffen darauf, dass sie künftig beim Tragen ihres iPod nicht mehr am Schalter überprüft werden. Eine Kontrolle am Flughafen wäre ab sofort nicht mehr nötig - sie hätten ja bereits im Vorfeld unterzeichnet, dass sie keine Terroristen seien. Andere Personen versuchen die Entstehung dieser Regelung zu erläutern. Bei iTunes würden moderne technische Maßnahmen angewendet, die auf keinen Fall in die Hände von Terroristen gelangen dürften. Vielen dürfte schleierhaft sein, wie man dies alleine durch derartige Nutzungsbedingungen verhindern will. In den Ländern der Dritten Welt wird sowieso niemand Geld für Apples Hardware oder für den Einkauf in ihrem Onlineshop besitzen. Schon deswegen scheint diese Regelung wenig sinnvoll zu sein.

Vom Hersteller selbst wurde diesbezüglich noch kein offizielles Statement abgegeben.

Quelle : www.gulli.com

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US-Wettbewerbshüter ermitteln gegen Apple
« Antwort #2 am: 12 Juni, 2010, 16:11 »
Apple sperrt eine Reihe von Softwareunternehmen von seinen mobilen Geräten aus. Erst in der vergangenen Woche hatte das Unternehmen seine Lizenzbedingungen geändert und damit Google-Werbung verhindert. Die US-Wettbewerbshüter wollen jetzt prüfen, ob das Vorgehen Apples gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.

Die US-Wettbewerbsaufsichtsbehörde Federal Trade Commission (FTC) ermittelt gegen Apple. Die FTC will prüfen, ob Apples Geschäftspraktiken bei der Software für mobile Endgeräte wettbewerbsschädigend sind, berichtet das Wall Street Journal unter Berufung auf eingeweihte Quellen.

Grund ist, dass Apple Softwareanbieter nach eigenem Gutdünken vom iPhone und dem iPad ausschließt. So hat Apple auf den Geräten Flash gesperrt. Vor zwei Monaten hatte das Unternehmen seine Lizenzbedingungen für Entwickler überarbeitet und dabei eine Reihe von Entwicklerwerkzeugen ausgeschlossen. In der vergangenen Woche hatte Apple in iPhone- und iPad-Applikationen Google-Werbung gesperrt.

Wer ermittelt?

Anfang Mai hatte sich abgezeichnet, dass die FTC und das US-Justizministerium deswegen Ermittlungen gegen Apple aufnehmen könnten. Die beiden Regierungsstellen haben sich aber jetzt erst darauf geeinigt, wer das Verfahren übernimmt.

Es ist nicht die einzige Ermittlung einer US-Bundesbehörde gegen das Unternehmen aus Cupertino: Das Justizministerium prüft, ob Apple mit seinem Onlinemusikshop iTunes das Wettbewerbsrecht verletzt hat. Ob es eine Zusammenhang zwischen beiden Vorgängen gibt, ist nicht klar.

Quelle : www.golem.de

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Apple gerät wegen iPhone-Datenschnüffelei in Bedrängnis
« Antwort #3 am: 26 Juni, 2010, 14:10 »
Der kalifornische IT- und Medienkonzern Apple gerät wegen seiner in die Schlagzeilen geratenen Datenschnüffelei beim Multimedia-Handy iPhone weiter in Bedrängnis.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) forderte im "Spiegel" mehr Transparenz beim Datenschutz. Apple müsse "unverzüglich offenlegen", welche Daten erfasst, wie lange sie gespeichert und wofür sie verwendet werden. "Den Nutzern von iPhones und anderen GPS-fähigen Geräten muss klar sein, welche Informationen über sie gesammelt werden", sagte sie dem Hamburger Nachrichtenmagazin.

Es wäre "undenkbar", wenn Apple tatsächlich Persönlichkeits- oder gar Bewegungsprofile seiner Nutzer erstellte. Sie sehe Apple in der Bringschuld, die von Steve Jobs vielbeschworene Transparenz auch tatsächlich umzusetzen, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger. Und fügte hinzu: "Ich erwarte, dass Apple deutschen Datenschützern Einblick in ihre Datenbanken gewährt." Auch Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) sieht die Sache kritisch: "Die unklaren datenschutzrechtlichen Regeln der Anbieter zeigen einmal mehr, dass das Datenschutzrecht den Internettechnologien hinterherhinkt", sagte er dem "Spiegel".
 
GPS-Funktion ist abschaltbar

Die Aufregung hatte sich an den neu formulierten Datenschutzrichtlinien entzündet, die Apple Anfang der Woche zusammen mit dem iPhone 4 veröffentlicht hatte. Darin heißt es wörtlich: 

"Um standortbezogene Dienste auf Apple-Produkten anzubieten, können Apple und unsere Partner und Lizenznehmer präzise Standortdaten erheben, nutzen und weitergeben, einschließlich des geografischen Standorts Ihres Apple-Computers oder Geräts in Echtzeit. Diese Standortdaten werden in anonymisierter Weise erhoben, durch die Sie nicht persönlich identifiziert werden."

Kritikern zufolge verschafft sich der Computerhersteller damit eine Art Generalvollmacht für die Beschaffung und Speicherung jeglicher Daten. "Apple erklärt nicht klar, welche Daten sie eigentlich speichern. Der Nutzer weiß nicht, was wie lange in Verbindung mit welchen anderen Informationen gespeichert wird und wie er widersprechen kann", ärgerte sich bereits Thomas Hoeren, Richter und Professor für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in Münster im "Spiegel".

Klar ist aber auch: Die Standort-Ermittlung lässt sich in den Einstellungen der Apple-Geräte deaktivieren. Dann allerdings stehen zahlreiche Funktionen nicht mehr wie gewohnt zur Verfügung.

Quelle : SAT & KABEL

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iTunes App Store - Neue Betrugsfälle
« Antwort #4 am: 12 Juli, 2010, 16:09 »
Die Betrügereien im App Store gehen weiter. Wieder sind auffällig viele Anwendungen eines offenbar chinesischen Entwicklers verkauft worden - teilweise mehrfach an nichtsahnende Apple-Kunden.

Diesmal waren es Apps von WiiSHii Network, einem offenbar chinesischen Anbieter, dessen Reiseführer für chinesische Städte in den iTunes-Verkaufscharts plötzlich weit oben standen. Die Käufe erfolgten wieder über iTunes-Konten, deren Zugangsdaten sich die Betrüger beschafft hatten. Die vermutlich gephishten Zugangsdaten - nicht nur von US-Bürgern - sollen in chinesischen Foren zum Verkauf angeboten worden sein.

Gegenüber Ars Technica gab ein betroffener Apple-Kunde an, über seinen iTunes-Account seien ohne sein Wissen 34 Apps im Wert von insgesamt rund 170 US-Dollar gekauft worden. Dabei handelte es sich größtenteils um Reiseführer von WiiSHii.

App-Formen als Risiko

Das überrascht nicht, denn Thenextweb, dem als erstes die ungewöhnlichen Verkaufsmuster im App Store auffielen, hatte WiiSHii Network bereits als betrügerische "App Farm" gelistet. Bereits am 5. Juli 2010 waren Thenextweb drei Fälle bekannt geworden, in denen WiiSHii-Apps plötzlich auf der Rechnung auftauchten.

Darüber hinaus sollen auch die Entwickler Charismaist und Storm8 auf unerklärlichen iTunes-Rechnungen aufgetaucht sein - wobei World-War-Entwickler Storm8 sich offenbar im TNW-Forum zu Wort meldete und versprach, selbst weder Accounts zu hacken noch unerlaubt In-App-Verkäufe abzuwickeln.

Als zumindest verdächtig stufte Thenextweb auch Brighthouse Labs ein, deren über 4.500 kostenpflichtige Apps im Grunde wertlos seien. Die bei den bisherigen Fällen gemeldeten Schäden sollen bei 100 bis 1.400 US-Dollar pro betroffenem Account liegen.

Apple gegen die Betrüger

Zwar ist derzeit noch nicht sicher, dass hinter den Käufen über gehackte Accounts auch jeweils die Anbieter der gekauften Apps stecken. Wenn allerdings Kontaktdetails fehlen oder falsch sind und zudem Links auf Support-Webseiten ins Leere laufen, dann liegt diese Vermutung zumindest nahe.

Von Apple gab es bisher nur ein Statement und eine Reaktion auf das betrügerische Einkaufsverhalten bei Apps eines Thuat Nguyen, der mittlerweile samt seiner Anwendungen aus dem iTunes-App-Store entfernt wurde. Apple schränkte ein, dass es sich nur um ein kleines Problem handle. Betroffen gewesen seien etwa 400 der 150 Millionen iTunes-Nutzer.

Dass das Problem mit App Farmen gravierender ist, als Apple bisher offiziell zugegeben hat, zeigt auch eine nicht mehr abrufbare Stellenbeschreibung des Herstellers. Apple suchte noch einige Tage vor der ersten Welle von Berichten über Betrugsfälle nach einem "iTunes Fraud Prevention Specialist".

Quelle : www.golem.de

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Apple rechtfertigt seine Datenschutzrichtlinien
« Antwort #5 am: 20 Juli, 2010, 12:03 »
Der Smartphone-Anbieter Apple hat versichert, dass er keine ortsbezogenen Daten, die von seinen mobilen Geräten ausgegeben werden, an Dritte ohne Erlaubnis der Nutzer weiterreicht. Wenn ein Nutzer eine Erlaubnis erteilt habe, würden die Daten nur anonymisiert weitergegeben. Das geht aus einem Antwortschreiben des Konzerns an die US-amerikanischen Abgeordneten des Repräsentantenhauses Edward J. Markey (Demokraten) und Joe Barton (Republikaner) hervor.

Am 21. Juni hatte Apple eine aktualisierte Fassung seiner Datenschutzrichtlinien veröffentlicht. Wer ihr zustimmt, räumt Apple das Recht ein, seine Positionsdaten zu speichern und an Partnerunternehmen weiterzugeben. Die beiden Abgeordneten hatten daraufhin das Unternehmen zu einer Stellungnahme aufgefordert. Die Politiker meinten unter anderem, die Apple-Kunden könnten die geänderten Datenschutzrichtlinien nicht ablehnen, ohne dafür Funktionseinschränkungen in Kauf nehmen zu müssen. Auch die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kritisierte Apples Vorgehen und forderte von dem Unternehmen mehr Transparenz.

Apple-Anwalt Bruce Sewell erläuterte in dem Antwortschreiben, die Änderungen der Datenschutzrichtlinien seien von jeder Seite auf Apples Homepage einsehbar und über den iTunes Store verbreitet worden, um möglichst viele Nutzer zu erreichen. Diese könnten Ortungsdienste in den Einstellungen ihres Geräts einzeln deaktivieren oder die neuen Richtlinien rundweg ablehnen. Dann könnten die Nutzer zwar kein iTunes-Store-Konto führen, aber dennoch das Apple-Gerät aktivieren und es nutzen.

Die von einem iPhone, iPad und iPod touch übermittelten GPS- und WLAN-Informationen sowie zur Mobilfunkzelle enthielten keine Daten, die Rückschlüsse auf ein individuelles Gerät oder dessen Nutzer zuließen, beteuerte Sewell weiter. Für Apples neue Werbeplattform iAd würden zwar geografische Koordinaten gesammelt, diese würden aber nicht gespeichert, sondern sofort in eine Postleitzahl (ZIP-Code) umgewandelt. Diese wiederum würden nicht einzelnen Geräten oder Nutzern zugeordnet. Die an iAd teilnehmenden Werbetreibenden bekämen die ZIP-Codes nicht ausgehändigt. Apple selbst speichert die Postleitzahlen für sechs Monate, um die iAd-Plattform verbessern zu können, danach werden sie aggregiert, heißt es in dem Schreiben.

Bei Geräten, die mit den iPhone-OS-Versionen 1.1.3 bis 3.1 laufen, nutzt Apple nach eigenen Angaben für Ortungsdienste Daten von Google und Skyhook. Ab Version 3.2 verwendet das Unternehmen Informationen aus seiner selbst gepflegten Datenbank. Die darin enthaltenen Daten müssten fortlaufend aktualisiert werden, um ständig den sich ändernden Gegebenheiten und der wachsenden Zahl von Apple-Kunden gerecht werden zu können, heißt es in dem Schreiben. Edward Markey begrüßte laut US-Medienberichten, dass Apple zusätzliche Informationen geliefert habe. Er kündigte an, die Angelegenheit weiter verfolgen zu wollen.

Quelle : www.heise.de

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Offline ritschibie

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Besitzer des iPhone in den Vereinigten Staaten dürfen ihre Handys ohne schlechtes Gewissen knacken, um fremde Software zu installieren oder Restriktionen zu umgehen. Der zuständige Leiter der Bibliothek des US-Kongresses hat das sogenannte "Jailbreaking" am Montag (Ortszeit) erlaubt.

Für Apple ist die Entscheidung (PDF) eine herbe Schlappe, weil der Konzern dadurch unter anderem die volle Kontrolle über seine Apps verliert, die einen guten Teil des iPhone-Erfolgs ausmachen. Der Kongressbibliothekar überwacht, ob die scharfen Urheberrechtsgesetze in den USA nicht einen Schritt zu weit gehen.



Nutzer, die ihr Handy geknackt haben, können damit nicht mehr von Apple zur Rechenschaft gezogen werden. Wohl aber laufen sie weiterhin Gefahr, ihre Garantie zu verlieren.

Bislang durfte die Kundschaft offiziell nur solche Apps laden, die Apple vorher genehmigt hatte und in seinem App-Store anbot. Der Konzern begründete seine Haltung damit, die Nutzer vor "schadhafter Software oder Betrug" schützen zu wollen. Verbraucherschützer sehen in der Praxis dagegen eine Wettbewerbsbehinderung und Gängelung der Kunden.

Dass Apples Vorgehen keinen absoluten Schutz bietet, hatten mehrere Vorkommnisse in der jüngeren Vergangenheit gezeigt: Erst am Montag wurde öffentlich, dass die Citigroup ihre iPhone-App wegen eines Sicherheitslecks aus dem Verkehr ziehen muss. Das Programm speichert persönliche Daten wie die Kontonummer oder Passwörter auf dem Handy. Zu einem Missbrauch ist es nach Angaben der Bank aber nicht gekommen.

Während für das iPhone 2, 3 und 3GS bereits "Jailbreaks" zur Verfügung stehen, dauert es beim neuen iPhone 4 noch eine Weile. Bekannteste Anlaufstelle ist der Dev-Team Blog, der simpelste Hack kommt von George Hotz ("Geohot") mit seinem "Blacksn0w", der an dieser Stelle abrufbar ist.

Quelle: SAT+KABEL
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Apple erwirkt einstweilige Verfügung gegen Eierbecher
« Antwort #7 am: 21 August, 2010, 17:51 »
Das Erbacher Unternehmen koziol muss sich einen neuen Namen für einen Eierbecher  des Designers Michael Neubauer einfallen lassen, den es bislang unter der Bezeichnung eiPOTT vertreibt. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg sieht in dem Namen eine Verwechslungsgefahr mit einem Medienabspielgerät des Herstellers Apple (Az.: 5 W 84/10). Nach Angaben von koziol sei Apple dieser Sieg erst im dritten Anlauf gelungen, nachdem der Computerhersteller bereits vergeblich versucht habe, die Herstellung und den Vertreib des Eierbechers generell verbieten zu lassen.

Einer koziol-Pressemeldung zufolge stütze sich die Begründung des Gerichts in erster Linie auf die klangliche Zeichenähnlichkeit. Die Richter gestünden der Namensgebung zwar zu, sie sei "eine witzige Idee und man muss auch erstmal darauf kommen. Eine humorvolle oder parodistische Auseinandersetzung […] vermag der Senat aber nicht zu erkennen.“ Daher könne man den Aspekt der Kunstfreiheit nicht gelten lassen. Allerdings verwundere die Ausführung, dass koziol zwar jedes andere Produkt seines Sortiments eiPOTT nennen dürfe, nur eben keinen Eierbecher.

Quelle : www.heise.de



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Offline ritschibie

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Re: Apple erwirkt einstweilige Verfügung gegen Eierbecher
« Antwort #8 am: 21 August, 2010, 18:26 »
Bin gespannt, ob den Warpi auch schon in seiner Kollektion hat  ;)
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Offline Micke

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Re: Apple erwirkt einstweilige Verfügung gegen Eierbecher
« Antwort #9 am: 21 August, 2010, 20:08 »
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iPod vs. eiPOTT: Urteilsbegründung veröffentlicht
« Antwort #10 am: 23 August, 2010, 19:59 »
Zu der einstweiligen Verfügung, die Apple gegen die Firma koziol wegen der Namensähnlichkeit eines Eierbechers namens eiPOTT mit dem Medienabspielgerät iPod aus eigenem Hause erwirkt hat, ist jetzt die Urteilsbegründung verfügbar. Die vermutlich interessanteste Aussage in dem auf den Webseiten der Düsseldorfer Anwaltskanzlei Terhaag & Partner  abrufbaren Dokument: Apple hat die Wortmarke IPOD offenbar nicht nur für MP3-Spieler und verwandte Gerätschaften angemeldet, sondern unter anderem auch für "Geräte und Behälter für Haushalt und Küche".

Zwar erkennen die Richter des Hamburger Oberlandesgerichts an, dass "angesichts des weiteren Abstandes zwischen den betroffenen Waren wohl nicht davon ausgegangen werden [kann], dass die Antragsgegner [koziol, d. Red.] die Wertschätzung der Produkte der Antragstellerin [Apple] für sich ausnutzt, wozu die Übertragung von Gütevorstellungen der Produkte der Antragstellerin auf die Eierbecher der Antragsgegner erforderlich wäre".

Allerdings widerspreche die Benutzung der fremden Marke den "anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel", da durch die Anlehnung an die bekannte Marke IPOD deren Unterscheidungskraft in unerlaubter Weise ausgebeutet werde. "Angesichts durchschnittlicher Kennzeichnungskraft der älteren Marke IPOD, Warenidentität und klanglicher Identität zwischen den sich gegenüber stehenden Zeichen führt nach Auffassung des Senats kein Weg daran vorbei, hier eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr zu bejahen", so die Hamburger Richter. Für den Fall der Zuwiderhandlung droht der Firma koziol ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise bis zu zwei Jahre Ordnungshaft.

Unterdessen hat das Familienunternehmen aus dem Odenwald angekündigt, es wolle nun ein Hauptsacheverfahren anstrengen, um grundsätzlich klären zu lassen, ob die Ansprüche Apples überhaupt eine sachliche Grundlage haben. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung unter Berufung auf eine koziol-Sprecherin. In der Zwischenzeit ändert koziol den Namen: Das Produkt soll künftig einfach "Pott" heißen.

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Offline Jürgen

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Re: iPod vs. eiPOTT: Urteilsbegründung veröffentlicht
« Antwort #11 am: 24 August, 2010, 00:54 »
iVerflixt  ::)
Habe eben in der Küche festgestellt, dass es hier seit vielen Jahren einen Kaffeebecher mit der recht stilisierten Abbildung eines grünen Apfels darauf gibt.
Also noch ein "Behälter für Haushalt und Küche"...

Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

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Neues Apple-Patent könnte bald das Ende des Jailbreaks bedeuten
« Antwort #12 am: 24 August, 2010, 08:45 »
Laut einigen News-Portalen fährt Apple schwere Geschütze gegen Jailbreaker auf. Wie es nun ans Tageslicht kam, hat das Unternehmen mit Sitz im kalifornischen Cupertino ein Patent eingereicht, welches iPhone-Jailbreakern an den Kragen gehen könnte. Demnach soll die neue Technologie nicht autorisierte Nutzer von elektronischen Geräten identifizieren und abschalten. Darunter auch Jailbreaker.

Seit dem 27. Juli 2010 ist die Entsperrung bzw. das Jailbreaken von iPhones in den USA legal. Für den Hersteller Apple bedeutet dies nun, dass Nutzer das Betriebssystem oder die Firmware des iPhones insofern manipulieren dürfen, um beispielsweise SIM-Sperren aufzuheben oder alternative Applikationen auf dem Smartphone zu installieren, die nicht über das firmeneigene App Store heruntergeladen wurden. Dies ist Apple offensichtlich ein Dorn im Auge. Medienberichten zufolge hat das Unternehmen nun ein neues Patent veröffentlicht, welches dieses Problem aus dem Weg räumen könnte.

Der angebliche Jailbreak-Killer basiere auf die Remote-Löschfunktion von iPhone-Daten. Es ist bereits bekannt, dass beim iPhone eine Löschfunktion existiert, die es Apple von der Ferne aus ermöglicht, Anwendungen vom Gerät zu entfernen. Bisher werde das System angeblich nur genutzt, um eventuelle Schadsoftware von zentraler Stelle aus auf den Geräten löschen zu können. Nun gehe Apple einen Schritt weiter. Diese Technologie soll nun auch die unautorisierte Nutzung eines elektronischen Geräts verhindern.

Der "Systeme und Methoden zur Identifizierung unautorisierter Nutzer eines elektronischen Gerätes" betitelte Patentantrag weist darauf hin, inwiefern unautorisierte Zugriffe auf den Smartphones erkannt werden: Anhand von Stimmerkennung, SIM-Karten-Manipulationen, durch auffällige Veränderung des Lebensumfelds, anhand von Herzfrequenzanalyse oder durch veränderte Anwendungs-Abläufe. Sollte das System solch eine Unregelmäßigkeit erkennen, ermöglicht es die Technologie Fotos aus der Umgebung zu versenden, den rechtmäßigen Nutzer über die GPS-Daten des Smartphones zu informieren oder alle persönlichen Daten vom Gerät zu entfernen.

Was zunächst wie eine innovative Dienstleistung aussieht, entpuppt sich schnell als eine Anti-Jailbreaking-Maßnahme, sind sich viele Blogger und Szenekenner einig. Sollte die Technologie nämlich einen Jailbreak als unautorisierten Eingriff ins System oder die Entfernung des SIM-Lock als SIM-Karten-Manipulation interpretieren, könnte das iPhone prompt gesperrt werden.

Auch wenn für die Methode des Jailbreakens eine potenzielle Gefahr besteht, ist dieser Schachzug aufgrund der Legalisierung vom 27. Juli 2010 eher unwahrscheinlich.

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Bürgerrechtler kritisieren Apples "unheimliche" Sicherheitspläne
« Antwort #13 am: 24 August, 2010, 14:58 »
Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) warnt vor den möglichen Konsequenzen, die eine vom Apple-Konzern zum Patent angemeldete Technologie zur Sicherung von Elektronikgeräten für den Verbraucher auch haben könnte. In dem Patentantrag beschreibt  der Computerhersteller ein Verfahren zur Identifizierung unbefugter Nutzer von Elektronikgeräten anhand verschiedener Daten. Nach Ansicht der EFF wirkt die Methode weit über den erklärten Nutzen hinaus. "Apple wird wissen, wo du bist, was du gerade machst oder sagst, und sogar wie schnell dein Herz schlägt", schreibt EFF-Anwältin Julie Samuels. Das Verfahren sei "geradezu unheimlich" und greife in die Privatsphäre ein.

Der Patentantrag beschreibt verschiedene Wege zur automatischen Erkennung der unbefugten Nutzung eines Geräts anhand von "verdächtigem Verhalten" wie etwa bei Jailbreaking oder Manipulationen der SIM-Karte. Weiter setzt das System auf Geodaten, Stimmerkennung oder die Analyse der Herzfrequenz des Nutzers. Wird ein unbefugter Nutzer festgestellt, kann das Gerät Informationen über den Aufenthaltsort sowie Fotos aus der näheren Umgebung übermitteln und gleichzeitig sensible persönliche Daten wie Kreditkarteninformationen löschen. Schließlich lässt sich auch die Funktionen des betroffenen Geräts einschränken.

Damit könne Apple unter anderem "Nutzer identifizieren und bestrafen", die etwa ihre iPhones mit Jailbreak öffen "oder sonstwie an ihren Geräten herumbasteln", meint Samuels. Der Patentantrag zeige, wie Apple seine Kunden ausspionieren und die Nutzung seiner Produkte kontrollieren könne – und das voraussichtlich auch umsetzen werde. Insofern sei der Antrag nicht weniger als ein "Fahrplan" in die Nutzerkontrolle. Dabei habe der Fall des von Sony-BMG in Umlauf gebrachten Rootkits gezeigt, dass das Ausspionieren der eigenen Kunden "schlecht fürs Geschäft" sei. "Apple sollte diese Idee zu den Akten legen, bevor sie auf das Unternehmen und die Kunden zurückschlägt", fordert die EFF.

Quelle : www.heise.de

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Neuer Mac App Store mit harten Regeln
« Antwort #14 am: 21 Oktober, 2010, 15:47 »
Auf der gestrigen Apple-Keynote kündigte Firmenchef Steve Jobs einen App Store für Mac OS X an. So soll das System was auf dem iPhone so gut funktionierte, auch auf die Schreibtische der Mac-User wandern. Spätestens in 90 Tagen soll der Software-Shop seine virtuellen Pforten öffnen. Doch die Regeln, die eine App befolgen muss, um aufgenommen zu werden, sind härter als erwartet.

Mac-Benutzern soll so die Möglichkeit gegeben werden, Applikationen, die sie für ihren Computer benötigen, ähnlich wie auf dem iPhone mit wenigen Klicks bezahlen und benutzen zu können. Entwicklern möchte man so eine neue Plattform bieten, auf der sie ihre Produkte vermarkten können.  Doch hiefür muss das entsprechende Programm Regeln einhalten, die kürzlich bekannt gegeben wurden. Diese sind allerdings so streng, dass bereits jetzt einige Entwickler daran zweifeln, ob der neue App-Store zu einem Erfolg wird. Denn selbstverständlich ist niemand gezwungen, seine Software auf der neuen Plattform zu vertreiben.

Zahlreiche Punkte des Reglements widmen sich dem Punkt Jugendschutz. Es sind keine Apps erlaubt, die zum exzessiven Konsum von Alkohol oder illegalen Substanzen anregen beziehungsweise Minderjährige zum Konsum von Alkohol oder Zigaretten verleiten. Weiter verbietet Apple, Bilder zu zeigen, auf denen Menschen oder Tiere getötet, gequält oder verletzt werden und Pornografie im Allgemeinen. Bis scheinen die Anordnungen noch weitgehend nachvollziehbar und bereits vom App Store für das iOS bekannt.

Doch interessant wird es, wenn man sich die weiteren Regeln ansieht, die Apple den Entwicklern vorgibt. Grundsätzlich gilt: Programme, die abstürzen oder auch nur Fehler aufweisen, werden nicht für den Verkauf zugelassen. Selbst wenn das Programm über Funktionen verfügt, die nicht ausführlich dokumentiert sind, ist es nicht App-Store-tauglich. Sind die Funktionen eines Programmes zwar dokumentiert, aber bereits in einem anderen Programm weitgehend vorhanden, ist die App ebenfalls unzulässig. Gleiches gilt, wenn Apple der Meinung ist, dass die Programmfunktionen „nicht sehr nützlich sind“ oder auf Dauer nicht unterhaltsam genug.

Betaversionen, Demos, Trial- und Testversionen werden grundsätzlich abgelehnt. Dient eine App in weiten Teilen nur zu Werbezwecken, schaut man sie sich ebenfalls erst gar nicht an. Reine Content-Aggregatoren, Sammlungen von Links oder einfache Webclippings haben nach Apples Ansicht auch nichts im App Store zu suchen.

Doch das ist nicht alles, was die Entwickler zu beachten haben, wenn sie den neuen App-Store nutzen möchten. Schon bei der Programmierung sind einige Regeln zu beachten. Applikationen müssen grundsätzlich alle ihre benötigen Bibliotheken selbst mitbringen. Von mehreren Applikationen geteilte Bibliotheken dürfen nicht verwendet werden. Gleiches gilt auch für „veraltete Technologien“. Apple nennt hier explizit Java und Rosetta. Weiter dürfen Pakete für den App Store ausschließlich mit den in Xcode enthaltenen Werkzeugen erstellt werden, Installer von Drittanbietern sind untersagt.

Die sogenannten „Mac App Store Review Guidelines“ sind durchzogen mit Hunderten weiteren Regeln und Vorgaben mit denen Apple, den ein oder anderen Entwickler verschrecken könnte. Die Frage, die sich stellt, ist: Warum sollte ein Entwickler 30 Prozent des Gewinnes an Apple abtreten, wenn er zudem noch derartig vom US-Konzern eingeschränkt wird? Der App-Entwickler Mathias Lange glaubt die Antwort zu wissen. In einem Bericht auf macnotes.de vermutet er, dass es sich zukünftig kaum ein Entwickler leisten kann, seine Anwendung nicht im App Store zu platzieren. Da die meisten Endanwender künftig nur noch im App Store einkaufen würden, könnten Apps die dort nicht vertreten sind, nur schwer bei den Anwendern wahrgenommen werden und damit auch zu niedrigen Verkaufszahlen führen, schildert er im Artikel. „Das wird dazu führen, dass zukünftig immer weniger Software “frei” heruntergeladen und installiert werden kann, ohne sich der Diktion des Mac App Stores zu unterwerfen.“ schrieb er weiter.

Er sieht die Entwickler und die Anwender durch die geplanten Regeln gar entmündigt. „Apple kontrolliert zukünftig noch stärker welche Anwendungen wir auf unseren Rechnern installieren. Flog eine schlechte Anwendung früher bestenfalls gleich wieder in den Papierkorb, so entscheidet zukünftig erst einmal Apple was gut und was schlecht ist.“

Quelle : www.gulli.com

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