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Wikileaks/Openleaks etc ...
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Thema: Wikileaks/Openleaks etc ... (Gelesen 65742 mal)
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SiLæncer
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Julian Assange: Zweiter Tag der Auslieferungs-Verhandlung
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Antwort #285 am:
08 Februar, 2011, 13:18 »
Vor dem Londoner Belmarsh Magistrates' Court findet heute der zweite Tag der Auslieferungsverhandlung von WikiLeaks-Sprecher Julian Assange statt. Planmäßig soll heute ein Urteil getroffen werden, gegen das allerdings noch Berufung eingelegt werden kann. Assange zeigte sich gestern "vorsichtig optimistisch", einer Auslieferung an Schweden entgehen zu können.
Aufgrund einer Terminüberschneidung wurde der auf 10.30 Uhr Ortszeit angesetzte Verhandlungsbeginn um eine halbe Stunde nach hinten verschoben. Ursprünglich war die Verhandlung auf zwei Tage angesetzt. Assanges Anwälte sind allerdings skeptisch, ob es heute tatsächlich schon zu einer Urteilsverkündung kommt.
Die Verhandlung begann um kurz vor 11 Uhr Ortszeit. Erster Zeuge ist der schwedische Rechtsexperte und Ex-Staatsanwalt Sven-Erik Alhem.
Update 1 (12:06):
Alhem sagt, er sagt, er sei lediglich an Gerechtigkeit interessiert. Er kritisiert offenbar Verfahrensfehler in Schweden. Unter anderem bemängelt er, dass der Angeklagte nicht rechtzeitig und umfassend über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe informiert worden sei. Die erste Staatsanwältin Marianne Ny habe außerdem versäumt, Assange frühzeitig zu befragen. Dies sei "unentschuldbar". Auch an den schwedischen Medien übt Alhem Kritik.
Update 2 (12:20):
Unterlagen und Stellungnahmen zum Fall gibt es auf der Website von Assanges Anwälten.
Update 3 (13:15):
Alhem neigt offenbar zu langen Monologen, was die anwesenden Juristen teilweise genervt zu Kenntnis nehmen. Der Rechtsexperte trifft jedoch auch durchaus interessante Aussagen. So sagte er, unter den gegebenen Umständen sei es sowohl vernünftig als auch rechtlich einwandfrei gewesen, einen internationalen Haftbefehl auszustellen. Man hätte aber zunächst versuchen sollen, den Fall ohne derart drastische Mittel zu klären.
Update 4 (13:28):
Alhem hält eine Auslieferung Assanges an die USA durch die schwedischen Behörden für äußerst unwahrscheinlich. Diese Befürchtungen sind einer der Gründe dafür, dass nach Ansicht von Assange und dessen Anwälten eine Auslieferung nicht in Frage kommt.
Update 5 (13:52):
Assange ist offenbar recht entspannt. Spiegel-Reporter Hilmar Schmundt berichtet, dass Assange in einer kurzen Verhandlunsgpause "mit den Saalordnerinnen plaudert und lacht" und "seinen Fans oben auf der Besuchertribuene zuwinkt".
Update 6 (14:05):
Die Verhandlung geht weiter. Als nächster Zeuge soll Assanges schwedischer Anwalt Björn Hurtig vernommen werden.
Quelle:
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Julian Assange: Zweiter Tag der Auslieferungs-Verhandlung (Update)
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Antwort #286 am:
08 Februar, 2011, 17:09 »
Update 7 (14:18):
Hurtig argumentiert, dass Verhandlungen wegen Sexualdelikten in Schweden fast immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Dies könnte Assanges Recht auf einen fairen Prozess gefährden, so die Argumentation. Zudem habe die Staatsanwaltschaft den Medien von Anfang an Material zugespielt und somit die öffentliche Meinung gegen Assange beeinflusst. Auch die Polizei habe illegal Material an die Presse weitergegeben.
Update 8 (15:27):
Nach einer knapp einstündigen Mittagspause geht die Verhandlung nun weiter. Momentan werden jedoch nur formale Fragen wie die Sitzordnung diskutiert.
Update 9 (15:45):
Momentan geht die Vernehmung von Björn Hurtig weiter. Dieser detailliert seine Vorwürfe gegen die schwedische Polizei und Staatsanwaltschaft. Er ist offenbar der Ansicht, dass es erhebliche Verfahrensmängel gab, die einen fairen Prozess schwierig bis unmöglich machen. Zudem verweist er darauf, dass es in den USA "Todesdrohungen" gegen Assange gebe - es scheint also so, als würde Hurtig eine Auslieferung an die USA befürchten.
Update 10 (15:55):
Hurtig berichtet detailliert von seinen Bemühungen, eine Vernehmung von Assange in Schweden vor dessen Ausreise zu organisieren. Zu dieser Vernehmung kam es allerdings nie. Hurtig macht dafür Staatsanwältin Marianne Ny verantwortlich.
Update 11 (16:38):
Hurtig wird nach wie vor vernommen. Unter anderem geht es um SMS einer der Klägerinnen, die angeblich von deren Aussage bei der Polizei abweichen. Prozessbeobachter vermuten derweil, dass aufgrund der Dauer der Aussagen heute noch keine Urteilsverkündung stattfinden wird.
Update 12 (17:44):
Momentan findet ein Kreuzverhör von Hurtig statt. Es wird versucht, Details der Kommunikation zwischen Hurtig, Ny und Assange zu rekonstruieren, was sich aber offensichtlich schwierig gestaltet. Derweil zeichnet sich ab, dass die Verhandlungen mindestens einen halben Tag länger brauchen als vorgesehen. Es wird also wohl heute kein Urteil geben. Wann genau die Verhandlung jedoch fortgesetzt wird, ist unklar.
Update 13 (18:06):
Der heutige Verhandlungstag ist offiziell beendet. Die Verhandlung wird am kommenden Freitag um 10.30 Uhr Ortszeit - 11.30 Uhr deutscher Zeit - fortgesetzt. gulli:News wird weiterhin berichten.
Quelle:
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WikiLeaks-Unterstützer: Rechtliches Vorgehen gegen Herausgabe von Twitter-Daten
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Antwort #287 am:
09 Februar, 2011, 13:23 »
Zwei Bürgerrechtsgruppen haben in den USA Beschwerde gegen den Versuch der Regierung eingelegt, die Twitter-Daten mehrerer WikiLeaks-Unterstützer ausgehändigt zu bekommen. Die Regierung hatte versucht, per Gerichtsbeschluss persönliche Daten und Kommunikationsdaten unter anderem der isländischen Parlaments-Abgeordneten Birgitta Jonsdottir zu erhalten.
Jonsdottir war bis zu ihrem Ausstieg Ende vergangenen Jahres eine prominente Unterstützerin von WikiLeaks. Insbesondere an der Vorbereitung des "Collateral Murder"-Videos arbeitete sie Medienberichten zufolge maßgeblich mit. Dies war für die US-Regierung offenbar Grund genug, zahlreiche Daten über Jonsdottir vom Microblogging-Dienst Twitter - den sie aktiv nutzt - anzufordern (gulli:News berichtete). Twitter hatte sich entschlossen, gegen eine Anweisung der Ermittlungsbehörden, über den Gerichtsbeschluss Stillschweigen zu bewahren (eine sogenannte "gag order"), gerichtlich vorzugehen. Das Unternehmen legte Beschwerde ein und erhielt recht, woraufhin Twitter Jonsdottir über die Vorgänge informierte. Neben Jonsdottir sind auch der WikiLeaks-Unterstützer Jacob Appelbaum sowie der früher ebenfalls für das Projekt aktive niederländische IT-Experte Rop Gonggrijp von der Anfrage betroffen. Dies wurde bekannt, als eine Kopie des Beschlusses in den Online-Medien geleaked wurde.
Jonsdottir hatte sich daraufhin an die US-amerikanischen Bürgerrechts-Organisationen Electronic Frontier Foundation (EFF) und American Civil Liberties Union (ACLU) gewandt. Diese wurde aktiv und legten Ende Januar Beschwerde gegen den Versuch, Jonsdottirs Daten und die der anderen Unterstützer abzufragen, ein. Daneben beantragte man, die mit dem Fall in Verbindung stehenden Dokumente freizugeben. Letzterem Antrag wurde am gestrigen Dienstag stattgegeben. Nicht freigegeben wurde allerdings die Begründung für den Antrag der US-Regierung. Es wird vermutet, dass diese mit den momentan laufenden Ermittlungen gegen WikiLeaks und dessen Gründer Julian Assange in Verbindung steht.
Am 15. Februar soll es eine gerichtliche Anhörung in dem Fall geben. Die Bürgerrechts-Aktivisten sind der Meinung, dass das Vorgehen der US-Regierung unter anderem die Meinungsfreiheit und das Recht auf den Schutz vor unverhältnismäßigen Durchsuchungen und Beschlagnahmungen der Betroffenen verletzt. Diese Rechte werden im ersten beziehungsweise vierten Zusatzartikel zur US-Verfassung festgelegt.
Quelle:
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Openleaks fordert verantwortungsvolles Handeln von Wikileaks
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Antwort #288 am:
09 Februar, 2011, 15:53 »
In wenigen Tagen erscheint das Buch des ehemaligen Wikileaks-Sprechers Daniel Domscheit-Berg. Auf der Website Cryptome wurden daraus vorab brisante Passagen der englischsprachigen Ausgabe veröffentlicht: Openleaks ist demnach in Besitz der Leaks-Dateien, die über die Einreichungsplattform an Wikileaks geschickt wurden. Sie sollen erst dann wieder freigegeben werden, wenn Wikileaks nachweisen kann, dass die Sicherheit der Whistleblower gewährleistet ist.
Domscheit-Berg erklärte dazu in einem Kommentar im Weblog Netzpolitik, Cryptome gebe die Passagen nicht korrekt wieder. Openleaks warte darauf, dass Julian Assange die Sicherheit wiederherstellt, damit ihm das Material zurückgegeben werden könne, das auf der Submission-Plattform lag. "Es wird derzeit sicher verwahrt. Wir haben an dem Material kein Interesse, auch für Openleaks werden wir es nicht verwenden." Assange müsse nachweisen, dass er das Material sicher aufbewahren kann und damit sorgfältig und verantwortungsvoll umgeht.
Dieser Sachverhalt sei "aus Angst vor der öffentlichen Debatte", die Openleaks verlieren könne, bis zum Erscheinen des Buches nicht öffentlich gemacht worden, erläuterte Domscheit-Berg. Der Kopf des Openleaks-Projektes erwähnt auch, dass Jonny Eisenberg als deutscher Rechtsanwalt Assanges mit einem Brief vorstellig geworden ist, in dem er die von Openleaks verwahrten Dokumente einfordert.
Offen bleibt indes, wer vor der Übergabe der Wikileaks-Dokumente eigentlich prüft, ob Wikileaks wieder eine sichere Software-Plattform betreibt, die Whistleblowern ausreichenden Schutz gewährt. Eine Prüfung durch Openleaks alleine, insbesondere durch den "Architekten", dürfte selbst ein intransparentes Verfahren sein, wie es Openleaks bekämpfen will. Hinter dem Pseudonym "Architekt" verbirgt sich der ehemalige Chefprogrammierer von Wikileaks, der zusammen mit Domscheit-Berg nun an der Openleaks-Software arbeitet. Möglicherweise werden Experten vom Chaos Computer Club mit der Prüfung betraut. Sowohl Domscheit-Berg als auch Assange haben sich einige Zeit im Umfeld des Clubs aufgehalten und könnten diese Expertise akzeptieren.
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www.heise.de
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Wikileaks: Schreiben über das Geheimnis
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Antwort #289 am:
10 Februar, 2011, 15:12 »
Daniel Domscheit-Berg hat seine Geschichte mit Wikileaks erzählt. Koautorin Tina Klopp berichtet aus einer Geheimwelt großer Kommunikationsprobleme und Verschwörungssorgen.
Wie sehen Spione aus? Kurz keimt auch in mir ein Verdacht, als der so auffällig Unauffällige neben Daniel Domscheit-Berg und mir Platz nimmt. Hat der Fremde uns gerade belauscht? "Das Gleiche wie immer?" Die Bedienung entlarvt ihn. Ein Stammgast, keinesfalls ein heimlicher Beobachter, ausgesandt, um Daniel zu observieren.
Es ist eines unserer ersten Treffen im November 2010. Kurz zuvor habe ich die Aufgabe übernommen, Daniels Geschichte in dem Buch Inside Wikileaks aufzuschreiben. Mehrere Wochen lang werde ich fast jeden Tag mit ihm korrespondieren, viele Tage in seiner Küche sitzen, Fragen stellen, kritische Formulierungen besprechen. Neunzehn Stunden Tonbandaufnahmen entstehen in dieser Zeit. Ich lerne, dass die Geschichte von Wikileaks nicht nur die einer neuartigen Enthüllungsplattform im Internet ist. Es ist auch die Geschichte zweier Männer, die einst engste Freunde waren, und die auf dem Höhepunkt ihres Erfolges miteinander brachen. Es geht um Loyalitäten und um die Verlockungen von Ruhm und Macht.
Daniels Welt ist noch immer eine geheime, auch zwei Monate, nachdem er bei Wikileaks ausgestiegen ist. Immerhin interessieren sich Leute für ihn, denen nicht lieb sein kann, wenn ein so intimer Kenner der inneren Vorgänge auspackt. Und interessant ist er vielleicht auch für den amerikanischen Geheimdienst, der schon länger nach Mitteln und Wegen sucht, seines früheren Mitstreiters Julian Assange habhaft zu werden.
Als ich Daniel das erste Mal auf dem Mobiltelefon anrufe, um ein Detail nachzufragen, schimpft er mich aus. Jedes Telefon sei hackbar, jedes Handy könne zum Mitlauschen verwendet werden. Also chatten wir uns durch viele kniffelige Fragen. Den nächsten Rüffel fange ich mir ein, als ich ihm eine wichtige Frage per E-Mail zukommen lasse: "Gmail ist das Schlimmste, spinnst du!" So einfach müsse man es dem amerikanischen Geheimdienst nun wirklich nicht machen. Ich bin beschämt.
Geheimhaltung bestimmt alle unsere Arbeitsabläufe. Daniel besucht mich, wir wollen nur kurz etwas im Supermarkt kaufen. Als ich mit Winterjacke und Schlüssel in der Tür stehe, zeigt er vorwurfsvoll auf mein Notebook. Wie ich den Rechner einfach so in meinem Zimmer lassen könne, ungesperrt. Denkt er wirklich, jemand würde zu mir in den 4. Stock schleichen, um mein altes Notebook zu stehlen? Ja, das denkt er. Daniel nimmt seine beiden Rechner immer mit, egal, wo er hingeht. In seiner Wohnung würde er am liebsten einen massiven Tresor einbauen. Einmal, als er mir etwas besonders Heikles mitteilen will, tritt er schnell an meinen Rechner, öffnet eine Seite im Notizprogramm und tippt hinein. Als er sicher ist, dass ich den Text gelesen habe, löscht er ihn sofort.
Daniel weiß, dass er mit seinem Buch viele Fans von Wikileaks gegen sich aufbringen wird. Es ist ja ein Problem, mit dem er sich selbst lange gequält hat: Dass er, indem er den Schleier über Wikileaks lüftet, eine Idee beschädigt, die er für genial und gesellschaftlich sinnvoll hält. Aber diese Idee rechtfertigt nicht alle Mittel. Und weil Wikileaks mittlerweile ein Phänomen der Popkultur ist, gilt es, möglichen Verschwörungstheorien so gut es geht vorzubauen. Selbst dass der Econ-Verlag, der Inside Wikileaks herausbringen wird und als Teil des Ullstein-Verlags zur gleichen Unternehmensgruppe gehört wie die schwedische Zeitung, die damals die Ermittlungen wegen Julians Assanges Vergewaltigungsvorwurf an die Öffentlichkeit brachte, könnte da zum Problem werden.
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www.golem.de
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Julian Assange: Dritter Tag der Auslieferungs-Verhandlung
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Antwort #290 am:
11 Februar, 2011, 12:53 »
Um 10.30 Ortszeit beziehungsweise 11.30 Uhr deutscher Zeit am heutigen Freitag begann der dritte Tag der Auslieferungsverhandlung von WikiLeaks-Gründer Julian Assange. Es geht darum, ob der gebürtige Australier, dem unter anderem sexuelle Belästigung vorgeworfen wird, von Großbritannien an Schweden ausgeliefert wird.
Die Anhörung begann mit einem Angriff von Assanges Anwalt Geoffrey Robertson auf den schwedischen Premierminister Fredrik Reinfeldt. Dieser hatte Assange öffentlich kritisiert und die Justiz seines Landes gegen die Vorwürfe von Assanges Anwälten und Unterstützern verteidigt (gulli:News berichtete). Robertson sagte, Assange sei "im Endeffekt der Staatsfeind Nummer 1 in Schweden" geworden. Dies sei "eine intolerable Entwicklung". Robertson versuchte sogar, einen weiteren Verhandlungstag im März zu beantragen, um Beweise dafür präsentieren zu können, dass Reinfeldts Aussagen Assange schaden. Dies lehnte der vorsitzende Richter, Howard Riddle, allerdings ab.
Robertson begann um 11.20 Ortszeit (12.20 deutscher Zeit) sein Schlussplädoyer, das nach seinen Aussagen etwa eine Stunde dauern wird. Er begann damit, darzustellen, wieso Assange seiner Ansicht nach in Schweden keinen fairen Prozess erhalten wird und die Achtung seiner Grundrechte zweifelhaft ist.
Quelle:
www.gulli.com
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Julian Assange: Dritter Tag der Auslieferungs-Verhandlung (Update)
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Antwort #291 am:
11 Februar, 2011, 15:20 »
Update 1 (13:00):
Robertson ging auch in seinem Schlussplädoyer noch einmal darauf ein, dass er bezweifelt, dass die erste Staatsanwältin Marianne Ny zum Ausstellen von europäischen Haftbefehlen (European Arrest Warrant, EAW) befugt ist. Dies war während der vorangegangenen Verhandlungstage bereits mehrfach Thema.
Zudem hält Robertson die Ausstellung eines EAW für unverhältnismäßig, da man eine Befragung auch in Großbritannien hätte durchführen können, eine Regelung, der Assange zugestimmt habe.
Aktuell geht es darum, ob die Assange zur Last gelegten Delikte auch in Großbritannien strafbar wären und ob sie rechtlich gesehen eine Auslieferung rechtfertigen. So sei beispielsweise im Haftbefehl nicht explizit zu lesen gewesen, dass das mutmaßliche Opfer den fraglichen Handlungen nicht zugestimmt habe. Robertson hält es für sicher, dass dies beim vorliegenden Fall nicht berücksichtigt wird.
Update 2 (13:13):
Robertson kritisierte erneut, dass Verhandlungen wegen Sexualverbrechen in Schweden meist unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. So sei nicht gewährleistet, dass Assange einen fairen Prozess erhalte. Die Äußerungen des Premierministers seien "empörend" und würden die Vermutung, dass Assange keinen fairen Prozess bekommen würde, untermauern. Robertson befürchtet nach eigenen Angaben eine monatelange Untersuchungshaft und eine "Geheimverhandlung" ohne Zeugen.
Robertsons Schlussplädoyer ist mittlerweile beendet. Es findet eine kurze Pause statt. Anschließend wird die Anklage ihr Schlussplädoyer halten.
Update 3 (13:25):
Momentan findet das Schlussplädoyer von Clare Montgomery, der Vertreterin der schwedischen Staatsanwaltschaft, statt. Sie beruft sich zunächst auf die Aussage des Zeugen und Rechtsexperten Sven-Erik Alhem, der die Vorgänge im Fall Assange für rechtmäßig erklärt hatte. Ny sei definitiv zum Ausstellen eines EAW autorisiert gewesen. Dafür listet Robertson mehrere Beweise auf.
Die Prozessbeobachterin Anna Adams von der BBC vermutet, dass es heute zu keinem Urteil mehr kommen wird.
Update 4 (13:28):
Montgomery geht nun auf die Anschuldigung ein, Assange werde lediglich für eine Befragung gesucht und es sei nicht geplant, ihn anzuklagen. Sie weist diese Behauptungen - die eine Auslieferung unzulässig machen würden - als falsch zurück.
Update 5 (13:42):
Montgomery betont, dass die schwedische Definition einer Vergewaltigung mit der in ganz Europa anerkannten kompatibel ist. "Wenn Schweden sagt, es ist eine Vergewaltigung, ist es eine Vergewaltigung", so die Juristin. Es stehe daher nicht in Frage, dass das Vergehen eine Auslieferung rechtfertige. Montgomery wirft der Verteidigung vor, die von Assange begangenen Taten herunterzuspielen.
Update 6 (13:52):
Montgomery erklärt, Assange habe sich gegenüber einer der Klägerinnen gewalttätig verhalten. Im Gegensatz zur Darstellung von Robertson gehe es nicht lediglich um die heftigere Variante von einvernehmlichem Sex. Die Juristin bringt außerdem einen Seitenhieb auf Robertson an, bei dem sie impliziert, dieser habe Erfahrungen mit "rauem einvernehmlichen Sex". Dies sorgt für einige Befremdung bei den anwesenden Medienvertretern.
Update 7 (14:00):
Montgomery betont, man habe bewiesen, dass die Behauptung, es habe keine Versuche gegeben, Assange in Schweden zu befragen, falsch sei. Der EAW sei also verhältnismäßig. Es sei zudem nur möglich, eine DNA-Probe von Assange zu bekommen, wenn dieser sich in Schweden befinde.
Es sei außerdem "eine Parodie", von Geheimverhandlungen zu sprechen, so Montgomery. Lediglich die Sichtung der Beweise erfolge unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Mit der Frage einer möglicherweise illegalen Weitergabe von Informationen über laufende Ermittlungen an die Presse müsse sich ein schwedisches Gericht befassen.
Update 8 (14:12):
Montgomery hat ihr Plädoyer beendet. Robertson hat nun zehn Minuten, um darauf zu antworten. Er sagt unter anderem, der Fall habe mittlerweile eindeutig politische Elemente. Daneben betont er erneut, dass es keine Gewalt gegeben habe, sondern beide Beteiligten mit dem Sex einverstanden gewesen seien.
Update 9 (14:17):
Robertsons Aussage ist beendet. Der Richter gibt bekannt, dass das Urteil erst am 24. Februar verkündet werden wird.
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"NaziLeak" enthüllt Kommunikation von NPD-Mitgliedern
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Antwort #292 am:
11 Februar, 2011, 18:00 »
Auf die von Wikileaks angekündigten 37.000 internen Emails der NPD vom März 2010 wartete man vergeblich. Nun scheint ein noch größerer Leak der rechtsradikalen Partei seinen Weg an die Öffentlichkeit gefunden zu haben. Medien wie die Tagesschau und der Spiegel berichten, dass sie im Besitz von 60.000 vertraulichen Nachrichten der Parteimitglieder sind. Die Quelle ist unklar.
Schon letztes Jahr behauptete die Enthüllungsplattform Wikileaks, dass sie im Besitz von mehr als 37.000 vertraulichen E-Mails der rechtsradikalen NPD sei. Seitdem hat von dem brisanten Material allerdings nichts mehr gehört. Bis heute – denn plötzlich verkünden unter anderem die Tageschau, NPD-BLOG.INFO, die tageszeitung, Der Spiegel, Der Standard, die Jungle World sowie Der Freitag, dass sie 60.000 Mails der rechten Partei erhalten haben.
Deren Inhalt wird nun von erfahrenen Experten ausgewertet. Allerdings gaben viele der Empfänger bereits erste Informationen über den Leak bekannt. So verlange die Partei eine Verschwiegenheitserklärung von ihren Spitzenfunktionäre über interne Vorgänge. Bei Verstößen gegen diese scheint man sogar mit drastischen Geldstrafen zu drohen.
Auch finanziell scheint es der „Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“ nicht sehr gut zu gehen. Offenbar wird in den E-Mails eifrig um Darlehen geschachert, die man für anstehende Landtagswahlen dringend braucht. Mehrere Zehntausend Euro von Parteikadern soll der Landesverband Sachsen-Anhalt bereits eingesammelt haben.
Die Anzahl der Wahlkampfhelfer scheint ebenfalls dürftig zu sein. Um Unterstützer für Sachsen-Anhalt zu finden, bat die NPD sogar den DVU-Chef Matthias Faust um die Mitgliederliste seiner Partei aus dem Bundesland. Faust versendete die Liste prompt via Mail. Rechtlich ist dieses Vorgehen jedoch sehr kritisch zu sehen.
Und auch die so oft angepriesene „Kameradschaftlichkeit“ sucht man in den Texten vergeblich. Tagesschau und Co. zitieren aus Auszügen des sogenannten „NaziLeaks“ zahlreiche Unfreundlichkeiten innerhalb der Parteimitglieder. So bezeichnete NPD-Bundesvorstandsmitglied Hartmut Krien einen ehemaligen NPD-Kandidaten in einer Rundmail als Alkoholiker und NPD-Spitzenkandidat in Sachsen-Anhalt, Matthias Heyder machte sexuelle Anspielungen über eine bekannte Parteigängerin. Diese werde es für fünf Euro „schon tun“, heißt es.
Zahlreiche Medien baten die NPD um eine Stellungnahme zu den geleakten Informationen. Alle Gesuche wurden bisher jedoch abgelehnt. Es heißt jedoch, dass die Partei interne Untersuchungen anstellt und versucht, das Leck ausfindig zu machen.
Neben all den neuen Informationen über die NPD stellt man sich nun überdies die Frage, wie der Leak nun doch seinen Weg an die Öffentlichkeit fand. Zwar erhielt Wikileaks die Leaks bereits vor einigen Monaten, hatte jedoch kein Bestreben sie zu veröffentlichen. Möglichwäre die Ungeduld der eigentlichen Quelle, die aufgrund der langen Wartezeit auf die Publizierung durch Wikileaks die Daten selbst an die Medien weiterleitete. Die Empfänger Spiegel, Tagesschau und Co. schweigen sich jedoch darüber aus, von wem sie den Auszug aus dem E-Mail Paket erhalten haben. Sicher ist jedoch, dass man plant, in den nächsten Wochen alle verfügbaren Texte zu analysieren und größere Passagen zu zitieren.
Quelle:
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Cablegate: Deutschland versuchte Computerlieferung an Iran zu verhindern
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Antwort #293 am:
11 Februar, 2011, 20:18 »
Ein Cable aus der US-Botschaft in Berlin zeigt, dass man von deutscher Seite aus offenbar versucht hat, eine Lieferung von Computerausrüstung an den Iran zu verhindern. Der Grund für das Vorgehen war die Frage, ob dieses seinen Ursprung in Deutschland hatte.
Insgesamt geht es bei der Angelegenheit um etwas mehr als einhundert Pappkartons mit dem Label von Siemens. Diese befanden sich zum Zeitpunkt des Cables, also Mitte bis Ende des Jahres 2009, in einer sicheren Lagereinrichtung in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Ziel der Kisten war der Iran. Die Frage, die sich nun offenbar für die deutsche Regierung gestellt hat, war, ob das Equipment wirklich aus der Bundesrepublik stammt.
Dies sollte durch eine Inspektion seitens der Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate erfolgen, deren Ergebnisse nach Deutschland weitergeleitet werden sollten. Es hatte zwar bereits eine Untersuchung im vorhergehenden April gegeben, die einzigen Resultate davon, die hierzulande angekommen waren, waren "Bilder von Pappkartons mit Siemens-Labels". Daraufhin hatte man in den bis zum Oktober vergangenen Monaten darauf gedrängt, eine formelle und genauere Inspektion der Boxen vorzunehmen, um die dabei enstandenen Daten Siemens vorzulegen und so die Herkunft bestimmen zu können.
Es wurde vermutet, dass der Konzern das Computerequipment an eine chinesische Firma verkauft hat, die es aber an den Iran weiterleiten wollte. Wäre dies der Fall gewesen, wollte man Siemens dazu auffordern, den Chinesen die Bezahlung zu erstatten und die Computer wieder zurückzunehmen. Dafür spricht, dass sowohl das chinesische Unternehmen als auch der Iran Druck auf die Emirate ausgeübt hatten, die Weiterleitung der Kartons zu veranlassen. Die Emirate wiederum scheinen in dieser Angelegenheit gespalten gewesen zu sein, da man einerseits Dubai als Freihafenzone für den Iran aufrechterhalten wollten, andererseits aber auch internationale Verpflichtungen bezüglich des Handels mit dem Iran wahrnehmen wollte.
Wie die Inspektion ausfiel und was das weitere Schicksal des Equipments war, ist leider nicht aus diesem Cable zu entnehmen, ebensowenig aus anderen bisher veröffentlichten Cables.
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Privatermittler geben Tipps zur Diskreditierung von WikiLeaks
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Antwort #294 am:
12 Februar, 2011, 19:34 »
Eine Gruppe von im Auftrag der Bank of America (BoA) arbeitenden Privatermittler-Unternehmen befasste sich offenbar mit der Whistleblowing-Plattform WikiLeaks. Dabei wurde WikiLeaks nicht nur analysiert, sondern es wurden auch Tipps zur Schädigung des Projekts gegeben. Die Professionalität der Ermittler ist allerdings zweifelhaft.
Das Dokument, das mittlerweile selbst auf WikiLeaks veröffentlicht wurde, trägt den Titel "The WikiLeaks Threat" ("Die WikiLeaks-Bedrohung"). Aufgrund einiger Bezugnahmen im Inhalt lässt es sich auf Anfang Dezember 2010 datieren. Verantwortlich zeichnen für das Dokument drei "data intelligence companies" - auf den Bereich Internet und IT-Sicherheit spezialisierte Privatermittler. Konkret handelt es sich um die Unternehmen "Palantir Technologies", "HBGary Federal" und "Berico Technologies".
Die Unternehmen arbeiteten offenbar im Auftrag der Anwaltskanzlei "Hunton and Williams", die wiederum von der BoA beauftragt wurde. Einem Bericht des Tech Herald zufolge wurde der BoA diese Anwaltskanzlei vom US-Justizministerium empfohlen.
Das Interesse der BoA an WikiLeaks ist leicht erklärbar: WikiLeaks-Sprecher Julian Assange hatte Ende November 2010 medienwirksam angekündigt, demnächst kompromittierende Interna einer bekannten US-Großbank leaken zu wollen (gulli:News berichtete). Seitdem gibt es hartnäckige Gerüchte, die BoA sei das Ziel des bevorstehenden Leaks. Davon fühlt sich die Bank offenbar bedroht - weswegen man wohl zu den im Dokument beschriebenen Mitteln griff.
Das Dokument erhält im ersten Teil Informationen über WikiLeaks. Es beginnt mit einem kurzen Abriss der Geschichte des Projekts. Darauf folgen Informationen über die Organisationsstruktur und personelle Situation. Abgerundet wird dieser Teil durch einen kurzen Steckbrief - biographische Daten sowie einige Grundzüge der laufenden Ermittlungen - des prominentesten Mitarbeiters, Julian Assange. Hier werden jedoch bereits die Probleme des Dokuments deutlich. Kaum eine der präsentierten Informationen geht über das hinaus, was eine Internet-Recherche mit Hilfe gängiger Suchmaschinen zu Tage fördern würde. Die meisten der dargestellten Fakten waren bereits Thema von Analysen und Medienberichten.
Anschließend folgt eine grafische Darstellung der personellen Situation von WikiLeaks. Diese ist für sich genommen durchaus interessant. Auch hier sind jedoch keine sensationellen Enthüllungen zu erwarten. Zudem sind einige der dargestellten Informationen zweifelhaft. So wird John Shipton als "bestätigter Angestellter" von WikiLeaks (also einer der fünf angeblichen Mitarbeiter des harten Kerns) bezeichnet. In der Tat war dieser wohl zum Zeitpunkt des Berichts als Domain-Inhaber der Domain "wikileaks.com" eingetragen. Wie jedoch ein Blick in Assanges Wikipedia-Artikel schnell deutlich macht, handelt es sich bei "John Shipton" um den biologischen Vater Julian Assanges. Es ist anzunehmen, dass Assange die Domain unter dessen Namen registriert hat. Bei WikiLeaks mitgearbeitet hat Shipton jedoch wohl nie. Ansonsten jedoch kennt man außer Assange keinen der festen Angestellten, wobei man sich offenbar bei den prominenten Unterstützern Jacob Appelbaum und Kristinn Hrafnsson nicht sicher ist, ob diese womöglich zum "inner circle" gehören. Somit hat man offenbar in etwa den selben Wissensstand wie die interessierte Öffentlichkeit. Ein anderer Eintrag dagegen zeugt von eher geringer Sorgfalt bei der Recherche: der ehemalige deutsche Sprecher des Projekts wird zwar korrekt als Aussteiger gelistet, aber noch unter seinem Pseudonym "Daniel Schmitt" aufgeführt. Der reale Name, Daniel Domscheit-Berg, war jedoch seit dem Ausstieg des Deutschen Ende September 2010 öffentlich bekannt.
Eine eigene Seite wird dem US-Journalisten Glenn Greenwald gewidmet (dieser wird übrigens unerklärlicherweise an einigen Stellen mit dem Vornamen bezeichnet, ebenso wie Assange, bei dem noch dazu die falsche Schreibweise "Julien" verwendet wird). Greenwald ist ein US-amerikanischer Journalist und ehemaliger Jurist. Er ist als ausgesprochener Unterstützer von WikiLeaks und Kritiker der US-Regierung - aber auch der konservativen Opposition - bekannt. Greenwald, so der Bericht, habe WikiLeaks neben seiner Berichterstattung auch bei der Umstellung von Amazon auf einen anderen Hosting-Dienst geholfen. Leute wie Greenwald, so die Einschätzung des Berichts, seien "etablierte Profis, die eine liberale Einstellung [in den USA hat der Begriff eine etwas andere Bedeutung als in Deutschland, Anm. d. Red.] haben, aber letztendlich werden die meisten, wenn man sie unter Druck setzt, den Schutz ihrer Karriere über die Sache stellen, so ist die Mentalität der meisten Profis." Dies impliziert offenbar die Idee, Druck auf die Presse auszuüben, um diese von einer WikiLeaks-freundlichen Berichterstattung abzuhalten. WikiLeaks, so die Einschätzung der Autoren, könne ohne die Unterstützung von Leuten wie Greenwald nicht weiter arbeiten. Greenwald veröffentlichte in seiner Kolumne eine Antwort auf die Vorgänge. Er argumentiert dort, dass trotz der offensichtlichen Schwächen des Berichts derartige Vorgänge ernst genommen werden sollten, da sie auf eine grundlegende Problematik hinweisen.
Auf die Äußerungen über Greenwald folgt eine Analyse der technischen Infrastruktur von WikiLeaks. Diese ist jedoch nicht besonders interessant; es handelt sich lediglich um aus der Presse bekannte Informationen über die verwendeten Hosting-Unternehmen sowie eine mit Hilfe von Tools wie traceroute und whois erstellte Liste aktiver Server.
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US-Luftwaffe im Geheimhaltungsfieber für WikiLeaks-Informationen
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Antwort #295 am:
13 Februar, 2011, 17:21 »
Selbst Familienmitgliedern wurde vorübergehend mit einer Anklage wegen Spionage gedroht, sollten sie auf ihren privaten Rechnern auf WikiLeaks zugreifen
Ein wenig amüsiert kann man beobachten, wie manche US-Behörden versuchen, ihre Angestellten daran zu hindern, auf die von WikiLeaks veröffentlichte Depeschen des Außenministeriums zuzugreifen, weil sie trotz Veröffentlichung im Netz und bei Medien wie der New York Times, dem Guardian, dem Spiegel und mittlerweile weiteren Publikationen offiziell geheim sind.
Es ist eine absurde Reaktion, die Geheimhaltung von Dokumenten, die von jedem eingesehen werden können, der über eine Internetverbindung verfügt, ausgerechnet bei den eigenen Leuten durchzusetzen. Die einst von den USA gegenüber dem Ostblock und neuerdings gegenüber China ausgegebene Parole, dass ein freier Informationsfluss gewährleistet sein müsse, kehrt sich hier ins Gegenteil um, wenn eigene Interessen berührt sind.
Anfang Dezember wurde der Zugang zu WikiLeaks für alle Mitarbeiter von US-Regierungsbehörden gesperrt. Die US-Luftwaffe ließ den Zugang zu mehreren Websites von Pentagon-Rechnern sperren, angeblich auch den zu einigen Websites von Medien, die WikiLeaks beim Scoop unterstützt haben. Schon im August gab es nach der Veröffentlichung der Afghanistan-Dokumente eine Anweisung des Pentagon, dass die Soldaten nicht auf die WikiLeaks-Website zugreifen und dort Dokumente herunterladen dürfen.
Wie ein Schreiben des Air Force Materiel Command (AFMC) vom 3. Februar zeigt, das von der Federation of American Scientists veröffentlicht wurde, sollten die Soldaten auch weiterhin nicht nur von Pentagon-Rechnern, sondern auch von ihren privaten Computern aus nicht auf WikiLeaks-Material zugreifen und mit den dort veröffentlichten Dokumenten wie mit anderen geheimen umgehen. Die Argumentation, warum für alle Welt öffentliche Dokumente weiterhin als geheim gehandhabt werden sollen, ist interessant: "Als geheim eingestufte Informationen werden nicht automatisch in Folge einer unautorisierten Veröffentlichung zu nicht mehr geheim eingestuften. Der Zugang zur WikiLeaks-Website würde potenziell als geheim eingestufte Informationen auf nicht unter Geheimhaltung stehende Netzwerke einführen." Zwar sind die Informationen öffentlich, aber sie wurden nicht frei gegeben, weswegen die Regierungsangestellten nicht zu dem offen Vorliegenden hinschauen dürfen bzw. wegschauen müssen.
Bestätigt wurde auch noch einmal, dass nicht nur WikiLeaks, sondern auch andere Websites, die geheime Informationen veröffentlichen, für Rechner der USAF blockiert werden. Nach der Rechtsabteilung des Air Force Materiel Command sei es für zivile oder militärische Angestellte der Luftwaffe auch nicht erlaubt, auf ihren privaten Computern auf WikiLeaks zuzugreifen. Wer dies macht, müsse mit einer Anklage wegen Spionage rechnen. Dasselbe treffe auch für Familienmitglieder zu.
Das war harter Tobak, den die Rechtsabteilung hier ausgebrütet hat, um diensteifrig den Bann über WikiLeaks mit schweren Strafandrohungen zu stärken. Offenbar gab es hier doch auch Widerstand innerhalb des Pentagon. Jedenfalls wurde bereits am 7. Februar die obige Mitteilung entfernt und erklärt, dass die Geheimhaltungsvorkehrungen nicht auf Familienmitglieder Anwendung finden, sofern sie nicht selbst bei der Luftwaffe angestellt sind. Für alle nichtmilitärischen Angelegenheiten sei das Justizministerium zuständig.
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WikiLeaks-Pressemitteilung zur Verhandlung bezüglich Twitter-Daten
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Antwort #296 am:
15 Februar, 2011, 06:00 »
Am heutigen Dienstag wird in den USA die erste gerichtliche Anhörung zum Anfordern der Twitter-Daten mehrerer WikiLeaks-Unterstützer durch das US-Justizministerium stattfinden. Aus diesem Anlass gab WikiLeaks nun eine Pressemitteilung heraus. Darin übt WikiLeaks-Sprecher Julian Assange heftige Kritik an der US-Regierung.
Die US-Regierung hatte vom Microblogging-Dienst Twitter verschiedene Daten mehrerer WikiLeaks-Unterstützer angefordert. Betroffen sind von der Maßnahme die beiden IT-Experten Jacob Appelbaum und Rop Gonggrijp sowie die isländische Parlamentsabgeordnete Birgitta Jonsdottir. Letztere wandte sich an die US-amerikanischen Bürgerrechts-Organisationen American Civil Liberties Union (ACLU) und Electronic Frontier Foundation (EFF). Diese brachten den Fall vor Gericht.
Angesichts der bevorstehenden Gerichtsverhandlung erklärte WikiLeaks-Sprecher Julian Assange: "Dies ist ein empörender Angriff der Obama-Regierung auf die Privatsphäre und Meinungsfreiheit der Twitter-Nutzer […]. Noch schockierender ist momentan, dass es im Endeffekt ein Angriff auf die Versammlungsfreiheit ist, eine Freiheit, die die Menschen in beispielsweise Tunesien und Ägypten, ermutigt durch die von WikiLeaks veröffentlichten Informationen, so wertvoll fanden."
WikiLeaks sei glücklich darüber, dass Twitter sich gegen den Antrag auf Herausgabe der Daten gewehrt habe (Twitter hatte erfolgreich Beschwerde gegen eine Geheimhaltungsverpflichtung eingelegt; zudem geht Assange offenbar davon aus, dass Twitter auch bei der eigentlichen Herausbgabe der Daten nicht kooperieren wird). WikiLeaks hält es aber für erwiesen, dass andere Unternehmen "wie Google und Facebook und Yahoo" womöglich ebenfalls derartige Anordnungen erhielten. Die Formulierung des WikiLeaks-Sprechers ist hier unklar; einerseits heißt es, es sei "bestätigt" ("confirmed"), andererseits aber, es "könne" so gewesen sein. So wird nicht klar, ob es Belege für diese Vermutung gibt. WikiLeaks jedenfalls spekuliert, die betreffenden Unternehmen könnten womöglich bereits entsprechende Daten an die US-Regierung weitergegeben haben. "Wir fragen alle Service-Provider, ob sie auch mit einer ähnlichen Anordnung konfrontiert worden, und ob sie davor eingeknickt sind," sagte Assange zu diesem Thema.
Assange, so teilt WikiLeaks mit, wird "nicht selbst in das Vorgehen gegen Twitter eingreifen, da er als australischer Bürger, der keinen kriminellen Akt auf dem Territorium der USA begangen hat, behauptet, dass US-Gerichte keine Gerichtsgewalt über ihn haben." Er habe aber über seinen Anwalt Geoffrey Robertson dafür gesorgt, dass die Aktivisten juristische Unterstützung in Person des Harvard-Juraprofessors Alan Dershowitz erhalten.
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WikiLeaks-Unterstützer: Bislang kein Urteil zur Herausgabe von Twitter-Daten
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Antwort #297 am:
16 Februar, 2011, 13:52 »
Am gestrigen Dienstag fand vor einem Gericht im US-Bundesstaat Virginia die erste gerichtliche Anhörung zum Streit um die Twitter-Daten mehrerer Unterstützer des Whistleblowing-Projekts WikiLeaks statt. Diese waren von der US-Regierung angefordert worden, weil sie angeblich für ein Ermittlungsverfahren relevant sind.
Konkret betroffen sind von der Anfrage nach Kommunikationsdaten und persönlichen Daten die beiden IT-Experten Jacob Appelbaum und Rop Gonggrijp sowie die isländische Parlamentsabgeordnete Birgitta Jonsdottir. Ebenfalls nachgefragt wurden die Daten von Julian Assange und Bradley Manning. Da aber nicht bekannt ist, ob diese überhaupt einen Twitter-Account besitzen - und wenn ja, welchen - kann Twitter diesbezüglich ohnehin nichts unternehmen. Daneben wurden die Daten des offiziellen WikiLeaks-Twitter-Accounts angefordert. Twitter war bei dieser Anfrage ursprünglich mittels einer sogenannten "Gag Order" zum Schweigen verpflichtet worden. Dagegen hatte man aber erfolgreich Beschwerde eingelegt und zumindest Jonsdottir über die Vorgänge informiert. Diese machte den Fall kurz darauf öffentlich. Bald darauf leakte auch eine Kopie des Schreibens der US-Regierung.
Jonsdottir wandte sich zur Unterstützung unter Anderem an die US-amerikanischen Bürgerrechts-Organisationen American Civil Liberties Union (ACLU) und Electronic Frontier Foundation (EFF). Diese brachten den Fall vor Gericht. Sie sind der Ansicht, dass das Vorgehen der US-Regierung die verfassungsmäßigen Rechte der Betroffenen - unter Anderem das Recht auf freie Meinungsäußerung und auf den Schutz vor unverhältnismäßigen Durchsuchungen und Beschlagnahmungen, die beide als Zusatzartikel zur US-Verfassung festgelegt wird - verletzt. "Was hier auf dem Spiel steht, ist die Möglichkeit, das Internet frei und privat zu nutzen, ohne dass die Regierung einem über die Schulter schaut," sagte Aden Fine von der ACLU im Umfeld der gestrigen Anhörung.
Die US-Regierung argumentierte, dass sie die fraglichen Daten brauchen, um effektiv gegen WikiLeaks ermitteln zu können. Derartige Vorgehensweisen seien Standard bei strafrechtlichen Ermittlungen. Die Anfrage unterscheide sich durch nichts von einer Anforderung von Telefon- oder Bankdaten im Rahmen einer polizeilichen Ermittlung. John Davis, ein Sprecher des US-Justizministeriums, betonte außerdem, man habe keine Inhalte von Kommunikation gefordert. "Hier geht es nicht um das Versammlungsrecht. Hier geht es nicht um Politik. Hier geht es um Fakten und Beweise. Es geht um die Kommunikation zwischen Menschen, die Verbindungen zeigen könnte," sagte Davis. Sollten die Daten nicht herausgegeben werden, könne das "die laufenden Ermittlungen beschädigen".
In der gestrigen Verhandlung bemühten sich die Bürgerrechtler einerseits, eine Aushändigung der Daten durch Twitter zu verhindern. Andererseits forderten sie Unterlagen an, aus denen unter Anderem hervorgeht, ob auch andere Unternehmen - im Gespräch sind beispielsweise Google, Yahoo und Facebook - derartige Anordnungen erhielten.
Die zuständige Richterin kam gestern nicht zu einem Urteil. Sie wird aber in Kürze schriftlich ein Urteil verkünden.
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Gesetze zur Verfolgung von WikiLeaks werden vorbereitet
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Antwort #298 am:
17 Februar, 2011, 13:46 »
Wer geheime Dokumente von US-Behörden veröffentlicht, soll nach dem Spionage-Gesetz angeklagt werden können
Während US-Außenministerin Clinton sich für die Internetfreiheit in anderen Ländern stark macht, aber WikiLeaks verurteilt, werden von republikanischen Senatoren wie John Ensign und Scott Brown sowie vom unabhängigen, aber den rechten zuneigenden Senator Lieberman Gesetzesentwürfe eingebracht, um Veröffentlichungen von Geheimdokumenten zu verhindern und als Spionage zu bestrafen.
Den Senatoren hat sich nun auch Peter King, republikanischer Abgeordneter im Repräsentantenhaus, mit einem Gesetzesvorschlag angeschlossen. King fiel in Zusammenhang mit WikiLeaks Ende November auf, als er forderte, WikiLeaks als "ausländische Terrororganisation" zu bezeichnen, um so die Gelder einzufrieren, und Julian Assange der Spionage anzuklagen. US-Außenministerin Clinton forderte er überdies auf, nach Möglichkeiten für eine Auslieferung von Assange an die USA durch Schweden zu suchen.
In seinem Gesetzesvorschlag The Securing Human Intelligence and Enforcing Lawful Dissemination Act zur Ergänzung des Spionagegesetzes, sinnigerweise "SHIELD Act" abgekürzt, wird die "Veröffentlichung geschützter Namen von amerikanischen Geheimdienstquellen" als Spionage definiert. Juliab Assange und seine Mitarbeiter hätten "mit der Veröffentlichung von geheimen Dokumenten nicht nur die nationale Sicherheit der USA beschädigt, sondern auch zahllose Leben gefährdet", erklärte der Abgeordnete und verwies warnend darauf, dass "Kollegen von Assange eine Website namens OpenLeaks zu eröffnen planen, die demselben gefährlichen Verhalten gewidmet ist". WikiLeaks, OpenLeaks und andere ähnliche Whistleblower-Plattformen seien "eine klare Gefahr für die nationale Sicherheit", Assange und seine Mitstreiter seien "Feinde der USA", weswegen sie nach dem Spionage-Gesetz verfolgt werden müssten.
Die Bürgerrechtsorganidation ACLU hatte bereits letztes Jahr in Reaktion auf die ersten derartigen Gesetzesvorschläge gewarnt, dass die geplante Erweiterung des Spionagegesetzes die Meinungsfreiheit verletzen könnte, wenn darunter auch "Publisher" fallen könnten. Publisher, worunter ACLU auch WikiLeaks rechnet, sollten "von der Gesellschaft für ihre Beiträge zum öffentlichen Diskurs gelobt und nicht als Mitverschwörer der Leaker verdammt werden, mit denen sie keine kriminelle Verbindung haben". ACLU fordert den Gesetzgeber auf, das Spionagegesetz einzuschränken auf diejenigen, die für das Leaken von als geheim klassifizierten Dokumenten verantwortlich sind. Tatsächlich wird in den Gesetzes vorschlägen nicht deutlich, ob neben WikiLeaks und anderen ähnlichen Plattformen auch gegen Medien vorgegangen werden könnte, die Geheimdokumente veröffentlichen.
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Julian Assange: Australien erwartet von Schweden fairen Prozess
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Antwort #299 am:
18 Februar, 2011, 13:04 »
Die australische Regierung erwartet, dass WikiLeaks-Sprecher Julian Assange - ein gebürtiger Australier - im Falle einer Auslieferung an Schweden fair behandelt wird. Das teilte der australische Botschafter in Schweden, Paul Stephens, in einem offiziellen Brief an die schwedische Justizministerin Beatrice Ask mit.
Gegen Assange wird in Schweden wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung ermittelt. Angeklagt wurde er bisher nicht. Momentan hält Assange sich in Großbritannien auf. Dort findet derzeit eine Gerichtsverhandlung über seine Auslieferung an die schwedischen Behörden statt. Ein Urteil, gegen das allerdings noch Berufung eingelegt werden könnte, wird für den 24. Februar erwartet.
Botschafter Stephens schrieb in seinem Brief, er hoffe, dass Assange einen fairen und rechtsstaatlichen Prozess erhalten werde. "Ich habe natürlich keinen Zweifel, dass Sie gut über diesen Fall, der in Schweden, Australien und international starke mediale und öffentliche Beachtung fand, Bescheid wissen. Ich möchte die Erwartung der australischen Regierung mitteilen, dass, sollte Mr. Assange in die Hände der schwedischen Gesetzgebung gelangen, sein Fall im Einklang mit den Regeln eines fairen Prozesses und den im schwedischen Recht vorgeschriebenen Maßnahmen verhandelt wird," heißt es in dem Schreiben.
In Assanges Auslieferungsprozess war von den Anwälten des Australiers die schwedische Justiz heftig kritisiert worden. Unter Anderem kritisierte man die in Schweden übliche Vorgehensweise, bei Sexualverbrechen Teile des Verfahrens unter Ausschluss der Öffentlichkeit abzuhalten. Zudem, so ein weiterer Kritikpunkt, hätten Polizei und Staatsanwaltschaft durch die unmoralische und möglicherweise illegale Weitergabe von Informationen an die Presse die öffentliche Meinung zu Ungunsten von Assange beeinflusst.
Ask antwortete bisher soweit bekannt nicht auf das Schreiben.
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