Autor Thema: Wikileaks/Openleaks etc ...  (Gelesen 61920 mal)

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Cablegate: Fragwürdige Inhaftierung eines Kanadiers
« Antwort #390 am: 27 September, 2011, 13:54 »
Die von WikiLeaks veröffentlichten Cablegate-Depeschen enthalten Informationen über Khaled Samy Abdallah Ismail, einen unter einer psychischen Krankheit leidenden ägyptisch-kanadischen Mann, dessen Rechte die USA anscheinend massiv verletzten. Im Jahr 2006 wurde Ismail in Afghanistan festgenommen. Er wurde anschließend über 18 Monate lang in einem von den USA betriebenen Gefängnis festgehalten.

Einem Bericht von CBC News Kanada zufolge wurde Ismail, ein in Ägypten geborener Ingenieur, der die ägyptische sowie die kanadische Staatsangehörigkeit besitzt, im April 2006 in Afghanistan festgenommen und an die US-Truppen übergeben. Er wurde daraufhin in der "Bagram Theater Internment Facility" inhaftiert. Bagram gilt als Gefägnis mit äußerst harten Haftbedingungen, weswegen es auch den Spitznamen "das andere Guantanamo" bekam. Die Gefängnisärzte diagnostizierten bei Ismail später paranoide Schizophrenie.

Ismail war bis mindestens Oktober 2007 in Bagram inhaftiert und wurde immer wieder in Einzelhaft verlegt, obwohl die Beweise gegen ihn - auch das geht aus den Depeschen hervor - alles andere als stichhaltig waren. Währenddessen wurde darüber diskutiert, ob Ismail an Ägypten oder an Kanada ausgeliefert werden sollte. Kanadische Behörden unternahmen zunächst offenbar wenig, um Ismail zu unterstützen. Nach acht Monaten Haft wurde er erstmals von einem Angehörigen des Konsulats besucht. Erst neun Monate später begann sich die kanadische Regierung massiv für seine Auslieferung einzusetzen, wie Cables vom März und Oktober 2007 ergeben.

Die Cables enthalten keine weiteren Hinweise auf das Schicksal Ismails nach dem Oktober 2007. CBC konnte durch weitere Recherchen jedoch einige zusätzliche Informationen ermitteln. Sie sprachen mit Bekannten Ismails, die dessen Persönlichkeit als äußerst widersprüchlich beschrieben - mal sei er "sanft, nachdenklich und liebenswürdig" gewesen, mal "wütend und hasserfüllt". Dies könnte womöglich auf seine psychische Erkrankung zurückzuführen sein. Ismail erlangte hohe Qualifikationen als Ingenieur. Er studierte zunächst in Kairo, lebte dann eine Weile in Europa und zog 1995 schließlich nach Kanada. Dort habe er aber seine Träume nicht erfüllen können, was zu Depressionen, Wut und Frustration geführt habe, berichtet CBC. Er beklagte, Opfer von Diskriminierung geworden zu sein, und reagierte, als die "Ontario Human Rights Commission" darauf nicht zügig reagierte, äußerst unangemessen. So verschickte er sexuell explizite Zeichnungen und Beleidigungen an die Verantwortlichen sowie an Medien-Organisationen, wofür er schließlich wegen übler Nachrede belangt wurde. Später wurde er verdächtigt, außerdem Kreditkarten-Betrug begangen zu haben. Er zog in den Jahren bis 2001 mehrfach um.

Zwischen 2001 und 2006 verliert sich Ismails Spur. Ein Bekannter berichtete, er sei auf eine lange Reise gegangen, die er als eine "spirituelle Suche" angesehen habe. Im Frühjahr 2006 tauchte Ismail im afghanischen Kandahar in der Nähe des Gouverneurspalastes auf. Einer "anonymen mit dem Fall vertrauten Quelle" zufolge zeigte er "verdächtiges Verhalten" und trug eine Tasche mit elektronischen Bauteilen. Die afghanischen Behörden nahmen Ismail fest und übergaben ihn an die US-Behörden. Im Mai 2006 wurde er in Bagram inhaftiert.

Zunächst wurde Ismail als geistig gesund - aber, so die Cables, "narzisstisch und arrogant" - eingestuft. Er wurde als Gefangener vergleichsweise geringer Wichtigkeit und Gefährlichkeit eingestuft. Man debattierte darüber, an welches Land Ismail auszuliefern sei. Am 11. Januar 2007 wurde Ismail erstmals von einem Angehörigen des kanadischen Konsulats besucht. Dieser erfragte nach einem Gespräch mit dem Gefangenen bei der Gefängnisleitung die Gründe für Ismails Festnahme und fragte, ob Ismail von einem kompetenten Mediziner untersucht worden sei.

Im Februar erlitt Ismail einen massiven psychotischen Schub und es wurde bei ihm paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Es ging ihm äußerst schlecht; er verweigerte Nahrung und orale Medikamenten-Einnahme und verlor stark an Gewicht. Daraufhin wurde er isoliert und ihm wurden intravenös Psychopharmaka verabreicht. Aufgrund Ismails gesundheitlicher Probleme nahmen die USA davon Abstand, Ismail wie zunächst geplant für eine "weitere Inhaftierung" nach Ägypten zu überstellen. Stattdessen begann man, seine Auslieferung an Kanada vorzubereiten.

Es bestehen offenbar massive Zweifel, ob Ismails Festnahme und Inhaftierung überhaupt gerechtfertigt waren. Eine anonyme mit dem Fall vertrauten Quelle erklärte, die Tasche mit Elektronik, die Ismail bei seiner Festnahme bei sich getragen habe, sei als harmlos eingestuft worden. "Jeder auf der amerikanischen und kanadischen Seite erkannte, dass [Ismail] gar nicht in Bagram hätte sein sollen," erklärte die Quelle gegenüber CBC News. Ähnlich äußerte sich Dr. Ghairat Baheer, ein ehemaliger Mithäftling. Ismail sei nicht als Kämpfer festgenommen worden. "Er war ohne jeden Grund dort und [er] litt, weil er nicht mit dem rechnete, was ihm passierte," so Baheer.

Erschwerend kommt hinzu, dass Ismail viel Zeit in Einzelhaft verbrachte. Dies wird durch US-Depeschen bestätigt und geschah angeblich zu Ismails Schutz. Baheer bestätigt, dass Ismail aufgrund seiner säkularen und eher westlichen Ausrichtung von anderen Gefangenen mit Distanz, teilweise sogar mit Hass begegnet wurde.

Die USA, so legen die Cables nahe, waren sehr darauf bedacht, Ismail an Kanada zu übergeben, und sahen früh ein, dass sie keine aussagekräftigen Beweise gegen den Ingenieur hatten. Trotzdem zog sich seine Übergabe 18 Monate lang hin. Ende 2007 sollte Ismail dann an Kanada übergeben werden. Ob dies tatsächlich geschah, ist nicht letztendlich zu beweisen. Die kanadischen Behörden bestätigten gegenüber CBC News, im fraglichen Zeitraum die Überstellung eines kanadischen Staatsbürgers aus Bagram begleitet zu haben. Sie bestätigten aber aus Datenschutz-Gründen nicht, dass es sich tatsächlich um Ismail handelte. Anfragen zum Fall unter dem kanadischen Informationsfreiheitsgesetz wurden aus Gründen der "nationalen Verteidigung" und des Datenschutzes abgelehnt. Das US-amerikanische Außen- und Verteidigungsministerium kommentierten den Fall gar nicht. Auch gelang es CBC nicht, Ismail zu lokalisieren. Somit ist fraglich, was mit Ismail letztendlich geschah.

Quelle: www.gulli.com

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Assange-Autobiographie: Vorerst keine deutsche Übersetzung
« Antwort #391 am: 27 September, 2011, 18:17 »
Die "unautorisierte Autobiographie" des WikiLeaks-Chefs Julian Assange sorgt auch in Deutschland für Diskussionen. Der Kölner Verlag Kiepenheuer & Witsch erwog Medienberichten zufolge die Publikation einer deutschen Übersetzung, entschied sich aber letztendlich dagegen.

Ein Entwurf für Assanges Autobiographie war kürzlich vom britischen Canongate-Verlag unautorisiert veröffentlicht worden (gulli:News berichtete). Es folgten Diskussionen um die Hintergründe dieses Schrittes, bei denen die Versionen Assanges und Canongates deutlich voneinander abwichen. Klar ist nur, dass Assange einen Vertrag über die Veröffentlichung seiner von Ghostwriter Andrew O'Hagan verfassten Autobiographie unterschrieb, von diesem Vorhaben dann aber Abstand nahm. Für den Buchvertrag sollte Assange umgerechnet gut eine Million Euro erhalten. Ob er nun an den Erlösen des Buchs beteiligt wird, ist unklar. Canongate deutete an, man sei durchaus bereit, Assange einen Anteil der Einnahmen zukommen zu lassen, nachdem die eigenen Kosten gedeckt seien. Assanges Unterstützer zweifeln an, ob der Verlag dieser Ankündigung Taten folgen lassen wird.

Der US-amerikanische Verlag Knopf, der eigentlich vorhatte, Assanges Autobiographie in den USA zu veröffentlichen, entschied sich aufgrund der das Buch umgebenden Kontroversen gegen eine Publikation des Buchs.

Der Kölner Verlag Kiepenheuer & Witsch erwog Medienberichten zufolge die Veröffentlichung einer deutschen Übersetzung des umstrittenen Buchs. Am heutigen Dienstag teilte man jedoch mit, dass man sich - ähnlich wie Knopf - gegen diesen Schritt entschieden habe. Weil Assange das Werk nicht autorisiert habe, werde das Buch nicht bei Kiepenheuer & Witsch erscheinen, heißt es vom Verlag auf Nachfrage des Fachportals buchreport.de. Somit wird es vorerst keine deutsche Version des Buchs geben, was viele Neugierige enttäuschen, Assanges Unterstützer aber womöglich eher freuen dürfte. 

Quelle: www.gulli.com

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Cluster-Munition: Cablegate beleuchtet US-Lobbyarbeit in Deutschland
« Antwort #392 am: 04 Oktober, 2011, 18:05 »
Die "Convention on Cluster-Munitions" (CCM), die die umstrittenen Cluster-Bomben ächtet, war offenbar ein erheblicher Streitpunkt zwischen den USA und vielen ihrer Alliierten. Das geht aus geleakten diplomatischen Depeschen hervor. Auch Deutschland wurde wegen seiner Befürwortung der Konvention mehrfach von den USA kritisiert. Zudem wurde versucht, die Auslegung des Abkommens zu beeinflussen.

Kürzlich waren Medienberichte aufgetaucht, die anhand der Cablegate-Depeschen belegten, dass die USA Afghanistan unter Druck setzten, die CCM nicht zu unterzeichnen. Als dies scheiterte, versuchte man, zumindest auf eine großzügige Auslegung hin zu arbeiten, die den USA weiterhin die Nutzung und Lagerung derartiger Waffen in Afghanistan erlauben würde. In wie weit Afghanistan diesen Wünschen nachkam, ist nicht ganz klar; sowohl die USA als auch Afghanistan dementieren aber momentan, dass es derartige Waffen in dem Land gibt, was auf einen weiteren Misserfolg der US-Diplomaten hindeuten würde.

Afghanistan war jedoch nicht das einzige Land, das aufgrund seiner Haltung zu Cluster-Munition unter Druck durch die USA kam. In den Cablegate-Depeschen finden sich zahlreiche andere Beispiele für Länder, die von den USA aufgrund ihrer Haltung zu diesem Thema kritisiert und diplomatisch unter Druck gesetzt wurden. Darunter sind auch viele europäische Länder. Auch Deutschland fand sich in dieser Position wieder.

Am 26. November 2008 schickte das US-Außenministerium eine Demarche, also eine offizielle diplomatische Zurechtweisung, an Deutschland. Diese findet sich im Cablegate-Archiv. In dem Telegramm wird auf die für den 3. Dezember 2008 geplante Öffnung der CCM für die Unterzeichnung verwiesen. Die USA planten keine Unterzeichnung der Konvention und wollten auch nicht als Beobachter teilnehmen, heißt es in der Depesche. Deutschland plane dagegen eine Unterzeichnung und habe "begonnen, darüber nachzudenken, wie diese Konvention umgesetzt werden wird". Es habe, so das Außenministerium, ein Briefing für die US-Diplomaten gegeben, in dem die deutschen Motive für die Unterzeichnung der CCM besprochen worden seien. Einige Aspekte der "deutschen Interpretation" würden "keine Probleme für die Zusammenarbeit verursachen", heißt es. Andere Aspekte der geplanten Deutschen Umsetzung würden dagegen "Fragen aufwerfen". Deutschland, so das US-Außenministerium, plane, die mit den USA geteilten Informationen - welche, wird nicht genau spezifiziert - zu nutzen, um den Bundestag zu briefen und eine Präsentation für die NATO zu erstellen. Die US-Botschaft in Berlin solle daher Informationen darüber beschaffen, was genau die deutschen Beweggründe für die Unterzeichnung der CCM seien und wen Berlin briefen wolle. "Die Vereinigten Staaten lagern Cluster-Munition in Deutschland, und es ist wahrscheinlich, dass bilaterale Gespräche über diese Problematik erforderlich sein werden," schlussfolgerte das US-Außenministerium. Auch aufgrund von Deutschlands Beteiligung am NATO-Einsatz in Afghanistan hielt man die deutsche Haltung zur CCM für bedeutsam.

Die US-Botschaft erhielt daher vom Außenministerium den Auftrag, einige Punkte den deutschen Verbündeten gegenüber anzusprechen und dabei nach Bedarf auch auf mitgeschickte Hintergrund-Informationen und auf einige andere Telegramme zurückzugreifen. So sollten die Diplomaten erklären, dass die USA zum gegebenen Zeitpunkt aufgrund von "Verteidigungs-Anforderungen" ("defense requirements") sowie "weitreichenden Sicherheits-Verpflichtungen" nicht "in der Position" seien, das Abkommen zu unterzeichnen. Die USA unternähmen aber "technische Schritte, um die mögliche unbeabsichtigte Schädigung von Zivilisten, die durch Cluster-Munition verursacht werden kann, zu reduzieren".

Daneben sollte laut Depesche auch - wie im Falle Afghanistans - auf Deutschland eingewirkt werden, Artikel 21 der CCM möglichst großzügig zu interpretieren. Dies würde bei vielen gemeinsamen Operationen der USA und Deutschlands - wie etwa NATO-Missionen - den Einsatz von Cluster-Munition weiterhin möglich machen sowie den USA erlauben, derartige Munition auf deutschem Gebiet zu transportieren und zu lagern.

Zudem wurde in dem Telegramm betont, die USA hätten "ernsthafte Bedenken" angesichts "jeglicher Diskussion über nationale Umsetzung in der NATO", da die NATO womöglich verlangen könne, dass Mitgliedsländer andere Mitgliedsländer bei der Umsetzung der CCM unterstützen. Die USA seien dagegen, "zusätzliche NATO-Einschränkungen zu akzeptieren, um Deutschland bei seiner Umsetzung [des CCM] zu unterstützen", erklärte das US-Außenministerium. Zudem befürchtete man offenbar, dass die deutsche Präsentation andere NATO-Staaten bewegen könnte, sich deutlicher gegen die Position der USA zu stellen und womöglich die Entfernung von Cluster-Munition vom eigenen Staatsgebiet zu verlangen.

Um Entgegenkommen zu demonstrieren, erklärte das Außenministerium seine Bereitschaft zu Konsultationen und Verhandlungen. Im Gegenzug sollte Deutschland "ermutigt" werden, "nichts zu unternehmen, das die Aufrechterhaltung von Flexibilität, um ein gemeinsames Verständnis in dieser Frage zu erlangen, unterminieren würde".

Daneben enthält das Telegramm Hintergrund-Informationen zum Stand der Verhandlungen und zu den deutschen Beweggründen, die den USA unter Anderem durch Thomas Fritsch, ein Mitglied des deutschen Verteidigungsministeriums und des für das Abkommen zuständigen Ausschusses, zugetragen wurden. Unterzeichnet ist das Cable von der damaligen US-Außenministerin Condoleezza Rice.

Das zweite relevante Diplomaten-Telegramm ist auf den 2. Dezember 2008 - einen Tag vor der Unterzeichnung der CCM durch den damaligen deutschen Außenminister Frank-Walter Steinmeier - datiert und stammt von der US-Botschaft in Berlin. In den zwischenzeitlich geführten Gesprächen habe Deutschland sich bemüht, die Bedenken der USA zu zerstreuen, heißt es in dem Telegramm. So habe Deutschland zwar seinerseits Demarches zum Thema CCM an rund 20 Länder - darunter Afghanistan - verschickt, in diesen seien die Länder aber nicht unter Druck gesetzt worden, das Abkommen zu unterzeichnen, berichtete US-Botschafter Timken. Vielmehr habe Deutschland seine Gründe für die Unterzeichnung dargelegt und sich um Verhandlungen mit den anderen Ländern zu diesem Thema bemüht.

Bedeutsamer allerdings: Den US-Diplomaten wurde laut Cable von ihren deutschen Gesprächspartnern - zwei Mitarbeitern der "Conventional Arms Control Division" des Auswärtigen Amtes (AA) - versichert, die USA könnten zukünftig Cluster-Munition in Deutschland lagern und transportieren. Diese Frage sollte "unsere amerikanischen Kollegen in keiner Weise beunruhigen", waren demnach die Worte des AA-Mitarbeiters.

Ein drittes, auf März 2009 datiertes Telegramm der US-Botschaft in Berlin befasst sich mit der sich angeblich verhärtenden Position Deutschlands in Bezug auf Cluster-Munition. Darin wird beschrieben, dass Deutschland seine Position gegenüber den USA verschärft habe und man wenig Chancen sehe, ein alternatives Abkommen mit weniger strengen Richtlinien durch den Bundestag zu bekommen.

Die umstrittene Cluster-Munition bereitete den USA also in den Jahren 2008 und 2009 offenbar viel diplomatisches Kopfzerbrechen. Wie die Verhandlungen mit Deutschland - ebenso wie mit Afghanistan und anderen Ländern - zeigen, überwog damals für die USA der militärische Wert dieser Waffen eindeutig gegenüber humanitären Bedenken. Dies scheint sich bis heute nicht maßgeblich geändert zu haben - jedenfalls haben die USA das Abkommen nach wie vor nicht unterzeichnet. Daran konnte auch die zwischenzeitlich an die Macht gekommene neue US-Regierung nichts ändern.

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US-Regierung will sensible Daten besser schützen
« Antwort #393 am: 08 Oktober, 2011, 18:00 »
Nach den Veröffentlichungen einer Reihe geheimer US-Dokumente durch die Whistleblowing-Website WikiLeaks will die US-Regierung Geheiminformationen besser schützen. Zu diesem Zweck soll vor allem die Anzahl befugter Personen, die auf Dokumente zugreifen können, deutlich verringert werden. Das geht aus einer aktuellen Anordnung von US-Präsident Barack Obama hervor.

Das heute vom Weißen Haus vorgestellte Schreiben fordert außerdem von US-Behörden, ranghohe Mitarbeiter für die Verhinderung und Erkennung von Datenlecks zuständig zu erklären. Daneben soll eine "Task Force" ins Leben gerufen werden, die mögliches Fehlverhalten von Regierungsangehörigen, Bürokraten, Diplomaten oder Soldaten im Umgang mit geheimen Daten aufdecken soll. Den Vorsitz über diese Taskforce sollen der Justizminister und der "Director of National Intelligence" (also der Chef der US-Geheimdienste) haben. Die Task Force soll zunächst regierungsweite Standards erarbeiten, um sensible Daten besser vor unautorisierten Zugriffen zu schützen. Dieser Prozess soll in einem Jahr abgeschlossen sein.

Aus Regierungskreisen heißt es, die geplanten Maßnahmen kämen alles andere als überraschend. Die Herausforderung ist es, "sicherzustellen, dass wir unsere geheimen Informationen angemessen schützen, aber gleichzeitig die Informationen Allen zur Verfügung stellen, die sie vernünftigerweise brauchen, um ihre Arbeit zu machen", wie das Weiße Haus in seiner Pressemitteilung erklärt.

Einige Maßnahmen zum besseren Schutz sensibler Daten wurden der Regierung zufolge bereits getroffen. So habe man beispielsweise das Kopieren von Daten auf USB-Sticks und andere Datenträger erheblich erschwert. Die Anzahl der Leute, die derartige Datenträger überhaupt benutzen dürfen, wurde massiv eingeschränkt. Verstöße werden härter als zuvor bestraft.

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US-Regierung hat Wikileaks-Helfer weiter im Visier
« Antwort #394 am: 10 Oktober, 2011, 19:45 »
Der US-Interprovider Sonic.net und Suchmaschinenanbieter Google haben einem Zeitungsbericht zufolge Informationen über das E-Mail-Konto des Wikileaks-Helfers Jacob Appelbaum an die US-Regierung herausgeben müssen. Die Unternehmen hätten damit einer unter Verschluss gehaltenen richterlichen Anordnung Folge geleistet, berichtet das Wall Street Journal am Montag. Die Regierung habe unter anderem Auskunft über die E-Mail-Adressen verlangt, mit denen Applebaum korrespondiert habe, nicht aber über Inhalte der E-Mails selbst.

Applebaum ist Sicherheitsexperte, Hacker und einer der Köpfe hinter dem Anonymisierungsprojekt TOR. Er ist bereits mehrfach ins Visier der US-Behörden geraten. Im Janauar 2011 hatte die Regierung den Kurznachrichtendienst Twitter gezwungen, Daten über einige Nutzer herauszugeben, die mit Wikileaks in Verbindung standen – darunter neben Applebaum auch die isländische Parlamentsabgeordnete Birgitta Jónsdóttir und der niederländische Hacker Rop Gonggrijp. Gegen diese von einem Richter im beschleunigten Verfahren abgesegnete Ermittlung läuft die Berufung.

Gegen den 28-jährigen US-Bürger Applebaum wurde dem Bericht zufolge bisher keine Anklage erhoben. Bei geheimen richterlichen Anordnungen darf das Unternehmen zudem den betroffenen Kunden nicht über die Vorgänge informieren. Gegenüber CNET News erklärte Sonic-CEO Dane Jasper, dass zumindest die Geheimhaltungspflicht auf Antrag seines Unternehmens aufgehoben wurde und er Applebaum über die Vorgänge informieren konnte.

Grundlage des Vorgehens der US-Regierung ist ein Bundesgesetz über Schutzbestimmungen für die elektronischen Kommunikation von 1986 zu Nutze. Im Unterschied zu einem regulären Durchsuchungsbeschluss müssen die Behörden für die fragliche Anordnung nicht konkrete Beweise vorlegen, sondern nur einen hinreichenden Verdacht darlegen. Ermittlern ist auf Basis des Gesetzes der Zugriff auf Informationen von serverbasierten E-Mailkonten oder Handy-Ortungsdaten möglich, ohne dass sie dafür einen Durchsuchungsbeschluss erwirken müssen.

Das vor dem Zeitalter des Internets in Kraft getretene Gesetz (Electronic Communications Privacy Act, ECPA) ist in den USA nicht unumstritten. Die Regelung sollte dem Bürger bei der sich damals entwickelnden elektronischen Kommunikation den gleichen Schutz vor willkürlichem Zugriff der Behörden gewähren wie bei Telefonaten oder Briefverkehr. Die technische Entwicklung ist inzwischen allerdings deutlich vorangeschritten. Laut Wall Street Journal gibt es Urteile, die die Verfassungskonformität der Regelung in Zweifel ziehen. Eine Gruppe namhafter IT-Unternehmen - darunter Google, Microsoft, Apple, Amazon und eBay - wirbt in Washington für eine Reform des ECPA.

Quelle : www.heise.de

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US-Regierung fordert E-Mail-Daten von WikiLeaks-Mitarbeiter an
« Antwort #395 am: 11 Oktober, 2011, 12:05 »
Zitat
Zu SiL's Posting von gestern hier ein weiterer Beitrag zu den Versuchen der US-Regierung gegen den Wikileaks-Vertreter Appelbaum vorzugehen

Die Versuche der US-Regierung, Informationen über WikiLeaks-Mitarbeiter zu erlangen, gehen offenbar weiter. Einem Bericht des Wall Street Journal (WSJ) vom gestrigen Montag zufolge erlangte die US-Regierung vertrauliche Richterbeschlüsse, um Google sowie den kleinen Internet-Provider Sonic zur Herausgabe von Daten über den WikiLeaks-Freiwilligen Jacob Appelbaum zu verpflichten.

Appelbaum hatte offenbar bei beiden fraglichen Providern E-Mail-Konten. Zu diesen gehörige Daten wollte die Regierung auswerten. Dabei wurden von Sonic laut WSJ die E-Mail-Adressen der Korrespondenzpartner Appelbaums aus den letzten zwei Jahren, nicht aber die Inhalte der Mails selbst, angefordert. Dane Jasper, der Vorsitzende von Sonic, erklärte, man sei auf juristischem Wege gegen die richterliche Anordnung vorgegangen. Man habe aber verloren und sei somit zur Herausgabe der Daten genötigt gewesen.

Von Google forderte die US-Regierung am 4. Januar 2011 sämtliche von Appelbaum zum Login in seinen GMail-Account benutzten IP-Adressen sowie die IP- und E-Mail-Adressen seiner Korrespondenzpartner seit dem 1. November 2009 an. Es ist unklar, ob Google gegen die Anordnung vorzugehen versuchte. Ebenso ist bislang nicht geklärt, ob die fraglichen Daten ausgehändigt wurden oder nicht.

Der 28-jährige Informatiker Appelbaum zog das Misstrauen mehrerer US-Behörden auf sich, als er einen Vortrag in Vertretung von WikiLeaks-Gründer Julian Assange hielt. Immer wieder berichtete er von Schikanen durch die Zollbehörden an verschiedenen Flughäfen. Das US-Justizministerium forderte außerdem seine Daten vom Microblogging-Dienst Twitter an, um sie in einer laufenden "Grand Jury"-Untersuchung gegen WikiLeaks zu verwenden. Das behördliche Interesse für Appelbaums E-Mail-Accounts ist somit nur ein weiterer Vorfall auf einer nicht unerheblichen Liste. Appelbaum wurde jedoch, wie auch das WSJ betont, nie eines Verbrechens angeklagt.

Quelle: www.gulli.com
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WikiLeaks: Vorerst keine neuen Veröffentlichungen
« Antwort #396 am: 24 Oktober, 2011, 16:10 »
Die Whistleblowing-Plattform WikiLeaks wird zeitweise "sämtliche Veröffentlichungs-Aktivitäten" einstellen. Stattdessen will man sich auf das politische und juristische Vorgehen gegen das von WikiLeaks-Chef Julian Assange als "Finanzblockade" bezeichnete Verhalten mehrerer Finanzdienstleister konzentrieren.

Die Finanzdienstleister Visa, MasterCard und PayPal hatten Ende 2010 ihre Kooperation mit WikiLeaks aufgrund angeblicher illegaler Aktivitäten des Projekts eingestellt. Seitdem können diese Dienste nicht mehr für Spenden an WikiLeaks verwendet werden. Assange argumentiert, dass WikiLeaks dadurch erhebliche Summen an Spendengeldern verloren gehen. WikiLeaks geht daher gegen die betreffenden Unternehmen in mehreren Ländern gerichtlich vor. Um sich auf diese juristischen Auseinandersetzungen zu konzentrieren, wird WikiLeaks vorerst keine sensiblen Dokumente veröffentlichen. Das kündigte Assange am frühen Nachmittag des heutigen Montag auf einer Pressekonferenz im Londoner "Frontline Club" an.

WikiLeaks hatte bereits vor rund zwei Jahren seine journalistische Tätigkeit teilweise eingestellt, um sich auf die finanzielle Seite der Operation zu konzentrieren. Damals versuchte man durch verstärkte Fundraising-Kampagnen, Geld in die Kassen zu bekommen.

Zur Begründung der nun getroffenen Entscheidung erklärte Assange, wenn man keine Möglichkeit finde, "die Finanzblockade zu beenden", könne man ab Ende des Jahres den Betrieb nicht mehr aufrecht erhalten, da die Ausgaben zu hoch seien. Man wolle daher die vorhandenen Ressourcen auf das Vorgehen gegen diese "Finanzblockade" konzentrieren.

WikiLeaks hatte seit der Veröffentlichung der Guantanamo-Akten im Frühjahr keine neuen Leaks mehr veröffentlicht. Man fuhr allerdings mit der schrittweisen Veröffentlichung der Cablegate-Dokumente fort, bis diese Anfang September nach Bekanntwerden einer Sicherheitslücke - für die WikiLeaks die Verantwortung abstreitet - zur Gänze und ohne Redigierungen veröffentlicht wurden.

Update:

WikiLeaks kündigte bei der Pressekonferenz außerdem neue Spenden-Möglichkeiten - darunter BitCoin, Flattr und Zahlungen per Mobiltelefon - an. Außerdem erklärte Assange, man wolle am 28. November ein neues "Submission System" zum Einreichen von Dokumenten online stellen.

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WikiLeaks: Vorerst keine neuen Veröffentlichungen (Update 2)
« Antwort #397 am: 25 Oktober, 2011, 15:15 »
Update 2 (25.10., 02:53 Uhr):

Eine Aufzeichnung der kompletten WikiLeaks-Pressekonferenz ist mittlerweile im Internet verfügbar.

Quelle: www.gulli.com
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Urteilsverkündung: Julian Assange darf ausgeliefert werden
« Antwort #398 am: 02 November, 2011, 12:35 »

Julian Assange in einer künstlerischen Darstellung
Im Auslieferungsprozess um WikiLeaks-Mitbegründer Julian Assange wurde heute das Urteil verkündet. Zwei Richter des Londoner High Court bestätigten ein früheres Urteil, das eine Auslieferung Assanges an Schweden - wo er verdächtigt wird, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung an zwei Frauen begangen zu haben - für zulässig erklärt.

Assange, der stets seine Unschuld beteuerte, fürchtet im Falle einer Auslieferung, dass er von Schweden an die USA ausgeliefert werden und dort wegen seiner Aktivitäten bei WikiLeaks verurteilt werden könnte. Dies hatten seine Anwälte auch vor Gericht als eines der Argumente gegen eine Auslieferung angeführt. Die Richter schlossen sich der Argumentation jedoch nicht an.

Die zuständigen Richter, Sir John Thomas und Duncan Ouseley, bezeichneten das Vorgehen Schwedens gegenüber Assange - insbesondere auch die von Assanges Anwälten stark kritisierte Ausstellung eines "European Arrest Warrants" (EAW) - als "rechtmäßig" und "verhältnismäßig". Auch Vorwürfe Assanges, dass Beschreibungen seiner Vergehen nicht "fair und akkurat" seien, wiesen die Richter zurück. Medienberichten zufolge nahm Assange das Urteil sowie dessen Begründung durch die Richter äußerlich unbewegt zur Kenntnis.

Assanges Anwälte deuteten an, dass sie womöglich Berufung gegen das Urteil vor dem Supreme Court einlegen wollen. Dieser ist das höchste Gericht in England und behandelt Fälle von öffentlichem Interesse. Für eine Berufung haben Assange und seine Anwälte nun 14 Tage Zeit. Daneben erklärten die Juristen auch, sie wollten die Assange auferlegten Gerichtskosten in Höhe von 19.000 britischen Pfund - umgerechnet etwa 22.000 Euro - anfechten. Einige Beobachter sehen dies als Hinweis darauf, dass Assange die Kosten womöglich nicht bezahlen kann. Sollte die Berufung des Australiers abgelehnt werden, müsste er binnen zehn Tagen an Schweden ausgeliefert werden.

Vor dem Gerichtsgebäude hatten sich vor und während der Urteilsverkündung wieder einige Demonstranten versammelt, die ihre Solidarität mit dem WikiLeaks-Chef bekundeten. Auf Spruchbändern standen Parolen wie "Free Assange! Free Manning! End the wars." Über das nun verkündete Urteil sind Assanges Unterstützer nach eigenen Angaben "empört".

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Bradley Manning: Erste Anhörung steht kurz bevor (Update)
« Antwort #399 am: 02 November, 2011, 12:40 »
Die US-Armee bereitet sich eigenen Angaben zufolge auf eine erste Anhörung des mutmaßlichen Whistleblowers Bradley Manning, der zahlreiche Geheimdokumente an WikiLeaks weitergegeben haben soll, vor. In dieser sogenannten "Artikel-32-Anhörung" soll erstmals detailliert dargelegt werden, welche Indizien gegen Manning vorliegen.

Im Vorfeld wurde von Verteidigung, Anklage und Geheimdiensten kontrovers diskutiert, welche Einzelheiten in dem öffentlich geführten Prozess offen gelegt werden können. Immerhin geht es um einen der größten "Leaks" in der Geschichte der USA - Manning wird vorgeworfen, hunderttausende Dokumente von Armee, Geheimdiensten, Regierung und Diplomaten an WikiLeaks weitergegeben zu haben. So wurde einer anonymen mit dem Fall vertrauten Quelle zufolge kontrovers diskutiert, welche Arten von Geheiminformationen als Beweis gegen Manning vorgebracht werden können. "Man kennt ja die Geheimdienste. Sie wollen alles geheim halten," sagte die Quelle.

Mannings Verteidigung hatte Informationen angefordert, die erst nach längerer Bearbeitungszeit ausgehändigt werden konnten, da sie in die Zuständigkeit verschiedener Behörden fallen. Es musste den Vorschriften zufolge sogar sichergestellt werden, dass die Verteidigung die nötige Sicherheitseinstufung für die angeforderten Dokumente hat.

Nun aber scheint man sich in dieser Frage geeinigt zu haben. "Wir sind dabei, Feinschliff an unseren Medien-Plan für [die Anhörung] zu bringen," erklärte eine Armee-Sprecherin. Sie ergänzte, dass die Anhörung, deren genaues Datum noch nicht feststeht, für Pressevertreter zugänglich sein wird. Lediglich die Namen beteiligter Militärvertreter will man vertraulich behandeln; die Presse soll gebeten werden, diese nicht zu veröffentlichen.

Eine Artikel-32-Anhörung hat zum Ziel, vorliegendes Beweismaterial zu sichten und darüber zu entscheiden, ob es zu einer Anklage vor einem Kriegsgericht kommt oder nicht. Würde Manning vor Gericht gestellt und der gegen ihn erhobenen Anklagepunkte für schuldig befunden, könnte ihm im Höchstfall eine lebenslange Haftstrafe - theoretisch sogar die Todesstrafe - bevorstehen.

Parallel zu diesen Entwicklungen wurde ein weiterer US-Soldat wegen Verdachts der Spionage festgenommen. Medienberichten zufolge besteht eine Verbindung zum Fall Manning. Am vergangenen Freitag wurde der 22-jährige Militärpolizist Specialist William Colton Millay, derzeit in Alaska stationiert, von Agenten der "Army Counterintelligence" und "Army Criminal Investigation Command" festgenommen. Über Einzelheiten des Falles machte die Armee bislang keine Angaben. Daher ist nicht bekannt, ob Millay angeklagt wurde und welcher Straftaten er verdächtigt wird. Man gab lediglich bekannt, dass die Festnahme im Zusammenhang mit den Manning zur Last gelegten Leaks steht.

Update:

In Bezug auf Millay gab das FBI mittlerweile eine neue Stellungnahme heraus. Darin bestreitet man einen Zusammenhang zwischen Millays Fall und dem von Bradley Manning. Auch mit WikiLeaks soll Millay dem zufolge nichts zu tun gehabt haben. Gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters sagte FBI-Sprecher Special Agent Eric Gonzalez: "Es hängt nicht zusammen, vergesst WikiLeaks."

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WikiLeaks-Unterstützer: Datenabfrage an Twitter ist rechtens
« Antwort #400 am: 11 November, 2011, 11:45 »
Der Microblogging-Dienst Twitter muss die Daten mehrerer - teils ehemaliger - WikiLeaks-Unterstützer an das US-Justizministerium herausgeben. Das entschied ein US-Distriktsgericht am gestrigen Donnerstag und bestätigte damit in zweiter Instanz das erstinstanzliche Urteil.

Gegen WikiLeaks findet derzeit eine "Grand Jury"-Untersuchung statt, die untersucht, ob WikiLeaks mit seinen Enthüllungen US-Gesetze gebrochen hat. Im Rahmen dieser Ermittlungen wurden von mehreren Diensten, darunter Twitter, gespeicherte Daten über mehrere WikiLeaks-Mitarbeiter oder Ex-WikiLeaks-Mitarbeiter abgefragt. Twitter hatte vor Gericht immerhin die Offenlegung der Anfrage erreicht. Seitdem kämpfen die Betroffenen mit Hilfe amerikanischer Bürgerrechts-Organisationen gegen die Herausgabe ihrer Daten. Betroffen sind die beiden Informatiker Jacob Appelbaum (USA) und Rop Gonggrijp (Niederlande) sowie die isländische Aktivistin und Parlamentsabgeordnete Birgitta Jonsdottir. Gonggrijp und Jonsdottir sind mittlerweile nicht mehr für WikiLeaks tätig. Neben den Daten dieser drei Personen wurden auch die Daten des offiziellen WikiLeaks-Twitter-Account abgefragt. Außerdem sollte Twitter die Account-Daten von WikiLeaks-Chef Julian Assange sowie dem mutmaßlichen Whistleblower Bradley Manning herausgeben. Diese beiden haben aber soweit bekannt keine eigenen Twitter-Konten.

Nachdem ein Gericht im März die Herausgabe der Daten an das Justiministerium für rechtmäßig erklärt hatte, wurde dieses Urteil nun in zweiter Instanz bestätigt. In der 60-seitigen Urteilsbegründung erklärte der zuständige Richter, Liam O'Grady, durch die Anforderung der Daten werde nicht gegen die US-Verfassung verstoßen. Auch relevante Datenschutz-Gesetze würden nicht verletzt. O'Grady erklärte, er hätte die Entscheidung des Magistrats-Gerichts lediglich dann zurückgenommen, wenn diese "eindeutig fehlerhaft oder rechtswidrig" sei. Dies sei aber nicht der Fall.

Ein Sprecher der Bürgerrechts-Organisation "Electronic Frontier Foundation" (EFF) teilte mit, man wäge derzeit die möglichen Optionen ab und überlege, wie man die Rechte der Betroffenen am besten vertreten könne. Die ebenfalls in den Fall involvierte American Civil Liberties Union (ACLU) beklagte in einer Pressemitteilung, das Gericht hätte nicht nur die Herausgabe der Daten für rechtmäßig erklärt, sondern sich auch geweigert, die zugrunde liegenden Dokumente - wie von den Bürgerrechtlern gefordert - offen zu legen. Ob man dagegen allerdings weiterhin vorgehen will, teilte die Bürgerrechtsorganisation bislang nicht mit.

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WikiLeaks-Freiwillige: Jonsdottir kritisiert Urteil zu Twitter-Daten
« Antwort #401 am: 12 November, 2011, 21:15 »
Die isländische Parlamentarierin Birgitta Jonsdottir verurteilte in einer öffentlichen Stellungnahme die Entescheidung eines US-Gerichts, dass die Abfrage ihrer Twitter-Daten durch das US-Justizministerium rechtens sei. Die Angehörige der aktivistischen Partei "The Movement" plant nun, ihren Fall vor den Europa-Rat zu bringen.

Ein US-Distriktsgericht hatte am vergangenen Donnerstag entschieden, dass Twitter die über Jonsdottir vorliegenden Daten herausgeben muss, und dadurch das in erster Instanz getroffene Urteil bestätigt. Das US-Justizministerium hatte die Daten im Zusammenhang mit Jonsdottirs früherer Tätigkeit für die Whistleblowing-Plattform WikiLeaks abgefragt, um Material für eine derzeit gegen das Projekt laufende "Grand Jury"-Untersuchung - die feststellen soll, ob WikiLeaks sich nach US-Recht strafbar gemacht hat - zu sammeln. Neben Jonsdottir sind auch die Informatiker Jacob Appelbaum (USA) und Rop Gonggrijp (Niederlande) von der Abfrage betroffen. Beide waren ebenfalls eine Zeit lang als Freiwillige für WikiLeaks tätig; Appelbaum ist dies bis heute.

In einer Stellungnahme gegenüber der britischen Zeitung "The Guardian" erklärte Jonsdottir, das nun gefällte Urteil sei "ein herber Schlag für jeden, der Soziale Medien nutzt". "Wir müssen die selben Bürgerrechte, die wir offline haben, auch online haben. Stellt euch vor, die US-Behörden wollten mein Haus durchsuchen, meine privaten Papiere durchsehen. Das würde einen riesigen Kampf geben. Es ist absolut inakzeptabel," erklärte die Parlamentarierin. Ihrer Ansicht nach schafft der Fall einen beunruhigenden Präzedenzfall in Bezug auf die Privatsphäre und anderen bürgerlichen Freiheiten von Internet-Nutzern - seien sie Politiker oder normale Privatpersonen.

Jonsdottir will nun versuchen, den Europa-Rat dazu zu bewegen, sich mit dem Fall zu befassen.

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Assange erhebt erneut Einspruch gegen Auslieferung
« Antwort #402 am: 15 November, 2011, 19:30 »
Wikileaks-Gründer Julian Assange zieht gegen seine geplante Auslieferung an Schweden vor das höchste britische Gericht, den Supreme Court. Laut britischen Medienberichten wollen die Anwälte des Australiers mit Ablauf der Frist am Mittwoch gegen die Zulassung der Auslieferung durch den High Court vor zwei Wochen Einspruch einlegen. Über die Zulässigkeit des Einspruches muss dann zunächst der High Court of Justice bis zum 5. Dezember entscheiden.

Die Anwälte begründen den Einspruch offenbar damit, dass der Fall Assange eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung für das britische Rechtssystem aufwirft und daher die Verhandlung vor dem Supreme Court gerechtfertigt sei. Der High Court hatte das Vorgehen der schwedischen Justiz in seinem ausführlichen Urteil für rechtmäßig erklärt. Dabei dürfte es auch in einer etwaigen Verhandlung vor dem Supreme Court um die Frage gehen, ob der europäische Haftbefehl von der schwedischen Justiz korrekt angewendet wurde.

Sollte dem erneuten Einspruch stattgegeben werden, dürfte das Verfahren vor dem Supreme Court sich mindestens über ein halbes Jahr hinziehen. Wird der Einspruch abgewiesen, könnte Assange bereits am 6. Dezember an Schweden ausgeliefert werden. Schweden wirft ihm vor, bei einem Besuch im August 2010 zwei Frauen sexuell misshandelt zu haben, in einem Fall könnte sogar der Straftatbestand der Vergewaltigung erfüllt sein. Assange soll ungeschützten Geschlechtsverkehr mit den beiden Frauen gehabt haben, obwohl diese auf die Benutzung eines Kondoms gedrungen haben wollen.

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Assange: Überwachungsbehörden "wie eine unerkannte Krebserkrankung"
« Antwort #403 am: 16 November, 2011, 11:52 »
In einem Gespräch mit dem Moralphilosophen Peter Singer hat Wikileaks-Gründer Julian Assange die Veröffentlichung von geheimen Daten staatlicher Behörden verteidigt. Die vor einem Jahr publik gemachten US-Botschaftsdepeschen hätten zur Überwindung von Diktaturen in Nordafrika beigetragen, sagte Assange in einem Beitrag für die neue Zeitschrift Philosophie Magazin, deren erste Ausgabe am Mittwoch veröffentlicht wurde. Die Veröffentlichung der Depeschen habe es den USA und Europa schwer gemacht, "diktatorischen Regimes Hilfe zu leisten und zugleich so zu tun, als wären ihnen die Gepflogenheiten dieser Regime nicht klar".

Singer mahnte hingegen: "Jede Information, deren Freigabe eine eindeutige und unmittelbare Gefahr bedeutet, sollte geheim bleiben." Erforderlich sei eine sorgfältige Abwägung und ein rechtlicher Rahmen. "Wenn die Freigabe einer bestimmten Information eine Katastrophe auslösen könnte, sollte sie verboten sein, selbst wenn sie andernfalls dem Konzept einer transparenteren Demokratie dienen, uns zu einer besseren Regierung verhelfen oder Korruption ans Licht bringen würde."

Assange erwiderte, Zwangsmaßnahmen dürfe es nur dann geben, wenn eine tatsächliche Gefahr bereits eingetreten sei, nicht schon, wenn diese nur befürchtet werde. Durch die Veröffentlichungen von Wikileaks sei kein einziger Mensch zu Tode gekommen.

Wikileaks sei letztlich nur "ein Versuch, jedem das Maximum an wahrer Information über seine Umgebung zur Verfügung zu stellen", sagte Assange, der wie Singer in Australien geboren wurde. Dabei sei noch nicht entschieden, ob die Kommunikationsfreiheit siegen werde. Denn die Menge an öffentlicher Information wachse weniger schnell als die Menge an privater Information in der Hand von Behörden und Informationen. "Die Überwachungsbehörden und mit ihnen kollaborierende Unternehmen haben sich vergrößert und ausgebreitet wie eine unerkannte Krebserkrankung."

Assange wehrt sich zurzeit in Großbritannien mit allen rechtlichen Mitteln gegen seine Auslieferung nach Schweden, wo die Justiz wegen sexueller Nötigung gegen ihn ermittelt. Am Dienstag legte er beim Obersten Gericht Einspruch gegen einen Richterspruch ein, mit dem seine Auslieferung für rechtens erklärt wurde. Um vom Supreme Court gehört zu werden, muss Assange begründen, warum sein Fall von grundsätzlicher juristischer Bedeutung in Großbritannien ist.

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Berufungsverfahren: Assange beauftragt "The Pirate Bay"-Anwalt
« Antwort #404 am: 18 November, 2011, 15:56 »
WikiLeaks-Chef Julian Assange tauschte für die bevorstehende Berufungsverhandlung in seinem Auslieferungsverfahren erneut einen Teil seines Anwaltsteams aus. Er stellte unter anderem Per Samuelson, der 2009 Carl Lundström, einen der Mitbgegründer der Torrent-Börse "The Pirate Bay" verteidigte, ein.

Julian Assange, der sich derzeit in Großbritannien aufhält, wehrt sich vor Gericht gegen eine Auslieferung an Schweden, wo ihm Vergewaltigung und sexuelle Nötigung vorgeworfen werden. Die erste und zweite Instanz hatten eine Auslieferung des gebürtigen Australiers für rechtmäßig erklärt. Am vergangenen Mittwoch legte Assange erneut Berufung ein (gulli:News berichtete). Diese wird - falls das Gericht den Berufungsantrag annimmt, was voraussichtlich am 5. Dezember entschieden wird - vor dem Supreme Court, dem höchsten Gericht Englands, verhandeln. Dafür sucht Assange nun die Unterstützung neuer Juristen.

Assange entließ seinen bisherigen schwedischen Anwalt, Björn Hurtig, der ihn seit dem September 2010 vertreten hatte. Als Ersatz sicherte er sich die Unterstützung von "The Pirate Bay"-Anwalt Samuelson sowie von Thomas Olsson. Seine britischen Anwälte, die auch den Berufungsantrag stellten, behielt Assange dagegen in seinen Diensten.

Die genauen Motive für Assanges Entscheidung sind unklar. Hurtig erklärte jedoch, er sei deswegen nicht verärgert. Er kenne Assanges genaue Motive nicht; danach solle man den Aktivisten selbst fragen. Es sei jedoch nicht ungewöhnlich, in einer derartigen Situation einen anderen Anwalt zu beauftragen. Assange habe zudem zwei äußerst fähige neue Verteidiger gewählt.

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