Autor Thema: Wikileaks/Openleaks etc ...  (Gelesen 66276 mal)

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Assanges Anwalt kritisiert US-Regierung
« Antwort #300 am: 20 Februar, 2011, 15:22 »
Der Staranwalt der Wikileaks-Gründers Julian Assange übt in einem Spiegel-Interview Kritik an der US-amerikanischen Regierung. Er unterstellt der Staatsgewalt, dass sie in Sachen moderner Medien zwei Maßstäbe anlege. Auf der einen Seite fördere sie den Einsatz neuer Medien in Krisengebieten, während sie gleichzeitig versuche die Verbreitung der Cablegate-Leaks zu unterbinden.

Alan Dershowitz, der amerikanische Rechtsbeistand des Wikileaks-Chefs Julian Assange übte in einem Interview mit dem Spiegel scharfe Kritik an der US-amerikanischen Regierung. Er unterstellt der Staatsgewalt, dass sie in Sachen moderner Medien zwei Maßstäbe anlege. „Sie fördert ausdrücklich den Einsatz neuer Medien in Ländern wie Ägypten oder Iran“ während sie gleichzeitig versuche die öffentliche Publizierung von geheimen Dokumenten einzudämmen, insofern amerikanische Interessen betroffen seien.

Dementsprechend sieht der Anwalt einer Klage der amerikanischen Regierung gegen Assange gelassen entgegen. „Sollten die amerikanischen Behörden versuchen, ihn nur für die Publikation geheimer Unterlagen zu verklagen, haben wir exzellente Gegenargumente“, sagte er dem SPIEGEL. „Schließlich definierten Richter im Verfahren zu den 'Pentagon Papers', an dem ich vor rund 40 Jahren auch beteiligt war, dass es ein Recht zur Veröffentlichung solcher Unterlagen gibt.“, führte er weiter aus.

Am 24. Februar wird die britische Justiz darüber entscheiden, ob Assange wegen den Vorwürfen der sexuellen Belästigung nach Schweden ausgeliefert werden soll. Dort, so fürchten viele Wikileaks-Anhänger, könnte den Journalisten eine Klage aus Amerika erwarten. Doch Dershowitz bezweifelt schon jetzt die Rechtmäßigkeit eines solchen Gerichtsverfahrens. Allein die Tatsache, dass Wikileaks eine ausländische Organisation sei, stelle die Zuständigkeit der amerikanischen Justiz infrage.

Quelle: www.gulli.com

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Julian Assange: Vierter Tag der Auslieferungs-Verhandlung
« Antwort #301 am: 24 Februar, 2011, 11:32 »
Im Auslieferungsverfahren gegen WikiLeaks-Gründer Julian Assange soll am heutigen Donnerstag das Urteil verkündet werden. Gegen Assange, der sich derzeit in Großbritannien aufhält, wird in Schweden wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung ermittelt. Assange bestreitet die Vorwürfe.

Das Auslieferungsverfahren gegen Assange zieht sich bereits seit dem vergangenen Dezember hin. Nachdem es zunächst darum ging, ob Assange die Zeit bis zu den Verhandlungen in Haft verbringen muss, begann Anfang Februar die eigentliche Auslieferungsverhandlung. Diese zog sich über drei Verhandlungstage hin. Es wurden zahlreiche Zeugen vernommen, die unter Anderem über die schwedische Justiz Auskunft geben sollten.

Die Urteilsverkündung vor dem Londoner Magistrates' Court soll um 10.30 Uhr Ortszeit (11.30 deutscher Zeit) beginnen. Es wird wieder Live-Berichterstattung per Twitter durch verschiedene Reporter geben. Berichten zufolge sind allerdings deutlich weniger Zuschauer und Pressevertreter anwesend als bei den vorangegangenen Verhandlungstagen.

Quelle: www.gulli.com

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Wikileaks: Julian Assange soll an Schweden ausgeliefert werden
« Antwort #302 am: 24 Februar, 2011, 12:42 »
Wikileaks-Gründer Julian Assange wird an Schweden ausgeliefert, entschied ein Gericht in London.

Julian Assange wird an Schweden ausgeliefert, wo ihm Sexualdelikte an zwei Frauen zur Last gelegt werden, meldet die BBC. Es ist davon auszugehen, dass Assage gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einlegen wird.

Die Staatsanwaltschaft in Stockholm hatte Assange per internationalem Haftbefehl suchen lassen, um ihn befragen zu können. Nach Darstellung der zuständigen Staatsanwältin hatte Assange für eine Befragung nicht zur Verfügung gestanden, der Haftbefehl war die einzige Möglichkeit, seiner habhaft zu werden. Assanges schwedischer Anwalt sagte, er habe mehrfach versucht, einen Termin für eine Vernehmung zu vereinbaren. Das habe die Staatsanwältin aber abgelehnt.

Assange bestreitet die Vorwürfe und hat versucht, die Auslieferung zu verhindern. Zuletzt hat Assange sein Heimatland Australien um Hilfe gebeten. In einer Videobotschaft hat er Premierministerin Julia Gillard aufgefordert, ihn nach Hause zu holen.

Quelle : www.golem.de

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PayPal friert Manning-Unterstützern das Spendenkonto ein
« Antwort #303 am: 24 Februar, 2011, 18:45 »
Der Online-Payment-Dienst PayPal hat das Spendenkonto der Organisation "Courage to Resist" eingefroren. Dort sammelte die Organisation Spenden für die Gerichtskosten des US-Soldaten Bradley Manning, der verdächtigt wird, zahlreiche Geheimdokumente an das Whistleblowing-Projekt WikiLeaks weitergegeben zu haben.

Courage to Resist kümmert sich normalerweise um die Rechte von US-Truppen, die den Kriegsdienst verweigern. Daneben engagiert man sich auch - zusammen mit dem Bradley Manning Support Network - für den mutmaßlichen Whistleblower Bradley Manning. Courage to Resist sammelte zahlreiche Spenden, die helfen sollen, die Anwaltskosten Mannings zu decken sowie Informationskampagnen und Aktivismus zu finanzieren.

Nun berichtet das Bradley Manning Support Network, dass das PayPal-Spendenkonto von Courage to Resist eingefroren wurde. Für einige Unterstützer - gerade aus dem Ausland - war PayPal die einzige Möglichkeit, ohne großen Aufwand Geld für Manning zu spenden. 

"Wir haben wochenlang Gespräche mit PayPal geführt, und wie sie selbst zugeben gibt es keine rechtliche Verpflichtung für sie, unser Konto zu schließen. Dies war eine interne firmenpolitische Entscheidung von PayPal," berichtet Loraine Reitman vom Bradley Manning Support Network. Mit-Aktivist Jeff Paterson ergänzt, PayPal habe verlangt, direkten Zugriff auf den Account zu erhalten und Geld abheben zu dürfen. Dies habe die Unterstützer-Organisation aber nicht akzeptieren können, da dies nicht mit ihrer Buchhaltung vereinbar sei. Zudem traue man PayPal nicht, da das Unternehmen bereits die WikiLeaks-Spendenkonten eingefroren habe. Mehrere Ersuchen der Aktivisten, dass PayPal eine formale Dokumentation des Vorfalls vorlegen solle, wurden abgelehnt.

Mannings Unterstützer sind der Ansicht, dass PayPal sich willkürlich dazu entschlossen habe, von ihnen die Erfüllung zusätzlicher Bedingungen einzufordern, die andere Gruppen nicht erfüllen müssten. Daran üben sie deutliche Kritik. "Obwohl sie womöglich keine rechtliche Verpflichtung haben, ihre Dienste zur Verfügung zu stellen, gibt es eine ethische Verpflichtung. Indem sie eine legitime gemeinnützige Activität ausschließen, zeigt PayPal, dass das Unternehmen moralisch bankrott ist," betont Paterson.

Es ist unklar, ob und wann PayPal die auf dem Konto befindlichen finanziellen Mittel freigeben wird.

Quelle: www.gulli.com

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Manning-Spendenkonto wiederhergestellt
« Antwort #304 am: 25 Februar, 2011, 07:55 »
Das PayPal-Spendenkonto der Unterstützer des mutmaßlichen Whistleblowers Bradley Manning wurde offenbar wiederhergestellt, nachdem das Unternehmen es zuvor eingefroren hatte. Die Gründe für diese Entscheidung sind unklar; die Aktivisten vermuten allerdings, dass der große öffentliche Protest gegen die Schließung des Kontos eine Rolle spielte.

Das Spendenkonto wird betrieben von der Organisation "Courage to Resist", die zusammen mit dem "Bradley Manning Support Network" für die Rechte des US-Soldaten und mutmaßlichen Whistleblowers eintritt. PayPal hatte das Konto aufgrund einer nicht näher erläuterten "internen firmenpolitischen Erwägung" heraus geschlossen, nachdem die Betreiber sich geweigert hatten, PayPal das Recht einzuräumen, nach Belieben auf das Konto zuzugreifen. 

Die Manning-Unterstützer hatten die Entscheidung PayPals als willkürlich angeprangert und kritisiert, der Konzern wäre seiner "ethischen Verpflichtung" nicht nachgekommen. Das Bradley Manning Support Network hatte am nachmittag des gestrigen Donnerstags eine Presseerklärung herausgegeben, die im Internet für heftige Kritik an PayPal sorgte. Eine Petition des Blogs "Firedoglake", das Manning bereits seit Längerem unterstützt, erhielt binnen kurzem über 10.000 Unterschriften. Zahlreiche Internetnutzer riefen außerdem bei PayPal an, um sich über die Entscheidung des Unternehmens zu beschweren.

Schon wenige Stunden später - womöglich als Reaktion auf die Proteste - entschied sich PayPal, das Konto wiederherzustellen. Jeff Paterson, Sprecher von Courage to Resist und dem Bradley Manning Support Network, bedankte sich in einer Stellungnahme bei den zahlreichen Unterstützern. Paterson erklärte, PayPal sei vor allem für Spendenwillige außerhalb der USA eine wichtige Möglichkeit.

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Neue Vorwürfe gegen Bradley Manning erhoben
« Antwort #305 am: 03 März, 2011, 07:36 »
Gegen den US-Soldaten und mutmaßlichen Whistleblower Bradley Manning wurde am gestrigen Mittwoch Anklage wegen 22 weiterer Delikte erhoben. Das schlimmste der Manning nun vorgeworfenen Delikte ist "Unterstützen des Feindes". Darauf steht als Höchststrafe in den USA die Todesstrafe. In Mannings Fall wäre im Falle einer Verurteilung eine lebenslange Haftstrafe wahrscheinlich.

Zentraler Punkt der Anklage ist die Tatsache, dass in den bei WikiLeaks veröffentlichten Dokumenten, deren Weitergabe Manning vorgeworfen wird, die Namen von US-Informanten im Klartext zu lesen waren. Die US-Armee habe versucht, die betroffenen Informanten zu schützen, habe sie aber nicht alle ausfindig machen können, teilte die Militärführung mit. Zudem wird Manning vorgeworfen, sich in 16 Fällen unerlaubt Zugang zu Geheimdokumenten verschafft zu haben, um diese im Internet zu veröffentlichen. Dabei habe Manning in dem Wissen gehandelt, dass der Feind Zugriff auf diese Informationen haben werde, so die Anklage. Weitere Anklagepunkte umfassen die illegale Übertragung von Militärinformationen und Betrug.

Auf das Delikt "Unterstützung des Feindes" steht potentiell die Todesstrafe. Im konkreten Fall sprach sich die Anklage jedoch für eine lebenslange Haftstrafe aus, sollte Manning nur in diesem Anklagepunkt verurteilt werden. Dabei handelt es sich allerdings lediglich um eine Empfehlung. Der Richter könnte diese theoretisch ignorieren und Manning zum Tode verurteilen.

Mannings Anwalt David Coombs nahm der Presse gegenüber bislang nicht zu den Geschehnissen Stellung. Manning selbst ist weiterhin im Militärgefägnis in Quantico im US-Bundesstaat Virginia inhaftiert. Seine Haftbedingungen, die Anlass zu viel Kritik boten - insbesondere aufgrund der Tatsache, dass Manning in weitgehender Isolation festgehalten wird - haben sich trotz Protesten von Prominenten, Bürgerrechtsorganisationen und zahlreichen Privatpersonen nicht geändert.

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Hollywood-Regisseur Steven Spielberg will das Leben von Wikileaks-Gründer Julian Assange verfilmen. Spielbergs Studio "Dreamworks" hat die Filmrechte für das Buch "Das Innenleben von Julian Assanges Krieg gegen die Heimlichkeit" vom britischen "Guardian" gekauft, berichtete die Zeitung am Donnerstag.

Die beiden dort angestellten Journalisten David Leigh und Luke Harding beschreiben in ihrem Buch Assanges Leben von seiner Kindheit bis zu den weltweit beachteten Veröffentlichungen von geheimen US-Regierungsdokumenten. Außerdem habe sich Spielberg die Rechte an dem Buch "Inside Wikileaks" des deutschen Wikileaks-Aussteigers Daniel Domscheit-Berg gesichert, berichtete das Blatt.

In Assange hätten die Filmemacher einen "fesselnden Charakter" gefunden, der "über das hinausgeht, was sich Hollywoods Drehbuchschreiber ausdenken können", sagte Chefredakteur Alan Rusbridger. "Dreamworks" plane einen Enthüllungsthriller, hieß es. Das Studio habe bisher allerdings weder einen Drehbuchschreiber noch Schauspieler verpflichtet.

Assange hat unterdessen Berufung gegen seine Auslieferung von Großbritannien an Schweden eingelegt. Ein Londoner Gericht hatte die Auslieferung des 39-Jährigen auf der Grundlage eines EU-weiten Haftbefehls vor einer Woche für rechtens erklärt. Die schwedische Justiz verdächtigt Assange unter anderem der Vergewaltigung.

Quelle : SAT + KABEL

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Auslieferung: Assange legt Berufung ein
« Antwort #307 am: 04 März, 2011, 00:11 »
Julian Assange hat gegen die Gerichtsentscheidung, ihn an Schweden auszuliefern - wo gegen ihn wegen mutmaßlicher Sexualverbrechen ermittelt wird - Berufung eingelegt. Das teilte sein Anwaltsteam am heutigen Donnerstag mit. Für aufmerksame Prozessbeobachter kommt dieser Schritt alles andere als unerwartet.

Am 24. Februar, also vor genau einer Woche, hatte Richter Howard Riddle in London das Urteil gefällt, dass Assange von Großbritannien, wo er sich derzeit aufhält, an Schweden ausgeliefert werden soll (gulli:News berichtete). Die schwedische Staatsanwaltschaft wirft Assange unter Anderem Vergewaltigung und sexuelle Nötigung vor. Assange bestreitet diese Vorwürfe. Zudem wehrt er sich mit allen juristischen Mitteln gegen eine Auslieferung an Schweden. Als Grund dafür gibt er primär an, dass er befürchtet, in Schweden keinen fairen Prozess zu erhalten, und dass ihn die Schweden möglicherweise an die USA ausliefern würden. Der Richter jedoch war von diesen Einwänden nicht beeindruckt und urteilte, dass einer Auslieferung Assanges nichts im Wege stehe.

Nun legte Assange Berufung ein. Dies war schon seit der Urteilsverkündung erwartet worden. Assanges Anwälte legten, wie sie heute bekanntgaben, Berufung vor dem Londoner High Court ein. Dabei betonte sein Anwalt Mark Stephens gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters erneut seine Überzeugung, dass Assange in Schweden keinen fairen Prozess erhalten werde. Dies hatte er in der Vergangenheit unter anderem mit der Vorverurteilung durch die dortigen Medien und damit, dass dort Verhandlungen von Sexualdelikten in Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, begründet. "Dies sind Probleme, die jede vernünftige Person besorgt stimmen sollten und die Frage wird aufkommen, ob wir Leute in Länder schicken solltem, die minimale Menschenrechts-Standards nicht respektieren," sagte Stephens gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters.

Stephens äußerte die Vermutung, dass die Berufungsverhandlung innerhalb der nächsten zwei bis drei Monate stattfinden wird. Wenn man dort keinen Erfolg habe, werde man vermutlich bis zum Supreme Court gehen, deutete er an.

Quelle: www.gulli.com

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Vorerst keine neuen Enthüllungen von Wikileaks
« Antwort #308 am: 04 März, 2011, 17:37 »
Die Whistleblower-Plattform Wikileaks wird in der nächsten Zeit erst einmal keine weiteren Veröffentlichungen auf den Weg bringen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin 'Focus' in seiner morgigen Ausgabe.

Der Kopf der Organisation, Julian Assange, verwende "alle Zeit auf seine Verteidigung", sagte der aktuelle WikiLeaks-Sprecher Kristinn Hrafnsson dem Magazin. Dieser leitet die Arbeiten hinter der Plattform, seit das Verfahren gegen Assange eingeleitet wurde.

Aktuell könne man auch keine neuen Quellen von Informanten annehmen und es sei noch unklar, wie lange die Reparatur des Einsendesystems noch dauere. Hrafnsson machte hier "Sabotage" durch WikiLeaks-Aussteiger für die Probleme verantwortlich, die Technik und Daten "gestohlen" hätten.

Er bezieht sich hierbei offenbar auf die Gruppe um Daniel Domscheit-Berg, die bei ihrem Abgang Dokumente mitnahmen. Domscheit-Berg hatte dies damit begründet, dass diese nicht ausreichend gesichert gewesen seien. Er wolle sie an Wikileaks zurückgeben, wenn die Organisation für den Schutz der Dokumente bürgen kann.

Quelle : http://winfuture.de

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Cable: Estland, die Cybersicherheit und der NATO-Bündnisfall
« Antwort #309 am: 05 März, 2011, 17:19 »
Ein kürzlich von WikiLeaks veröffentlichtes Diplomaten-Telegramm der US-Regierung berichtet über die Hintergründe der estnischen Cybersicherheits-Strategie. Diese nahm im Jahr 2007 als Reaktion auf politisch motivierte Cyber-Angriffe ihren Anfang und gilt als Vorbild für andere europäische Staaten. Unter Anderem wird in dem Cable diskutiert, ob Cyber-Angriffe den NATO-Bündnisfall auslösen.

Das Cable ist auf September 2008 datiert und stammt von der US-Botschaft in Estlands Hauptstadt Tallinn. Es wurde vom 2007 bis 2009 in Tallinn stationierten US-Sonderbotschafter Stanley Davis Phillips verfasst und befasst sich mit Struktur und Taktik der estnischen Cybersicherheits-Einrichtungen.

Im April und Mai 2007 wurde Estland zehn Tage lang Opfer massiver DDoS-Angriffe, die die Kommunikations-Infrastruktur des Landes stark beeinträchtigten. Regierungs- und Banken-Seiten konnten nicht erreicht werden, und kurzzeitig wurde Estland gar komplett vom Internet getrennt. Bis heute (also 2008) sei der finanzielle Gesamtschaden der Angriffe nicht beziffert, heißt es in dem Cable. Auch die Verantwortlichen seien nicht zweifelsfrei identifiziert worden (verdächtigt werden "patriotische Hacker" aus Russland). Diese Attacken, so heißt es in dem Cable, seien ein "Weckruf" für den baltischen Staat gewesen.

In dem Cable wird berichtet, dass bei den Cyber-Attacken auf georgische Websites im Juli/August 2008 Estland Georgien massiv bei Gegenmaßnahmen und Schadensbegrenzung unterstützt habe. In einem späteren Teil des Cables wird dieser "CERT-Einsatz" genauer beschrieben. Georgien, so eine der zentralen Beobachtungen, sei gegenüber Estland im Bereich des Schutzes kritischer Infrastrukturen "rund zehn Jahre zurück" und habe bei der Reaktion auf die Angriffe Fehler gemacht, wie beispielsweise bestimmte für eine forensische Untersuchung relevante Daten nicht zu archivieren. In anderen Bereichen habe man aber bereits Lehren aus den Angriffen gegen Estland gezogen. So habe man beispielsweise unter Beschuss geratene Regierungs-Websites direkt auf ausländischen - darunter estnischen und US-amerikanischen - Servern gehostet, statt Ressourcen für deren Verteidigung zu verschwenden.

Auch in den auf die Angriffe gegen Georgien folgenden Diskussionen in EU und NATO über die Bedeutung der Angriffe habe Estland sich massiv eingebracht. Man habe technisches Know-How, juristische Einschätzungen über die Einstufung derartiger Angriffe und mögliche Reaktionen darauf sowie "strategische Verteidigungsplanung in Bezug auf Behörden-Reaktionen auf den Cyber War" beigesteuert.

Das "Estonian Cooperative Cyber Defense Center of Excellence (CCDCOE)" habe zu diesem Zeitpunkt "die Implikationen einer Cyber-Kriegführung sowohl unter internationalem Recht als auch unter NATO Artikel 5" analysiert, berichtet Phillips. In Artikel 5 des "Washington Treaty" ist der Bündnisfall festgelegt, dem zufolge ein bewaffneter Angriff auf einen NATO-Staat als Angriff auf sämtliche Staaten des Bündnisses gewertet und entsprechend beantwortet wird. Im CCDCOE arbeiteten zum Zeitpunkt des Cables ausländische Experten von vier der 15 NATO-Staaten, die sich als "Sponsoren" angeboten hatten, darunter einer aus den USA, so eine Anmerkung des Sonderbotschafters. Die vom CCDCOE erstellte "wissenschaftliche Analyse" der juristischen Bedeutung staatlicher Cyber-Angriffe - und der angemessenen Reaktion auf solche - wird von Phillips recht umfassend beleuchtet und ist in vieler Hinsicht durchaus interessant. Im Mittelpunkt des Textes stehen zwei "Herausforderungen". Die erste: festzustellen, ob ein Cyber-Angriff eine regelrechte Bedrohung der nationalen Sicherheit darstellt. Die zweite: festzustellen, welcher Staat für einen Angriff verantwortlich ist. Dieser Staat könnte dann, so heißt es, "Objekt einer rechtlichen oder militärischen Antwort" werden.

Der Bericht untersucht außerdem den "potentiellen Status von Cyber-Angriffen als Akt der Gewalt aus dem Blickwinkel der Genfer Kovention, des Kriegsvölkerrechts [Law of Armed Conflict, LOAC] und des NATO-Artikels 5". Diese Fragestellung sei schon deswegen äußerst komplex, weil sich Staaten für die Durchführung von Cyber-Angriffen oft des Know-Hows von Privatpersonen bedienen und eine Urheberschaft so leicht abstreiten können, so die Experten des CCDCOE.

Die Frage eines Bündnisfalles sei nur über internationales Recht zu lösen, so die Einschätzung des CCDCOE, da im NATO-Vertrag selbst der Begriff "bewaffneter Angriff" nicht definiert ist. Die Frage, ob ein DDoS-Angriff in diese Kategorie fällt, hängt nach Einschätzung des CCDCOE maßgeblich von zwei Faktoren ab: dem dabei angerichteten Schaden sowie den Motiven des Angreifers. Sei ein Angriff sehr destruktiv und der Verantwortliche habe offensichtlich kriegerische Absichten und sei es zudem möglich, einen Nationalstaat als Urheber des Angriffs festzustellen, gebe es "eine starke Basis für eine Anwendung von Artikel 5 [auf Cyber-Angriffe]".

Neben diesen juristischen Erwägungen findet in dem Cable auch die estnische Strategie zur Verteidigung der eigenen kritischen Infrastrukturen Erwähnung. Diese werde vom Verteidigungsministerium organisiert und "sehr ernst genommen", so Phillips. Man sehe Cyber-Angriffe auf kritische Infrastrukturen als Bedrohung der nationalen Sicherheit - und zwar als eine Bedrohung, die zukünftig stets vorhanden sein werde, weswegen man der Ausarbeitung effektiver Verteidigungsstrategien große Bedeutung beimesse. Ebenso bereite man sich auch auf "Informations-Angriffe", also gezielte Verbreitung feindlicher Propaganda, vor. Man plane im estnischen Verteidigungsministerium eine neue Cybersicherheits-Strategie für 2008. Diese solle sich auf besseren Informationsaustausch, Aufklärung über das Thema sowie einen besseren Schutz kritischer Infrastrukturen konzentrieren. Auch ein "Kill Switch", also die Trennung vom Internet im Ernstfall, wird erwähnt. Zudem solle in der Strategie die Einrichtung eines "Cybersicherheits-Rats" festgelegt werden.

Das Cable zitiert auch die Berichte zweier Informanten zur Cyberwar-Thematik. Diesen zufolge benötige das Verteidigungsministerium bessere Möglichkeiten, Internet-Kommunikation mitzulesen, da "auch das CERT nur einen kleinen Prozentsatz des Datenverkehrs in Estland zu Gesicht bekommt". Einer der Informanten lieferte außerdem drei interessante Beobachtungen zur Bündnisfall-Thematik. Die erste: die Bestimmung eines staatlichen Akteurs sei für eine Ausrufung des Bündnisfall nicht zwingend erforderlich. Das zeigten die Geschehnisse nach den Anschlägen des 11. September 2001. Zweitens betonte der Informant, man dürfe in Bezug auf die Einstufung eines Cyber-Angriffs keine Unterschiede anhand der Verteidigungsmöglichkeiten des betroffenen Staates macht. Wer also die nötige Sicherheits-Infrastruktur geschaffen habe, um einen bei schwächerer Verteidigung zerstörerischen Angriff erfolgreich abzuwehren oder einzudämmen, solle trotzdem wie jeder andere durch den Bündnisfall geschützt werden. Drittens müsse es "ein klares Konzept geben, was eine kollektive Verteidigung nach Artikel 5 im Falle eines Cyber-Angriffs bedeuten würde" und ob damit lediglich passive Maßnahmen - wie das Hosting unter Beschuss geratener Websites - oder etwas Anderes gemeint sei.

Auch wenn das fragliche Cable bereits über zwei Jahre alt ist, sind viele der darin erwähnten Fragen und Probleme heute ebenso aktuell wie damals. Die Position Estlands zu diesen Themen ist insbesondere deswegen interessant, da der baltische Staat innerhalb der EU in Sachen Cybersicherheit als Vorreiter gilt. So spielte Estland beispielsweise bei der Ende vergangenen Jahres abgehaltenen Übung "Cyber Europe 2010" eine zentrale Rolle.

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Wie das Pentagon Bradley Manning brechen will
« Antwort #310 am: 06 März, 2011, 09:44 »
Unmenschlich ist es auf jeden Fall, eigentlich auch Folter, wie der verdächtige WikiLeaks-Whistleblower Manning vom US-Militär gequält wird

Vor wenigen Tagen hat das Pentagon weitere Anklagepunkte gegen den 23-jährigen Bradley Manning erhoben, der seit Ende Juli 2010 im Hochsicherheitstrakt des Militärgefängnisses im Marinestützpunkt Quantico in Einzelhaft sitzt. Er wird nun beschuldigt, mit dem Feind kollaboriert zu haben, wenn auch nur indirekt, worauf die Todesstrafe stehen kann. Offenbar will man Manning zumindest lebenslang hinter Gittern verschwinden lassen. Sein Anwalt berichtet, dass nun die sowieso schon harten Haftbedingungen weiter verschärft wurden, was den Eindruck entstehen lässt, dass man so den jungen Mann brechen will.

Manning wird verdächtigt, an WikiLeaks die Irak- und Afghanistan-Dokumente des Pentagon und die Depeschen des US-Außenministeriums übergeben zu haben. Seit langem wird vermutet, dass Manning deswegen besonders harten Haftbedingungen ausgesetzt wird, um nicht nur ein Geständnis zu erzwingen und potenzielle Nachahmer abzuschrecken, sondern um von ihm eine Aussage zu erhalten, mit der man auch Julian Assange der Spionage beschuldigen kann. Fieberhaft wird im Justizministerium an einer Möglichkeit gearbeitet, den WikiLeaks-Gründer direkt belangen zu können, was bislang nicht gelungen ist. Hätte man eine Aussage von Manning, dass Assange ihn aufgefordert habe, Geheimdokumente zu entwenden und WikiLeaks zu übergeben, dann ließe sich auch ein Auslieferungsantrag an Schweden, Großbritannien oder Australien stellen.

Nicht nur Mannings Anwalt und seine Unterstützer, auch Amnesty International hat dem Pentagon vorgeworfen, dass die Haftbedingungen unmenschlich seien und gegen die Menschenrechte verstoßen. Der UN-Sonderbotschafter für Folter hat eine Untersuchung eingeleitet.

In seiner 6,7 Quadratmeter großen Zelle, in der er täglich 23 Stunden alleine eingesperrt ist, gibt es nicht einmal einen Stuhl und einen Tisch, um Mahlzeiten einzunehmen. Wenn er von Anwälten oder Freunden besucht wird, wird er angekettet, obgleich er niemals aggressiv war, ständig wird er befragt, wie es ihm geht, alle 5 Minuten wird er von den Wachen gefragt, ob sein Befinden in Ordnung ist, worauf er antworten muss. Das geschieht auch nachts. Persönliche Gegenstände darf er nicht besitzen. Und auch weitere Haftbedingungen für einen zudem nicht Verurteilten sind bewusste Quälereien. Eine Bettdecke und ein Kissen werden ihm verweigert, er muss in seiner Zelle in Unterhosen schlafen. Erwähnt werden muss nicht, dass seine Zelle permanent mit Videokameras überwacht wird.

Die Quälerei wird natürlich nur zum Besten Mannings veranstaltet und sei ganz normal, sagt das Pentagon. Kurzzeitig war er unter verschärfter Beobachtung gestanden, weil er – wenig verwunderlich – als suizidgefährdet betrachtet wurde, ansonsten gilt er als gefährdet, sich etwas antun zu können, was man verhindern müsse. Wie sein Anwalt David Coombs in seinem Blog schreibt, wurde Manning bereits zweimal gezwungen, auch noch seine Unterhose zum Schlafen auszuziehen und sieben Stunden nackt zu verbringen. Vermutlich hat Coombs recht, dass Manning damit noch weiter gedemütigt und gebrochen werden soll, zumal er schon länger psychisch als gefährdet gilt.

US-Präsident Obama hat zwar zu seinem Amtsantritt versucht, Guantanamo zu schließen und Folter zu verbieten, die Behandlung von Manning, der zwar angeklagt, nicht aber verurteilt ist, schöpft aber alles aus, was nicht direkt als Folter bezeichnet werden kann, aber genauso wirkt. Obama steht unter hohem Druck seitens der Republikaner und Rechten, gegen Manning und Assange möglichst hart vorzugehen. Gefordert wurde, auch Assange mit einem Todesurteil zu bestrafen oder ihn als einen "feindlichen Kämpfer" oder Terroristen zu verfolgen. Obama duckt sich weg und setzt die Praktiken fort, die unter Bush scheinlegal eingeführt wurden, beispielsweise in Guantanamo oder gegenüber dem "American Taliban" John Walker Lindh (Poor Boy Walker).

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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The Pirate Bay Mitbegründer untergetaucht
« Antwort #311 am: 09 März, 2011, 13:19 »
Gottfrid Svartholm, einer der Mitbegründer von The Pirate Bay, ist nach Angaben seines Rechtsanwaltes sowie des Gerichts untergetaucht. Bei der Berufsverhandlung war er aus gesundheitlichen Gründen nicht erschienen. Sein Verfahren sollte zu einem späteren Zeitpunkt abgehalten werden.

Bei der Berufsungsverhandlung gegen die Betreiber von The Pirate Bay war einer der Mitbegründer nicht anwesend: Gottfrid Svartholm. Diese Tatsache sorgte damals für einige Schlagzeilen. Ursächlich für das Fernbleiben waren nach eigenen Angaben gesundheitliche Gründe. Eine Flugreise von Kambodscha nach Schweden war ihm nicht möglich. Inzwischen ist jedoch einige Zeit vergangen. Wie es aussieht, hat Svartholm jedoch nicht vor das Schicksal seiner Freunde zu teilen.

Wie das Gericht sowie Rechtsanwalt Ola Salmonsson gestern den schwedischen Medien mitteilten, könne das Verfahren gegen ihn aus einem ganz bestimmten Grund nicht fortgeführt werden: Sein Aufenthaltsort sei unklar. "Wir wissen nicht, wo er ist", war Salmonssons schlichte Feststellung gegenüber einem schwedischen Radiosender.

"Ich persönlich finde es bedauerlich, dass wir keinen Kontakt mehr haben um diese Situation zu besprechen. Das ist selbstverständlich nicht gut", ergänze Salmonsson. Das Berufungsgericht hofft derweil darauf, dass der Anwalt seinen Mandanten doch noch findet und ihn wenigstens zur ersten Verhandlung erscheinen lässt. Sollte dies nicht gelingen, stellt sich die problematische Frage, wie weiter verfahren wird.

Bereits bei seiner ersten Abwesenheit hatten kritische Stimmen vermutet, dass er sich lediglich vor der Verhandlung drücken wollte. Tim Kuik, Geschäftsführer der Anti-Piraterie Organisation BREIN sah es sogar als erwiesen an, dass Svartholm sich in Kambodscha verstecken wolle. Möglicherweise hatte er damit sogar Recht. Doch nach Angaben der Kollegen von TorrentFreak befindet sich Svartholm nach wie vor in medizinischer Behandlung.

Dies sei abermals ursächlich dafür, dass er erneut nicht vor Gericht erscheint. Selbst wenn dies zutreffen sollte stellt sich dennoch die Frage, warum er nicht wenigstens mit seinem Anwalt in Kontakt steht.

Quelle: www.gulli.com

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Cablegate: WikiLeaks zieht erste Zwischenbilanz
« Antwort #312 am: 09 März, 2011, 17:39 »
Zum 100-tägigen Cablegate-Jubiläum diese Woche ziehen die WikiLeaks-Aktivisten mit einem Leitartikel Bilanz. Sie sind bislang zufrieden mit dem Fortgang der Veröffentlichungen, betonen aber gleichzeitig: "Die Arbeit hat gerade erst begonnen". Erst rund 2% der insgesamt rund 250.000 Cables sind bislang veröffentlicht.

Die Cablegate-Dokumente bezeichnet das WikiLeaks-Team als "die signifikanteste Enthüllung der geopolitischen Geschichte". Bei der Veröffentlichung der Dokumente hat WikiLeaks seine Medienpartnerschaft von zunächst nur wenigen namhaften Publikationen auf mittlerweile rund 50 Medienpartner in aller Welt ausgedehnt.

Die rund 5000 ersten veröffentlichten Cables hätten bereits "geholfen, die Welt und unsere Wahrnehmung dieser zu verändern", ist WikiLeaks überzeugt. Als Beleg dafür werden vor allem die Revolutionen in der arabischen Welt genannt, bei denen "Cablegate"-Dokumente teilweise eine maßgebliche Rolle spielten. Auch die Versuche der USA, Diplomaten zum Sammeln von Geheiminformationen und DNA zu bewegen und so zu "Spionen" zu machen, werden als wichtige Entdeckung genannt.

Trotzdem habe die Arbeit an den Cablegate-Dokumenten gerade erst begonnen, so WikiLeaks. Bislang seien lediglich 2% der gesamten Cables veröffentlicht. Man plane, sämtliche Cables vor und nach zu veröffentlichen, nachdem diese redigiert worden seien, um Gefahren für Unbeteiligte möglichst auszuschließen.

WikiLeaks läutet nun offiziell Phase zwei der Cablegate-Analyse ein und betont noch einmal die mittlerweile beachtliche Anzahl von Medienpartnern in aller Welt. Man zeigt sich allerdings auch besorgt über die Vehemenz, mit der Regierungen ebenso wie namhafte Wirtschaftsunternehmen WikiLeaks bekämpfen. Gleichzeitig habe man aber auch ein großes Ausmaß an Unterstützung erhalten und werde trotz aller Widrigkeiten seine Veröffentlichungen fortsetzen.

Die schrittweise Veröffentlichung der Cables findet laut WikiLeaks nicht statt, um Schadensminimierung zu betreiben, sondern um die Wirkung der einzelnen Dokumente zu erhöhen. Die Cables "enthalten bedeutsames Material über fast jedes ernste Thema in jedem Land der Welt," so die Einschätzung von WikiLeaks. Würde man all diese Cables auf einmal veröffentlichen, würden die ersten Stories, die Journalisten darüber veröffentlichen, dafür sorgen, dass niemand mehr den Rest wahrnimmt, so die Befürchtung. Deswegen werde man wie bisher zusammen mit den Medienpartnern das Material schrittweise analysieren und veröffentlichen.

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Schwedische Presse deckt fragwürdige Umstände im Fall Assange auf
« Antwort #313 am: 11 März, 2011, 19:18 »
Die schwedische Presse sorgt für weiteren Gesprächsstoff im Ermittlungsverfahren gegen Julian Assange. Das skandinavische Boulevard-Blatt Expressen will herausgefunden haben, dass die Polizistin, die die Anzeige gegen den Australier zu Protokoll nahm, bereits seit über einem Jahr mit einem der mutmaßlichen Opfer befreundet war.

Der schwedische Anwalt von Julian Assange bezichtigt die Justiz des Landes, bei den Ermittlungen gegen den Wikileaks-Sprecher schwere Fehler gemacht zu haben. Björn Hurting beruft sich dabei auf einen Bericht der schwedischen Boulevardzeitung Expressen.

Das Blatt berichtete am Donnerstag, dass die Polizistin, die die Anzeige gegen den Australier zu Protokoll nahm und durch weitere Befragungen den Stein ins Rollen brachte, schon lange vorher mit einem der mutmaßlichen Opfer Assanges befreundet war.

Die skandinavische Zeitung schreibt, dass die beiden Frauen bereits vor anderthalb Jahren über das Internet miteinander in Kontakt waren. Offenbar seien beide Schwedinnen Teil der sozialdemokratischen Partei des Landes. Doch obwohl die Polizistin wusste, dass die schweren Beschuldigungen zum Teil von ihrer Freundin stammten, beauftragte sie keinen Kollegen mit dem Fall, wie es sonst üblich gewesen wäre. Überdies berichtet Expressen, dass die Beamtin sich auf ihrer Facebook-Seite abfällig über Assange geäußert haben soll. Dort habe sie den Wikileaks-Chef als „übertrieben hochgejubelte, platzfertige Blase“ bezeichnet. Auch mit der Kanzlei, die die beiden Frauen vertritt, soll die Polizistin schon vor dem Verfahren vertraut gewesen sein. Auf ihrer Webseite sei ein Bild zu sehen, das sie mit einem Mitarbeiter der Kanzlei zeigt.

Diese Berichterstattung ist für die Verteidiger Assange sicherlich ein gefundenes Fressen. Der Strategie in weiteren Verfahren, das Vorgehen der schwedischen Justiz anzuzweifeln, werden so weitere Argumentationspunkte zugespielt. „Das stellt das gesamte Ermittlungsverfahren in Frage“, behauptet Hurting.

Julian Assange befindet sich wegen der Vorwürfe der zwei Frauen, die ihn der sexuellen Belästigung und der Vergewaltigung bezichtigen, momentan unter Hausarrest in England. Schweden hatte einen Auslieferungsantrag gestellt, dem vor Kurzem stattgegeben wurde. Assange versucht, in einem Berufungsverfahren dennoch um eine Auflieferung nach Skandinavien herumzukommen. Hauptsorge ist die bestehende Gefahr, dass Amerika wegen der Wikileaks-Veröffentlichung Anklage gegen ihn erhebt und von Schweden eine Auslieferung in die Staaten verlangt. 


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Twitter muss Daten von WikiLeaks-Unterstützern herausgeben
« Antwort #314 am: 12 März, 2011, 10:19 »
Ein Bundesrichter im US-Bundesstaat Virginia entschied heute, dass Twitter die vom US-Justizministerium angeforderten Daten mehrerer WikiLeaks-Unterstützer herausgeben muss. Der Einspruch gegen diese Forderung war unter anderem von den bekannten Bürgerrechtsorganisationen "American Civil Liberties Union" (ACLU) und "Electronic Frontier Foundation" (EFF) unterstützt worden.

Die Daten waren vom US-Justizministerium (Department of Justice, DOJ) im Rahmen einer "Grand Jury"-Untersuchung als Beweismaterial angefordert worden. Diese Untersuchung soll klären, ob WikiLeaks und dessen Sprecher Julian Assange gegen US-Recht verstoßen haben. Angefordert wurden umfangreiche Datensätze des offiziellen WikiLeaks-Twitter-Accounts sowie mehrer Unterstützer. Die betroffenen Personen sind die isländische Parlamentsabgeordnete Birgitta Jonsdottir sowie die beiden IT-Experten Rop Gonggrijp und Jacob Appelbaum. Alle drei waren zeitweise für WikiLeaks tätig; Appelbaum ist es bis heute. Daneben wurden auch Daten von WikiLeaks-Sprecher Julian Assange sowie dem mutmaßlichen Whistleblower Bradley Manning angefragt; beide haben aber keinen öffentlich bekannten Twitter-Account.

Twitter war zunächst im Rahmen einer sogenanten "Gag Order" zum Schweigen über die Anordnung des DOJ verpflichtet worden. Dagegen legte das Unternehmen aber erfolgreich Beschwerde ein und informierte Jonsdottir über die Vorfälle. Anschließend wurde der Fall öffentlich und Jonsdottir konnte sich die Unterstützung von ACLU und EFF sichern.

Die Urteilsbegründung von Richterin Theresa Buchanan umfasst insgesamt 20 Seiten. Das Urteil wird als klarer Sieg für das DOJ gewertet. Die Argumente der Bürgerrechts-Aktivisten, die durch die Anordnung des DOJ mehrere verfassungsmäßige Rechte der Betroffenen verletzt sahen, ließ die Richterin nicht gelten. Weder die Meinungsfreiheit noch die Privatsphäre der Betroffenen werde durch eine Herausgabe der Daten unverhältnismäßig eingeschränkt.

Ein EFF-Sprecher kündigte bereits an, man werde gegen das Urteil wahrscheinlich Berufung einlegen. Einen kleinen Erfolg konnten die Kläger immerhin auch verbuchen. Sie hatten neben der Aufhebung der Daten-Abfrage auch die Einsicht in mehrere den Fall betreffende Dokumente gefordert, die das DOJ unter Verschluss hält. Zumindest bei einem Teil der Unterlagen wurde der Anforderung stattgegeben.

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